1883 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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arbeite, müßten doch die übrigen Mitglieder au etwas zu thun haben. Auch er wolle die Ueberweisung des gesammten Etats an die Budgetkommission, weil er der Meinung sei, daß jeßt ein sahgemäßer Etat nit aufzustellen sei, und diesen Beweis wolle er durch die Budgetkommission geführt sehen. Wenn der Rechten an den sozialpolitishen Vorlagen so viel liege, weshalb werde die Berathung nicht jeßt vorgenommen ? Die Etatsberathung sei jeßt s{wieriger und werde mehr Zeit erfordern, als im Herbst, weil die Grundlagen derselben völlig fehlten. Schiagender habe der Nation der Beweis nicht ge- liefert werden können, daß zweijährige Etats ein Unding seien, wie durch diese hinter einander folgenden Versuche. Bedeute es denn nichts, wenn die Bundesregieruna nah Ver- lauf von wenigen Monaten erklären müsse, daß fie sich um 101/2 Millionen geirrt habe bei Aufstellung der Einnahmen ? Jm gegenwärtigen Etat, der nichts sei als die Arbeit eines Kalkulators, würden 4!/, Millionen Matrikularbeiträge mehr gefordert, als die Einzelstaaten aus den Zöllen erhalten würden. Bei Beginn der neuen Wirthschastspolitik sei aber den Einzel- taaten Entlasiung durch das Reich versprohen. Die Steuer- reformen in den Einzelstaaten würden dadurch zum Stillstande verurtheilt. Man möge also die Sc&lußfeststelung des Etats jedenfalls bis zum Winter hinausschieben. Die Rede des Abg. Payer habe auf ihn und seine politishen Freunde in einzelnen Theilen niht den beifälligen Eindruck gemacht, wie bei andern. Seine Partei halte das deutsche Kaiserthum nah wie vor sür den Träger des nationalen Gedankens, und werde sih, wenn sie auch mißmuthig sei über die gegenwärtigen Verhälinisse, niemals zu einer Politik verleiten lassen, welche in ihren Konsequenzen in das Gegentheil des nationalen Staates umschlagen müßte. Der Abg. Bamberger habe sich in dem Sinne für eine parlamentarishe Regierung erklärt, daß die Regierung in Uebereinstimmung geführt werden solle mit der Majorität der Landesvertretung. Das sei nichts als das konstitutionelle ABC und es sei unbegreiflih, daß der Finanz-Minister in dec Rede des Abg. Ban:berger gewisser- maßen eine Vershwörung entdeckt zu haben glaube, Jm fonstitutionellen Staate verlange er, daß, wie sih auch der Minister Camphausen zur Zeit ausgespreben habe, der Minister sein Amt niederlege, wenn derselbe die Uebereinstim- mung zwischen der Majorität des Parlaments und dem Willen des Monarchen nicht mehr erblicke. Der Abg. Bamberger habe vollflommen Recht, wenn derselbe sage, daß eine derartige Regierung eine anormale sei, wenn sie immer wieder von Neuem abgelchnte Gesebe einbringe. Das wirke schädlich auf die Entwickelung des Staates. Hätte die Regierung das Unfallgesey auf einem anderen Boden ausgearbeitet, dann hätte sich das Gesey viel schneller erledigen lassen. Statt dessen bcharre die Regierung auf ihrem alten Standpunkte. Auch mißbillige er das Versahren d¿s Vinisters, die Person Sr. Majestät in den Kampf der Parteien zu ziehen. Die Krone dürfe ihre Minister wechseln, aber sie werde nicht ver- antwortlih gemacht für die Fehler der Minister.

Darauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Bronsart von Schellendorff, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich habe zunächst zu antworten auf einige Fragen, die an mi gestellt sind bezüglih des Etats, der zur Berathung vorliegt,

Es hat vorgestern der Hr. Abg. oon Benda mich gefragt, ob ich glaube, daß die Verwaltung des preußischen Militärkontingerts mit den Mitteln, welche gefordert werden, auskommen könnte. Meine Herren, diese Ueberzeugung habe ich, es sei denn, daß ganz unvorher- gesehene Zustände eintreten, die aber au eintreten können, wenn der tat später aufgestellt worden wäre.

Dann bat mich der Hr. Abg. Rickert gefragt, ob ib, ebenso wie mein Herr Amtsvorgänger, nichts dagegen einzuwenden bätte, daß das Kapitel, welches den Bedarf für Fourage und Lebensmittel enthält, herabgeseßt würde? So weit ih die Verhältnisse hier übersche, ist Ausficht vorhanden, daß dicses Kapitel in der Kommission zur Er- örterung gelangt, ih glaube also, meine Bemerkungen darüber der Beratbuüng in der Konmission vorbehaïten zu sollen.

