1927 / 153 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

{uldverschreibu

auf Verlangen der Deutschen Bank oder

der Schuldnerin verpflichtet, die Teil- chuldverschreibungen lankoindossament zu versehen, /

S 8. Sie i und Zinsen alligfeit Zahlungsmitteln bezahlt. i \huldete Reichsmark ist der in Reichs- währung ausgedrückte Preis von /2790 kg Feingold zu zahlen. Hierbei ist zu- grunde zu legen der Londoner Gold- preis am 15. des der Fälligkeit voran- gehenden Monats oder falls dieser Tag ein Feiertag sein oder an diesem Tage

werden hei

keine Goldnot1z

die nächstvorhera«

Börsennotiz; d deutsche

Währung

Mittelkurs d Berliner London des gle

aus dieser Umrehnung für das Kilo- | der gramm Feingold ein

mehr als RM als RM 2760, shuldete Reichs

geseßlihen Zahlungsmitteln zu ck 9. Die Schuldnerin hat die ein- Teilschuldverschreibungen all-

gelösten

pes einmal

rnihtung der Deutschen Bank nahzu- Die Schuldnerin wird alle die

weisen. ck 10.

TÄsGuldveriüreunzen Bekanntmachungen außer im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger noch bekanntmachen:

im Berliner in der Rheini

Essen-Ruhr in der Kölni Geht eins die

es unzugänglih, so 1 Schuldnerin an dessen Stelle ein anderes an demselben Orte erscheinêndes öffent-

liches Blatt. Einer

Zur rechtlichen

allen Fällen die Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen

Staatsanzeiger 8 11. D

Grundschuld mat Ge

Preise von 1/570 kg Feingold ge-

für die

Berlin, wie folgt eingetragen wird:

1. auf dem gesamten Bergwerksbesiß an erster Stelle,

A. auf dem gesamten Grundbesiß an erster Stelle, mit Ausnahme der

sichert, die

folgenden

Grundbuch von Brambauerx Band 8

Nr. 8 bis mit bi8 mit 167, A

915 216. 219 bis mit 305, 308, 310 bis mir 321, 323 bi8 mit 326, 328, 329, 337, 329, 350 bis mit 356, 378, 428 bis mit 481, 439 bis mit 460, 462 bis mit 466, 469 bis mit 471, 473 bis mit 475, 478, 480 bis mit 483, 485 bis mit 487, 489, 500, 501, 507 bis mit 511;

Grundbuch vo

Nr. 11 þ und 290, auf denen die Grund-

{huld an zwei markt 965 430,9

Die Schuldnerin hat sich der Deuts Bank gegenüber Grundschuld unter 2 vorgehende Be- lastung von RM 95 430,91 bei Zahlung der Forderungen, für die sie bestellt ist, in Höhe des jeweils Es Betrags löschen zu lassen. : Anspruchs wird eine Vormerxrkung in das

Grundbuch ein

Bei Geltendmachung der Grundschuld bestimmt sih dex Wert des Feingoldes auf Grund der Verordnung

nach dem au vom 29, en im Deutschen

Staatsanzeiger zuleßt betanntgegeteneg Londoner Goldpreis, umgerechnet nau; dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der lebten amtlichen Notierung für Bas Ung London vor dem Tage

der Zahlung.

8 12. Aus Deutsche Bank daß in allen Ermessen du

Liegenschaften und Bergwerke die volle

Sicherheit für

lichen Teil der Anleihe auf Antrag ei

weit entlasjen,

1. der Verkaufspreis oder auf Ver-

langen d dur i den

; verein in eer in har d eere (en VOVE | bei der Œssener Crebit-Uofalt, Filiale : f : o er Deutschen Bank, îtn en-Huyr, , 2. ein Betrag von Teilshuldver bei der Kasse der Thvyssen & Co. A.-G.

dem Dk... ischen Sachver wertig Teile im 2% des

Falle der Kündigung der Teil-

Noticrung

besonderen ' der einzelnen Gläubiger bedarf es nicht.

Die Forderungen aus den Teil- \{huldverschreibungen werden durch eine

einen chverständigen zu ermittelnde Wert des aus der Grundschuld zu entlassenden Gegenstandes in Teil- \huldverschreibungen dieser Anleihe

reibungen dieser Anlei bereits tigt ist, di Vie fe oder dem wie zu Wert des e are wenigstens gleihkommt, oder ie Schuldnerin an Stelle des frei- zulassenden Gegenstands einen an- deren Gegenstand mit der Grund- Es zur Gesamthaft mit den rigen mit der Grundschuld be- lasteten Gegenständen neu belastet, vorausgeseßt, daß diese Se der aufzugebenden n ut

reelnglihen Ubieiheteteags

RM 8300000 kann die Deutsche Bank auch freilassen, ohne daß eine der Vorausseßungen zu L zutrifft. Ebenso bedarf es bei der unentgeltlichen Abtretung von Teilflächen zur Anlegung oder Verbreiterung öffentlicher Straßen einer besonderen Leistung der Schuldnerin für die Entlassung aus der Sra na nicht

Keinesfalls darf die Freigabe eines Gegenstandes von der Grundschuld er- sigen, wenn durch das Ausscheiden des tfandstülks aus dem Betriebe der Zu- mean oder die Einheitlichkeit des etriebes wesentlich tört werden würde. 8 13. Die Schuldnerin verpflichtet sich,

