1883 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Ich habe mi im Uebrigen zum Worte gemeldet, um \ach{lich noch einiges zu erwidern auf die Ausführungen des Hrn. Abg. Hobrecht. Er meinte, für Berlin wäre die Sache erledigt, aber er könne aus eigener Erfahrung anführen, daß für Breslau doch ein erhebliches Bedürfniß zur Neugestaltung der Kommunalwahibezirke vorgelegen habe. Nun muß i darauf erwidern, daß nach den mir vorliegenden Berichten gerade für Breslau ein folwes Bedürfniß in fkeirer Weise obwaltet. Es ift in einem Berichte vom vorigen Jahre näher augegeben, daß in Breslau bisher nur in der zweiten und dritten Wählerabtheilung Wahlbezirke gebildet scien, und in diefen Bezirken eine ungefähr gleie Zahl stimmberechtigter Bürger vor- handen sei, also der Zustand besteht, welcher jeßt in Berlin dur Auflösung erreicht werden soll, und daf über die Bildung von Wahl - bezirken au für die erste Abtheilung eben jeut erst Verhandlungen \hweben, was ja im Rahmen der Städteordnunz durchaus zus- lässig ift.

Wenn der verebrte Hr. Abgeordnete im Eingarge seiner Rede mit Bezug auf die Berliner Verhältnisse äußerte, daß er die von Hra. Abg. Straßmann in Betreff der Gesetzlibkeit der Auflösungs- maßnahme ausgesprochenen Zweifel theile, so bin ich eigentli über diese Aeußerung erstaunt, und muß, um fie in das richtige Licht zu stellen, mir doch erlauben, den Wortlaut derjenigen Vorlage mitzu- theilen, welhe der Magistrat zu Berlin am 14. März 1878 der Stadtverordnetenversamm!ung gemacht hat. Diese Vorlage lautet folgendermaßen :

An die Stadtverordnetenversammlung. Durch den Beschluß vom 15. November pr. hat uns die Versammlung ersucht, ihr wegen der anderweitigen Neueintheilung der Kommunalwahlbezirke eine Borlage zu machen und gleichzeitig den materiel.en Inhalt des An- trags der Stadtverordneten Weber urd Genossen eventuell zu berüsictigen.

Wir erwidern der Stadkverordnetenversammluna hierauf ergebenst, daß wir bereits vor Eingang des geehrten Beschlufses der uns schon seit Jahren beschäftigenden Frage, wie der von uns

ftets als höchst mangelhaft und bedauerlih anerkannten gegen- wärtigen Eintheilung der Wahlbezirke abzubelfen sei, abermals väher getreten waren, und durch unfer statistiswes Bureau Er- 4mittelungen mannigfacber Art hatten vornehmen lassen. Leider haben wir aber nach wiederholter eingehender Prüfung an unserer früher oft ausgesprochenen Ansicht festhalten müssen, daß ohne klare Verletzung der bestehenden Städteordnung keine durgreifende und aub nit cinmal eine theilweise Reform möglich ift.

Jh komme gleich auf das, was Sie vielleicht ncch mehr inter-

essiren wird.

Die von uns nach{ Einführung der Städteordnung vom 30. Mai 1853 auf Grund des §8, 14 festgestellte Anzahl und Abgrenzung der Wahlbezirke nah Maßgabe der damaligen Zahl der stimmfähigen Bürger hat zur Folge gehabt, daß nach §. 21 Absatz 3 alle Er- gänzungs- und Ersatzwahlen troß der inzwi)chen cingetretenen Ver- \chiebung der Bevölkerungéverhältnisse von denselben Abtheilungen und Wahlbezirken vorgenonimen werden mußten, von denen der au8geschiedene Stadtverordnete gewählt war, und diese letztere Be- stimmung muß so lange beobachtet werden, als das Geseß nicht aufgehoben worden.

Selbst eine freiwillige Niederlegung der Mandate Seitens aller jetzt fungirenden Stadtverordneten würde obne Erfolg sein, da sie das gedachte Recht der Wahlbezirke und Abtheilungen nicht alteriren fönnte. Anders würde sich nach unferer Auffassung des Gesetzes die Sache stellen, wenn eine Auflösung der Stadt- verordnetenversammlung durch Königliche Verordnung auf den Actrag des Staats-Ministerinms gemäß §. 79 der Städte- ordnung erfolgte, da es sich tann um vollständige Neu-, nit Ergänzungs- und Ersatzwahlen handeln würde. Db die Stadtverordzaetenversammlung sih zu einem solchen ihre Auflösung herbeisführenden Schritte entsließen will, müssen wir ihrer selbständigen Ermägurg und Beschlußfasfiung überlassen. Sollte er beliebt werden, so würden wir unsererseits nicht dagegen sein und die Fragen wegen der einstweiligen Fortführung der Geschäfte eta im Sinne des Weberschen, von uns sonst für inovvortun ge- haltenen Antrags, sowie wegen der Neueintheilung der Wahlbezirke in weitere Berathung nehmen.

Andernfalls werden die jeßigen Uebelstände, obscbon fie von Jahr zu Jahr zunehmen müsjen, fo lange zu ertragen sein, bis eine neue Städteordnung erlassen oder die Verhältnisse der Pro- vinz Berlin geseßlich festgestellt worden.

Berlin, den 14. März 1878. ;

Magistrat hiesiger Königliben Haupt- und Residenzstadt.

gez. Hobrecht.

