1904 / 5 p. 36 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

diejen angefragte Tonnenzahl dafür, ob die Mehrzahl angefragt habe, entscheidend sein könne.

Wegen der Hochkonjunktur der leßten Jahre vor 1900 seien dem Syndikat bereits anfangs 1900 Anfragen für das Fahr 1901 in N von 123 t zugegangen. Das Syndikat

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abe sid deshalb entschlossen, im Frühjahr 1900 seine Kunden aufzufordern, für das ganze Jahr 1901 anzumelden. Dadurch sei

allen Abnehmern gleichmäßig die Gelegenheit geboten worden, ich für das Jahr 1901 nah Möglichkeit zu decken. Es seien ür das ganze Jahr 1901 insgesamt ut 477 000 t und für as halbe Jahr 1901 insgesamt auf 50 000 t, Anfragen ein- gegangen. Später seien noch Anfragen über 58000 t ein- gegangen.

Das zuständige Gericht hat ohne in eine Beweisaufnahme ein- zutreten, die Beklagten dem Klageantrage gemäß verurteilt, indem es die Einreden des Jrrtums und des Betruges für unbegründet erachtete, Der R der Beklagten sei gegebenenfalls nur ein Irrtum im Beweggrunde gewesen und als solcher rechtlich gleihgültig. Betreffs der Einrede des Betrugs hat das Gericht dahingestellt sein lassen, ob das Syndikat wider besseres Wissen die Erklärung abgegeben habe, daß die Mehrzahl. seiner Ab- nehmer bereits im Februar 1901 für das ganze Jahr 1901 wegen Lieferung von Roheisen angefragt habe, da es jedenfalls an dem Len Zusammenhange zwischen dieser Erklärung des Syndikats und dem Abschlusse des Vertrags fehle. Jn dieser Beziehung führt das Gericht aus, daß bekanntlich 1899 owie auch besonders anfangs 1900 auf dem rheinish-west- älishen-Siegerländer Markt eine bei weitem größere Anfrage nah Roheisen stattgefunden habe, als das Angebot war, daß ferner die Hersteller des Eisens bis auf wenige nicht in Betracht fommende Ausnahmen dem Syndikat angehörten und daß deshalb das Syndikat den Abnehmern des bezeichneten Marktes, die in einer Zwangslage gewesen seien, seine Bedingungen hätte vorschreiben können. Das einzige, was den Abnehmern gestattet hätte, ein Wort mitzureden, hätte die allgemeine Lage des Eisenhandels in den anderen eisenerzeugenden Ländern sein können. Ueber die Lage des Eisenhandels auf dem Weltmarkt die beklagten Walzwerke aber aufzuklären, sei das Syndikat, selbst wenn es diese als im Rückgang befindlih erkannt haben Ee nit verpflichtet gewesen, da es Sache der Beklagten sei, ih hierüber selbst zu unterrichten. Ein Eingehen darauf, ob das Syndikat die Grenzen, wie sie vom wirtschafts-sittlichen Standpunkt aus zu ziehen seien, innegehalten habe, lehnte das Gericht als nicht zu seiner Aufgabe gehörig ab. Ein Teil der Walzwerke hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

Das Roheisensyndikat in Uo gibt zu, daß an einem Teil der Verkäufe zur Lieferung im I[[. und IV. Vierteljahr 1899 Kürzungen vorgenommen worden sind, es sei dies jedoch teineswegs in unberechtigter Weise geschehen, denn das NRoheisen- syndikat hätte die Abschlüsse ausdrücklich mit der Klausel getätigt: „Soweit wir das Eisen zur Lieferung bei den Hütten hätten unterbringen können.“ Bis Aas Januar 1900 seien damals os größere Mengen Puddel- und Stahleisen bedingungslos ür das zweite Halbjahr 1899 verkauft und seitens der liefernden Hütten fest angenommen worden. - An diesen Mengen hätten nun selbstverständlich Streihungen irgend welcher Art nicht vorgenommen werden können. Als die Geschäftsstelle des Syndikats zur Verteilung der von Mitte Januar ab weiter verkauften Mengen geschritten sei, habe sih die Notwendigkeit erwiesen, von dem Vorbehalte Gebrauh zu machen. Der Vor- behalt wegen der Preiserhöhung für das Jahr 1900 im Falle der Steigerung der Kokskohlen: und Erzpreise sei vertraglich festgelegt gewesen. Was die Streichungen an den Aufträgen ür Lieferungen im Jahre 1900 betreffe, so sei es richtig, daß diese bereits Ende 1899 vorgenommen worden seien, und zwar auf Grund der vertraglih festgelegten Klausel bezüglih des Brennmaterials. Die Erwartung der Hüttenwerke, genügend Brennstoffe zu erhalten, wäre damals nicht in Erfüllung ge- gangen, es hätten vielmehr beträchtliche Mengen alte Net ane abshlüsse aus dem laufenden in das nächste Jahr hinüber- genommen werden müssen.

