1855 / 182 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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¡je der König hierzu auch durch die Errichtung der Uni- versliat t et Hauptstadt bedeutend beigetragen habe, auf welcher bei weitem die größere Anzahl der höheren Beamten des Landes und“ fast alle Männer, welchen der Staat Vertrauen zu schenken hat, und die zu studiren verpflichtet sind, ihre leßte Bildung

en. E ta wurden die Urtheile der Fakultäten über die ein- gegangenen Preisbewerbungs - Schriften vorgetragen und neue Preis- Aufgaben bekannt gemacht. ;

Jn der theologischen Fakultät empfing Herr Stud. theol. Ludwig Schulze aus Berlin, in der juristischen Herr Stud. juris Otto Mittelsta edt aus Posen, in der medizinischen der Herr Stud, med. Wilhelm Schmidt aus Paderborn, bei der philo- sophischen die Herren Studirenden der Philosophie Reinhard Schultze aus der Mark und Carl Christian Bruhns aus Holstein den Preis. Außerdem wurde bei der philosophischen Fa- fultät der Name des Herrn Stud. phil. Wilhelm Wadckernagel aus Berlin wegen seiner gelieferten Preisarbeit ehrenvoll erwähnt,

mit Ertheilung des Werthes des Preises.

Finanz- Ministerium.

Die Ziehung der 2ten Klasse 112ter Königlicher Klassen- Lotterie wird den 14, August d. J., Morgens 7 Uhr, im Zie- hungssaal des Lotterie-Hauses ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 7. August 1855.

Königliche General-Lotterie-Direction,

Angekommen: Se, Excellenz der Königlich niederländische General-Lieutenant und Staatsminister de La Sarraz, vom

Haag.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime. Ober - Regierungsrath

Costenoble, nah Bonn. ; : n G Der Unter-Staats=-Secretair im Justiz-Ministerium, Müller,

nackch Thüringen.

Nichtamtliches.

Preußen. Erdmannsdorf, 4. August. Se. Majestät der König machten gestern früh um 8 Uhr schon einen Spazier= gang dur den Park und suchten das zum Gedächtniß des Tages mit Blumen und Kränzen ges{hmüdckte Kreuz vor der Kirche auf, dessen Piedestal das Medaillon Sr. Majestät des hochseligen Königs ziert, Demnächst nahmen Se. Majestät die gewöhnlichen Vorträge entgegen, Gegen 12 Uhr fuhren Jhre Majestäten in die Spinne- rei, nahmen die Anstalt in Augenschein und geruhten viele Ankäufe zu befehlen. Gegen Abend konnten Jhre Majestäten wegen des eintretenden Gewitters nur noch eine kurze Spazierfahrt unter= nehmen. / 5, August. Ihre Majestäten der König und die Königin machten gestern einen Ausflug nah Schmiedeberg und begaben Allerhöchstsih von dort nach dem am sc{miedeberger Kamm neuerbauten Königlichen Forsthause und nah dem Kaffee-Brunnen, Se, Majestät der König gingen wieder den größeren Theil des Weges zu Fuß. Auf der Rüdckfahrt durch Schmiedeberg war da- selbst Alles festlich mit Fahnen und Blumen ges{chmüdckt und viele Ehrenpforten waren errihtet. Nach der Tafel fuhren Jhre Majestäten durch den Buchwalder Park und besichtigten die Abtei daselbst. | l L Folge des unverkennbar sehr günstigen Einflusses, welchen die hiesige Gebirgsluft auf die Gesundheit Sr, Majestät des Königs äußert, haben Ihre Majestäten beschlossen, Allerhöchstihren Aufent- halt hierselb noch auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Die Abreis. wird jedenfalls nicht vor der Mitte dieses Monats erfolgen. Die beabsichtigt gewesene Reise nah Neustrelip und Ludwigslust ‘isl vorerst aufgegeben.

Koblenz, 3. August. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise ist gestern Abends gegen 6 Uhr, mit dem Dampfboote eres von Baden-Baden kommend, hierselbst wieder eingetroffen, (C, Z.)

Der Eisenbahn-Schnellzug aus Berlin hat am 5, August c. in Oderberg den Anschluß an den Zug nah Wien nicht erreicht.

