1855 / 162 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

unter Nr.

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R E R P NVE: E ÈA C E a e

O E T A m E L T T ta E E 2 -

1262

ausseebau gebraucht werden. Jedoch kann fein sol n Bebienter wider Willen des Eigenthümers, nah Kies Sand und Steinen graben lassen, bis nicht nah den §§. 9' und 3 die Sache wenigstens von der Kommission

i worden. ; ; entschieden Por 18 Vorschriften über die von der Kommission

ih folgen im §. ste E Regulirung der Entschädigung der Unterthanen, wobei

0 gesagt ist: S E af M Gin und DEY A E Gle es : muß der hierzu gebrau |

R trt M y bet f Gelde vergütigt wer-

; \ eder 1 tura L Eigenthümer entw in f selbigen wieder zu planiren, \o

n, wenn es möglich l 6 5 dieses geschehen, id exhält der Eigenthümer alsdann nur eine Vergütigung für den Ausfall an der Nußung und Ds taxmäßigen Werth der Materialien. Diese taxmäßige Be L gung fällt aber bei gewöhnlichen Feldsteinen, Sand und p weg, es wäre denn, daß durch deren Wegschaffung der Grun

3 \cchlimmert würden oder dem y vi D F gegründeter Verlust verursacht wird,

wirklicher Schaden oder 1 / , Aus ua ergiebt sich, daß die nah §. 3 des Edikts zu ernennende Kommission dîe Befugniß erhalten sollte,

Expropriations- Verfahren zum Zwe n a porbehalilih des Re- | st

7 : A Ù i L den La mithin über alle dabei vorkommen i 7s General- Direktorium, also | die g ) ETDEN lo höhung des Staatszuschusses sür die Königliche Charité

furses an die Kurmärkische Kammer und d in die vorgeseßten Verwaltungsbehörden 3 den „sih wegen der Entschädigung beschwert

die Entschädigungsfrag

sdehnung der der Le che i vorkommenden Streitfragen ge

u eutscheiden, und daß nur

ion beigelégten Kompetenz auf alle bei Aud fta ht namentlih aus den

der Expropriation n Tälle“ : Da mmenden Fälle“, und aus | l ; 3: „und der sonst, vorko V R l säße zu veranlassen.

Worten im F weiter“ hervor. Jn Bezug auf das

den Worten im §. d: ol „00 Sand und Steine is im §. 10 des halb vom 1. August

haltenden *, also nux über nit zul} gewesen so ist die e der Nehtsweg unverschränkt bleiben sollte. Die Ltd l d ie /

theilweisen Zel ( entstehenden Mehrausgaben eine mäßige Erhö

Aus vorstehenden Gründen hat der vorliegende Fompetenz-Konflikt

eher | als gerechtfertigt anerkannt werden müssen. Berlin, den 10. März 1859. Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und

Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung vom 9. Juli 1855 —- betreffend die Erhöhung der Kur- und Verp flegungskosten

in der Charité.

Die ungewöhnliche Theuerung aller Lebensbedürfnisse hat sich

Besizer sonst ein besonders auch bei der Verwaltung des Königlichen Charité-Kranken- hauses bierselbst in einem so hohen Grade fühlbar gemacht, daß

Verpflegung der Kranken gegen früher unverhältniß-

das gesammte | allein für die ) baues reguliren, | mäßige Mehrausgaben erwachsen sind, zu deren Deckung der An- e S i U Mittel fehlen, Da bei den allseitigen Anforderungen,

jeßt an die Staatsfonds gemacht werden, eine Er-

unterzeichnete Direction

Nothwendigkeit verseßt worden, zur wenigstens Deckung der dur die Verpflegung der Kranken allein hung der Kurkosten-

Mit Allerhöchster Genehmigung werden des- d. J, ab die bisher gezahlten Kur=- und Ver- . 9 Pf. auf 10 Sgr. und von 11 Sgr,

a, bau - Beamten, wider den Willen des egungsfosten von 8 Sgr l evan e E taL per der rliklich von | 5 Pf uf 12 Sgr, 6 Ps, die Lebteren, wie bisher neben be-

j ü ach solchem Material graben zu i Eigenthümers nach ch cht, und daß der Rechts- sonderer Bezahlung der Arzeneien,

glih hierdurch erhöht und

"C of - Gommission abhängig gema “1 der Entscheidung der Kommissi / wegen der Entschädigung | fstgeseßt.

