1883 / 156 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Posen, 4. Juli. (W. T. B.) Spiritus locc6 ohne Faz3s §6,900, 56,00. pr. September 55,00, pr. 80,000 Liter. Matt. EresIAn, 5. Juli Getreidemarkt.

Oktober 952,6

E. T.

53,59, pez September-OKktober 147 50, per Oct.-Xov. 149 00, «Juli-Aug. 63,00, September-Oktober 61,90, Oktobe Zink umsatzlos. Wetter: THeiss, Cöln, 4. Juli. (W. T. B. Getreidemarkt. Weizen locn 20,50, pr. Juli 19.20,

hiesiger loco per November 19,90.

14 09, pr. Juli 14,05, pr. November 14,95. Hafer loco 15,25. Rübö!

15co 36.00, pr. Oktober 32,09.

Wremen, 4. Juli. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussberickt) schwach. Standard p-:. August 7,55, pr. September 7,70, pr. Oktober vember 7,90, pr. Lecember 8.09, Alles Brief.

Hamberg, 4, Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. pr. Juli-August 186,00 Br., 185,00 Gd. 192,00 Br., 191.009 Ga. Roggen loco flauer, auf vz. Juli-August 143,00 Br., 142,009 Gd., 146,90 Br., 145,00 G4. Hafer fest. loco 66,00, pr. Oktober 62,00, OKktober-November 447 Br. Kaffee ruhig, T4595 A.

Wien, 4. Jali.

Getreidemarkt.

(N, 1. B) Weiz2n pr. Herbst 10,68

Roggen pr. Herbst 8,00 Gd., §05 Br. Hafer per Herbst 6.90 Gd.,

Mais pr, Juli-August 6,78 Gd., 6,83 Br. (W. T. B.) Veizen

6,95 Br. Pest, 4. Juli. Produktenmarkt.

pr. Juli 55,90, pr.

Spiritns per 190 Läitar 100 ‘/%9 per Juli- Angust 55,60, per Augast-Septewmber 55,50, per September-OKktober Weitzanp per Juli 186,90, Roggen per Juli-

Weizen loco flauer, aaf Termine pz. September-Oktober

pr. September-OKktober Gz2rste still, Spiritus fest, pr. Juli 453 Br. pr. August-September 454 Br., pr September-Oktober 46x Br., pr. geringer Petroleum rubig, Standard white loco 7,50 Br., 7,45 Gd.. pr. Juli pr. August-Dezember 7,85 Gd, Wetter: Heiss,

loco matt, pr. Herbst 1046 00. G, 10,48 Br. Hafer pr. Ferbst 6,53 Gd, 6,55 Br.

London, 4. Juli.

Getreidemarkt. letztem Montag: 21 650 Qrts.

Anugnsat 09. Geßiünd:gt

Spekulation und Export 500 B.

August 144,00, nische Juli-Lieferung 54,

Rüböl loco per

r-November 61, GIlasg@OW, 4, Juli. Roheisen.

47 sh. G61 d. Leith, 4. Juli. Getreidemarkt.

20,00, fremder Kogga2n loco (W. T. B.)

Leblos.

Paris, 4. Juli white loco 7.45, Produktenmarkt. 7,80, pr. No- 26,80. pr September-Dezember rubig,

48,75, per August 49,2, Januar-Á pril 50,75. Paris, 4. Juli.

Termine ruhig, Rübö! stilI,

fost, Ne. 3 pxr, 100 Küogr. pr.

Umsatz.

(W. T. B.) (Schlnussbericht.) Weizen 49520,

Feiner Hafer fest. andere Artikel träge, unverändert. | Liverpeol, 4, Juli, (W. T. B.) H : Banmwoll«e. (Schlussbericht.) Umsatz 10000 B., davon für

September-Lieferung 95%/64, Dezember-Lieferung 517/32, Februar-März-Lieferung 5/64 d. CW. E. Mixed numbers

Gerste und Hafer 6 d. billiger, Mehl gleichfalls billiger. (W. T. B.)

Weizen August 25,40, per September-Dez. 26,50, per Nevember-Februar Meh] 9 Marques träge. per Juli 56,25, per August 56,75, 57,90, per November-Februar. Rüböl behauptet, pr. Juli 83,25, pr. August 77.00, pr. September- Dezember 76,50, pr. TJanuar-April 76,75. per September-Dezember

E Rohzucker 889 loco behauptet, 52,75 à 53,0), Weiaser Zucker

pr. September 61.00, pr. Oktober-Januar 59,50, New-YorA, 4. Joli, (W. T. B.} Der Unabhängigkeitsfeier wegen keine Börse.

Fremde Zufuhren seit

Wetterbericht vom 5. Juli 1883,

8 Uhr Morzensz.

Gerste 9450, Hafer

diaótetoa.

