1884 / 29 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Feb 1884 18:00:01 GMT) scan diff

zeichnen wollen, für den ein \ol{es Kolleg 1u dienen hat, fo ift dasselbe fehr \ck&wer zu fkonstruiren.

Ich darf vielleicht ein klein wenig Familienpolitik treiben : Einer weiner Vorfahren war der Begründer der populären Rechtêwifsen- saft, welcher als Mitglied des biesigen Ober-Tribunals das bekannte Handbuch über gemeinnützige Rebhtéwahrkbeiten verfaßte, der Mit- redaktor des Allyemcinen Landrechts; es war derselbe, der in Berlin ein Kolleg über das neue Allgemeine Landre{t für Gebildete las. Ich habe das mit Interesse verfolgt in der bekannten Sthrift über die Berliner Universität, und ih habe dabei die Ansicht gewonnen, daß, wenn cin neues Geseßbub erscheint, es in der That vielleicht möglich wäre, gewisse Grundwahrheiten auf dem Geb?ete des Privat- rets zusammenzufassen und sie dann einem gebildeten Kreise in populârer Spracbe begreiflich zu machen. Ic halte es auch theo- retisch für mögli, wenn wir einmal in den Besitz cines deutscen Privatrehts kommen sollten, ein solhes Kolleg zu konfstruiren ; aber dann bekommt das Kolleg ein anderes Gesiht, als daß man sagen könnte, die Geistlichen würden daraus diejenigen Kenntnisse sich ver- \{affen, die sie in den Stand seten, ihre Archive zu ordnen und die Rechtsangelegenheiten ihrer Kirchen zutreffend zu beurtheilen. Dazu würden wieder ganz andere Bedingungen gehören. E

Ich stehe bei näherem Eingehen würden wir uns vielleict vereinigen können diescr Anschauung soweit nahe, als i aner- Tenne, daß man dafür sorgen muß, daß die für den Beamtenstand im weitesten Sinne ich will die Geistlichen auch dazurebnen sich bestimmenden Studirenden ein für die Zwecke des Spezialfaches aptirtes Recht vorgetragen wird. Dafür wird auch bereits geforgt. Ich will nur an das Eisenbahnverkehrsrecht erinnern, das in neuerer Zeit unter Mitwirkung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten auf mehreren Universitäten zur Einführung gebracht ist. Ebenso lege ib großen Werth darauf, daß auch die Geistlichen \sih mit der Materie des Kircenrechts8 beschäftigen, aber cine gewisse Akgrerzung, meine Herren, muß immer vorhanden sein, sonst geht das Ganze meines Erachtens zu fehr in die Breite und man kommt nit über gewisse allgemeine Definitionen hiraus, die zwar akademish ret nüßlich sind, aber für das bürgerlihe Leben wenig praktischen Werth haben.

Zum S&luß komme ih zu den Bemerkungen des Hrn. Abg. Dr. Graf über den Lebrflubl der Hygiene oder medizinishen Chemie, der in Göttingen errichtet worden ist. In dieser Frace stehe ih zwischen dein Hrn. Abg. Graf und dem Hrn. Abg. Virhow in der Mitte. Ich gestehe dem Hrn. Abg. Virchow zu, daß er Recht bat, daß die medizinishe Chemie oder Hygiene ebenso wie die gerichtliche Medizin eine angewandte Wissenschaft ist, daß die Methoden und auch die Objekte, die dabei zur Erörterung und Durcbforshung kommen, auc in anderen Kollegien, wie er aber anerkennen wird, mit mehr oder weniger Zerstreuung oder Zufälligkeit, zur Sprache kommen müssen. Ich glaube auc, sein Einspruch ging nicht wohl dahin, daß er die Nüßlichkeit derartiger Kollegien Überhaupt bestreiten wollte. Das wäre in der That zu weitgehend; denn wie ih es eben {on an- deutete, werden in den rein wissenschaftlichen Kollegien und Uebungen die Untersuhung8methoden so sehr vertheilt und zerstreut zur Behandlung gebracht, daß es in der That von hohem Werthe ift, alle diese Methoden zusammenzufafsen und na einer bestimmten Richtung zu konzentriren. Ferner kommt in Betracht, daß wenn nunmehr in der neuen Prüfungs8ordnung für Aerzte die Hygiene als Prüfung8gegenftand eingeführt ift, wir uns auch fragen müssen, wie gelangen die zu prüfenden Aerzte dazu, fich über die hygienischen Probleme ein sieres Urtheil zu verschaffen ? Das können sie nur, wenn sie die verschiedenen Gegenstände, die in allerlei Kollegien und Studien ihnen entgegengetreten find, noch ein- mal mit dem speziellen Zielpunkte der Wirkung auf die öffentliche Gesundheit spflege zusammenfassen und fich klar machen, dann kommen noch verschiedentlibe Gegenstände in Betracht, die in anderen Kollegien bis heute wenigstens eingehender nicht behandelt werden, z. B. die ganze Wohnungsfrage; ih möchte auch die Frage der Nahrungs8- mittel, Luft, Bodenbeshaffenheit nennen, alles Gegenstände, über welche in ausreihender Weise bis jeßt in anderen Kollegien eine Er- örterung nicht stattfindet, Die Gefahr, die darin liegen soll, daß fich der Vegriff der Hygiene, so weit er ein lehrhaftes Objekt ist, noch nidt flar herausgestelt hat, kann ich nit erkennen ; dieer Dearif muß aus der Gesammtorganisation all- mählich fistgestelt werden. Jedenfalls kann i dieser möglihen Schwierigkeit wegen nicht müde werden in den An- strengungen, auf diesem Gebtete Fortschritte zu machen wie andere Staaten es bereits gethan haben und meines Wissens mit großem Erfolge. Jh will Sie mit meinen Zukunftsplänen nich{t bebelligen, aber ich halte in der That dafür, daß in ähnlicher Weise, wie das Retihsgesundheitsamt thätig ist, auch auf anderen Gebieten der Hygiene gearbeitet werden könnte, daß ih mir recht wohl eine Orga- nisation denken kann, die niht blos in einfacher Lehrthätigkeit ihren Abschluß findet, sondern die au die Möglichkeit gewährt, durch selbste ständige Forschung im Interesse der allgemeinen Wissenschaft neue Metboden und Fortschritte zu erzielen. Meine Herren ! Ih muß vor Allem auch daran denken, was wird aus unseren Medizinalbeamten ? Bon diesen verlangt man heute alles mögliche, aber nicht alles von dem, was man von ihnen verlangt, haben sie zu lernen Gelegenheit gehabt. Sie müssen sich später, wenn man so sagen darf, aus allen Ecken das Nöthige zusammensuhen. Es if ganz erstaunlih, welche Er- fahrungen in dieser Hinsicht die Examenskommissionen für Phy- siker machen. Ich halte dafür, daß es nüßlich ist, wenn {on ein Student, der die Absicht hat, sih für das Staatsmedizinalbeamten- thum zu bestimmen oder vorzubereiten, auf der Universität Anregung findet, sih mit der Wohnungsfrage, mit Luft, Wasser, Erde und Allem, was uns umgiebt, eingehender zu beschäftigen und sch klar zu machen, wie diefe verschiedenen Gegenstände auf unser öffentliches Gesundheitswesen einwirken. Man kann, glaube ich, ein sehr guter Mediziner sein und hat do für die Beurtheilung der hygienischen Verhältnisse wenig Anregung und Verständniß aus dem Universitäts- leben mitgebracht. Später sich Alles aber aus eigener Anschauung und Erfahrung anzueignen, ist \{wierig und nicht Jeder hat die Zeit dazu in seiner praktischen Arbeit. So meine i, ès liegt cin gesun- der Kern in dem gegenwärtigen Vorgehen der Ünterrichtsverwaltung, Ic bin, wie gesagt, noch nit ganz sicher über alle Ziele, die mir vor Augen {weben, aber der Anfang wird, wie ich glaube, Anerken- nung finden, und wenn die Wünsche, die mit Bezug auf die Hygiene ih auf dem Herzen habe, in Erfüllung gehen, so werden sie meines Erachtens unjerem Vaterlande niht zum Schaden gereichen.

