1883 / 52 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Mitgliedes seiner Fraktion, und zwar eines rômis{-katholisben Geisk- lichen. Meine Herren, sole Fälle find gar nit so selten. Aucþ in einem Orte nahe Marienburg babe ib eine Simultanscbuleinribtung auf Antrag der fkathbolishen Konfessionéverwandten getroffen ; ib laube es war erst im vorigen Jahre. Jeßt liegt ein Antrag auf Srridtung einer Simultanschule bei Löbau in Ostpreußen vor; dort bat sib sogar der Bisbof von Cul:n für cine Simultanswbulein- rihtung auêgesprohen. Meine Herren, die Frage ift in der Praris

etwas scwieriger zu behandeln als vom rein theoretisden Standpunkte aus, Das leitende Prinzip mußte für mi die Frage fein: wie \{üre ih die Minorität? Kann

ih dies thun, indem i der Minorität einen ausreichenden Religion®- unterribt vershaffe dur Heranziehung benacbarter Lehrer oder durch Hülfe ecires Geistlichen oder auf andere Weise, oder aub, was viel- fa nötbig ist, dur Hinzutritt des Staats mit seinen Mitteln, fo werde i gewiß versuchen, es in dieser Weise zu machen. Aber zu- weilen geht das nit, und wenn der Abg. Dr. von Stablewski dem Hrn. Kbg. ron Jaëdzewski, welcher, wie ih bóôre, beute nicht gegen- wärtig fcin fol, den Namen Romanzow nennen will, wird er ih über die spezielle Lage des Falles, den ic andeutcte, unterrichten können.

Meine Herren! Der Schuß der Minorität, ist so s{wer, daß, wenn diz Sculverwaltung nicht alle Aufmerksamkeit darauf ver- wendet, ibn wirksam zu gestalten, es in der That jeden Augenblick mözli ist, daß in einem katholischen Landestheile die evangeliscen, und in einem evangelischen Landestheile die katholishen Kinder ver- \{winden. Dies zu verhindern liegt wesentli in _der Hand der Sgulverwaltung, in der Art und Weise, wie sie die Sade organisirt, wie sie die Aufbringung der Mittel ordnet und wie sie den Muth bat, die Sache anzufassen. Da wird man ja wohl uns nicht das Zeugniß versagen, daß wir in diesem Punkte mit einer die ganze preußisbe Kraft und Gerechtigkeit zeigenden Energie vorgegangen sind. Wenn die Herren sich einmal genau erklären lassen wollten, mit welcher Festigkeit wir das Ziel seit einigen Jahren verfolgen, daß wir den Kindern ciner konfessionellen Minorität eincn ordent- lien religiösen Unterricht verschaffen, so würden Sie, alaube ic, Sie mögen É po Fans einnehmen, welchen Sie wollen, uns auc die Anerkennung nit versagen. : .

Der Hr. Abg. Dr. von Stablewski berührte auf diesem Gebiete besonders die Posenschen Simultansbulen. Vielleicht komme ib noch bei späterer Gelegenheit auf diesen Punkt; aber es soll mir nicht nachgesagt werden, daß id nit wenigstens bei der ersten Gelegenbeit die Sache beantwortet habe. Die posensben Simultan- \culen sind überhaupt nicht von dem allgemeinen Gesichtspunkt zu betraten, von welhem die Simultanscbulfrage im Allgemeinen ge- wöhnlich behandelt wird. Es bandelt sih da nit blos um römisch- fatholishe und um evangelische, sondern es handelt sih nebenbei innerhalb dieser Konfessionen noch um die Nationa- lität. Ideale Zustände würden dort nur geschaffen, wenn wir besondere Sdulen hätten für Polnisb-Katholische, für Deutsch-Katho- lische, für Deutsh-Evangelisce, für Polnish-Evangelische. Dieses &Fdeal, wenn cs ein Ideal genannt werden kann, läßt \ich überhaupt nit erreiwen. Wenn wir demnäbst uns eingebender über diese Frage aussprechen werden, werde id Jhnen ja nachweisen, wel große Ge- fahr darin liegt, daß die deutschen Katholiken in Posen verschwinden in Folge des systematisten Vorgehens Seitens der polnischen Ele- mente, welche die ganze Angelegenheit im Sinne des Polonismus von langer Hand eingefädelt baben. Auf diesem Gebiete, meine Herren, werde ih Ihnen gewiß nicht ausweichen, ich nehme jeden Kampf auf ; es isl der Kampf zu Gunsten der deutshen Katholiken gegen die Polonisirung. :

Es ift \{hwer, die Bemerkungen des Abg. Dr. Perger in Zu- sammenkang zu bringen mit dem oben behandelten Gegenstande, aber vielleicht ist es doch gut, es hierbei anzuknüpfen. Es hat gewiß sein Mißliches, einen Spezialfall um cinen jolchen handelt c2 fich —- an der Hand der allgemeinen Bestimmungen zu beleuhten. Soweit id im Stande war, zu folgen, entspriht der Plan der vierklassigen Schule, welde er angeführt hat, nicht genau den Vorschriften, die gegeben sind. Es ift richtig, daß die Bestimmungen von 1872 nicht absolut bindende Lehrpläne ent- halten, sondern daß, wie aus den begleitenden Verfügungen her- vorgeht, es Sache der Scbulbebörde ist, auf Grund der leitenden Normen die speziellen Lehrpläne auszuarbeiten. Aber das kann ih dem Herrn Vorredner do erwidern wie ic es im vorigen Jahre auf die Anregung eines Herrn aus der Mitte seiner Fraktion au gethan babe daß die S{wankungen, die naturgemäß mit Ein- führung so eingreifender organisatorisher Vorschriften im Scbulleben verbunden sind, meines Erachtens im wesentlichen überwunden sind. Wo sie noch nicht überwunden sind, ist es unser eifriges Bemühen, sie zu überwinden. Es ist begreiflich, daß bei dieser ganzen Entwicklung zunäckst die elastishe Ruthe etwas zu sehr auf das Gebiet der Realien übersprang. Aber, meine Herren, fie ift {on vielfach Forrigirt, man kann sagen, mit Hülfe der Lehrerschaft selbst, und bei allen Revisionen, die ic in großem Umfange eintreten lasse, ift es zur ganz besonderen Aufgabe gemabt, siÞ genau darüber klar zu werden : ob ein fester Grund und Boden gelegt ist, und ob auf diesem Grund und Boden, der mit den Elementarsbulkenntnissen natürlich verbunden ist, weiter gebaut werden kann? Das Hinübergreifen der cinklassigen Volksschulen bis weit in die Realien hinein, ist, wie ih glaube, beute als völlig überwunden anzuseben. Jch bin über- zeugt, daß die gedeiblide Entwiklung, in der wir uns befinden, weiteren Fortgang nehmen wird. Das bin ic aber bier zu erklären \culdig, und das bat der Hr. Abg. Perger wohl auch nicht leugnen wollen, daß die Bestimmungen von 1872, sie mögen immerbin ver- befserungsfähig und verbefsserungsbedürftig sein, an und für fi be- tracbtet, eine großartige Leistung sind, welche für die EntwiÄlung des Volksschulwesens segensreih sein kann und segensreih geworden ift.

