1884 / 68 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Neichôtags- Angelegenheiten. die dem Erwerbe der Gesellschaft vorausgegangenen Rechtsgeschäfte, Unvollfländigkeit von Angaben, welche die persönlich haftenden Ge- 2 ränkung wegen Forderungen der Kesellshaft oder der Gesellschafts- 2) andere Vermögensgegenstände sind höchstens zu dem Ar- Die persönli haftenden Ge‘cllshafter baben die Erhebung einer db 6 Gers , 5 welche auf denselben hingezielt haben, sowie die früheren Erwerbs- | sellschafter rücksihtli der Zeichnung oder Einzahlung des Gesammt- Á E 0 wegm Forde dep fändet sind. schaffungs- oder Herstellungspreise O: jeden Klage, sowie den Termin zur mündlichen Verhandlun. o%ne Dem Reichstage ift folgendes Gesetz, betreffend die Kom- und Herstellungspreise aus den leßten zwei Jahren in Betracht ¿u | kapitals der Kommanditisten oder der in Artikel 175h vorgesehenen 1 Mt Os ital der K ditisten 3 Á l Can tände, wel ; L E in den für bio S s : Akti d die Akt [1 Í ng ; Soweit die Einlagen auf das Gesammtkapital der Kommanditiste , 3) Anlagen und sonstige Gegenstände, welche niht zur Weiter- | Verzug in den für die Bekanntmachungen der Gesellschaft bestimmten manditgesellshaften aufAktien und die tengesell- } ¡jehen. ; S i Beitesungen bebufs Eintragung des Gesellschaftsvertrages in das gemat sind, hat der Aufsichtsrath die hierfür auszustellenden Aktien, veräußerung, vielmehr dauernd zum Gescäftsbetricbe der Gesellschaft j Blättern zu veröffentlichen. schaften vorgelegt worden : i e Ueber die Prüfung ift unter Darlegung der im vorstehenden andelsregister gemacht haben, fowie in dem Falle einer böslichen Promefsen oder Interimsscheine in Verwahrung zu nehmen und mit | bestimmt find, dürfen ohne Rücksicht auf cinen geringeren Werth zu „Soweit dur ein Urtheil rechtskräftig der Beschluß für ungültig Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König | Absatze bezeihneten Umstände \chriftlich Bericht zu erstatten. Schädigung der Gesellschaft dur Einlagen oder Uebernahmen für dem Vermerk „unveräußerlich“ zu versehen. Die Löschung des Ver- | dem Anschaffungs- oder Herstellungspreise angeseßt werden, sofern ein erklärt ist, wirkt es au gegenüber den Kommanditisten, welche nicht von Preußen 2c. : y : Artikel 175 e. T , } den Ersaß des ihr daraus entstandenen Schadens neben den in merkes findet durch den Aufsichtsrath nach dem Wegfalle der bezeih- | der Abnubung gleihkommender Betrag in Abzug gebracht oder ein | Partei sind. Dasselbe ift von den persönli haftenden Gesellschaftern verordnen im Namen des Reis, nah erfolgter Zustimmung des _Peber die Errichtung der Gesellschaft muß in einer dur die Artikel 180 bezeichneten Personen folidarisch verhaftet, sofern er die neten Beschränkung statt. derselben entsprehender Erneuerungsfonds in Ansaß gebrat wird; ohne Verzug zu dem Handelsregister einzureichen. War der Beschluß Bundesraths und des Reichstags, was folgt: persönlich haftenden Gesellschafter zu berufenden Generalversammlung Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben oder die böslihe Artikel 181 a. 4) die Kosten der Organisation und Verwaltung dürfen nit als | in dasselbe eingetragen, so ist auch das Urtbeil einzutragen und in D L. der Kommanditisten Beschluß gefaßt werden. / 7 Schädigung gekannt hat oder bei sorgfältiger Prüfung, wie solche von Aktien, Promessen und Interimsscheine, welche auf Inhaber lauten, | Aktiva, müssen vielmehr ibrem vollen Betrage nah in der Jahres- | gleiher Weise wie der Beschluß zu veröffentlichen (Art. 177, 179), Die Bestimmungen im zweiten Abschnitte des zweiten Titels und Vor der Beschlußfassung hat fich der Aufsichtsrath über die Er- | einem ordentlichen Geschäftsmanne anzuwenden ist, hat kennen müssen. auf einen geringeren als den nach Artikel 173a zugelassenen Betrag | rechnung als Ausgabe erscheinen; Artikel 190 þ. im dritten Titel vom zweiten Buche des Handelsgesezbuhs, Artikel 173 | gebnisse der ihm rüdcksihtlih der Gründung obliegenden Prüfung auf H __ Artikel 180 b. t s L gestellt sind oder ausgegeben werden, bevor der Gesellschaftsvertrag bei 9) der Betrag des Gesammtkapitals der Kommanditisten, der Für einen dur unbegründete Anfechtung des Beschlusses (Art. 190a) bis 249 a, werden durch nachstehende Bestimmungen erseßt. Grund seines Berichts zu erklären. i i . Mitglieder des Aufsichtsraths, welche bei der thnen dur Artikel dem Handelsgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, Antheil der persönli haftenden Gefellschafter am sonstigen Gesell- | der Gesellschaft entstandenen Schaden haften ihr solidarisch die Kläger, Zweiter Abschnitt. . Die der Errichtung der Gesellschaft zustimmende Mehrheit der | 175 d Absaß 3 auferlegten Prüfung die Sorgfalt eines ordentlichen # in das Handelsregister eingetragen ift, sind nichtig; die Ausgeber haften | \haftsvermögen und der Betrag eines jeden Reserve- und Grneuerungs- | welchen bei Erhebung der Klage eine böswillige Handlungêweise zur Von der Kommanditgesellshaft auf Aktien erschienenen Kommanditisten muß mindestens ein Biertbeil der sämmt- | Geschäftsmannes verleßt haben, haften „der Gesellschaft solidarish für den Besigern solidarisch für allen durch die Ausgabe verursachten | fonds sind unter die Passiva aufzunehmen. Jst in dem Falle einer | Last fällt. insbesondere. lichen Kommanditisten begreifen und der Betrag ihrer Antheile | den ihr daraus entstandenen Schaden, soweit der Ersatz desselben von : Schahan Erhöhung des Gesammtfkapitals der Betrag, für welchen die Aktien Artikel 191. Artikel 173. ; i mindestens ein Viertheil des Gefammtkapitals darstellen. Die Zu- | den in Gemäßheit der Artikel 180, 180a verpflichteten Personen nicht Artikel 182. ausgegeben find, niedriger als der Nominalbetrag, so bleibt der leßtere Der Auffichtsrath besteht, sofern nit der Gesellschaftsvertrag Das Gefammtkapital der Kommanditisten kann in Aktien zerlegt stimmung aller erschienenen Kommanditisten ist erforderli, wenn die } zu erlangen ist. j L, Die Aktien müssen mit genauer Bezeichnung des Inhabers nah | maßgebend; eine höhere Zahl festsezt, aus drei von der Generalversammlung der werden. in den Artikeln 175 Ziffer 1 bis 4 und 175a bezeichneten Bestim- A S Artikel 180 c. i L Namen, Wohnort und Stand in das Aktienbuch der Gesellschaft ein- 6) der aus der Vergleichung sämmtlicher Aktiva und sämmtlicher | Kommanditisten zu wählenden Mitgliedern. Persönlich haftende Gesell- Die Aktien sind untheilbar. mungen des Gesellschaftsvertrages abgeändert oder die in Artikel 175 h Vergleiche oder Verzichtleistungen, welche die der Gesellschaft aus : getragen werden. i Passiva sih ergebende Gewinn oder Verlust muß am Schlusse der | schafter können nit Mitglieder des Aufsichtsraths scin._ Dieselben müssen auf Namen lauten. vorgeschenen Festseßungen zu Lasten der Gesellschaft erweitert werden r zusfehenden Ansprüche gegen die in Gemäßheit der Sie können, soweit nicht der Artikel 181 oder der Gesellshafts- | Bilanz besonders angegeben werden. Die Wahl des erften Aufsichtsraths gilt für die Dauer des ersten e Artikel 173 a. L sollen. t : Z E 180 bis 180 b verpsliWfeten Personrn betreffen, find erst nah vertrag ein anderes bestimmt, ohne Einwilligung der Gesellschaft auf Im Uebrigen ift der Bundesrath ermätigt, für gewisse Arten | Geschäftsjahres und, wenn dasselbe auf einen kürzeren Zeitraum als Die Aktien müssen auf einen Betrag von mindestens eintausend : Artikel 175 f. ; : Ablauf von drei Jahren seit Eintragung des Gesellschaftsvertrages in andere Personen übertragen werden. i: von Unternehmungen Formulare aufzustellen, nah welchen die Gesell- | ein Jahr seit Eintragung des Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister Mark gestellt werden. | i _. Auf die Berufung und Beschlußfassung der in Artikel 1754 und | das Handelsregister und nur mit Zustimmung der Generalversamm- Die Uebertragung kann durch Indossament gesehen. schaften die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung anzufertigen | bemessen ist, bis zum Ablaufe des am Ende dieses Jahres laufenden Sur ein gemeinnüßiges Unternehmen fann im Falle eines be- | 175e bezeichneten Generalversammlungen finden, loweit nit in } lung der Kommanditisten, zulässig. Die Zeitbeschränkung findet nicht In Betreff der Form des Indossaments kommen die Bestimmungen | haben. Geschäftsjahres. sonderen örtlichen Bedürfnisses die Landes8zentralbehörde in Ueber- | leßterem Artikel ein anderes bestimmt ist, die Regeln entsprechende Anwendung, sofern der Berpflichtete im Falle seiner Zablungsunfähig- der Artikel 11 bis 13 der allgemeinen deutschen Wechselordnung zur Artikel 185 þ. Später kann der Aufsichtsrath nit auf länger als fünf Geschäfts- einstimmung mit dem Reichskanzler die Ausgabe von Aktien zu einem | Anwendung , welche für die Gefellshaft nach der Eintragung maß- } keit zur Abwendung oder Beseitigung des Konkursverfahrens mit der Anwendung. Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes ist | jahre gewählt werden. Insoweit die Wahl auf einen längeren Zeit-