Der Hr. Abg. Dr. Bamberger hakt vorgestern mi gefragt, ob ih es übel râhme, ich würde es wobl nicht übel nchmen wenn er mich als Reichs- Kriegs-Minister im Wesentlichen bezeichnet,

Meine Herren! Das nehme ih gewiß nicht übel, da ih darin eine wohlwollende Absicht erblicke; ich kann es nur insofern nicht annehmen, als ih wirklicher Reichs-Kriegs-Minister nicht bia. Ich bin preußischer Kriegs-Minister und verwalte das preußische Militärkon- tingent. Diese Verwaltung, welbe Seitens des preußischen Kriegs-Mini- steriums geübt wird, ist sih Übrigens sehr wohl ihrer Verpflichtung bewnßt, auch die Verhältnisse der ganzen deutschen Armee im Auge zu be- halten; denn da nach Artikel 63 der Reichsverfassung die anderen Kontingente, die Reglements, welcbe für die preußische Armee ergehen, zu acceptiren haben, vorbehaltlich der Reservatre{bte, so liegt uns natürlich die Pflicht ob, auch zu erwägen, inwieweit diese Reglements allgemein passend find, Insofern steht allerdings das preußische Kriegs-Ministerium im Dienste der deutschen Armee und des Deut- schen Reichs, troßdem aber begnügen wir uns mit dem beschei- . denen Namen „preußishes Kriegs-Ministerium“, und wenn Sie darin etwa einen Partikulariémus erblicken wollen, so ist das, röie ih glaube, ein berechtigter und traditioneller Partikulariémus, welcber sich recht gut neben den andercn Scrten von Partikularismus sehen lassen kann, deren Vertreiung wir hier auch zu hören bekommen haben.

Dann, meine Herren, bin ih genöthigt, auf die Ausführungen der Hrn. Abgg. Richter und Rickert nochmals cinzugehen. Es ift angeknüpft worden an die Debatte vom vorigen Mittwoch, beide Herren haben si auf die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ berufen, diese ist hier am Tische des Bundesraths nicht vertreten, und ih glaube also, daß ich auf alles das, was in Bezug auf die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ bcmerkt worden ist, niht weiter einzugehen brauche. Jch halte mich an das Schreiben des Herrn Reichékanzlers und an die Worte, die ih bier gesprochen habe. Wenn der Herr Reichskanzler in seinem Schreiben die Adresse bemängelte, an welche die Resolution des Hrn. Abg. Richter gestellt war, und wenn er auf Grund dec Vir- fassung verlangt, daß diese Adresse geändert würde, wenn ferner der Hr. Abg. Richter das gethan hat, dem Herrn Reichskanzler, wie er jagte, einen „Gefallen getban hätte, so meine ih, daß feine Veranlassung vorliegt, um auf Grund früherec Vorgänge hier zu erklären und beweisen zu wollen, wie vas Seitens des Herrn Abgeordneten versucht v:orden ist, daß in den Resolutionen, An- trägen u. f. w., die in früheren Jahren hier auf dem Gebiete der Marine und auf dem Gebiete des Heerwesens gestellt und in ähn- licher Form gehalten worden sind, daß darum, weil diese Form da- mals nicht bemängelt worden ist, nun zugegeben werden müßte, die leßte Resolution, die der Herr Abgeordnete hier gestellt hat, entbielte keine Eingriffe in die Kommandorechte Sr. Majestät des Kaisers. Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat Ihnen verschiedene Resolutionen nah Daten u. \. w. bezeinet, er hat Ihnen aber niemals den Jn- halt dieser Resolutionen mitgetheilt, es ift also lediglih die Form- frage von ihm benußt worden, um zu übergehen das, was ich hier zu bemängeln hatte, nämlih vaß in dem materiellen Inhalt der Reso- lution ein Eingriff in die Kommandorechte Sr. Majestôt des Kaisers erblickt werden mußte. ;

Meine Herren! Wie ist denn überhaupt diese ganze Frage zur Erörterung gelangt, ih erinnere nochmals daran, weil ein wesentliches Interesse vorliegt, diese Frage klar zu stellen. Ih habe in der Kommission, was anerkanat worden ist, im Materiellen die befrie-

digendsten Erklärungen abgegeben, das hat der Herr Referent hier wiederholt, und ih glaube, es ift in der Majorität des Reidstags kein Zweifel darüber geblieben, wie das auch ausgesprohen worden ift, daß diese Erklärungen materiell durchaus befriedigend lauteten. In der Kommission bin ich nun, weil man immer wieder die Frage geseßz- li regeln wollte, s{ließlich dazu gedrängt worden, weil man sagte, was der eine Kriegs-Minister verspricht, braucbt der andere nit zu halten, um die Sicherheit zu geben, daß die Erklärungen, welche ih abgab, do die vollste Bedeutung gehabt hätten, bin ich genöthigt gewesen zu erklären, daß ih diese Erklärungen nur abgebe und nur abgeben könne, nachdem Se. Majestät der Kaiser und König mir seine Zu- stimmung dazu ausgesprohen und mir den Befehl ertheilt hat, derartige Erklärungen abzugeben.

Meine Herren, wenn Sie diese Vorgänge im Auge behalten, wenn Sie im Auge behalten einmal, daß in der großen Majorität der Kommissionen die Erklärungen, welde ich abgegeben hatte, materiell für befriedigend erklärt wurden ; wenn Sie ferner im Auge bebalter, daß i in dieser Angelegenheit, welche eine reine Kommando- sabe ist, erklärt habe, daß Se. Majestät auf Grund der Erörterungen, die stattgefunden haben, feine Zustimmung ge- geben hat: wenn dann im Wege der Resolution gesagt wird, die Militärverwaltung oder sagen Sie auch der Herrn Reichskanzler aufzufordern, diese Dinge anderweit zu ver- bieten: dann frage ih Sie do, meine Herren, ob hier nit der Bat der feste Eingriff in die Rechte der Krone zur Darstellung gelangt.

Ich sage auch, es soll mir erst nachgewiesen werden, ob diese anderen Resolutionen, von denen heute die Rede war und die Formfrage mag ja unerörtert bleiben, ob also diese Resolutionen damals nicht auch an eine der Verfassung nit genau entsprechende Adresse gerihtet waren cs soll mir nachgewiesen werden, daß diese Resolutionen Kommandofragen betrafen, und daß sie Kommandofragen betrafen, über welhe Se. Majestät soeben Seinen Willen geäukßert hatten.

