1884 / 141 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Diese Glei&gültigkeit gegen die Gefahr ergebe sich aus den ganzen wirthschaftlihen Verhältnissen und den tehnishen Ein- richtungen in der Fabrik. Die ungemein weit getriebene Theilung der Arbcit, die den Arbeiter veranlafîe, immer nur auf einen bestimmten, mit einfaher te- nier Fertiafeit herzustellenden Theil irgend eines größeren Werkes Rücksiczt zu nehmen, stumpfe denselben ab und n!ace ibn gleichgültig gegen die Gefahr. Auch fehle es oi an den erl: forderliten SGugmaßregeln, wie die Klagen der Fabrik- inspektoren bewiesen. Was heiße nun aber eigentlih die von dem Herrn Staatésekretär und dem Abg. Frege behauptete Simulation bei Unfällen in den Fabriken? Den Kranken- fassen gegenüber sei sie mögli; es erkläre Jemand: „Er füßle biér und dört Schmerzen, €r föônne nit arbeiten, er melde fic frant“, Angaben, über deren Richtigkeit 1m Augenbli oft selbst ein Arzt nit zu entscheiden vermöge. Aver etwas Anderes sei es beim Unfall: ein halb abgescnit- tenes oder ganz ausgerissenes Bein, oder cine abgeschnittene Hand, für ihn gebe es keine Unfälle, die nicht erkennbar seien, alle scien erkennbar, um fo mehr, als sie fast auênahms!: s unter den Rugen ciner größeren Masse von Arbeitern gescähen. Auch nur die Jdee auffommen zu lassen, daß bei Unfällen die Si- mulation überhaupt eine Rolle mitspiele, fet voliständîig un- beredtiat. Versage das Haus den Anträgen seiner Partei nit jcire Aufmerksamkeit Und Zustimmung; die Annahme der Kommissionsbeshlüsse würde d1e Arbeiter vollständig ent- fremden, man würde nur neuen Haß säen. Denn wie man die Sa&e auch drehen und wenden möge, €s werde nicht ge: lingen, einen einzigen Menschen von der Gerechtigkeit einer folien Maßregel zu überzeugen, die ja auch gegen das Grund- prirzip des Gesetzes so sebr versioße, daß eigentli jede De- baite über das, was hier Recht und Unrecht sei, auëges{chlo}jen fei. Er bitte daher, seine Anträge anzunehmen, nah denen die Krankenkassen beim Unfall ganz auëscheiden sollten und der Ar beiter Entschädigung zu fordern habe für die Krankheit wie für den entgangenen Ve dienst.

Der Abg. Lohren erklärte, feine politishen Freunde und er hielten die Karenzzeit vorzugsweise aus praktischen Grün- den iür durhaus nothwendig und ohne dieselbe daz Gefeß für unausführbar. Die im Gesey konstituirten, melt auf Fhrenämtern basirten Organijationen sür die UnfallversiWe- rug scien nitt geeignet, die große Belastung mit Corre)pon- demen und anderen Arbëziten, die ihnen nah Wegfall der Karenzzeit zufallen würden, zu ragen. Auch zur Verhinde- runa der Simulation sei es nöthig, die Unfälle, welche Er- baun fähinfeit von weniger als 13 Wochen nah sch zôgen,

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werbzU! ) g von der Unfallversicerung an die tfleineren Kranfkenka1jen- verbärde zu weisen. Simulation fei auch bei Unfällen injo- fern recht gut mögli, als der Yetreffende, wenn derselbe mt genügend Eontrolirt werde, die Zeit, welche das Heil- verfahren erfordere, ins Ungemessene verlängern Tönne. Nur fkl.ine Verbände würden aber cine genügende Kontrole ausüben föônnen. Deshalb bite er, die Karenzzeit bei- zubehalten und die Amendements abzulehnen. Er könne

ferner die 400 000 „s Mehrbelastung, die den Krankenkassen dur) Ueberweisung der Unfälle bis zu 13 Wochen erwach?en foUten, nit tür so erbeblih h-lten, daß dadurch die Arbeiter 1m Allgemeinen geschädig werden könnten. Man erkläre es ferner für ungerecht, daß die krankenversierungspflichüigen Arbeiter, die nicht in der Unfalloersiherung 1heten, Tropdem heil der Last dieser leßteren Versicherung tragen n die Karenzzeit bleibe. Das sei aber nur enn in den Krankenkassen seien Leistung und g völlig glei, und auch die Arbciter, welche ter das Unfallgesey fielen, würden, wenn sie einer e angehörten, für Unfälle bis zu 13 Wocen aus cntscäbigt. Er hätte sogar im Gegensaß zu der Kommissionévorlage gewünst, daß die Arbeiter einen, wenn au noch fo geringen, direkten Beitrag au) zuc Unfallversicherung zu zahlen verpflichtet würden, dafür aver Antheil an der Kassenverwaltung erhielten. Diese For- derung werde allenthalben von den Arbeitern erhoben; und auc die freisinnige Partei werde si ebensowenig {ließli dagegen sträuben können, wie die Manesterpartei den berech- ligten Forderungen zum Schuß der nationalen Arbeit auf die

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t untl Kranktenktaß

Dauer habe standhalten können. Der Abg. von Schirmeisier bemerkte, die Belastung der fen zu Gunsten des Unfallge]}e8es et |

