1856 / 67 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

furse hat der Kaufmann C. F. Schlaeger das -: g

Amt eines. einstweiligen Verwalters der Masse abgelehnt, und ist nunmehr der Justizrath Toobe hierselb| zum einstweiligen Verwakter der Masse ernannt worden, Í

Memel, den 9. März 1856 : Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

[454] Befanntmachung.

n dem Konkurse über das Vermögen des Stneidermeisters Gottlieb Bieling hier- selbst, werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, 1hre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtsanhängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 3. April d. Js. einschließli ch bei uns sHriftlich oder zu Protokoll anzu- melden und demnächst zur Prüfung der sämmt- lichen, innerhalb der gedachten Frist angemel- deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs - Per- sonals auf

den 26. April d. Js., Vor- mittags 10 Uhr,

por dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts - Rath Baldcke, im Terminszimmer Nr. 6, zu er- scheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. :

Jeder Gläubiger, welcher niht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be- stellen und- zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts- Anwalte von Bieren und Fie- biger uud die Justizräthe Fritsch, Niemer, Qui nque zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Halle a. d. S.,, am 5. März 1856.

Königk. Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[359] 5 Jn dem Konkurse über den Nachlaß des ber-

storbenen Kaufmanns und Hakenbüdners Jo- hann Enß von Nothebude werden alle diejeni- gen, welche an die Masse Ansprüche als Kon- kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufge- fordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum 5. April cr.

einschließlih bei uns schriftlich oder zu Pro-

tokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb dex gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Besin- den zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- Personals auf

den 26. April cr., Vormittags 9 Uhr, vox dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Brauer, im Sißungszimmer' des Gerichtsgebäudes zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftli) einreicht, hat cine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnfiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns be- rechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu niht vorgeladen worden, nicht anfehten. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nehtsanwalte Justizrath Dreckschmidt, bon Duisburg und Schencktel zu Marienburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Tiegenhoff, den 29, Februar 1856. i

Königl. Kreisgerichts-Deputation.

1315) Bekanntmachung. N _Jn der, dem Unterzeichneten von der König- lihen- Regierung, landwirthschaftlichen Abthei- lung zu Frankfurt a. d. O., zur Bearbeitung übertragenen Sache, betreffend die Ablösung des dem Lehnschulzengute zu Zorndorf zustehen- S medi ven (Lz Vent ua 9 al von rn. festgeseßt un in es wird den beim Lehnschulzengute Kubr. Il: No. IV. eingetragenen Fimmrißer Realgläubi-

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geshriebenen Gutsparzellen zur Wahrnehmun ihrer Nechte nah Y. 460 fff., Th. 1, Tit. 2 A. L. R. mit der Aufforderung bekannt ge- macht, sich wegen etwaiger Ansprüche spätestens bis zum 14. April d. J. bei dem Unterzeich- neten schriftlich oder mündlich zu melden, wi- drigenfalls ihr Hypothekenreht auf das Ab- lôsungs-Kapital erlischt.

Küstrin, den 22. Februar 1856.

Der Kreisrichter G rabist.

Le) Ankündigung

Alle diejenigen unbekannten Gläubiger, welche vermeinen, an die Kasse dex hiesigen Garnison- Kirche aus irgend einem Nechtsgrunde For- derungen aus dem Jahre 1855 erheben zu können, werden hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche binnen zwei Monaten und spätestens bis zum 1. Juni 1856 unter Beifügung der nôthigen Beweismittel bei dem unterzeichneten Kollegio anzumelden, widrigenfalls fie fih die aus der Nichtanmeldung entstehenden Nachtheile selbst beizumessen haben.

Berlin, den 12. März 1856. Königl. Garnison-Kirchen-Kollegium

[453] Vekanntmachung.