Barometsr anf ür. n. d.Mser7aa- \spiegal rednz. in Millimater.

|T'eroperats r ‘in Ÿ Celsins 50 C =40R,

Wind. ! Wetter.

Muilaghmore Aberdeen ,. Christiansund Kopenhagen. B.) Stockholm . . warzants 47 sh. 4 d, bis } Haparanda . Moekan .….

Middl. amerika-

Oktober-

Unverändert.

bedeckt | 14 Dunst | 14 wolkenlos | 14 Regen | 22 heiter | 19 ) [wolkig 12 bedeckt

751 SO T55 S 758 NO 758 | 760 ONO 762 N (39 NW

Cork, Queens-| E o al E E Sylt Hamburg .. Swinemünde. | Neufahrwass. | Memel... -| Münster . .. Karlsruhe .. Wiesbaden . München .. Chemnitz .. Da Breslau .

Weizen voll 1 sh. niedriger.

rubig, per Ju!i 25,00, per

58,30,

Spiritus rubig, per Juli 50.00. pr.

|

Juli 60.75, pr. August 61,25,

Gd., 10.73 Br. Berlin, 5. Juli

am 29, Juni 1883

Mais pr. Juli- L M 4

August 6,48 Gd, 6,50 Br, Kohlraps pr. August-September 143. 3. #

Vetter: Schön.

Amsterdam, 4. Juli. (V. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlusebericht.) Weizen Roggen loco u unverändert, per Oktober 167, pr. März 172. Raps per Herbst

unverändert, pr. November 275,

330 FI. Rübö! loco 415. ur. Herbst 357. Amsterdam, 4, Juli, (W. T. B.) Bancazinn 97} Antwerpen, 4. Juli, (W. T. B)

Petroleummsarkt. (Schlassbericnt.) Raffnirtes, Type weiss loco 18 bez. u. Br., pr. August 184 Br., pr. September 193 Br.,

pr. September-Nezember 193 Br. Ruhig, Londo, 4, Juli, (W. T. B.)

An der Eüste angeboten 6 Weizenlaäungen. Begenschauer. Havannazucker Nr. 12 23 nominell.

n

5 auf Termine

Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 009% nach Tralles (100 Liter à 100%), frei hier ins Haus

geliefert, waren auf hiesigem Platze A. 56,5— 56,6

»

Die Aelteaten der Kaufma

Regen. Regen.

56,7

ohne Fass,

1) Seegang müäs8ig. 4) Nachmittags Gewitter. 6) Nachmittags kurzes Gewitter ohne Regen. Gewitter ohne Regen, ®) Nachmittags Gewitter und Regenschauer.

Anmerkung: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa, Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

3 [halb bed. [bedeckt | wolkig wolkig?) |

9 [wolkig |

2 wolkenlos | heiter wolkig) lheiter*). | wo!kig | wolkig?*)

2 wolkig | |wolKkigs) | heiter?) | |wolkenl.,?) | 24

754 WSW

760 |WSW

760 SW

7600 |W

761 W

758 W

758 | 758 NNW 762 NO 762 SW 762 763 760 759

760

D D O DOIO S D O D 00| 2 10 |

SW NW WNW ¡SSO

Nt bla fa D

Gewitter. 5) Mittags

2) Abends 3) Früh etwas

Gewitter, etwas 7) Abends Die Stationen sind in 4 Gruppen gecrdnet :

Innerhalb jeder

51,9 Skala für die Windstürke: 1 = leiser Zug, 1 = leicht,

nschaft vou Berlin.

nd anf Termine

Ostpreussische Südbahn,

des Vorjahres 100934 A. Graz-Köflacher Eisenbahn, | 23 497 Fl.), bis ult. Juni cr. 757

Wetter:

Eisenbahn-FEinunalhimnen. Im Juni Feststellung: Im Personenverkehr 92751 M, im Güterverkehr 209,775 A. an Extraordinarien 18000 M, im Monat Juni 1882 definitiv 441 den entsprechenden Monat des Vorjahres 120711 A. nuar bis ult. Juni 1883 im Ganzen im Jahre 1882, mithin mebr gegen den entsprecheuden Zeitraum

1883 nach vorlänfiger zuzammen 320 526 6, 237 MÆ, mithin weniger gegen Vom 1. Ja- 2 593 925 M. gegen 2 492 991 6. Osten dauert

Im Juni c 121 147 Fl: (+ 175 F1. (4+ 121 264 Fl)

3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark , 8 = stürmisch, Sturm, 12 == Orkan.

4 = ateif, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger

Uebersicht der Witterung.

