1884 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Gewerbe und Handel.

Santiago, 15. Dezember. Der vor Kurzem im Druck er- schienenen Statistik über den Handel Chiles im Jahre 1882 entnehmen wir nachstehende, den deutsden Handel interessirende An-

gaben :

Der Gesammtwerth aller im Jahre 1882 in Chile eingeführten Waaren belief \sih auf 174430 000 4, d. i. 22 940 000 A mehr als im Jahre 1881, während der Gesammtwerth der fremden in den Verbrauch des Landes Üübergegangenen Waaren 164 450 000 A be- trägt und gegen das Vorjahr eine Zunahme von 36 850 000 Æ zeigt.

Von den in Chile eingeführten Waaren (hauptsähli% Baum- Zucker, Wollenwaaren, Maschinerien, Säe,

wollenwaaren, Garn, Sifer, Papier 2c.) kamen: von Deutschland für

von Großbritannien für

von Frankreich für

von den Vereinigten ‘Staaten von

Amerika für

Ist biernach die Betheiligung Deutschlands an der Einfuhr na Chile im Verglei zu derjenigen von Großbritannien bedauerlich ge- ring, so tritt das Mißverhältniß noch mehr zu Tage, wenn man die Zunahme der Einfuhr der einzelnen Nationen nah Chile im leßten

Jahre mit einander vergleicht.

Die Mehreinfuhr des Jahres 1882 gegen das Vorjahr, in Pro- zenten au8gedrückt, beträgt nämlich :

für Deutschland . Großbritannien Frankreich

flügelt zu werden.

Unter den von Deutschland nah Chile importirten Waaren sind bemerkenswerth: Raffinirter Zucker im Betrage ron 3 130 000 , Stearinlihte, Kasimir, halbwollene j Bier, leere Säcke, wollene und halbwolle Kleiderstoffe, Wolengarn, Kattun, baumwollene Strüwpfe, Shawls und Longshawls, ächte Scchmucksachen, Eisen- und Kurzwaaren, baumwollene Gewebe für Baumwollendrillib, Streichhölzer, r Seidenwaaren aller Arten, glatte weiße baumwollene Gewebe, Bän- der aller Arten: feidene, wollene, baumwellene und gemischte, Dro- gueriewaaren, Pianofortes, Nähmaschinen, Steinkohlen, Cigarren, Arien, Tuche, Reis, baum-

Beinkleider,

Druckpapier, Maschinerien wollene Bettdecken , rohe

webe, Baumwollengarn aller

wollene Gewebe, Kleidungs\tüde, aller Arten,

wollene JIrdenwaaren,

trägt 85 600 909

Ferner sind hervorzuheben :

Felle u. a.

Von den ausgeführten Waaren gingen nah

Deutschland für .

Großbritannien für .

Frankreich für

den Ver. Staaten v. Ame:-tka für Nach Deutschland wurden vornehmlich folgende chilenishe Er-

zeugnisse ausgeführt :

Sohlleder, Jod, Salpeter, Guano, Barren-Kupfer, Kupfer-

Regulus, Rinderfelle, Wachs, Honig, s{chwefelhaltige Silbererze,

die Vereinigten Staaten von Amerika. 47,41 , Während die Vereinigten Staaten in Folge der Verbesserung ihrer Verbindungen mit Süd-Amerika die größte Zunahme auf- weisen, zeigt Deutschland leider die allergeringste und sollte daher alle Energie aufbieten, um von den anderen Nationen nit über-

aller vngebleichte Arten, Schuhwerk aller Arten, baumwollene Ums@&lagetücher, Pfropfen, Artikel für Modistinnen, Flanell, Ponchos, Hüte aller Arten, Möbel, Posamentierwaaren, Baumwollen-Damast, Flaschen, Knöpfe, Saffian, Konfekt und Süßig- keiten, Hopfen, Wein, Fensterglas, elastische Gewebe, kleine baum- wollene Tücher, Merino, Kallico, Gewebe für Säcke, farbige baum- Leinen-Zwillib, Spiegel aller Arten Bettdecken, Seifen aller Spitzen aller Arten, Uhren aller Arten, Teppichstofe, Drahtnägel, Sonaen- und Regenscbirme aller Arten, gedruckte Bücher, Werkzeuge aller Arten, eiserne Nägel, Kaschmir, Eßbestecke, Unterhosen und Unterjacken, Farben, trockene und zubereitete, fünstlibe Blumen, Lampen und Leuchter, Briefpapier, Berliner Blau, Kravatten und Halsbinden, Handschuhe, Federmesser, sarcheartige baumwollene Ge- webe, Nähnadeln, Alpaccas, Holz zum Fourniren.

Der Gesammtwerth aller aus dem freien Verkehr ausgeführten Waaren belief sih auf 212 400 000 Æ, auf 31870 000 M mehr als im Jahre 1881, Dieselben bestanden theils in Erzeugnissen Chiles, sowie derjenigen von Chile okkupirten peruanischen und bolivianischen Gebietstheile, deren Annexion beabsictigt wird, theils in fremden, in Chile naturalisirten Waaren. Die erste Stelle unter den ausgeführten Waaren nimmi Salpeter ein, Der Werth der Ausfuhr desselben be-

Kupfer, Weizen, Silber, Wolle,

3 800 000 A erfahren, trogdem für Sterbefälle 2527 000 e und an Dividenden 1 447 400 A ausgezahlt wurden.

Aus Elbing wird der „B. Börs.-Ztg.* geschrieben, daß die telegraphishe Meldung über das Brandunglück in den Etablissements der Shichau'’shen Eisengießerei, Maschinen- und Lo- komotivfabrit insofern unrichtig ist, als au nit ein Arbeiter entlassen wird, vielmehr Vorsorge getroffen worden ist, daß in den von dem Brande nicht betroffenen Etablissements, der Schiffswerft und namentli der Lokomotivfabrik, in welher Nahtshichten einge- führt sind, sämmtliche Arbeiter beschäftigt werden.