¡cht geaen diese Entscheidung, sondern nux | ng für fas degrabené Material und für die dabei vorgekommenen Beein-

irähtigunge cilich aus C. 5 des Edikts gi ich deutlich aus Y. B N L A nv 179° Fr R Liv Befugnisse, welche in dem Edikt bom 18. April ‘1792 den Chausseebau-Kommissionen beigelegt sind, au A0 E e O i (fe worden und kann ents ist nirgends in Zweifel gezogen alé in dem Edikt selbt die kur-

einem gegründeten Zweifel unterliegen, als 1 i; : warkishe, Kammer, an deren Stelle die Regierungen getreten sind, als

die zunächst vorgeseßte Behörde der Chausscebau - Kommissionen be-

zeichnet wird. E | Die Negierung zu Frankfurt a. d. O, hat mithin nur innerhalb der Gränzen ihrer Kompetenz gehandelt, wenn sie durch die Verfügung vom 96. November 1853 der vertlagten Chausseebau-Gesellschaft auf Grund der gehörig publizirten Allerhöchsten Ordre vom 19. September 1853 durch welche derselben das Recht der Fntnahme der Chausseebau- Materialien, nah Maßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, en ist die Befugniß ertheilte, auf dem Areal des Vor-

verliehen word | werks N. nah Steinen zum Chausseebau zu graben und sich solche anzueignen. Auch die Modalitäten der Ausübung dieser Befugniß sind

n der Entscheidung der Regierung abhängig, welcher demnach nament- lich auch n iei die ausschließliche Cognition gebührt, zu welcher Zeit die Chausseebau - Gesellschaft die gegrabenen Steine von dem Grund und Boden des Klägers wegzuschaffen hat. Leßterem steht gegen die Ver- fügungen der Regierung nur der Weg der Beschwerde an das vorgeseßte Ministerium offen, und nur, so weit es sich um die ihm zukommende Entschädigung handelt, ist der Nehtsweg zulässig. Die in der Klage gestellten, die Entschädigungsfrage nicht berührenden Anträge sind da- gegen zur gerichtlichen Cognition und Entscheidung nicht geeignet.

n der Gegenerflärung des Klägers wird die Befugniß der Negie-

Eine Ermäßigung dieser Kostensäbe bleibt für den Eintritt

Nugzungsrechte des Grundeigenthümers zulässig ist, günstigerer Zeitverhältnisse vorbehalten.

Berlin, den 9, Juli 1855. Königliéhe Charité - Direction.

Horn.

von Schwerin, von Schwerinsburg.

gnädigst geruht: dem Legationsrath

Dallwißy bei der legung des von des Ko liehenen Commandeur - Kreuzes v0o

theilen.

s das Expropriations - Verfahren für die im Edikt vom 18. April 4792 vorgesehenen Fälle zu reguliren, ausdrücklih anerkannt. Es vird aber von ihm behauptet, daß das Edikt mit Unrecht auf das Areal von N. angewendet worden sei, weil dasselbe |

Materialien angeordneten Expropriation nicht unterliege,

diese Frage: q e die Expropriation mit Recht oder mit Unrecht angeord-

net sei, S h wird a ordentlichen Gerichten das Entscheidungsrecht vindizirt. Diese Argumentation des Klägers ist indessen nicht geeignet , den Kompetenz-Konflikt zu widerlegen. Wenn die Verwaltungsbehörde das Expropriations-Verfahren zu reguliren und über alle dabei vorkommen- den Streitfragen vorbehaltlich i ( gung zu entscheiden hat, so steht ihr auch die Entscheidung darüber fr auf welche Objekte sih das Expropriationsrecht bezieht und er-

und Über

treckt, dessen Ausübung von ihr zu reguliren ist. Entsteht darüber Streit, so ist die streitige Frage eine für das weitere Regulirungsverfähren maß- gebende Vorfrage, Über welche die Verwaltungsbehörde nach“ den bestehen- dén geseßlichen Bestimmungen zu befinden hat. Den Juteressenten kann gegen die von' der Kompetenz zur Regulirung des gesammten Expropria- tions-Verfahrens unzertrennliche Entscheidung einer solchen Vorxfrage nur dec Nekurs an die vorgesehte Verwaltungs-Instanz verstattet werden.

