1883 / 104 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E n, L

Ä. R

R C O C O A L E O E E E N E N

E 1 mer E P A E m O N A E E “r A E Se E R R e E

E E N

“Ge

d 1 ad

E E E DRERN

-

F “B #23 e 2

p f 2A» f ¿7 t a

mächtigte im Civilprozeß (zu §.159 der C. P. O ). Von Landgerichts-Rath Pfizer in Ulm. Ueber den Zeitpunkt, bis zu welchem im Civil- prozeß die Zurücknabme der Klage, der Berufung, der Revision und des Einspruchs zulässig sind. Von Amtsrichter Schulzenstein zu Rix- dorf. Die Protokollführung im Civilprozeß. Von Landgerichts- Rath Hermann Meyer in Erfurt. Wer ist berechtigt, geaen den Festseßungsbesbluß des S8. 77 der Xonkursordnung vom 10 Februar

877 die sofortige Beshwerde zu erheben ? Von Landgerichts-Rath Pütter in Greifêwald. Das Ret des Aufsichtsrathes einer Aktiengesell- \{aft. Von Dr. jur. Joseph Perl in Gleiwiß. Die Grundsätze des Allgemeinen Landrechts über der sogenannten Eigenthumserwerb durch Bebauung, verglichen mit denen des römischen Rehts. Von Rechtsanwalt E. Koffka in Berlin (Schluß). Die ficherstellende Hypothek in ihrem Verhältniß zu den übrigen \icherstellenden Rechts- verhältnissen und zur selbständigen Hypothek. Von Amtsrichter Skonießki in Osterode.

Die negotiorum gestio des dritten Kontrahenten. Von E. Ruhbstrat, Präsidenten a. D. in Oldenburg. (Separat- abdruck aus Band 1IL., Heft 1 d:8 „Magazin für das deutsche Recht der Gegecnwart.*) Hannover. Helwingshe Verlagsbuchhand- lung (Th. Mierzinsky, Königl. Hofbuchbändler). Preis 1 Die Abhandlung, welche hier im Separatabdruck erscheint, sut insbeson- dere den Beweis zu liefern, daß man in der Lehre von der Stellver- tretung mit der Unterscheidung zwisben dem Ersatmanne und dem Stellvertreter nicht auêreiht, daß es im römischen Recht vielmehr noch eine dritte Form der Kontraktschließung giebt, welche zwisden der des Erfaßmanns und der des Stellvertreters gleihsam in der Mitte fteht und selbs in dem Fall, wo der Geschäftsführer ohne Vollmacht kbandelt, ein unmittel- bares Obligationsverhältniß zwischen dem dritten Kontrahenten und dem Prinzipal zur Folge hat, obgleich der Geschäftsführer in eigenem Namen kontrahirte. Schon der Umstand, daß cs im ein- zelnen Falle oft zweifelhaft erscheine, ob die eigentlihe Stellver- tretung gewollt ift oder nit, hat dem Verfasser diesen Mittelweg als durch Zweckmäßigkeit geboten erscheinen lassen. Die actio negotio- rum gestorum ad exemplum institoriae actionis, welche dem dritten Kontrahenten gegen den Prinzipal zusteht, wo die hier fragliche Form der Kontraktsbließung gewählt ist, bildet, sofern die Auf- fassung des Verfassers si als richtig bewähren solite, eine praktisch bedeutsame Ergänzung der bisherigen Lehre von der Stellvertretung.

Amerika in Wort und Bild. Eine Schilderung der Vereinigten Staaten von Friedrich von Hellwald. 4. und 5. Lieferung zuje 14 Mit etwa 700 Jlluftrationen. Leipzig. Schmidt & Güntker. In der vierten Lieferung dieses {önen Prachtwerks wird der Leser durch das romantische Housatonicthal geführt, wo er die Bekannischaft mit der Sekte der Shakers oder Zitterer macht, dann nach Connec- ticut und der Hauptstadt New-Haven, deren Universität dem Ver- fafser zu interessanten Mittheilungen über das amerikanishe Schul- wesen Veranlassung giebt. Im 5. Heft folgt die Beschreibung von Rhode Island mit dem berühmten Hafen Newport, dem Sammelplaßz der fashivnablen Welt Amerikas, mit welcher der Verfassec den Leser bekanni macht. Von den genial komponirten und trefflich au8geführten Volibildern dieser Lieferungen erwähnen wir: Der Connecticut ober- halb Middletown, New-Haven und Umgebung, Der Strand zu New- port, Das „Fegefeuer“ bei Newport, New-London und Norwich. Von den 9 Textillustratioren nennen wir: Der Green River bei Great Barrinagton, die Fálle des Housatonic, Falls Village in Connecticut, Alte Mühle bei Sages Navine, Newport von der Bai aus gesehen, Rocky Point an der Narraganfett Bai u. st. w, Jn der fünften Lieferung macht die Berlagëbuchhandlung bekannt, daß demnächst auch eine „prachtvolle Karte der Vereinigten Staaten“ den Subskribenten gratis geliefert werden wird.

Im Laufe der nächsten Tage erscheint bei der Stillerschen Hofbuchhandlung in Schwerin: „Per A spera ad Astra. Leben, Wirken und Heimgang weiland Sr. Königlichen Hoheit Friedrih Franz I, regierenden Großher;ogs von Mecklenburg“. Diese Schrift enthält'nur in Umrifser: das Haupt- fächlihste, was über ein sech8zig Jahre zählendes Fürftenleben, über eine cinundvierzig Jahre umfassende vielseitige MRegen!cnthätigkeit, dazu über eine Heerführerlaufbahn gesagt werden kann, di? mit den leßten großen Kriegen und der sich daran s{licßend-n Einigung des deutschen Vaterlandes zusammenfällt. Was în den vorliegenden Blättern über die Jugendzeit des verewigten Fürsten, sein häusliches und cristlihes Leben, sein Sterbelager und seinen Heimgang gesagt wird, beruht auf den Mittheilungen vertrauter Personen und Zeugen; was ferner über seine politische und militärische Wirksamkeit mit- getheilt wird, auf Aufzeihnungen und Zusammerstellungen, die, {on vor Jahresfrist gemacht, der Kritik und Berichtigung Seitens des nunmehr in Gott ruhenden Fürsten selb| vorgelegen haben. Der Preis des Buchs beträgt gehestet 2,50 4, fein gebunden 4,50 Æ, in Prachtausgabe auf Büttenpapier in Kalblederband 10 M.

