1851 / 107 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lihen Straf- und Besserungs-Anstalt Lichtent uxg abgeführt werden soll. Signalement,

Friedel is 95 Fuß groß , von unterseßter Statur mit langen Haaren von s{warzer Farbe, stumpfer Nase, s{chwarzen Augenörauen, großem Munde, mangelhaften Zähnen, starkem Barthaar, ovalem Kinn, länglichem Gesicht und brauner Gesichtsfarbe. Er is 64 Jahr 9 Monate alt und daran fenntlih, daß er, weil sein linker Fuß fürzer, als sein rechter, hinki, Das Yaar kämmt er von hinten nah vorn, um die kahle Stelle des Kopfes zu bedecken.

Zeit, den 27, Oktober 1851. i

Königliches Kreisgericht, 1, Abtheilung.

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[947] Steckbriefs-Erledigung Die hier am 22sten d. Mts. ausgebrochenen Gefangenen: E 2) Maurer geselle Jod. Christian Dahme, b) Arbeitsmann Johann Joachim Wendt

und :

c) Tuchmachergeselle Frie dri ch Rettig, | : S sind ergriffen und der hinter dieselben crlassene

Steckbrief vom 22sten d. Mis. erledigt, Spandau, den 27. Oktober 1851. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

[918] Stedckbriess-Widerruf,

Der in Nr.31 des Königlichen Preußi- hen Staats-Anzeigers sub Nr. 603 hin- ter dem Bruno von Mleyfko erlassene Steck- brief vom 2. August d. J. is durch die Verhaf- tung des Verfolgten erledigt.

Neumarkt in Schlesien, den 28, Oktober 185i,

Der Königliche Staats - Anwalt, Wielisch.

Wilhelm

Bekanntmachung

Jn der zum Kreise Neuhaldensleben gehörigen Gemeinde Hillersleben ist am 26, August d. bettelnd und vagabundirend ein taubstummer jun- ger Mann aufgegriffen , über dessen Perjon und Bekleidung aus dem hicrunter beigefügten Signale- ment das Nähere ersichtlich is. Die betressenden Polizei-Behörden haben ihn auf unsere Veran- lassung dem Provinzial - Taubstummen - Institute in Halberstadt zugeführt, um dort durch den von Sachverständigen anzustellenden Versuch einer Verständigung über seine Herkunst , Heimat und persönlichen Verhältnisse wo möglich eine genauere Auskunsi zu erlangen.

Dieser Versuch is nicht gelungen, sondern es hat sch bei der angestellten Prufung nux erge- hen, daß der Taubstumme, welcher übrigens des Gehörs nicht gänzli ch beraubt und einzelne Laute verständlih hervorzubringen im Stande ist, das ihm Vorgeschriebene leserlich und gut nahzuschreiben vermag, Ackerwerkzeuge zu zeich- aen versteht, die ersten Elemente dcs Rechnens fennt, über seine Heimat aber gar keine, und über seine bisherige Beschäftigung nur unbe- stimmte Auskunft zu ertheilen weiß.

Ex i} anscheinend bisher beim Feldbau oder auch bei der Schmiede- oder Schneider - Pro- fession beschäftigt gewesen und hat auf eine \chriftlihe Frage dur schriftliche Antwort selbst sein Alter auf 23 Jahre angegeben, welhe Angabe durch den Augenschein bestä- tigt wird. Sein Körperbau is unterseßt und kräftig, sein Gesundheitszustand gut, die geistige Kraft jedoch sehr shwach und unentwickelt, und die natürliche Geberdensprahe so dürftig, daß er sich mit anderen Taubstummen nicht verstän- digen kann.

Da die fortgeseßten Bemühungen , von ihm selbst nähere Auskunft zu erlangen, nicht den er- wünschten Erfolg versprechen, so wenden wir uns hierdurh an sämmtliche Behörden und Privat- Personen, welche etwa eine solche Auskunft zu ertheilen vermögen, mit der Aufforderung und beziehungsweise mit dem Ersuchen, von Allem, was ihnen über die Herkunft, Heimat und sonsti- gen persönlichen Verhältnisse des Unglücklichen entweder bereits befannt ist oder jerner von ihnen in Erfahrung gebracht werden möchte,

1923]

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53360 uns oder der Königlichen Polizei - Verwaltung in Halberstadt baldigst Mittheilung zu machen.