Die Streichungen seien grundsäßlich gleihmäßige gewesen. Die wenigen Firmen, bei denen sie vom Durchschnitts)aze ab- weichen, hätten zwischenzeitlich größere oder geringere Mengen Ausfall- oder Spezialeisen grau was mit Recht in Berück- sichtigung gezogen worden sei. Was das Spezialeisen betreffe, so habe es sch dabei niht um das reguläre Puddeleisen, foudern um eine Art Thomaseisen, das ebenso wie das Gießereiausfalleisen früher bei den Walzwerken niemals in ihren Betrieben gebrauht worden sei, gehandelt. Erst die Noheisennot habe die Verwendung derartiger Sorten zuwege gebraht. Hierzu komme, daß das Spezialeisen von dem be- treffenden Hüttenwerk bisher ins Ausland geliefert wurde, auf Drängen des Roheisensyndikats aber zur Milderung der herrshenden Not dem Jnlandsmarkt von der Hütte I wurde. Bei dem Gießereiausfalleisen handele es sih aber um alte Lagerhüter; der Verkauf dieser beiden Eisensorten, die bisher von den Walzwerken niemals verwendet worden wären, sei also ganz einwandsfrei. Es seien vom Noheisensyndikat feine Streihungen gemacht worden, um die gestrichenen Mengen anderweitig zu höheren Preisen zu verkaufen. Die Ersaßmengen hätten diejenigen Werke bekommen, welhe nah Ansicht des Roheisensyndikats am meisten in Not waren. Bei Gießerei- eisen hätten keine Streihungen vorgenommen werden können, weil Streichungen bei diesen Eisensorten praktisch nicht durchführbar seien. Gießereiroheisen wäre damals weit eher vectdlofsen gewesen als Puddeleisen und werde außerdem in der Regel nicht auf feste Abnahmetermine kontrahiert, sondern auf Abruf nach Bedarf und im Anschluß an laufende Verträge. Die Tatsache, daß das Syndikat denjenigen Werken, welche die Verträge von 1901 nicht angefochten hätten, eine Entschädigung von 15 M auf die für 1900 gestrihenen Mengen bewilligte, sei lediglih auf eine freie Entschließung des Syndikats zurük- zuführen und habe feinen anderen Grund Cla, als eine notwendig gewordene Härte zu mildern. Die gleiche Ver- günstigung auch den die Verträge anfehtenden Werken zukommen zu lassen, habe für das Syndikat naturgemäß keine Veranlassung vorgelegen.

Was die Abschlüsse für das Jahr 1901 anbetreffe, die von einer Reihe von Abnehmern als durch arglistige Täuschunc herbeigeführt, angefochten worden seien, so sei zu bemerken, da die Puddel- und Walzwerke in allen Fällen in erster Justanz zur Abnahme der gekauften Mengen verurteilt worden seien und daß die Berufung hiergegen in drei Fällen bereits zurück- gewiesen worden sei.

Im Jahre 1902 traten 23 Werke (von denen drei wieder austraten) zu einer Noheiseneinkaufsvereinigung zu-

sammen. Die in Rheinland und Westfalen liegenden Werke sind zumeist gemischte Stahlwerke mit Martin 4 Puddelöfen. Der

Gesamtbedarf der Vereinigung beläuft sih auf eiwa 200 000 t jährlih, hierunter befinden ih circa 80000 t luxeniburger R Bei den Einkäufen handelt es sih meistens um rima Qualitätspuddeleisen und um Se) fowie um Spezialmarken, welche nur von syndizierten erken bezogen werden können. Die Werke haben sih für die Dauer ihrer Fugehörigleit zur Vereinigung des Rechts begeben, ihren

oheisenbedarf aus dem Zollinlande und dem Auslande selbst zu decken. Ausgenommen ist nur der Einkauf von Holzkohlen- roheisen, von Ferromangan, Silicospiegel und Ferrosilicium. Die Organe der Vereinigung sind die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der clan der Einkaufsstelle. Die General- versammlung hat insbesondere über die Organisation der Ver- einigung, die Geschäftsordnung und die Aufbringung der Kosten Ba liaormnaen zu treffen. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftätätigkeit der Einkaufsstelle, welhe den Ankauf des Roheisens zu vermitteln und hierbei nah Möglichkeit den Qualitätsanforderungen der Werke zu entsprehen hat. Der Einkauf des Roheisens erfolgt in der Regel für das nächst- folgende Kalendervierteljahr. Auf Aningae des Vorstandes hat jedes Mitglied für das Dn alendervierteljahr seinen Bedarf GUIUg eten, worauf der Vorstand E das gesamte Quantum der Vereinigung mit dem Hochofenwerk in Ver- handlung tritt und die erlangten möglichst günstigen Einkaufs- preise und Bedingungen der Generalver})ammlung unterbreitet. Der definitive Abschluß des Einkaufs erfolgt erst nah Ge- nehmigung der Generalversammlung. Nach erfolgtem Abschluß hat jedes Mitglied selbst den Kaufvertrag zu vollziehen und ist für die Abnahme des gekauften Quantums lediglich selbst ver- antwortlih. Sollte die Generalversammlung die ihr vorgelegten Offerten ganz oder teilweise ablehnen, so deckt der Vorstand den ganzen angemeldeten Bedarf oder den im Jnlande nicht gedeckten Teil desselben im Ausland, ebenfalls unter Ge- nehmigung der Generalversammlung vor dem definitiven Abschluß des Geschäfts. Sollten für die Mengen Noheisen, welche die Vereinigung von deutschen nicht zu den Roheisen- \syndikaten gehörigen Firmen oder vom Auslande kauft, im lezteren Falle zuzüglih des von den Mitgliedern vorzulegenden Eingangszolles höhere als Syndikatspreise bezahlt werden, so vergütet die . Vereinigung die Preisdifferenzen an diejenigen Mitglieder, welche das außerhalb der Noheisensyndikate gekaufte Roheisen übernehmen. Als Grundlage für die Verrehnung der Preisdifferenzen des außerhalb der Roheisensyndikate ge- A Noheisens sind in dem Vertrage der Einkaufsvereinigung hinsichtlih der Qualität des Roheisens besondere Bestimmungen Soraetibih.

