1904 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Personalverxänderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Fe- bruar. Lehmann, Oberstlt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Füs. Regts. Generalfeldmarshall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, zum Vorstand der Druck- vorscriftenverwalt. im Kriegsministerium, Müller, Major und Bats. Kommandeur im 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97, mit der geseßlichen Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., ernannt. Boedicker, Major aggreg. dem Großherzogl. Mecklenburg. Jägerbat. Nr. 14, als Bats. Kommandeur in das 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97 verseut. Erbprinz zu Wied, Oberlt. im Gardekür. Regt., zum überzähl. Nittm. befördert. Nitter v. Poschinger, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl (5. Württem- berg.) Nr. 123, unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, behufs Verwendung als Komp. Chef in diefem Regt. in dem Kommando nah Württemberg belassen. Hieronimus, Königl. württemberg. Hauptm., kommandiert zur Dienstleistung beim 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, bisher Adjutant der 27. Feldart. Brig. (2. Königl. Württemberg.), zum Batteriehef in diesem Regiment ernaunt. Jacobi, Königl. württembergisher Oberleutnant im 2. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, kommandiert zur Dienstleistung als Assist, bei der Art. Prüfungskommission, von diefer Stellung behufs Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, und“ Verwendung als Battr. Chef im 3. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 49 enthoben. Herrmann, Königl. württemberg. L. im 4. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 65, kommandiert nach Preußen, der Art. Prüäfungskommission behufs Dienstleistung als Assist. zugeteilt. Bal Ée, Oberlt. im _ 3. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 69, von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Intendantur der Marinestation der Ostsee enthoben. Frhr. v. Stein, L. im Hus. Regt. Landgraf Friedri 11. von Hessen-Hom- burg (2. Kurhess.) Nr. 14, in das Hus. Regt. König Wilhelm 1. (1. Rhein.) Nr. 7 versezt. Donnevert, Feuerwerkslt. beim Art. Depot in Königsberg i. Pr., scheidet aus dem Heere am 28. Februar d. I. aus und wird mit dem 29. Februar d. J. in der Schußtruppe für Südwestafrika angestellt.

Vom 1. Gardercgt. z. F. find verseßt: die Lts.: v. Stucrad, Stieler v. Heydekampf in das 4. Garderegt. z. F, v. Noon, Gr. zu Lynar (Aribert), Frhr. v. Willisen in das Gardefüf. Negat., Gr. Finck v. Finckenstein (Hans), Gr. Eckbrecht v. Dürkheim-Montmartin in das Königin Augustagardegren. Regt. Nr. 4, v. Goßler in das 3. Garderegt. z. F.

y. S{hwarhßkoppen, Oberlt. im Gardefüs. Regt., unter Ent- bebung von dem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Hannover, vom 1. März d. J. ab zur Dienstleistung beim Aus- wärtigen Amt kommandiert. j

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Februar. Verseßt find zu den Res.-Offizieren der Fußart. Schieß\chule: die Lts. der Res. : HauF des Fußart. Regts. von Dieskau (Shle}.) Nr. 6, Friedrich des Westf. Fußart. Regts. Nr. 7, Dowe, Freyse des Schleswig- Holstein. Fußart. Regts. Nr. 9, Koh des Bad. Fußart. Regts. Nr. 14.

AbsGicdsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2%. Februar. v. Pawel-Rammingen, Lt. im 4. Bad. Jnf. Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, behufs Uebertritts in Königl. \äch\. Militär- dienste der Abschied bewilligt.

Königlich Sächfische Armee.

Offiziere, Fähnriche x., Ernennungen, Beförderungen und“ Verseßungen. Im aktiven Heere. 23. Februar. Beneke, Oberlt. beim Festungsgefängnis, in das 7. Königsinf. Negt. Nr. 106, Dietze, L. im 11. Inf. Regt. Nr. 139, zum Feitungsgefängnis, unterm 1. März d. J.; die Lts.: Frhr. von

Keller im 1. (Leib-e) Gren. Regt. Nr. 100, v. Römer im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von

reußen, Nicolai (Werner) im Schügen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Demtani im 1. Jäger-Bat. Nr. 12, dieser unterm 1. April d. I., in das 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm I. von Württemberg, verseßt, Nothlauf im 14. Inf. Negt. Nr. 179, Weste im 2. Feldart. Regt. Nr. 28, Zenker im 7. Feldart. Regt. Nr. T7, vom 1. März d. J. ab auf zwei Jahre zur Dienst- leistung beim Fußart. Regt. Nr. 12 kommandiert, Kiesel bei dem

Königl. äh. Detachement für die Betricbsabtcil. der Königl. preuß. Eisenbahnbrig.,, dieser unter Versezung zum 1. Pion.

Bat. Nr. 12 und gleichzeitiger Kommandierung bei vorgenanntem Detachement, John bei der 3. (Königl. \äch\.) Komp. des Königl. preuß. Telegraphenbats. Nr. 1, Höhne bei den Königl. \äch\. Kom- pagntien des Königl. preuß. Eisenbahnregts. Nr. 2, zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert. v. Römer, Fähnr. im 2. Jägerbat. Nr. 13, zum Lt. mit einem Patent vom 25. Februar 1903 befördert. Stever, Unteroff. im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, zum Fähnr. ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 23. Februar. Schreckenbach, Oberlt. der Landw. Telegraphentruppen 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots versetzt.

Die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Haselhorst des Landw. Bezirks Zittau, zum Lt. der Nes. des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, Engel des Landw. Bezirks [I Dresden, zum Lt. der Res. des 1. Feldart. Regts Nr. 12, Schramm desselben Landw. Bezirks, zum Lt. der Nes. des 1. Train- bats. Nr. 12, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. Fe- bruar. Frhr. v. dem Busshe-Jppenburg, Oberst a. D., zu- leßt Kommandeur des damal. 5. Jnf. egts. Prinz Friedri August Nr. 104, auf sein Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform dieses Negts., zur Disp. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. 23. Februar. Henny, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, Oloff, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, der Abschied

bewilligt. C Militärgeistliche. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 20. Fe- bruar. Pause, Predigtamtskandidat und Realschuloberlehrer, als

evang.-luther. Div. Pfarrer in Dresden unterm 21. Februar d. J. angeb, Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 19. Fe- bruar. Jacob, Unterapotheker der Nes. im Landw. Bezirk Leipzig, zum Oberapotheker des Beurlaubtenstandes befördert.