Die erforderlichen Materialien zu der An- legung eines Abzugskanals in der Oranienbur- gerstraße von der Großen Hamburgerstraße bis zu dem Grundstücke Oranienburgerstraße Nr. 17, und zwar: die Kalksteine, die Klinkersteine, der gelöschte Kalk, der Mauersand und das Ziegel- mehl, sollen im Wege der Submisfion geliefert werden. :

Zu diesem Behufe sind die Bedingungen in unserer Registratur zur Einsicht ausgelegt, und es wird der Einreichung der Submissionen bis zum 28sten d. Mts. entgegengesehen.

Berlin, 13. März 1856.

Königl. Ministerial-Bau-Kommisfion

S R T E I A T 2a 20A M C E

er Eisenbahn. Zinsenzahlung.

Die Einlösung der am 1. April dieses Jahres fällig werdenden Zins - Coupons der Äprozent. Prioritäts - Obligationen 1Uter und IVter Gd (Litir. A.) unserer Gesellschaft er- olgt :

in Berlin bei dem Herrn S, Bleichröder

vom 4. bis 15. April in den gewöhnlichen Geschäfts - Stunden und

in Köln bei unserer Haupt-Kasse (Fran-

kenplaß) Vormittags.

Die Jnhaber mehrerer Coupons toerden er- suht, den Zahlstellen ein nach den Nummern geordnetes Verzeichniß derselben vorzulegen.

Köln, den 15, März 1856.

Die Direction.

der Uctionaire der Magdeburg- Toethen-Halle- Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Herren Actionaire der Magdeburg-Coethen- Halle-Leipziger Eisenbahn-Gesellschaft werden zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf

Donnerstag, den 10. April c., Vor- mittags 11 Uhr, im hiesigen Ad- ministrations-Gebäude

hierdurch eingeladen, um Beschluß zu fassen über

eine Vermehrung des Kapitals, theils dur

Stamm- Actien, theils durch “Prioritäts-Obkiga-

tionen, zu dem Zwecké, um

1) eine Bahn von Schônebeck nach Staßfurt mit Zweigvekbindungen nah Kohlen- und Salzwerken und einer event. Verlängerung über Staßfurt hinaus zu bauen ;

ern, so wie den Befißern von. noch nicht ab-

2) die Bahnhöfe, namentli hier und in Leip- zig, den Bedürfnissen gemäß zu erweitern, auch andere Verbesserungen auszuführen.

Zeder Actionair oder Bevollinächtigte, der an der Generalversammlung Theil nehmen will, hat sich selbst resp. seinen Machtgeber am Tten, 8ten und 9. April c. in drn Vüreaustunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags im Administrations-Gebäude hier- selbst als Eigenthümer von 5 oder mehr Stamm- Actien zu legitimiren, wonächst ihm die Ein- tritts-Karte mit Angabe dèr vertretenen Stim- menzahl verabfolgt wird.

Ohne eine solche Eintrittskarte kann Nicman- dem der Zutritt zur Versammlung gestattet werden.

Sollte einer der Herren Actionaire beabsfichti- gen, einen das gemeinschaftliche Jnteresse berüh- renden Gegenstand in der Generalversammlung zum Vortrag zu bringen, so wird derselbe mit Bezugnahme auf §. 29 des Statuts ersucht, sein Vorhaben unter ausführlicher Angabe der Motive mindestens 10 Tage vor der Versamm- lung dem Vorsißenden des Ausschusses und zwar \chriftlich durch Abgabe des betreffenden Antrags im Geschäftslofale der Gesellshaft am Fürsten- wvalle anzuzeigen. :

Magdeburg, den 15. März 1856.

Der stellvertretende Vorfißende des Ausschusses der Magdeburg - Coethen - Halle - Leipziger Eisen- bahn-Gesellschaft.

Dr. Nei che.

L Bekanntmachung. hüringische Eisenbahn.

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Id 1D E g E Da # E E #12 S:

A ZCLL C mmungen der §§. 10, 19 und 55 des Statuts ist die Dividende von dem Stamm-

Actien - Kapitaï der Thüringischen Eisenbabn-

Gesellschaft für das Betriebsjahr 1855 auf

6 Prozent oder 6 Thaler p. Actie festgestellt worden.

Die Auszahlung derselben erfolgt vom 1sten

bis 30. April c.

