1882 / 227 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Verwalter: Rechtsanwalt A. Monich zu Greves- mühlen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Oktober 1882 cinshließlich. Anmeldefrist bis zu demselben Tage. Erste Gläubiger- versammlung 21. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, allgemeiner Prüfungétermin 6. November

- -

20. Oktober 1882, Vormittags 11 é A téanatermin für die Pana “ares Ser Mas of den 1. D ber 1882, Vormittags 11 Uhr.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 12.

882. Königliches Amtsgericht zu Dortmund. Grevesmühlen i. Mcckl., den 22. September

141013) Konkursverfahren. 1882. Das NoulneEGE Ten über den überschuldeten Großhberzoglides Amtsgericht. j glaubigung:

Nachlaß des am ovember 1880 verablebten ur Der Gerichtsschreiber: Malctky, Aktuar.

Bädckermeisters und Hausbesißcrs3 Karl Gustav Hering in Dresden wird nach erfolgter Abhaltung L [41070] Konkursverfahren. Nr. 38433. Ueber den Nachlaß der Wittwe

des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Dresdeu, den 23, September 1882. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht dur: des Landwirths Friedrih Hornung, Sophie, Hahner, Gerichts\crciber. geb. Ueberle, in Heidelberg, ist am 25. Septem- i E R R B be d Ide Ae ags C iCiS N G 41014 öffnet. Verwalter: Waisenrichter Z, C. uter. [81014] Konkursverfahren. Offener Arrest mit Anzeige- und Anmeldefrist bis Das Konkursverfahren über das Vermögen des zum 20. Oktober 1882. Erste Gläubigerversamm- Kaufmanns Johann Georg Petranz, genannt | [ung und allgemeiner Prüfungstermin 10. Novem- Petrenz, Inhabers der Firma J. G. Petrenz, | ber, 9 Uhr, Zimmer Nr. 2. in Dresden, wird, nachdem der in dem Ver- Heidelberg, 25. September 1882, gleichêtermine vom 15. August 1882 angenommene Gr. Amtsgericht. Zwangsvergleih dur rechtékräftigen Beschluß von (gez.) Kah. demselben Tage bestätigt ist, hierdurh aufge- Zur Beglaubigung: hoben. Der Gerichtéschreiber: Fabian.

Dresden, den 25. September 1882. [41074] Konkursverfahren.

Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht dur: Hahner, Gerichtsschreiber. N t enl T R Se h E ps Ros des A ürschuners Albert Heuke hier ift in Folge eines 9 [41071] Konkursverfahren. von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu Stettin, S E : Ma R ale 1262 Bormitinas “e Uhr, Zur Beglaubigung: Mag, i. V., Gerichtsschreiber.

Ucber H Bas L Meere eiuer Ge, Stroh und Eduard Wad, beide zu Ottweiler : 1 i Da Snhaber der Firma H. Stroh & Wadck, | vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hierselbst an- | [41079] Konkursverf wird heute, am 25. September 1882, Mittags | beraumt. 4 x Oniur erfahren. Holzminden, dea 20. September 1882, Ueber das Vermögen des Sthueidermeisters Waruedcke, Reinhard Wezel zu Torgau wird heute, am 23, September 1882, Mittags 12 Uhr, das

12 Rhe, das A Nea et, U Der Gerichtsvollzieher August Uchr zu Drulingen Gerichtsschreiber des Herzoglicßen Amtsgerichts. S N INERGTE G E Konkursverfahren eröffzuet. Der Kaufmann Adolf Schulß zu Torgau wird

wird zum Konkursverwclter ernannr1. 1016 , He ] Konkursverfahren. zum Konkursverwalter ernannt.

Konkursforderungen sind bis zum 24, Oktober 1882 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines h anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines | Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen | Konkursforderungen sind bis zum 14, Ofkto- Gläubigeraus\chusses und eintretenden Falls über | des Kaufmanns Wilhelm Ehmke von Anlowocnen | ber 1882 bei dem Gerichte anzumelden. die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten | ist zur Abnahme der Schlußre{hnung des Ver- Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl Gegenstände auf walters und zur Erbebung von Einwendungen gegen | eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung Dienstag, den 24. Oktober 1882, das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be- | eines Gläubigerautshusses und eintretenden Falls Vormittags 9 Uhr, rüdcksichtigenden Forderungen der Scblußtermin auf | über die in §8. 120 der Konkursordnung bezeih- den 5. Oktober 1882, Vormittags 11 Uhr, | neten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemel- vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer | deten Forderungen auf Nr. 23, bestimmt. Moutag, den 23. Oktober 1882,

ter Abhaltung des S@{lußtermins hierdurch auf- gehoben. Sthnceberg, den 22. September 1882. Königlibes Amtsgericbt. I. V. : Burkhardt, Af}. Beglaubigt: Oclschlägel, Gerichtsschreiber.

[001] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tuch- und Kleiderhändlers Emil Moritz zu Stettin, Schulzenstr. 43, wird, nahdem der in dem Vergleich8termine vom 16. September 1882 an- genommene Zwangsverglcih durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hier- durch aufgehoben.

Stettin, den 21, September 1882, Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Mag, i. V., Gerichts\{reiber.

(40907) Bekanntmagung.

In dem Konkurse über das Vermögen der offe- nen Handelsgesellsaft Otto Megow und Köhn, Bankgeschäft zu Stettin,

Gesellswafter Kaufmann Otto Megow und

Kaufmann August Köhn in Stettin, wird eine Gläubigerversammlung „auf den 3, Oktober 1882, Mittags 12 Uhr, im Terminszimmer Nr. 55, zum Zwecke der Be- \{lußfassung Über den Antrag des Verwalters, den vorhandenen Baarbestand der Konkursmasse für jeßt uicht zu vertheilen, vielmehr auf längere Zeit zinds- bar anzulegen, berufen.