Wollte man gegen derartige Entscheidungen den Rechtsweg zulassen, so würde wie sich von felbst ergiebt det im §. 5 des Edikts von 1792 angegebene Zweck: „den- Chausseebau nicht aufzuhalten“ durchaus vereitelt werden, indem jeder bei einem solchen Bau betheiligte Grundbe- fißer im Stande wäre, das Expropriations Verfahren durch die Behaup- tung aufzuhalten, daß dasselbe auf ein dem Expropriationsrechte nicht unterworfenes Objekt ausgedehnt werde.

E E

der in dem Edikt für Chausseebau- | |

des Rechtsweges über die Entschädi-

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Finanz-Minister

| ingh, aus Schlesien. : / von: Bodelscchwin g E Kammerherr Gras

Der Erb-Küchenmeister in Alt-Borpom mern,

Ver Präsident der Seehandlung, Camphausen, von Erd-

mannsdorf.

‘fi 12 Lulí Se. Majestät der König haben Aller- Bein, 0 I deres von Canis und Gesandtschaft im Haag die Erlaubniß zur An- Königs der Niederlande Majestät 1hm ver- v m Orden der Eichenkrone zu er-

neten General-Comité sind an Beiträgen zur Un-

assersnoth verunglückten Bewohner der Weichsel-

Bei dem unterzeih Königlichen Land-

igung der durch W terstüßung ingegangen: 456) Sammlung des

, 2 9 c L g L) VAecà 68 Rthlr. 11 Sgr. 457) Nest-Ertrag aus der Ve-

; Ä aths Ufbruna des Schneider - Hansmannschen Gesang - Vercins M 19. Mai d. I. 1 Rthlr. 27 Sgr. 458) Fernerweite Sammlung N Magistrats in Potsdam 9 Rihlr. 15 Sgr. 499) b. Wolff , Haup l in Stettin, 3 Rthlr. 460) Vom Landwehr-Bataillon Stargardt A N M 15 Sgr. 461) Von der 8ten Jufanterie - Brigade 8 Nthlr. h N rosdel - Prediger in Hohen - Erteag der Ansstellung im Aabeir O N nbi. 8 &: Be 465) v. G. 5 Nthlr. 466) Samm“

: á 8 S T 8 . : T : Î p Gebäude 141 Nthlr 7 A Kreisfasse in Kyriz 900 Rthlr. Es j

Königl. Ostpriegni i l Las A R vom Gten d. M. eingegangen 32,09. Nthlr. 29 Sgr. 2 Pf. Hierzu neo E Le Ner, 123,800

i Rthlr, 15 Sgr. . Hiervon sind 99,© 3. Pfi zusammen Q i; Geh. Rath , Ober - Präsidenten

öniglihen Wirklichen Rthlrx. an den Königlich . bereits abgesandt worden.

Fi in Königsberg in Px / E Rleidungsstücken 2c. eingegangen: 70) von eine Ungenannten ein Ballen Kleider aus Kassel, Berlin, den 13. Zuli 185%. g General - Comité zur Unterstüßung der durch Wassersno K lüickten Bewohner der Weichsel-Niederungen.

verun 1 Freiherr v. Manteuffel, Minister-Präsident

Se

Antwort auf eine rendon, es \ zum Austausch Feinde zum Abschlusse komm beantragt die Vorle stellten Pers diesen Zweig des Sta

Grage Lord Malmesburh's entgegnet Lord Cla- ficht darauf vorhanden, daß bald ein Cartel Vertrag genen zwischen den Verbündeten und dem en werde. Der Marquis von Clanricarde er im diplomatischen cht aus, daß die so chteten Angriffe ungerecht und un- überhäuft zu werden, dürften die ob beanspruchen für die Art, wie sie die weder leicht, noch einträglih ilt vollkommen die Ansicht Lord nkung in der Zahl der englischen en die Vorlegung der verlangten Lord Granville benußt diese Ge- terhause von Layard wider ihn erho- zur Zeit, wo er Minister des Aus- en im diplomatischen Fache ury bemerkt, Layard habe ï Vorwurf gegen den Earl von Gran- st den schlagendsten Beweis liefere, daß die r diplomatischen Posten keineswegs exklufiv dem jedesmaliger Minister des Auswärtigen cht in seinem Departe nent zu entziehen, werde e widerseßen. Abend-Sigzung des Unterhauses erklärte ß er am nächsten Freitag oder bei einer andern gende Nesolution beantragen werde: S be i leses Haus zu denjenigen erschüttert s anvertraut Auf eine Anfrage des tischen Anleihe e L __ Frankreicy andererseits abgeschlossen wor England und Frankreich gewisse dem Sultan zu fontrahirende Von Seiten Englands sei die die Garantie für die Hälfte reich die andere Hälfte gara E A vybe s der les geschehen, werde der T ‘ge E werden. N verde sich eine Gewähr Ür litatvächen AAIN