ngen sind ihre Jnhaber ei Einlösung mit

in geseßlichen Für jede ge-

Se werden jollte,

ende Londoner j die auf den mit der Grunds be-

¡ie Umrechnung in dit | lasteten Grundstücken und Bergiverken

erfolgt nach den! } befindlihen Gebäude nebst H,

ex leßten amtlichen | Einrichtung und Maschinen ordnungs- ür Auszahlun

mäßig gegen Feuer versichert zu halten und die Auna diefer Us O Deutschen Bank auf Verlangen s eit nachzuweisen. Die Schuldnerin L r Deutschen Bank insbesondere Sicherungsscheine der betreffenden Ver- siherungsgesellshaften beizubringen. Die Deu Bank ist jedo nit ver- pflichtet, bezüglich dieser Versicherung irgendeine Kontrolle auszuüben. 8 14. Falls die Schuldnerin ihren Verpflichtungen aus den Teilshuldver- shreibungen nit pünktlich nachkommt, insbesondere mit der ZaPtung fälliger Zinsen oder fälliger Teilshuldver- \hreibungen in Verzuç gerät, sind die Gläubiger aus den Teilschuldver- ( i ___{schreibungen insgesamt oder auch einzeln Börsen-Courier, Berlin, | berechtigt, ihre Forderungan als fällig \ch-Westfälischen Zeitung, zu betrahten und deren sofortige Zah- lung zu verlangen. Die A ört in diesem Falle mit der Einlösung selbst auf. Stichtag für die Berechnung des gemäß den Anleihebedingungen gye- shuldeten Betrages deutscher Reichs- währung ist alsdann der Zahlungstag. Dieselben Rechtsfolgen treten ein, wenn die gerihtlihe Zwangsver- waltung über die mit der Grundschuld belasteten Grundstücke oder einen Teil davon eröffnet wird, die Schuldnerin gea Betrieb, abgeschen von Streik, Aussperxrung oder Fällen Höherer Ge- walt, länger als sech8 Monate einstellt oder die Schuldnerin ihre Pflicht zu? Feuerversiherung ungeachtet einer Mah- nung dazu nicht erfüllt. Beim Vorliegen der in Absay 1 und 2

ihen Tages. Ergibt si

Preis von nicht 2820 und nicht weniger

so ist i jede ge- marxf eine Reichsmark in hlen.

u vernichten und die

betreffenden

[hen Zeitung, Köln. ser Bl'tter ein oder wird bestimmt die

Benachrichtigung

Wirksamkeit genügt in

über 20 000 000 Gold- Goldmark gleih dem

Deutsche Bank berechtigt, die Grund- {huld zugunsten der Gläubiger geltend zu machen. L & 15. Die Deutsche Bank wird zur Vertreterin der jeweiligen Gläubiger aus den Teilschuldvershreibungen bestellt. Die Deutsche Bank ist berechtigt, die Rechte auszuüben, die noch Î 3 und §7 Absay 3 des Geseves, betreffend die ge- meinsamen Rechte der Besißer der Teil- [Ee Nr MARE vom 4, Dezember 899 einem von der Gläubigerversamm- lung bestellten Vertreter zustehen. Falls die Deutsche Bank die Rechte der Glâu- biger als deren Vertreterin wahrnimmt, ist sie berehtigt, die ihr hierdurch er- wachsenden Kosten den Gläubigern aus den Teilshuldverschreibu:ngen im Ver- hâltnis ihrer Forderungen zur Last zu rechnen und einen entsprechenden Kosten- vorshuß von den Gläubigern einzu® fordern. : L: Die Deutsche Bank ist berechtigt, die ihr übertragene Vertretungsmacht jeder- it mit vierzehntägiger Frist zu kün- igen oder im vollen Umfange oder ge- teilt an einen Dritten zu Übertragen. Die Kündigung geschieht durch Bekannt- machung in den im 10 der Anleihe- bedingungen genannten Blättern. Die Deutsche Bank ist in diesen Fällen be- rehtigt, au die auf ihren Namen ein- getragene Grund\huld ganz oder teil- weise auf einen Dritten zu übertragen. Ueberträgt die Deutsche Bank ihr Amt im vollen Umfang oder geteilt, so hat sie dafür einzustehen, daß der Amts- nachfolger die übertragenen Pflichten in demselben Umfang übernimmt, in dem sie sie selbst gehabt Hat. Sie hat Ver- shulden des Amtsnachfolgers im gleichen Umfang zu vertreten wie ihr eigenes Verschulden, es sei denn, daß sie bei seiner Auswahl die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beobachtet hat. Kündigt sie ihr Amt, so hat sie die Ge- schäfte einer Gläubigervertreterin bis zur Bestellung einer neuen Vertreterin durch eine genäß den Vorschriften des Geseßes vom 4 Dezember 1899 Berne Gläubigerversammlung, längstens jedoch auf die Dauer von sechs Monaten, fort-

zuführen. Die Deutsche Bank haftet daraus, daß sie în ihrex Eigenschaft als Ver-

treterin Erklärungen abagtbt oder nicht abgibt, Maßnahmen trifft oder unter- läßt, nur, wenn sie die Sorgfalt des ordentlihen Kaufmanns offenkundig

Deutsche Bank,

angeführten Vorausseßungen ist die

die Gewerkschaft:

nach jeder Ziehung

Grundstücke: I. ferner die Jahresbilanz

Blatt 311 87, 110 bis mit 119, 121 )4, 205, 209 bis mit 212,

werkenversammlung in

bekanntzugeben, |

können. / i Vrambauer, im Juni 1927.

n Groppenbruch Band 2 Blatt 11

ter Stelle hinter Reihs- 1 eingetragen ist. Z n E L verpflichtet, die Le Sg it E 000, Kreis Dortmund,

Berlin, im Funi 1927.

icherung dieses Deutsche Bauk.

Zur

getragen.

Solange die Anleihe an der Berliner Börse zugelassen ist, verpflichtet sih

1. die in § 6 Abs. Il leßter Saß der Anleihebedingungen vorgesehene Bekanntmachung der 04 ee Nummern innerhalb 14 Tagen u erlassen,

rechuung innerhalb 14 Tagen nach Genehmigung durh die Ge-

dem in § 10 der Anleihebedingungen vor- geschenen Berliner Börsenblatt zu veröffentlichen.

Die “etr dte: v: verpflichtet sich, in Berlin eine Stelle einzurichten und

ci welcher kostenfrei fällige Zins- und Kapitalbeträge sowie

neue Zinsscheinbogen erhoben und etwaige Konvertierungen bewirkt werden

Gewerkschaft des consolidierten Steinkohlenbergwerks Minister Acheubach. Haarmann.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind

NM 15 000 090 6 % durchch nuar 1927 verzinslicher und zu 102 % rückzahlbarer Teil- \chuldverschreibungen auf Feingoldbasis, 1 RM =— 1/2700 ks Feingolv, Stü 13 000 gu le nom. RM 1000 358,42 g Feingold,

Steinkohlenbergwerks Minifter Achenbach zu Brambauer, zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse zugelassen worden,

Hardy «& Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

verleßt hat.

sowie die Gewinn- und Verlust-

rundschuld gesicherter ab 1. Ja-

u je nom. RM 500 179,21 g Fein- ex Gewerkschaft des consolidierten

Dresdner Bauk.

