1884 / 143 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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wie er annehme, auch seine politishen Freunde jeßt für 8. 18 des Kommissionsvorshlages und für den modifizirten Antrag Buhl stimmen würden.

Der Abg. Eysoldt bemerkte, er werde dem Antrag Buhl

zustimmen, da derfelbe den Kommisfionsantrag immerhin, wenn auch nur schr unbedeutend, verbessere. Die Gefahr, daß das Reih und die Steuerzahler s{ließlich in vielen Fällen mit iren Mitteln eintreten müßten, werde durch den Referve- fonds keineswegs beseitigt, sondern nur ganz minimal ver- ringert. “Bie Abg. Dr. Barth erklärte, gleichfalls für die Zu- lassung dcs Reservefonds stimmen zu wollen, da er barin eine eventu:lle Erleichterung der Steu rzahler erblicke, er werde aber aus gleichen Motioen, wie der Vorredner, für den Än- trag Buhl immen. L

Der 2bg. Schroeder (Lippstadt) sprach sih für die An- nahme des Antrages Buhl aus, er bitte aber, im ¿Falle der Annahme desselben, keine weiteren Konzessionen mehr in das Gesetz hineinzunehmen. Er halte es für einen großen Vor- theil des Umlageverfahrens, daß dadurch die Berufss2geno}jen- schaften jeder bankmäßigen Kassenverwaltung enthoben und unabhängig von Privatbankinstituten hingestellt würden.

Der üntrag Buhl wurde angenommen und mit ihm der 8. 18. Die folgenden Paragraphen bis 8, 30 fanden ohne Devatte unveränderte Annahme.

Die Abag. Oechelhäuser, Dr. Buhl und Gen. beantragten :

Der Reichêtag wolle bescbliefien :

hinter §. 30 einen neuen Paragraphen einzuschalten:

. 30 a: Inter Zustimmung der betheiligten Genossenschaft?versamm- lungen find die Genofsenshaftsvorstände befugt, mit im Deutschen Reiche zugelassenen Unfallversicherungsgesellschaften Verträge behufs voliständiger oder theilweiser Uebernahme des Risikos und der Berwaltung abzuscließen. i

Derartige Verträge bedürfen der Zustimmung des Reich8- Versicherungsamtes. E Die betreffenden Versiberungsgesell\Gaften unterliegen in

ibren duc solde Verträge geregelten Bezichungen der gleichen Kontrole Seitens des Reichs-Versiherungsamtes, wie sie dem Letzteren den Berufégenofsenschaften gegenüber zustehen.

Die Haftbarkeit der Genossenschasten den Versicherten gegen- über kann jedoch dur derartige Verträge weder aufgehoben noch cingeschränkt werden.

Der Abg. Dr. Buhl verzichtete auf eine Motivirung des Antrags, dessen Ablehnung der Referent Abg. Dr. Freiherr von Hertling empfahl.

Der Antrag wurde abgelehnt. E

8. 31 lautet nach der Regierungsvorlage, der sich die Korämission angeschlossen hatte: -

Nach erfolgtem Abschluß der Organisation der Berufs8genofsen- schaften find Aenderungen in dem Bestande der leßteren mit dem Beginn eines neuen Rechnungéjahres unter nachstehenden Boraus8- sctzungen zulässig: J : :

1) Die Vereinigung mehrerer Genoffenschaften erfolgt auf übereinstimmenden Beschluß der Gerossenschastsversammlungen mit Genehmigung des Bundesraths. j

9) Das Aué scheiden einzelner Industriezweige oder örtlih ab- gegrerizter Theile aus einer Genossenschaft und die Zutbeilung der- selben zu ciner anderen Genossenschaft erfolgt auf Beschluß der betheiligten Genossenschaftsversammlungen mit Genehmigung des Bundeëratbs. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn dur das Aussceiden die Leistungsfähigkeit einer der betheiligten Ge- nossenschaften in Bezug auf die ihr otliegenden Pflichten gesährdet wird.

3) Wird die Vereinigung mehrerer Genossenschaften oder das Auëscciden einzelner Industriezweige oder örtlich abgegrenzter Theile aus einer Genossenschaft und die Zutheilung derselben zu ciner anderen Genossenschaft auf Grund eines Genossenschafts- beslu}ses beantragt, dagegen von der anderen bethetligten Geno]- senschaft abgelehnt, so entscheidet auf Anrufen der Bundesrath.

4) Anträge auf Ausscheidung einzelner Industriezweige oder örtlich abgegrenzter Theile aus einer Genofsenshaft und Bildung einer besonderen Genossenschaft für dieselben sind zunächst der Be- {lußfaffung der Genossenschastsversammlung zu unterbreiten und sodann dem Bundesrath zur Entscheidung vorzulegen. Die Geneh» migung zur Bildung der neuen Genossenschaft kann versagt werden, s E der in 8. 12 Ziffer 1 und 2 angegebenen Gründe vorliegt.

Wird die Genehmigung ertheilt, so erfolgt die Beschlußfassung über das Statut für die neue Genossenschaft nach Maßgabe der Bestimmungen in den §8. 16 bis 20.

Die Abga. Dr. Barth und Gen. beantragten:

In §. 31 1. die Nr. 3 zu streichen; 2. in Nr. 4 die Worte „der Beschlußfassung der Genossenschaft3versammlung zu unter- breiten und sodann dem Bundesrath zur Entscheidung vorzulegen“, durch die Worte:

„der Beschlußfassung der Genossenscaftsversammlung zu unterbreiten, und im Falle diese gestimmt, sodann dem Bunde®- rathe zur Genehmigung vorzulegen.“

Der Aba. Eberty befürwortete diesen Antrag, der jedo mit großer Majorität abgelehnt wurde.

