1855 / 24 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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26. Dezember 1808 anerkannt und in diesem ausgesprochen, daß in Ab-_

ficht der Vermögensverwaltung anderer der Regierung untergeordneter moralischer Personen, also nd der städtischen Kommunen, der Nechts- weg zulässig sei, insofern nicht der Fall zu den in dena §§. 35 und 36 der Verordnung gemachten Ausnahmen gehört. Von einer solchen Aus- nahme, nämlich von der Verbindlichkeit zu einer allgemeinen Anlage, handelt es sich aber. Ju diesem Grundsaze ist auch durch die spätere Geseßgebung nichts geändert; derselbe ist wvielmchr in der Verord- ‘nung vom 23. Oktober 1817 §§. 2 und 11 anerkannt und aufrecht er-

[t : i: ‘Uus den vorstehenden Gründen kann daher der von dem Kläger

gegen den Magistrat zu Breslau - erhobene Anspruch zum Rechtswege nicht verstattet werden. Was von dem Kläger in entgegengesepter Nich- tung auszuführen gesucht ist, kann schon deshalb keine Berückfichtigung finden, weil fih diese Ausführung weder auf Vertrag, A auf Privi- legium zurückführen läßt, und hierauf die besonderen Gründe beschränkt L wegen welcher die Befreiung von einer allgemeinen Anlage im

ège dés Prozesses ausgeführt werden kann. Das von dem Kläger Angeführte hat aber überhaupt keine Bedeutung. Ob die städtische Ge- meinde das ihr zustehende Besteuerungsre{ht auf diejenigen ansdehnen kann, c dem städtischen Gemeinwesen nicht E und ob sie daber verp rag sei, diejenige Steuer zu erstatten, welche von dem aus der Stadt wieder herausgegangenen Brennmaterial erhoben ift, darüber ist hier niht zu. entscheiden; nicht minder zweifellos ist aber, däß die Entscheidung hierüber auch nicht dem Nichteramt zusteht, da diese Pra mit dem Besteuerungsrecht selbst in unmittelbarer Beziehung steht, folglih dem döffentlichèn Recht angehört. Damit zerfällt denn auch, wvás darüber au8geführt worden, daß die Steuer, welche von dem in die Stadt éingebenden und aus derselbén wieder ausgehenden Brennmaterial erhoben worden, nur als Caution zu betrachten sei. . Denn dies selbst zugegeben, gehört die Frage: vb die städtishe Behörde zur Erhebung einer solchen Caution berechtigt und zur Erstattung derselben verpflichtet séi, in das Gebiet der Verwaltung, in der höheren Jnstanz also vor die

mit odex ohne Grund die Restitution der Steuer versagt wird. Berlin, den 16. September 1854.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz: Konflikte.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal: Angelegenheiten.

ist der Professor=-Titel verliehen worden.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 22. November 1854 betreffend die Mitwirkung der Abdedcker bei veterinair = polis- zeilihen Anordnungen.

Die in ihrer Eingabe vom 27, Juni c. gegen die Verfügung |

des dortigen Polizei - Direktoriums vom 13ten ejusd. angebrachte

Beschwerde kaun, wie Jhnen eröffnet wird, für begründet nicht er-

_achtet werden.

Wie die Abdeckerei - Besißer überhaupt bei Ausführung vete- G V getiGer Anordnungen mitzuwirken haben , so liegt auch Jhnen eine solche Mitwirkung ob. Der Inhalt des von ZJhnen absriftlich überreihten Privilegiums vom 30, Januar 1798 läßt feinen Zweifel darüber, daß auch in Betreff der dortigen Abdecerei dem Besißer die Verpflichtung obliegt, die zum Heilen ihm über- gebenen Hunde wohl aufzubewahren und den Anforderungen der, namentli hinsihtlich der Krankheiten des Viehes bestehenden Ver- ordnungen na{zukommen. Nach dem Allerhöchst genehmigten Re- gulativ« über die bei vorkommenden ansteckenden Krankheiten zu er- et endent Maßregeln vom 8. ‘August 1835 §. 95 (Geseß - Samm- ung pro 1835 S. 264) sollen tolle oder der Tollwuth verdächtige Hunde eingefangen , eingesperrt und beobachtet werden. Wenn daher die Polizei - Behörde die Einrichtung. angemessener Räum- lihkeiten auf Ihrem Grundstück zu jenem Zweck verlangt, so kann feine Veranlassung gefunden werden, die diesfällige polizeiliche An- ordnung zu mißbilligen, vielmehr muß es bei derselben bewenden,

Berlin, den 22, November 1854. :

Der Minister für Handel, Gewerbe und Cfentliche Arbeiten. von der Heydt,

Der Minister der geistlichen, Unterrihts=-= u, Medizinal=- Angelegenheiten. von Raumer,

Der Minister des Innern,

din von Westphalen.

den N. zu N.