Die nähste Börsen-Versammlung zu Essen findet am 10. März 1884 im Kasino (bei C. Rothe) statt.

London, 5, März. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll- auktion waren Preise unverändert.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 5. März, (W. T. B,) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Oder“ ift heute früh 5 Uhr in Southampton eingetroffen.

Hamburg, 5. März. (W. T. B.) Der Postdampfer eWestphalia“ der Hamburg - Amerikanischen Patdcket- fahrt-Aktiengesellshaft ist heute Morgen 11 Uhr in New- York eingetroffen.

Hamburg, 6. März. (W. T. B.) Der Postdampfer 5 „Holsatia“ der Hamburg - Amerikanischen Packetfahrt- 21,51 9%, Aktiengesellschaft hat, von Westindien kommend, heute Lizard E Í passirt.

28 940 000 A 72 840 000 , 25080000 ,

8310000 ,

Verkin, 6. März 1884.

Vaterländischer Frauen- Verein.

Nah Allerhöchster Bestimmung FIhrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährige Generalversamm- lung des Vaterländischen Frauen-Vereins am Dienstag, den 25. März d. I, Abends 64 Uhr, im Adlersaale des Königlichen Palais, Ein- gang Behrenstraße 41, statt, wozu wir die Mitglieder ves Haupt- vereins und der Zweigvereine hierdurch freundlichst einladen.

Zur Legitimation beim Eingange dient die Mitgliedskarte.

Zugleich bemerken wir, daß nah §8. 5 und 6 des Vereinsstatuts zur Aufnahme in den Verein als ordentliche Mitglieder unbescoltene Frauen und Jungfrauen ohne Unterschied des Glaubens und Standes befähigt sind, welche für die Dauer ihrer Mitgliedschaft {i ver- pflichten, einen Beitrag von monatlich wenigstens 50 4 zur Vereins- kafse zu zahlen und weiblihe Handarbeiten für die Zwecke des Vereins unentgeltlih auszuführen oder sonst für den Verein nat Maßgabe der Umstände thätig zu sein.

Außerordentlihes Mitglied des Vereins wird ein Jedec, der cinen regelmäßigen Geldbeitrag zur Vereinskafse zu zahlen sich verpflichtet.

Etwaige Gesuche um Aufnahme in den: Verein mit Angabe des zu zahlenden Geldbeitrages bitten wir an unser Bureau Wilhelm- ftraße 73 hierselbst zu richten.

Berlin, den 20, Februar 1884.

Der Verstand des Vaterländishen Frauen-Vereins. Charlotte Gräfin von Iyzenplißt.

und wollene Umschlageilicher,

Krystallwaaren,

baumwollene Ge-

fertige Hemden

Parfümerien , 1 Actzsoda,

Arten,

Die Mitglieder der Königin-Augusta-Stiftung für die Berliner Feuerwehr traten gestern Nachmittag im Konferenz» saal der Feuerwehr, in der Lindenstraße, zur diesjährigen General- versammlung zusammen. Die Stiftung hat sich au im letztoer- gangenen Jahre der fortgeseßten Huld Ihrer Majestäten zu erfreuen gebabt. Das Polizei-Präsidium stellte au im vergangenen Jahre der Stiftung eine Beihülfe aus den Zinsen des Strafgelder- fonds der Feuerwehr in Höhe von 1500 M zur Verfü ung; eine gleice Summe überwies der Aus\cuß der Hygiene-Ausftellung. Aub der Deutsche Feuerwehr-Aus\{chuß förderte die Zwecke der Stiftunç, durch einen Beitrag. Die Gesammteinnahme belief si, mit Einschluß des Bestandes von 580 K, auf 15561 M Berwendet wurden davon zu Unterstüßungen 10967 m Invalide Mannschaften der Feuerwehr wurden am Schluß des Jahres

. 11210000 . 157510000 , 15210000 , 7810000 ,

ihnen; einem zweiten wurde die Unterstützung entzogen auf Grund des S. 7 des Statuts, und bci zwei weiteren wurde die Zablung vorläufig \iftirt, weil eine hervorragende Bedürftigkeit nicht mehr vorlag. Am Scblusse des Jahres 1883 erhielten somit nur noch 30 Invaliden Beihülfe; ebenso hat sich die Zahl dec unterstützten Wittwen von 33 auf 29 vermindert : 2 wurden neu übernommen, 6 schieden aus und zwar 5, weil au bei ihnen die Verhältnifse sih gebessert haben.

Algarrobilla, Nüsse, Barren-Silber; darunter befindet ih Sob!k- —————

leder im Betrage von 3210000 Der Werth der direkten Ausfuhr nach Deutschland nahm in diesem Jahre im Vergleich mit derjenigen des Jahres 1881 um

2430 000 A. zu.

Der erste Pferdemarkt der Berliner Viehmarkts- hat ein zufriedenstellendes Resultat ge- liefert. Nit daß ein übermäßig großer Auftrieb, wie das beim Frühjahrêmarkt auch gar nit zu erwarten war, stattgefunden hätte (es find im Ganzen ca. 2000 Pferde eingeliefert worden), wohl aber wurde durch die Theilnahme, gezeigt hat, der Beweis geliefert , tung cinem fühlbaren Bedücfniß abgeholfen ift. 1 wärtige Händler ersCienen in Berlin zum ersten Male, um sich über die Bedeutung dieses Marktes zu orientiren und werden denselben Tünftig mit gutem Material beschicken. j des Marktes waren mit neuem Zutrieb, wie von vornherein zu er- warten war, da man bisher nur eintägige Pferdemärkte kannte, nur \{wach versehen; immerhin war auch an diesen Tagen, troß der Märkte in Charlottenburg und We die vom ersten Tcge in den Stallungen verbliebenen zahlreichen Thiere

Preußischen Bodenkredit-

Aktien-Gesellscbaft

befserer Qualität.

