1904 / 49 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

die vierte Klasse eingeführt und sie niht mehr an der Grenze außer Benutzung gefeßt; denn man darf nicht auf die Idee kommen, daß wir kein einheitlißes Deutschland

bätten. Das „fremde Land“ war also von mir nur ironisch gemeint, und wenn der Herr Abgeordnete gesagt hat, ih sollte auf der Grenze die vierte Klasse ausrangieren, fo irrt er si, das ist bei einer Grenze ftation, wenn sie niht darauf ausgebaut ift, unmöglich, und außerdem würde es betriebstechnisch und auch vom sozialen Standpunkte aus nicht richtig sein, wenn die Arbeiter nicht. bis ans Endziel in vierter Klasse fahren können.

Nicht so leicht aber ist die Sache mit den Tarifmaßnahmen, die nach dem Herrn Abg. Blumenthal die elsaß-lothringishe Eisenbahn- verwaltung für sich allein treffen sol. Jch würde es für einen Fehler halten, wenn diese verhältnismäßig kleine Verwaltung auf diesem Gebiet allein vorgehen würde. Die Kilometerhefte halte id) nicht für einen Fortschritt, sondern für einen betrieblihen Rückschritt.

Was die Arbeiteraus\hü}se anbelangt, so sind dieselben auf Grund der Gewerbeordnung gebildet worden und bestehen in Elsaß-Lothringen genau so wie in Preußen. Die Arbeiteraus\{hüsse arbeiten in den Werkstätten überall ausgezeihnet und fördern den Frieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Was ferner der Herr Abg. Hildenbrand gesagt hat bezüglich der zwölfstündigen Arbeitszeit, so hat er meine Aeußerung wohl miß- verstanden. In den Werkstätten haben wir nur 10 Stunden und neuerdings nur 94 Stunden Arbeitszeit, nachdem ih je } Stunde Nuhepause Vor- und Nachmittags eingeführt habe. Es bezieht si

die zwölfstündige Dienstzeit die übrigens lange nicht bei allen Beamten vorhanden is, eine große Zahl hat uur 8 bis 10 Stunden auf die Betriebsbeamten. Wenn der Herr Abg. Hildenbrand nun gesagt hat, ih hätte un-

berehtigterweise den “Lohn der Arbeiter gekürzt, niht aber den der Beamten, so ist das auch ein Irrtum ; denn wenn der Betrieb zurückgeht, so verdienen die Betriebsbeamten, soweit sie auf Fahr- gelder usw. angewiesen sind, unter Umständen au weniger, weil sie weniger Kilometer fahren. Wenn der Betrieb sih steigert, so be- fommen viele Beamte mit festem Gehalt keine Erhöhung, fondern müssen selbstverständlih für ihr Gehalt Ueberstunden arbeiten, ohne daß ihnen das irgendwie angerechnet wird. Also eine unterschiedliche Behandlung zwishen Arbeitern und Beamten zum Vorteil des Arbeiters liegt durhaus nit vor.

Meine Herren, ih möchte mich auf diese Bemerkungen beschränken. Fch glaube, daß ih im wesentlichen die Anfragen beantwortet habe, die an mich gestellt sind. Sollte ich rückständig geblieben fein, so werde ih auf Wuns" gerne das Versäumte nachholen.

Dem Abg. Molkenbuhr (Soz.) erwiderte im weiteren Verlaufe der Sißzurg der Minister der öffentlihen Arbeiten Budde: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat von Vorausseßungen gesprochen, die gar nit vorlicgen. Mir is von einer Verbindung mit Unternehmerverbänden nihts bekannt. Die Reichseisenbahnen baben absolut keine folche Verbindung. Hiermit fallen denn auch fämtliche Folgerungen, die der Herr Abgeordnete an seine irrtümliche Voraus\etzung geknüpft hat. (Sehr richtig! rets.) Was die Annahme der Arbeiter anbetrifft, so besteht folgende Bestimmung, die durchaus nicht geheim gehalten wird: Ein besonderes Augenmerk hat die Annahmestelle darauf zu richten, daß die Arbeiter sich über die ordnungsmäßige Auflösung thres leiten Arbeitsverhältnisses ausweisen, sei es durch vorschriftsmäßig aus8ge- stellte Zeugnisse, sei es durch für Minderjährige vorgeschriebene Arbeitsbücher oder dur sonstige Abschied8zeugnisse. Eine schriftliche Bescheinigung über den Grund des Ausscheiders kann von dem Arbeiter niht verlangt werden, da die Arbeitgeber zur Ausstellung ciner folhen nit verpflichtet find.

Das find ganz flare Verhältnisse, die durhaus mit den Gesetzen

übereinstimmen.

Ras nun das Koalitionsrecht anbetrifft, so habe ih bereits be- „merkt, es könne si hier nur um eine theoretische Deduktion handeln, weil id eine Koalition bei den Reichseisenbahnern gar nit inhibiert habe. (Sehr richtig! rechts.) Die Neichseisenbahner haben sich viel- fa zu Verbänden der verschiedensten Art zusammengeshlossen; es ist noch neulich eine Deputation des Trierer Verbandes bei mir gewesen, dem auch Reichseisenbahner angehören. Es ist keine einzige Koalition, die ih bei den Reichseisenbahnen gehindert hätte. Infolgedessen, glaube ih, gehört die Frage des Koalitionsrehts gar nit zu dem Etat hier. (Sehr richtig! rechts.)

Was die Unfälle anbetrifft, so hat der Herr Abgeordnete auch nit zutreffende Schlüsse gemaht. Es ift unrichtig, daß die Neichs- eisenbahnen hinsfihtlich der Unfälle s{lechter beurteilt werden müssen als die übrigen deutschen Bahnen. Jch habe hier die Zahlen von 1901. Es sind die Betriebsunfälle im ganzen auf eine Million Wagen- achsfilometer berechnet. Bei den NReichseisenbahnen 0,16, bei den preußischen Staatsbahnen 0,14, in Bayern 0,23, in Sachsen 0,25 und in Baden 0.20; in Deutschland im Durchschnitt 0,16. Die Neichseisen- ahnen ftehen also im Jahre 1901 im Neichsdurhschnitt. Die Unfälle bei den Reichsbahnen haben in den leßten zehn Jahren 7,92 auf eine Million Zugkilometer betragen. Sie haben sich verringert im Jahre 1902 auf 5,13, und vom 1. April bis 30. September 1903 sind es nur noch 4,88, also eine Besserung wieder gegen das Vorjahr. Ent- gleisungen kamen in den leiten zehn Jahren bei den Neichsbahnen vor im Durchschnitt 1,09, 1902 0,83, 1903, in der Periode, die ih eben angeführt habe, nur roch 0,42; Zusammenstöße 0,65 in den lezten zehn Jahren, 1902 0.53, 1903, in dem angegebenen Zeitraum, nur noch 0,25. Wie wenig aber der Herr Vorredner von der Beurteilung der Unfälle versteht, geht daraus hervor, daß er zwei beliebige preußishe Eisenbahndirektionen zum Vergleich herausgegriffen hat, während die Unfälle verglihen werden müssen auf Grund der Ber- fehrsdihte; und wenn er nun die Reichseisenbahnen mit der Gisenbahndirektion Danzig vergleiht, so macht er einen Ver- gleih, der vollständig hinkend ist. (Sehr «richtig! rets.) Nun steht die Statistik für die elsaß - lothringishen Bahnen aber derartig, daß 1902 die Zahl der Unfälle mit 5,13 auf 1“Million Zugkilometer geringer ist als vorher. Im Vorjahre