Deutscher Reichstag.

483. Sißung vom 26. Februar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: Deletuns der zweiten Beratung des RNeichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat der Reichsjustizverwaltung.

Zur Verhandlung stehen zunächst die drei auf den Auto- mobilverkehr bezüglihen, im Wortlaut bereits mitgeteilten Resolutionen.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl, berichtet.

Abg. Prinz zu Schönaih-Carolath (nl.) fortfahrend: In England geht man also niht an die aus\chweifende Grenze von 80 und 90 km, die die Automobilsportsmänner uns ansinnen. In einem Kanton der Schweiz wird gefordert, daß die Geschwindigkeit die

Schnelligkeit eines Pferdes im Traben nicht überschreiten darf. Die

Schweizer Verordnungen sprechen si au sebr lebhaft gegen die Vermummung aus; se A das Tragen von Brillen und Hauben will man verbieten. Das {eint mir allerdings zu weit zu gehen, da

diefe Vorri un Teil zum Schuß der Gesundheit notwendtg sind; um so wirfunglvoller würde au nach diesem Gesichtspunkt die Auflegung der Haftpflicht etn. Auf die Frage, ob die Wett- fahrten zu verbieten wären, will ich mich niht näher einlassen. Jn unserem \{önen TEMlOgekiate ist man mit Erfolg bestrebt, diese Wettfahrten ein u änken und alle denkbaren Sicherheitsmaßregeln zu treffen; aber au hiex bitte ich die Behörden, auf das Publikum die rößte Rücksicht zu nehmen ; denn die Straßen, die mit dem Gelde der Steuer ahler gebaut werden, Val doch \{ließlich für das Publikum und nit für die Automobile da. Weshalb foll sich der Landmann ängstlih vor seine Pferde stellen, wenn ein Automobil ankommt ? Wie kommt es denn, daß diese das Vorrecht beanspruhen? Wle fommen wir dzu, den Automobilen aus dem Wege zu fahren? In unserex angeborenen deutschen Bescheidenheit stürzen wir achtunasyoll zur Seite, wenn der Hornruf eines Automobils erschalltk. Wer weiß denn, wer darin sißt? Auch eine Enquete, wie sle’ in, der Schweiz vorgenommen wird über die Verheerungen, die durch das Automobil angerichtet worden sind, ist schr wünschenswert. S@Mließlich bitte ich Sie, unsere Refolution anzunehmen. Mögen die verbündeten Regierungen es nicht ledigli bei Erhebungen und Be- rihten bewenden lassen: hier handelt es fih um einen Fall, wo der Say zutrifft: Bis dat qui eito dat!

Der Abg. von Malßan Freiherr zu Wartenberg und Penzlin (d. kons.) hat inzwischen den Eingang seines Antrages dahin abgeändert, daß es heißt:

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die gleichzeitige Ein- bringung eines Géseßentwurfs in Erwägung zu ziehen.“

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Es wäre mir an und für sih lieber gewesen wenn ich das Wort zunächst denjenigen Herren hätte überlassen können, welche glei dem Herrn Vorredner Refolutionen zu dieser Materie eingebracht haben. Aber der geehrte Herr Vorredner hat in seinem Vortrage gegenüber den Regierungen, dem Bundesrat und den Ge- richten Beinerkungen gemacht, denen ih doch sofort widersprehen muß, um nit der Meinung Vorschub zu leisten, als ob in seinen Aus- führungen nah dieser Richtung hin etwas wirklich Begründetes ent- balten sci. Daß dies der Fall, muß i bestreiten.

Der Herr Vorredner hat zunähst Bezug genommen auf cinen Antrag, der von ihm und seinen politislßen Freunden cingebraht worden ist zum Etat des Reichsamts des Innern, und der darauf binzielt, eine gleiWmäßige polizeilihe Verlehr8ordnung für die Automobile einzuführen. Mir ist die Lage der diese Frage be- treffenden Vorarbeiten im Reichsamt des Knnern naturgemäß nicht bekannt. Jh konnte nicht erwarten, daß der geehrte Herr diesen Gegenstand berühren würde (Zuruf von“ den Nationalliberalen); aber i fann so viel sagen, daß;Vorarbeiten, die cine von dem Herrn Vor- redner und gewiß von uns allen gewünschte glei(hmäßige Ordnung des Verkehrs in ganz Deutschland bezwecken, im Gange sind, und daß, wenn der Herr Vorredner es bedauert hat, daß wir bis jeßt ohne eine gleidmäßige Regelung geblieben sind, das nitht an dem guten Willen des Reilsamts des Jnnern oder der anderen beteiligten Instanzen gelegen hat, sondern in der großen Schwierigkeit, für cin noch immer in der konstruktiven Entwickelung begriffenes Vehikel Vorschriften zu treffen, welche dem Bedürfnis des öffentlichen Verkehrs Genüge leisten, ohne auf der anderen Seite doch der Weiter- eritwickelung der Industrie zu schr Eintrag zu tun. Jch gebe voll- ständig zu, daß in einzelnen Staaten Vorschriften erlassen sind. Aber Sie werden begreifen, daß, wenn für ganz Deutshland nach dieser Nichtung Vorschriften erlassen werden, das mit Vorsiht geschehen muß, damit nit eine weitere Entwickelung des Automobilverkehrs beeinträchtigt werde.