Meine Herren! Hieraus geht also hervor, daß entweder der Hr. Ahg. Hokrecht die Meinung, die er als Ober - Bürgermeister von Berlin üher die Frage gehabt hat, seitdem fundamental geändert hat, oder aber damals im Kollegium in der Mino- rität geblieben war und nit den nöthigen Einfluß besaß, um feine Ansicht zur Geltung und zum Durchbruch zu bringen. Went: Hr. Abg. Hobrecht das Bedürfniß darlegte, gerade in großen Städten bei der Eintheilung der Wahlbezirke sehr vorsichtig und voni Standpunkte der ausgleichenden Gerechtigkeit aus zu operiren, fo kann ih ihm darin nur beitreten. Es ist ganz unzweifelhaft richtig, daß, je \hroffer si die sozialen und religiösen Gegensäte in einer großen Koimtnune gestalten, man um so zarter diese Fragen behandeln muß. Aber ih habe daraus gar kein Motiv entnehmen können gegen das- jenige, was die Staatsregierung unter Billigung Sr. Majestät ver- fügt hat. Im Gegentheil! mir scheint daraus zu folgen, daß, wenn man folce Uebelstände als oorhanden annimmt und ihrer Beseiti- gung râhber tritt, man auch alle Veranlassung hat, die Beseitigung rasch und gründlich eintreten zu lassen, und das ist durch die von der Regierung getroffene tage geschehen.

Im Uebrigen wiederhole id meine Bitte, wenn die Sache in die Komrrission verwiesen wird, sie dort so zu behandeln, wie es der gegen- wärtigen Geschäftslage entspricht,

Der Abg. Zelle befürwortete seinen Antrag. Für Berlin sei die Angelegenheit, um die es sih hier handele, erledigt ; eine Berliner Frage stehe mit dem Antrage gar nit mehr zur Diskussion, sondern eine Sache, die das ganze Land betreffe. Es freue ihn das in hohem Maße, denn stände eine spezifish Berliner Frage zur Verhandlung, so würde er für seinen Antrag wohl s{werlich Hoffnung haven können, bas Wohlwollen der Majorität des Hauses zu gewinnen. Die bisherige Geseßgebung habe vergessen, für den Fall eines außerordentlich \{chnellen Wachsthums großer Städte Be- stimmungen betreffs der Modifikation der städtischen Wahlbezirke zu treffen Diese Lücke wolle der Antrag legislatorish ausfüulen, während der Minister, um die Lücke auszufüllen, eine etwas gewaltsamere Opera- tion für nothwendig halte. Wenn wirklih durh den Auflösungsparagraphen den Städten Wohlthaten erwiesen werden könnten, warum werde dann dieser Paragraph nicht von der Regierung auch in die nassauishe und hannoversche Städteordnung aufgenommen, wo derselbe bis jeßt fehle ? Die ganze rechtliche Fnterpretation, deren sich der Minister be- dient habe, halte er für sehr gewagt ; aber auc praktisch sei die Annahme des Antrages dringend geboten, zwar nicht mehr für Berlin, aber im Jnteresse zahlreicher anderer Städte. Er müsse dem Minister entschieden bestreiten, daß für den Antrag kein Bedürfniß vorliege. Er habe bis- her die Stabilität der Stadtverordnetenversammlungen für eine der Hauptsäulen der städtischen Freiheit gehalten. Es sei höchst bedenklich, wenn bei den geringsten Oppotrtunitätsfragen durch eine Auslösung der Stadtverord-

netenversammlung jene Stabilität erschüttert werden könne. Die Jnsinuation des Abg. Cremer, als hätte die Linke die

Diskussion des Antrages absihtlih hingehalten, weise er zu- rück. Der Präsident werde ihm bezeugen können, wie oft er sich an ihn mit der Bitte gewandt habe, diesen Antrag recht bald auf die Tagesordnung zu feßzen. Die geschäft- liche Lage des Hauses aüein habe die Berathung des An- trages hinausge1choben. Der Abg. Straßmann sei mit seinem, aus dem Gebiet der Medizin hergenommenen Vergleich gewiß weit entfernt, eine Allerhöchste Verordnung zu kritisiren ; derselbe wolle nur und darin sei er (Redner) mit demselben einverstanden andeuten, daß dur das Vor- gehen der Regierung nur die Symptome einer Krankheit ent- fernt würden, ohne daß die Krankheit von innen heraus flu- rirt werde. Er erinnere ferner da1ay, daß durch das Vor- achen der Regierung der Schein erweckt worden sei, als habe sich die Regierung mit einer gewissen Strömung in Berlin verbündet, welche früher stets in ihrem Jnteresse die Auslösung der Stadtverordnetenversammlung verlangt habe. Der Abg. Cremer habe von der Macht der konservativen Bewegung in Berlin gesprochen. Derselbe meine dabei aber woh! nur eine gewisse Parxteirichtung, welche die Konservativen fonst selbst nicht gern als zu ihnen gehörig anerkennen wollten. Mit wirtlih Konservativen verhandele er in der Stadtverordnetenversammlung sehr gern; der Saal der Ber- liner Stadtverordneten sei ein neutraler Boden, wo unab- hängig von politishen Richtungen das kommunale Wohl berathen werde. Jn das Gemüth des Abg. Cremer aber feien wohl einige Ausstrahlungen von jener anderen Nichtung über- gegangen, die sih konservativ nenne, ohne €s zu sein. Die Anschuldigungen dieser antisemitischen Partei gegen die Ber- liner Gemeindeverwaltung bedürsten überall des Beweises. Er bitte, seinen Antrag okj:ktiv und wohlwollend zu be-

urtheilen.

Hierauf entgegnete der Vize-Prösident des Staats-Mini- steriums von Puttkamer:

Fch bedauere, daß ih durch einige Ausführungen des Herrn Vor- redners in die Nothwendiakeit versetzt vin, mir noch für wenige Minuten nachsibtiges Gehör zu erbitten.

