1856 / 115 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

898

S Is ; Derselben Strafe unterliegt derjenige, welcher die Bewartung eines Dampffessels n hat (Kesselwärter), wenn er die zum gefahrlosen Betriebe des Kessels erforderlihen Verrichtungen unterläßt, oder einen, in gefahrlosem Zustande nicht befindlichen

Kessel in Betrieb erhält. 4

Insofern die Verleßung der dem Kesselwärter obliegenden Ver- pflihtungen (§. 2) mit Vorwissen des Kesselbesißers stattgefunden hat, trifft denselben diese Strafe ebenfalls. j

Der Kesselbesißer ist in diesem Falle für die gegen den Kessel=

wärter festgeseßten Geldstrafen subsidiarisch verhaftet und is es | dem Ermessen des Gerichts überlassen, die gegen ben Kesselwärter | nit vollstreckbare Geldstrafe von ihm einzuziehen, oder statt dessen die im Unvermögensfalle an die Stelle der Geldbuße tretende Frei-

heitsstrafe sogleich an dem Kesselwärter vollstrecken zu lassen.

wärtigen Gesehes zu erlassende Regulativ festgestellt. Se 9.

Auf die Besißer und Wärter von Dampfkesseln an Lokomoti- | ven und in Rhein - und Mosel - Dampfschiffen findet dieses Geseß

feine Anwendung. j ° 6. 0.

Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar- |

beiten ist mit der Ausführung dieses Geseßes beauftragt.

beigedrucktem Königlichen Jusiegel. i Gegeben Charlottenburg, den 7, Mai 1856.

(L, S) Friedrich Wilhelm. Simons.

von Manteuffel. von der Heydt.

von Raumer. von Westphalen, von Bodelshwingh, Graf von Waldersee, Für den Minister für die landwirth-

shaftlihen Angelegenheiten : von Manteuffel,

Ministerium für Handel, Sewerbe und öffentliche Arbeiten.

Erlaß vom 17. April 1856 betreffend den Ver- kehr mit bestellten Gewerbs - Erzeugnissen in an Oesterreich grenzenden Bezirken,

Erlaß vom 3. September 1855 (Staats - Anzeiger Nr. 245. S. 1817.) Handels- und Zoll-Vertrag vom 19, O 1853 (Staats-Anzeiger ry. 4153S. 1063.)

Zm Verfolg der durch unsern Erlaß vom 3. September v, J. zur Kenntniß der Königlichen Regierung gebrachten Vereinbarung mit der Kaiserlich österreichishen Regierung über ein, den Geschäfts= betrieb der Müller in den beiderseitigen Gebieten erleihterndes Verfahren, ist mit Rücksicht auf den Art, 18, des zwischen Preußen

und Oesterreih abgeschlossenen Handels - und Zollvertrages vom 19, Februar 1853 in Betreff der Fälle, in welchen Bestellungen

auf österreichische und beziehungsweise auf preußische Gewerbs-Er= | S :

j E / j : Glo | 04,993. 56,734. 65,665. 73,340: 76740. 79 633 89 903 12997 euani1se und rodutte überhau t vorlie en, eine wette ländi= | 4, L [282 s ¡,4U, ‘0, U, (J,090, 4,409, S0, 2014 zeugniss P jaup g ere Derslähdi=.. 29'903) 446 88,050. 89,202 und 89,555.

gung darüber herbeigeführt :

daß es weder in Preußen den österreichischen, noch in Oesterreich den preußischen Gewerbetreibenden und Produzenten verwehrt sei, |

“ihre Erzeugnisse auf Bestellung an inländische Parteien über die Grenze zu bringen, daß es hierbei gleichgültig sei, ob jene die Gegenstände selbst überbringen oder auf andere Weise an den Besteller übersenden, sobald sie nur nit damit hausiren, feine anderweitige Polizei = oder Gewerbevorschrift uud feine

Zollvorschrift übertreten, daß jedo zu einer Bestellung ein be-

stimmter Auftrag über dvie Menge und Beschaffenheit der zu

übersendenden Wagren für erforderlih zu erachten sei, dagegen | eine allgemeine Aufforderung, welhe an einen Gewerbetreibenden -

etwa dahin gerichtet wird, mit Waaren einer gewissen Gattung zu dem Besteller an dessen Wohnort zu kommen, nit ausreihe, um den Begriff einer Bestellung zu erfüllen. Das Kaiserlich Oesterreichische Handels - Ministerium hat die Statthaltereien in Böhmen und Mähren, so wie die Landesregie- rungen in Schlesien und Krakau beauftragt, die nach Vorstehendem

diesseits abgegebene Erklärung in den an Preußen grenzenden Be.

zirken zu veröffentlihen und die betreffenden Behörden mit An- weisung zu versehen , damit die Preußishen Gewerbetreibenden in der Einbringung bestellter Erzeugnisse unter gleichen Bedingungen in die an Preußen grenzenden Oesterreichishen Bezirke niht gehin- dert werden.