Was nun die Seite der Sache betrifft, die das Neichsjustizamt angeht, so ist der Herr Vorredner von cinem Falle ausgegangen, in welchem, wie er sh ausdrückte, von cinem Automobilisten ein Mann totaefahren worden sei. Der Herr Abgeordnete hat Bezug ge- nommen auf eine Acußerung des Herrn Abg. Schaedler, die er bier im Hause vor Weihnahten getan haben soll, indem er sch fstüyzte auf eine Mitteilung der Presse. Der Herr Abgeordnete hat es bedauert, daß der Herr Justiz- minister bei der Beratung des gleichen Gegenstandes im preußischen Herrenhause über diesen Fall noch nicht näher orientiert gewesen ist. Ja, in dieser Beziehung möchte ih doch für den Herrn Justizminister um Nast bitten. Ich kann offen fagen, daß bis zur Verhandlung dieses Falles im preußishen Herrenhause auch mir der frühere Vor- gang, der hier im Hause sih abgespielt hat, unbekannt gewesen ist. Die Chefs der einzelnen Verwaltungen sind ja wohl in der Lage, die Verhandlungen des Reichstags in den sie betreffenden Punkten und Fragen genau zu verfolgen; aber alle Verhandlungen in allen einzelnen Ressorts dur&zulesen, dazu find wir wirklih nicht imftande. Der Herk Justizminister hat aber, nachdem der Vorfall im Herrenhause Preußens zur Sprache gebracht worden war, das Seinige getan, er hat sich über den Fall näber unterrihtet und er hat auch mir von den amtlichen Berichten Mitteilung gemacht, die auf diesen Fall Bezug nehmen. Nach diesen amtlichen Berichten muß ih jedoch erklären, daß die Mit- teilungen der Presse, welche den Herren Rednern hier im Hause und im preußischen Landtage zu Grunde gelegen haben, in hohem Grade übertrieben gewesen find, und ih möchte diejenigen Herren, die auf diesen Fall noch wieder zurückommen wollen, bitten, nihtmehr den Ausdruck zu gebrauchen, daß durch ein Automobil in dem beregten Falle ein Mensch totgefahren worden sei. Das würde den Tatsachen, wie sie amtlich fest- gestellt worden find, niht entsprehen. Der Herr Justizminister Preußens ist bei der gleihen Verhandlung im preußishen Abgeordnetenhause dem Fall näher getreten, und ich muß mir mit Nücksicht auf die Aus- führungen des Herrn Vorredners gestatten, den Vorgang auch hier kurz vorzutragen, weil ich von den Herren doch niht erwarten kann, daß sie die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses genau verfolgen.

Meine Herren, der Vorfall hat \ich folgendermaßen zugetragen. Es handelt sich niht etwa um ein Sportautomobil, sondern es handelt ih um ein altes, langsames Automobil eines kleineren Geshäfts- mannes, der dieses Fahrzeug benußte, um seine Geshäftsreisen damit zu bewerkstelligen, ein altes Automobil, das mehr als 16 km in der Stunde nit fahren konnte, weil seine Konstruktion für größere Ge- \hwindigkeit niht reite, ein Automobil, das übrigens an dem Tage, als das Unglück passierte, niht benußt wurde zu Geschäftszwecken, sondern e war an einem Sonntage von dem Eigentümer benußt worden war, um mit seinen Familienmitgliedern eine Spazier-

fahrt zu maßen. Der Mann i|st mit seinem Vehikel um Mitternaht nach Hause gekommen bei fihtigem, ruhigem Wetter, seine Fahrt wurde gekreuzt von zwei Pafsanten, die

kurz vor ihm dié Straße

überschritten. Diese beiden Leute sind umgestoßen worden, der e; blieb unverletßt, der andere wurde zu Boden geschleudert und tru eine unbedeutende Abshürfung am Beine und eine kleine Rißwun, am Ohr davon. Die beiden Leute waren imstande, weiter zu geben obwohl fie, wie das Gericht nachher feststellte, und wie sie selber z,, geben, angetrunken waren. Das Unglück hinderte also die Leute nig, weiter zu gehen, und die Sache lag auch so, daß der verlette Many wegen der Wunde keine Besorgnis hatte, und ärztliche Hilfe über, haupt nicht in Anspru nahm. Nach einigen Tagen trat bej dem Mann eine S@{hwellung derjenigen Gesichtsseite ein, auf der die Verleßung vorgekommen war. Nun ließ der Mann einen Arzt kommen, der Arzt untersuhte die Wunde und erklärte, der Kranke hätte die Wunde vernachlässigt, sie wäre {mußtig, während das erste doch immer sein muß, eine Wunde zu reinigen, Der Arzt war im Hause des Verleßten nit in der Lage, die Reini, gung vorzunehmen, er bat den Mann, zu ihm zu kommen, er wolle in seinem, des Arztes Hause die nötige Reinigung bewirken. Diesey, ärztlihen Nate is der Mann nicht gefolgt, zu dem Arzt ist er nid gekommen. Darauf ist einige Zeit vergangen, dann hat die Shwellung zugenommen, und der Kranke hat sich in ein Krankenhaus begeben müssen. Da wurde nun allerdings festgestellt, daß eine gefährlidie Entzündung eingetreten war, und ein tödlicher Wundstarrkramyz folgte vermöge des Starrkrampfgiftes, das, wie von ärztliher Seit, festgestellt wurde, gerade durh Straßenstaub in offenen Wunden [eid erzeugt wird. Auf Grund dieses Tatbestandes hat das Gericht angenommen daß beide Teile, sowohl den Automobilisten als auch die beiden ay, getrunkenen nähtlihen Spaziergänger ein gewisses Verschulden träfe: den einen insofern, als er niht ausreihend vor sh ausgeschaut hâtte, ob sih Passanten auf dem Wege befänden die Beleuhtung dez Wagens war in Ordnung —, die andern infofern, als sie nit un sich geschen hätten, als sie die Straße kreuzten. Dazu hat daz Gericht festgestellt, daß die bedauerlihe weitere Entwicklung dog zurückzuführen ist auf die Vernachlässigung der kleinen Wunde und auf den Umstand, daß der Verleßte es unterlassen hat, den thm erteilten Nat des Arztes folgend, diesen aufzusuchen und weitere ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So liegt der Fall. Und ih glaube, man würde dem Automobilführer, der nah gerihtlihem Spruh seine Strafe bekommen hat, unrecht. tun, wenn man jeßt noch sagen wollt, er hätte jemand zu Tode gefahren.