Es ift ein entsciedener Irrthum, wenn man annehmen wollte, daß si diesclben in prinzipiellem Gegensaße mit der Vergangenheit befunden baben. Das, was wir das Regulativ von 1854 nennen, waren wesentli anders geartete Vorschriften , fie betrafen nur die einklas sige evangelische Volksschule, während wir nunmehr seit dem Jahre 1872 Grundvorschriften haben für alle Schulen überhaupt, nicht nur für rein cinklassige, sondern aub für einklassig geglicderte und für mehrklassige Schulen, nit nuc für evangeli]che, sondern aub für fatholis{e und paritätische.

Ic komme nun auf den Punkt, welcher noch Seitens dcs Hrn. Abg. Seyffardt (Crefeld) mir vorgehalten worden ist, und in welchem ih Seitens anderer Herren Redner eine freundliche Unterstüßung ges funden habe, das ift die Frage nah der Schulaufsicht. Die Antwort babe ich eigentlih {on gegeben in dem, was ich vorhin ausführte. Das ift einerseits für mich das Festhalten an dem Gesetz und zweitens die Beruhigung der Volféschule, indem ih ihr wieder diejenigen Kräfte zuzuführen suche, die ih nab der ganzen Entwicklung unserer Volkéëschule für segentreih und gedeihlih wirkende erahte. Ich bin der Meinung, daß, wenn unsere Volksschule, wie dies bei der eîin- flassigen Volksschule der Fall, angesblofsen ift an die Person des Lebrers, getragen von der religiösen Ueberzeugung, welche jeden Lebrer erfüllen muß, cine folche Schule in unmittelbarem Kontakt bleiben muß mit der Religion und denjenigen religiösen Finrichtungen, von dencn überhaupt unser Land erfüllt ift. Ich halte es nicht für möglich nach der Entwicklung unseres Volkes, daß wir prinzipiell den konfessionellen Neligionsunterricht beseitigen, und da dies nicht möglich ift, wir aub angewiesen sind auf die Organe derjenigen Kon- fession, in welche sich die betreffende Schule eingliedert.

weiß ja sehr wohl, daß man vielfah es ift heute allerdings diejer Vorwurf niht durbgedrungen den geistlichen Lokalschulinspektoren den Vorwurf macht, sie seien in didaktischer und technischer Richtung nit genügend vorgebildet. Meine Herren, mag es sein oder nicht scin! id will das nicht untersuhen ; eine Statistik ist darüber nit angestellt; jedenfalls behaupte ih, daß die allgemeinen Prinzipien der Didaktik, die allgemeinen Prinzipien der Erziehung der úIugend jedem Geistlihen aufgegangen fein müssen, wenn er über- baupt ein Geistlicher ift, und in dieser freieren Entwickelung, die man bei einem Geistlichen vorausfeten muß, findet jeder Lehrer, wenn überhaupt cin rihtiges Verhältniß bestebt, eine innerlide Förderung

und bestimmte Anlebnung. Denken wir ferner aber doch daran, meine Herren, daß mindestens ein Fünftel unserer Lehrer au noch Kirchenbeamte sind. Wie wollen Sie obne die sbwersten Störungen dieses Verbältniß, weles bistorisch erwachsen ist und auf Jahr- hunderte lange Entwickelung berubt, löfen? Und das gescieht, wenn wir unter allen Umständen die Geistliwen aus der Lokalschulinspektion

entfernen! (Zuruf links.) Meine Herren, Sie faaen, es solle auch nit scin; dann sind wir {on cinen großen Schritt näher zu- fammén.

Es ift von dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst darauf bingewiefen, daß weder in den Motiven, noþ in den fie begleitenden Aus- führungen, welde bei dem Sculaufsicbtsgeses gemabt worden sind, die Rede davon gewesen sei, die Geistliben aus diescr Stellung zu entfernen. Die Entwicklung ist für cinen Theil des Landes cine ans dere gewesen; aber auch bcute nob giebt es viele Gebiete in unferm Lande mit evangelischer und fatholisher Bevölkerung, in denen feit Erlaß de? Schulaufsichtsgesetzes sid kaum eine einzige Persönlicbkeit geändert bat, wo das Schulaufsitsgeses im Gegensaß zu der Ges staltu-g, welche in anderen Landestheilen eingetreten ist, gar keine nab außen zu Tage tretende Wirkung geäußert hat. Das ist do auch ein nit zu unters äßendes Moment. : :