Bei gleichmässig vertheiitem Luftdrucke und leichten bis frischen nordwestlichen bis südwestlicheu Winden, kat über der Westhälfte Centraleuropas die Bewölkung zugenommen und ist, zumal im Nordwesten, Abküblung eingetreteu, nachdem am Nach- mittage und am Abend zahlreiche Gewitter, liche Niederschläge, in Deutschland niedergegangen das heitere sehr warme Wetter noch fort. höchste Tageswärme hatten gestern Cassel 36, Magdeburg, Berz.in 34, Keitum 33 Gre.

jedoch ohne erheb- sind, Im Als

Dentsche Seewarte

Theaters. Yictoria-Theater. Frcitag: 3. Frau Venus.

168, Me!

Kroll’s Theater, Freitag: Erstes Gastspiel des Hrn. F. Wachtel. Allessandro Stradella. Over in 3 Akten von Flotow. (Allessandro Stradella: Hr. Wachtel.) Bei günstigen Wetter vor und nah der Borstellung, Abends bei brillantzr Beleuchtung des Sommergartens „Großes Dowpel - Concert“, unter Leitung der Herren Kavellmeister Ph. Fahr- bach jun. aus Wien und G. Roßberg. Anfang öt, der Vorstellung 6F Uhr.

Sonnabend: Gastspiel der K. K. Hofopernsängerin Frl. Hermine Braga und des Königl, Württemberg. Hofovernsängers Hrn. Eduard Nawiasfy. Zum letzten Male: Margarethe.

Belle-Alliance-Theater, Freitag: Gast- spiel der Herren Niedt, Blene und Meißner vom Wallner-Theater. Zum 6. Male: Diamanten. Bolks\tück in 4 Akten von Paul Blumenreih. Im Sommergarten : Triple-Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps des 3. Garde-Gren.-Regts. (Königin Elisabeth), des Königl. Eisenbahn-Regts. und der Hauskapelle unter Leitung der Königl. Musikdirek- toren Herren Ruscheweyh und Lebede und des Kapell- meisters Hrn. Loeser. Concert der ungarischen Zigeuner- kapvelle Domby Karoly, Auftreten der 4 Sänger- ge\ellshaften. Brillante JUumination durch 20 000 R Piat Anfang des Concerts 6 Uhr, Ende

Ir.

Sonnabend: Zum ersten Male eine Sommernacht im Belle-Alliance-Theater. Im Sommergarten von 6 bis 12 Uhr Nac3ts ununterbrochen großes Ertra- concert des Musikcorps des 2. Garde-Drag. Regts. (Königl. Musikdirektor Rosin), der Zigeunerkapelle und der Hauskapelle.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Fel. Clara Divpe mit Hrn. Dr. med. L, Weidling (Halberstadt).

Berehelicht: Hr. Geh. Regierungs-Rath Kolbe mit Frl, Elisabeth Zwirner (Köln).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pfarrer Johannes Büchsel (Stücken bei Beelitz). Hrn. Graf zu Dohna (Sw@&loß Hiller-Gaertringen bei Betsche). Cine Tochter: Hrn. Rektor Gustav Holl- burg (Sandau a. d. E.).

Subhastationen, Nufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

129801] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 25578. Handelsmanr Ferdinand Kaufmann in Heidelberg, vertreten dur Rechtsanwalt Geismar in Mannheim, klagt gegen den Landwirth Nicolaus Keller T1. von Necckarhousen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Kuhkauf vom 15. Juli 1878 und aus Kuhtaush vom 3. Februar 1880, mit dem Antrage auf Verurtheilung des . Beklagten zur Zah- lung von 174 M. 05 § nebst 5% Zinsen vom 16. März 1883 und von 100 K nebst 5 9% Zinsen vom 3. April 1282 an, das Urtheil für vorläufig vollftreckbar zu erklären und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht, Civilrespiciat 111. zu Mannheim zu dem auf

Donnerstag, den 11. Oftober 1883, Vormittags 8 Uhr, bestimmten Termin. i

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Nuszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 29, Juni 13833.

Der ditt i e Amtsgerichts: oll.

[29806] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Jsaak Wolf, Sohn von Samuel, zu Neuweiler klagt gegen dic Eheleute Johann Georg Schneider, Ackerer, und Maria Hoffarth, aus Dossenheim, zur Zeit ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus einem Schuldschein vom 922. Oktober 1876 im Urkundenprozeß mit dem Antraçe auf Verurtheilung der Beklagten unter solidarischer Haftung zur Zahlung von 300 4 als Restbetrag des oberwähnten Schuldscheines, nebst Zinsen hieraus vom 22. Oktober 1376 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Lüßzelsteîn auf

den 9, Oftober 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Autzug der Klage bekannt gemacht.