Meine Herren, der Herr Abg. hat daran die Bemerkung an geknüpft, daß die Gerichte in vielen solhen Fällen zu milde seten, und daß man auch vielfah derartige Vorkommnisse ignorierte; es seien dem Herrn Abgeordneten eine ganze Anzahl von \{weren Verleßungen durch das Automobil bekannt, und er wundere sich, daß der Herr Justizminister Preußens sie niht* gekannt habe, da sle in Preußen vorgekommen seien. Ja, meine Herren, der Herr preußische Justizminister kann niht alle Zeitungen darauf nathlesen lassen, ob Automobilunfälle vorkommen, mir sind die Fälle au un- bekannt. Wenn der Herr Abgeordnete die Güte baben will, mir daz Material zu geben, so werden wir gern bereit sein, darüber Fest stellungen vorzunehmen. Aber ich fürhte, wie es bei Preß, mitteilungen so häufig geht, und wie das in dem erzähblten Falle ja au geschah: die Dinge werden {ließlich viel anders liegen, als nach der ersten Preßmitteilung zu vermuten war. Wenn aber der Herr Abgeordnete andeutete, es würden Unfälle ignoriert, und die Gerichte urteilten zu milde, so muß ih do sagen, daß das cin Vorwurf gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ist, den ich nit ohne Widerspru lassen kann. Der Staatsanwalt ist, sobald er Kenntnis von einem solchen Fall bekommt und er wird doch fo gut wie der Herr Abgeordnete Kenntnis bekommen in feinem Bezirk, verpflichtet, einem solhen Falle nachzugehen und, wenn die vom Strafgeseß vorausgeseßten Momente vorhanden sind, die Straf-

verfolgung einzuleiten. Denn wenn er das. niht tut, handelt er gesezwidrig und maht \sich strafbar. Was die Gerichte anlangt, so möhte ich doch fragen, welhes Motiv in aller Welt die Gerihte haben könnten, und welche Motive sie

besonders auch in dem Falle, der bier in Frage stebt, wo angebli ein Mensch totgefahren sein soll, was niht der Fall ist, haben sollten, | zu Gunsten des Automobilisten und gegen den Verletzten Partei zu nehmen? Die Richter fahren doch in der Regel nicht leidenscaftlid Automobil, und das mens{lihe Interesse wird bei den Rihtern genau fo wie bei Ihnen, meine Herren, zunächst auf seiten des Ver- leßten sein. Sollte desungeachtet ein mildes Urteil verhängt werden, so werden wahrsheinlich auch Momente vorliegen, die das Geridt nach seinem pflihtmäßigen Ermessen dazu nötigen, gerade wie in dem Falle, den ih die Ehre hatte, Ihnen vorzulegen. Also, meine Herren, ih möchte bitten, doch die gerihtlihen Behörden nicht zu ftreng zl beurteilen und davon auszugeben, daß fie auch dem Automobilverkehr gegenüber geseßlich verfahren.

Was nun die Zukunft betrifft und die Wünsche des Herrn Ab- geordneten, die im wesentlichen sich auch decken mit den Wünschen der Herren Vertreter der anderen Parteien, so darf ih daran erinnern, daß bereits vor zwei Jahren hier im Reichstage die Sade zur Sprache gebracht wurde, von der rechten Seite des Hauses aut, Ih habe damals erklärt, daß das Reichéjustizamt und überhaupt dit RNeichsverwaltung nicht in der Lage sei, in solhen Dingen ge]eß geberisch vorzugehen ohne Rücksiht auf die nötigen tatsächlichen Grundlagen, die es gestatteten, das Bedürfnis und den Um fang der Uebelstände zu beurteilen, und die nur von seiten der Bundesregierungen, vor allen von seiten Preußens als dem größten Staate, zu beschaffen seien, daß für das Reichsjuftizam! es am nähsten liege, hier die Initiative der preußischen Regierung abzuwarten, die in der Lage ist, bei der Reichsverwaltung einen Ar trag ju stellen auf eine geseßlihe Regelung der Sache.

Meine Herren, ich habe mich auf diesen hier im hohen Hause gestellt. Wir find aber S gegangen, in Erwägung der Stimmung und. der Auffafsungen, die damals im Reichstage zum Ausdruck kamen. Wir haben uns {hon im Jahre 1902, bald nach jener Debattt, mit der preußischen Regierung in Verbindung gesezt und haben eint nähere Prüfung der Sache, insbesondere auch auf das Bedürfnis eint reichsgeseßlihen Regelung hin, zur Erwägung gegeben. Meine Herren ih weiß, daß seitdem in Preußen niht bloß Erwägungen weben, sondern auch die Vorbereitungen getroffen werden, um das sächliche Material für eine Gesetzgebung zu gewinnen. Ih glaube aud annebmen zu dürfen, daß diese Vorarbeiten in nicht zu langer Zeit zum Abschluß kommen werden, und ih kann Ihnen die Versicherung

Standpunkt dennoch weite!

ih glaube, es war feine Chaussee ben, daß, wenn es dahin gekommen ist, und wen die preußis

Regierung das Bedürfnis anerkannt und begründet haben wird? an uns es nit liegen wird, wenn nicht baldigst eine geseßlihe Megelung QIOOS und eine Vorlage an die gesetzgebenden Faktoren gebracht wird.

In der Sache selbst, was die Frage der zweckmäßigsten Remedur betrifft, neige ch im Prinzip auch der Meinung des Herrn Vor« redners zu, daß eine Erweiterung des Daftpflictgesezes auf den Automobilverkehr den einfahsten und sichersten Weg abgibt um in den ganzen Verkehr eine größere Vorsicht zu bringen. Aber ih kann die Frage ohne die tatsählihen Unterlagen, die wir zu er- warten haben, nit ershöpfend prüfen, muß au anerkennen, baß diese Frage eine verschiedene Beurteilung gestattet, je nachdem es sich um den Personalshaden oder den Sachschaden handelt, der beim Auto- mobilverkehr in Betracht kommen kann.

Ich muß mir ein entscheidendes Urteil darüber vorbehalten und beschränke mich den Ausführungen des Herrn Vorredners gegenüber darauf, ihm die Versicherung zu geben, daß nichts in der Sache ver- säumt werden wird, um sie baldigst zu einer geseßlichen Regelung ge- [angen zu lassen.