_Der Abg. Dr. Enneccerus erklärte, wenn der Abg. Reichensperger die Einrichtung der An- und Abmeldefrist, wie sie jeßt bestehe, temängele, so gebe er demselben vollständig Recht und er möchte auf diesem Gebiete eine gründliche Remedur vorgenommen sehen. Die weitere Klage dieses Adgeordneten über den Unfleiß der Studirenden gestalte si im Wesentlichen zu einer Klage über den Unfleiß der Juristen, und in dieser Beziehung möchte auch er die Repetitorien, soweit sie zu Einpaukereien würden, wie der Minister gesagt habe, als eincn Krebsshaden bezeihnen; allein solhe Ein- paukereien fänden z. B. an seiner Universität (Marburg) und auch an verschiedenen anderen ni{cht statt. Den größten Uebelstand bilde in Bezug auf das juristishe Studium die Beschaffenheit des jeßigen ersten juristishen Examens, denn dasselbe, wie es jeßt gehandhabt werde, veranlajse nicht zu intensivem Studium, sondern zum Auswendiglernen. Eine Reform in dieser Hinsicht halte er für dringend geboten und er werde seine an den Justiz-Minister bereits einmal ge- richtete, freilih erfolglos gebliebene Bitte nach dieser Richtung hin au künftig wiederholen. Er wünsche namertlich praf- tische Arbeiten und er beziehe si hinsichtlich dieses Punktes auf den von dem FJuristentage gefaßten Be- f{luß, „eine prafktiswe Prüfung der Juristen nah Ver- lauf einiger Senzefter vorzunehmen; das würde eine