Die Einkaufsvereinigung sammelt, wie aus obigen Dar-

legungen hervorgeht, die Aufträge ihrer Mitglieder in ihrer Hand, sie vereinfachht hierdurh eibe dem Syndikat das Geschäft und ermöglicht ihm, nur mit einer Stelle g mit jedem Werk einzeln zu verhandeln. Die Einkaufsstelle hatte daher geglaubt, annehmen zu können, daß die geschäftlichen DOUnN zwischen ihr und dem Syndikat sich zu angenehmen und für beide Teile vorteilhaften entwickeln würden, sie glaubte daher auch, daß das Syndikat geneigt sein würde, ihr eine Preisvergünstigung einzuräumen. Diese Vorausseßungen scheinen sich nicht vollständig erfüllt zu haben. Wenn auch nach der Auffassung der Mitglieder der Einkaufsvereinigung die gegen- seitigen Beziehungen im Laufe der eit „Utpieoalitiellendere geworden seien, so hätten sih doch aus den bisherigen Bezugs- verhältnissen Umstände ergeben, welche vou der G einigung als Härten empfunden wurden. Wenigstens wird von der Einkaufsvereinigung darüber geklagt, daß in einem Falle die Lieferung von Spezialmarken verweigert wurde, weil Puddel- und Stahleisen von anderer Seite bezogen wurde. Hierdurch und weil vorher für das gleiche Eisen ein Mehrpreis von 1 4 hätte bezahlt werden müssen, seien dem Syndikat die Aufträge der betressenden Werke überhaupt verloren gegangen. Zu den Schwierigkeiten im geschäftlichen Verkehr wird ferner der Um- t gezählt, daß das Syndikat bei ein lezten Abschlusse ie Sonderbedingung auferlegte, daß ein Mehrpreis von 2 für 1 t bewilligt werde, und daß nur dann der gleiche Preis wie für die anderen, nicht zur Vereinigung geßörigen Abnehmer eintrete, wenn nach erfolgter Lieferung der Nachweis erbracht werde, daß sämtliche Mitglieder der Einkaufsvereinigung für die Abschlußdauer nur vom Syndikat gekauft haben. Ferner habe die Bestimmung drückend gewirkt, daß bei billigerem Angebot außenstehender Hochofenwerke die Einkaufsvereinigun von der Offerte keinen Gebrauch machen durfte, wenn sie si ) nicht der Gefahr aussegen wollte, überhaupt kein Roheisen oder solches nur zu einem höheren Preise zu erhalten. Die von dem Syndikat eingeführte Frachtbasis Siegen habe sich für die meisten Mitglieder der Einkaufsvereinigung als sehr ungünstig erwiesen, weil die Werke, obwohl sie in der Nähe von Hochöfen liegen, von denen sie früher im freien Verkehr ihr Roheisen bezogen, stets die Fracht ab Siegen zahlen müßten, die Wünsche auf Erstellung von Ara ilen Aplerbeck, Hochdahl, Duisburg usw. seien vom Syndikat nicht berücksichtigt worden. Während in der Hochkonjunktur das Syndikat die Hausseklausel angewandt habe, sei eine auf gleicher Grundlage beruhende Baisseklausel verweigert worden. Auch sei es ein Uebelstand, daß das Syndikat keine Garantie für eine Analyse übernehme, sondern sih nur auf die Forderung einlasse, daß Stahleisen 4 bis 6 % Mangan und maximal 0,10% Phosphor habe, während für den Kupfergehalt und sonstige schädliche Bestandteile keine Garantie geleistet werde und für jede ausbedungene Analyse ein Aufpreis gezahlt werden müsse. Einem Walzwerke, welches in einem Rechtsstreit mit einem Hochofenwerk zur Abnahme des T eisens verurteilt worden ist, sei es von dem Hochofenwerke verweigert worden, das aus dem Prozeß herrührende Eisen an andere Mitglieder der Einkaufsvereinigung zu verteilen und diejenigen Mengen, die durch die Vereinigung während des Prozesses abgeschlossen waren, anderen Mitgliedern s zuzuweisen, obwohl das erwähnte Walzwerk für das ihm na Erledigung des Prozesses zugesandte Roheisen keine Ver- wendung gehabt habe.

Zwischen“ dem Roheisensyndikat- in Düsseldorf und |

den im Verein Deutscher Eisengießereien vereinigten Betriëben haben wiederholt Verhandlungen stattgefunden. Sie betrafen namentlih die Frage der direkten Lieferungen an die Mitglieder des Vereins, die Wiedereinführung der Fracht- ausgleiche und den Wunsch, das Noheisen gebrochen zu liefern. Die Verhandlungen veeilelda jedoch ergebnislos. Eingehendere und bedeutungsvollere Verhandlungen fanden im Jahre 1901 mit dem Noheisensyndikat statt. Die shwierige Lage, in welche ein Teil der Eisengießereien infolge der damals eingetretenen Entwickelung auf dem Eisenmarkt geraten war, bot Veranlassung, daß der Verein bei dem Noheisensyndikat wegen Reduktion der Preise oder Streichung eines Teiles der abgeschlossenen Roheisen

mengen gegen SalfdLiaaus vorstellig wurde. Der Verein wies darauf hin, daß eine große Zahl von Eisengießereien den Betrieb eingeshränkt habe, der Abruf des Eisens stode, die fertigen Gußwaren seien nur in geringeren Mengen, und zwar nur zu erheblich ermäßigten Preisen, zu verkaufen. Die Gießereien sähen daher mit Sorge der Mem: entgegen; denn sie erlitten nicht nur dadurch Verluste, daß jie ihre Produkte zu Pren absezen müßten, welche ihre Selbstkosten nicht deckten, fondern sie würden auch finanziell in eine shwierige Lage gebracht, indem sie Eisenmengen hereinbekämen, val welche sie nur eine beschränkte Verwendung hätten. Wenn demgegenüber auch mit Recht geltend zu machen sei, daß geschlossene Verträge ein- uhalten seien, fo sei doch nicht außer acht zu lassen, daß die