Gewerbe und Handel.

Die Generalversammlung der Vereinsbank in Berlin enchmigte die Jahresbilanz und die von der Verwaltung vorge- Maene Vertheilung des Reingewinnes von 1338 204,05 #4, nach welcher erhalten: der Spezial-Reservefonds 600 000 Æ, der Beamten- Pensionsfonds 20 000 6, die Aktionäre 103% Dividende mit 630 000 M Zu Tantièmen werden 23 000 M verwendet, und restliche 46 078 M werden auf neue Rechnung vorgetragen. Nach der Bilanz betragen vie Kontokorrentkonto-Debitoren, abzüglih von 121 867 „4 dubioser Forderungen, 5540008 4, Effektenkonto 2931 763 46, Wechselbestand 634 176 4, Baarbestand 566 382 , Hypothekenkonto 58 669 M, Kommanditkapitalkonto 150 000 Æ 2:c., Aktiva in Summa 9 909 729 A Unter den Passiven figurirt das Aktienkapital mit 6 000 000 M, Reservekonto 600 000 Æ, Kontokorrentkonto-Kreditoren 1614778 #, Acceptationskonto 292041 Æ, Beamten-Pensions- fond 40000 M4, Börsen-Differenzkonto 24705 #, Gewinn-Saldo 1338 204 A __ Königsberg i. Pr., 5. Mai. (W. T. B) Die Betriebs- einnahme der Ostpreußischen Südbahn für April 1883 be- trug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 70222 4, im Güterverkehr 256 563 #, an Gxrtraordinarien 18 000 4, zusamnien 344 785 #; im Monat April 1882 definitiv 425 206 4, mithin weniger gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres 80421 4; vom 1. Januar bis ult. April 1883 im Ganzen 1 989 464 4; gegen 1 588 757 #4. im Jahre 1882, mithin mehr gegen den entspreczen- den Zeitraum des Vorjahres 400 707 4 amburg, 5. Mai. (W. T. B.) Die Hamburg-Ameri- kanische Padcketfahrt-Aktiengesell\chaft ermäßigte die Preise threr am 9. Juni beginnenden Lelgoländer Fahrten auf 12 M für die einzelne Fahrt und 20 für Retourbillets, leßtere mit 6 Wochen Gültigkeitsdauer.

London, 4. Mai. (W. T. B.) Nach der „Pall-Mall-Gazette' hat die Baumwollfirma Friß Anders in Liverpool, Manchester und Nlexandrien fallirt; die Passiva betragen 150 000 Pfd. Sterl.

Liverpool, 4. Mai. (W. T. B.) Das hier angekommen: Sciff „Shields“, welches den Dampfer „Habsbucg“ am 28. v. M. sprach, berichtet weiter, derselbe habe signalisirt: Alles wohl, bedürfen keine Hülfe.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 4. Mai. (W. T. B.) Kapitän Pearce vom Sciffe Shields“, in Liverpocl angekommen, berichtet : er habe den Nord- deutschen Ll oyddampfer „Habsburg“ am 28. April 94 Uhr Morgens auf 47,42 Grad nördlicher Breite und 17,5 Grad westlicher Länge angetroffen. Der Dampfer „Habsburg“ sei Nordost gesteuert und habe ungefähr 4 Meilen unter Segel gemaht; Wind Südwest. Der N us ie e L S gewesen. Dem nach

er „Habsburg* ausgesandten eppdampfer „Craizer“ ist vor- Shende Nachricht mitgetheilt worden. E : i

Hamburg, 5, Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „Frisia*“ von der Hamburg-Amerikanischen Paetfahrts-Aktiengesell schaft ist gestern von Havre nach New-York abgegangen.

St. Petersburg, 4. Mai. (W. T. B.) Der Verkehr mit Kronstadt mittelst Dampfsciffen ist eröffnet. Der Golf von Kron- stadt ift stellenweise frei von Eis. Die vollständige Eröffuung der Schiffahrt wird binnen acht Tagen erwartet.

Southampton, 4. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Fulda“ ist hier eingetroffen.

Berlin, 5. Mai 1883.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem Jahrbuch der Königlich preußis{en Kunstsammlungen, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung.)

I. Königlihe Museen in Berlin.

A. Gemäldegalerie.

Im Monat Oktober wurde der Umbau des östlichen Flügels der Gemäldegalerie soweit fertig gestellt, daß mit dem Bezug der neuen Vorrathsräume begonnen werden konnte. Dieselben sind durch die unmittelbar über den Fenstern angebrachte Zwiscbendecke gewonnen worden und umfassen fünf theils durchch Seitenlicht, theils durch Ober- liht genügend beleuchtete Kabinette von etwa 6 m Tiefe auf 5,70 m Breite, sodann einen mit Oberlicht versehenen hellen Gang (von etwa 33 m Länge auf 3 w Breite), der vor sämmtlichen Kabinetten herläuft, jedem einen besonderen Cingang gewährt und in der diesen Thüren gegenüberliegenden langen Wand gleichfalls eine sehr nußbare Bildfläche darbietet, endlich noch einen Nebenraum von der gleichen Größe wie die Kabinette (über dem Zimmer des Restaurators), der ebenfalls zur Aufbewahrung von Gemälden dient. Von jenen fünf Kabinetten fid vorerst, indem eines derselben zu Bureauzwecken ver- wendet wird, nur vier für die Galerie verfügbar; drei von diesen sind zu größerer Ausnüßung des Raumes mit je zwei Scbeerwänden ver- sehen. In diese Räume find nun seit dem 23. Oktober bis zum Schluß des Jahres aus den alten überfüllten und provisorischen Depots rund 600 Gemälde kleineren und mittleren Formats hinaufgeschaft, und davon ca. 450 in übersichtliber Anordnung in den vier Kabinetten sowie an der Langwand des Ganges aufgestellt worden: circa hundert Bilder, die bald wieder zur Aufstellung in der Galerie selbs gelangen follen, find einstweilen in dem Nebenraume untergebraht worden, während circa 30, die an den Wänden keinen Platz mehr fanden, hinter einander aufgeschihtct werden mußten. Drei weitere Vor- rathsröume werden noch über den Kabinetten an Stelle der alten nach Südost gelegenen Incunabelnräume gewonnen werden. Natürlich mußten die Wandflächen ganz auêegenüßt werden; do is nun die Besichtigung aller an den Wänden placirten Bilder ermöglicht, und werden daher diese Vorrathsräume, nah vollendeter Anordnung der Sammlung im östlichen Flügel, zwar geschlossen bleiben, aber zu Studienzwecken zugänglich sein.