Hannover, 5. August. Die gestrige Nummer der „Hann, Ztg.“ enthält unter amtlichen Nachrichten folgende Proclama - tion, betreffend die Abänderung des Verfassungs- gesepes vom 5, September 1848, datirt Montbrillant, den

. August 1855: i

„Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover

Königlicher Prinz von Großbritannien und Jrland, Herzog von Cumbex. land, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg 2c. 2c. 9 E

Durch den Bundesbeschluß vom 23. August 1851, welchem Unfer

Königlicher Herr Vater, des Hochseligen Königs Ernst August Majestät unbedingt beigestimmt hatte, war Uns die Verbindlichkeit auferlegt, die Verfassung von 1848 einer Prüfung zu unterwerfen und sie in Einklan mit den Grundgeseßen des Bundes zu bringen, so weit sie mit ihnen in Widerspruch steht.

Es liegt Uns als Bundesfürst ob, die in den Bundesgeseßen vor:

geschriebenen Bestimmungen für die Landesverfassungen anzuerkennen und zu beobachten. von Gründung die Bundes-Grundgeseße als höchste Autorität für die deutschen Landes- bverfassungen anerkannt. dem §. 2 des Landesverfassungs - Geseßes vom 6. August 1840 gefunden und ist selbst im Jahre 1848 in der Verfassung beibehalten worden, Auch

Unsere Erlauchlen Vorgänger in der Regierung haben des Bundes an in Patenten und Verfassungsurkunden

Dieser Grundsaß hat seine jüngste Sanktion in

Wir hielten stets an jenem Prinzipe fest. Bei Unserer Thronbesteigung glaubten Wir, daß es Uns gelingen

werde, auf dem Wege der Verhandlung mit den allgemeinen Ständen

des Königreichs diejenigen Bestimmungen aus der Verfassung zu ent- fernen, welche mit den Grundgeseßen des Bundes in Widerstreit steben. Sehr s{merzlich hat es Uns berührt, als diese Hoffnung getäuscht wurde. Sowohl im Fahre 1852, als im Jahre 1853, ist der Versu gemacht worden, die nothwendige Abänderung der Verfassung von 1848 unter Mitwirkung der allgemeinen Ständeversammlung herbeizuführen, Beide Mal wurde aber diese Unsere landesväterlihe und wohlgemeinte Absicht von dieser weder gehörig gewürdigt, noch unterstüßt. Auch ließen jene gescheiterten Versuche keine Ausficht zurück, das Ziel auf diesem Wege zu erreichen. Es blieb nux übrig, das Verfassungsgeseß entweder vermöge Unserer Souverainetät und höchsten Machtvollkommenheit den Bundes-Grundgeseßen gemäß Selbst abzuändern, oder eine Entscheidung der deutschen Bundesversammlung abzuwarten.

Wir haben geglaubt , den leztern Weg vorziehen zu müssen,

Der erfolgte Bundesbeshluß vom 19. April d. J. enthält nun eine Entscheidung des Bundes über die Verfassung von 1848. Es tvird darin nicht allein ausgesprochen , daß die Uebereinstimmung dieser Verfassung mit den Grundgeseßen des Bundes nunmehr ohne Verzug zu bewirken sei, sondern die Deutsche Bundesversammlung hat auch selbst einen Theil der Verfassung von 1848 prüfend an die Bundes - Grundgeseßze gelegt, eine Neihe von Bestimmungen jener Verfassung als bundeswidrig be- zeichnet und daneben erklärt, daß diese herausgehobenen Punkte nit die einzigen bundeswidrigen in der Verfassung wären. Außerdem war sw unter dem 12. April d. J. ein anderer Bundesbeschluß erfolgt , welher auferlegt, den Nitterschaften wiederum eine ihren althergebrachten Rechten entsprechende wirksame Vertretung in der Ersten Kammer einzuräumen und sofort die zum Vollzuge dieses Beschlusses nötbigen Anordnungen u treffen. | 83 wurde nun ein nochmaliger Versuch gemacht, auf Grund der Aussprüche des Deutschen Bundes zunächst mindestens cine andere Kam: merkomposition und Wahlordnung mit der auf den 15. Juni d. J. wie der einberufenen Ständeversammlung zu vereinbaren. Auch dieser Ver- such ist leider fruchtlos geblieben. Der ständische, Verfassungs - Aus\chuß brachte am 11ten v, M. den Entwurf einer Adresse an Uns, so wie einer Erwiederung an Unser Ministerium in die Kammern, in welchen die Kompetenz des Bundes in derx Verfassungssache geleugnet und die un- mögliche und sowohl dem Bundesrechte als dem Verfassungsrechte Unsers Königreichs widerstreitende Bedingung gestellt wurde, der deutshen Bun- desversammlung jede Einwirkung auf die Verfassungs - Angelegenheit zu entziehen.