Nun sagt der Hr. Abg. Richter in seiner Rede vom 2. Mai:

Die Kommandogewalt hat eine verfassungsmäßige Grenze da, wo unser Geldbewilligungsrecht anfängt, und dieses Geldbewilli- gungsrecht wird verletzt, sobald die Gelder mißbraucht wetden.

Ich frage nun, meine Herren, liegt ein Mißbrauch der Gelder vor, wenn einem Oekonomiehandwerker gestattet wird, außerhalb der Dienstzeit zu arbeiten? Kostet das dem Staat irgend welbes Geld ? Liegt ein Mißbrauch der Gelder vor, wenn Kantinen geschaffen werden ? Liegt ein Mißbrauch der Gelder vor, wenn die Krümperpferde, für welche ein Futter nicht bewilligt ist, in Thätigkeit geseßt werden, um si dieses Sutter zu verdienen? (Es liegt überall nur gute Wirthschaft vor; da ist also von Mißbrauch nicht die Rede. Wenn Sie aber diesen Grundsaß in seiner Nacktheit feststellen und sagen: das Geldbe- willigungsrecht wird verletzt, sobald die Gelder nal; Ihrer Ansicht mißbraucht werden, dann wäre das nur berechtigt, wenn gegen bestimmte Geseize, gegen den Etat (Gelder mißbrauLt wären; es ist aber kein Geld verbraucht worden gegen den festgestellten Etat. Meine Herren! Wenn Sie diese Auffassung mit der Schärfe, mit der sie ausgesprochen ift, aufrebt erhalten woll:n, dann wäre es überbaupt mit dem Kommandoreht Sr. Majestät zu Ende. Wenn Se. Ma}efstät z. B. einen kommandirenden General ernennt und die Person den Herren nicht kontenirt, dann könnte es heißen: ja, für den haben wir ad att bewilligt. (Oh! oh! und lebhafter Widerspruch inks.

Meine Hercen! An extremen Fällen macht man das Prinzip klar, darum hae ih einen extremen Fall gewählt.

Meine Herren! Dann ift hier der Vorwurf erhoben worden, daß ih die Person Sr. Majestät in die Debatte gezogen habe. Meine Herren, ih habe die Person Sr. Majestät gar nicht in die Debatte gezogen, sondern ih habe hier ganz einfa erklärt und thatsächlich mitgetheilt, was Se Majestät auf diesem Gebiete, welches vollständig frei für ihn daliegt, angeordnet hatte. Das i} kein Hineinziehen der Aller- höchsten Person in die Debatte.

Nun hat der Hr. Abg. Richter heute gesagt ih g.aube, er hat mi auch damit gemeint, denn er sprach yon den Ministern wir fuchen die Deckung binter dec Krone. Meine Herren, gegen einen derartigen Angriff {üßt mich meine Qualität als preußischer Offi- zier, Es ist wohl noch nicht dagewesen, daß der preußische Offizier hinter der Krone Deckung gesucht hat. Vor der Krone stehen wir!

wir sind bereit, jeden Augenblick Blut und Leben für die Krone |!

dahin zu geben und dagegen fallen die Wortgefehte im Parlament nit ins Gewicht.

Der Hr. Abg. Richter hat ferner gesagt, wir stellten uns auf den Schemel. Nun, meine Herren, damit ift ja bildlih genieint, daß wir uns etwas zu erhöhen suchen über unsere uns eigentlich ge- bührende Stellung hinaus. Meine Herren, dazu licgt gar kein Be- dürfniß vor. Ein Minister, welher von Sr. Majestät dem Kaiser und Kênige in freicster Entschließung gewählt worden ist, auf dem ruht soviel Ehre, daß es beim wahrhaftigen Gott nicht nothwendi ist, da noch irgend etwas hinzuzuthun.

Meine Herrea! Wenn hier die Person Sr. Majestät that- fäcblich erwähnt wird, so geschieht es meinerseits allezeii nur in der Vertretang der Rechte der Krone, und das, meine Herren ist allerdings meine Pflicht, von der ih mich durch keinerlei Reden werde abbringer. lassen, Wo die Rechte der Krone angegriffen rcrden, meine Herren, da sollen Sie mich allemal auf dem Plane finden.