S. 31 wurde hierauf angenommen, ebenso §. 32.

S. 33 lautet nach dem Beschluß der Kommission :

Berufégenossenschaften, welde zur Erfüllang der ihnen dur dieses Gesetz auferlegten Verpflichtungen leistungäunfähig werden, fönnen auf Antrag des Reicbs-VersiberungLamts von dem Bundes- rath aufgelöst werden. Diejenigen Industriezweige, welche die auf- gel öste Genossenschaft gebildet haben, sind anderen Beruf8sgenofsen- haften nah deren Anhörung zuzutheilen. Mit der Auflöfung der Genoffenschaft gehen deren Rechteansprüche und Verpflichtungen, vorbehaltlih der Bestimmung im §. 91a auf das Reich Über.

Die Abgg. Dr. Barth und Gen. beantragten die Streihung dieses Paragraphen.

Der Abg. Dr. Gutfleish begründete den Antrag Barth unter Hinweis darauf, daß die Tragweite des §. 33 viel be- deutender sei, als man meist annehme. Die hier vom Reich übernommene Verpflichtung sei sehr erheblih, ja könne ganz unberehenbar wachsen, und sei keineswegs blos dekorativer Natur, wie man nach den Ausführungen des Ministers von Boetticher meinen könnte. Die Berufsgenossenshaften seien schon deshalb der Gefahr der Leistungsunfähigkeit stark aus- gescßt, weil sie na ihrer ganzen Organisation den Schwan- kungen und StoEungen der industriellen Entwickelung unter- worsen seien. Dazu komme, daß man ja künftig auch Alters- und Jnvalidenversorgung der Arbeiter auf die Berufsgenossen- schaften stüßen wolle. Dann werde noch eher die Möglichkeit einer Fnanspruhnahme der Reichsgarantie eintreten.

Der Abg. Eberty erklärte, es befremde ihn sehr, daß zu der wichtigen Bestimmung dieses §. 33 Niemand von der Ma- jorität das Wort nehme. Jn der Reich2garantie erkenne seine Partei ganz speziell ein Fortschreiten auf dem Wege des Staatssozialismus , den er bekämpfß?. Das Eintreten der Reichsgararitie könne {on erfolgen, wenn Zweifel an der Leistungéfähigkeit der Berufsgenossenschaften fih einstellten ; von einer lediglih dekorativen Ausshmüdtung des Gesehes könne man also füglih niht reden. Man sollte also über seine Bedenken nicht leiht hinweggehen; seine Partei könne die

Verantwortung für diesen Schritt nit mit übernehmen und bitte, den 8. 33 zu streih:zn. Das dadurch eventuell ent- stehende Vacuum habe dann jedenfalls die Wirkung, daß bei Bildung und Organisirung der Berufsgenossenschaften mit der peinlichsten Sorgfalt verfahren werde.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gült bemerkte, daß man gegen die Neichsgarantie stimmen müsje, weil man seiner Zeit den Reichszusuß niht gewollt habe, könne er niht an- erkennen. Ihm sei es nict bedenklih, für den §. 33 fein Votum abzugeben, weil er die Einwendungen der Vorredner nicht als begründet anzuschen vermöge. Das Kompelle für die sorgfältige Konstruirung leistungsfähiger Genossenschaften finde # gerade in der Reichsgarantie mit ihren besonderen Kautelen,

Der Abg. Dr. Buhl erklärte, er sehe si nah den bis- herigen Beschlüssen genöthigt, für den §. 33 zu stimmen, und thue dies unter ausdrückliher Berufung auf die feierliche Versicherung des Staatssekretärs, daß die Berufsaenossen- schaften fo leistungsfähig und kräftig organisirt werden sollten, daß ein Eintreten des Reiches mit seinen Mitteln unnöthig sei.

Der §. 33 wurde mit großer Majorität angenommen, desgleichen die 8. 34 bis 40 ohne Debatte unverändert na dem Kommissionsbeschlusse.

Ein Vertagsantrag wurde angenommen.

Der Präsident {lug vor, die nächste Sißung Freitag 1 Uhr abzuhalten.

Der Abg. Stolle erklärte, er wisse niht, was für ein Grund vorliege, die Sizung morgen ersi um 1 Uhr beginnen zu lassen. Es lägen noch wichtige Arbeiten vor, wie z. B. Waßhlprüfungen, die ganz gut morgen in den Vormittags- stunden, etwa um 11 Uhr, vorgenommen werden könnten.

Der Präsident führte über diese Frage eine Abstimmung herbei, in welcher der Präsidialvorshlag vom Hause gut- geheißen wurde.

Hierauf vertagte sich das Haus Freitag 1 Uhr.

um 5 Uhr auf

Die in der gestrigen (36.) Sißung des Reichs- tages bei der zweiten Berathung des Entwurfs eines Ge- setzes über dieUnfallversiherung der Arbeiter nach dem Abg. Leuschner resp. nah dem Abg. Dr. Hirsch von dem Bevollmächtigten zum Bundesrath, Staats - Minister von Boetticher gehaltenen Reden hatten folgenden Wortlaut :

