1884 / 160 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

und Anderen. Herauêgegeben von Dr. Fr. O. von Schwarze, General-Staattanwalt zu Dresden. Band XXXVI. Heft 6. (Stutt- gart. Verlag von Ferdinand Enke. 1884.) Inhalt: XVI. Zur Frage der subjektiven Versbuldung. Von Dr. Lucas, Staatsanwalt in Posen. XFVII. Die Realkonkurrenz der Verbreden. Von Land- gerichts-Rath Kärcber in Karlsruhe. XVI1I Ueber die Form der Wiederaufnabme der Klage im Falle des &. 210 der St. P. O. Von Staatsanwalt Dr. Nagel zu Leipzig. Literarishe Anzeigen: 21) a. Arciv für Gesetzgebung, Rechtsprebung und Verwaltung im Deutschen Reiche und in Preußen unter Mitwirkung von Praktikern und Theoretifern, herausgegeben von Dr. Paul Kayser, Kaiserlicher Regierungs-Rath im Reichs-Justizamte und Franz Caëpar, Kaiser- liber Regierungs-Rath im Reich8amte des Innern. Berlin, Müller. 1884. b. Arcbiv für Geseßgebung, Rebtsprebung und Verwaltung im Deutscten Reiche und in Preußen, unter Mitwirkung von Prafk- tifern und Thzoretikern, berausg-geben von Dr. Paul Kayser, Kaiser- liber Regierungs-Rath im Reibs-Justizamt von Franz Caspar, Kaiserlicher Regierungs-Rath im Reichsamte des Innern. Berlin, Müller. 1884. 22) P. Dugend (Gerichts-Afefsor 2c. zu Pader- bora und Hülféärbeitez tei der Staatsanwaltschaft). Der Geschäfts- kreis und die Thätigkeit der Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte in Preußen, insbesondere für jüngere Juristen fystematis{ dargestellt 2c. Berlin, H. W. Müller. 1884. 23) Der Entwurf des St. G. Bs. für Rußland. Von Professor Dr. A. Geyer zu München. (In von Li8zts und von Lilienthals Zeitschrift Bd. 1I1I. S. 598 fg, Bd. I. S. 185 fg.)

In Nr. 2 der diesjährigen „Mittbeilungen von F. A. Brodcckthaus in Leipzig*, in welhen die genannte Firma dem Publikum über die neuen Unternehmungen ihres Verlages sowie über Erichcinungen der deutswen und ausländischen Literatur, welbe dur ihr Sortiment und Antiguarium zu beziehen sind, Bericht er- stattet, werden aus dem reuesten Verlage 19 Werke sehr ver- schiedenen Inhalts mit kurzen Besprehungen oder Inhalts- angaben aufgeführt, darunter mehrere Dichtungen (z. B. das indische Schauspiel „Sakuntala“ in Uebersetzung, 7. Aufl.), mehrere Schriften über verschiedene Sprachen (englische, neubebräiïce, caldäishe, wen- disbe) und Literaturen (slavishe), Medings „Memoiren zur Zeit- gescichte“, von Gottschalls „Neuer Plutarch“, Tb. 10, Ers&’s und Gruber's „Alla. Encyclopädie der Wissensbaft und Kunst“, Tkl. 35, von Rönne's „Staatsrecht der preuß. Monarcbie“ in 4. Aufl. Lfg. 15— 17, Brockhaus’ Konversations-Lexifon in 13. Aufl., ron der der 22. und 23. Drittelband (8. Bd., Bog. 1—40) erscie:.en, u. #. w. Außerdem verzeicbnen die „Mittheilungen“ 27 Kommissionäartikel der genanrten Buchhandlung, verschiedenen Inhalts (z. B. Forcellini, Lexicon totius latinitatis, Da Cange. Glossarium meîiae et in- fimae latinitatis), sowie 6 neue Katalcge von Brockhaus' Sortiment und Antiquarium in Leipzig. Den Swluß bilden ausführlibe Be- sprebungen über das Werï „Egypten® von Perrot und Cbipiez, Martins „Naturgescbicte der Thiere“, S&liemanns „Treja“, und das Märzheft von „Unsere Zeit* von Rud. von Gottschall.

Die in Leipzig und Berlin den 12. d. M. erscheinende Nr. 2141 der eIllustrirten Zeitung enthält folgende Abbildurgen : Die Rittersclagéfeier des Johanniterordens in der Ordenékircbe zu

Sonnenburg am 24. Juni. Originalzeibnung ron H. Lüders. Die gegenwärtig in Wien weilende Singhalesenkaravane. Original-

zeidnung von Gustav Marx. Joseph Weiser. Die Reiter- siatue tes Generals Dufour in Genf. Nah einer vhotograpbiscen Aufnahme. Die Nicten des Kardinals. Na cinem Gemälde von Joseph Weiser. Konrad Krpolls Uniorédenkmal der Pfälzer Protestanten in der Stiftskirbe zu Kaiserélautern. Nach einer photographisden Aufnahme. Bilder aus Abessinien. 2 Abbil- dungen. Na Skizzen des Afrikareisenden Dr. Anton Stecker. 1) Der Cbolé-See. 2) Der Wontschi-See. Ernst Sch@&maler, T am 13. Juni. Ungebetene Gäste. Nach einem Gemälde von Friß Sonderland. Nah eirer Photographie aus dem Verlage von Wilh. Otto in Düsseldorf. Little Duck, dec Gewinner des Grand Prix de Paris 1884, Wappen der Tranëêvaal-Republik, Poly- tednise Mittheilungen: Hobeisens Fernrohrmedaillon. Favorit- Klappmöbel (2 Figuren). __ Gewerbe und Handel.