wesentlißhe Besserung der beklagten Zustände bedeuten. Das Duellwesen anlangend, fo erachte er das Erkennt- niß des Reichsgerichts, wonach auch eine Mensur mit Binden und Bandagen als ein Zweikampf mit tödtlihen Waffen hin- gestellt werde, für sehr bedauerlih. Der Student könne es nicht be- greifen, wie so eine Handlung, die ganz innerhalb der Regeln des studentischen Lebens liege, nun nach dem Strafgeseßbuch geahndet werden solle. Derselbe werde das Erkenntniß des Reichsgeriht nie verstehen. Der Student habe bei der Schlägermensur nicht das Bewußtsein, daß dieselbe einen tödtlichen Auêëgang nehmen könne. Den Frühschoppen an- langend, so stelle er sich - auf den Standpunkt des Abg. Windthorst. Er habe dem Frühschoppen nie gehuldigt und erahte ihn für \{chädlich. Die Promoiion in lateinischer Sprache anlangend, erachte er dafür, daß damit nur eine Verflahung erzielt werde; au möchte er, daß die Dissertationen für alle preußischen Uni- versitäten als obligatorish erklärt würden. Bezüglich der Vivisektion hoffe er, daß alle wahrhaft wissenschaftlichen Gut- acten in dieser Frage einig sein, und das Publikum zu Gunsten derselben aufklären werden.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Abg. von Zißewitz scheine seine (des Nedners) Bemerkungen über die Duellfrage als cinen Angriff auf die Corps aufgefaßt zu haben. Ex habe der- selben mit keiner Silbe gedacht, seine Bemerkungen seien ganz generell. Sollte die Hauptaufgabe der Corps aber im Duelliren bestehen, wie das nah der Rede des Abg. von Zißewitz ange- nommen werden könne, so sei er der Meinung, daß alles, was er vorhin gegen das Duellunwesen gesagl, sich gegen die Corpêstudenten rihten müsse, Er sei übrigens erstaunt, daß auch heute wieder das Duellwesen in Schuß genommen werde ; auf diese Weise könne demselben auf die Dauer nicht gesteuert werden. Nicht minder sei es für ihn wundersam, daß das hier öffentlih vertheidigt werde, was das Kriminalgeseßbuch mit Strafe bedrohe. Wäre es unter diesen Umständen nicht rich- tiger, eine Revision des Kriminalgeseßbuches vorzunehmen ? Er begrüße das Erkenntniß aus Leipzig, daß auh Schläger tödtliche Waffen seien, mit Befriedigung, denn er wisse, daß die Mersuren oft einen tödtliten Ausgang hätten. Er hoffe, die Universitätsbehörden und die Polizei würden in Folge dessen doppelt ihre Pflicht thun, um das Unwesen zu verhindern. Die Rechte sage, das Duell sei nöthig, weil die Studenten ihre Streitigkeiten sonst mit Stöcken ausmachen würden. Er glaube nit, daß junge Leute, die vom Gymnasium und aus guten Familien kämen, so ungesittet seien, daß sie es zu Schlägereien kommen lassen würden. Sollte dasselbe aber dennoch eintreten, so gäbe es Mittel genug, um derartige Vorkommnisse exemplarisch zu bestrafen. Daß Studenten sih auf dem Fechtboden übten, dagegen habe er nichts einzuwen- den, denn da gebrauche man keine tödtlichen Waffen. Aber das Duellwesen müsse unterbleiben, Mit dem Minister finde er, daß durch jenes Erkenntniß eine Wendung herbei- geführt sei, und er wolle hoffen, daß die Gerichte und die Universitäten nunmehr doppelt ihre Pflicht thun würden, um dem Duellunwesen entgegenzutreten. Jn Betreff der Vivisektionsfrage bemerke er, daß er abwarten werde, was die Enquete bringe. Er sei aber nicht zweifelhaft, daß mindestens ein sehr arger Mißbrauch mit der Vivisektion getrieben werde, und eine Be- s{hränkung derselben möglih und nothwendig jei, Wenn der Abg. Virchow gesagt habe, daß die Broschüren die Angelegen- heit fehr übertrieben, fo müsse er dem widersprechen. Er kenne Broschüren über diese Frage, die von den ahtbarsten Män- nern verfaßt seien, und es sei ungerechtfertigt, denselben einen Makel anzuhängen. Mit dem, was der Abg. Enneccerus über das Examen gesagt habe, sei er einverstanden. Er fei der Meinung, daß in der Mitte der Studienzeit ein Examen sehr wohl am Plate sei. Man könnte sogar die Frage auf- werfen, ob es nicht vortheilhaft sei, alle Zt all Examen abzuhalten. Es sei auch sehr bedauerlih, daß die praktischen Kollegien vershwunden seien. Dieselben seien niht nur eine passende Vorbereitung für den praktischen Dienst gewesen, sondern sie hätten auch Gelegenheit gegeben, dem Studenten zu zeigen, wozu die theoretishen Dinge eigent- lih gebrauht würden, Wollte man dieselben wieder einfüh- ren, fo würde auch das Einpaukwesen in Wegfall kommen. Er wünsche daher, daß die Anregung, die der Abg. Enneccerus gegeben, in ernste Erwägung gezogen werde, Auf einige andere Punkte werde er später eingehen können bei dem Titel, der die Akademie in Münster betreff2, Es sei nicht allenthalben so {hön, als es nah der beutigen Debatte \chei- nen könnte. Man habe heute sehr viel Licht gesehen, die Schattenseiten würden später naßkommen.

Der Abg. Dr. Wagner (Ost-Havelland) bemerkte, daß es {wer sei, für die Debatte noch neue Punkte aufzufinden, deshalb beshränke er sich auf einige kritische Bemerkungen. Was an den Studenten gerügt sei, sei in der Hauptsache rihtig. Aber er glaube, wenn man genau hinsehe, welcher der Grund der Schäden sei, so liege derselbe darin, daß die Universitäten nicht gewöhnliche Schulen seien. Nun gelte aber gerade für die Universitäten das Diktum: sint, ut sunt, aut non sint. Man müsse, wenn man mit der akademischen Freiheit nicht brehen wolle, auch die kleinen Schäden mit in den Kauf nehmen. Nach dem Bekenntniß aller Nationen und aller Auto- ritäten seien die preußischen Universitäten besser als die gleichen «5nstitute anderer Länder. So eckläre es sih au), daß Preußen Gelehrte in alle Länder aussenden könne. Die Angriffe auf die Corps kalte er nit für gere(tfertigt. Aus denselben seien die tühtigsien Leute hervorgegangen. Er selbst habe keinem Corps angehört, aber er wisse es aus Göttingen, daß von den Corpsstudenten diewissenschastlichen Arbeiten niht vernah- lässigt seien. Hier sei speziell auf die Juristen hiuge- wiesen worden, als auf die Kategorie von Studenten, die es am meisten an Fleiß fehlen ließen. Er plädire für dieselben um mildernde Umstände. Weshalb es in den ersten Semestern mit der Arbeit von den Studenten etwas leichter genommen werde, das liege in der Uebertreibung des Sqhulwesens, Die Anforderungen seien auf den Gymnasien gesteigert, und die Schuldisziplin werde mit übergroßer Strenge gehandhabt. Die jungen Leuten dürften niht einmal ein Glas Bier trinken, wenn sie durstig seien, Da sei es, phy- siologisch möchte er sagen, begreiflih, daß gegen diese Ueber- treibung eine Reaktion eintrete. Bei den Juristen selbst sei in Betracht zu ziehen, daß si dem juristishen Studium viele Leute widmeten, die keine ausgesprochene Neigung für einen bestimmten Beruf hätten. Der \pröde Stoff sei auch nicht geeignet, dieselben anzulocken, und es sei für sie deshalb nicht leiht, in die wissenshastlihe Arbeit hinein zu kommen. Fn Preußen liege au viel Shuld an dem Examen. Der Uebel- stand sei hier der, daß zum Unterschied von anderen deut- shen Staaten das Examen nicht ausschließlich von Univer-