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geringeren, jedoch mindestens zweihundert Mark erreichenden Betrage | gebend sind. E Gefellshaft und den E E Vergleiche abschließt. Artikel 183, ._} ein Reservefonds zu bilden; in denselben ist einzustellen : raum geschieht, ist dieselbe ohne rechtlihe Wirkung.

zulassen. Die gleiche Genehmigung kann in dem Falle ertheilt wer- L * Artikel 176. C R e, Werde Abl L 1h seit Ei ; Wenn das Eigenthum der Aftie auf einen Anderen übergeht, so | 1) von dem jährlihen Reingewinne mindestens der zwanzigste Theil Die Bestellung zum Mitgliede des Aufsichtsraths kann jederzeit

den , daß für cin Unternehmen das Reich oder ein Bundesftaat , ein Der Gesellschaftsvertrag muß bei dem Handelsgericht, in dessen . erden vor Ablauf von zwei Jahren se Eintragung des ist dies, unter Vorlegung der Aktie und des Nachweises des Ueber- | so lange, als der Reservefonds den zehnten oder den im Gesellschafts- | durch die Generalversammlung widerrufen werden. Der Beschluß rovinzial-, Kreis- oder Amtêverband oder eine fonstige öffentlihe | Bezirk die Gesellschaft ihren Sis hat, in das Handelsregister ein- Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister seitens der Gesellschaft ganges, bei der Gesellshaft anzumelden und im Aktienbuche zu be- | vertrage bestimmten höheren Theil des Gesammtkapitals niht über- | bedarf einer Mehrheit von drei Biertheilen des in der Generalver-

| ivar auf die Aktien einen bestimmten Ertrag bedingungslos | getragen werden. : : : —— Berträge geschlossen, durch welche lie vorhandene oder herzustellende E E séreitet: 0) 8 pam Bi E Ge A 8

und ohne Zeitbeshränkung gewährleistet hat. if O Anmeldung behufs der Eintragung in das Handelsregister Anlagen zum dauernden Geschäftsbetriebe oder unbewegliche Gegen- Im Verhältnisse zu der Gesellschaft werden nur diejenigen als 2) der Gewinn, welcher bei Errichtung der Gesellshaft oder einer Artikel 192.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch von Promessen und | müssen beigefügt sein: stände für eine den zehnten Theil des Gefammtkapitals ‘der Komman- die Eigenthümer der Aktien angesehen welche als solde im Aktien- Erhöhung des Gesammtkapitals durch Ausgabe dec Allien: fe etaca Den Mitgliedern des erften Aufsichtsraths darf eine Vergütung iméschei / 1) in dem Falle des Artikels 175b die den bezeichneten Fest- | ditisten übersteigende Vergütung erwerben soll, so bedürfen dieselben ; s : 7 “hat: t : s T Af: R O L “S Interimss\ceinen. / t ¿ 0 : ; Mat T e ; nr Ps ; 5 buche verzeichnet sind. höheren als den Nominalbetrag erzielt wird. sür die Ausübung ihres Berufs nur durch einen nach Ablauf des