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Kriegs-Ministerium.

Verfügung vom 19, Januar 1855 betreffend die Wiederverleihung der aberkannten Hohenzollery. hen Denkmünze, ver Kriegsdenkmünze R

Es ist zu meiner Kenntniß gekommen,

daß in mehreren Fällen, in welchen Militair - Personen in Fol gerihtlicher Bestrafung mit Untersagung der Ausübung der i gerlihen Ehrenrechte auf Zeit der Hoboillernifehen as verlustig geworden, nach Ablauf der Strafzeit- von den Milita,

Behörden die L Es der gedachten, Denkmünze ul 0

der Königlichen General-Ordens-Kommission beantragt worden Anscheinend beruhen diese Anträge auf der Vorausseßung, daß h

Allerhsö{s}te Käbinets-Ordre vom 18. März 1839 (Militair-Gesy,

Sammlung Band U, Seite 125), nach ‘welther hinsichtkich der dem Militair - Verbande noh ange hörenden Judividüen mit der Allechöchst| bestätigten Zurüdz, seßung in die 1ste Klasse des Soldatenstandes die Befugniß wied hergestellt sein soll, das National - Militair - Abzeichen und dit . National-Kokarde, desgleichen die diesseitigen und fremden Krieg: denkmünzen und Dienstauszeihnungen wieder anzulegen, auch auf die gedahten Fälle Anwendung finde. ; Diese Voraussetzung is jedoch nicht richtig, Es unterliegt zwar nach den Bestimmungen über die Verl, hung der Hohenzollernshen Denkmünze keinem Bedenken, daß di

| in jener Allerhö{sten Kabinets-Ordre ausgesprochene Befugniß zu

Wiederanlegung der dort erwähnten Ehrenzeihen auch auf die qs

Aufsichtsbehörde. Und ebén dies gilt binsihts der Frage, ob dem Kläger | dachte Denkmünze auszudehnen ist, Die Allerhö{ste Kabinet ersag t: Ordre vom 18, März 1839 erstreckt sich aber nur auf die Sal | in welchen von des Königs Majestät die Rehabilitirung ausge:

| \sprochen wird und findet mithin in denjenigen Fällen keine Anwe

dung, in welchen in Lu eines die zeitige Untersagung der Aus übung der bürgerlichen Ehrenrechte aussprechenden und damit d

| e e: in die 2te Klasse des Soldatenstandes nah sich zieht | den | 1ste Klasse des Soldatenstandes von selbst erfolgt.

rkenntnisses, nach Ablauf der Strafzeit der Rücktritt in t

In diesen Fällen ist mit dem Rüdtritt in die erste Klasse di

| Soldatenstandes, wie der §. 22 des Allgemeinen Stra fgeseßbud Dem Prorektor am Gymnasium zu Cottbus, Ludwig Braune, | P ATgeepuA

außer Zweifel stellt, die Befugniß zur Wiederanlegung der Ehre

| zeichen, deren die Verurtheilten in Folge des gerihtlichen Syrut | von Rechts wegen verlustig geworden, niht verbunden.

Vielmehr bleibt in jedem derartigen Falle die Befugniß y

| Wiedererlangung der Ehrenzeichen, welhe der Verurtheilte in Fe } des gegen ihn ergangenen Erkenntuisses verloren hat, von der b | sonders nahzusuhenden Allerhöchsten Genehmigung abhängia,

Die Königlichen Militair - Betörden ermangele “ih nicht, hir

| auf aufmerksam zu machen.

Berlin , den 19, Januar 1855.

Der Kriegs - Minister. Graf Waldersee.

Ministerium für die laudwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Erlaß vom 15, Dezember 1854 betreffend die Zuziehung von Schiedsrichtern im Bonitirungs- Verfaÿren bei Auseinaudersezungen.