Taris- etc. Veränderungen der deutschen Eisenbahnen No. 225.

[40998]

Hanscatish-Sthlesischecr Verband. Mit sofor- tiger Gültigfeit wird der Ausnahmefrachtsaß für den Transport von Traubenzucker, Stärke- und Kartoffelmehl, auch Stärkesyrup, zum Export be- stimmt, von Cöpenick nach Lübeck L. B. und M. F. F. von 1,19 auf 1,17 M pro 100 kg ermäßiat. Berlin, den 23. September 1882. Königliche Eisenbahn-Direktion al3 geschäftsführende Verwaltung.

[41037] Staatsbahngüter-Tarife Cöln recht3rheinis{ch— E Breslau, Cöln linksrh.—Breslau und N Elberfeld—Breslan.

Die in den Nachträgen I. zu den oben genannten Tarifen enthaltene Bestimmung bezüglih der Er- hebung der Zollabfertigungs8gebühren bei der Re- vision, kommt, sofern dur dieselbe Erhöhungen gegen die früheren Gebühren eintreten, erft zum 14. Oftober cr. zur Anwendung.

Bréslau, den 25. September 1882.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. Namens der betheiligten Berwaltungen.

[41036] Berlin - Braunschweig - Halberstadt - Lausizer 8 Verband. , Die für den Verkehr zwischen Vienenburg Br. B. einerseits und den Stationen Dreileben-Drakenstedt, Eilsleben, Offleben, Völpke und Wefensleben ans dererseits bestehenden Frachtsäße kommen vom 1. Oktober d. J. ab auch im Verkehr zwischen Vie- nenburg M. H. und den vorgedachten Stationen zur Anwendung. Roe ura, E E 1882, mens der betheiligten Verwaltungen: Königliche Eisenbahn-Direktion. h

d

hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, am 10. Fun i

1882

für Recht erkannt : : die gegen das Urtbeil des Neunten Civilsenats des K. pr.

wenn ien- I, zu Rech- eniger steht,

,

in un gte Be-

rufung auf Kosten des Berufungsklägers zurückzuweisen.

Gegen die dem Antrage,

ngesell- äubiger

8gericht ange-

i,

senat des zic)tseinrede

Klägerin zu erkennen, cenen weite-

rage weh das preu

Allein gedachte Verantwortlichkeit

8 Liquidators bei jene

seßt,

x

r Nichtberück«

dieser Verant- aus der allgemeinen Tendenz

inweis auf das

Theil T. des Allgemeinen Land-

. .

vereinigenden Er-

ciner Aktie kfürzten Gl

. '

dsichtigung aller Gläu- lungen um so w

Berufung deren Liquidation in

ü ie ision. dét Revisionsklägers anlangt, daß n ver Begründun

gerishen Forderung unter-

a1 Zehnte Civilkammer des K. pr. Landgerichts durch den

ä iquidators om

[

gerin durch Hinterlegung von

Dies Urtheil wird für vorläufig

so geringfügigen Theils der zu- ä

g erachtet werden kann, zu dem fe die fernere Beitreibung derselben versagt.

s offensihtlich nicht zu

ch {on dann erschöpft se its

ßiger Ber icht unter der

gs di swald also ni

des

ä ei der Vertheilung des Aktiengesellshaftsvermögens dieser Be-

Vertheilunge

wider Gesetzesverlezung v

. Handelsgesellschaft daselbst, Kläger

Revisionsbeklagte,

19

falls Kl die unmittelbare Verantwortlichkeit des L

3900 M. Sicherheit leistet. cine

, der aufgelösten Aktiengesellschaft in G.

de Waggon- und Maschinenfabrik“ auf Höhe eines Saldo- aus unerlaubten Hand

gesellschaft,

Thatbestand. in hat den Beklagten als den einen der beiden Liqui-

hm bekannte Berufungsger

allgemeine Prinzip des §. 10 Titel 6

r entsprechenden Bestimmung der Civil- uferlegt.

t für zuläfsi

seße er Zwang au habt hat.

ng der niht beitreibbaren Geldstrafen in Haft 8

s Civilingenieurs C. K. zu B., Beklaglen

und Revisionsklägers,

die B...

gte Verwerfung der Rev verhandelten entsprehend dem Thatbestande des Bes rün

rufungsurtheils.

Entscheidungsg

cs, auch noch Was zunächst die Behauptu

chst verhängten Geldstra Verantwortlichkeit des Liquidators einer Akt

Februar 1881 : der Beklagte wird verurtheilt, der Klägerin 3843,40 4 nebst

6 % Zinsen seit dem 1, Juli 1880 zu zahlen und die Kosten

leßteren bei Vertheilung des V er- des Nechtéstreits zu tragen.

mögens der Gesellschaft.