Mit Rücksicht hierauf veranlassen wir die Königliche Regie- rung, von den als maßgebend anerkannten Grundsäßen für die Gestattung des erwähnten Verkehrs auch ihrerseits die betheiligten Gewerbetreibenden und Behörden ihres Verwaltungs - Bezirks zur

4, Nachachtung in Kenntniß zu seben.

Die Kosten der nach der Vorschrift -unter Nr. 4 des Erlasses | vom 4. Januar 1831 (Geseß - Sammluug S. 243) und des Er- | lasses vom 27, September 1837 (Geseß-Sammlung S. 146) statt- findenden ersten Untersuhung eines Dampfkessels, ingleichen die Kosten der zur Ueberwähung der Vorschrift im §. 180 der Allgemeinen Gewerbe -= Ordnung vom 17. Januar 1845 (Ge- seßb-Sammlung S, 41), so wie im §. 1 dieses Geseßes vorzuneh- | menden ferneren Revisionen , fallen dem Besißer des Kessels zur Last. Sie werden durch das, von Unserem Minister für Handel, | Gewerbe und öffentliche Arbeiten behufs Ausführung des gegen-

Berlin, den 1/7. April 18356.

Der Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt,

An die Königliche Regierung zu N.

Der Finanz =- Minister, von Bodelschwingh.

Minifterium der geistlichen, Unterrich ts- und Medizinal- Angelegenheiten.

Der Kreis-Physikus, Sanitätsrath Dr, Schäfer, ist aus dem

E N Kreise Montjoie in den Kreis Düsseldorf verseßt; und Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und O üsseldorf versept; und

Der Thierarzt erster Klasse Shmiele zum Kreis = Thierarzt

des Kreises Preußisch-Holland ernannt worden,

Bie: fan bm aw üs. Die Ráume des neuen Königlichen Muscums werden am 18ten

dieses Monats und an folgenden Sonntagen von 11 bis 2 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 5 Sgr., zu wohlthätigem Zweck, dem Besuche des Publikums geöffnet sein. Der Eintritt erfolgt dur) den Eingang un:er dem Verbindungs-Bau zwischen beiden Museen,

Berlin, den 15. Mai 1856.

Kommission für den Bau des neuen Königlichen Museums.

Stanz: VTintsterizi 85.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der ten Klasse 143ter

Königl. Klassen - Lotterie fiel 1 Hauptgewinn von 10,000 Rthlr, auf Nr. 37,773. 2 Gewinne zu 5000 Riblr. auf Nr. 22/490

und 52,68, 1 Gewinn von 2000 Rthlr. fiel «uf -2tt/- 07,4128. 34 Gewinne zu 1000 Rthlr. fielen auf Nr. 6073, 9382. 16,669, 19,312. 21,548. 22,314, 31,785. 31,969. 32,652, 32,9641, 20-790, 41,098. 51,824, 55,329. 55,975, 56,821. 58,368, 61,435, 67,459. 68,616. 70,170, 70,211. 74,706f 72,893, 73,439, 74651. 76,707, 80,946, 82,199, 86,816. 89,323, 89,358. 89,385 und 89,797.

33 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. §47. 5147. 7977. 9511,

/ 10,398. 10,486. 11,840, 12,563. 14,420, 18,567. 20,316. 21,609.

30,179. 33,694. 45,274. 47,038, 47,919, 50,294. 92,245, 54,692.

68 Gewinne zu 200 Rthlr, auf Nr. 256. 2271, 3356. 3399, 3992. 3734, 7061, 8350. 10,026, 10,171. 13,3409, 101909, 17 221. 18,966. 18,5995, 20,794. 22,166. 23,212, 29,270, 33,903, 34 117. 39,738, 99,985. 37,025. 37,336. 37,477, 38,990, 40,701, 42,247. 42,265. 43,413. 43,530. 45,206. 45,838. 47,066. 48,771. 49,388. 93,034, 53,421. 54,763. 56,063. 56,421. 97,174. 57/713. 59,296. 60,428. 60,948, 62,953. 63,198. 67,838, E T0 72187. 72,908. 73,762. 73,923. 74,832. 76,515, 17,707, 78,454. 79,731.

| 80,787. 82,566. 85,628. 85,838. 86,893, 88,244 und 89,935,

Berlin, den 17, Mai 1856, Königliche General=Lotterte-Direction.

