1855 / 270 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die Aufsichts - und Beschwert e - Instanz bildet der Justiz- Minister. 5%

Die Vorschriften der §§. 14—19 der Jnstruction vom 30. Mai 1820 N tan weit sie nicht in dem Vorstehenden ausdrüdcklich

aufrecht erhalten worden sind, hierdurch aufgehoben. | Eben fs treten alle bisherigen seit dem 1. Januar 1848 er-

lassenen Geseße und Verordnungen, so weit sie den Bestimmungen

dieser Verordnung zuwiderlaufen, mit Ausführung derselben außer Kraft.

g. 6.

Unser Justiz - Minister wird mit der Ausführung dieser Ver- ordnung hierdurch beauftragt.

B8 ibe hat in Folge dessen insbesondere auch die zur Her- stellung des Justanzenzuges bei den Obergerichten etwa erforder= lichen Anordnungen zu treffen. R |

t Urkundlich e Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen Insiegel. : Gegeben Sansseieh den 12, November 1855.

(T. S) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons, von Raumer, von Westphalen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth- \haftlihen Angelegenheiten. von Manteuffel.

Verordnung vom12, November 1855 betreffend die Ausführung der in Folge des Geseßes vom 10, Juni 1854 wegen Deklaration der Verfas- sungs-Urkunde (Geseß-Sammlung S. 363,) no@ch erforderlihen Maaßregeln zur Herstellung des bundesrechtlich gewährleisteten Rechtszustandes der vormals reichsunmitielbaren Fürsten und Grafen, |

Geseß vom 10. Juni 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 160. S. 1230.)

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. verordnen auf Grund des Geseßes vom 10, Juni 1854, betreffend die Deklaration der Verfassungs-Urkunde vom 31, Januar 1850, in Bezug auf die Rechte der mittelbar gewordenen deutschen Reichsfürsten und Grafen L Dis S, 363), was folgt: ; A

Diejenigen, durch die Gesehgebung seit dem 1. Januar 1548 verleßten Rechte und Vorzüge, welche den mittelbar gewordenen deutshen Reichsfürsten und Grafen, deren Besißungen Unserer Monarchie in den Jahren 1815 und 1850 einverle!bt oder wieder einverleibt worden, auf Grund ihrer früheren staatsrechtlichen Stellung im Reiche und der von ihnen besessenen Landeshoheit zu- stehen, und namentlich dur den Artikel XIV. der deutschen Bundesakte vom 8, Juni 1845 und dur die Artikel 23 und 43 der wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815, so wie durch die spätere Bundesgeseb- gebung zugesichert, und von den Betheiligten niht durch rehts- beständige Verträge ausdrücklich aufgegeben worden sind, werden hierdurch wiederhergestellt. :

__ Die Ausführung dieser Wiederherstellung erfolgt nah den Be- stimmungen der §g. 2 und 3. 2

G. . __ Die Verhandlungen behufs Feststellung des Umfanges der hiernach, und nach den über die Stellung der einzelnen Häuser

bestehenden Verträgen jedem einzelnen vormals reihsunmittelbaren

Hause zustehenden Rechte und Vorzüge, ferner die Verhandlungen behufs Regulirung der zur Herstellung des verleßten Rechtszustan= des erforderlihen Maßregeln und der etwa in Anspruch genomm-- nen Entschädigungen, übertragen Wir hierdurch dem Ober -Präst- denten, Staats-Minister von Düesberg, als Unserem Kommissarius, indem Wir demnächst die Vorschläge Unseres Staats-Ministeriums zur Ausführung der nach dem Resultate jener Verhandlungen für erforderlich zu achtenden A gewärtigen.

§. 3.

__ Unser Kommissarius hat unverzüglih mit den einzelnen Häuptern der vormals reihsunmittelbaren Häuser über das zur 2 L seines Auftrages nothwendig werdende Verfahren sich

einigen.

