1926 / 35 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

3eiDêmark etiva 900 Millionen Neibêmark. So groß das Fnteresse tes Reicbes an dem Wrederautbau dieter |chwer ge\chädigten Existenzen ist, gestattet es die Finanzlage des Neicbes nicht, vom Reich aus in a‘iehbarer Zeit weitere Beträge zur Vertügung zu stellen. (Hört! hört, rechts. Sebr richtig! links) Eine weitere Beihülfe könnte diesen Geschädigten nur dann zu teil werden wenn es gelingt, in den künftigen Verhandlungen vor dem Auslegungtschiedsgericht im Haag, das zur Auélegung von Streitiragen des Sachver ständigengutachtens bestimmt 1, aus den Reparationtjahresleistungen Beträge für Ent- \hädigungszwecke flüssig zu machen.

Ich forme nun zu dem eigentlichen Finanzbedarf, der 399 Millionen im ordentliden und 127 Millionen im außercrdentliden Haushalt aufweist. Ich habe bereits anfangs

autgesübhrt, daß es das Bestreben der MNeichsfinanzverwaltung gewesen ist, die außerordentlichen Anégaben auf das denfbar niedrigste Maß zu beschränken. In der Rechnung des Jahres 1924 betrugen fie rund 500 Millionen, im Haushalt 1925 184 Millionen Yieichs-

mark. Die drei Hauptposten sind 15 Millionen Reichsmark zur Förderung des Baues von Wohnungen für Bedienslete des Neis, Kiiegbbeschädigte und Kriegerwitwen, 28 Millionen

Susduß zu den Kosten der Schiffsbauten und 67 Mil- lionen für den Ausbau von Binnenwasserstraßen. Bei den Autgaben für die Binnenwasserstraßen handelt es sih nur um die Fortsetzung der in den Vorjahren begonnenen Maßnahmen, nicht um die JInanariffnahme neuer Kanalbauten. Ob folche für die Zukunft möglich sind wird ebenso von strenger Prüfung ihres wirt- \chaftliben Wertes abhängen, wie von der Möglichkeit, für diesen Zweck Anleihen zu erträglichem Zinsfuß aufzunehmen.

Von den fortdauernden Ausgaben beanspruchen die Bezüge der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Neiches 670 Millionen, das sind 18 %%%. die Versorgungsgebührnisse ein\cließlih der Militär- renten für Kriegtbe\hädigte 1557 Millionen, das sind 42 %/%, die saliden Verwaltungéautgaben und die Ausgaben für befondtere Saczwecke 1513 Millionen, das find 40 Prozent der Gesamtausgaben. An dem Pensionstonds, der erst dur die Beschlüsse des Reichetags bei der Beratung des Hauthalts für 1925 wesentlich erhöht worden ist, lassen sich Abstriche nicht machen. Die Personalausgaben |ptelen zwar im Neichs8haushalt verhältniêmäßig eine weit geringere MNolle als in den Etats der Länder und Gemeinden, bei denen fie den Hauptteil der Ausgalen ausmachen. Aber ih betone doch nochmals meine bereits ausgesprochene Ueberzeugung, daß auch im Meiche eine pveitere Venringerung dieses Ausgabepostens eintreten kann und muß. Diete Ver1iingerung ist nur im Wege der Nichtbeseßung eines Teiles der freiwerdenden Planstellen möglih Es wid aller Energie der MNeichsfinanzverwaltung bedürfen, um die Inflation, die auch im Beamtenkörper Plah gegriffen hat, zu überwinden. Das Ziel muß sein die Erhaltung einer zahlen äßig kleinen, hochwertigen und dieter Leistung ént\prechend besoldeten Beamtenschaft, (Sehr gut!) Der Weg dazu, den ich in meiner Tätigkeit in Sachsen niht ohne Erfolg gegangen bin, if die crgani\che Verminderung der Beamtenzahl, der Abbau über die Vakanzen, der die Beamtecnschaft felbst davor s{üßt, in irgend einer Weise auch nicht durch Verschlehterung der Be- förderungéverhältnisse in Mitleiden\chaft gezogen zu werden, Nur wenn bei jeder, durch irgendwelche Gründe freiwerdenden Stelle intolge Aut\cheidens eines Beamten genau geprütt wind, ob die Neu- besezung der Stelle unbedingt erforderlich ist oder ob sie durch Ver“ einfahung oder anderweitige Aibeitsverteilung erspart werden kann, weiden wir, ohne in die Beamtenrechte irgendwie einzugreifen, zu dem erstrebten Ziel der Verminderung der Ge]amtzahl der Beamten- \chaft kommen (Sehr wah !)

Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Aus- gaben für besondere Sachzwecke umjassen 19515 Millionen Neichs- mak. Unter diesen Ausgaben befinden sich als çößte Posten die Auégaben jür loziale Zwecke mit 358 Millionen Ne1ichémark, für die Neichescbuld mit 283 Millionen, die sächlicben Ausgaben der Heeres- und Marineverwaltung mit 376 Millionen, die Zahlungen an die Länder für die Schuzpolizei mit 190 Millionen Yeichêmark Hier ist die Möglichkeit von Ersparnissen außerordeutlih {wer erkennbar. (Höut! bört! bei den Kommunisten.)

Geslaiten Sie mir in diejem Zusammenhang noch einige Be- meifungen zu den Etnzelplänen.

Der Haushaltéplan des Auêwärtigen Amtes zeigt eine Steige- rung des Zuschußbedarss um rund 20 Millionen. Diese beruht aber erfreulicherweile im wesentlihen darau, daß die Gebühren bei den gelandtshaftlichen Behörden und Konsulaten infolge des Abbaus des Sichtvermerkszwanges und der Sichtvermerksgebühren einen Nük- gang von 12 Millionen NReichémaik aufweijen (sehr gut!) ein Einnahmeausjall, der im wirt1chaftlichen Interesse nur zu be- grüßen ist, da er einem wirklichen Bedürfnis entwpuiht. Für den Auslandedienst sind neu eingestellt die Ausgaben für 15 neue Kon/ulate mit den erforderlichen 20 Planstellen.