bschlüsse für 1901, wie von vielen Seiten auf das be- stimmteste versichert werde, nur zustande gekommen seien, weil die Vertreter der Hüttenwerke den Gießereien erklärt hätten, daß, wenn sie jeßt nicht kauften, sie auf Lieferung von 2 im Jahre 1901 nicht rechnen könnten, da die Produktion für 1901 {on fast ganz ver|hlossen sei. Der Vertreter eines der bedeutendsten Hüttenwerke habe in diesem Sinne an viele Gießereien im Februar 1900 geschrieben. Hierzu sei noch ge- kommen, daß einzelne Hüttenwerke im Bee 1900 befonders den größeren Eisengießereien gegenüber bei weitem uicht die Mengen Roheisen ablieferten, welche dieselben fix das Jahr ge- chlossen hätten, sondern mit 33!/; bis 509% der geschlossenen Mengen im Rückstand blieben. Die betreffenden Gießereien hätten sih daher gezwungen gesehen, sich für die fehlenden Mengen, und zwar über 1900 hinaus, zu hohen Preisen ander- wärts einzudecken. Sie geben an, daß sie hierdurch einen Schaden erlitten hätten, der vermieden worden wäre, wenn die Werke Eh Lieferungsverpflichtungen erfüllt hätten. Nunmehr würden diesen Gießereien die im Jahre 1900 durch Schuld der Werke zurückgebliebenen Mengen rascher geliefert, als ihnen angenehm sei. Bei den Schlüssen für 1901 habe es sich seitens der Gießereien niht um Spekulationskäufe gehandelt; fie hätten vielmehr den Mitteilungen der Vertreter der Werke über die Knappheit des Eisens Glauben geschenkt und aus Sorge, sonst für das Jahr 1901 kein Roheisen mehr erhalten zu können, ge- kauft. Die Mengen hätten sie nah ihrem damaligen Verbrauch geshäßt. Die Eisengießereien heben noch hervor, daß eine Berücksichtigung ihrer Wünsche im Junteresse der Roheisen- produzenten selbst liege; denn eine Anzahl Eisengießereien werde nicht imstande sein, das geschlossene Eisen Vena fie seien hierzu nicht kapitalkräftig genug und würden, falls nicht gegen jede Erwartung bald bessere Verhältnisse eintreten würden, geradezu notleidend werden. Diejenigen Gießereien aber, welche imstande seien, das Eisen abzunehmen, würden es entweder auf den Markt bringen, oder sie würden es aufstapeln und daun für einen Teil des nächsten Jahres bereits versorgt sein.

Das Roheisensyndikat teilte daraufhin dem Verein deutscher Eisengießereien mit, daß es weder in der Lage sei, die Preise für die abgeschlossenen Mengen zu ermäßigen, noch in eine Streichung auch nur eines Teiles der Verträge zu - willigen, nachdem die Nohstoffverbände eine Ermäßigung der Preise für die getätigten Abschlüsse in Kohlen, Koks und Erzen abgelehnt hätten. Wenn der Verein hehaupte, daß die Abschlüsse für das laufende Jahr nur dadurch zustande gekommen sein, daß die Vertreter der Hüttenwerke den Abnehmern allerlei Erklärungen abgegeben hätten, welche sih nochher als unrichtig herausgestellt hätten, so sei zu bemerken, daß die Abschlüsse niht von den Hüttenwerken oder deren Vertretern getätigt würden, sondern von dem Syndikat, auch sei es nicht rihtig, daß die Hütten nicht die abgeschlossenen Mengen geliefert hätten und zum Teil mit 509%, im Rückstand geblieben seien. Es sei wohl ausnahms- weise vorgekommen, daß das eine oder andere Werk aus Mangel an Brennmaterial oder wegen Betriebsstörung mit der Lieferung etwas zurückgeblieben sei; aber es sei durchaus unberechtigt, aus diesen Umständen eine Schuld der Werke zu konstruieren. Auch sei vom Syndikat keine Gießerei gezwungen worden, Eisen in jolhen Mengen zu kaufen, daß fie teils bis 1902, teils sogar noch für längere Zeit gedeckt sei. Die Gießereien würden sicherlich die abgeschlossenen Mengen voll abnehmen, wie sie ja qus diejenigen Mengen voll bezogen hätten, welche das Syndikat noch zu sehr billigen und für die Hochofenwerke verlustbringenden Preisen getätigt hätte. :

Troß bicfer zunächst ablehnenden Haliung des Roheisen- syndikats wurden die Verhandlungen zwischen den beiden Ver:

änden weiter gepflogen und gelangten s\chließlich zu dem Ergebnisse, daß sh das Roheisensyndikat bereit erklärte, joy mit den direkten Abnehmern, als auch mit den Händlern in Gießereiroheisen für das Jahr 1902 unter der Vorausseßung der Zustimmung der liefernden Werke zu fusionieren, und zwar derart, daß bis zur Hälfte des pro 1901 abgeschlossenen Quantums neu hinzugekauft werde zu einem Preise von minimal 53 A für Hämatite und Gießereiroheisen Nr. 1 und von 49 M für Giebeeatrabeden Nr. 111 pro Tonne, ab Werk, netto Kassa. Es könne jedoch nur fusioniert werden mit solchen Abnehmern, die für das ganze Jahr 1901 zu den für diesen Zeitraum gültigen Preisen gekauft hätten. Die ganzen Mengen müßten aber bestimmt bis spätestens Ende 1902 abgenommen werden. Ferner war hiermit die Bedingung verbunden, daß die fusionierenden Werke ihren ganzen Bedarf ausshließlich vom Syndikat kaufen. Der Verein deutscher Eisengießereien nahm zu diesen Vorschlägen keine Stellung, sondern stellte seinen Mitgliedern anheim, auf Grund dieser Vorschläge direkt mit ihren Lieferanten in Verbindung zu treten. j

Im Jahre 1902 gaben die Lieferungsbedingungen fowie damit im Zusammenhang stehende Wünsche der Eisengießerei erneuten Anlaß zu Verhandlungen. Die Gießereien suchten zu erreichen, daß in den Lieferungsverträgen Bestimmungen, welche den Abnehmer in der freien Verwendung der von ihm gekauften Waren irgendwie beschränken, entweder auIgenova oder mit einem Zusay verschen würden, welcher im Falle veränderter Geschäftslage dem Käufer gestattet, dieser veränderten Gag lage Rechnung zu tragen. Man empfand es in den Kreisen der Gießereien als drückend, daß die Verträge mit dem Syndikate nicht auf gleicher Grundlage abgeschlossen wurden und a die Abnehmer, falls sie in der Voraussicht einer günstigen Konjunktur zu viel abgeschlossen hatten und mit der Abnahme nach dem Eintritt ungünstiger Zeiten im Rückstand geblieben waren, die gekaufte Ware elbst mit Verlust nicht weiter ver kaufen konnten. Ein Verlust sei in vielen Fällen erträglicher gewesen, als der für die Abnehmer bestehende Zwang, die gekauften Quantitäten i abzunehmen. Die die erhalb mit dem Noheisensyndikat gepflogenen Verhandlungen führten insoweit zu einer Verständigung, als die Or ien welche den Weiterverkauf der abgeschlossenen Roheisenmengen seitens der Abnehmer shlehtweg verbietet, durch andere den Wünschen des Vereins mehr entgegenkommende Bestimmungen