_ Vom obers&lesiscben Steinkohlenmarkt beridtet die „Swlisische Ztg.*: Der Umschlag der Witterung in eine entschieden sommerliche hat nit verfehlt, dem Versandt von Kohlen aller Art günstigen Vorschub zu leisten und den Gruben zablreibe Aufträge zu- zuführen, zu welcen der Ziegeleibetrieb wie aub bereits der zukünf- tige Bedarf der Zuckerfabriken beiträgt; namentli naÞ den böhmi- \cen, öôsterrei&iiben und ungariswen Distrikten ift ein lebbafter Ab- jaß gerichtet. Mit den Beständen der Kokblenhbalden dürften die Gruben bald geräumt haben, da die Verfrahtung ven Regickohlen für die Eisenbahnstationen begonnen hat, Der anhaltenden Nachfraze für kleinere Kohlenfortimerte wird demnächst noch in ausgiebizerem Maße genügt werden, infofern auf der Mathildegrube cine neue Râtteranlage von bedeutenden Dimersionen und nab neuestem Systeme in der Errichtung begriffen ist, Für Kokeskoblen und Kokes erbâlt sib ein unverminderter Begehr, welcber bei gleich- bleibenden Verhältnissen tazu führen dürste, der Gewinnung von Backoblen in den an die zur Zeit renommirten Gruben angrenzenden Feldern näber zu treten. Die Preise für sämmilicbe Koblen und Kokeëprodukte vermocten si auf ihrer bisherigen Höhe zu erbalten. ___— Die „New-Yorker Handels-Zeitung“ schreibt in ihrem vom 27. v. Mts. datirten Woch enberibt: Getreide Provisionen, Baumwolle, P.troleum und Werthpapiere, furz alle Kommoditäten, die vordem von der Spekulation allzu hoc getrieben worden, baben in der verflossenen Woche einer weiteren Preis- depression unterlegen. Nicht nur die Spekulanten selbst, sondern aub die Banken, welche ihnen das Geld zur Ausführung ihrer Pläne vorgeschosien, sehen sih mehr und mehr gezwungen, sib à tout prix der von ibnen üternommenen Bürden zu entledigen, je weiter fh der Werth derselben unter ihren Händen verringert. Wir baben bereits früher hervorgehoben, daß unser solider Kaufmannéstand, wenn er aub natürliderweise unter der vor sid gehenden immensen Liguidation mit zu leiden hat, do rur verbältnißmäßig wenig davon berührt wird und daß es die großen Kavitalisten und Svekulanten sind, welche von der Krisis am bärtesten betroffen werden. Am Geldmarkt versteiften sich in Folge der fiebecisben Aufregung, wele an der Fondsbörse berrsbte und alle Finanzinstitute zur weiteren Eir.shränkung ihrer Reports veranlaßte während hingegen einzelne bedeutende-Börsen-Matadore bebufs Auf- rebterbaltung ihrer Positionen großer Baarmittel bedurften die Call Loan Raten vorübergehend auf 12—15% p. a.; dies bielt aber nit lange an, und ging die Zinêrate on call bald wieder auf 4— 69% dann auf 2—4% zurückd, indeß nur gegen allerbestes Untervfand. Darleben auf bestimmte Termine waren nur für unbedingt feine Firmen erhâltli, zu 43—53 9% p. a. Am Waaren- und Produfkten- markt ist das Geschäft in einzelnen Branchen wieder ziemli be- friedigend gewesen, muß aber im Ganzen genommen als ruhig be- zeidnet werden. Brodstoffe batten vorwiegend weibende Tendenz. Für Mais zeigte si wieder rege Erportfrage, während Weizen na dieser Richtung nicht ganz soviel Beachtung gefunden hat, wie in der Vorwoche. Am Mehblmarkt gab si eine lebhaftere Stimmung kund. Frachten haben bei zunehmendem Begehr für Fahrzeuge angezogen. Baumwolle in diéponibler Waare bleibt für Export begehrt und

bat aud mehr Frage Seitens einheimisher Spinner gehabt, ist aber ebenso wie Termine abermals ziemlich bedeutend im Werthe zurückg-gangen. Der Wollmarkt war bei anhaltend sch{leppender Frage williger. Brasil Kaffees verkehrten troß stillem Geschäft in ftetiger Haltung, während rcins{meckende Sorten mäßig lebhaft und , fet waren. Ro b-

zucder ist nab dem lebhaften Gesckäft in der Vorwoche wieder flau gewesen. Am Theemarkt bewegte sih die Frage abermals in sehr engen Grenzen, da Käufer ihren Bedarf größtentheils auf Auktion dedten. Provisionen haben eine weitcre fehr bedeutende Einbuße erlitten, die aber bis jeßt keine wesentli&e Belebung des legitimen

* worfen zu werden, so ist dies scriftlid zu bescheinigen.

Wote erzielten Avance nicht behaupten; für Harz mate sich eine befsere Stimmung geltend. Raf. Petroleum preishaltend und rubig. United Pipe Line Certificates konnten den in den leßten Tagen erzielten Avanz nit behaupten und {loffen in flauer Tendenz. Der Import fremder Webstoffe beträgt für die heute beendete Wodtbe 1 477 950 Doll. gegen 2289 337 DoU. in der Parallelwohe des Vorjahres.

__ Amsterdam, 9. Juli. (W. T. B.) In der beute von der niederländishenHandelsgesellschaft abgehaltenen Auktion von Surinamzucker wurden 98 Boucauts zu 17} à 18} Cts. und 15 Sâdcke à 213 Cts. verkauft. 599 Säcke wurden zurückgezogen.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 10. Juli. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Rhein“ ift gestern Abend 11 Uhr in New-York angekommen.

Hamburg, 9. Juli. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rhaetia“ der Hamburg-Amerikanishen Padcetfahrts- Aktiengesellschaft is, von New-York kommend, heute Nach- mittag 4 Uhr auf der Elbe eingetroffen.