Wir haben daraus die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß jede fernere Verhandlung mit den Ständen von 1848 nicht zum Ziele füh ren wird.

Wir sind demnach entschlossen, die Verfassungs-Nevision keiner längeren Verzögerung Preis zu geben, sondern sofort die AussprüchFdes deutschen Bun- des nach Maßgabe des §. 2. des Landesverfassungs - Geseßes in Aus- 6 zu bringen, wie solches Unsere Verordnung vom beutigen Tage besagt.

Uns Gesammtministeriuum is von Uns angetwviesen , diese Unsere Allerhöchsten Absichten sich zur Nichtshnur dienen zu lassen ;- und ver trauen Vir auch zu Unseren getreuen Unterthanen, insbesondere zu Unserer gesammten Dienerschaft, daß sie Unsere, unablässig auf das wahre Wohl des Landes gerichteten Bestrebungen anerkennen und Unserer Aller höchsten Verordnung vom heutigen Tage die s{huldige Folge zu leisten nicht ermangeln werden. :

Diese Proclamation soll in die erste Abtheilung der Geseh - Samm- lung aufgenommen werden.

Gegeben Monbrillant, den 1, August 1855.

(L. S.) Georg Rex. Graf Kielmannsegge. v, Bothmer. v. Borries. Graf Platen - Hallermund.

b, Brandis. v. d, Deen,

Vortrage des Jnhalts, von Sr. Majestät dem Könige in meiner Gegen wart eigenhändig unterzeichnet worden ist. Monthbrillant, den 1. August 1855. : G, v. Witendorff, General - Secretair des Königlichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. Zugleih wit dieser Proclamation veröffentliht die Geseb- Sammlung eine Königliche Verordnung vom nämlichen Tag, mittels welcher der Bundes - Beschluß vom 19. April d. J. publi- zirt und dieser sowohl, wie der bereits am 16. Mai d. J. vet-

Alle vom politishen Ausschusse angefohtenen Bestimmungen des

Jch bezeuge hiedurch, daß vorstehende Proclamation, nach erfolgten

kündigte Bundes - Beschluß vom 12. April d. J. ausgeführt wird.

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Verfassungs = Geseges vom 5s. September 1848, so wie die darauf vezüglihen Vorschriften der ständischen Geschäfts- Ordnung, des Staatsdiener - Geseßes und der Städte-Ordnung werden für auf- gehoben, das Mandat der bisherigen Abgeordneten zur Ersten Kammer für erloschen erklärt, die Kammern nach der Composition von 1840 hergestellt, an Stelle ‘der beseitigten Vorschriften die der Gescßgebung von 1840 wieder aufgenommen. Das Wahl- gese vom Jahre 1848 wird gänzlich aufgehoben, das von 1840 mit den alleinigen dur die veränderte Gemeinde - Verfassung ge-

botenen Modificationen hergestellt.

Sachsen. Dresden, 4. August, Heute Abend werden beide Kammern ihre Shlußsißungen halten, Der feierliche Land= tags{luß wird, wie bereits gemeldet, nächsten Dienstag, Mittags 42 Uhr, im Königlichen Schlosse stattfinden und von Sr. Majestät dem König vollzogen werden. (Dr. J.)

Baiern. München, 4, August, Die beiden Armeecorps= Kommandos sind aufgehoben, und nur die vier Divisions - Kom= mandos bleiben fortbestehen. Der Kommandant des ersten Armee= Corps, General Fürst von Thurn und Taxis, tritt in Disponibi=

lität. (N. C.)

Nürnberg, 4. August. Se. Majestät der König Max haben heute unsere Stadt verlassen und den Bewohnern derselben für die vielen Zeichen der Liebe und Anhänglichkeit den herzlichsten Dank

auszusprechen geruht.