Beim Neichäministerium des Innern ist zur Förderung der von der Notgemein1chaft der deutschen Wissenschaft verfolgten Zwecke ein Bet1ag von 3 Millionen vorgesehen Für Zwecke studentisher Wirt- \chastéhilte sind wie im Vorjahre 3 Millionen eingestellt So fehr uns die augenblicklide Not zu Sparsamkeit auf allen Gebieten zwingt, so wird, glaube ih, doch der Staat für furtmelle Maßnahmen eine nit zu geschlossene Hand beholten müssen. (Sehr wahr!) Es ist mit Necht darauf hingewiesen worden, daß vor mehr als 100 Jahren in Preußens größter Not die Universität in Berlin gegründet wurde, die eines der wichtigsten Mittel bildete, um den Weg aus der Tiefe zum Wiederaufstieg zu finden. Wir müssen meiner Ueberzeugung nah gerade in den Zeiten politischer und witirischaftlicher Not troß aller A1wut au von Reichs wegen dafür forgen, daß das Feuer des deutihen Geisteslebens nicht verlö\ht, sondern glunmend erhalten bleibt, bis es wieder einmal hell und lodernd einem glülicheren Nolke leuchtet. (Bravo!) Mittel, die datür im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Versügung gestellt werden, stellen meiner Uebers- zeugung nah werbende Anlagen im besten Sinne des Wortes dar. (Sehr gut!)

Beim Neichsarbeitsministeriuum ist eine Vermehrung der Plan- stellen tür das Neichéversicherungsamt eingetreten, deren Notwendig- Feit fih aus der Vermehrung der Geschäftslese und der Erweiterung des Autgabenkrei|es dieser Behörde ergibt. Die unterstüßende Ei wezrbslosentürsorge ist mit 40 Millionen, die produttive mit 60 Millionen Neichtmark angeseßt. Die augenblilihe Wirt1chaits- lage erfordert, zumal nah Eintührung der Kurzarbeiterunterstützung, für dic nächsten Monate zweifellos höhere Mittel Es wird aber aozuwarten sein, ob die von der Neichéregierung zur Gileichterung der

ankfurbelung der Wirtschaft {Gon in den nächsien Monaten bringen, jo daß die Erwerbslotenunterttülzung dann wieder aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gedeckt kann. Schon die nächîten Monate werden uns meiner Ueberzeugung nah bier die Möglichkeit geben, tlar zu tehen und die Entscheidung darüber bringen, ob wir in einem Nachtragéetat, falls die Zahl der Euwerbélolen sich nicht verringert, höhere Mittel für zwangsläufige Ausgaben auf diesem Gebiet anfordern müssen

Der Haushalt des Neichswehrministeriums zeigt einen Mebrbedarf vou 70 Mill. für das Heer und 47 Mill. für die Marine (hört, bört! bei den Kömmunisten). Ein Teil der Jn- und Auslandpresse hat geglaubt , -in dieser Steigerung Nüstungémaßnahmen erblicken zu müssen. Diese Annahme beruht au! völlig irrtsimlichen Vorauésetzungen Der Mehrbedart beruht zum Teil einfach darauf, daß, wie ich anfangs son allgemein bemeifte, die feit dem 1. Juli 1924 eingetretenen Erhöbungen der Gehälter und Löbne jeßt im Hauthalt des Reichéroehrministeriums er)cheinen, während sie 1929 in dem Pauschbetrag der allgemeinen Finanzvenvaltung enthalten waren. (Hört, bört!) Zum anderen Teile beruht der Mehrbedarf auf den seit dem L. Jult 1924 eingetretenen Steigerungen der Preise für alle Materialien und sächlihen Bedürtnisse; dieje Steigerungen wirken sih naturgemäß erst jezt im Entwurf des Haushalts für 1926 aus. Die Steigerung der Ausgabensäye ist mithin eine zwangs- länfige und ermöglicht es keineëwegs. bisher nit s{chon vorgesehene Beschaffungen vorzunehmen oder be'ondere Maßnahmen anderer Art zur Durchführung zu bringen. Bet der Veranschlagung des Haushalts tür 1926 ift vielmehr eine so weitgebende Sparsamkeit verlangt und beóbachtet worten, daß die Ausrüstung von H er und Marine mit den eingeletzten Etatsmitteln nicht auf den Stand gebracht werden fann, der dur den Versailler Vertrag zugestanden ist. (Hört, hört! bei den Völkischen )