Der Aùg Dr. Windthorst erklärte, er beklage nicht die weiten Grenzen dex Diskussion, denn sie sei nach vielen Seiten lehrreih gewesen, und habe die Geister und Auffassun- gen geklärt, und manches Ueberrascheride zu Tage geförtect. Er derke, das Bewußtsein sei dem Reichstage wieder näher gebracht worden, daz Deutschland in einern Bundesstaat, nicht in einein Freiveitsstaat lebe. Man werde wohlthun, diese Gedanken nicht zu verliiren, denn eine gedeihlihe Entwoidklung der RNeithsverhältnisse sei niht zu erwarten, wenn einzelne Mitglieder des Reichstags so sprächen, als wenn sie im preußi- schen Abgeordnetenbause ständen. Die Tendenz des Einheits- staats sei der gefährlichste Feind des Reichs, dabei könne man doch auf dem nationalen Standpunkt stehen, den der Abg. Nickert betone. Ein Angelpunkt der Debatte sei die Frage ge- wesen, wie weit es erlaubt sei, die Allerhöchste Person Sr. Maje- stät des Kaisers in die Debatte zu ziehen. Welcher Wandel der Gesinnung sei auf diesem Gebiete eingetreten. Es sei wirklich wunderbar, an 16. April 1880 habe ex an die Worte des Kaisers erinnert: dem Volke müsse die Religion erhalten werden; da sei große Unruhe entstanden, und von rets sei gerufen: erc solle niht den Kaiser in die Debatte ziehen. Der damalige Präsident, Graf Arnim, habe ihn auf: efordert, die Person Sr. Majestät niht in die Diskussion zu ziehen, und das ganze Haus habe diesem Ausspruch zu- gestimmt. Er habe daran erinnert, daß es doch sehr bedenk- lih sei, wenn man in einem monarchhishen Staate den Mon- archen niht nennen dürfe. Aber dex Präsident Graf Arnim habe darauf erklärt, so lange er an diefer Stelle stehe, werde er unbedingt verhindern, daß Se. Majestät in die Debatte gezogen werde. Dieser Wandel sei, denke er, sehr lehrreich. Er (Redner) hade damals erklärt, daß er es sih überlegen würde, auf welche Weise er gegen den Standpunkt des Prä- sidenten eine Aenderung herbeiführen könnte. Jeßt sei das niht mehr nöthig. Durch die Usance der Bundesrathsvertretung und des Hauses sei man so weit gckommen, daß es ihm, obwohl er das Prinzip aufrecht erhalte, zu weit zu gehen scheine. Die Person Sr. Majestät des Kaisers, und wohlgemerkt, aller ver- bündeten Fürsten, sei eine so erhabene, daß man sie nur im äußersten Nothfalle nennen jollte. Geschehe es zu oft, so werde die geheiligte Anschauung, die er mit ihnen verbinde, ge-

schädigt. Es sei dann das sehr interessante Thema des kon- stitutionellen Parlamentarizmus behandelt worden; nit sehr fruhtbar, denn die Herren hätten nicht sehr genau präzisirt,

was sie darunter verständen. Der Abg. Bamberger scheine im

Allgemeinen an die englischen Zustände gedaht zu haben.

Derselbe dürfe aber niht vergessen, daß Deutschland in erster Reihe ein Militärstaat sei. Ob das gern gesehen werde oder nit, thue nihts zur Sache, und in einem Militärstaat sei es s{hwer, eine parlamentarische Regierung anzustreben. Wer sie

anstrebe, möge ret vorsichtig sein, recht langsam und Schritt für

Schritt vorgehen, damit derselbe niht mit der Militärgewalt

in Konflikt gerathe. Er glaube, der Abg. Bamberger habe seine legten Ziele zu früh decouvrirt. Jede Re-

gierung müsse auf die Volksvertretung Rücksicht nehmen, und

er möchte nicht behaupten, daß dies hier genügend geschehe. Wie jeßt hier die Verhältnisse lägen, könne in Deutschland und in

anderen Staaten die menschlihe Gesellshaft sich nur unter einer kräftig geführten monarchischen Regierung entwickeln.

Auf dem Kontinent sei eine Republik nit möglich, sie werde

stets dem stärksten Säbel zum Opfer fallen. Was den Etat

anlange, so könne er niht verfehlen, daß die Annahme nahe * liege, daß das Budget deshalb so früh eingebracht sei, um

praktisch den Gedanken der zweijährigen Etatsperiode zu för-

dern. Dieser Absicht trete er auf das entschiedenste entgegen.

Wenn man ihm ein Geseß nahwie)e, auf Grund dessen er

den Etat ablehnen könnte, so würde er denselben ablehnen.

Man habe ihn aber nicht nahgewi-sen. Formell sei die Re-

gierung zur Einbringung des Etats berechtigt, und das Haus

verpflichtet, den Etat zu berathen. Das Haus müsse ihn aber au

materiell prüfen, und komme es auf Grund dieser Prüfung zu dem Resultat, daß für einzelne Positionen die Voraussezungen

der Prüfung fehlien, so könnte man sie ablehnen. Es sei das

dann keine Chikane. Der Abg. Payer sei konsequent. Der-

selbe lehne den ganzen Etat ab. Der Abg. Richter habe seinem

Antrag eine Deutung gegeben, die hervorgehoben werden müsse.

Der Abg. Richter wolle den ganzen Etat an die Kommission

verweilen, damit dort so viele thatsählihe Vorausseßungen

gefordert würden, daß der Etat niht zum Abschlusse komme.

Db man derartiges könne oder dürfe, sei eine heikle Frage, zum mindesten thue man nit wohl daran, und man könne zu einem Konsflikt kommen, ven er hon deshalb niht wünsche, weil er glaube, der Reichstag sei nit siark genug, um ihn siegreich durchzuführen. Es könnte auch heißen, der Reichstag habe die Kaiserlihe Mahnung nicht befolgt, derselbe wolle also die sozialen Aufgaben nicht mit lösen, Er bitte also zunächst, den Antrag anzunehmen, gewisse Theile des Etats, wie immer, an die Budgetkommission zu verweisen.

Die Diskussion wurde zes{hlossen.