sitätslehrern abgehalten werde, die genau wüßten, was sie z1c erwarten hätten. Die Praktiker, die in Preußen das Examen abhielten, verständen es nit, sih den jungen Leuten zu akko- modiren, und daher auch das shlimme System des Einpaukens, das gleichfalls in anderen Staaten unbekannt sei. Es sei bier ein Zwischenexamen in Anregung gebracht, dasselbe würde nur ge- eignet sein, den Universitäten einen \{hulmäßigeren Anstrich zu geben. Das übermäßige Kneipen tadelten Alle. Indessen müsse gesagt werden, daß der Frühschoppen eine alte akademische Tradition sei, die mit der akademischen Freiheit in Verbindung stehe. Bei dem Duellwesen sei von der rechten Seite bereits betont, daß, was hier als Duell bezeichnet werde, in Wahrheit nur eine Mensur, eine Paukerei sei, die cinen Ueber- rest des alten Turnierwesens bilde. Man sollte dasselbe also nicht fofort verurtheilen. Nur gegen die eigentlichen Duelle dürfe man sih wenden, aber diese bildeten eine verschwindend kleine Zahl. Auf 20 Mensuren komme kaum ein Duell. Der Gebrauch der lateinishen Sprache bei der Doktorpromotion sei eine leere erormalität. Er freue si deshalb, daß sie in Wegfall ge- kommen sei. Der Abg. Reichensperger habe es getadelt, daß die Botaniker auch in der Philosophie ein Examen zu machen hätten. Das fei niht allgemein der Fall, aber er möchte sich für eine Beibehaltung der philosophischen Prüfung erklären. Wer die Würde eines Doktors der Philosophie besißen wolle, von dem dürfe man eine Kenntniß der philosophischen Systeme verlangen. Es sei auf das Cliquenwesen auf den Univer- sitäten angespielt worden: Man sollte si erinnern, daß man es auch hier nur mit menschlihen Dingen zu thun habe. Nicht begreifen könne er die Behauptung des Abg. Virchow, daß mit der Einführung der neuen Wirthschaftspolitik der Gelehrtenexport abgenommen haben solle. Ein Austausch deutscher Gelehrter finde au heute noch statt innerhalb der Gebiete, wo die deutsche Sprache die herrschende Tel. AUr Vivisektionsfrage stche er etwas anders, als mehrere seiner politishen Freunde. Aber er halte es für berechtigt, dieselbe hier in Anregung zu bringen, nachdem die öffentliche Meinung auf sie gerichtet sei. Er selbst habe noch ein persönliches Interesse hierbei. Jn anonymen Zuschriften sei ihm bemerkt worden, er sei keinen Shuß Pulver werth, aber man wolle die Vivisektion an ihm vornehmen. Er müsse also wünschen, daß die Herren die Vivisektion an den Thieren recht fleißig übten, dieselbe werde dann vielleiht etwas glimpfsliher an ihm felbst vollzogen werden.

Der Abg. Dr. Langerhans betonte, als der Abg. Virchow von einem Gelehrtenproletariat gesprohen habe, habe der Minister dagegen protestirt und erklärt, die Lage der unbe- soldeten Extraordinarien sei eine eigentlich niht s{chlechte. Jm Etat finde man aber z. B. bei Königsberg in der medi- zinishen Fakultät 4 besoldete und 6 unbesoldecte Extraordi- arien, in Belt 12 besoldele und 18 unbesoldete, noch {limmer in Breslau auf 4 besoldete 10 unbesoldete. Aehn- lich liege es in der juristishen Fakultät z. B. der Universität Berlin. Der Abg. Virchow habe also mit seinen Aus- führungen bezüglih des Anspruchs auf Besoldung völlig Recht, es handele sich wirkl um ein Gelechrten- proletariat. Die Behauptung des Abg. Windhorst, es werde mit der Vivisektion ein arger Mißbrauh ge- trieben, müsse er bestimmt zurückweisen. Er kenne die Sache ziemlih genau und halte den Mißbrauch für rein unmögli, weil die Vivisektion nur in öffentlichen Anstalten zur Anwendung komme. Fn einer Broschüre werde vielleicht dieser oder jener Fall erzählt, in einer anderen Broschüre reproduzirt, gehe dann in dieser Weise dur zehn, zwölf Broschüren, und \o glaube man sqhließlih eine große Zahl von verschiedenen Einzeljällen vor sich zu haben. Was nun die Wirthschaftspolitik des Reiches anbetreffe, so trenne sie Deutschland doch einfah von den anderen Staaten nicht nur wirthschaftlih, sondern auch wissenschaftlich. Einzelne Pro- fessoren seien ja noch nach anderen Ländern gezogen, aber im Verhältniß zu früher äußerst wenige. Werde der Abg. Wagner ihm widersprehen, wenn er dem- selben sage, daß die Berufung eines hiesigen Professors nah VDesterreich heute fast abso!ut unmöglich sei? Zur Duell- frage könne er als ehemaliger Corpsbursh mit demselben Nechte sprechen, wie der Abg. von Zißewiß, und er sei gewiß in Hunderten von Fällen mehr als der Abg. von Hibewißz namentli als Sekfundant bei Duellen zugegen gewesen. Nun halte er die Uebelsiände bei den Mensuren keineswegs in dem Grade für beseitigt, wie der Abg. von Zißewiß dem Senioren- konvent nahrühme. Noch heute sei es in Jena Comment, daß auf der Mensur niht Jemand auslegen und warten könne, bis er angegriffen werde, sondern gegen harte Strafe müsse er sofort losshlagen. Daher sehe man auch alle jun- gen Herren, die von dort kämen, mit Gesichtern, die ungefähr wie Cotelettes aussähen. Auch bestehe heute noch die Unsitte, daß ein Corps zum andern einen Zettel mit Namen schreibe, das andere Corps Namen dagegen auf denselben Zettel schreibe, und dann duellirten sie sich. Bezüglih des Ausgangs der Duelle habe erx viel shlimmere Erfahrungen wie der Abg. von Zißewiß gemacht, nicht bloß bei Säbel- und Pistolen-, sondern au bei ganz einfahen Schlägermensuren. Jn seiner Gegenwart seien Augen ausgeschlagen, Lungen, Ärterien verleßt worden, unter seiner Mitwirkung als Sckundant, und diese Verleßungen hätten oft den Tod herbeigeführt. Der Abg. von Zitewißz fürchte, daß ohne Duell der Knüppel die Streitigkeiten ent- scheiden würde. Die Streitigkeiten müßten aber doch erst herbeigeführt werden. Die Duellanten kennten sich zum Theil gar nicht, hätten sih beinahe nie beleidigt, sich wahrsheinlih nie gesehen. Sei es denn außerdem ein Kulturfortschritt, wenn die gebildeten Klassen den ungebildeten und ärmeren ein solches Beispiel gäben, daß durch eine Rausferei eine Be- leidigung ausgemacht werde ? Das verwerfe ex und sei erstaunt, daßein Mitglied einer Fraktion, die so oft von ihrer Frömmigkeit und von der Mission der Kirche wie einer der allerfrömmsten Christen spreche, hier das Duell vertheidigen könne. Es gebe nichts Göttlicheres in dieser Welt, als wenn man seinen Feinden vergebe, das sei eine sehr schwere Aufgabe; die Rechte aber, die das Christenthum als Palladium hochhielten, dürften das Duell nicht begünstigen. Sei es verboten, so dürfe man hier überhaupt niht eine Entschuldigung desselben vor dem Lande aussprechen. Wie tief greife dieser Uebelstand nicht {hon in das bürgerliche Leben ein, man denke an die Reserveoffiziere! Entweder ändere man die Geseße odor man spreche sih hier entschieden peget die Duelle aus! Die Unsitte wirke verderblich und eleidigend auf alle Kreise der Gesellshaft. Seien nicht alle Leute vor dem Geseze gleih? Sollten sie sich nit duelliren dürfen, wenn Offiziere und Studenten es thäten? Wolle man das Duell, dann mache man das cristlihe Gesey, daß das Duell geseßzlih sanktionirt werde ;