Belgien. Brüssel, 3. August, Der König von Portugal und sein Bruder sind gestern Mittags in Begleitung des Grafen von Flandern nah Ostende abgereist, wo sie sich am Bord des „Mindello‘“’ nach Lissabon einschiffen werden,

Großbritannien und Jrland. London, 4. August. Jn der Unterhaus-Sißung vom 2. August wird auf Antrag des Schatßkanzlers ein Kredit von 3 Millionen Pfd. für den Civildienst bewilligt. F. Peel beantragt die Bewilligung des sih auf 2,568,335 Pfd. belaufenden außerordentlihen Jntendantur - Budgets. Die Anfor- derungen des Orient - Heeres, bemerkt er, hätten die Voranschläge Über- stiegen. Nehme man an, daß die Jntendantur - Ausgaben während des ganzen Jahres in demselben Verhältnisse fortdauerten, wie in den Mo- naten Mai und Juni, so werde sich ihr Betrag bvoraussichtlich auf 3,700,000 Vfd. belaufen, statt auf 1,200,000 Pfd. welche Summe man anfangs für hinreichend gehalten habe. Das Votum wird nah längerer Diskussion genehmigt. Auf eine Frage des Admirals Walcott entgegnet Sir C. Wood, das Linienschiff „Marlborough“ habe, als es vom Stapel gelassen worden, nicht die geringste Verleßung erlitten, Milner Gibson: Jh möchte an den Premier-Minister eine Frage richten in Betreff der Mittel, welche die britische Negierung an- wendet, um eine Fremdenlegion anzuwerben. Jst ihm von irgend einer fremden Macht eine Note in Bezug auf diesen Gegenstand zugegangen ? Jch habe einen Brief aus Bremen gesehen, in welchem heftig darüber Beschwerde geführt wird, daß Kriegsschiffe die Weser und Elbe befahren und Personen aufnehmen, welche sich dazu haben verleiten lassen, in englishe Dienste zu treten, Haben sich die Hansestädte der englischen Negierung gegenüber nicht hinsichtlich dieses Punktes geäußert? Méiner Ansicht nach dürfen wir, abgesehen davon, ob es Über- haupt recht oder unrecht ist, éine Fremdenlegion zu bilden, die- selbe niht in einer Weise anwerben, welche die Gesche anderer Länder verleßt, die wir achten müssen. Aus einem Artikel der „Times“ scheint derborzugehen, daß man auch in den Vereinigten Staaten den Versuch gemacht hat, Mannschaften für die britishe Fremden-Legion zu werben, was den dortigen Gesetzen zuwiderläuft. Wenn ih nicht irre, hat die Regierung der Vereinigten Staaten öffentlich verkündigt, daß sie für keine der kriegführenden Mächte Partei ergreifen werde, und daß sie entschlossen e, weder die Ausrüstung russischer Kaperschiffe, noch die Anwerbung von Mannschaften für das britische Heer zu gestatten. Kann dev edle Lord das Haus Über diesen, wie ih ihn bezeihnen muß, schr wichtigen Gegenstand belehren? Jch will noch hinzufügen, daß ih s{lechterdings nicht zu begreifen vermag, was für ein Grund vorhanden sein kann, auf geseßwidrigem Wege zur Anwerbung einer Fremden-Legion zu schreiten, wenn der Krieg in England so populair ist und Jedermann von dem brennenden. Verlangen verzehrt wird, sich für sein Vaterland in das Schlachtgetümmel zu stürzen. Lord Palmerston: Es ist eine bekannte Sache, daß Jhrer Majestät Regierung ein Depot auf Helgoland errichtet hat, um aus Deutschland kommende Personen anzuwerben. Was für Geseße auch immer in einigen Staaten gegen Werbungen innerhalb des Gebietes dieser Staaten bestehen mögen, so giebt es in keinem derselben ein Gesetz, welches die freie Bewegung von Personen ver- hindert, denen es beliebt, das betreffende (ebiet zu irgend einem Zwecke zu ver- lassen(?). Was dieVereinigtenStaaten angeht, so warenEinrichtungen getroffen worden, welchen zufolge sich Personen, mochten sie kommen, woher sie wollten, in Halifax anwerben lassen konnten. Da es sih jedoch heraus- gestellt hat, daß innerhalb des Gebiets der Vereinigten Staaten die rage aufgeworfen worden ist, ob die Landesgeseße verleßt worden seien oder nicht, so hat die englische Negierung, da fie dergleichen Streitfragen bermieden zu sehen wünscht, das Werbe - Depot in Halifax aufgehoben. Gibson: Es scheint mir, daß der edle Lord meine Frage nicht ganz richtig verstanden hat. Jh fragte ihn, ob britische Kriegsschiffe in der Weser und Elbe stationirt seien, um Leute, die sih in Bremen und Hamburg anwerben lassen, an Bord zu nehmen und fortzuführen. Das ist der Punkt, um den es si handelt. Lord Palmerston: Es liegt darin durchaus keine Ver- legung des Geseßes irgend eines Landes. Jch glaube, daß in den er- wvähnten Flüssen Schiffe stationirt sind, welche jeden an Bord nehmen, der -Lust hat, nach Helgoland zu fahren. Major Reed stellt folgende Nesolution: Das Haus, welches den ernsten Wunsch der Nation theilt,