[33130]

_A1s Nachtrag zu der im Deutschen Reichs- und Preußi\den Staatsanzeiger vom 29. März 1927, der Nheinisch-West- täli1chen Zeitung vom 27. März 1927, der Berliner Börsenzeitung vom 26. März 1927 und der Kölnischen Zeitung vom 27. März 1927 veröffentlichten Kündigung

der

40°/6 igen Teilschuldverschreibungen der Gewerkschaft Deutscher Kaiser von 1904

zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1927 geben wir befannt, daß die von uns an- gerufene Spruchstelle den Rückzahlungs- betrag mit RM 131,47 für tede Teil- \huldver\chreibung über PM 1000 zuzüg- lich 39% Zinsen von RM 150 für das Fahr 1927 = RM 450 festgeseßt hat.

1923 (GGM, 1 S. 482) Reichs- und Preußischen

der Grundschuld kann die unter der E R ällen nach ihrem freien die noch haftenden den im Umlauf befind- wahrt bleibt, elne Pfandstücke inso- als entweder: _

vom 1. Juli 1927

ab ¿ er Deutschen Bank der bei der Deutschen Bank in Berlin,

von ihr zu bestimmen- \haf\t in Berlin, bei der Dresdner Bank in Berlin,

Köln,

Verkaufspreis in Mülheim-Ruhr

1 festzustellenden fet Gegen-

der

Neis enden \heinbogen per 1. Juli 1927 ff.

rechte von RM 65 für

schreitet. Die

neubestellte va erfolgt daher mit

l ach |

auten eines von der k zu benennenden

ndigen wenigstens gleich-

den obengenannten Stellen. Mülheim-Nuhr, den 1. Juli 1927. E

Gewerfkscha Necheana icher Kaijer.

Die Auszahlung dieses Betrages erfolgt bei der Direction der Disconto-Gesell-

bei dem A. Schaaffhausen'shen Bank-

gegen Einlieterung der Stücke nebst Zins-

Die Spruchstelle hat uns ferner be- stätigt, daß der von uns in Aussicht ge- nommene Barablösungsbetrag der Genuß- ede Schuld» verschreibung im Nennbetrage von 1000 Reichemark deren Zeitwert nicht unter- Ss der Genuß-| 3.

M 65 für jede| 4. 1000 ebenfalls vom 1. Juli ab bei die

yssen-Hütte, k (rüber Hamborn) S 5. Peribiedenes.

5. Kommanditgesell- haften auf Aïtien, Aktien- gesellshasten und Deutsche Kolonialgesellschasten.

Verlust von Wertpapieren befin-

abteilung 2.

[32824] 9 Deutsch Numänische Eildienst Aktien- gesellschaft in Liquidation zu Berlin. Durch Be\chluß der Generalversamm- lung vom 18. September 1926 ift g Gefellschaft aufgelöst. Wir fordern unjere Gläubiger auf, ihre An}|prüche bei dem Unterzeichneten anzumelden. Berlin, den 1. Juli 1927. Der Liquidator: Helmut Bülow.

Die Vekanntmachungen über den den sich aus\schließlich in Unter-.

[32950] Zweite Aufforderung.

Jn der Generalverjammlung vom 6, Mai 1927 ist bejchlossen worden, das Grund- fapital der Gesell|chaft von NM 600 000 auf NM 60000 dadurh herabzuseßen, daß je zehn Aktien zu einer Aktie zu- sammengelegt werden. A1s Termin, bis zu dem die Aftionäre spätestens ihre Aktien zum Zwecke der Zusammenlegung einzureichen haben, ist vom Aufsichtsrat der 15. September 1927 bestimmt worden. Die Aktionäre unserer Getellschaft werden demgemäß aufgefordert, ihre Aftien nebst Geroinnanteil- und Erneuerungsfchetnen bis {pätestens 15. September 1927 bei der Gesellichaft einzureichen.

Diejenigen Aktien, die bis zu diesem Tage nicht eingereiht sind, sowie die ein- gereichten Aktien, welhe die zum Ersay durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellichaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erflärt.

An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien wird für je zehn alte Aktien eine neue Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien werden für Nechnung der Beteiligten dur die Gesellschast zum Börjenpreis und in Ermangelung eines jolchen durch öffent- liche Versteigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten nach Verhältnis ihres Aktienbesizes ausgezahlt. Frankfurt, Main, den 18. Mat 1927.

Liga Gummiwerke A. G. Der Vorstand.

Ostdeutsche Bau-Aktiengesellschaft,

[32951] Breslau.

Nachdem die auf den 28. Mai d. I.

anberaumte ordentlihe Generalversamm-

lung nicht stattgefunden hat, laden wir unjere Aktionäre erneut

28. Juli d. J., nahm. 4 Uhr, statt-

findenden ordentlichen Generalver-

sammlung ein. Sie findet in den

Räumen der Gesellschaft, Breslau, Kaiser-

Wilhelm-Straße 29, statt.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Ver- lustrechnung für 1926 und ihre Ge- nehmigung.

2, Entlastung von Vorstand und Auf- sichtsrat.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Breslau, den 30. Junt 1927.

Koztzulla.

„Telluria““ Bergbau- und Chemische {32830} Fndustrie A. G., Berlin W. 15, Kurfürstendamm 58. Die Aktionäre un}erer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 30. Juli 1927, nahmittags 2 Uhr, in unjeren Geschäftsräumen, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 53, stattfindenden ersten ordentlichen Generalversammlung er- gebenst eingeladen. Tagesordnung : ;

1, Bericht des Vorstands über die Ge-

schäftslage. 2, Genehmigung der Bilanz mit Ge-

winn- und Verlustrechnung. 3, Entlastung des Vorstands und des

Aufsichtsrats. 4. Autsichtsratswahlen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden entsprechend § 17 unserer Sagzungen darauf hingewiesen, daß fie nur dann \timm- berechtigt sind, wenn sie thre Aktien späte- stens 3 Tage vor der Versammlung bei der Gesellschastskasse oder bei einem Notar unter Angabe der Nummern hinterlegen bezw. bescheinigen lassen. [31970] Browary Huggera Tow. AKec., Poznan (Suggerbrauerei Posen). Die Abstempelung unjerer Aktien über Æ 1000 auf Zloty 1000 exfolgt bei dem Bankhause Smoszewski & Oelsner Kommanditgesellschaft, Berlin W. 950, Tauentzienstr. 14. Gleichzeitig werden gegen Einlieferung der Talons die nenen Dividendenbogen ausgehändigt und die Dividende pro 1924/5 à 5 2% = 90 Zloty

| Tage vor der Einlieferung bezahlt. Poznan, im Juni 1927. Der Vorstand. [33292] F : i Schaumburg-Lippische Holzindustrie A.-G., Ahnfsen. Die diesjährige ordentliche General- versammlung findet am 26, Fuli 1927, uachmittags 8 Uhr, in unjeren Geschäftsräumea in Ahnsea Nr. 6 statt. Tagesordnung : 1. Genehmigung der Bilanz und des Geschäftsberichts. 2, Entlastung des Vorstands und Auf- / fern j 3, Verschiedenes. Der Vorstand.