: A i feBungen zum Grunde liegenden oder zu ihrer Ausführung geschlossenen f zu rater QuUllgrelt der Zustimmung der Generalversammlung der Zur Prüfung der Legitimation ist die Gesellschaft berechtigt, aber Der Reservefonds kann bis zum zehnten Theile desselben auch zur | ersten Geschäftsjahres einzuholenden Beschluß der Generalversammlung Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gilt als Handelsgesellschaft, Ee, nid eine & E ge e H E in neter Ge i Li bes CRI S hen Veeligs u nit verpflichtet. i E Deckung außerordentlicher Verluste, welhe im Laufe des Geschäfts- | der Kommanditisten bewilligt werden. Denn der Gegenftand des Unternehmens nicht in Handelsgeschäften “übree uon nach Art und Höhe ur e Gmpsanger einzeln vrüfia E U vie Ergebnisse seiner Prüfung schriftlich Bericht dit Dts: in eils 109 „B T k Best find ¡res ver Quer Lee Abi ne Ee Fa G edarf eb Ist d cieronuung frlher, Qr einer anderen ees ae) “v esteht. i « zusuy ) S R ; \ a j E / as . le in Artikel 182 und 183 entha enen Desmmungen finden | jedoch der Zu immung des Aussihtsraths und eines Beschlusses der | stehenden L elle vewilitgt, jo ift diese Festsezung ohne re tue önlid baftend Sea baben si bei Erricbt vit a ale E Anl bee Sesauuntlayitals Me Be E Antheile der zustimmenden Mehrheit der Kommanditisten auf die Eintragung der Promessen Oder Interimsscheine und auf die | Kommandikisten, welcher mit einer Mehrheit von drei Viertheilen des | Wirkung. : ie persönlih haftenden Gesellschafter haben \ich bei Erri ung | manditisten l Der 2 l j "De der zu | 1 F f w | ; i F ét Ges E F s. Artikel 193. der Gesellsbaft mit Einlagen zu betbeiligen, welche zusammen mindestens persönlich haftenden Gesellschaftern in beglaubigter Form unter- | müssen in dem Falle, daß der Vertrag im ersten Jahre geschlossen As E Lisie les Ante E idé va in der Generalversammlung R G [ammtfkapitals gefaßt wird Der Aufsichtsratb übènvadt bic Sebtiicina der Gesellschafi den zehnten Theil des Gesammtfapitals der je arten e, Os ae OE C Ae fe a E M, Cs Fie U S D Dage p Senate sea anderenfalls selben in den Fällen der Artikel 175a Ziffer 2, 180g Absatz 2 fest- Die Bilanz, „fowie die Gewinn- und Verlustrechnung find mit | in allen Zweigen ihrer Verwaltung; er tann sich von dem Gange der Betr BEE Moeajidfies Tui M Ln i cue ana na O E S E Gie ais aiaiaads d Gesammttavttals dactdlta 5 E Ge : geseßten Betrages soll die Aktie nicht ausgegeben werden. S gn lag 1 fert Glarus hne R s on den ps ause goengelten “4 ieeleulwaft unterrichten, Is E u Es Zau E tifel 1 / 9)! bie -Unbunven f ie Bes: fi érlebuttaté Mectraa 4 rif i j Artikel 183 þ. asrenden Gesellshaftern in den hierzu bestimmten öffentlichen erjcerven Jederzeit einsehen und den Bestand der Gesellschaft ase Artikel 175, / 3) die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsraths und der . Der genehmigte Vertrag ist in Urschrift oder in beglaubigter L A V e a E S a On 7 Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages (Statut) muß dur die | von demselben in Gemäßheit des Artikels 175 erslattete Bericht Toschrift mit dem Berichte des Aufsichtsraths nebft dessen urlund» else Le “rer Pet ven der Ge: E Uebrigen weben Hie R Dandelêregier die Bilen: E, die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge persönlich haftenden Gesellshafter in gerihtliher oder notarieller | nebst dessen urkundlichen Grundlagen; E d N a und mit dem Nachweise über die Beschlußfassung j du kin Nontnalbeiene S Aktie, R T Fällen Us Artikel 175a | aufzunehmen, Reservefonds u au und aittiileaen ind u I zur Gewinnverthcilung ini prüfen A ette alliährlid der General: n leut rings enthalten: A Cat G e v, Ls der iges L E B L E einer vor der Errichtung der j Ziffer 2, 180g Absatz 2 durch den Betrag, für welchen die Aktie Prüfung der Bilanz zu erfolgen hat, durch ten Gesellschaftsvertrag varamaGung Bericht zu erstatten. R : E : 1 Van Rae Doenaen, Stand und Wohnort, jowie die Höhe | Absatz 2 die Genebmigungsurkunide, “s f i i Aan von dem persönlich en i Magen Feroenen : ausgegeben ift, begrenzt. Artikel 184 bestimmt. E a Welellibaltvetiene R, des Aufsichtsraths werden durch den und Art der Einlage jedes persönlich haftenden Gesellschafters ; In der Anmeldung is die Er lärung abzugeben, daß auf jede Vereinbarungen stattgefunden, so ommen in Betreff der Recbte der : E L a G L Hr ba E Die Mitglieder des Aufs gratbs F ie Ausüb E 2) die Firma s Gesellschaft und den Ort, wo fie thren Sit hat; | Aktie, soweit nit andere als in Geld beftchende Einlagen gemaht | Gesellschaft auf Entschädigung und in Betreff der ersaßpflichtigen i Ein Gesellf{after, welcher den auf die Aktie zu leistenden Betrag haft A A elde aen getr u persönlich Obliigcrtiite Ah e ussibtorath „Ennen die Ausübung ihrer 3) den Gegenstand des Unternehmens; i E sind, der eingeforderte Betrag baar cingezahlt und den persönlih | Personen die Vorschriften der Artikel 180 und 180 e zur Anwendung j E E, S ist zur Zahlung von Verzugszinsen von B Miau riet L À ern aas Bee ian S M —velégenyeilen mit anderen Ártifel 194. ertragen. La B H ; F 7 4 J 18 ; : Er 1, S e Rechtswegen verpflichtet. e ngen des Zeziehung e ru ; S 94. E A 4) die Zahl und den Betrag