1884 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

M D R R L E E S ERE Dn EREITATNEN

E E S

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Buk . . « Ausgabe, Buchstabe . . . Nr über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleibeschein des Buker Kreises Buchstabe Ea über Mark Reichswährung zu 4 Prozent Zinsen die .…. te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom . . ten... 18... bis 2 R . 18, . bei der Kreis-Kommunalkasse in Neutomischel und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Posen, sofern dagegeèn Seitens des als solchen legitimirten Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ift.

Neutomischel, den . . ten

Die kreisftändishe Finanz-Kommission des Kreises Buk.

Anmerkung. 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jede Anweisung a g” eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- ehen fein.

2) Die Anweisung ift zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

. ter Zinsschein. . ter Zinsschein.

Anweisung.

Der Königliche Hof legt heute für Se. Königliche Hoheit den Prinzen Leopold von Großbritannien UnD Friand, QYerzog von AXlvany, Herzog zU Sachsen, die Trauer auf vierzehn Tage an.

Berlin, den 29. März 1884.

Der Ober-Ceremonienmeister : Graf A. Eulenburg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen Ober-Real- le zu Breslau, Dr. Friedrih Haußding ist der Titel :rlehrer verliehen und der ordentliche Lehrer Dr. Gusiav rtner an der städtishen Abtheilung derselben Anstalt zum

| eclehrer ernannt worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. jur, Klasen in Leer ist zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Aurich, mit Anwei- sung seines Wohnsißes in Leer, ernannt worden.

Der Fabrikbefißer Wilhelm Westermann in Wesel ist zum Handelsrihter bei der Kammer sür Handelssachen in Duisburg ernannt. |

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts- anwalt von Fabiankowski bei dem Amtsgericht in Mogilno und der Rechtsanwalt Schorn bei dem Landgericht in Elber- feld, bei dem Amtsgericht und bei der Kammer sür Handels- sachen in Barmen.

Fn die Liste der Rechtsanwälte - sind eingetragen: der Gerichts-Affefsor Dr. Körfer bei der Kammer für Handels- sahen in M.-Gladbach und der Regierungs-Assessor a. D. Ohly bei dem Landgericht in Bielefeld. E

Dem Notar, Justiz Rath Möger in Dortmund i} die Verlegung seines Wohnsißes nah Höxter gestattet. i

Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Stöckicht in Ems ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Notar ertheilt.

Der Amtsgerichts-Rath Petersen in Flensburg und der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Werner in Marg- grabowa sind gestorben.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Kozlowski zu Marien- werder ist nah Danzig verseßt und demselben die bei dem Königlichen Ober Präsidium der Provinz Westpreußen mit dem Prädikat als Weichselstrom-Baudirektor neu errichtete Negierungs- und Baurathsstelle verliehen worden.

BertcGttgungs.

In der veröffentlichten Ziehungséliste vom 12. Februar l. Js. über die sechs und vierzigste Verloosung der Prämienscheine des vormals Nafsauishen Domänekasse-Anlehens vom 14. August 1837 is an- gegeben, daß die Nummer 61685 mit der Prämie von 200 Fl. gezogen worden sci. Dieses wird dahin berichtigt, daß nicht die Nummer 61685, sondern die Nummer 81685 mit der Prämie von 200 Fl. ge- zogen wurde und diese zur Einlösung gelangen wird. Die Nummer 61685 ist bercits früher gezogen und eingelöft worden.

Wiesbaden, den 25, März 1884.

Der Königliche Regierungs-Präsident : von Wurmb.

Bebannt aag.

Die Immatrikulation auf hiesiger Universität für das bevor- stehende Sommersemester 1884 findet am 16, 21,26, und 30; Ahxil cr., : y Nachmittags 3 Uhr, im Prüfung8zimmer des Universitäts-Gebäudes statt. Behufs derselben haben die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vorschriftsmäßiges Abgangszeugniß von jeder früher besubten Universität nebst dem Schulzeugniß im Original, diejenigen Inländer und Angehörigen anderer deutschen Staaten, welche die Studien erst beginnen, Zeugnisse der Reife, die Ausländer wenigstens einen Paß oder sonstige Legitimationspapiere vorzulegen. i Nachträgliche Immatrikulationen bedürfen einer besonderen Be- willigung. Halle a./S., am 25. März 1884. Der Rektor der vereinten R aua Halle-Wittenberg : oretius.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29, März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Mel- dungen entgegen, empfingen den Obersten z. D. von Elpons mit den in die preußische Armee übertretenden türkischen Offizieren, ferner den Prinzen Friedrih Wilhelm zu Hohen- lohe-Jngelfingen und den Grafen Clemens zu Schönburg-

Glauchau, welhe nach Beendigung der Sia des Herren- hauses sih verabschiedeten, und nahmen fodann den Vortrag des General-Lieutenants von Albedyll entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte gestern, gleih nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tode des Herzogs von Albany, Zhre Kaiserliche und König- liche Hoheit die Kronprinzessin.

Heute war Jhre Majestät bei der Generalversammlung des Frauen-Lazareth-:Vereins im Adlersaale des Königlichen Palais anwesend.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen 8 Uhr 25 Minuten mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich nach Potsdam zur Compagnie: Besichtigung des 1, Garde-Regiments z. F. und kehrte um 12 Uhr von dort zurü.

Hierauf empfing Se. Kaiserlihe Hoheit den General von Dannenberg, besuhte um 31/5 ee die Ethnologishe Samm- lung im Gebäude der alten Börse und ertheilte um 4 Uhr dem Grafen von Bentinck Audienz.

Se. Majestät der Kaiser und König haben auf das Glückwunschschrciben der hiesigen Stadtverordneten zum Allerhöhsten Geburtstage folgende Antwort erlassen:

Mit froh bewegtem Herzen habe Ih die GlückwÜünsche empfangen, welche Mir die Stadtverordneten zu Meinem diesjährigen Geburts- tage ausgesprohen haben. Der alte treu bewährte Sinn der An- bänglichkeit, welcher die Bürgerschaft Berlins von je her mit ihrem Königshause verbindet, hat darin wieder seinen beredten Ausdruck ge- funden. Ich freue Mich dieser Wahrnehmung und danke den Stadt- verordneten für Ihre Theilnahme um so mehr, als Jch aus Ihrer Zuschrift zu Meiner Befriedigung ersehe, daß die aufrichtigen Be- \strebungen, welhe Jch im Verein mit Meiner Regierung in der Fürsorge für das Wohl der Volksklassen unab- lässig verfolge, au bei Ihnen die rechte Würdigung finden. Ermuthigt und gehoben durch ein fsolwes Vertrauen gebe Jh Mich der Hcffnung hin, daß Mein lebhafter Wunsch, die wirthschaftliche und foziale Lage der arbeitenden Bevölkerung im Wege der gesehßz- lichen Regelung gebessert und soweit als möglich gesichert zu sehen, seiner Erfüllung entgegen geht; niht minder lebe Ich der Zuversicht, daß, wie die deutsche Nation sih nach außen hin dauernd friedlicher Beziehungen zu crfreuen haben möge, durch allmählichen Ausgleich der Gegensäße auch im Innern Beruhigung und Zufriedenheit gefördert werde. Möge die Bürgerschaft Berlins zur Erreichung dieses Zieles, welches dem Gedeihen des umfangreichen Berliner Gemeinwesens nur förderlich fein kann, nach Kräften beitragen !

Berlin, den 26. März 1884.

Wilhelm.

An die Stadtverordneten zu Berlin.

Durch das gestern Abend aus Cannes gemeldete plößliche Hinscheiden Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Albany, jüngsten Sohnes Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und Bruders Fhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der-Kronprinzessin, sind-vie Kronprinzlichen Herrschaftén Und die Kaiserlichen Majestäten in unerwartete Trauer verseßt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde der Tod des Prinzen durch einen Sturz her- beigeführt, den derselbe am Abend vorher im naultischen Klub erlitten hatte. Jhre Majestät die Königin Victoria, welche mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Beatrice zu der Vermählungsfeier nah Darmstadt reisen wollte, hat in Folge des Trauerfalls diese Absicht aufgegeben. Allerhöchstdieselbe erträgt, nach einem aus London vorliegenden Telegramm, den \{chweren Schlag mit wunderbarer Stärke.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver- einigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausshuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Jn den Berichten verschiedener Zeitungen über die gestrigeSißungdes Reichstages sind dem Vertreter des Auswärtigen Amts die Aeußerungen untergelegt worden: der Art. 10 der Literarkonvention mit Belgien befinde sich in völliger Uebereinstimmung mit den bisherigen Reichsgesezen über den Nachdruck, und als Anfangstermin der zehnjährigen Schußfrist gelte ein für alle Mal der 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem ein Werk erschienen sei. Jn beiden Be- ziehungen sind, wie der in der Beilage enthaltene, dem Steno- gramm entsprehende Bericht über die betreffende Sißzung er- giebt, die Aeußerungen des Vertreters des Auswärtigen Amts in den bezeichneten Blättern nicht rihtig wiedergegeben worden.

Der Bericht über die gestrige Sißung des Reichs: tages und der Shlußber1ht über die gestrige Sißung Bes der Abgeordneten befinden sih in der Ersten

eilage.

Jn der heutigen (68.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums, Staats-Minister von Puttkamer, der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius und der Staats-Minister von Boetticher, nebst mehreren Kom- missarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung: die Fort- seßung der zweiten Berathung der Jagdordnung.

Die Berathung wurde aufgenommen bei §8. 57, Derselbe lautet nah dem Kommissionsbeshlu}e:

S. 57, Kibitz- und Möveneter dürfen nur bis zum 30. April jeden Jahres eingesammelt werden.

Durch Beschluß des Bezirksaus\chu}ses kann dieser Termin bis zum 20. April zurückverlegt oder für Kiebitzeier bis zum zehnten Mai, für Möveneier bis zum achtzehnten Juni einschließlih ver- längert werden. Der Beschluß ift endgültig.

__ Die Eier oder Jungen von anderem jagdbaren Federwilde dürfen auch von dem Jagdberechtigten nicht fortgenommen werden, mit Ausnahme derjenigen Eicr, welche in Brutstätten ausgebrütet, u: welche zu wissenschaftlichen oder zu Lehrzwecken benußt werden olen,

Nach kurzer Debatte wurde der 8. 57 in der Fassung der Kommission angenommen.

Es folgte die Berathung des §. 58, welcher nach dem Kommissionsbeshluß lautet :

8. 58. Vom fünfzehnten Tage der für eine Wildart fest- geseßten Schonzeit ab bis zu deren Ablauf ift es verboten, derartiges

Wild, sei es in ganzen Stücken oder zerlegt, in demjenigen Bezirke, für welchen die Schonzeit gilt, zu versenden, zum Verkaufe umher- pen auszustellen oder feilzubieten, zu verkaufen und an- zutausen,

Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf Kiebitz- und Möveneier Anwendung.

Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Diritlet- Schmieder vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

In §. 58 hinter „zerlegt“ einzuschalten :

„soweit dasselbe nicht zum Genusse zubereitet ist“ und vor „an- zukaufen“ einzuschalten: „zum Zwecke der Weiterveräußerung.“

Der Abg. von Tiedemann (Bomst) bat, es bei dem Kommissionsbeshluß zu belassen. Wenn der Wilddiebstahl in diesem bekämpft werden sollte, so dürften niht Exemptionen zu Gunsten der Frauen stattfinden. :

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs - Rath Freytag erklärte sih mit dem ersten Theil des Schmiederschen ; E einverstanden, bat dagegen, ten zweiten Theil abzu- ehnen.

Hierauf wurde der erste Theil des Schmiedershen An- trags angenommen, der zweite Theil iedoh abgelehnt. So- dann wurde der Paragraph in der von der Kommission vor- geschlagenen Fassung mit dem Amendement Schmieder an- genommen.

8. 59 wurde ohne Debatte nah dem Kommissionsbeshluß genehmigt, ebenso §. 60.

Auch §. 60a wurde ohne Diskussion genehmigt,

Das Haus berieth sodann §. 61, welcher nah dem Be- \{lusse des Herrenhauses lautet :

8. 61. Auf Wild in eingefriedigten Wildaärten finden die Vorschriften der §8. 58 und 60, nicht aber des §8. 54 Anwendung.

Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Schütt vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Den S. 61 folgendermaßen zu fassen: „Auf Wild in cinge- friedigten Wildgärten, sowie in dauernd und gegen den Einlauf von Wild vollständig cingefriedigten Grundflächen (8. 2), finden die Vorschriften der 88. 58 und 60, nicht aber der §. 54 Anwendung.“

Der Abg. Schütt begründete den von ihm gestellten An- trag, während der Abg. von Rauchhaupt denselben bekämpfte.

Derselbe wurde hierauf abgelehnt und der §. 61 nach dem Vorschlage der Kommission angenommen.

Damit war der fünfte Abschnitt erledigt.

Der sechste Abschnitt handelt vom Wildschaden und der erste Titel desselben von Verhütung des Wildschadens.

8. 62 lautet nah dem Kommissionsbeschlusse :

S. 62, Schwarzwiid darf nur in ges{lossenen Wildgärten oder folhen Revieren unterhalten werden, welche dergestalt eingefriedigt (vergattert) find, daß das Wild weder ausbrechen, noch an fremdem Grundeigenthum Schaden anrichten kann.

Hierzu lag ein Antrag des Abg. Conrad vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Den §. 62 folgendermaßen zu fassen :

„Schwarze, Roth- und Damwild darf nur in geschlo}seren Wildgärten oder in solhen Revieren unterhalten werden, welche dergestalt eingefriedigt (vergattert) find, daß das Wild weder aus- breben noch an fremden Grundstücken Schaden anrichten kann.“

Des Weiteren beantragten die Abgg. Dirichlet-Schmieder, im §. 62 hinter „Schwarzwild“ einzuschalten: „Noth: und Dammmwild“.

Endlich beantragte der Abg. Boh, im §8. 62 Zeile 2 statt „unterhalten“ zu sagen „gehalten“.

Der Abg. Conrad führte aus, daß der Ersaß für Wild- schaden eine Forderung der Billigkeit sei, nachdem das Feld- und Forstpolizeigeseßh den Waldbesißern genügenden Schuß gebracht habe. Der Schaden, der gerade den kleinen Grund- besißern zugefügt werde, sei ein überaus großer. Tausende kleiner Leute würden durch den Wildschaden in ihrer Existenz bedroht. Hier müsse also Wandel geschaffen werden. Das Gese erkenne zwar an, daß ein Ersaß für Wildschaden zu leisten sei, lege aber die Verpflihtung zum Schadenersaß dem Pächter auf, dessen Solvenz nicht in allen Fällen zweifel8ohne sei. Er hoffe daher, daß der Minister sowohl wie die Par- teien des Hauses seine Bestrebungen, den kleinen Mann zu schüßen, unterstüßen und seinem Antrage zustimmen würden.

Der Abg. Dr. Grimm hob hervor, daß der Abg. Conrad die Situation zu schwarz gemalt habe. Allerdings sei dem Wildschaden zu steuern, Aber die Regierung sei bemüht, durch gehörigen Abschuß die bedrohlihe Zunahme des Wild- stands zu verhindern. Er bitte deshalb, den Antrag Conrad abzulehnen und den Paragraphen in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.

Der Abg. Frhr. von Eckardtstein glaubte, daß mit dem Schwarzwild in dem §. 62 viel zu hart umgegangen sei. Das Roth- und Damwild richte nicht geringeren Schaden an.

Der Staats-Minister Dr, Lucius erklärte, daß unbedingt Ersaß für den Wildschaden zu leisten sei. Dieser Ersaß werde am besten erreiht werden, wenn man den Weg, welchen die Regierung in der Vorlage vorgeschlagen habe, betreten wollte. E3 seien durch dieselbe die Befugnisse der Aufsichtsbehörde verstärkt, auf einen erhöhten Abshuß zu dringen, und diese Befugniß solle für alle Wildarten gelten. Wenn die Kommission sich bemüht habe, einen anderen Ausweg für den Wildschadenersaß zu finden, so müsse er bemerken, daß die Vorschläge der Kommission praktisch niht durchführbar seien. Eine Reduktion des Wildstandes werde sich nur durch die Re- gierungsvorlage herbeiführen lassen. Allerdings sei diese Re- duktion niht ohne Schwierigkeit. Die milden Winter der leßten Jahre hätten den Wildstand vermehrt. Troßdem sei die Zahl der Klagen über Wildschaden nicht groß. Das falle um so mehr ins Gewicht, als in der Presse eine künstliche Agitation in dieser Frage monatelang unterhalten worden sei. Rur aus 4 Regierungsbezirken seien Klagen bei ihm eingegangen, und in allen diesen Fällen sei sofort versügt worden, daß für gehöri- gen Abshuß und Einzäunung gesorgt werde. Er mache sich anheishig, daß berechtigte Klagen in Zukunft nicht wieder vorkommen sollten, soweit Königlihe Forsten in Betracht A Er bitte deshalb, die Regierungsvorlage wieder her- zustellen.

Der Abg. von Krosigk erklärte sih für die Kommissions- vorshläge, obschon dieselben iniht ohne Bedenken seien; da- gegen sei der Antrag Conrad für ihn unannehmbar.

y Der Abg. Dr. Köhler \sprah sich für den Antrag Con- rad aus,

Der Abg. von Rauchhaupt wies darauf hin, daß ein agitatorishes Vorgehen, wie es vom Abg. Conrad beliebt werde, sicher niht den Jnteressen der kleinen Grundbesitzer dienen könne. Wer es ehrlich mit dem Wohle des kleinen Mannes meine, müsse den Kommissionsvorschlägen zu- stimmen, die gegen den Willen der Regierung zu Stande ge- fommen seien. Die Vorschläge der Kommission bedeuteten einen großen Fortschritt gegen den bisherigen geseßlichen Zustand. Werde der Vorschlag des Abg. Conrad angenommen,

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so bedeute das nihts weiter, als den großen Waldbesißern

eine Verpflichtung auferlegen, die zu halten unmöglich sei.

Der Abg. Westerburg erwiderte, daß es sih bei der Wildschadenfrage um eine Frage des Rechts und des Anstands handle. Seit 1848 sei, wie in den Motiven bemerkt, der MWildstand gewachsen. Daraus {on könne man entnehmen, daß au der Wildschaden zugenommen haben müsse.

Der Staats-Minister Dr. Lucius erklärte, daß im Jahre 1881/82 17 und im Jahre 1882/83 20 Klagen über Wild- haden zu seiner Kenntniß gelangt seien.

Die Diskussion wurde alsdann geschlossen. Fn nament- liher Abstimmung wurde bei Schluß des Blattes der Antrag Conrad mit der vom Abg. Bachem beantragten Aenderung, hinter dem Wort „unterhalten“ in Klammern „gehegt“ zu seßen, mit 160 gegen 148 Stimmen angenommen.

Jn Berückfichtigung des Umstandes, daß in der Eisen- bahnverwaltung die Regierungs - Baumeister und Regierungs-Maschinenmeister nit mehr von Seiten der einzelnen Königlichen Eisenbahn-Direktionen nah Makgabe des jeweiligen Bedürfnisses in kontraktlihem Verhältnisse engagirt, sondern von Seiten des Ministers dcr öffentlihen Ar- beiten zur Beschäftigung einberufen und den einzelnen Ver- waltungen überwiesen werden, find bereits die Besoldungs- verhältnisse derselben nah einheitlihen Grundsäßen und zwar unter dem Gesichtspunkt eines mit dem Antritt der Beschäf- tigung bei der Staatsverwaltung beginnenden Beamten- verhältnisses geregelt. Jm Anschluß hieran ist neuer- dings eine Revision der bisherigen Vorschciften über die Ge- währung von Tagegeldern und Reisekosten sowie von Umzugskostenvergütungen an die genannten außer- etatsmäßigen Beaml1en veranlaßt worden, deren Resultate im Eisenbahn-Verordnungsblatt veröffentlicht werden.

„Verlobt e“ im Sinne des Strafgeseybuches und der Strafprozeßordnung (betreffend die Nothwendigkeit der Stellung des Strafantrages bei Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und das Recht der Zeugnißverweigerung) sind nah zwei Urtheilen des Reichhsgerichts, Ul. Strafsenats, vom 28. Fanuar d. J.,, nicht nur die in einem civilrehtlich- wirksamen Ver- löbnisse stehenden Personen, sondern Auch diejenigen Per- sonen, welche zwar nicht in der landesgeseßlih vorgeschriebenen formellen Weise, aber doch in ernstlih gemeintes und auf moralischer und geseßlih erlaubter Grundlage beruhendes (mit Ausschluß also von unmoralischen resp. strafbaren Liebesverhältnissen), auf Verheirathung abzielendes Ehever- sprechen sih gegenseitig gegeben haben.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerishen Ministerial-Räthe von Kastner und Herr- mann find nah München abgereist.

Mit dem heutigen Tage endet der am 10. d. M. hierselbst begonnene militärärztlihe Operations- kursus und werden sih die zur Theilnahme an deulselben kommandirt gewesenen Assistenz-Aerzte der Armee und Marine in ihre resp. Garnisonen zurückbegeben.

Bayern. München, 28. März. (W. T. B.) Die Kammer der Abgeordneten genehmigte heute mit 125 gegen 15 Stimmen, dem Ausschußantrage gemäß, das Regie- rungspostulat von 380 000 zum Ausbau des Akademie- gebäudes.

Baden. Karlsruhe, 28, März, (W. T. B.) Jm Landtage brachte der Abg. Junghanns (ultramontan) heute die Fnterpellation ein: ob die Negierung die Ecrich- tung einer öffentlihen Hagelversiherungsanstalt mit freiwilligem Beituiti, welhe nah dem Vorgange der bayerischen Geseßgebung auch für Baden als wünschenswerth P durhsührbar erscheine, bereits in Erwägung gezogen habe.

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 27. März. Die „Leipz. Ztg.“ berihtet: Fn dem Befinden Fhrer Hoheit der Frau Herzogin ist erfreuliher Weise eine Besserung einge- ireten. Das heute früh ausgelegte Bulletin lautet: Wäh: rend s{chwächere Anfälle von Herzshwäche gestern Vormittag fih noch mehrfach zeigten, find dieselben von Mittag ab neben starken Shweißbildungen immer mehr vershwunden. Die Nacht, in der zweiten Hälfte wenigstens, den Umständen nach ziemlich gut. Heute Temperatur 38,99, gestern Puls 136, unregel- mäßig, heute 122 und regelmäßig. Appetit und Kräfte noch gering, aber besser als gestern. Eilert.

Heute ist die Landschaft nah Beendigung ihrer Arbeiten vertagt worden.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 27, März. (Wienz

Abdp.) Die Budgetkommission des Herrenhauses hat den Geseßentwurf, betreffend die Verlängerung des Budget- provisoriums bis Ende April d. J., bereits erledigt und beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage. Jm Abgeordnetenhause tagten heute zahlreihe Ausschüsse, um das ihnen zugewiesene Berathungsmaterial mit thunlichst- ster Raschheit aufzuarbeiten. _ Pest, 28. März. (W. T. B.) Jm Unterhause spra sich heute bei der Berathung der Gewerbevorlage der Minister-Präsident Tisza entschieden gegen eine Zollschranke VDesterreih gegenüber aus, weil den ungarischen Rohprodukten damit ein wichtiges Absaßgebiet entzogen werden würde.

Belgien. Brüssel, 28. März. (W. T. B) Die Repräsentantenkammer hat die Konvention mit Deutschland zum Schuße des gewerblichen Eigen- thums genehmigt.

Großbritannien und Jrland. London, 28, März. (W. T. B.) Jm Oberhause wurde heute von Lord Granville, im Unterhause von Lord Hartington der \{chmerzlihe Verlust mitgetheilt, der die Köntgin durch den Tod des Herzogs von Albany betroffen hat. Lord Granville und Lord Hartington fügten ihrer Mittheilung hinzu, daß sie eine Vertagung niht beantragen würden, weil dafür ein Präzedenzfall nicht vorliege. Beide kündigten aber für nächsten Montag den Antrag auf Erlaß einer Beileids- adresse an die Königin und an die Herzogin von Albany an. Jm Oberhause gab Lord Carnarvon, im Unterhause Northcote den Gefühlen der Trauer und der Theilnahme an dem tief betrübenden Todesfalle wärmsten Ausdruck.

29. März, früh. (W. T. B.) Das Hinscheiden des Herzogs von Albany hat hier und in den Provinzen tiefe Trauer hervorgerufen. Von allen Seiten gehen Beilcids- bezevgungen voll größter Sympathie für die Königin und die

Königliche Familie ein. Die Kaiserin Eugenie kam gestern Nach- mittag in Windsor an, wo sie von der Königin empfangen wurde und einige Stunden verblieb. Nah Mittheilung der Kaiserin an einige hochgestellte Persönlichkeiten erträgt die Königin den {weren SŸhlag mit wunderbare Stärke. Gestern Abend traf auch der Prinz von Wales in Windsor ein; derselbe wird si voraussihtlih heute nah Cannes begeben. Die Herzogin von Albany, welche die Trauerkunde von der Prinzessin Christian erhielt, is vollständig gebrochen. Der Hofmeister der Königin, Sir John Cowell, ist auf Befehl der Königin Abends nah Cannes abgereist, um die Leiche des Herzogs nah Windsor überzuführen.

Das Unterhaus hat gestern mit 208 gegen . 7 Stim- men einen Antrag Pells auf Herbeiführung einer Et Hte- rung der lofalenS teuern angenommen. Die Reà.erung hatte den Antrag bekämpft mit der Erklärung, daß diese Frage von derjenigen der lokalen Verwaltung nicht getrennt werden könne. Ueber leßtere bereite die Regierung einen Antrag vor, welcher bei günstiger Gelegenheit eingebracht werden solle.

__— 29. März, früh. (W. T. B.) Sämmtlihe Morgen- zeitungen erscheinen mit Trauerrand und enthalten Artel, in welchen die Verdienste des verstorbenen Herzogs von Albany hervorgehoben werden und das tiefste Bedauern über seinen Tod sowie die Sympathie für die Königin und die Königliche Fa- milie ausgedrückt wird. Ein der „Times“ aus Cannes zugegangenes Telegramm von gestern berihtet, daß der Herzog bei dem Treppensteigen im „Cercle nautique“ fiel, wobei er sih das Knie verleßte. Rach Hause und zu Bett gebracht, empfand er keine Schmerzen. Er nahm ein leichtes Souper ein, wobei er eins{hlief. Um 21/, Uhr Morgens wurde der Arzt, welcher in demselben Zimmer \{lief, durch ein s{hweres Athemholen des Herzogs geweckt ; er fand ihn in einein Krampfanfall. Sechs Minuten später erfolgte der Tod. Sn _Todes3urjache ist muthmaßlih eine Blutergießung ins

ehirn.

Italten. Rom, 28. Manz (W/, Q. B) Wie in parlamentarischen Kreisen versichert wird, wäre das Ministe- rium definitiv konstituirt: der Minister-Präsident und Mi- nister des Jnnern Depretis, der Minister des Aus3wärtigen Mancini, der Finanz-Minister Magliani, der Arbeits-Minister Genala und der Marine-Minister del Santo würden auf ihren Posten verbleiben, das Acerbau-Minijsterium von Gri- maldi, das Justiz-Ministerium von Ferracini, das Kriegs- Ministerium von Bertole Viale, das Unterrichts-Ministerium von Coppino übernommen werden.

Nußland und Polen, St. Petersburg, 28. März. (W. T. B.) Die in auswärtigen Blättern enthaltenen Nachrichten über angebliche Ruhestörungen in Kiew erweisen sich nach wiederholten Ansragen als unbegründet; es handelt sih ohne Zweifel um eine Reproduktion der bezüglichen Gerüchte, die bereits am 24. und 25. d. M. hier kursirten und schon damals nach authentishen Jnformationen als unrichtig bezeihnet werden konnten.

Der neu ernannte württembergische Gesandte, Graf von Linden, überreichte gestern dem Kaiser sein Beglaubigungsschhreiben und wurde sodann von der Kaiserin empfangen.

Afrika. Egypten. Kairo, W. März. (W. T. B.) Wie aus Suakim gemeldet wird, trafen mehrere Scheiks, welche den bisher den Engländern feindliÞh gesinnten Stämmen der Samarar, Damileb und Hoorah angehören, gestern Abend daselbst ein und gaben Versicherungen ihrer Freundschaft. Dieselben versprahen zugleih, ihr Möglichstes zu thun, um mit Hülse anderer Scheiks Osman Digma gefangen zu nehmen. Die durch diese Scheiks vertretenen Stämme zählen ungefähr 5000 Männer und haben ihre Wohnsiße auf dem Gebiet zwischen Suakim und Kassala Andere Scheiks verbürgen sich füc die Frei- legung des Weges nach Berber. Ein Regiment Kavallerie und zwei Regimenter Znfanterie sollen sich morgen an Bord des Transportschiffs „Jumna“ einschiffen.

Zeitungsfstimnten.

Die „Kölnische Volkszeitung“ brachte in Nr. 71 eine Besprechung der Schrift des Hrn. R. Esser: „Der Ent- wurf des Geseßes, betreffend die Kommanditgesellshaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften“, und kam im Gegensaß zu dem Verfasser jener Schrift zu dem Resultat, daß allerdings eine Verschärfung des Aktiengeseßes noth thue, wie solche der neue Geseßentwurf thatsählih bezwede. Jn Nr. 78 Und 79 eurer vas Vial daun water, Daß; so einshneidende Vorschriften der Entwurf auch bezüg- lih der Gründung enthalte und so sehr der vierte Theil des Gesetzes, die Strafbestimmungen, vermehrt und präzisirt wor- den seien, man doch in den beiden Abschnitten des dritten Theiles, welche von dem Rechtsverhältniß der Aktionäre und den Rechten und Pflichten des Vorstandes handeln, Bestimmun- gen vermisse, welche allcin geeignet wären, die Nechte und Interessen der Aktionäre, besonders der Minderzahl derselben, wirksam zu wahren und zur Geltung zu bringen. Nachdem die „Köln. V.-Z.“ eine Verschärfung der Vorschriften über die Bilanz befürwortet hat, sagt sie weiter:

Ein anderer, geradezu \chreiender Mißstand, welcher sich an einer ganzen Reihe von Aktiengesellshaften mit der Zeit herausgebildet hat, wird auch von dem neuen Gesetzentwurf voUständig unbeachtet gelassen, nämlih das Cliquenwesen und der Nepotismus.

Den „Klüngel“ wird freilich kein Geseß der Welt wegschaffen können, aber dem Staate muß do das Recht und die Pflicht zu- gesprohen werden, wenigstens nah Kräften Dämme gegen eine Gefahr aufzuwerfen, welhe niht nur den engern Kreis der Aktieninteressenten fortwährend bedroht, sondern bei ihrem Weiter- schreiten über kurz oder lang zu einer fozialen Kalamität werden muß, Denn wohin foll es führen, wenn cine einzige Person, wie das vorgekommen ist, Inhaber von 28 Aufsichtsrathsstellen werden kann ? Niemand wird glauben, daß bei fol&er Anhäufung der Aemter auch nur eines gewissenhaft im Interesse der Aktionäre von einem 28fachen Aufsichtsrath vertreten werden könne. Es muß sih Jedem die Ueber- zeugung aufdrängen, daß in gewissen Kreisen die Aufsichtsraths\tellen entweder lediglich als Sinekuren oder als Mittel zu ganz andern Zwecken betrachtet und benußt werden. Den Aktionären ist damit sicherlich nicht gedient, und der Staat hat ohne Zweifel das Recht und die Pflicht, ‘die Zahl der Aufsichtsrathsstellen, welche von einer Person bekleidet werden können, möglichst zu beschränken, wie er denn thatsäcblih sich das Rebt nimmt, die Minorität der Aktionäre auf 1/20, 1/10 oder 1/5 des Aktienkapitals zu normiren, um der Gefahr vorzubeugen, daß die Generalversammlung zu einem pol- nishen Reichstage oder zu einem Tummelplate gewifsenloser Spe- kulanten gemacht werde.

Einen das Erwerbsleben sowohl wie die Aktiengesellschaft an sich mehr und mehr bedrohenden Churakter hat die Anhäufung der Aemter dadur angenommen, daß dieselbe in den Händen weniger

amilien ruht. n dem Aufsichtsrath einer ganzen Reihe von

ftiengesellshaften finden \sich stets dieselben Brüder, Schwäger, Oheime und Neffen, ja es ist, wie wir oben {on angeführt haben, der ftaunenêwerthe Fall vorgekommen, daß Vater, Oheime und Schwager als Aufsichtsräthe ihrem Sohne unv Neffen als Direktor Decharge ertheilten, während eine erhebliche Minorität ganz anderer

einung war. So weit ist es übrigens {on gekommen, daß der Aufsichtsrath einzelner Aktiengesellschaften fast aus\{ließlih aus einer Sippe besteht Solche an sih s{chon hôödbst unpassende Zustände wer- den sih näâcbstens mit erneuter Kraft wiederholen, wenn das Gesetz niht amendirt wird.

Zum Schluß heißt es:

Vor uns liegt eine sorgfältig gearbeitete, aber noch immer nicht ganz erschôpfende Aufstellung aus der Zeit vor der Verstaatlichung der großen westlichen Bahnen, welcbe einen Maßstab liefert für die ungeheuere finanzielle Machtfülle, welde im Laufe der Zeit in ver- bâltnißmäßig wenigen Händen sich angesammelt hat. Da ift in Wakhrbeit ein Staat im Staate. Gi Gesellschaftskapital (eins{ließlich des in der Rheinishen und Cöln-Mindener Eisen- bahn-Ge|ellschaft angelegten, im Gesammtbetrage von 1 331 058 700 M, sage Dreizehnhunderteinunddreißig Millionen Mark, wird fast voll- ständig von einem Gremium von etwa 40 Personen beherrscht. Mustert man die Direktionen und Aufsichtsräthe der betreffenden Institute, so hat man insbesondere einèn wahren Rattenkönig der Cölner hohen Finanz vor sih: die Zugcehörigkeit derselben Person zu einem halben Dutzend Verwaltungen i} nichts seltenes; drei Namen finden sch in 7, zwei in 9, zwei in 10, einer in 11, einer in 14, einer in 16, einer in 17 und einer gar in 19 Verwaltungsräthen, und die Träger dieser Namen find fast alle unter einander verwandt oder vershwägert!! So ift bei- pielêweise der neunzehnfahe Aufsihtsrath Bruder eines sehsfachen und Schwager eines zehnfaben. Eine nicht geringe Zahl dieser Auf- sihtsraths- Mitglieder hat vielfa jährli Tartièmen bezogen, welche die Gehälter unserer Minister bei weitem übersteigen.

…_ Wir glauben, daß die großen Gefahren einer solchen Ent- wickelung sich Jedem aufdrängen müssen, und daß dieselben bei der bevorstehenden Berathung der Aktien-Gesetnovelle niht außer Act bleiben können. Es muß das unseres Erachtens dazu führen, daß die Bestimmungen unserer Kommunalgesetßzgebung hinsibtlich der ver- wandtschaftlihen Beziehungen analog auch in der Aktiengeseßgebung Eingang finden.

Das „Leobshüßzer Wochenblatt“ meldet:

In dem zumeist von armen Webern bewohnten Städtchen Kat- scher, im Leobsbüter Kreise, \cbeint die vor längerer Zeit eingetretene Befserung der Erwerbsverhältnisse niht nur Bestand zu haben, son- tern noch ar. Intensität zu gewinnen. Zur Zeit werden in Katscher durch neun auswärtige Fabrikanten mehr als 450 Stühle allein mit Plüscharbeit, durch zwei Fabrikanten etwa 200 Stühle mit Shac- wißweberei und dur etwa sechs bis aht weitere Fabrikanten außer- dem noch ungefähr 300 Stühle für Zütenlcinwand, Creas, Bar- chend 2c. beschäftigt.

Dem (Frankfurter) „Aktionär“ wird zur Lage der deutschen Eisenindustrie aus St. Wendel, 25. März, berichtet : Die Walzeisenwerke \ind gut beschäftigt, zum Theil mit Ordres für das Ausland, wo das deutsche Fabrikat sih mehr und mehr Bahn briht und vielfah dem englischen unb belgischen vorgezogen wird. In Trägern geht das Geschäft augenblicklich sehr flott und würde es niht überraschen, wenn die Preise hierfür in näbster Zeit etwas anziehen würden. In Schwarzblecen ift der Absatz sehr stetig und die Werke behaupten ihre Notirungen mit Leichtigkeit. Das Siegenerland hat sogar seine Preise, die freilich enorm gedrückt waren, bereits wieder erhöhen können. Weißbleche sind ungemein fest und können die Werke, die auf mehrere Monate volle Beschäftigung haben, den an Re gestellten Anforderungen kaum nachkommen. In Eisenbahn- material haben die Submissionen der lezten Monate größere Ordres gebracht, fodaß das dringende Arbeitsbedürfniß der Werke gestillt ift und bei den neuesten Ausscreibungen für Lieferfristen per Anfangs Sommer bereits eine Prolongation von Seiten der Werke verlangt wurde. Auch vom Auslande sind verschiedene größere Ordres zu besseren Preisen in Deutschland placirt worden.

Ein sächsisher Jndustrieller {reibt der „Nor d-

deutschen Allgemeinen Zeitung“: __ In unserem industriellen Sachsen, wo die mcisten Leute von ihrer Hände Arbeit leben müssen, mat es einen geradezu peinlichen Eindruck, zu hören, wie Seitens der Fortschrittspartei im Reichstag immer und immer wieder Nörgeleien über die von der Regierung eingeschlagene Schußpolitik stattfinden. So hat in einer der letzten Reichstagésißzungen Hr. Professor Hänel allerlei Beweisstücke, z. B. den Beweis der Erhöhung der Arbeitslöhne, verlangt und mit der ihm eigenen Kathederweitheit über Schuß der nationalen Arbeit gesprohen. Wenn sih der Herr Professor beispielsweise über die Verhältnisse derjeatgen Industrie, durch die in Sachsen die meisten Arbeiter bescäftigt werden, der Textilindustrie, einmal gründlich informiren wollte, so würde er erfahren, in welch geradezu erstaun- lier Weise sich dieselbe in den leßten Jahren entwickelt hat und wie sih im Zusammenhang damit auc die Arbeitslöhne gebessert haben. Für die Industriellen selbst is es kein Geheimniß mehr, daß dur die Erhöhung des Zolls auf Webewaaren 2c. der Import fran- zösisber und cnglisher Waaren wesentlich beschränkt und daß dadurch der erste Anstoß gegeben wurde, diese Industrie so zu kräftigen, daß sie heute fähig ist, auf dem Weltmarkt erfolgreih aufzutreten. . ..

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 13. Jn- halt: Justizwesen: Aenderungen im Verzeicniß der zur Einziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen. Marine und Schiffahrt : Berichtigung. Konsulatwesen : Ernennung. Exequatur-Ertheilungen. Polizeiwesen : Auëweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Justiz-Ministerial-Blatt. Nr. 13. Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 20. März 1884, betreffend die Mittheilung der Strafurtheile. Allgemeine Verfügung vom 20. März 1884, be- treffend die Gerichtsverfassung in Rußland. Allgemeine Verfügung vom 24. März 1884, betreffend die Registrirung der Kosten der Unter- U Enn Erkenntniß des Reich8gerichts vom 15./16. Novem- er i

Eisenbahn-Verordnungs-Blatt. Nr. 7. Inhalt: Erlafse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 9. März 1884, betr. Bewilligung von Tagegeldern und Reisekosten 2c. an Re- gierungs-Baumeister und Regierungs-Maschinenmeister. Vom 17. März 1884, betreffend Regelung des Abrechnungsverkehrs zwischen den Cisenbahn- und Postverwaltungsbehörden. Vom 19. März 1884, betr. Reglement über die Annahme, Ausbildung und Anstel- lung von Civil-Supernumerarien im Staats-Eisenbahndienst. Vom 19. März 1884, betr. Veranschlagung und Verbuchung der Kosten für den Umbau und die Erweiterung von Bahnhöfen bezw. einzelner Geleisekomplexe auf denselben.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Von dem Deutschen Wörterbuch der Gebrüder Grimm (fortgeseßt von Moriz Heyne, Rudolf Hildebrand, Matthias Lexer und Karl Weigand; Verlag von S. Hirzel in Leipzig) ift kürzlih des VI. Bandes 12. Lieferung ausgegeben worden. Dieselbe enthält die Artikel „Messe“ bis „mißlich“ ünd ist bearbeitet von Dr. Moriz Heyne. Wie alle von diesem Gelehrten bearbeiteten Theile des nationalen Werks zeichnet sih auch diefe Lieferung dur gründ- lie sprachgeschichtlide Einleitungen und etymologishe Erklärungen zu den einzelnen Artikeln aus, Die Lieferung beginnt innerhalb des Artikels „Messe“, dem sih eine Anzahl davon abgelciteter und damit zusammengeseßter Worte anreihen. Dann folgt das Zeitwort „messen“, Jn dem Artikel „Mefßser“ werden auch einige \prüch-