Handelsgeseßbuch Art. 245. 40 M, nebst 6 %/9 Zinsen seit 1. Juli 1880 in An-

ses Urtheil hat Beklagter die Revision eingelegt mit

fo erscheint allerdin

wortlihkeit Seitens de

Die

ichts zu B. vom 20. Dezember 1881 eingelegte Revision B. crkannte am 14.

wird zurückgewiesen; die Kosten der Revisionsinstanz werden

dem Revisionskläger a hre Forderung entfallen wäre, Beklagter aber zu Unrecht

als die Aktien

daß die vom Beklagten gegen das Erkenntniß des Königlichen ihren Siy in Greif

Landgerichts T. zu B. vom 14. Februar 1881 eingele weisen oder doch den zuzuerkennenden Betrag auf 145,10

unter Aufhebung des angegriffenen Urtheils die Klage abzu- oder aber die Sache ¡ur Leistung des Editionseides durch den ren Beweise zurückzuverweisen, höchst eventuell, was sonst

tens, zu erkennen. Klägerin beantra

zu reduziren, oder doch auf den Eid über die Ver Parteien

[uf Berufung des Beklagten erkannte der Neunte Civil des Verklagten für diesen oder für d

K, pr. Kammergerichts zu B. am 20. Dezember 1881 Beklagten und zur Au'nahme der von ihm angetre

vollstreckbar erklärt,

D Jn Sagen de

Die Kläger datoren ihrer Schuldnerin

„Baltif 2

"r

na gesellschaft gegenüber einem Gläubiger derselben

wegen schuldhafter Nihtberücksichtigung der For

endlich eine nah den Vorschriften des Str afge \ eb u ch s vorzu- derung des

folgt, immer eine Verschuldung de

spruch genommen, weil bei gleihm sichtigung des Gläubigers vorausge

biger b schaft gegenüber dem dur \

zu Unrecht und unter ßischen Landrehts ge

nehmende Umwandlu

bei Ermangelung cine prozeßordnung nich mit dec Absicht des Ge gebnisse führen, daß d nah Beitreibung eti betrages von 3843,

die Berücksichtigung der il rechts über die Haftung

Kammerger

lassen habe. nommen sei, zutreffend,

trag auf i

- - q,

ür gsver-

ß offen

der angsmitteln ift,

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hrige Anwendung des

nicht behindert.

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Eine

wangsmittel

uweisen

N Befondere Beilage hun

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\{elbe Ü

ittel in Anwen- chrieben

derselben

inneren

echte des Gläubigers , daß die

zu einem

s des zu- zusammenzu-

ten zu in den

in holten An- Schranke Anwen- erschöpft, so 720 des Zwangs- en oder von Gesammt- 8 desselben onaten zur Anwen-

Augen gehalten hat, ergiebt sich aus seinen ser und

3

nur dadurch vorges

, Artikel 26, 27,

8ordnung S8. 36, 37,

Alternative f

, an sich nicht un- befolgte An

25. März 1882 s8vollstreckun fen als auch Haft ließen, die successive Anwen- âlsigen barkeit des Reste

vollen Dauer von sechs8 M

Ö auch aus

) gêmittels verzi

ßordnung (S8.

seße den Bestimmungen

So lange und soweit sei,

wangsmittel innerhalb die

ebende Erkenntni

S L

Berlin, den 27. September 1882.

m die unnöthige

vom

dieser Richtung nicht me

die nunme 63, 864,

April 189 yroze qa

g der Haft besteh

r

Sesammtbetrage“. i

iven Anwendbarkeit der beiden Beantragung Geldstrafen fen zulicßen. Auslegung

t

2 iht als statthaft anf

sequenz es ni

eils tes zul

statthaft

Br.

Dritter Civilsenat , che im Zwang

sowohl Geldstra Anwendung eines Theil

des anderen Mittels

ängun endung dieses Zwan

Saarkohlen-Verkehr nah dcr Westschweiz. (Tarif Nr. 14.) Die Schweizerische Conteatpeit hat die Kündigung der zur Zeit bestehenden Säße des Saarkohlen-Ausnahmetarifs Nr. 14 für Aarau und Luzern sowie für die Stationen der Jura-Bern- Luzern und Aargauishen Südbahn vorläufig zurück- gezogen, weshalb diese Säße bis auf Weiteres Gültigkeit behalten. Wir bringen dieses unter Hin-

heilsmäßi

wider zu

4 sich den Fall eines wieder

Sind die Alternative in seß vom 1

kann;

st die weite Haft ist hierdurch

Gründe. bis zum

r andererseits die gestellte mum

und sie erspar

dieser Ge die Verh

ng eines Th

en und bei Uneintreib

die Haft nach §8. 794 überhaupt nicht die N: E

und zur Prüfung der angemeldeten Forderun-

en auf y Freitag, den 17. November 1882,

da sich ferner für die etwaige Annahme

e Anw

ß

Entscheidungen des Reihs-Gerichts.

smittel gestatteten,

ommen

Geldstrafen insgesammt nicht über 1500 M be- daß die

Civilprozeßordnung 8. 774. führten Z \che Prozeßordnung §. 549

,

N r:

pxr r Me Dia E 1ER D M “s a2 A N e eus f Ade gagr Maine ad edize ae D C T r Dr R

bis

R

E E R Ne

Vormittags 9 Uhr, i vor dem unterzeichneten Gerichte, im Sißzungs- saale des Amtsgerichts zu Drulingen Termin anbe- raumt.

Allen Personen, welLe eine zur Konkur3masse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Konkurs- mafse etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner ¿zu wverabfölgen oder ¡u leihen, aub die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße ver Sache und von den Forderungen, für welche fie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Ko-kuröverwalter bis zum 24, Oktober 1882 Anzeige zu machen.

Kaiserliches Amtêgericht zu Druliugen. gez. Schmidt. /

Für richtigen Auszug, welcher öffentlich bekannt gemacht wird. : ;

Der Amtsgerichts\{hreiber: W. Vommes.

[410068] Bekannimahung.