der Aktien ; haftenden Gesellshaftern Übergeben sei. Uuf die Aktien muß min- i Artikel 180€. S E 2A 4 ; / S L bie nf N A L A AA Der Aufsibtsratb ift erm ie V s Doi “as in welber die Zusammenberufung der General- | destens ein Viertheil des Nominalbetrages und im Falle einer Aus- | Jede Bestimmung, weldbe die Fortseung der Gesellschaft oder dit Made aas Ren E 20 n E 4a Gewinnverigeinenlht und Drifüng der Rleelbun “der. dfer Gesells Bafter 18 Prot a R Rd V Scrreicen ae vérsammlung der Kommanditisten geschieht; Sefellibaft' audacbéid ge e Aktien für de i höheren als den ou errag „aud er S E Ml ber note E U findenden geseßlihen Einschränkungen festgesetzt werden. schaft und die Befugniß, das Ausscheiden eines persönlih haftenden beschließt. N a 2 N Bek ) s Form, in Mer dle von der GWe]eUl! D eN Di A ien dias Ea A tliGen " persönli baftenden Abfassung ar] 5 44 g geri / It im Gefellschaftsvertrage keine besondere Form, wie die Auf- Gesellschafters zu verlangen, zustehen, werden in der Generalversamm- i Jeder Kommanditist ist befugt, als Interveatient in den Prozeß l Deli Eni G durch öffentliche Blätter erfolgen sollen, Gefellsaftern un “hit Mitgliedern des Aufsichtsraths vor | ‘Die Mllitimuna muß in gleiher Weise wie der ursprüngliche e Uur f OTe00 gelegen Lr is E E A dur Beschlußfassung der erschienenen Kommanditisten aus- | auf Sarl e L R, Verantwortlichkeit der Mitglieder des E i at ; t ira N\ 2ttov S nts Bes E ne a, va t T t A x ; in der orm, in welcher die Bekanntmachungen der Gese haft na e i E i: M es nd 2 ortlihfe glieder des L C T e S L EEn, Andere Blätter E alte Aba unterzeihnet oder in beglaubigter G E E 179) V fine rebtilae Weit werden dem Gesellschaftsvertrage überhaupt erfolgen müssen, E Die Beschlüsse der Generalversammlung werden durch den Auf- l oi n fo A leßterer ohne und selbst gegen den Beschluß Gti rien Artikel 175 a. : Die der Anmeldung beigefügten Schriftstücke werden bei dem | dem Handel sgerit, in dessen Bezirke die Gesellschaft ihren Sitz E Artikel 184 a. 2 S s etiarath E wenn nicht im Gesellshaftsvertrage ein Anderes ai ver]ammlung gegen die persönli haftenden Gesellschafter Der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag bedürfen Bestimmungen, | Handelsgericht in Urschrift oer in beglaubigter Abschrift aufbewahrt. | hat, in das Handelsregister Singeteagen ablun, e O E n S O : Artikel 187. Artifcl 195. na, weiden e x epa ra qa E / f Ï j 0a e: A H Ko, ie eralversc ; itisten wi : i Wenn die Kommanditisten selbst i fsammtheit und im gemein- 1) das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt wirdz Der eingetragene Gesellschaftsvertrag ist im Auszuge von dem Die Abänderung des Inhalts des Gesellschaftsvertrages fann erlassen werden. Die Aufforderung hat mindestens dreimal dur Be- versdnlit Lal erlan ne R R e Lea dur g samen Interesse Ab e persönli E Gtscitne 2) Aktien für einen höheren als den Nominalbetrag ausgegeben i Vega talt E S V ea der Hommanditiften i ce Se P N Se A a rufen, fofern-_nicbt nach dei Gefes bder dem Gesellschaftsvertrage | wollen dder gegen die Mitaliedec d: AufsiHteatds ues Prozeh fit werden ; Die Veröffentlichung muß enthalten: erfolgen, Sofern der Gesellschaftsvertrag für eine änderung der- 4 : ac eslens ( l le leßte Be- , Beh L ühren haben, so werden fie durch Bevollmächti fe - vertre 5 3) für einzelne Gattungen von Aktien, verschiedene Rechte, ins- 1) das Datum des Gesellschaftsvertrages und die in Artikel 175 | jenigen Bestimmung, welche den Gegenstand der Beschlußfassung é fanntmaung Meltene vier Wochen vor Ablauf der für die Ein- | auch Die Gera A uit den im Gesetze oder im Ge- A Generalversam ct IUNRA E MCRRREN E besondere betreffs der Zinsen oder Dividenden oder des Antheils am | Absatz 2 und 9, 175 a Ziffer 1, 3 und 5 und 175bþ bezeichneten Sest- } bildet, niht andere Erfordernisse aufstellt, bedarf der Beschluß einer 2 zahlung geseßten (acfrist zu erfolgen. Statt der Bekanntmachungen sellschaftsvertrage ausdrülid bestimmten Fäll * berufen, w Falls aus irgend einem Grunde die Bestellung von Bevoll- Gesellschaftsvermögen, gewährt werden : seßungen;z Mehrheit von drei Viertheilen des in der Generalversammlung ver- F in den öffentlihen Blättern genugt, falls das Antheilsrecht nit ohne L s i [8 r ge e G (d t rforbeele en N erufen, wenn mächtigten durb Wahl in der Generalversammluna zebindert bed 4) über gewisse Gegenstände die Generalversammlung der Kom- 2) den Namen, Stand und Wohnort der Mitglieder des Auf- | tretenen M4 ie E O : x 4 g U Au ounigung S A rag 4 Vodes Verlinenva MeStins ber tes im Interesse der Gese E ih erscheint. kann das Handelogerit auf Mrittas A Bevollmächtigten p een iti ! Cl i i j iese Vorschrift finde a wendung, t rehrer Ï l er vier Verte : ' / : 50. e S t 1 CEL E ; i M Me io S S Frte igt Artikel 178, Gatliicen Von 'Äftien i R BereditHguns CUSE Den find. M besonderen Erlaß an die säumigen Gesellschafter. __ Die Generalversammlung muß berufen werden, wenn dies von f Ae E befugt, als Intervenient in den Prozeß | : n h Ein Gesellschafter, welcher den auf die Aktie zu leistenden Betrag | Kommanditisten, deren Antheile zusammen den zehnten Theil deg | Auf? seine Kos ONEGIEN:

dernissen Beschluß fassen kann. Bor erfolgter Eintragung in das Handelsregister besteht die Soll durch die Beschlußfassung das bisherige Rechtsverhältniß : 1 | e) i e ¿U VRIEEN E E e O 4 E O nten L des Artikel 196. niht einzahlt, obwohl die im vorstehenden Absatze bezeichnete Auf Gesammtkapitals darstellen, in einer von ihnen unterzeihneten Ein- Die Gesellschaft wird dur die pet sönlih haftenden Gesell-

9) ein Austreten einzelner persönlich haftender Gesellschafter die Kommanditgesellschaft als solche nicht. unter den verschiedenen Gattungen zum Nachtheil einer derselben ab- n l Ey D i s ] Ad y le L e i l

Auflösung der Gesellschaft I Folge hat. Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt | geändert werden, so bedarf es zu dem von der gemeinschaftlichen f Mie A Mgen t E Anrehte aus der Zeichnung der E E des O n Eo verlangt IoteD, . Bt schafter berechtigt und verpflichtet : sie wird durch dieselben vor Gericht &Ur einen geringeren als den Nominalbetrag darf die Ausgabe worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch. Generalversammlung gefaßten Beschlusse der Zustimmung einer be- | On d a eten Thei zahlungen zu Gunsten E, E im h N A A as s B E Derusung der General» vertreten. |

der Aktien nicht festgeseßt werden. Artikel 179. fonderen Generalversammlung der benactheiligten Kommanditisten, verlustig N aren. Die den Aus\{luß bewirkende Gr lärung erfo gt versamm e, u 26 angen, an pn A größeren oder eines Zur Behändigung von Vorladungen unb anderen Zustellungen

_ Artikel 175 þ. Die Vorschriften der Artikel 152 und 153 {ind auch bei der | deren Beschlußfassung gleichfalls nach der Vorschrift des ersten Ab- era E S die B bestimmten s eeingeren n eils am Gesammtkapitale geknüpft, so hat es hierbei an die Gesellschaft genügt es, wenn dieselbe an einen dee zur Ver-

Jeder zu Gunsten einzelner Gesellschafter bedungene besondere | Kommanditgesellschaft auf Aktien zu befolgen. S | __} satzes si richtet. N F l er. s Crt er x (egen E ks ge: O E sein O Berl iGt entsproden, fo Lann vas dels- | tretung befugten Gesellschafter geschieht.

Vortheil muß in dem Gesellshaftsvertrage unter Bezeichnung des Be- Die Anmeldung der Zweigniederlassung muß die in Artikel 177 E Artikel 180g. . Bet e außer gh _[rüher s po F E e E or R idt vi Vin Ave 0 A di Ra 10 D voll : Die Bestimmung des Artikels 167 in Betreff des Kommanditisten,

rechtigten festgeseßt werden. Absaß 2 bezeichneten Angaben und den Nachweis der Eintragung des Eine Erhöhung des Gesammtkapitals der Kommanditisten darf baft N G n, es A S, E d i Be! le D O e, L e da ti L O L a Or P weldér für die Gesellschaft Geschäfte \{ließt, findet bei der Kom- Werden von persönli haftenden Gesellschaftern oder von Kom- | Gesellschaftsvertrages bei dem Handels8gerichte der Hauptniederla|sung niht vor der vollen Einzahlung desselben erfolgen. Für Ver- | leid t bleibt ib 5 rage Able Gef ete h EH wes ragen Mlk ibtlid "Gs e ais ung A Mit der Verufung manditgesellschaft auf Aktien keine Anwendung,

manditiften Einlagen, welche nit in baarem Gelde bestehen, gemacht, | enthalten. Eines Nachweises, daß die für diese in Artikel 176 vor- sicherungsgesellschaften kann der Gesellschaftsvertrag ein Anderes be- er e be orf RE E Btöfolre n L, U E wes » lt ist die gerihtlihe Ermäc igung zu E fentlichen. * A - M Artikel 196 a.

so müssen die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage | geschriebenen Erfordernisse beobachtet sind, bedarf es nicht. : stimmen. _ : : L : bef Pak A vorstehenden Nechtsfolgen kann der Gese schafter nic O, : Artikel 189. Die Bestimmungen der Artikel 96 und 97 über den Biicieh von

und der für sie zu gewährende Antheil an dem Gesammtkapital der Befindet fich die Hauptniederlassung im Auslande, fo hat die Die Grhöhung kann nicht ohne Beschluß der Generalversammlung esreil werden. Artikel 1841 „_. Die Berufung der Generalversammlung hat in der dur das Geschäften in dem Handelszweige der Gesellschaft sowie über die