Das Kuratorium der Afktien-Bank hat den Anträgen der dem Reservefonds 213 116 # zuzuführen, wodurch si derselbe auf 1959 116 Æ erhöht; ferner das ganze briefe mit 240 000 M, auf das Bankgebäude 37 850 4, für Anferti- gung von Hypothekenbriefen, Dividendenbogen und Stempel 32 051 46 abzuschreiben und 72000 Æ als Gewinn pro 1884 vorzutragen. Die hiernach sih ergebende Dividende beträ Tantiemen für Kuratorium und Direk den im Vorjahre erzielten Gewinnen, welche erst im Januar cr. zur Hebung gelangten, sind pro 1884 weitere 150 000 A reservirt und dur die starke Verloosung von 5 °%% diesem Jahre eine Zinsersparniß

ißensee, noch lebhafter Handel für

at, nah Abzug der statutenmäßigen tion, 54% =33 Æ pro Aktie. Von

Hypothekenbriefen wird \sich in esem i von mindestens 150 000 M. ergeben. Für die Beurtheilung der Bilanz pro 1883 kommt in Betracht, daß im vorigen Jahre ca. 1350 000 X 59%/9 Hypothekenbriefe 1. und TI. Serie mit 110 °%/% rückzahlbar zur Verloosung gelangten, außerdem ca. 1 900000 M 5 9/9 Hypothekenbriefe L, IL, III., V. und VI. Serie Fein is an der Börse aufgekauft wurden und das sehr bedeutende | Frau

Der Beginn des letzten in der Gewerhbe-Akademie, Klosterstr. 3E, Hörsaal I, statifindenden öffentlihen Unterrihtsfursus in der vereinfachten(Neu-)Stolze'schen Stenographie für Damen und Herren is nunmebr definitiv auf Dienstag, den 11, Mârz, Abeads 8s Uhr, fesigeseßt worden, und sind Meldungen (Kostenbeitrag 3 M inkl. Lehrbuch) bis dahin zulässig: im Abgeordnetenhause, Leip ziger- straße 75, im Bureau des „Invalidendank“, beim Kastellan Hrn. Kutscher, Klosterstr. 36, und bei dem Leiter des Unterrichts, Hrn. L, Loepert, gepr. Lehrer ter Stenographie, 8. Mathieustr. 1511, sowie auch vor Beginn im Hörsaal.

Die „Kölnische Ztg.“ shreibt: Der Aufshwung, welen :ns- besondere in Süddeutschland das Kunstgewerbe genommen, hat den Frauen auf ihrem eigensten Gebiete, der weiblichen Hand- arbeit, ein {ônes Feld der Bethätigung ers{lossen, auf dem si ihr feinfühlender Farbensinn in gleiher Weise zu bewähren vermag, wie ihr feiner Geshmack in dekorativer Ausstattung der Wohnräume. Unendlih bildend und fördernd hat in dieser Richtung die von der Frau Großherzogin von Baden im Jahre 1867 zu Karls- ruhe begründete Kunststikereishule gewirkt, welche die erste Abtheilung des Badischen Frauenvereins bildet und neben dem guten Zwecke, ihren Schülerinnen einen lohnenden Verdienst zu sichern,!das \chöône Ziel verfolgt, den Geshinack zu läutern und in weiteste Kreise Verständniß für edle Form und die Bedingungen eines gesuuden Stils zu tragen. Die Schule erreiht dieses in Wahrheit reforma- torische Ziel, indem sie nur von Künstlerhand entworfene Muster ihren Schülerinnen vorlegt und auch die Ausführung derselben künst- lerischer Leitung unterstellt. Auf diese Art gelangen nur Original- werke in den Verkehr, welhe durch geseßlihe Hinterlegung der Muster gegen jede unbefugte Nachahmung ges{chütt sind. So steht denn die Schule in hoher Blüthe, sie hat erre:cht, was ehedem die Handarbeiten deutsher Frauen auszeichnete, Sormbildung und teHnishe Fertigkeit, insbesondere auf dem Gebiete der alt- deutschen Leinen- und Brokaitstickerei. Die hohe Protektorin hat den Wunsch ausgesprochen, Arbeiten diejer Kunststierei-Schule in Cöln auéstellen zu lassen, um die Leistungen der Schule auch in weiteren Kreisen bekannt zu mahen. An die Vorsitzende des Bazar-Vereins, Regierungs-Präsident von Bernuth, ist die Aufforderung er-

die sich von allen Seiten daß mit dieser Einrich- Viele aus-

Der zweite und dritte Tag

Direktion gemäß bescblofssen, Disagio auf 4 9/6 Hypotheken-

gio hierauf aus dem Betriebe bestritten worden ist, sowie daß ferner ret diefe Ausftellung zu veranftalten. Demgemäß wird die Au s-

der Amoríisations-Zuschlags-Fonds mit ca. 28000 4 von Neuem dotirt wurde, so daß derselbe jet mit ca. 205 000 M figurirt. Mitteldeutsche Kreditbank. Der Aufsichtsrath dieser | li Vank hat beschlossen, der Generalver - Dividende von 5} %/6 für das Jahr Die Lebensversicherun Stuttgart hat im vergangenen erzielt: Es wurden 3787 neue Ve abges{lossen, und es erhöhte sich dad d um Jahres\{luß, abzüglih der Ausfälle durh Tod 2c., auf 44 690 P 200 A Der Bankfonds stie 44 500 000 4 und hat gegen das Vorjahr eine Zunahme von ca.

olicen-+ über 6 683

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sammlung die Vertheilung einer 1883 in Vorschlag zu bringen.

g8- und Ersparnißbank in Jahre 1883 folgende Resultate rsicherungen über 20 133 350 M4. T N urch der Versicherungsbestard bis

tellung in der zweiten Hälfte dieses Monats in dem obern Saale des Regierungsgebäudes stattfinden. Der Tag selbs voraus\icht- Lâtare wird noch näher bekannt gemacht werden. Alle, weile sih für die Förderung des Knunstgewerbes interessiren, var Allem aber der weiblihen Handarbeit ein wohlwollendes Muter widmen, een gewiß gern die Ausstellung besuhen und reiche Befriedigung nden.