Der Königlichen General - Kommission wird auf den in d N.er Separationssache erstatteten Bericht vom 16. November d. ÿ Folgendes eröffnet :

__ Eine zutreffende Bonitirung is für die Erfolge des Separt tions-Verfahrens eine zu wesentliche Gründlage, als daß nicht jed! zweckmäßige Mittel, was sich zu deren Herstellung darbietet, benut werden müßte, Daß nun die eigene Beurtheilung der ZJnteresse! ten der ihnen vörgelegten Bonitirung zu diesen Mitteln gehö! erkennt die Königliche Wenaral-Koznunifsiva selbst an. Deshalb |

| es nicht erwünscht, wenn die Interessenten sich der Beurtheilung en

ziehen und ohne Weiteres auf Feststellung durch Schiedsrichter drit gen, und es ist nicht zu billigen, wenn die Bft T um v der Sache zu kommen, leiht darauf eingehen. 5 ist otelmel! darauf zu halten, daf der Kommissarius mindestens einen ernst BVersuh mat, um die Interessenten zur Angabe der Gründe ! bewegen, aus wel{chen ihre Zweifel oder doch ihr Mißtrauen geg! die Richtigkeit der Bonitirung entstehen, ohne welche die lebt" in contumaciam als anerkannt angenommen werden fönnte.

Die Königliche General-Kommission hat den mit der Bearbt tung der Separationssache von N. beauftragten N. und and!

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zu. Konstantinopel die Erlaubniß Oroßherrn ihm verlichenen Ordens Medschidieh vierter Klasse zu

| ertheilen,

F „mandeur des 1,

Fähnrs.

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jeu, welche die Neigung der Juteressenteu zu verfrüheteu |

Kommissar ehung von Schiedsxichtern etwa begünstigen, über

* uzi : Antra cziehung rihtigere Behandlung der Juteressenten zu i

e ins den 15. Dezember 1854.

Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten, von Manteuffel.

An pie Königliche General-Kommission zu N.

Tages - Ordnuvog der Kammern.

G5 R s Mi i je Sihung am Montag den 29, Januar 1855, R s Vormittags 12 Uhr,

reidigung von Kammermitgliedern, G4 y E A von Vorlagen seitens der Königlichen Staats=

ierung. : 3) Erter Bericht der Petitions-Kommission.

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Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der König haben Aller -

*diast geruht: dem Oberst-Lieutenant a. D, von Kuczkowsfki n : zur Anlegung des von dem

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Personal-Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee- Fähnriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Verfezungen.

Den 9. Januar,

Gr. b. d. Shulenburg-Altenhausen, Sec, Lt.. vom 1, Garde- Regt, zu Fuß, scheidet unter Führung a la suite des Regts,, aus dem Etat dessel en. b. Staf f gen. v. Reiben stein, Pr. Lt. a. D., zuleßt im 18, Jnf. Regt., der Char. als Hauptm. beigelegt.

Den 11. Januar.

Jaen\ch, P. Fähnrich vom 19. Ful: Regiment, zum Sec. Lieut. Borchardt, Füsilier von demselben egiment, zum Portepee-Fähn- rih befordert. bv. Aig ner, Portepee-Fähnrich von demselben Regiment, unter Beförderung zum Seconde-Lieutenant, zum 11. Jnfanterie-Regiment

verseßt. Milson, P. Fähnr. voin 4. Hus. Negt., z. Sec. Lt., v. Steg-

mann-Stein, Unteroff, von dems. Regt., zum P. Fähnr , v. Stahr, P. Fähnr. vom 22. Jnf. Regt, zum Sec. Lt. befördert. v. Franken- berg-Ludwigsd orff, P. Fähnr. von dems. Regt., unter efórderung zum Sec. Lt., zum 38. Juf. Regt. verseßt. v. Meusel, P. Fähnr. vom 83, Juf, Regt., zum Sec. Lt,, v, Lieres, Füsilier von dems. NRegt., Doering, Unteroff. vom 6. Hus. Negt., zu P. Fähnrs. befördert. Den 12. Januar. i b. Roeder, Sec. Lt. a. D., früher im 5. Ulan. Negt., im 7. Ulan j

Regt, wieder angestellt. Den 13. ZFanuar.