Im Hauehalt des Reichsfinanzministeriums ist die Einnahme aus der Beteiligung an {ndustriellen und kaufmännischen Unternehmungew insbesondere an der Viag, auf 5,4 Millionen, gegen 3,4 Millionen im Vorjabre geschäßt. Bet der Neicheabgabenverwaltung mit ihren rund 70000 Planstellen wird die Frage der Personalverminderung tatkräftig in Angriff genommen werden missen (bravo), fobald das Ne1anlaguugévertahren au? Grund der neuen Steuergefeigebung reibungélos läuit. Eine Vereinfachung der Verwaltung halte ich gerade hier tür ebenso möglih wie notwendig. (Sehr richtig !) Im nteresse der Er|parnis an unproduftiver Arbeit sowohl für den Staat wie für den einzelnen Steuerzahler werden hier alle Möglich- feitén der Vereinfahung, von denen ich im An!chluß an die Steuer- erleichterungen ja {hon geiproden habe, torgfältig geprüft werden. Snsbesondere auch die Frage, ob nach englischem Borbild nicht auch in Deut)\chland zunächst probeweise die Praxis eingeführt werden kann, daß vereidigte Nevisoren, deren Grund}äye bei der Prüfung der Bücher und der Autsteliung der Bilanzen mit der Neichbfinanz- venwaltung zu vereinbaren sind, das Yecht erhalten können, daß die von thnen aufgestellten Gewinn- ind Verlustrehnungen und Bilanzen ohne neue Nachprüfung der Steuerveranlagung zugrunde gelegt werden (hört! hört !), ein System, das sich befanntlih in England fett langer Zeit außerordentlich bewährt hat und eine Ünjumne von Verärgerungen und unproduktiver Arbeit erspart. (Lebhatte Zu- stimmung) Ich möthie aber gegenüber weit verbreiteten irrtümliden Arsichten über das Verhältnis zwi\ den dem S1euerautkommen und den Erhebungékosten hervorheben, daß die Erhebungs- und Verwaltungß- Foslen bei der Steuerverwaltung 492 vH, bei der Zollverwaltung 6,18 vH, bei der gefamten Reichsabgabehnverwaltung 5,30 vH

roe’ den

ibrer Einnahmen niht über)(reiten, also wesentlich ‘niedriger sind als zum Teil in der Presse angegeben Bei der Beurteilung dieses Ergebnisses is zu berüdcksichtigen, daß

die Neich8abgabenverwaltung in erheblichem Umfang durch fremde Aufgaben, besonders durch die Besorgung von Landetaufgaben belastet ist. Erwähnt zu werden verdient, daß der Buch- und 'Betriebs- vyrüfungsdiensstt im Rechnungsjahr 1924 eine Mehreinnahme von 88 Millionen an Steuern und eine Einnahme von 6 Millionen Neicbömark an Geldstrafen erbraht hat; im ersten Halbjahr 1925 betrugen die entsprehenden Zahlen 46 und 4 Millionen Reichsmark.

Ih möchte diejes Kapitel indessen nicht abschließen, ohne auch an dieser Stelle auszusprechen, wie außerordentlih s{chwier'g in den hinter uns liegenden Zeiten der dauernd geänderten Steuergeseße und der Unsicherheit der Faktoren, die zur Feststellung der Steuer- bescheide zu berlicksihtigen waren, die Arbeit der Veamten der Neichsfinanzverwaltung gewesen is und wie hoher Dank ihnen für ihre opiervolle und undankbare Aufgabe gebührt. Gbenfo deutlich aber möchte ih fesislellen, daß die Zeit gekommen ist, wo wir auch auf diesem Gebiete, nahdem die leßten Reste der Vebergang8zeit über- wunden sein werden, zu Vereinfachungen und für den Neichsetat nicht unwesentlichen Ersparnissen kommen müssen. (Sehr wahr !)

Der MNeichsrat hat im Haushalt des Neichéfinanzministeriums den vorjährigen Betrag von 263 000 „4, der die Aufwendungen für die Verwaltungéabbaukommission und das Büro des Sya1kommi!ssa1s zu bestreiten bestimmt ist, unter den einmaligen Ausgaben wieder aufgenommen. Der Neichsrat hat \sih hierbei von der Emnvägung leiten lassen, daß es im gegenwärtigen Augenblick ciner überaus ge- spannten Finanz- und Wirtschaftslage am wenigsten an der Zeit set, auf die Benutzung der reichen Erfahrungen zu verzichten, die der Spa1kommissar und die Verwaltungtabbaukommission in eindringender Arbeit ge\ammelt haben. (Sehr gut!) Auch die Neichsregierung ist der Ueberzeugung, daß die wertvollen Anregungen und Erfahrungen dieser Stellen nicht als Material tür Historiker in die Akten wandern dürfen, jondern zu prafkti\hen Ergebnissen auëgemünzt werden müssen. Sn Frage steht lediglih die Organifattonsform, in der diese Ergeb- nisse am ¿weckmäßigsten zu erreichen sind.

Es fommt abec und damit lassen Sie mich zum Schluß fommen meiner Ueberzeugung nah nicht so auf die Spar- fommilsionen an (sehr rihtig!), 1o wertyolle Arbeit fie auch leisten mögen, tondern darauf, daß die Erkenntnis der Not uns alle in gleichem Maße dunchdringt, und daß alle Parlamente und öffentlichen Körperschaften in Deutschland, die über Ausgaben zu bestimmen haben, bei jeder einzelnen Bewilligung fich bewußt find, daß von der Anpassung umerer Lasten an unsere Leistungsfähigkeit unfer wirt«- \chattlihes und meiner Ueberzeugung nach auch unser volttisches Schictsal abhängt. (Sehr richtig!)

Jch kaun den Ernst der Lage nicht genug hervorheben, und ih muß Herrn Keynes, - dessen Ausführungen in der „Neuen Freien Presse“ ih bei aller Hocbicbätzung seiner" Ansichten dieémal durchaus nickt resilos zustimmen kann, in einem Punkte mit aller Gnt1\chieden-

Nevarationen, DeutsGland das Paradies der Finanzminifer fet. Das mag vielleibt in den leßten ZJahien fo geweien sein (Große Heiter- feit.) Nachdem wir aber heute tlar erfennen welche Not über uns hereingebrochen ist, möchte ih Her1n Kevynes erwidern, daß, wenn er nun \chbon eine himmlishe Ortóbestimmung des deutschen Reichs- finanzministeriums vornehmen will er meiner Ueberzeugung nach mit

mehr Berechtigung an das 2 antesche Wort über dem Höllentor

erinnert bätte. (Heiterkeit und Zustimmung.) Ich jedenfalls trete, wenn ich mir die inneien und äußeren - Latten Deut1cblands in Beziehung zu der Verarmung unl!eres