Nun sagt der Hr. Abg. Sevffardt (Crefeld): „Gut, id nehme die Tücbtigkeit der Geistlichen nit in Abrede, welde im Düsseldorfer Bezirk in ihre Stellung wieder berufen sind, aber ih halte diese Berufung für verfrüht, i hätte die ganze Berufung abhängig ge- mat von der Erfüllung einer Bedingung. Ja, meine Herren, die A- twort darauf bat {on der Hr. ‘bg. Dr. Windthorst gegeben. Wenn man auf diesem zarten Gebiet nit endlid einmal sich ent- \{licit, mit offenen Augen Vertrauen zu erweisen und das Brett binzuhalten, auf das getreten werden kann, dann, meine Herren, glaube i, vertieft man die Konflikte und segzt sich Gcfabren aus, deren Wirkungen viel weiter gehen als der gegenwärtige Zustand sie baben fann. Der Hr. Abg. Windthorst hat ausdrücklich gesagt: die Herren, die den Ruf angenommen haben, haben fi auf den Boden des Gesetzes gestellt. Ib habe die Hoffnung, daß fie es auc ferner thun werden. Sceitert diese meiae Hoffnung, so hat das Gescß mir Mittel in die Hände gegeben, um jeden Schaden abzuwenden und ih werde nit zêgern, davon Gebrauch zu machen. y

Der Hr. Abg. Steinbusch ist nun auf die ganze Leitung und Er- tbeilung des Religionêunterrits eingegangen. Meine Herren, mit vielen Ziffern möcbte id Sie nicht weiter behelligen; der Herr Ab- geordnete hat ja au anerkannt, daß im Großen und Sanzen au in dieser Beziehung ein beruhigender Zustand eingetreten ist. Nur folgende kurze Zahlenmittheilungen möchte ih do machen. Die Ziffern steben mir zur Verfügung bis Dezember v. J8., und danach sind von 2204 Geistlichen, denen die Leitung und Ertheilung des Neligionkunterrichtes entzogen war, 1575 wieder zugelassen, 117 find verstorben oder abgegangen, in andere Stellungen gelangt, und 512 entbehren noch der Zulassung. Aub der Regierungsbezirk Cöln, der mir in dieser Betchung entgegengebalten ift, stellt fich nach den mir vorliegenden Listen gegenwärtig sehr viel cünstiger, als von dem Herrn Abgeordneten mitgetheilt worden; es sind nämli nicht cxklu- dirt 50, sondern 37. Diejenigen Geistlichen, welche gegenwärtig noch au8ges{losen sind, befinden sch in der HeimathL2provinz des Hrn. Abg. von Stablewski, Die Gründe, die ihre Wiederzulassung unmöglich machen, sind eben diejenigen, von denen er glaubt, daß ic sie nidt auësprehen würde, indem er sagte, es würde dow ein Be- denken gegen die Leitung nicht bestehen, weil diese Geistliben poli- tisde Propaganda nidt machen könnten. Meine Herren! Das thun sie doþ und haben es gethan; wir werden uns darüber ander- weitig sprechen. i: N

Was die Ertbeilung des Religion8unterrihts betrifft, so mödte ib dem Hrn. Abg. Steinbus noch erwidern, daß eine Ertheilung des Religionéunterrihts Seitens der Diener der römi1ch-katholisben Kirche durchaus nicht in umfassendem Umfange bisher vorgekommen ift; es find nur einige Gegenden, in denen dies der Fall war, und in diesen Gegenden haben die Geistlihen den Meligioneunterriht ertheilt in Ansehung des Kate-(i8mus, aber in Ansehung der biblischen Geschichte ist , glaube ich, fast ausnahmslos die Ertheilung des Religionsunterrihts in den Händen der ordentlichen Volks\{ul- lehrer gewesen. Was die Katholizität der katholiswen Volkeschul- lehrer betrifft, so hat sid die Frage seit Jahrzehnten immer mehr dabin festgelegt, daß dur die Mitwirkung eines biscöfliten Kom- missars bei den Abgangsprüfungen von den Seminarien die römisch- katholische Kirchengemeinschaft die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Lehrer, denen ihre Jugend anvertraut wird, au in der rômisch- fatbolishen Kirchenlehre unterribtet und gut ausgebildet find. Meine Herren! Meines Erachtens genügt diefer Schuß, und ih bin nicht VRillens, noch irgend eine andere Fürsorge in diefer Richtung zu emvfeblen oder zu befördern. : S

Meine Herren! Jch habe das Gefühl, daß ib meine Ausfük- rungen bier {ließen muß. Jch wiederhole, mcin ganzes amtliches Leben und Streben steht auf den Grundsätzen der Verfassung und des zuvor bezeichneten Ausführung8gesetße38; das Ziel mag cin falsches fein, i halte es aber für ein hohes, und wenn ih mit diesem Stre- ben \ceitere, so sceitere ih in dem Bewußtsein, das Wohl unseres Vaterlandes gewollt zu haben.

Der Abg. Sack wünschte den baldigen Umbau des-Schul- lehrer-:Seminars in Alt-Dôbern.

Der Regierungskommissar Geheime Ober - Regierungs8- Nath Dr, Sineider erwiderte, daß die einleitenden Schritte für einen Neubau bereits geschehen seien. N

Der Abg. Dr. Thilenius behielt sich vor, auf die Volks- \hulverhältnisse im Regierungsbezirk Wiesbaden bei der dritten Lesung zurückzukommen. R

Der Titel wurde darauf bewilligt.