Nichtamtliches.

JFusterburg, 10, Juli, Gestern Morgen 5 Uhr Hoheit der Prinz von Preußen auf der Reise berg nah Petersburg mit Gefolge bei uns chstdieselben die Reise auf Gumbinnen sogleich

Ihre Königliche Hoheit die Prin- st in vergangeuer Nacht um 1 Uhr mit dem Mutter, der Frau Prinzessin von (Rh. u. M. B.)

reußen. e von Gefan

Se. Königliche erlin über ein, e v eiter fori. "Gou

in Louise i te von hier zu ihrer

nach Baden - Baden ab 1 | stein. Kiel, 11. Juli, Die fsranzösischen Schiffe haben enboot unsern Hafen verlassen,

Darmstadt, 12, Juli. hrer heutigen Sißung den Gesebßentwurf über die der Kompetenz der Friedensgerihte in Rhein- stimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kam- (Darmst, Ztg.)

Die Generalsynode

ache ange-

gung einer Liste all äufig gegen

spricht die Ansi atsdienstes geri Statt mit Tadel

onen und

ten ® (Königs, Z 41, Juli.

gegründet seien. englischen Diplomaten reiches L thren Pflichten genügten in Stell Der Earl von Clarendon the Clanricarde's und erklärt jede Beschrá für unpolitisch. Geg j chts einzuwenden. legenheit, um sich gegen die im Un bene Anklage zu vertheidigen, daß wärtigen war, gewisse unpassende von ihm ausgegangen seien. Lord Malmes es am allerwenigsten geziemt, jenen bille zu erheben, da er selb Negierung bei Beseßung de verfahre. Jedem Versuche, das Stellenbeseßungs-Ne er sih aufs entschiedenst ZU Anfang der gestrigen yttou, da

Dampfboo Gesandtschaften his auf 1 Kanon Listen hat er ni Hessen, Stände hat Erweiterung | in Ueberein instimmig a Baden. hat in fünf Berathungen stimmung üb Uhr statt, herzoglichen hervorgegang angenommen deutungen Katechismus, ben und seine als befannt voraus

Die Erste Kammer der Ernennun

ngenommen. Karlsruhe, 10, Juli, unmittelbar auf einander folgenden Sißungen ihre des Katechismusentwurfs vollendet, ganzen Entwurf fand heute Mittag gegen ein und hatte das Ergebniß, daß die Vorlage des groß= Oberkirchenraths nah den aus den Verhandlungen enen Abänderungen mit allen gegen zwei Stimmen Wir beschränken uns hier auf einige An= Fassung dieses übex densel-=

Die Ah=

Sir É. B. L passenden Gelegenheit fol

daß das Verhalten uns „Beschlossen,

i den neulichen Verbandlungen

A M des Landes t, der ngelegenheiten Beifallsruf bon Sam be Opposition.) Herrn Nicardo in Betreff der tüúrs ord Palmerston, es sei ein Vertrag f ¿ane „dur welchen die Regierungen von Verpflichtungen mit Baus auf M bon Anleihe von 5,000,000 Pfd. übernehmen. Verpflichtung übernommen, dem Parlamente der Anleihe zu empfehlen, antiren werde, Natificationen aber n

Geist und ohne uns auf besondere Erörterungen Entstehungsgeschichte einzulassen.

seßen, daß er aus einer innigen Verschmelzung Konfessions - Katechismen hervorgegangen ist. den hon die konstituirende General - Synode vom den allein richtigen bezeichnet hat, den verwandte seres deutschen Vaterlandes als etwas in hohem thes anerkannt und angestrebt haben, ist hier sondern hat nach allge-