Jul. Meyer.

B. Sammlungen der Skulpturen und Gipsabgüsse.

1, Abtheilung der antiken Skulpturen.

Eine sehr erheblihe Erwerbung von Originalen fand vom 1, Oktober 1882 bis 1. Januar 1883 nicht statt.

Im Zusammenhange der Studien können aber die un- ansehnlihen Bruchstücke spätgriehis{er Grabmonument: aus Tarent und ein Reliefbruhstüuckt vom Grabe König An- tiochos II. von Commagene auf dem sogenannten Nemruddag am oberen Euphrat, welches leßtere Hr. Puchstein einsandte, beachtens8werth genannt werden. Merkwürdig find auch zwei Stücke, welche aus dem Nacblafse des Kaiserlich Deutschen Konsuls in Beirut, Hrn, Brüning erworben wurden, ein sehr rohes Relief mit einem Kopfe des Helios aus Balbeck und ein weiblicher Marmorkopf aus Cypern. Der leßtere gehörte einst einer Statue an, Er stimmt ftilistisch und technisch fo sehr mit pergamenischen Skulpturen überein, daß daraus abermals cin Argument gegen die Annahme scharf gesonderter Kunstshulen in hellenistisher Zeit sih ergiebt. Die Augen waren eingeseßt, und, was so selten ist, das eine hat ih er- halten; es ist aus einer dem Marmor gleihfarbigen Masse mit einer flahen runden Eintiefung für den verloren gegangenen Augenf:ern hergestellt, und mit einer Bronzeumfassung versehen, die anscheirend zu einer Angabe der Augenwimpern benutt gewesen ift.

An Abgüssen gingen namentlich zwei athenische Reliefs ein, das Grabrelief eines Jünglings, bei Laurion gesunden und jeßt im Cen- tralmuseum, wichtig zur Vergleichung mit dem angeb1ih aus Lamia, in der That aber aus Salamis stammenden Relief Sybel 76 (Ann. 1826 S, 135 f.); ferner das orientalisirende Relief, welhes Mylonas im Bull. de corr. hell. IV., G. 477 f. Nr. 1 beschrieben hat. Bon bei- den Reliefs sind die Formen für die Königlihea Museen erworben,

Der Abguß eines Mengsfi'shen Abgusses in Dresven, nach Hettners Kataloge von einer der Londoner „Clytia“ ähnli.hen Büste, wurde in der Meinung erworben, es könnte eine solche Büste etwa ein antikes Original der so wiederholt angezweifelten Londoner „Clytia“" gewesen sein. Es hat \sih aber, namentli durch genaue Becbachtun- gen der Hrn. L Freres und Possenti herausgestellt, daß der Mengssi'she Abguß mit Weglaf/ung des Blätterkranzes von dem Londoner Exemplare selbst, gewiß vor Uebergang desselben nah Enç- land, und zwar mittelst einer Thonsorm genommen sein nuß, also ein Zweifel an der Authenticität der Londoner Büste auch von dieser Seite nicht zu begründen ist, Immerbin dürfte die Beschaffung d:8 in Dresden käufliben Abgusses zu Ucbungszwecken auch anderen Sammlungen vielleiht genehm sein.

Von der Reise der Hrn. Sester und Puchstein nah em Ncw- ruddag, dessen soeben bereits gedacht wurde, sind dem Museum auch die Inschristenabklatsche des Hrn. Puchstein, namentlich der von der großen Inschrift des Grabmals (Sißzungsberichte der K. Akad. der Wissenschaften 1883, S. 1 ff.) zugegangen. Hr. Hübner überwies die Formen der Inschriften CILV. 7454 und 7455. Der Humann- schen Formen des fogenannten Monumentum Ancyranum wurde bereits im vorigen Quartalberiht Erwähnung gethan; fie sind in diesem Vierteljahre fast vollständig ausgegossen und der Abtheilung zugegangen. Vie ebenfalls durch Hrn. Humann beschafften Abgüsse der Felsreliefs von Bogaskiö: werden dagegen erst im nächsten Viertel- johre fertia gestellt werden können.

Die Restaurationswerkstatt, welche auch für die Abtheilung der Skulpturen christlicher Epoche in Anspruch genommen wurde, hat sich namentlich mit der Herstellung der Waffenreliefs von der Balustrade der Säulenhalle im pergamenischen Athencheiligthume beschäftigt, um deren Herausgabe in dem in Herstellung begriffenen Bande der großen Publikation der pergamenishen Funde zu ermöglihen. Für diese Einzelarbeit ist Hr. Dr. Hans Droysen helfend eingetreten. Hr. Re- gierungsbaumeister Bohn blieb fortwährend an der Hauptarbeit dieses zuerst auszugebenden, die Architektur des Athenaheiligthums umfassen- den Bandes thätig uad hat damit zugleih die durchgreifende Neu- ordnung der in der Säulerhalle verwahrzen pergamenishen Fund- stüde in die Hand genommen. Sie ist nahezu vollendet.

Die nöthig gewordene neue Auflage des kleinen Verzeichnisses der Gipsabgüsse wurde bis auf einige legte Nachträge im Manuskript fertig gestellt. :

Die Redaktion des ausführlichen Katalogs der Originalskulpturen {ritt bis zur Nr. 313 ver.

An Stelle des Direktorial-Assistenten Hrn. Dr. Furtwängler, welcher in gleiher Stellung an das Antiquarium übergetreten ist, fungirte provisorisch vom 1. Oktober ab Hr. Dr. von Domaszewski gus Wien, der Begleiter des Hrn. Humann auf dessen Reise nah Ancyra.