j [33294] Aktien-Zuckerfabrik Schladen,

hier, statt. Tagesordnung:

über das abgelaufene Geschäftsja den Vorstand.

des Reingewinns. Wahl zum Autsichtsrat.

bei der demnächstigen

Schladen, den 2. Juli 1927.

Die dieëtjährige ordentliche General- versammlung findet am Donnerstag, den 21. Juli 1927, nachmittags 4 Uhr, im Gasthof „Stadt Hannover“,

1, Geshäftsberiht und Mena r

sowie Erteilung der Entlastung für 9, Beschlußtassung über die Verwendung Beschlußfassung über Maßnahmen, Neuver-

pachtung einer benachbarten Domäne im Fuleresle der Gesellschaft zu er- en

G. F. van Nooijen.

[32930]

Dachziegelwerk Hoope Aktien-

gesellschaft,

Hambergen, Kreis Ofterholz. versammlung am Dienstag im E des Herrn Ham

ergen, Kreis Osterholz. des Geschäftsberichts, der Bilanz

[33296]

zu der amil

zum Geldkurse der polnishen Noten vom |

Einladung zur ordentlichen B en 26, Juli 1927, nachmittags 6 Uhr, erm. Janten in 1. Vorlage z sowie Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr und Genehmi- ung derselben. 2. Entlastung des Vor- stands und des Aufsichtsrats. Stimm- berechtigt {find nur diejenigen Aktionäre, die Ipätestens drei Tage vor der General-

Bekanntmachung. In der außerordentlihen Generalvers- sammlung unserer Gesellichaft am Sam8s-

tag, den 23. Juli 1927, gelangt als weiterer Punkt der Tagesordnung auf rechtzeitig gestellten Antrag eines Aktionärs zur Beratung und Belchlußfassung : Liquidation der Gesellschaft. Bestellung eines Liquidators. Baden-Badeuer Korbwaren u. Korbs möbel-Fndustrie A.-G. vorm. Ch. Hackenschmidt. Der Vorstand. Burkard.

[33309]

Einladung zu der am 6. August 1927,

mittags 124 Uhr, im Geschäftslokale

der Gesellshaft in Aachen, Jülicher

Straße 114 a, stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung.

Tagesordnung:

1, Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilanz 1926/27.

2, Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung.

3, Entlastung des Vorstands und Aufs sihtsrats.

4, Wahl für den Aufsichtsrat.

5, Verschiedenes.

Aktionäre, die an dieser Versammlung

teilnehmen wollen, werden gebeten, ihre

Aktien bis zum 1. August 1927 bei unserer

Gesell)chaftskasse in Aachen oder Köln

oder bet der Dresdner Bank, Dresden,

oder Deutschen Bank in Berlin oder

A. Schaaffhausen* schen Bankverein A. G.,

Köln, oder deren deutschen Niederlassungen

Fer bei einem deutschen Notar zu hinter-

egen.

Aachen, den 2. Juli 1927.

Speditions & Lagerhaus Akt.-Ges. Der Vorstand.

316901 Rheinberg & Co. Kellerei Schlofß Nheinberg Akt.-Ges., Geisenheim a. Nhein.

Die Herren Aktionäre werden es

zur ordentlichen Generalversammlung au

den 23. Juli 1927, vormittags 11 Uhr,

im Sizungsfaal der Gesellschaft zu Geisen-

heim a. Nhein eingeladen.

Tagesordnuug:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Genehmigung der Vorlage.

2, Entlastungserteilung für den Vorstand.

3, N für den Aufs

trat.

4, Bericht des Herrn Geschäftsaufsichts- führenden.

5. Aufsichtsratswahl.

6. Beschlußfassung über Auflöfung und Liquidation der Gesellschaft.

Die Bilanz sowie die Berichte des

Vorstands und des E liegen im

Geschäftslokal zu Geisenheim zur Ein-

sicht aus. ;

Berechtigt zur Teilnahme sind nur dies

jenigen Aktionäre, welhe ihre Aktien

mindestens 5 Tage vor der Generalver- fammlung, den Tag der Hinterlegung und der Generalversammlung nit mitge- rechnet, entweder bei der Gefells@aft in

Geisenheim oder bei der Rheinischen

Volksbank, e. G. m. b. H., Geisenheim

a. Nh., hinterlegt haben. Statt der Aktien

fönnen auch von einem deutshen Notar

oder von der Reichsbank ausgestellte Depot- scheine hinterlegt werden.

Geisenheim a. Nheiu, 28. Juni 1927.

Der Vorstand. Dr. H.Nheinberag.

[32933] I

Fabrik photogravhischer Papiere

vorm. Dr, A. Kurz Aktiengeszil-

schast, Wernigerode a. 9. _

Wix laden hiermit die Aktionäre

unserer Gesellschaft zur ZWw2init2-

dreißigsten ordeutlichen Gencralv?7- sammlung am Montag, otu 25. Jui

1927, vormittags 1 Uhr, im

Speisesaal des Hotels „Stadt Gotha“ m

Dresden, Schloßstr. 11, 1. Stoëworf, ein.