Ich könnte zwar mit den Bemerkungen, die i zu machen habe, nod warten. Jazwischen \{heint es mir, meine Herren, wenn i auch nit die Ueberzeugung haben darf, daß ich mit meinen Bemerkungen die Opvosition verstummen mache, doch nüßlich, {on jeßt das vor- zubringen, was der Hr. Abg. Sonnemann an der Begründung der Regierungsvorlage vermißt hat. Ich nehme es dem Hrn. Abg. Sonnemann nit so übel, wie einzelnen anderen N die zu deu Gegnern des Gesetzes zählen, daß er die Gründe, welche die verbündeten Regierungen bestimmt haben, sch für das Umlageverfahren zu entscheiden, vermißt, denn der Hr. Abg. Sonne- mann ist nicht Mitglied der Kommission gcwesen, und wenn er auch aus den Vorträgen bei der ersten Berathung des Geseßes hätte ent- nehmen können, welches die Gründe der Regierung gewesen sind, fo mag er wohl dabei nicht ausreichend aufgepaßt haben, und er mag wobl keine Zeit gehabt haben, die Preßorgane, von denen er vorhin gesprochen hat, gründlich zu studiren; hätte er das Leßtere gethan, fo würde cs ibm nicht entgangen sein, daß die Regierung nicht allein Gründe, sondern sehr gute und triftige Gründe hat, für das Umlage- verfabren si au3zusprewen. Insbesondere hätte ich scinem eingehenden Studium die Artikel in der „Nordbeutschen Allgemeinen Zeitung“ wohl empfehlen mögen, die sib über diese Gründe auslassen. Denn, meine Herren, wenn der Hr. Abg. Sonnemann die Auteinanderseßungen der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" als s{chwindelhaft bezeichnet hat, so ist das, glaube ih, ein Urtheil, das er, wenn er die Sache wirklich gründlich abwägt, kaum aufrecht erhalten kann. Uebrigens sind diese Artikel nit von einem im Dienste einer Partei stehenden Scriftsteller verfaßt, sondern sie sind verfaßt von einem sebr sorg- fältig arbeitenden Regierungsbeamten. (Hört, hört ! links.) Ja, meine Herren, bört, bört! Das ist der Weg, wie man irrige Vor- stellungen in der Presse am wirksamsten berichtigen kann, wenn man Sachverständige mit den Thematen, die man behandeln will, befaßt und fachverständige Urtheile für ‘die einzelnen Fragen beibringt.

Also, meine Herren, dieser Aufsaß ist geflossen aus der Feder eines Beamten, der nit den Auftrag hatte, das Umlageverfahren à tout prix zu verthcidigen, sondern der die Aufgabe hatte, sachli zu prüfen, welches Verfahren das bessere sei, und die Gründe, die für das Umlageverfabren streiten, sofern er dasselbe als das bessere L in zweckmäßiger und verständliter Weise auseinander zu een.

Nun, meine Herren, wie gesagt, nicht um derjenigen willen, die sich mit der Frage eingehend beschäftigt haben, nicht um derjenigen willen, die în der Kommission bereits die Auseinanderseßungen der Vertreter der Regierungen gehört, sondern um des Hrn. Abg. Sonne- mann willen, der noch nit hinreichend orientirt zu sein \cheint, er- laube id mir, in Kürze noch einmal die Gründe zu entwiteln, welche für das Umlageverfahren streiten. ;

Diese Gründe {ind in der Hauptsache fünf: erstens beruhen sie darin, daß das Umlageverfahren der Industrie die Uebernahme der neuen Last und für cinen großen Theil der Industrie ist es eine neue Last erleichtert. Der zweite Grund besteht darin, daß eine Zinsfenersparniß erzielt wird zu Gunsten dec Industrie, daß die An- legung von Kapital vermieden wird, welbes besser im Dienste der Industrie verwerthet werden kann. Der dritte Grund besteht darin, daß die Verwaltung erleichtert und billiger gestaltet wird. Der vierte Grund besteht in der Vermeidung einer ungleich» mäßigen Belastung in den einzelnen Jahren; und der fünfte Grund berubt darin, daß die Verantwortung für die ehren- amtlichen Verwaltungsorgane, die wir mit den Berufêgenossenschaften \chaffen wollen, wesentlich erleihtert wird. Meine Herren, was den ersten Grund anlangt, also die Erleibterung der Uebernahme der neuen Laft, so berufen c die Herren Gegner des Umlageverfahrens immer darauf, und der Hr. Abg. Sonnemann hat in dieser Bezie- hung ja bereits Zahlen angegeben, daß die Industrie {on jeßt sehr viel mehr, echebli viel mebr für die Unfallversicherung thue, als ihr nah dem Umlageverfahren, wenigstens in den ersten Jahren, angesonnen werde. Wenn die Sache in der That so läge, daß die gesammte Industrie ihre Arbeiter bereits versichert hätte, daß sie für diese Versicherung einen bestimmten Betrag zu zahlen hätte, dann würde meines Erachtens gar kein Grund gewesen sein, überhaupt eine solde Vorlage zu maden. Die Sache liegt aber anders. Nab unseren Aufnahmen sind gegen Unfälle versichert noch nicht die Hâlfte der Betriebe, um die es sih in dieser Vorlage handelt, und es sind noch nicht ver- sichert die Hälfte der Arbeiter, die von diesem Geseß erfaßt werden sollen. Dazu kommt, daß ein großer Theil der versi®erten Arbeiter nur zu sehr niedrigen Säßen versicbert ist, die es nit ermöglichen würden, eine ausreichende Rente zu gewähren, die die Eriftenz des verunglückten Arbeiters verbürgt.

__Also, meine Herren, es ist ja ganz unzweifelhaft, daß für den größten Theil unserer Industrie die Last, die dur dies Gesey auf- erlegt wird, eine neue ist, und ein großer Theil derienigen Betriebs- unternehmer, die jeßt noch nit ihre Arbeiter gegen Betriebsunfälle versichert haben, hat es um deswillen unterlassen, weil eben die Un- fallversiberungslaft ihm zu hoch gewesen ist. Deshalb ift es nöthig und vorsichtig, daß man die Beiträge in den ersten Jahren für die íInduftrie so niedrig wie möglich bemißt und dieselben nur allmählich steigen läßt.

JI& will glei bier bemerken und ih wiederhole damit etwas, was i in der Kommission des Weiteren auseinandergesezt habe —; es steht nihts im Wege, toto die zu dem Anlageverfahren überzugehen. Haben Sie beute das Umlageverfahren angenommen, und Sie finden nach dem Verlauf einiger Iabre, daß die Induftrie dur das Anlage- oder Kapitaldeckungéverfabren nicht in einer unzulässigen Weise belastet werden würde, daß sie dieses Verfahren ertragen kann, so fteht nichts im Wege, daß wir ein Geseg macen, welches die Berufsgenofsenschaften verpflichtet, fortan das Deckungsverfahren anzunehmen. Im gegenwärtigen Stadium aber, wo es si um eine neue Belastung des größten Theils urserer Industrie handelt, die in ibrer Konkurrenzfähigkeit gegen das Ausëland sehr subtile und sorgfältige Rücksibten erfordert, werden Sie sib nicht dazu ents{licßen können, das Umlageverfahren zu reprobiren und statt desselben ein Verfabren zu adoptiren, das unter Umständen dazu führen kann, unfere In- dustrie auf demm Weltmarkt außer Cours zu sezen.

