1883 / 75 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Gese, betreffend die Erhebung von Reichs- Stempelabgaben. Vom 1. Juli 1881. Auf Grundlage der Materialien und der crläutecrnden amtlihen Verfügungen kom- mentatorisW bearbeitet und mit avéführlidem Inhaltsverzeiwniß, Quellennahweis und Sathregister herauëgegeben von Dr. Carl Krökel. Berlin. Verlag von Franz Siemenroth. Preis 7 4 Das Gesetz, betreffend die Erhebung der Reih8-Stempelabgaben ge- bôrt zu denjenigen neueren Geseßen auf dem Gebiete der Reichs- finanzen, über welche im Verkehréleben recht viel gesprochen und ge- {rieben worden ist. Seit der Geltung dieses Gefeßes entstanden über die Anwendung und Ausélegung der einzelnen Bestimmungen mannigfaltige Zweifel. Das Gese hat es allerdings mit Verhält- niffen zu thun, die in ihrer Form so außerortentlih weckselvoll sind, daß son cine große Vertrautbeit mit den gegebenen Vorschriften notktwendig ist, um zu ziner gewissen Klarheit Über daffelbe zu ge- langen. Handelt es si also bei dem in Rede stehenden Geseße um eine in lebhaftem Fluß befindliche Materie, so wird ein für den prak- lischen Gebrau bestimmter Kommentar dazu in den betreffenden Kreisen willfommene Aufnahme finden. Der vorliegende Kommentar giebt zuräcbst ci-e Vorgeshihte des Geseßes, eine Uebersicht der Geset- getunger des Auélandes über die dort von Urkunden erbobenen Stempel, und zu dem Geseße selbst das ganze bisher ergangene Material de lege ferenda und de lege lata, Allegate aus azderen Gefeßen, Entscheidungen und Verfügungen von oberften Finanz- behörden der meisten deutshen Staaten. Die forgfältige Darstellung des weitshichtigen Materials ermöglicht ein leihtes und \chnelles ure{tfinden în den einzelnen Gesetzesbestimmungen. Zu diesem wee trägt auch wesentli bei, daß der Kern des Gesetzes in seinen Giruntbcstimmungen mit in das Inhaltéverzeick{niß und Sacbregister aufgenommen ist. Der Krökelsce Kommentar dürfte daber in bervorragentem Maße geeignet sein, Denen, welche an der Anwendung des Gefeßes betr. die Erbebung von Reichéstempelabgaben betheiligt sind, ein Handbuch zu bieten, das \sich nicht nur in Zweifelsfällen bewähren, sondern auc vor Allem das Verständniß des Gesetes vom 1. Juli 1881 in weiten Kreisen fördern wird. ___— Der „Vogtländisbe Alterthumsforschende Ver- ein“ zu Hobenleuben hat kürzli seinen 52. und 53. Jahres- bericht veröffentlicht, der zuglei den 4. und 5. Jahresbericht seines Zweigvereins, des „GescGichts- und alterthumsforscbenden Vercins“ zu Scleiz enthält urd im Auftrage de: Direktoriums von dem Sekrctär des erstgenannten, Pfarrer Dietrich in Hobenleuben, herausgegeben worden ist. Jn dem vor- liegenden Bande seßt Bürgermeister Dr. Julius Alberti in Swleiz die Publikation der gesammelten ältesten Stadtrechte der reußischen Städte fort, und zwar gelangen hier die Stadtre{te von Lobenstein, Tanna und Saalburg zum Abdruck; Greiz foll in dem näcbsten Bande folgen, Das älteste Stadtre{t von Schleiz ist bereits in früberen Bänden veröffentliht und wird in den demnächst er- scheinenden, von dem dortigen Geschihts- und Alterthums- verein herauëgegebenen „Urkunden zur Geschicbte der Stadt Schleiz im Mittealter* der Oeffentlichkeit übergeben wer- den, weéhalb bier auf den Abdruck verzichtet wurde. R. Eisel seßt seine Berichte über neuere, im Interesse des Vereins unternommene Auëgrabungen fort und \childert die Ergebnisse der Nachgrabungen auf einem Urnenfriedhof in Gera soroie die Unter- suchungen der Grabhügel auf der Cofse bei Mühléedorf. Eine an- ziehende fulturhifstorisbe Skizze-bietet Amtsribter Meyer in Hoben- leuben in dem abgedruckten Vortrage über den Frankenwald reußischen Antheils, Dr. Saalborn in Sorau N.-L. eine sehr gründliche, ge- \cichtlib-etymologische Untersuung über die Lage der provincia Sa- rowe, welche in Fuldaer Urkunden aus den Jahren 801 und 1012 erwähnt wird und zu wissenschaftlicen Kontroversen Veranlaffung gegeben hat. Zwei weitere interessante Beiträge beschäftigen si mit Forschungen Uber Volksglauben, Märchen und Sagen; der eine betitelt: zwei mythishe Schlüssel und ein Kompaß, ein von dem Seminar-Ober- lehrer Dr. Köhler in Schneeberg gehaltener Vortrag bespricht die abergläubisben Vorstellungen, welce si an die sogenannte Wunder- blume, die Springwurzel und die Wünschelruthe knüpfen; der andere, vom Prediger Garthe in Zwöten, unterwirft das deutsche Volks- märchen einer Untersubung hinsichtlib seiner mythischen und symbolishen Bedeutung, Der Verfasser prüft einzeln daraufhin die bekanntesten Märhen der Grimm’shen Samm- lung und gelangt dabei zu sehr interessanten Ergebnissen. Zum Beispiel erklären sih die Unmöglichkeiten des Märchens vom Rotbkäppcen soglei in_sinnigster Weise, sobald man statt des Rothkäppchens die rothe Sommerblume, statt der Großmutter die im Herbst alternde, gleichsam erkrankende Mutter Erde, statt des Wolfs (des Fenris der Edda) den bôfen Winter einsett, der die Erde und mit ihr die Blumen in seinen Eis- und S{neeleib verschlingt und dann schnarcht (d. h. in den brausenden Winterstürmen), bis der Iäger kommt, d. h. Odin, der lichte Himmel8gott, der mit dem blitenden Scbwerte der Sonnenstrahlen den Bauch des Fenris, d. h. die Eis- und Scbneedecke aufshneidet, worauf die Frühlingsblumen zurückkehren, die Mutter Erde zu neuem Leben erwacht und der grimme Winter als Eisgang mit großen Schollen und {weren Steinen aus den Flußbetten in den ewigen Brunnen des Weltmeeres stürzt. Die am Schluß abgedruckten Iahresberihte nebst den Sitzungs- protokollen und den Listen der gehaltenen Vorträge geben von dem Gedeihen der beiden Vereine und dem regen wissenshaftlihen Eifer ihrer Mitglieder mannigfacbes Zeugniß; au die Sammlungen und idie Bibliothek sind, wie die mitgetheilten Verzeichnisse ausweisen, durch Geschenk, Tausch und Ankauf in steter Vermehrung begriffen. Das kürzlih erschienene erste Heft Il. Bandes der Zeit- \chrift für Geschichte und Landeskunde der Provinz Posen, herausgegeben von Dr. Christian Meyer, Königlihem Staatéarchivar der Provinz Posen (Posen, im Selbstverlage des