Aus Athen wird der „Polit. Corresp.“ geschrieben: Obwohl sie s{wächer geworden sind, dauern die Erdstöße ia T chesme und Chi 98 noch immer fort, wobei das Rollen und sonstige S nah jedem Stoße zunimmt. Seit dem Unglückstage, dem 3. April

auf über

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1882 34 unterstüßt. Jm Laufe des Jahres 1883 verstarb einer von |

1881, sind im Laufe der beiden Jahre 1882 und 1883 in Ghios 3416 fteinerne Häuser, 5445 Holzbaracken, 215 Schulen und An- stalten, 30 Kirchen und 20 öffentlihe Brunnen neu erbaut worden.

Residenz-Theater. Fr. Ottilie Genée wird nur viermal in den beiden Stücken „Die Frau Deputirtin* und „Madame Flott“ auftreten und demnäcst in der Novität ,Zerftreut“ eine der Haupt- rollen spielen. Jn wie unvergeßlihem Andenken Fr. Ottilie Genée als Lustspieldarstellerin steht, beweist wohl der mstand, daß ihr Gustav zu Putliß sein Lustspiel , Der Salzdirektor“ in einem äußerst \{meichelhaften Schreiben überlassen hat, der Künstlerin gleichzeitig anheimstellend, sich das Stück für ihre künstlerische Eigenart umzu- arbeiten. Das ist denn auc geschehen, und so führt dafselbe jetzt den Titel: „Die Frau Deputirtin.“

…. Belle-Alliance-Theater. In dem Sc{wank Amerifa- nis{ch“, welcher morgen zum ersten Male in Scene geht, sind von den Gästen des Wallner-Theaters die Frls, Hiller, Düring und Löffler sowie die Herren Niedt, Guthery, Alexander und Ottbert in den Hauptrollen beschäftigt.

Paris, 3. Mârz. Richard Wagner feierte gestern im Concert Lamoureux im Château-d’Eau-Theater wiederum große Triumphe. Es kam der erste Akt von „Lristan und Isolde“ zur Aufführung. Die darstellenden Künstler wie das Orchester leisteten Vorzügliches, und das nach mehreren Tausenden zählende Publikum bezeugte dem Werk des deutshen Meisters einen Beifall, wie thn enthufiastisher und stürmischer eine Zuhörerschaft überzeugtefter Wagnerianer in Deutschland nit hätte kundthun können.

Im Saale des Hotel de Rome gab gestern Abend die Pianistin Frl. K Lemm ein Concert, in welhem diese ar- muthige junge Dame die D-moll-Sonate von Beethoven, eine Bar- carole von Rubinstein, eine Etüde von Chopin, polnishe Tänze von Scharwenka, das „Ende vom Lied® von R. Schumann und „Lüßtzows wilde Jagd“ von Kullak zum Vortrage brachte. Der leßtere zeugte von Ges{mack und guter Schulung, jedoch ließ die Sicherheit der Ausführung noch manches zu wünschen. Am besten gelang der jungen Künstlerin die Sonate, in der sie eine \{öône Art der Tonbildung und Klarheit der Phrasirung zeigte und dafür auc vielen Beifall fand. Dagegen hätte die doch so dankbare Rubinsteinshe Barcarole viel effektvoller klingen können. In der Etüde schienen die Läufe nicht ausgeglichen genug, und in den polnischen Tänzen war au rythmisch manes verfehlt. Die vorzügliche Akustik des Saales spielte dabei manchmal die Rolle einer ret indiskreten Denunziantin. Mit der brillanten Kullakschen Bravour-Paraphrase über Lüßows wilde Jagd, welche den Beschluß bildete, ma§te die Concertgeberin jedo Vieles wieder gut. Fr. Clara Bindhoff e dieselbe dur eine Reihe von Liedervortcägen von Marcello, Schubert, Alexis Holländer und Brahms und erwies sih wieder als die vortreffliche Altistin, als welche sie gier längst geschäßt ist. Zu geringe Achtsamk-it auf die vorzügliche, jubtite Akastik verleitete aub sie, wie wir dies \ckon an anderen in diesem Saale aufgetretenen Sängerinnen bemerken mußten, Anfangs zu unnöthiger Forcirung der Stimme und in Folze dessen Beeinträchtigung des Tones; später aber legte \ich die ge\chäßte Künstlerin mehr Zurückhaltung auf und erfreute denn auch namentli mit den reizen- den Liedern von Aleris Holländer, die sie mit Wärme und Feingefühl vortrug, die Hörer in hohem Maße. Der Königlihe Kammer- musikus Hr. Fr. Struß spielte mit köstlich gesangreichem Ton das {chöne Adagio aus dem 9. Concert von L, Spohr und ferner eine ungarisbe Phantasie (von Hofmann-Struß), in welcher er unter vielem Beifall scine mit untadeliger Korrektheit und Reinheit des Tons in seltener Weise gepaarte Virtuosität glänzend dokumentirte.