b. Schenck, P. Fähnr. vom 2. Juf. Regt, Stavenhagen, von egt SHenck, P. Fühnr, vom 2. Jy Lengefeld, P. Fähnrs. vom 9, Jnf. Negt., zu See. Lts., v. Bävenfels, Musketier, Crüger, car. P. Fähnr, von dems. Regt., zu P. Fähnrs. befördert. v. Dewiß, Hauptm. vom 14. Inf. Negt., unter Beförderung zum Major, zum Com- ats. 2, Landw. Regts. ernannt. Steinwehr, P. Fähnr. vom 14. Inf. Negt.,, zum See. Lt, Bar schall, Unteroffizier, Ve hm, char. P. Fähnr. von dems. Regt., zu Port.

P. Fähnv. vom 4. Ulanen-Regt., zum P. Fähnv., Prinz v. Buchau, Arndt, P. Fähnrs. vom 34. Juf. Regt., zu Seconde-Lts., b. .Ne&ow, b. Homburg, char. Port. Fähnr. von demselben Negt, zu P. Fähnrs., Kauffmann, Jrgahn, P. Fähnrs. vom 37. Juf. Negk., zu Sec. Lts., hramm, Unteroff, Casp art, char. P. Fähnr. von dems. Regt., zu Pert. Fähnrs, v. Besser, Sec. Lt. vom 35. Jnf. Regt., zum Pr. Lt, urzer, bv. Saß-Jaworsfki, Kleckl, Port. Fähnrs. von demf. ait, zu See. Lts., Nichter, char. P. Fähnr., Koppe, v. RNeitßen- stin, v. Kistowsfky, Unteroff. von dems. S zu P. Fähnrs., Lambert, Cammerer, P. Fähnrs. vom 36. Juf. Regt., zu Sec. Lis, b, Shlammersdorff, Pr, Lt. vom 30; Inf. Negt; , zum Hauptm., b. d, Marwiß, v. Bertrab, Sec. Lts. von dems. Regt. , zu Pr. Lts., Hen cke L, v. 3\chock, fre Fähnrs. von dems. Regt. , zu Sec. Lts., Ziobeck, Unteroff. von demselben Negt., Käsemattel, Unteroff. vom d, Juf. Negt., v. Wilcke, Unteroff. vom 29. Jnfant. Regt., zu Port. v. Stwolinski, Port. Fähnr. vom 38. Jufant. Regt., b. Luck 1., Port. Fähnr. vom 7. Ulan. Regt., zu Sec. Lts. befördert.

Bat LEL Landwehr;

| Bats, 21. Negts... als: Pr. Lt, Bax. b,

Fähnrs., Lu d'on=- | | dorff, P. Fähnr. vom 5. Hus. Regt., zum Sec. Lt:, b. Bercken, char.

Den 9. Januar. | Gr. v. Schlieben auf Sanditten, Sec, Lt. a. D., dev Charafter

ass Pr. Lt, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 3, s{w. Landwehr-Reiter-Regts. mit den vors{r. Abz. f. V, beigelegt. Den 11. Fan uar.

Frhr. v. Rosenberg, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 10., ins 3, Bat. 10. Regts., v. Mihlaff, Sec. Lt. a, D., früher im 9. Hus. Negt., bei der Kav. 2. Aufgeb. des Landw. Bats. 38. Juf. Regts. ein- rangixrt. Alt wasser, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 7., ins 3, Bat, 22. Regts. einrangirt:

Den 13, Januar.

v. Kahlden, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Negts., zum Pr. Lt. befördert, v. Gostkow3ky, Sec. Lt, von der Artillerie 1. Aufg. des 2. Bats. 9., ins 2. Bat. 21. Regts., bv. Sand t, Sec. Lt, von der Kav. 1. Aufgeb. des 2. Bats. 17., ins 2. Bat. 28. Regts. ein- rangirt. Budde, Zündorf, Neß, Vice-Feldw. vom 3. Bat. 28. Regts.,

Zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Perger, Pr. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats.