an nicht den Muth dazu, dann ermuntere man auch He die E die das Vorurtheil wider das Geseß noch aufrecht erhielten und namenloses Unglück über die Familien

Z Hten ! S MREEE Diskussion wurde ges{lofsen.

Zersöónlih bemerkte der Abg. Dr. A, Reichensperger cite Aba, Virchow habe ihm seine Bemerkungen über das Cliquenwesen vorgeworfen. Er bemerke, daß sein (des Abg. Virchow) Name unter Mittheilungen über das Cliquen- wesen selbst figurire. Auf alle übrige Schmeicheleien, die der- selbe ihm gemacht habe, wolle er nicht eingehen, weil er glaube, daß sie niht so böse gemeint seien. Z E L

Der Abg. von Zißewihß erklärte, er sei nur für die S{lägermensuren als Waffenübungen eingetreten. m Uebri- gen bemerke er, wenn er auf die Ansichten des Abg, Langer- hans von Frömmigkeit angewiesen wäre, so müßte es um jeine Frömmigkeit s{hlecht bestellt sein. 2 E i

Der Abg. Dr. Enneccerus bemerkte, daß die Ansichten der Studenten in Betreff der Schlägermensuren andere seien, als die des N, Die Studenten könnten dabei keine

| Handlung tehen.

rasen Nbg. Dr, Wagner entgegnete dem Abg. Langerhans, daß seit der neuen Wirthschaftspolitik, das heißt feit 1879 feine Veränderung auf dem Exportgebiete der Protesjoren eingetreten sci. Von Oesterrei tönne also nur in früherer Zeit, etwa um das Jahr 1866, die Rede sein. G Der Regierungskommissar Geheime Regierungs-Rath Dr. Althoff erklärte bei der Position, um welche es sich hier handele, könne er dem Hause die Bemerkung machen, daß aus fahlihen Gründen nichts entgegenstehe, diese Position _zu freien. Die kleine Professur sei nur eine Aussterbeprofessur gewesen. Der Fall sei inzwischen eingetreten, der Fnhaber derselben sei gestorben. Er schlage dem Hause deshalb vor, die 5660 4 zu streichen, : i

Nach dieser Erklärung des Negierungskommissars wurde die Summe von m M ug Tit. 1 gestrichen und die Position minus derselben genehmigt. E | p U: h enthält als Zuschuß für die Universität Berlin 1 605 315 6 oder 57 690 6 mehr als im Vorjahre. Dieses Mehr wird gefordert für einen dritten ordentlichen Professor der Mathematik 6100 s, für zwei außerordentlihe Professo- ren der deutshen Philologie und der Botanik je 3100 6 und für Wohnungsgeldzuschüsse, Besoldung niederer Beamter, Unterhaltung der Parkanlagen hinter dem Universitätsgebäude und für die Kliniken.