Veber das Vermögen von Georg Madle, Acker3- mann und Krämer, in Großniedesheim wohn- haft, ist heute, Nachmittags 74 Uhr , der Kon- furs cröffnet worden. Konkursverwalter: Ge“ \chäfts8agent Blum in Frankenthal. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 21. Oktober cr. Anmeldefrist ebenfalls bis 21. Oktober einschl. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prü- fungstermin am 23. Oktober 1882, Morgens 9 Uhr, im Amtsgericbts\saale dahier.

Fraukenthal, 25. September 1882,

Königliches Amtsgericht. L

Zur Beglaubigung; Weismann, K. Sekretär.

[41066] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Wilhelm Reinhold Rewiyky, in Firma Newihky-Belschner, hier wird nach er- folgter Abhaltung des S{lußtermins hierdurch auf- gehoben.

Frankfurt a./M., den 22, September 1882,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 1V.

[41073] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Harmonikafabrikanten Waálther Weidhaas hier ist am 25. September 1882, Nathmittags 4} Uhr, das Konkurs3vcer- fahren cröffnet worden. Konkursverwalter: Rechts- anwalt Dr. Schmidt hier. Anmeldefrist: bis 15. November 1882. rste Gläubigerversamm- lung: 16. Oktober 1882, Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin: 80. November 1882, Vormittags 11 Uhr. Affener Arrest mit Anzeige- frist bis zum 16. Oktober 1882.

Gera, den 25, September 1882,

Der ai lp auz er: viuaie Amtsgerichts ase

Aff. Wendler. (40955) Konkursverfahren.

In dem Le über das Vermögen des Justrumentenmachhers Peter Lieck zu M. Gladbach it in Folge eines von dem Gemein- \{uldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangs- vergleiche Vergleichstermin auf Montag, den 16. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim- mer Nr. 4, anberaumt.

Justerburg, den n E 1882, ehr, Erster Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[41067] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanus W. Goslar in Lemgo wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 9. Sep- tember 1882 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 9. September 1882 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Lemgo, den 25. September 1882,

Fürstliches Amtsgericht, Abth. T. (gez.) Pothmann. Beglaubigt: Schley, Gerichtsschreiber.

[40914] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Vosamentiers E. Bobzien hier ist zur Ab- nabme der Scblußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver- zeiwniß der bei der Vertheilung zu berücksibtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Sclußtermin auf

den 12. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.

Malchow, den 22. September 1882,

Staccker, Aktuar, Gerihts\{hreiber des Großherzoglih Mecklenburg- Schwerinschen Amtsgerichts.

[40912] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögea des Seifensieders Oskar August Weiymann hier ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Sclußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be- rüdsihtigenden Forderungen und zur Bescbluß- fassung der Gläubiger über die nit verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf

den 24. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.

Pulsnitz, den 25, September 1882,

; Söhnel, Gerichts\{hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(41020) Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Veit Geiger, Bauers von Kiebingen, wurde na erfolgter Abhaltung des Schlußtermins heute auf- gehoben.

Rottenburg, den 23. September 1882.

Königlides Amtsgericht. Gerichtss{reiber Bienz,

(40905) Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über den Nawlaß des verstorbenen Kaufmanns und Postagenten J. C. Séhirmer zu Herrenbreitungen is zur weiteren Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin auf den 23, Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim- mer Nr. 1, anberaumt.

Schmalkalden, den 16, September 1882,

Vorinittags 34 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe- raumt.

Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge- hörige Sache in Besiy haben, oder zur Konkurs- masse etwas \{uldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Sorderuigen für welche

e aus der Sache abgesonderte Befrievigung in An- pruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 14. Oftober 1882 Anzeige zu macben.

Torgau, den 23, September 1882,

Königliches Amtsgericht.

[40333] Konkursverfahren.

Veber das Vermögen des Kaufmanns Carl Warlies zu Wiesbaden ist am 20. September 1882, Nachmittags 4 Uhr, das Konkurs3- verfahren eröffuet worden.

Herr Nechtsanwalt S@holz zu Wiesbaden ist zum Konkursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmelde- frist von Konkuréforderungen bis zum 17. Oktober 1882 cinschließlich.

Erste Gläubigerversammlung Mittwoch, den 18. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr. Prüfungs- termin Mittwoch, decn 25. Oktober 1882, Vor- mittags 9 Uhr.

Wiesbaden, den 20, Sevytember 1882,

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI.

(40%?) Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Gastwirths Josef ellbach zu Wiesbaden, ist am 22. Septem- er 1882, Vormittags 10 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet worden, _ Herr Rechtsanwalt Dr. Brück zu Wiesbaden ist zum Konkursverwalter ernannt.

Offener Arrest mit Anzeigefrist, sowie Anmelde- frist von Konkursforderungen bis zum 21. Okto- ber 1882 einschließlich.

Erste Gläubigerversammlung Montag, den 23. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr.

Prüfungstermin Moutag, den 30, Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr.

Wiesbaden, den 22, September 1882.

Königliches Amtsgericht. Abth. VI.

[40904] Konkursverfahren.

Nr. 8702. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Wirths Joseph Glücker in Rip- poldsau ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berüdcksichtigenden Potderungen und zur Beschluß- faffung der Gläubiger über die niht verwerth- baren Vermögensstücke der Scblußtermin anf

Mein den 24. Oktober 1882, ormittags 10 Uhr, fin dais Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst be-

mm Wolfach, den 21. September 1882. i S8 Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts.

(41009) Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des

weis auf unsere Bekantmachung vom 14. August cr. zur Kenntniß. Cöln, den 22. September 1882. KöniglicheEisenbahn-Direktion (links3rheinische).