_ Persönlich bemerkte der Abg. Richter (Hagen): Der Ab- kürzung halber wolle er sich dem Minister Scholz gegenüber nur darauf beschränken, zu bemerken, daß er der Negierung einen Rechtsbruh nit vorgeworfen habe, und daß er auch niczt davon gesprochen habe, daß die Minister den Namen des Kaisers mißbrauhten. Dem Kriegs-Minister gegenüber be- merke er, daß er im Eingang seiner Rede hervorgehohen habe, über die Adresse bei seinen Anträgen zu sprechen, gehöre in den Nahmen der Etatsberathung, weil diese Frage eine gene- celle Natur habe. Daraus hätte der Minister hon entnehmen fönnen, daß er über den materiellen Fnhalt seiner Resolution heute deshalb nicht gesprochen habe, weil solhe Spezialfragen niht zu einer Generaldisfussion gehörten, und es dem Abgeordneten niht wie dem Minister gestattet sei, überall über dasjenige zu sprehen, worüber zu reden derselbe gerade ein Bedürfniß empfinde. Sodann habe der Kriegs - Minisier eine Reihe von Ausfüh- rungen gegen ihn gemacht, betreffend seine Erörterungen über die politishe Stellung der Minister zur Krone u. \. w. Er bemerke, daß er bei diesen Ausführungen den Kriegs: Minister

| nicht einbegriffen, daß er nicht einmal an denselben gedacht

habe, und zwar, weil der Minister bis dahin in dieser Dis- kussion noch niht das Wort ergriffen habe, nicht Reichs- Kriegs-Minister seie und auch niht wie der Minister Scholz eine Vollmacht besiße zur Vertretung eines Reichs-Ministers. Alle desfallsigen Ausführungen des Kriegs-Ministers seien deshalb zwar oratorish schr shöón . . . . (der Präsident von Le- veßow erklärte, das sei niht mehr persönlich), aber gegen- ftandslos. :

Der Abg. Rittinghaus bemerkte, daß er sich zum Wort gemeldet habe, daß aber wieder einmal einem Sozialdemokra- ten das Wort abgeschnitten sei.

Der Abg. von Benda erklärte, daß sein in Gemeinschaft mit Rickert gestellter Antrag niht ausschließe, daß seine Freunde in erster Reihe sür den Antrag Richter, Ueber- weisung des gesammten Budgets an die Kommission, stimmen würden, sie verwahrten sich dann aber gegen die Jnterpretation, die der Abg. Windthorst dem Antrage gegeben habe.

Die Abstimmung über den Antrag Rickert-Richter, Ueber- weisung des ganzen Etats an die Kommission, blieb zu- nächst zroeifelhast. Die Auszählung ergab die Annahme des Anirages mit 105 gegen 97 Stimmen.

a vertagte sih das Haus um 6 Uhr auf Dienstag 11 V.

Literarishe Neuigkeiten und periodishe Schriften.

Jahrbücher für die deutsbe Armee und Marine. Heft 2. Inhalt: Gambetta und Chanzy in ihrer Bedeutung für die französishe Armee. Rückblicke auf Staat und Heer in Bayern. Algerien und Tunesien, Von A. Janke, Hauptmann. Heer- wesen und Infanteriedienst vor 100 Jahren. Ein Beitrag zur Heeresgeschichte Fciedrih des Großen. Von Schnackenburg, Major. (Fortsetßzung.) Beitrag zur clementaren Erklärung der Derivation der Spitgescbosse, nebst ballistish-tehnishen Betrachtungen. Von Spohr, Oberst-Lieutenant z. D. (Schluß.) Die Bestrebungen österreibisher Autoren auf dem Gebiete der Terrain-Wissenschaften. Von Reichert, Hauptmann und Compagnie Chef. „Kriegsgeschicht- liche Einzelschristen". -— Uwschau in der Militär-Literatur.

Beiheft zum Militär-Wochenblatt. 1883, 4. und 5. Heft. Inhalt: Roßbach und Jena. Eine krieg8geschichtliche Studie von Colmar Frhr. von der Goltz, Major im Generalstabe. 111. Absnitt. |

Beihcft zum Marineverordnungsblatt. Nr. 44. In- halt. Bericht des Kommandanten S. M. Kbt. „Hyäne“, Kapitän- Lieutenant Geiseler, über die ethnologishe Untersuhung der Osters insel (Rapanui) an den Chef der Kaiserliben Admiralität. (Mit 22 lithographishea Tafeln und 1 Karte.)

Die Sparkasse. Nr. 28. Inhalt: Reform des Spar- fassenwesens. -— Ueber Pfennig-Sparkassen. Sparkassenwesen. Geld-, Bank- und Börsen-Nachrichten. Versicherungswesen. Juristishes. Verkehrswesen. Verschiedenes.

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zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ 206.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den §. Mai

18383.

Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. Æ

——

[19016] Oeffentliche Ladung.

1) Der Reservist, Knecht, Otto Friedrib Eilken, geb. am 23. Oftober 1862 zuleßt in Rummels- burg wobnbaft gewesen, 2) der Wehrmann, Lampier Franz Popiehn, geb. am 3. Mai 1847 zuleßt in Schöneberg wohnhaft gewesen, werden beschuldigt, zu Nr. 1 als beurlaubter Reservist, zu Nr. 2 als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß auêgetan- dert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlihen Amtsgerichts Il. hierselbst auf den 3. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Scböffengeriht tn Alt-Moabit, Por- tal IIL., Zimmer 33, zur Hauytverhandlung gela- den. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die- selben auf Grund der nah §. 472 der Strafprozcß- ordnung von den Königlichen Bezirks-Kommandos zu Berlin und Teltow ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlin, den 21. April 1883. Drabner, Gerichts8chreiber des Königlichen Amts- gerichts. 11.

Subhastationen, Nufgebote, Bor- sadunigen u. dergl.

mwenE- A ETORS O AEET M B E E NENE AAE A AEB E E ABER R E

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. { [20371] j Oeffentliche Zustellung.