&r. Amalie Joachim bringt in dem nächbsten Concert im Krollschen Theater, am Sonnabend, aus „Figaro's Hochzeit“ die Arien des Pagen („Voi che sapete“ und „Non 80 più cosa 80n“) zum Vortrage, sowie Lieder von Schubert (Sulcika, Geheimniß), Bra9ns (Botschaft), Schumann (Der arme Peter, Röselein, Kinder- wacht, Sandmann), Rubinstein (Waldhexe, Gelb rollt mir zu Füßen, Gs blinkt der Thau), Mendelssohn (Auf Flügeln des Gesanges, Frühlingslied), Lindblatt (Auf dem Berge) und Chopin (Litthauishes Lied). Zugleich tritt in diesem Concert ein Violinsolist, Hr. Wilhelm Ohliger auf, der auswärts sehr erfolgreich gewirkt hat. Er wird Stücke von Léonard, Raff und au eigene Compositionen spielen. Nächst diesem werden auch die Geschwister, Fcl. Fernanda und Hr. Robert Henriques aus Kopenhagen, welche bei ihrem jüngst hier gegebenen Concert sih den Beifall der Kritik erworben haben, mitwirken.

LiterarischeNeuigkeiten und perciodisheSchriften.

„Deutsche Kolonialzeitung. Organ des Deutschen Kolonia[l- vereins in Frankfurt a. M. 5. Heft, Inhalt: Paraguay in Bezug auf Ackerbau, Forstwirths{aft und Viehzuht. Von C. von Güli. Die türkisch-\yrishen Provinzen in handelspolitis&er Hinsicht. I. Die Tagespresse in Egypten. Deutsche Niederlassungen an der Südsee. Der Auswanderungsstrom im Jahre 1883, 11. 2) Die Auêwanderung aus belgischen und niederländischen Häfen. 3) Statistik des New-Yorker Hafens von 1883. 4) Die Einwanderung in die Vereinigten Staaten, 5) Die englische Emigration. 6) Aus welchen Berufsarten rekrutirte \sih die deutsche Einwanderung in die Ver- einigten Staaten vom 1. Juli 1882 bis Ende Juni 18832 Aus Mexiko. Das neue Kolonisationsgesez. Der Export Mexikos. Deutsche Konsulatsberihte. 2) Japan. Die Papierindustrie in den Vereinigten Staaten. Literatur. Echo aus allen Welttheilen. Sprechsaal. Büchertish. Jllustrationen: Ein Kannibale von Neu- Britannien. Tättowirung der Marshall-Jnsulaner.

Deutsche Landwirth\chaftlihe Presse. Nr. 19. Inhalt: Ueber Kartoffelkultur. Von Ernst Ring-Düppel bei Zehlendorf. Feuilleton. Teichkarpfenwirthschaft. (Mit Abbildungen.) Fischerei. Ueber Butterbereitung. Vortrag von Frau Haune-Nielsen. Einladung, sich an einem Versuche, Korbweiden-Anlagen zu düngen, zu betheiligen, Von Krahe, Bürgermeister in Prummern bei Geilen- kirhen (Rheinprovinz). Correspondenzen. Berlin. Hildesheim. Kiel. St. Petersburg. Ausstellungen. Sport. Preußischer Landtag. I, Session der 1II, Sißungs-Periode des Königlichen Landes-ODekonomie-Kollegiums. Deutscher Landwirth\chaftsrath. Patentliste. Landwirthschaftlihe Lehranstalten. Aus dem Rechtsgebtet. Sprechsaal. Handel und Verkehr.

Forstwissenschaftliches Centralblatt. Heft 3. Jn- halt : Originalartikel: Ueber die Bedeutung einiger holzverarbeiten- den Industriezweige. Von Dr. R. Weber, Oberförster und Dozent in München. (Forts.) Forstliche Wünsche aus Thüringen. Noch einmal das Rechnungsiahr und Wirthschaftëjahr der orstverwaltung. Mittheilungen: Eine forstlihe Reise im \üdöstlichen Frankreich. Von Kreis-Forstmeister Freiherr von Raesfeldt in Müncen. Lite- rarishe Berichte : Nr. 9. Beiträge zur Lehre von den Dur{forstun- gen, Schlagstellungen und Lichtungsheben. Von G. Kraft, K. pr. Forst- meister. Nr. 10. Ueber den Wortstreit vowEinzel- und Gesammt- interesse in der Forstwirthschaft, Vortrag, gehalten im staatswifsen- N Verein in Straßburg von C. E. Ney. Nr. 11. Unter- uhungen aus dem forstbotanishen Jnstitute zu München. Von R. Hartig. Notizen. Anzeigen.

Redacteur : Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druckt W, Elsner. Sechs Beilagen (einsch{ließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 07

Berlin, Donnerstag, den 6. März

1884,

Königreich Preußen.

Ministerium des Fnnern.

Negulativ

ur Ordnung des Geschäftsganges und des Ver-

Thees bei den Kreisausschüssen und den an

Stelle des Kreisausschusses tretenden Behörden

{Stadtaus\s{uß, Magistrat) im Geltungsbereiche der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872,

An Stelle des Regulativs zur Ordnung des Geschäfts- ‘ganges bei den Kreis- (Stadt-) auss{üssen vom 2 April 1878 treten vom 1. April 1884 ob gemäß 8. 166 der Kreis- ¿ordnung vom 13. Dezember 1872 und §. 56 des Geseßes über ‘die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 die nastehenden Bestimmungen :

Geschäftskreis. 8 L

Der Kreisaus\{uß hat j

a. in der Kreis-Kommunalverwaltung die ihm dur die :Krei2ordnung übertragenen Geschäfte zu versehen,

b. in der allgemeinen Landesverwaltung nah näherer ‘Vorschrift der Geseße mitzuwirken (8. 4 Abs. 1 des Landes- ‘verwaltungsgeseßes) und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Ent- scheidung im Verwaltungssireitoerfahren) auszuüben (8. 7 Abs. 1 und 2 a. a. O.).

