1884 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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nahme, indem das Haus über eine Petition von Grundbefißern aus dem Oderbruch wegen Befreiung von Meliorationsbeiträgen in Erwägung, daß nach den Erklärungen der Staats- regierung eine erneute Prüfung der von den Petenten angefohtenen Beitragspflicht eingeleitet ist, zur Tages- ordnung überging; und eine Petition, welhe die Wasserkala- mitäten in der Culmer Niederung betrifft, der Königlichen Staatéregieruna zur Erwägung dahin empfahl, ob nicht bei den Provinzial:Landtagen der Monarchie die Bildung von Remissionsfonds in Anregung zu bringen sei, während es be- Züglih des Wunsches der Petenten, die Weichselregulirung energisch gefördert zu sehen, zuc Tagesordnung überging.

Hierauf vertagte sih das?Haus um 2 Uhr auf Mittwoch 10 Uhr.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (11.) Sißung des Herrenhauses erklärte Herr Miquel, nicht weil diese Vorlagen gerade für Hannover nothwendig seien, stimme er für die?elben, sondern weil die Grundprinzipien der Kreisordnung bessere seien, als die der später verpfuschten hannoverschen Aemterverfassung. Nicht aus den Bedürfnissen der Provinz heraus, sondern aus denen des Gesammtstaates fließe es, daß fein grundsägliher Widerspruch gegen Er- weiterung der neuen Verwaltungsorganisationen erhoben werden könne. Er freue sih, daß bei dieser Uebertragung nah dem Westen gerade mit Hannover angefangen werde; denn gerade eine neue Provinz könne das Hangen und Bangen nicht ertragen. Habe der Vorredner dic konservativeSeite betont,so heiße doch Provisorien zu erhalten, nicht konservativ sein. Bei einer einzelnen Provinz eine im Prinzip schon verschiedene Frage anders entscheiden zu wollen, gerade das heiße divide et impera, nidt das, was der Vorredner der Staatsregierung vorgeworfen. Nicht die Vertreter der östlihen Provinzen hätten die Provinzial- und Kreisordnung geschaffen, sondern die der westlihen hätten doch daran mitgewirkt im Bewußtsein, daß es sich dabei um ihren eigenen Leib handele. Was seinen Antrag angehe, so halte er Jelbst den §. 25 für unausführbar, da er weder glaube, daß in Hannover noch in einer anderen Provinz des Westens das FJnstitut des Amtsvorstehers durchführbar sei. Aber gerade dieser Umstand mache den §8. 25 ganz unschädlich. Dex Amtsvorsteher sei keine Schöpfung des konservativen Prinzips, vielmehr En rein polizeilih, negativ, ver- hindernd wirkendes Organ. Jn Hannover habe man in engster Verbindung mit den Gemeindeorganen kein Bedürfniß nach solher Schöpfung. Er würde, selbst wenn die geeigneten Persönlichkeiten vorhanden wären was er bestreite gegen die Einführung der Amtsvorsteher stimmen. Wenn er dennoh beantrage, den §8. 25 wieder einzustellen, so gesGehe es, weil er denselben für unschädlih, weil unausführbar halte; seine hannoverishen Landsleute seien auch ug genug, sich nit einbilden zu lassen, daß mit diesem Paragrophen ihnen der Amtsvorsteher über den Hals fommen fktönnte; sei doch nur vom Amtsvorsteher, niht aber vom Kreisausschusse die Rede. Man sollte daher wegen der juristischen Unschönheit dieses Paragraphen nicht das Zustande- fommen des Gesetzes in Frage stellen, sondern dasselbe in der Fassung des anderen Hauses annehmen, und es nicht darauf an- tommen lassen, daß dieser wahrhaft fortschrittlihe und wahr- hast konservative Fortschritt dadurch \cheitere, daß nun im anderen Hause alle möglichen Anträge wieder aufgenommen wür- den. Was den Antrag Landsberg angehe, so bekenne Redner, daß die Zusammenseßung des hannoverishen Provinzial-Landiages den Wünschen des Landes entsprochen habe; er und wohl die Mehrheit seiner Landsleute sei mit der bisherigen Komposition des Provinzial-Landtages einverstanden. Noch beftänden in Hannover scharfe politishe Gegensäte, die jedoh nie im Pro- vinzial-Landtage zur Geltung gekommen scien ; das liege aber nicht an der Kowposition des Provinzial-Landtages, sondern im Naturell der Bevölkerung. Man könne ein Wahlgeseß machen, welWes man wolle, man werde stets wieder dieselben Leute in den Provinzial-Landtag bekommen. Allein auf das Wahlergebniß komme es doch aber an, da sei er überzeugt, nah

‘dem Vorschlage der Regierung würden mehr Großgrundbesißer in

den Provinzial-Landtag kommen, als nach dem Antrage Landsberg. Abgesehen von allem Anderen aber könne man diese Frage nicht für die Provinz Hannover so und hier eine andere anders entscheiden wollen. Sollte hier aber ein An- fang der Rückwärtsbildung auch füx die alten Provinzen ge- macht werden, so hieße das eben, Alles wieder in Frage stellen, was zehnjährige Arbeit geschaffen. Das könne unmög- lich konservativ sein. Wer wisse, daß ein Jnteressenunterschied zwischen Groß- und Kleingrundbesiz heute überhaupt nicht mehr bestehe, wohl aber eine große Menge soliderer Jnteressen, der müsse die Vorlage aufrecht erhalten. Höchstens könnten die Städte sich benachtheiligt fühlen. Er rathe und bitte, da das Wesentliche seststehe, das Unwesentliche aber niht so von Bedeutung sei, uw deshalb die Vorlage in Gefahr zu bringen, dieselbe anzunehmen.