Der Direktor besuchte im Dezember Wien, um bie lykischen Skulpturen von Giölbaschi kennen zu lernen, von venen Abgüsse ais- bald hierher gelangen werden. Conze.

i IT. Abtbeilung der mittelalterlihen und Renaissance-Skulpturen.

Die Sammlung der Originale wurde bereichert durch den An- kauf eines größeren Marmorreliefs, Maria mit dem Kinde auf dem Stolte, welches mit einem Vogel spielt; wahrscheinlich eine Arbeit des Giacomo Cozzarelli von Siena. Die Arbeit is ein besonders charafkteristishes und anziehendes Werk der sienesishen Kunst vom Ausgange des Quattrocento, die sih dur Innigkeit der Empfindung, wie durch fleißige Ausführung der Einzelheiten (hier besonders der ges{mackvollen Gewandung) auszeihnet. Merkwürdig is der Um- stand, daß der Marmor, nah dem Urtheil des Hrn. Freres, mit dem der pergamenischen Reliefs identisch ist, also aus Klein-Asien oder von den griechishen Inseln stammt.

Die Sammlung der Abgüsse erhielt als Geschenk der Regierung in Met den Abguß der Reiterstatuette Kaiser Karls des Großen, welche, ursprünglich im Dom zu Mey, jeßt im Musée Carnavalet zu Paris aufbewahrt wird. Die Figur des Kaisers {eint noch auf Karolinger Zeit zurückzugehen, während das Pferd einen entschieden moderneren Charakter zeigt.

Ferner wurde der Abtheilung als Ausguß einer guten Form im Besiße der Muscumsformerei ein Abguß des Grabmals von Kardinal Pietro Foscari (f 1485) in Sta. Maria del Popolo zu Rom überwiesen ; die tüchtige Bronzearbeit eines unbekannten toska- nishen Künstlers in der Art des A. Posllajuolo. Bod

ode.

C. Antiquarium.

Es wurden erworben vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1882:

An geschnittenen Steinen eine griehishe Gemme (Bergkrystall) mit befränztem leierspielenden Silen.

An Terrakotten eine Reihe von Statuetten, stehender Hermes mit nebenstehendem Widder, mit Basis und Farben wohl erhalten (Tanagra); Pädagog mit Witelkind auf dem Schoße (Korinth); Ar- temis auf einem Hahn (Peiraieus); Stirnziegel mit \{önem Frauen- kopf (Athen); sißende Frau mit hoher Stephane (Kyme in Aeolis); alterthümlicher Athenakopf (Athen); \{wangere Frau, sitzend, das Knie aus einem Alabastron reibend, mit zwei Näpfen vor ihr (Ko- rinth); fißende Frau mit Apfel in der erhobenen Rechten, mit ein- gerißter Inschrist XPMOKPATOYC auf der Rückseite (Gryneion).

__ Ferner an Bronzen eine Statuettenbasis aus Argos mit Weih- inschrift an die Dioskuren ; auf der Basis noch die Füße einer alter- thümlichen Statuette.

E. Curtius.

D. Münzkabinet.

Im Quartal Oktober bis Dezember 1882 betrug der Zuwachs, mit Ausnahme einer unten zu erwähnenden Sammlung, 113 Stüde, darunter 3 goldene und 27 silberne.

Geschenkt wurden 4 moderne bronzene Medaillen: Voin König- lien Ministerium der öffentlichen Arbeiten die von Bendemann ge- zeichnete und von Schwerzer ausgeführte Medaille für Verdienste um das Bauwesen, ferner von der Generalverwaltung der Muscen eine Medaille auf den Epigraphiker G. B. de Rossi in Rom; endlich von der Geographichen Gesellschaft zwei Medaillen mit den Bildnifsen

| Aleranders von Humboldt und Karl Ritters; in Gold und Silber

ausgeprägt sollen sie als Belohnung für Verdienste um die Erdkunde verthcilt werden. :

Vom Antiquarium wurde eine dort befindlih gewesene Kaiser- s 08 Tarsus überwiesen, mit dem Herakles, der den Antaeus erdrückt.

Ankäufe von bedeutenden artechischen Münzen kamen fast nicht vor. Der Kaiserlihe Konsul Tettenborn in Smyrna vecmittelte wieder einige Sendungen, unter denen sich wohl manche erwünschte kleine Bronzestückz, aber nur ein werthvolles, von Ninive Claudio- polis, befand. Noch geringer war die Zahl der ange- kauften römischen Münzen, darunter jedoch eine sehr werth- volle, ein Aureus des Diadumenian; von diesem Sohn des Kaisers Macrinus besaß das Kabinet noch keine Goldmünze.

Zahlreicber war der Zuwachs an Mittelaltermünzen. Die Reihe der ältesten Päpstlichen wurde dur zwei des IX. Jahrhunderts ver- mehrt, auf denen noch von den Päpsten die karolingischen Kaiser als die Schenker und Scbüter ihres Landbesitßzes genannt sind. Von späteren päpstlihen Münzen i} der Zecchino Julius des II. zu er- wähnen, welchen er nah der Croberung von Bologna und Vertreibung des Johann Bentivoglio 1506 von Francia prägen ließ, mit der Auf- {rift BON - P IVL - A TIRANO - LIBERAT (Bononia per Julium a tyranno liberata). Ein Quarto ducato Clemens des VII. ist gleih nach der Plünderung Roms 1527, um dem Geldmangel abzuhelfen, aus Kirchengeräthen geprägt, ein ungewöhnlihes Werth- tüdck, das weder früher noch später vorkömmt.

Deutsche Münzen zu erwerben bot sih keine Gelegenheit; nur eine von Stendal aus dem XIIl. Jahrhundert kam uns zu, welche die Aufschrift STENDALESCHE hat; fie ift erst unlängst in wenigen Eremplaren aus einem Funde ans Licht gekommen.

Beträchtlicher war die Vermehrung an Medaillen, zunächst an deutschen: eine silberne des Dresdener Goldshmieds Tobias Wolf, eine Nürnbergsche auf Melchior Schedel, dann eine goldene des Her- zogs Alhert 11, von Bayern mit goldener emaillirter Einfassung, eine ähnliche vollkommen erhaltene des Grafen Karl IL, von Hohenzollern, Stamm)errn des sigmaringensben Hauses. Diese ist von dem Nürn- berger Golds{mied Valentin Maler (f 1603); ihm darf wohl au die {chöne und zierlihe goldene Cinrahmung der Medaille zugeschrieben werden, die an drei Kettchen von cinem Ring herabhängt.