daß der Käufer dasjenige Roheisen, für das er im eigenen Betriebe infolge niedergehender Konjunktur oder nahzuweisender unabwendbarer Betriebsstörungen keine Verwendung hat, ander- weitig begeben darf, nachdem er dem Syndikate ein Vorkaufs- recht eingeräumt hat, von welhem das Syndikat innerhalb einer zu vereinbarenden kurzen Frist keinen Gebrauh macht. Dieses Zugeständnis war aber an die Bedingung geknüpft, daß der Name des Käufers sowie Preis und Menge des Cbaeitalena Eisens dem Syndikate sofort aufgegeben werden, da anderen- falls das leßtere die Kontrolle über den Noheisenmarkt verlieren würde. Dagegen lehnte das Syndikat die Einräumung des vollständig Feion Ae Lene über das einmal gekaufte Eisen mit der Begründung ab, daß dieses Recht, wie zahlreiche Beispiele gelungener und fehlgeshlagener Versuche bewiesen hätten, nur zu mißbräuhlihen Spekulationen und zu einer unmittelbaren Konkurrenz mit dem Syndikat führe, die mit dem Wesen der Sache unverträglih sei. Das Syndikat wies noch darauf hin, daß schon bisher in verschiedenen Fällen die Weiterveräußerung der zuviel abgeschlossenen oder für den eigenen Verbrauh nicht verwendbaren Eisenmengen nicht von ihm beanstandet worden sei, und es erklärte sih ferner grund- saßlih bereit, falls ein derartiges Verlangen an es herantrete, über einen etwaigen Rückkauf von Eisen gegen Reugeld in Verständigungsverhandlungen einzutreten.

Ein weiterer Punkt, welcher zu Verhandlungen zwischen dem Roheisensyndikat in Düsseldorf und den Eisengießereien führte, betraf den Wettbewerb, welhen die mit Giepereien verbundenen Hochöfen den übrigen (E Gießereien bereiten. Die leßteren klagen darüber, daß die Ho abi welche im eigenen Betrieb aus Kupolöfen gießen, auf der einen Seite den Vorteil der Syndikatsbildung genießen, indem sie für ihr Roh- eisen hohe Preise bekommen, auf der anderen Seite aber den Gießereien, welche keine eigenen HoGöfen haben und welche für ihr Roheisen hohe Preise anlegen müssen, in lebhaften Wett- bewerb treten und f z. B. bei Submissionen unterbieten. Das Syndikat erklärte, daß es diesen Verhältnissen machtlos gegen- überstehe und keinen Einfluß auf seine Mitglieder auszuüben vermöge, wenn es auch die hieraus sich ergebenden Mißstände bedauere. Die Eisengießereien sind der Meinung, daß den Syndikatswerken die widerspruhsvolle Unzuläfssigkeit der aus solhem Vorgehen erwachsenden Unzuträglichkeiten von dem Syndikat zu Gemüte geführt werden und daß notwendig ein Weg gefunden werden müsse, um der auf diese Weise tatsächlich stattfindenden Auen der Abnehmer des Syndikats dur einzelne Mitglieder desselben wirksame Schranken zu seten.

ersezt wurde. Das Syndikat erklärte für damit einverstanden,

IV. Der Halbzeugverband und die wirtschaft- lihen Gegensävße zwishen den gemischten und den reinen Walzwerken.

Neben den Roheisensyndikaten gehört zu den wichtigsten Syndikaten der Eisenindustrie der Halbzeugverband. Unter Halbzeug Ot man die aus Thomas-, Bessemer- oder Simens-Martinflußeisen hergestellten Halbfabrikate, welche der Weiterverarbeitung im Walzwerksbetriebe dienen. Mit der zunehmenden Verdrängung des Schweißeisens stieg die Be- deutung des Halbzeugs. Die Mehrzahl der Walzwerke stellte sich früher in eigenen O die Luppen her; mit der Ausbildung und Entwicklung des Bessemer- und Thomas- Gre entstanden bald größere Stahlwerke, welche ihr Halbzeug an die reinen Walzwerke weiter verkauften, während ein Teil der leistungsfähiaen Walzwerke dazu überging, neben dem Schweißeisen auch Flußeisenhalbzeug zum Zwecke des Eigenverbrauchs herzustellen. Die Stahlwerke waren lange# Zeit hindurch nicht in der Lage, ihre Selbstkosten zu decken, während die Weiterverarbeitung des Halbzeugs zu Walzwerks- erzeugnissen sih als gewinnbringend erwies. Die Stahlwerke rihteten fich daher mehr und mehr darauf ein, Halbzeug zu verwalzen. Auf diese Weise entstanden die sogenannten gemischten Walzwerke, d. h. Walzwerke, welche mit einem Betriebe zur Herstellung von Flußeisen und in vielen Fällen auch von Roheisen verbunden sind. Jhnen stehen gegenüber die reinen Walzwerke; den reinen Walzwerken sind auch solhe zuzurechnen, welche mit Schweißeisen- oder Siemens- Martinwerken verbunden, aber nebenbei noch auf den Ankauf von Flußeisenhalbzeug E sind. Die gemischten Walz- werke bringen denjenigen Teil ihrer Produktion an Halbzeug, den ge nicht im eigenen Betriebe weiter verarbeiten, auf den Markt. Jhre Abnehmer sind die reinen Walzwerke, mit denen ne LOREN der Herstellung von Walzwerkserzeugnissen im Konkurrenzkampse stehen. Es hat sich also das Verhältnis Me daß die gemishten Werke ihren Abnehmern Halbfabrikate liefern, deren Weiterverarbeitung dazu dient, ihren eigenen Fertigerzeugnissen Wettbewerb zu bereiten. Solange die Absaßverhältnisje auf dem Walzwerksmarkte günstige waren, traten die hierdurch naturgemäß gegebenen Gegensäße weniger in die Erscheinung; die reinen Werke empfanden den Wett- bewerb der gemishten Werke nicht besonders drückend und fanden einen Ausgleich in den billigeren Preisen des Halbzeugs. Sobald aber die gemischten Werke, um die wenig gewinn- bringenden Preise des Halbzeugs auszugleichen, in verstärktem Maße der Herstellung von fertigen Ecieuaitsèn sich zuwandten, nahm der Konkurrenzkampf zu. Er wurde noh wesentlich verschärft durch zwei Momente, von denen das eine wirt- schaftliher Art, das andere technisher Natur war. Um die Unterbietung in den Preisen des Halbzeugs zu verhindern, {lossen sih die Stahlwerke zu einem Verband zusammen und Gefe dazu bei, infolge ihrer Preisvereinbarungen die Gestehungsfosten der Erzœugnisse der reinen Walzwerke zu erhöhen. In technisher Beziehung sind die gemischten Walzwerke in der Lage, die Umwandlung des Halbzeugs zu Fertigerzeugnissen wesentli billiger bewirken zu können als die reinen Walzwerke. Sofern die gemischten Walzwerke zu- gleih an einen Hochofenbetrieb angegliedert sind, kann dieser die anderen Betriebe dur seine Gichtgase mit Gas oder damit erzieltem Dampf oder mit in den Gaskraftmaschinen erzeugter mechanischer Energie versorgen, sodaß hierdurh eine bedeutende Ermäßi ung der Ausgaben für Brennstoffe ees wird. u alle Fälle aber kann in den gemischten Walzwerken der Nohblock in einer Hiße oder nur mit s{chwahen Nachwärmen ausgewalzt werden, während die reinen Walzwerke nach Lage ihrer Betriebs- i: a die Blöcke kalt beziehen und auf deren Erhißung größere Brennstoffmengen verwenden müssen. i