899

Kriegs-M inisterium.

Bekanutmachung vom 3. Mai 1856 betreffend die Zulässigkeit des Dienstaustritts eines zur Kriminal=-Untersuchung gezogenenStaatsbeamten.

Seine Majestät der König haben Sich durch einen Allerhöchsten Erlaß vom 22, Márz d. J. mit der von dem Königlichen Staate- Ministerium geäußerten Ansicht:

daß einem zur Kriminal-Untersuhung gezogenen Staatsbeamten vor Beendigung der Untersuchung der freiwillige Austritt aus seinem Dienstverhältniß gestattet werden kann, einverstanden zu erklären geruht. Die Königlichen Militair-Behörden werden hiervon in Kennt-

1 eseßt, h A vat 13: Mai 1886:

Kriegs=Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. Wasserschleben. von Clausewit.

Bekanntmach ung vom 10. Mai 1856 betreffend die Grundsähe für den Transport von Militair- Arxesta tem.

Das Kriegs-Ministerium findet sich veranlaßt, die Truppen |

darauf aufmerksam zu mathen, daß hinsichtlich des Transports der Militair-Arrestaten, z. B. Deserteure, Leute, welche zur Straf=

Abtheilung, oder zum Zuchthause, oder zur Festungs-Baugefangen- |

| | |

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 8, Mai 1856 betreffend die Bildung 2c. einer neuen Festungs- Inspection.

Die nachstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre :

Ich bestimme hierdurch, daß die durch Meine Ordre vom 22. Januar c. genehmigte neue Festungs =- Jnspection als 7te Festungs-Juspection bezeichnet und künftighin die Er ste Festungs= Inspection Stab Königsberg aus den Festungen Königsberg, Pillau, Veste Boyen, Graudenz, Thorn und Marienburgz die Zweite Festungs - Jnspection Stab Berlin aus den Sestungen Danzig, Colberg , Stettin, Swinemünde und Stral= sundz die Siebente Festungs =- Jnspection aus den Festungen Spandau, Cüstrin und Posen, und \onach die 4ste Ingenieur= Inspection aus der 1sten, 2ten und 7ten Festungs-JInspection und aus der 1sten Pionir = Jnspection gebildet werde. Das Kriegs- Ministerium hat hiernah das Weitere zu veranlassen.

Potsdam, den 8, Mai 1856.

(gez) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) Graf von Waldersee, An das Kriegs-Ministerium,

| wird der Armee hierdurch bekannt gemacht,

Berlin, den 13. Mai 1856,

Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement, Wasserschleben. Srommann.

haft abgeführt werden, oder welhe bei der Arbeiter-Abtheilung —— unter Transport-Begleitung eingestellt werden, folgende Grundsäße |

bestehen und zu beachten sind:

1) Die Gemeinden sind nur verpflichtet, die in ihren Bezirken | angehaltenen Deserteure und Militair - Arrestaten an die | nächste Militair-Behörde abzuliefern, in der Rheinprovinz | gegen Erstattung der Gebühren für die Civilbegleiter, in den

übrigen Provinzen unentgeltlich.

Den Militair-Behörden liegt ob, Militair-Arrestaten bis nach

demjenigen Orte militairisch transportiren zu lassen, von wo

Teiter=Iransport eines bereits von einer anderen Militair= Behörde übernommenen Arrestaten nicht heranzuziehen. Es is demnach

und sie dort der Civil-Behörde zum Weiter-Transport bis

zur nächsten Garnison durch Civil-Transporteure zu übergeben, |

Berlin, den 10, Mai 1856.

Kriegs-Ministerium. Graf Waldersee,

Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 2, Mai 1856 betreffend vie Untform der Sattler bt den TLUP p én,

Nachstehende Allerhöchste Kabinets = Ordre :

sollen, die sie sich aus dem ihnen zustehenden Mobilmachungsge!de

zu beschaffen haben. Diese Uniform foll sich von der durch Meine

Ordres vom 1. März und 6. Dezember v. J. für die Büchsen-

Abgereist: Der Chef des Ministeriums für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten Freiherr von Manteuffel, nah Lübben.