Sanitätswesen und Quarantänewesen. Quarantänemaßregeln Ausbruch{bs der Cholerakrankhbeit in Toulon und Marseille. __ Laut Anordnung der griechischen Regierung haben sich sämmt- [iche aus Marscille und allen französischen Mitelmeerbäfen kommenden Provenienzen von jeßt aber ciner 11 tägigen Quarantäne zu unter- werfen; bei Briefen und fonstigen Postsendungen sollen die in Bezug auf Detinfektion bestehenden Vorsriften zur Anwendung gelangen. Für sämmtliche Provenienzen aus Algier ift von der grieisben ees cine Beobachtungtquarantäne von 5 Tagen festgeseßt worden. Aus Marokko, Tripolis, der Türkei und Indien stammende Hadern und Kleider werden im Lazareth zu Fiume wie sehr ver- dâchtige Waaren und Gegenstände behandelt. Die italienische Regierung hat unterm 30. Juri Folgendes angeordnet: L

Die aus den franzôsisben Häfen des Mittelmeeres, aus Algier und der Residenz von Tunis kommenden Schiffe werden in Sizilien, Sardinien und auf den angrenzenden Inseln zum freien Verkebr nit zugelassen, wenn fie nit vorber die vorgeschriebene Quarartäne in einem Lazareth des Königreichs oder im Hafen von Gaceta oder San Steffano abgehalten haben.

aus Anlaß des

_ Die Pasfsagier-Dampfkoote, welbe vom 2. Juli ab von dem italieniscen Festlande nach Sizilicn, Sardinien und den anarenzenden Inseln geben, werden dort zum freien Verkehr nit zugelassen, wenn sie nit vorber eine regelmäßige Observaticné-CQuarantäre von 10 Tagen entweder in dew Hafcn ron Gaeta, wenn sie na Sizilien oder in dem Hafen von San Stéiffano, wenn sie nah Sardinien gehen, abgehalten Haben. 3

Die genannten Dampfschiffe sind verpflichtet, einen Hafenoffizier und einen Marinearzt an Bord zu nebmen, und werden überdies von einem Kriegssciffe überwaht. Währerd der Quarantäneperiode müßen die vorgeschriebenen bvgienishen Maßregeln an Bord des Sciffes ausgeführt werden, wie Auelüften sämmtliher an Bord befindlichen, der Mannschaft und den Passagieren gebörigen Effekten Waschen und Desginfiziren derjenigen Gegenstände, welde als den bygieniscen Vorschriften nit entsprebend vorgefunden werden, die Auélüftung und Dekinfizirung des inneren Scbiffsraums, das Um- laden der Ladung, insoweit deren Beschaffenbcit es bedingt und es na dem Urtheil des Arztes nothwendig erscheint. )

4

Daß die vorges{riebere Quarantäne-Periode wirkli abgehalten worden, darüber muß dur ein Attest der Sanitätsbehörde des Ab- gangéhafens oder derjenigen von Gaeta und San Steffano oder dur die im Arnkunftshafen von den an Bord des Swiffes befindlichen Hafen-Offizier und Arzt zu machende Meldung der Beweis erbracht werden.

A = 5,

Segel schiffe sowie aub Transport schiffe ohne Passagiere, welbe vom 2. Juli an rom italicnisben Festlande abgehen, werden in Sizilien und Sardinien und den umliegenden Inseln zum freien Verkehr nur zugelaffen, wenn sie vorber eine regelrebte Observationëquarantäne von 10 Taxen in dem Abfabrtéhafen oder eirem Zwischenhafen ab- gehalten baben, und in dem betreffenden Hafen ein Sanitätsoffizier 1. Klafie amtlid funktioritt, unter dessen Aufsicht sie die laut Art. 3 vergescrietenen hygieniscken MSRCOA auszuführen baben. :

Sobald während der Quarart.ireperiode an Bord eines der in der Objervationé- Quarantäne liegenden Sciffe ein Cholerafall, oder cine ähnlide verdäctige Krankheit vorkommt, is das betreffende Scifff sofort in ein Lazareth zu dirigiren, um daselbst der vorge- \criebenen 20 tägigen Quarantäne unterworfen zu werden.

(. __ Die na Sizilien, Sardinien und den umliegenden Inseln be- stimmte Korrespondenz muß während der Quarantäneperiode einer regelmäßigen Detinfcktion unterzogen werden.

8

Bis auf Weiteres ift es verboten, von dem italienishen Festlande nach dea vorerwähnten Inseln Lumpen, alte ungewaschene Kleider Knowen, Horn- und Hufspäne, Thierreste und Dünger auszuführen. 4 e Die \chwedische Regierung hat am 4. Juli Nacbstehendes

Sciffe, welde von einem französishen Hafen am Mittelmeer abgegangen find oder während der Reise einen solhen Hafen ange- laufen haben, sollen, bevor eine Berübrung mit dem \chwediscen Lande oder dessen Bewohnern stattfinden darf, den Quarantäneplatz Känsò anlaufen, um von dem Quarantäne-Arzt in Bezug auf ibren Eig Laud an S E p N, und soll jedes Si, welbes einen anderen Hafen anzulaufen versu&bt, soglei Känss verwiesen werden. i E E es _Ergiebt sib bei der Untersuung, daß das Sciff während der Reise Cholerakranke oder an der Cholera oder einer als Cholera verdächtigen Krankheit Gestorbene an Bord gehabt hat, oder solce bei der Ankunft nod am Bord hat, oder daß es mit Sciffen, auf denen sid Cholerakranke befunden haben, in Berührung ge- wesen ist, so soll das Schiff mit Besaßung und Passagieren sechs Tage hindur in Quarantäne bleiben, welche Zeit sür Sciffe auf welchen bei der Ankunft bei Känsö si Cholerakranke befinden oder die Cholera auëbricht oder Personen an dieser Krankheit sterben von dem Tage an, an welcem der leßte Kranke oder Todte rom Swiffffe entfernt wird, bei anderen jedo vom Tage der Ankunft an Err werden soll.