Krantkenkaf i für ihn nicht eine Frage der Billigkeit und der Opportunität, sondern eine

Frage des Rechts. Deckten si dic Personen, auf welche das Ünfallgeseh si beziehe, mit den Kranfkenkassengenossen, fo könnte die Nechtsfrage zurücstehen. Nachdem aber in 8. 1 gestern der Wirkungskreis des Unfallgescßes so verengt fei, daß nur ein Theil der Mitglieder der Kranfkenfafsen, welche die Kosten der Karenzzeit tragen sollten, von dem Unfallgeset profitiren könne, würde die Annahme des §8. 5 die Mehrzahl der Arbeiter mit einer Leistung belasten, für welche ihnen feine Gegenleistung gewährt werden solle. Das verhindere ihn, in diefer Beziehung jür die Vorlage zu stimmen. Die Einleitung zum §. 5 bedürfe eines Kommentars. Das Wort Körperverlegung könnte in ver Zuélcgung zu enge gefaßt werden, wenn Seitens Der Ver- bündeten Regierungen nicht erklärt würde, daß darunter nicht allein chiruraishe Fälle, sondern überhaupt jede laesio im röômisGzen Sinne zu verstehen sei, Warum ein Rechteverhält- niß, das keine Versicherung im rechtlihen Sinne sei, fondern nur in dex vulgären Sprache allenfalls so genannt werden könne, hier als Versicherunz bezeihnet werde, dafür fehle jede andere Erflärung, als daß man si scheue, das Ding beim reten Namen zu nennen. Jn der Sprache des Landreh s sei das niht Versicherung, sondern Schenkung. Was die Ar- beiter aus diesem Geseße empfingen, sei aljo nichts als ein Gnadenbrod.

Die Diskussion wurde geschlofsen.

Noch einer Reihe von persönlihen Bemerkungen, wurde in der Abstimmung zunächst die Bestimmung der dreizehn- wöchentlichen Karerzzeit für die Kurkosten in Absay 2 Nr. 1 mit 133 gegen 121 Stimmen angenommen.

In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Dr, Barth auf Festsezung einer Karrenzzeit für die zu gewährende Rente von 2 Tagen in Ne. 2 des Absatzes 2 mit 172 gegen 86 Stimmen abgelehnt.

Alle anderen Amendements wurden ebenfalls abgelehnt und der §. 5 unverändert nah «Den Beschlüssen der Kommission

angenommen. 2 S. 6 lautet nah der Fassung der Kommisston :

Im Falle der Tödtung ist als Schadenersay außerdem

zu leisten : 1} als Ersaß der Beerdigungskosten das Zwanziafache des na & 5 Absatz 3 bis 5 für den Arbeitstaz

jedoch minde}

1 ermittelten Verdienstes, tens dreißig Mark,

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selbst. Denn } : : reiheren Theile derBevölterungso ungemein erschweri werde, werde sein Anirag höchst wichtig für das Volk sein. Bayern sei j nicht

der Sozialdemokraten have die einen 1 Kindern grundsäßglih auëzuschließen. S artei die Ehe jo h, daß es ihr unmögli sei, auf diesen Antrag einzugehen, under habe sichnur zumWort gemeldet,umdie}e grund-

Anschauungen über die Ehe zu entwideln. E Reichstag könne demselben dafür nur dankbar fein. ei es nöthig gewesen sei, sei bereits die Kommi)hion über die Regierungsvorlage hinausgegangen. Antrag ablehnen mit Rücksicht auf die Heilighaltung der Ehe, die mit der Majorität dieses Hauses, Gott Lob, noch die große Majorität

tages bei der seßes über dieUnfallversiherung der Arbeiter nah dem Abg. Büchtemann von dem Bevollmächtigten zum Bundes- rath, Staats-Minister von Boetticher gehaltene Rede hatte folgenden Wortlaut :

mein umfaßt und damit au alle diejenigen Beamtenkategorien si schließt, welde bis zu den hösten Gehbaltéstufen hinauf besoldet sind, cine Äbweichung von den sonst angenommenen Grundjaßen,

2) eine den Hinterbliebenen des Getödteten vom Todeêtage an zu gewährende Rente, weldbe na den Vorschriften des §. 5 Ab- say 3 bis 5 zu bere{nen ist.

Dieselbe beträgt :

a. für die Wittwe des Getödteten bis zu deren Tode oder Miederverßbcirathung zwanzig Prozent, für jedes hinterbliebene vaterlose Kind bis zu defsen zurückgelegten fünfzehnten Lebenéjahre iünfichn Prozent und, wenn das Kind auch mutterlos ist oder wird, zwanzig Prozent des Arbeitsverdienftes. : :

Die Renten der Wittwen und der Kinder dürfen zuïammen sech2zig Prozent des Arbeitsverdienstes richt übersteigen ; ergiebt #ch cin boberer Betrag, so werden die einzelnen Renten in gleihem Verhältnisse gekürzt. i Im Falle der Wiederverheirathung erbält die Witiwe den trei- faden Betrag ihrer Fabreêtrente als Abfindung.