1) in Erfurt bei unserer Hauptkasse in den gewöhnlichen Geschäftsstunden, Vormittags von 9 bis 12 Vhr;

2) in den an der Bahn liegenden Städten durch die Einnehmer auf den Bahnhöfen nach 3 Tage vorher geschehener Anmeldung;

in Berlin durch die Hr. Breest sGelpeke;

in Dessau durh Herrn J. H. Cohn; in Frankfurt a. M. durch die Herren M. À. von Nothschild und Söhne; )) in Leipzig durch die Leipziger Bank. Nach dieser Zeit geschieht die Einlösung der Dividendenscheine nur durch unsere Hauptkasse in Erfurt. Erfurt, den 13. März 1856. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn - Gesellschaft.

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[408] Bekanntmachung.

Die Obligationen des Saaßiger Kreises Littr. D. Nr. 912 über 100 Thlr. und Littre. D. Nr. 1006 gleichfalls über 100 Thlr. werden hiermit von uns gekündigt, und erfolgt die Zahlung dieser Beträge vom 1. bis 8. Oktober d. J. bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Freyen- walde gegen Rückgabe dieser Obligationen nebst Zinsscheinen. Mit dem 1. Oktober d. J. hört die weitere Verzinsung auf.

Stargard, den 3. März 1856. :

Die ständishe Chaussee - Bau - Deputation des Saaßziger Kreises. : Palm.

[404] i Burladingen im Ober- Amtsbezirk Hechingen.

Im hiesigen Marktflecken, welcher im

1 Besiy einer Apotheke mit seinen 1500 Ein,

wohnern und in der Umgebung von noch sechs an- j

deren, kaum eine Stunde entlegenen Ortschaften bedeutende Praxis gewährt, soll wieder ein Arzt, der zugleich Wund- und Hebarzt ist, angestellt werden. Derselbe erhält nebst {chöner Woh- nung und 5 Klafter Buchenholz 200 Fl. jähr- lihes Warthgeld von der Gemeinde. Zu dieser Stelle Lusttragende wollen unter Vorlage ihrer Zeugnisse binnen 4 Wochen sih wen- den an das Königlich preußische Vogtamt. Burladingen , den 5. März 1856,

[425] Ediktalladung.

Zu dem überschuldeten Nachlaß des Kauf- manns Karl Ludwig Männels hier ist der Kon- kursprozeß eröffnet worden. :

Es werden hierdurch sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger genannten Männels, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche an denselben haben,

geladen, i den 12. August 1856, welcher zum Liquidations - Termine anberaumt worden ist, an Königlicher Gerichtsstelle allhier in Person oder dur gehörig legitimirte Be- vollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe der Ausschließung von diesem Kredit- wesen und bei Verlust der ihnen etwa zustehen- den Nechtäwohlthat der Wiedereinsegung in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Streitvertreter hierüber und nach Be- finden unter sich über die Priorität rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und

sodann i

den 1. Oktober 18956, der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides, welcher rücksihtlich der Ausbleibenden Mittags

12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden

wird, hierauf aber

Den L Do er L890, der Abhaltung eines Vergleichstermins, wozu die Betheiligten anderweit Vormittags an Ge- richtsftelle allhier zu erscheinen haben und wo- bei die Nichterscheinenden oder die, welche sich

nit oder nicht bestimmt erklären, für der Mehr-

ahl beitretend werden angesehen werden, dafern Pie, ein Vergleich nicht zu Stande kommen

ollte, / S den 25. Oktober 1856, der Jnrotulation der Akten und den 9. Dezember 18956, der Bekanntmachung eincs Locations - Erkennt- nisses, welches hinsichtlih der Ausbleibenden ebenfalls Mittags 12 Uhr für bekaunt gemacht angenommen werden wird, gewärtig zu sein. Auswärtige baben zu Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen. Auerbach, den 4. März 1896, Königliches Gericht daselbst, Seidel,

[452]

Norddeutsche Fluß-Dampf- schifffahrts-Gesell schaft.