Hcrauêgebers, und in Kommission bei Wilh. Köbner in Breslau), bringt den S{luß der Abhandlung des Herausgebers: „Friedrich der Große und der Netedistrikt“, der wegen der angehängten urkundlichen Diese Beilagen bestehen in einer großen Anzahl, die landesväterlihe Sorge des großen Königs um die Kultivirung des Negßedistrikts lebendig bezeu- genden Kabinet8ordres, die den Publikationen aus den S gründe einem Heraus- in Breslau). Ferner enthält das vorliegente Heft den A der chronolo- achert, und die

dritte Fortseßung der Beiträge zur Verfassungs- und R roßen Bran und den JIudenprozeß von 1536—1536 behandelndund mit Aktenstücken belegend. Der Beitrag von Dr. Christian Meyer: „Die Deutschen der Provinz Posen gegenüber dem polnishen Aufstande im Jahre Am Ende des Hefts emeine Schilderung der erhältnisse der Provinz in demselben Jahre, 1848, wie sie der verstorbene General Heinrih von Brandt in feinen Memoiren ent-

Beilagen ein ganz besonderes Interesse gewährt.

entnommen sind. Die inzwischen au in elbstverlag des Köbner

preußishen Staatsarchiven lide Arbeit is Übrigens Separatabdruck erschienen (Posen, gebers, in Kommission bei Wilh. gischen Nachrichten von der Stadt Meseriß, von

der Stadt Posen, von A. Warschauer, diesmal den

1848“ gelangt ebenfalls hier zum I iebt der Herausgeber noch eine lebendige a

worfen hat.

Das Domgymnasium zu Naumburg a. S., dessen Jahresberiht Ostern 1883 erschienen, wurde in 9 Klassen (Ober- und Unterprima, Ober- und Untersekunda, Ober- und Untertertia, Quarta, Quinta und Sexta) im Sommersemester 1882 von 286 Schülern be- sucht; davon waren evangelischer. Konfession 283, katholisber 3, aus Naumbkburg 167, von auswärts 119. Im Wintersemester 1882—83 war die Gesammtzahl der Scüler 275, davon evangelish 270, ka- tholisch 5, aus Naumburg 168, von auëswärts 107. Von den Shü- [ern bestanden die Maturitätsprüfung zu Michaelis 1882 7 und zu Außer diesen Akiturienten verließen 39 Schüler das Gymnasium, dagegen wurden 60 Schüler aufge- Es wirkten an der Anftalt, welcher Dr. Anton als Di-

rektor vorsteht, 10 ordentliche Lehrer, 2 wissenschaftliche Plsslehrer, n

Ostern 1883 11 Primaner. nommen. 2 Kandidaten, der Domprediger, 1 Musik- und 1 Turnlehrer.

Benefizien (Stipendien, Schulgelder-Freistellen, Freitishe) wurden im vergangenen Jahre verliehen an S&üler in Summa 4013 Æ 1 H, an Studenten in Summa 406 & 49 „Z. Den Schulnachrichten gebt eine aueführliche Lateinisde Abbandlung De Aristarchi Samo- thracis arte grammatica von Dr. Ribbach vorauf.

