1858 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

j rten zwishen Stettin und Stockholm, und Lde Said Fahrten zwishen Stralsund und

: terhalten werden. B ie Eröffnung der Fahrten zwischen Stralsund und Ystadk

ndet am Dienstag, den 13. April, ftatt, an welhem Tage as Königl. Schwedische Post - Dampfschiff „Eugenia“ zum ersten Male von Yftadt nah Stralsund abgehen wird. Hiernächst und his zum Sehlusse der Fahrten erfolgt die Abfertigung des genannten Schiffes : aus Stralsund jeden Sonntag und Donnerftag Mittags nah Ankunft der Schnellpost von Passow , welche mit dem resp. Sonnabend und Mittwoch 6 Uhr 10 Min. Abends von

Berlin nach Passow (Stettin) abgehenden Eisenbahnzuge in - genauer Verbindung steht, und aus Ystadt jeden Dienstag und Sonnabend früh nach An-

kunft der Post von Stockholm.

Das Passagegeld zwischen Stralsund und Ystadt beträgt: 1. Plaß 6 Thlr., Il. Play 3 Thlr., 111. Plah 15 Thlr. Pr. Ert, f D so wie Wagen und Pferde werden gegen billige Fracht befördert.

Ueber die Eröffnung der Post-Dampfschifffahrten wischen Stettin und Stockholm bleibt weitere Be- anntmachung vorbehalten,

Berlin, den 4. April 1858.

General - Poft - Amt. . Schmückert.

Bekanntmachung vom 31. März 1858 betreffend die Ermäßigung des britishen See-Portos für die auf dem Wege, über England zu befördernde Korrespondenz nah und von der Jnsel Goree, Lagos, Fernando Po, Camerones, Alt-Calabar, Bonny, Badagry und Wydah, so wie nah und von allen anderen Hafenpläßen oder sonstigen Ortschaften an der Westküste von Afrika.

Das britische See-Porto für die auf dem Wege über Eng- land zu befördernde Korrespondenz nah und von der Jynsel Goree, Lagos, Fernando Po, Camerones, Alt-Calabar, Bonny, Badagry uud Wydah, so wie nah und von allen anderen Hafenpläßzen oder Ba Ortschaften an der Westküste von Afrika ist auf den Andr ipen Pence oder 5 Sgr. für den einfahen Vrief ermäßigt

_ Außer diesem Portosaßze, auf welchen die von Loth zu Lot mit dem einfahen Saße steigende Gewichts - Scala M L E n die L dias noch dasselbe Porto,

Ur die Briefe nah und von England selbs zur G

Berlin, den 31. März 1858. : E I T

General-Post-Amt. Schmückert.

. Ministerium der geistlihen, Unterricbts - Medizinal - E eEN mee

Am Progymnafium zu Berlin (Bellevuestraße

worden: als Rektor der Dr. Julius Krause, E ORAA er Pádagogium des Klosters Unser Lieben uen in Magdeburg ; s s Ordentliche Lehrer der Dr. Hermann Berduscheck seither er am Cadettenhause in Berlin; der Dr. Theodor Paul E Lehrer am Evangelischen Gymnafium in Glogau; und die R N Dr. ria f Hirsch felder, Dr. Ar- j idt, un riedri ruse; als Elementa G die , ementarlehrer sei Lehrer Wilhelm Simon und Albrecht Brm v

i E 3 : Berlin iw der Vorschule des Griedrihs- Wilhelms -Gymnafiums in

Die nicht immatrikulati i älteren ; atrikulationsfähigen , angehenden sow Königlichen Uegeen der Pharmacie und BahSbeilkunde 18A Besi ben neuer Se erden aufgefordert, noch vor Anfang des

bri Z Ï Anweisun j lesungen forederben Zerg “mise inb resp, Vesucb der Vor, straße Nr. 10. Mittags von 12 pierdeinetem Dorotheen-

Berlin, den 30, März 1858. s 1 Uhr sich zu melden. Der Direktor des ‘pharmaceutischen Studiums hei hiesiger

Ministerium des Junern.