_Kann nach dem Ergebniß der Unterfubung ein Schif sei Bestimmungsort abgeben, obne den T tin A ‘ales

Im Uebrigen follen die Bestimmungen der V

m Uedr| Uen die Besti ! erordnung vom

19. März 1875, betreffend die Maßregeln gegen die Einschleppung

D reti ansteckender Krankheiten, fortdauernd in Giltigkeit

Messina, den 6. Zuli. Die Briefpost zwise f

elsina, den 6. Juli. Die [post zwi)cen dem Festlande

und Sizilien über Regaio ist aufgehoben und kommt iu ior a

lid über Gaeta na Messina und Palermo.

Verlin, 10. Juli 1884.

Der gestrigen letzten Auffü Therese K i S | Letz ufführung von „Therese Krones“ mit Fr. Marie Geisftinger im Neuen Friedri Wilhel mftäbtiit en Ee ertee

Verkehrs in Scmalz und anderen in dieses Gebiet gehörenden Arti- keln mit sich gebraht hat. Terpentin konnte einen Anfangs der

wohnte Se. Königlicde Hoheit der Prinz Georg bei. Das Haus

¡eihnete die Künsilerin für die unübertrefflibe Wiedergabe G rolle in jeder Weise aus. Morgen (Freitag) gebt er A student* mit Hrn. Weihmann als Simon Rymanowicz in Scene Im Belle-Alliance-Theater geht am Sonnabend 4aktige Lustspiel „Die Wilden“, von Ecnst Wichert, zum erften und zwar mit den Damen Frl. Fröblid, Hauffe, Piquet, Frau H und den Herren Zink, Schulz, Steinar, Dorn und Stra mana den Hauptrollen in Scene. Im Sommergarten findet ü etmorza das erste Sommernawtsfest statt, bei welbem das Musikcorps Es È F. B E die Haué zte ‘ie die beliebten Wiener Duettiften, Herren mu u. f. w. bis 12 Uhr Nachts konzertiren. 9nd Sia

Literarische Neuigkeiten und periodishe Sthrift:z

Deutsches Grundeigenthum. Nr. 27. nhalt : Retbtéverbältniß der Berliner Grundstücks- und Gypoîhefen n.2 Wie man mit Hppothekenbanken si ein Haus baut. S; gegen Wandfeucbtigkeit und Kellernäfse. Aus den Hauébesite Vereinen. Lokales und Kommunales. Vermischtes. Subbzi,,

iee. is de bibaf P eutsche Landwirthschaftlihe Presse. Nr. 52. 5, halt: Die absoluten Fischerei-Schonzeiten. Boa Max v. d. Bors Berneuchen I. Feuilleton. Ueber das Leben im Meer Und fei Beziehungen zum Festland. Von C. Graf v. Wartensleben in Rheins, berg (Fortseßung). —.Haus8wirthschaft. Wirthstaftéplaudereien t Landwirthfrauen. Viebhbaus ‘auf Düffin Mecklenburz) Mitgetbeilt von Baurath Engel-Berlin (mit Abbild.) Der Roger, Stengelbrand, Urocystis occuita. Von Prof. Dr. L. Wittmack. Correspondenzen: Stbwerin i. M. Aus Rumänien. Paris, Rundschau. Ausstellungen. Literatur. Landwirtbscaftliz Lehranstalten. Miscellen Sprechfaal. Handel und Verkeke _ Die Sparkasse. Nr. 57. Jnhalt: Das Sparkasi, wesen Württembergs. Der Privat-Feuerversiberungsbetrieh dz Sccietäten. Postsparkafsen in Italien. Schulsparkafsen in Ux garn. Depotsce Hypothekenbanken. Preuß. Konsols. Zins herabseßung Englands. Verkehrtwesen: Tabelle xach der neux Maß- und Gewichtsordrung. Drucksachen zur Einsiht uz) abonnirte Drucksacben aus der Schweiz. Postalisbes Geis betr. Hvpotheken-Garantie im ehemaligen Appellation8geribtsbei! Cöln, vom 17. Mai 1884. Subhastationen in Preußen. Di Fabrifation der Goldmünzen. Literatur: Otto Haupt, Währunzs politik und Münzstatistik. Briefkasten für Verbandsmitgliedec. Boris Amen. L esundhbeit, Zeitschrift für öffentlibe und private Hygiei Nr. 10. S Inhalt: Originale: Geschichte des Seme R A Berlin. (Schluß.) Von Kapt. Liernur. Uebersihten : Logirbäuse für die Armen. Raudtbelästigung. Zuschriften: Aus Berlin; Medizin. : Kongreß. (Forts) Heilquellen, Bäder, Kurort: 13) Tarasp-Sculs. 14) Linda-Pausa. Besprechungen : Kornfil Handbub der gerichtlidben Medizin. Birnbaum, Prüfung de Nahrungsmittel. Michaelis, Gegen beginnende S{windsuckt. Zur Kanalisatiorsfrage. _ Feuilleton: „Ges{wänzte Menscher“, Von Prof. Reclam. Versciedenes. Anzeigen. Ges undheit. Zeitschrift für öffentlibe und private Hygieirt, Nr. 11. Inhalt : Originale: Ansteckungékrast, Erblichkeit, Heilunz der Lungentuberkulose von Dr. Günzburg. Uebersihten: Virchow neueste Veröffentlibung über Trichinen, Heilquellen, Bäder, Kur orte: Der Sólesisbe Bâdertag. Besprebungen neuer Schriften: Krause, Seeluft. Harnack-Bucbkbeim, Arzneimittellehre. Bäder

Almanaw. Hensel, Impfen beißt Irren. Feuilleton : Kurort: Wüstlinge. Verschiedenes. Anzeigen. L Die landwirthschaftlihen Versuchs - Stationer.