Bei eintretenden Differenzen über die Form und Grundsähe des Verfahrens behalten Wir Uns die Entscheidung nach Anhörung Unseres Staats-Ministeriums vor. y

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri beigedrucktem Königlichen Jusiegel. e rift und Gegeben Sanssouci, den 12. November 1855.

\ (L. S) Friedrich Wilhelm.

oon Manteuffel. von der Heydt. von Raumer. von Westphalen. Graf von Waldersee.

or I s, oon odelschwin Für den Minister für die landwirth \chastlihen Angelegenheiten: von Manteuffel,

Verordnung vom 12, November 1855 wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages,

Wir Friedrich Tilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

verordnen, in Gemäßheit der Artikel 76 und 77 der Verfassungs. Urkunde, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt :

Die beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, dag Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 29, November dieses Jahres in Unsere Haupt= und Residenzstadt Berlin zusammenberufen.

Unser Staatsministerium wird mit der Ausführung dieser Ver- ordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel,

Gegeben Sanssouci, den 12, November 1855,

(L. S.) Friedrich Wilhelm,

von Manteusse( vot ver Heydt Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh, Graf von Waldersee. Für den Minister für die landwirth- shaftlihen Angelegenheiten : von Manteuffel.

Ministerium des Fnunern.

Erlaß vom 236 Aga 41800 Vat ef sand die

Uebertragung einzelner lokalpolizeiliher Ge-

(äfte in: Bezug auf den-Gewerbebotrieb im Um- berziehen an- die Dorfschulzen.

Auf den Bericht vom 22. Juni d, J., betreffend die Anwen- dung der §§. 22 bis 24 incl, des Regulativs über den Gewerhe- betrieb im Umherziehen vom 28. April 1824 (Geseß-Sammlung S. 132) in den Ortschaften, welche nicht der Siß der ihnen vor- stehenden Polizei-Behördeu sind, eröffneu wir der 2c,, daß den in dieser Beziehung angezeigten Uebelständen unbedenklich in der Weise abgeholfen werden kann, daß der Magistrat zu N. resp, die Domainen und Domainen-Rent-=Aemter mit Genehmigung der die durch die §§. 22 bis 24 des Regulativs vom 28, April 1824 der Orts-Polizeibehörde überwiesenen Befugnisse den Schulzen der einzelnen Ortschaften übertragen. Die 2c, ermächtigen wir hiernach, das Erforderliche nah Maßgabe des dringendsten Bedürfnisses zu veranlassen.

Berlin, den 23. August 1855.

Der Minister für Handel, Ge= werbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt. i

Der Finanzminister, Im Auftrage. von Tens polde,

Der Minister des Jnnewm. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N.

Bescheid vom 23, August 1855 betreffend die

Kosten des Transports jugendlicher Verbrecher

behufs ihrer Unterbringung in Kommunal=- oder Privat=-Erziehungs-Anstalten.

Auf die Aufrage in dem Bericht vom 9ten d. M. wird der 2c, erwiedert , daß in denjenigen Fällen, in welchen die Kosten de?

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Unterbringung der nach §. 42 des Strafgeseßbuches in Kommunal= oder Privat-Erziehungs-Anstalten zu detinirenden jugendlichen Ver- hrecher, vorshußweise aus dem Fonds ihrer Hauptkasse „zu polizei= sichen Zwecken““ zu decken sind, au die Kosten des zu dieser Unter- hringung erforderlichen Transports aus demselben Fonds zu be-

streiten sind. treit lin, den 23, August 1855. Der Minister des Jnnern. Im Austrage:

von Hinceldey.

Kriegs8-M inisterium.

Verfügung vom 9. November1855— betreffend die Ueberweisung versorgungsberechtigter Militaic= Personen an die Telegraphen=-Direction in Berlin,

Erlaß vom 30. März 1855. (Staats-Anzeiger Nr. 87 S. 650.)

Im Verfolg des Erlasses vom 30. März c. wird erläuternd bemerkt, daß in den der Abtheilung a. der dazu gehörenden In=- struction subsumirten Behörden auch die Telegraphen - Direction in Berlin mit einbegriffen is, und daher die in diesem Dienstzweige Anstellung suchenden Versorgungsberechtigten der gedachten Direction namhaft zu machen sind.