Nachdem von hoher Königlich hannoverischer Regierung unserer Gesellschaft die Konzession er- theilt und derselben Corporationsrechte verliehen worden find, fordern wir, in Gemäßheit des §. 5 der Statuten, die Actienzeichner hierdurch auf, die erste Nate von 10 pCt oder Thlr. 20 —— pro Actie einzuzahlen.

Die Einzahlung kann nah Jnhalt der Ein-

ladung zur Actienzeichnung erfolgen: a) bei einem Mitgliede des Verwaltungsraths, b) bei den darin bezeichneten Handlungs- häusern,

507 (in Berlin bei den Herren Conrad & Klemme),

c) bei unserex Kasse in Harburg, gegen Empfangnahme der Jnterims-Quittungen, und muß dieselbe bis zum 15. April c. geleistet werden. Harburg, den 15. März 18956. Der Verwaltungsrath.

[358] Bekanntmachung.

Weimarische Bauk.

Jn Gemäßheit des §. 32, 7 des revidirten Bankstatuts hat der Verwaltungsrath der Wei- marischen Bank auf dem Grunde des Rechnungs- Abschlusses für das Jahr 1855 beschlossen, die

Dividende der Weimarischen Bank - Actien auf |

das Geschäftsjahr 1855 im Ganzen auf

Sechs und ein Viertel Prozent festzustellen. Dieselbe wird den Actionairen fol- gendermaßen gewährt:

1) Die Besißer von Actien Litt. A., welche für die erste Jahreshälfte gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 1 abschläglich bereits zivei Thaler ausgezahlt erhalten haben, empfan- gen gegenwärtig zur Erfüllung gegen Ausliefe-

rung des Dividendenscheins Nr. 2 weitere vier |

Thaler sieben Groschen sechs Pfennige pro Actie,

2) die Besißer von Actien Litt. B. aber, welchen nach der ersten Jahreshälfte zwei Pro- zent der geleisteten Einzahlungen mit elf Gro- schen sechs Pfennigen durch Aufrechnung an der nächsten Einzahlung bereits abshläglih gewährt worden sind, erhalten gégen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 2 die ihnen noch zuste- henden bier und ein Viertheil Prozent:

a) wenn sie im Juli oder August vorigen |

Jahres die Vollzahlung geleistet haben, mit weiteren drei Thaler fünf Groschen, und

b) wenn fie die Vollzahlung erst im Novem-

ber vorigen Jahres geleistet haben, mit |

weiteren zweiThaler sieben Groschen sechs Pfennigen pro Actie, an folgenden Stellen ausgezahlt:

in Weimar bei der Hauptstelle der | | múnder ausüben. . Niemand kann für fih und

Bank,

in Greiz und Pöôßnecck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Comp. und bei Breest u. Gelpdcke,

in Frankfurt a. M. bei Raphael Ers- |

langer, :

n LEApztg bel Heinrich KüUsMmnev u Comp. und bei dem dortigen Agenten der Weimarischen Bank, H. Edel,

in Magdeburg bei Spir u. Richter,

in Dresden bei Günthex u. Rudolph und

in Chemniy bei Louis Benndorf.

Weimar, am 23. Februar 1856.

Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank. Im Namen desselben der Vorfißende: Stichling Bekanntmachung.

Weimarische Bauk.

Die geehrten Actionaire der Weimarischen

Bank werden hierdurh zu der Sonnabend, den 29. März d. J.,

hier in Weimar stattfindenden ordentlichen General-Versammlung eingeladen. Dieselbe wird wiederum im sogenannten Bernhardssaale des hiesigen Rathhauses abgehalten werden und Morgens zehn Uhr beginnen. j

Jndem wir ferner zur öffentlihen Kenntniß bringen, ‘daß jeder der geehrten Actionaire den vom Verwaltungsrathe festgestellten Geschäfts-