XXYR. Band, Heft 5. Inhalt: Mittheilungen aus dem lard- wirthscaftlihen Versuchs-Laboratorium der Königlichen Veterinär- und Landbau-Hobschule zu Kopenhagen: Eine Arbeitsprüfung mit Centrifuae. Von N. I. Fjord. Die bei der Centrifugenprüfung ée: nußten Dynamometer , bes{brieben von C. Borch. Mittheilungen aus der pflanzenpbvsiologishen Versuchsstation Tharand: Unter ounaea über die rbe w e Blei und Zink im vflany iden Organismus. on Prof. Dr. F. e Bler und Dr H Will, f &. Nobbe, Dr. P. Baeßler u _ Friedreichs Blätter für gerihtlihe Medizin und Sanitätspolizei. Heft TV. Inhalt: Ueber die näbsta Folgen s{chwerer S®ädelverlezungen in Bezug auf bewußte Hand- lungen der Verleßten. Von Prof. Dr. Carl Emmert in Vern. 1. Ab- theilung. Th, Ribot, les Maladies de la Volonté, Paris 1883, Auéführlibes Referat über dieses vorzüglide Werk von Dr. Otte Theodor Houen, Gericbtsarzt in Bremen. Die sanitären Zuftände der Quesilber-Spiegelbelegen in Fürth. Im Auftrage und mit Hülf: des ärztlichen Bezirkävereins Fürth, bearbeitet von Dr. Wilbelm

Maver in Fürth; Fortseßung und Schluß. Aus der geriteärzt liden Praxis von Dr. Rebm, Königl. Landgerichts-Arzt in Rezent- burg. Rezensionen und Referate.

Allgemeine Auëgabe der „Social-Correspondenz“. Nr. N. Inhalt: Die Aufgabe der Kirbe in den sozialen Kämpfen. Der Volkébildungêvereinstag in Görliß. Der Frühshoppen. Behördliches Einschreiten gegen die Trunksuht. Arbeiterunfall ir der Trunkenheit. Kunstgewerblicher Unterricht in einer Besserune® anstalt. Gewerberechtlihes und Sozialpolitishes aus Oesterreid, Arbeiterverbältrifse.

Centralblatt für die Interessen der Volkswirtt-

\chaft. Nr. 7. Inhalt: Die Insel Borneo. (Sulu-Archipel.) Von Lopez Lapuya. Politische Uebersicht. Die Konfektion und der Zolltarif von 1879. Aus Südafrika, Weberverband für Westfalen, Rheinland, Hannover und die angrenzenden Bezirke. 2 r Debatte über die Dampfervorlage. Mittheilungen. Inserate.

Die Arbeiter-Versorgung. Nr. 13. Inhalt: Zur Autführung des Reich8gefezes vom 15. Juni 1883, p Dire Bürgermeister Obly-Darmstadt. Normalstatuten für Baukranker- faffen (S{luß). Zwei Berechnungen über die Rechnungsresultatt einer Kreis- und Amts-Ortskrankeakafse. Korrespondenzen. Ste L Lungen E G und Recbtêwissenschaft.

riefkasten. Die Materialien des Gesetzes, b i nken! E der Arbeiter (Anlage). i S E

ic Sonntagsruhe. JIlluftrirtes Volksblatt für Stadt urè Land. Nr. 26. Inhalt: Die Rosen von Charlottenbof. Erzählunz von I. Isenbeck. (Scluß.) Eine Juni-Plauderei. (Sluß.) De fünfte deutsche Lebrertag in Görliß vom 2. bis 5. Juni. Ueber Me E E ine eden auf dem Lande. Von einen

etmariscen Geistliben. Sein oder Nichtsein. sau der Weltereignisse. Reich#post. Vermif bes. A Illustrirte Berliner Wochenschrift „Der Bär“, Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin W., redigirt von Emi Dominik. Nr. 41. 10. Jahrgang. Inhalt: Ihr Kismet, Erzät' lung von A. von Senten. (Fortseßzung.) Straußberg, von A. Trinius. (S@luß.) Die Kaiserlihe Hofkfübe zu Berlin. (Sbluß, mit Illustratienen). Urspruna der Spielkarten. Wissenschaft und Kunst in Alt-Berlin, von Oëkar Schwebel. Dit Eismaschinen (mit JIllustration). Professor Dr. Droyvsen (mit Porträt). Victoria-Theater. Eine Kaiserin als Mitglied der Berliner Akademie der Künste. Alte Gemälde. Baupolizti E Kurfürstendamm-Gefellshaft. Brief- und Fragekasten.

Redacteur: Niedel.

Berlin;

Verlag der Expedition (Solz) Druck: W. El3ner. Sechs Beilagen

war troß der hohen Temperatur sehr gut besucht, und das Publikum

(eins{ließlih Börsen-Beilage).

X 160.

Deutsches Reich.

Unfallversiherungsgeseßs8. Vom 6. Jult 1884.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. i verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstages, was folgt :

L. Allgemeine Bestimmungen. Umfang A DELMEE R

Alle in Bergwerken, Salinen , Aufbereitungsanstalten, Steinbrühen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bau- hôfen , sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, lehtere sofern ihr ZJahres- arbeitsverdiens an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe ih ereignenden Unfälle nah Maßgabe der Bestimmungen dieses

Gesetzes versichert. : i Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche

von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb fich auf die Ausführung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Stein- hauer- und Brunnenarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe be- schäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeitern, « i :

Den im Absay 1 aufgeführten gelten im Sinne dieîes Gesetzes diejenigen Betriebe glei, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Lust u. \. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung fommen, mit Ausnahme der land- und forstwirthschaftlichen ni&t unter den Absay 1 fallenden Nebenbetriebe, sowie der- jenigen Betriebe, für welhe nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benugt wird.