Magdeburg, den 22, Oktober 1851. Königliche Regierung, Abtheilung des Junnern,

Oelrich s. Signalement.

1) Familiennamen, 2) Vornamen, 3) Geburts- ort, 4) Aufenthaltsort, 5) Religion unbekannt, 6) Alter etwa 24 bis 26 Jahre, 7) Größe 4 Fuß 11 Zoll, 8) Haare braun, 9) Surn gewölbt, 40) Augenbrauen dunkeibiond, 11) Augen blaa- grau, 12) Nase stumpf, kurz, 13) Muud did, groß, 14) Bart blond, 15) Zähne vollzählig, 16) Kinn rund, 17) Gesichtsbildung oval, 15) Ge- sichtsfarbe gesund, 19) Gestalt untersegt, klein, 20) Besondere Keanzeichen ; taubstumm, Narbe über dem rechten Auge.

Betleidung.

Ulte tarirte Ginghamjacte, alte shwarzlederne Hose , unten zugebunden, alte karirte Weste mit gelben Metalltnöpfen , blaubuntes Halstuch, \hwar;ze Müge mir Schirm, lange Stiefeln, weißes leinenes Hemte.

[748] Ediktal-Citation.

Nachgenannte Verschollene

1) Die beiden Brüder Johanu Gottsried Udam Wöhlemann, geboren den 7. Fe- bruar 41788, und Johann Undreas Christian Wöhlemann, geboren den 13, Mai 41790, aus Bornstedt, welche in dem Jahre 1813 nach Böhmen ausgewan- dext jein sollen, jeitdem Nichts wieder hg- ben von sich hören lassen, und von denen der Legiere circa 49 Thlr. im Vermögen besizt z der Johann Gottlieb Winkler aus Schwittersdorf, geboren den 9, Mai 1760, welcher als preußischer Soldat im Jahre 41792 nach Fraukreih gegangen sein soll, scitdem keine Kunde von sich gegeben hat, und dessen LVermögen in 66 Thur, 12 Sgr. 6 Pf, bestcht; die beiden Brüder Johann Gottsried Leberecht Lorbeer, geboren den 114, Ja- nar 4777, und Johann Christo py Lorbeer, geboren den 16. September 1780, aus Unterrisdors, welche ungesahr jeit dem Jahre 1792 abwesend sind, scitdem INicyts wieder vou sih haben hören lassen, und deren Vermögen in 4 Thlr, 13 Sgr, bejichtz der Johann Christian Loß, geboren zufolge außerchelichen Beischlass der ver- ehelicyten, aber von ihrem PYaune getrennt lebenden Marie Elijaberh Boße und des Johaan Michael Loß , am 15, Juni 1741 zu Zörniy, welcher scit länger denn Men- \chengedenken in Abwesenheit lebt, und des- sen Vermögen in 168 Thlr, 26 Sgr. 9 Pf, besteht ; der Georg Kaspar Jäger aus UAls- dorf, geboren den 1. September 1772, wel- her in einem Alier von 21 bis 22 Jahren in die Fremde gegangen ist, seitdem keme Kunde von sich gegeben hat und dejjen Vermögen in 8 Thlr. besteht; die Marie Christiane Max, angeblich verehelichte Prescher, geboren zu Höhnstedt am 13, Ottober 1773, welche vor cirka 30 Jahren zu Halle im Saalstrome ertrunken sein soll, jedenfalls seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat, und deren Bexrmögen in 27 Thlr, 17- Sgr, 8::..Ps. bestehtz der Bergmann Samuel Karl Jakob Hesse aus Hergisdorf, geboren den 9, De- zember 1791, welcher als Bergmann 1809 in die Fremde gegangeu ist, seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat und dessen Vermögen in 5 Thlr, 25 Sgr, besteht; der Friedrich Christian Kühne aus Höhnstedt, geboren den 29, November 1770, welcher sih in den 41780ger Jahren unter das preußische Militair begeben, später krank zu Koblenz in das Lazareth gekommen \ein \oll, seitdem nichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 10 Thlr, besteht; /