Meine Herren! Ich habe als den zweiten Grund den bezeichnet, daß ein Zinsersparniß für die' Industrie eintritt, und daß, wenn Sie das Anlageverfabren adoptiren, die Industrie Kapitalien festlegt, die se besser und höher für sich auênußen kann. Der Hr. Abg. Sonne- mann bat auf den Invalidenfonds verriesen und gemeint, wenn man so bedeutende Kapitalien, wie sie bei dem Jnvalidenfonds fest zelegt worden sind, hat festlegen können, so sei nicht abzuschen, weshaib man nit weiter gehen wolle, um auc die Kapitalien festzulegen, die noth- wendig sind, um dem verunglückten Arbeiter seine Rente zu sicbern. Der Unterschied ist nur der, daß der Invalidenfonds aus Kapitalien festgelegt ist, die dem Reich gehörten , und daß es si hier um Kapi- talien der einzelnen Betriebsunternehmer handelt.

Dann, meine Herren (na links), berufe ich mich auch auf das Zeugniß cines Abgeordneten aus Ihrer Mitte, welher es für ganz irrationell erflärt hat, daß man zur Bezahlung einer niedrig verzins- liden Schuld ein Kapital aufnimmt, für das man höhere Zinsen zahlen muß. Der Hr. Abg. Braun (Wiesbaden) hat in der Sitzung voæa 13. Dezember 1869 im preußishen Abgeordnetenhause, als es sich um die Berathung des Seseyes, betreffend die Konsolidirung preußisber Staatsanleihen handelte, gesagt:

Sie werden doch jeden Privatmann, der Schulden hat, die er mit 3/6 Zinsen verzinsen muß, für einen {lehten Hausbalter halten, wenn er, um diese 3% ige Schuld zu tilgen, cin neues Kapital aufnimmt und statt 100 glei 110 {reibt und statt 3/0 glei 69/0 Zinsen bezahlt. E

Dieses Dickthun paßt so auf unseren gegenwärtigen Fall, daß i hoffe, daß der Rath, den damals der Hr. Abg. Braun der Re- gierung a hat, jeßt von seinen Parteigenossen auch acceptirt werden wird. ,

Ih habe weiter als dritten Grund für das Umlageverfahren angefübrt, daß es die Verwaltung erheblich erleichtert, und in dieser Beziehung will ich aub noch einige Worte hinzufügen. Meine Herren, es können sich_ die Gegner der Vorlage immer noch nit emanzipiren von der Auffassung, als ob eine Unfallversiherung oder Unfallversorgung möglih sei anders, als in einer sogenannten ver- siherung8technis{en Behandlung. Ich habe bereits in der Kommission auszuführen mich bemüht, daß davon nach der Konstruktion unserer Vorlage gar nit die Rede sein könne, und daß namentli ein jolches versicherungstehnishes Verfahren und die Be- handlung des individuellen Falles nah versiberungêtechnischen Grundsäßen vollständig entbehrlib wäre, sobald Sie das Umlageverfahren annehmen. Das ist klar, bei dem Anlageverfahren müssen Sie individualisiren, da müssen Sie in jedem Falle berechnen: wie lange wird das Individuum, dem eine Rente gewährt ist, vor- aussictlih leben und welches Kapital ift erforderli, um auf seine vorauésictliche Lebensdauer die Rente sicher zu stellen, Anders beim Umlageverfahren. Bei diesem Verfahreu stellen Sie nur die Rente fest und legen am Jahres\{luß die von der Post vorgescossene Rente auf die Mitglieder der Berufsgenossenschaften nah Maßgabe des Genofsenschaftskatasters um. Es liegt auf der Hand, daß, während in dem einen Falle eine Summe von kalkulatorisber und mathe- matischer Arbeit erforderlich is, in dem anderen Falle ein ganz ein- faches Divisionsexempel genügt. 5 i

Es ist von den Gegnern der Vorlage in der Kommission die Klage erhoben worden, daß die Verwaltung der Berufsgenossenschaften eine so komplizirte sein werde, daß sich wenig Leute dazu finden würden, diese Verwaltung ehrenamtlich zu Übernehmen. Nun, meine Herren, wenn der Vorwurf begründet wäre, dann ist er in weitaus höherem Maße begründet, falls Ste jeßt das Anlage- verfahren adoptiren und damit nit nur jene komplizirte Bereche nungsweise nach versicberungstehnisben Grundsäßen den Beruss- genossenshaften zur Pfliht machen, sondern ihnen au eine überaus U Bermögensverwaltung auferlegen, die anderenfalls entbehr-

ih ist.