Nolfes und der S{wächung unserer Wirt\chaft vor Augen balte, mit dem flaren Bewußtsein einer mehr als ernsten Lage an die Leitung der Reichéfinanzen heran, und wenn ‘ih troßdem nicht ver¿weifle, tondern den Glauben an die Zukunft unseres Volfes habe, so ist es, weil ich aus der Geschichte weiß, daß gerade in der Not die Quellen un|erer Kraft, die im Glück zu versiegen drohten, mébr als cinmal wieder stark und lebendig wurden. (Bravo!) Ich weiß, daß ich fein Minister des Glücks, sondern ein Minister der Not bin, und daß i paradiesische Zustände im Sinne des Herrn Keynes weder vorfinde noch |\chaffen kann. Aber ih vertraue darauf, daß gerade diese s{were Lage uns alle in dem Willen einen wird, finan politis cinen Ausweg zu finden. Es bleibt tür unsere Generation nur die Möglichkeit, durh verdoppelte Sparsamkeit und angesirengteste Arbeit unserer Lasten ledig zu werden, damit die, die nach uns kommen, ‘in einem glücklicheren Deutschland wieder frei und unbeshwert schaffen können. (Beifall.) Dieser Weg, der vor uns liegt, wird für uns alle ein {maler und müßhevoller sein, dessen Meilensteine Entbehrungen und Opfer sind Aber wir müssen thn gehen und gemeinsam unser Schihial tragen, denn nur am Ende diejes Weges steht das Ziel, in dem wir, glaube ich, alle einig find : Der neue Arfstieg und die alte Freiheit der deutschen Nation. (Lebhafter Beifall.)

Nach der Vereinbarung findet die Aussprache über den Etat erst in dex nächsten Sihung statt.

Das Haus geht zu dem Bericht des Reichshaushalts=- ausschusses über die Anträge aller Parteien, betr. Unter-

drückung und Abgeltung der Hochwasser, \chäden, über,

Ber1gterstatter Abg. Wallraf (D. Nat.) eumpfiehit mit kurzen Worten die Anträge des Ausschusses. Danach soll zunächst die vom Reichstag am 15. Fanuar beschlossene Beihilfe zur Linde- rung der dringendsten Not der durch Hochwasser Geschädig!en von drei auf fünf Millionen Reichsmark erhöht werden. Ferner empfiehlt der Ausschuß zur Linderung der Not und zur Abwendung von Hochwasserkatastrophen eine Reihe von Maßnahmen, wie steuerliche Erleichtexungen, möglichst Erleichterungen auch auf dem Gebiete dexr Zölle, besonders Rücksichtnahme au die geschädigten Arbeitnehmer beim Steuercbzug vom Arbeitslohn, aleiche Maß- nahmen bei der Steuererhebung in den Ländern und Gemeinden, billige Beschaffung von Kohlen und Baustoffen, von Düngeznitteln

«

und Saatgut, Gewährung von Darlehen, Heranziehung der produktiven Arbeitslosenfürsorge bei Wiederherstellungsarbeiten,

Einseßung eines Sachverständigenausschusses zur Untersuchung der Ursachen der namentlih im Rheingebiet [ih häufenden Hochwasser und zux Prüfung von Vorschlägen zuv Eindämmung der Hoch- {vasser.

Ohne weitere Debatte nimmt das Haus die Anträge des Ausschusses an.

Ju zweiter und dritter iet n wird der Geseßeniwurf, betr. die Versorgung der Polizeibeamten beim Reichswasserschuß, ohne Aussprache angenommen, Dex Antrag des Zentrums wegen Beschränkung der Einfuhr des ausländischen Weizens und der Antrag der Deutschen Volkspartei wegen Sicherstellung des Roggenaubaues als Ernährungsgrundlage des Volkes werden dem Volfkswirta schaftlichen Ausschuß überwiesen.

Damit ist die Tagesorduung erledigt.

Ein Antrag des Abg. Bu ch mann (Komu.), sofort u0ch den Antrag seiner Partei gegen die Beschränku ng des Versämmlungsrechts in Bayern auf die Tages=4

orduung zu ed wird duxch Widerspruch erledigt. Ein darauf gestellter Antrag des Abgeordneten Stoedcker

(Komm.), noch heute eine neue Sibung zur Behandlung dieses Antrags abzuhalten, wird gegen die Stimmen der Komniu=- nisten und der Sozialdemokraten abgelehnt.

Nächste Sißung. Donnerstag 2 Uher (Erste Lesung des Etats für 1926).