Abg. Gröber (Zentr.): Die Forts{ri s A j weson gebradit hat, e i nal, Bene t L E wesen und sogar für die Militärverwaltung haben die Automobile einen dauernden Wert. Es wäre aber töricht, h ten Schatten- seiten der nenen Erfindung zu vershließen. Eine Berbesserung der Geseßgebung würde die Fabrikation nit beeinträhtigen, wenn ih auch sagen muß, daß eine Industrie auf Kosten von Leben und Gesundheit des Publikums feines Schußes würdig i. Die Gefahren der Automobile liegen darin, daß man fh noch niht an die gewissen- lose RNücksthtslosigkeit dec Fahrer gewöhnt hat. Die \hrversten und beklagenswertesten Unfälle sind auf das unvorfihtige Fahren der

Sportóöleute zurückzuführen. Es fkid so viel Kinder und alte Leute tolgefahren oder verleßt worden, daß man vorgehen muß, ohne noch großrr Enqueten usw. vorzunéhmen. Bei einem

Ausflug wurde in Eberswalde die Tötung eines Menschan

rüdsihtstoses Fahren verursaht, ohne daß nd der e A ringsten um den Unglücksfall bekümmert hätte Auch andere solche Fälle häben noch keine Sühne gefunden. Ein Mann, der felb\t aus dem Volke stammt und das Vol{sempfinden genau kennt, der alte Pfarrer Hansjacob, hat sich in sehr drastishen Worten der Empörung über diesen Unfug ausgelassen. Mit Recht führt er aus, wir energisch gegen ‘die Bauern lTosgegangen vürde, wenn sie so schnell fabren würden; da aber die oberen Zehatausend, die Hohen und Xllerhöchsten

Herrsthaften diesen Sport treiben, krähe kein Hahn danach. Wenn ich #

au mit so weit gehe wie der leiht übers{häumende Hansiacob, so reiht do sicherlich auch der Rat des preußischen i aco “idt aus, daß die Fuß unger etwas worsihtiger sein möchten. Wenn der Staatssekretär nit alle unsere Verhandlungen verfolgen kann, so hätte doch mindestens einer seiner Kommissare zu seiner Information abge- ordaet und anwesend sein fönnen. Graubünden und Uri haben den Automobilvetkehr auf den Landstraßen gänzlich rerboten, fein Wunder für den, der den Verkehr auf den hohen Alpenstraßen kennt. Neben dem völligen Verbot that man die Beschränkung des Fahrens auf bestimmten Straßen empfohlen, auch im preußischen Abgeordneten-

hause; außerdem die Beschränkung dec Schnelligkeit. Lettere®ê würde dem Automobilsport abec jedenfalls einen großen Teil seines Retizes nehmen und siher der Industrie ichädlich sein.

Auch den Befähigungsnahhweis, den sonst zu fordern als ein Merkmal der Nückständigkeit angesehea wird, empfiehlt man hier, wo es id um Leben und Lod handelt. Ich quittiere dankend über dieses Ans erfenntnis. Bezüglih der Fahrgeshwindigkeit, der Signale usw. find die Bestimmungen des-englishen Gesetzes mit ihren hohen Geld- und Gefängniéftrafen sehr erwägenswert; ‘jedenfalls greifen diese Be- stimmungen weit mehr dur, als unsere ar manchen Mäxgeln leidenden Strafvorschriften. Was nüyen unsere Strafen von 60 F und 14 Tagen Haft ‘für zu shnelles Fahren? Noch dazu hërt man außer- ordentlih selten davon, daß überhaupt „auf einen Tag Haft erkannt wird; und was wollen 60.46 Geldstrafe ‘für einen Antomobilbesizer bedeuten! Man wird die strafrechtlihe Seite der Angelegenheit in ber Hauptsache auf die Reform des ‘Strafrechts verschieben müssen. Ganz anders liegt die Sache zivilrehtlich. Es muß untersut werden, ob die Bestimmungen des Haftpflihtgesezes ausreichen. Jett fff

die Haftpfliht nur begründet, wenn ein Vershulden des Fabrers nahgewiesen wird, und die Beweislast trifft» den Ge-

shädigten. Wenn nun ein Zusammenstoß eintrit oder ein Mens überfahren wird, wie soll da ein genügender Betveis erbracht werden? Sind denn immer unbeteiligte Zeugen vorhanden, die au bereit sind, Zeugnis abzulegen? Bei jedem Straßenvorkommnis in Berlin find eine Masse Neugieriger zugegea; aber wenn es darauf mnfommt, Zeugen zu bekomcnen, so hâlt das ungeheuer {wer. Der Nachweis, daß eine Fahrlässigkeit vorliegt, daß der Fahrer zu rafckch gefahren ist, tff nur în ganz wenigen Fällen zu führen. Das heißt doeh dem Geschädigten eine Beweisla!st aufbürden, die er in den meisten Fällen nicht tragen kann. Was ift angemessener: das Risiko dem aufzuerlegen, der den Vorteil und das Vergnügen von der Sache at, oder dem, der nur den Schaden davon hat? So spitzt sich die Frage" zu, und da wirft \sih die weitere Frage auf, ob man nicht an die Stelle des bisherigen Verschuldungsprinzivs das Gefährdungs- brinzip zu seßen hat, und diese Frage bejahe ich. ODieselban Gründe, die seinerzeit zur Verschärfung :der Haftpflicht für die Eisenbahn ge- führt haben, liegen au hier vor. Bei den Eisenbahnen liegt die Sache für das Publikum sogar viel günstiger; denn die Vorsichts- maßregeln der Eisenbahn sind mannigfaltig, und die Führer haben enen Befähigungsnachweis zu bestehen, die Automobilfahrec bisher eider noch nicht. Wir wollea alo die Haftpflicht einführen, uad zwar nit allein für die Personen-, soudern auch für die Sachbeschädigungen. Ler Prinz zu Carolath will dasselbe; in seinem Antrag ist das aber nicht flar zum Ausdruck gekommen. Die reih8geseßlihe Regelung ift der landesgesectzlichen durchaus vorzuziehen. Heute {on auf die Frage der eventuellen Bildung einer Genossen[ast einzugehen, scheint mir nit angezeigt ; dele Frage ist zur Entscheidung noch nicht reif; von r Cutscheidung dieser Frage darf man jedenfalls die Entscheidung der Frage der Ausdehnung der Haftpflicht nicht abhängig machen. Jch Alte allerdings gewünscht, daß der Staatssekretär etwas shneidiger Vorgegangen wäre und sich nicht erst auf preußisches Aktenmaterial ¡urückgezogen hätte, Er sollte noch in dieser Session einen Geseh ‘niwurf vorlegen. m Abg. von Malyan Freiherr zu Wartenberg und Penzlin: Fm von zwei großen Parteien diese Frage zum Gegenstand eines ages gemacht worden ist, so begrüßen meine Freunde das mit großer EZenugtuung. Wenn nach den §8833, 834 des Haftpflichtgesezes die Besizer don Tieren für den durch diese verursachten Schaden haftpflichtig sind, so ollte das in noch viel höherem Grade von den Automobilbesizern lten. Heute ist das nicht der Fall. Der Besiger kann sagen, ih 20e meinem Fahrer gar nicht den Auftrag erteilt, überhaupt zu Wren. Wir find aus den von dem Abg. Gröber angeführten Zründen nit in der Lage, für den Antrag des Prinzen zu DAa rolath zu stimmen, Menn man ein einheitliches Automo ilgeseo êließe, so müßten die Nutomobi eler auch verantwortlich gemach S für den von thnen Drrursadin Sachschaden. Daß darunter e gandustrie leiden würde, kann ih nicht zugeben. Die Fahr- E windigkeit läßt sich niht gut festlegen, au gegen das Wettfahren N rge einzuwenden, vorausgeseßt, daß das Publikum nicht ge- laß gt werden kann, Anderfeits müssen wir uns hüten, eiue Judustrie ea zu legen, dle Tausende leibiger _Pâäude beschäftigt und industrie anderer Staaten bereits überflügelt hat. M darf in nur; Beziehung an das Gordon-Bennett-Nennen ertunern. Jch habe 7 knen Gedanken aufgegriffen, der auf dem Deutschen Zuristeutag zut geworden ist, nämli die Gründung von Zwangögenosseusasten die Kraftfahrer nah dem Vorbild f: Unfallberufsgenossen|caft.