Graf Udo zu Stolberg erklärte, er halte den 8. 25 weder für shädlih noch für nüßlich, weil ex unausführbar fei, und deshalb werde er für denselben stimmen, für den übrigens eine erhebliche Majorität gesichert sei. Was die Provinzial- ordnung anlange, so halte er sowohl die Kreistage als die Provinzial-Landtage für richtig zusammengeseßt, und wolle er deshalb diese Zusammenschung aufrechterhalten. Die Selbst- verwaltung habe konservativ gewirkt, indem politishe Gegner in deren Körperschasten sich hätten in gemeinsamer Arbeit zu- jammen finden lernen. Jm lesishen Provinzial-Landtag seien die Verhandlungen stets sachlich geführt, und hätte dem wie er dem Herrn von Solemacher gegenüber erklären müsse nicht einmal die Mitgliedschaft zahlreicher Landräthe Abbruch gethan. aber im Dsten beseitigt, könne man ste im Westen nicht schaffen wollen, zu dem seien Virilstimmen im anderen Hause undurch- bringbar, daher solle man vom Antrage Landsberg absehen. Gerade die Gegner würden wünschen, daß die Beschlüsse dieses Hauses die Vorlagen noch einmal an das Abgeordnetenhaus zurücckwiesen. Da nun Hannover aus dem Provisorium her- aus müsse, so bitte er, die Voriage nah den Beschlüssen des anderen Hau)es anzunehmen.

Nach einer thatsählichen Berichtigung des Freiherrn von Solemacher, gerichtet gegen Herrn Miquel, erörterte Freiherr von Landsberg seine Bedenken gegen §. 42 der Kreisordnung, betreffend die Bildung der Wahlverbände des Großgrund- besißes für die Kreistage, er sehe aber von einem Antrage ab, da, wie er erfahren, die getroffene Abgrenzung dem historischen Zustande der Provinz Hannover entspreche.

Der Vize-Präsident des Staats-Minist.riums von Puttkamer bat dringend das diese Vorlage so zu gestalten, daß deren Zustande-

Virilstimmen halte er nit für schädlich, nachdem sie i

kommen nit gefährdet würde. Nicht im Jnteresse der Pro- vinz, sondern, wie {on Herr Miquel hervorgehoben, im Be- dürfnisse der Staatsgesammtheit liege das Zustandekommen dieser Geseße. Es frage sich, ob die Zerrissenheit der Separa- tion in verschiedenen Provinzen ohne Nachtheil aufrecht erhalten werden könne ; die Staatsregierung könne nur dringend war- nen, die im Osten bewährte Selbjtverwaltung und Verwal- tungsgerihtsbarkeit von den anderen Provinzen fern halten zu wollen. Wie Herr Miquel ebenfalls schon betont habe, verlange aber auch das Jnteresse der Provinz die Annahme der Vor- lage, aus beiden Gesichtspunkten bâte er also, die. Vorlage anzunehmen, umsomehr, als seit lange es zum ersten Male geglückt sei, im anderen Hause eine diesbezüglihe Vorlage für Hannover zu vereinbaren. Was nun die bestehenden Streit- punkte anbelange, so halte auch er die Uebertragung der Amts- vorsteher nach Hannover für unmöglih und für nicht in den Wünschen der Provinz liegend. Für die ODstprovinzen sei nach Aushebung der patrimonialen Polizei die Heran- ziehung der ländlihen Gentry der beste Auêweg gewesen, troßdem könne diese Einrichtung nicht shablonenhaft übertragen werden dorthin, wo man eben die geeigneten Personen nicht finde. Das FJnstitut dec kommissarishen Amtsvorsteher werde schon Jedem, der es kennen gelernt, die Neigung nehmen, es in vergrößertem Umfange ins Leben treten zu sehen. Die Vorlage der Regierung habe eben auch für Hannover an die vorhandenen historishen Momente angeknüpft, näwlih an die Verwaltung der Polizei durch Staatsbeamte, Selbst das andere Haus habe neben aller Kritik der Regierungspolitik sich nicht dem ver- schlossen, daß damit das richtige getroffen sei. Troßdem habe man geglaubt, das Fdeal der Amtsvorsteher in das Geseh aufnehmen zu follen, und gewissermaßen programmatisch für die Zukunft derselben eingefügt. Dagegen ein Veto einzu- legen, habe die Staatsregierung einen Grund nicht gehabt, da sie den 8. 256 für unschädlih halte. Von einer Verbint- lihkeit zur Einführung der Anitsvorsteher sei im §8. 25 keine Rede, ebensowenig aber von einer Beeinträchtigung der Rechte der Krone, weit eher könnte eine Erweiterung dieser Rechte darin

gesehen werden, und eine Schmälerung derjenigen der beiden anderen Faktoren der Legislative. Aus diesen