Der Herr Redner meinte zwar, meine Aeußerung, wir führen mit der Berliner Stadtverordnetenversammlung keinen Krieg, werde ja auch thatsächlich durch die Art der Ausführung der von ihm mchr- fach charafterisirten Maßregel bestätigt. Das ist gewiß richtic und ib nehme das Anerkenntniß bestens entgegen. Aber ich glaube, der Herr Vorredner hätte dann gut gethan, es dann auch unqualifizirt zu ¡assen

durch die Worte, die er glaubte hinzufügen zu müssen. Er sagt ja, das wird zwar gesagt, wir müssen es ja auch anerkennen, es ist so, aber es hat doch den Anschein, als wenn eine gewisse Partei glaubt, in der Regierung vurch die von dieser getroffene Maßregel einen Berbündeten gefunden zu haben, um eincn Ansturm gegen das jeßzigc Stadtregiment zu versuchen. Meine Herren! Jch kann nicht umhin, hier noch einige Worte hinzuzufügen. Jch wiederhcle also den Saß: Die von uns Sr. Majestät vorgeschlagene und Allerhöchît genehmigte Maßregel trägt durchaus den geschäftsmäßigen Charakter, den der Abg. Zelle selbs nicht umhin gekonnt hat anzuerkennen. Aber wenn nun seinerseits der Sache und der ganzen Angelegenheit das Kolorit gegeben wird, als wenn bei den bevorstehenden Neuwahlen der Stadt- verordnetenversammlung jedes Bestreben, eine veränderte Majorität durch das Votum der Wähler herbeizuführen, von vornherein als eine capitis diminutio der Stadt Berlin aufzufassen wäre, so kann ih in keiner Weise das anerkennen. Ich bin der Meinung, jede Rich- tung in der Bewegung unseres kommunalen Lebens hat ein Recht, i dur die Wahlen geltend K machen, und mir eint es niht ribtig, wenn man so von oben herab, wie der Abg. Zelle das gethan hat, eine dieser Richtungen von vorn herein als nicht nur gänzlich unbedeutend und nicht der Nede werth, sondern auch als, ih möchte sagen, moralisch unberechtigt hinstellt. Meine Herren, ter Meinung bin ih durchaus nicht; ic bemerke im Uebrigen, daß die Art der künftigen Gestaltung der Stadtverordnetenversammlung für die Staatsregierung doch überhaupt eine verglei8weise indiffe- rente Angelegenheit ist. Die Staatsregierung wird ihr Aufsichtsreh: nach wie vor nach bestem Wissen und Ermessen ausüben, gewiß nicht in einer Stiminung, welcbe als eine feindselige gegen die städtiscbe Verwaltung betrachtet werden kann. Aber ih muß doch sagen, i kann es nit begreifen, wenn man sib auf den Standpunkt stellt, als wenn dic unbedingte Aufrechterhaltung der AUeinherrschaft des jezigen kommunalen Regiments eine Lebensfcage für Berlin ist. Wie gesagt, die Regierung sieht der Entwickelung mit der vollsten Ruhe entgegen, sie wird si mit den künftigen Verhältnissen ebenso einzurichten haben und einzurihten wissen, wie mit den jeBigen.

Der Herr Abgeordnete meinte, es hätte aus meinen Ausführungen hervorgeleu!et, als wean ich die Auflösung einer Stadtverordneten- versammlung als erwos kaum der Rede werthes ganz Gleigültiges ansehe. Meine Herren, das ist mir durchaus nicht in den Sinn ge- komuen; ih halte jede solhe Maßregel für wichtig und es deshalb für nöthig, sie, eh: man sie trifft, sorgfältig zu erwägen. Aber ich kann au nit finden, daß die kommunalen Veitretungen ein Privi- legium in Anspruch zu nehmen hätten vor ten großen politiscen Körperschaften, was doch in der That durch eine Stellung, wie der Herr Vorredner sie zu der Frage einnimmt, geschehen würde.

Mein? Herren ' Wenn die höchste parlamenrari'che Vertretung des Landes, das Abgeordnetenhaus, der Auflösung ohne Angabe von Gründen jeden Augenblick unterliegt, dann, glaube ich, wird es niht zu viel behauptet sein, wenn ich sage, daß die kommunale Vertretung der Residenz sich füglich dasselbe ge- fallen lassen fana. Meiner Auffassung nah steht doch diese Frage einer Auflösung des Abgeordnetenhauses noch etwas höher, als die Frage dec Auflösung einer Stadtverordnetenversammlung, selbst wenn es die von Berlin wäre.

Der Herr Abgeordnete zweifelte sodann an der Richtigkeit meiner Angabe, daß außerhalb Berlins in dem Gebiete der Städteordnung vom 30. Mat 1853 ein Bedürfniß zur Abänderung von Kommunal- wahblbezirken niht hervorgetreten sei. Meine Herren, ih kann mich nur darauf beziehen, was ich in den Akten gefunden habe; ic glaube aber den Schlüssel dazu zu besitzen, weshalb bisher keine Klagen zu Taze getreten sind und glaube den Grund meinerseits niht darin svchen zu sollen, daß etwa die betreFenden Magistrate praeter legem cder i mödte sogar sagen contra legem willkürlihe Veränderungen bestehender Wahlbezirke vorzenommen haben. Ich nehme vielmehr an, daß man in denjenigen Städten, in welchen eine namhafte Ver- mehrung der Bevölkerung eintrat, die Zahl der Stadtverordneten entsprechend erhöht und die neuen Stadtverordneten auf die alten Wahlbezirke so vertheilt haben wicd, daß eine annähernde Gleihmäßigleit des Wahlrechts gewchrt blieb. Das gleiche Mittel hat man ja au hier ia Berlin mit einem ge- wissen Erfolge angewendet. Inzwischen ist man nun hier allerdings an ein Mariinum der Zabl der Stadtverocdneten gelangt, welches aus Zweckmäßigkeitsgründen nit mehc wohl überschritten werden fann. Derartige Verhältnisse aber sind in anderen Scädten nit vorhanden und jedenfalls für lange Jahre niht abzuscher. Damit findet, nehme ich an, dieser Zweifel seine Erledigung.