t mir übrigens auf die Ari dex Fassung uicht an, ih bin

| nicht verständlich, wie der preußische

| grn bereit, einem besseren Vorschlage zustimmen. Daher bitte ih

ie, den Antrag Gröber und den meinigen anzunehmen.

Abg. Dr. ee S (fr. Volksp.): Weiß denn der Staatssekretär nit, daß ein Beschluß des Hauses von 1903 vorliegt, in dem eine Petition über den Automobi]betrieb dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen wurde? Man sieht daran wieder, wie es mit der Erledigung von Petitionen beschafen ist. Solche Mons wandern einfach in den Let des Reichskanzlers.

ir werden uns das für die Zukunft merken. Jh habe namens meiner Freunde zu erklären, daß wir die Resolution Gröber und Prinz zu Schönaich annehmen. Von Herrn Gröber weiche ih darin ab, daß ih eine Neigung zu einer besonderen Milde bei den Straf- gerihten nicht gefunden habe. Den armen Staatsbürgern kann ih es nicht übel nehmen, daß sie sich um das Zeugnis drüen, wenn man sieht, wie die Leute slundenlang in Moabit warten müffsen. Dem Antrag von Malyan können wir, namentlich in der abgeswächten Form, nicht zustimmen; er würde wirkungslos sein. Der ganze Gegenstand eignet sich überhaupt nit zu einer Zwangs- versicherung; dazu fehlt es an der genügend breiten Unterlage. Eine derartige Versicherung würde geradezu eine Assekuranz für den Leichtsinn sein. Jch verstehe die Art nicht, wie E von Malyan hier für den Schuß der Industrie aufgetreten ist. Pert Gamp hat doch gestera im Abgeordnetenhause eine ganz andere Stellung dazu eingenommen. Ih möchte niht nur die zivilrechtlihe, sondern auch die öffentlich strafrehtlihe, polizeilihe Seite der Frage reihs- gefepli geregelt haken. Franfreich, Holland, Belgien und England aben bereits eine fole Cbae Dieser Sport verdient in der Tat die Unpopularität, die er bei allen Parteien genießt. Wenn die Sportsleute auf der Nennbahn fich tummeln, so ijt das ihre Sache, aber Todesfahrten wie die von Paris nah Berlin, gehen denn doch über den Spaß. Auf vem Bankeit dieser Automomtiiahrer waren drei Minister und ein Staatssekretär anwesend. Der Handelsminister singt sogar eiz großes Loblied auf den Automobilsport. Ih denke, die Regierung sollte gegen den furor automobilis vorgehen und nit abwarten, bis noch mehr Leute totgefahren werden.

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:

Wenn - ich nach dem Vorschlag des Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningen) den Weg betreten wollte, daß wir die ganze Materie des -Automobilwesens in einem Sesege regela, dann würden wir wahr- scheinlih hier im hohen Hause dem Verwurf begegnen, daß wir alles täten, die Sache zu verzögern. Wenn wir rasch pum Ziele kommen roollen, müssen wir den Weg einlagen, der in den anteren Nesolutionen vorgeshlagen ist. Wenn wir aber einen Kodex für das Automobilrecht machen wollen, so können wir überzeugt sein, daß die Sache noch recht lange dauert.

Der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) bat mir ih muß den Punkt doch erwähnen ten Borwurf gemackt, daß ih die Akten nicht kenne, daß mir die früheren Vorgänge in dieser Sache und die Beschlüsse des Reichstags nicht bekannt seien. Ich lasse mir, als praktischer Geschäftsmann, den Vorwurf, daß ih die Alten nicht kenne, nicht gern gefallen, selbs wenn diesex Vorwurf von dem Herrn Abg. Dr. Müller (Meiningen) kommt, der so leiht ge- neigt ist, der Regierung Vorwürfe zu machen (Heiterkeit), sobald er glaubt, eine s{chwache Steile bet ihr entdeckt zu haben. Ich erkläre also, daf dieser Vorwurf ungerehtfertigt ift. Der Herr Abg. Dr. Wüller (Meiningen) hat daraus, daß ih den Beschluß des Reichstags vom Jahre 1903 nicht erwähnt habe, gesckchlofsen, daß der Beschluß niht mehr in meiner Erinnerung sei. Diese Schluß- folgerung ift aber ‘nit logisch; h kann auch aus anderen Gründen den Beschluß ni# erwähnt haben. Und ih habe ihn deswegen nit erwähnt, weil er für meine Darlegung keine Bedeutung hatte. Ih habe dem hohen Hause auseinandergeseßt, was wir in der Sache getan haben, um zu zeigen, daß alles ges{ehen sei, was geschehen fonnte. Alles aber, was ich in dieser Beziehung anführte, war {on gef{hehen, bevor .der Beschluß a erfolgte. Derselbe konnte aïfo zu irgend welchen Maßnahmen keine Veranlaffung mehr geben. Und weil er das nit konnte, hat Grund, auf diesen Beschluß zuröck&zukommen. Unter wird der Herr Abg. Dr. Müller-Meiningen den Vorr recht erhalten fönaen, daß mir der Bes(lus worden fei.