Schluß 24 Uhxr,

Nr. 6 des „Ministerialblatts für die Preußt|che innere Verwaltung“ vom 10. Februar 1926 hat folgenden Snhalt: Allgem Verwalt. VdErl. 12 1. 26, Vera waltungêsgebühren. RdEul. 29. 1. 26, Kostenpflichtige Amtsblatt Bek. -— RdErl. 1, 2 26, § d1 der Anstell -Grundsäge für Versorg.- Anwärter NdEr!1. 2. 2. 26, Weite1gabe dienstlich erlangter Kenntnisse an private Organisationen. Kommunalver bände. NdErl 18. 12 25, Gemeinde- u. Anstaltsforitdienst. NdErk. 4 2. 26, Ablösung der Markanleihen des Reichs. NdErl. 6 2. 26, Anfragen über MRechnungsanteile f. d. Einkommensteuer usw. Polizeiverwaltung. RdErl. 29 1, 26, Gebühren für Woh- nungzanfragen. NdErl. 1. 2 26, Getangenentransportwelen. NRdErl. 4. 2. 26, Unbefugtes Uniformtragen. Veröffentlich. der Filmprütstellen NèErl. 3 2. 26, Vorsprache von entlass. Schuß- pol ¿Beamten im MdI. NdErl. 3 2 26 Lehr- u. Unterrichts mittel. NèeErl. 3. 2. 26, NReichsgesundheitèwohe NdEr!, 30, 1. 26, Krankenscheine, Verwahrung von Kranfenpapieren, Kranker übersihten u. pol.-Ärztl. Untertuchung bei Verteßungen. Staats- angebhörigfkeit. RdoErl. 29 1 26, Danziger Senatspässe, NdErl. 3. 2 26, Staatsangehörigkeit der Deutschen in Südwests airifa. —- Verkehrswesen. RèErl 9. 2 26/31 12 1925, Krastfahrzeugsteuer. Nichtamtlicher Teil. Die Nechtsvrech. des Disziplinarhofs für nichtrihterl. Beamte Neuer|che|- nungen Zu beztehen durch alle Poitanstalten ‘oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8 Mauerstraße 44. Vierteljährlich 1,80 NM für Ausgabe À (zweiteitig) und 2,40 NM für Ausgabe B (einseitig). E (Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

e-r

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg. Berantwortlich für den Anzeigenteil: Yechnungédirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,

Berlin Wilhelmstr 32. -

Vie1 Beilagen (eins{chließlich Börsen-Beilage)

Steuerlast und zur Exportföiderung eingeleitetenMaßnahmen eine Wieder-

heit wider)prehen: nämli, wenn er lagt, daß, abgejehen von den

und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Vreußischen StaatSanzeiger

ITr. 35. Nichtamtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Preußisher Landtag.

128. Sizung vom 8. Februar 1926.

Nachtrag.

Die Reden, die der Finanzminister Dr. Höpker- Aschoff im Laufe der Beratung des Geseßyentwurfs einer Gebäudeentshuldungssteuer gehalten hat, lauten nach den jeßt vorliegenden Stenogrammen wie folgt: Die erste Rede:

Es war meine Absicht, gleih am Anfang dexr Sißung das Wort zur Begründung der Vorlage zu nehmen. Offenbar haben aber die Lärmsignale im Hause nicht so funktioniert, und ih bin infolge- dessen etwas spät in die Sißung gekommen.

Ih habe nunmehr Gelegenheit, bei meinen Ausführungen zur Begründung der Vorlage gleih auch auf einige Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Dr. Kaufhold einzugehen. Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold hat gemeint, es wäre gut gewesen, wenn diese Vor- lage dem Landtage früher zugegangen wäre, damit dann der Landtag die Vorlage eingehender hätte beraten können. Die Vor- Tage ist von der Staatsregierung bereits im November v. F. fertig- gestellt (hört, hört! bei den Deutshen Demokraten) und im Novembex dem Staatsrat zugeleitet worden. Der Staatsrat hat sie abex vor Weihnachten niht mehr erledigt, sondern vertagt. AFnfolgedessen ist es erst jeßt möglih geworden, die Vorlage dem Landtage zuzuleiten.

Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold hat es so dargestellt, als ob der Finanzminister er hat ja immer wieder den Finanzminister gitiert bei der Gestaltung dieses Geseyes vollkommen frei gewesen wäre. Leider war das nicht der Fall, sondern die preußische Staatsregierung hat bei der Abfassung und Einbringung dieser Vorlage untex einem doppelten Zwange gestanden: einmal unter dem Zwange der finanziellen Notlage, wie er im wesentlichen duch den Reichsfinanzausgleih bedingt ist (sehr rihtig! links), dann aber unter einem noch stärkeren Zwange, nämlih dem Zwange der Reichsgeseßgebung selbst. Diese Reichsgeseygebung läßt überhaupt den Ländern nur noh geringen Spielraum bei der Gestaltung der Hauszinsstener oder Gebäudeentshuldungssteuer. (Sehr richtig! links.) Jh halte es angesichts der weittragenden Bedeutung der Vorlage für meine Pflicht, auf den geschihtlihen Werdegang der Dinge mit einigen Worten zurückzukommen, um zu zeigen, wie sih dieser Zwang für die Länderregierungen allmählih entwickelt hat.

Die Besteuerung in Form der Hauszinéssteuer ist bereits dur die dritte Steuernotverordnung eingeführt worden. {Fn der Be- gründung zu dieser dritten Steuernotverordnung wird die Haus- zinssteuer als eine Steuer bezeichnet, die dazu geeignet ist, die Haushaltungen der einzelnen Länder und Gemeinden ins Gleich- gewicht zu bringen und den Fehlbetrag zu deckten, der bei Ländern und Gemeinden vorhanden ist. Es heißt in der Begründung zur dritten Steuernotverordnung:

Die starke Beteiligung der öffentlichen Hand rechtfertigt sich dadurch, daß die aus der Friedenszeit auf dem Hausbesiß ruhenden Hypothekenlasten heute auh bei Berücksichtigung der Aufwertung gemäß Artikel T des Entwurfs eine nennenswerte Belastung nicht mehr darstellen. Fn der Friedenszeit waren etwa 20 bi3 25 vH. der Mieten. für Betriebs- und Fnstandsezungskosten auf- zuwenden; der Rest diente zur Verzinsung des investierten Kapitals, von dem im allgemeinen höchstens ein Fünftel eigenes Kapital darstellte, während vier Fünftel fremdes Kapital waren, Es mußten demnach, wenn man 15 vH. der Mieten für die Ver- zinsung des eigenen Kapitals in Ansaß bringt, unter normalen Verhältnissen 60 bis 65 vH. der Mieten für den Zinsen- und Tilgungsdienst fremder Hypotheken aufgewendet werden. Selbst wenn man untex den heutigen Verhältnissen dem Hauseigen- tümer für Betriebs- und Jastandsezungskosten einen wesentlich höheren Prozentsay der Mieten zubilligen muß, um die während des B-stehens der Zwangswirtschaft bvielfah zurückgestellten Jnstandsezungsarbeiten nachzuholen, fo kommt demgegenüber die Belastung mit dem HZinsen- und Tilgungsdienste fremder Hypo- theken aus der Friedenszeit überwiegend in Fortfall. Wollte man unter diesen Umständen die erhöhten Mieten im vollen Betrage dem Eigentümer zufließen lassen so würde dieser in einer Zeit, in der alle sonstigen Vermögen infolge der Gestaltung unserer Wirtschaft erheblihe Substanzverluste erlitten haben, eine außergewöhnliche Begünstigung erfahren. Bei der außer- ordentlichen Finanznot der Länder Und Gemeinden erschien es daher geboten, diese Quelle für die Zwecke der allgemeinen Finanzwirtschaft den Ländern und Gemeinden gzu erschließen, zumal ein anderes Mittel, die Einnahmen und Ausgaben in den Haushaltungen der genannten öffentlihen Körperschaften in Ausgleich zu bringen, nicht vorhanden ist. Das Aufkommen der Steuer soll zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), insbesondere im Hinblick auf die ihnen durch § 34 Abs. 1 des Entwurfs über- lassenen Aufgaben dienen und mit mindestens 10 vH. zur För- derung der Neubautätigkeit verwendet werden.

Das, ist die Begründung zur dritten Steuernotverordnung. Dieser Begründung entsprechend sind auch die Bestimmungen der dritten Steuernotverordnung gefaßt. Fn der Begründung der Steuernotverordnung war damals noch vorgesehen, daß die Miete, die im April 1924 40 97 betrug, im Laufe des Jahres 1924 allmählich auf 809 2% gesteigert werden solle, daß der Betrag, der dem Eigentümer verbliebe, im Laufe des Jahres von 30 auf 50 % gesteigert werden solle, einshließlich dessen, was der Eigentümer zur Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals gebrauche, und daß die Hauszinssteuer im Laufe des Jahres von 10 auf 30 % gesteigert werden solle. Das war also die Rechtslage nach der

dritten Steuernotverordnung, und auf Grund der dritten Steuer- notverordnung hat dann die preußishe Regierung in verschiedenen Verordnungen die Hauszinssteuer geordnet, und zwar so, daß ein erheblicher Teil aus der Hauszinssteuer für die Deckuna des

allgemeinen Finanzbedarss in Anspruch genommen wurde, ein anderer Teil für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt wurde. Dabei war zunächst der Teil, der für die Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zur Verfügung gestellt wurde, wesentlih höher als der, der zur DecCung der Neubautätigkeit bereitgestellt werden konnte, entsprehend den Grundsäßen, die im Reih aufgestellt waren, und die Gleichstellung von Finanzbedarf und Neubau wurde erst bei der leyten Erhöhung zum 1. April des Fahres 1925 in Preußen durchgeführt.

Jm Sommer des Jahres 1925 haben wir dann die Kämpfe im den Finanzausgleich erlebt, und der Kampf fand sein Ende in der Richtung, daß die Ueberweisungen an Länder und Ge- meinden erheblich gekürzt wurden, und daß zur Decckung der so

entstehenden Fehlbeträge die Länder und Gemeinden von der Reichsregierung auf die Haus8zinssteuer verwiesen wurden.

(Hört, hört! links.) Dabei wurde von der Reichsregierung gar niht etwa behauptet, daß der Bedarf der Länder und Gemeinden allzu hoh sei. Die Reichsregierung ging vielmehr davon aus, daß der Ausgabenbedarf der Länder und Gemeinden um rund 60 % höher angeseßt werden müsse, als dieser Ausgabenbedarf in der Friedenszeit gewesen sei, und sie führte als Beispiel für diese Berechnung die Ausgabensteigerung in Preußen an, die sih zwischen 1914 und 1925 etwa auf der Linie von 50% bewegt. E3 wurde dann aber von der Reichsregierung sowohl in der Be- gründung der Novelle zum Finanzausgleih wie auch in zahl- reihen mündlihen Verhandlungen immer wieder darauf hin- gewiesen: was wir euch bei den Ueberweisungen nehmen, könnt ihr bei der Hauszinêsteuer wieder hereinholen. Fn der Be- gründung dteser Novelle zum Reichsfinanzausgleihsgeseß findet sih eine ausführlihe Berehnung dessen, was aus der Hauszins- steuer herausgeholt werden könne. Bei dieser Rechnung geht die Reichsregierung davon aus, daß, wenn die Friedensmiete 100 % erreicht habe, dem Eigentümer einschließlich dessen, was er zur Verzinsung des eigenen und fremden Kapitals gebrauche, 60 % verbleiben müßten, und daß dann 40 % der Friedensmiete für Neubau und für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden könnten, 40% der gesamten Miete, das sind nach der Rehnung des Reiches, die von einer Gesamtfriedens- miete von 65 Milliarden ausgeht, 2 Milliarden. Jn der Be- gründung dieser Novelle zum Finanzausgleißh wird dann weiter ausgeführt, daß von diesen 2 Milliarden 400 Millionen für die Neubautätigkeit zur Verfügung gestellt werden müßten, brutto gerechnet, und daß dann noch 1600 Millionen, brutto gerechnet, zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs zur Verfügung stehen würden. Das Reich ist allerdings vorsichtig. Es glaubt, daß dieser Bruttobetrag niht einkommen würde, und macht daher einen Abstrich von 600 Millionen, geht aber immer noch davon aus, daß eine Milliarde für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung gestellt werden könne. Mit anderen Worten: die Rechnung des Reiches ist: die: 1 Milliarde für den allgemeinen Finanzbedarf und für den Wohnungsbau brutto 400 Millionen oder netto 250 Millionen. Wenn sich darum Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold darüber beklagt hat, daß wir für die Neubau- tätigkeit zu wenig zur Verfügung stellen und allzuviel für den allgemeinen Finanzbedarf in Anspruch nehmen, dann darf er diese Klage nicht 1 den Preußishen Finanzminister richten, sondern ex hätte sie besser an seinen Parteifreund, den damaligen Reichsfinanzminister Herrn von Schlieben, gerichtet (sehr richtig! links), denn unter dessen Führung ist der damalige Reichsfinanz- ausgleich verabschiedet worden.