Zu Tit. 23 (Schulaussichtskosten) bedauerte Abg. Mooren, daß die Kinder jeßt niht mehr aus der Elementar- \{ule cntlassen würden, wenn sie ein gewisses Maß von Kennt- nissen sich erworben hätten, sondern daß der Entlassungstermin an eine bestimmte Altersgrenze geknüpft sei. Dabei stelle die Volksschule jeßt so hohe Anforderungen, der Lehrstoff sei nuß- [loser Weise fo ausgedehnt worden, daß den Kindern kaum einige Stunden täglich zur Erholung beim Spiel übrig blieben. Die Kinder würden gezwungen, sih cinen Ballast todten Wissens anzueignen, den sie beiihrem späteren Lebensberuf nicht verwerthen könnten. Was solle dabei herauskommen, wenn die Kinder lernen müßten, aber nit lernen wollten, weil fie Alles, was für ihre Lebenszwede nöthig, bereits wüßten. Redner rügte es ferner, daß den Gemeinden alle Selbständigkeit in Schul- sachen, auc bei der E der Squlvorstände genommen sei, indem selbst solche Personen von der Regierung niht be- stätigt würden, die einstimmig von der Gemeinde zu Schul- vorständen gewählt seien. Das sei beisp elsweise in Zülpich vorgekommen, und der Herr von Gouionneau habe sogar die Angabe der Gründe, derenthalben die Nichtbestätigung aus- gesprochen sei, verweigert. Redner beantragte s{ließlich An- nahme einer Resolution dahin gehend:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

die Negicrung aufzufordern, die Allerböchite Kabinetsordre vom 14, Mat 1825, namentiih hinfichtlih des Art. 3, voll und ganz in der Praxis in Anwendung zu bringen und fomit die Alter8grenze für die Gntlafsung aus der Volks\{hule in Wegfall zu bringen.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Shneider entgegnete, die Wiederanwendung der Kabinets- ordre von 1825 würde nicht die vont Vorredner vermutheten Konsequenzen haben. Uebrigens komme es der Unterrichts- verwaltung nicht so wesentlich darauf an, daß die Elementar- shüler eine gewisse Summe von Kenntnissen sih aneignen,

als vielmehr darauf, daß die Kinder in der Volksshule eine tüchtige und gedeihlihe Erziehung erhalten. .

Der Abg. Schröder (Memel) wünschte baldige normale Regelung der Gehaltsverhältnisse für die Kreisschulinspektoren. Die Gehälter müßten nah bestimmten Grundsäßen im Ver- hältniß zur Anci.nnetät steigen. Die stattgehabte Erhöhung des Minimalgehalts der Kreiss{ulinspektoren sei zwar dan- kfenswerth, genüge aber niht. Redner empfahl ferner, indem er anécrkannte, daß das Jnstitut der Lokalschulinspektion sich bewährt habe, die vorzugsweise Anstellung von Geistlichen als Lokalihulinspektoren, da die Geistlihen für dies Amt ganz besonders berufen seien. Auf diese Art werde man auch am besten die Erziehung der Jugend zu wahrer Religiosität er- reichen. Die Kirche müsse jedenfalls an der Leitung der Volksschule betheiligt sein. J

Der Abg. Mooren zog seine Resolution für jest zurüdck, Ke behieli sich ihre Wiedereinbringung für die dritte Le- ung vor. L

Der Abg. Dirichlet bestritt die Richtigkeit der Ausfüh- rungen des Abg. Schröder. Der Antrag Mooren sei um so ungeretfertigter, als das 14. Lebensjahr als Ende der Schul- zeit das Minimum der Sculpfliht darstelle, und seit dem Jahre 1825 die allgemeine Wohlhabenheit und der ganze Lehr- stoff so gewalhsen seien, daß eher eine Erweiterung der Schul- pflicht verlangt werden könnte. :

Vei Titel 23 „Schulinspektion“ brate der Abg. Knörcke einen Erlaß der Regierung zu Arnsberg zur Sprache, des Jnhalts, daß die Lehrer sich an Gesangvereinen nur mit Ge- nehmigung des Kreisschulinspektors sollten betheiligen dürfen. Daraus scheine zu folgen, daß die Regierung sich für die Pflege des Volksgesangs nicht sehr interessire, und es sei noch zweifel- haft, e die Regierung zu solchen Erlassen überhaupt berech- tigt sei.

Der Staats-Minister von Goßler beantwortete die leß- tere Frage dahin, daß die Betheiligung der Lehrer an Ge- sangvereinen nah den Vorschriften über die Nebenbeschäfti- gungen der Lehrer behandelt werde. Die Pflege des Volks- gesanges empfehle er als erziehlihes Förderungsmittel der Volkssittlihkeit gerade den Lehrern und den Seminaren.

Der Abg. Dr. Mosler wünschte, daß wie in Trier für die protestantischen Gegenden neun Jaterims-Jnspektoren vorhan- den seien, ein gleihes Verfahren auch den Katholiken gegen- über Anwendung finden möchte.

Zu Titel 25: „Für Kreisschulinspektoren im Nebenamt“ beantragte der Abg. Knörlke, die vorgeschlagene Erhöhung um 100 030 S abzulehnen, da die Vermehrung auf anderen Ge- bieten, besonders bei den Lehrer-Emeriten:-:Pensionen größeres Bedürfniß sei. ;

Der Staats-Minister von Goßler bat, die Etatsauf- besserungen da anzunehmen, wo sie angeboten würden; bei über 1200 Kreisschulinfspekioren, die durhaus ungenügend honorirt würden, sei die geforderte Etatsvergrößerung dringen=- des Bedürfniß.

Der Abg. Steinbusch beklagte, daß niht in allen Re- gierungsbezirken der Rheinprovinz die geistlihen Kreis- Schulinspektoren in ausreichender Zahl wieder eingeseßt seien, und daß für dieselben Verfügungen erlassen seien, die kein guter Katholik mit gutem Gewissen befolgen könne. :

Der Abg. Seehusen wies auf die Mißstände hin, die daraus resultirten, daß die einzelnen Mitglieder der Schul- vorstände in Ostpreußen gar so entfernt von einander wohnten.

Der Abg. Dr. Kropatscheck dankte, im Gegensaß zum Abg. Knörcke, der die nebenamtlichen Kre1s-Schulinspektoren über- haupt nicht sehr zu lieben scheine, dem Minister für die vor- geschlagene Gehaltzaufbesserung dieser ungenügend bezahlten, dabei aber mit größter Aufopferung ihre Pflicht erfüllenden Beamten, und bat, den Antrag Knörcke abzuiehnen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man habe früher so hohe Kosten sür das Schulaufsichtêwesen nicht gekannt, Und würde sie ganz entbehren, und das Geld zu anderen Unter- rihtszwecken verwenden können, wenn man zu den früheren Verhältnissen zurüäkchren wollte, Er stimme daher für den Antrag Knörcke. :

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, es sei ein Jrrthum, wenn man annehme, daß der Antrag des Abg. Knörcke einer Ani- mosität gegen die geistlihen Schulinspektoren entspringe ; diese Tendenz habe der Antrag niht. Er sage nur, für die Eme- riten sei das Geld nothwendiger und besser angebracht.