Wild, Gerichts\{hreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[29794] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Magdalene Noll, geb. Kümmerle, zu Bondorf, Oberamts Herrenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Kiefe in Tübingen, klagt gegen ibren Chemann Michael Roll, Bäcker von Bondorf, der- zeit in Amerika, wegen Ehescheidung, mit dem An- trage zu erkennen, daß die am 16. Juli 1871 zu Plinzhausen geschlossene Che der Parteien wegen böéliher Verlassung Seiters des Beklagten zu \chei- den, eventuell, daßider Beklagte \{chuldig sei, das che- lihe Leben mit der Klägerin wieder herzustellen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf

den #9. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforder:tng, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tübingen, den 2. Juli 1883.

Mann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[29804] Oeffeatligze Zustellung.

Der Besißer Anton Wnuc zu Glumwen, vertreten durh die Rechtsanwälte Koehler und Dr. Willeßki, klagt gegen die unverchelihte Anna Stippa, früher zu Glumen, deren Aufenthalt unbekannt ist, wegen Löschung mit vem Äntrage h

die Beklaate zu verurtheilen in die Löschung folgender Posten im Grundbuche von Glumen Blotí 14 a, Abtheilung T1. Nr. 1 14 Thlr. Erbtheil unverzinslih, fowie die Verpflichtung des Besitzers, die Gläubigerin, bis zu ihrem 16. Lebensjahre zu ernähren, zu bekleiden, zur Schu"e zu \{hicken, überhaupt christlich zu erziehen, auch einsegnen zu lassen, . Abtheilung 111. Nr. 2 =: 2 Thir. 8 Sgr. auf Grund dez Cessionsvertrages vom 7, Juni 1835 eingetragen, zu roilligen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsftreits vor das Königliche Amtsgericht zu Flatow auf den 25. September 1883, Mittags 122 Uhr. due Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 635/83. 2 Czerwiúsfi, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht.

[29793] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Julianne Krueger, geborene Kla- peyki zu Schneidemühl, vertreten durch den Rechts- anwalt Toelle zu Schneidemühl, klagt gegen den

Arbeitsmann Rudolf Krueger, unbekannten Aufent- halts, zuletzt in Schneidemühl wohnhaft, wegen bös- williger Verlassung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen heil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil- fammer des Königlichen Landçerichts zu Schneide- mühl auf den 5. December 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderunç, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schucidemühl, den 2. Juli 1633,

Pahlke, Geri{ts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

wird

[29805] Oeffentliche Zusteklung. E Die Altsitzerin Wittwe Anna Drarwell zu a- dawnit, vertreten durch den Rec tsanwali Knirim zu Flatow, klagt gegen die Be“ißer August und Anna Winter’shen Ehcleute, früher in Krummen- fließ, jeßt in Amerika, wegen Aitertheilsrückstände mit dem Antrage: S die Beklagten zu verurth.ilen, an Klägerin 194 M 55 5 zu zahlen, denselben die Kosten dcs Prozc\es und des A:restverfahrens aufzu- erlegen und das Urtheil für vorläufig vollstreck- bar zu erklären, / und ladet die Beklagten ?4c mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vo: das Königliche Amts- geriht zu Flatow auf den 25, September 1883, Mittags 12 Uhr. Zum Zroecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt cemacht. C. 612/33. Czerwinsli, : Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[29786] Aufgebot.

Der Kupferschläger Anton ten Brink in Epe hat zur Erlo.ngung eines Aus\{l:ßurthcil3 Behufs seiner Eintragung als Eigenthümer i!in Grundbuche das Aufgebot der Parzelle Flur 14 Nr. 1369/791 der Katastralgemeinde Kirchspiel Eve, als deren Besißer die Ges{bwister Wilhelm, Adelheid und Anna Maria Niehues Nr. Cat. 82 in Epe eingetragen sind, be- antragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Eigenthumzansprüche an diesem Grundstücke geltend zu raachen haben, aufgefordert, diefelben vor oder in dem. am hiesigen Amtsgerichte, Zimmer Nr. 2, auf den 24. September 1883, Nachmittags 4 Uhr, anberaumten Termine, spätestens aber bis zum (Frlaß des Aus\chlußurtheils, anzumelden, mit der War- nung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen (Figenthumsgansprüchen auf das Grundstück präklu- hirt werden und ihnen deshalb cin ewiges Still- schweigen auferlegt wird. i:

Der Kupferschläger Anton ten Brink in Epe hat ferner zur Erlangung eines Aus\{lußurtheils Ve- hufs seiner Eintragung als Eigenthümer im Grund- buche das Aufgebot dec Parzelle Flur 9 Nr. 1310/37 der Katastralgemeinde Kirchspiel Epe, Uppermark, Weide, groß 45 a 74 qm, welche zum Grundbuche noch nicht üßernommen ist, beantragt. y

Es werden daher alle Diejenigen, welche Cigen- thums- oder andere zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real- rechte an diejem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben vor oder in dem vor- bezeichneten Termine, spätestens aber bis zum Erlaß des Aus\{lußurtheils bei Vermeidung der Präklusion E 2 unt 1888

aus, den 7. Juni N didics Königliches Amtsgericht.