Erlaß vom 15. Januar 1858 hetreffend das

Verbot des Verkaufs von Villets zur Weiter-

beförderung der Auswanderer von dem -über-

seeishen Landungsplaße nah dem Bestimmungs- orte im Jnnern.

Cirkular « Verfügung vom 18. S348 (Staats-Anzeiger Nr. 175

Nach dem auf die Verfügung vom 27. August v erstat- teten Berichte hat die Königliche Regierung bs Zhr s e Cirkular-Verfügung vom 18. Zuli 1854 empfohlenen Erlaß eines Verbots des Verkaufs von : Billets zur Weiterbeförderung von Auswanderern von dem übersceishen Landungsplaße nah dem Be- stimmungsorte im Jnnern deshalb ausgesezt, weil ein Bedürfniß hierzu in Jhrem Verwaltungs-Bezirke bisher nicht hervorgetreten sei. Dabei scheint die Königliche Regierung von der Annahme ausgegangen zu sein, daß ein solches Bedürfniß erst dann vorhanden sein würde wenn der Fall des Verkaufs derartiger Billets an Auswanderer im dortigen Departement bereits vorgekommen wäre. Diese An- sicht läßt fsih nicht begründen. Es fann nit darauf ankommen, ob Auswanderer auf die angegebene Weise bereits übervortheilt worden find, um so weniger, als diese selten Gelegenheit finden, ihre Klagen den Behörden ihrer früheren Heimath zugehen zu lassen, sondern ledigli darauf, ob Auswanderungen aus der dor- E E nen Sre ages an Ländern vorkommen. Daß dies i u t, ergicbt fich aus den von der Königlichen Regi eingereichten statistischen Nachweisungen. E Ra Imi

Wir veranlassen die Königliche Regierung deshalb , das in Rede stehende Verbot unverweilt zu erlassen und zwei Exemplare der betreffenden Nummer Jhres Amtsblatts einzureichen.

Berlin, den 15. Januar 1858.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten. von der Heydt.

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

An |

} die Königlichen Regierungen zu N. N.

Cirkular-Erlaß vom 6. Februar 1858 hetref- fend die Portofreiheits- Verhältnisse der Straf- Anftalten.

Es is bemerkt worden, daß seitens der Königlichen Straf: anftalts - Verwaltungen der Cirkular - Erlaß vom I 1838 über die Portofreiheits - Verhältnisse der Strafanstalten (a.) nicht immer gehörig beobachtet worden is, indem in einzelnen Fällen Paket - ( endungen, welche nah den Bestimmungèn dieses Erlasses portopflichtig abzusenden waren, unter einer portofreien Rubrik der Poft zur DefBeDerung übergeben worden sind. Jch nehme hieraus Veranlassung, die Königliche Regierung aufzufordern, den Straf- anstalts - Verwaltungen Jhres Bezirks die Bestimmungen des ge- dachten Cirkular - Reskripts zur Zenauen Befolgung wieder in Er- innerung zu bringen und bemerke dabei, daß, wenn von einer Straf- 2c. Anstalt in derselben gefertigte Fabrikate an eine andere A Hans aen E “# der Post versandt werden, eine olche Sendung allerdings au U den po i

E g g z portopflihtigen zu Berlin, den 6. Februar 1858. :

Der Minifter des Jnnern. von Westphaken.

An die Königlichen Negierungen (exkl. der- jenigen zu Danzig, Cöslin, Stralsund, Arnsberg, Magdeburg, Erfurt und Sigmaringen) und an das Polizei- Prásidium hierselbst.

a,

Zur Beseitigung der Zweifel über den Umfang der Portofreiheit für

omgt Ge Straf-Arbeits-Anstalten, die wegen des Ävsakes on Fabrikate

E einri mo ditaa bin ih m bes Herrn Geheimen Staats- ! neral-Postmeisters von Nagler E

Bestimmungen übereingekommen: , E e

a) Portofrei find: :

Königlichen Universitä | Mitsherlig, Y

1) die rein amtlichen Korrespondenz - , Geld - und Paketsendungen

wischen den Anstalten und anderen Behörden, so weit nah den bestchen-

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den Vors®riften und Frundsähen den Lenwa unge «- Behörden im Allge- meihen die Portofreiheit in dienstlihen Angelegenheiten uste t;

2) die für einige solcher Anstalten eingehenden Verreihungsgelder von verkauften Grundstücken; -

3) die ebenso etwa eingehenden fixirten Beitrags-Gelder , und

4) die Verdienstgélder, welche den aus den Strafanstalten entlassenen Züchtlingen an die Ortsobrigkeit nachgesendet werden.

Alle diese Gegenstände müssen, Behufs der Portofreiheit, mit öffent- lichem Siegel verschlossen und mit einer dem Jnhalte entsprehenden Rubrik, d V. herrschaftlihe Polizei-, herrschaftliche Correctionshaus - Verwoal- tungs- 2x. Sache, herrschaftlihe Verreihungsgelder , Verdienstgelder für entlassene Züchtlinge 2c, bezeihnet werden.

. b) Portopflitig find : j alle Korrespondenz-, Geld- und Paketsendungen der gedachten Jnstitute in Bezug auf deren kaufmännischen Betrieb, ohne Unterschied, ob die Ver- sendungen zwischen den Arbeits- 2c Anstalten und Privatpersonen, oder wischen denselben und anderen Behörden stattfinden, die wegen der An- fdcituna von Fabrikaten mit den Anstalten in Verbindung treten.

Das für die vorbemerkte portopflichtige Korrespondenz den An- stalten efwa zur Last fallende Porto wird terminlih auf den Grund von postamtlichen Franko- Attesten und der Original- Adressen, gegen spezielle Nachweisung aus der Postkasse erstattet werden, so weit durch amtliche Atteste der betreffenden Corrections-Anstalten dargethan wird, daß selbiges wirklih nur im ausschließlichen J der Arbeits- 2c Häuser Ad G felt iß, und von anderen Behörden oder Personen nicht hat eingezogen werden önnen. :

Indem ich die Königliche Regierung, in Bescheidung auf Jhren Be-

riht vom 21. Juli v. J,, die Portofreiheit der Korrespondenz der Admi- |

niftration des Correctionshauses zu Schweidniß mit Privatpersonen betref- fend, von vorstehenden Bestimmungen in Kenntniß seße, überlasse ih Jbr, die Administrationen der unter die Eingangs gedachte Kategorie gehörigen Strafanstalten danach mit weiterer - Anweisung zu versehen.

Rekahne, den 4. August 1838.

Der Minister des Junern und der Polizei. bon Rochow.

Erlaß vom 31. Januar 1858 betreffend die Er-

theilung des Aus8wanderungFs-Konsenses an Pers-

sonen, welche wegen körperlicher Untauglichkeit

von Erfüllung der Miliair-Dienstpflicht ent- bunden sind.

Der Königlichen Regierung erwiedere ih auf Jhre Anfrage in dem Bericht vom 4.. v. M. und J., wie ich der Anficht des Herrn Ober - Präsidenten, daß Personen, welche bei der Ersaztz- Musterung von der Departements - Ersaß - Kommission für ganz invalide erklärt worden sind und auszuwandern beabsichtigen, das im g. 17 ad 1 des Gesebes vom 31. Dezember 1842 gedachte Attest der Kreis-Ersaß-Kommission zur Erlangung der Entlassungs-Urkunde beizubringen nicht gehalten sind, nur beipflichten fann, da die Abficht des Auszuwandernden, sich der Militair-Dienstpflicht zu entziehen, nicht vorhanden sein kann, wenn er von ‘deren Erfüllung wegen körperlicher Untauglichkeit gänzlich entbunden, mithin der Zweck des Attestes der Kreis - Ersaß - Kommission durch die Bescheinigung der Departements-Kommission vollkommen erreiht worden ist.

Berlin, den 31. Januar 1858.

Der Minister des Junern. von Westphalen. - Ah die Königliche Regierung zu N.

Finanz - Minifterium.

Verfügung vom 6. August 1857 die Erhebung

der Klassensteuer von diesseitigen Staatsanges-.-

hörigen, welche, mit Preußischen Pässen versehen, sih im Auslande aufhalten, betreffênd.

Der Königlichen Regierung erwidere ich auf den Bericht vom Z. v. M,, betreffend die Erhebung der Klassensteuer von diesseitigen Staatsangehörigen, welche, mit Preußischen Pässen versehen, im Auslande sich aufhalten, daß diese Personen zu den Einwohnern des Preußischen Staates auch im Sinne des Klassensteuergesezes vom 1. Mai 1851 zu zählen und der Klassensteuer an demjenigen Preußischen -klassensteuerpflichtigen Orte, als dessen Angehörige sie angesehen werden müssen, zu unterwerfen sind, sofern sie nicht nach §. 6 des gedachten Gesehes überhaupt von der Klassensteuer frei bleiben.

Wegen der Einziehung der Klassensteuer von Personen, welche in den Fälligkeitsterminen abwesend sind, ist nah den obwaltenden Umständen zu verfahren, Js eine Vorauszahlung der Steuer von ‘dem noch anwesenden Steuerpflichtigen niht zu erlangen oder die

Zahlung der Steuer durch dritte Personen oder -burch Ueber? weisung einer Einnahme durch Beschlagnahme von Gegenständen, - welche dem Steuerpflichtigen gehören u. \. w., nicht zu" bewirken, so fragt fi zunächst, ob die fällige Steuer am dermaligen Aufent- haltsorte des Pflichtigen eingezogen werden kann. Auch wird der Antrag auf Erneuerung des Passes Gelegenheit geben, die Berich- - tigung eines Steuerrückstandes herbeizuführen. erlin, den 6, August 1857.

Der General-Direktor der Steuern.

An die Königliche Regierung in N.

Admiralität.

Die Schiffbau-Unter-Jngenieure Guyot und Hildebrandt

find zu Schiffbau-Jngenieuren ernannt worden.

Preußische Bank.

Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß H. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846.

Activa. 1) Geprägtes Geld und Barren. .…........... 42,397,000 Thlr. 2) Kassen-Anweisungen 1,585,000 3) Wechsel-Vestände ............ eee es 49,046,000 „* 2 E nee: Sai rad \ GIHI Éb» Ukád 13,358,000 ) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und t E E S 6 d e E : «44444 5,989,000 Passiva. 6) Banknoten im Umlauf... 60,931,000 7) Depositen-Kapitalien.… eee... 19,887,000

8) Guthaben der Staats-Kassen, Jnstitute und Privat-Personen, mit Einschluß des Giro- Me T Sti dd dd «iam ile uen V, 6,934,000 Berlin, den 34. März 1858. Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. v. Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.

Angekommen: Der Generalmajor und Commandeur der

31. Junfanterie-Brigade, Graf von Blumenthal, von Trier.

Der Generalmajor und Commandeur der 12. Kavallerie-

Brigade, Oelrichs, von Neisse.

Berlin, 6. April. “Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem Brand-Direktor Scabell zu Berlin die Er- laubniß zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät ibm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Verdienst - Ordens

| vom heiligen Michael zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 5. April. Jhre Majeftäten dér König und die Königin wohnten gestern nebst Jhren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzesfin von Preußen und der Prinzesfin Alexandrine dem vom Hof-Prediger“ Dr. Hoff- mann -— und heute, nebst Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine dem vom Ober-Hof-Prediger Dr. Strauß gehaltenen Gottesdienste in der Schloßkapelle zu Charlottenburg bei.

Berlin, 6. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen befindet sich nah Höchstseiner gestrigen Fahrt nah Pots- dam und Babelsberg sehr wohl.

Höchstderselbe nahm heute Morgens den Vortrag des Obersten e pem von Manteuffel und um 15 Uhr den des Wirklichen

eheimen Legations-Raths Balan entgegen.

Tilsit, 4. April. Der Eisgang scheint dem Ende nahe Der gestern ganz unterbrochene Trajekt erfolgt seit heute früh über die Memel und Uszlenkis per Boot und Spißprahmen. Wasser-

stand 17 Fuß 10 Zoll.

DHldenburg, 3. April. Durch eine vorgestrige Verordnung ist der Landtag des Großherzogsthums in Veranlassung- eines wegen Mangels an vorbereitetem ‘Materiel von ihm gestellten An- trags bis zum 15. d, Mts, vertagt worden,