betrug sie 5,7. Sie ift auch bei den Reichseisenbahnen noch etwas geringer als nah den leßtbekannt geröordenen Verhältnissen für alle deutshen Bahnen, wo sie 1901 621 betrug. Die Berkehrsdihte aber ist bei den Reichseisenbahnen um 23 vom Hundert böher als im Durchschnitt aller Bahnen im Deutschen Reih. Das ist ein Beweis,

daß die Unfallzahlen, die der Herr Abgeordnete Molkenbuhr angeführt hat, durhaus nit richtig waren. s

Wenn er ferner behauptet hat, daß die Unfälle abhängig wärcn von der Arbeitsdauer oder der Dienstdauer der Beamten, so ist neulich von mir im preußishen Herrenhause statisti\sch nackgewiesen worden, daß das nicht der Fall ist, und im übrigen ist au in ver- {chiedenen Veröffentlihungen des eingehendsten nachgewiesen worden, daß man solche Behauptung nicht beweisen kann. Also auch diese Vorausfetzung ist durchaus unrichtig. Wenn dann der Herr Abgeordnete ferner behauptet hat, daß die Neichseisenbahnverwaltung die Krise in der Industrie aus- genußt hätte dur Verminderung der Löhne bei gleicher Arbeits- leistung, fo ist au das unrichtig. Denn die Arbeiter haben eben zu meinem größten Bedauern nit das Gleiche leisten können, weil bei dem wirtschaftlihen Niedergang nicht so viel reparaturbedürftige Loko- motiven und Wagen vorhanden waren wie vorher. Die Arbeits- leistung war also zurückgegangen und hierdurch auch der Stülk- lohn. o Also auch diese Voraussezung entspriht niht den Tatsachen. (Bravo!)

Auf weitere Ausführungen des Abg. Molkenbuhr antwortete der Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

FIch möchte do konstatieren, daß mir sämtliche in Frage stehen- den geheimen Aktenstücke bekannt sind, und daß die unbewtesene Be- hauptung des Herrn Vorredners bezüglih einer Berbindung der Reichseisenbahnen mit den Unternehmern vollständig unrichtig ist.

Zweitens möchte ih konstatieren, daß der Herr Borredner auf Grund einer anderen und auf die Beurteilung der Eisenbahnunfälle ni@t unmittelbar anwendbaren Statistik gearbeitet hat, nämlich auf Grund der Statistik des Reihsversiherungsamts. In dieser sind nit nur die Eisenbahnunfälle behandelt, sondern auch die BVer- letzungen in den Werkstätten, die mit den Eisenbahnunfällen nihts zu tun haben. Deshalb ist die Behauptung, die der Herr Vorredner angeführt hat, daß die Betriebsunfallstatistik in Elsaß-Lothringen \{le{chter wäre als anderswo, au hinfällig. (Beifall)

42. Sißung vom 25. Februar 1904. 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die For!sezung der zweiten Beratung des ahaushaltsetats für 1904 bei den einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats der Neichseisenbahnen.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Als leßte Rate zur Ausführung genauer Vorarbeiten für Bahnbauten zwischen Dammerkirh, Pfetterhausen und der \chweizerischen Grenze sowie zwishen Schlettstadt und Sandhausen sind 28 000 4 gefordert.

Aba. Dr. Ricklin (b. k. F.) befürwortet größere Berücksichtigung des südlic;sten Teils des Elsaß mit Bahnbauten. Nedner befürwortet vor allem den Bau der Larhtalbahn. Das Wageamatezrial sei nicht durchweg so {lechti, wie es gestern gemacht worden. Allerdings führen zwischen Straßburg und Mülhausen Wagen, die jeder Beschreibung \spotten. L

Preußischer Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Auf die zum Titel 11 gestellte Frage antworte ih, daß ih über- zeugt bin, daß die Vorarbeiten, betreffend die Larytalbahn, im Laufe dieses Jahres zum Abschluß gebraht werden, und ih hoffe, daß ih in Vereinbarung mit dem Reichsshaßamt es möglich machen werde, eine erste Baurate für die Larytalbahn in den nähsten Etat einstellen zu können. (Bravo! bei den Elsaß-Lothringern.)

Bei der Forderung von 128 000 # zur Ausführung ge- nauer Vorarbeiten für das Bahnprojekt Saarburg oder Nieding—Drulingen—Adams weiler wünscht der

Abg. Dr. Hoeffel (Rp.) die Führung der Bahn nah einem anderen Ort als Adamsweiler, beklagt den Mangel an Verbindung des Cifaß auf großen Strecken mit Altdeutshland und tritt besonders energish für die Schaffung von Verkehrêverbindungen zwischen dem Elsaß und der Pfalz ein.

Preußischer Minister der öffentlihen Arbeiten Budde:

Fh werde den Wünschen des Herrn Vorredners gern entsprechen und daber bei den Vorarbeiten, die demnächst ausgeführt werden, auch vrüfen, ob die von ihm besprohene neue Bahnlinie in Diemeringen eingeführt werden kann.

Der Rest des Etats der NReichseisenbahnen wird ohne Debatte erledigt.

Es folgt dcr Etat der Reichsjustizverwaltung. Zu dem ersten Ausgabetitel („Staatssekretär“) liegen eine Reihe von Nesolutionen vor.

Abg. Gröber (Zentr.) beantragt, zunächst gesondert die Gegen- siände dieser Resolutione zu behandeln: Heimstättengeseß, Automobile, Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker.