Gründen bitte er, im FJunteresse des Zustandekommens der Nesormen dem Beschlusse des anderen Hauses in diesem Punkte zuzustimmen. Was den Antrag Landsberg angehe, so sei doch das solideste und zugleich konservativste der Kreis- tag, der aus den drei Jnteressengruppen gebildet fei, zur Unterlage sür die Provinzial-Landtage zu wählen. Nachdem die verschiedenen nteressen dieser drei Stände, Städte, Groß- und Kleingrundbesitß, im Kreistage ausgeglichen seien, solle der Kreistag scinen Vertrauensmann zum Provinzial-Land- tage deputiren. Das sei der 1872 acceptirte rihtige Grund- sab, gegen den, was die Herren, die heute so sehr den konser- vativen Standpunkt betonten, beachten möchten, damals au von radikaler Seite gearbeitet sei, indem allgemeine direkte Wahlen gefordert worden seien. Nvr nah schwierigen Kämpfen sei diese Gefahr abgewendet worden. Damals sei ein dem heutigen Antrage entspréhender ja auch schon aufgetaucht, aber abgelehnt, und hier im Hause nicht wieder im Plenum aufgenommen. Damals, als man res integra gehabt, hätte man die Frage disfkutiren können, heute aber für einzelne, die westlihen Provinzen diesen Kampf wieder aufnehmen zu wollen, sei sehr bedenklih ; noch bedenk- liher als Ausgangspunkt sei eine Rückbildung der Sache, auch in den alten Provinzen es thun zu wollen, darauf könne eine konservative Regierung nicht eingehen. Der Minister erklärte, 1hm sei es unverständlich, wie man verlangen könne, eine in der unteren Gruppe bereits ausgeglihene Verschieden- heit der nteressen zum Subsirat für die Bildung einer höheren Organisation machen zu wollen. Das seien die Gründe, welche die Staatsregierung veranlaßten, das Haus zu er- suchen, in diesem Punkte an ihrer Vorlage festzuhalten.

Was die ferner im Antrage Landsberg geforderten Viril- stimmen angehe, so sei in der heutigen Aemiervertretung Han- novers für eine solche keine Analogie enthalten. Die wirth: schaftliche und soziale Bedeutung z. B. der \chlesishen Stan- oesherren jei feine andere, als die jener hannoverschen reihs- unmittelbaren Häuser; in Schlesien und den anderen Pro- vinzen hätten die Magnaten auch ohne BVirilstimme verstanden, in die Provinzialvertretungen zu gelangen; das werde auch in Hannover geschehen bei solchen Standesherren, die ein Interesse dafür bekundeten, an der Provinzialverwaltung th-il- zunehmen. Also müsse erx bitten, auch in diesem Punkte den Antrag Landsberg abzulehnen, und durch einen überein- stimmenden Beschluß beider Häuser die Krone in die Lage zu bringen, durch Sanktion dieser Vorlagen einen erheblichen Schritt auf dem Wege gesunder Reform thun zu können.

Graf Brühl erklärte, zu seinem Bedauern fordere der Minifter Rücksichten auf die Liberalen dés anderen Hauses. Man solle das Gese niht aus Motiven annehmen, die nichts damit zu thun hätten, dasselbe sei für Hannover bestimmt, und nur von dort seien die Gründe für und gegen das Geseßz zu nehmen. einer unannehmbaren nah den Beschlüssen des anderen Hau- ses und blos diesem zu Gefallen annehmen.

Graf Schulenburg-Beeßendorf sprach sich für sofortige Einführung der FJnstitution des Ortsvorstehers in Hannover aus und bedauerte, daß die Regierung nicht mehr dazu gethan habe, um Personen für dieses Amt vorzubereiten; so seien z. B. die Versprehungen von 1867, Vitglieder aus Hannover in größerer Zahl in dieses Haus zu berufen, nur sehr wenig erfüllt, Fn den als Ersaß gebotenen kleineren Kreisen sehe er einen solchen nicht. Er empsehle die Annahme des An- trages Landsberg und hoffe, daß das andere Haus demselben beitreten werde, weil dort die liberale Strömung niht mehr so prävalidire, wie bei Erlaß der ersten Kreisordnungsgeseßte.

Darauf wurde der Schluß der Debatte beschlossen, und nah einem Antrag des Herrn Bredt der Entwurf der Kreis- ordnung mit Ausnahme der §8. 8 und 25, zu welchen An- träge vorlagen, en bloc angenommen. Zu §. 8 beantragte Graf Brühl Eliminirung derjenigen Worte, die eine Straf- androhung für Personen enthielten, welche ein Ehrenamt in der Selbstverwaltung zu übernehmen sich weigerten. Dieser Antrag wurde mit großer Majorität abgelehnt.

S. 25 lautet nah dem Beschlusse des hauses :

Die Einführung des Institutes der Amtsvorsteher nah Maß- gabe der betreffenden Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. De- zember 1872/19. März 1881 in der Provinz Hannover kann auf las des Provinzial-Landtages durch Königliche Berordnnng er- folgèn.

Die Kommission beantragte, diesen Pacagraph zu streichen, Herr Dr. Miquel, denselben aufrecht zu erhalten.

Abgeordneten-

Lieber solle man das Geseß ablehnen als in |

Herr von Kleift-Reßow empfahl den leßteren Antrag. Die Personen, welhe für den Posten des Amtévorstehers quali- fizirt seien, würden sih schon finden; er wolle das Ehrenamt des Amtsvorstehers für Hannover so gut wie für jede andere Provinz, denn er habe aus Erfahrung gelernt, wie viel Antheilnahme an den öffentlihen Geschäften dazu beitrage, den sonst zur Kritik geneigten deutshen Mann gegen die Staats- verwaltung milder zu stimmen.

Graf zur Lippe empfahl die Streihung des §. 25, da dadurch weder dem Könige eine Jnitiative gegeben, noch die Nothwendigkeit vermieden werde, bei Einführung der Amtsvorsteher den Weg der ordentlichen Geseßgebung zu be- treten. Erst nahdem dem anderen Hause durch Ablehnung dieses 8. 25 die Bedenken dieses Hauses ausgesprochen seien, und jenes seinen Beschluß dennoch aufrecht erhalten sollte, sei es an der Zeit, abzuwägen, ob diese Bedenken oder a Zustandekommen des ganzen Geseßes s{hwerer ins Gewicht alle.

Der Antrag Miquel wurde darauf mit sehr großer Ma- jorität angenommen, und mit dem also aufreht erhaltenen 8. 25 das ganze Geseß in Uebereinstimmung mit den Be- schlüssen des Abgeordnetenhauses.

Zur Provinzialordnung beantragte Freiherr von Landsberg eine andere Fassung der §8.9—15, welche eine andere Zusammenseßung des Provinzial-Landtages bezweckt und in Uebereinstimmung mit den lettgefaßten Beschlüssen des Provinzial-Landtages von Hannover und den vom Plenun abgelehnten der Kommission des anderen Hauses steht. Nachdem dex Antragsteller seinen Antrag empfohlen hatte, führte der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums aus, es sei für die Regierung nicht angenehm , sih vorwerfen lassen zu müssen, sie operire nach einer liberalen Schablone, die sogenannte liberale Schablone sei doch aber nihts An- deres, als die in Uebereinstimmung der Krone und beider legislativen Körperschaften gefundene Form. Der Minister trat nun dem Bedenken entgegen, daß, da wo nur ein Ab- geordneter zum Provinzial-Landtage in einem Kreise zu wäh- len sei, sih ein Ausgleih der Jnteressen niht werde finden lassen und dann der Landrath als deux ex machina her- vorspringen werde. Dem sei einmal vorgebeugt durch die auf des Ministers Wunsch im Abgeordnetenhause erfolgte Herab- seßung der Einwohnerzahl, auf welche ein Abgeordneter ent- fallen solle, und ferner durch die Formulirung des Art. 1 der Vorlage, welche ein Zusammenlegen solcher Kreise vorsehe, die nur einen Abgeordneten zu wählen haben würden, gerade um dieser zFnteressenausgleihung willen. Das System des An- trages des Herrn von Landsberg sei viel zu komplizirt; in einer Anzahl von Kreisen seien die Mehrzahl der darin konstruirten Groß- grundbesißer Bauern, und die würden voraussichtlich ihre eigenen einseitigen TFnteressen zur Geltung zu bringen geneigt sein. Die Vorlage der Regierung biete eine weit größere Garantie im Provinzial-Landtage, die Mitglieder der früheren Ritter- schaft vertreten zu sehen, als der Antrag des Freiherrn von Landsberg. Die Staatsregierung sei nicht in der Lage, in diesem Antrage eine richtige Grundlage für die Provinzial- vertretung der Provinz zu sehen, und würde im Falle der Annahme desselben Sr. Majestät dem Könige die Sanktioni- rung nicht empfehlen können,

Nach Ablehnun 1 eines SHluß- sowie eines Vertagungs- antrages plaidirte Herr von Kleist-Rezow für den zweiten Theil des Antrag Landsberg, weil die Kreise in die Provinz Hannover erst eingeführt werden sollten und nicht bereits bewährte Einrichtungen seien, wie sie es gewesen seien bei Einführung der Propvinzialordnung für die alten Provinzen in diesen; deshalb sei der Kreis nicht befähigt, die ihm üÜber- tragene Wahlfunktion zu übernehmen. Eine konservative Institution sei diefe Wahl durch die Kreise nicht, viel konser- vativer würde die vorgeschlagene Wahl nach Kategorien fein, wie sle der Untxrag vorsWlage Schon bei Erlaß der ersten Verwaltungsgescße habe ex darauf aufmerksam gemacht, daß die alten Provinzen wohl diese Wahl durch die Kreistage vertragen könnten, dort sei der Großgrundbesiß noch so starf, immer wieder oben auf Tommen zu können ; nicht so liege es aber in den neuen Provinzen. Deshalb bitte er, für den zweiten Theil des Antrages von Landsberg zu stimmen, der die Wahl des Provinzial-Landtages nach Kategorien der Städte, des Groß- und des Kleingrundbesißes fordere. Er könne sich aber nicht für die vorgeshlagenen Virilstimmen erklären.

Darauf wurde die Diskussion geschlossen und na einem Schlußreferate des Berichterstatters Herrn Brüning zunächst der auf Wahl durch Jnteressengruppen bezügliche Theil des Antrages von Landsberg in namentlichec Abstimmung mit 77 gegen 47 Stimmen abgelehnt.

Nahdem Frhr. von Landsberg sodann den übrigen Theil jeines Antrages zurückgezogen hatte, beantragte Herr Bredt, über die Provinzialordnung en bloc abzustimmen, in welcher Weise die Annahme mit sehr großer Majorität erfolgte.

Darauf wurde die Sißung vertagt auf Mittwoch 11 Uhr,

Schluß 51/4 Uhr.

Neichstags - Angelegenheiten.

Die VIII. Kommission des Reichstags zur Vorberathnng des Entwurfs cines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Gültig- keitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlihen Be- ssttrebungen der Sozialdemokratie, oom 21. Okiober 1878, hat sih, wie folgt, konstituirt: Frhr. von Landsberg-Steinfurt, Vor- fißender; Hoffmann, Stellvertreter des Vorsißenden; von Köller, Schriftführer; Dr. Meyer (Jena), Stellvertreter des Schristführers ; Dr, Damberder, Dr, Daoumbad, Dr, Da Ora von Gallen, Dr, Hartmann, Dr. Hirsh, Dr. Horwiß, von Kehler, von Kleist- Retzow, Dr, Marquardsen, Dr. Papellier, Dr, Reichensperger (Crefeld), Schröder (Wittenberg), Dr. von Schwarze, Staelin, Dr. Weber, Dr. Windthorst.

Landtags- Angelegenheiten.

Vie L Kommisston des Verrenpbauses r Lor- berathung der Entwürfe: 1) eines Geseßes, betreffend die Ein- kTommensfsteuer, 2) cines Gesetes, betreffend die Cinführung einer Kapitalrentensteuer hat sih folgendermaßen konstituirt : Camphausen (Berlin), Vorsitzender; Graf zur Lippe, Stellvertreter des Borsißenden; Brüning, Schrififührer ; Hache, Stellvertreter des Scriftführers; Dr. Baumstark, von Brand, Graf von Hochberg, Lotichius, von Winterfeld, Jentges, Freiherr von Tettau, Freiherr von Manteuffel-Krossen, Mevissen, Stumm, von Woyrsch.

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| Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 25. März

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Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel

egister nimmt an: die Königliche Erpedition

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

8s

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung U. s. w. von öffentlichen Papieren.

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Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vgogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigeu größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande!l.

6. Verschiedene Bekanntmachungen..

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen.

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| In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage.

SteeFbriefe und Untersuchungs - Sachen. [14601] :

Offene Requisition. Gegen den früheren Haus- lehrer Peter Sobek aus Körnitz, Kreis Neu- stadt O.-S., am 24. November 1852 daselbst ge- boren, Fkatholisher Religion, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, soll der Rest einer durch Urtheil des Königl. Schöffengerichts zu Oels vom 30. November 1882 erkannten einmonatlichen Gefängnißstrafe von noch 23 Tagen vollstreckt wer- den, Es wird ersucht, denselben im Betretungsfalle festzunehmen und an das nächste Amtsgericht abzu- liefern, welbes ergebenst ersucht wird, die vorbe- zeichnete 23 tägige Gefängnißstrafe zu vollstrecken und uns zu den Akten D, 215/82 Nacbricht zu eben. Oels, den 14. März 1884, Königliches Amtsgericht.

[14600] Á

Offene Requisition. Der Landwirth Eduard Glagzel, früher Bauergutspähter in Ulbersdorf, Kreis Oels, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt, ist durch das rechtskräftige Erkenntniß des König- lichen Schöffengerichts zu Dels vom 28. Juni 1883 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fünf Mark, für den Ünvermögensfall zu einem Tage Ge- fängniß und wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von fünfzehn Mark, für den Unver- mögensfall zu drei Tagen Gefängniß, endlich zur Tragung der Kosten verurtheilt worden, welche letztere sih auf 52,40 M. berehnen. Sämmiliche Gerichtsbehörden werden ersucht, die vorbezeichnete Strafe im Betretungsfalle an 2c. Glatzel zu voll- \streckden und uns zu den Akten P. 86/83 Nachricht zu geben. Oels, den 17, März 1884. Königliches Amtsgericht.

[14455]

Der Handelsmann und Schlachter Hermann Hein- rich Diedrich Dierks, geboren am 17. Januar 1855 in Südenfeldmark, Kreis Hamm, zuleßt aufhaltsam in Verden, Kreis Verden, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, UÜeber- tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz- buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königliben “Amtsgerichts hierselbst auf den 21. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr, vor

das Königlihe Schöffengeriht zu Verden zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent-

{chuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Bremen ausgestell- ten Erklärung verurtheilt werden. Verden, den 20. März 1884. Olthaus, Gerichts\chreiber- anw. als Gerichtsschreiber des Königlichen Amts- gerichts.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[14483] Aktenzeichen K. 10/83, In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Immobilien des Bäker- meisters Friy König zu Hameln, wird der durch die Bekanntmachung vom 6. Februar d. J. auf den 26, April d. J. anberaumte Versteigerungstermin hierdurch auf Sonnabend, den 3. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, und der zur Verkündigung des Urtheils über Crtheilung des Zuschlags auf den 3. Mai d. F. angeseßte Termin auf Sonnabeud, den 10, Mai d. J, Morgens 11 Uhr, von Amtswegen verlegt. Hameln, den 19. März 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. Kern.

[14498] Das Königl, Amts3geriht München L., Abtheilung A. für Civilsachen, hat unterm 20, März 1884 folgendes Aufgebot erlassen :

Es ist zu Verluft gegangen ein Seitens der Firma Louis Schmeztzer & Cie. in Rothenburg an der Tauber auf Herrn Ch. N. Schad in München gezogener Prima-Wechsel d. d, Rothenburg a./T., 20. Dezember 1883 über 745 A. 60 9, zahlbar am 31. März 1884 an die Ordre der Ausstellerin : Louis Schmetzer & Cie in Rothenburg selbst; ver- sehen mit der Unterschrift dieser Ausfstellerin :

„P. Pa. Louis Schmetzer & Cie H. L. Braechter“ und auf der Vorderseite, nämlich unterhalb dem Wort „Prima-Wechsel“ mit dem Accept: „Ch, N. Schad Zahlbar bei der bayr. Handelsbank“. :

Auf Antrag der Firma Louis Schmetzer & Cie wird deshalb der Inhaber dieses Wechsel-Acceptes aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin

11, Oktober 1884, Morgens 9 Uhr,

im Gesch.-Z. Nr. 19/1 hiesigen Gerichts seine Rechte anzumelden und dasselbe vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen würde.

München, am 21. März 1884. j

Der -geschäftsleitende Königl. Gerichtsschreiber :

Hagenauer. {4783] Aufgebot. i

Auf den Antrag des C. A. J. Hennies, früher zu Cassel, jeßt zu Welheiden bei Cassel, wird der In- haber des angeblich verlorenen Wechsels de dato Niedermarsberg, den 26. August 1883 über 4452 4

C. A. J. Hennies auf Meyer Oppenheimer in Nieder- marsberg, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 27. August 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung desselben erfolgen wird.

Mar3berg, den 23. Januar 1884.

Königliches Amtsgericht. [14663] Aufgebot.

Der Häusler Johann Rother zu Reinschdorf, ver- treten durch den Rechtsanwalt Szczas8ny zu Cosel, hat das Aufgebot zweier in der Reinschdorfer Ge- markung, und zwar in der Gemeindehutung mater lonka belegenen Parzellen, nämlih:

1) der Wiesenparzelle Nr. 115 Krtbl. 2 von 4,60 Ar, 2) der UcCerparzelle Nr. 116 Kribl. 2 von 10770 AL, mit zusammen 4,86 4 Reinertrag, welche im Grund- buch bisher nit verzeichnet find, behufs Anlegung eines Grundbuchblattes beantragt.

Die unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglih Berechtigten werden aufgefordert, ihre Eigen- tbhumsansprüche und Rechte auf die gedachten Par- zellen spätestens in dem auf

den 17. Juni 1884, Mittags 12 Uhr, vor dew unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen- falls die Aus\c{ließung derselben erfolgen wird.

Cosel, den 6. März 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. v. Hoven.

[14613] Aufgebot, j /

Auf dem Grundstück Kunzendorf Nr. 1 stehen in Abtheilung 111 Nr. 2 131 Thlr. 12 Sgr. 11 Pf. mütterlihes Erbtheil der Wilhelmine Preuß, ver- ehelichte Gardemeyer, mit 59/9 verzinslih aus dem Erbrezeß vom 12. November 1846, 19, Juni 1847 und 25. Juli 1848 de conf. den 28. März 1849 ex decreto vom 11. August 1851 mit dem Be- merken eingetragen, daß das Grundstück Kunzendorf Nr. 35 mitverhaftet ist. Ueber die Post ist ein Do- kament gebildet, bestehend aus Ausfertigung des Preuß’ schen Erbrezesses vom 11. Juli 1846 und 98. März 1849, dem Eintragsvermerk und den POeniG anen der beiden verhafteten Grund- t

ude.

Die Poft ist bereits bezahlt, kann aber nicht ge- lö\ch{cht werden, weil das Hypothekendokument verloren gegangen ist. O 5

Auf Antrag des Grundstückseigenthümers, Be- sißers Adolf Frohwerk in Kunzendorf, werden daher alle Diejenigen, welche als Cigenthümer, Cessionarien, Pfandinhaber oder sonstige Rechtsnachfolger An- sprüche an die Post und das Dokument zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den

5. Juli 1884, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im JInstruktionszimmer Nr. 1 anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben ausges{lossen und das Dokument behufs Löschung der Post im Grund- bu für kraftlos erklärt werden wird.

Saalfeld, den 7. März 1884.

Königliches Amtsgericht. [14506] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag des hiesigen Notars Dr. Gustav Bartels und des Kaufmannes Eduard Gottlieb Carl Stehr, als Testamentsvollstrecker von Louis August Heinrich Maasfss, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Seebohm, Scharlach und Westphal, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welhe an den Nachlaß des am 31, Januar 1884 hieselbst verstorbenen Haus- mafklers Louis August Heinrich Maass3 Erb- oder sonstige Ansprüce zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von dem obgenann- ten Erblasser am 4, November 1882 errich- teten, am 14. Februar 1884 hieselbst publi- cirten Testaments, wie auch den den Teftaments- vollstreckern ertheilten Den, insbesondere der Befugniß derselben, den Nachlaß vor den Hypothekenbehörden zu vertreten, widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, folche An- und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, den 17. Mai 1884, 107 Uhr Vormittags,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch- tigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 19. März 1884.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil-Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts - Sekretär. [14539] Oeffentliche Vorladung.

1) Josef Hoh, Mechaniker, früher in Paris woh- nend, 2) Martin Haumesser, Sohn, Gärtner, früher in Montbéliard wohnend, beide jeßt ohne be- fannten Wohn- und Aufenthaltsort, werden vorge- laden, in der öôffentlihen Sitzung des Kaiserlichen Oberlandesgerichhts zu Colmar vom 6, Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, durch Anwalt vertre- ten zu erscheinen, um auf folgenden Antrag der

mar wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Bodem, verhandeln und das Rechtliche erkennen zu hören :

Das Kaiserliche Oberlandesgeriht wolle die Be- rufung gegen das Urtheil des Kaiserlichen Landge- rihts in Colmar vom 8. Dezember 1883 insoweit annehmen, daß dasselbe den Theilunasentwurf vom T Februar 1882 nicht einfach bestätigt, sondern dessen Abänderung in den im Urtheilstenor ange- führten 5 Punkten angeordnet hat. Colmar, den 21. März 1884.

Der Ober-Sekretär: Schoof.

Edictalladung behufs Todeserklärung.

Nachbenannte verschollene Geschwister a. die unverehelibte Magdalcne Catharina Martens, geboren am 27, Januar 1838,

b. Arbeiter Ernst Wilhelm Martens, geboren am __ 2. April 1843, Beide aus Spieka-Knill, Kinder des Glasers Johann Hinrich Martens und dessen Ehefrau Johanne Rebecca Martens, geb. Caggers in Spieka-Knill, lutherish, welhe im Jahre 1866 nah Amerika ausgewandert, und von denen seit Januar 1868 keine glaubwürdige Nach- richten eingegangen find, werden auf Antrag ihrer nächsten bekannten Blutsverwandten, nachdem von den Antragstellern den Vorschriften des §. 7 des Gesetzes über die Todeserklärung verschollener Per- sonen vom 23, Mai 1848 Genüge geleistet ist, hier- durch aufgefordert, sih binnen Jahresfrist und spätestens

Sonnabend, den 4. April 1885, 10 Uhr Vormittags, entweder in Person, oder durch einen gehörig legi- timirten Bevollmächtigten bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden.

Falls bis zu dem angegebcnen Zeitpunkte eine Meldung nit eingegangen ist, sollen die oben näher bezeichneten verschollenen Personen für . todt erklärt und ihr Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden.

Zugleich ergeht hiermit die Aufforderung

a. an alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, davon Mit- theilung zu machen,

b. für den Fall der demnächstigen Todeserklärung aber cin etwaige Erb- oder Nacbfolgeberecbtigte, ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden foll.

Dorum, den 26. Februar 1884.

Königliches Amtsgericht. Baring.

[14491]

9586] i Der am 20. Februar 1814 allhier geborene Schnei- dergeselle Franz Daniel Christian Sonntag, ein Sohn des Acckersmanns Christian Heinrih Sonntag und dessen Ehefrau Magdalene Sophia, geb. Kählert, hierselbst ist im Jahre 1861 angeblich nah Paris gewandert und seitdem verschollen.

Von den Kindern

A. des wail. Ackerêsmannes Adolf Heinri Sonn- tag hierselbst, eines halbbürtigen Bruders des 2c. Franz Sonntag, nämiich:

1) dem Ackersmann Heinri Georg Theodor Sonntag hieselbft,

2) dem Schustermeister Johann Joachim Fried- rich Sonntag hieselbst,

3) der Ehefrau des Seilers Glasow, Mine Hen- rica Dorette, geb. Sonntag. hieselbft,

B. der wail. Schusterfrau Joachim Ulrich, Anna Dorothea, aeb. Sonntag, hieselbst , einer halb- bürtigen Schwester des 2c. Frauz Sonntag, nämlich dem Arbeitsmann Joachim Jacob Friedri Ulrich hieselbst,

C. der zuerst an den Schustermeister Johann Törber und später an den Webermeister Chri- stian Friedrich Westphal hieselbst verheirathet gewesenen und verstorbenen Sofie Dorothea, geb. Sonntag, einer halbbürtigen Schwester des 2c. Franz Sonntag, :

1) der Maurergesellenwittwe Krüger, Juliane Friederike Dorette, geb. Törber, hieselbst,

2) dem Schneidermeister Ernst Johann Friedrich Törber hieselbst, e j

3) der Ehefrau des Schustermeisters Friß Stein, E Marie Christine, geb. Westphal,

ieselbst,

4) der Chefrau des Rademachers Stein zu Dargun,, Christine Marie Juliane, geb. Westphal, :

als seinen nächsten Intestaterben, ist nunmehr darauf

angetragen, daß der Verschollene, welcher das sieben-

zigste Lebensjahr am 20. Februar h. a. zurückgelegt, für todt erklärt und ihnen dessen Nachlaß aus-

gehändigt werde. 7

Es werden daher der mehrerwähnte Schneider- geselle Franz Sonntag und alle Diejenigen, welcche an das für denselben administrirte Vermögen ein näheres oder gleih nahes Intestat-Erbrect, als die sub A., B., C. erwähnten halbbürtigen Geshwister- kinder zu haben vermeinen, hiermit peremptoris{ch geladen, in dem auf

Dienstag, dreißigsten September 1884,

Morgens 11 Uhr, angeseßten Termine in Person

oder durch legitimirte Bevollmächtigte vor uns zu

erscheinen und ihre Ansprüche gehörig anzumelden und zu bescheinigen und zwar untex dem ein- für allemal angedroheten Nachtheile, daß wenn der Ver-

75 S, zahlbar am 15. Oktober 1883 bei Meyer Oppenheimer in Niedermarsberg, gezogen von dem

Klara Taillandier, Ehefrau des Jules Durard, Tapezierer, und des Letteren selbs, Beide in Col-

\chollene bis zu dem angeseßten Termine sich nit melden oder den Ort seines Aufenthalts hieher nicht

anzeigen wird, selbiger für todt wird erklärt werden, die obgedachten aufgetretenen Intestaterben oder die fich Meldenden und Legitimirenden für die rechten- Erben angenommen, ihnen als solchen das bisher sub cura befindlihe Vermögen überwiesen und das Grbenzeugniß ausgestellt werden soll, die nach der Präklusion fsih meldenden räheren oder gleih nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen Der- jenigen, welche in die Erbschaft getreten, anerkennen und zu übernehmen \{uldig sein follen.

Neukalen, 22. Februar 1884.

Der Magistrat.

[14501]

Die von dem Gerichtsvollzieher Hoffmann, welcher bis zum 1. April 1883 beim Königlichen Amtsgericht in Anclam und seitdem bei dem unterzeichneten Amtsgericht angestellt war, bestellte und bei dir Regierungshauptkasse in Stettin niedergelegte Amts- kfaution, bestehend in den 4°/gigen fonsolidirten Staats- anleihescheinen Litt. E. Nr. 15184 und 86188 über je 300 M. nebst Talons und Zinsscheinen, soll dem- selben zurückgegeben werden. Auf den Antrag der Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Ober- Landesgerichts in Stettin werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Kaution zu machen haben, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 23. Mai d. J., Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen- falls sie ihrer Ansprüche an die genannte Kaution für verlustig erklärt und an die Person desjenigen werden verwiesen werden, mit dem sie kontrahirt hatten. 5 Pollnotwy, den 16, März 1884. Königliches Amtsgericht.

[14127]

Aufgebot. Von der Mehrheit der Besißer des Rummellandes vor Ayenwolde, Amts Auric, ist bei der zuständigen Behörde * die Theilung désselben beantragt. Zu den Theilnehmern an demselben ge- hören auch die Eigenthümer des im Grundbuche Aurich Tom. 49, Vol. I. Nr. 47 pag. 369 einge- tragenen sogen. Heike Folkerts\{hen vollen Platzes Nr. 1 und 2 in Ayenwolde, bezw. deren Recht8nach- folger, nämlih: 1) Hedde Janssen Hedden in Neer- moor zu +4, 2). Ablrich Cornelius Bode und Rirxte Janssen Bode zu Uphusen zu 4, 3) Bernh. Jacobs Golds{weer zu Heerenborg zu 1/24, 4) Jan Berends F, Goldschweer zu Loga zu 1/24, 5) Heere S. Goldschweer daf. zu 1/24, 6) Jacob S. Goldschweer zu Holte zu 1/24, 7) Leentje Heeren zu Loga zu 1/48, 8) des weil, Carl Heeren zu Beschotenweg Kinder, nämlich a. Campe Heeren, b. Elisabeth Heeren, c. Ewe Heeren, d. des weil. Elisabeth Carels Sohn Carel zu 1/48, 9) Meike Lübberts Wilts und Hamme Hinris Wilts zu Leer zu 1/48, 10) Maike Gelts zu Esclum zu 1/48, 11) Aalrich Alberts Schoormann und Rennste Alberts Schoormann zu Pogum 2/13, 12) Folkerdina Davemann zu 1/12, 13) Geesche Davemann zu Pekel-A. zu 1/24, 14) Warnerus Bör- ers zu Ler zu 1/48, 15) Jan und Agathe Heyen Ubben zu 1/48. Behufs Ermittelung der sämmtlichen Eigenthümer und zur Vorlegung des Nachweises ihrer Legitimation zur Sache werden alle Diejenigen aufgefordert, denen eine besondere Vorladung zur Wahl eines gemeinschaftlihen Bevollmächtigten nicht zugefertigt ist und die dennoch der Meinung find, als Nahkommen der vorher benannten, im Grundbuche eingetragenen Eigenthümer oder aus sonstigen Gründen Ansprüche an den fraglichen Plaß und dessen Antheils am Rummelslande machen zu können, solce in dem auf Mittwoch, den 7. Mai d. J., Vormittags 103 Uhr, im Remmers'schen Gasthofe hier (Ecbgroßherzog von Oldenburg) an- stehenden Termine selbst oder durch gehörig legiti- mirte Bevollmächtigte anzumelden und dur glaub- hafte Urkunden zu erweisen, unter dem Verwarnen, daß im Falle des Ausbleibens ihre etwaigen An- sprüche überhaupt nicht, oder nur nah den Angaben der bekannten Betheiligten berücksichtigt, im Uebrigen se aber als den Erklärungen und Beschlüssen der leßteren als zustimmend und sie verbindend angefeben werden sollen. Unter gleiher Verwarnung werden die nacbenannten angeblihen jeßigen Miteigen- thümer des Heiko Folkerts' schen Playtes, bezw. deren Rechtsnachfolger, deren Aufenthaltsort unbekannt, oder die überhaupt hier niht bekannt sind, nämlich: 1) Hinrich Lünemann, 2) Meenke Lünemann, 3) Gretje Lünemann aus Hesel, Amts Stickhausen, Kinder der weil. Eheleute Hinnerk Lünemann und Meike, geb. Harms, 4) die Rechtsnachfolger der angeblich in Holland verheirathet gewesenen und daf. verstorbenen Janna Ströper aus Leer, Tochter aus 1. Ebe der weil. Maike Lübberts Wilts mit dem verstorbenen Fuhrmann Hinderk Ströper in Leer, 5) Jan Schoor- mann aus Pogum, Sohn des Casper Alberts Schoor- mann und Großsohn des Ahlcih Alberts Schoor- mann das., 6) Albert Alerks Schoormann aus Pogum, Sohn des Ahlrih Alberts Scoormann das. , 7) die Recbtsnacbfolger der Geske Davemann zu Pekel-A., Provinz Groningen N die an- geblich mit einem Dr. med. chüttker das. ver- heirathet gewesen sein soll, 8) Adolf Börchers aus Leer, Nachkomme des Warnerus Börchers das., 9) Hinrich August Smit in Neuschauz, Sohn des Hinderikus Smit in Bunderhee und Großfohn aus der ersten Ehe der olkerdina Dave- mann mit Hinderk Peters Smit in Bunde, bezw. dessen Kinder: a Friederike Smit, b. Trientje Smit, e. Hinderikus Smit, 10) Josua Smit und

11) Hinderk Smit, Söhne des Jacob Smit in Emden und Großkinder der sub 9 genannten Ghe-

leute Folkerdina Davemann und Hinderk Peters