Meine Herren, id habe weiter als vierten Grund für das Umlageverfahren angeführt, daß bei dem Umlageverfahren vermieden wird, eine fo ungleihmäßige Belastung in den einzelnen Jahren ein- treten zu lassen, wie das bei dem Anlageverfahren erforderli ist. Es liegt auf der flachen Hand, daß beim Eintritt von Massen- unglücken die DeEungskapitalprämien, die nah dem Anlageverfahren erhoben werden, die Industrie weit mehr belasten, als wenn es si nur um die Aufbringung einer Rente handelt, die nun allerdings in Folge des Massenunglücks auch fteigt, aber niht in dem Maße, wie die Beschaffung des Anlagekapitals. -

Endlich, meine Herren, habe ih gesagt, daß die Rücksicht _auf die Verantwortung der Vorstände der Berufsgenossenscbaften ebenfalls mitbestimmend gewesen ist für die Wahl des Umlageverfahrens, und in dieser Beziehung habe ich eigentlich {hon vorhin in kurzem das Nötkige ausgeführt. Sie belasten, wie ih bemerkte, bei Annahme des DeCungskapitalverfahrens die Berufsgenossenshaften mit einer ausgedehnten Vermögensverwaltung, und Sie erhöhen dadurch die Verantwortlichkeit der Vorstände der Berufsgenossenshaften, denen wir das Leben und ihre Verwaltung so leiht machen möcbten wie nur irgend mögli, ganz abgesehen von den mit einer solWen Ver- mögensverwaltung verbundenen Kosten. j :

Das sind in Kurzem die Gründe, die die verbündeten Regierungen bestimmt haben, im Hinblick auf den öffentlih rechtlichen Charakter der Berufsgenossenschaften das Umlageverfahren in Vorschlag zu bringen. I bitte den Hrn. Abg. Sonnemann, dafür zu sorgen, daß, wenn seine Rede abgedruckt wird, au meine Rede in möglichster Vollständigkeit wiedergegeben werde, denn dann zweifle i nit, daß auch unter den Lesern der „Frankfurter Zeitung“ wenigstens einige E e die die Gründe der Regierung niht für ganz verwerf-

alten.

Ich habe keinen Beruf, die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung® wegen der Bemerkungen zu vertreten, die sie über das literarische Vorgehen des Hrn. Abg. Hirsh gemacht hat. Mir ist der Artikel der „Norddeutscen Allgemeinen Zeitung“ nit bekannt geworden, und ih kann also um fo weniger zu feiner Rechtfertigung irgend etwas beibringen, was auch außerhalb meiner Aufeabe liegen würde. Das eine aber muß ih sagen, E wenn der Hr. Abs. Dr. Hirs an eine auswärtige Zeitung reibt, die deutsche Regierung fei eine Förderin des verderblihsten Kommunismus, indem sie diese Vorlage mat, ih dies gerade nicht sehr {chön finde. | i;

Meine Herren, der Hr. Abg. Hirs hat sich nun, indem er die Geünde, die ich für das Umlageversahren beigebracht habe, fcitisirte, auf die Autorität eines verehrten Mitarbeiters, des Geheimen Rat Lohmann, berufen und hat Aeußerungen des Hrn. Geheimen Rath Lohmann citirt, die er bei der P Mee ersten Unfallsvorlage in der Kommission gethan hat. Diese Aeußerungen sind mir be- kannt, wir ftanden damals auf dem Standpunkte, daß wir das An- lageverfahren für das Rationelle hielten und Hr. Sebeimer Rat Lchmann vertheidigte dies Verfahren berufsgemäß. Daß Hr. Se heimer Rath Lohmann an dieser seiner damals auŸge* \probcnen Meinung nicht festgehalten hat, daß aub Hr. Lohmann seine Auffassung Angesihts der geplanten berufs- genossenschaftlihen Organisation korrigirt hat, bitte ih Sie ¿U ents

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nehmen aus der Drucksae des Reidbstages Nr. 19 vom Jahre 1882, wo es in den vom Hrn. Gebeimen Rath Lohmann verfaßten Motiven auédrükli heißt, daß nah der Organisation öffentlicher Korporatio- nen, wie fie dur die Vorlage in Auësicht genommen war, das Um- [ageverfahren an feinen Bedenken verliere, daß es vielmehr aus den Gründen, die ich mir vorkbin vorzutragen erlaubt babe, sich als das Zweckmäßigere empfehle. Also gegen die von dein Herrn Vorredner angezogene Autorität des Hrn. Geheimen Rath Lohmann darf ih mi ebenfalls auf die Autorität des Hrn. Lohmann berufen.

Nun, meine Herren, no% ein Wort über die materielle Be- deutung und die materielle Sicherheit, die nah der Meinung der Gegner des Umlageverfahrens in erhöhtem Maße dur das Anlage- verfahren gegeben werden soll. Läge die Sawe so, daß es ganz be- stimmte, fest fixrirte versicherungstehnishe Grundsäße gäbe, nah denen das Kapital berechnet werden könnte, welwes zur Deckung einer vorgescriebenen Rente erforderli ist, so würde ih nit daran zweifeln, daß das Deckungskapital-Verfahren ein großes Maß von Sicherheit gewährt. So aber liegt die Sache nicht. Sollte der

err Vorredner, der mit dem Kassenwesen so vertraut ist, nit selbst aus den jüngsten Erfahrungen, die er mit seinen Kassen gemacht bat, den Schluß ziehen können, daß es mit diesen versicherungätechnis{hen Grundsäßen aüßcrordentlih s{chwach bestellt sei? Jst ihm der Fall Pampel entgangen? Ist ihm ent- gangen, daß das Anlaceverfahren auch keine Sicherheit bietet, nabdem zwei Autoritäten auf dem rersicherungêtechnishen Gebiete das Defizit seiner Verbands-Invalidenkafse zu berehnen unternommen baben, und nachdem die Differenz des von ihnen berechneten Defizits nicht weniger als 14 Millionen beträgt? Und war Hr. Pampel, der glaubte, eine