Der Präsident von Köller bemerkte mit Bezug auf die lezten, Aeußerungen des Abg. Zelle, das Präsidium sei aller- dings oftmals von den Antragstellern ersucht worden, den Antcag zur Debatte zu stellen; die Geschäftslage des Hauses habe aber bewirkt, doß diesen Wünschen nicht eher als heute habe stattgegeben werden können.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, über die \pezifish Berliner Verhältnisse könne er sich nah der heutigen Dis-

nicht zur Debatte. Der Antrag selbst sei so ohne Weiteres nicht zu verwerfen ; es sei zwar vielleicht an sich bedenklich, der Geseßz- aebung durch Annahme des Antrages in einem bestimmten Punkte vorzugreifen ; indessen könnten gewisse besondere Ver- hältnisse eine solhe Vorwegnahme angezeigt erscheinen lassen. Man könne das heute nicht ohne Weiteres entscheiden ; das Haus dürfe sich nicht vorcilia entschließen; die Sache müsse gründlich kommissarish geprüft werden. Er beantrage deshalb ausdrücklich die Verweisung des Antrages an die Gemeinde- kommission.

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen.

Es folgte eine Neihe persönlicher Bemerkungen.

Der Abg. Hobrecht bemerkte persönli, daß er sih heute keineswegs, wie der Minister behauptet habe, im Widerspruch mit seinen früheren Ansichten befinde. Er sei allerdings damals in der rein formalen Rechts\rage im Magistrat in der Minder- heit geblieben ; das sei für einen Chef keine Schande. Wenn man nachfragen wollte, würde si vielleiht herausstellen, daß auch über die heutige Angelegenheit einige Räthe des Ministers anders dächten, als der Minister selbst.

Der Staats-Minister von Puttkamer fragte den Präsi- denten, ob er als Abgeordneter in demselben Rahmen wie der Vorredner eine persönliche Bemerkung machen fönnte, ohne daß die Diskussion wieder eröffnet würde.

Der Präsident von Köller bemerkte, daß er cine rein persönliche Bemerkung ohne Wiedereröffnung der Diskussion gestatten könne, aber nur innerhalb der Reihenfolge der- jenigen, die sih bereits zu einer persönlichen Bemerkung ge- meldet hätten.

Der Minister verzihtete nunmehr auf die persönliche Be- merkung.

Der Abg. Straßmann bemerkte, die Fnsinuation, als hätte er eine Allerhöchste Verordnung kritisiren wollen, weise er bestimmt zurück, Wenn der Abg. Cremer solche FFnsinua- tion ausspreche, nun, daß er dem Abg. Cremer etwas übel nehme, fönne man wohl nit verlangen. Aber er beklage es, daß auch der Minister auf jene Jnsinuation zurückgekommen sei.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, da er fahlih dem Abg. Cremer nicht mehr antworten könne, bemerke er dem Abg. Cremer nur, daß derselbe heute wieder einmal über Dinge gesprochen hade, von denen er nihts wisse.

Der Abg. Cremer bemerkte, nochdem der Aba. Löwe seine Unwissenheit vor dem Lande konstatirt habe, sei darüber nichts weiter mehr zu sagen. Vom Abg. Straßmann verbitle er sich, ihn, wie derselbe es 2ben gethan habe, a!s nit fatisfaktions- fähigen Menschen zu behandeln. Diese Jnsinuation weise er mit Entrüstung zurück.

Nach einem kurzen Schlußwort des Antragstellers Abg. Dr. Straßmann wurde der Antrag Zelle-Straßmann der Ge- meindekommission überwiesen.

Es folgten Wahlprüfungen. Zunächst stand die Wahl des Abg. Frhrn. von Lyncker (5. Gumbinner Wahlkreis) zur Berathung. Die Kommission beantragte, diese Wahl zu be- anstanden.

Der Avg. Dirichlet brachte ein Schreiben des Negierungs8- Präsidenten Steinmann zur Verlesung, welcher sih über die Protesterheber in höchst s{chrofer Weise auslafsse. Derselbe 1preche darin von der Gemeinheit der Gesinnung, von Pferde- händlern u. st. w. Er wolle diese Thatsachen nur im Hause mitthzilen, ex erwarte von dem Minister nichts, da dersel schon dem Bruder des Hrn. Steinmann gegenüber bei ähnlichen Vorkommnissen im Krise Lauenburg au keine Remedur habe eintreten lassen.

Der Staats-Minifler von Puttkamer entgegnete :