Tagesordnung: | 1. Prüfung des Berichis d2s V. ?- stands und Aufsichtsrats, der Lilatz und Gewinn- und Verlustrehuung auf das zweiunddreißigste Geschäfts- jahr vom 1. Januar bis 31. De- genvber 1926 eventl. Genehmigung derselben und Entlastung des Vor- s und Aufsichtsrats. 2. Wahlen zum Aufsichtsrat. Aktionäre, welche in der Generalver- sammlung das Stimmreht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens am dritten schäftstage vor der General- versammlung bei der Gesellschaftskasse odex bei der Allgemeinen Deutschen

CreditAnstalt Abteilung Dresden, der

Dresdner Bank in Dresden oder beim

Bankhaus Hardy & Co. Gesellschaf! mit

beshränkter Haftung in Berlin W. 56,

| Markgrafenstr. 36, oder beim Bankhaus

Hardy & Co. G. m. b. H. Kommandit-

esellschaft in München 1, Brienner

Stra e 56, oder beim Bankhaus Schoof,

Wilkens und Go. in Wernigerode a. H.

oder beim Dresdner Kassenverein

Aktiengesellschaft (nur für Mitgliede:

des Giroeffektendepots) zu hinterlegen

und in diejer Hinte legung BE nach der nere e zu belassen. Die von der Geschäftskasse der Geselischaft oder den oben genannten Ban äusern ierüber uge die Anzahl der

timmen beurkundende Erklärung tg timiert zur Stimmführung in der nevnlveamimlung. An Stelle der

Aktienurkunden können auch Depot- ine der Reichsbank oder eines deut- en Notars hinterlegt werden. Jede

Aktie gewährt eine Stimme.

Der Aufsichtsrat,

S 2 D ORE M G M SO T E T N T T Ir T E IERN F IAPOCT E N C SPIOTADE E; T T E M T T

versammlung bei Herrn Herm. Janzen | Wernigerode, den 1. Juli 197. in Hambergen, Kreis Osterholz, thre Aktien | Fabrik þÞ otographischer Papiere oder eine A über die bei einem | vorm. Dr. A. Kurz Aktiengesellschaft deutshen Notar oe Hinterlegung ein- Der Vorstand. gereidt Hambergen, den 27. Juni Weise. Hendeß.

927, Der Vorstand. Janzen.

F EREENAES

J e

E}

e: s T A E S R T m S R E E E

Das ist dex normale und einfache Gang der Dinge, deu Sie, meine Herren, genau so kennen wie ih. Sie sollten es also wirkli unterlassen, mich hier dauernd persönlih haftbar zu mathen und zu fragen, was geschehen sei. Sie wissen, daß die Polizeiverwal- tungen immer und immer wieder angewiesen worden sind, Vor- kehrungen zu treffen, damit Zusammenstöße vermieden würden. Sett im Sommer finden nun einmal, mehr als im Winter, eine Reihe von Sammelzusammenkünften von Leuten aus den verschiedenstew Orten des Landes statt. Da if es richtig, erneut einen Appell an die Parteiführer und die Führer der Organisationen gu richten, für Ruhe zu sorgen. Da gilt es, Toleranz zu üben und auf die eigenen Anhänger dahin einzuwirken, daß sie nicht provo- gieren und sich auch nicht provozieren lassen, insbesondere darauf hinzuweisen, daß Selbsthilfe nicht am Plaße ist. Jeder Partei- oder Organisationsführer muß darauf hinwirken, daß eine voll- kommene und allgemeine Entwaffnung durchgeführt wird. Jn dem Augenblick und auch das habe ih shon wiederholt bis zum Ueberdruß betont —, wo Sie die Selbsthilfe predigen, werden Sie ganz naturgemäß auch die anderen Parteien wiederum zur Ab=- wehr nötigen, und es wird eine allgemeine Prügelei daraus ent- stehen. (Abg. Borck: Sehr richtig!) Jch habe bei einer anderen Gelegenheit hier in diesem Hause den Parteien den Rat gegeben, sie möchten sich zusammenseßen und zu erreichen fuchen, daß Demonstrationen ohne eine allgemeine Prügelei durchgeführt werden. So viel ih weiß, ist von dieser meiner Mahnung nur in ganz vereinzelten Fällen Gebrauch gemacht worden; nur in wenigen Orten hat man ein Uebereinkommen getroffen; ih bin aber nicht unterrihtet, wie weit es überhaupt durchgeführt worden is. Mir scheint, daß eine gewisse Angst vor den eigenen Anhängern die Führer hindert, auf ihre Massen mit ihrer ganzen Autorität entsprechend einzuwirken. Die Polizei kann und wird nichts anderes tun, als nach Maßgabe ihrer Kräfte Sicherungen \chaffen; wenn diese versagen, wird später die Bestrafung der Ruhestörer erfolgen müssen, soweit strafbare Handlungen bvor- liegen. Jch und auch mein Herr Amtsvorgänger haben die An- weisung gegeben, daß in allen Fällen, in denen auf Grund des Vereinsgesehes oder auch des Geseßes, betreffend die Ausführung des Friedensvertrags, Waffenbesib, Waffenverbreitung oder Waffenanwendung festgestellt wird, die Ortspolizeibehörden die Befugnis zur Auflösung der Ortsgruppe dieser betreffenden Ver= bände haben. Jh habe keinen Zweifel darüber gelassen, daß ih Ortspolizeibehörden, die nach eingehender Prüfung in dieser Weise vorgehen, in jeder Weise decken werde; ich dede infolge- dessen auch das Verbot der Ortsgruppe des Roten Frontkämpfer- bundes in Dortmund. (Große Unruhe und Zurufe bei den Kom= munisten.) Fch decke und habe gedeckt die Auflösung der ver- schiedenen Ortsgruppen der nationalsozgialistischen deutschen Arbeiterpartei und werde weitergehen, wenn mir das als zweck- mäßig erscheinen sollte. Sie selbst können es verhindern, daß Jhre Organisationen zur Auflösung gelangen, indem Sie Jhren Ortsgruppenleitungen raten, fich loyal auf den Boden des Gez=- seßes zu stellen und alles zu vermeiden, was einen Konflikt mit der Polizei herbeiführen könnte. i

Von mir is verlangt worden, ich möchte das Stockverbot auf- heben; auf der anderen Seite ist gefordert worden, ih möchte es auf ganz Preußen ausdehnen. Jch werde weder das eine nvch das andere tun. Hinsichtlich des Stockverbots besteht ein Erlaß aus dem Jahre 1925, in dem die Polizeiverwaltungen darauf hin=- gewiesen worden sind, daß sie auf Gruud des Reich3verems3- gefeßes und des Allgemeinen Landrechts, wenn Gefahr im Ver- guge ist, ein Stockverbot örtlich allgemein oder für den Eingelfall aussprechen können. Es empfiehlt sich nit, dieses Stockverbot, das sich nah meiner Kenntnis bewährt hat, aufzuheben. Es empfiehlt sich aber auch nicht, es ganz allgemein zu fassen. Denn ich fürchte, daß der Zweck, den die Befürworter der Ausdehnung auf ganz Preußen damit erreichen wollen, niht nur nit erreicht wird sondern daß das Gegenteil erreicht wivd. Die Organisationsleitung des „Stahlhelmbund der Frontsoldaten“ hat an mich den Antrag ge- stellt, das Stockverbot aufzuheben, und mich gefragt, in welcher Weise ih die Aufrehterhaltung überhaupt begründen wolle. J habe dem Stahlhelm unter dem 30. Juni auf seine Eingabe vom 14. Juni folgendes geantwortet:

Sotweit die Polizei gegen das Mitführen von Stöcken einzu- schreiten pflegt, handelt es sich um gesehliche Bestimmun- gen, deren Beachtung sicherzustellen und -notfalls zu erzwingen die Pflicht dexr Polizei ist. Als geseylihe Grundlage kommt in erster Linie die Bestimmung des § 11 des Reichsvereinsgesehes vom 19. 4. 1908 in Frage, wonach grundsäßhlich niemand in einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzuge, der auf öffentlihen Straßen oder Pläßen stattfinden fol, bewaffnet er- scheinen darf.

(Zucuf bei den Kommunisten: Außer den Stahlhelmexn!)

Als Waffe im Sinne dieser Bestimmung sind Stöcke immer anzusehen, ganz gleich, ob sie zum Zwece des Angriffs oder der Verteidigung mitgeführt werden.

«Fm übrigen ist die Polizei nah § 10 Teil I]I, 17 des Al- gemeinen Landrechts verpflichtet, die nötigen Anstalten zur Auf- rechterhaltung der öffentlihen Ruhe, Sicherheit und Ordnung su treffen. Eine Gefährdung dieser öffentlihen Ruhe, Sicher- eit und Ordnung kann, wie ih in meinem Runderclaß vom 26. Mai 1925 den ih mir vorhin zu erwähnen erlaubte ousgeführt habe, unter Umständen auch in dem Mitführen von Stöden gu erblicken sein. Liegen diese Vorausseßungen nah bem pflihtmäßigen Ermessen der Polizei im eingelnen Falle vor, fo hat sie gegen das Mitführen von Stöcken au «außerhalb des Rahmens des § 11 des Reichsvereinsgeseßes dagegen einzu- schreiten.

Hiernah vermag ih aus rechtlichen Erwägungen dem An- trage des „Stahlhelms“ nicht zu entsprechen.

Nun ift hier im Laufe der Debatte der Vorwurf erhoben wor- den, die Polizei handle parteiish: fie verbiete in dem einen Falle das Mituehmen der Stöcke, und sie gestatte in einem andern Falle, Stöde mitzuführen. Die Ausführungen, die in dieser Beziehung L gemacht worden sind und die durhaus niht \o substantiiert, sondern vielmehr allgemein gehalten waren, werden so weit mög- lih an Hand des amtlichen Protokolls nachgeprüft werden; Jch darf aber von mir aus zum Ausdruck bringen, daß ih eine absolut unparteilihe Durchführung des Stockverbots für die Aufgabe eines jeden auch des kommunalen Polizeiverwalterxs halte

und daß ih disziplinar in allen den Fällen einshreiten werde, wo die absolute Objektivität mix niht gewahrt zu sein s{heint. (Zu- ruf bei den Kommunisten: Gerloff, dex Faschist in Land8berg!)

Jh habe dann noch zur Sicherung der Demonstrations-, Koa- litions- und Versammllungsfreiheit es für notwendig gehalten, die- jenigen, ‘die glauben, bedroht zu werden, in der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte zu shüßen. Diesen Shuy kann ih naturgemäß nur nah Maßgabe der Mittel, die mir zux Ver- fügung stehen, ausführen. Aber gerade die Vorgänge des leßten Sonntags werden mi veranlassen, durh einen Erlaß anzu- ordnen, daß die örtlichen Polizeiverwalter, in deren Amtsbereith Treffen von Verbänden stattfinden, über diese Tatsache sofort an eine Zentralstelle entweder an den Regierungspräsidenten oder an den Polizeipräsidenten von Berlin Meldung zu erstatten haben. Es werden dann die An- und Abmarschwege poligzeilih so weit wie irgend denkbar gesichert werden. Fch mathe allerdings darauf aufmerksam, daß durch eine folhe Sicherung der Land- straßen die polizeilihe Stärke am Demonstrations8ort erhéblith gemindert wird. Jh weiß nicht, wie ih da dur{kommen werde. Jch mathe au darauf aufmerksam, daß eine solche vermehrte Sicherung von Demonstrationen und damit ein Shuyÿ von Leben und Gesundheit dex Staatsbürger eine erneute und erhöhte Be- anspruhung der Polizeibeamten zur Folge haben muß. Vor einiger Zeit waren wir uns im Hause doch völlig einig darüber, daß eine sehr üble Begleitersheinung des Demonstrations- unwesens die starke Fnanspruchnahme der Polizei sei. Alle Par- teien waren sich darin einig, daß diese starke Fnanspruthnahme möglichst vermieden werden müßte. Auch bei der Beratung des Polizeïibeamtengeseßes wurde von allen Seiten des Hauses immex wieder das Wohlwollen für “die Schußpolizeibeamten betont. Fh kann immer nur sagen: Sie felbst können, indem Sie auf die hinter Jhnen stehenden Kreise entsprehend einwirken, mit dazu beitragen, daß die Polizei in threr dienstlichen Fnanspruthnahme erheblih entlastet wird. Zurgeit habe ih ber wenig Hoffnung, daß diese meine wiederholte Mahnung Erfolg haben wird. Fh muß leider au die Polizei und die Landjäger darauf einstellen, daß sie, um die verfassungsmäßigen Rethte der Staatsbürger zu \hüßen, und wenn Ruhe und Ordnung aufrechterhalten werden soll, sie noch mehr Dienst tun müssen, als das bisher shon der Fall war.