[40956] i

Die Station Recklinghausen wird vom 1. Ok- tober cr. ab mit direkten Frachtsäten in den Aus- nahme-Tarif vom 1. Juli 1882 für die Beförderung von Steinkohlen in Sendungen von mindestens 100000 kg nach Eschweiler, Eschweiler-Aue, Rothe Erde und Stolberg aufgenommen. Das Nähere ist bei den Güter-Expeditionen der genannten Stationen zu erfahren.

Cöln, den 22. September 1882.

Namens der betheiligten Verwaltungen:

Königliche Eisenbahn-Direktion (rechtsrheinische).

Nheinisch - Cöln - Minden - Belgischer Güter- verkchr. Am 1. Oktober d, Is, wird die Station Eschweiler-Aue in den im Rheinish-Cöln-Minden- Belgischen Verbandsverkehr bestehnden Ausnahme- tarif für Eisen und Stahl 2c. im Verkehr na Antwerpen (Entrepôt, Bassins und Sud) transit und nach Lôwen (Bassin) transit aufgenommen. Nähere Auskunft ertheilt die betreffende Güter- Expedition. Cöln, den 23. September 1882. König- liche Eisenbahn-Direktion (linksrheinische). Am 1. Oktober cr. tritt zum Gütertarif (Theil 11.) vom 1. September 1881 und zum Ausnahmetarif W. (Steinkohlen 2c.) vom 1. Juli 1881 für den Lokalverkehr des Eisenbahn - Direktionsbezirks Cöln (xechts- rheinisch) je ein Nachtrag (111.) in Kraft. Außer Druckfehlerberihtigungen sowie neuen Fracht- säßen bezw. Tarifkilometern für Station Mersch ‘enthält der Nachtrag II1, zum Gütertarif noch Aen- derungen und Ergänzungen der speziellen Tarifvor- schriften, des Tarifs für Neben- und Uceberfuhrge- bühren und der Vorbemerkungen zum Kilometer- zeiger, ferner der Nachtrag 111. zum Kohlentarif noch Aenderungen zum Zechen- 2c. Verzeichniß neue raGsäte von den Stationen Altenessen, Essen

. M., Frintrop und Mengede, sowie anderweite, theils ermäßigte Frachtsäße von einzelnen Stationen bezw. Zeben nach Quakenbrück, Nortrup und Lulle. Soweit die im leßtgedahten Nachtrage enthaltenen Berichtigungen Erhöhungen gegenüber den bis- herigen Frahtsäßen involviren und nit {on früher pen sind, bleiben die bisherigenFrahtsäße noch

is zum 15. November cr. in Kraft. Verkaufspreis der Nacbträge je 10 «. Cöln, den 25. September 1882. Königliche Eisenbahn-Direktiou (rechts- rheinische).

Am 1, Oktober d. Js. tritt im Lokalverkehr der unterzeichneten Verwaltung der Nachtrag I. zum Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren vom 1. August 1882, Bestim- mungen für die Benußung von Tapissièren enthal- tend, in Kraft. Exemplare desselben sind bei den diesseitigen Gütererpeditionen, jowie in unserm Ge- \{äftslokal zum Preise von 10 zu haben. Cöln, den 27. September 1882, Königliche Eiscnbahn- Dircktion (linksrheinische).

R. No, 19617 D, Am 1. Oktober d. J. tritt im Hannover-Magdeburg-Oesterreichisben Verbande für den Transport von Eisenerz in Wagenladungen à 10000 kg von Sarzfeld-Lauterberg nah Wejhybka ein Frahtsay von 1,32 K pro 100 kg in Kra

Dresden, den 25, September 1882, [41038]

tgegentraten, als einige von ihnen die Anwendung der

|st nach Anwendung der Geldstra gen würde die von der Vorinstanz

rekie Zwangsmittel hrer Kon

in Anwendung kommen

. .

echs Monaten übersteigen darf.

hältnißmäßigen

eren Landesgesetze, wel lässigen Betrags des einen und

Erkennens vor

Worten: „Geldstrafen

Schuldners abhängigen Handlung. Zwang

em empfiehlt sih diese Sie gewährt dem urt Gesammtmari

e Auslegung des §8. 774 findet auch darin cine Unterst Geldstraf

Kumulation der beiden Zwangêmittel nur bis

die Motive zum Z. 774 der Civil

annover

Dage

iß) da dieselbe in i

so ist auf Antrag zu erkennen, daß der Schuldner zur angni

Vornahme der Handlung dur Geldstrafen bis zum Gesammt- betrage von 1500 M oder durch Haft anzuhalten fei“,

gegen den Beschluß des Zweiten Civilsenats des Herz. kann man nur entnehmen, daß zwar einerseits ein und da

Sißung vom 22. Mai 1882 auf die vom Kläger Ober-Landesgerichts

erhobene Beschwerde beschlossen : den Beschluß des Zweiten Civilsenats des Herz. Obéer-Landeë-

Bayerische Prozeßordnung Artikel 8

hat das Reichsgericht , Württembergisches Ge

Mecklenburgische Exekution

und daß : fs) bei Anführung

nur insofern en bracht werde,

mittels der

Dies

dnung

"”

H

Jn Sachen des Ziegeleibesißers und Maurermeisters D.

in V., Klägers Aus dem Wortlaute der Bestimmung des §. 774 der Civil-

prozeßor daß nah Beitreibu

Anwendung k n als indi aft noch in der

"

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

ngs Außerd

zulässig, und daß auch der S. 77

ge, entweder sofort au

aft er

und dem Beklagten die Kosten der zweiten und dritten Fnstanz

aufzuerlegen. stimmungen der 88. 774, 794 kein Anhalt darbietet, und da

Anwendung von Geldstrafen oder Haft zur Er zwingung einer ausschließlich vom Willen des den Maurermeister R. in Sch., Beklagten, wegen Abrechnung, gerihts zu Br. vom 25. März 1882 aufzuheben, die von dem Beklagten gegen den Beschluß der Zweiten Civilklammer des Herz. Landgerichts daselbst eingelegte Berufung zurüdz