[20357] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Metzgermeisters Samuel Meyerbach zu Ibbenbüren, als Testamentserbin ihres Eheman- nes, vertreten durh den Recbtsanwalt Tümler zu Münster, klagt gegen die Cheleute Colon Friedrich Œl3mever, früher auf S&öppers-Colzvat zu Ulstätte, Kirchspiels Jblenbüren, der Aufenthalt des mit- beklagtischen Ehemannes ist jeßt unbekannt, aus dem Handschcin vom 9. Septembec 1880 mit dem An- trage, die Bcklagten zur Zahlung von 500 4. nebst 5%/) Zinsen vom 9, Dezember 1880 ab und in die Kosten zu verurtheilen und ladet die Beklagten zur mür dlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor die 17. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Münster auf i dey 29. September 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen - Zustellung dieser Rus8zug der Klage bekannt gemacht.

Hammerkle,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

Oeffentliche Zustellvng. Bertha Brunk ¿u Gruczno, Iustiz-Rath von Werner zu Grauderz, flagt gegen ihren Chemann, den Ein- wohner Friedri Brunk, zuleßt în Gru:zno wohn- haft, jeßt unbekannten Aufenthaltes, wegen böslicber Verlassung und Versagung des Unterhallis, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band ver Che zu trennen und den Beklagten für den allein s{uldigen Theil ¿u erflären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Retês streits vor die zweite Civilfammer des König- lichen Landgerichts zu Graudenz, Verhandlungs- zimmer Nr. 27, auf : den 21. September 1883, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage befannt gemachk. Graudeuz, den 4. Mai 1883. Meißner, ; Gerichtés{reiber des Königlichen Lcindgerichts.

[20347] Ocssentliche Zustellung. _ Die Christine Renitgen, ohne Gewerbe, Chefrau Peter Assenmacher zu Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz-Rath Rath T., Bonn, klagt gegen ihren genannten (Fhemann Peter Assenmacher, ohne Gewerbe, früher zu Bornheim, jeßt ohne be- fannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Güter- trennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwishen den Pc:rteien kestehenden chelichen Güter- gemeinscaft und ladet dea Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II, Givrilkammmer des Königlichen Landgerichts zu Bonn auf den 28. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dera gedachten Ge- richte zugelassencn Anwalt zu bestellen, :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[20359] Oeffentliche Zustellung.

Der emeritirte Lehrer Louis Böll zu Kirdorf, ver- Ireten durch Rechtsanwalt Biuge von hier, klagt gegen den Heinrih Becker von Kirdorf, dermalen unbekannt wo? in Atgerika wegen Forderung mit dem Antrage auf Zahlung von 54,95 4. rückständi- ger Zinsen cines vem verstorbenen Kaspar Beer II. von Kirdorf gegebenen, durh Erbschaft auf den Be- kTlagten zu einem Viertel übergegangenen baaren Darlehns ad 1371,43 46 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königl. Amtsgerichts zu Homburz v. 5. Höhe auf

Dienstag, den 3. Juli 1383, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht mit dem An- fügen, daß eine Einlassungéfrist von zwei Wochen vorbezielt und Seitens des Klägers das Kapital ge- kündigt worden ift.

Ackermann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. L,

wird

[20355] 1 Die Einwohnerfrau vertreten durch den

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Steckbriefe nnd Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastatiouen, Aufgebote, Vorladungen u, derg], 3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissgionenu etc. {i 4, Verloozung, Amortisation, Zinszahiung M 1. s. w. von öffentlichen Papieren.

| 5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel, | 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Anzeigen. ] In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. |/ beilage.

Die Katharina Schneider, Tagnerin, in Colmar, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Nechts- anwalt Dr, Ruland, klagt gegen ihren Ehemann Ludwig Leypold, Gießer, früher in Gebweiler, jeßt ohne béfannten Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Chescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die Abtheilung I. Civilkammer des Kaiserlichen Land- gerichts zu Colmar i./E. auf den 27. September i883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts-Sekretär :

Jansen.

[20361] Oeffentliche Vorladung.

Auf Antrag von Marx Hirsch, Handelsmann in St, Avold, vertreten durch Rechtsanwalt Psannen- stiel in Cclmar, werden Michael Loew und dessen Ehefrau Margaretha Gaillot, Beide früzer in Mez wohnend, jeßt ohne bekannten Wohr:e und Aufenthaltsort, hierdurch öffentlich vorgeladen, inner- halb der geseßlichen Erscheinungsfrist durch Anwalt vertreten vor dem Kaiserlichen Ober-Landesgerichte in Colmar zu erscheinen, um dahin antragen zu hören: „Kaiserliches Ober-Landesgericht wolle das zwischen den Parteien ergangene Urtheil des Land-

gerichts zu Saargemünd vom 24. Januar 1883 reformircen und besser sprechend die Klage der Re- quisiten mit Kosten abweisen.“ Der Ober-Sekretär Schoofs. [203651 Aufgebot.

August Margara von Worms, zur Zeit mit unbe- fanntcem Aufenthalt abwesend, ist zu dem Nachlasse der am 9. April 1883 verstorbenen Wittwe des Majors Peter Fels, Katharina, geb. Margara, von Darmstadt als gesetzlicher Erbe berufen. Leßtere hat ihn indeß dur Testament vom 5. Januar 1877 von ihrer Erbschaft ausgesblossen und den Heinrich Stock, Hospitalrechner zu Worms, sowie den Ju- welier Konrad Emil Margara zu Worms zu ihren Erben eingeseßt. Auf Antrag dieser Testaments- erben wird August Margara hiermit öffentlich auf- gefordert sich spätestens tin dem Termin Mittwoch. den 11. Juli 1883, Bormittags 10 Uhr,

Zimmer Nr. 20, über Anerkennung des erwähnten Testaments zu er- klären, als dasselbe sonst als anerkannt angesehen und in Vollzug geseßt werden wird.

