1884 / 78 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

das zwischen den Parteien bestehende Band der he zu trennen und den Beklagten für den allein s{uldigen Theil zu erklären, ihm au(h die R Aoiten Na EERnS aufzulegen, adet den Beklagten zur mündlichen Ve - lung des Rechtsftreits vor die erle Gli des Königlichen Landgerichts zu Lifsa i. P. auf e ON ut Zu 1884, Bootitiags 9 Uhr, l ufforderung, einen bei dem - ribte zugelassenen Anwalt zu a L B Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt aemacht. Lissa i. P., den 24. März 1884.

Ler abt Karpinsfki, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

druckten allgemeinen Bedingungen gegen der Copialien und Druckkosten eee Rana Pachtbewerber, welche die Domaine und die dazu gehörigen S in R IGEiR zu nehmen vünschen, wollen sich an Herrn Domai Ä Waaner in Petersberg wenden. Es Merseburg, den 26. Februar 1884, ; _Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. von Goldbeck.

07%] BSBefkanntmahung.

Die zum vormaligen Tertial Hohenwart ehóöri- gen acht Domanial-Bauerhöfe zu S etwa 7,5 km von der Kreisstadt und Bahnstation Grimmen und etwa 15 km von Stralsund entfernt follen zu Johannis d. Jrs. mit folgendem Fläten-

inhalt : 103,084 ha

in unserm Dienstgebäude cinzureihen, woselbst die | [15693]

Angebote in Gegenwart der etwa persönlich erscie- Gladbather Rüdckversicherungs

nenen Submittenten geöffnet werden. Königliches Eisenbahn-Betriebsamt Aktien-Gesellschaft Zu der auf l

(Magdeburg-Halberstadt). Donnerstag, deu 1. Mai d. J,,

Nachmittags 5 Uhr,

im Gasfthofe des Herrn Herfs hi siebenten N enttiber, Herfs hier anberaumten

Generalversammlung

werden die nab §. 37 des Statuts e berechtigten Aktionäre ergebenst cingetabeck veilnahme

Zweite Beilage m Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 31. März

Verloosung, Anuéortisation, Zinszahlung u. r “E See Sein zu Papieren. 7 ti L

S) ei der Leute erfolgten Ausloosung der An- leihesheine der Stadt Flensburg sind folgende

Nummern gezogen:

Bucstabe A. Nr. 17 38 und 85.

Buchstabe B. Nr. 10 43 59 145 und 163 Buchstabe O. Nr. 115 313 442 524 683 738 805 1091 1105 1272 1281 1334 1346 1349

sche Anleibescheine b weldwe Anleibescheine hiermit zum 1. Juli d. J. gekündigt werden. Die Inhaber diese, Scheine werden hierdurch aufgefordert, die Kapitalbeträge vom 1. Juli d. I. an gegen Rückgabe der Anleihe- scheine nebst Zinsscheinen und Anweisung bei der

E S É E R A E E E

beehrt und den Leistungen wohlwollende Beachtung geschenkt hat.

In der Provinz Hessen-Nassau, wie in der Rheinprovinz, ist von uns neuerdings mit Genug- thuung bemerkt worden, daß bei einzelnen Zweig- vereinen auc fkatbolishe Ordens\chwestern für die Armen - und Krankenpflege des Rothen Kreuzes thâtig find. Die meisten Zweigvereine des Be- zirks Wiesbaden haben Reservefonds. Der Zweig- verein in Frankfurt a. M., welcher fch noch keinem Verbande angeschlossen hat, zeichnet si in Ver-

Provinzialverein zusammen, während der Bezirks- verein Düsseldorf den Anschluß nocy ablehnte.

An Grundkapital erhielten die Reichslande Elsaß-Lothringen 30,000 4, die Provinz Hessen- Naffau 30,009 4, die Rheinprovinz 69,090 6. Da Westfalen, Hannover und Schlesien Provinzialverbände besitzen, auch sämmtliche Ver-

Das Deutsche Rothe Kreuz dürfte das in seiner Organisation und seinen Verzweigungen am meisten entwickelte sein. Es umfaßt nahezu zwei- tausend Vereine, von welchen die Mehrzahl die

Generalbericht des Vaterländischen Frauenvereins für das Jahr 1884.

1) Bericht des Vorstandes und A ; S 25. M¿ 7 ; INDES uf\sitsrath Der in der Generalversammlung vom 25. März über die Lage des Geschäfts im alicia d. I. in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin ereine l : und über die Resultate des Jahres 1883 j ; und Königin namens des Hauptvorstandes des Nater- | Frauenvereine bilden, und \tcht wohl nur in wenigen besondere; Gn ländiswen Frauenvereins vom Geheimen Legations- | Einrichtungen anderen Nationen nah. In einer

2) Wahl von vier Aufsichtsrathsmitgli ¿ fi : Iberidt berührt | wesentlihen organisatorisben Frage unterscheidet es Md hsmitgliedern. rath Dr, Hepke erstatlele Genexalyars g si jedoch von dem Rothen Kreuze der andern eine der Provinz Sadcjsen bis auf einen

Eintrittskarten werden an den d E äcbst einige iber L ;

erde er Ge ; Z ae für den weiteren Horizont des L i: ; i in ini fammlung vorhergehenden beiden Tagen Ie B E Cb Tate Momente. Er lautet wie | großen fontinentalen Nationen. a E GUON Verbande T LILO der Gesfellsbaft verabreicht. 3 n Bureau l "u : Bei Leßteren wird die vorbereitende Thätigkeit | find, so befinden si thatsählih, außer Dik» M.Gladbah, den 29. März 1884. folg Am 6. Februar d. I. vollendete das Preußische für den Krieg {on im Frieden in den Rahmen der | preußen, nur noch die Provinzen Schleswig-

79 Tagesorduung : ie Ehefrau des Agenten Georg Sebasti 4 ) 1 e gen: ittan Charlier, Hermine, geb. Krägeloh, genannt Gerstel, ohne Geschäft, zu Düsseldorf wohnend, hat gegen ihren genannten, daselbst wohnenden Ebemann bei der I. Civilkammer_ des Königlicben Landgerichts zu eldor], be Bitteriremuingtlage erhoben und ist zu Berhandlungstermin auf den 4. Juni 1884, Morgens 9 Uhr, bestimmt worden.

Bauerstelle Nr. T. von.

worunter: 1,353 ha Gärten, ee e Cor.

,930 Wiesen,

Bauerstelle Nr. Ik. von |

Der Gerichts\creiber des Kgl. Landgerichts : Steinhbäuser.

[15475] Kaiferlies Landgericht Straßburg i. /E. L Durch Bescluß der I. Civilkammer Kaiserliben Landgerichts zu Straßburg vom 21. März 1884 wurde die zwischen den Eheleuten Conditor Simon Leon Bernard und Celine Catharine Mar- garethe Hoffmann zu Straßburg bestehende Güter- gemeinscaft für aufgelöst erklärt. Bebufs Auseinander}ezung ihrer Vermögensrechte wurden die Parteien vor Notar Loew in Straß- burg verwiesen und dem Ehemanne Bernard die Kosten zur Last gelegt. a gemäß Ausführung8geseß vom 8.? Juli

(9,

Straßburg, den 24, März 1884. Der Landgerichts-Sekretär. Krümmel. [15476] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Abtheilung V der Civilkam- mer des Koiserlichben Landgeribts zu Colmar i. E. vom 27. März 1884 wurde die Trennung der zwiscen den Eheleuten Marie Lavigne, ohne besonderes Ge- \châft, und Joseph Houlné, Bäer zu Steige, be- stehenden Gütergemeinschaft ausgesprochen. :

Der Landgerichts-Sekretär : Jansen.

een urch Urtheil der 11. Civilkammer des Königliche Landgerichts zu Düsseldorf vom 23, S drua o 1884 ist zwishen den Eheleuten Wilhelm Lemm, Bau- unternehmer, und Anna, geb. Bongarß, letztere ohne Geschäft, Beide zu Crefeld wohnhaft, die Gütertrennung mit Wirkung vom 24. Dezember 1883 an auêgesprochen und der mitbeklagten Kon- kursmasse die Kosten zur Last gelegt worden. Düsseldorf, den 27. März 1884, L LSQUII comm. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[15708 / "0 Bekanntmachung. Auf Grund des §. 20 der Recbtsanwaltsordnung wird bekannt gegeben, daß der K. Advokat Wilhelm Es e O in die Liste der bei dem K. Landgeribte dahier zugela s âl etngetragen worden ist. M ole Memmingen, 26. März 1884, Der Präsident des K. Landgerichts Memmingen.

[15702] e Der Rechtsanwalt Proma ift in die Liste d i Viechtsantva | te Liste der bei

dem hiesigen Kaiserlichen Landgerichte zugelae Rechtsanwälte beute gelöst oden O

Meg, den 29. März 1884. Der Kais. Landgerichts-Präsident : Schiller.

[15703] die Karte

In die Liste der bei unterzeichnetem La rid U e L ei unter; Landgericht R a ul Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Mena «e, wohnhaft in Schweidnitz, eingetragen

Sch1weidnis, 29. März 1884. Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[10350] Bekanntmachung.

Die im Saalkreise, 3 km vom Bahnhofe Wall- belegene Domaine Peters3berg soll einschließlid berges und am Mühlenberge vorhandenen Stein-

auf den zur Domaine gehörenden Ländereien ein- s{licßlich der von der Wiederverpachtung ausge: slossenen, zur Aufforstung bestimmten Flächen von E 2E 0 g L rat Johannis 1885 bis dahin ege des öffentli 8 i N cen Ausgebots anderweit | g

Die Gesammtfläche der Domaine beträgt 234,499

ha, worunter sich 190 ha Aer, 12 ha Wiesen und nebst Massenberechnungen liegen während der Dienst-

stunden im hiesigen Bureau (Hänels Fabri y 2 ik Einsicht aus, auch können die E Ér-

A SDE S ; S f ang von 1 Kopialien von dort bezogen | hiesiger Königlicher Haupt- und Residenzstadt.

19 ba Hutung befinden. Den Verpachtungstermin haben wir auf Donnerstag, den 17. April d. J,, A Vormittags 11 Uhr, im Sißungszimmer der unterzeihneten Königlichen

Regierungs-Abtheilung anberaumt, zu welchem Pacht- | Der Königliche Eisenbahn-Bau- und Betriecbs-

lustige mit dem Bemerken eingeladen werden

1) das Pachtgelder-Minimum 10 800 4 Prtraot

2) zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles

Bermögen von 80 000 M erforderli ist und

3) sich die Bietungslustigen vor der Licitation über ihre Qualifikation als Landwirthe und den

Besiß des erforderlihen Vermögens ausweisen außen l 6 e j glasirter Thonröhren verschiedener Licht und 880 lfd. Meter Drainröhren für M he

müssen. Die Verpachtungs-Bedingungen, die Regeln der | w

Festtage, täglich in unserer Domainen-Registrat und auf der Domaine Petersberg E E

können, wir auch bereit fi en, C ind, auf Verlangen Ab- schriften der Verpacbtungsbedingungen und Lizt-

tationsregeln gege 1 theilen, geln gegen Erstattung der Gebühren zu er-

[15679]

Sclosser-, Glaser- und Anstreicher-Arbeit B

M Bar Neubau des Stations- und Reti 7 een für den belegene Do tun gge Magdeburger Epausfte | Bahnhof Dberhof, Bezirk dee Könialibee Qn des Rechts, in den am südlichen Abhange des Peters- ott pr D Magdeburg, Bau-Abtheilung IL,,

r e ausen im L 6 id if brüchen Steine zu brechen, sowie der niederen Jagd ie M4 A “Offerten vsentliden Submisfion

chrift versehen und gehöri i i Dienstag, den 8, April N L 11 Uhr, an den unterzeichneten

welcher Zeit alsdann die Eröffnung derselben in Ge- folgen wird.

[15690]

108,149

worunter: 1,237 ha Gärten, 89,367 „, Aer,

N 13,267 Wiesen, Bauerstelle Nr. IIl. von . |

worunter: 0,672 ha Gärten, 44,079 Aer,

M « Wiesen, : 0,2566 „, Robdefläcbe,

Bauerstelle Nr. I1V. von . M 59,802

worunter: 0,840 ha Gärten, 50,099 Aer,

7,136 Wiesen, Bauerstelle Nr. V. von . i

worunter: 0,363 ha Gärten, 43,977 , Aer,

15,288 Wiesen

Bauerstelle Nr VI. von ug

worunter: 1,270 ha Gärten, 99,429 „, Ader,

13,183 Wiesen,

Bauerstelle Nr. FVII. von .

worunter: 1,048 ha Gärten, 52,756 Acker,

E 12,0388 , Wiesen

Bauerstelle Nr. VIII. von i,

worunter: 0,723 ha Gärten, 53,634 Aer,

9,700 Wiesen,

u Zahre gan Johannis 1884 bis dahin 1902

m Wege des öffentlichen Auf t itig ver-

vactet fic eth ch gebots anderweitig ver Die dem Aufgebote zum Grunde zu legend

nied.iasten Pachtgelder betragen für : / 0

L 4, E00

57,400

61,452 71,431 67,564

65,412

Bauerstelle Nr. y M R E O

V s D

Wi O0

V O

V 2 O90

| v V. 0000 Die zu bestellenden Pacbtikautionen sind auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt, und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf

Höhe von: l für die Bauerstelle Nr. T y r y IL UL TV; V VE VIT.

are i us , Dieser Nachweis muß Seitens der i bis späteftens den G April g O an O geführt werden. U dem auf den 7. April d. Jrs.,

10 Uhr, in den Räumen der R D rung anberaumten Bietungstermin laden wir Pacht- bewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver- pachtung8bedingungen, die Regeln der Lizitation und nebst Flurregister mit Aus\chluß der Sonne und Festtage täglich während der Dienst- stunden in unserer Registratur eingesehen werden

Stralsund, den 8. März 1884. Königliche Regierung.

Submission.

Die Ausführung der Zimmercr-, Tischler-,

Neubaustrecke Erfurt-Grimmenthal-Nitschen- Offerten mit entsprechender Auf-

, Vormittags einzureichen, zu

enwart der etwa erschienenen Submittenten er-

Die Zeichnungen und Submissionsbedingungen

Suhl, den 28. März 1884,

Juspektor: Richard.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von 647 lfd. Meter innen und ässerungsanlage ‘auf Bahnhof Ostersleben \foll

m BVüreauvorsteher Herrn Hübner zu erhalten.

Auch sind wir bereit, auf Verlangen Abschrift jpeziellen Pachtbedingungen und S er e

bis zum

für cin Schwein 90 8, für ein Kalb 10 S, für

sammlung in der Sitzung vom 28, bestätigt vom Magistrat am 29. März 1884. und

hiesiger Königlicher Haupt- und Residenzstadt. ck

öffentlihen Kenntniß gebracht.

[15635]

nur noch die ihr in ihrer Eigenschaft als folch

A Ne für den Betricboamisbezick Sant. Eisenbahn-Direktionsbezirk Magdeburg. Für die Kassengeschäfte des Eisenbahn-Betriebs8amts zu Nordhausen wird in Nordhausen und für die Kassen- geschäfte des Eifenbahn-Betriebsamts zu Wiesbaden wird in Wiesbaden je eine Betriebskasse errichtet. Die

Licitation, sowie die Karte und das Vermessungs- vergeben werden. Offert-Formular und Bedingungen Blan e Bes L L S R E S

1 ,

Ur J ) Eisenbahn-Betriebsk i ifer ä Gehörig bezeihnete und vershlossene Offerten sind | amt Berlin-Magdebute R Et V eitiae

Betriebs8amt über.

hiesigen Stadtkasse in Empfang zu nehmen.

in Abzug gebracht.

Flensburg, den 5. Januar 1884, Dér Magistrat. W. Toosbüg.

De Die planmäßig pro 1884 zu amortisirenden 129 Stück der auf Grund des geen vom 4. August 1854 emittirten 44%igen Prioritäts- Obligationen der ehemaligen Bonn-Cölner Eisen- babn-Gesellschaft follen am 19. April er., Vor- mittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale bier- selbst in Gegenwart zweier Mitglieder der unter- zeibneten Direktion und eines protokollirenden No- tars ausgelooft werden, wozu den Inhabern der be- zeichneten Obligationen der Zutritt freisteht. Cöln, den 27. März 1884. Königliche Eisenbahn- Direktion (link37heinische).

[15686] Res CLAG Geselischaft Hugo, E S uer i. W. In Gemäßheit des §. 8 unserer Statuten fordern wir die Besitzer unserer nit volleingezablten Aktien auf, die vierte Einzahlung von 29 Procent mit E = 100 Francs pro Aktie bis zum 1. Mai “bei der Gesellschafts-Kasse zu Ze i Buri 4 lasse zu Zehe Hugo bei et der Essener Credit-Anstalt in Essen, oder bei Herrn L. de Loriol, 46 rue A in Lyon unter Vorlage der Interims-Aktien zu leisten Zeche Hugo bei Buer i. W., 28. März 1884, Der Aufsichtsrath.

Verschiedene Bekanntmachungen. Se b

Wiederholte Aufforderung zur Bewer

eine vakante Kreiswundarztitelle, abten in Ft unseres Konkurrenzausschreibens vom 12, November v. Is. wegen Wiederbesetßzung der erlcdigten Kreis- wuudarztstelle des Kreises Rotenburg, Be- werber, welche geneigt wären, ihren Wohnsiß in Rotenburg zu nehmen, nicht aufgetreten sind, fo ist auf besonderen Antrag der Fleckensvertretung zu Rotenburg die Wiederholung des Konkurrenzverfah- rens höheren Orts angeordnet worden. Demgemäß werden Aerzte, welche das Physikats-Eramen be- standen haben, oder sich verpflichten, dasselbe binnen zwei Jahren zu abjsolviren und bereit sind, ihren Wohnsiß in Roteuburg zu nehmen, hierdurch auf- gefordert, sid unter Einreichung ihrer Zeugnisse und cines curriculum vitae spätestens bis zum 1, Mai d. J. bei uns zu melden, Die nah Ablauf dieser Frist etwa noch eingehenden Bewerbungen bleiben unberüsichtigt. Stadc, den 26. März 1884 Königliche Landdrostei. Küster. j

[15486] Bekanntmachung.

Gemeindebeschluß,

Auf Grund des §. 5 des Gesetzes, betreffend di Grrihtung öffentlicher, auss{ließlich zu ea Sclachthäuser vom 18. März 1868 ivird biermit festgeseßt, daß in ter Zeit vom 1. April 1884 bis zum 31. März 1885 ein\ch{ließlich für die Benutzung des öffentlihen Schlachthauses auf den städtischen Central-Vieh- und Scblachthof an Gebühren erhoben E R iy E Á., für ein Schwein 16, für ein Kalb 50 „g, für ein S 25 ü ee aide D K eh ein Schaf 25 » für Ferner sollen an Gebühren erhoben werden Grund der §8. 2 und 5 desselben Gesetzes für Wi Untersubung des Schlachtviehs für ein Rind 30 4,

ein Schaf 5 4, für eine Ziege 5 s. So besclossen von der Stadtverordneten-Ver-

Berlin, den 29, März 1884. Magistrat

gez.: von Forckenbeck. Vorstehender Gemeindebeschluß wird hierdurch zur

Berlin, den 29, März 1884. Magistrat

von Forckenbeck.

n

Vom 1. April c. an hat die hiesige Hauptkasse

obliegenden Geschäfte wahrzunehmen.

lankenheim gehen auf eine der Königlichen Eisen-

ö, April cr,, Vormittags 11 Uhr,

1884, Königliche

Vom 1. Juli d. J. an findet eine Verzinsung nit ferner statt und werden die Beträge cha feblender Zinsscheine bei Erhebung des Kapitals von diesem

Die Einnahmen betrugen Die Ausgaben betrugen .

Bleibt Ueberschuß zur Zahlung der

Der Borstand,

[15692] Gladbahher Feuerversiherungs- Aktien-Gesellschaft. z

Zu gi A

onnerstag, den 1. Mai d. J, B Nachmittags 4 Uhr, Se t ¡thofe des Herrn Herfs hier anbe ; etlnundzwan:igasten L E Des Glarus

Generalversammlung

werden die nah §8, 41 des Statuts zur Thei ‘den D e ( ur j : berechtigten Aktionäre ergebenft dage ah : Tagesordnung: 1) Bericht der Direktion über die Lage des Ge- scäftes im allgemeinen und üker die Resultate ä des Jahres 1883 insbesondere ; | 2) Wakhl eines Verwaltungsrathsmitgliedes. En ren an den der Generalver- ung vorhergehenden beiden Tagen im Bure der Gesellschaft verabreicht. D M.-Gladba@h, den 29. März 1884, Die Direction.

15214 5 124] Rhenania. Versicherungs-Aktien-Gesellschaft inCöln a. /Rh Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden. hierdurch zur elften ordentlichen Generalversamm- A 11 Ugerlag, den 17. April d. Z, T, n ’te i ierselbft ‘er geben P E , im Hotel Disch hierselbft ere- agesordnung: 1) Bericht des Vorstands3 A E ver Os R euwahlen ftatutaemäß ausscheidender- Vorstands- und Aufsichtsr( Hol edén, „_ S8. 33 und 38 des S glet Cöln, den 26. März 1884. Der Vorsiand.

[15487] : Preußische Boden-Credit-Actien- Bank.

Nachdem in Gemäßheit der £8 40 und 4 seres Status in der fünfzehnten ordentlichen A sammlung am 24. März c. die Wiederwahl der aut- geschiedenen Mitglieder des Curatoriums stattgefun- den hat, besteht dasselbe aus dem Unterzeichneten als Präsidenten, dem Herrn E. Scbwaniz als {tellver- tretenden Präsidenten und den Herren : F. Alexander G. Beer, E. Boebm, S. Born, Friedrich Feustel, G. &. Grünert, M, Herbert, G. Keibel, F. Kieschke, L. von Prillwiß, August Richter, W. C. Schmidt, H. S{noor, G. Wolf. L s Berlin, den 27. März 1884.

Das Curatorium,

G. Siemens.

[15208]

- a A [D o) -

Tilsit - Fuslerburger Eisenbahn. Bilanz

i für das Betriebsja Die Einnahmen eue E 1) Uebertrag aus dem Jahre 1882, 2) Aus dem Personenverkehr . ¿ 203:681.85 D O OUNDC 30069596 4) Diverse Einnahmen, eins{ließlich E 38 004,67 M, welche als Erlös für ausrangirte Materialien dem Erneuerungsfonds zu gute kommen 134 164,25 ,

Summa 657 717,58 A: 76 586,26 é.

19 175,53 6

Die Ausgaben betrugen:

1) Für die Allgemeine Verwaltung

3 E S Tung, ¿O0 SUGDL

S « Æ&ran8portverwaltung . 133 551,18 ,

4) Rülagen zum Reservc- und Er- ;

neuerungsfonds:

a. regulativmäßige Rüklagen

b. Grlôs für ausrangirte Ma- terialien E as

5) Zur Verzinsung der Prioritäts-

TIVUGaUON En e e

6) Zur Tilgung der Prioritäis-Obli-

gationen L E Us e

88 151,00 , 38 004,67 , 90 405,25 ,

3900,00 , Summa 421 405,27 OOT 1,08 v

¿ 421.405,27 »

Dividende und der Staats-(Fisen- bahnsftcuer, welche rot. 5900 M be- tragen dürfte und erst nah Fests stellung der Dividende genau hbe- rebnet werden kanm . . , . , 236312,31 Tilsit, den 25. März 1884. | Der Verwaltungsrath. von Simpson. Kleffel. Korn.

Berlinische Spi : | L [15696] she Spiegelglas-Versicherungs- Actien

Gesellschaft zu Berlin,

Ee U B Zon 1. April ab

L enburgerstr. , paxrterr egen“ Über dem Schlosse Mioubison N

Frankfurt a. M., den 26. isenbahn- Direktion. Än

Die Direktion.

Rothe Kreuz das zweite Jahrzehnt seiner Thâtig- feit; am 24. August d. I. ist die Genfer Konvention in unveränderter Geftalt zwanzig Jahre lang în Kraft, und am 1. September d. I. steht nach einer fünfzehnjährigen Zwischenzeit wieder eine inter- nationale Konferenz der Vereine des Rothen Kreuzes in Ausficht. 5 S i 5

Von der erflen dieser Konserenzen, welche im Oktober 1863 in Genf abgehalten wurde, ging die Gründung von Vereinen der freiwilligen _Kranken- pflege zur Ergänzung des militairischen Sanität®- wesens aus. Von ihr wurde zuglei der Gedanke angeregt, daß der Verwundete und setne Pfleger unter völkerrechtlihen Schuß gestellt werden möbken. Ein Jahr darauf am 24. August 1864 fand dieser Gedanke in der Genfer Konvention seine Ver- wirklichung. / 7 / :

Der Preußische Männerverein zur Pflege ver- wundeter Krieger, am 6. Februar 1864 angesichts des Schleswig-Holsteinschen Feldzuges gefliftet, war der erste, welcher soglei auf einem Kriegs8\chauplate in Thätigkeit treten konnte. Und dort .— in Scle8wig-Holstein erschienen au zugleich Delegirte des Genfer internationalen Komités mit dem Ab- zeichen des Rothen Kreuzes im weißen Felde, um Erfahrungen über die Wirksamkeit der freiwilligen Krankenpflege zu gewinnen. Jenes Ab- zeichen adoptirte die Genfer Konvention als internationales Symbol, zum Schutze des Militair- Sanitätswesens, und nur durch Anschluß an das letztere nimmt die freiwillige Krankenpflege an diejem Schutze Theil. 7 i

Leider kamen bei dem Abschluß der Konvention die deutschen Rathschläge, welche aus praktischen Krieaserfahrungen und aus den Anforderungen einer wohlgeordneten Militair-Sanitätspflege hervorgingen, nicht genügend zur Geltung. /

Die zweite internationale Vereins- fonferenz des Rothen Kreuzes, welche in Paris im August 1867 stattfand, machte deshalb sehr durchgreifende MRevisionsvorschläge Auf dem diplomatishen Kongresse zu Genf vom Oktober 1868 fanden dieselben aber nur theilweise Berücksihtigung. Schon hier zeigte sich die Besorgniß, daß dur Revisionsverhandlungen die Genfer Konvention in Frage gestellt werden könnte. Man wollte daher an ihren unvollklommenen Bestimmungen nicht rütteln und beschloß nur die Zusatartikel vom 20. Oktober 1868, welcbe aber bisher nicht in Kraft getreten sind.

Fn den Brüsseler diplomatischen Konferenzen vom August 1874 zur Herstellung eines neuen Kriegs- völkerrechts legte der deutsche Bevollmächtigte Yer- wahrung gegen etwaige einseitige Veränderungen der Genfer Konvention ein. Man nahm daher die dortigen Revisionsvorshläge nur als s{chäpbares Material zu Protokoll, und die Konvention ist bis auf den heutigen Tag unverändert geblieben.

Die dritte internationale Vereins- konferenz trat im April 1869 in Berlin zusammen. Sie fand {hon ein ziemlich entwickeltes Bereins- wesen des Rothen Kreuzes vor, ganz besonders in Deutschland. i

Dem preußischen Rothen Kreuze hatten von Anbeginn edle Frauen zur Seite gestanden. Im Feldzuge von 1866 waren in Berlin allein nicht weniger als zweihundertfünfzig Damen bei der Ver- waltung des Hauptdepots thätig. Aus ihnen grün- dete Ihre Majestät die Königin den Vaterländischen Frauenverein, welher, wie der Männerverein, Kor- porationsrechte erhielt und demselben ebenbürtig zur Seite trat.

Für Deutschland vollzog sich ferner, noch vor Eröffnung der Konferenzverhandlungen, ein höchst- bedeutsamer Akt. Durch Uebereinkunft vom 20, April 1869 verbanden sich die verschiedenen deutschen Landesvereine zu einer Gesammtheit, und bildeten das deutsche Zentralkomité, in welhem sie durch ständige Bevollmächtigte vertreten find. Die Berliner inter- nationale Vereinskonferenz war die bei weitem zahl- reichste und auch in ihren Erfolgen bedeutendste. M alle europäischen Regierungen waren neben den

ereinen des Rothen Kreuzes vertreten, und unter den leßteren viele deutsche Frauenvereine, ins- besondere der Vaterländiscbe Frauenverein.

Die Beschlüsse der Konferenz in Betreff der internationalen Hülfsleistung zeigten ihre Wirkung sofort in dem Feldzuge von 1870—71; diejenigen aber, welche sich auf Organisation des Rothen Kreuzes und seine, im Anschluß an die Regierungsorgane zu lösenden Aufgaben bezogen, haben bei allen Nationen mehr oder minder als Richtschnur und Grundlage gedient. __ In den fünfzehn Jahren seit jener Konferenz ist das Rothe Kreuz zu dem großartigsten Vereins- wesen gediehen, welches die Welt bisher geschen hat. Es umfaßt mit Tausenden von Vereinen beide Hemisphären.

Das russische Rothe Kreuz erstreckt sein Netz über den Kaukasus nach Turkestan bis Sibirien. Das niederländishe nah Sumatra, Java, Borneo und den Molukken. Das französische hat sich nach Algier und Tunis ausgedehnt, und im fernsten Ost- Asien, in Tokio, ist nah dem Vorbilde des Rothen Kreuzes die Japanische Gesellschaft der Menschen- liebe: „Vaku-ai-sah“ entstanden.

Auch die Genfer Konvention hat während des leßten Jahrzehnts den Kreis ihrer Kontrahenten er- weitert. Es gehören ihr gegenwärtig 32 Staaten an, worunter sh sämmtliche europäische befinden. In Amerika fehlen von den größeren Staaten nur

Militairorganisation eingefügt. Die Vereine gehen zu diesem Zweck bestimmte Verpflichtungen ein.

In Frankrei sind die Leistungen des Rothen Kreuzes nah den 18 Militairregionen geordnet; sein Sanitätspersonal wird bei Manövern eingeübt. Alle andern Vereine müssen sich für den freiwilligen Dienst dem Rothen Kreuze anschließen, dessen Organe in direkter Beziehung zum Kriegsministeriuum und den Generalkommandos stehen. i

In Oesterreih hat das Rothe Kreuz im Verein mit den Ritterorden die Stellung voa Ver- wundeten-Transport-Kolonnen übernommen. Das k. k. Kriegsministerium gewährt Näumlichkeiten für dieselben. Offiziere im Ruhestande und im Ver- hältniß außer Dienst, werden als Delegirte der frei- willigen Sanitätépflege und als Kommandanten der Kolonnen verwandt. 2 Die Sicherstellung der Mannschaften für dîe- selben erfolgt aus den Veteranen, von denen die taualichen in den Garnisonslazarethen ausgebildet werden. Der Mobilmabungsplan des Rothen Kreuzes wird mit dem k. k. Kriegsministeriuum verabredet.

Im Gegensatz hierzu is dem freiwilligen deut- schen und insbesondere dem preußischen Rothen Kreuz für die Vorbereitung ihrer Leistungen in derx freiwilligen Krankenpflege volle Freiheit und Selbst- ständigkeit gelassen. Sie stehen im Frieden ganz außerhalb des Rahmens der Mitilitairsanitätépflege und übernehmen keinerlei Verpflichtungen thr gegenüber. S Beim ausbre{enden Kriege aber ermächtigt die Kriegéfanitätsordnung vom 10. Januar 1878 den faiserlihen Militairinspekteur der freiwilligen Krankenpflege, von allen sich bildenden oder {hon gebildeten Vereinen oder Genossenschaften, Opfer und Leistungen entgegen zu nehmen, ihre Thätigkeit zu konzentriren und zu leiten, und zwar je nach Umständen, mit oder ohne Rücksichtaahme auf ihre etwaige Organisation. ;

Die Militairbehörde hat hier völlig freie Hand behalten, über alle sich darbietenden Hülfsmittel, organisirte und unorganisirte, im nteresse der Armee, unbedingt und ohne alle Nebenrücksicht, zu verfügen. i

Was dieFriedensthätigkeit des Deutschen Rothen Kreuzes, neben den Aufgaben der vorbereitenden Thätigkeit für den Krieg anlangt, so liegt dieselbe vorzugsweise den Frauenvereinen ob. Deutschland hat darin, England und Amerika ausgenommen, alle anderen Nationen bei weitem überflügelt. i

Die Berliner Konferenz empfahl für die Frie- densthätigkeit :

„Die Hülfsleistung in außerordent lichen Nothständen“, eine Bestimmung, welche Königin Augusta {hon an die Spitze der Statuten des „Vaterländischen Frauenvereins“ ge- stellt hatte.

Die Frauenvereine bilden einen Glanzpunkt in der Organisation des Deutschen Rothen Kreuzes. Unter ihnen is unser Vaterländischer Frauenverein der bedeutendste. Er ist im fortwährenden Auf- \{wung begriffen, erwartet aber noch den Absc{luß seiner Gliederung und die Befestigung seiner Grundlagen.

Die außerordentliche Hülfsleistung, zu welcher die große Heimsuchung des Rheingebiets ihm und den anderen Vereinen vom Rothen Kreuze Gelegen- heit gab, erweckte in Deutschland die allgemeinste Anerkennung.

Fhre Majestät die Kaiserin und Königin hat in dem Allerhöchsten Schreiben vom 15. Mai 1883 darauf hingedeutet, wie hierin der Beweis zu erblicken sein möchte, daß das öffentlihe Vertrauen unserem Werke gewonnen sei, und wie wir deshalb mit um so größerem Ernste bestrebt sein müßten, dasselbe immer mehr zu einer festen Organisation zu ge- stalten.

Jhr Vorstand verfolgt diese Aufgabe unablässig und die günstigen Vorbedingungen zu ihrer Lösung mehren si von Jahr zu Jahr. Eine der wichtig- sten ist die wachsende Beachtung und Unterstüßung, deren sich unsere Vereine seitens der Behörden zu erfreuen haben.

Zu den {jüngsten Förderungen unseres Vereins- wesens gehört die von+e Sr. Majestät Minister der öffentlichen Arbeiten gewährte Fahrpreis-ECrmäßigung auf den Eisenbahnen für die Vorstände der Vereine und das Krankenpflege-Personal des preußischen Rothen Kreuzes bei Reis-n zu Vereinszwecken und t L geda (Vorstandszirkular vom 25, Mai

Fn Uebereinstimmung mit dem Beschluß der vorjährigen Generalversammlung haben wir den Be- trag von 120,000 Æ aus dem Ueberschuß der meist von unseren Zweigvereinen herrührenden Samm- lungen für das Rheingebiet, zu organisatori- \chen Zwecken benußt, indem wir die in jenem Gebiet sih bildenden Vereinsverbände mit Grundkapitalien ausftatteten.

Es organisirte fi neu: der Verband für die Reichslande in Straßburg, und neben dem be- ftehenden Bezirksverein Kassel, ein zweiter Bezirks- verband für die Provinz Hessen-Nassau in Wiesbaden.

In der Rheinprovinz kam es in der zu Koblenz in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin abgehaltenen Generalversammlung zu- nächst zu einem Verbande der Bezirke Koblenz-Trier. Mit diesem {lossen sich sodann na längeren Ver-

Holstein und Posen ohne größeren einigenden Berband.

Eia anderer Schritt zur Festigung unserer Or- ganisation ist die Herstellung und Belebung der Verbindung der Vaterländischen Frauenvereine mit den Männervereinen vom Rothen Kreuz. Vielfah haben diese Vereine, sowohl in ihren Verzweigungen, als auch als Pro- vinzialverbände, bereits in engem Zusammenhange gestanden. In der Provinz Sachsen aber ist zwischen den beiderseitigen Provinzialverbänden dieser Zusammenhang im Jahre 1878 dur eine besondere Bereinbarung festgestellt worden.

Fhr Hauptvorstand hat nun alle Provinzial- und Bezirksverbände aufgefordert, nach Maßgabe dieser Vereinbarung gleiche Uebereinkommen mit den Provinzial - Männervereinen zu \{ließen. Der In- halt derselben bezieht fh ledigli auf die gegen- seitige Unterstützung in den gemeinsamen statutarischen Aufgaben, wobei das Verfügungêrecht Über die eigenen Mittel vorbehalten ist, und die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg, wie diejenige im Kriege selbst, dur beiderseitige Delegirte ausgeübt wird. Von Seiten des preußischen Zentralkomités find die Provinzial-Männervereine veranlaßt worden, den Abshluß solcher Uebereinkommen mögli zu fördern.

Endlich hat auc in den Hauptvorständen des Preußischen Rothen Kreuzes eine Befestigung der Organisation durch Einseßung einer gemein- famen ständigen Kommission stattgefunden. Dieselbe ist am 27. Januar d. I. in Wirksamkeit getreten und hat sogleich die Jnitiatioe in einer wichtigen Materie der vorbereitenden Thätigkeit für den Krieg ergriffen -— nämlih in der Revision des im Jahre 1876 aufgestelten Nachweises muster- gültiger Verbandmittel und Lazarethgegenstände.

Wie bei der ersten Aufstellung des Nachweises, wird selbstverständlih auch bei der jetzigen die definitive Entscheidung und Genehmigung dem Kriegsministerium Seiner Majestät anheimgestellt bleiben.

Neben der einheitliben Organisation trägt zur festen Begründung des Préußishen Rothen Kreuzes die Errichtung von Anstalten und Stiftungen bet, die mit Grundbesiß versehen sind und mit Korpo- rationsre{chten ausgestattet werden. Im Vaterlän- dischen Frauenverein sind solche Gründungen im Wachsen begriffen und möchten wir bei diefem An- laß den Wunsch aussprechen, daß in allen Fällen, wo für die Anstalten, nicht für den Verein die Korporationsrechte erworben werden, das Eigen- thumsrecht des Rothen Kreuzes stets durch Ein- tragung auf den Vaterländischen Frauenverein sicher- gestellt werde. E

Eine Wanderung durch das weite Gebiet unserer Vereine an der Hand ihrer Jahresberichte bietet manche charakteristishen Züge. Vortrefflicbe Üeber- sichten haben die Provinzialverbände von Shlesien, Brandenburg und Pommern und der Bezirksverein in Kassel geliefert. Aus Pommern liegen von sämmtlichen Zweigvereinen die Berichte vollständig vor und der Provinzialvorstand, obwohl ers wenige Monate in Wirksamkeit, hat, wie derjenige von Brandenburg, uns in kurzen Umrissen den Horizonk seiner Gesammtthätigkeit gezeichnet.

Unsere Wanderung treten wir von Westen nah Osten an. Aus der Rheinprovinz hat der Ver- treter des Provinzialverbandes über dessen beginnende Thätigkeit in der Delegirtenversammlung vom 24. März d. F. Mittheilungen gemacht Die Zweig- vereine haben {ih im vorigen Jahre niht unbedeu- tend vermehrt, zum Theil in Folge der Heimsuhung der Provinz, zum Theil auf Anregung seitens des Hauptvereins. Unter denselben sind einzelne in her- vorragender Weise thätig, und auch durch ihre Mit- gliederzahl bedeutend, wie Elberfeld-Barmen, Krefeld und einige andere. Durchschnittlih aber ift die ge- wöhnliche Thätigkeit auf die Vertheilung von Geld- unterstüzungen beschränkt. Das Feld der Armen- und Krankenpflege ist Überdies s{chon anderweitig vielfa bestellt, die reibe Ausstattung der Armen- verwaltungen und alter Wohlthätigkeitsanstalten oft erkennbar.

Auch kommen unter den Vereinsausgaben bis- weilen Verwendungen vor, welche den statutarischen Bestimmungen nit entsprehen. So zum Beispiel eine Summe von 1500 4 für Wegebauaushülfe.

Die Frage über die Betheiligung an einer Hausindustrie ist von den Vereinen nur in ganz vereinzelten Fällen bejahend beantwortet worden. Ebenso sind die Angaben über das Vorhandensein der Mustersammlungen von Verbandmitteln und über die eventuelle Kriegsleistung nicht zahlreich.

Der bei weitem größte Theil der Zweigvereine hat Reservefonds, mitunter von beträchtlicher Höhe. Der Zweigverein Cöln 45,509 4; von zehn kleineren Zweigvereinen berechnet sh die Summe dieser Sonds auf 80,000 A Sie rühren meist von den Ünterstützungen bei der Wassersnoth her.

In der Provinz Hessen - Nassau bildet der Bezirks- und Ortsverein Kassel den Glanzpunkt. Seine hervorragenden Leistungen für Kranken- und Armenpflege und für die vorbereitende Thätigkeit für den Krieg, sowie die Tüchtigkeit seiner Anstalten find umsomehr anzuerkennen, als seine Schöpfungen in einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum entstanden sind. Wir haben es deshalb besonders dankbar empfunden, daß Sr. Majestät Minister der geist- lihen Angelegenheiten das Kasseler Vereinshaus und

bindung mit dem dortigen Männer - Verein vom Rothen Kreuz durch seine Leistungen in der Aus- bildung und Beschäftigung von Krankenpflegerinnen aus. Sein Institut wies zu Anfang dieses Jahres nit weniger als 50 Berufs\hwestern nah , welche unter zwei Oberinnen in Thätigkeit waren.

In der Provinz Westfalen ift der Pro- vinzialverband cifrig bemüht, seine Verzweigungen zu vervollständigen und ihre Thätigkeit zu beleben. Es sind hier nicht gerade die großen Städte, welche sich durch die persönlihe Wirksamkeit der Vereins- mitglieder hervorthun. Für dieselbe, auf welche wir den größten Werth legen , ist -der Boden aller- dings ein \{wieriger, denn der Vereinsthätigkeit thun aud hier die verschiedenartigsten Wohlthätigkeits- anstalten Abbruch. Fast alle Zweigvereine West- falens sind übrigens im Besitze von Reservefonds, und auch der Provinzialverband hat noch cinen folchen von über 5000 M i

Hier, wie in der Provinz Brandenburg, haben wir aus den Berichten einen der seltenen Fälle fonstatirt, daß eine Kommunalbehörde der Vereins- armenpflege nicht fördernd entgegengekommen 1st.

In der Provinz Sachsen ift, wie in der Provinz Hannover, die vorzügliche Leistung des Naterländischen Frauenvereins vorwiegend in einer Stadt, in Magdeburg, konzentrirt. Ein ganzes System von Wohlthätigkeitsanstalten wird hiec unterhalten und erstreckt seine Wirksamkeit über die Provinz hinaus. Die Kinderheilanstalt in Elmen und die Mägdeherberge in Magdeburg, mit einem Werth der Einrichtungen von etwa einer viertel Million, {ind mit. KorporationsreWten versehen. Für erstere leistet der Landesdirektor und 18 Kreis- aus\chüsse einen sehr namhaften jährlichen Beitrag. Aus der Zahl der Zweigvereine entwickeln verhältniß- mäßig nur wenige eine hervorragende Thätigkeit. Zu nennen wäre unter anderen Naumburg, MWitten- berg, Langensalza, Torgau, Merseburg, Erfurt. Kleine Reservefonds sind fast überall vorhanden, doch werden aus der sonst wohlhabenden Provinz die Mittel des Hauptvereins noch ziemlich häufig in Anspruch genommen.

Die Provinz Hannover hat 20 Zweig- vereine, darunter manche, die nur eine geringe Thätigkeit entwickeln. Dagegen ift die Organisation und die Leistung des Provinzialverbandes, welcher sie verbindet, {hon seit langer Zeit eine mustergül- tige. Seine mit dem Provinzial-Männerverbande vereinte Wirksamkeit fördert die bedeutenden Anstalten des Ortêsvereins Hannover, die der Provinz heilsame Dienste leisten. Für die vorbereitende Kriegsthätig- keit, wie für die eventuellen Kriegsleistungen hat der Provinzialvorstand umsichtige Vorkehrungen ge- troffen.

Fn der Provinz Hannover findet seitens der Vereine keine Betheiligung an der Hausindustrie ftatt. Tast alle besißen aber Reservefonds.

Der Vaterländische Frauenverein der Provinz Brandenburg übt mit seinen 45 Zweigvereinen, welchen 9700 Mitglieder angehören, eine sehr ein- greifende, auf zahlreiche Anstalten gestüßte Thätigkeit in der Armen- und Krankenpflege aus. Diakonissen und Oberlinschwestern kommen sehr häufig als Ge- meindepflegerinnen zur Verwendung; auch werden die Oberlinvereine hier besonders unterstüßt. Re- servefonds sind meistens vorhanden ; oft wird aber mit geringfügigen Mitteln bei reger persönlicher Betheiligung der Mitglieder segensreih gewirkt. (Zehlendorf.) Hausindustrie ist in den Vereinen wenig vertreten und die Theilnahme an der Zentral- Verkaufsstelle in Berlin deshalb abgelehnt worden.. Für den Kriegsfall sind zahlreiche Anerbietungen zu Lazarethanlagen in den Berichten verzeichnet.

Unter den hervorragendsten Vereinen würden zu nennen sein: Der Kreisverein Jüterbog mit 6 Ver- einsbezirken, in welchen sich die Mitgliederzahl im leßten Jahre vervierfacht hat. Sodann Soldin, Königsberg i. N., Küstrin u. a. :

Die Provinz Pommern is ausgezeichnet dur arbeitende Vereine und durh das Zusammen- wirken derselben mit den weltlihen und geistlichen Behörden in der Armenpflege. Die Schäden der letzten Sturmfluth und die Neubildung von Zweig- vereinen beschäftigten den Provinzialvorstand, welcher die Verbindung mit dem Provinzial - Männerverein bereits angebahnt hat. In den Zweigvereinen ift fast überall rege Thätigkeit. Stationen für Ge- meindediakonissen sind zahlreich errichtet. Troß der eigenen Heimsuhung hat die Provinz doch große Sammlungen für das Rheingebiet aufgebracht. Auf- fallend war in den Berichten, daß bei Gründung von Krankenhäusern seitens zweier Zweigvereine in größeren Städten die Kommunen keinen Beitrag zu der in ihrem Interesse liegenden Stiftung beige- steuert hatten. N i:

In den Vereinen der Provinz ist keine Neigung zur Förderung der Hausindustrie vorhanden.

Schleswig-Holstein hat noch keinen Pro- vinziaiverband. Es zählt nur 16 Zweigvereine; do sind die meisten in reger Thätigkeit für Armen- und Krankenpflege und dabei allerorts mit den Behörden und Armendirektionen in Verbindung. Sie haben überdies vorwiegend Korporationsrehte für si oder für ihre Anstalten. Hausindustrie wird nicht be- trieben; dagegen übt das Krankenpflegerinnen-Jnstitut in Kiel, welhes auch von den Männervereinen unter- stützt wird, eine über die Provinz Hinausreichende Wirksamkeit. : h

Die Provinz Posen hat eine verhältniß- mäßig große Anzahl von Vereinen, deren jedoch

Mexiko und Brafilien.

handlungen die Bezirke Köln und Aachen zu einem

Krankenpflegerinnen - Institut mit seinem Besuche

viele ich auf die Vertheilung von Geldunter-