Kommanditisten oder dem sonstigen Gesellschaftsvermögen in dem Ge- Anmeldung der Zweigniederlassung außer dem Nachweise des Be- | der Kommanditisten stattfinden. Für die neu auszugebenden Aktien Soweit ‘be sgeslos e G rellaft L aba Bu Gesetz und den Gesellschaftsvertrag bestimmten Weise zu erfolgen. : Theilnahme an einer anderen gleichartigen Gesellschaft finden auf

sellshaftsvertrage festgesetzt werden. Ingleichen sind, falls seitens der stehens der Kommanditgesellschaft auf Aktien als solcher die in Ar- | kann die Leistung eines anderen als des Nominalbetrages festgesetzt U BNE Da t Mie bene Sl Gesell bas 07 es ch K Der Zweck der Generalversammlung muß jederzeit bei der Beo} vie persönlich haftenden Gesellschafter mit der Maßgabe Anwen-

zu errichtenden Gesellschaft vorhandene oder herzustellende Anlagen | tikel 177 Absaß 2 bezeichneten Angaben und in dem Halle, daß der | werden; der Beschluß hat den Mindestbetrag zu bezeichnen, für welchen gn gezahlt hat, [Ur den]eiven der Gefellschaf „Der ¿Ble un rufung bekannt gemacht werden. Ueber Gegenstände, deren Verhand- dung, daß

j E: z : A O cr ; ; é o j i i em Aktienbuche verzeichnete Nechtsvor änger ver- | j ; ; t N Cat 14 A S G A / N E S S H GEN ¡ ij » S i j j » ; po Aktien auszugeben ind. jeder frühere, in dem Ÿ? l zetmnete è vvorganger ve lung nicht in dieser Weise angekündigt ift, Tonnen Beschlüsse nit R tas G | A » Wo, oder sonstige Vermögensstücke übernommen werden, die Person des Gegenstand des Unternehmens oder die Zulassung zum Gewerbe die Aktien auszugeben sind haftet, ein früherer Re btsvorgänger, soweit die Zahlung von dessen g \ | g gt 1! {lüfse nich 1) die Genehmigung seitens der Kommanditisten dur die Ge

Kontrahenten, der Gegenstand der Uebernahme und die für ihn zu ge- | betriebe im Inlande der staatlichen Genehmigung bedarf, den Nach- Bei einer Erhöhung, welche in den ersten zwet Jahren seit Ein- Q ; C gen s L e gefaßt werden ; hiervon ist jedo der Beschluß über den in der General- neralversammlung erfolgt, sofern nicht die Befugniß zur Ertbeilun

ibren Vergütung Mole, j weis der ertheilten Genehmigung zu enthalten. tragung des Gefellschastsvertrages in das Handelsregister beschlossen de Ge D Ie C E en versammlung gestellten Antrag auf Berufung einer außerordentlichen durch dis Gesellschaftsvertrag ober dur Besblug a Gtierat

Bon diesen Festseßungen gesondert ift der Gesammtaufwand, O e v | Wird, darf ein geringerer als der Nominalbetrag nit festgeseßt bis s Ablaufe 48 bier Woten geleistet H ind B n di Generalversammlung ausgenommen. m RBosbluf, | versammlung dem Aufsichtsrath übertragen worden ist;

welcher zu Lasten der Gesellschaft an Gesellschafter oder Andere als Der Gesellschaft sind die persönlich haftenden Gesellschafter sür | werden. Auf eine in diesem Zéitraume besclossene Erhöhung _findet Zahlungsaufforderun n R, ‘Mectsv as , Dié Srega prichti- QUE Stellung von Anträgen und zu Verhandlungen ohne Beschluß- 2) das Recht der Gefellschaft, in ein von einem persönlich haften-

Entschädigung oder Belohnung für die Gründung oder deren Vor- | die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, welche sie rüdsiht- | die Vorschrift in Artikel 174a über die Betheiligung der persönlich ung von derselben erfol t ist Bee Nebra A S x a safsung bedarf es der Ankündigung nicht. den Gesellschafter für eigene Rechnung gemachtes Geschäft einzutreten

bereitung gewährt wird, in dem Gesellschaftsvertrage festzuseßen. lih der Zeichnung und Cinzahlung des Kapitals der Kommanditisten, haftenden Gesellschafter mit der Maßgabe Anwendung, daß _die Be- Sun des rückftändigen Betrages die neu aus L R E Artikel 190. oder Schadensersaß zu fordern, nah drei Monaten von dem Zeit- Jedes Abkommen der persönli haftenden Gesellschafter über die sowie rüsichtlich der in Artikel 175b vorgefehenen Festsezungen be- theiligung nah dem Gesammtkapitale ein\chließlich dessen Erhöhung zu Die Haftpflicht des Rebiavotatigers ist L innerhalb der Jede Aklie gewährt das Stimmrecht. Dasselbe wird nah den | punkte an erlischt, in welhem dic ubäigen persönlich haftenden Gesell-

vorbezeichneten Gegenstände, welches nicht die vorgeschriebene Fest- | hufs Eintragung des Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bemessen ift und aus dem Beschlusse hervorgehen muß, welche Einlagen Frist von zwei Jahren auf die Aktien ein etten Beträge be- | Aktienbeträaen ausgeübt. Für den Besiß einer Mehrzahl von Aktien schafter und der Aufsichtsrath von dem Abschlusse des Geschäfts

seßung in dem Gesellshaftsvertrage gefunden hat, ist der Gesellschaft | machen, solidarisch verhaftet; se haben unbeschadet der Verpflichtung demzufolge noch gemacht werden. : : ränkt. Die Frist beginnt mit dem Ta Aba Welten Ms ea kann der Gesellschaftsvertrag die Ausübung des vollen Stimmrechts | Kenntniß erhalten haben.

gegenüber unwirksam. zum Crsaße des sonst etwa entstandenen Schadens insbesondere Die Bestimmung über die Erhöhung if in das Handelsregister tragung des Antheilsrechts ¿um Aktienbuch: der Gesellschaft K e, | durh cinen Höchstbetrag oder in Abstufungen oder nach Gattungen Artikel 197.

Artikel 175 e. einen an der Zeichnung des Gesammtkapitals der Kommandisten einzutragen. Auf die Eintragung und die Beschlußfassung finden die meldet ist O | g beschränken. / Die Einlagen können den Kommanditisten, so lange die Gesell-

Die Zeichnung der Aktien erfolgt durch s{riftlihe Erklärung | fehlenden Betrag zu übernehmen, fehlende Cinzahlungen zu leisten | Vorschriften in Artikel 180e und in Artikel 180 f Absaß 1 und 3 N e vorstehenden Verbindlichkeit können die Recbtsvorgänger Vollmachten erfordern zu ihrer Giltigkeit die schriftliche Form, | schaft besteht, niht zurückgezahlt werden.