[23796] Auszug.

Die Marie Bettendorf, ohne Stand, Ehefrau des Holzhöndlers Michael Dop, in Oudern Beide wohn- haft, klagt gegen ihren genannten Chemann Michael Dop weaen dessen zerrütteter Vermögensverhältnisse auf Auflösung der zwischen ihnen bestehenden Güter- geme:nscchaft und Verweisung vor einen Notar be- E Auseinandersetßzung der gegenseitigen Vermögens3- cechte.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits ift die öffentlibe Sitzung der I. Civilkammer dcs Kaiserl. Landgerichts zu Meg vom 23. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Publizirt gemäß Ausf.-Ges. vom 8. Juli 1879.

Mes, den 3. Juli 1383,

Der Landgerichtss\ekretär : Metzger. [29802]

Bekanntmachung. In Sachen der Ehefrau des Zeuglieutenants Riehm, Helene, geborene Schmidt, zu Spandau, Klägerin, gegen 1) den Taglöhner Dietrich Siebert zu Allendorf, 2) den Arbeiter Georg Stengel von Allendorf, zur Zeit unbekannt wo ? Beklagte, wegen Zinsenforderung, wird der auf den 10, Juli cr., Vorm. 11 Uhr, anberaumte Termin von Amtswegen auf den 17. Juli 1883, Vor- mittags 11 Uhr, verlegt, welches hiermit bekannt gemacht wird. Allendorf, den 3. Juli 1883, Der Ee des Königl. Amtsgericht. Ma i-

aum

[29784]

Nachdem die nachgenannten Personen die Eintra- gung des bei ihren Namen aufgeführten in Rau- \chenberger Gemarkung belegenen Grundeigenthums:

A. Farmer Conrad Stahl, Justus Sohn, in Ame- n vertreten durch den Ackermann Peter Gambh II. dahier :

D Oh S Par, 108 16 a G qm Mitter, ber große Haidebach,

2) Bl. 8, Parz. 234, 13 a 29 qm Aer, im Lin- denischeid, e

3) Bl. 32, Parz. 70, 10 a 14 qm Wiese, in der Struth, :

4) Bl. 47, Parz. 311, 34 a 76 qm Acker, im Pfaffengrund, :

bezüglih des Theilstücks alter Karte B. 234. ¿a 4 Rutben, ;

5) Bl. 23, Parz. 809, a 65 gw Hofraum,

bezüglih des LTheilstüks alter Karte A. 646. 2% Ruthen, S i

B. Bäcker Konrad Klingelhöffer dabier:

6) Bl. 32, Parz. 69, 9 a 18 qm Wiese, in der Struth,

fatastrirt auf die Namen von zu A. 3 Matthias Detsch und Frau, zu A. 1, 2, 4, 5, B. 6, Nicoiaus Bromm, 3 i S unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesißes in das Grund- buch von Rauscbenberg beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an obigem Grundeigenthum zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis pätestens im Aufgebotstermine

den 10. Oktober l. Js., Vormittags 9 Uhr, :

bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen- falls auf Eintragung der Antragsteller als Eigen- thümer ins Grundbuch erkannt werden wird, und die die Anmeldung unterlassenden Berechligten nicht nur ibre Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im red- lien Glauben an die Nichtigkeit des Grundbuchs obiges Grundvermögen erwirbt, nicht mehr gel- tend machen können, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge reht- zeitiger Anmeldung eingetragen sind, verlieren.

Rauschenberg, am 30. Juni 1883.

Königliches Amtsgerist. Amelung.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

p —— j Das Abonnement betrögt 4 S 50 S | für das Biecteljaÿr.

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für Berlin außer den Post-Anstalten auh die Expe- :

#2 156.

Berlin, Freitag,

den 6. Juli, Abends.

e L

dition : §SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

1B.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht :

dem Korvetten-Kapitän Herbig, Kommandanten S. M. gedeckten Korvette „Leipzig“, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Königlich hawaiischen Ordens Kalakaua's I. zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Nach amtlihen Mittheilungen betrug die Zahl der Todes- fälle an Cholera am 3. Juli in Damiette 112, Mansurah 6, Samanud 3, Cherbin 1; am 4. Juli in Damiette 111, in Mansurah 43, in Port Said 3, in Samanuvd 4, in Cherbin 4, Jn Alexandrien ist ein Todesfall niht vorgekommen. Die Aerzte des internationalen Gesundheitsraths in Alexandrien wachen nach Möglichteit über die Zuverlässigkeit der betreffs der Todesfälle gemachten Angaben.