verfahren ftehe in unzertrennbarem Zusammenhange mit der Reichës garantie, obne Umlageverfahren sei die Reich8garantie niht nöthig ; bei Annahme desselben werde die Reichsgarantie in Anspru genom- men werden zu Ungunsten des Steuerzahlers; darauf sei es über- haupt, wie der Hr. Abg. Sonnemann sih ausdrücki, abgesehen, daß \clielih der Steuerzabler die ganze Last der Unfall- versiherung zu übernehmen habe. Nun frage ich aub hier: wie steht die Save? Wo ift die Deckung na dem Falle Pampel im Anlageverfahren ? Wer dedckt dort das Defizit? Also selbst wenn Sie das Anlageverfahren in das Gesetz hineinbringen, würden Sie immerhin die Reichs8garantie nit entbehren können, wenn Sie die Konstrukiion der Genossenschaften auf so {wache Füße stellen, daß sie nicht in sih die Garantie tragen, dauernd leiftungéfähig zu sein. Diese Garantie soll aber gerade durch die Bildung von fkräf- tigen Berufsgenossenschaften gegeben werden, und da behaupte ich: so gut, wie wir imm öffentlichen Leben keine Kommune, keire Korporation bilden, die nicht in sid die Gewähr dafür bietet, daß sie die Lasten zu tragen vermag, die ihr im öffentlihen Leben auferlegt werden müssen, so werden wir auch diese Berufsgenofssen- {aften ais öffentlive Korporationen in ciner solchen Weise gestalten, jo umfangreich komponiren, so viel sichere Elemente in sie cinweisen, daß sie eben die Gewähr in sich tragen, daß sie die Laften auch dauernd übernehmen können. Wenn gesagt wird, mit diesem Ver- fahren belafie man den jungen Anfänger, der einen Erwerbszweiz be- ginnen will, in ganz unzulässiger Weise, so erwidere ih darauf ein- sah: jeder junge Anfänger, der einen Gewerbebetrieb unternimmt, wird si von vornherein klar machen müssen, welche öffentlicen Lasten mit diesem Gewerbebetriebe verbunden sind, und er wird sich

Kommunalsteuer besteht, von der er nit weiß, ob er sie auch tragen kann, ebenso wird der junge Anfänger auch hier und dazu bleibt ihm now ein weites Feld ofen, wenn er den Plan hat, einen Betrieb zu unternehmen, der zu einer hoc belastenden Berufsgenossen- saft geböôrt, davon absteben können und zu einem anderen Betriebe zu greifen in der Lage sein. Also diefer Gcund ist nit stichhaltig und wenn die Sache so aufgezogen wird, wie sie gedavt ist und sie wird so aufgezogen werden, so wird auch der Steuerzahler niemals in Anspruch genommen w?zrden.

Ich komme s{ließlih dazu, no% ein Wort zu sagen über die sozialpolitishe Bedeutung, und da ift mir auch etwas dunkel, wie man die Behauptung aufstellen kann: was wird der Arbeiter dazu sagen, wenn jeßt das Umlageverfahren eingeführt wird? Ia, meine Herren, der Arbeiter wird fich zunächst fragen, was erhalte ih nah dem Gesetze? In welchen Beziehungen stellt mih das Gesetz sicher, und ist das, was mir das Gesetz verspricht, für mich ausreicend, erfüllt es das Maß der Ansprüche, die ich zu haben glaube? Aber ob diese Last aufgebraht wird vom Fiskus, von Berufsgenossenschaf- ten, von Privatgesellschaften, das wird ibm füc den Fall wohl ziem- lib aleih sein, wenn er keine Weciterungen bei Erhebung seines An- spruches zu bestehen bat, wie er sie allerdings bis jetzt bei den Privat- Versicherungégesellshafien zu bestcben hatte. N

Meine Herren! Es ist von ethishen und moralis&en Wirkungen gesprochen worden, die das Umlageverfahrea auf die Industrie und die Arbeiter haben soll. Jh behaupte, daß die einzige moralische Wirkung die sein wird, daß der Arbeiter si sagen wird: bier ift ein Geseß gemacht, welches für dich sorgt, wean du unverschuldet in Unfall gerätbst, hier ist ein wohlthätiges Unternehmen, das der Staat

Rente beziehen zu können, in der Lage, diese Rente beziehen zu

den Gewerbebetrießh ausêfuchen,

fönnen? Nein, meine Herren, auch die nah dem Anlageverfahren | Kráfte und Leistungé fähigkeit

aufgebaute Kasse war nicht im Stande, ihm diese Rente zu geben. [ Lasten er prästir a Nun, meine Herren, haben die Gegner beute behauptet, Vas Unlaaes | g gy

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Haxudels- regifter nimmt an: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

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Ebenso wie der junge Anfän ; Â l y i [anger fich mit Vorliebe nicht an einen Ort begeben wird, wo eine hohe

der ibm nach Maßgabe seiner als derjenige erscheint, dessen

zu deinen Gunsten inscenirt hat, und dafüc wird er dankbar scia. Im Uebrigen wird es ihm gleichgültig sein, aus wel@er Tasche er diese Woßhlthat empfangen wird.

. Tnânustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel,

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Theater-Anzeigen. i În äer Böürsen-

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Aunoneeu - Bureaux. ga

Familien-Nachrichten. / beilage. W

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[28771] Oeffentliche Zustellung.

Die Hausbesißerin und Weberin Christiane Wik- helmine Mai, geb. Nichter, in Oberneukir, ver- ireten durch den Rechtsanwalt Martini in Baußen, lagt gegen den Weber Carl Gottlieb Mai, früßer in Oberneukirh, jeßt unbekannten Autenthalts, wegen Scheidung der Ehe mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bisher bestandene Che wiederum zu \{eiden, und ladet den Beklagten zur mündso lihen Verhandlung des Rechts\treits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Vautzen

auf den 11. November 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedckte der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bauzen, den 16. Juni 1884.

Hempel, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[28774] Oeffentliche Zustellung.

In Sawen der Chefrau des Schlofsers Heinrich Liebig, Johanne, geb. Tümmel, hieselbst, Klägerin, wider ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladei Klägerin den Beklagten zu dem auf

deu 3. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, vor der ersten Civilkammer Herzoglichen Landgerichts Braunschweig anstehenden Termine zur Fortseßung der Verhandlung mit der Aufforderung, einen bet dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Braunschweig, den 17. Juni 1884,

M, Rautmann, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts,

[28772] Oeffeutliche Zustellung.