Publikationen des Börsen-Vereins der deutschen Buchhändler. Neue Folge. Archiv für Geschicbte des deutsben Buchhandels. Herausgegében von der hbiftorishen Kommission des Börsenvereins der deutshen Bucbbändler. VIII. Leipzig, Verlag des Börsen-Vereins der deutsben Buchhändler. 1883. Wie schon die früheren Bände, so enthält auch der vorliegende eine Reibe interessanter und wichtiger Beiträge zur Geschichte des deutshen Buchhandels im 16., 17., 18. und 19. Jahrhundert. Dabin ge- bören folgende Aufsäte: Samuel Apiarius, der âltefte Buchdrucker Solothurns (1565— 1566) von Frz. Jos. Sciffmann; ein Buchdruer- strike zu Frankfurt a. M. im Jahr 1597, von H. Pollmannz ferner die 3 Aufsäße von Albr. Kirchhof „Weiteres Über die Anfänge des Leipziger Meßkatalogs“, „Zur älteren Geschichte der kursähs. Privi- legien gegen Nacbdruck (und der sähsischen Censur)", und „Zur ältesten Geschichte des Leipziger Zeitungswesens.* Kirchhoff ist außerdem bei der Durcbmusterung und Registrirung der umfängliden Akten der früheren säcsishen Bücberkommission zu Leipzig auf eine Menge fkleiner carakteristisher Züge aus dem gescâftliben Treiben und auf man(erlei interessante apho- ristis&e Beiträge zur Geschicbte der Entwicklung der Geschäfts- gebräucbe gestoßen und theilt nun 14 derartige Beiträge unter dem Titel „Lesefrüchte aus den Akten der Kurf. sächs. Bücher-Kommission zu Leipzig“ mit. Unter diesen „Lesefrüchten® sind am interessantesten Nr. 8 „Kleinbuhhandel und Kolportage in Leipzig an der Wende des 17. Jahrh.*, Nr. 9 „Die Haltung der theologishen Fakultät zu Leipzig als Censurbebörde“ und Nr. 12 „Zur älteren Gesichte der Leipziger Lokalpresse“. Auf die „Lesefrüchte“ folgen 24 Urkunden (von 1707—1786) übec die Verhältnisse des Bachhandels und der Presse in Straßburg im 18. Jahrhundert, mitgetheilt vom Stadtarhivar Brucker. Interefssant sind ferner J. Herm. Meyers Mittheilungen zur inneren Geshilte des deutschen Bucbbandels von 1811—1848, betreffend die Vereinebildung und Vereinsthätigkeit der Buchhändler. Den Schbluß des Bandes bilden folgende mehr oder weniger interessante „Miszellen*: Buch- hândleriswe Geschäft?papiere aus den Jahren 1523—1530, von Albr. Kirchhoff; Danziger Buchhändler als Kalenderverleger im 16. Jabr- bundert, mitgetheilt von Ed. Krause; Ein gefährliher Druckfehler, von Albr. Kirbhoff; Beiträge zur Geschihie der österreichischen Bücherpolizei (1713—1718); Buchhändlerisbe Deputirte {on im Jahre 1778, mitgetheilt von F. Herm. Meyer; Bucbhändlerbriefe von 1786—1816, veröffentlidt von Ludw. Geiger; Eine Kabinetsordre (des Königs Friedrich Wilhelm I1II1. von Preußen vom 12, Januar 1798) an den Etats-Minifter von Wöllner, mitgetheilt von F. Herm. Meyer; Aus den Hartknobschen Geschäftspapiercn, mitgetheilt von G. Lagerloß; Ps Gottf. Kummers Votum über die pseudo-Pertbessche Eingabe von Jubilateméesse 1811, mitgetheilt von F. Herm. Meyer. In dem diesjährigen D fterprogramm des Königl. Gym- nasiums und Realgymnasiums zu Insterburg geht den Swulnachrihten eine gescidtlihe Abhandlung des Gypmnasiallehrers Dr. G. Toews, unter dem Titcl „Beiträge zur Geschichte der Stadt Insterburg (I. Jabrhundert)“ vorauf. Dieselben ent- halten auf Grund der vorhandenen Quellen und Hülfsmittel eine recht {äybare Uebersicht über die Geschichte Insterburgs von seiner Entstehung um die Mitte des 14. Jahrhunderts an, sowie über seine allmählihe Entwickelung unter Herzog Albrecht, Albrecht II. Friedrich, Markgraf Georg Friedri von Anébac, dessen Fundations-Privilegium vom 10. Oktober 1583 für die Stadt in seinen wichtigsten Bestim- mungen mitgetheilt wird, ferner unter Johann Sigismund und unter dem großen Kurfürsten. Mit dem Ende der Regierung des großen Kurfürsten läuft auch das erste Jahrhundert der Stadt Insterburg ab. Den Squlnachribten, die auf die Abhandlung folgen, entnehmen wir folgende Daten: Die ganze Anstalt besteht aus einem Gymnasium mit 12 Klassen (Oker- und Unter-Prima, Ob.- und Unt.-Sekunda, Ob.- und Unt.-Tertia, Ob.- und Unt.-Quarta, Ob.- und Unt.-Quinta, Ob.- und Unt.- Serta), einem Realgymnasium mit 5 Klassen (Prima, Ob.- und Unt.- Sekunda, Ob.- und Unt.-Tertia) und einer Vorsbule mit 3 Klassen (1., 2. und 3.). An der Anstalt unterrichten 28 Lehrer. Bei der Ausgabe des vorigen Programmes zählte die Anstalt 700 Scbüler, nämlich das Gymnasium 442, das Realgymnasium 170, die Vor- \chule 88 Schüler, gegenwärtig (1. März 1883) €86 Schüler, nâm- lih das Gymnasium 483, das Realgymnasium 113, die Vorschule 90 Schüler. Von den 596 Schülern, welbe gegenwärtig die Doppelanstalt besuchen, sind 251 einheimisce, 345 auswärtige (davon 8 Ausländer), und zwar befinden sh im Gymnafium 201 einheimische, 282 auswärtige; im Realgymnasium 50 einheimische, 67 auswärtige. Evangelischer Religion find 559, katholiscer 6, jüdi- scher 31. Aufgenommen wurden zu und ra% Ostern 93, zu und nach Michaelis 16, im Ganzen 109 Schüler. Abgegangen sind seit 1, März 1882 125, mit dem Zeugnif der Reife 23; zu anderen Be- rufsarten oder auf andere Schulen 102. Gestorben sind 3. In die Vorschule wurden Mleminen zu und nah Ostern 34, zu und nach Michaelis 15, im Ganzen 40. Es wurden also im Ganzen (109 + 49) = 158 Schüler rezipirt. Abgegangen sind von der Vorschule im Ganzen 47, nach der Sexta 41, na anderen Sculen 5, gestorben 1. Von den 90 Schülern, welche gegenwärtig die Vor- schule besuchen, sind 57 einheimishe, 33 auêwärtige (davon 3 Aus- länder), 83 evangelisher und 7 jüdisber Religion. Die ganze Anstalt wird demna von (483 + 113 + 90) = 686 Schülern besucht, von denen 308 einheimische, 378 auswärtige sind (unter die- sen im Ganzen 11 Ausländer). L

Dem Jahresbericht über die Friedrichs-Wer- dershe Gewerbeschule in Berlin zufolge, welcher für das Schuljahr 1882—83 von dem Direktor derselben, Gallenkamp, vor Kurzem erstattet worden, bildet diese Gewerbeschule (Ober-Real- \hule) ihre Schüler für die Studien auf technischen Hochschulen und verfolgt in ihren mittleren Klassen zuglei das Ziel der Vorbildung für den bürgerlihen Beruf. Sie pflegt neben den \sprachlich-historisben Fächern besonders die mathematis-naturwissen- schaftlichen und das Zeichnen; das Lateinische ist von ihrem Lehrplan ausgeschlossen. Besucht wurte die Anstalt, an der 31 Lehrer wirken, in ihren 9 Klassen (Ober- und Unter - Prima, Ober- und Unter - Sekunda, Ober- und Unter - Tertia, Quarta, Quinta, Serta) im Sommersemester 1882 von 523 Schülern (467 evangelishen, 20 fatholishen, 4 Dissidenten, 4 jüdi- schen, 466 Berlinern, 57 Auswärtigen), im Wintersemester 1882—83 von 528 Scülern (456 evangelisben, 19 katholischen, 4 ne Ge 49 jüdischen, 478 Berlinern, 50 Auswärtigen). In der Abiturientenprüfung erwarben 5 Schüler das Zeugniß der Reife. Im verflossenen Schuljahre hat bei der Schule auc eine Fort- bildungéanstalt nach den Grundsäßen für die Verwaltung des Fort- bildungs-Schulwesens der Stadt Berlin von 1882 bestanden. Die- selbe hatte 2 Abtheilungen. In der einen wurde im deutschen Stil, im kaufmännischen Rechnen, in der Buchführung, im Französischen, im Englischen - unterrichtet, in der anderen Handelégeographie und Me pr du vorgetragen. Abgesondert von dem vorstehenden Jahresberiht der genannten Gewerbescbule ist eine wissenschaftliche Abhandlung des Oberlehrers Dr. Aug. Althaus „Ueber Lessings Minna von Barnhelm* ausgegeben worden.