Wir fassen hier kurz zusainmen, was bisher von den europäischen Staaten geschehen it, um der Ver- breitung der Seuche entgegenzutreten.

In Jtalien unterliegen Schiffe aus Ezypten mit 10 tägiger Fahrzeit einer 10 tägigen Quarantäne ; Schiffe mit kürzerer Fahrt ohne Cholera - Anfall einer 15 tägigen Quarantäne; für alle verdächtigen Schiffe ist eine 20 tägige Quarantäne vorgeschrieben. Dasselbe gilt für Provenienzen aus Tripolis, Malta, Tunis, Cypern und den Häfen jenseits des Suezkanals. Provenienzen aus österreih-ilyrischen und dalmatinishen Häfen unterliegen 5 tägiger Quarantäne. Die Einfuhr von Lumpen und alten nicht gewaschenen Klei- dern ist verboten.

5n Griechenland besteht eine 5tägige für alle aus Egypten herrührenden Waaren.

Die Türkei hat einen syrischz-egyptishen Greuzkordon errihtet, Jn Smyrna und Beirut ist von Schiffen aus Egypten eine 10tägige Quarantäne ohne Abrehnung der Reisetage abzuhalten, andere türkishe Häfen dürfen aus Egypten kommende Schiffe, welhe in Smyrna und Beirut nicht beobachtet worden sind, nit zulassen. Die von Smyrna und Beirut nach Konstantinopel gehenden Schiffe werden in den Dardanellen nochmals untersucht.

Fn Triest und Fiume unterliegen egyptishe Prove- nienzen einer 10 tägigen Beobachtung, einer 5 tägigen folhe Dampfer, welche ohne Erkrankungsfall mit einem Arzt an Bord Ueberfahrt gemacht haben.

A Malta ist eine Quarantäne von 21 Tagen für alle Schiffe angeordnet, welche aus egyptischen Häfen und den ottomanischen Häfen im Rothen Meere kommen. Passagieren aus Egypten ist die Landung in Malta nicht gestattet.

Spanien hat über alle aus Egypten herrührenden Waaren die geseßlichen Quarantänevorschristen verhängt.

Ebenso sind in Frankreich Quarantänevorschristen in Kraft getreten. Jn Marseille beträgt die Quarantäne je nah der Reisedauer 5—17 Tage. Schiffe aus Egypten, Cypern und Malta haben von dem Zeitpunkt ihrer Abfahrt an die Dauer von 15 Tagen zu vollenden. Jn der Loire-Mündung haben Schiffe, welhe aus Egypten kommen und den Suez- tanal passirt, so lange Quarantäne zu halten, bis die Sani- tätspolizei über ihre Zulassung bestimmt hat.

Jn Havre werden alle Schiff2, welhe von GSgypten, dem Suezkanal, dem Rothen Meere und von jenseits desselben be- legenen Häfen kommen, den allgemeinen französishen Quarantäne- vorschriften ur.terworfen.

Endlich sind auch in den Niederlanden die geseßlihen Quarantänevorschriften in Kraft getreten.

Quarantäne

Die im Jahre 1863 in Honfleur erbaute, bisher unter liberisher Flagge gesahrene Bark „Chandernagor“ von 683 Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließlihe Eigenthum des inì Königreich Preußen staatsangehörigen Friedrih Heinrih Höhnke dos Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg zum Heimaths- hafen gewäblt hat, ist am 15. Mai d. J. vom Kaiserlichen Vize- Konsulat zu Hong:‘ong ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : __dem Direktor des Königlichen Statistishen Bureaus, Ge- heimen Regierungs-Rath Blenck den Nang der Räthe dritter

Klasse,

den Rechtsanwälten und Notaren Stoeckicht in Ems, Bauer in Höchst, Wesener in Neuwied, Dr. Diehl in rant! a. M. und Keller in Limburg a. L., sowie dem

Rechtsanwalt Caesar in Frankfurt a. M. den Charakter als Justiz-Rath, | N S

dem Rendanten des Märkischen Knappschafts-Vereins, ehe- maligen Bergmeister Brabaender zu Bochum den Charakter als Bergrath zu verleihen, und

den besoldeten Beigeordneten, Bürgermeister a, D. Kutschke zu Cöslin, der von der Stadtverordnetenversamm- lung daselbst getroffenen Wiederwahl gemäß, als besoldeten Beigeordneten der genannten Stadt für eine weitere zroölf- jährige Amtsdauer zu bestätigen.