VBerlín, 17. Mai. Se. Majestät der König haben Aller-

: E S j / y =_ | gnadtast N 5 es ‘en=t

ab sie militairisch weiter transportirt werden können, also | Zn®ig|t geruht : dem Commandeur des 10ten Husaren-Regiments, von einem Garnisonorte zum anderen. Landwehr-Stämme, | s Y , E L z 7 Z ' / ; / Pr s ) z N F E E d - welche allein in einer Stadt garnisoniren, sind jedoch zum | es Herzogs von Braunschweig Hoheit ihm verliehenen Comman

Major Grafen zu Dohna, die Erlaubniß zur Anlegung des von

deur - Kreuzes zweiter Klasse des Ordens Heinrihs des Lwenz so

| wie dem Rittmeister von Treskow Ul. im 7ten Kürassier - Regi= | ment, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter - Kreuzes desselben

E Le nicht zulässig, die Militair-Arrestaten von Seiten des Mili- | "dens zu erthe len

tairs nur bis zur nächsten Transport-=Station zu eskortiren |

Personal - Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee-Fähuriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Versezungen.

: Den: 0, Mai. :: b. Sontard, Major vom Kaiser Alexander Gren. Negt., zum 2ten

| Command. des 3. Baïs. 1. Garde-Ldw. Regts. ernannt. b. Budrißki, | Hauptmann vom Kaiser Alexauder Gren. Negt. , zum Major befördert. | v. Ramm, Hauptm. vom 7. Artill. Regt., als Adjutant zur 4. Artill.- | Jnspection kommandirt. Vode, Pr. Lt. von demselb. Negt., zum Haupt- | mann befôrdert. Wesen er, Prem. Lieut. a la suite des 7. Ar- | tillerie-Negiments, unter Entbindung von seiner Stellung als Direc-

Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Jch, daß die Sattler | tions - Assistent der Geschüßgießerei, in das Regiment einrangirt.

der Truppen, sobald die Armee mobil wird, eine Uniform tragen ® | V Ul guy i | ôr Arugipen, ! L f 140 dès Negts, zum Directions - Asfistenten der Geschübßgießerei ernannt.

Burba ch 1., Pr. Lt. vom 3. Artill. Negt., unter Führung à la suite

| Schüßler, Sec. Lt. vom 3. Artill. Regt, zum Pr. Lt, Wimmel,

macher festgestellten nur dadur unterscheiden, daß sie statt des | Viebahn, Sec. Lt. vom 7,, ins 1.-Artill. Regt. verseßzt. v. Webern, | Gen. Major a. D,, zuleßt Commandeur der Z3ten (jeßigen 5ten) Juf.-

ponceaurothen eineu weißen Vorstoß erhält. Potsdam, den 2, Mai 1856.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) Graf von Waldersee.

An das Kriegs-Ministerium.

wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Berlin, den 6. ‘Mai 1856.

Kriegs - Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement, Gueinzius. Flgner.

char. P. Fähnr. vom 3, Wernekin ck, char. P. Fähnr. vom 7.,, von Unruh, v. Kalckreuth, Gustke, Bombardiecre vom 2., Haensel, Bombardier vom 4. Artill. Negt., zu P. Fähnrs. befördert. von

Brigade, der Charakter als Gen, Lieut., b. Oppen, Oberst a. D., zu- leßt Commandeur des 10, Hus. Regts., der Charakter als Gen. Major

verliehen. Den 8, Mai.

b. Zastrow, Oberst u. Kommandant von Stralsund, zum Comman- deur des 28, Juf. Negts., Bar. v. Dalwig, Oberst-Lieut. vom 40, Juf. Negt., zum Kommandanten von Stralsund ernannt. b. Shachtmeyer, Hauptm. à la suite des 1. Garde - Regts. zu Fuß, zum Major à la suite des 2. Jnf. (Königs-) Negts. befördert, und als Vorfißender der Gewehr- Prüfungs-Kommission bestätigt. b. Horn, Pr. Lt. vom.8. Juf. Regt, zum Hauptmann, v. Bagensky, Sec. Lt. vom dems. Regt., zum Prem. Lieutenant, Frhr. v. Rehenberg, P. Fähnr. von demselben Regiment, zum Sec. Lt., v. Windheim, Hauptm. bom 12. Juf. Regt., zum Major,

N E G Cl S HOMOIMES E E I N M-M T n I en ne E E M Ct ant

25 A I S A OMOIICHR: S E D R iris