Jm Uebrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses Ge- seßes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bear- beitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig auêgeführt wird, und in welchen zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiter regelmäßia beschäftigt werden, owie Betriebe, in welhen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände ge- werbsmäßig erzeugt werden. :

Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dieses Gesehes anzusehen sind, entscheidet das Reichs-Versicherungs- amt (S8. 87 ff.). L

Auf gewerblihe Anlagen, Eisenbahn- und Schiffahrts- betriebe, welhe wesentlihe Bestandtheile eines der vorbezeich- neten Betriebe sind, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes ebenfalls Anwendung.

Für solche unter die Vorschrift des S. 1 fallende Betriebe, welhe mit Unfallgefahr für die darin beschäftigten Personen niht verknüpft sind, kann durch Beschluß des Bundesraths die Versiherungêpflicht au2geschlo}ssen werden.

Arbeiter und Betriebsbeamte in anderen, nicht unter Absat 2 fallenden, auf die Ausführung von Bauarbeiten si erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Vundes- raths für verficherungspflihlig erklärt werden.

9

J: 4 2 / Dur statutarishe Bejtimmung (L. 16 f.) kann die Versicherungepfliht auf Betriebsbeamte mit einem zweitausend Mark übersteigenden Jahresarbeitsverdienst erstreckt werden. Jn diesem Falle ist bei der Fesistelung der Entschädigung der volle Jahrésarbeitsverdiens| zu Grunde zu legen. S Durch Statut kann ferner bestimmt werden, daß und untér welGen Bedingungen Unternehmer der nah F. 1 ver- siherungepflihtigen Betriebe berehtigt sind, si selbst oder andere nah §. 1 nit versiherungspflihtige Personen gegen die Folgen von Betriebsunfällen zu versichern. Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes. S Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesehes gelten auch Tantièmen und Naturalbezüge. Der Werth der leßteren ist nah Ortsdur&schnittspreisen in Ansatz zu bringen. i Als Jahresarbeitsverdienst gilt, soweit sich derselbe nicht aus mindestens wocenweise fixirten Beträgen zusammenfeßt, das Dreihundertfahe des durGhschnittlihen täglihen Arbeits- verdienstes, Für Arbeiter in Betrieben, in welchen die übliche Betriebêweise für den das ganze Jahr regelmäßig beshäf- tigten Arbeiter eine höhere oder niedrigere Zahl von Arbeits- tagen ergiebt, wird diese Zahl statt der Zahl dreihundert der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes zu Grunde gelegt. Bei jugendlichen Arbeitern und solchen Personen, welche wegen noch nit beendigter Ausbildung keinen oder einen geringen Lohn beziehen, gilt als Jahresarbeitsverdienst das Dreihundertfa&e des von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde für Erwac)ene fest- geseßten ortsübliten Tagelohns gewöhnliher Tagearbeiter (§. 8 des Geseßes, betreffend die Krankenversicherung der Ar- beiter, vom 15. Juni 1883).

Reichs-, Staats- und Kommunalbeamte.

. 4. __ Auf Beamte, welche in Betriebsverwaltungen des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Kommunalverbandes mit festem Gehalt und Pensionsberehtigung angestellt sind, findet die)es Geseh keine Anwendung.

Gegen stand der Versicherung und Umfang der Entshädigung. B. D.

Gegenstand der Versicherung ist der nah Maßgabe der natfolgenden Bestimmungen zu bemessende Ersaß des Scha- dens, welher durch Körperverleßzung oder Tödtung entsteht.

Der Schadensersaß soll im Falle der Verleßung bestchen :

1) in den Kosten des Heilverfahrens, welhe vom Beginn der vierzehnten Woche nah Eintritt des Unfalls an entstehen ;

2) îin einer dem Verleßten vom Beginn der vierzehnten Woche nah Eintritt des Unfalls an für die Dauer der Er- werbêunfähigkeit zu gewährenden Rente. :

Die Rente ist nah Maßgabe desjenigen Arbeitsverdienstes

Erste Veilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 10. Juli

seiner Beschäftigung Unfall si ereignete, an Gehalt oder für den Arbeitstag bezogen hat (S. 3),

kommt.

Jahr, von dem Unfalle zurückgere{net,

haben. A Ecreicht dieser der höheren Verwaltungsbehörde

8 des vo

lohn gewöhnlicher Tagearbeiter (Z- die Krankenversicerung der Arbeiter,

Die Rente beträgt: verdienstes ; dem Maße der verbliebenen

beigeführt hat. E E a E Die Berufêgenossenschaften (F. 9) sind dadur erwachsenden Kosten die Fürjorg über den Beginn der vierzehnten Woche

gilt als Ersag der im

sofern nit höhere Auswendungen n

Streitigkeiten, welche aus

versiherungsgeseßes entschieden.

bis zum Ablauf ) welches den durch einen Betriebsunfall auf Grund des Krankenversicherungsge auf mindestens zwei Drittel des bei der

renz zwischen diesen zwei Dritteln und

welchem der Unfall si ereignet hat. dieser Bestimmung erforderlichen Reichs-Versicherungzamt.

des Krankenversiherungsgeseßes

Mitteln zu leisten.

Streitigkeiten, welhe aus Anlaß der

Fällen des leßtvorhergehenden Absazes Krankenkassen des Beschästigungsortes behörde.