Der Abg. Dr. Thilenius bemerkte, mit den Ausführun- gen des Abg. von Zißzewiß über die Studentenmensuren er- kläre er sih völlig einverstanden, und votire demselben seinen Dank dafür. Die Mehrforderungen im Etat für Berlin be- wiesen wiederum, wie die Regierung für die würdige Aus- stattung der Hochschule der Reichshauptstadt besorgt sei, in- dessen geschehe für einige in neuester Zeit zu bedeutender Ent- wickelung gelangte Spezialitäten in der medizinishen Wissen- haft noch niht genug; besondere Lehrstühle für diese Spezialitäten würden immer mehr zur Nothwendigkeit. Na- mentlih die wissenschaftlihen Methoden der Untersuchung der Nasen-, Rachen- und Kehlkopskrankheiten, die Rhinoskopie und Laryngoskopie, hätten einen eminenten Aufshwung in tech- nisher und pathologisher Bezichung genommen, der Unter- richt in diesen Fächern sei viel shwieriger geworden, und viel- leiht wäre es an der Zeit, für die Laryngoskopie und die operative Technik der Rhinoskopie eine außerordentlihe Pro- fessur zu kreiren. Dieser Unterricht liege bisher in den Hän- den der Privatdozenten fast auss{ließlich. Für die wissen- schaftliche Hygiene ließe sich in Berlin vielleiht durch bessere Dotirung des im Uebrigen prächtigen neuen pharmakologischen Instituts etwas mehr thun. E i

Der Abg. Schmidt (Stettin) erklärte sih gegen die vom Abg. Wagner vorgeschlagene Zusammenseßung der juristischen Prüfungskommission aus Professoren, weil dadur ein Dru auf die Studirenden ausgeübt werde, bei diesen Professoren Kollegien zu hören. Die philosophische z5akultät umsfasse die verschiedensten Disziplinen, sie sei in Straßburg schon getheilt ; es bleibe zu erwägen, ob fi dies auch für Berlin empfehle. Es fei besonders auffallend, daß die Besoldungen der Univer- fitäts-Professoren anders wie in den Verwaltungen normirt seien. Aeltere Professoren, welche sih als akademische Lehrer und als Verfasser werthvoller Werke hervorgethan jätten, erhielten öfter geringere Besoldungen als später berufene, worin eine Zurücksezung der älteren liege. Er empfehle diesen Etatstitel deshalb der Staatsregierung besonders zur Prüfung.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) begrüßte die Kreirung einer dritten ordentlichen Professur für Mathematik mit ganz besonderer Freude und befürwortete mit warmen Worten die Errichtung eines Lehrstuhls für Zahnheilkunde. Dieser Zweig der allgemeinen Medizin werde noch immer ungebührlich ver- nachlässigt, man exportire in allen Wissenëzweigen deutsche Gelehrte ins Ausland, müsse aber in der Zahnheilfkunde vom Auslande Kräfte importiren, wodurch Unjummen Geldes in

die Hände der elendesten Pfuscher gelangten. Hier müsse die

Regierung eintreten und ein allen Anforderungen entsprehen- des Fnstitut errilten, welhes auch den mechanischen Theil der Zahnheilkunde, die Anfertigung künsiliher Gebisse und dergleichen zu lehren haben würde. i

Der Regierungskommissar Geheime Kegierunzs-Rath Dr. Althoff erwiderte, daß der Lehrstuhl für Zahnheiikunde vorhan- den sei, früher vom Professor Albrecht eingenommen sei, und jeßt von dem Chirurgen Busch mitversehen werde... Die Ecrichtung eines würdigen Jastituts erachte au die Regierung für noth- wendig und bereite die Ausführung desselben sorgfältig vor.

Der Abg. Dr. Köhler empfahl zur Abstellung des Miß- standes, daß ältere, verdiente Professoren im Gehalt gegen die jüngeren zurückblieben, das österreichische und bayerische System der Alterszulagen für sämmtliche Professuren. ; ;

Der Abg. Schmidt (Stettin) bedauerte, daß die Jiegierung diesen Gegenstand noch nicht näher ins Auge gefaßt habe, und wünschte Abhülfe. S

Titel 2 wurde hierauf bewilligt.

Zu Tit. 3 (Zuschuß für die Universität Beirage von 141 934 6) be! | (Stettin), die Universität Greifswald ü 1 al preußishen Universitääen des geringsten Staatszuschusses ; bis vor kurzer Zeit hätten ihre eigenen Einnahmen zur Deckung der Ausgaben genügt. Es sei aber der Wunsch vorx- handen, den Bibliothekenfonds zu verstärken. E :

Der Abg. Dr. Bierling {loß sich diejem Wunsche aus genauer Kenntniß der Greifswalder Universitätsverhältnisje an.

Auch dieser Titel wurde bewilligt.

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. :

In einer geschäftlichen Miltheilung bemerkte _der Abg- Berger, er möchte den Präsidenten bitten, auf die Tagesord- nung ciner der nächsten Sißungen den Etat dieses Hauses zu seßen, bei welcher Gelegenheit auch der Neubau Lines Ge- chäftshauses zur Sprache gebracht werden solle. Biele Mit- glieder wollten nämlich ihre Stelluno zum Kultusetat von der Stellung abhängig machen, welche die Staatsregierung zu dieser Frage einnehmen werde. : A

Der Präsident behielt sich vor, zu geeigneter Zeit die Berathung dieses Spezialetats auf die Tagesordnung zu

eben. i: a Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag 11 Uhr.

Greifswald im 1

bemerkte der Abg. Schmidt

bezürfe von allen

E ————————

E E T EOREOEEEENERR T : J j ff Anzeiger. f E [Inserate r E E E De entlicher 5 g 4 Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- egister nimmt an: die Königliche Erpedition | 1. des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

3, : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation , U. 8. W.

Steckbriefe und Untersuchnungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Grosshandel.

Zinszahlung 8, Theater-Anzeigen. l von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten. /

E R F ——

SteEXbriefe und Untersuchungs - Sachen. [5646 l S iris Der gegen den Ar- beiter Franz Nudolf Wilhelm Simon aus Pase- walk, geboren am 17. Februar 1849 zu Pasewalk, unterm 27. Juni 1883 erlassene, danach in Stück 150 unter Nr. 28723 und zuleßt in Stück 242 unter Nr. 44521 erneuerte Steckbrief, wird nochmals cr- neuert. Königsberg N.-M,, den 25. Januar 1884, Königliches Amtsgericht. :

folgen wird.