Der Anspruch der Wittwe ift au8ges{lofsen, wcnn die Ebe erst na dem Unfalle ges&lossen worden ist; j

b. für Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ibr einziger Gcnäbrer war, für die Zeit bis zu ibrem Tode ode bis zum Weg- fall der Bedürftigkeit zwanzig Prozent des Arbeitsverdienst:8.

Wenn mebrere der unter b benannten Berecbtigten vorha find, so wird die Rente den Eltern vor den Grofßeltern gewährt.

Menn die unter b bezeibneten mit den unter a bezeiWneten Berecdtigten konfkurciren, so haben die ersteren einen Anspruch nur, jowreit für die leßteren der Hêöcstbetrag der Rente nicht in An- pru genommen wird.

Die Hinterbliebenen eines Ausländers, welhe zur Zeit des Unfalls nit im Inlande wohnten, haben keinen Anipruch auf die

Dazu beantraaten die Abgg. Bebel und Gen. im ersten y unter 1 zu sagen:

als Ersatz der Beerdigundsfkosten den Betrag von 90 M“; unter 2a in der zweiten Zeile ftatt „zwanzig Prozent“ zu segen: nfzig Prozent“ ; S

elben Absatz statt „sech8zig Prozent“ zu lagen:

„den vollen Arbeitsverdienft*;- S : unter 2a den leßten Absatz zu streiben und dafür zu )eBen: L „Der Anspru der Wittwe besteht, aub wenn die She erl 7

1 ab dem Unfalle aeschlossen ist; tafselbe gilt für die von dem Vero anerfannten außecrehelid geborenen Kinder. t im Falle der Wiederverkbeirathung den etrag der Jahréesrente als Abfindung”, elten Absas folgende Fassung zu geben: „Für die Hinterbliebenen eines Ausländers, weldbe zur Zeit des Únfalls nit im Inlande wohnen, gelten die Bestimmungen der cins&lägigen Cioilaesete.“ E

Die Abag. Dr. Barth und Genossen beautragten : den leßten Absatz der Nr. 2a:

„Dec Anspru der Wittwe ist ausgelosten, wenn die be erst na dem Unfalle ges{chlossen worden ijt“

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reien, Der Abga. von

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Vollmar erklärte, er habe keine große

Lust, vor einer Majorität zu sprechen, die Gründen gar nit zugänglich sei.

Der Antrag feiner Partei spreche für fi seitdem die so gepriesene Ehe dem ärmeren, niàzit dem Namentlich in jeßt durch ein neucs Gese den Armen die Ehe

gestattet, resp. sehr ershwert. Wenn also die Ehe den Arbeitern so ershwert werde, fo sei die Be-

stimmung sehr wohl am Plage, daß auch den illegitimen Kindern die Entsccädigung zu Theil werden solle. Seine Anschauung über die Ehe wolle er nicht auseinander}jeßen, ni Majorität dieses Hauses überhaupt das Recht haben joüte, ein foldes Je Möglichkeit schaffen, „Die

rat. mensGlid. D eli i fannten Kinder Entschädigung bekommen follten, jet gar nicht fo unerhört, indem in dem Nachbarsiaate Deutschlands, in Dester- rei, das Recht der illegitimen Kinder ausdrüdlih festge}eßt fei, Er zweifle, daß das Haus dem Antrage feiner Partei zustimmen werde, aber er halte es doch für seine Pflicht, gegen eine dem ärmeren Volk so verderbliche Bestimmung

aber wenn die Geseg zu erlassen, müsse sie Allen die eine Ehe einzugehen. Es heiße zwar: Sünden der Eltern würden an _den Kindern be- Das möge christlih sein, si aber wenig Sein An die uneßelicen aner- Sein Antrag, wonach auch die uneßel@? ì

Ver- ahrung einzulegen.

Der Abg. Frhr. von Malzahn-Gülß erÉlärte, der Antrag Absicht, bei diesem Punkte Unterszied zwischen ehelichen und unehelichen

jeden lich ind un : Seine Partei stelle aber

fäßliche Verschiedenheit der Auffassung ausdrüclich hier zu kon- statiren. Der Vorredner habe die Ehe als die von der Rechten jo ge- priesene Ehe bezeichnet, habe aber verzichtet ,

dem Hause seine Er glaube, der So weit

Der Reichstag werde den

cs Volkes wolle. Der Abg. Dr. Gutfleish befürwortete den Antrag Barth,

indem derselbe ausführte, daß einzelne Fälle von MißbrauG der auf die Ehe bezüglichen Bestimmungen nicht ins Gewicht fielen dem großen Nuyen gegenüber, welcher dur die im An- trage gegebene! wesentlich zum |

Bestimmungen geschaffen werde, wel leßtere ozialen Frieden beitragen würde. Uu bei diesem Paragraph:n wurden die Anträge aus

dem Hause sämmtlich abgelehnt und die Kommissionsfa}fsung unverändert angenommen.

Die W. 7 und 8 wurden evenfalls unverändert an-

genommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 41/3 Uhr auf

Mittwoch 11 Uhr.

Die in der gestrigen (34.) Sißzung des Reihs-

zweiten Berathung des Entwurfs eins Ge-

Soviel Bestehendes au die Ausführungen

Meine Herren !

des Herrn Vorredner gehabt haben mögen, muß ib Sie do bitten, feinen Artrag abzulehr.enz er harmonirt nit mit den Bescblüfen, die Sie zu §. 1 bereits gefaßt haben und {ießt zum Theil über das Ziel, das er si steckt, hinaus. die Ebre baben werde Ihnen nawzuweisen, auf einer niht ganz kor- reften Auffassung des §. 4 der Vorlage.

Außerdem beruht er auc, wie i

Fe sehe davon ab, daß der Antrag in der vorliegenden Form,

obne eine Korrcktur gar nit in das Geseg wird eingefügt werden können, don um deéwillen nit, weil

er die Beamten ganz allge- Beamtenkategorien în

g seia würde, in dieser Bezi-bung ehe aber, wie ge]agt, bier davon s zu führen, daß der Antrag auf

so daß es meines Erachtens {on nötb cine Einschränkung vorzunehmen. ab und wende mich dazu, den Nacwei einer mißverftändlicen Auffasßung des &. 4 der Vorlage berubt.

E 2.

Meine Herren!

Neamten und Arbeiter, welhe in Staatt-, Reics- und Kemmunal- betrieben beschäftigt sind, aus; er {lit nur diejenigen Beamten von der Anwendung des Gesetzes aus, welcbe mit festem Gébalt urd mit Pensionéberedtigung angestellt find. Daraus ergiebt sib, daß die ganze Deduïtion des Herrn Vorredner®, welche darauf binging, nacbzuweisen, daß die verbündeten Regierungen möaliber Weise die Abctt gehabt hätten, die Kommunals, Staats- und Neicbébetricke überbaurt von der Eirfügung in die Nerufägenosser schaften auêzus- \Wlicßen, binfällig ist. Aub die Reibs-, Staa2ts- urd Kommural- betriebe werden rücksichtlid aller Arbeiter und ferner rückfitlis aller derjenigen Vcamten,

Der §. 4 der Vorlage \&licßt keineëwe0s8 alle

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welche nibt mit Penfionsberedtigung und festem Gehalt angestellt find, fi die Einfügung in Berufêgenoïecns schaften gefallen lassen müssen. Es würde aud in der That fau verständlich sein, wenn die verbündeten Regierungen, die mit diefe Gesete den Arbeiterkreifen, die davon betrcfffen werden, eine Wokl- that erweisen wollen, nun die Arbeiter und Beamten, die ibne näcbsten steben, blos vielleiht um des Gefüßls ciner Unbequemli&fzit willen, auss&lieten wollten. Nein, meine Herren, das ift nit die Abs net: für diese Arkeiter soll in derselben Weise gesorat werden, wie für alle Arbeiter, und soweit sie nit in §. 1 der Verlage son jtt

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einges&@lofsen sind, wird bei der Ausdehnung des Gelees im We

ULO C DSLY 4m von Norellen, auf die ich bei meinen gestrige: Dedukttonen binas wiesen babe, aub selbstredend und felbstfolgli f bingewi werden, daß se demnächst der Wohlthaten de tbeilhaftig werden. Meine Herren, wollten Sie a die der Herr Vorredner angeführt hat, die Versie Kategorien von Arbeitern {on jeßt verallgemeine wieder dazu, vollständig unglei&mäßtg \ ir die Arbeiter zu schaffen. Denn Si

gewerbe im §. 1 au8ges{loßen. i ie f StaatstrarEvortgewerbe ein, so tritt bezüglich der in Pr vortaewerben thätigen Arbeiter ganz derielte Zustand in; dée der Herr Vorredner beklast rüsitlih der ungleiden Stellung wisfer Staats-, Rei8- und Kommunalbeamten gegenüber den glei E der im Privaidienst beschäftigten Personen.

YCcun,

meine Herren, hat aber aub de redner und setne

Genossen mit dem Antrage binautgesbofsen. Sie wollen diesen Beamten e weisen, von der Sie annehmen, daß ste bei Ab! trags den betreffenden Kategorien vorenthalten vird. durchweg ribtig. Eine ganze Reihe von diesen Veamte

rungêvflidt diz t mg

mit Ihrem Antra;e im Auge baben, stebt beute fon vie als fe jemals nab diesem Gesetze gestellt werden könnten davon ab, daß rüdsictlih dieser Beamten, diz nit dur setz getroffen werden, das Haftpflichtgeses bestehen blei wenn Sie fe bier einbegreifen, der S. 92 des Geseßes a li dieser Kategorien das Hastpflichtgeses aufer Wirk] d

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ber i erinnere daran, daß beiivielsweise in Bayern etras der Pension eines verunalückten Beamten 70 2% bi diese Pension mit dem Dienstalter steigt. Wollter ine solche Bestimmung, wie sie die Herren Antraastelle aben, in das Geseg aufnehmen, so würden Sie also be Bavern den betreffenden Beamten einen Anspru 8h dem Landesgesete haben.

Wenn wir nicht rüäsictlih N balt und Vensionsberebtigung angestellt sind, {ch

getroffen haben, so lieat der wesentliche Grund dafür d d y ï Y

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in einzelnen deutschen Ländern in allen ist für die dings nit gleihmäßig gesorgt die Fürsorge für eine bessere und wirksamere ist, als si2 nab diesem Ge

n sorge uit so wirksam ist, wie sie f um deêwillen von ciner reihSgesctli g ( geglaubt, weil naturgemäß mit dem Fintritt der fei Gesetzes dic betreffenden Regierungen und Kommunen {on in ?

eigenen Interesse darauf hingewieïen werden, daßelbe ih zu leisten, was na diesem Geseß den Privatbeamten z Denn, wenn fie das nit thäten, so würden sie fic in Bezua ziehung geeigneter und leistungfäbiger Beamtenträfte erheb Sollte fic aber im Laufe der Zeit das rfniß beraus?! weder um deswillen, weil es die ein n deÎreg die Landesgesetgebungen an der erfo Fürsorg feblen lassen, oder weil die Ungleic i \cWiedenartigkeit der Fürsorge innerbalb n auéstellcn, unangenehme und decn Ab Î sprechende Folgen haben, so wird es 1

ung und Berathung sein, ob man t im Wec

s das Ziel, das wir mit den Herren Antrag®eller

denz vollständig theilen, erreichen fann. Ih mödte

diese Ecwägungen, die ih Ihrem Urtheil unterstelle, grü:

prüfen, und mêdte Sie ersuchen, jetzt bei der Verathung di:

eßes einfa bei dem §. 4, der in der Kommission

und sabgemäß erwogen worden ist, ît

in der Praris eine Korrektur nothwendig r

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Eon 2 [Tot ck ; stehen zu bletben. S

macht, werden wir geri 2 E ly

Hand dazu bieten, vorläufig halten wir aber den Anirag rivt Annabme für geeignet, weil er wie gesagt nit leistet, w scheinbar verspricht, weil er zweitens den Grundsäßen, nad w wir den S. 1 rück@tlih des Kreises der Versiche Spl adovtirt baben, widersvrict und weil er in der wcitaus überwied

den Zahl der Fälle entbehrlich ift.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schri

U

Deutsches Adelsblatt. Wothenscrift für die În! des deutshen Adels beider Konfessionen. Nr. 24, Inbatl! = Verstaatlichung Grund und Bodens als Programm einer nf demokratis&en Bewegung. Das Recht auf Arbeit. s Vorsc&läge des Grafen Pfeil. Von der Familie u fahren des „alten Zieten.“ Familientag derer von Fra Sport. Aus dem Kunstleben. nachrichten. Inserate. e

Deutsche Fürsten im Zeitalter der Reformattt Vortrag von Professor Dr. Theodor Schott. Stuttgark. Derias von Carl Krabbe. 1884, E

Der Kampf der Deutschen in Böhmen und Wel rei ch. Historishe Betrachtungen zur Rettung der öôsterrelE ungarischen Monarchie, Wahrheit und Freiheit, Liebe, Treue 5, Redlichkeit: in hoc signo vinces! Leipzig 1884, Rengersce Ds handlung, Gebhardt & Wilisch.

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x L 2A s s e hovrer Bt Monatsschrift für das LTurnwe]en, mit besonderet rüdsitigung des Schulturnens und der Gesundheitépflege.

Fabrgang. Heft 6. Inhalt: Abhandlungen: Die Erzteon anftalt zu Schnepfenthal. Zur Feier ihres hundertjährigen Belles Bon Dr. C. Euler. Guts Muths' eigenes Urtheil über “Gymnastifk für die Jugend“ von 1804, bei Gelegenheit der G bundertjährigen Bestehens Schnepfenthals mitgetheilt von Dr. Wassmannédorfff, Noch ein Wort zur Uecberbürdungê\rage Gumnasiallehrer Dr. Wilhelm Ziegel, Stargard in Pommer Ein Berit Eiselens üher die Berliner Turnanstalt wär n) Fahre 1813—1816. Mitgetheilt von Alfred Böttcher. (ForteßE, Mittheilungen der Großherzogli hessiscen n tralstelle für die Landesstatistik. Mai. Ne. 81 r Inhalt: Uebersiht über die im Großherzogthum Hees Un d 1883 in entageltliwer Pflege befindlih gewesenen Kinder Un ee 1884, Jahren. Meteorologisce Beoba@tungen zu Dartnstadt, Apr Meteorologisde Beobachtungen zu Schweinsverg, April 1922- Sterblichkeitéverhältnifse, April 1884, Anzeige.

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Zweite Beilage chs- Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 18S. Juni

Deffentlicher Anzeiger.

1 Steckbriefe nnd Untersuchungs-Sachen. 2, Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen

zum Deutschen Rei

Me 141. 11S.

e - -r - . . m Insera e für den Deutschen Rei3- und Körigk. r und das Gentral-Handel8- register immt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und föniglih Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Preuß. Sia Inserate xbmen an: die A

„Juvalidezdank“, Rudolf Wofse, Haasenftein

| & Vogler, s. L. Danbe & Co., E. Schlotie,

Büttuer & Winter, sowie alle üörigeu größeren Annoncen - Burcauax.

rpedttionen des

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Gresshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachnngen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Ánzeigen.

9, Familien-Nachrichten.

3. Verkänfe, Verpachtungen, Snbmissionen ete. 4. Verloosnng. Amortisation , u, 8. W, ven öffentlichen Papieren.

1i Uhr, an Ger

1 &r., Saal Nr. 11, verkündet w Berlin, den 2. Mai 1884.

tsgerit I.

Zinszahlung In der Börsen-!

Eteckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

zum Verkauf lirung der Verkauf ( Mittwoch, der. 20. Auanst 1884, 9) Vormittags 11 Uhr, everbvot am

Mittwoch, den 10. September 1884,

Vormittags 11 Uhr,

ofengerittssaal) des biesigen

le, in der Jüdenstraße 58, na zuvoriger endliher Regu- Anfgebot.

Der Ackerer Arnold Hermanns zu Du Aufgebot des Band 23 Bl. 54 der Feldmark Duisburg auf d frau des Stempvelfiékalats - Assistenten Carl Tafsan Fohanna, geb. Simons, zu Düffeldorf, l des Bataillons-Arztes Heinri Harimann, geb. Simons, zu Wesel und des Kaufmanns Peter Quast zu Crefeld, wel@e sämmtli gestorben find, eingetragenen Grundstücks Flur 16 Nr. 108/10 Hofraum am Marienthor, zur Größe von 9 m, bes [lle unbekannten EigenthumSpr werden aufgefordert, spätestens in dem auf 22. September d. Z., Vormittags 10 Uhr, vor eiwneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, : otétermine ibre Rechte anzumelden, enfalls dieselben autgesblofen werden, Duisburg, den 11. Iunt 1884.

Königliches Amtsgericht.

beihriebenen Müllergefellen Johann Gottlo® Finzel aus Dabme, Kreis Jüterbog- Luckenwalde, jeut unbekannten Aufenthalts, welcher flücbtig ist, ist die Untersucu ftabls verbânat.

Es wird ersucbt, densfelbe gefängniß zu P Potsdam, den 13. Juni 1884,

Der Untersucbunaërichter bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Alter 47 Jabre, Größe 1 m 63 ecm, Stirn frei, Bart rother

theilung 51. Grundbu+ts

shaft wegen Dieb-

ften und in das am abzuliefern.

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O 5 - i immer Nr. 7

Fortgeschte Zwangsversteigerung. | Auütaiwrezekzud! eze der Zwang Gruntbuvbe von den Umgebungen Berlins im Nieder- Nr. 489 auf den Namen einri Herder eingetra- ldftrase Nr. 32 belegene

Auslage der m 6. August und bei dem Rectbtzanwalt ern na veor-

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barnimschcen Kreis des Baumeisters Adolph gene, hierselbft in der Grundtüdt

am 30. August 1884, Vormittags 9} Uhr, vor dem unterzcicnetea Gericht an Geritéîtelle traße Nr. 58, 1 Treppe, Saal

Grundstück

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Abrens bieselbft, weler Statur mittel, Haare gängiger Anmeldung die Augenbrauen blond, gewöhnlih, Mund gewöhnli, Zähne defekt, Kinn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Der 2c. Finzel ist auf dem reten Auge tl nd.

Schwerin, Juni 1884 Großherzoclid Melenb Amtsgericht. Zur Bealaubiaung : GeriHtéschreiber: F. Meyer, Actuar.

beraumten A

Reinertrag Aufgebot.

Ew - Steckbriefs-Erueuerung. f g Der cand, med. Bruno

binter den Buchbinder wsfi, geboren am 2. März 18: stabls in den Akten J.III.D. 305, 83 am 11. Suli 1883 erlafene Steckbrief wird biermit erneuert.

Berlin, den 13 Juni 1884, Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht

Nut unaëwe S Nugtzungêwerth indler zu Münden,

zur Gebäud : selbfi Recbttanwalt Eckert daselbft,

Steuerrolle, b

Paul PrzybySsze

u E s Dei laubigte Abschrift des Grundbucbblatts, ¿u Seb, egen Ier!

etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück be- ifurgen, sowie besondere Kaufbedins gungen könncn in der Gerichtsscreiberei , in der Jüdenstraße 58, 2 Tr., Zimmer Nr. 29, eingesehen

nach durch UAns&lag Abdruck in den Méecklenburgishen Anzeigen bekannt gemadbtem Preclam finden zur Zwangêve duldt gehörenden ehningen mit Zu-

etwaige Ab) tafel und durch refende N uéwetélich deren in Greiffenberg von 500 Æ als n betheiligt ist, b Urkunden wird aufgeford den 6. Januar 1888, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Geribte, Jüdenstraße 58 eine Treppe, Zimmer 21, termine seine Rechte anzume

4 22077 Apt tall Aa t, T2» 2 vorzulegen, widrigenfalis die Krastloserflärung

Frau Helene Kluge, i. S(&l., mit je einem stille Gesellschafterin bei _ Der Inhaber der testens in dem auf

Büdnerei Nr. 11 zu Wen behör Termine zrfaufe nad zuvoriger endlicher Regu- ing d bedingungen am Mittwoch, den 27. August 1884, Bormittags 12 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 17. September 1884, _ Vormittags 12 Uhr, zur Unmécldung di Grundftück und an die zur Immobiliarmasse desselben gebörenden Gegenst Mittwoch, den 27. August 1884, Vormittaas 11 Uhr,

den Ersteher überaebenden sein oder Vetrag aus Eintragung des Versteige- vorging, insbesondere der- von Kapital, Zinsen, feh i , \pâtestens im Ver- steigerungétermin vor der Aufforderung zur Abgabe n Geboten anzumelden und, er : r widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu maten, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des ebots nit berücksictigt werden und bei theilung des Kaufgeldes gegen die berücsichtigten Ansprüche im Range zurütreten. Diejenigen, wélche das Eigenthum des Grundftücks beanspruchen, werden aufgefordert, Versteigerungêtermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtbeil über die Ectbeilung des Zuschlags wird am 30. August 1884, Vormittags 11} Uhr, an Gericbtéstelle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Tr., Saal Nr. 11, verkündet werden. Berlin, den 30. Mai 1884,

Königliches Am

Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Kaufmann

Hecry Kromrey, geboren am 30, Mai 1852 zu

en Unterschlac 3 un

dem 12. Juni 1884 in den Aften J. II. E. 362

84 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen., Berlin, den 16. Juni 1884,

bei dem Köni

Constantin Grundbu N & iw L Ee A ; anberaumten T und die Urkunden É S G „T fehrenden Hebunger

Berlin, den 7. Juni 1884,

falls der Letretbende 5 î Abtbei - alls der betreibende Amtsgericht I, Abtheilung 48.

¿n Landgericht T.

Zurücckgenommen wird der unterm 3. Karl Schöllhammer von Neuffen wegen Bankerutts d Sc{ölihammer 13. d. Mts. sich hier gestellt hat.

Tübingen, den 14. Juni 1884, Der Untersuczungsrichter bei

geringsten (

l Aufgebot. Vertheilung

gen den Kaufmann

Auslage der Verkauf 1884 an auf der Geri Dömitz, den 12. Juni 1884. Großherzogli Mecklenburg- SHwerinsches Amtsgericht. Zôr Beglaubigung: Der Gericts|chreiber: Kiedcksee, Act.-Geh.

1) Nr. 240 über 2 Thlr. 25, Oktober 1861 für die lichte Maurermeister Benz"

ingungen vom 13. August i: vor Swluß des erstorbene verehe- E e Jobanna D dem K. La 5 den Zinsen seit 25. Nr. 910 über 97 Thlr. 9 Sgr. J legt am 18. Novemker 1864 für die Maurer- c ) Franzburg, nebst den Zinsen seit 18. November 1864, zerwahbrer derselben, Dethloff hi Auf Antra dieser Sparkassenbücher in dem auf ounabend, den Mittags 12 Uhr, an biefiger Gerichtéstelle anberaumten Termine ihre Rechte beim hiesigen Sparkassenbücter vorzu loserflärung derselben erfolgen wird. Franzburg, 12. April 1584. Königliches Amt

Aufgebot.

Nr. 21, hat das Aufgebot eines am don ibm on eigene Vrdr

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7 Pf., einges

Reservist Carl Wil-

Der ebemalige Grenadier, Oktober 1858

belm Fischer Knebt am 2e.

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e Maurer-Altermannæ nas8ver}ttetgerung é i E

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Amt Bernitein, beurlaubter Reservist obne Erlaubniß ausgewandert zu sein, obne von der bevorstehenden Auêwanderun( bebörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretun

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eridt I., Abtbeilung 51. iden Wohnhauses eyteren werden bier hat das Groß- me der Rechnung en Theilungs-

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f 5 M f : Amtsgericht zur Abnc

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November 1884,

Derselbe wird Anordnung ichts bierselbst d den 31. Zuli 1884, Vormittags 9 Uhr,

Scböffengeriht in Berlinchen

Königlichen

M O L ndbucve von den Umgebungen Berlins im Nieder- barnimschen Kreise Band 59 Nr. 2753 RBauunternebmers

Mittwoch, den 25. Juni 1884, Mittags 12 Uhr, Der Tébeilungsplan und Sequesters wer zur Einsicht reiberei, Abtbe Konkurse, niedergelegt sein.

Schwaan, den 23.

vor das Königliche zur Hauptverhandlung geladen. unentschuldigtem auf Grund der nah §. 472 de von dem Königlichen Bezirks-Ko stellten Erklärungen Berlinchen, den 5. Mai 1884.

reiber des Königlichen Amtsgerichts.

; auf d immer Nr. 3 Wilhelm Schmidt, ) s

egt des Buchalters Eduard Otto Emil Pikcnhagen eingetragene, hierselbst in der Birkenstraße belegene r September 1884, Vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerit an Geriwtêftelle in der Jüdenstraß l Ner. 11, versleigert wexden. it 24 ¿L Reinertrag zur Grundsteuer Steuerrolle, beglaubigte [bsbäßungen

die Rechnung vom 10, Junt d. J. hi der Gerits- ung für Zwangsvollfstreckun

Nus8bleiben wird dersel trafprozeßordnu mando zu Cüstrin rurtbeilt werden.

Grundstü am 15.

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Mai 1884, o 5 S A q (R, ç J. Woderich, A.-G.-Attuar, téschreiber des Großherzogli Medcklenburg-

E Zor dts Schwerinscben Amtsgerichts.

44 q... rer zu Beriin,

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Das Grundstück einer Fläcbe

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Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

98363 2 ;

128363] Bjvangsversieigerung.

: [lstreckung soll das imGrund- bude von der Königstadt Band 50 Nr. 2902 auf den Namen des Rentiers Jobann A Sultheiß eingetr Franffurterstraße 88 bel am 16. September 1884, Vormittags 97 Uhr, vor dem unterzeineten Gericht an Gerichtsfielle in der Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, versteigert werden.

Das Grundftück ist mit 11 870 A Nußungêw u äudesteuer veranlagt. ; Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch blatts, etwaige Abschäßungen u \stück betreffende Nacbweisungen, sowie beson Kaufbedingungen können in der Gerichtsf nstraße 58, 2 Tr., Zimmer 29,

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ebst zahl.

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Abschrift des Grun [att8, etwai

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lrfunde wird aufgefordert, svätestens in

den 31. Dezember 1884, Vorm. 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Ziutmer 14) an= beraumten Aufgebotstermine szine R und die Urkunde vogzulegen, widrigen?a!ls die Krafta [oëerflärung der Uxkunde 3 Filehue, den 14. Juni 1834. Köaigliches Amtêsgerißt.

Kaufbedingungen können ; denstraße Nr. 5 sehen werden.

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Wege der Zwan

Fobann Michael Ehregott hierselbst in der Gro ne Grundstück

9, Juli d. J. Vormittags 11 Uhr,

anstehenden Ueberbotêtermin in Erianerung gebracht, daß ersten Verk

nicht von selbst auf den Erste Mittwoch, de \prücbe, deren Vorhandensein ode Grundbuche zur Zeit der Eintragung des rungévermerks nit ber Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden , spätestens im Bersieigerung8- termin vor der Aufforderung zur Abgabe tel : er betreibende Glâu-

Seridte glaubhaft zu macen, en bei Feststellung des geringsten ‘ibtigt werden und bei Verthei- die berücksithtigten An- zurüdtreten. s Eigenthum des Gru ansprucben, werden aufgefordert, rsteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens L widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die lle des Grundstúds tritt. a8 Urtheil über die Ertheilung des Zusclags wird am 15. September 1884, Vormittags 11} Uhr, an Gerichtéstelle, in der Iüdenstrake ck T Saal 11, verkündet werden. Berlin, zen 209. Mai 1384.

Königliches Am

vor Gericht hier dem Bemer in dem beute Gebot nit Neubrand

ebungen oder K E ; Urg, den 14. Juni 183854.

: AnunfgeHot. Großherzogliches g ger IMIDer, des Wilbelm Wiemcr k, Elisabetha widrigenfal testamaentari!

Gebots nid

andere das Grund- ; Robert Maul, manns Wilßelm M: estere dermalen

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a8 Bescblagnahmev Thekla Free?e, en Erbpachthof Langsdsrf wicde: aufge: d 1 die dur Proklam vom 9. d. seßten Verkaufstermine und der Anmelde-

Abtheilung 51 eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Erstebe deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs3- vermerks nicht bervorgi

orderungen von Karital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerung8- termin vor der Aufforderung ¿zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und falls der betreibende Gläubi- ger widerspribt, dem Gerichte glaubb widrigenfalls dieselben bei Feststellung de Gebots nicht berüdcksitigt werden und bei Verthei- [ung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprüche im Range zurü

Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grund- \tüdcks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Sbluß des Versteigerungêtermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in an die Stelle des Grundstüdcks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zusclags wird am 16. September 1884, Vormittags

r T. geb. Karußz, iejenigen, welche da

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vor Schluß des

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einer Miterben Liermit aufgegeben, si svätestens

Mittwa{ch, den s. August 1884, V.-M,. 9 Uhu, uéscblagung der Erbjcbaft zu Grbwertheilu1g

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erklären, widrigenfalis er bei der nit berückscbtigt werden würde. Groß: Gera, den 12. Juni 1884. Greßb. Amtsgericht Groß-Gerau. gez. Dr. Berchelmann. Zum Zee der öffentlizen Zustellung bekannt

am 12. Juni 1884. Großherzoglies Amtsgericht.

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insbesondere

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- Aufgebot. r Schiffer Heinrich das Aufgebot des von seinen Namen

oppe zu Duisburg hat Srparkañe zu Duisburg arfaftenbucbes J é über die am 19. September 1873 von ibm eingelegten 99 M beantragt. Urkunde wird aufgefordert, den 14. Januar 1885, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 45, anberaumten Aufgebotstermine seine Rebte anzu- meiden und die Urkunde vorzulegen , widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Duisburg, den 11, Juni 1884, Königliches Amtsgericht.

aft zu maden,

riht I., Abtheilung 51. ausgestellten Wendeberg, Hülfsgericßtsschreiber.

Der Inhaber der svätestens in dem au? Rormittags 10 Uhr,

_____ Ediftalladung. esfallsigen begründeten Äntrag wird der am arfstade geborene Matro})e weler na-

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Nach heute seinem ganzen Inhalte nach dur Anficlag an die Gerichtstafel und dur Abdruck in den Mecklenburgishen Anzeigen bekannt gemabtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der Chefrau des Fuhrmanns Klerh, Doris, geb. Pommerendcke, gehörig:n Grund- stücks Nr. 1241 F an der Jägerstraße Hieselbst mit Zubehör Termine

. September 1843 zu ih (Hinrich) Christof Beckxmann, Weihnachten 1861 und Neujab en Natrichten muthmaß- 1861 mit einem

eiten zwischen von ibm eingegangen gen Ende des Zahres amerikanischen (Tapstadt, Süd-Afrika, in See ge- [hem seitdem eine Kunde übera

ug auf den Anspruch

York N.- A. na gangen und von we