(Zeichnungsschein). und eine Vergütung, welche nicht unter den zu bezeichnenden Grün- entsprechende Anwendung. i : nicht befreit werden. ? E H Sans fie bleiben in der Verwahrung der Gesellschaft. Zinsen von bestimmter Höhe können für die Aktien nit bedungen Der Zeichnungsschein, welcher in ¡wei Exemplaren zu unterzeichnen | dungsaufwand aufgenommen ift, zu erseßen. Ingleichen sind der , Eine Zusicherung von Rechten auf den Bezug neu auszugebender Ist die Zahlung des rückständigen Betrages von Rechtsvor- Wer dur die Beschlußfassung entlastet oder von einer Ver- | noch ausbezahlt werden; s darf nur dasjenige auf sie vertheilt wer-

ist, hat zu enthalten: Gesellschaft in dem Falle, daß sie von per|ônlih haftenden Gesfell- } Aktien, welche vor dem Beschlusse auf Erhöhung des Gesammt- gängern nit zu erlangen, fo kann die Gefcllshaft das Antheilsrecht | pflichtung befreit werden foll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf | den, was si nach der jährlichen Bilanz als reiner Gewinn ergiebt. 1) das Datum des Statuts, die in Artikel 175 Absatz 2, 175b | sca\tern dur Einlagen oder Uebernahmen der in Artikel 175 þ be- | kapitals erfolgt, ift der Gesellschast gegenüber unwirksam. zum Börsenpreise und in Ermangelung eines solen dur öffentliche ein solches auch nicht für Andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Be- Artikel 198.

vorgesehe en Festseßungen und im Falle verschiedener Gattungen von | zeichneten Art böslicerweise geschädigt ist, die sämmtlichen persönlich Artikel 180k. i Versteigerung verkaufen. \{lußfafsung, welhe die Eingehung cines Nechtsgeschäfts mit ihm Die Kommanditisten haften für die Verbindlichkeiten der Gesell-

Aktien den Gesammtbetrag einer jeden ; l haftenden Gesellschafter zum Ersaßze des entstandenen Schadens foli- Die Zeichnung der neu auszugebenden Aktien erfolgt durch : Artikel 184 c V saft, wenn und insoweit fie den geseglihen Bestimmungen entgegen 2) den Betrag, für welchen die Ausgabe der Aktie stattfindet, darish verpflichtet. / : _— i sriftliche, in zwei Eremplaren zu unterzeichnende Erklärung. + Die Gesellschafter können gegen die ihnen in Gemäßheit der „Persönlich haftende Gesellschafter, welchen in Gemäßheit der | Zahlungen von der Gesell schaft empfangen haben ; sie sind jedo

und den Betrag der festgeseßten Einzahlungen ; Bon dieser Verbindlichkeit ist ein persönlich haftender Gesell- | Die stattgefundene Erhöhung des Kapitals der Kommanditisten Artikel 184 bis 184 þ obliegenden Zahlungen cine Aufrenung nit | Artikel 174a, 180g Absay 3 Antheile am Gesammikapital der | nicht verpflichtet, die in gutem Glauben bezogenen Dividenden zurück- 3) den Zeitpunkt, mit dessen Eintritt die Zeichnung unverbindlih | \chafter befreit, wenn er beweist, daß er die UnrichtigkeitFoder Unvoll- ist behufs der Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die geltend machen. Ebensowenig findet an dem Gegenstande einer zu Kommanditisten zustehen oder welche sonst Aktien erwerben, haben | zuzahlen.

wird, sofern niht bis dahin die Errichtung der Gesellschaft be- ständigkeit der Angabe oder die bösliche Schädigung weder gekannt | Anmeldung hat nach Maßgabe des Artikels 180 & Absatz 1 die An- leistenden Einlage wegen Forderungen, welche sich nicht auf dieselbe kein Stimmrecht. x Artikel 199.

{lossen ift. habe, nochÞ bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- } gabe zu enthalten, ob das bisherige Kapital eingezahlt sei. Jm beziehen, ein Zurücbehaltungsrect ftatt. Im Uebrigen ist für die Bedingungen des Stimmrechts und die Eine Uebereinkunft, durch welche das Austreten eines oder meh- Zeichnungsscheine, welche diesen Erfordernissen nicht entsprehen | manns habe kennen müssen. L ; Uebrigen finden auf dieselbe die Vorschriften in Artikel 176 und 179 L Artikel 1844 Form, in welcher dasselbe auszuüben ist, der Gesellschaftsvertrag | rerer persönlich haftender Gesellschafter bestimmt wird, steht der Auf-

oder außer dem unter Ziffer 3 bezeichneten Vorbehalte Beschränkungen Entsteht dur Zahlungsunfähigkeit eines Kommanditisten der entsprechende Anwendung. Vor der Eintragung der stattgefundenen Die Gesfellshaft \oll ei s “Atti E Promessen od iadist maßgebend. lösung der Gesellschaft gleich. Zu derselben bedarf es der Zustimmung

in der Verpflichtung des Zeichners enthalten, find zum Nachweise der Gesellshaft ein Ausfall, so {find ihr die persönlich haftenden Ge- Grhöhung in das Handelsregister (Art. 176) sollen Aktien, Promessen thaten Gesbäftliben Betriebe ofern E S er Interims- Artikel 190 a. der Generalversammlung der Kommanditisten.

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E E O E R D Le a E E R E EN

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Zeichnung des Gesammtkapitals der Kommanditisten ungeeignet. Jede sellschafter, welche bei der Anmeldung des Gesellshaftsvertrages die | oder Interimsscheine niht ausgegeben werden, Einkauf ausgeführt Vith, e erwerben no6- zniti BaRL N zum Cin Besc{luß der Generalversammlung kann wegen Verletzung Es kann jedoch dur den Gesfellschaftsvertrag bestimmt werden,