Jn den leßten Jahren haben sih die wirtschaftlichen Mgensäge zwischen den gemishten und den reinen Walzwerken zu einem anscheinend dauernden Zustande her-

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ausgebildet, der in der Hauptsache darin besteht, daß die im Halbzeugverbande vereinigten Werke die Preise für Halbzeug auf gleihmäßiger Höhe halten konnten, während die Preise für Walzwerkserzeugnisse und insbesondere für solche, wie fie in den reinen Walzwerken hergestellt werden, starken Schwankungen mit meist fallender Tendenz unterworfen waren. Eine gewisse Arbeits- teilung zwischen beiden Walzwerkskategorien Dae sich insofern vollzogen, als die gemischten Werke shwere Walzwerkserzeugnisse, wie Träger, Schienen, s{hwere Profileisen, Schwellen und sonstige Eisenbahnmaterialien, dir vei aussließlich herstellen, während ste in Feinblechen, Stabeijen, Bandeisen, Draht mit den reinen Werken in Wettbewerb stehen. Während aber für die meisten der {weren Walzwerkswaren Verbände R ist dies für die leihteren Erzeugnisse der Walzwerksindustrie aus den weiter unten angegebenen Gründen zumeist nicht der Fall. Zudem geht die Preispolitik der gemischten Werke dahin, ihren etwaigen Verlust in dem einen Betriebszweige durch höhere Preishaltung der in dem anderen Zweige erzeugten Waren wieder auszugleichen. Hierbei kommt ihnen zu statten, daß die Preise der Rohstoffe, die sie im eigenen Betriebe ge- winnen, durch Syndikate auf gewinnbringender Höhe gehalten werden. Die reinen Walzwerke dagegen können nicht, wie die großen Werke, ihre Verluste durch Gewinn aus anderen Betrieben erseßen, für sie ist daher die Höhe der Spannung zwischen den Preisen der Rohstoffe und Halbfabrikate und der Preise für Fertigerzeugnisse von ausshlaggebender Be- deutung, es kann ihnen dabei gleichgültig sein, ob entweder die Preise der Rohstoffe mäßig oder die der Fertigerzeugnisse höher gehalten werden, falls nur eine angemessen hohe Spannung besteht. Den gemischten Werken E dagegen die Tendenz inne, die Spannung zwischen den Halbzeugpreisen und den Walzwerkserzeugnissen niedriger zu halten und bei höheren Preisen des Halbfabrikats sich mit niederen Preisen des Fertigfabrikats zu begnügen. Sie können hierbei eine doppelte Absicht verfolgen, nämlih entweder ihren Absaß an fertigen Waren durch niedrige Preise und Massenherstellung auszudehnen und sich durch höhere Halbzeugpreise shadlos zu halten, oder sie bezwecken, dur niedrige Preise der fertigen Ware den Wettbewerb ihrer Konkurrenten, der reinen Walz- werke, aus dem Felde zu shlagen. Allerdings seßen sie sich hierdurch der Möglichkeit aus, daß ihnen die leßteren weniger Halbzeug abnehmen, sie werden dann Halbzeug in größerem Umfange im eigenen Betriebe weiterverarbeiten oder es namentlih bei eingetretener Ueberproduktion im Auslande abseyzen. Es is aber nur in den wenigsten Fällen die Möglichkeit geboten, auf den ausländishen Märkten die gleichen Preise wie im Jnlande zu erzielen. Abgesehen von der Konkurrenz der ausländishen Stahlwerke werden die Preise auf den Auslandsmärkten für den meist vorkommenden Fall heruntergedrückt, daß den Verbandsmitgliedern die Ausfuhr freigegeben is und fie untereinander in Wettbewerb treten. Die reinen Walzwerke, welche zu höheren Preisen fabrizieren müssen als die gemishten Werke, können fih nicht im Auslande um jeden Preis Aufträge verschaffen, und fie find um so mehr benachteiligt, wenn die Ausfuhr von Halbzeug in solchem Umfange erfolgt, daß fie die Preise auf dem ausländischen Halbzeugmarkt herunterdrückt und dadurch die Herstellung von ausländischen Fertigerzeugnissen erleichtert.