Auf dieser Grundlage beruht der Finanzausgleih. Wenn wir davon ausgehen, daß nach dieser Rehnung für den allge- meinen Finanzbedarf der Länder und Gemeinden 1 Milliarde aus der Hauszinssteuer gewonnen werden soll, so bedeutet das für Preußen 600 Millionen. Sie wollen aus dem Entwurf und der Begründung, die wir thm beigegeben haben, entnehmen, daß wix süx den allgemeinen Finanzbedars niht diese 600 Millionen, sondern insgesamt für Länder und Gemeinden nur 540 Millionen in Anspruch nehmen. Sie wollen weiter aus der Begründung entnehmen, daß wir für die Neubautätigkeit nicht nur die 150 Millionen, */ von 250 Millionen, die das Reih für die Neubautätigkeit nach der Begründung zum Finanzausgleich zur Verfügung stellt, sondern daß wir für die Neubautätigkeit 360 Millionen zur Verfügung stellen, und daß daher Preußen im Gegensaß zu dem, was im Reiche seinerzeit gemacht worden ist, die Grundsäße sehr stark zuungunsten des allgemeinen Finanz- bedarfs und zugunsten der Neubautätigkeit vershoben hat.

Jh bin mir darüber klar, daß es wünschenswert wäre, dem Wohnungsbau noch größere Mittel zuzuführen. Aber ih glaube, über eine allzu geringe Bedenkung des Wohnungsbaus darf man hier do nicht klagen, wenn man an die Gestaltung im Reiche denkt. Jch darf aber in diesem Zusammenhange auh darauf hinweisen, daß doch bereits mit den Mitteln, die bisher in Preußen zur Verfügung gestellt waren und die ja auch in Zukunst nahezu in derselben Höhe zur Verfügung gestellt werden sollen, auf dem Gebiete des Wohnungsbaus ganz Erhebliches geleistet worden ist. Nach der lezten Zusammenstellung, die im Wohl- fahrtsministerium ausgearbeitet worden ist, sind vom 1. Oktober 1924 bis zum 1. Oktober 1925 93263 Wohnungen fertiggestellt worden (hört, hört! links, Zurufe rechts), davon 59 035 mit Hauszinssteuermitteln, 13 476 aus aùderen öffentlichen Mitteln und 20752 Wohnungen ohne jede öffentliche Unterstüßung. Am 1. Oktober 1925 waren darüber hinaus 81396 Wohnungen im Bau begriffen, von denen bisher weitere 22 000 fertiggestellt sind. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß bei diesem Stande der Bautätigkeit im Laufe dieses Fahres, also vom 1. Oktober 1925 bis zum 1, Oktober 1926, mehr als 100 000 Wohnungen auch mit den jeßt zur Verfügung stehenden und. nah dem Entwurf bereitzu- stellenden Mitteln hergestellt werden und daß infolgedessen annähernd oder vielleiht voll und ganz das Wohnungsbauprogramm, das der Vindtag aufgestellt hat, durchgeführt werden kann.

Berlin, Donnerstag, den 11. Februar

1926

Wir schlagen Jhnen vor, 40 # der Vete als Hauszinêéjteuer zit nehmen und hiervon 16 % für die Neubautätigkeit und 24 % für den allgemeinen Finanzbedarf zur Verfügung zu stellen Bei der Be- messung dieser Säße sind wir nicht frei, sondern in weitgehendem Maße durch die Reichsgesezgebung gebunden. Das Minimum und das Maximum, zwischen dem wir uns bei der Bemessung der Haus- zins\teuer überhaupt bewegen fönnen, beträgt 39 und 50 %# dex Friedensmiele. Da im Reichsgeseß vorgeschrieben 1st, daß vom 1. April ab, wenn die Friedensmiete 100 % erreiht, mindestens 20 % für den allgemeinen Fianzbedarf und mindestens 15 % für die Neubautätigkeit zur Verfücung gestellt werden müssen, so liegt das Minimum bei 35 % der Friedensmiete. Da weiter vorgeschrieben ist, daß für den Finanzbedarf höchstens 30 % und für den Neubau- bedarf 15 bis 20 % zur Verfügung gestellt werden follen, jo liegt der Höchstbetrag bzi 50 %. Also der Spielraum, den wir überhaupt haben, ist sebr gering. Wir müssen nah den zwingenden Be- stimmungen der Reichsgesezgebung unter allen Umständen 20 % für den Finanzbedarf, 15% für die Neubautätigkeit zur Verfügung stellen. Es handelt sich also bei 40 % Gesamtbetrag nur noch darum, ob der Zwischenraum zwischen 35 und 40 dem Finanzbedarf oder dem Neubau zugeführt oder geteilt werden soll. (Abg. Dr. Kaufhold: Sehr richtig!) Wir können diese 5 % aber mch# ganz dem Neubau geben, weil, Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold,

L

unter dem Druck des Finanzausgleihs Sie waren vorhin leider draußen, ih habe das näher ausgeführt und auf Grund alles

dessen, was uns vom Reiche auferlegt worden ist, der preußische Finanzminister kaum anders handeln kann als er jeßt gehandelt hat. Alle Vorwürfe in der Richtung, daß wir mehr für die Neubau- tätigfeit und weniger für den Finanzbedarf hätten zur Verfügung stellen sollen, hätten Sie, Herr Abgeordneter Dr. Kaufhold, an das Reich und nicht an die preußishe Staatsregierung rihten müssen.