M-ine Herren! Wozu die Eingangsworte des Hrn. Abg. Dirichlet dienen jollten, ist mir beim besten Willen nicht vollständig klar ge- worden. Anscheinend beabsichtigte er aus meinen Ausführungen über den §. 79 der Städteordnung, welche dahin gingen, daß unter Um- ständen bie Königliche Staateregierung davon absehen könne, von der ihr beigelegten Besugniß, im Falle einer Auflösung Kommissare zu bestellen, Gebrauch zu machen, den Schluß zu ziehen, daß i alle anderen diépositiven Vorschriften der gesammten preußischen Gesetz- gehung denn was für das eine Gebiet gilt, muß für alle gelten, für blos fakultativ halte. Es gehört der ganze Scharfsinn des Abg. Dirichlet dazu, um einen Zusammenhang zwischen diesen beiden fundamental verschiedenen Dingen zu erkennen, und ich glaube einer Erw: derung auf diesen Theil seiner Ausführungen füglich überboben zu sein. Dagegen kann ich niht umhia mit einigen Worten auf das eia.ntlihe Thema seiner Auseinanderseßzungen zurückzukommen, wenn ic aub, wie ih vorausschicke, selbstverständlich nit in der Sage bin, \ch{Gon jeßt definitiv Stellung zu der Sache zu nehmen. Denn das fragliche Schreiben ist erst soeben nach Form und Inhalt zum ersten Male hier zu meiner Kenntniß gekommen. Wenn ich den Herrn Abgeordneten richtig verstanden habe, behauptet der Regierungs-Präsident Steinmann, daß gewisse gegen seine Thätig- fei: bei den letzten Wahlen in einem Protest erhobenen Anschuldi- gungen rein aus der Luft gegriffen seien, und hat dieser seiner Ücber- zeugung einen Ausdru gegeben in cinem Schreiben an die Wahl- prufungskommission, welches nah der Meinung des Hrn. Abg. Dirichlet über das Maß des Erlaubten weit hinausgehen soll. Db letzteres der Fall ist, ob namentli der Regierungs-Präfident seinen Empfindungen über den fraglichen Vorfall vielleicht einen etwas zu lebhaften Ausdruck gegeben hat, darüber muß ich mir, wie gesagt, mein Urtheil vorbehalten bis ih Einsicht in das Schreiben genommen haber werde; wenn aber der Abg. Dirichlet die Scche so darstellt, als handele es sich hier um eine ganz unerhörte Ausschreitung des Regierungs - Präsidenten gegenüber den Herren, die ihn ihrerseits der gröbsten Ungeseßlichkeiten und ganz monströser Dinge bei den Wahlen beschuldigt haben, danr, glaube ich, geht ter Abg. Dirichlet weit über das hinaus, was in der Situation gegeben ist. Wie steht denn die Sache ? Finden Sie das jo durchaus harmlos, wenn dem MRegierungs-Präsidenten vorgeworfen wird, er habe zu einem Beamten gesagt : „Was haben Sie für den preußischen Staat oder die Königlihe Regierung gethan?" Ant- wort: „Ib habe fkonsernativ gewählt.“ „Das ift gar nihts; Sie müssen Vereine stiften, agitiren;“ und wern man ihm ferner den Vorwurf macht, er habe einem anderen Beamten gegenüber geäußert: „Veranlassen Sie selbst oder durch einen Dritten, daß der Pr. Paulini dem konservativen Verein bei- tritt; thut das Dr. Paulini, so werde ich mein Möglichstes thun, ihm die beste Physi?zts\telle zu besorgen; thut er das nicht, fo wird ihm der Dienst auf der Anstalt gekündigt werden?“ Diese Behaup- tungen sind bereits als unrichtig erwiesen. Eine eidliche Ver- nehmung der betreffenden Beamten hat zwar noch nicht stattgefunden, es ist aber mit Sicherheit anzunehmen, daß die bereits früher zu einer Aeußerung veranlaßten Beamten ihre betreffende Erklärung aub bei eidlicher Vernehmung ledigli bestätigen werden. Wenn nun feststeht, daß an diesen Anschuldigungen kein wahres Wort ist, daß sie rein aus den Fingern gesogen sind, so finde ih es sehr begreiflich, daß dann der betreffende hohe Regierungsbeamte sich einigermaßen verletzt fühlt, und halte es an sich au vollkommen in der Ordnung, wenn er dieser Empfindung, natürli in entsprebender Form, einen leb- haften Ausdru giebt. Ich habe daher vor der Hand gar keinen An- laß, von dem Îusdruck des Vertrauens gegen die Verwaltung des Hrn. Steinmoan, den ih die Ehre gehabt habe, neulich von diefer Stelle hier {undzugeben, dieses Falles wegen etwas zurüctzunehmen.

kussion ein Urtheil nicht erlauben ; dieselben ständen ja auh | Jch werde abwarten, ob nochþ weitere Ausführungen über

die Angerburg-Whener Wahl gemacht werden, aber das kann i dem Hrn. Abg Dirichlet versichern: wenn er, wie er es in Aussicht ftellt, uns noch nähere Mittheilungen in Bezug auf die Vorkommnisse bei den Wahlen im Regierungsbezirk Gumbinnen maden sollte, dann würde ich auch meinerseits in die Lage kommen, eine Stilderung zu geben, die ihm sicherlich einen hohen Grad von Mißbehagen erregen würde. Ich beschränke mi vorläufig auf diese Andeutung. Werde ich aber provozirt, dann werde ih ihm sicherlid eine Antwort nit \{uldig bleiben. Das Haus bes{chloß nah dem Vorschlage der Kommission die Beanstaadung der Wahl. Eine längere Debatte entspann \sich über die Wahl der

i entli H N G L &@ cent ier nzetger. Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpvedition2 e

[/ Inserate für den Deutschen Reich8- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers uud Königlich

Abgg. Schäffer, Baier und von Schenkendorff im 8. Wahl- treise des Regierungsbezirks Liegnißz. Die Kommission be- antragte Gültigkeitserklärung der drei Mandate, wogegen die Abgg. Beisert und Dr. Méeyer (Breëlau) den Antrag stellten, die Wahl des Abg. von Schenkendorff zu beanstanden, und Erhebungen über die bei jener Wahl vorgekommenen Unregel- mäßiakeiten anzustellen.

Der Abg. von Rauchhaupt beantraate, die Wahl des Aba. von Schenkendorff an die Kommission zurück zu ver- weilen, welhem Antrage sich die Abgg. Frhr. von Zedliß und Neukirh und Hansen anschlossen.

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A, Steckbriefe und Untersunchnngs-Sachen, 9, Industrie!le Etabliszements, Fabriken 2, Snbhastationez, Anufzebete, Voriadáungen | n, dergl.

und Grosshende!,

. Verscbiedene Bezanntroachnnzeu.

Das Haus genehmigte nach dem Kommissions8antrage die Wahl der Abga. Schäffer und Baier, und wies E dent Antrag von Rauchhaupt die Wahlprüfung des Abg. von Senkendorff an die Kommission zurü.