Berlin, den 9, November 1855,

Kriegs - Ministerium.

Graf Waldersee.

An sämmtliche Königliche General-Kommandos und General-Inspectionen 2c.

Se. Excellenz der Fürstlich sc{chwarzburg=

Angekommen: Sonders-

sondershausensche Staatsminister, von Elsner, von hausen.

Personal - Veränderungen in der Armee.

Dffiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Den 1. November.

v.-d, Del 8.niß; Pr. Lb. az:D.,, früheo üm 354 Jnf; Regt, als Führer |

der Milit.-Stráf- Abtheilung zu Jülich, unter Führung à la suite des 8. fomb. Reserve-Bats,, angestellt. Mollard, Pr. Lt. a. D,, zuleßt Sec. t. im 8, Artill Negt, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dieses Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. ertheilt. Magnus, See. Lt. vom 1. Artill. Negt., zum Pr. Lt.,, Woide, Hauptm. vom 3. Artill. Negt., zum Major und Abtheil .-Commandeur im 4. Artill. Negt., Minameyer, Pr. Lt. vom 3, Artill. Negt, zum Hauptm., Benecke, v. Sceba ch, Sec. Lts. vom dems. Negt., zu Pr. Lts. befördert. Kleinschmidt, Major und Abtheil. Commandeur vom 4,, ins 3. Artill. Negt. verseßt. Bechtold b, Ehrenschwerdt 1, Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt., als Adjutant zur 2. Artill. Jnspection kommandirt. Bode 1T, außeretatsm. Sec. Lt. von dems, Negt., zum Artill, Offizier ernannt.

Den 3. November. i bi Krosigk, Sec. Lieut. vom Garde-Hus. Regt., ins 10, Hus. Negt. (rleBt,

Den 6. November.

v. Lewins ki, v. Leithold, Unteroff. vom 8. Jnfanterie-Regt., Vernecke, Gefreiter vom 12, Jnfanterie-Negt., v. Unruhe-Wiebel, Unteroffizier vom Z. Ulanen - Regiment, zu Portepée - Fähnrichs, von Bredow, P. Fähnr. vom 6. Kürassier-Regt., zum Sec. Lieut. befördert, v. Beyer 1, Sec. Lt. vom 7. Jnf. Negt., ins 24. Juf. Regt., v. No hr- heidt, Oberst-Lieut. vom 10. Jnf. Regt., als Commandeur des Füsi- lier-Bats. zum 7. Jnf. Regt. verseßt. v. Conradh, Sec. Lieut. vom 6, Juf. Negt. z. Pr. Lt. v. Studniß, Hauptm. vom 7. Juf. Negt, zum Major im 10. Juf. Negt. Frhr. v. Dyherrn, Pr. Lt. bom 7. Juf. Negt, zum Hauptm,, Kier stein, Sec. Lieut. von demselben Regt., zum Pr, Lt., Laacke, b. Oesfeld, v. Hirsch, Frhr. b. Heynig, Fähnrs. von dems. Negt., zu Sec. Lts., v. Knobelsdorff, Pr. Lt. bom 18, Juf. Negt. , zum Hauptm., v. Gronefeld, Sec. Lt. von dems. Negt, z. Pr. Lt., v. Oertel, Füsilier von dems. Negt., zum P. Fähnr, v. Heuduck, Pr. Lt. vom 5. Kür. Regt., zum Rittm., v. Larisch, See. Lt, von demselben Negt., zum Pr. Lt., Graf v. Roedern, P. ähnrih vom 4. Dragoner - Negiment, zum Seconde - Lieutenant, bon Massow, Dragoner von demselben Regt., zum Port. Fähnr. befördert. b, Shenckendorff, Oberst ‘und Commandeur der 10. Kavall. - Brig., die Genehmigung zum Tragen der Uniform des 3. Drag. - Regts., unter Führung à la suite dieses Negts., ertheilt. v. Kospoth, Rittm. a. D,,