Redaction und Rendantur :

9) der Johann Gottlob Friedrich Gott

fried Bremer aus Annarode, geboren den 14, Januar 1802, welcher si zu Pfingsten 1823 als Bäergesell auf die Wanderung begeben, im Herbste 1826 zu Eckartsberge als Bäcker gearbeitet und laut Anzeige vom Jahre 1831 nah Rußland gegangen sein foll, seitdem aber nichts wieder von sich haz hören lassen und dessen Vermögen in 1 Thlr, 11 Sar, besteyts der Johann Gottsried Staub aus Siersleben, geboren den 31. März 1793 welcher sih ungefähr im Jahre 1810 na Wien begeben haben soll, seitdem aber keine Kunde von sih gegeben hat, und dessen Vermögen in 17 Thlr. 22 Sgr. 5 Pf, besteht ; ; ver Christian Friedri Baumg@rt ner, welcher am 3. Februar 1777 zu Ober- risdorf geboren, 1799 sich mit der Jung- frau Christine Müller verheirathet, 1804 unter das Militair gekommen, im Jahre 1847 in Diensten eines Kurländers vou Breslau mit nach Kurland gereist sein soll, scitdem uichts wieder von sich hat hören lassen und dessen Vermögen in 8 Thlr, 25 SOr, Ps VeIteor die Johanne Dorothee CElosnbeth Hoffrichter, angeblich verehelicht gewe- sene Baronin von Wittenbung, aus Cisle- ben, geboren den 15. März 1791, welche in ihrem lepten Briese, d. d, Niga ven 18. Dezember 1831, ihren Entschluß, nach Petersburg zu ziehen, ausgesprochen, seitdem keine Kunde von sich gegeben hat, und de- ren Vermögen in cirka 17 Thlrn. besteht; der Christoph Bernhardt Erdmann Halle aus Eisleben , geboren den 16, Ok- tober 1789, welcher sich im Jahre 1832 von hier wegbegeben, seitdem aber nichts wieder von sih hat hören lassen und dessen Ver- mögen in cirka 15 Thlrn. bestcht,

auf deren Todeserklärung angetragen is, werden

resp. ihre unbekannten Erben ediktaliter citirt,

sih persönlich oder schriftlich bis spätestens

den 12 Juli 1852 Bormitings 14 Uyr,

an Kreisgerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter

Laage zu melden und weiterer Anweisung zu

gewärtigen.

Wenn aber die Verschollenen weder felbst, noch etwaige Erben derselben unter Nachweisung ihres Erbrechts sich melden, werden sie für todt erklärt, ihre unbekannten Erben präkludirt und ihr Vermögen den sich legitimirenden Erben resp, als bonum dem Fiskus zugesprochen werden.

Eisleben, den

Königl. Kreisgericht.

VaAaCcars

5. September 1851. Erste Abtheilung

Die Anfertigung und Lieferung von 48 Doro motiven nebst Tendern, abzuliefern in der Zeit vom 1. Mai bis 4. August 1852, soll im Wege der öffentlichen Submission in einzelnen Loosen vergeben werden. H

Lieferungs-Offerten sind portosrei und versiegelt mit der Aufschrift :

„Submission auf Lieserung von Lokomotiven

ur die Da y der unterzeichneten Direction bis zu dem am

Montag, den 24. November d. S,

Mittags 12 Uhr, e

anstehenden Termiue einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Sub- mittenten eröffnet werden sollen. Später ein- gehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberüdc{sichtigt. :

Die Lieferungs-Bedingungen werden auf por- tofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, am 20, Oktober 18514,

) Königliche Direction der Ostbahn.

Schwieger.