Abg. Bargmann (fr. Volksp.) beantragt, diese gesonderte Beratung au auf seinen Antrag, betreffend die Behandlung wegen volitisher und Preßvergehen Beschuldigter und Verurteilter. in der Untersuhungshaft oder Strafhaft, auszudehnen.

Abg. Haase (Soz.) beantragt, auch die reids8gefeßlihe Negelung des Fremdenrechts in Verbindung mit dem Königsberger Geheimbundprozeß als b-sonderen Gegenstand zur Debatte zu stellen.

Abg. von Kardorff (Rp.) beantragt Einzelabstimmung über die zur Einzelbesprehung vorgeschlagenen Gegenstände.

bg. von Riepenhaufsen (d. kons.) erklärt sih für den Antrag

Gröber. E L S

Jn der Abstimmung wird entsprechend den Anträgen Gröber, Bargmann und Haase beschlossen.

Demgemäß wird zunächst ein Antrag der Abgg. von Niepenhausen, Dr. Bachem (Zentr.), Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.), Henning (d. fons.), Graf von Hom pe) ch (Zentr.) und Dr. Stockmann (Np.) erörtert:

l die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Neich3tag in der nächsten Session einen Heimstättengesetßentwurf für dos Deut\che Reich zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vor- zulegen.“

Der Antrag nimmt Bezug auf den von denselben Antrag- stellern dem Reichstage vorgelegten Gesehentwurf, der am 9. Dezember 1903 im Anschluß an frühere Kommissionsbeschlüsse eingebracht ist.

Abg. von Riepenhausen: Es ist ein halbes Menschenalter ber, daß man für die Schaffung eincs deuischen Heimstättengesetzes zuerst eintrat. Ich nenne Namen wie von Heereman und von Bennigsen und den großen Generalfeldmarschall Grafen Moltke. Der große Schweiger wollte auch seinen agrarfreundlihen Charakter aus- sprechen und depeschierte mir: „Vorwärts im gemeinsamen Streben! Moltke, Bauer.“ Er unterschrieb nicht Generalfeldmarschall. Wie wenig weit sind wir seitdem vorangekommen ! Ich bedauere, daß die verbündeten Regierungen so lange Zeit gebrauht haben und noh brauen vom Wort zur Tat. Was hat der Reichskanzler seit 1892 getan? Der Reichstag hat in den verschiedenen Sessionen immer

wieder Anträge gebracht, unterstüßt vom Zentrum, den Kons vativen und den Nationalliberalen. Die Regierung hat uns imm hingehalten. Das Heimstättenrecht soll ja niht einer besondeny Klasse, sondern allen zu gute kommen; jeder Deutsche, Frauen, sollen nah zurückgelegtem 24. Jahre das Recht zur (f, rihtung einer Heimstätte haben. Wir sind ja als e ab, hängig von den Bundesregierungen. Wir haben denselben Gese, entwurf eingebracht, den die Kommission 1892 beschlossen hatte. Mi ist ein ehrliher Feind in einer Sache lieber als laue Freunde. 134 wurde von fkonservativer Seite daran erinnert, daß dieser Ent, wurf keine Geldmittel verlange, einen rein fakultativen Charakter bah und keiner Landesregierung zu nahe trete. Der Wirkliche Geheim Rat von Strauß und Torney hat \ih in demselben Sinne gus, gesprochen. (Redner zitiert diese Ausführungen. Lachen bei dey Sozialdemokraten.) Ihr Lachen 'berührt mih nicht. In den lehten 15 Jahren ist viel für den Arbeiter geshehen. Ich bin der leßte, de dies bedauert. Jn Frankrei hat man erklärt, noch nicht fo weit jy sein, um solhe Summen für die Entlastung der Arbeiter zu zahle als wir. Bei uns hat der Opfermut und die Opferfreudigkeit imme gesiegt. Dieser Gesetzentwurf is für jeden, felbst für den Groß, grundbesißer, geshaffen. Mancher Großgrundbesißer wäre heute fro wenn er eine kleine gesiherte Heimstätte hätte und aus den Lte, und der Gefahr des Großgrundbesißes herauskäme. Der Handwerker, stand, der Mittelstand können ebenfalls davon Gebrauch maden Früher oder später wird {sih auch bet den verbündeten Regierungen die Ueberzeugung Bahn brechen, daß man auf diesem Gebiet yor, wärts schreiten muß. In der „Kreuzzeitung“ hieß es einmal, nur eh Jupiter tonans tônne dte Sache durhführen.. Das möchte ih dog nit glauben. Ich behaupte ja nicht, daß unser Gesetzentwurf in jede Beziehung vollkommen ist, obwohl Leute, wie der Landgerichtspräsident von Kunowski, thm zugestimmt haben, weil er auch eine soziale Be, deutung habe. Der Heimstättengeseßentwurf will der durch die französis Nevolution zu Grabe getragenen Macht der Familie wieder zu ihren Nechte verhelfen. Otto Giercke stimmte diesem Gedanken als Yey treter des deutshen Nechts freudig zu, auch aus dem Grunde daß er die Möglichkeit des Bauernlegens beseitige. Es so nicht nur die Loslôsung von der Scholle gehemmt, sonden auh die Seßhaftmahung der fluktuierenden Bevölkerung bewirkt werden. Das is ein Gedanke, der au in einer Enzyklika d verstorbenen Papstes über die Arbeiterfrage zum Ausdruck gekommy ist. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Jch lasse mich dur Zurufe nicht stören, auch niht, wenn fie ‘von fozialdemaokratisd Seite kommen. Den Terrorismus kennen wir ja. Mir ist eiw gewendet worden, der kleine und kleinste Grundbesiß habe ja ohne hin in der letzten Zeit zugenommen. Diese Zunahme entspricht abe nach der Statistik niht der Zunahme der Bevölkerung. Zunäds muß man den vorhandenen kleinen und kleinsten Grundbesiß sichern, Die Rentengut8gesetzgebung hat diesen Zweck nicht erreiht, weil di Existenz der kleinen Besißer unrichtig angelegt war. Alle Grund stücke, die nicht bis über die Hälfte ver|chuldet find, können \ih unte das Heimstättengeseß flüchten. Das Necht zur Errichtung eine Heimstäite foll an das 24. Lebentjahr geknüpft sein. Das röômisde Recht sieht einen früheren Termin vor, das entspricht aber der süd lien früheren Entwickelung, niht den nördlihen Verhältnissen, Das Prinzip der absoluten Teilbarkeit und Verschuldbarkeit de Grundbesitzes hat Frankreih in hohem Grade geschädigt, Folz hervorgebracht, die Zola in seinem „La Terre“ geschildert hat. Ij hoffe, daß jeßt, wo wir uns in fröhlihem Kampf für das deutsde Recht befinden, auh wieder die Presse pro oder contra, das ift gleid, zu dem Entwurf Stellung nehmen wird. Vor allem die Arbeite sollen von dem Heimstättenredt Gebrauch machen. Der Familien sinn foll gestärkt werden und zu diesem Zweck auch der Ehefrau ein Zustimmungsreht bei der Veräußerung gegeben werden. (Redner zitiert Artikel aus demn „Reichsanzeiger“ und dem „Militär-Wocen: blatt“ und wird vom Vizepräsidenten Dr. Grafen zu Stolberg mit dem Ersucen unterbrochen, diese Vorlesungen nit allzu weit auszudehnen, namentlich mit Nücksicht auf die Geschäftslage del Hauses.) Die Erfahrung zeigt, daß da am intensivsten gearbeitet wird, wo die straffste Organisation besteht, selbs zum Umsturz. Der kleine Grundbesitz is leider im Laufe der Zeit immer mehr] aufgesaugt worden. Zu dieser Aufsaugung des kleinen Grundbesites war der Großgrundbesiz gezwungen. Der Entwurf will der Eigenart der einzelnen deutshen Staaten Rechnung tragen. Die Heimstätte wird