Es ist dann mit Recht kritisiert worden, daß auch in Arens- dorf wieder Schußwaffen gebraucht worden sind und daß erst dadurch ein Menschenleben vernichtet worden ist, Seit längerer Zeit wird von den Faktoren der Reithsgeseßgebung ein Gesehz- entwurf beraten, der bezweckt, die Produktion, den Handel, die Abgabe und den Gebrauch von Waffen andertoeitig reichs8geschlih zu regeln. Jch habe den Wunsch, daß diese Regelung in dem Sinne erfolgt, daß es möglih wird, die Waffenproduktion, den Waffenhandel und den Gebrau von Schußivaffenm mehr als bisher zu kontrollieren und daß Personen Schußwaffen möglichst nur zum Dieustgebrauch in die Hände bekommen. Jh habe den dringenden Wuns, daß HZivilpersonen möglihst überhaupt keine Waffen führen. Aber was hat \ih im vorliegenden Falle wieder gezeigt? Auf Grund des Vorgangs in Arens3dorf habe ih am kommenden Tage auf einigen Gehöften eine Dur{chsuhung vornehmen lassen. (Zuruf des Abgeordneten Borck: Nicht auf allen?) Nein, auf einigen! Leider mußte festgestellt werden, daß auch dort wieder Personen unbefugt im Besiße von Waffen waren und daß sich unter den gefundenen Waffen auch zwei Fufanteriegewehre, Modell 98, mit Munition befunden haben. (Hört, hört! links.) Fch glaube nit, daß von dem Besiy dieser Waffen nur die beiden Besißer gewußt haben. Jch habe die Ueberzeugung, daß, wie überall, so auch hier die Nachbarn und auch politishe Gruppen von diesem Waffenbesiy Kenntnis hatten. (Sehr richtig! links.) Deshalb, wenn alle nicht nur an fih denken, sondern mit der Absicht im Herzen, die gegenseitigen Bekämpfungen mit Schußwaffen in Zukunft unmöglih zu machen, an die Dinge herangehen würden, dann wäre eine solche Befriedung zu erreichen, wenn nux von jeder Seite wirklih ernf gemacht würde. Hier in Berlin, aber auch in anderen Orten, erfolgt ja bei Erneuerung des Waffen- scheines eine sehr ernsthafte Nathprüfung, ob die Vorausseßungen, die für die seinerzeitige Erteilung des Waffenscheines vorlagen, noch gegeben sind. Jch mache da aber immer wiedex die Beobachtung, daß um diesen Waffenschein dann doch zu bekommen, sih die Betreffenden an Parlamentarier wenden, die dann die Be- hörden ersuchen, in „diesem besonderen Falle“ doch eine Ausnahme zu machen. (Abgeordneter Pieck: Wer mag das wohl sein?) Jch will es Jhnen vervaten, Herx Kollege Pieck, es geschieht das auf allen Seiten des Hauses ziemlih gleihmäßig. (Abgeordneter Pieck: Haben Sie für uns auch Beweise?) Herr Kollege Piel, provozieren Sie mi doch nicht. (Abgeordneter Pieck: Fch habe niemand empfohlen uwd habe felbst keinen!)

Jch wäre nun verpflichtet, auf die Anfragen (Zurufe rechts: Pieck untersuchen!) die Jmmunität \{chüßt davor, und der Herr Präsident hat die Gewalt, nicht ich im einzelnen €in- zugehen und die Punkte zu behandeln, die in den Begründungs- veden zu den Fnterpellationen noch besonders angeführt worden sind. Jch muß zu meinem großen Bedauern darauf verzihten. Jch habe bereits in der Sihung des Aeltestenrats betont, daß die Anfragen doch etwas ad hoc Hier auf die Tagesordnung geseht worden sind. Zwar habe ih mäch vor einigen Tagen bereit erklärt, zu dem Fall Arensdorf mich zu äußern. (Abgeordneter Schwetht: Sie müssen doch \chneller orientiert werden als wir!), Fnzwischen find aber von den verschiedensten Pavteien dieses Hauses noch iu den leßten Tagen, noch bis gestern hier Anträge gestellt worden

(Abgeordneter Riedel-Charlot enburg: Ablenkungs8anträge!), die

vielleiht dexr Vollständigkeit halber von diesen Parteien für er- forderlich gehalten wurden, abex Anträge, in denen Behauptungen stehen, die ih erst nahprüfen muß. Herr Kollege, wenn Sie sagen, ih müßte shneller unterrichtet sein als Sie, so ist das sicherlich zutreffend, Aber ih darf bemerken, daß ih das, was Sie hier in Jhren Ausführungen angeführt haben, und das, was in den Anträgen und großen Anfragen steht, als eine zutreffende Unterrichtung niht ansehen kaun. (Sehr richtig! links.) Mix kommt es aber darauf an, dem Hause eine zutreffende Unter- rihtung zu geben. Es wäre mix wirklich angenehm gewesen, wenn mix dazu die Zeit gelassen worden wäre. (Abgeordneter Schwecht: Seit Rathenow is lange genug Zeit gewesen!) JFch darf mir vielleicht erlauben, fshriftlich oder sonstwie {päter auf diese Dinge zurückzukommen. Jh bitte Sie aber dringend, bei allen Jhren Behauptungen, in Jhren Reden ebenso wie in den Anfragen immer zu bedenken, daß sich diese Unterlagen auf An-