Der Abg. von Benda bemerkte, er hätte gewünscht, daß dieser Titel der Budgetkommission überwiesen worden wäre. Er erkenne ja an, daß für die Emeriten mehr geschehen müsse, und werde jedem Antrage in dieser Nichtung zustimmen. Er wisse aver au, daß die geistlihen Kreis-Schulinspektoren im Nebenamt durchaus unzureichend entschädigt seien. Jeßt plöß- lih die beiden Bedürfnisse gegen einander abzuwägen, set man a im Stande. Daher stimme er gegen den Antrag Knörcke.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemertte, die bezüg- lihen Klagen seien sehr alt und berechtigt. Wie könne man hier die Hand verschließen wollen, um sie anderswo aufzu- thun? Die Schulinspektoren scien doch noch im Amt, und danach sei die Sorge für sie in erster Linie auÿ finanziell richtig.

5 Der Abg. Dr. Hänel beantragte, den Antrag Knörcke mit den beiden dadurch betroffenen Titeln an die Budgetkommiss sion zu verweisen. /

Der Nbg, Frhr. von Hammerstein bemerkte, es sei nicht bewiesen worden, daß die Position überflüssig sei. Die An- sprüche an die Geistlicen durh Vermehrung der Lehrer seien jo gestiegen, daß ihnen diese kleine Einnahme zu gönnen sei. Thue man dies nicht, so würden die Geistlichen überhaupt das Nebenamt nit übernehmen wollen. E :

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, die katholishen Geist- lihen würden dies Nebenamt unentgeltlih übernehmen. Das Schulinspektionswesen, wie es bestehe, sei verwerflih, denn es herrsche hier eine gewisse Disparität in der Behandlung der beiden Konfessionen. Das sei für ihn ein Hauptgrund, die Position abzulehnen. Zweitens hätten die Emeriten viel mehr Ansprüche auf eine Remuneration als diese geistlihen Schul- inspektoren im Nebenamt. 2

Der Abg. Hansen {loß sich dem Antrage Hänel auf Rückverweisung des Titels an die Kommission an.

Der Abg. Strosser trat für die Position ein, und erklärte seine Bereitwilligkeit für eine Vermehrung der katholischen Kreis-Schulinspektionen zu stimmen. i

Die Position wurde dem Antrage des Abg. Dr. Hänel gemäß an die Kommission verwiesen. :

Hierauf vertagte \sihch das Haus um 4/, Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.

Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzcigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32,

Deffeutlich

Steckbriefe und Unterzsuchungs-Sachen.

1 2. u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 4. Verloosung, Amortisation,

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vor!adungen

Zinszahiung

er Anzeiger. 7

| 5. Indnstrielle Etab!issements, Fabriken und Grosshandel, 6. Verschiedene Bekanntmachnngen. etc. | 7. Literarische Anzeigen.

Inserate nehmen an : die Annoncen-Exveditionen des

L

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sewie alle übrigen größeren

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. unten beschriebenen

Stec{brief. Gegen den Scharfrichter Friedrich Ernsi Noctelt aus Bri

am 4. April 1852 zu Seiffer8hau Kreis Hirschberg

geboren, welder flüchtig ift, ist die Untersucbung

haft wegen Mordes, in den Akten II. J. 272/83, Es wird ersubt, denselben zu verhaften und in das Untersuchung8gefängniß zu Berlin, Alt- Moabit 11/12, abzulicfern. Berlin, den 23. Februar 1883. Der Untersucbungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Große c. 1,65 m,

verhängt.

Statur \{lank, Haare blond Bart Swnurrba

rt rötblih bloud, Kinnbart von derselben Farbe im [9448] Gesichtsfarbe gesund. neue n, dunkle Shirmmüße, f\eidener Regen- Besondere Kennzeichen: Sommersprofsen

Entstehen, Kleidung: Kniestiefeln, \{irm. im Gesicht, starrer Blick.

Gesicht länglich, grau gestreifter Rok und Hose,

Stebriefserneuerung. Der unter dem 10. Zuli | auferlegt werde, 1879 hinter den unten näher bezeichneten Arbeiter Reinhold Iulius Ferdinand Moheit erlassene Stek-

brief wird biermit erneuert. Der p. Moßheit i

durch Urtheil des Königlichen Schwurgerichts hier-

selbs vom 7. Juli 1879 in den Aften J.111. 834. 7 zu 4 Jahren Zuchthaus verurtheilt.

Geburtéort Kaß bei Danzig,

bart, Kinn fch{mal, Gesichtsbildung voll, oval, Zähne unvollständig, Spracbe deuts. Kennzeichen: auf dem Oberbauch rets cin kleine Leberfle. Berlin, den 22. Februar 1883. lide Staat8anwaltschaft beim Landgericht I.

Steckbriefs-Erledigung. Der von dem hiesigen Königl. Am18gerichte 1., Abtheilung 84, in den Akten den Maurer Fritz dem 15, Februar 1882 erlassene Steckbrief wird in den

84 G. 502 de 1882 gegen Schimmelpfennig wegen Diebstahls unter

Akten U. R. II. 179 de 1883 Berlin, den 26. Februar 1883, gericht I. Der Untersucbungs8richter Joh.