in Pommern ganz anders aussehen wie in Sachsen. Es muß dezentralisiert, das Heimstättenwesen muß pvrovinziell ausgebaut werden. Wir hoffen, daß nah Durchführung dieses Gesehes

si auch das fremdländishe Kapital, namentlich das englische und amerikanische, niht mehr so bei uns festseßen wird, wie bis jeß. Das amerikanische Geld sucht in immer yrößerem Umfange auf unserm deutsGen Grund und Boden Anlage; dem muß entgegengearbeite werden. In dem Heimstättenrecht wird ein Mittel dazu gegeben sein. Freilich ist es nur ein fakultatives Recht, von dem aber sicherlich eix ausgedehnter und immer ausgedehnterer Gebrauch gemacht werdet wird. Warum soll nit auch derjenige, der sich zur Ruhe seßen wil, ih cine Hcimstätte gründen? Je mehr da# Heimstättenreht fd einbürgert, je mehr Schollen beseßt werden, um fo sicherer fann die Regierung und die Monarchie der Zukunft entgeget sehen, wenn es gilt, den Kampf mit den Nachbarstaaten au! zunehmen. Au die Seßhaftigkeit der Bevölkerung der östlide Provinzen wird in ganz anderer Weise durch dieses Recht gestügt werden: wir wissen, daß so mancher von dort abgewandert ist, weil # ibm nit gelang, eine Scholle zu eigen zu erwerben. Leider hat ma in einem Teil der Presse dem Entwurf eine Tendenz untergelegt, d! ihm gar nicht innewohnt; ich hofe, daß man damit jeßt aufhôrer wird. Hoffentlih wird au die Regierung den wohlwollenden Worten, welche wir jedenfalls wieder zu hôren bekommen werden, au bal Taten folgen lassen, welche uns ein Reichsheimstättengeseß beseren, das die Einzelregierungen zur Basis ihrer Landesgeseßgebung mati fönnen, und das das Ba erreichen hilft, dem fleinen Grundbesig d! Woßhltat dieser Einrichtung, den Schuß für si, für Kind und Kindt® find zu gewähren.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat eingangs seiner führunzen dem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, daß die ves bündeten Regierungen eine so lange Reihe von Jahren haben hingehet lassen, ohne in dieser von ihm so warm vertretenen, seit lange a vom Reichstag aufmerksam verfolgten Frage irgend etwas U tul Menn der Herr Vorredner, wie es den Anschein batte, daraus den Schluß ziehen wollte, daß die verbündeten Regierungen untl gewesen seien oder daß ihnen das NVerständnis oder das für die Erhaltung und Festigung des kleinen Grundbesiges fehle, Y! würde ih dagegen eine Verwahrung einlegen müssen. Die v bündeten Regierungen find von der wirtschaftlichen Bedeutung t kleinen Grundbesißes voll durhdrungen; aber sie werden niemals N Hand dazu bieten, einen Weg zu wählen, der nah ihrer Veberzeugu® zu keinem Erfolge führen kann und nur ein Resultat hervorbringW würde, das auf dem Papier steht. (Sehr richtig! links.) Ob das bd dieser Vorlage der Fall ist oder niht, meine Herren, das ist d Frage, die für die verbündeten Regierungen zur Zeit noch nit a getragen ift. ;

Als im Jahre 1893 in der Presse und in Versammlungen ® große Bewegung, von der der Herr Vorredner sprach, dur da tan ging, die sich für die Heimstättengeseßgebung interessierte, da, mas Herren, sind au die verbündeten Regierungen mit einer Entschlichus befaßt worden gegenüber einem Antrage des Neichstags, der dad) i Ziel verfolgte wie der gegenwärtige Vorschlag. Da haben die N bündeten Regierungen sih aber daran erinnern müssen, daß die Meh!

auch die

zahl. der landwirtshaftlihen Zentralvereine Deutschlands einec solchen Geseygebung ablehnend gegenüberstand (Hört, hört! bei den Sozial-

demokraten), und sie könnte ferner die Augen nit da- gegen verschließen, daß eine so angesehene landwirtschaft- lihe Interessenvertretung wie der Deutshe Landwirtschaftsrat

obwohl er sih für eine geseßlihe Regelung dieser Frage aussprach dennoh entschieden abriet von einer Intervention der Neichsgeset- gebung und hinwies auf den Weg der Landesgesezgebung als ‘den einzigen, der auch in diefer Frage zu praktishen Ergebnissen führen fönnte.