Erkenntniß nux das eine oder das andere Zwangsmi

dung bringen darf, daß abe so lange der beabsichtigte Erfolg noch nicht erreicht ift

jedes auf Grund diejes Paragraphen abzug steht. Die wiederholte Anwendung von Zw für jeden Fall des „auf Antrag Erkennens“

trags und

Schranke ist der alternat worden, daß die

tragen dürfen und da Dauer von s

die bereits ausge

noch Raum gelassen habe dung des Zwangs gestattet. folgt daraus nur,

zur

Zwa

daß alle früh

fahre

(Gefäng

dung beider

Entwur

H

Gründen.

den umfassenderen Schu vorn herein auf di müssen.

fann,

betrags der

die H

dung ge

successive

aus der ver

seßenden

la

des

7

än- »te er

C. P. O. vom

s ern in Kraft erhaltenen Vor-

ihren den vom

Dem

S. 8) Wenn habe, chrift

einge- den sih immerhin die angegebenen Merkmale auch an sich

daß der

festge- des Wohn-

hreren

daß derselbe dort Redac-

ßungen

erselbe

ort zu bezeichnen

Bobnsitz begründet und aufgehoben werde, durch die

Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestimmt werden, einer aus-

|

bezeichnet wo

dieser Handlung und das

verbreitet. .

6 und fen st gefolgert s in der ände er-

sei, doch in diesem Orte eine Buchdruckerei einge- ß

Die Motive

fung ciner

:

3 und ge-

f

8 desselben fung der Auédrucksweise der da-

der t

ie in me sich aufgestellt

habe, bei der Entfernung von nur 174 km des Ortes V. von W.

und bei täglihem Postverkehre zwischen beiden Orten die Ausführung ß bestimmt

es gebe, weil

der prozeßrechtlide Wohnsiß identish mit dem civilrechtlichen Wohn- s8verhältnifse

S.2 8. 15).

P. O.

V. müssen. Gese fi da,

wohnend mit

Reiche

S.

weiteren Wohn- hiernad lediglih

Angeklagten in V. wohne,

nne aus zeitweisem, niht näher bezeihnetem Aufenthalte g nur vorüber-

es als alternativer

ge) nit äußern, so be- fung zu abgesfon

ge des Umstandes, daß serheblihes Gee

Recht

seine

ür in ß und Thâtigkcit

vermög ßig ch aufhält.

V. als seinen Wohn

on der erhobenen Anklage is daher gereht-

n

Diese Begründung r Geltung gebracht 27 8. 2 D. ebend. von ibm dort ein-

St. P. D. (

ch ans{ließen (Drucksachen I. Session 1874 Nr. 23 S. 15). nun auh’die Motive zu dem später dem Reichstage zugegaktgenen Ent-

in verantwortlichen

das

zur

Deutschen

wurfe der St. P. O. sich über den Begriff des Wohnsitz ä

ï

Bemerkung: „Redak- wenn auch nicht den

in V.“ sich auch in seiner Eigen- als sei die Vorauése

ausgehen , giebt fich al ße dur die Vor

Nechtsbegriffs de s8bestimmung zu binden

2 v

.

terem Orte erscheinenden doch einen

0

5

O

N 8 se

Civilprozeßordnung §. 13.

wona der allgemeine Gerichtéstand durch den Wohnsi

wird, daß der Entwurf keine Definition des Wohnsi Nach bürgerlihem Rec

ß stellt

aufgenommene desselben

in ih nung 1

es, sowie

m Orte dieser falshen Angabe

jedoch

palem; fr.

vom Jahre 1753 1, 1, §. 3; Bayer.

[rtifel 12;

R. C. P. O.

des 8. 22 Rechaung getragen.

davon ßgebung zu

tsführer des

die

im

gleichzeitigen Niederla

seinen Wohn erschiedenen Orten, um dort in dem bezeichneten Sinne

von dort Vorschrift

ff

le

D. 50, 1 ad munici

o H V

d)

L

derselbe regelm

rachtet hat,

diesem de

Aufenthalt haben

t8.8 imGe

bierzu Bay iederla

l befugt Vi : eingeribtetes Druckereigeschäft betreibt

dort druckt und

J

die daß

F -

merken doch die Motive zu dem Entwurfe der Es ist nicht ersichtlich, daß das Preß-

drucke „Wohnsitz“ einen anderen Sinn und In-

halt habe verbinden wollen, als er in den Entwürfen der Justizgese

srathe vorliegenden gebung später zur Anerkennung gelangte.

Wohnen Reiche“ ür selbfi einer weiteren Niederla

digem Geschäftsbetriebe. Verm

Verhältnisse ellt ift, der Angeklagte betreibe zu V. da

o L

Preuß. A. G. O. Bd. I. hat diesem Grundsa

in B,

Unrichtigkeit

Urtheil

ß

Zuwiderhandeln gegen die S8.