Geheimes Civilkabinei Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen.

Der Bureau-Diätar Wilhelm Evers ist zum Geheimen Registrator im Geheimen Civilkabinet Sr. Majestät des Kaisers und Königs errannt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

BeéerannrmGuna

An Stelle des verstorbenen Senatsmitgliedes Professors Afinger ist Seitens der“ Genossenschaft der ordentlichen Mit- glieder der Königlichen Akademie der Künsie der Bildhauer Pro- fessor Wilhelm Wolff hierselbst zur Mitgliede des Senats gewählt, und hat diese Wahl die Bestätigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten gefunden.

Außerdem sind die statutenmäßig mit dem ersten Juli d. Js. ausgeschiedenen Senatsmitglieder

1) der Historienmaler, Professor Menzel,

2) der Bildhauer, Professor Siemering,

3) der Architekt, Baurath Heyden,

4) der Musiker, Brofessc: Blumner, in Folge ihrer stattgehabten Wiederwahl von Neuem zu Mit- gliedern des Senats der Akademie für den Zeitraum vom 1, Juli 1883 bis Ende September 1886 Seitens des Herrn Ministers der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegen- heiten berufen wocden.

Verlin, den 2. Juli 1883.

Die Königliche Akademie der Künste. C, Beer.

Minifterium für Handel und Gewerbe,

Berra

betreffend die gesundheitspolizeilihe Kontrole der einen preußishen Hafen anlaufenden Seeschiffe.

S L

Jedes einen preußischen Hafen anlaufende Seeschiff unter- liegt der gesundheitspolizeilihen Kontrole:

1) wenn es aus dem Schwarzen Meere, aus einem Hafen- plage der Türkei oder der türkishen Fnseln ausschließlich der am Adriatischen Meere belegenen Gebietstheile, jedo ein- \{ließlich) Kleinasiens, Syriens und der Nordküste Afrikas östlih von Algier —, aus dem persishen Meerbusen, aus dem Rothen Meere, oder von der Westküste Afrikas nördlich von der Kapstadt bis zur Straße von Gibraltar kommt ;

2) wenn es aus einem Hafenplay kommt, welcher gemäß Bekanntmachung des Reichskanzlers oder nach sonst vorliegenden glaubwürdigen Nachrichten als der Pest, der Cholera oder eines nicht blos auf sporadishe Fälle sich beschränkenden Ausbruchs des gelben Fiebers verdächtig anzusehen ist ;

3) wenn es während der Reise mit einem der unter 1 und 2 genannten Häfen oder mit einem Schiffe, welches einen solchen Hafen berührt hatte, Verkehr gehabt hat; oder

4) wenn während der Reise auf dem Schiffe ein den Verdacht von Pest, Cholera oder gelbem Fieber erregender Krankheitsfall sich ereignet hat.

De

Das der gesundheitspolizeilihen Kontrole unterliegende Schiff (8. 1) muß, sobald es sich dem Hafen auf Sehweite nähert, die Quarantäneflagge aufziehen. Die leßtere besteht in einer gelben Flagge, und ist am Fockmast zu hissen.

Das Schiff darf, unbeschadet der Annahme eines Lootsen oder cines Schleppdampfers, weder mit dem Lande noch mit einem anderen Schiffe in Verkehr treten, auch die Quaran- täneflagge nicht einziehen, bevor es durch Verfügung der zu- ständigen Behörde freie Praktika erhalten hat (§8. 5 flg.). Der gleichen Verkehrsbeshränkung unterliegen neben der Be- saßung sämmtliche an Bord des Schiffes befindliche Versonen.

Die Lootsen und die Hafenpolizeibehörden haben auf Be- folgung dieser Vorschrift zu ahten und durch Befragung des Schiffers oder seines Vertreters festzustellen, ob der §8. 1 auf das Schiff Anwendung findet.

S. D.

«Fn den Fällen des §. 1 wird dem Schiffer oder dessen Vertreter ein nach Maßgabe der Anlage aufgestellter Frage- bogen bebändigt. Auf demselben haben der Schiffer, der

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Steuermann und, falls ein Arzt die Reise als Schiffsarzt mitgemacht hat, bezüglih der unter Nr. 14, 15, 16 aufge- stellten Fragen auch der Schiffsarzt, die verlangte Auskunft alsbald wahrheitsgemäß und fo, daß sie von ihnen demnächst eidlih bestärkt werden kann, zu ertheilen. Der ausgefüllte Fragebogen ist von dem Schiffer, dem Steuermann und in dem oben vorausgeseßten Falle von dem Schiffsarzte zu unterschreiben und nebft den sonstigen zur Beurtheilung der Gesundheitsverhältnisse des Schiffes gegeigneten Papieren zur Verfügung der Behörde zu halten.