Berlin, Dru und Verlag der Deckershen Geheimen Ober - Hofbuchdrudclerci, g

mas Abonnement beirägt

A 20 Sgr. für F Iahr

allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

git Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung)

‘in Serlin' 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,

Köntag

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in der ganzen Monarchie 1 Rthir. 174 Sgr _— L R

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Berlin

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Sonnabend den 1. November

und

auf

Alle Post - Anstalten des In - Auslandes nehmen Sestellung den Königl, Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die Exped itt onen : Hehxen»-Straße Mr. 66. Uno Schadows-Stiraße Ür. 4

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1851.

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Se. Majestát der König haben Allergnädigst geruht : Den ehemaligen ägyptischen Beamten, Gebrüdern Artin und Chosrew Bey -Tchherakyan zu Alexandrien, den Rothen Adler- Orden zweiter Klasse, dem Ersteren mit dem Stern, zu verlethen.

Berlin, den 1. November.

Der Königliche Hof legt heute am 1. November die T uf drei Wochen für Jhre Königliche Hoheit die Or von Marne, Marie Therese von Frankreich, an.

Die Damen erscheinen in s{hwarzseidenen Kleidern, und zwar die erste Woche in shwarzem Kopfpuy mit s{hwarzen Handschuhen und Fächern, die zweite Woche in weißem Kopfpuß mit weißen Handschuhen und Fächern, die dritte Woche in Blonden,

Die Herren erscheinen, insofern sie nicht Uniform tragen, die erste Woche mit s{warzen Schnallen und Degen, die beiden lebten Wochen mit weißen Schnallen und Degen.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche Nrbeiten. Be tanni a ch Die Personenpost nah Neu-Ruppin wird wegen eines Repa- raturbaues an der Havelbrücke zwis während der Zeit vom 3. bis einschließlih den 15. November d. L von über Charlottenburg und Spandau nah Hennigsdorf Uno Dauer dieser Umleitung, statt um 11 [chon um 10 Uhr Abends von hier abgefertigt werden Berlin, den 30. Oktober Königliche Ober-Post-D

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hier

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Juftiz - Ministerium

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von den Vorsißenden der Shwurgerichts- zw prstatienden Dex Gie

Allgemeine Verfügung vom 3. Allgemeine Verfügung vom 8.

höfe Sevtember 1849,

April 1851.

De Derite Wer vie Schwurgerichtsverhandlungen , welche in Gemäßheit der Allgemeinen Verfügung vom 3. September 1849 von dem Vorsißenden des Schwurgerichtshofes an das Präsidium des Appellationsgerichts zu erstatten und von diesem an den Justiz= Minister einzusenden sind, beschränken sih nit selten auf die bloße Einreichung der vorgeschriebenen tabellarishen Nachweisung Uber die verhandelten Sachen, ohne daß in der dazu bestimmten Kolonne oder in dem Berichte selbst Bemerkungen über die Verhandlungen ent- halten sind. Jn dieser Weise wird dem Zwecke jener Berichte nicht ent- \sprochen. Sie sollen dazu dienen, für die Beurtheilung, wie die Shwur- gerichte ihre Aufgabe lösen, Anhaltspunkte zu gewähren, etwa hervor=- getretene Mängel der Vorschriften über das Verfahren oder des Strafgeseßes bemerklich zu machen und dadurch zu deren Hebung Veranlassung zu geben. Zugleich bieten sie eine geeignete Gelegen- die Begna- oder sonst

heit dar, etwaige Momente hervorzuheben, welche auf digung oder Strafmilderung von Einfluß sein können ein besonderes Interesse gewähren.

Um über den wichtigen und s{hwierigen Gegenstand der Frage= stellung Erfahrungen zu sammeln, is bereits dur die Verfügung vom 8. April d. J, angeordnet worden, daß die Fragen an die Geschworenen und deren Antworten in die Nachweisung wörtlich aufgenommen werden sollen. Diese Bestimmung wird dahin er- weitert , daß, wenn die Staats - Anwa gegen die gestellten

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Fragen Erinnerungen gemacht hat, der Wortlaut der von derselben verlangten Aenderungen oder Zusäße, und, wenn eine Aenderung der von dem Vorsißenden gestellten Fragen stattgefunden hat, der Wortlaut der ursprünglichen Fragen anzugeben ist.