daß kein friedliches Abkommen mit Rußland geschlossen werden möge, welches nicht geeignet sei, einen ehrenvollen, gerechten und dauerhaften ede zu sichern, spriht der Regierung Jhrer Majéstät fe enüber ent- chieden qus, daß es dem Hause und dem Lande sehr erfreulich sein würde, wenn es die Versicherung erhielte, daß kein Friedens-Vertrag und keine Friedens - Bedingungen endgültig angenommen werden sollen, ohne daß das Parlament vorher einberufen wird. Lord Palmerston bemerkt, wiewohl er sich mit dem Antrage nicht einverstauden erklären könne, so billige er doch im Allgemeinen das Prinzip, auf welches sich derselbe gründe, nämlih daß kein anderer, als ein ehrenvollec und sicherer Friede abzuschließen sei. Wenn das Haus O der zeitweiligen Regierung mißtraue, so müsse es versuchen, die Leitung der Staats-Angelegenheiten anderen Händen zu übergeben. So lange das Parlament den Ministern so viel Zutrauen schenke, daß es sie im Amte lasse, sei der Antrag un- statthaft , und seine Annahme würde ein Eingriff in die Befugnisse der Exekutive sein. Wenn die Einberufung des Parlaments \sich als wün- shenswerth erweise, so könne die Krone dieselbe zu jeder Zeit rasch ein- treten lassen, und die Minister würden mit der größten Freude von dem Beistande und dem Rathe des Parlaments Gebrauch machen. Major Need zieht hierauf seinen Antrag zurück. Eine Motion des Schaß-Kanz- lers, in Anbetracht der unvermeidlichen Erhöhung des Kriegs - Budgets das Votum zur Aufnahme von 3 Millionen Pfd, in Schaßscheinen auf 7 Millionen Pfd. , in sechs Jahren rückzahlbar , auszudehnen, wird an- genominen.

Jn der gestrigen Oberhaus-Sizung erklärte Lord Panmure als Antwort auf eine Frage Lord Ellenborough 's, die Regierung habe durchaus keinen Grund zu der Annahme, daß General Beatson ermordet worden sei. Auf Antrag Lord Clarendon's wird der die A Anleihe betreffende Geseßzentwurf zum zweiten Male ver- esen.