Bekanntmachung

| General-Versammlung vertreten la

bericht der Direction über das abgelaufene Jahr vom 4. Márz an gratis an folgenden Stellen entnehmên fann : in Weimar bei der Hauptstelle der Bank,

in Greiz und Pôßneck bei den dortigen Filialbanken,

in Berlin bei Mendelssohn u. Co. und bei Breest u. Gelpcke,

in gran ffurt a. M. bei Naphael Erlanger,

in Leipzig bei Heinrich Küstner u. Co. und

bei H. Edel, dortigem Agenten der Wei- marischen Bank,

in Magdeburg bei Spir u. Richter,

in Dresden bei Günther u. Rudolph, und

in Chemniß bei Louis Benndorf, weisen wir zugleih in Betreff des Besuchs der General-Versammlung auf folgende statutmäßige Bestimmungen und fonst getroffene Anordnun- gen hin:

1) Jn der General - Versammlung zu erschei- nen und an den Beschlüssen derselben Theil zu nehmen sind nur diejenigen Actionaire berech- tigt (Y. 53 des revidirten Bankstatuts), welche am Tage der General - Versammlung und wäh- rend der Dauer derselben nit unter zehn, seit mindestens drei Wochen vor diesem Tage (also mindestens seit dem 8. März d. J.) ununter- brochen auf ihre Namen in den Büchern der Gesellschaft eingetragene Partial-Actien besißen und über diesen Besiß sih entweder durch die Actien selbst oder durch einen, zugleich die Num- mern der Actien angebenden Depositions\chein einer öffentlichen Behörde oder einer der vorhin genannten auswärtigen Bankstellen und Firmen, bei welcher sie die Actien niedergelegt haben, ausweisen.

2) Jeder stimmberechtigte Actionair, der sih

als solcher in der so eben unter 1 angegebenen

Weise ausgewiesen hat, kann sih im Verhinde- rungsfalle durch einen anderen stimmberechtig- ten Actionair, welchen er durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht legitimirt E in der en.

Firmen können ohne besondere Bevollmäch- tigung ihr Stimmrecht durch einen ihrer Theil- haber oder durch ihre Prokura - Träger, Ge-

| meinden und öffentliche Jnstitute durch einen

ibrer Nepräsentanten, Ehefrauen durch ihre Ebemänner und Minderjährige durch ihre Vor-

als Vertreter abwesender Actionaire mehr als 24 Stimmen in sich vereinigen (§. 54 des revi- dirten Bankstatuts).

3) Gegen Vorzeigung der Actien oder Depos fitionsscheine, so wie der Vollmachts-Urkunden, welche entweder Tags vorher, Morgens von 9 Uhr bis 1 Uhr und Nachmittags von 4 Uhr bis 7 Ubr, im Banklokale hierselbst oder am Tage der General-Versammlung, Mor- gens von 8 bis 10 Uhr, bei einem im hiesigen

| Rathhause zu diesem Behufe eingerichteten Büreau

der Weimarischen Bank, von da an aber nicht mehr, erfolgen kaun, wird, sobald die Legitimation genügend erbracht ist, eine Be- scheinigung, die als Einlaßkarte zur Versamm- lung dient, und mit ihr zugleich die nöthige Zahl von Stimmzetteln ausgehändigt.

4) Den Actionairen steht frei, Anträge vor die General - Versammlung zu bringen. Dies kann jedo nur in dem Falle geschehen, wenn ein motivirter Autrag spätestens 14 Tage bor dex anberaumten General - Versammlung dem Verwaltungsrathe shriftlich eingereiht und von mindestens 5 Actionairen, deren jeder wenigitens zehn auf seinen Namen eingetragene Partial- Actien besißen muß, unterschrieben ist. (§. 60 des revidirten Bankstatuts).

Weimar, am 23. Februar 1856.

Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank, Im Namen desselben der Vorsißende: Stichling.

äber das Erscheinen der ftenographischen Berichte des Herrenhauses und des Hauses der Avgeordneten.

Bis heute den 17. März 1856 find ausgegeben: 26! Vogeu der 1. 16. Sigung des Herrenhauses

804 c der 1. 37. Sißung des Hauses d 20 f anlagen, besteh. aus Aktensiücken - 6 a Petitionen

A s

er Abgeordneten

zusammen 132% Bogen.

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