Die Lage der reinen Walzwerke is um so schwieriger geworden, als sie troß der ihnen im Hinblick auf die Höhe und den Wert ihrer Produktion und die Zahl ihrer Arbeiter inne- wohnenden wirtschaftlihen Bedeutung doch an Umfang der Produktion weit hinter den gemischten Werken zurückstehen. Einige p das Jahr 1900 geltende Ziffern geben hierüber Aufschluß. Jn diesem Jahre bestanden im Deutschen Reiche insgesamt 221 Walzwerke, worunter sich 138 Betriebe zur Her- stellung von Flußeisenwalzfabrikaten und 83 Betriebe zur Her- stellung von Schweißeisenwalzfabrikaten befanden. Hierunter waren 92 reine Walzwerke, von welhen 62 Flußeisenhalbzeug verarbeiteten, während 24 Werke Schweißeisenhalbzeug zur Her- stellung ihrer Erzeugnisse verwandten. Hammerwerke, die Werkzeugstahl oder Schmiede- und Preßstüke oder anderweit vorgearbeitete Halbfabrikate lieferten, sind hier nicht mitgezählt, derartige Betriebe bilden p e das Bindeglied zwischen der Groß- und Kleineisenindustrie, fie stellen jedoch nur einen unwesentlichen Bruchteil obiger Betriebe dar. An gemischten Betrieben waren 67 Werke, welhe mit Stahlwerken verbunden waren, und 56 Werke mit Schweißeisenbetrieben vorhanden. Hierbei sei bemerkt, daß je 3 Stahlwerke und Puddelwerke gezählt wurden, welche niht mit Walzwerken verbunden waren, also ihre gesamte Erzeugung an Fluß- und Schweißeisenhalb- fabrikaten auf den Markt brachten. Alle übrigen Betriebe verarbeiteten ihr erstelltes Halbzeug ganz oder teilweise im M gen Walzwerk, teils waren sie sogar genötigt, Halbzeug zuzukaufen. 42 Flußeisenwerke und 27 Puddelwerke verkauften einen Teil ihrer Erzeugung, dagegen kauften 13 bezw. 11 Betriebe Halbzeug zur Ergänzung ihrer im eigenen Betriebe weiter- zuverarbeitenden Produktion hinzu. 14 Fluß- und 19 Schweiß- eisenbetriebe arbeiteten nur für ihr eigenes Walzwerk, sie kauften weder noch verkauften sie Halbzeug.

Der Verbrauch sämtlicher Walzwerke an Halbzeug betrug im Jahre 1900 rund 6720000 t im Werte von rund 589 800 000 & An dieser Summe haben die reinen Werke einen Anteil im Betrage von rund 737 000 t im Werte von rund 91 500 000 M Der Verbrauch der gemischten Werke an selbsterzeugten Halbfabrikaten betrug rund 5732 000 t im Werte von rund 468 200 000 4 Zu dieser Summe is, um den Ge- samtverbrauch der gemischten Werke zu ermitteln, noch ein Betrag von rund 251 000 t im Werte von rund 30 100 000 M für Halbzeug hinzuzurehnen, welcher von diesen Werken h wurde, jodaß sih der Gesamtverbrauch der gemishten Werke auf 5983 000 t im Werte von 498 300 000 beläuft. Jhr An- teil an der inländischen Halbzeugproduktion (die Einfuhr nicht eingerechnet) beläuft sich ate gta auf 899% gegenüber 11 9/4 des Verbrauchs der reinen Walzwerke. Von den Stahl- und Puddel- werken einschließlih der niht mit einem Walzwerke verbundenen erwähnten 6 Betriebe wurden rund 1290 000 t im Werte von rund 142 600 000 M zum Verkauf angeboten. Jene 6 Betriebe stellten zusammen rund 27 000 t im Werte von rund 3 386 000 A her. Die Ausfuhr im Jahre 1900 betrug 33627 t im Werte von 4038000 #4 Eingeführt wurden 2778 t im Werte von 464 000 6

Das bedeutende Uebergewicht der gemischten Walzwerke, wie es in obigen Hliv zum Ausdruck kommt, in Ver- bindung mit der geschilderten ungünstigen Lage der reinen Walzwerke, hat vielsach die Anschauung aufkommen lassen, daß diejenigen Walzwerke, welche nicht über eigene Rohstoffe ver- fügten, unter den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen keine Daseinsberehtigung mehx hätten. So bedauerlih dies auch