Darmstadt, den 1. Mai 1883.

Großherzoglich Hessisches Aitsgericht Darmstadt T. (Unterschrift.) [20345] Aufgebot.

Beim Abbrudbe des Insthauses des Besitzers George Sziegauds in Pageldienen {sind von dem Wirthssohn H. Swars am 4. April c. unterm Strohdach 285 4. cingewickelt vorgefunden worden.

Auf den Antrag des Sziegauds und des Vormun- des des H, Swars, Christoph Plogsties werden die Berlierer resp. Eigenthümer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 17. September er.,, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 7) ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch ven Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandener. Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber avs8geschlossen werden wird.

Tilsit, den 1. Mai 1883,

Königliches Amtsgericht. V.

[20342]

Nach heute erlassenem, seinen ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Berichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zroangsversteigerung des dem Erbpächter Hagemann gehörigen, kanon- freien, zu 115 Scheffel bonitirten und 22204 Qu.- Nuthen fassenden Erbpachtgehöfts Nr. 2 zu Göhren mit Zubehör Termine :

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re-

gulirung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 20. August 1883, Bormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am

Montag, den 10. September 1883, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund- {ück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Montag, den 20. August 1883, Bormittags3 10 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des hiesigen Amtsgerichts- gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. August 1883 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Lubahn zu Göhren, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird,

Crivitz, den 2, Mai 1883.

Großherzogli Mecklenburg-Schwoerin sches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber : H. Renn, Act.-Geh.,

[20328] Herzogliche Ka-nmer, Direktion der Domänen zu Braunschweig, hat durch vorgelegte Bescheinigung glaubhaft gemacht, daß sie das Eigenthum der in dem nacbstchenden Verzeichnisse der an der Dorflage Neuhof-Riddagshausen belegenen, aus der über- reichten Karte näher zu ersehenden Grundstücke des Kloftergut3 Riddagshausen erworben habe und be- huf Eintragung derselben ins Grundbuch das gesetz- lie Aufgebotsverfahren beantragt. In Ge:näßheit des 8. 23 der Grundbuchordnung werden daher alle Diejenigene, welche ein Recht an jenen Grundstücken zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solches in dem auf den 25. Juni 1883,

Morgens 10 Uhr, allhier angesetzten Termine oder bis zu selbigen an- zumelden, widrigenfalls die Antragstellerin als Eigenthümerin der bezeiehnetea Grundstücke eingetragen werden wird, und Rechte gegen Dritte, die in redlichem Glauben an die Richtigkeit des Grund- buchs die Grundstücke erwerben haben, niht mehr geltend gemacht werden fönnen. Braunschweig, den 27, April 1883.

Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann. Verzeichniß

von den in der Dorflage Neuhof-Riddagshausen be- legenen Grundstücken des Klosfterguts Riddagsbausen.

D ; Flächen- S Bezeichnung der Grundflücke S 2 nach I nad = ihrer Belegenheit ar Nr ha 1/1 1 ) 4. Haus- und Hofräume. Der Amthof (Mo as D) 1183/0 2] Weg und Platz um die Kirhe. .|— (12/3 3| Hofraum inkl, Straße von der _ Pforte bis Pförtnerhaus . . .|—|32/9 41 Pförtnerhaus mit Dur(fahrt | T CD90 9 Hofraum inkl, Straße von da bis | zum Kommunikationewege . .|— [11/0 6] Tagelöhnerhof (No. ass. 12) , .|— [44/6 7| Der Wirthschaftshof (No. ass. 6 S De U Il 9] Tagelöhnerhaus an der Pforte | C O Deo C; (39/8 N OIInNedus N as D) O0 12a| Die Münnich’schen Häuser] No. 5/7 12b desgl. fas S C0 131 Das Kuhhirtenhaus (No. ass, 13)|—| 1/4 Summa | 3 93 Ó B. Gärten. N Loe Pal e... _ [1.00 19 Der alte Kirhhof und spitze | O E008 20] Der Klostergarten inkl. Mauec .| 2 71/5 21| Garten zwishen Mauer und j V Eo 22) Auf dem Scchäferhosfe. ... „|—| 3/8 23| Großer Mühlengarten. . . . „|— 17/4 241 Kleiner Mühlengarten. . . ._„|—| 5/9 201 lumen S5 25 27a} Zwisben Mauer und Grabcn| | D [0/4 28] Der Franz\{che Garten . . . ,| 1. |10| 7 201... 260 20a Oas 30] Beim Kuhhirtenhaufe. . .. .|=—| 4/7 31a] Schäfergarten (nördlich vom Dorf- E 28 31b/ desgl. (südlich vom Dorfwege). .|—123| 1 Summa | 8 / 65 4 C. Anger. | 27b| An der Mittelriede \üÜdöstlich des | Grabens an der Mauer . s 517 97| Im Dorfe bei den Münni’schen | Un S 132/ Zwischen Mittelriede und Scheune |— | 13 E Summa —|28| 6

[20330]

Laut notariellen Vertrags vom 22. April 1872 hat ver Kolon Friedrih Wilhelm Pieper Nr. 75 zu Fabbenstedt die Parzellen :

1) Mur 21 Nr. 397/4 der Gemeiride Fabbenstedt,

iese, im alten Brinke, zur Größe von 3 Are 16 Quadratmeter, und 2) Flur 21 Nr. 399/6 der Gemeinde Fabbenstedt, Aer, im alten Brinke, zur Größe von 1 Ar 83 Quadratmeter von dem Kolonen Carl Heinrich Baxmeyer Nr, 41 zu Fabbenstedt angekauft und übergeben erhalten,

Die vom Verkäufer bewilligte Umschreibung des Besißtitels für den Ankäufer hat aber nicht gesehen können, weil Verkäufer den Erwerb der Grundstücke in urkundlicher Form nicht nachweisen konnte.