Auch ein paar italienische Medaillen kamen uns zu. Ein großer gegossener Medaillon der Dogaressa Malipiero, um 1460, eine bisher unbekannte Arbeit des venezianishen Künstlers Petrus de Domo Fani; auch einige hübshe Medaillen des Caradosso und Pomedello. Kunst- geshichtlich interessant ist eine Silbermünze des Pandulfus Malatesta als Herrn von Brescia, 1404—1421, mit dem Köpfen eines Her- kules, wohl nach cinem antiken Vorbild, von einer Schönheit, die in so früher Zeit vercinzelt dasteht. e

Die wichtigste Erwerbung des Vierteljahrs war die in den leßten Wochen abgeschlossene: nahe an 600 Denare der römischen Republik und der ersten Imperatoren. Der englische Kapitän Sandes, dessen Bronzemünzen der römischen Kaiser vor einigen Jahren erworben wurden, hatte au diese Sammlung von vollkommen \{ösnen Denaren vereinigt. Wir erhielten eine Anzahl der seltensten Stücke, die uns noch fehlten, und eine Reihe von Bildnißköpfen in der s{önsten Er- halturg: Câsar, Pompeius, Antonius, sein Bruder Lucius, Labienus Augustus, feine Tochter Julia. :

S. Friedlaender.

(Fortseßung folgt.)u

Krolls Theater. Für nähsten Mittwoh ist das Debut des Tenoristen Hrn. Wilhelm Richter vom Hoftheater in Weimar angeseßt. Der Künstler tritt als „Eleazar“ in Halévys „Jüdin“ auf. Am Dienstag wird die Oper „Martha“ wiederholt, in welcher sich Frl. Hiller als Lady und Hr. Neydhart als Lionel bereits auf das Vortheilhafteste eingeführt haben. Frl. Hermine Bely, vom Publikum bei ihrem Debut mit außerordentlichem Beifall ausgezeichnet, tritt am morgigen Sonntag nohmals als „Rosine“ im „Barbier“ auf.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

D S IRT TI TRST Âr rag E27

ck S E R R Bf P DEF 7 CofT

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Nicitamtlicjes.

9 x. Berlin, 5. Mai. Die gestrige Nahmit- ta Ia Reichstags wurde um 2 Uhr 25. Min. vom Präsidenten von Leveßow mit der Ertheilung einiger Urlaubs- gefut Gee tritt in die Tagesordnung bemerkte der Abg. Dirichlet zur Geschäftsordnung, zu etnem Bedauern müsse er den Untrag stellen, die eben eröffnete Sißung zu vertagen, da diejenigen Formalitäten nicht erfüllt seien, die zu erfüllen scicn, sobald es sich um die Anberaumung einer neuen Sißung handele. Es heiße in der Geschästeordnung: Die Tagesord- nung werde durch den Druck witgetheilt, und müsse den ein: zelnen Mitgliedern zugestellt werden. Diese Bestimmung sei hier niht erfüllt. Die größere Hälfte der Mitglieder des Reichstags sei hier nicht im Saale anwesend gewesen, habe also die Tagesorduung gar nicht lesen können. 5 L

Der Präsident von Leveßow erwiderte, er werde selbst- verständlich den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung bringen, berufe sich aber ausdrüdlich auf ein Präzedens im Fahre 1879, wo nach einer durch Beschlußunfähigke!t beendeten Sigßung darauf eine zweite Sißung eröffnet sei. A

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, im Jahre 1879 habe er nur Widerspruch erhoben, ohne Abstimmung zu verlangen, damals habe aber ein Zeitraum von 1—2 Stunden zwischen den Sißungen gelegen, heut nur ein solcher von /a Stunde, Die Linke würde auf den Buchstaben der Geschäftsordnung nicht bestehen, wenn sie si nicht in außerordentlichen Um- ständen befände. Wenn die Mehrheit des Reichstages und des preußishen Abgeordnetenhauses derartige Sihungen A beraume, so sei es nicht möglih, seinen Pflichten an beiden Stellen zu genügen, und geve es kein anderes Mittel für die Minorität, als von der Geschäftsordnung zu ihrera Schuße den ausgedehntesten Gebrauch zu machen. _—

Der Ava. Frhr. von Viinnigerode erflärte, er müsse doch dem Abg. Richter bemerken, daß der Zwischenraum heute nicht 1/, sondern ?/, Stunden betragen habe, und außerdem berufe er sih auf frühere analoge Fôlle, wo das Haus in ganz ähn- lier Weise gehandelt habe, auch bei mangelnder Beschluß- fähigkeit des Hauses. Die Bemerkung wolle er noch hinzu- fügen, daß die Geschäfisordnungsreden die Geschäfte des Hauses telbst nicht förderten. Wenn man meine, ih in dieser Weije bei der ersten Lesung des Etats, wo es zu entscheidenden Ab- stimmungen nicht komme, widersegen zu müssen, fo verstehe ev das niht. Ju Uebrigen müsse er den Herren die Verant- wortung überlassen für die Unzuträglichkeiten, welche sie durch die Vertaaung herbeiführen würden.

Der Präsident konstatirte nohmals, daß in der Sißung oom 7. Juni 1879 das Haus in seiner Majorität sih zu vem Verfahren entschieden habe, was er heute _eingeschlagen habe.

Der Abg. Dr, Windthorst betonte, die ¿Frage, ob die Herren {h in der Minorität befänden oder nicht, komme hier gar n?cht in Betraht. Das Haus werde in die Generaldebatte des Etats eintreten, in welcher vorläusig ein Beschluß nicht gefaßt werde. Er bedauere die Lage der Verhältnisse im Abgeordnetenhause; aber ohne die Regicrung könne maa ja nihts anderes machen. Wenn die Herren von der

Linken ihren Willen durchseten wollten, bleibe ihnen nur übrig, die Beschlußfähigkeit des Hauses zu bezweifeln.