Der Buchhändler Jsaac St. Goar in Frankfurt a. M. hat einen antiquarischben Katalog, Nr. 56, ausgegeben. Der- selbe enthält ein Verzeichniß von 1650 Sriften, die unter folgende Abtheilungen vertheilt sind: I. Nationalökonomie, Finanz- und Kame- ralwissenshaften (im Ganzen 126 Nrn.); 11. Staats- und Verwal- untere, Verfassung und Presse (im Ganzen 176 Nrn.); III. Po- litik, Diplomatik und politishe Memoiren, Kongresse (im Ganzen 470 Nrn.); 1V. Staat und Kire (96 Nrn.); V. Soziale Frage, Auswanderungswesen, Genossenschaften (im Ganzen 145 Nrn.);

VI. Oeffentlibe Gesundheitspflege, Wohlthätigkeitsanstalten, Wasser- versorgung, Beleuhtungs- und Feuerlöschwesen (im Ganzen 84 Nrn.);

VII. Statistik (45 Nrn.); VI!I. Gewerbe, Handel, Verkehréwesen (im Ganzen 167 Nrn.); 1X. Auéftellungen, Fabeatwesin, Urbeberredbt (46 Nrn.); X. Haué- und Landwirthschaft, Ackerbau, Forftwesen (im Ganzen 276 Nrn.); XI. Anhang (19 Nrn.). Unter dea verzeichneten befinden \sich werthvolle und interefsante Werke. i

Gewerbe und Handel.

Amsterdam, 29. März. (W. T. B.) Bei der heute von der niederländisben Handels8gefellshaft abgehaltenen Zinnauktion über 22422 Blôckte Bankazinn wurden 58 à 584, durhschnittlich 584 Cent. bezahlt.

Verkehrs-Anstalten.

Triest, 29. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer e Achille“ ist heute Mittag aus Korstantinopel hier eingetroffen.

Berlin, 30. März 1883.

Cassel, 29. März. (W. T. B.) Der deutsche Verein egen den MANIeEnA geistiger Getränke hat sich heute ier unter dem Versie des Professor Nafe aus Bonn konstituirt. Die Versammluna war aus allen Theilen Deutschlands zablrei be- suckt und wurde Namers der Stadt vom Ober-Bürgermeister Weise begrüßt; unter den Theilnebmern an derselben befand sih auc der Ober-Präsident Graf ¿zu Eulenburg. Prof. Naffe eröffnete die Ver- sammlung mit einem Hinweis auf die Zwecke des Vereins, der Ge- schäftsführer Lammers (Bremen) gab eine Uebersicht über den Bei- tritt neuer Mitglieder, unter denen \sich aub Feldmarschall Graf Moltke befindet. An die hierauf erfolgte Festseßung der Vereine- statuten {lofsen sich Vorträge von Lammers über die Scbankfrage, von Professor Finkelnburg (Godesberg) über die Aufflärunçen, welche die Alkobolfrage von der Wirksamkcit des Vereins zu erwarten habe und von Pastor Hirsch über den Branntwein und die englische Geseh- gebung.

Das B elle-Alliance- Theater ift allabendlib bei den Auf- führungen der Gesargspofse „Ebbe und Fluth“ ausrerkauft und wird das Publikym nicht müde, Frl. Ern -ftine Wegner, Herren Engels, Niedt und Wallner durch lebbaften Beifall autzuzeichnen.

Hr. Francis Plarté, ein Pariser Pianist, welchber gestcrn im Saale der Sing-Akademie ein Concert gab, muß zu den auêge- zeihnetsten Künstlern seines Faches gezählt werden. Seine Vortrags- weise hat etwas durchaus Originelles, sowohl in der gesammten Auf- fassung, wie in der Accentuation und zuweilen auch im Tempo, aber immer wird man gestehen müssen, daß sein Vortrag {öôn war. Die Eigenart des Künstlers, sein Temperament, dürften Erklärung genug dafür sein, daß bei ihm gefüblvolle, tief musikalishe Nummern nit zu ihrem vollen Ret kommen, während ein leihteres Genre, wenn es au technisch die größten Schwierigkeiten bietet, mit un- übertrefflider Grazie zu Gehör gebracht wird. In erster Beziehung war es namenilich ein Say aus Beethovens Appassionata, der uns und, wie es sien, schr vielen Hörern ganz befremdlih klang, Rhyth- mus und Empfindung waren vollständig ungewöhnli ; in leßterer Beziehung möchten wir Gluck8 Gavotte, die Hr. Planté mit an- muthendem Humor und zartem Gefühl spielte, Wagners Spinnerinnen- lied in der Lisztshen Bearbeitung und Mendeltsohns Capriccio, als das Trefflichste ansehen, was der Abend bot. Die ganze Fülle seiner virtuosen Leistungen gab der Künstler in den Chopinschen Piecen und ganz besonders in den „Etudes* und der „Polonaise“, endli in der Lisztshen Rhapsodie. Im Ganzen gestaltete sih der Abend so zu einem äußerst genußfreihen. Die Zubörer spendeten dem Konzertgeber nach jedem Satze reihen Beifall, der sich am vot ter Poel steigerte und den Künstler zu einer kleinen Extiragabe veranlaßte.

LiterarisheNeuigkeiten und periodisheSchriften.

D eutsche Landwirthscaftliche Presse. Nr. 25. In- halt. Viebhaltung und theure Protuktion. Von Rittergutebésißer Förster-Koniopp. Feuilleton. Landwirtbschaftlihe Reiseskizzen aus Ungarn. Von Dr. Louis Bein in Berlin. (Fortseßzurg.) Hauéwirthscaft. Wirthscaftéplaudereien für Lardwirthtfraucn. Rauhverzehrende Feuerungëanlagen nach Patent W. J. Wegner in Berlin 8W., Markgrafenstraße 76. (Mit Abbildungen.) Mitgetheilt von Baurath Engel in Berlin. Correspondcnzen. Berlin. Lite- ratur. Auéstelungen. Landwirthschaftlie Lehranstalten. Rußlands Pferde- und Rindviebausfuhr. Sprecbfaal. Handel und Verkehr. Vieh. Futter- und Düngamittel. Eier und R Kartoffelfabrikate und Weizenstärke. Gemüse und

rüchte. Wild, Geflügel und Fische. Hülsenfrüchte und Sâ- mereien.