Stecbrief.

zurückgenommen

Gegen den unten

verhängt. ( C i und in das Amts8gerichts-Gefängniß

Alter 19 Jahre. des linken Armes. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Zeng- shumied Otto Albert Emil Lederer aus Prenzlau, welcher flüchtig ift, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Geriht8gefängniß zu CEberêwalde abzuliefern. Eberswalde, den 23, Februar 1883, Königli®es Amtsgericht. Be- schreibung: Alter 23 Jahre, Größe 1,65 m, Statur unterseßt, Haare dunkelblond, Stirn frei, Bart rasirt, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase ge- wöhnli, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung grau und {warz karrirer Rod, \chwarze Hose, grau und weiß gestreiftes Halstuc, Militärftiefeln, graue Mütze, grau wollenes Hemde, grau wollene Strümpfe.

Stekbrief. Gegen den Scchumacber Robert Stüwe aus Ludwigsthal, welcher flüchtig ift, ist die Untersuhungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerictsgefängniß zu Rummelsburg abzuliefern. J. 197/83. Stolp, den 22. Februar 1883. König- lie Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[9437] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Wilhelm Blank zu Berlin, Barnim- {traße 4, hat gegen den Eigenthümer Ferdinand Nattke, znletzt zu Berlin, Mehnerftr. 5, gemeldet, jest unbekannten Aufenthalts, wegen Zurück- behaltung von Sachen mit dem Antrage auf Her- auêgabe von Sachen, ev. Zahlung des in separato geltend zu machenden Werths derselben, sowie vor- Läufige Vollstreckbarkeits8erklärung des Urtheils ge- klagt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtgeriht 1. zu Berlin, Jüdenstr. 60, 2 Tr., Zimmer 89, auf

den 14. April 1883, Vormittags 107 Uhr.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 17, Februar 1883.

: : rehmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 24,

9446] Oeffentliche Zuftellung.

Die Ehefrau des Scefahrers Chr. Fr. Wilhelm Stindt aus Geestemünde, Catharine Marie Stindt, geb. Oelyen, in Bülkau, hat als Klägerin gegen ihren genannten Ehemann, Beklagten, wegen CGhe- \{eidung, beim dritten Civilsenate des Königlichen Ober-Landesgerichts Celle Berufung erhoben gegen das Urtheil der Civilkammer II. des Königlichen Landgerichts Verden vom 14. Februar 1882 mit dem Antrage:

Königliches Ober-Landesgericht wolle das ange- fohtene Urtheil aufheben und der Klage ref. exp. stattgeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- [lung der Berufung vor den dritten Civilsenat des

Signalement:

König-

Königliches Land-

e beschriebenen Swloffergesellen Karl Paul Herfurth, früher zu Brandenburg a./H., welcher fich verborgen bält, ift ‘dic Untersubungshaft wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung mittelst eines gefährlichen Werkzeuges Es wird ersucht, denselben zu verhaften zu Branden- burg a. /H. abzuliefern, Potsdam, den 20. Februar 1883, Königliche Staatsanwaltschaft. Beschreibung: Besondere Kennzeichen: Steifheit

auf Moutag, 21. Mai 1883,

Termine zu erfchcinen. 8s

gemadt. Celle, den 21. Februar 1883.

Civilfenat 1II. Biedermann.

Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Becker, Theodor Schulz,

die Klägerin innerbalb einer be

in die Prozeßkosten verurtheilt werden

Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des

gerichts zu Hamburg auf

Freitag, den 11. Mai 18883,

; _Vormittags 9{ Uhr,

r [mit der Aufforderung, einen bei Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 27. Februar 1883, ____W. Muter, Gerichtsschreiber des Landgerichts,

[9449] Landgericht Hamburg. : : Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Catharina Maraaretha Rowedder, geb. Thomßen, zu Hamburg, St. Pauli, Trommel- straße 21 part., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Donner, klagt gegen ihren Ehemann, den Handel8- mann Claus Hinrich Nowedder, früher zu Hamburg, jest unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen Ehebruchs, und ladet den Beklagten zur münd- liben Verhandlung des Retsstreits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rath- haus) auf _den 9. Mai 1883, Vormittags 9x Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 26. Februar 1883.

: A. W. Wegener, Gerichts\hreiber des Landgerichts zu Hamburg,

Civilkammer III.

[9447] Ocffentlice Zustellung. Die Ebefrau Caroline S riederike Lenz, geb.

Stange, zu Kiel, vertreten dur) den Rechtsanwalt Weber hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Musi- kus Franz Albert Lenz, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Chescheidung und „ladet den Beklagten zur Ableistung des der Klägerin durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts, Civilkammer 11, vom 1, November v. J. auferlegten Eides sowie zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 23. Mai 1883, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- e O Vi Drs zu bestellen. / i um Zwecke der öffentliczen Zustellung wird dic\er Auëzug der Klage bekannt de, : ' Kiel, den 26, Februar 1883.

: : Lange, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[9441] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister Gustav Hübner zu Priebus klagt gegen den Böttcher Heinrih Proetzig aus Priebus, seinem jeyigen Aufenthalt na unbekannt, wegen des MNestbetrages aus dem am 1: April 1874 gegebenen Darlehn mit dem Antrage auf Verurthei- [lung des Beklagten zur Zahlung von 60 4 nebst 5% Sinsen seit 1. Mai 1881 und vorläufige Voll- streckbarkeitserklärung des Urtel83, und ladet den Be- klagten zur mündliwen Verhandlung des Rects- streits_ vor das Königlihe Amtsgericht zu Priebus zum Termine

den 4, Mai 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Í Wentky, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[9445] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau des Fabrikarbeiters Johann Koester, Auguste, geborene Vogel, zu Düsseldorf, vertreten durd Rechtsanwalt Dolleshall, klagt gegen ihren anen Ehemann, früher zu Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Wobn- und Aufenthaltsort, wegen Miß- handlung und Ehebruchs mit dem Antrage auf Ebe- scheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 4. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Steinhäuser,

Königlichen Ober-Landesgerichts zu Celle

mit der Aufforderung, vertreten dur einen bei dem B, gedadten Gerichtshofe zugelassenen Anwalt in jenem

L Zum Zwee der öffentliben Zustellung wird dieser Auszug der kiägeriscen Berufungéanträge bekannt