Der Abg. Dr. Dirichlet erwiderte, sür die Linke handele es si einfah um die Frage, 0b sie sih bewußt in einen Zustand durch ihre thätige Mithülfe hineinverseßen lassen folle, welhe mit dec Stellung seiner (des Redners) Partei hier wie im Abgeordnetenhause nicht mehx verèinbar sei, wie auch der Abga. Windthorst wiederholt anerkannt habe. Wenn dem Abg. Windthorst die heutige Abendsizung im Abgeord- netenhause nicht lieb sei, warum habe derselbe denn nit gegen dieselbe gestimmt? (Nufe: Zur Sache !) Der Abg. Windthorst habe diesen Punkt berührt, und er werde ih das Recht niht nehmen lassen, demselben darauf zu antworten, die Censur sei Sache des Träsidenten und im Uebrigen seien ihm die Jnterjektionen absolut gleichgültig. Dex Abg. Windthorst habe es in der Hand gehabt, gegen den Antrag Köhler zu votiren. Der Abg. Windthorst trage also mit scinen politish2n Freunden auc die Verantwortlich- keit jür die Situation, in der man fi befinde. Was die Anzwcifelung der Beschlußfähigkeit betreffe, so woüe er fich vit binden, daß er von derselben keinen Gebrauch mache.

Der Abg. Pr, Windthorst erklärte, er habe deswegen für die Abendsißzung gestimmt, weil er fonst hätte fürchten müssen, daß die Debatte über die Simultanschulen erst in der näch- sten Woche zu Ende geführt werden könnte, 5

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, daß Neichstag und Landtag an demselben Tage gesessen hätten, sei {on vor- gekommen, daß aber an demselben Tage auch noch eine dritte Sizung stattfinde, übersteige do alles; der jeßige Zustand sei nicht geeignet, die Würde des Parlaments zu erhöhen; wenn man das absichtlih herbeisühren wollte, brauchte man sich wahrlich keines andern Verfahrens zu bedienen. Diesem Zu- stand mit allen Mitteln der Geschästsordnung cin Ende zu machen, sci der Zweck, den die Linke verfolge. Der Abg. Windthorst habe durch seine shwankende, stets vermittelnde Haltung diesen Zustand verschuldet. Wenn der Aba. Windt- horst niht nur geklagt, sondern jeiner sonstigen Thatkraft entsprechend, sih gegen das Zusammentagen erklärt hätte, so würde man nicht in diese Lage gekommen jen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, wenn ‘der Abg. Richter sage, er (der Abg. Richter) müsse alle Mittel der Geschästsordnung anwenden, so mache er darauf ausmerk- sam, daz auf Grund der Geschäftsordnung der Antrag Dirichlet ers zur Abstimmung kommen könne, wenn die De- batte bereits begonnen habe. Nach §. 53 der Geschäftsordnung rônne cine Debatte vertagt werden, wenn der Antrag die Unterstüßung von 30 Mitgliedern erhalte.

Der Präsident erwiderte, daß er auf Grund der Geschästs- ordnung berechtigt sei, über den Antrag Dirichlet abslimmen zu lassen. i:

_ Qecrx Abg. Dr. Windthorst bedauerte, daß der Abg.

M 10 4.

Erste Beilage

. ge K . Berlin, Sonnabend, dein 9. Mai Anschn des Reichstags nicht vermehren. Der Abg. Richter solle ihm (dem Nedner) doch einen Punkt nennen, worin er \{hwanke. Die Linke wisse überhaupt nit, wo fie stehe. Er sei gewohnt, genau zu wissen, wie weit er gehen könne. Den Kopf sich einzurennen, überlasse er Anderen. S Der Aba. Dirichlet bemerkte, der Abg. von Minnigerode scheine die Vertagung einer Debatte über cinen bestimmten Gegenstand mit Vertagung einer Sißung zu verwechseln. Was derselbe zitirt habe, passe niht auf den vorliegenden Fall. Jm Uebrigen würde er beaktsichtigen, die Beschlußfähig- feit des Hauses in Frage zu ziehen. _ Der Präsident erwiderte, der §. 53 der Geschästsordnung bestimme, daß, wenn ein Antrag auf Vertagung einlaufe, ohne weitere Motivirung und ohne Diskussion darüber abge- stimmt werden solle. E l Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, der Abg. Dirithlet sei der Meinung gewesen, daß §. 53 nicht zutreffe, er behaupte na wie vor, daß in der ganzen Geschäft8ord- nung des Reichstages überhaupt nur in §. 53 davon die Rede sei. —— A Der Präsident von Levezow s{chritt zur Abstimmung. Der Abg. Richter rief, ec bezweifle die Beschlußfähigkeit des Hauses. Der Präsident erklärte, das Haus befinde sh in der Abstimmung. : E 5 Di Abilanmna ergab, daß der Antrag Dirichlet ab- hnt wurde. 5 E Eu Abg. Richter fiellte nochmals den Antrag auf Ver- tagung und behauptete, Abg. Dirichlet habe die Beschluß- fähigkeit des Haus?:s angezweifelt. A, Der Präsident erklärte, er habe sein Verfahren zu reht- fertigen. Er berufe sich auf das Zeugniß der anwesenden Mit- glieder. Der Abg. Windthorj: habe den Abg, Dirichlet ausf- merksam gemacht, daß, wenn derselbe seinen Zweck erreichen wolle, er die Beschlußfähigkeit anzweifeln müsse, und der Abg. Dirichlet habe dies abgelehnt. X Der Abg. Dirichlet bemerkte, er habe es sich vorbehalten, habe aber die Beschlußfähigkeit des Hauses nicht angezweifelt. Der Präsident erklärte, der Abg. Richter have nochmals den Antrag auf Vertagung gestellt, dieser Antrag könne jeder- zeit gestellt werden. . l D E Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, daß nach jeiner An- sicht die Beschlußfähigkeit des Hauses nicht vorhanden fet.

S

Es erfolgte hierauf ein Namensaufruf, der die Anwesen-

heit von 185 Mitgliedern ergab. Somit war das Haus nicht beschlußfähig. S 5

Der Präsident {loß hierauf die Sißung um 31/, Uhr und beraumte die näste auf Sonnabend Mittag 1 Uhr an.