Die Prásidien der Königlichen Appellationsgerichte haben darauf

| zu halten, daß die von den Vorsibenden der S-bwurgerichtshöfe zu

hen Neubrück und Hennigsdorf |

erstatteten Berichte den vorstehend bezeihneten Anforderungen ent- sprechen. Berlin, den 22, Oktober 1851. Der Justiz - Minister Simons, An die Prásidien der Königlichen

Erkenntniß des Königlichen Ober - Tribunals vom 2%. September 1851 betreffend den Zuschlag etn subbastirten- _Rittergutes, auf. wels „wentger. 44s zwet Drittel ver TaxC- gebyron wp d: 6 Allgemeine Gerichts-Ordnung Thl, 1. Tit, 52 § 43, Verordnung vom 4, März 1834 (Gesez-Sammlung S. 39,) Verfassungs-Urkunde vom 34, Januar 1850 Artikel 42. In Sachen des Rittergutsbesipers N. zu S. wider das Kirchen- Kollegium zu W. hat der dritte Senat seiner Sihung vom 26, erfannt, daß das unter dem 13. Dezember 1850 bei dem Königlichen Kreis= gericht zu H. hinsichtlich des adligen Gutes S. ergangene Adjudi= ations-Urtel zu vernichten, die Kosten desselben niederzuschlagen, die osten des Nichtigkeits-Verfahrens zu kompensiren und das in Folge 1es Urtels bereits Geleistete zu erstatten, in der Sache selbst aber

41

- Tribunals in s. w. für Recht

3 Königlichen Ober eytember 1891 u,

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unter Anberaumung eines neuen Termins mit Fortseßung der Suh= hastation zu verfahren. Von Rechts wegen. Gründe.

Das adliche, landschaftlich auf 47,034 Rthlr. gewürdigte Gut

ist dur das Adjudications-Urtel vom 13. Dezember v. J. den 3. fur dessen Gebot von 29,150 Rthlr. zugeschlagen, wiewohl durch dieses Gebot zwei Driitel der Taxe bei weitem niht erreicht ist. Nach §. 48 Tit. 52 der Prozeß-Ordnurg, welcher durch dic BVer= ordnung vom 4. März 1834 nicht berührt ist, findet jedoch, wenn auf das subhastirte adlige Gut weniger als zwei Drittel der Taxe geboten ist, der Zuschlag nur dann statt, wenn alle Interessenten, einschließlich des Schuldners, in den Zuschlag einwilligen, Eine solche Einwilligung war in dem vorliegenden Falle so wenig erfolgt, daß vielmehr von dem als Gläubiger eingetragenen F. gegen den Zuschlag ausdrücklich protestirt ist. Und da der §. 48 l, d. D. ohne Zweifel einen Rechtégrundsaß im Sinne des 4 der Verord- nung vom 14. Dezember 1833 enthält, so folgt, daß das ergan-= gene Adjudications-Urtel diesen Rechtsgrundsay durch Nichtanwen-

dung verleßt hat und eben deshalb vernichtet werden muß.

In dem Adjudications-Urtel ist zwar ausgeführt, daß der §. 48 a, a. O. durch den Artikel 42 der Verfassungs-Urkunde vom 31. Ja- nuar 1850 außer Kraft geseßt worden seiz diese Ansicht kann je- doch für richtig niht anerkannt werden.

Für deu vorliegenden Zweck kann dahingestellt bleiben, welche Privilegien es eigentlih sind, die der Artikel 42 der Verfassungs- Urkunde ohne Entschädigung aufgehoben hat. Es kommt hierauf nicht an, weil jedenfalls so viel zweifellos is, daß die dies fallsige Bestimmung in der Verfassungs - Urkunde mit der gesetzlichen Vor: hrift im §. 48 Tit. 52 der Prozeß-Ordnung überall nicht in Be= ziehung gebraht werden kann. Der Artikel 42 der Verfassungs= Urkunde, indem er anordnet: