1884 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

für erledigt zu erklären. trage ohne Debatte an.

parzellen erledigt. (Schluß des Blattes.)

_ n der heutigen (65) Sißung

Regierungskommissarien beiwohnte,

ordnung.

Es wurde zunächst §, 1 des Gesetzes berathen. Derselbe

lautet Eu den Beschlüssen der Kommission :

oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke anges{lossen find.

Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Dirichlet, Schmie- Hierauf wurde der Antrag des Abg. Dr. Frhrn, von

Schorlemer-Alst angenommen, und darauf S. 6 nach dem Kom- missionsbes{chluß mit dem Zusaß des Abg. von Scherlemer- Alst. Die §8. 7—11 wurden hierauf mit nur unwesentlichen Abänderungen nach den Beschlüssen der Konmission an-

der und Genossen vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Den §. 1 zu fassen:

_ eDas Jasgdreht und dessen Ausübung steht Jedermann auf jeinem Grund und Boden nah Maßgabe der Bestimmungen dieses

Gesetzes zu.“

Der Abg. Schmieder befürwortete das von ihm und seinen Ohne Regulirung der Wildschadenfrage sei für seine Partei das ganze Gesetz unannehmbar. Jm §8. 1 vermisse er eine klare Bestimmung So wie dieser Paragraph jeßt gefaßt sei, stehe derselbe in Widerspruch mit Att. 9 der Verfassung, welcher die Unverleßlichkeit des Eigen- Deshalb bitte er seinem Antrage zuzustim- men, welcher jedem die Ausübung des Jagdrechts auf eigenem

politishen Freunden gestellte Amendement. darüber, wem das Jagdreht zustehen solle.

thums garantire.

Grund und Boden zuerkennen wolle.

Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst erkannte an, daß die Kommission wesentliche Verbesserungen an dem Geseh Der Antrag des Abg. Schmieder sei für ihn unannehmbar. Es heiße in demselben : „nach Maßgabe aber es sei unklar gelassen, nach welchem Geseß denn eigentlih nah Annahme dieses Gesetzes verfahren

vorgenommen habe. dieses Gesetzes“,

werden solle.

Der Abg, Westerburg hob hervor, daß sein Antrag auf der Grundlage des Jagdgeseßes vom Jahre 1848 stehe und au den Bestimmungen des römischen Rechts entspreche. Gegen die Ausführbarkeit desselben dürften Zweifel nit erhoben werden, da auch in Frankreih jedem die Ausübung der Jagd auf eigenem Grund und Boden zustehe. Der welches Geseß ge- welches auf Grund des von

Abg. von Schorlemer habe gefragt : meint sei. Das Geseh, seiner Partei gestellten Antrags neu zu redigiren sei.

Der Staats: Minister Dr. Lucius erklärte, daß er für die Wem das Jagdgeseß des Jahres 1848 als Jdeal erscheine, mit dem könne Die Regierung habe in 8. 1 nihts Neues vorgeschlagen, sondern etwas, was bereits 30 «Jahre Rechtens

Er bitte deshalb, den Antrag Schmieder abzu- ehnen. Gegen die kleine redaktionelle Aenderung, welche die Kommission an §. 1 vorgenommen habe, habe er nichts ein-

offene Motivirung des Antrages dankbar sei, er niht reten.

ewesen sei.

zuwenden.

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa bat, den Antrag Schmieder abzulehnen. Der Abg. Westerburg habe auf Frankrei exemplifizirt, aber vergessen hinzuzufügen, daß dort die Waffenscheine zu hohen Preisen verkauft würden.

Der Antrag Schmieder wurde hierauf nach einer weiteren

kurzen Bemerkung des Abg. Dr. F

rhr. von Schorlemer-: Alst abgelehnt und 8.

1 in der Fassung der Kommission an-

genommen. Hierauf wurde §. 2 des Gesetzes berathen. Derselbe lautet : : S, 2, Einen eigenen Jagdbezirk bildet jede Grundfläche, welche im Cigenthum eines Einzelnen oder im Miteigenthum Mehrerer \sich befindet und mindestens fünf und siebenzig Hektar in räumlichem Zusammenhange umfaßt oder bei geringerem Flächeninhalte entweder von nicht preußischen Gebietstheilen oder vom Meere rings umschblofsen oder dauernd und gegen den Einlauf von Wild vollständig eingefriedigt ist. Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Dirichlet und Schmieder vor: Das Haus der Abgeordneten wolle bescbließen : _ In §. 2 statt der Zahl ,75* die Zahl „25* zu seßen. Der- selbe Antrag bezieht sih auf alle übrigen Stellen des Geseßes, in welchen die Zahl „75* als Bezeichnung für die Größe eines JIagd- bezirks gebraucht wird. é Dieser Antrag wurde nach einer kurzen Begründung

Seitens des Abg. Schmieder abgelehnt und der Kommissions- beschluß angenommen,

Die S5. 3 und 4 wurden ohne Debatte in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung genehmigt. 8.5 lautet nah den Beschlüssen der Kommission:

19/0, Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bildet die zusammen- hängende Fläche jedes Gemeindebezirkes und jedes aus Besißungen mehrerer Eigenthümer zusammengeseßten selbständigen Gutsbezirkes, ]oweit dieselbe nach Abzug der etwa darin liegenden eignen Jagd- bezirke noch mindestens fünfundsiebenzig Hektar in räumlichem Zu- sammenhange umfaßt, oder bei geringerem Flächeninhalte von nicht preußishen Gebietstheilen oder vom Meere rings ums{lo#}sen ist.

„Mehrere derartige Grundflächen desselben Gemeinde- (Guts-) Bezirkes bilden, felbst wenn sie untereinander nicht in räumlichem Zusammenhange stehen, doch nur einen gemeinschaftlichen Jagd- bezirk, vorbehaltlih der im S. 35 gedachten Ausnahme.

__ Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Schmieder und Dirichlet vor :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

M. 5 die Worte von „soweit dieselbe“ bis zum Schluß zu streichen und dafür zu seten:

ena Abzug der etwa darin liegenden eignen Jagdbezirke“.

7Ferner R Ja der Abg. Bohßt :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Im 1. Absatze des §8. 5 auf Zeile 5/6 statt:

„der etwa darin liegenden eignen Jagdbezirke" zu fagen:

5A etwa darin liegenden zu eignen Jagdbezirken gehörigen aen .

Der Abg. Boh begründete seinen Antrag, der lediglich redaktioneller Natur sei.

Der Staats: Minister Dr. Lucius erkannte an, daß der Antrag des Abg. Bohy eine Verbesserung enthalte.

Der Antrag Bohÿ wurde hierauf angenommen und ebenso der Beschluß der Kommission mit der vom Abg. Bohßz vorgeschlagenen Aenderung, nachdem der Antrag der Abgg. Dirichlet und Schmieder abgelehnt war.

_ Es wurde sodann berathen §. 6, welcher nach den Be- Jhlüssen der Kommission folgenden Wortlaut hat :

Das Haus s\{loß si diesem An-

Jn gleicher Weise wurde au der von demselben Bericht- erstatter erstattete Bericht derselben Kommission über die Ver- wendung des Erlöses für verkaufte drei Berliner Stadtbahn-

des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirth- schaft, Domänen und Forsten, Dr, Lucius, nebst mehreren stand auf der Tagesord- nung: die zweite Berathung des Entwurfs einer «Fa gd-

5 Das Jagdredt darf nur ausgeübt werden auf Grund- flähen, welde im Sinne dieses Gesetzes entweder einen eigenen, oder einen gemeinschaftliben Jagdbezirk bilden oder einem etgenen

Pflichten eines betheiligten Grundbesiters einzutreten. Der Abg. von Meyer (Arnswalde) bat,

eintrat.

Langerhans, von Rauchhaupt, Rintelen und Boht. Jn Folge der Bedenken,

Frhr. von Schorlemer- Als vor, hinter den Worten

Grundbesißer des gemeinschastlihen Jagdbezirks“.

selbe eintraten.

genommen. 8. 12 lautet:

Grundbesitzer.

für jede fernere volle 2 Hektar eine Stimme hinzutiitt.

Bestimmungen sinngemäße Anwendung.

diese die Ausführung der weselseitig übereinstimmenden Beschlüsse.

Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Dirichlet und Schmieder vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : In §. 12 die Worte von „und zwar“ bis „ländlicher Grundstücke“ zu streichen.

Der Abg. Dr. Langenhans motivirte diesen Antrag.

Der Abg. Günther bat, denselben abzulehnen.

Der Antrag des Abg. Dirichlet wurde hierauf abgelehnt, und der §. 12 nah den Beschlüssen der Kommission ange- nommen, ebenso §8. 13.

8. 14 lautet:

8. 14. Der Eigenthümer eines mindestens siebenhundert und fünfzig Hektar in räumlichem Zusammenhange umfassenden, aus Wald bestehenden eigenen Jagdbezirkes hat hinsihtlich sfolher Grund- flächen, welche

a. von diesem Jagdbezirke ganz oder größtentheils ums\ch{lossen

find und zugleich

b, einzeln oder in räumlichem Zusammenhange weniger als

fünf und siebenzig Hektar umfassen, den Anspruch, daß ihm die Jagd auf denselben für je sech3 Jahre verpachtet werde. Er

„, Wenn der Jagbbezirk, zu welchem die anzupactende Grund- flähe gehört, in Folge der Zwangsanpachtung die sonst vorhandene Mindestflähe von \ünf und siebenzig Hektar niht mehr behalten würde, fo können die betheiligten Grundbesißer verlangen, daß die Anpactung in Betreff des ganzen Jagdbezirkes stattfinde.

Hierzu lagen verschiedene Anträge vor.

Nach einer kurzen Begründung der Anträge Seitens der

Forstmeister Donner Namens der Regierung erklärt hatte, daß sie die Anträge abzulehnen bitte, wurde der Paragraph in folgender Fassung angenommen : : er Eigenthümer eines eigenen Jagdbezirks, welcher mindestens siebenhundert und fünfzig Hektar Wald in räumlichem Zusammen- hange umfaßt, hat hinsichtlich folgender Grundflächen , welche a. von diesem Walde ganz oder größtentheils ums{lo#sen sind und zugleich b. einzeln oder in räumlichem Zusammenhange weniger als fünf und siebenzig Hektar umfassen, den Anspruch, daß ihm die Jagd auf denselben für je sechs Jahre verpachtet werde. Der Anspruch auf Anpadtung fällt weg, wenn der Gemeinde- (Guts-) Bezirk be- ziehung8weije der Einzelbesiß, zu welchem die anzupachtende Fläche gehört, die sonst vorhandene Eigenschaft als Jagdbezirk nicht mehr behalten würde“. i

Das Haus berieth sodann den S. 14a, welcher lautet:

8. 14a. Sind an einander liegende Jagdbezirke dergestalt

gegen einander abgegrenzt, daß die Jagdausübung in denselben zu Streitigkeiten unter den Jagdberechtigten Veranlassung giebt, oder die landwirthschaftlichen Interessen verleßt, so kann eine Regelung der Grenzen der Jagdbezirke dur Uebereinkunft zwischen den Be- R unter Genehmigung des Kreisaus\husses herbeigeführt werden. Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Bohy vor :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : Den §. 14 a wie folgt zu fassen:

«Dur Ucbereinkunft der Betheiligten kann mit Genehmigung des Kreisaus\chusses eine Regelung der Grenzen aneinander liegen- der Jagdbezirke herbeigeführt werden.“ Der Antrag Bohy und die 8. 15—21 wurden hierauf ohne erheblihe Debatte angenommen. Dann vertagte sich das Haus um 123/, Uhr auf Donnerstag 10 Uhr.

Der Schuldner kann im Geltungsbereih des Preußi- hen Allgemeinen Landrechts nah cinem Urtheil des Rei chs- gerihts, I. Civilsenats, vom 5. Januar d. «3., einer cedirten Forderung gegenüber mit seiner Forderung gegen den Cedenten tompensiren, wenn die zur Kompensation benußte Forde- rung bei Bekanntmachung der Cession bestand und gleichzeitig mit der cedirten Forderung resp. früher fällig wurde.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlih rumänischen Hofe, Freiherr von Saurma-Felts\ch, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube nach Bukarest zurückgekehrt

und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder über- nommen.

Der Königliche Gesandte am Großherzoglich hessischen Hofe, Legations-Rath Stumm, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaube nah Darmstadt zurückgekehrt und

hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschast wieder über- nommen.

Danzig, 26. März. (Tel. Dep.) Der 7. Provinzial- Landtag von Westpreußen ist heute Mittag 12 Uhr durch den Königlichen Kommissarius, Ober-Präsidenten von

S. 6, Der Eigenthümer eines eignen Jagdbezirkes ist befugt,

mit demselben, falls er in räumlichem Zusammenhange mit einem zu demselben Gemeinde- (Guts-) Bezirke gehörigen gemeinschaft- liben Jagdbezirke steht, in den leßteren mit den Rechten und

den 8. 6 zu sireihen, während der Staats-Minister Dr. Lucius für die Beibehaltung desselben entweder in der von der Regierung oder in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung

An der weiteren Debatte betheiligten sich die Abgg. Dr.

die von den genannten Ab- geordneten gegen §8. 6 erhoben wurden, {lug der Abg. ta „in den levteren“ die Worte einzuschalten „unter Zustimmung der

Der Staats-Minister Dr. Lucius bat, diese Aenderung ab- zulehnen, während die Abgg. Günther und Bödicker für die-

S. 12. Die Beschlußfassung in den Fällen der 88. 10 und 11 erfolgt für sich gesondert in jedem Bezirke, und zwar bezüglich städtisher Grundstücke dur die Gemeindevertretung und bezüglich ländliher Grundstücke durch Stimmenmehrheit der betheiligten Die Berufung und Leitung der Versammlung der Grundbesißer erfolgt durch den Gemeinde- (Guts-) Vorsteher. Die Stimmen werden nach der Größe des Grundbesißes dergestalt be- rechnet, daß auf ein Hektar und weniger eine Stimme ommt, und

Im Uebrigen finden die für Gemeindebeschlüsse bestehenden

Die betheiligten Gemeinde- (Guts-) Vorsteher haben, inner- halb einer vom Bezirksaus\husse für den ganzen Regierungsbezirk festzuseenden dreimonatlihen Frist, von der Beschlußfassung der Aufsichtsbehörde Anzeige zu erstatten, und erfolgt sodann durch

Antragsteller und nachdem der Regierungskommissar, Land- !

Versammlung derjenigen sition, die sih mit der Partei Del yann i's nicht vereinigt haben, beschloß gleichfalls, den Sizungen der Kammer fern- zubleiben. | sih fünf oppositionelle Deputirte angeschlossen haben, in legaler Weise tagen können. das Volk appclliren.

die Meldung kaukasisher Blätte in ein besonderes Generalgouvernement umgewandelt werden müsse, das den Hauptzweck hätte, mit Khiwa zu unterhalten. würde bis zu den Syrdarja-Sandwüsten in dieses General- gouvernement einbezogen werden.

Sachsen. Dresden, 25. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer genehmigte heute die direkten Steuern im Betrage von 19484720 4, na&chdem ein Antra auf Ermäßigung der Grundsteuer abgelehnt worden war. 2rerner wurden die Zölle und Verbrauchssteuern mit 11 969 600 M bewilligt, und zwar nach Ablehnung des in der Zweiten Kammer wegen Wegfalls der Schlachtsteuer auf Schweine gestellten Antrages. Die von der Regierung beantragte Auf- hebung des Chaussee- und Brücengeldes wurde mit Zweidrittel-Majorität abgelehnt.

Die Zweite Kammer blieb in ihrer heutigen Nach- mittagssißung bei ihrem einstimmig gefaßten Beschluß, die Aufhebung des Chaussee- und Brückengeldes zu ge- nehmigen, stehen. Dadurch is der ablehnende Beschluß der Ersten Kammer gegenstandslos geworden, da nach §. 96 der Verfassung die Regierung durch den Beschluß der Zweiten Kammer in die Nothwendigkeit verseßt ist, die Abgabe bis auf Weiteres als nicht bewilligt anzusehen und dieselbe ferner- hin nicht forterheben kann.

(Dr. F.) Auf Allerhöchsten Befehl des Königs wird der feierlihe Schluß des gegenwärtigen Landtags am Donnerstag, den 27. März, Nachmittags 1 Uhr, im Thron- saale des Königlichen Schlosses stattfinden.

Württemberg. Stuttgart, 25. März. Wie der „St.-A. f. W.“ aus San Remo erfährt, hat am 22. d, M. zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Deutschen Kaisers bei Sr. Königlihen Majestät ein größeres Diner stattgefunden, zu dem außer den Per- sonen der Umgebung des Königs der deutshe Vizekonsul in San Remo, Schneider, sowie einige derzeit daselbst zur Kur befindlihe württembergische Offiziere eingeladen waren.

Braunschweig. Braunschweig, 25, März. (W. T. B.) Dem heute eröffneten außerordentlichen Landtage ging die Mittheilung zu, daß der Landsyndikus Otto zum stimm- führenben Mitgliede des Sta ats-Ministeriums ernannt worden ist. Der Staats: Minister Graf Wrisberg theilte mit, daß der Versammlung demnächst eine Vorlage, betreffend die Verhandlungen in der Eisenbahn-Angelegenheit, zugehen werde.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 24, März. (Wien. Abdp.) Jm Abgeordnetenhause wurde heute die Budgetdebatte fortgeseßt, und gelangten zunächst die noch ausständigen Kapitel des Etats des Handels-Ministeriums und dann der Voranschlag des Aderbau-Ministeriums zur

Verhandlung. |

Pest, 24. März, (Wien. Ztg.) Das Oberhaus hat die zwischen Kroatien und Ungarn gepflogene Schlußabrehnung für 1881 ohne Debatte angenommen und hierauf die Vorlage über das Autorenrecht in Berathung gezogen. Der Aus\{hufß;

empfiehlt die unveränderte Annahme des Geseßentwurfs. Der

Justiz-Minister Pauler motivirte die Vorlage und einzelne wichtigere Bestimmungen derselben in eingehender Weise. Der Geseßentwurf wurde im Allgemeinen und sodann auch in dex Spezialberathung nach kurzer Diskussion angenommen.

Frankreich. Paris, 25. März. (W. T. B.) Heute

Vormittag fand ein Ministerrath statt, in welhem der Minister-Präsident Fer ry Mittheilungen wärtigen Stand der Verhandlungen gaskars mate. Haltung der Kammer in der madagassishen Frage die Regie- rung sehr gekräftigt habe.

über den gegen- betreffs Mada- Die Abendblätter konstatiren, daß die

Der Senat vertagte die Berathung der Eheschei-

dungsvorlage bis nah den Osterferien. Die heute ge- wählte Budgetkommission besteht zum größten Theil aus Mitgliedern, welche für das von der Regierung vorgelegte Budget und für die Herbei- sührung von Ersparnissen sind.

der Deputirtenkammer

Griechenland. Athen, 23. März. (Wien. Ztg.) Eine Deputirten der Oppo-

Dessenungeachtet werden die Ministeriellen, welchen

Die Opposition wird wahrscheinlich an

Serbien. Belgrad, 24. März. (Wien. Ztg.) Der

Präsident des Kassationshofs, Dr. Krstic „wurde zum Staats- rath ernannt.

Nußland und Polen. St, Petersburg, 26. März.

(W. T. B.) Der Kaiser empfing gestern den aus Wien eingetroffenen Botschafter General-Adjutanten von Rosenbach. Korsakoff ist nah Tiflis abgereist.

Fürsten Lobanoff, sowie den

Fürst Don dukoff-

Das „Journal de St. Pétersbourg“ reproduzirt r, wonach Transkaspien

die Beziehungen Das Amudarja-Gebiet

Das Hauptkriegsgericht bestätigte in der gestrigen

Kassations-Verhandlung das in dem RNossißky-Prozeß von dem hiesigen Bezirkskriegsgericht Piotrowsky gefällte Urtheil, dur welches ersterer zu einer eFestungshast von 11/, Jahren, zur Dienst-Auss{ließung und Entziehung einiger Rechte, letzterer zur Dienst-:Ausschließung und Entziehung einiger Rechte verurtheilt worden war. Be- treffs des Urtheils über Stratanowitsh, Tabure und Dom- browsky wurde die Revision des Urtheils durch eine andere Sektion des hiesigen Bezirkskriegsgerichts verfügt.

gegen Rossißky und

Schweden und Norwegen. Stock holm, 22. März.

(Hamb. Corr.) Am Donnerstag ist der König zu einem kurzen Aufenthalt Se. Majestät wird bereits am Montag o wieder nach Christiania abreisen hierher zurück- gekehrt. lihen Hauses, den Spizen der Behörden und einer Anzahl von Mitgliedern des der König die ihm von leßteren zu Theil gewordene Be- grüßung lihen Dank für Jhren freundlichen Jhnen

troßdem meinen herzlichsten Dank! Ja, meine Herren, Jch

Auf dem Bahnhofe von Mitgliedern des König-

Reichstages empfangen, beantwortete mit folgenden Worten: „Dank, Dank, herz- Empfang. Jh kann

nicht Allen die Hand reichen ; empfangen Sie

Ernsthausen, eröffnet worden.

habe gethan, was Jch als Unionskönig für das für beide Reiche Beste erachtete, ohne dadurch irgendwelhe Jnteressen

E E Eer Ee E E

geworden ist.

Si i tri Me » ute d H U Mae E E 2 S SEGG S A F WIS Debe r R B E E b N Na

iches an die Seite zu seßen. Die Kammern des Reichs- des Bs nicht an Meinem Beschlusse theilnehmen können ; aber das, was Jch gethan, habe Jh aus Ueberzeugung und in Uebereinstimmung mit Meinem Gewissen gethan, und Jh hoffe, daß das s{hwedishe Volk dies au so auffassen wird. Den ‘Worten des Königs folgte ein so stürmisher Jubel, wie er nie zuvor beim Empfange von einer Reise ihm zu Theil

ristiania, 25. März. (W. T. B.) Das Rei ch3s- eridt Thea heute gegen den Staatsrath Münt he auf Amtsen!1seßung.

erika. Wafhington, 24. März. (W. T. B.) Jn N von der Minorität des Senatsausschusses für die auswärtigen Angelegenheiten erstatteten Bericht heißt es: Deutschland habe durhaus das Recht, die Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches zu untersagen, wenn es dies sür angemessen erachte. Am erika habe kein Recht, sich darüber zu beklagen, wenn eine aus- wärtige Regierung Angesichts der amerikanischen Zolltarife zur Schußzollpolitik übergehe; Amerika müsse begreifen, daß es nicht so groß und unabhängig sei, um sich über die Gesetze der politishen Oekonomie hinwegseßen zu können.

New- York, 25. März. (W. T. B.) Nah Meldungen aus New-Orleans sind mehrere gegen den Mississippi aufgeführte Shußdämme vom Wasser durchbrochen und das untere Thal des Flusses vollständig unter Wasser geseßt worden, so daß dasselbe einem großen See gleiht. Man schäßt die Zahl der Menschen, die auf dem übershwemmten Terrain wohnten, auf etwa 60 000 und befürchtet große Ver-

luste an Menschenleben.

Afrika. Egypten. Kairo, 25. März. (W. T. B.) Ueber pa General Gordon fehlt es seit dem 15. d. M. an allen Nachrihten. Durch vom 20. d. M. datirte Meldun- gen, welche dem hiesigen französischen Generalkonsul zu- gegangen sind, wird bestätigt, daß Khartum fast vollständig von den Aufständischen eingeschlossen war und daß sich auf beidern Ufern des Flusses südlih Shendy große Haufen

1 Aufständischen befanden. :

S a “ly vom heutigen Tage, wird gemeldet : General Graham habe mit seinem Generalstabe und den englishen Truppen sowie zahlreihen Mannschaften der be- freundeten Stämme heute Nachmittag Suakim in der Richtung auf Tamanieb verlassen. Jn Suakim eingetroffene Spione berihten: Osman Digma befinde sih auf der Flucht; es werden Vorbereitungen getroffen, um mit Hülfe der befreun- deten Stämme die Verbindung mit Berber herzustellen.

FZeitungsstimmen.

Die „Kölnische Zeitung“ sre: : Immer entschiedener wendet sich die gemäßigt liberale Bevölfke- rung gegen das Auftreten der neuen freisinnigen Partei. Mit Recht erkennt man im Norden wie im Süden unseres Vaterlandes in den Freisinnigen nichts anderes als die verstärkte Fort srittspartei, die wahrlich niht maßvoller auftreten wird bei 100 Mitgliedern als bei 50 oder 60, Die Rechnung , wele die Sezessio- nisten vielleicht auf die Täuschung der Massen durch den neuen Namen anstellten, wird si{ als eine v:rkehrte her- auéstellen, Der freifinnige Name täusht nicht. über die ratl sache hinweg, daß wir es mit einer sortschrittlihen Dppositions8- partei zu thun haben, einer Partei der Opposition gegen den Fürsten Bismarck um jeden Preis. Und die Schichten der Bevölkerung, welche von einer solchen Politik Heil erboffen, sind denn toch fehr dünn. In Frankfurt und Heidelberg tagten heute Versammlungen der hessisben Fortschrittêpartei und der Liberalen Süddeutschlands, die sih mit aller Entschiedenheit und fat einstimmig gegen die neue Partei aussprachen und fest an dem Programm der national-liberalen Partei des Deutschen Reichstages halten zu wollen erklärten. Wir zweifeln nicht, daß in Süddeutschland ebensowenig wie in Hannover und am Rhein für die freisinnige Partei fich größere Wählermassen werden finden lassen. : L „National-Zeitung“ meldet: S In Franksurt a. M. fand eine Landesversammlung der „hessisen Fortschrittäpartei" statt. Unter diesem Namen sind in Hessen be- kanntlich die vershiedenen Richtungen des national gesinnten Libera- lismus vereinigt. Die Parteiversammlung in Frankfurt scheint eine Verschiebung dieser Gruppe nah rechts angebahnt zu haben. Daß der Beitritt zu der deuts-freisinnigen Partei abgelehnt wurde, verstand si unter den obwaltenden Umständen von selbst; aber es wurde eine Resolution, welche diesen Entshluß ungefähr in dem Sinne moti- viren wollte, wie es hier Seitens der nationalliberalen Partei- konferenz geschehen war, abgelehnt; es wurde eine andere Resolution nommen, welche lautet: ; Z L E Die besfische Fortscbrittspartei sieht in der Fusion, nur cine Ber- stärkung der deutschen Fortschrittspartei im Sinne einer grund\äßz- lichen Opposition gegen die Sozialpolitik des Fürsten Reichskanzlers und gegen die von u No Festigung des Reichs durch wirth\chaftlihe Unabhängigkeit. e N Die „Nationalliberale Correspondenz“ be- richtet : , : ie am 23. März 1884 in Heidelberg zur Besprehung über die volitis&e di ta Mitglieder der national und liberalen Partei in Baden, der deutscben Partei in Württemberg, der nationalliberalen Richtung in Bayern diesseits und jenseits des Rheins, der hessischen Fortschrittépartei und der nationalliberalen Partei der Provinz Hessen- Nafsau fanden \ich, im Anschluß an das nationalliberale Partei- programm vom 29. Mai 1881, durchaus einig in der Beurtheilung der allgemeinen Verhältnisse des Deutschen Reiches und der Stellung der nationalen und liberalen Landeéparteien Süddeutfsch- lands zu den wichtigsten Tagesfragen. Sie betrachten die Kräfti- gung des Reiches und die Förderung der gemeinsamen Angelegen- heiten des deutshen Volkes auf dem bündesstaatlihen Boden der Reichsverfassung nah wie vor als ihre vornehmste Aufgabe. JIns- besondere werden sie unablässig für die Erhaltung einer starken deutschen Heeresmacht eintreten und kein nothwendiges Opfer scheuen, um die Unabhängigkeit des Vaterlandes allen G (ee v fällen gegenüber sicher zu stellen. Mit der ganzen Nation theilen sie die hohe Befriedigung über die auswärtige Politik des Deutschen Reiches und die großen Erfolge der Friedensbestre- bungen des Reichskanzlers. Sie billigen die auf eine erhöhte Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen gerichteten Bestrebungen des Reichskanzlers und unterstützen, vorbehaltlich einer sorgfältigen Prüfung der einzelnen M, aßregeln, die Reichsregierung in ihren Bemühungen, die soziale Lage der arbeitenden Klassen n n bessern, Sie hoffen, daß das Unfallversicherung8geseß noch in der gegenwärtigen Session des Reichstages zu Stande fommt. Zt liberalen Traditionen treu, werden fie alle etwaigen E A versuhe bekämpfen und namentlich die Rechte des Ne at tages, falls deren Minderung versucht werden sollte, ent- scbieden vertheidigen. Für die Aufrechterhaltung des ge: heimen Stimmrechts werden sie eintreten. Die Zo - geseßgebung des Deutschen Reiches betraten sie vorerst in n wesentlihen Grundlagen als abgeschlossen, und halten gegenwärtig

einzelner Zolltarifbestimmungen ebensowenig aus, als die Berük- fitigung E hervortretender Bedürfnisse des Verkehrslebens. In vollem Maße würdigen fie namentlich die gegenwärtige Lage der deutsben Landwirthschaft, und werden unbefangen die aus der Rothwendigkeit der Erhaltung dieser wichtigen Grundveste unseres Volkes hervorgehenden Anforderungen prüfen. Sie erkennen in der Aufrechthaltung der Ordnung und eines gesiherten Rechtszustandes die erste Pflicht des Staates, werden bereitwillig der Reichéregierung die zur Abwehr staatsgefährlicher Um- triebe erforderlihen Mactmittel gewähren, und erachten deshalb die Verlängerung des Sozialistengeseßes für dringend geboten. Durch höhere Besteuerung der Börsengescbäfte, dur Erhöhung der Brannt- weinsteuer unter Wahrung der Interessen besonders der fleineren landwirthshaftlihen Brennereien, sowie durch eine bessere Re- gelung der Zuckersteuer könnten die Mittel gewonnen werden, um in erfler Reihe s{chwcrer drückende Steuern anderer Art zu er- leihtern. Das Geseß über den Unterstüßungewobnsiy halten sie in vielen Beziehungen für mangelhaft und eine Revision desselben, unter voller Aufrechterbaltung der Freizügigkeit, für geboten. Eine Ver- \{melzung mit anderen Parteien ift na threr Ansicht unter den gegenwärtigen Verhältnissen durch die Verschiedenheit der Beurtheilung entscheidender Tagesfragen ausgeschlossen. Die libcralen Landes- parteien Süddeutsblands werden ihre bisherige unabhängige Stellung als Vertreter der Anschauungen großer Bevölkerungskreise nach allen Seiten hin festhalten. : L

Die von De BOE Eim „Sozial-Correspondenz“ sagt: ; F

Aa Ret B Berichte liegen über die gegenwärtigen Er- werbsverhältnisse in Thüringen vor. Aus Greiz wird gemeldet, daß die dortigen Webereien vollauf mit Aufträgen versehen sind, daß jedoch an ausreichenden Färbereien Mangel sci. Dieser Mangel wird geradezu als hemmend für eine weitere Entwickelung der aufblühen- den Webindustrie bezeibnet und zur Gründung von Färbereien als aussichtsreiche Kapitalanlage aufgefordert.

herausgegebene

Statistische Nachrichten.

Der zwölften, dem Reichstage vorgelegten Denkschrift über die r ref der Münzgeseßgebung entnehmen wir Fol- gendes: : L

Den Münzstätten waren bis Ende 1882 zur Auspräaung_ von Reich8goldmünzen zugegangen zusammen 1 290 563,2800 Pfd. Ee gold, und zwar 946 714,4769 Pfd. Feingold auf Reichsrebnung un 343 848,8031 Pfd. Feingold auf Privatrenung. Im Jahre 1883 wurden den Münzstätten zusammen 58 536,0638 Pfd. Feingold (dabei nur 94,3731 Pfd. Feingold {nicht mehr umlaufsfähige Neichsgold - münzen] auf Reichsrech{nung) zugeführt, so daß die Gesammtüber- weisungen an Prägegold bis Ende 1883 fih auf 1 349 099,3438 Pfo.

i beliefen. / i L E La 1349 099,3438 Pfund Feingold hatten die Münze stätten bis Ende 1883 zur Ausprägung von Reicbsgoldmünzen 1 336 455,1003 Pfund fein, worunter 389 989,1756 Pfund fein zur Prägung für Privatrehnung verwendet, und hieraus 1395 M für ein Pfund fein die folgenden Beträge in Reich8goldmünzen her- gestellt, nämlih: in Doppelkronen: bis Ende 1882 1292 484 300 M, im Jahre 1883 88155340 #, zusammen 1 380 639 640 M; in Kronen: bis Ende 1882 455 613 170 \, im Jahre 1883 132 130 M, zusammen 455 745300 F; in halben Kronen: bis Ende 1882 27 969 925 M, zusammen 27 969 925 M, în Summa bis Ende 1882 1776067395 M, im Sahre 1883 88287470 A, zusammen

4 354 865 M : ; : d Als nicht mehr umlaufsfähig find an Reich8goldmünzen bis Ende 1883 eingezogen zusammen 985 085 #4, und zwar in Doppel- kronen 552 860 Æ, in Kronen 425 340 Æ, in halben Kronea 6885 M Die den Münzstätten bis Ende 1883 sür Reichsrechnung zugeführten 946 808,8500 Pfund Feingold (1395 f für ein Pfund fein) traaen einen Münzertrag von netto 8229 574,23 4 Die Reichsbank ha bis Ende 188 an Gold erworben: 670579 361,64 M (in Münzen 307 031 525,89 #4, in Barren 363 547 836,25 M). Für Rechnung des Reichs ist im Jahre 1883 Gold nicht angekauft worden. i

Reicbs\ccheidemünzen. In Folge des Bundesrathsbes{lusses vom 23 Bbtobor 1879 find 5 Millionea Mark Zwanzigpfennigstücke eingezogen und je zur Hälfte in Ein- und Zweimarkstücke e worden. Unter dem 11. Mai 1883 hat der Bundesrath ferner be- \{lossen, daß für Rechnung des Reichs von den Zwanzigpfennigstücken ein weiterer Betrag einzuziehen und je zur Hälfte in Ein- Und Zwei- markstücke umzuprägen sei. Außer diesen 8 Millionen Mark G gezogenen Zwanzigpfennigstücken sind ferner bis Ende E nid mehr umlaufsfähig eingezogen worden zusammen 14551, 0 G Fünfmarkstüccken 4070 4. in Zweimarkstücken 4438 4, in Cinmar E stücken 3495 \, in Fünfzigpfennigstücken 1769,50 4, in Zwanzig-

"fennigstücken 778,80 46). i i

a d dieser Aenderungen vertheilte sih der ausgeprägte Be- trag von Reihs-Silbermünzen Ende 1883 auf die einzelnen Sorten in der Weise, daß zusammen 441 585 589,50 4 im Umlauf waren ; davon in Fünfmarkstücken 71649025 H, in Zweimarkstücken 102030904 4, in Einmarkstücken 168 703 734 Æ, in Fünfzig- pfennigstücken 71 484 782,50 #, in Zwanzigpfennigstücken 27 717 144 M.

Zur Ausprägung von Reichs-Silbermünzen waren den Münz- stätten bis Ende 1883 zusammen 4421 155236 Pfund Feinsilber überwiesen worden, welche einen Münzertrag (100 4 für das Pfund fein) von netto 42 704 260,67 A ergaben. :

Von den Nickel- und Kupfermünzen im Betrage von 44 756 274,72 MÆ. sind bis Ende 1883 als nit mehr umlauféfähig eingezogen worden: an Nickelmünzen 423,60 H (und zwar in Zehn- pfennigstücken 294,60 4, an Fünfpfennigstücken 129 4), an Kupfer- münzen 28,37 6 uo Mas an Zweipfennigstücken 17,76 4 und an

‘inpfennigstüccken 10,61 A6). :

O Kunst, Wissenschaft und Literatur. l

Mit den jeßt erschienenen Lieserungen 24—30 liegt das illu- strirte Prachtwerk „Die deuts e Kaiserstadt Berlin und ihre Umgebung, geschildert von Max Ring, mit 300 Qa eon, Verlag von Schmidt u. Günther in Leipzig,“ vollendet vor. ie leßten Hefte bringen die Schilderung der Promenaden und der großen Gârten, darunter vor allem den Thiergarten mit scinen \{önen C tien und den herrlichen Denkmälern und Gruppen; darauf folgt der Zoologische Garten, der Botanische Garten, der P, S boldtshain u. \. w., alles sehr reich illustrirt. aran reiht sich ein Kapitel über die Cafés, die Hotels und die öffentlichen Vergnügungs- lokale, dann ein weiteres über das Berliner Leben, Volkscharakter, Sprache, Sitten und Gewohnheiten, und sodann die Schilderung der Umgebung von Berlin: Stralau, Treptow, Charlottenburg, der Grunewald und vor allem Potsdam mit der romantischen Umgebung und den prachtvollen Schlössern. Der Text ist interessant und lehr- rei geschrieben, und die vielen beigegebenen JÜustrationen sind vor- trefflich ausgeführt. Us A n der Residenz würdig und für hei-

i vi eich interessant.

N Nen Mixer 18. Jahrgangs 1884 von „Kunft und Gewerbe“, Zeitschrift zur Förderung deutsher Kunst-Industrie, herausgegeben vom Bayerischen Gewerbemuseum zu d berg, redigirt von Dr. Otto von Schorn (Druck und Verlag von G.2P. I. Bieling (G. V in Nürnberg), werden der interessante Beitrag zur Geschichte des Goldfadens in alter, neuerer und neuester ranz Bock, sowie die mit sorgfältigen Illustrationen (Redner und Minerva im archäologishen Museum zu C are gestatteten Bronzestudien fortgeseßt und beginnt C. e DO cine eingehende Beschreibung der enetianer Gläser in der Muster sammlung des Bayerischen Gewerbemuseums mit der Beschreibung der emaillirten und vergoldeten Stücke dieser Sammlung. In dem Abschnitt „Museen, Vereine, Schulen, Ausftellungen 2c.“ ist das von fünstlerischen und kunsttehnishen Autoritäten erstattete Gut-

Zeit, von Dr.

in tematishe Anfechtung derselben für nachtheilig und gefährlich. Die ilt tos cine durch die Erfahrung begründete Aenderung

achten über die Erfindung der Keimschen Mineralmalerei abgedruckt.

Von den 3 Kunsftbeilagen stellt die erste, in vorzügliher Radirung von J. Geyer in Nürnberg, weitere Stücke von dem prächtigen an- tifen Goldshmuck dar, welcher bei Chiusi gefunden und von dem Einzelnes bereits früher veröffentliht wurde; die zweite zeigt einen \{öônen Bronzemörser mit geschmackvoller Reliefarbeit aus dem Jahre 1601, die dritte eine reie, phantasievoll erfundene Wanddekoration, entworfen und gezeihnet von Prof. C. Mell. Unter den manni{- faltigen Text-Illufstrationen seien eine Aufnahme der in Bana Arabesken ausgeführten Decke aus der Engelsburg in Rom und die Abbildung eines \chöônen rhodisch-persishen Fayence - Kruges aus der Mustersammlung des Museums hervorgehoben. Dem Heft liegen die Nrn. 4 und 5 der „Mittheilungen“ des Mu- seums bei, in welcher leßteren das Programm der im nächsten Jahre unter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs Ludwig im Baye» rischen Gewerbemuseum stattfindenden eInternationalen Auéstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen“ mitgetheilt wird, welches wir bereits in ganzer Auséführlichkeit veröffentliht haben. Aus der anderen Nummer erschen wir, daß in der permanenten Auéftellung des Museums gegenwärtig Proben der „cyprishen Goldfäden“ aus- gestellt sind, welhe nah dem Verfahren von Dr. von Miller und Dr. Harz in Münden von der mecanishen Gold- und Silberdraht-, Gespinnst- und Tressenfabrik von Tröltsch und Hanselmann in Weißen- burg bergestelt sind und eine willkommene Illustration zu dem in „Kunst und Gewerbe“ veröffentlichten historischen Beitrag über diesen Kunst- gewerbszweig bilden. Als Vorzüge dieser Goldfäden werden an- gegeben : 1) daß der Glanz der antifen, sogenannten cyprischen Gold- fäâden und der aus ihnen hergestellten Kunstwerke ein „scönerer und milderer, nicht so hart metallischer ift als der der bisherigen Gold- und Silberfäden; 2) daß die mit cyprischen Fäden durwirkten Stoffe viel leiter und biegsamer sind als die mit Metalldrähten hergestellten; 3) daß diese Fäden niemals oxrydiren, wie dies biéher so leit der Fall war, und was den Metallgespinnsten allen Reiz raubte; 4) die große Biegsamkeit, welche die cypris{hen Gold- und Silberfäden für die Weberei von Kleider- und Möbelstoffen, wie au für die Stickerei leiter verwendbar macht, weil sie, was bei Metallfäden so häufig geschieht, nie breben; 5) daß die cyprischen Gespinnste ganz echt und in den verschiedenartigsten Goldnuancen hergestellt werden, wodurch eine Effektwirkung hervorgebracht wird, welche bei Anwendung von modernen Gespinnsten nie zu erzielen ist.

Am 15. d, Vi, t die etfte Nummer einex hter erscheinenden „Delicatessen-Zeitung“, Central-Organ für die gesammte Conserven- und Delicatessen-Branche, Handels. Revue für Nahrungs- und Genußmittel, herausgegeben von I. Sandmann, Chemiker, Berlin 8W,, ausgegeben worden. Dieselbe soll an 22 000 Adress:n der Obst-, Gemüse-, Wild-, Fleish-, Fisch-, Conserven- und Deli- catessenbranche, sowie an größere Kolonialwaaren-Handlungen, Hotels, Konditoreien und Restaurants 2c. abwechselnd gratis versendet werden und will für die Delicatessenbranhe durch wissenscaftlicbe Unter- suchungen, dur Erläuterungen, Mittheilungen und Verbesserungen Wandel herbeiführen, „damit sie aufhöre, nur das Aschenbrödel des Kolonial- und Materialwaarenhandels zu sein". Zugleich wird das Blatt auch Marktberichte, Preiscourante 2c. bringen. Die Zeitung erscheint am 1. und 15, jeden Monats: Abonnement pro Quartal 1 M, pro Jahrgang 4 M S erhalten das Illuftrirte Unter- altungsblatt als Gratis-Beilage. | E Von der Heckenhauershen Buch- unb Antiqua- riatshandlung in Tübingen is Lagerkatalog Nr. 100, Juri 3 prudenz und Staatswissenschaft (inkl. württemberg. Recht), erschienen. Derselbe enthält cin Verzeibniß von 5565 Schriften, welche unter folgende Rubriken vertheilt sind: 1. Allgemeines: a. Zeitschristen, Opera, Wörterbücher, Encyklopädien, Methodologie, Literaturgeschidte, Biographien (im Ganzen 204 Nrn.); b. Rechts- philosophie, Naturrecht (80 Nrn.). 11. Allgemeine Rechtsgesichte, sowie allgemeine und spezielle Staatengeschichte (im Ganzen 236 Nrn). 1II. Quellen und Geschichte des römischen und griechischen Rechts (im Ganzen 330 Nrn.). 1V. Quellen und Geschichte des deutschen Rechts (einschließlich Friesisches Ret, Reichtagsabschiede, Sachsen- \piegel, Salisches Recht, Schwabenspiegel ; im Ganzen 290 N V. Außerdeutshcs Ret (106 Nrn.), VI. Civilrecht: A. Lehrbücher und Allgemeines (im Ganzen 250 Nrn.); B. Monographien: a. Per- sonenrebt (Adel, Bürger- und Gemeinderecht, Standesrecht, Zunsft- recht (im Ganzen 77 Nrn.); b. Sachenrecht (Besiß, Eigenthum, Servituten, Lehnrebt, Rechte und Lasten des Grundeigenthums, Ver- jährung, Pfand- und Hypothekenrecht, Bergrecht, R Ge Rechte, Forst-, Jagd-, Wasser- und Mühlenreht (im Ganzen Nrn.); ec. Obligationenrecht (Bürgschaft, Cession, Kompenlatian, Konkurs- und Gantwesen, Forderungsrecht, Pacht und egts Scbuldverhältnifse, Verträge, Verziht; im Ganzen 161 Nrn.); : Handels- un Wecbselrecht (Autorrecht und Verlagsrecht, Preßrect ; Marken- und Mustershuß, Patentwesen, Urheberre{t, Sce- reh; im Ganzen 177 Nrn.); e. Familicnrecht (Che- recht, Erbrecht , Gesinderedt, Scenkungen , Testamente, „Vor- mundscaft2grade, Vormundschafisrebt; im Ganzen 261 Hs C. Civilprozeß und gerichtlihe Praxis (im Ganzen 184 e R 2 Rechtsfälle, Entscheidungen (98 Nrn.). VII. Strafrecht : A. Que! en, Alterthümer, Gefchichte, Literatur (im Ganzen 151 Nrn.); B. Lehr- bücher des Kriminalrechts (201 Nrn.); C. Kriminaliftische Mono- graphien (Betrug, Amtsershleihung; Culpa; Diebstahl, i Raub; Duell; Hoch- und Staatsverrath; Jnjurien, Schmäbschriften; Mord, Vergiftung, Brandstiftung, Deportation, Todesstrafe ; Räuberbanden, Gaunergesindel, Gefängnißwesen; Unzucht, Ehebruch u. \. w.; im Ganzen 237 Nrn.); D. Kriminalprozesse und Kriminalpraxis (Schwur- gericht, öffentliches und mündliches Strafverfahren, Entscheidungen von Kriminalfällen, Kriminal- und FInquisitionsprozesse, Kriminal- geshichten , Vehmgerit, Hexenprozesse, Tortur u. . w.; im Ganzen 215 Nrn.) VIII. Staatétwifsenschaften (Staats-, Völker-, Kriegs8-, ret, Politik u. #. w.; im Ganzen 538 Nrn.). IX. Verwaltungs- lehre (Armen-, Polizei-, Militär- und Schulwesen; im T 113 Nrn.). X. Volkswirthscaftslehre: A. Lehrbücher der Volks- wirthshaft (178 Nrn.); B. Finanzwissenshaft, Steuerwesen qu Ganzen 80 Nrn.); C. Soziale Frage (146 Nrn.); D. „Bet e, Handel, Verkehr, Zoll-, Bank- und Versicherungswesen; Haftpflicht (im Ganzen 139 Nrn.); E. Statistik (29 Nrn.) XI. Württem- bergisches Recht (522 Nrn.). Nachtrag (34 Nrn.). Auswahl werth- voller Werke aus verschiedenen Wissenschaften (118 Nrn.) Der vorstehende Katalog von Werken über Rechts- und Staatswissenschaft dürfte wegen feiner Reichhaltigkeit eine nicht zu verachtende litera- rishe Hülfsquelle bicten. Wie Heckenhauer versichert, erstreckt si sein Lager in gleicher Ausdehnung auch über die weiteren Fächer der Literatur. S

Veterinärwesen. _

Amtlicher Mittheilung zufolge ist in der Stadt Plock, Gou- vernement Plock in Rußland, ein Stück Steppenvieh an der Rinderpest gefallen.

S Gewerbe und Handel.

Die Generalversammlung des Vereins Versuhs- s Lehranstalt für Brauerei in Berlin fand am u O 23. d. Mts., im großen Saale der Königlichen landwirthschaft u Hoclbschule statt. 250 Vereinsmitglieder waren aus allen E Norddeutsblands zusammengekommen, und es hatten ene | preußen wie Westfalen Vertreter gesandt. Von dem Lege S raue verein waren 9 Mitglieder erschienen, Der Vorsißende, Hr. do U k erstattete den Jahresberiht, aus welhem das R gerei hervorging. Nach einjährigem Bestehen zählt der S n 430 Mitglieder; vier Chemiker sind an der ga E Dirigent Hr. Prof. Dr. Delbrück ist, beschäftigt. In den Verhand- lungen wurde zunächst der Antrag des Vorstands einstimmig E men, dahingehend, die Königliche Staatsregierung P, ersuchen, us Errichtung von praktischen Versucsanftalten Gan m er- bindung mit der Königlichen landwirthschaftlihen Hocschule in Berlin die landwirthschaftlihen Gewerbe insbesondere die Brauerei, Brennerei , Preßhefe-, Stärke- und Essigfabrikation zu unter- süßen. Die bestehenden Vereine Verein Versuhs- und Lehranstalt für Brauerei, Verein der Spiritusfabrikanten in Berlin,

der Stärkeinteressenten erbieten sich, die Versuchsanstalten auf

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E e e U E E E E n ao A a G L E Ra d e L e G T E et T B tir: Bed Sli arius Zela a itr t Ea Edt Aäe itiitid G n ©: fi r F