chlich in W. wohne, durch d

den, da seiner

sieht

und äf

bietet ff

des Wohnorts, dessen Angabe 8. 7 des Preß-

esetzes bezügli des verantwortlihen Redacteurs auf jeder Nummer

man

1a cht hiergegen geltend, e

eutschen berechtigt,

für

riff en Gerihts8ordnung vom Jahre 1753 Kap. 14

8. 7 und 8 \ffüßt sih der Begriff des Wohnorts auf das gemeine

des Angeklagten, Druckscbriften

gewöhnlichen Beurtheilung

ih nicht an civilrechtliche Begri

es j

Aufs{lu seiner

Würde

ein

weil der Angeklagte, wenn auch V. nicht de

_—

-

Druckereigeshäft, vermag darauf ein rect

S

fenden darstellen und es er

. „er Anzeiger“

7 8 L

v

der Gesch 9 Actikel 81 f

erblickt

Thatsachen

ce

sitz 2

Die Möglichkeit der

Redacteur der

sion ma fordert ,

af

nit

des Preßgeseßtze bei

a

V1 ey (

G

im

Wohnort“ als gleibbedeutend an die Seite. des dem Reichstage von dem Bundesrathe vorgelegten Entwurfs des

2 J

9

er von ihm in seiner Druckerei zu V. gedruckten, von ihm

verlegten und wödchentlich dreimal in le

Zeitschrift „V. . bemerken zu §8. 8, daß die Worte „Wohn

es Gerichtsftands (jeß ist durhweg von der Ge

ohn än

desselben

t nB oder

0

Letzteren dortselbst ein “E werden und cs fehle daher an der natürlihen Grundlage des Wohn-

ortbegriffs.

d bezeichneten Orte V. si aufhalte. i der Freisprebung von der erhobenen Anklage läßt sh nur dahin auf-

Blatt

digen L

4

[2 A) d

L

r Aufenthalt“ in ihrer Fa

mals im Entwurfe dem Bund

-

n

Das zes

be

al

cuck und Verlag des Blattes wie den Betrieb der Druckerei e

überhaupt leite und zudem öfter an dem von ihm als Wohnort auf-

daß die Strafkammer in dem Orte und hiernach bat Jemand

, während er that Druck und Verlag von H. P. periodischer

Wohnsitz

ie Revi

festgestellt, d

si

Auédruck

.“

Die vom angefochtenen Urtheile festgestellten Thatumst

selbständig Ueber den Be Mittelpunkt

_ Zeitung Zesetes näheren

Bren un

D h D - "

end am Orte dieser

hnlich

fassen,

rihtet und einen dort wohnenden Geschäftsführer f

3, Februar 1879 {rift der Bayerisch

Nummern d Kenntniß habe. Angeklagten diger Wohn „Wohn Recht den trafrihter ahre 1869 \tgest

y

klagte tion, schaft von gefa tän tellten ß so wür

»

)

Jemand na den Bestimmungen des bürgerlichen Rehts an mehre- ren Orten Wohnsiß habe, auch der allgemeine Gerichtsstand an meh-

reren Orten begründet werde.

geseß mit dem Au und Gesczäfte mehrere solhe Mittelpunkte neben einander sich ein-

drücklichen Bestimmung es daber darüber nicht bedürfe, daß, insofern und zwar nach der durch das Auéführungsgeseßz

sie sei und der Begriff des Wohnsi Natur dec Sache begründet, daß Jemand für

unter denen der \{öpfen aber diesen Begri

und die Freisprehung v

wicht nit gelegt zu wer fertigt.

erscheint demnach als

fraglicbe

nicht aber k

des

teure

Preßzgese Grundlage d richtet hat. 1hon als die zutre rihten fann. Person an v

zu wohnen, worden (fr. 6 §. Bayer. G. O. Auch die dertem und gerichtete

geh

der 9

Ô

s F fe

L

eres is 8

As

t, ih dieselben rets

die des è

ôren

d für War

ens nah vermögen in

Auch können die sämmtlichen Ge (S8. 260,

1 Nr. 2 des

ögen Gericht ung niht unterworfen und keinerlei geseh-

g daß er vor-

ô bt, weil das

& L

sse die Kost

3

(

ur verle

Dem praktischen

ältniß dasselbe, wie bei der Aktiengesell- . aub noc einen

es der Beweisaufnahme der freien Beweiswürdigung

eibesißer H. P. Daß die Revision diese An-

Der Einzelne hat am 10. Juli

W. vom 6. Mai a

ihnen dinglihe Rechte

onnen 1

erichtsbekannte That- rnung der Orte W. lichen Postverbindung

, 8. 7. _Abs

ßze des etwa entstehen- [4

riff des Wohnorts als

jenat f

ag

E E P I R

, der Angeklagte ift auch fe der Hauptverhandlung

welbe der offenen Ge- , geht daraus hervor, daß bemerft wird, es seien

fa

- --

ber die Presse f

einzelnen gesellschaftlichen ender Weise nicht feststelle, daß der

, zur Zahlung von Zinsen

erausnahme und zum Er d 18

ug e in

Beweisaufnahme wesentlich

schaft gegen das Urtheil

sammtheit gehören un Betracht zu ziehen.

die

pt 4 i enen Aufklärungen und insbesondere

geklagten im Laufe der Haupt-

Wobhnsi

»

&S. 7 un

„es k fen, und auf diese Weise die Angaben

als Redacteur des Zeitungsblattes

Die Gesellschafter zusammen können ndelsgesellschaft erstattet hat.

-

zurückzuweisen etwa zuglei

en das Preßgeseß, Erster Straf

ie

, daß der Angeklagte demnächst den unter- Ü

aft

gen foll während bestehender Gesellschaft Ü

der Hauptverhandlung gewesen.

über Sachen, rlegen. Gründe. gten und die vom An

0

[lshaft nutbringend dienen. ôfter in V. Aufenthalt, ohne weitere Be-

Redacteurs. d der K. bayer. Staatéka

O. als verleßt, weil das angefochtene Urtheil

o war die freie Ueberzeugung des

f

g gegeben habe.