Angesichts dieser Tatsachen, meine Herren, und der Schwierig- keiten, die sich aus der Fassung der damaligen Vorlage ergeben, haben die verbündeten Regierungen Ende des Jahres 1894 beschlossen, den damaligen Vorschlägen des Reichstags feine Folge zu geben. Jch muß das hier austrücklich betonen, weil das in dem Vortrage des Herrn Vorredners niht erwähnt worden ist, und weil es so schien, als wäre ihm dieser für die Beurteilung der ganzen Sache do sehr wichtige Vorgang niht mehr in der Erinnecung. y

Meine Herren, dessenungeachtet ifff man aber doch auch bei der Regierung nicht untätig gewesen. Jch verweise auf die landwirt- schaftlihe Gesezzebung, die in Preußen inzwishen vor sh gegangen ist, auf die Bildung der Rentengüter (sehr richtig !), auf das Anerben- recht, und ih kann erwähnen, daß seit Jahren in dem landwirtschaft- lichen Ministerium Preußens Erörterungen s{chweben über die Frage, wie man praktis der Entshuldung des kleinen Grundbesitzes näher- treten kann. Soviel mir freilih bekannt ist ih bin ja nicht ver- pflichtet, über diese landwirtschaftlihen Verhältnisse näher unterrichtet zu sein (Heiterkeit) —, soviel mir bekannt ift, sind die Beratungen der preußischen landwirtshaftlihen Verwaltung über diesen Gegenstand noch nicht abgeschlossen, und wenn der Herr Vorredner die Güte ge- habt hätte, seine anziehenden Darlegungen nit hier bei dem Etat des Neichsjustizamts, sondern bei dem Etat der preußischen landwirt- \chaftlihen Verwaltung zu machen, so würde er wahrs{einlih über die Aussichten, die das ganze Projekt hat, besser unterrihtet sein als aus den Ausführungen, die ih hier dem hohen Hause zu machen in der Lage bin.

Meine Herren, es ift ja ganz f\elbstverständlih, daß die Tätigkeit

des Neichsjustizamts in dieser Frag? nur eine formal juristische ist. Mir find nicht imstande und find nit berufen, zu prüfen, ob den wirtshaftlihen Interessen des kleinen Besitzerstandes ein Gesetzentwurf auf dieser Grundlage wirklich Rechnung trägt oder niht. Das können wir nicht prüfen, das ist Sache der Prüfung in den landwirtsaftlichen Verwaltungen der Bundesftaaten.

Nun muß ich aber doch zur weiteren Entlastung des Neichsjustiz- amts und, damit der Herr Vorredner seine Vorwürfe nun nickt von den Negierungen auf das Reichsjustizamt abladet, konstatieren, daß in den lezten 7—8 Jahren von seiten irgend einer deutschen Regierung Anträge auf eine geseßlihe Regelung in der fraglihen Richtung

an den Herrn Reichskanzler nicht gelangt find. (Hört! hört! links) Ih muß ferner konstatieren, daß Anträge von landwirtschaftlihen Interessenvertretungen, von Zentral- vereinen oder sonstigen angesehenen Organen der landwirt-

schaftlihen Praxis in dieser Nichtung uns ebenfalls nit unterbreitet worden sind. Ich glaube, wenn wir niht rein vom grünen Tisch arbeiten wollen, dann war es doch auc richtig, taß wir uns bis jetzt abwartend verhalten baben, und so muß sich ter Herr Vorredner es erklären, wenn unserseits bis dahin in der Sache nichts gesehen ist. F{ch bin aber überzeugt, daß, wenn das hohe Haus beschließen solite, dem vorliegenden Antrage seine Zustimmung zu geben in dem Sinne, daß ten verbür. deten Regierungen empfohlen wird, cine reih8gesetzliche Regelung in Erwägung zu ziehen, dann die verbündeten Regierungen diefem Beschlusse ihre volle Aufmerksamkeit widmen werden, daß sie die Frage prüfen werden, freilih mit voller Objektivität nah allen Richtungen hin, aber auch mit dem Ernste und der Aufmerksamkeit, die die wirtschaftliche Lage des kleinen. Grundbesißers nah unferer An- \cht in Anspruch nehmen kann. (Bravo! links.)

Abg. Gothein (fr. Vzg.): Wenn ih die Ausficht des An- trages nah der Aufmerksamkeit beurteilen wollte, welche die inter- essanten Ausführungen des Antragstellers gefunden haben, fo würden sie außerordentlich gering sein. Er hat uns in seiner mit Bleistift und Schere forgfältig zusammengestellten Rede ein überreiches Material dargeboten, das nicht allzuviel Interesse erregt hat; er würde große Erfolge haben, wenn er diese Nede bei der dritten Lesung des Etats im preußishen Abgeordnetenhause wiederholte. Es wird ja bei dem Antrage, auch wenn er angenommen werden sollte, nihts herauëkommen; dennoch muß auch die Opposition sich über solche Anregungen äußern. Eincr besseren Besitzverteilung ist niemand, auch fein Liberaler, abgeneigt; es handelt fich aber darum, daß nit das Besißreht vers{lechtert wird. Und fowohl der Deutsche Landwirtschaftörat, wie au offenbar der Staatssekretär des Reichsjustizamts scheinen doch niht allzu viel von diesem Wege zu halten. Das alte bäuerlihe Reht war sehr gut; aber der Groß- grundbesiß und die Ständeversammlung haben es verstanden, diefes Ret so zu vershlechtern, daß im 16. und 17. Jahrhundert der Bauernstand in Oftelbien unterging, und die Gutsherrshaften an ihre Stelle traten; der Grundfehler lag darin, daß keine starke Staatsgewalt da war, welhe diesen empörenden Unfug des Bauernlegens störte. Ein deutsher Mann, wie Ernst Moritz Arndt, erhcb seine Stimme dagegen, und der grundbesißende Adel bekam es fertig, den König anzurufen, diesen Mann seiner Professur zu entscyen und ihn des Landes zu verweisen. Der Egoitmus des Großgrundbesitzes hat zur ungesunden Grundbesitverteilung beigetragen. Zur Zeit der hohen Getreidepreise erschien es vorteilhafter, in Großgutsbezirken zu wirtshaften. Die Auswanderung war immer dann am stärksten, wenn die Getreidepreise am höchsten waren. Dem Antragsteller kommt es darauf an, den vorhandenen Kleingrundbesig zu shüyen. In vielen Gegenden ist dieser Besiy niht vorhanden. Gerade im Stralsunder Kreise, den ter Antragsteller kennt, wiegt der Großgrundbesig vor. Dort muß man die Aufteilung der Rentengüter in kleinen Besi erleichtern. Nach dem neuen Etat sollen 42 neue Domänen geshaffen und nur eine parzelliert werden. Jh habe im preußischen Abgeordnetens hause die Regierung immer aufgefordert, ihr Versprechen endlich ein- ¡ulösen und mehr Domänen zu parzellieren. Vielleiht hat der An- tragsteller mehr Glück als ih. Auf Nügen wurde eine Domäne aufs neue auf eine Reibe von Jahren verpachtet und die Gesuche der kleinen Leute zurückgewiesen. Auch sonst sind Ansuchen auf Ab- verpahtungen oder Parzellierungen von Domänen abgelehnt worden. In Gegenden, wo der Landhunger so groß is, und die Leute sich überbieten, bleibt die Domäne vollständig intakt, z. B. in Sorau. Herr von Riepenhausen hat eigentlih eine sehr eindringlihe Rede gegen das Ueberwuchern des Grundbesiges gehalten. Gerade in Ost- elbien sind 420/% in den Händen von Besfiyern über 100 Hektar, also des Großgrundbesißes. (Widerspruch rechts.) Jawohl, das ist nah der Statistik Großgrundbesig. Jch kann den Herren nur raten, dahin zu wirken, daß niht eine Festlegung des