(Zuruf.) Vor dem 1. Juli? Ja, Herr Abgeordneter Dr. Kauf- bold, wenn die wirlschaftlihen Verhältnisse es einmal gestatten

sollten, mit der Miete weiter in die Höhe zu gehen, auch dann sind wir ja in keiner Weise frei. Denn von dem Mehrbedarf, der über 100 % hinaus noch etwa für eine Hauszinssteuer erhoben werden könnte, darf ja wiederum nah den zwingenden Bestimmungen des Noiches nur % für den allgemeinen Finanzbedarf in Anspruch ge- nommen werden; alles andere könnte für die Neubautätigkeit und für den Hausbesiger bereitgestellt werden. Wir sind also in Preußen auf allen diesen Gebieten sehr stark Zwangsbestimmungen unter- worfen und können das Geseh nicht so gestalten, wie wir wollen.

Es wird dann doch notwendig sein, mit einigen Worten noh auf den Charakter dieser Hauszinssteuer einzugehen. Ich darf hier die Bemerkung vorausschicken, daß diese Hauszinssteuer sih unten

die Begriffe, die sonst im Steuerreht üblich sind, Realsteuer, Personalsteuer oder was Sie sonst wollen, nicht restlos einreihen läßt. Auch die Grundgedanken, die sowohl nach den reihsgeseulichen Bestirnmungen wie nach den Bestimmundgen des preußischen Ent- wurfs für die Steuer maßgebend sein sollen, sind nit einheitli, vielmehr kreuzen ih bei der Gestaltung dieser Steuer zwei Ge- danken. Der eine Gedanke ist, wenn ih ihn in seiner ganzen Mein- heit einmal hervorheben darf, der: man will den Eicentümer etwa #0 stellen, wie man den Hypothefengläubiger gestellt hat. Da der Hypo- thekengläubiger nur 25 % seiner Hypothek bekommt und von diesen 95 % nur wieder 3 2 als Zinsen erhält, so soll das Gigentümerkapital auf 25 % abgewertet werden und nunmehr dem Eigentümer von diesen 25 % eine 3 prozentige Verzinsung gewährt werden. (Zurufe bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Jh weiß nicht, meine Herren, ob Sie mich nicht verstanden haben; ih glaube, mih doch ganz klar ausgedrückt zu haben. Jch habe gesagt: der Eigentümer soll nah dem einen Gedanken, der im Geseß verfolgt ist, ebenso gestelit werden wie der Hypothekengläubiger, der 3 % Zinsen von der auf 25 % abgewerteten Hypothek bekommt; ebenso soll der Eigen- tümer 3 % von dem auf 25 % abgewerteten Eigenkapitai bekommen, Infolgedessen ist im Reichsgeseß und in unserem Entourf klar und deutlih gesagt, daß dem Eigentümer so viel zur Verfügung gestellt werden soll, daß er nit nur die Zinsen der aufgewerieten Hypotheken bezahlen kann, sondera auch das auf 25 % abgewertete Eigentümer- kapital mit 3% verzinsen kann. Das sind die 12,5 %, die außer den Betriebskosten dem Eigentümer unter allen Umständen noch zuv Verfügung gestellt werden, bis die Grenze von 60 % erreicht ist, Das ist der eine Gedanke, der der Geseßgebung im Reiche und in Preußen zugrunde liegt.

Dieser Gedanke ist niht rein durchgeführt worden. Denn wenn das geschehen wäre, dann hätte man den Steuersaß nicht zu staffeln brauchen, sondern hätte überall einen Steuersay von 40 % erheben können, und die verschiedene Behandlung dessen, der ein geringeres oder ein größeres Eigenkapital hatte, hätte einzig und allein darin gelegen, daß der Eigentümer mit höhevem Eigetn- kapital und geringeren Hypotheken von den 12,5 %, die für eine dreiprozentige Verzinsung des auf 25 % herabgewerteten Gesamt- kapitals ausreichen, mehr bekommen hätte als der, der ein kleineres Eigenkapital und eine größere Hypothekenschuld hatte. Also dieser Gedanke ist nicht rein durchgeführt worden, sondern kreuzt sih mit dem zweiten Gedanken, daß die Steuer eine Fnflationssteuer sein soll, daß man also die Steuer nah dem Fnflationsgewinn abstuft, Auch dieser zweite Gedanke ist in der Reichsgeseßgebung und, da wir dieser ja überall folgen müssen, in unserm Entwurf nicht rein durchgeführt. “Das preußishe Staatsministerium hatte seinerzeit shon vor den Verhandlungen über den Finanzausgleich im Reiche den Vorschlag gemacht, den Charaëter der Fuflationssteuer rein durhzuführen, in folgender Weise: was der Eigentümer durch Jns- flation der Hypotheken gewonnen hat, wird als Staatshypothek eingetragen, die von dem Eigentümer zu verzinsen ist. Hätte man nah diesem Vorschlage gehandelt, so wäre der Gedanke einer JFn- flationssteuer restlos durchgeführt worden. Aber das Reich wollte si seinerzeit auf diesen Vorschlag nicht einlassen. Wir wissen ja alle, warum: weil man aus einer solchen Regelung Rückwirkungen auf die Gestaltung der Aufwertungsgeseze befürchtete; deun dann wäre in aller Schärfe zum Ausdruck gekommen, daß das, was man