zuleht Pr. Lt. im 7. Hus. Regt., gestattet, die Unif. dieses Regts. mit en vorschr. Abz. f. V., anstatt der Armee-Uniform, zu tragen. L Den 8. November. v. Willisen, Unteroff. v. 1. Garde-Regt. zu Fuß, z. P. Fähnr. v. Brandenstein, Pr. Lt. v. Kaiser Alexander Gren. Regt., z. Hauptm., v. Cranach, Sec. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt, bv. Prosch, von Manstein, P. Fähnrs. von dems. Regt., zu Sec. Lts., v. Stockhau- sen, v. Thielau, v. Larisch, Unteroffiziere vom Kaiser Franz Gren.- Negt., v, d. Gröben, Unteroff. vom Garde-Reserve-Jnf.-Negt., zu P. P: v. Malßzyahn, P. Fähnr. vom Garde-Drag.-Regt., zum Sec, t. im Garde-Kür.-Negt. , Gr. v. Nostiß, Gefreiter vom Garde-Drag.- Regt., zum P. Fähnr., v. Winterfeld, P. Fähnr. vom 2. Garde-Ulan. Negt., z. Sec. Lt., Bar. v. d. Golß, Ulan von dems. Regt., z. P. Fähnr., v. Arnim 1, Gr. zu Solms - Rödelheim, Port. Fähnrs. vom Garde-Jäger-Bat., zu Sec. Lts., b. Basedow, Oberjäger vom 4. Jäger- Bat., zum P. Fähnr., Fritze, Sec. Lieut. vom 8, Jäger-Bat., zum Pr. Lt, v. Brandt, P. Fähnr. vom 1. Jnf. Negt., v. Below, P. Fähnr vom 3. Kür. Negt., Selle, P. Fähnr. vom 8. Ulan. Negt, zu Sec. Lts. befördert. v. Hanstein, Hauptm. vom 1. Jnf. Negt., unter Beförde- rung zum Major, zum Commandeur des 3. Bats. 1. Ldw. Regts. ernannt. Schach v. Wittenau, Pr. Lt. a. D. zu Ernsthof bei Arwehden, der Char. als Nittm. beigelegt. :

Bel Der Lan D 0D N

Den 1. November.

Borrmann, Krichel dorf, Vice-Feldw. vom 2. Bat. 32. Regts,

zu Sec, Lts, bei der Artill. 1. Aufgeb. befördert. : Den 6. November

Billroth, v. Trebra, v. Kemniy, Bennecke, Vice-Feldw. bom 1. Bat. 8. Regts. , zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Rehfeld, Vice - Wachtm,, Fisch er, Unteroff, von dems. Bat., zu See. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb.,

Furgold, Schumann, Vice-Feldw. vom 2. Bat. 8. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Borchert, Vice - Wachtm. von dems. Bat., zum Sec. Lt, bet der Kav. 1, Ausg, Märter; Pr. L pom ¿2 NUgry; des 9, Bats. 12. Regts., zum Hauptm., Detring, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. desselb. Bats., zum Pr. Lt.,, Schwießke, Vice-Feldw. vom 2. Bat. 20, Negts. zum See. Lt. 1. Ausgch,, y, Dreoto v, Hure, Fähnrih vom 3. Bataillon 20. Regiments, früher im Garde- Für. Negt., Beer, bv. Magnus, b. Kottwibß, bv. Risselmann, Vice-Wachtm. von demselb. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb, v. Pochhammer, Bensch, Keibel I, See. Lts. vom 2. Aufgeb. des 2, Bats. 24. Negts., zu Pr. Lts, Schwarze, Vice-Feldw. von dems. Bat., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb, Gründler, Menz, Lindenberg, König, Schünemann, v. Arnim, Gr. v. Arnim, Vice-Wachtm. von dems. Bat., zu See. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb.,, Se ckt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des Z. Vats. 24. Regts., zum Prem. Lieut., v. Rathenow, Vice-Feldwebel von demselben Bataillon, zum Sec. Leut. 1, Aufgebots, Lu cke, Vice-Wachtm. von dems. Vat, Krug, Gr. v. Schwerin, Do- bert, Vice-Wachtm. vom Landw. Bat. 35. Jnf. Negts., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb. befördert. Pauli, See. Lt. vom 1. Vat. 12., ins 2. Bat. 12. Reats. einrangirt. b. Koschembahr, Vice-Wachtm. vom 1, Bat. 6. Negts., zum Sec. Lt. bei der Kavall. 1. Aufgeb.,, Anders, Artill. Feldw. a. D., zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts. befördert. Holle, Sec. Lk. bom. .1. Aufgeb. des 1, Bais. 16., ins 3. Bat. 6. Regts, bv. Roeder, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb, des 3. Bats. 20., ins 2. Bat. 7. Regts., v. Foller, Pr. Lt vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 8., ins 1. Vat. 18. Regts., Mehbneor, Sec. Lt. a. D. früher im 6. Inf. Negt, ins 1. Aufgeb. des 1. Bats, 18. Regts. einrangirt.