Der Gerichtéëschreiber des Königl. Ober-Landesgeriht3

Die Ebefrau Mathilde Friederike Sulz, geb. der, vertreten durch den Rechtêanwalt Dr. H. Gläser, klagt gegen ihren Ehemann, Carl Hermann odor , unbekannten Aufenthalts, wegen Ghescheidung, mit dem Antrage, daß dem Beklagten

stimmten, gerihtsseitig zu normirenden Frist bekufs

Rer tlepung des ehelichen Zusammenlebens mit kten t | Kindern wiederum bei fih aufzunehmen und zwar , | unter dem Nectsnacbtbeile, daß Beklagter widrigen- 9 | falls für einen bögliwen Verlasser crklärt, und die ¿wischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande Alter 26 Iabre am &. Juni 1856 geboren —, geschieden, Beklagter auc als der s{uldige Theil | Religion evangelisch, Größe 160 Centimeter, Haare braun, Augen blau- arau, Augenbrauen braun, Bart brauner Schnurr- Nase kurz, dik, Mund klein, Gesichtéfarbe gesund, Besondere

theil solle, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verkandlung deë

Land-

dem gedachten Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

| 8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- | Annoncen - Bureaux. | 9. Familien-Nachrichten, j beilage. M E 2 ————— ————————— —————————————— ———— [9444] E Oeffeutliche Zustellung. [9452] =FPle Birma Kaltenba & Stra, Handlung in | Die Ebefrau des S{reinermeifters Iobann Straßburg, vertreten durd Rec1éanwalt Huber, Czapeck, Anna, geb. Durît, zu Giesenkir&en bx is T f Í E - L, Anna, (4 ib 3 l, 2! MelenttrMmen, ba flagt gegen den Mezger ZJosevh Lutenberger, bisher | gegen ihren genannten daselbst wobnenden Fhemann A S, Splezgatte Nr. 38 wohnhaft, jeßt | bei der 2. Civilkammcr des L Landa ribts zu te 2 g L 2A “G R A S 7 E. Es - M: Bn G S Dre wil; 47220 I} ohne vetannten Aufenthalt, aus einem Wesel vom Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erboben -

22. September 1882 mit dem Antrage auf Ver- urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 10999 4 , | nebft 6°%/9 Zinsen seit 20. Januar 1883 und 7,60 M4 Wecselunkoîten und ladet den Beklxgten :ur uünd- liden Verhandlung des Rectestreits vor die Kam- mer für Handelsiäcen des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg auf : Freitag, den 6. April 1883, ] Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedadten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentliden Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ° Der Landgerichts-Sekretär. Herüig.

Oeffentliche Zustellung L und Ladung. Der Rechbtsanwalt Diepold in Neunburg v. W. hat Namens des Josef Ebnetb, Krämcr in Kulz, gegen , | den Bauersfohn Josef Kramer in Kulz, (dessen Aufenthalt unbekannt ift) wegen S{mcer:cn2geld und Entschädigung zu 81 M 43 am 3. ds, Mts3. Klage geftellt und zur mündliden Verhandlunz des Rechtsstreites den Beklagten vor das K. Atrmntszericht Neunburg v. W. auf Donnerstag, den 12. April 1883, Vormittags S Uhr, geladen mit dem Antrage, den Beklagten zur Zah- lung von 81 Æ 43 „Z Hauptsadve sammt 5% Verzugszinsen vom Tage der Klagszustellung an und in die sämmtlicven Prozeßkosten zu verurteilen. Zu diesem Termine wird der Leklagte wegen Unbekanntsein seines Aufenthaltes hiemit öffentlich geladen. | Neunburg v. W., den 23. Februar 1883, Der Kgl. Sekretär: Etinger.

Oeffentlihe Zustellung.

L In der Prozeßsache der Dienstmagd und Häuslertoher Theresix Werner, zuleßt in Droschkau, jeßt unbekannten Aufenthalts, Klägerin,

[9443]

[9449]

wider den Bauergutsbesizer Franz Langer zu Altbatzdorf, Beklagten, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Perls zu Glas, wegen 55 M 20 Z Lohn und Kostgeld wegen nit gere{tfertigter Entlassung aus dem Dieust- verhältnisse,

Alktenzeiben I. Instanz C. 791/81 hat der Beklagte gegen das am 5. Iuli 1882 vere kündete Urtheil des Königlihen Amtsgerichts zu Glatz Berufung mit dem Antrage eingelegt: das vorgenannte Urtheil aufzuheben, Klaäg:rin mit ihrer Klage abzuweisen und ihr die Koften beider Instanzen aufzuerlegen.

Es ladet die Klägerin und Berufunzsb: klagte zur mündliwen Verhandlung über das eingelegte Rechtsm ittel der Berufung vor die Zivilkammer dcs Königlich en Landgeriwts zu Glatz auf den 28, Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerickte zu- a aba Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu be- stellen. ch Zum Zwecke der öffenilichen Zustellung wird der vorstehende Auszug bekannt gemacht. Glaß, den 27, Februar 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen LandgeriBts,

[9471] : j Aufgebot eines Verschollenen.

Der am 19. Juli 1817 zu Bikenriede, Kreis Mühlhausen i. Th., geborene Franz Valentin Vogt, Sohn des Handarbeiters HeinriÞd Vogt und seiner Ehefrau Catharine, geb. Droeßler, hat vor länger als 20 Jähren seinen Wohnort Bienriede verlassen, an gas Amerika auszuwandern, und ist seitdem ver- ollen. Auf Antrag feines Bruders, des Ackermanns Jo- seph Vogt zu Bidtenriede, als eines erbbercchtigten nächsten Verwandten desselben, werden der Fränz Valentin Vogt, ingleichen dessen unbekannte Erben und Erbnehmer hierdurG aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Dezember 1883, Vormit- tags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 20, anberaumten Termine schriftlich oder per- fönlich zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erflärt und sein Nachlaß dessen nächîten be- kannten Erben mit den Folgen der 88, 834 ff. II. 18 A. L. R. ausgeantwortet werden wird. Mühlhausen i. Th., den 23. Februar 1883, Königliches Amtsgericht. IVY.