Milch{-Zeitung. Nr. 13, Inbalt: Strobdeckde zum Scbute der abgemähten Früchte. Von Schmiß-Winnenthal. Molkenfüt- terung an Zucbtsäue. Von Gäbel-Lensahe (Holstein). Fabrikation der Kunstbutter. Von Herter-Burshen. Verschiedene Mitthei- lungen. Deutscland. Berlin. Neue Centralmolkerei. Karls8- ruhe Vieheinfubr aus Jtalien. München. Lehrkursus in der Molkerei. Ansteckende Hausthierkrankheiten. Deutsbland. Schuß- maßregeln gegen die Maul- und Klauensäube. Schafräude. Einfuhr- und Dur{fuhrverbot von Sckafen. Ausstellungen. Deutschland. Molkereiausftelung in Danzig. Allgemeine Berichte. Bullenhaltung im Königreih Sachsen. Zur Mil@versorgung Hamburgs. Milcwirthscaftlihes aus England. Erfahrungen in der Praxis. Rindvieh-Weidemast-Resultate. Statistik. Zu den Konjunkturen der Milchprodukte. Literatur. Die Gesundheits- pflege der landwirthschaftlicen Haussäugethiere. Spresaal. Ln von Baumwollensamenkuhen. Milchpräparate als

othstandenahrung. Patente. Unterrihtswesen. Inter- nationale landwirtbscaftlide Thierautftellung in Hamburg 1883. Markt- und Ausftellungs-Kalender. An- und Verkäufe von Zulht- vich. Marktberichte. E : .

Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber, Züchter und Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß. Nr. 13. Inhalt: Zum Vogelsbuß: Geseßlibe Regelung (Fortseßung). Die elfte Ausftellung des Vereins „Cypria*® in Berlin (Schluß). Der wilde Kanarienvogel und seine Veredelung in der Gefangenschaft Gor seßung). Meine Sonnenvögel. Aus Haus, Hof, Feld und Wald. Brieflihe Mittheilungen. Anfragen und Auskunft. Aus den Vereinen: Dreéden, Annaberg, Königswinter, Straßburg, Bamberg, Wien, Lingen, Lübeck, Viersen, Luzern. / Ï j

Isis. Zeitschrift für alle naturwissenschaftliben Liebhabereien.

erausgegeben von Dr. Karl Ruß und Bruno Dürigen. E

halt: Zoologie: Köder beim Angelfishen. Züchtung aus- und inländischer Schmetterlinge (Fortseßung). Meeresthiere: 2) Acti- nien. Botanik: Varietäten-Flora des deutshen Spracgebiets (Hortlebung), Anregendes und Unterhaltendes: Ueber die Winter- \läfer. Naturkalender: Revtilien und Amphibien; Fische und Raere, Aus den Naturarstalten: Hamburg. Vereine und

gen! Berlin. Thiermarkt. Brieswechsel. Tausch- verkehr.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner. Vier Beilagen (cin\{licßlid Börsen-Beilage), und die Besondere Beilage Nr. 3.

Berlin:

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 30. März

13.

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Deutsches Reich.

Abänderungen der Postordnung vom 8. März 1879,

Auf Grund der Yerionift im §. 50 des Gesetzes über das Posft- wesen des Deutschen Reis vom 28. Oktober 1871 wird die Post- ordnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten abgeändert :

1) Im § 3, „Begleitadresse zu Packeten® betreffend, er- hält der Absatz V. folgende Fassung:

V. Der an der Pest-Packetadresse befindlide Abscbniit kann zu schriftlichen oder gedruckten :c. Mittheilungen benußt werden.

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2) Im §. 11, „Zur Pcestbeförterung bedingt zugelassene Gegen- E betreffend, erhält der Absay Il. folgende assung:

III. Zur Verwendung für Hands{ufßwaffen bestimmte Zünd- hüten, Zündsviegel und Metallpatronen (mit Pulver, Zündbut und Kugel beseßte Metallbülsen) müssen in Kisten oder Fässer fest von außen und innen verpackt und als solbe, sowohl auf der Vegleit- adrefse als auch auf der Sendung selbst, bezeicnet sein. Bei den Metallpatronen müssen außerdem die Bleie mit den Metallhülfen so fest verbunden sein, daß eîn Ablôfen der Kugel und Auéftreuen des Pulvers nicht stattfinden kann. Der Absender ist, wenn er diese Be- dingungen nit eingehalten hat, für den aus ctwaiger Entzündung entstandenen Schaden haftbar.

3) Zwischen den 8. 11 und 12 tritt folgender neue Paragraph hinzu: S8. 11a.

Dringende Paetsendungen. ;

I. Die Posiverwaltung übernimmt es dringende, zur Beförde- rung mit der Post geeignete Packetsendungen, deren beshleunigte Uebermittelung mit Rücksicht auf die Bescbaffenbeit des Inhalts be- sonders erwünscht if, wie z. B. Sendungen mit Fis{lai oder Fisch- brut, mit lebenden Thieren oder mit frischen Blumen bz. Pflanzen, auf Verlangen der Absender mit den fich darbietenden \{nellsten Post- gelegenheiten nah dem Bestimmungsorte zu befördern.

II. Die betreffenden Sendungen müfsen bei der Einlieferung zur Postanstalt äußerlid dur einen farbigen Zettel, welcer in fettem s{warzen Typendruck oder, bei besonderen Fällen, in großen hand- Ichriftlihen Zügen die Bezeibnung

edringend“ und darunter eine kurze Angabe des Inkbalts trägt, hervortretend Fenntlih gemact sein. Die zugehörigen Post-Pa@etadrefsen sind band- \hriftlich mit dem gleiden Vermerke zu versehen. . e

IiI1. Dringende Packetscndungen müßsen von dem Absender frankirt werden. Als Entschädigung für die aus der bevorzugten Beförderung und der abweichenden Behandlung der Sendungen fich eraebenden besonderen Aufwendungen 2c. ist außer dem Porto nab der Tare für sperriges Gut und außer dem etwaigen Eilbeftellgelde (8. 21) eine Gebühr von 1 Æ für jedcs Stü kei der Einlieferung zu entrichten.

IV. Die Beförderung dringender Padctsendungen geschieht nur auf Gefahr des Absenders,

4) Im §. 13, „Drucksaen“ betreffend, erhält Ab- faß VII. unter 6 folgende Fassung: (Es soll jedo ge- stattet sein :) : ; e E

6) in die Sendungen mit Bücbern, Musikalien, Zeitscbriften, Landkarten und Bildern eine Widmung bandscriftlih einzutragen, au diesen Sendungen eine Newaung beizufügen und leßtere mit folden hand'chriftliden Zusäßen zu versehen, welde den Inhalt der Sendung betreffen und nit die Eigenschaft cirer besonderen, mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mittheilung Haben.

5) Als neuer Paragraph I ¡wischen §. 13 und S. 14 8. 13a. Zur Beförderung gegen die Druckfa@Wentare bedingt zugelassene Stbriftstücke.