Der Stadtausschuß in Stadtkreisen und der Magistrat in ¿den einem Landkreise angehörigen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern tritt bezüglih der unter Litt. þ bezeich: ‘neten Geschäfte in den dur die Gesetze besonders bestimmten Fällen an Stelle des Kreisausschusscs (8. 4 Abs. 2 a. a. O.).

Die in den nachfolgenden Paragraphen für den Kreis- ausshuß gegebenen Vorschriften gelten auc für den Siadt: eausschuß und den Magistrat, soweit keine be‘oudere Bestim- mung getroffen ist.

Verfahren.

Das Verfahren des Kreisausschu}ses hinsichtlih der in ‘8. 1 Litt. b erwähnten Geschäfte ist in den geseßlich besonders bezeihneten Fällen das Verwaltungsstreitverfahren, im Uebrigen das Beschlußverfahren, nah näherer Vorschrist des Landes- verwaltung8geseßes und der für gewisse Angelegenheiten, ins- Vesondere auch zur Ausführung der Reichs - Gewerbeordnung, erlassenen Bestimmungen.

Sitzungen.

S D Der Kreisauss{huß versammelt sich auf Berufung seines “Vorsißenden. Dem Vorsizenden bieibt es überlassen, im Vor- ‘aus regelmäßige Sißungstage zu bestimnien. Behinderung der Mitglieder.

8. 4. S Eir. Mitglied, welches durch Krankheit oder durch sonslige

«L

‘nit zu beseitigende Umstände verhindert ist, einer Sihung

beizuwohnen oder sih der Wahrnehmung der ihm sonst oh-

Aiegenden Geschäfte zu unterziehen , hat dies dem Vorsitzenden

sofort anzuzeigen. : j Mitglieder, welche eine längere Entfernung von ihrem

‘Wohnort beabsichtigen, haben dies dem Vorsißenden zeitig

anzuzeigen. Ferien. 8. 5. Der Kreisauss{huß hält Feri-n während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Dieselben sind zwei Wochen vor ihrem Beginn durch das Kreisblatt beziehungsweise das zur Aufnahme fkreispolizeilicher Bekanntmachungen bestimmte

Blait zur öffentlihen Kenntniß zu bringen.

Während der Ferien dürscn Termine zur mündlichen

‘Verhandlung der Regel nah nur in schleunigen Sachen ah-

gehalten werden. i | / : Auf den Lauf der geseßlichen Fristen bleiben die Ferien

ohne Einfluß,

Befugnisse des Vorsitzenden,

S. 6. i Der Vorsißende (Z. 136 der Kreizordnung; 88. 36, 37 des Landesverwaltungsgeseßes) leitet und beaufsichtigt den ge- Fammten Geschäftsgang und sorgt für die prompte Erlediguag

der Geschäfte.

Er eröffnet die eingehenden Shriftstücke und vermerkt

‘auf denselben den Tag des Eingangs. Für den Fall der Be-

hinderung des Vorsißenden beziehungsweise dessen Stell- vertreters im Vorsige kann ein vereidigter Bureaubeamter des Kreisausshusses mit der Eröffnung und Präsentation der ein- gehenden Schriftsiücke beauftragt werden.

Jst von einer Partei im Verwaltungsstreitverfahren, der Vorschrift des 8. 66 des Landesverwaltungsgeseßes zuwiver, die Einreihung von Duplikaten verabsäumt, so kann die An- fertigung derselben auf Kosten der Vartei von dem Vorsitzenden angeordnet werden.

Qi

Der Vorsißende vertheilt die Geschäfte unter die Mit: glieder des Kollegiums. Jn den zur kollegialishen Beschluß- fassung oder Entscheidung gelangenden Sachen bestellt der Vorsißende aus der Zahl der Mitglieder einen Referenten und nah Befinden einen Korreferenten; auch kann er sich selbjt und da, wo ein Syndikus angestellt ist, auch diesen zum Re- ferenten oder zum Korreferenten ernennen.

Er zeichnet die Konzepte Mee Verfügungen.

Abgesehen von den Fällen, in welchen das Gesey SS. 60, 64, 86, 111, 117, 122 a. a. D. den Vorsitzenden des Kreisausshusses ermächtigt bezw. anweist, Namens der Behörde Verfügungen oder Bescheide zu exlassen, werden Verfügungen, welche, ohne der sahlihen Be- shlußfassung oder Entscheidung vorzugreifen, zur Vor- bereitung derselben dienen oder die Leitung des Verfahrens bezwecken und für welche die Zustimmung ves Kollegiums nicht besonders vorgeschrieben ist (8. 118 a. a, O.)

der Regel nah ohne Vortrag im Kollegium entweder von dem Vorsigzenden selbst oder unter seiner Mitzeihnung von dem- jenigen Mitgliede erlassen, welhem der Vorsitzende die Be- arbeitung der Sache überträgt. Ergiebt sich zwischen diesem Mitgliede und dem Vorsizenden eine Meinungsverschiedenheit oder wird gegen das Verfügte Einspruch erhoben, so ist die Beschlußfassung des Kollegiums hierüber herbeizuführen.

Dem Ermessen des Vorsißenden bleibt es in allen Fällen überlassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzu- ordnen.

S. 9.

Der Vorsißende leitet die Verhandlungen und Berathun- gen in den Sigungen ; bei der Absimmung stellt er die Fragen und sammelt die Stimmen vorbehaltlih der Entscheidung des Kollegiums, falls über die Fragestelung oder über das Ergebniß der Abstiwimung eine Meinungsverschiedenheit ent- steht Bei der Abstimmung giebt der Referent, soweit er Stiwmreht hat (8. 132 der Kreisordnung), seine Stimme zuerst ab.