roßgrundbesitzes eintritt, wie sie durh das neue Fideikommiß- eses beabsichtigt wird. Wenn wir den Großgrundbesip in Ost-

elbien dur Privatunternehmungen wie durh die Landbank ver-

teilen wollen, dann kommen die bon Durant u. A. im Herrenhause |

und {lagen Lärm. Man führt den kleinen Grundbesiß immer im Munde und macht der Regierung Vorwürfe, daß sie solhe Dinge duldet. Herr von Riepenhaufen wies auf die Zersplitterung des Grundes und Bodens in Frankrei hin. Das muß ih bestreiten. Sind denn die Verhältnisse in der franzöfishen Landwi1tschaft so \{chlecht? Neulih hat ein konservativer Abgeordneter diese Ver- hältnisse als sehr gut hingestellt. „Gerade dort blüht die Landwirt- schaft bei uns, wo das fr:ie Erbreht und die freie Teilbarkeit besteht, z. B. im Rheinland und in Baden, Wer soll denn eigentlich diese Heimstätten hafen? In Ostelbien würde der Gutébesiger eine ganze Reihe von Heimstätten gründen. Ein Grundbesitz, der seinen Mann nicht nährt, ist keine Quelle des Glücks. Das Elead der Weber in Schlesien beruht darauf, daß sie meist kleine Besißer sind. In Ostelbien würde die foziale Wirkung des Gesetzes fein, mögli|t viele Leute „bodenständig“ zu machen und für diese die Freizühigleit aufzuheben. Das fônnen wir nicht mitmadchen. Wir wollen einen Grundbesiß befördern, der den Menschen nicht zum Sklaven der Scholle, sondern zum freien Herrn macht. - Die Heim- stätte soll die Größe eines Bauernhofes niht übersteigen nah dem Entwurf. Das ist ein Kautschukbegriff. Es findet aus eine wesent- lihe Vershlechterung des ganzen Besigrechts statt. Die Kredit- gewöhrung wird ershwert. Was nüyt die Veräußerungs- mögliteit, wenn niemand da ist, der willens ist, fi einen solchen Besitz zu kaufen? Der eigentlihe Gründer der Heimstätte, der Gutsbesitzer, dagegen risfiert uihts. Was hier gefordert wird, ist niht altes deutshes Recht. Altes deutsches Net ist die Teilbar- feit. Das Erstgeburtsre@t ist Feudalrecht, es ist auch kein christliches Recht. Die Aufhebung in der französisWen Revolution wollte gerade das Familienleben befördern. Die Royalisten, nit die Republifaner, haben den Versuch, das Erstgeburtsrecht, das droit d'aînesse, wieder einzuführen, bekämpft. Wir werden im Interesse ciner gesunden Fort- entwidelung des Grundbesißzes gegen den Antrag stimmen : Abg. Pohl (fr. Voltsp.): Der Antragsteller sagte, daß der Gesetz- entwurf allen Teilen, auch den Großgrundbesigern und den Frauen zu gute kommen würde. Diese Ausführungen waren durchaus verfehlt. Die Landwirtschaft ist keine Frauenarbeit, und die Frau, die über- haupt ein derartiges Gut ihr eigen nennt, würde fh hüten müssen, es in eine Heimstätte umzuwandeln. Wenn fie in guten Ve: hältnissen ist, wird fie sh nicht festnageln lassen wollen. Ebenso wenig wird sih ein wohlhabender Großgrundbesißer dazu entschließen, sh auf ciner Heimstätte festzuseßen und fein Grundsiück einem anderen zu über- lassen. Ein Großgrundbesizer aber, der uf seinem Gute s{chlecht wirt- schaftet, wird sih am wenigsten dazu entschließen, auf einer Heimjstätte zu wirtschaften und fich als Bauer einzuricßt-n. Die Wohltaten eines Heimstättengeseßes würden nur den Bauern zu gute kommen. In diesen Kreisen aber würde ein solches Geseg nit nur unnüß, sondern auch [chädlich sein. Jede Bindung, ‘jede Beschränkung des [reien Gigentums ist shädlih. Die Sitte sorgt {on dafür, daß der bäuerliGe Besiß in einer Hand verbleibt. Eine Parzellierung kann aber anderseits notwendig sein, wo drei Biertel der Familie Nebenbeschäftigung haben, wie z- B. in Schönwald im Kreise Gleiwiß. Die Schaffensfreudigleit und -Kraft wird vermindert, wenn ihm geboten wird, einen unerwünschten Leil seines Grund- tüdcks zu behalten, bei dessen Veräußerurg er ein gutes Geschäft machen würde. Das ist eine Beschränkung seiner persönlichen Freiheit. Der Antrag verstößt gegen Treu und Glauben und jede Recht- schaffenheit. Ih denke, wer Schulden hat, soll fie auhch bezahlen. Der Antrag macht aus unabhängigen Bauern unfreie Bauern. Der Einfluß der Heimstättenbehörde geht viel zu weit und lähmt die Schaffensfreudigkeit. Wer sich erst einmal in dieser Weise einer Be- hörde verschrieben hat, der wird nie mehr ein freier Herr auf freiem

| Besiy. Diese ganzen Heimfstätten werden nihts weiter werden als

Sie werden aus eiín-m freien nur einen un- und das Vaterland wird dadurch nur Schaden

kleine Fideikommifse. freien Mann machen, leiden.