I. Gegen die für Drudsaben im §. 13 Abs. VIII. festgeseßte ermäßigte Taxe können ferner befördert werden; die mittelst des Hekto- grapbs, Papvrographs, Chromograph®s, oder mittelst eines ähnlichen Umdrudtckverfahrens, nit aber mittelst der Kopirpresse, auf mechani- {chem Wege hergestellten Schriftstücke, welhe nab ihrer Form und M Beschaffenheit zur Vefärderung mit der Briefpost geeignet Ind,

IT, Die Einlieferung der vorbezeibneten Gegenstände, auf welche im Uebrigen die Beftimmunzen des S. 13 Abs. IV., V. und VI. An- wendung finden, muß unter der Aufschrift bestimmter Empfänger in einer Anabl von mindestens 20 vellkommen gleichlautenden Erempla- ren am Postschalter erfolgen. Í :

1II. Die Gegerstände dürfen nachþ ihrer Fertigung mittels Hektographs u. s. w. keinerlei Zusäße oder Aenderungen am Inhalte erhaltea haben, sei cs, daß diese Zusäße bandschriftlib nacgetragen, oder in Gestalt von gedruckten 2c. Zeiteln beigefügt oder einge- klebt sind. C :

IV. Hektographien 2c., wel&e vorscriftswidrig dur die Brief- kasten oder in nit genügender Zahl zur Einlieferung gelangen, sind von der Vergünstigung der Portoermäßigung ausgeschloffen.

6) Im §. 16, „Postanweisungen“ betreffend, erhalten die Absäâtze Il]. und 1V. folgende Fassung:

11Ï. Formulare zu Postanweisungen können durch alle Post- anstalten bezogen werden. Den Absendern ift nit gestattet, für eigene Necbnung hergestellte Formulare zu Postanweisungen postmäßig ¿u verwenden; es steht ibnen jedo frei, die Ausfüllung des Adreß- raumes und des Abschnitts dec von der Poft bezogenen Formulare ganz odêr theilweise dur Druck bewirken zu laffen. i

IV. Ungestempelte Formulare zu Postanweisungen werden in Mengen von mindestens 20 Stück zum Preise von 10 ß für je 20 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Poftanweisungen wird nur der Betrag des Stempels erboben.

7) Der §. 17, „Telegraphisde Postanweisungen® betreffend erhält folgende anderweite Fassung: :

_ I]. Die Ücberweisung der auf Postanweisungen eingezahlten Be- träge kaan auf Verlangen des Absenders dur Vermittelung des Te- legraphen erfolgen, vorausgeseßt, daß zwischen der Postanstalt am Auf- gabeorte und der Postanftalt am Bestimmungëorte oder doc auf einem Theile des Weges eine telegraphische Verbindung besteht.

II. Falls ein solhes Verlangen ausgespro(en wird, liegt die Aus- fertigung des Telegramms8, mitiels dessen die Ueberweisung erfolgt, der Postanstalt des Aufgabeorts ob. Wünscht der Absender dur dieses Telegramm weitere, auf die Verfügung über das Geld bezüg- lihe Mittheilungen zu machen, so muß er diese der Postanstalt am Aufgabeorte \criftlih übergeben, welche sie in das abzulassende Tele- gramm nit aufnimmt. Ï 2

III. Bei telegraphis%en Postanweisungen, welche an Orten ohne Telegrapbenanstalt zur Post gegeben werden, wird das Ueberweisungs-

legramm von der Ännahme-Postanstalt mit der näcsten Post- gelegenheit der am schnellften zu erreihenden Reichs-Telegraphenanstalt als Einschreibsendung portopflichtig zugeführt. : E

IV. It eine telegraphische Postanweisung nad einem mit einer Telezraphenanstalt nicht versehenen Postorie (bz. naþ dem Bestell-

bezirk desselben) gerichtet, so erfolgt die Weiterbeförderung des be- treffenden Ueberweisungs-Telegramms von der letzten Telegrapben- anstalt bis zur Bestimmurgs Postanstalt ebenfalls mit der nächsten Postaelegenbeit als portopflicbtige Einschreibsendung.

V. Der Aufgeter hat zu entrichten :

1) die Postanweisungégebühr,

2) die Gebühr für das Telegramm.

Außerdem komrut zutrefferdenfalls zur Erhebung :

a. cine Gebühr von 25 «4 für die Besorgung des Telegramms am Aufgabeorte vor der Post- bis zur Telegrapbenanstalt, wenn die Telegraphenanfta!t sich nicht im Postgebäude mit befindet ;

b. das Porto und die Einscbreibgebübhr für die Beförderung dezs Ueberweifungêtelegreamms zur näbsten Telegraphenanftalt, sofern am Aufgabeorte eine dem öffentlidzea Verkehr dienende Telegrapben- anstalt rit vorbanden ift;

c. das Porto und die Einscreibçgebühr für die Beförderung des Ueberweisungetelearamms von dec lezten Telegrapbenanftalt bis zur Bestimmungs-Postanstait, falls die telegraphishe Postanweisung nah en ae einer Telegraphenanftalt niht versehenen Postorte ge- ritt Ut;

_d. insofern dic Anweisung nibt mit dem Vermerk postlagernd

versehen iît, das Eilbéstellzeld für die Bestellung am Beftimmungs- ort bz. für die Bestellung von der lezten Postanstalt nad dem Wohn- orte des Empfängers (§8 21).

Die Gebühren unter a. und b. sind stets vom Absender voraus- zubezahlen ; dagegen bleitt es in sein Belieben gestellt, ob er die Ge- bühren unter c. und d ebenfalls vorausbezablen oder deren Ent- rihtung dem Empfänger überlassen will.

VI. Die Postanstalt des VBeftimmungsorts bat gleib na Emvfang des Ueber veisungs-Telegramms dafselbe dem Empfänger, obne Unterscied, ob dieser im Orts- oder Landbestellbezirk wohnt, dur einen besonderen Boten zuzustellen. Die Auszablung des an- gewiese-en Betra es erfolgt gegen Rückgabe des mit der Quittung des berebtigten Empfängers verschenen Ueberweisungs-Telegramms.

_VII. Die Telegraphenanstalten an solden Orten, an denen eine

Postar stalt bestebt, sind ermächtigt, in Virtretung der Postanstalt Beträge auf Postanwcisungen, wle auf telegraphis%hem Wege über- wiesen werden sollen, von den Absendern anzu::ehmen oder am Be- stimmungsorte auszuzahlen.

8) Im §. 19, „Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen“ betreffend, treten folgende Aenderungen ein: 1) Der 1. Sat im Absatz YV. erbält die Fassung: Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eine zur Aufn2bme des Wet{felprotestes befugte Person gescbieht, so genügt deSVermerk „Sofort zum Protest“ auf der Rückseitz des Postauf- tragéformulars, obne daß es der namentlichen Bezeichnung ciner solchen Person bedarf. 2) Der Absatz XVIIT. bat künftig zu lauten: XVIII Formulare zu Poftaufträgen können dur die Poft- arstalten zum Preise von 5 «4 für je 10 Stück bezogen werden. Den Abfendern ift nicht gestattet, für eigene Recnung kergestellte Formulare ¿zu Postaufträgen postmäßig zu verwenden; es stebt ibnen jedo frei, tie Ausfüllung der von der Poft bezogenen Formrlare zu Postaufträgen ganz oder theilweise durch Druck bewirken zu laßen.