ur die hiervon betroffenen Kreise sei, so wären diese Er- ceinungen doh nichts Neues, sondern untrennbar mit der Fortentwicklung des Wirtschaftslebens verbunden, von jeher hâtten die alten Formen und Organisationen der Volks- wirtshaft den neuen weichen müssen. Die reinen Walzwerke verwahren ‘sich mit Entschiedenheit gegen eine derartige E fassen, Bei dem Kampfe mit den gemischten Werken handele es sih niht um den« freien Wettbewerb aller Werke unter- einander. Die Verhältnifse lägen vielmehr so, daß eine wohl- organisierte Unternehmergruppe einer Anzahl schwächerer Werke in, planmäßiger Weise das Feld ihrer Tätigkeit untergrabe. Es handele sih um einen Kampf zweier Parteien gegen ein- ander, und aus diesem Grunde sei der Ausgang des Kampfes von mweittragender wirtschaftliher und politischer Bedeutung. JInfolge des Einflusses auf die Steuerkraft der Kommune und auf die bei dem Unterliegen der reinen Walzwerke entstehende Verschiebung von Jundustriezentren und die Abwanderung von Arbeitern stünden s\taatlihe Jnteressen in Frage. Es fei ja richtig, daß technisch nicht auf der Höhe der Zeit stehende veralteie Betriebe gegenüber neuen, mit den besten Einrichtungen versehenen Werken unterliegen müßten. Wenn aber eine Anzahl starker Unternehmer, um ihre Werke immer weiter quszudehnen, fih zusammenschlösse und die M Existenzen zu vernichten suchte, so könne man diese Gestaltung der Dinge unmöglich als eine natürliche gewerbliche Entwickelung ansehen. Die reinen Werke führen dann die Gründe an, welche für ihre Existenz- berechtigung sprechen. Sie seien mit ihren Grundstücken, ihren Baulichkeiten und Anlagen nun einmal vorhanden. Die Er- fahrung habe gezeigt, daß die bestehenden Werke nicht so leicht von der E verschwinden könnten, denn bei günstiger Geschäftslage I en sih immer wieder Unternehmer, die diese Anlagen zu billigen Preisen erwerben und welche bei den geringen Anlagekapitalien mit Erfolg produzieren könnten. Das wichtigste Arbeitsfeld der reinen Walzwerke sei die Erzeugung von feineren Walzwerkserzeugnissen. Diese könnten aber die kleineren Betriebe meistens mit viel größerer Sparfamkeit und geringeren Kosten herstellen als die gemischten Betriebe, weite, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mehr auf die A schwerer Walzwerkserzeugnisse eingerichtet seien. Wenn die gemischten Werke us die vornehmlih in den reinen Walzwerken her- gestellten Waren billiger lieferten, fo sei damit noch nicht der Beweis erbracht, daß sie tatsächlich günstiger produzierten. Die e gliederten sih jene Betriebszweige nur an, um die durch ihre Vergrößerung bewirkten Vin üssigen Mengen Halb- zeug zu verarbeiten. Sie gäben häufig die kleineren Artikel, wenn es zur Bekämpfung des Wettbewerbes zweckmäßig er- scheine, unter Preis ab und hielten sih dafür bei dem Verkauf threr Haupterzeugnisse, der Träger, Schienen usw., schadlos. Die Erhaltung der reinen Walzwerke, so wird weiter anges sei auch von großer Bedeutung für die Kleineisenindustrie. Die reinen Werke hätten sich in erster Linie den Bedürfnissen der- selben angepaßt. Wie fih im Jahre 1902 gelegentlich des Zustandekommens eines Stabeisenverbandes gezeigt habe, neige die Preispolitik der gemischten Werke dahin, die Preise für Stabeisen und N Eisensorten im Julande zu erhöhen. Die Erhöhung habe damals etwa 159%/, über den Preisstand zu Jahresanfang betragen. Für den Absay nah auswärtigen Ländern seien dagegen im freien Wettbewerb die Preise unverändert geblieben, infolge hiervon sei aber den RKlein- eisenindustriellen der Export in geringwertigen Fertigerzeugnissen unterbunden worden. Die reinen Walzwerke, deren Jnteresse mit dem der Kleineisenindustrie verbunden fei, und die mit ihrem Absaße mehr auf den inländishen Markt angewiesen seien, würden sih dagegen zu einer derartigen Preispolitik nicht verstehen können.

Um die Lage der reinen Walzwerke zu verbessern, find verschiedene Vorschläge gemacht worden, es sei nur das Projekt erwähnt, ein eigenes Stahlwerk für die reinen Walzwerke zu errichten oder die leßteren an bestehende Stahlwerke anzugliedern oder ein Kartell der reinen Werke zu gründen. Es würde zu weit führen, auf diese Vorschläge des Näheren einzugehen.

Die schwierige Lage der reinen Walzwerke trat zuerst im Jahre 1900 in die Erscheinung, sie is in Zusammenhang gebracht worden mit der Tätigkeit des Halbzeugverbandes und es erscheint daher angezeigt, die Verhältnisse diefer Vereinigung nunmehr näher zu betrachten.

Der Halbzeugverband verfolgt nah seinen Saßzungen den Zwedck, die verlustbringende Konkurrenz der Mitglieder untereinander zu beseitigen, angemessene und mäßig lohnende Preise für Halbzeug zu erzielen, fowie das erse rge a nachteilig wirkende plößliche Emporschnellen der Preise bei Ein- tritt günstiger AShverhältnisse zu mäßigen. Die Erzeugnisse, welche den Gegenstand des Syndikats bilden, sind Flußeisen- fabrikate, nämlih Rohblöcke, vorgewalzte Blôcke und Brammen, Knüppel und Platinen aus Thomas-, Bessemer- und Siemens- Martin-Flußeijen, soweit sie zur Lieferung ins Jnland ein- ließlich Luxemburg und der deutschen Freihafengebiete bestimmt sind und sofern sie niht im eigenen Betrieb weiterverarbeitet werden. Für den Verkauf freigegeben ist der Export und ferner das Halbfabrikat von sogenannter härterer Qualität, d. h. Halb- zeug, welhes mehr als 0,30 9%, Kohlenstof}} enthält oder mindestens 50 kg/qmm absolute Festigkeit hat und bei welchem diese Zahlen oder ein entsprechender Härtegrad durch die liefernden Firmen zu garantieren sind. Ebenso unterliegen niht dem Verkaufe durch den Verband reingeschnittene Halbzeugenden. Zur Regelung des Anteils an den zum Verkauf kommenden Mengen sowie für die am Schlusse jedes Kalenderjahres zu erfolgenden Lieferungen sind für die einzelnen Werke Be- teiligungsziffern festgestellt worden. Die Möglichkeit einer Produktionseinshränkung ist in dem Vertrage nicht a

Die syndiziertèn Werke begeben ih des selbständigen Ver- kaufs der oben bezeichneten Erzeugnisse. Der Verkau Sgt durch eine Verkaufsstelle, welcher ausschließlih die Regelung des Absazes und die Vermittelung der Verkäufe auf Grund der von den vereinigten Werken festgese ten Preise und DODEUN in Verbandsmaterial an die Kundschaft obliegt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die ihm im Rahmen seines Anspruchs esugerletenen Mengen zu liefern und selbst herzustellen. Die L erfaufsstelle schließt mit den Käufern nicht direkt ab, die Abschlüsse bedürfen vielmehr zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung des mit der Aus- führung betrauten Werkes, welches auch hinsichtlih der Ab- wickelung des Geschäfts sih direkt mit dem Kunden benimmt und allein als Verkäufer gilt; die durch die Verkaufsstelle ver- mittelten Abschlüsse geshehen daher für Rehnung und Gefahr der einzelnen Mitglieder, welche das elkredere zu tragen haben..

Für die Zuteilung der einzelnen N und Abschlüsse ist der jeweilige Stand der Arbeitsansprüche und Ausgleichungs- verpflihtungen der Mitglieder sowie die Berücksichtigung etwaigen Wünsche wegen des Arbeitsprogramms und der Er-