[491]

[5647] | Stekbriefs-Erledigung. Der gegen den Commis Julius Meyer wegen \{chwerer Urkundenfälshung in den Akten U. R. II. 18, 84. unter dem 9. Januar 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW), den 28. Januar 1884. Königliches Landgericht T. Der Untersucungsrichter.

: 14. J [5652] Bekanntmachung. 1) Santowski, Friedri, Knecht, 27. Februar 1853 in Gr. Bellshwiß, 2) Katscher, Carl Wilhelm, Sw{lofser, geboren am 2. Januar 1851 in Rathau, 3) Rähmer, Gustav Carl, Musiker, geboren am 21. Juli 1857 in Rohndorf, i: 4) Rehling, Conrad Carl, Hauszimmermann, geboren am 28. November 1855 ¿n Bremen, 5) Duhnkrack, Johann Heinrich, Matrose, ge- boren am 18, September 1850 in Bremen, : sind dur rechtskräftiges Urtheil des hiefigen Schöffengerichts vom 17. Dezember 1883_ - wegen Uebertretung des §. 3602 Str. G. B. je zu einer Geldstrafe von vierzig (40) Mark, event. zu Da von vierzehn (14) Tage verurtheilt. s Antrag: Strafvollstrekung und Nach- richt zu den Akten 8. Nr. 50/1883. Bremen, den 31. Januar 1884, Das Amtsgericht. Stadtländer.

80 ß.

geboren am

[5717]

Ladefähigkeit.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Handfeste er- Bremen, den 31. Januar 1884.

Abthl. Erbe- und Handfesten-Amt. (gez) Blendermann. : Zur Beglauktigung: Ruete, Dr, Gerichtsschreiber.

Bekanntmachung.

Es hat das Aufgebot beantragt der Ausgedinger Johann Friedrich Wißlaug zu Tornow des für seinen Sohn, den Arbeiter Christian Wißlaug zu Tornow unter Nr. 1307 ausgestellten Sparkassenbuchs der Stadt Bobersberg über 117 4

Die E Z ive M aufgefordert, spätestens in dem auf den L, Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde org legen, Es die Kraftlos- erklärung derselben erfolgen wird. , Crossen a. Oder, den 12. November 1883, Königlices Amtegericht.

Bekanuntmahung.

Das nach Lübeck gehörige Brigg\schiff Wanderer,

Sciffer W. Günther, ist mit einer Besaßung von 7 Mean am 21. November 1883 von Gefle mit einer Ladung Holz auf Lübeck in See gegangen und am 24. desselben Monats in Svactklup gewesen. Seitdem fehlt wi gu jede Nachricht.

Das Schi ührte K: L B, E N al 1847 aus Holz erbaut und hatte 458,9 Kubikmeter = 161,99 Brittische Register-Tons

Alle Diejenigen, welhe über den Verbleib des Schiffes oder der Besaßung Auskunft zu geben ver- mögen, werden hierzu unter Zusicherung der Koften- erstattung aufgefordert.

Lübeck, den 29. Januar 1884,

Das Amtsgericht,

1) Catharina Träger, 2) 3) Sebastian Träger,

haltend, i wegen Ueberschreibung des von

Aufgebot von Urkunden.

der betreffenden Urkunde werden : D Mutationêverzeichniß

gehende Urtheil füc klären,

Amtsgericht zu Oppeuhecim auf Zum ZwedLe der

Franz,

[5180]

Durch Urtheil Königliche

Auszug.

vom

Anna Hansen, Ehefrau des

das Unterscheidungssignal

Cöln, den 28. Januar 1884,

Das Seeamt.

6. Verschiedene Bekanntmachungen, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. | 7. Literarische Anzeigen.

heim au der Erfte genannt, vertreten durch Hein- rich Wendel, Geschäftsmann in Oppenheim, klagen gegen die Geschwister und Erben der in Nackenheim wohnhaft gewesenen gnd verstorbenen O Peter So 1I1,, Glisabetha, geb. Träger, nämlih:

E pet x Wilhelm Träger, alle Drei in Nackenheim domizilirt, in Amerika wo unbekannt sich auf-

und ladet die Beklagten 2 Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl.

den 8. April 1884. Vormittags 9 Uhr. offentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Grofherzoglihen Amtsgerichts.

3, SSANUar d Landgericht IT. Civilkammer zu Cöln die zwischen der zu Cöln wohnenden geschäftslosen daselbst Handelsmannes Peter Mathias Küppers und deren genannten Ehemann bisher bestandene Gütergemein- saft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen, die Zwecke der Liquidation und Ausetinanderseßung vor den Notar Remy in Cöln verwktesen und dem Be- flagten die Kosten zur Last gelegt.

Der Anwalt der Klägerin :

Schmiß-Pranghe, Rechtsanwalt.

„Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenfstein

& Vogler, G. L. Daubde & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen arößeren Annoncen - Bureaux.

In der Börsen- J beilage. 2 ;

: Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

4365]

l Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 6, Fe- bruar 1884, Vormittags 10 Uhr, soll in unserer Garnisonbäckerei, Alexanderstr. 11 a, eine Quantität Roggenfleie, Fußmehl und Heusaamen 2c. gegen gleih baare Bezahlung öffentlih meistbietend vers kauft werden. Berlin, den 26, Januar 1884,

dem klägerischen Königliches Proviant-Amt.