gaben der Beteiligten stüzen. So ereignet \ih hier sehr oft das merkwürdige Bild, daß wegen eines und desselben Vorganges links urid rechts fich gegenseitig als Angreifer bésthuldigten. Daß ih dazu Stellung nehme, werden Sie von mir niht erwarten können. Es {eint mir auch rihtig zu sein, wenn ih mi gzu den Vorgängen selbst, ih meine, wer Täter war und wie seine Tat zu werten i}, überhaupt zurückhalte, sondern das £rftens der polizeilihen Ermittlung, abex vor allen Dingen ‘der gerihtlihen Klarstellung überlasse. (Sehr wrichtig! links) Des8wegen habe ih keinen Anlaß, irgendwie gu den Behauptungen hier mi noch zu äußern. Es würde doch das auch bis zu einem gewissen Grade einen Eingriff in ein shweben.des Verfahren bes deuten. Denn die Dinge liegen in fast allen Fällen fo, daß, sobald die Polizeibehörden von einer Fftrafbaren Handlung Kenntnis bekommen und wenn fie fih nicht eines Amtsverbrehens schuldig machen wollen, fie sofort die notwendigen Ermittlungen pflihtgemäß anstellen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen wird nach Abschluß der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Sind Ver= brechen ges{hehen oder liegt Fluchtverdacht bei Vergehen vor, so ist naturgemäß vom Untersuchungsrichter die Verhaftung bzw. Jnhafthalturg anzuordnen. Die Polizei hat danu nichts weitex zu tun. Es tritt dann das oxdnungsmäßige gerichtliche Verfahren ein, dem die weitere Aufklärung vorbehalten bleiben muß. Jh muß es also ablehnen, mich in diesen Gang der Dinge einzumischen und Stellung dazu zu nehmen. (Zuruf bei der Deutséchnationalen Volkspartei: Rathenau!) Fu Rathenow liegen die Dinge gena8s so. Zch darf aber in bezug darauf sagen, (Abg. Riedel [Charlottenburg]: Rathenau! Das war vor fünf Fahren!) ih weiß nit, ob dex Herx das meint in bezug auf Rathenow kann ih aber sagen, daß dex Bericht auf den von mix als dringlih bezeihneten Erlaß, der die Anstellung der Ermittlungen anordnete, mix erst heute hier in der Sißung vorgelegt worden ift, und auf den ih infolgedessen, da mix die Zeit zum Strdium fehlte, nichk eingehen kann. (Zuruf bei der Deutshnationalen Volksparteit| Das geht aber langsam! Arensdorf ging sehx viel schneller!) Sehen Sie mal, meine Herren, Sie sind do eine Partei, die in der Verwaltung sehx gut Bescheid weiß, weil Sie die Verwaltung Jahrzehnte innehatten und auf ihrxr wie auf einem wichtigen Jnstrument gut zu spielen verstanden haben, (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei.) Deswegen wollen Sie au gerne wieder hinein, besonders in Prenßen. (Erneuter Zuruf bei der Deutshnationalen Volkspartei.) Sie wollen mih gern heraus- haben, das glaube ich Fhnen noch viel mehr. Aber, meine Herren, Sie müssen auf Grund Jhrer Kenntnis des Verwaltungsweges do wissen, ‘daß zur Ermittlung ines doch ziemli komplizierten Vorganges wie in Rathenow umfangreiche Zeugenvernehmungen notwendig sind, die zunächst örtlih erfolgen, von dex Bezirks regierung nachgeprüft und Xontrolliert und zusammengestellE werden müssen, damit der Zentrale zutreffend und objektiv bes rihtet werden kann. F{ch bin dabei zu einem großen Teil genötigf, mich auf die kommunale Polizei zu verlassen, die ih zwar an- weisen kann, gegenüber der ich abex nicht den Druck auszuüben vermag, wie es bei der staatlichen Polizei der Fall ist. Damit will ih allerdings den kommunalen Polizeiverwaltern keinen Vor- wurf gemacht haben. F kann im Gegenteil feststellen, daß die Vorgänge in Rathenow wirklih erhebliche Zeit zur Klarstellung und Feststellung erfordert haben. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei: Bekommen wix noch eine Antwort?) Jch will Fhnen diese Antroort gern geben. Fh kann ganz allgemein sagen, daß die Behauptungen hinsichtlich dex Auss{hreitungen des Roten Frontkämpferbundes \fih im großen und ganzen allerdings als zutreffend erwiesen haben. (Hört, hört! bei der Deutséhnationalen Volkspartei.)

Dann sind von dem Redner der Deutshnationalen Volkspartei Angriffe gegen Personen erhoben worden, die fih im Augenb=lick hier ni{ht verteidigen können. Die Ari diesex Angriffe zeigt cber wiederum, daß man bei Aufstellung von Behauptungen doch nicht auf allen Seiten des Hauses mit dex notwendigen Gewissenhaftigs keit verfährt. Der Kollege Hörsing kann si ja selbs verteidigen, ih will ihn au jeßt niht verteidigen. Der Kollege Shwecht hat behauptet, Hörsing solle gesagt Haben, „die Rehtsverbände müßten zusammengéhauen werden“. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei: Das stand in dec Reithsbannerzeitung!) Dex Kollege Hörsing, der doch als Autox genannt worden is, hat diese Behauptung sofoxt durch einen Zwishenruf als unt- rihtig gurückweiser können. Jh glawbe, daß Jhre falsche Behauptung in einer gewissen Presse heute und morgev troßdem die Runde mathen wird, (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspavtei: Das starid in der Reichsbanners zeitung! Lebhafte Gegenrufe Tinks große Unruhe.) Jch bin im Augenblick niht in der Lage festzustellen, was wirklich gesagt oder geshrieben worden ist, sondern ih wende mich uur ‘dagegen,

‘daß hier ohne Unterlagen und vielleiht entgegen der Wahrheit

Personen verdächtigt werden.

So wurde von Herrn Abg. Schwecht weitexhin behauptet, der Herr Ministerpräsident habe sich einer planmäßigen Heye schuldig gemaht. Es wurde auf eine Rede Bezug genommen, die er vor einiger Zeit in einem Berliner Vorort gehalten haben soll, Herr Kollege Shwetht konnte im Verlauf seiner Ausführungen ich war begierig zu hören, was eigentlich vorliegt, nihts weiter sagen, als aus den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten einen Passus anzuführen, in dem dieser zu erklären ‘versuchte, warum die Errichtung dex Rechtsverbände, die Errichtung von Abwehrorganisation naturgemäß zur Folge haben mußte. Daß das eine Verhebung sein soll, kann ih nicht einschen; ih muß diese Beschuldigung, die Herr Kollege Sthwecht gegen den Herrn Ministerpräsidenten erhoben hat, mit Entschiédenheit zurückweisen,

Mit einem Wort ift dann noch auf meine Ostpreußenreise hin- gewiesen worden. Da Sie eine besondere Anfrage gestellt haben, gehe ist heute darauf nit ein, sondern behalte mir meine Au8« führungen vor, wenn diese Anfrage auf der Tagesordnung \tehert wird. Daß Sie aber, seitdem tch von Ostpreußen nach Berlin zu meinen anderen dienstlichen Aufgaben zurückgekehrt bin, dauern und immer wicdex auf zwei untergeordnete Vorgänge währen einer viertägigen sehr intensiven Reise Bezug nehmen, beweist, daß Jhnen der Gesamteindruck, den meine Ostpreußenreise bei den Ostpreußen gemacht Hat, von Jhvem politishen Standpunkl gesehen, etwas sehx peinlich ist, und daß Sie versuchen, diesen

Eindruck durch Verdrehung der Vorgänge und durch Unter-

stellungen abguschwächen. (Zurufe bei der Deutsthnationalen

Volkspartei: Uebershähßen Sie fih nicht!)