1903

ih auch feinen sen Umständen nicht auf-

3 4 t

Abg. Stadthagen (Soz.): Jh freue mi, hier cine Resolution zu finden, deren Srundgedanke von uns wiederholt außgesprochen ist, nicht i

L Tur in bezug auf Automobile, sondern noch weiter. Wir haben alfo um fo mehr Verarlafsung, ibr zuzustimmen

el L h rar ) Der Antrag Gröber ift aus dem ökonomischen Ausgleihsprinzip heraus

ROTIenDtA,

und wir werden ibn ebenfalls annehmen. Es ftir durhau daß Eifenbahnen und Autemobile dieselbe Gefaßrenböbe aufweife

Die reihen Sportfzre müffen an dem Punkt getroffen t, wo fie empfindlih find. Auch die in der Resolution von Maltar vorgesch‘agene Afsekuranz findet unseren Beifall, um fo mebr, als fie den vollen Schaden erfezen will und ni&t nur zwei Drittel, wie das Unfallgeseß, das auch den vollen Schaden erfezen fte. Wir hoffen, daß die Etegierung \{chneller vorgeht, als sie auf dem Gebiete der E vorgegangen ift. __ Abg. Prinz zu Schdônaich-Carolath: Wenn der Staats- jetretär bier von angeblichen Aeußerungen des Abg. Schaedler. diz i zitiert hâtte, spra, so möchte ih ihu darauf aufmertsam machen, è id das amilie Stenogramm verlesen habe, daß also v „axgeblichen“ Aeußerungen niht die Rede sein kann. Ich habe den

9 P - - e ® ck4a V Juristen auch nit vorgeworfen, daß sie die Sache uicht beachten; der Staatssekretär hat mich mißverstanden. Jh habe dies nur gewissen Kreisen vorgeworfen, die tatsächlih bestehen.

Der Staatssekretär hat ian vollendeter Weise die Ginzelfragen be» handelt, ist aber um die Hauptfrage berumgegangen. Es ist mir ° i f Justizminister vorgestern dat er- klären Eönnen, der Breslauer Fall sei ihm nicht bekannt, uackdem er hier und von mir im Herrenhause zur Sprache gebraht worden ift. Ich bin nicht auf der Suche uah Unglücksfällen, sondern jede Tages- zeitung bringt folhe fortlaufend. Wenn wir eine Liste über die Automobilunfälle bringen wollten, so hätten wir eine ret lauge und traurige Liste zu verlesen. Ich will nur anführen, daß au beute wieder der „Tag* unter der Ueberschrift „Von einem Automodik über» fahrea und getôtet* einen solden Fall mitteilt. Staatsfekretär des Reichsjustizamts Dr. Niehberding: Meine Herren! Wenn ih in meinen Ausführungen mich daßin ausgedrüdckt haben sollte, worüber der geehrte Herr Vorreduer ja fo ungehalten zu scin scheint, daß der Herr Abg. Dr. Scädler angebli hier etwas gesagt haben solle, so bitte ih feierli um Eats(uldigung (Heiterkeit.) Es ift natürli nicht meine Absicht gewesen, na diefer Richtung hin die Ausführungen des Abgeordneten in Zweifel zu zieden ih habe es felbstverständlich als richtig angenommen, daß, wenu erx dier das Wort eines Abgeordneten aus einer früheren Sißung zitiert, dies Zitat richtig ist. Jch habe nur den preußischen Herrn Justiz« minister dagegeu in Schuß genommen, daß er jede Bemerkung

die so nebenbei geshicht und diese ist so nebenbei ges(eben aus !

der Nede eines Neichstagsmitgliedes auswendig kennt, das köunen Sie von dem Herrn nicht verlangen. j

Wenn der Herr Abgeordnete dann bestreitet, den Gerickteu eiueu |

Borwuxrf gemacht zu haben, nun, so nehme ih von dieser Erklärung

mit Genugtuung Akt. Es freut mich, daß den Gerichten kein Vorwurf gemacht werden kann, daß die Rechtsprehung hier als eine unparteiische anerkannt wird. Ich weiß dann allerdings niht, weshalb der Herr Abgeordnete bei dieser Gelegenheit andere Behörden, die das Reichss justizamt gar nihts angehen, für die es einzutreten gar nicht in der Lage ist, hier mit Vorwürfen belastet; das gehört ja dann doch eigentlich nit zu unserem Thema.

Wenn der Herr Abgeordnete sih dann darüber wundert, daß ih seinen Antrag auf Nr. 203 der Drucksachen nich: als zur Tages- ordnung gehörig angesehen habe, ja, so beruht das auf zwei Momenten. Einmal wird dieser Antrag in der heutigen Tagesordnung des Reichs- tags nur nebenbei hinwetisend erwähnt; es steht ausdrüdlich in der Tagesordnung des Reichstags: conferatur Nr. 203. Daraus durfte ih entnehmen, daß zur Erläuterung der Resolution des Herrn Abg. Prinzen Schönaich, die hier zur Diskussion steht, - auf diese andere Resolution hingewiesen werden follte. Und ih war berechtigt zu diefer Annahme um fo mehr, weil es sich in Nefolution gar nicht um einen Gegenstand handelt, für den der Staatsfekretäc des Reichsjustizamts verantroortlich gemacht werden kann, fondern um einen Gegenstand, der zum Ressort des Reichsamts des Innern gehört.

a A VCAL i L

Also der geehrte Herr Abgeordnete wolle mir das nicht so übel nehmen, daß ih eine andere Auffassung gehabt habe als cr. Jch will darum die Berechtigung seiner Auffassung nicht besireiten; aber ew

orre aneriennens,

¡ch6 wäre um

fann dann wohl auch die meinige als eine bercchtigte Wenn der Herr Abgeordnete dann aber behauptete,

die Sache so herumgegangen mit vielen Worten, muß ich er- klären: diesen Vorwurf lehne ih ganz ents{Gieden ab. Es ift mir gar nicht eingefallen, um die Sache herumzugehen. Jh habe mich aber ni{cht weiter darauf einlassen fönnen, weil ich namens der Bundesregierungen mi auszusprechen nicht legitimiert bin und ohne Legitimation der Bundesregierungen, die zu vertreten ih die