9) Im §. 20, „Postaufträge jur Einbolung von Wethselace betreffend, ist im Absay IL zwischen dem 2. und 2. folaender neue Saß einzuschalten:

Den Absentern ift nicht gestattet, für eigene Rebnung hergestellte Formulare ¿u Postaufträgen posimäßig zu verwenden; es ftett ihren jedo frei, die Ausfüllung der von der Post bezogenen Formulare zu Postaufträgen ganz oder theilweise durh Druck bewirken zu lasen.

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8

10) Zwischen §. 20 und 21 tritt folgender neue

& 20a. hinzu: S, 20a. Poftaufträge zu Bücherpestsendungen.

I. Den Bücherpostsendungezen, d. i. den Sendungen mit Bücbern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern, soweit dieselben den Bestimmungen für Druckfachen (S. 13) ent- spre{ezn und ein Gewi&t von mehr als 250 Gramm haben, darf gegen Zahlung der für Drucksachen festgeseßten ermäßiaten Taxe und einer besonderen, vom Absender zu entrihtenden Gebühr von 10 ein Postauftrag zur Einzichung der die Sendung betreffenden Reénung beigefügt werden.

11. Die Aufschrift der Sendungen kat ledigliß zu lauten: „Postauftrag zur Bücherpoftsendung Nr... . (Gescbäfts- nummer) na ch (Name der Postanstalt, in deren Bezirk der Empfänger wobnt).“

In einem mit gleihlautender Aufscrift versehenen Briefumscblage müssen der Sendung ein gehörig ausgefülltes Formular für Post- aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen (S. 19), fowie ein auëze- fülltes Postanweifsungsformular (S. 16) ss fest beigebunden sein, daß unterwegs sih kein Theil von der Sendung trennen kann. Auf dem Auftrag8formular müssen neben der Ueberschrift „Postauftrag“ die Worte „zur Bücherpostsendung* zugeseßt und dahinter die Geschäfts- nummer wiederholt sein. Das Verlangen der Weitergave oder eitersendung ift bei diesen Poftaufträgen nit zuläffiz.

Auf der Rückfseite eines jeden Postauftrags zu einer Büchervost- sendung muß entweder der Vermerk: „Ohne Frist“ oder folgende Quittungs8formel niedergeschrieden fein: „Die Anlagen diefes Postauftrags babe ih ohne Zaßlung des umstehend angegebenen Geld- betrages empfangen .…. ..° : e /

1T. Ueber Bücherpostsendungen mit Postauftrag wird cin Ein- lieferung8schein nicht ertheilt, sofern der Absender nicht die S, unter Zahlung der CEinschreibgebühr (S. 15) auëdrüd- ih verlangt bat.

s IV. Die Vorzeigung und Aushändigung der Poft- aufiräge zu Bücherpostsendungen und ihrer Anlagen erfolgt nach den Grundfsägen für Postaufträge zur Einziehung von Geld- beträgen (S. 19). S 5 L Wird die Annahme sofort-bestimmt verweigert, so wird die Sen- dung an den Absender kostenfrei zurückgefandt, und zwar unter Ein- schreibung. wenn sie bei der Einlieferung eingeschrieben worden war. Ein Gleiches tritt ein, wenn bei solden Sendungen, deren Post- auftrag den Vermerk „Ohne Frist“ trägt, bei der erften Vorzeigung die Zahlung nicht geleistet wird. In den übrigen Fällen ift es dem Enpfänger überlassen, die Anlagen des Posftauftrags entweder unter sofortiger Zahlung des vollen Geldbetrages, welcher auf leßterem angegeben ift, oder unter dem Verlangen der späteren Berichtigung diefes Betrages anzunehmen. Wird der Betrag richt sofort berichtigt, so werden dem Empfänger die Druksachen gegen Vollziehung der Quittung auf der Rückseite des Postauftrags au8gehändigt. Der Postauftrag wird ihm sodann nach Ablauf von 7 Tagen nochmal3 bebufs Beribtigung der Auftrags- summe vorgezeigt. Erfolgt auch bei dieser wiederholten Vorzeigung die Zablung nicht, so wird der mit entsprehender Bescheinigung des bestellenden Boten zu versehende Postauftrag sammt beigefügte Poft- anweisungëformular obne Anschreiben als Poftsahe an den Absender

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widelung der Angelegenheit bleibt vielmehr lediglih dem Absender und Gmpfänger überlassen.

V. Die für Bücherpostsendungen mit Postauftrag bezahlten Beträge werden den Absendern mittelst der beigefügten Postanwei- sung übermittelt, und zwar unter Berenung des tarifmäßigen Franfo3 für leßtere.

__VI. Für die auf Bütherroftsendungen eingezogenen Geldbeträge baftet die Postverwaltung wie für die auf Post1nweisungen einge- ¡ablten Beträge. Eine weitergehende Gewähr insbesondere gegen Verlust und Bescbädigung der Bücherpostsendungen selbst, so- wie für redbtzeitize Vorzeigung, Bestellung, Rücksendung 2c. wird nit geleistet. Ist eine derartige Sendung unter Einschreibung eingeliefert worden, ss wird für dieselbe in gleitem Umfange wie für Einschreibsendungen Gewähr geleistet.

11) Der §. 21 erbâlt folgende Fassung: S In _ Durs Eilboten zu bestellende Sendungen.

__1. Sendungen, welch§e sogleih nach der Ankunft dem Empfänger besonders zugestellt werden follen, müsen in dec Aufschrift einen Vermerk tragen, welder unzweideutig das Verlangen autdrüdckt, daß die Bestellung an den Empfänger sogleih nah der Ankunft dur besonderen Boten erfolgen soll (Eilbeftellung). Diesem Zweck ent- spreten folgende, vom Absender dur Unterstreibung besonders bers vorzuhebende Vermerke: „dur% Eilboten“, „dur besonderen Boten®, ebejonders ¡u bestellen*, „sofort zu bestellen*. Bezeichnungen wie «Cito. citissime, dringend, eilig* 2c. bleiben unberücksihtigt.

1]. Im Falle der Vorausbezablung des Botenlobns hat der Ab- sender unter dem Vermeck „dur Eilboten* :c. binzuzufügen: „Bote bezahlt“. Bei Padteten ist letzterer Vermerk auf der Sendung selbst zu wiederbolen.