Beweisaufnahme. 8. 10.

In denjenigen Angelegenheiten, welche zu dem im 8. 1 Litt, b bezeihneten Geschästsfkreise gehören, ist der Kreis8au8- {uß sowohl im Verwaltungé streitverfahren als im Beschluß- v.rfahren (8. 2) zur Aufnahme des Beweises nah näherer Vorschrift der 88. 76 bis 79 und 120 a. a. O. befugt.

Mündliche Verhandlung. A

Die im Verwaltun; sstreitverfahren oder Beschiußverfahren (5. 2) zur mündlichen Verhandlung gelangenden Sachen werden der Regel nah in der durch den Borsitßenden be- stimmten, durch Aushang vor dem Sizungszimmer bckannt zu machenden Reihenfolge erledigt.

In der Vorladung is die zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anzugeben. Die mündliche Verhandlung ist durch einen Vortrag des Réef.renten über das Sachver- hältniß einzuleiten ; bei dem Erscheinen sämmtliher Bethei- ligten kann der Vorsißende diesen den Vortrag des Sachver- halts übe:lassen. Der Vorsizende hat dahin zu wirken, daß das Sachverhältniß vollständig aufgeklärt und die sachdien- lihen Anträge von den Bellteltigten gestellt werden.

2,

Durch Aufnahme in das Protokoll über die mündliche Verhandlung sind insbesondere festzustellen :

a, neue thatsächlihe Erklärungen und neue Anträge der Betheiligten oder die Thatsache, daß solche aus den Vorträgen der Betheiligten niht zu entnehmen waren ;

b, Anertenntnisse, Verzichtleistungen und Vergleiche, durch welche der gel¿end gemachte Auspruch ganz oder theil- weise erledigt wird;

c. die Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, welche im Termin zur mündlichen Verhandlung vernonmen werden ;

d. die zum Zwede der Aujklärung des Sachverhalts oder der förmlichen Beweisaufnahme erfolgte Vorlegung von Akten und Verlesung von Schriftstücken ;

e, das Ergebniß eines im Termin eingenommenen Augenscheins.

Das Protokoll ist insoweit, als es die sub a bis e be- zeichneten Gegenstände betrifft, den Vetheiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen. Jn dem Protokoll ist zu bemerken, daß dies geshehen und die Genehmigung erfolgt sei oder welhe Einwendungen erhoben sind.

Den Betheiligten is auf Antrag Abschrift des über die mündlihe Verhandlung aufgenommenen Protokolls zu ertheilen.

Q. 18.

Der Vorsißende handhabt gemäß 88. 72, 119 a. a. D. die Ordnung in der wündlichen Verhandlung und führt er- forderlichen Falls einen Beschluß des Kollegiums über den Ausschluß der S s G

Der Vorsißende verkündet die ergangene Entscheidung oder den ergangenen Beschluß. Wird die Verkündigung der Gründe der Entscheidung oder des Beschlusses für angemessen erachtet, so erfolgt sie dur Vorlesung derselben, oder dur mündlih-: Mittheilung ihres wesentlichen Jnhaltes.

Hat die Verkündigung der Entscheidung oder des Be- \{hlusses nicht sofort erfolgen können, so bedarf es zu diesem Behufe niht dér Anberaumung ciner besonderen Sitzung ; vielmehr genügt die Zustellung der mit Gründen versehenen Entscheidung oder des Beschlusses an die Betheiligten.

Nur in denjenigen Angelegenheiten, auf welche der S. 21 der Reichs - Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 Anwendung findet, muß die Verkündigung der Entscheidung oder des Beschlusses stets in öffentliher Sitzung erfolgen. Erscheint in derartigen Sachen die Aussetzung der Entschei- dung oder des Beschlusses nothwendig, so erfolgt die Ver- kündigung in einer weiteren Sißung, welche sofort anzu- beraumen und den Parteien bekannt zu machen ist.

Urschriften und Ausfertigungen. 8. 15.

Alle Entscheidungen, Bescheide, Beschlüsse und Ver- fügungen, welche von der Behörde als Kollegium er- lassen werden, sind in der Ausfertigung mit der die Behörde bezeichnenden Unterschrist (Der Kreis8aus\{huß des Kreises “N. N., Der Stadtausshuß des Stadtkreises N. N., Der Magistrat) zu versehen und von dem Vorsitzenden zu vollziehen. Bei Bescheiden und Verfügungen, welche von dem Vorsigenden erlassen werden und gegen welche das Geseßz ausdrüdcklich den Antrag auf mündliche Verhandlung oder auf Kollegialbeshluß zuläßt (§8. 60, 64 Abs. 3, 111 Abs. 3, 117 Abs. 3 des Landesverwaltiungsgesetes), lautet die Unterschrift :

Namens des Kreisausschusses. Der Vorsitzende.

Die Urschristen der von dem Kollegium erlassenen Ent: scheidungen, Bescheide und Beschlüsse sind von dem Vorsizens den und wenigstens zwei Mitgliedern zu vollziehen.

Die Ausfertigungen der im Verwaltungsfstreitverfahren

ergangenen Entscheidungen sind mit der Ueberschrift :

„Jm Namen des Königs“

und mit dem Siegel der Behörde für die Kreis- und Stadtausshüsse preußisher Aoler mit einer die Behörde be- zeihnenden Umschrift, für den Magistrat das Magistrats- siegel zu versehen. Dieselben müssen im Eingange den Siztungstag, an welchem die Entscheidung getroffen worden ist, und die Mitglieder der Behörde, welhe an der Abstimmung Theil genommen haben, ersehen lassen.

Bezüglih der Urkunden über Nechtsgeschäfte und der Vollmachten eines Kreisverbandes bewendet es bei der Vor- schrift des §. 137 Abs. 3 der Kreisordnung.