nit in dem Zeichnungsscheine enthaltene Beschränkung ist der Ge- Zahlungsunfähigkeit kannten, zum Grsaße solidarisch verpflichtet. Artikel 181. e E a! h h fande nehmen. des Gesebes oder des Gesellschaftsvertrages als ungiltig im Wege | daß das Austreten eines oder mehrerer persönli haftender Gesell- fellshaft gegenüber unwirksam. Außer den persönlich haftenden Gesellshaftern sind der Gesellschaft Die Einlagen, mit welchen ein persönlich haftender Gesellschafter / Interts schen mung entgegenftehender Kauf von Promessen oder der Klage angefochten werden. Dieselbe findet nur binnen der Frist hatte die Auflösung der Gesellschaft dia idé Aa Folge babe, Artikel 175 4. zum Schadensersatze solidarisch verpflichtet : sih in Gemäßheit der Artikel 174a, 180g Absatz 3 betheiligt hat, * A nts. Artikel 185 von einem Monate ftatt. Zur Anfechtung befugt ist außer persönli | wenn mindestens noch ein persönli haftender Gesellschafter bleibt. Jede Kommanditgesellschaft auf Aktien muß einen Aufsichtsrath 1) in dem Falle, daß eine Bergütung nit unter den zu be- | dürfen ihm weder ganz noch theilweise zurückgegeben oder erlassen Die persönli haftend G sells ft sind flihtet, svätest haftenden Gesellschastern jeder in der Generalversammlung erscienene Artikel 209, haben. | zeihnenden Gründungsaufwand aufgenommen ist, der Empfänger, | werden. : ; c s in den erften fas M: L e des G [chäftstabres fi vas R ens Kommanditist, sofern er gegen den Beshluß Widerspru zum Pro- Wenn ein Kommanditist stirbt oder in Konkurs verfällt, oder ZUr Wall des ersten Aufsichtsraths ift die Generalversammlung | wenn er zur Zeit des Empfanges wußte oder nah den Umständen Er darf den Antheil, welcher ihm am Gesellsbaftsvermögen Geschäftsjahr cite Bilan, “nte G SE v L B l ff d verflossene tokoll erklärt hat, und jeder nicht ershienene Kommanditist, ofern er | zur Verwaltung scines Vermögens rechtlich unfähig wird, fo hat dies der Kommanditisten sofort na der Zeichnung des Gesammtkapitals | annehmen mußte, daß die Verheimlichung beabsichtigt oder erfolgt | eins{ließlih des Gefammitikapitals der Kommanditisten auf solche éin i Ta n8ftand: R die Verhält; e S U Gesells@aft ent. die Anfechtung darauf gründet, daß die Berufung der General- | die Auflösung der Gesellschaft nit zur Folge. Der Artikel 126 von den persönli haftenden Gesellschaftern zu berufen. war, und jeder Dritte, welcher zur Verheimlichung wissentlich mit- Einlagen zugewiesen ift, nur an andere persönlih haftende Gesell- wis Bericht : n es A def A [wal ent- versammlung oder die Ankündigung des Gegenstandes der Beschluß- | findet in Bezug auf die Privatgläubiger cines Kommanditisten keine Die Mitglieder des Aufsichtsraths haben den Hergang der Grün- gewirkt hat; schafter veräußern. In gleicher Weise is, wenn er als persönlich A Genera lvesammlune d Ta ditift n alla Ren. 1 fasunn, na gehörig erfolgt war. Ein klagender Kommanditist hat | Anwendung. Im Uebrigen gelten die Artikel 123 bis 129 au für dung zu prüfen. Die Prüfung hat si auf die in Artikel 174a vor- 2) in dem Falle einer böslihen Schädigung durch Einlagen oder haftender Gefellschafter ausscheidet, die Veräußerung des ihm auf ng de 4 omman en vorzulegen. seine Aktien gerichtlich zu hinterlegen. die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die in Artikel 129 vor- geschriebene Betheiligung der persönlich haftenden Gesellschafter, auf | Uebernahmen jeder Dritte, welcher zu derselben wissentlich mit- | folche Einlagen bei der Auseinanderseßzung zufallenden Antheils bis S L Artikel 185 a, j : Die Klage ift gegen die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit gesehene Eintragung ift auch bei dem Handelsgerichte einer jeden die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben , welche von den gewirkt hat. j zum Ablaufe von fünf Jahren seit dem Ausscheiden, jedo nicht : N Aufstellung der Bilanz kommen die allgemeinen Vor- li nicht felbst kÉlagen, und gegen den Aufsthtsrath zu ricten. Zu- Fweigniederlafsung zu bewirken ; Dritten gegenüber entscheidet die leßteren rüsichtlich der Zeichnung und Einzahlung des Gesammt- Artikel 180 a. länger als bis zum Ablaufe von zeha Jahren seit Cintragung des E Artikels 31 mit folgenden Maßgaben zur Anwendung: ständig für die Klage ist aus\{ließlich das Landgericht, in dessen | Eintragung bei dem Handelsgerichte, in dessen Bezirke die Gesellschaft fapitals der Kommanditisten und der in Artikel 175b vorgesehenen Wer vor der Eintragung des Gesellschaftsvertrages in das Gesellschaftsvertrages in das Handelsregistec beschränkt. Während is b b erthpapiere und Waaren, welche einen Börsen- oder Markt- | Bezirke die Gesellschaft ihren Sig hat. Die mündliche Verhandlung | ihren Siy hat. Festsezungen gemacht sind, sowie darauf zu erstrecken, ob die Höhe der | Handelsregister oder in den ersten zwei Jahren nah der Eintragung, | der Dauer dieser Beschränkung dürfen die Antheile nit ausgeliefert Beit d a Bil dürfen höchstens zu dem Börsen- oder Marktpreise zur | erfolgt nit vor Ablauf der im ersten Absay bezeichneten Frist. Artikel 201. jür eingelegte oder übernommene Gegenstände gewährten Beträge | um Aktien in den Verkehr einzuführen , eine öffentliche Ankündigung | und für Privatgläubiger des perfönlih haftenden Gesellschafters nur Tbe st iat boa stellung, sofern dieser ¡jedo den Anschaffungspreis Mehrere Anfectung8prozesse sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Bei der Auflösung einer Kommanditgesell \chaft auf Aktien, welche dur die Verhältnisse gerechtfertigt erscheint. Hierbei sind insbesondere derselben erläßt, ist der Gesellschaft im Falle der Unrichtigkeit oder 1 insoweit gepfändet werden, als sie niht bis zum Ablaufe der Zeit - eriteigl, höchstens zu leterem angeseßt werden; Entscheidung zu verbinden. außer dem Falle der Eröffnung des Konkurses erfolgt, darf die Ver-