Die Wahlen der Abgg. Schmidt (Sagan), Struz (Il. Lieg- niß), von Gerlach, Schulß (Lupiß), Rumpff (1l!l. Düsseldorf) und Maybach wurden für gültig erklärt, die des Abg. von Wurmb beanstandet.

Hierauf oertagte \sich das Us um lr auf Donnerstag 11 Uhr. 9 O V RE E

„Jnvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein ! & Bogler, G. L. Daube & Co., E, Shlotte, !

Preußischen Staaís-Anzeigers :

l Bexlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

3, Verkänute, Verpachtungen, Submissionen ete. | 4. Verisosurg, Amocrtisation, Zinszahlusg

é u. 6. w,. von öffentlichen Papieren.

Ste&briefe und Untersuchungs - Sachen.

[128721] Stecbrief.

Gegen den unten beschriebenen Restaurateur Rudolph Alexander Hamaun, welcer flüchtig ist, ist die Untersuhungshaft wegen Unterschlagung und wiederholten Betruges in den Akten U. R. I. 456, 83 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12 (NW), abzuliefern. Berlin, den 25. Juni 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I. Johl. Beschreibung: Alter 49 Jahre, geb. 17. 11. 33 zu Leipzig, Größe 1,65 m, Statur unterseßt, Haare grau melirt, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne defekt, Kinn rund, Gesicht zund, Marte gesund, Sprache deutsch-sächsischer Dialekt.

[28719] ,

Steckbricfs-Erneueruug. Der gegen die ver- wittwete Schneider und Musikus Vollbreht, Fran- ziska Wilhelmine (Bertha Wilhelmine Henriette)

eb. Scbulz, wegen Hehlerei, vom ehemaligen König- lihen Stadtgericht hier, in den Akten V. 3, 78 Deput. I. jeßt V. 127. 78. unter dem 31. Juli 1879 erlassene Stedlbrief wird erneuert. Berlin, den 13. Juni 1883. Staat8auwaltschaft bei dem König- lichen Landgcrichte I.

[28718] i

Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Hüls?- Briefträger, früheren Schlosser, Hermann Friedrich Ferdinand Hensel wegen Unterschlagung und Be- trugs unter dem 7. Juni 1877 in den Atten H, 418. 77 Commifi. II. jeßt H. 437. 77 vom ehemaligen Königlichen Stadtgericht hier erlassene Stectbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 19, Suni 1883, Staatsanwaltschaft bei dem König- lichen Lar dgerichte 1.

[28720] Steckbrie\s-Erledigung.

Der gegea den Schreiber Jacob Heumaun wegen Betcuges und Urkundenfälschung in den Akten 0. R, T. 199. 83, unter dem 9. März 1883 erlassene Stek- brief wird zurückgenommen. Berlin, den 25. Juni 1383. Königliches Landgericht I. Der Untersuchungs- richter Jo hi.

[259722]

Steckbrief. Der Handelsmann, früher Müller Heinri S&röder, 37 Jahre alt, aus Bevensen, Amt Neustadt a./N., jetziger Aufenthalt unbekannt, ist wegen Gewerbesteuercontravention dur voll- \treckhares Urthcil vom 24, Mai 18853 zu einer im Unvermögensfalle mit 3 Tagen Haft abzubüßenden Geld‘trafe von 124 und in die 28,45 4 betragen- den Kosten des Verfahrens verurtheilt. Es wird ersucht, im Betretungsfalle von demselben Strafe und Kosten beizutreiben, bezw. die Freiheitsftrafe zu vollscrecken und hierher zur Acte IV.E. 30./83 Nach- richt zu geben. Neustadt a /Rbge., den 21. Juni 18853. Königliches Amtsgericht, 4. Evens,

Subhaftationen, Nufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [28739] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Wilhelmine Christiane Schönhauer, geb. Apel in Connewitz, vertreten durch die Rechts- anwälte O. E. Freytag und B. Freytag in Leipzig, klagt gegen ihren Fhemann, den Schuhmacher Franz Robert Schönhauer aus Zörbig, zuletzt in Lindenau, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver- lassung, mit dem Antrage auf Treunung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 3. November 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelaßsenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zusteliung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 25. Juni 1883. i Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28745] Oeffentliche Zustellung.

geb. Primke, zu Reinberg bei Carolath, vertreten dutch den Rechtsanwalt Gebhard in Glocçau, klagt gegen ihren Ehemann Gustav Petruschke, zuletzt wohnhaft in Prenzlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Veriassung, mit dem Antrage: die Che der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allcin schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die I]. Civilkammer des Königliclen Landgerichts zu Glogau auf den 5. Dezember 1883, Vocmittags 11 Uhr, mit der Ausforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. „Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht. Glogau, den 25, Juni 1883. Schmerder,

( : t tell _ jan den Militärfiskus verkauft und zur Ermittelung Die verehelichte Finwohner Marie Louise Petrufschke, | nicht protokollirter dinglicher Ansprüche die Er-

[28740] _ Oeffentliche Zustellung.

Der Kutsckcer Ludwig Scblapp hier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lang hier, klagt gegen seine Chefrau Anna, geb. Wagishauser, zuletzt hier wohn- haft, jeßt unbekannt wo? abwesend, auf Ehe- scheidung, wegen bösliher Verlassung, mit dem An- trage die Che der Streittheile dem Bande nach zu trennen und Beklagte für eine böëlihe Verlafse-in zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung dcs Rechtsstreits vor die II. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Franfk- furt a. M. auf den 27, November 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 21. Juni 1883, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

28743] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Schreiner August Schenk, Thz- resia, geb. Schröder, zu Dortmund, vertreten durch den Recht?anwalt Dr. jur. Gottschalk daselbst, flagt gegen ihren Ehemann den Sreiner August Schenk, früher zu Dortmund, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen Parteien bestehende Band de: Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein \chul- digen Theil zu erklôren und demselben die Prozeß- kosten zur Last zu seßen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlicven Landgerichts zu Dortmund auf |

den 4. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dae Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

nebst Ediktalladung.