Dieser Weg, Jahre 1821 als Unionskirchen un Grade Wünschenswer l os zu betreten versucht worden, ß zu einem erwünschten Ziele geführt, Wir haben in welchem der Luthe-= e seine alten lieben Kernu= (Karlsr. Ztg.) Von der Bundesversammlung r Verstorbenen Munßinger und Fornerod aus Waadt mit 84 erst Stehelin aus Baselstadt mit 83 Ersterer nimmt an, Lesterer ist abwesend,

während Frank- Der Vertrag sei unterzeichnet, och nicht erfolgt. legt und der betreffende Antrag acy Evans äußerte die Hoffnung, man daß die Anleihe nur zu mi- Lord Palmerston gab eine dem

meinem Zeugni cinen wahren Unions-Katechismus, raner gleihmäßig wie der Reformirt sprüche friedlich vereint wieder findet, Schweiz. Bern, 11. Juli, wurden gestern , zur Erseßung de Bundesräthen gewählt:

Sir de L eben lassen, Zwecken verwendet eide d entsprechende Versicherung.

__ Disraeli wünscht an de Kolonieen (Lord J. Russell), e allein nichtsdestoweniger stellt legenheit beantworten kann), uus vom Ueb as Haus von den Vorgängen in Zhrer Majestät bei seiner f L möchte den edlen L erhalten hat, dem Hause der Geme Lord F. Russell niht anwesend ist den Antrag:

en edlen Lord, den Staatssecretair für die ine ¿Frage zu richten. Er ist nicht anwesend ; er die Frage (welche er bei der ersten Ge- da er (Disraeli) glaubt, L D hat der edle Lord l enntniß geseßt, welche sich im Rathe Nückkehr von seiner Mission nach E “er Jhrer Majestät huldreiche Erlaubniß inen jene Mittheilung zu machen. , ersolgt keine Antwort. Scully stellt dresse an Jhre Majestät zu richten, hre höchst huldreiche Kabinets - Ordre vom elher gewisse Personen den Auftrag erhiel- zu untergeordneten Stellen in irgend einem s vorgeschlagenen jungen Leute zu prüfen, daß sie gnädigst geruhen möge, diese Prüfung ôffentlich abzuhaltenden zu machen, und den : hlen, die höchste Befähigung und das höchste Verdienst Lord Goderich unterstüßt den Antrag. f der Schaßkanzler, Sir C. Wood, Sir F. Bas indsay und Gladstone. ) gegen 125 Stimmen.

Druey zu unter 148 Abstimmenden, Db von 144 Slimmenden. De. Casimir Pfyffer aus Luzern, lehnte ab, Brüssel, 14. Juli,

d Ja dde. daß jeder weitere Der russishe General rere Jahre hier aufgehalten , und vor hat die Erlaub-= n Aufenthalt hier zu nehmen.

London, 14, Juli, Oberhauses

__ Velgien. Jomini, welcher sich meh einiger Zeit nah Petersburg zurückberufen wurde, niß erhalten, seinen dauernde

Großbritannien und Jrlanud. te in der gestrigen Sißung des ärtigen Angelegenheiten die Frage, wie weit von der russischen Negierung durch Vermitte- aft eine Erklärung über die das Massacre Er- seinerseits erlaube Admiral Dundas reits einen Par- elsingfors abgeschickt, um eine Er- sagen zu können, daß wenigstens respektirt

ord fragen, ob erx

eine unterthäni | Jhrer Majestät darin für i de 6 21. Mai zu danken, kraft w ten, die Befähigungen aller Departement des Civildienste und Jhre Majestät zu bitten, zu einer unbeschränkten und Examinatoren anzubefe zu berüdcksichtigen. selben sprechen ring; für denselben A triotge shließlich mit 14(

agt, borhertger Ankündigung gemäß, daß am nächsten Dienstag ein Namensaufruf der Mitglieder des Hauses Ratifinbe, a glaube, M dies ser Antrag auf den Beifall eines Jeden rechnen könne, welcher die An- gelegenheit, die er an jenem Tage vor das Haus zu bringen gedenke, für eine wichtige halte, Jene Frage betreffe die gegenwärtige Regierung, eine große Anzahl politischer Persönlichkeiten und die Jnteressen des ( Lord W. Powlett würde sonst nichts gegen den Antrag einzuwenden haben, wenn er nicht einen solchen Namens- Aufruf für eine bloße Zeitvershwendung hielte. lesung der Namen zeige, daß ein Vertreter nicht anwesend sei, so sich bei einer zukünftigen Gelegen- Wenn daher Noebuck die