Ehre habe, kaun ich hier sachliche Erklärungen von einiger Tragweite nict avgeben. (Sehr rihtig! rechts.) Im übrigen glaube i, ih habe mich so wohlwollend wie möglich ausgesprochen ckie Worte,

die ih gemacht habe, waren niht dazu da, meine Position zu ver- s{leiern, sondern ofen zu erklären, welGes meine Anschauungen und Absichten sind. Jch- habe auch den einzelnen Fall niht so ausführliÞh erwähnt, um über die Saße so hinmveg- zukommen, sondern nur, weil ihn der Herr Abgeordnete

KZ, a L vit ç ; E E s biapin f F Hter erwahnt hat, weil derselbe im preußischen Abgeordnetenhause zur Z L i L

Sprache gefommen ift, und weil erx im preußischen Herrenhause von

dem Herrn Abgeordneten selbs zur Sprache aebracht wurde. Ich habe angenommen, daß der geehrte Herr Abgeordnet § einen bes» sonderen Wert auf diesen Fall lege; und nur aus Rüccksict auf den geehrten Herrn habe ich den Fall bier so ausführlich darzaeleat: sonst ätte id die Zeit des hoben Hauses, die, wie id wetk foftbar ift, nicht belastet.

Wenn aber der Herr Abgeordnete \sich dem A es Herrn: Abg. Gröber dahin anschließt, daß der Staatssekretär des Reicks- justizamis do vorgehen und ih um die preußische Regierung nicht fümmern möge, fo wollen mir die beiden geehrten Herren doch vers zeihen, wenn ich erkläre, daß fie die ftaatercchtlide Stellung des Staatssekretärs verkennen und feine Macht entiieden überschäßen. Was soll denn der Staatssekretär maten? Wer fteht denn vor Ihnen im Hause? - Hier steht nit ter Siaats- fefretär des Reichsjustizamts in Fragen der G r Ihren sondern der Vertreter der vzrbündeten Regierungen. Schr ridtia! rets.) Der kann Ansid enn on den verbündeten Regierungen r dem Haufe nichts wert. Wenn t

Gesetzgebung ergreifen

mit der preußischen Regi

da roe A or M tou L 0 r fi der preugtsWen egierung, o würde das nur n teb tin die Luit sein. Damit wäre dem boben H 1d bt gedient Zel 2 amtl ware dert oben au fr d! D eLBT 2 Ed Lte 9 n z cs A r¿htig! rechts.) Wir wollen keine Gesetgeb m (grünen Tisch E. mo endli wi E E P maa)en, aver auch nit auf Grund von L riWten h immer und wteder als fr richt artte Q her Bo Bs e nur auf Gr iger ngen, die "e If ck n den Behs iche Nits 7 haben, ?6 T ! ¡e cer î d P A des hoben 28 n Ter u bas V w- rf veshalb wir n n Ten, Dent ”_ tor oh t __ ir Gesegzesvorschläge machen, die nit iadlid bearündezt nd, wird S 5 I Ht x uns ein Borwurxs gemacht; jeßt, wo wir warten ns das Material «at M TTndunga "ner Mrerlny . In v 141 WeEHTUTCUNg einer Sodage zugecgar T SDTIPUZIT Tom aht dos + ? ] 7 gemad)t, daß von un®Ò zu lange gewartet m T es » 2 ry 5 « V r - denn anfangen, um es dem boben Hau I 2 4 A, -_—_— Nor AOI 1 trr s s 1 ES lui ne 4 ls % A 4 lea 4h ez 6 Ves s M M _ a h Abg. Dr. Bärwinkel (nl Wir wiff r A _ - y - e Gras - 1 D E Oastpslichtgeseß von 1871 den Ersag für Sachid& Ÿ Do f ( V eesem Sinne haden wir den Ausdruck J“ W Siy n 4 D f F E Derr von Maltan hieraus einen Vorwurf nad det doch fein N domtoll do Ï d Antrag an demtelben Fehler; denn die Unfallberuiä teniMait ¿ B Forror Ao Map I A - r x F auc) Tetmen Sachsiaden. Was gemeint ift, weiß ja doch jeder. 8 E N ver D, L o. S At tit das rige, detde KRetoluttonen anzunebmen Ï T d G K I 1+ Los A B errn Gröber. Es gilt bier nit nur: Bis da ito dat, foudern aug: Cito: dat qui bis dat. N 1. - - Bas 4 L E Nach einer weiteren fürzen Bemerfuna des Iba. vont l s I4A L 1441 N «ArAF L 1A N . | Di 64 J W æn rretherr zu MWartenbera N t enziti Mal T d L L chQULITTIDC S I 1 S e f N q. 2 F Fa A E Ï Fch d S2 D, uth y Dos Ic Ï 5 V [QUeyt die Mialuston. De Resolution des Aba. GBroder

wird ermjtummig angenommen; ebenjo mit großer Met rheii dre

von dem Abg. Prunzen: zu Schönaich-Carotath eingebrachte | Resolution, ferner die Resolution von Maïigßan ndlich dexr R t uer ; lich der zum Etat des Nerhsamts des Jnnern cingebrachie Antrag

L Dis V 9 Y E des Abg. Prinzen zu Scho naich- Carolath

«Wte verbündeten Regierungen zu

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Tumenungen dent Netchôtag Kenntnis zu geben, zuglei mit ciner Üedersicht über die Anzahl und. den Umfang der bisber innerbalb

e I S R s i L des Reichsgebdiets durch übermäßig s{uelles Fahren der Automobile verurkahten Ungll@sfälle. * day No D Qa by i Neïgi Jux Verhandlung stehen nunmehr folgende Resolutionen: d Kno Dv. S B.) Geno ) l der Abag. Dr. Spahn, Gröder und Genossen (Zentr. ): is L c % % s a, Nu Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dur Vermittelung der Reichdjustizverwaltung auf einheitliche Beitimmungen über die Zuiht- daud uad Gesängnivardeit in den Finzelstaaten hinzuwirken, um die

Sap 040 Mo 4 , T do] y T dur dete Arbeil dem Handwaezk entstehende undbillige Nonkurrenz zu descitigen*;