29. Regts., zum Hauptm. u. Comp.-Führer, Mallmann, Furck, Lin ck, Vice-Feldiv. von dems. Bat,, zu Sec, Lts. 1. Aufgeb. befördert. v. Reibnißg, Pr. Lt, a. D., zuleßt im 1, Bat. 1. Garde-Ldw.-Regts., die Genehmigun ertheilt, statt der Armee-Unif., die Unif. des 1. Garde-Ldw.-Negts. mi den vorschr. Abzeichen f. V. zu tragen. | Abschiedsbewilligungen 2c,

Don: 11. I anua r v. Kossecki, Nittin. vom 1. Kür. Negt., als Major mit der Regts. Unif. und Penfion, Bar. Prinz b. Buchau, Pr. Lt. vom 22. Inf. Regt., als Hauptmann mit der Regts. Unif., Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension der Abschied bewilligt. Den 13. Januar. Fournier, P. Fähnr. vom 14. Juf. Regt. , zur Reserve entlassen. v. Triebenfeld, Sec. Lt. vom 21. Jnf. Regt. , der Abschied bewilligt. Schu, See, Lt. vom 28; Juf. Regt., scheidet ans. v. Waldowsky, Pr. Lt. vom / 30. Jnf. Negt., mit Pension, Frhr. v. Plettenberg, Pr. Lt. vom 33. Juf. M diesem als Hauptm. mit der Unif. des 16. Inf. Negts., Ausficht auf Anstellung in der Gendarmerie und Penfion, von dem Borne, P. Fähnr. vom 21. Jnf. Regt., sämmtlichen der Abschied bewilligt.

Mei. LEX Ae.

Den 14. Januar, i Kattner, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 23. Regts., mit seiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt. Den 13. Januar. : Köhler, Oberst-Lieut. u. Commandeur des 1. Bats. 2. Regts., mit dem Char. als Oberst und der geseßlichen Pension zur Dispos. gestellt, mit der Bestimmung, daß er in diesem Verhältniß die Armee-Uniform anzulegen hat, Schünemann, Sec. Lt, vom Train 1. Aufgeb. des 2. Geyr-Schweppenburg, Rittm. von der Kav. 2. Aufgeb. des 3. Bats. 25, Regts., beiden mit ibrer bisher. Unif., Kurz, See. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 29. Regts., der Abschied bewilligt. Militair-Nerzte- Den 13. Fanuar. y Tischer, Asfistenz-Arzt vom 26. Jnf. Regt., mit Penfion der Ab- schied bewilligt. Militair-Beamte,

| Den 11. Jänu áx. Beer, Zahlmeister (mit dem Char. als Sec. Lt.) vom Landw. Bat: 38. Inf. Regts., das Tragen seiner früheren Unif. als Lieut. und Rech- nungsführer mit den vorshr. Abz. f. V. gestattet. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: Den 7. Januar. ja i Eckardt, Proviant - Amts - Assistent in Cüstrin, nach Spandau

verseßt. C D281). FGRUUIO, 5 Lindcke, Sekretariats - Applikant, unter Versezung von der Milit,- Jutend. des III. zu der des VI. Armee-Corps, zum Jntendantur - Sékre- tariats-Assistenten, Fabricius, Registratur-Applikant bei der Militaîir- Jutendantur des Gardè-Corps, zum Registratur-Assistenten ernannt.

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 27. Januar. Se. Majestät der A bo gestern Vormittag einem Minister - Conseil im Schlosse Bellevue bei. und empfingen darauf den Kaiserlich Ia zösischen Gesandten, Marquis de Moustier, in einer Privat- Audienz. c ? a Jn ihrer heutigen Sigung ertheilte die Zweite Kammer- dem Le E welcher den Eingangszoll für 48H Anden Talg vom 1. April d. J. ab von 3 Rthlr. auf 2 Rthlr. Een Centner ermáßigt, auf den Antrag der Finanzkommission, ohne Dis- nisten Me: L Die Königliche Regierung hat die

Danzig, 25, Januar. Könt Kerl Bikdedio aufgefordert, si über die Frage zu äußern,

ob das Fortbestehen des hiesigen Ge we rberaths ferner als ein r vor sei. Der Magistrat hat erklärt, dieses Fort- bestehen nach den gemachten Erfahrungen als ein Bedürfniß nicht ansehen zu köitnen und seine Motive zu dieser Ansiéht in der leßten Stadtverordneten-Versammlung dur@ den Herrn Magistrats-Kom- missarius kundgegeben, auch mitgetheilt, daß nach einer Anzeige des