Lord Malmesbury richte an den Minister der ausw man damit gekommen sei, lung der dänischen Gesandt bon Hangò betreffenden Umstände zu erlangen 7 sih, über die Sache folgende Bemerkungen zu machen. habe in Voraussicht der Instructionen der Regierung be lamentair an den Befehlshaber in H lärung zu fordern. Es freue ihn, E Gelegenheit die i Í ei, Es habe sich alsdann eine Korresp seiner Ansicht nah durch Anwendung von Scheinargumenten seitens des russischen Befehlshabers charafkterisire, wodurch das Un ) Zugeben müsse man indeß, daß der Offizier, welcher Boot mit den finnischen Gefangenen befehligte, unverständig gehan- habe, als er landete, ohne abzuwarten, daß die Parlamentairflagge des d l Nach einer detaillirten Beleuchtung echtfertigungs - Versuches der Russen erklärte Lord Malmesbury fige ; i daß man den russischen ) r, der bei der Gelegenheit den Befehl führte, befördert habe, lege, der ihn zu dieser Beförderung empfohlen habe, noch s{ul- als der Offizier selbst. Lord Clarendou äußerte sein Be- über, noch keine befriedigende Auskunft geben zu können, und e Auseinandersezung des Generals von Berg für durchaus end. Das Einzige, worüber man sich freuen könne, sei, daß nicht n, wie ursprünglich vermuthet, sondera nur sieben Leute getödtet Daß die Parlamentairflagge, wie von den Russen behauptet sehen worden sei, kônne feine Entschuldigung für den mör- f 1 n. General von Berg habe auch behauptet, das Pegne feine friedliche Mission gehabt haben, da sih Gewehre am neen, die Sache aber sei die, daß die Gewehre nicht geladen, Ueb g mitgenommen worden und mit einem Persennig bedeckt wa- evrigens haben die Russen selbst auch gar nicht gewußt, daß sich am Bord befanden, bevor sie ihren Angriff auf die Mannschaft Verlauf werde M E eher beurtheilen eine Genossen der- Haft wieder Lord Campbell erklärte in scharfen g Ap ganzen der gröblichsten Verleßungen des Völkerrechts. Als

Gegen den- Parlamentairx - Flagge Wilk; ondenz entsponnen , welche sich Wtltinson, L Ste ned

recht nur noch vergrößert werde.

Lande aus anerkannt wurde. Heeres und des Landes.

, ließlich, wenn es wahr \ Wenn sich bei Ver-

die Aufforderung ,

erhalte derselbe Das sei Alles.

beit im Hause einzufinden. Erwartung hege, dur seinen Antrag ein zahreiches Erscheinen der Par- laments-Viitglieder zu erzwingen, fo täusche er sich. spricht gegen den Antrag.

trflârte di Lord Seymour

( Seinen Zweck, meint er, werde derselbe nicht erreichen und manchen Parlaments-Mitgliedern große Ungelegenheit ver- Eine große Anzahl von Parlaments - Mitgliedern befinde sich freilih gegenwärtig in London, biele aber auch seien abwesend, zum Theil in Folge ihrer Verbindung mit der Miliz, zum Theil aus anderen Ur- sachen, und es würde denselben sehr unbequem sein, wenn sie jeßk nach Hauptstadt zurückehren welcher zwischen Aufrufe angeseßten Tage liege, sei zu kurz, indem seines Wissens t hon mindestens zehn Tagen gebräuchlich gewesen nun aber wirklich für den Namensaufxuf ent- Es frage fich sehr, ob die Zahl der eine Verstärkung er-

n Angriff sein. ursachen.

Auch glaube Namens-

eine Zwischenzei Wenn sich das Haus scheide, was werde die Folge sein ? über den Antrag Roebuck's Abstimmenden dadurch*

Der ganze , als bis Lieutena “Vall als eine

nt Geneste und