_In Sachen der Direction der vereinigten land- \chaftlichhen Brandkafse zu Hannover, vertreten durch den Steuerempfänger Grethe in Dorum, Giäu- bigerin, geneit den Maurer Joh. E. Aug. Barthels in Holfsel, Schuldner, : foll das dem Scbuldner gehörige, zu Holssei un: er

Nr. 56 belegene Wohnhaus zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 14. September 1883,

Mg. 10 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlih versteigert werden. Kaufltebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lele -- rehtliche, fideikommifsarishe, Pfand- und *onft ge dingliche Rechte, insbesondere Servituten vad Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzume? den und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, ur.ter dem Ver- warnen, daß im Nichtanmeldungsfclle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber 5es Grundstü. s verloren gehe. Dorum, den 25. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

(gez.) Baring.

BRusgefertigt zur Veröffentlibu.g:

úäFhsen, Justizanwärter,

Gerichtsschreiber Kgl. A'nt3gerichts,

9 Fre g

(0128) Aufgebot.

Der Eigenkäthner Detlef Christian Friedrich

Kaak in Bornhöved hat folgende in den Gemarkun-

aen Gönnebeck und Bornhöved belegeiten Haide-

[ändereien :

1) Kartenblatt Nr. 12, Parzelle Nr. 43/32 „Bäverste Kamp“, groß 3 ha 25 a 33 qm, auf Gönnebecker Feldinark und

2) Kartenblatt Nr. 10, Parzelle Nr. 33 „Tannen- toppel“, groß 3 ha 38 a 54 qm, auf Born- höveder Feldmark,

lassung cines Proklams beantragt.

In diefer Beranlafsung werden mit Auënabme der protokollirten Gläubiger Alle, welche dingliche An- sprüche irgend welcher Art an die vorbezeichneten Ländereien zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung der Ausscließung und des Verlustes binnen 6 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung an im unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden.

Segeberg, den 21. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[28727] Aufgebot.

Der Ockonom Conrad Schmidt von Kleingarn- stadt hat das Aufgebot des Schuldscheins der Spar- kasse zu Coburg Nr. 2665f. auf Conrad Schmidt von Kleingarnstadt als Gläubiger lautend, de dato 25. Juli 1871 über ursprünglih 100 Gulden s. W.,

Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

. Literarizche Anzeizen, , Theater-Anzeigen. } In der Börsen-

Büt: ner & Winter, sowie alle übrigea größeres : j

Annoncen - Bureaux.

| 9, Familien-Nachrichten, f bei!age, M

Coburg das Aufgebot des Schuldscheins der Spar kasse zu Coburz Nr. 6073a. auf den Inhaber als Gläubiger lautend, de dato 24. Suli 1879 über 200 M. R. W. beantrazt. Die Inbaber diejer Ur- kunden werden aufgefordert, svätestens in dem auf Mittwoch, den 23. Zanuar 1884, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu- melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Coburg, den 20. Juni 1883. Das Herzogliche Amtsgericht. V. Schiegnit.

[28732] Aufgeóvgat.

Der am 11. Dezember 1845 zu Crone a /Br. ge- borene Scbneidergesell Simon Jacob Bantkowski ift nach amtlicher Auskunft des hiesgen Magistrats vor etwa 12 Jahren nach Amerika ausgewandert, und find seit mindestens 10 Jahren von ihm bierher keine Nacrichten gelanat. Auf Antrag seiner Mutter, der Wittwe Susanna Pantkowska, geborenen Sommerfeld, von hier, wird derselbe aufgefordert, svätestens in dem auf : den 1. Juli 1884, Mittags 12 Uhr, im Schöffensaal des unterzeichneten Gecrichts anberaumten Aufgebotstermine sid perfönlich oder \hriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt er- tlärt und sein Vermögen seinen Erben, eventuell dem Fiskus ausgehändigt werden wird.

Crone a./Br., den 20, Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot behufs Todeserklärung.

Auf Antrag des Schneidermeisters Albert Winneg zu Cöôélin werden dessen Vater, der am 21, August 1816 zu Colbergq geborne, Schmicdemeister Theodor Robert Cduard Winneg aus Baerwalde i. P., welcher seit länger als zehn Jahren nachrihtslos abwesend ift, sowie die von ibm ctwa zurückgelassenen unbe- kannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, späte- stens in dem auf |

ven 19, Mai 1884, Vormittags 10 Uhx, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amts gerichte \chriftlich oder persönlih sich zu melden, widrigenfalls der verschollene Schmiedemeister Theo- dor Nobert Eduard Winneg aus Baerwalde i P. wird für todt erklärt und das Vermögen den {ih meldenden Erben cuêgeantwortet werden.

Baerwalde i. P., den 20. Juni 1883. Königliches Amtsgericht.

[28730]

[28729] Bekanntmachung.

Der Kaufmann Paul Brutschke zu Eceslin, ver- treten vurch den Rechtsanwalt Krüger daselbst, klagt gegen den Administrator F. Koffel, früher zu Schwarzin, jetzt unbekannten Aufenthaltsortes, auf Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Verkaufe von Waaren und aus einem Darlehn.

Kläger beantragt zu erkennen:

1) Der Beklagte wird zur Zahlung von

a. 250 M. 28 H Kaufpreis nebst 69/9 Zinsen seit 13. März 1883,

b. 19 4 42 „4 Darlehn nebft 5%, Zinsen fcit 10. April 1883 i

an Kläger verurtheilt,

die Kosten des Rechtsstreites werden dem Bes

klagten auferlegt,

das Urtheil wind für vorläufig vollstreckbar

erkiärt

Er ladet den Beklagten vor das KönigliHe Aintg- gericht zu Goe-lin auf den 24. September 1883, Vormittags 11 Uhr, Geriht8gebäude, Zimmer Nr. 29,

Zum Zroecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Klage hiermit bekaunt gemacht. Coeslin, den 18, Juni 1883.