8. 6

zu leisten :

Verdienstes, jedoch mindestens dreißig 2) eine den Hinterbliebenen des

Dieselbe beträgt: 5 a, für die Wiitwe des Getödteten b

jahre fünfzehn Prozent und, wenn das ist oder wird, zwanzig Prozent des Arb Die Renten der Wittwen und de

den dreifachen Betrag ihrer Jahresrente

bis zum Wegfall der Bedürftigkeit Arbeitsverdien|stes.

handen sind, fo wird die Rente den eltern gewährt.

Wenn die unter b neten Berechtigten konkurriren, Anspru nur, soweit für die

jo Die Hinterbliebenen eines

spruch auf die Rente.

bis zum beendigten Heilverfahren freie

zu ber echnen, den der Verleßte während des leßten Jahres

in dem Betriebe, Lohn durchschnittlich wobei der vier Mark übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung

War der Verleßzte in dem Betriebe niht ein volles

der Betrag zu Grunde legen, welchen während dieses raums Arbeiter derselben Art in demselben Betriebe oder in benachbarten gleichartigen Betrieben durthschnittlih bezogen

Ardeitsverdienst (Absaß 3 und 4) den von 2 nah Anhörung der Ge- meindebehörde für Erwachsene festgeseßten ortsüblichen Tage-

nicht, so ist der leßtere der Berehnung zu Grunde zu legen.

a, im Falle völliger Erwerbsunfähig l derselben sehsundsech8zig zwei Drittel Prozent des Arbeits-

b. im Falle theilweiser Erwerbsunfäh derselben einen Bruththeil der Rente unter a, welcher na Erwerbsfähigkeit zu bemessen 11; Dem Verlezten und seinen Hinterbliebenen steht ein Anspru ni&t zu, wenn er den Betrievsunfall vorsäzlih Her-

kasse, welcher der Verleßte angehört, gegen Eritattung der ihr

endigung des Heilverfahrens zu übertragen. 8. 6 Absag 1 Ziffer 1 des Krankten- versi&erungsgeseßes bezeihneten Leistungen die Hälfte des in jenem Gesetze bestimmten Mindestbetrages

Anlaß dieser Bestimmung zwischen den Berufsgenofsenschafsten und den Krankenkassen entstehen, werden nach Maßgabe des §. 58 Abjay 2 des Kranften-

Von Beginn der fünften Woche nah Eintritt des Unfalls der dreizehnten Woche isl das

zu Grunde gelegten Arveitslohnes zu bemeFen,

statutengemäß zu gewährenden niedrigeren Krankengelde ist der betheiligten Krankenftasje (Gemeinde-Krankenversicherung) von dem Unternehmer desjenigen Betriebes zu erstatten, n Die zur Ausführung Vorshriften

Den na §. 1 versicherten Personen, wel 5 den Bestimmungen des Krankenversicherungêge)eßes versichert sind, hat der Betrieb2unternehmer die in den SS. 6 und 7 vorgesehenen Unterstüßungen einscießlih des aus dem vorhergehenden Absaße sih ergeben: den Mehrbetrages für die ersten dreizehn Wochen aus eigenen

gehenden Absäßen enthaltenen Bestimmungen unter den Be- theiligten entstehen, werden nah Maßgabe des F. 58 Absatz 1 des Krankenversiherung2geseßes entschieden,

Im Falle der Tödtung ist als SHadensersaß außerdem

1) als Ersaß der Beerdigungskosten das Zwanzigfache des nach §8. 5 Abjat 3 bis 5 für den Es ermittelten Part, Getödteten vom Todes: tage an zu gewährende Rente, welhe nah den Vorschriften des 8. 5 Abjay 3 tis 5 zu berenen ist,

Wiederverheirathung zwanzig Prozent, für jedes hinterbliebene vaterlose Kind bis zu dessen zurückgelegtem fünfzehnten Lebens:

sammen sechszig Prozent des Arbeitsverdienstes nicht über- steigen ; ergiebt sih ein höherer Betrag, so werden die ein- zelnen Renten in gleihem Verhältnisse gekürzt. : i

Im Falle der Wiederverheirathung erhält die Wittwe

Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nah dem Unfalle geschlossen worden Wt; b. für Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr

einziger Ernährer war, für die Zeit bi Wenn mehrere der unter b benannten Berechtigten vor-

bezeihneten mit den unter a bezeich: haben die ersteren einen

leßteren der Höchstbetrag der

Rente niht in Anspruch genommen wird, i Ausländers, welhe zur Zeit

des Unfalls niht im Jnlande wohnten,

E Es An Stelle der im §. 5 vorgeschriebenen Leistungen kann

in einem Krankenhause gewährt werden und zwar: 1) für Verunglückte, w einem Mitgliede ihrer Familie wohnen,

welche verheirathet

in welche-m der

bescäftigt, so ist Zeit-

Gesetzes, betreffend m 15. Juni 1883)

keit für die Dauer

igkeit sür die Dauer

na

befugt, der Kranken- e für den Verleßten

hinaus bis zur Be- In diesem Falle

des Krankengeldes, ahgewiesen werden.

Krankengeld, verleßzten Personen seßes gewährt wird, Berechnung desselben Die Difsse- dem geseßlich oder

erläßt das

welGe nicht nah

in den beiden vorher-

und zwar in den von der für Orts zuständigen Aufsichts-

is zu deren Tode oder

Kind auch mutterlos eitsverdienstes._ r Kinder dürfen zu-

als Abfindung.

5 zu ihrem Tode oder 4. M 6 zwanzig Prozent des

Eltern vor den Groß:

haben keinen An-

Kur und Verpflegung

sind oder bei

Staats-Anzeiger. 184.

oder unabhängig von derselben, wenn die Art der Berlesung

Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung ellt,

denen in der Familie niht genügt werden fann ;

2) für sonstige Verunglücte in allen Fällen.

Für die Zeit der Verpflegung des Verunglückten in dem Krankenhause steht den im §. 6 Ziffer 2 bezeihneten Ange- hörigen desselben die daselbst angegebene Rente insoweit zu, als sie auf dieselbe im Falle des Todes des Verleßten einen Anspru haben würden.

Verhältniß zu Krankenkassen, Armen-

verbänden 2.

Ss. 8,

Die Verpflittung der eingeschriebenen Hülfskasen, sowie der sonstigen Kranken-, Sterbe-, Jnvaliden- und anderen Unterstüßungskafsen, den von Betriebsunfällen betroffenen Arbeitern und Betriebsbeamten, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen Unterfiüßungen zu gewähren, jowie die Ver- pflihtung von Gemeinden oder Armenverbänden zur Unter- stüßung hülfsbedürftiger Personen wird durch dieses Geseß nit berührt. Soweit auf Grund solcher Verpflihtung Unter- stüßungen in Fällen gewährt sind, in welchen dem Unterstüßten nach Maßgabe dieses Gesezes ein Entschädigungsanspruh zusteht, geht der leztere bis zum Betrage der geleisteten Unterstüßung auf die Kassen, die Gemeinden oder die Armen- verbände über, von welhen die Unterstüßung gewährt worden ist. Das Gleiche gilt von den Betriebsunternehmern und Kassen, welche die den bezeihneten Gemeinden und Armen- verbänden obliegende Verpflichtung zur Unterstüßung auf Grund geseßliher Vorschrift erfüllt haben.

Träger der Versicherung (Berufsgenosfsen-

schaften).

8. 9.

Die Versicherung erfolgt auf Gegenseitigkeit durch die Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe, welhe zu diesem Zweck in Berufsgenossenschaften vereinigt werden. Die Berufägenossenshaften sind für bestimmte Bezirke zu bilden und umfassen innerhalb derselben alle Betriebe derjenigen Jndustriezweige, für welche sie errichtet sind, Als Unternehmer gilt Derjenige, für dessen ReGnung der Betrieb erfolgt. : Betriebe, welhe wesentliße Bestandtheile verschieden- artiger Jndustriezweige umfassen, sind derjenigen Berufs- genossenschaft zuzutheilen, welher der Hauptbetrieb angehört. Die Berufsgenossenshasten können unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden, S Für die Verbindlichkeiten der Berufêgenofsenschast haftet den Gläubigern derselben nur das Genossenschastsvermögen.

Aufbringung der Mittel. 8. 10.

Die Mittel zur Deckung der von den Berufsgenofsen- schaften zu leistenden Entshädigungsbeträge und der Verwal- tungskosten werden dur Beiträge aufgebraht, welHe von den Mitaliedern nach Maßgabe der in ihren Betrieben von den Versicherten verdienten Löhne und Gehälter bezw. des Jahres- arbeitsverdienstes jugendliher und nit ausgebildeter Arbeiter (S. 3 Abj. 3), sowie der statutenmäßigen Gefahrentarife (S. 28) jahrlih umgelegt werden. : i

Löhne und Gehälter, welche während der Beitragsperiode durhscnittlih den Saß von vier Mark täglih übersteigen, fommen mit dem vier Mark übersteigenden Betrage nur zu einem Drittel in Anrechnung. :

Zu anderen Zwecken als zur Deckung der von der Ge- nossenschaft zu leistenden Entshädigungsbeträge und der Ver- waltungskosten, zur Gewährung von Prämien für Rettung Verunglückter und für Abwendung von Unglücksfällen, sowie zur Ansammlung des Reservefonds (F. 18) dürfen wedèr Bei- träge von den Mitgliedern der Genoffenschaft erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen der Genossenschast erfolgen.

j Behufs Beschaffung der zur Bestreitung der Verwaltungs - kosten erforderlihen Mittel können die Berufsgenoßfenshaften von den Mitgliedern für das erste Jahr einen Beitrag im Voraus erheben. Falls das Statut hierüber nichts Anderes bestimmt, erfolgt die Aufbringung dieser Mittel nah Maßgabe der Zahl der von den Mitgliedern in ihren Betrieben beschäf- tigten versiherungspflihtigen Personen (F. 11).

T1. Bildung und Veränderung der Berufs3genosseuschaften.

Ermittelung der versiherungspflihtigen Betriebe. S. 1H,

Jeder Unternehmer eines unter den 8. 1 fallenden Be- triebes hat den leßteren binnen einer von dem Reichs: Ver- siherungsamt zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durhscnittlih darin beschäftigten versiherungspflihtigen Personen bei der unteren Verwaltungs- behörde anzumelden, | T

Für die niht angemeldeten Betriebe hat die untere Ber- waltungsbehörde die Angaben nach ihrer Kenntni der hältnisse zu ergänzen. :

Dieselbe ist befugt, die Unternehmer nit angemeldeter Betriebe zu einer Auskunft darüber innerhalb einer zu be- stimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu ein- hundert Mark anzuhalten. : :

Die untere Verwaltungsbehörde hat ein nah den Gruppen, Klassen und Ordnungen der FReichs-Berufsstatistik geordnetes Verzeichniß sämmtlicher Betriebe ihres Bezirks unter Angabe des Gegenstandes und der Art des Betriebes, sowie der Zahl der darin beschäftigten versicerungspflichtigen Personen aufzustellen. Das Verzeichniß ist der höheren Ver- waltungsbehörde einzureichen und von diejer erforderlichen- falls hinsihtlih der Einreihung der Betriebe in die Gruppen, Klassen und Ordnungen der Reichs-Berufsstatistik zu be-

mit ihrer Zustimmung

richtigen.