Abg. Dr. Bachem: Es ist {wer verständlih, wie man zu einer so scharfen Verurteilung unserer Vorschläge kommen kann, wie die beiden Vorredner. Man kann dem gesunden Sinn der Bauern so viel zutrauen, daß sie das Mittel einer Umwandlung ihres Besißes in eine Heimstätte nur dann anwenden, wenn es ihnen dienlich ist. Wir haben überwiegend einen kleinen Grundbesigzerstand, der sih nur s{chwer über Wasser halten kann; diesem hilft man, wenn man ihm ein Mittel an die Hand gibt, die Familie zu konfolidieren. Bei der gleichen Erbteilung haben die Bauernsöhne kein weiteres Mittel, als den auf sie ent- fallenden gerinzen Teil des Gutes zu verkaufen und als Fabrikarbeiter in die Stadt zu gchen. Die Heimstätten würden gegen eine weitere Verschuldung des Besißes und gegen dessen Aufsaugung dur das Großkapital wirken. Die Heimstätten, die wir gründen wollen, sind feine Fideikommisse. Der Gedanke ist ganz verschieden. Der Bauer kann bis zu seinem Tode frei äuf der Heimstätte walten. Nach seinem Tode kann er das Gut auf einen Sohn übergehen lassen. Will er das nicht, so kann er eben das gleihe Erbrecht jederzeit wieder einführen, wenn auch gewisse Schwierigkeiten damit verbunden sind. Das Reich kann bei der Verschiedenartigkeit des Grundbesiges und bei den vers{iedenen Nechtsgewohnheiten keine einheitlichen Aus- führungébestimmungen treffen, deshalb müssen die Ausführungs- bestimmungen der Landesgescigebung vorbehalten bleiben, Man wird provinziell differenzieren mussen. Wenn die Heimstätten sich in einzelnen Gegenden feinen Eingang verschaffen werden, so ist das kein Grund, sie au für die Gegenden, die sie gern aufnehmen, aus- zuschließen. Sollte die Regierung den Weg, den wir vorgeschlagen, nicht für gargbar halten, so wird sie dich wenigstens den Zweck an- e1fennen müssen, und W ist dann ihre Aufgabe, selbst einen anderen Weg zu finden, um dem kleinen und mittleren Bauer ein Mittel an die Hand zu geben, sih auf seinem Besiy zu halten.

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Geseßentwurf, wie. er vorliegt, entspricht ähnlichen früheren utopistishen, betrügerischen Entwürfen. Die Stellung meiner Fraktion dazu ist klar. Der Antrag ift tehnisch ein Unifum von Qualcksalkerei. Seine Folge würde sein dite Stärkung der Großen und Mächtigen, die Beschränkung der Freizügigkeit, Beförderung der Industrie, Erleichterung der Aus- wucherung des Kleinbauern. Dás is die Grundtendenz des Antrages. Im Grunde genommen, will der Antrag dasselbe, was das Mittel- alter wollte, nur nicht so ofen, nämlich das alte Fron- verbältnis aufrechterhalten. Die Nentengutégeseßgebung will auch nichts weiter, als billige Arbeitskräfte für die Großgrundbesißer schaffen, da das Grundstück nicht groß genug ist, um si darauf zu ernähren. Scien Sie dech ehrlich und \chreiben Sie über das Gesey: „Geseß zur Aufrechterhaltung der Knechtung der Bauern, der Svann- und Frondienste!“ Nach dem § 1 des Entwurfs hat jeder Deutsche das Recht, nah vollendetem 24. Jahr eine Heimstätte zu erwerben. Wer soll ihm das Geld dazu geben? Ebenso gut oder ebenso betrügerisch könnte man jemandem das Recht geben, mit 94 Jahren Millionär zu werden oder cinen reichen Mann zu be- fommen. Die Größe der Heimstätte soll die Größe eines Bauern- guts nicht überschreiten. Eine ganz schwankende Bestimmung. Es foll dabei nur erreiht werden, daß der Bauer dem Großgrundbesiger als Arbeitsvieh erhalten bleibt. Die Kinder außer dem Erstgeborenen werden ins Elend gestoßen, der Industrie überuefert, und das nennt man Förderung des Familienlebens! Und wie reimt sich das Gese mit dem Bestreben, den Polen die Ansiedelung zu erschweren? PVeim- stätten soll also nur der Deutsche haben, nicht der Pole, und auch der Deutsche nicht, der nicht konservativ if. Der Gesegzentwurf ist so dilettantenhaft in der Form und so reaktionär, kultur- und arbeiter- feindlih in der Tendenz, daß ich nicht verstehe, wit der Abg. Bachem damit noch ‘einen Versuch machen will.

Aba. Gamp (Np.): Auch bei einer ganz flüchtigen Durchsicht des Entwurfs hätte sich der Abg. Stadthagen sagen müssen, daß seine langen Ausführungen niht eine Spur von Berechtigung haben. Ich würde mich hüten, die Arbeiter als „Arbeitsvieh" zu bezeihnen. Wir behandeln fie so, wie sie es verdienen. Sie werden zugeben, daß alle diejenigen D welhe die Größe eines Bauernhofes haben, überhaupt nur für Bauern geschaffen sind, die ihre ganze Arbeitskraft ihrem Betriebe zuwenden, daß der--Grundbesig also

niGt eine Spur von Arbeitsausnußung dadurch haben faun. Daß auch kleinere Grundstücke für Arbeiter errihtet werden fönnen, ist dur das Gesep auch beabsichtigt. Sie haben {hon von Herrn Pohl gehört, wie wohltätig sich das in der Gemeinde Schönwald bewährt hat, einer wohlhabenden Gemeinde, deren Bewohner kleine Grundbefißer sind, die ihre Arbeitskraft als Eisenbahnarbeiter oder sonst verwerten. Glauben Sie, daß es nur ein Schönwald in Deutschland giebt? Wenn meine politischen Freunde und ih diesen Antrag unterschrieben haben, haben wir uns nit mit allen Einzelkciten und Bestimmungen einverstanden erklären wollen. Das liegt in der Natur eines Antrags, der stets nur Grundzüge wiedergibt. Es bleibt jedem in diesem Hause frei, zu jeder einzelnen Bestimmung seine eigenen Anschauungen zur Geltung zu bringen. Die ganze Ausführung des Gese entwurfs liegt ja noch dem § 9 in der Landesgeseßgebung. Daß der Abg. Stadthagen von betrügerishen Entwürfen spra, betrachte ih als eine Entgleisung, die ih ihm niht weiter übelnehme, weil ih ja an derartige Entgleisungen bei ihm gewöhnt bin. Er ging in seinem Cifer so weit, daß er den Entwurf als eine Förderung der Industrie bezeichnete, für die er ja sonst eine Vorliebe hat. Die Bauern werden einer gesiherten Zukunft entgegengehen können, wenn fie fich unter günstigen Bedingungen eine Heimstätte gründen können. Stadthagen interessiert sh fo sehr für die nahgeborenen Kinder in dem ganzen Geseßentwurf is von einer „Erstgeburt* nicht die Nede. Die Eigentümer einer Heimstätte sind in ihrer Willensfreiheit gar nicht beschränkt, sie können z. B., wenn sie einen Sohn haben, der als Landwirt fo unpraktisch wäre, wie Herr Stadthagen, ihr Gut einem andern überzeben. Die Bestimmung, daß ein Gläubiger die Heimstätte nit in Anspruch nehmen darf, verstößt durchaus nicht gegen Treu und Glauben. Der Gläubiger weiß von vornherein, daß er dort seine Ansprüche nicht geltend magen kann. Dem Beamten kann ja sein Gehalt auch nur bis zu einem gewissen Teil genommen werden. Die Erklärungen des Staatssekretärs waren niht so entgegenkommend, wie wir fie gewünscht hätten; aber sie waren ja auch gar nit so ab- lehnend; er hat eine erneute Prüfung zugesagt, und wir versteifen uns keineswegs auf den in unserem Antrag festgelegten Weg. möchte den Herrn Staatssekretär bitten, bei der erneuten Prüfung dieser Frage auch sein Herz mitspreczen zu lassen.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Abg. Gamp hat deu Ausdruck „betrügeris{ch" in der Nede des Abg. Stadthagen mouiert. Jch habe genau gehört, daß der Abg. Stadthagen niht den Antrag- stellern betrügerishe Absichten vorgeworfen, sondern nur gesagt hat, bk Antrag würde, wenn er Gesey würde, betrügerishe Wirkungen aben.