Fleischer,

rung durch Beschluß vom 9. Junt 1883 verfügt die Eintragung dieses Besbluses iu: am 13. Juni 1883 erfolgt ist, Termin zur 3: versteigerung auf : den 9. Oftober 1883, ; Morgens 10 Uhr,

vor Herzoglihem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 37, angeseßt, in welchem die Hyvothetcläubiger die Hy- pothekenbriefe zu überreichen haben. . É

Brauuschweig, den 18. Junt 1883.

Herzogliches Amtsgericht. YITk[. V, Deut,

[28749] Gütertrennung.

Durch rechtskräfti:es Urtheil der I. Civilfammec des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 28. Mai d. Js, ift die zwischen den Eheleuten Pflafterer Christian Köster und Lisette Amalie, geborne Jaeger, Beide zU Nebelseifen wohnhaft, bestandene eheliche Güter- gemeinschaft für aufgelöst erflärt worden. i:

Bonn, den 26. Juni 1883,

N Klein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28748] Gütertrennung. Durch rechtskräftiges Urtheil der T1: Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Bo 28. Mai 1883 ift die zwishen den Eheleuten Obersteiger Carl Sutor zu Honnef und Jofefine geb. Linz, daselbst, bestandene eheliche Güte , schaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 26. Juni 1883.

E Klein,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28734] Beschluß.

Nr. 6934, Wendelin Gla}er, Bäcker von Fauten- bach, welcher im Jahre 1851 nach Nordamerika aus- gewandect ist, hat seit § Jahren keine Nachricht mehr von sich gegeben, Derjelbe wird auf den An- trag seiner Verwandten aufgefordert :

: „binnen Jahresfrist“ Nachricht von sich anher gelangen zu lassen, genfalls er für verschollen erflärt und fein V seten muthmaßlihen Erben in fürforglihen gegeben würde.

Achern, den 25. Iuni 1883.

Großh. Bad. Amt8gericht. Der Gerichtsschreiber : Henn.

Bekanntmachung.

Die Löschung der Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Johs. Wieland zu Hamburg in den Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Recht 3- anwälte wird bierdurch bekannt gemacht.

Hamburg, den 26. Junt 1883.

Das Hanseatische Oberlandesgericht. S O D Sekretär. Das Amt3geri{t. ome, D Sekretär.

[28717]

Das Landgericht. K Cmant, Dr Sekretär.

Verkäufe, Verpachtungen, s Submissionen 2c. (702 Sefanntmahung. A Das Domänuen-Borwerk Nienhagen, im Kreise &ranzourg, 11 ky von der Kreisstadt Franzburg, 8 kw von Richtenberg und 17 km von Stralsund entfernt, mit eine-n Areal von

431,537 ha,

worunter 318,183 ha Aer, : und 101,400 ha Wiesen, foll auf 18 Jahre, von Johannis 1884 bis dahin 1902, im Wege des öffentlichen Aufgebots ander- weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum Grunde zu legente Pachtgelder-Minimum beträgt 9000 M

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. TIIL.

9279 i (28733) Bekanutmachhung.

Auf den Antrag des Finders wird der Verliercr oder Eigenthümer folgender im Monat Mai 1883 in einem im Kassenlokale der hiesigen Kreiskfse stehenden Schranken gefundenen 33 6, bestehend aus einem Zwanzigmark-, einem Zehnmark- und einem Thalerstütk, aufgefordert, spät.ftens im Aufgebotstermine ____ den 28. August cr., Borm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Ansprüe und Nechte anzumelden, widrigenfalls ihm nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund er- langten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Necbt desselben aber ausgeschlossen werden wird. Bunzlau, den 21. Juni 1883.

Königlides Amtsgericht. Scbwagerka.

[28737]

_ In Sachen des Rechtsanwalts W. Huch T. bier- felbst, Klägers, wider den Maurermeister Otto Spengler allhier, Beklagten, wegen Zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, am kl. Exercierplatze

Die zu bestellende Pachtkaution is auf den Be- trag der cinjährigen Pacht be!timmt und das zur Üebecnahmne der Pacht erforderliche Vermögen aaf Höhe von 87 200 /6 nachzuweisen. i ZU dem auf den 16, Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, in den Näumen der unterzeichneten Re- gierung anberaumten Bietungstermine, laden wir Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver- vachtungsbedingungen, die Negeln derx Lizit die Karte nebst Flurregister mit Ausi{luß der Sonr- und Festtage täglih während der Dienststun- den in unserer Registratur eingesehen werden tön- nen, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abscriften der Verpachturngsbedingungen und der Lizitatio13- regeln gegen Erstattung der Schreibgebühren zu 2r- theilen. Stralsund, den 15, Juni 1883.

Königliche Negierung.

979:

(2/23 Bekanntmachung.

_ Das Domänen-Borwerk Endingen, im Kreife Franzburg, 11 Kilometer von der Kreisstadt Franz- burg, 8 Kilometer von Ricbtenberg und 19 Kilo- meter von Stralsund entfernt, mit einem Areale voi

259,443 ha, wvocunter 164,908 ha Aker und 77,536 ha Wiesen,

hierselbst belegenen Grundstück8s zu 5a 42 qm sammt | soll auf 18 Jahre, von Johannis 1834 bis dahin

auf welchen später 75 Gulden f. W. erhoben wor- den sind, ferner der Kaufmann Fritz Wöhner zu

Wohnhause Nr. 3093 zum Zwecke der ZwangEversteige- ! 1902, im Weac des öffentlichen Aufgehot3 ander-

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