Jn der gestrigen Unterhaus-Sißung lenkt Laing die Auf- merksamkeit des Hauses auf Zwecke und Zweckmäßigkeit des gegenwär- tigen Krieges und beantragt die Vorlegung etwa vorhandener Kor- respondenzen mit der französischen Regierung über den lehten öster- reichischen Vorschlag. Seit das Haus im Besiß der ihm zuleßt vorgelegten, die Unterhandlungen betreffenden Aktenstücke sei, habe keine Diskusfion über diesen Gegenstand stattgefunden, und der Entscheid des Hauses über den wirklich in Frage stehenden Punkt sei unter dem Eindrucke eines böl- ligen Mißbverständnisses erfolgt. Er habe Grund zu der Annahme, daß die öffentliche Meinung in Europa unter den Geschäftsmännern bis zu einem gewissen Grade zu Gunsten der Westmächte gewesen sei. Es sei aber ein Umschwung eingetreten, und man hege jeßt außerhalb Englands die Ansicht, England hätte besser daran gethan, die leßten österreichischen Vorschläge anzunehmen. Dex Zweck des Krieges und zwar sei dies ein Englands würdiger Zweck bestehe in der Beschränkung der russi- schen Macht im Hinblicke auf die Sicherung des europäischen Gleich- gewichts» Er räume ein, daß Rußland dieses Gleichgewicht gestört habe, und daß der Versuch, seine Eroberungsgelüste einzudämmen, vollkommen zu rechtfertigen sei. Das Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sei in den so genannten vier Punkten enthalten, mit denen er im Allgemeinen, so wie auch seines Erachtens die öffentliche Meinung in Europa, einverstanden sei. Der lebte österreichische Vorschlag scheine ihm eine befriedigende Lösung des dritten Punktes zu gewähren. Nach Allem, was er gehört, zweifle er nicht daran, daß Rußland diesen Vorschlag angenommen haben würde, welcher im Wesentlichen auf dasselbe hinaus- laufe, wie der Vorschlag der Westmächte, und als eine Verkörperung der Tripel - Allianz dem russishen Uebergewichte im Schwarzen Meere ein Ende gemacht haben würde. Sir G. Grey bemerkt, von einer Vor- legung der englisch-französischen Korrespondenz könne nicht die Rede“ sein, da diese Korrespondenz, wie in der Natur der Sache liege, einen durch- aus confidentiellen Charakter trage. Was die Lösung des dritten Punktes anlange, so habe die Regierung allerdings dem Shsteme der Beschränkung der russischen Macht den Vorzug vor dem des Gegengewichts gegeben, ersteres jedoch keineswegs als das allein annehmbare hingestellt, Gladstone hebt die Erklärung Sir G. Greh's, daß die Verminderung der russischen Seemacht im Schwarzen Meere von der Regierung nicht als eine Conditio sine qua non des Friedens betrachtet werde, als ein wichtiges Eingeständniß hervor, durh welches der Zweck des Krieges, für den die Verbündeten jährlich 100,000,000 Pfd. St. verausgaben, auf ein engeres GBebiet beschränkt werde. Er vermöge schlechterdings nicht ein- zusehen, zur Erreichung welches Zieles man jeßt noch so große Opfer dar- bringe. Er hege die Ueberzeugung, daß die Verwerfung des österreichischen Vorschlages nicht der französischen, sondern der englischen Regterung zur Last falle. La y ard bemerkt, nichts sei an diesem Abende vorgebracht worden, was das Haus nicht schon früher ein Mal über das andere Mal ge- hört habe. Von den Donau-Fürstenthümern sei aber nicht die Rede ge- wesen, und doch habe man sih gerade in Bezug auf dieselben in Folge eines gänzlichen Verkennens der Verhältnisse geneigt gezeigt , Nußland ungebührliche Vortheile einzuräumen. Was das englische Heer auf der Krim anbelange, so vermöge er nicht einzusehen, daß sich dessen Zustand gebessert habe, uud er befürchte eine Wiederkehr dex Unfälle des vorigen Winters. Die Rede Gladstone's, eines Mitgliedes eben jenes Kabinets, welches den Krieg begonnen, verdiene eine strenge Nüge, da sie die Wir- kung haben könne, Rußland in scinem Widerstande zu ermuthigen und den Frieden zu ershweren und weiter in die Ferne zu schieben. Cobden vertheidigt Gladstone und geht dann zur Offensive über, indem er zuerst Layard und dann Sir W. Molesworth angreift, den er als wetterwen- derish in seinen pelitischen Anfichten bezeichnet. Sir W. Moleswort h antwortet auf diesen, wie er bemerkt, höchst unerwarteten persönlichen Angriff. Hinsichtlich des Benehmens Cobdens in Bezug auf die türkische Anleihe habe er niht nur der Meinung der Wähler von Southwark, sondern auch der einer großen Anzahl ahtbarer Männer im ganzen Lande Ausdru geliehen. Sir J. Graham bemerkt, Sir W. Molesworth habe Mitglie-. dern des Hauses den Vorwurf gemacht, daß-sie fih an unpatriotischen, verächtlihen und nihtswürdigen NRänken betheiligt hätten, Hoffentlich

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