8. 16.

Die gemäß 8. 64 Abs. 4, 67, 86 Abs, 4, 111 Abs. 2, 117 Aódf. 3, 122 Abs. 2 des Landesverwaltungsgeseßes zu er- theilende Belehrung über die Rechtsmittel ist stets am Schlusse der betreffenden Bescheide und Verfügungen, und zwar, falls in denselben der dispositive ZInhalt von der Begründung ge= schieden is, am Schlusse der Gründe in einer thunlichst in die Augen fallenden äußeren Form zu ertheilen.

Zustellungen. S 15

Alle Namens d:8 Kreisausshu}ses zu bewirkenden Zu- stellungen erfolgen durch die eigenen Beamten desselben oder durch die demselben nacgeordneten Behörden (städtische Polizei- verwaltungen, Amtsvorsteher, Gemein devorsteher, Gutsvorsteher) oder dur die Post. Jm Uebrigen finden auf diese Zustellun- gen die Vorschristen des Nachtrages zu dem Regulativ für den Geschäftsgang bei dem Ober-Verwaltungsgerihte, vom 22. September 1881 (Min. Bl. f. d. inn. Verw. 1882. S, 42), mit der Maßgabe, daß die Zustellungsurkunde durch eine be- glaubigte Empfangsbescheinigung der zur Annahme legitimirten

-

Person erseßt werden kann, sinngemäße Anwendung.

Einreichung der Akten an die höhere Jnstanz. ; 8. 18,

Bei der Einreichung der Akten an die höhere Jnstanz ist auf Vollständ1akeit des einzusendenden Materials an Vorakten u. dergl. Bedacht zu nehmen und außerdem Folgendes zu beachten :

1) Die Akten sind zu foliiren, mit einem vorzuheftenden vollständigen Fnhaltsverzeihnisse zu versehen und mittelst be- sonderen Begleitverichtes einzureichen, in welchem auf die Aktenfolien der angefohtenen Entscheidung oder des angefo- tenen Beschlusses, der in der höheren Instanz gewechselten Er- klärungen und der von den Betheiligten ausgestellten Voll- machten zu verweisen ist.

2) «n diesem Berichte sind kurz ersihtlih zu machen :

a, die Art des Verfahrens und die Bezeichnung des Rechtsmittels (Beschwerde, Berufung, Revision) ;

b. Name, Stand und Wohnort der Betheiligten und die Bezeichnung Desjenigen, der das Rechtsmittel eingelegt hat ;

c. der Gegenstand des Verfahrens ;

d. im Verwaltungsstreitverfahren der Werth des Streit- gegenstandes,

8. 19,

Wenn gemäß §8. 82 des Landesverwaltungsgeseßes aus Gründen des öffentlichen Interesses gegen die Ent)cheidung des Kreisausshusses von dem Vorsißenden Berufung eingelegt ist, so hat derselbe hiervon sofort dem Regierungs-Präsidenten, zum Zwecke der Bestellung eines Kommissars für die Ver=- handlung vor dem Bezirksaus\chusse gemäß 8. 84 a. a. D, Anzeige zu machen.

Wenn gemäß § 92 (§. 74 Abs. 2) a. a. O. ein besonderer Kommissar des Regierungs-Präsidenten zur Wahrnehmung des öffentlichen Juteresses an der mündlichen Verhandlung in zweiter Jnstanz vor dem Bezirksausshu}se Theil genommen hat und demnächst gegen die ergangene Entscheidung Seitens einer Partei das Rechtsmittel der Revision eingelegt wird, so hat der Kreisausshuß hiervon dem Regierungs-Präsidenten Anzeige zu machen und zwar gleichzeitig mit der Einforderung der Gegenerklärung auf die Anmeldungs- und Rechtfertigungs= schrift. Abschrift dieser Schriftsäße ist dem Regierungs-Präsiz= denten auf Verlangen mitzutheilen.

Kosten. 8 20.

Die Einziehung der Kosten und baaren Auslagen des Verfahrens gemäß 8. 108, 124, 157 Nr. 2 a. a. D, 8.93 dexr Reichs-Gewerbeordnung, erfolgt nah Maßgabe der hierüber besonders ergehenden Bestimmungen.

_Die Festseßung der einer Partei im Verwaltungsstreit= versahren zu eritattenden baaren Auslagen gemäß 8. 108 des. Landesverwaltungsgeseßzes erfolgt auf Antrag der Partei, er- forderlichen Falles nah Anhörung des Gegners.

Geschäftskontrolbücher.

8. 21.

Die Einrichtung der erforderlichen Geschäftskontrolbücher bleibt bis auf Weiteres der Bestimmung des Regierungs= Präsidenten, für den Stadtaus\s{huß zu Berlin der des Oberz Präsidenten überlassen.

Geschäftsjahr, Jahresbericht, i 8. 22. W Das Geschäftsjahr der Kreisausshüsse ist das Kalender- jahr.

Am Jahress{lu}se hat der Vorsißende dem Regier1:ngs= Präsidenten (für den Stadtkreis Berlin dem Ober-Präsi- denten) eine Uebersiht der vorgekommenen Geschäfte berihtlich einzureichen. In der Utbersiht is|st die Zahl der im Laufe des Jahres abgehaltenen Sigzungen, die Zahl der anhängig gematten, erledigten und unerlerledigt gebliebenen im Verwaltungsstreitverfahren und im Beschlußoer= fahren verhandelten Sachen (8. 1b, §8. 2 des Regulativs), beide Sachen getrennt un» nach Materien georduet, ferner die Zahl der in diesen Sachen zusammen abgehaltenen Tecmine überhaupt, sowie diejenigen Termine, in denen mündli Vers