Abg. Dr. Wolff (wirts{ch. Vgg.): Daß diese Resolution, die wir vorschlagen, wohl auch Schönheitsfehler hat, glaube ich gern. Aber ih glaube au, daß noch nie eine Resolution das Fegefeuer in tadellosem Zustand verlassen hat. Das Gese würde eine Quelle des Segens und der Gesittung werden. Die falshe Zollgeseßgebung der Linken ist der Anlaß gewesen, daß auh der Kleinbesig mit Sorgen zu kämpfen hat. Herr Gothein und seine Freunde mögen uns doch mit den Mäßchen vershonen, daß dieser Geseßentwurf zu Gunsten des Großgrundbesißzes beabsichtigt sei. Die kleinen Besißer und Arbeiter werden draußen gewissenlos gegen die Grofgrundbesiyer auf- geheßt. Sie werden aber damit keinen Erfolg haben.

Abg. Stadthagen: Wir warnen nur die Bauern, dem Irr- liht zu folgen, das Sie (rechts) ihnen anstecken. Ich werde mich nit abhalten lassen, den “Bauer noch weiter aufzuklären. Uebrigens ist weder der Vorredner noch der Abg. Gamp kompetent, zu beuetelten, wie ih mich als Landwirt bewähren würde, um so weniger, als Herr Gamy mir das versprochene Gut noch immer nicht übergeben hat. Die Arbeiter habe ih nicht als Arbeitsvieh bezeichnet, ih habe behauptet, daß die Ga Ce, die außerhalb dieses Hauses den Antrag unterstützen, den Arbeiter als Arbeitsvieh haben wollen, weil die Heimstätte niht größer sein soll als ein Bauernhof. Die Ausführung des Gesetzes den Einzelstaaten zu überlassen, wie dem reaftionären Preußen, wäre noch s{chlimmer. (Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.) Ich bitte Sie dringend um Ablehnung des Antrags.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Der größere Teil meiner Fraktion ist für die Resolution. Der Staatssekretär wird dann in der Lage sein, daraufhin weiter vorzugehen. Im übrigen kann ih mich den Ausführungen des Abg. Bachem anschließen. Der Auf- teilungszwang beim Todesfall in der französishen Gesetzgebung hat manche Familie geradezu ruiniert. Man behauptet, daß größere Kapitalisten die Bauern legen. In meinem Kreise hält man das3 für unanständig. Immerhin ist die Möglichkeit dazu vorhanden, und ih möchte den Staatssekretär bitten, der Sache noch weiter nahzugehen und darauf hinzuwirken, daß die verbündeten Regierungen dem Hause einen Gefeßzentwourf vorlegen.

Abg. von Niepenhausen: Die Erregung der linken Seite zeigt mir, daß wir auf dem rehlen Wege sind und die Hoffnung

hegen dürfen, daß wir bald zu einem Gefeßentwurf gelangen werden.

Damit schließt die Diskussion. Nach persönlihen Bé- merkungen der Abgg. Dr. Wolff, Stadthagen und Gamp wird darauf die Resolution angenommen.

Um 61/2 Uhr wird die weitere Beratung auf Freitag | Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Háus der Abgeordneten. 27. Sißung vom 25. Februar 1904, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sigzung is in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Dàs Haus \:{t die zweite Beratung des Staatshaus- haltsetats für das Rehnungsjahr 1904 im Etat der Justizverwaltung bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Ministers“ fort.

Auf Bemerkungen der Abgg. Malkewiß (kons.) Dr. Rewoldt (freikons.) erwidert der

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Die Angelegenheiten der Kanzleibeamten find ja ein Gegenstand sehr zahlreiher Petitionen und werden daher wohl noch zu einer erschöpfenden Besprehung in diesem hohen Hause kommen. Ich glaube deshalb in diesem Augenblick darauf niht einzu- gehen zu follen.

Auf die Ausführungen zu dem Prozesse Barth habe ich dem Herrn Abg. Malkewit nit sofort anworten können, weil ich anderweitig in Anspru genommen war. Ich will mir jetzt, obgleich die Aeußerungen des Herrn Abg. Malkewitz sich in erster Reihe gegen den noch nit anwesenden Dr. Friedberg richten, doch gestatten, wenigstens auf einige Punkte einzugehen.

Ich darf zunächst bestätigen, daß soweit der Erste Staatsanwalt in Köslin in die Sache persönlih hineingezogen worden ist, er zu der hier fraglichen Zeit nah dem mir erstalteten Beriht gar nicht in Köslin anwesend war (hört, hört! rechts) und mit der Sache nihts zu tun gehabt habe. Insoweit würden also die Angriffe, die sh gegen seine Person richten und dahin gehen, daß er in Verkennung seiner Stellung in den Wahlkampf eingegriffen habe, gegenstandslos sein.

Was das viel erörterte Flugblatt angeht, so kann ih mich felbft- verständlih hier niht darüber äußern, ob dieses Flugblatt eine persön- lihe Beleidigung gegen den Abg. Dr. Barth enthält oder niht. Jh

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kann und muß mi eines Urteils darüber enthalten, weil das Ver-

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