Die in dex gestrigen (78.) Sißung des Reichs -

sches, betr. die Abänderung der Gewerbe-Ordnung (S. 148) nach dem Abg. von Kleist-NReßow vom Negierungskommissar Geh. Regierungs-Rath diker gehaltene Rede hat folgenden Wortlaut : : e |

Meine Herren! Dem Antrage des Herrn Vorredners, den vor- liegenden Antrag nicht annehmen zu wollen, kann ich mich nur an- ließen. Es handelt sih elen, und bas ist das unterscheidende

des Hausfriedensbruhes um die öffentlihe Ordnung in po lizei- licher Hinsicht. Die Aufre terhaltung dieser öffentlichen Ordnung pflegt nirgendwo von Anträgen abhängig gemacht zu werden. Wenn von jener Seite- (links) gesagt wird, daß Leute, die nicht Hausirer sind, ohne Erlaubniß in die Wohnungen ein- treten können, obne riskiren zu müssen, gestraft zu werden, ]o [t zu bedenken, daß die Hausirer gerade in Folge ihres Gewerbebetriebes fortgesetzt in fremde, niht selten isolirt gelegene und unbewachte Häuser einzutreten veranlaßt find, und daß einem folhen Gewerbe- betriebe gegenüber ein gewisser Schuß für die betreffenden Haus- bewohner denn doch in der That angezeigt ist. Der Hauptgesichts- punkt, dex von jener (linken) Seite für den Antrag geltend gemacht wurde, führt in seiner Schlußperspektive dazu, daß die Strafbestim- mung überhaupt keinen Werth mehr hat. Die Annahme des gestellten Antrazs kommt der Streichung der Strasvorschrift vollständig gleich, theils mit Rücksicht auf die Bequemtiichkeit _und Nachlässigkeit _der Leute, welche den Strafantrag würden stellen müssen, theils mit Nücksicht

den: unzweifelhaft wird mancer einen Sirafantrag nicht stellen gus Fuccht vor der Rache des Hausirers, Formell habe ih sodann dem Atitrage das Bedenken entgegenzustellen, daß derselbe cin ganz neues Prinzip in die Gewerbeordnung einführt. Die Gewerbeordnung kennt Fine Verhängung von Strafen auf Grund cines Antrags, sie hat eine „Antragévergehen" und „Antragsübertretungen". Hier würde der „Antrag" zum ersten Male als Vorausseßung der Strafbarkeic eingeführt werden. Wenn Sie nun aber die Bestimmungen der Ge- werbeordnung dursehen wollten, so würden Sie cine ganze Reihe von Bestimmungen finden, bei denen eben so sehr, wenn niht noch mehr, ein Antrag als Vorausseßung der Bestrafung gerechtfertigt wäre, z. B. die Bestimmung in §. 148, daß es strafbar sei, die genehmigten Taxen zu überschreiten, ein Droschkenkutscher, der die Taxe über- schreitet, ist strafbar, auch ohne Antrag des Geschädigten, ferner die Bestimmung des §. 147, daß cs strafbar sei, ohne Genebmigung gewisse Anlagen zu errichten, die durch Rauch 2c. die Nachbarschaft belästigen, und namentlich die sehr wichtige, das Trucksystem betreffende Bestimmung des §. 146, wodur die Gewerbetreibenden unter Strafe gestellt werden, die bei der Zahlung des Lohnes dem §. 115 zuwider- handeln. Es sind das lauter Vorschriften, die wesentlich mit auf dem Gebiete des Privatrechtes liegen; aber in teinem dieser Fälle bedarf es des Antrages zur Begründung der Strafbarkeit. Nun bedenken Sie die Konsequenzen der Annahme Ihres Antrags. Endlih erwidere ich dem Hrn. Abg. Munkel, daß eine so erxorbitante Bestimmung hier garnicht in Frage ist. Die Bestimmung ift vielmehr altes preußisches Recht, und es handelt sih nicht nur um fahrläsfige Uebertretungen, fondern auch um cin muthwilliges Eindringen in die Wohnungen; auch dieses würde nach Ihrem Antrage nur auf Antrag strafbar sein. Das preußishe Hausirregulativ vom Jahre 1824 seßte auf das muth- willige Eintreten in Häuser ohne vorgängige „Aufforderung

obne Aufforderung stand Geldstrafe, und ähnlich waren die Bestim-

gestanden hat, habe ich früher bercits ausgeführt.

Richter jede Veranlassung zu persönlichen Angriffen benußte. Das könne unmöglich zu etwas Gutem führen und werde das

auf deren Unwissenheit und JIndolenz_ und häufig auch Furcht; |

183.

Folge haben kann, darf nit hindern, ein an und für si als richtig erfanntes Prinzip zur Geltung zu bringen. Uebrigens ist nihts leichter, als mit der hier fragliben Strafvorshrift nit in Kon- flift zu kommen. Ein gesitteter Hausirer läuft diese Gefahr nie- mals. Wenn der Hr. Abg. Dr. Baumbach sagt, es Jet zu

bedenken, daß auch auf die mit landwirthscaftlichen Produkten

Hausirenden die Bestimmung Anwendung finden fönne, fo glaube

ih, daß derartige Hausirer kein Gewicht darauf legen, weniger höflich oder gesittet sein zu dürfen, als andere Hausirer. Also insofern kann

man die Landwirthschaft gegen die Vorlage hier niht ins Gefecht

führen. Aus diesen Gründen und mit Rücksicht darauf, daß gerade der von dem Hrn. Abg. Baumbach zitirte §. 59 überhaupt zu Um- gehungen leiht benußt werden fönnte, wenn nit auch dieser Para- graph unter der vorliegenden Strafsanktion stände, möchte ih bitten, den Antrag abzulehnen und den Paragraphen, so wie er lautet, an- zunehmen.