Den 8. November.

v. Gansauge, Oberst-Lieut, u. Command. des Z. Bats. 1. Negts., ins 3. Juf. Negt. verseßt. Wettke, Unteroff. vom 1. Bat. 1. Negts., zum Sec. Lt. 1. Aufgeb. Lorenz, Vice-Wachtm. vom 2. Bat. 1. Regts., Friederici, Unteroff. vom dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kavallerie

| 1. Aufgeb., Feuersänger, Vice-Feldwebel vom 3. Bataill. 3. Regts.,

Dreyer, Wendland, Skrodzki, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb, Weißermel, Prem. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 4. Regts., zum Hauptm. und Comp. Führer, Heitling, Vice-Feldwebel vom 2. Bataillon 5. Regts.,, Kleedehn, Bieler, Reuter, Kanter, Unteroff. vom dems. Bat., zu See. Lts, 1 Aufgeb. befördert. bv. Hille- brandt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 2., ins 2. Bat. 1. Negts, Knöpfler, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 3., ins 1. Bataillon Z. Negts., Hildebrandt, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bat. d., ins 3. Bataill. 5. Negts. einrangirt. Sellin, Sec. Lieut, a. D, früher im 1. Vat. 3. Regts., der Char. als Pr. Lt.,, mit der Unif. des 3. Landw. Negts. mit den vorschr. Abz. f. V,, beigelegt. Abschiedsbewilligungen 2c. Den 1. Nobembor, i j v. Stojenthin, Hauptm. vom 9. Juf. Negk., als Major mit der Armee-Uniform und Pension zur Disposition gestellt. Eh h er, Sec. Lt, und Oberjäger vom reit. Feldjäger - Corps, ausgeschieden. Springer, Hauptm. vom 1. Artill. Negt., als Major mit der Regts.-Uniform und Penfion, Worthmann, Hauptm. vom 7. Artill. Regk., als Major mit der Negts. - Unif., Aussicht auf Civilbersorg. und Pension, der Abschied bewilligt. Den 6, November, | v. Pannwiß, Hauptm. vom 12. Jnf. Regi.,, als Major mit der Negts.-Unif., Aussicht auf Civilvers. und Pension, der Abschied bewilligt, v. Schlegell, Sec. Lt, vom 24, Jnf. Negt., Behufs Uebertritts zur Marine, ausgeschieden. bv. Hiller, Hauptm. vom 6. Jnf. Regt., mit der Negts.-Unif. und Pension, der Abschied bewilligt. Den 8. November, | Gr. v. ckler, Sec. Lt, vom Garde-Jäger-Bat., Kindler, Oberst und Kommandant von Thorn, diesem mit der Unif. des 1. Artill. Regts. u. Pension, Pannenberg, Major vom 5. Juf. Negt., als Oberst-Lieut. mit der Regts. - Unif., Ausficht auf Austellung in der Gendarmerie und