8. 4.

Der Verkehr mit einem Schiffe, welches die Quarantäne- flagge führt, ist Privatpersonen untersagt. Wer dies Verbot übertritt, wird als zu dem der Kontrole unterliegenden Schiffe gehörend behandelt.

a V.

Das Schiff (§8. 1) wird sofort zum freien Verkehr zu- gelassen, wenn

1) auf dem Schiffe ein den Verdaht von Pest oder

Cholera erregender Krankheitsfall während der ganzen Neise und ein den Verdacht von gelbem Fieber er- regender Krankheitsfall innerhalb der leßten 14 Tage nicht vorgekommen ift; auch

das Schiff während der Reise mit einem verdächtigen Schiffe niht Verkehr gehabt hat (8. 1 Ziffer 3) und außerdem

entweder

das Schiff in einem nicht infizirten, mit den exrfor- derlihen Einrichtungen versehenen Hafen der Nord- oder Ostsee einer fanitätspolizeilihen Kontrole unter- zogen worden ist und dort freie Praktika erhalten hat,

dur einen von dem zuständigen deutschen Konsular- beamten am Abgangshafen längstens 48 Stunden vor dem Abgange ausgestellten und in jedem ane der im §8. 1 gedahten Art, welchen das Schiff während der Reise berührt hat, erneuten Gesundheitspaß be- scheinigt ist : daß in dem Abgangshafen (bezw. in dem während der Reise berührten Hafen) und in dessen Umgebung innerhalb der leßten 30 Tage Fälle der Pest oder der Cholera überhaupt nicht, Fälle des gelben Fiebers nicht oder doch nur sporadish vorgekommen find. 0: __ Trifft auch nur eine der Vorausseßungen des §. 5 niht zu, so muß das Schiff, sofern es nicht alsbald wieder in See geht, an der ihm angewiesenen Stelle vor Anker gehen und unterliegt der unter Zuziehung des beamteten oder des zu dessen Stellvertretung berufenen Arztes zu bewir- kenden Besichtigung.

S

Das Schiff ist zum freien Verkehr zuzulassen, wenn das Ergebniß der Besichtigung nah allen Richtungen (Schiff, Personen, Ladung) ein befriedigendes is. Anderenfalls treten pie Bestimmungen der 88. 8 bis 10 in Kraft.

8. 8,

Befinden sich Personen an Bord, welche während der Reise an der Pest, der Cholera oder dem gelben Fieber gelitten haben oder zur Zeit an einer dieser Krankheiten leiden, oder der- selven verdächtig sind, so sind sie sofort in ein zur Aufnahme und Behandlung derartiger Kranken geeignetes isolirtes Lokal zu bringen, unter Trennung der wirklih erkrankten und der nur verdächtigen Personen, Sie verbleiben dort bis zur Ge- nesung oder Beseitigung des Verdachts. Befinden sich Leichen solcher Personen an Bord, so sind sie unter den erforderlichen: Vorsicht8smaßregeln zu bestatten.

Kleider, Wäsche und Betten, welche von Personen benußt worden sind, die an einer der vorgenannten Krankheite!r gelitten haben, müssen vernichtet werden ; die sonstigen Effekten jolcher Personen und die Schiffsräume, in welchen sie ih aufgehalten haben, sind zu desinfiziren.

Die Besazung und die Reisenden an Bord eines folchen Schiffs (Abs. 1) sind der ärztlihen Beobachtung in einem isolirten Raume zu unterwerfen. Die vom Tage der Jsolirung an zu rechnende Dauer ver Beobachtung beträgt :

bei Verdacht der Pest 7 Tage, bei Verdacht der Cholera 6 Tage, bei Verdacht des gelben Fiebers, \o= fern die Ankunst in den Monaten Juli oder August erfolgt, 6 Tage, in allen übrigen Fällen höchstens 6 Tage. Die Dauer der Beobachtung wird entsprechend abgekürzt, wenn der Krankheitsverdaht vor Ablauf der festgeseßten Frist sih als unbegründet herausstellt. __ Die Kleider der unter Beobachtung stehenden Personen sind zu desinfiziren oder zu vernichten ; ihre sonstigen Effekten und die von ihnen benußten Schiffsräume sind zu desinfiziren. Je nach den Umständen ist die Desinfektion auch auf die Personen, selbst einschließlih des Pflege- und des Dienst- personals, zu erstrecken. Personen, welhe während der Dauer der Beobachtung erkrankten, unterli-gen den Vor- christen in Abs. 1 und 2.

Der an Bord gewesene Lootse ist nah dem Ermessen des:

untersuchenden Arztes zu desinfiziren.