Die gestrige Abendsizung des Hauses der A b- geordneten, welher der Vize - Präsident des Staats- Ministeriums von Puttkamer und der Minister der geist- lichen 2. Angelegenheiten von Goßler, sowie mehrere Regie- runagsfommißarien beiwohnten, wurde vom Präsidenten um 7 Uhr eröffnet. . E

Das Haus sehte die Debatte über die Petition der Cre- felder Stadtverordneten, betreffend das Simultanschul- wesen, fort. Die Petenten baten, daß die zu Crefeld zu Necht bestehenden paritätishen Volksschulen erhalten bleiben möchten. : _- E

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

Die Kommission beantragte :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : | 1) Ueber die Petition der Stadtverordneten von Crefeld, de Greiff und Genossen, IIL. 382 zur Tagesordnung überzugehen, 9) die Petition der 3274 Bürger Crefelds, Matthias und Ge- nossen, 11. 630, durch diesen Beschluß für erledigt zu erklären, 3) die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, von dem in der Verfügung vom 16. Juni 1876 ausgesprowenen Grundsay, daß: „die Genehmigung zu paritätishen Schuleinrichtungen nicht versagt werden solle, wenn da, wo die Schulunterhaltungs- pfliht der bürgerlichen Gemeinde obliegt, Seitens der Gemeindebehörden ein dahingehender Antrag gestellt werde“ in Zukunft Abstand nehmen zu wollen.

Hierzu lag folgender Abänderungsantrag der Abgg. Seyf- Faro! (Crefeld) Und Genonen v _ Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: A

Die Petitionen der Stadtverordneten von Crefeld, de Greiff und Genoffen, und der 3274 Bürger Crefelds, Matthias und Ge- nossen, Il. Nr. 382 und 630 der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. i

Endlich lag von den Abgg. von Rauchhaupt und Gen. ein Antrag auf motivirte Tagesordnung vor, in welhem die Ne- folution der Kommission (ad 3) zur Erwägung der König-

L 25 E 9? | [ichen Staatsregierung gestellt wird. tags bei der zweiten Berathung des Entwurfs eines Ge- |

Der Abg. Dr. Langerhans sprach für den von ihm mit- unterstüßten Antrag Seyffardt (Crefeld), die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu über- weisen. Ein paritätisher Staat wie Preußen müsse au paritätishe Volksschulen haben. Hinsichtlih der Unterrichts- erfolge seien die Simultanschulen den konfessionellen Schulen durchaus ebenbürtig ; außerdem verlange die Gerechtigkeit, daß

| E j x —, inGegenden mit Bevölkerung verschiedener Konfessionen auch die Moment für die uns hier beschäftigende Materie gegenüber der Frage | in Gegenden mit Bevölkerung verschie f

Angehörigen der in der Minderzaÿhl vertretenen Konfession ihren Kindern eine gute Schulerziehung angedeihen lassen könnten. Das sei aber nur möglih, wenn in fsolhen Gegenden Simultan- schulen errichtet würden. Mit der Zunahme der Schulbildung nähmen die Verbrechen notorish ab. Das Cenirum wünsche, daß das Volk nicht zu viel lerne ; die Liberalen wünschten im Gegentheil, daß die Leute auch der niederen Klasse fo viel lernten, wie irgend nah den Verhältnissen möglich sei. Nur dadurch könne man das Proletariat nennenswerth vermindern. Er bedauere, daß ein preußischer Kultus-Minister durch Ab- {1ffung der paritätischen Schulen eines der besten Mittel zur Erhaltung des fonfessionellen Friedens von der Hand wee. 4 -

Der Abg. von Tiedemann (Jnowrazlaw) erklärte sich Namens seiner Partei für den einfahen Uebergang zur Tagesordnurg. Nur in konfessionellen Schulen könne reli- giöser Sinn gewecit werden. Fn den Simultanschulen werde nicht der konfessionelle Friede gefördert, sondern es träten darin die konfessiorellen Gegensäße hervor und würden ge- \chärft. Gerade im cznteresse des Friedens unter den

„unfehlbar“ Gefängnißstrafe (§. 29), auf nicht muthwilliges Eintreten

mungen in andezen deutschen Staaten. Daß die grundlegende Haupt- bestimmung auch in dem Gewerbeordnungsentwurfe vom Jahre 1869

Die Strafvorschrift soll cine erztehende, eine warnende Wirkung auf die Hausirer äußern z die übelwoollenden Hausirer werden sich abec um die Bestimmung außerordentlich wenig kümmern, wenu fe wissen, daß fie eventuell nur auf Antrag bestraft werden. Der Umstand, daß die Anwendung des Paragraphen möglicherweise Härten zur

Konfessionen müsse die Konfessionsschule die Regel sein. Alierdings müsse man für manche Gegenden, wo be- stimmte Ausnahmevoerhältnifse vorlägen, Simultanschulen zu- lassen. Keine Provinz in Preußen aber sei weniger geeignet für Versuche mit Simultanschulen , als die Rheinprovinz und in der Rheinprovinz wieder keine Kommune weniger, als gerade Crefeld. Dem Abg. Langerhans bemerke er, daß es ein großer Fehler sei, die Schule zum Versuchsfeld für poli- tishe Exverimente zu machen. Er werde also für die Num- mern 4 und 2 der Kommissionsanträge stimmen ; die ad 3 von der Kommission beantragte Resolution halte er allerdings ür verfehlt. 4 | Hierauf wurde die Diskussion geschlossen, der Antrag Seyffardt abgelehnt, dagegen der Antrag von Rauchzaupt mit 158 gegen 127 Stimmen angenommen. /

D vertagte sih auf Antrag des Abg. Windthorst um 81/2 Uhr das Haus auf Sonnabend 9 Uhr.

Statiftische Nachrichten. i

Der schon erwähnten „Statistik der zum Ressort des Königlich preußishen Ministeriums des Innern gehö- renden Straf- und Gefangenanstalten pro 1. April 1881/82" entachmen wir weiter noch folgende Angaben: Ueber den Gesundheitszustand und die Sterblichkeit der Gefangenen wird be- richtet, daß im tägliwen Durchschnitt 1071 Kranke waren, darunter Zuchthausgefangene 712, und zwar LWazarethkranke 857, darunter Zuchthau8gefangene 634, Revierkcanke 214, darunter Zuchthausgefan- gene 78. Der Durcschnittsbestand an Kranken überhaupt stellt sich hiernach zur Durchschnitts-Kopsstärke auf 3,36 9/9 bei den Männern und 4,95 % bei den Weibern und 3,59% gegen 3,81 % de 1880/81 bei beiden Geschlechtern zusammen, und zwar bei den Zucbthausgefangenen auf 3,32 bezw. 3,6 und 3,38 °/a gegen 3,44 de 1280/81, Aus3 dem Lazareth scchieden mit Einschluß

M