Ausweise der Grundakten der Katastralgemeinde Alswede ist als Eigenthümer des Grundstücks Flur 21 Nr. 397/4 der Kolon Carl Heinrih Sparmeyer Nr. 84 zu Fabbenstedt, und als Eigenthümer des Grundftücks Flur 21 Nr. 399/6 der Kolon Franz

Carl Mohrfeld, gnt. Hollbaum, Nr. 83 zu Fabben- ftedt eingetragen.

& Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

' j ee & @ j w ['Fuserate fie den Daa essentliher Anzeiger. 7 * Inserate für den Deutschen Reich8- und Köntgl. | orr £9 P eige +2 Inserate nehmen an : die Annoncen-Expeditionen des

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und föniglih

„Znvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

G. L. Daube & Cos., E. Schlotte,

Annoncen - Bureaux. u

Beide eingetragene Eigenthümer sind ausweise des Kirchenbuhes ter Gemeinde Alswede vor längeren Jahren gestorben.

Der Kolon Friedrih Wilbelm Pieper Nr. 75 zu Fabbenstedt hat behufs Besißtitelberichtigung das Aufgebot der Grundstücke beantragt.

Es werden daber die unbekannien dinglich Be-

rechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche auf die Grundstücke Flur 21 Nr. 397/4 und Flur 21

Nr. 399/6 der Gemeinde Fabbenstedt spätestens im Aufgebotstermine, den 16. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die vor- bezeichneten Grundstückle werden ausges{lossen werden.

Lübbecke, den 29. Dezember 1882.

Königliches Amtsgericht.

[20348] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Altenberg vertretene

Caroline Lemmer in Barmen, Ehefrau des Specereis händlers Friedrich Ummelmann daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage : „die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemann bestehende geseßlihe Eütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für auf- gelöst zu erklären“.

Zur mündlichen Verhandlung ift Termin auf den 14, Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sißtzungs- saale der 1I1. Civilkammer des Königlichen Lands gerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts-Sekretär : Jansen.

[20338] Bekanntmachung.

Das Königl. Landgericht München I. hat mit Bes {luß vom 30, v. Mts. die öffentl. Zuftellung der Kíage des Bäckermeisters Johann Wenning in München, vertreten vom Rechtsanwalt Danzer, gegen Therese Wenning, geb. Kemeter, Bäckermeisterbfrau, z, Zt. unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, bewilligt und wurde zur Verhandlung über diese Klage die öffentl. Situng der ersten Civilkammer vom

Freitag, den 21, September l. Jhrs., Vorm. 9 Uhr, bestimmt.

Hiezu wird die Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig behufs ihrer Vertretung einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Kläger dringt auf Trennung der Ebe dem Bande nach aus Verschulden der Beklagten wegen Ghe- bruches,

München, am 1. Mai 1883,

Der Königl. Obersekretär: Rodler.

[20350] Bekanntmachung.

Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 9. April 1883 if die zwischen den Eheleuten Carl Hüttemann und Emilie, geb. zur Linden, Beide ohne Geschäft zu Elberfeld, bisher bestandene geseßzlihe Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 22. Februar 1883 für aufgelöst erklärt worden.

Schuster,

Gerichts\chreiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.

[20353] Bekanntmachung.

Die durè) Rechtsanwalt Howahrde vertretene, zum Armen»echte zugelassene gescäftslose Caroline Händler zu Küllenhahn, Ehefrau des Ackerers und Fuhrmannes Wilhelm Jacobs daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende gesetzliche (Hütergemein'chaf mit Wirkung vom - Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur münd- lihcn Verhandlung is Termin auf den 4. Juli cr., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der 1. Civilkammer des Königlichen Landgerihts zu Elberfeld anberaumt.

Schuster, Gerichts\chreiber der I. C.-K. des Königl, Landgerichts,

[20552] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt van Werden vertretene, zum Armenrehte zugelassene geschäftslose Anna Emma, geb. Zimmlinghaus zu Elberfeld, Chefrau des Bâckers Adolf Rudolf Krause daselbst, hat egen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elbers ld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen thr und ihrem genannten Chemanne bestehende ge- seßliche ehelibe Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 4. Juli cr., Vormittags 9 Uhr, im Sizzungssaale der I. Civilkammer des Königlichen Lanogerichts zu Elberfeld anberaumt.

ch uster, Gert@tsschreiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.

[2086] Beschluß.

In der Sirafsache gegen den Kaufmann Herr- mana Fuchs von hier, welcher flüchtig ist, wird nah §, 332 St. P. O. bes{lc}en, dessen im Deutschen Reiche befindlihes Vermögen mit Beschlag zu belegen.

Bromberg, den 30. April 1883.

Königliches Landgericht, 11. Strafkammer.

Tai Ma L