Erblasser Jacob Rogles I. \. Zt. erworbenen, auf T den Namen der Erblasserin der Beklagten, Ehefrau R E S T

Peter Junker 111. in Nadckenheim stehenden, in der Gemarkung daselbst gelegenen Grundstück8s Flur X. Nr. 124,3. 931 Meter Aer, vorderste Hängstäker, Kl, 5 Reinertrag 52 Kr., mit dem Antrage, 1) die Mutation des vorbezeihneten Grundftück3 von dem Namen der Erblasserin der Beklagten auf denjenigen des Erblassers der Kläger Jacob Rogles I. in das zu verfugen, klagten zu den Kosten zu verurtheilen, auch das er- vorläufig vollstreckbar zu er-

5433 i | C iviilizn, Für die Kaiserlichen Werften zu Danzig, Wilhelmshaven und Kiel soll der für das Etatsjahr 1884/85 vorliegende Bedarf an Eisen in Blechen, Platten, Röhren und Eckeisen 2c., an eisernen Nieten, Band-, Feder- und Schweißstakbl, Kupfers hautplatten, Kupfer in Platten, Stangen und Röhren, Yellowmetall, Messingblech, Zinkbleck, Neusilberbleh, Weißblech und an Blei in Plaiten und Röhren bes \hafft werden. Geschlossene Offerten mit der „Aufe \hrift: „Submission auf Eisen, Kupfer, Blei 2c. sind zu dem am 1. März 1884, Nachmittags 3 Uhr, im diesseitigen Büreau anstehenden Termine einzureichen. Bedingungen liegen in der Registratur der unterzeihneten Behörde aus und sind für 46 2,00 zu beziehen, auch bei dem allgemeinen Submissionês anzeiger in Stuitgart einzusehen. Die speziellen Prüfungsvorschriften für Cisenmaterial zu Scbiffbau- zwecken vom Jahre 1874 sind auf besonderen Antrag gegen Einsendung von 4 2,00 Kopialien zu bee zichen. Kiel, den 31. Januar 1884, Kaiserliche Werft. Berwaltungs-Abtheilung.

2) die Be-

zur mündlichen

wird

1884 hat das

Verloosung, Amortisation, Zinszablung ü. s w. von öffentlichen Papieren.

wohnenden

um | [5660] l l Preußische Hypotheken-BVersicherungs- Actien-Gesellschaft. i Von derjenigen Hypothek, auf welche die nahe stehen“en Nummern unserer Hyvotheken-Antheil-

Fertifikate, nämlich: ;

n Nr. 1041 bis 1052 à 4 5000, 831, 80. 9000 229... D. 2 TOO:

Parteien

"

LO Aufgebot.

Auf Antrag von Julius Ziesing is zum Zwecke der Kraftloserklärung der von dem Antragsteller laut Registratur vom 26. April 1861 gewilligten und am 14. Juni 1861 abgelieferten Handfeste groß 150 Thlr, folgend nach 1650 Thlr., auf fein im Gebiete am rechten Weserufer, in der Feldmark Pagenthorn, an der Pagenthornerstraße Nr. 19, 20 und 21 belegenes, im Kataster mit 172Da., 172 Db., 172Ea., 172 Eb., 172 Fa., 172 Fb. bezeihnetes Immobile, eingetragen zu Gunsten von Notar Dr. Hermann Liborius Poft, als Bevollmächtigten von Sophie Dettmers in Buenos Ayrcs, das Aufgebot angeordnet. Der Auf- gebotstermin ist angeseßt auf

Dienstag, den 25. März 1884, L

Nathmittags 4 Uhr, E

in der Amtsgerichtsstube unten im Stadthause, Zimmer Nr. 9. : :

Der Inhaber der Handfeste wird aufgefordert, seine Rechte entweder vor dem Termin bei dem Amtsgerihte und zwar an der Kanzlei des Erbe- und Handfesten-Amts oder spätestens im Aufgebots-

Hoppenstedt. Schweisf\.

Bekanntmachung.

Auf Antrag der verehelichten Häusler Iosefa Weiß, geb. Scholz, in Ober-Kunzendorf wird deren Bruder, der verschollene Maurer Josef Scholz von Polnisch-Neudorf, Kreis Münsterberg, von welchem die leßten Nachrichten im Jahre 1865 aus Schwerin an seine Angehörigen gelangt sind, inhalts deren er damals nah Amerika au3zuwandern beabsichtigte, aufgefordert, fich spätestens in dem Aufgebotstermine den 17, Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr, bei uns zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Münsterberg, den 28, Januar 1884,

Königlicbes Amtsgericht. Koenig.

[5726]

[50141] Oeffentliche Zustellung. Die Erben des in Nacktenheim wohnhaft ge-

Veröffentlicht: Breuer, i E Gerichtsschreiber des Königlien Landgerichts.

(5675) Bekanntmachung.

In die Liste der beim Hanseatischen Ober-Landes-

gericht zugelaffenen Rechtsanwälte ist eingetragen :

Dr. Carl Emil Engelbrecht von Pustau zu

Bremen.

Hamburg, den 31. Januar 1884. : Das Hanseatische Ober-Landesgericht. S, Beschüt, Dr., Sekretär.

[5676]

In der Liste der bei uns zugelassenen RNechtsan- walte ift der Justizrath Nesewaun, weil verstorben, heute gelöscht worden.

Soldin, den, 30, Januar 1884,

Königliches Amtszericht.

wesenen, in Amerika gestorbenen, früheren Müllers,

termin anzumelden und die Handfeste vorzulegen,

späteren Privatmannes Jacob Rogles, in Naen-

ausgestellt sind, ist ein Theilbetrag von 4 9090 an uns zurüdgezahlt. :

Wir edeen die Jahaber der vorbezeichneten Cers tifikate hiermit zur Einsendung der Stücke auf, da- mit davon 4 9000 kassirt und die übrigen Stüke mit entsprewendem Vermerk versehen werden.

5662] Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft. l Mit MeoR auf unsere Bekanntmachung vom 98, v. Mts,, betreffend die Auszahlung der den Ins habern der Aktien zustehenden Rente von 91/5 %/9 = 41,40 M pro Aktie für das Jahr 1883, wird hier- dur bekannt gemacht, daß die Auszahlung au ers folgen wird j : T bei S. Bleichröder in B.rlin, . en 1. Februar 1884. Altong. ven ale Sirattions B, Geske. H. Telikampf.

E S E am