[9465]

Auf den Antrag des Bankdirektors W. F. Russel zu Wanganui, Neu-Seeland, der Ehefrau des Weiß- gerbers Anna Stelzer zu Atersdorf bei Hieting, des Hauptmanns und Compagnie-Chefs vom 83,

hierzu ist Verbandlungétermin am 23, Juni 1883

Morgens 9 Uhr. s Düsseldorf, den 26. Februar 1883. Holz. Geribts\creiber des K. Landgerichts.

[9450]

Die Ebefrau des Kaufmann8 Carl Heinri Giesen ermine, geb. Brand, obne Gesbäft zu DüNel- orf, hat bei der I. Civilfammer des Könial. Landgerichts zu Düsseldorf Klage auf Gütertren- nung erhoben; bierzu ist Verbandlungätermin auf den 21. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, anbe- raumt.

Düsscldorf, den 20. Februar 1883,

Steinhäusfer, Gerichtssch{reiber des Königlichen Landgericbts,

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[9456] Kaiserlibes Landgeribt Straßburg. Auszug. In Sawen der Iobanna Linder, zu Strafburg wobnbaft Klägerin im Armenrecht, vertreten dur& Rechtes anwalt Sneegans, gegen ihren Ebemann Fricd- ri Wilbelm Pfleging, ebemals Wirth, beute Ver- ncerungLagent, zu Straßburg, nit vertreten, Ves klagten, hat die II. Civilkammer des K. Land-eribts zu Straßburg turd Urtbeil resv. Bescluß rom _- 2 Februar 1883 : i die Gütertrennung zwis&en den Parteien aus- gesproben und dieselben zur Auseinandersetung ibrer Vermögen®trechte vor Notar Schmitz hierselb # verwiesen. E Straßburg, den 22, Februar 1883, Sekretariat der 11. Civilkammer. Weber. Kaiserliches Landacribt Straßburg. Anszug. In Sacben der Marie Kubet, ohne Gewerbe, zu Hagenau wohr-

[9457]

haft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, Klägerin,

/ gegen

ihren Ehemann Ludwig Guillier, Bauunternehmer

in Hagenau, nit vertreten, Beklagten, hat die IT. Civilkammer des K. Landgeri%ts zu Straßbura durch Urtheil resp. Befcbluß vom 22. Fe- bruar 1883 die Gütertrennung zwisGen den Parteien au2ge- \sprocben und dieselben zur Aukteinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor Notar Kleinclaus in Hagenau vertie]en. Straßburg, den 22, Februar 1883.

Sekretariat der I1. Civilkammer.

Weber.

Jm Namen des Königs! Verkündet am 22. Februar 1883. __gez. Barkowsky, Gerictsschreiber. Auf den Antrag des Schmiedemeisters Ecnst Hâäger zu Wolkow, vertreten durch den Necbi8anwalt Müller zu Demmin, i erfennt das Königliche Amtsgeribt zu Treptow a./Toll. dur den Amtsrichter Ziehm für Ret: 1) Die etwaigen Berechtigten der Hyvotheken- Theilpost vos 600 4, eingetragen in Abtbeilung IIT. Nr, 7 resv. Nr. 1 des Grundbu&{s von Wolkow Band I. Blatt 235 und Band II. Blatt 111 (ein- getragener Eigenthümer: Schmiedemeister Ernft Hâger zu Wolkow) für den dem Aufenthalt nach unbekannten Schmied Theodor Arndt aus Wolkoro werden mit ihren Ansprüchen auf die Theilvost aus- ge\{chlo\en. 2) Die Kosten des Aufgebot8verfahren8 werden n U Ernst Häger zu Wolkow auf, erlegt.

[9469]

gez. Zie bm.

[9461] Zm Namen des Königs ! In der Aufocbotssacbe der bei der LZwangs8ver- steigerung des Grundstücks Nr. 770 Königshütte ge-

bildeten Spezialmasse erkennt das Königlibe Amtë- gericht zu Königshütte für Recht:

1) Den Zimmerhauer Peter und Johanna Ma- ligloffaschen Eheleuten werden ihre Rechte auf die in der Subhastation des Grundstücks von 770 Königshütte angelegte Spezialmasse von 1710 M 4 «4 Hebung der in Abtheilung II1 Nr. 1 und 2 eingetragenen Hyvotheken vor- behalten, 2) die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse ausgesclofsen, 3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus der Spezialmasse vorweg zu entnehmen.

Von Rechts Wegen. Königshütte, den 14. Februar 1883,

Königlich:s Amtsgericht,

[9453]

Durch Urtheil vom 1. Februar 1883 hat das

Garde - Grenadier - Regiment „Königin Elisabeth“ von Wrochem zu Spandau und des Grundbesitzers Franz Pal zu Ziegenfuß bei Landskron, sind in ie ine Vie U S aid A die Antheil-

eine der Herzoglichß Braunschweigishen Prämien- Anleihe vom 1. März 1869: S 1) Serie 1191 Nr. 23, Serie 2170 Nr. 29, Serie 7555 Nr. 16, 2) Scrie 2244 Nr. 15, 3) Serie 7473 Nr. 28, 4) Serie 4094 Nr. 47, für kraftlos erklärt. BraunsŸchweig, 21. Februar 1883, Herzogliches Amtsgericht. IX.

L, Rabert.

Gerihts\{reiber des Königlichen Landgerits.

Königliche Landgericht zu Cöln die zwischen den in Oberembt wohnenden Eheleuten Peter Pelzer, Klein- händler, und Elifabeth, geborene Gürzeni, ohne Geschäft, bestandene ge]eßlihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Güter- trennung ausgesprochen und die Parteien zum Zwecke der Auseinanderseßzung vor den Königlichen Notar Mundt zu Bergheim verwiesen. Cöln, den 25. Februar 1883. Für die Richtigkeit des Auszuges :

Müller, Rechtsanwalt. Veröffentlicht :

: ¿Wvetler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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