Die Ehefrau des Zimmergesellen Peter Wilhelm Winter aus Lüneburg, Joh. Dorothea Sovkie, geb. Flügge, daselbst, vertreten dur den Rechtsanwalt Justizrath Gericke, klagt gegen ihren genannten Cbe- mann, Aufenthaltsort unbekannt, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage:

die zwischen dem Beklagten und ihr bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, unter Ver- urtbeilung des Beklagten in die Prozeßkosten, und ladet den Beklagten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des König- lihen Landgerichts zu Lüneburg auf Dienstag, den 18. November 1884,

i Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ges rihte zugelassenen Anwalt zu bestéllen.

Zum Zwecke der öffentliwen Zuftellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lünebnrg, den 16. Juni 1884.

v. Swhüching, e

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28768] Oeffentliche Zustellung.

Die Sophie Venitz, ohne Stand, zu Dutweiler wohnend, Ehefrau von Christian Wilhelm Ober- mann, Schreiner und Wirtb, früher daselbst woh- nend, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort, vertreten dur Rechtéanwalt Leibl, lagt gegen den genannten Christian Wilhelm Obermann, Streiner und Wirth, früher zu Dudweiler woh- nend, dermalen ohne bekannten Wohn- und Auf- enthaltsort, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage:

die zwisben Parteien vor dem Civilftands- beamten der Vürgermeisterei Dudweiler am 2. Mai 1872 ges\{lossene Che für geschieden zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die erste Civilklammer des Königlichen Landgeribts zu Saarbrücken auf den 27. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderunz, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen, _ : Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 16. Juni 1884,

; Koster, i

Gerihtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28765] _Oeffentliche Zuftellung.

Der Profefsor Dr. Alfred Kirchoff zu Halle a. S,., vertreten durch den Justiz-Rath Schliektmann da- selbst, klagt gegen den Bauunternehmer Chrisiian Kanzler zu Halle a. S., jeßt in unbekannter Ab» wesenbeit, aus den Schuld- und Pfandverschreibungen vom 29, November 1882 und 30. April 1883, mit dem Antrage auf Zablung von 11000 4, buhstäb- lih: „Glf-Tausend Mark“ nebst

a. 42%/6 Zinsen von 7000 4 vom 1. Januar 1884

bis 14. April 1884, b. 59% O von 7000 44 vom 15. April 1884, c. 99/9 Binsen von 4000 M vom 1. Januar 1884 bis 14, April 1884, _d, 6% Zinsen von 4000 6 vom 15, April 1884 ab, sowie mit dem ferneren Antrage, das Urtheil gegen Hinterlegung einer dem beizutreibenden Betrage gleiden Summe in Baar oder preußischen Konsols für vorläufig vollstrefbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündliwen Verhandlung des Necht3- ftreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf

deu 22. Oktober 1834, Vormittags 9 Uhr, uit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 18, Juni 1884.

____ Wesemann, Aktuar,

als Gerichtëschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28767] Oeffeutlihe Zustellung.

Ne. 3658, Der Kaufinann Ysidor Weil zu Sinsheim, vertreten durch Josef Zivi Heinri Sohn in Mül- beim, klagt gegen den Uhrmacher F. G. Trefzer von Beiberg, zur Zeit an unbekannten Orten, aus Dar- lehen und Waarenkauf, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 50 6 80 A und 69% Zins vom 28. Juni 1882, 6 M 40 A nebst 6/9 Zins vom 1. September 1882, 97 M. nebst 6°/9 Zirs vom 9. August 1882, 103 4A 90 4 nebst 69/9 Zins vom 1. November 1882 abzüglich bezahlter 20 46 75 -, und ladet die Beklagten zur mündliwen Verhandlung des Rechts- streits vor das Großherzogliche Amtsgeriht zu Müllheim auf

Freitag, den 19. September 1884, Vormittags 8 Uhr.

Zam Zwecke der öffentliden Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Müllheim, den 16. Juni 1884.

Ï Adler, Gerihtsschreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts. [28757]

Der Rentier Friedrich Peter zu Jastrow, als Vormund der minderjährigen Geschwister Marie und Elise Peter von Jastrow, klagt gegen die Aker- besißer Carl Wolff'schen GEhelcute, zuleßt in Fleder- born, jeßt unbekannten Aufenthalts, roegen rückftän- diger Zinsen von 5#°% für die auf den den Wolff- schen Gheleuten gehörigen Grundstücken Nr. 7 und 10 Flederborn für die Geschwister Peter eingetrage- nen 1200 4 auf die Zeit vom 1. Juni 1883 bis dahin 1884, mit dem Antrage, die Wolff’ schen Ehe- leute zur Zahlung von 66 4. kostenläftig zu ver- urtheilen, das Urtheil aub für vorläufig vollstreckbar zu erflären und ladet dieselben zur mündlichen Verbandlung des MNechtéstreits vor das Königliche Amtsgeribt zu Ratebuhr zu dem auf den 17. September 1884, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt gemacht.

Ratebuhr, den 15. Juni 1884.

Iabn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [28770] Die Ehefrau des Büdners Friedriß Salchow, Emilie, geb. Zastrow, zu Dargistlaff bei Treptow a, R., vertreten durch den Justiz-Rath Reicbhelm zu Stargard, klagt gegen ibren genannten Ehemann, dessen jetziger Aufenthalt2ort unbeïannt ist, wegen böswilliger Verlassung! auf Ehescheidung, mit dem Antrage: die Che der Parteien zu trennen und den Be- klagten sür den allein s{uidigen Theil zu er-

klären,

B E R

und ladet dea Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Stargard i, Pom. auf den 21. November 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact.

Stargard i, Pom, ap 9. Juni 1884.

e Tetlaff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[28766] Oeffentliche Zustellung,

Der Kaufmann E. Brunnckow zu Woldegk klagt gegen den Inspektor Timm, früher zu Lichtenberg, jeßt unbekannten Aufenthaltéorts, wegen Forderung für Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 72,30 4 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streiis vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Woldegk avf

Dieustag, den 16. Septembcr 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwrwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Aktuar Wiese, Gericbtss{reiber des Großherzoglihen Amtsgerichts.

[28769] E A

Oeffentliche Vorladung. Magdalena Alby, Ehefrau des in Mülhausen wohnenden Bremfsers Jakob Burgund, welche früher ebenfalls in Mülhausen wohnte, und deren jetziger Wohn- und Äufenthaltsort unbekannt ift, wird vor- geladen in der Sißzung des Kaiseclichen Oberlandes- gerichts zu Colmar i. E. vom 5. Dczember 1884, durch Anwalt vertreten, zu erscheinen, um in der Ebeicheidungssahe des genannten Jakob Burgund, Berufungsklägers, vertreten durch Rechtsanwalt Doinet, gegen sie selbst, Berufungsbeklagte, über die eing:legte Berufung zu verhandeln. Berufungsfläger wird dea Antrag nehmen:

Kaiserliches Oberlande8gericht wolle die zwischen

den Parteien bestandene Ehe scheiden und der

Berufungsbeklagten die Kosten zur Last legen. Der Oberlandesgerichts-Sekretär :

Liesenfeld.

[283777] Kaiserlibes Landgeriht Straßburg. Julie Caspari, zu Lauterburg wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Riff, klact gegen ihren Ehe- mann David Dablmann, Pferdeländler in Lauterburg mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Gütergemein- schaft für aufgelöst zu erklären und dieselben zum Zwelke der Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Bermögens8verhältnisse vor Notar Kölsch in Lauter- burg zu verweisen, auch dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der 11. Civilkammer dcs Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 19. September 1884, Vormittags 9 Uhr. Straßburg, den 3. Juni 1884, Der Gerichts\chreiber der 11. Civilkammer: Weber.

[28778] Durch re@tskräftiges Urtheil der I. Civilkammer Königlichen Landgerichts zu Düsseldocf vom 1. April 1884 ist die zwislen den Gheleuten Ludwig Wulkfert, Kaufmann, und Bertha, geb. S&moele, ohne Ge- chäft, Beide zu Düsseldorf wohnend, bestehende Güter- gemeinschaft mit den geseßliden Folgen, nach Maß- gabe der Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrets, beziehungsweise des Gesetzes vom 16. April 1860 aufgelöt worden. Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts: Stcinhäufser.

9 rfe]

(28750) Bekanntmathung.

Die Anna Emmerich, ohne besonderen Stand, Ebefrau von Johann Longuih zu Saarburg, ver- treten durch Rechtsanwalt Müller,

flagt gegen ihren Ehemann Johann Lonauich,

E S 22D

wohnhaft, jeßt nach Amerika ausgewandert und ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, | wegen Gütertrennung,

mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die zwischen der Klägerin und dem Bcklagten bisher bestandene ehelibe Gütergemeinschaft für aufgelöst uud die Parteien in Gütern getrennt erklären, die- selben zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Franzen zu_ Trier verweisen, dem Beklagten die Kosten zur Laft legen.

Termin zur mündlichen Verhandlung des Recht3s streits vor der ersten Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier ift auf den 17. November 1884, Vormittags 9 Uhr, anberaumt

In Gemäßheit des §. 11 des Auëführungs8gesetzes zur Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung wird gegen- wärtiger Au83zug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 13. Juni 1884.

Groß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28779]

Durch Urtheil der T1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 23. Mai 1884 ift zwischen den Eheleuten Heinriß Klapper, Bau- unternehmer zu Neuß, und der Sophia Hofer, da- selbst wotnhaft, die Gütertrennung mit Wirkung vom 14. März 1884 an au®gesprohen worden.

Düsseldorf, den 15. Juni 1884.

x van Laak, Gerichts\chreiber des Königlihen Landgerichts.

[28781] Bekanntmachung.

Dur Uribeil der 1]. Civilkammer des König- lien Landgerichis zu Elberfeld vom 24. April 1884 ift die zwischen den Eheleuten Agent Friedrich Wilvelm Feld zu Barmen und der Emilie, geb. Dôöômiges daselbst bisher bestandene gesezlibe Güter- gemeinschaft mit Wirkung scit dem 24, April 1884 für aufgelöst erklärt worden.

Der Landgerichts-Sekretär:

Jansen. [28782] Bekanntmachung. Die dur& RechiS8anwalt Kessels vertretene, zum Armenrechchte zugelassene Alwine, geb. Kirchner, zu Elberfeld, Ehefrau des Schneidermeisters Wilhelm Heistermann daselbft, hat gegen diesen beim König- lihen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwishen ihr umd ihrem genannten Chemanne bestehende gesetßlibe Güter- gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 1. Ofk- tober 1884, Vormittags 9 Uhr, im Sißungs- saale der I. Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Elberfeld anberaumt.

Schuster,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[28783] Bckanntmachung. Die durÞ Rechtsanwalt Altenberg vertretene, zum Armenrechbte zugelassene Auguste, geb. Lauter- jung, zu Solingen, Ehefrau des Arbeiters Emil Brückmann daselbst, hat gegen diesen beim König- lichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten ECbemanne bestehende geseßlihe Gütergemeinschaft mit Wirkung scit dem Tage der Klagebcbänditiang für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Vero handlung ist Termin auf den 1. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der I. Civil- kammer des Königlichen Londgerichts zu Elberfeld anberaumt. L

Su, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

987 2 N Auszug. In der Gütertrennungsjsache der Ebefrau Ludwig Carl Paffendorf, Catharina, geb. Kirsch, ohne beson- dercs Gewerke in Cöln wohnhaft, Klägerin, vers treten durch Recht2anwalt Klein I.

egen ihren Ehemann Ludwia Carl Paffendorf , Dacb- decker und Bauklempner in Cöln, Stolkgasse 27 wohnend, Beklagten, nit vertreten, ift dur recchts- kräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu

Bierbrauer, früher zu Neunkirchen, dann zu Trier

Cöln, I. Civilkammer, vom 29. April 1884 die