III. Bei Sendungen an Empfänger, die im Orts- oder im Landbestellbezirk des Aufagabe-Poftorts wobnen, is die Eilbestellung auétgesdloen; deEgleiven bei Sendungen mit Zustelluna2urkunden.

1V. Giwöhnliche und eingesriebene Briefsendungen (Briefe, Post- karten, Drudtfsaben, Waarenpreben, Nachnabmevriefe) werden den Eilboten stets mitgezeten. Dafselte gilt von Postanweisungen nebst den zugebörigen Seidbeträgen, sowie von Packeten ohne Werthangabe bis zum Gewiht von 5 kg und von Sendungen mit Werthangabe bis zum Betrage von 490 4 und bis zum Gewicht von 5 kg, soweit ridt j¡ollamtlive Vershriften entgegenstehen. Bei {wereren Paeten, sowie bei Sendungen mit höherer Werthangabe erftreft ch die Vervflichtung der Postverwaltung zur besoxderen Bestellung in die Wobrung der Emrfänger nur auf die Paketadresse bz. den Ab- lieferungss@ein. Die oberste Posibehörde ist indes berechtigt, die bezeihneten Gewicts- und Wertbgrenien allgemein oder für bestimmte Orte, dauernd oder vorübergehend zu erweitern und die im Absatz V. festge'ezten Gebühren entiprebend zu erböben; ebenso kann die Poft- bebörde, foweit es b um Werthfendungen und um Postanweisungen handelt, die Eilbeftellung für die Dauer der Nachtftunden bescbränken.

V. Für tie Eilbestellung von Postsendungen find zu enriten: A. Im Falle der Vorausbezablung durch den Absender:

a. bei Sendungen an Empfänger im Ortsbestell- bezirk der Postanstalten, und zwar

1) bei gewöbnlichen und bei eingeschriebenen Briefen, Postkarten,

Drucf)aben und Waarenproben, sowie bei Nacbnahmebriefen, Post- anweisungen nebft den zugehörigen Beträgen, Briefen mit Werth- angabe bis 400 Æ einschließlich, Ablieferunasscheinea über Geldbriefe mit bôherer Wertbangabe und Packetadrefsen ohne die zugehörigen Padckete: für jede Sendung 25 ck; 2) bei Pafeten ohne Werthangabe und mit Wertbangabe bis ¡um Einzelbetrag von 400 Æ eins{&ließlib, in allen Fällen, in welchen die Sendungen felbst dur Eilboten bestellt werden, 40 4 für jedes Padcket;

b. bei Sendungen an Empfänger im Landbestell- bezirk der Bestimmungs-Postanstalt, und ztvar:

1) bei allen unter a. 1 genannten Gegenständen für iede Se 80 „4; 2) bei Pateten ohne und mit Werthangabe : in allen Fällen, in welWen die Sendungen felbst durŸ Ei bestellt werden sollen, für jedes Paket 1 & 2 1. B. Im Falle der Entrichtung des Botenlobns den Empfänger: bet allen Sendungen die wirklih erwachsenden der Maßgabe, daß bei Beftellung im Ortsbestel sa kommen, und zwar: E 1) bei den unter A. a. 1 genannten Gegenständen : für jeden Bestellgang mindestens 25 s; 2) bei den urter A. a. 2 genannten Padeten :

für jedes beftelte Stück mindestens 40 4.

VI. In Fällen der gleibzeitizen Abtragung mehrerer Sendungen dur denselben Boten an den!elben Empfänger finden die vorstehenden Bestimmungen unter V. B. gleihmäßige Anwendung mit der Ein- schränkung, daß für Gegenftände der unter V. A. a. 1 bezeibneten Art, welhe gleibzeitig mit einer der bei V. A. a. 2 erwähnten Sendungen bestellt werden, Botenlohn überhaupt nit in Anfaß kommt. Werden im Uebrigen durH denselben Boten an denfelben Empfänger gleibzeitig folhe Eilpostsendungen abgetragen, für welche das Eilbestellgeld im Voraus bezahlt ist, und folc%he, bei welchen dies nicht der Fall ist: so ist vom Empfänger das erwachsende Botenlohn abzüglih der im Voraus bezahlten Beträge zu entrichten. Die für etwa gleichzeitig zur Abtragung gelangende Telegramme im Voraus bezahlte Bestellgebühr bleibt hierbei außer Betracht.

VII. Eine Beschränkung der Vorausbezablung auf den Betrag für die Packetadrefse (25 oder §89 4) ift bei Packeten bis Î kg etn» \{ließlih nur dann zulässig, wenn die Pakete an ihrem Beftimmungs- ort einer zoll- oder fteueramtliben Bebandlung zu unterwerfen find; bei s&%wereren Packeten aub in dem Fall, wenn vorauszusezen ift, daß die Eilbestellung sich auf die Sendung felbft nit erftreDen werde. Findet in Ausnahmefällen dann gleihwohl die Bestellung der Sendung selbft statt, so sind vom Empfänger die wirklih erw2dhfenen Boten- kosten abzüglid der vom Absender für die Abtragung der Adresse vorausbezablten Gebühr zu entrichten, bei Beflelung im Ortsbestell- bezirk jedo mindestens 15 «\ und bei Bestellung im Landbestellbezir® mindeftens 40 4. : L

VIII. Reigen bei Briefsendungen, welte im Briefkaften vor- gefunden werden, die vom Absender verwendeten Postwerthzeihen zur Decung des Portos und der Eilbeftelgebübr (F. A. a. 1 und b. 1) nit aus, fo werden die Briefe 2c. wie solhe_Gegenftände behandelt, bezüglich deren eine Vorausbezahlung von Eilbeftellgeld überhaupt nit erfolgt ift. :

IX. Verweigert der Empfänger die Zahlung des zu feinen Lasten fallenden Botenlobhns, fo ist die Sendung als unbestelltar zu behandeln. Ï z 4 X. Die Beförderung von Postsendungen mittels besonderer Eil- boten vom Einlieferungsort na einem anderen Postort ift nicht ge» stattet. Dagegen kann auf Verlangen der Absender die besondere Beförderung von Poftsendungen, welche einer Poftanftalt von weiter» her zugehen und nab einem anderen Poftorte gericbtet find, dur Eilboten stattfinden, wenn die Entfernung zwischen den beiden Posks anstalten niht über fünfzehn Kilometer beträgt. Die Aufsc{riften derartiger Sendungen müßen, unter Angabe des eigentlichen Bestim-

zurückgesandt. Eine Zurücknahme der Drucksachen Seitens der Pot ist in dicfem Falle unstatthaft. Die weitere Ab-

mungsorts, den Vermerk enthalten: „von (Bezeichnung des Orts-