Gesellschaft ffenen Ha P \ än und das Bestehen der t rdnung.) [lt ferner d

Sacen der Aktiengesellschaft, ein Korporations- der Staatsanwaltschaft bezeihnet die Vorschrift

außer seinem

gehens geg

1e

H

gten als aus dem Ergebni se die Bezeibnung der Ent

entnommen betrachtet gehobene und

. Mai 1874

jen un

M. Gladbadth, den 25. September 1882, Bartholomé, Gerichtss{hreiber des Königliczen Amtsgerichts,

[40913]

Ueber das Vermögen der Kaufmannsfrau Elise Rubien zu Dassow ist am 22. September 1882, Vormittags 114 Uhr, Konkurs eröffnet.

är mitglied Sachen der Korporation stehlen oder untershlagen kann.

Reichsgericht

für Recht erkannt: daß die Revision der Staatëanwalt

Sattlers und Wagenbauers Ernst Heinrich Gebhardt in Wurzen wird nach erfolgter Abhal- tung des Schlußtermins bierdur aufgehoben. Wurzen, den 25. September 1882, BRERE D.

einicke. Veröffeatlicht: Act. Fischer, Gerichtsschreiber.

ver Edlen Siatueisenben eubahn 2 von T\chirschky. E

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel) Druck: W. Elsner.

, er nehme me Bedeutung beigeme

Urtheil in gen in seiner Eigensch

Dergbröker, Gerihts\s{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[41068] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über den übers{huldeten

Naclaß des Buchbindermeisters Feodor Mari- milian Paufler in Schneeberg wird nach erfolg-

Bestandtheilen gebunden, er kann dasselbe durch feine

Preßgeseß vom 7. Mai 1874 n der Strassahe wider den Buchdrucker

en Ver ision des 8. 260 der St. P. geklagten selbst gegeb

den vom An dessen An

nzeiger

den Einzelnen bleibt aber das Gesellschaft

Fü! allen seinen Aktion

4. L

raf} ro s

_ Die R Reichsgese [riaes

n eV so!

abe walde des An aufgefa

ei

eklagten als einen Theil des Ergebnifses der erscheine. Die Anklage ift dahin erhoben, daß der Ange-

t, hieardurch aber dem Grundsatze

ne zu weite Ausdehnun eiden roleho im Urtheile in

der S

1882 ende

ier wie dort können die Einzelnen Forderungen, wie Sc{ulden ß

Diese Trennung hat auch nicht blos eine formale Seite.

Allerdings gehört der Gesellschaftsantheil zum Vermöge einzelnen. Gesellschafters, und wenn man den Werth der Gesellschaft-

umme, welhe dem Werth des Gesellschaftêsverm Abzug der S{ulden gleicsteht

Hinderniß gegeben

in V. habe und weil fomit der

. von einander

V schen b

sa und 263

hat das

j

Vielmehr if in diesem Artikel ausdrücklich vorbehalten, die Endlich ist auch der Thatbefland der vollendeten Unterschlagung

Die Strafbarkeit solher Entwendung wird selbstverständlich nicht brigen rechtliwen Folgen der Handlung und zu diesen geh

n aller Gesellshafter verwenden, feine Unterscblagung begehen. dadurch ausgescblossen, daß der von dem Angeklagten in Bezug ge-

Sachen zustehen, welhe der Ge [ L Gesammtheit können solhe Rechte an Sachen der Einzelnen begründet

Die Revision ift hiernach

Das Gesell shaftsverm dem Zweck der Ge Die Revis

eine S

Ô

gegen das Gesammtvermögen haben

J

W. weg

schaft gehören, zu seinem Vortkeil verf

lich und rechtswidrig

eor

geklagte

Î

nommene Art. 95 des H. G. B. den Gesellschafter, welcher unbefugt Begriff des Wohnorts des verantwortlichen

Gelder aus der Gesellswaftsfkafse entnimmt auch die strafre{chtlihen werden hierdurch nicht ausgesclos}sen.

widrig aneignet, sih eines Diebstahls oder einer Unterschlagung an den Sachen und zwar zu ihrem vollen Werthe s{uldig machen ; gerade

Nuten zu verwenden. Er fann sich also dadurch,

ä

entsprechenden Theile jenem Zwecke zu entziehen, um sie in seinem \ fe

deshalb nicht das Recht, wider Willen der anderen Gesellschafter Sachèn, au nit zu dem seinem Antheile am Gesellscaftsvermögen

Verfügungen nur soweit, als er die Gesellschaft vertritt, während bestehender

der Gesellschaft entfremden.

sellschafter das, was bis dahin Gesellshaftseigenthum war, zu Eigen- dadur, daß sie das, was Gesellschaftseigenthum ift, in den Privat-

Aktionäre; wie das Vermögen jeder Korporation etwas And

als das Vermögen der Korporationsglieder.

antheile sämmtlicher Gesellschafter zusammenrenet, so ergiebt sich thum der Einzelnen machen.

von dem Vermögen der einzelnen Gesellschafter. schaft, deren Vermögen etwas Anderes ist als das Vermögen der

Resultat na ist das Verb in die Kosten dieser Instanz zu verurtheilen.

den größeren Schadens verpflichtet.

seit dem Tage der dadur nit wieder beseitigt \{lagenen Betrag der o 1882 zu verwer des Rechts8mittels aufzue gaben des Angekla

edo jenes der Fall

hen, beispieléwei

an sein.

nußze

so wie ein ü

der Strafkammer des K. bayer. Landgerichts

die Vernehmung des Angekla verschiedene Bestandtheile

einer sonstigen Beschr

zu liches verhandlung bervor

j

-