1927 / 283 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Reihsmarkeröffunugsbilanz der Samoa-Kauitshutkt-Compaguie Utktiengeselischzaft, Berlin,

f74881]. am 1. Januar 1927.

Aktiven. RM |fŸ Kaffenbestand -und BVank- E «a 669 6 401134

248 85780

. . * 1

2 704/85

Beteiligungskonto . « . . Effektenkonto . . Debitorentonto . . . « Entichädigungsforderung gegen das Reih . . - 1} Kapitalentwertungskonto . 137 534/01 395 500|—

Passiven. ÆW

Kapital (umgestellt 10: 1) 145 500|— Wiederaufbaudarlehen 200 000|—

395 500|—

Herr Wilhelmn Mertens, Berlin, hat sein Amt als Mitglied des Auftichtsrats niedergelegt. Die aus dem Aufsichtsrat in derx ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni 1927 iaßzungsgemäß aus- geschiedenen Herren G. C. F. Tönnies, Kiel, und Heinrih Gremmler, Berlin, wurden wiedergewählt. Jn den Auf- sichtsrat neu hinzugewählt“ wurden die Herren Konsul Wolfgang Gaederßz, Lübeck, und Prof. Dr. Otto Warburg, Berlin.

Wix fordern unjere Aktionäre hierdurch auf, zweck3 Umstempelung auf Reichs- markt ihre Aktien mit doppeltem Nummern- verzeichnis von jeßt an bis Ende Januar 1928 bei uns, Berlin W. 35, Flottwell- straße 3, einzureichen. Als Ersaß füx die Kosten der Umstempelung und Rüdk- sendung bitten wix jeder Sendung einen Grundbetrag von RM 1,10 und bei Sendungen im Werte von mehr als Reichsmark 1000,— außerdem je 7 Pfg. für je RM 1000,— beizufügen,

Samoa-Kautshut-Compagnie,

Aktiengesells@haf#t. Dr. Hindorf.

Filterwerte Neptun A-G. [73132]. in Liquivation. I. Sg ONNaas þper 30. Juni 1926.

18 656 937/20 2 008/03

29 335/28 04 690/18

142 970/69 Aktienkapital Q 0 0 M 60 009

E O 1 166/90 Qa s h 8 81 803/79

142 970169 i, Bilanz ain 31. Dezentber 1926.

Maschinen, Einrichtungen,

iu E r Bank d Schuldner « Borlust .

e. o. e. e e. e 2.

Schuldner B50 ee ooo 4 782 79 Bank und Kasse « « o « » « | 1914/18 Be T0 55 388/82

62 08579 Attienkïkapital S A 80 000|— (läubiger 4 D S Wt 2085 79

62 085|79

Gezoinn- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1926.

Q,

N MEOLIITEGDEINA d n C eb e ua 29 681/14 Handlungs- und Betriebskosten | 28 358/80 Verluft durch Verkauf der Be- stände Kapitalentwertungskonto . » Abschreibung auf Dubiose- TOTDETUNGCN a o 9 6 508/69

89 999/98

1822/22 132 788/94 165 388/82

89 999/98

IIT. Liguidationsschluß bilanz auf den 15. September 1927.

M0 6%

23 671/35 7 880 |——

Steuerrückzahlung « Betriebsgewinn « - O aa C

K 5 Kasse . da dais Ed Q: S 60 252/28 il A e leg fa P4 Schulduer » o. o ooo 373/92

3 84572 Kapital - d. O 60 000,—

Verlust . . « « « 06854,50 | 3145/50 GWINUAeL 4s» q 60 s 111/50 Rückstellung Liquidations=-

NOIUBTOIIeN 4 «vie. Gs 58872

3 845/72 Verluftrehuung am 15. September 1927. a : K [N Verlustvortrag . « «+ .- « « | 65 388/82 Ahwicklungs- und Schlußkosten | 1465/68 56 854150 Verlust... « « « + + + | 56 854/50 56 854150

Geprüft und mit den ordnungsmäßig geslihrten Büchern übereinstimmend ge- funden.

Altona, im September 1927,

Hans Bülck, beeid. Bücherrevisor.

Jun der am 12, Oktober 1927 statt- gehabten Generalversammlung sind die vorstehenden Bilanzen genehmigt worden. Durch die O Versammlung ist saßungs8- gemäß beschlossen worden, daß die Neih#s=- migrk 41 940,— Vorzugsaktien aus dem Liquidationserlôö8 mit RM 1,59 für je RM 20,— Aktie eingelöst werden. Die Auszahlung erfolgt durch den Liquidator

errn Herbert Stroth, Hamburg, Gr,

urstah 11, gegen Einlieferung der Aktien Filterwerke Neptun A.-G. in Liquidatiou, Altona-Ottensen. H. Stroth. Altona, im September 1927. Der Anfsiht9rat. W, Reinhotd.

Dritte Bekanntmachung.

Absindungs2augebot. Auf Grund des Artikels 85 vbd. Art. 84 Abs. 4, 5 der Durchführungs- verordnung zum Aufwertungsgeses vom 29, November 1926 sowie des Art. 1 déx Verordnung über die weitere Durhführung der Auswertung von Pfand- briefen 2c vom 28. Juli 1926 bieten wir mit Zustimmung des Thüringischen Ministeriums füx Junneres und Wirtschaft als unserer Aufsichtsbehörde unseren Pfandbriefgläubigern altex Währung zum 15. März 1928 eine Abfindung in Höhe von

[745801

18,50 2% des Goldmarkbetrags ihrer Pfandbriefe in der Form von neuen, vom 1. Januar 1928 ab mit 414 % jährlich verzinslihen Goldpfandbriefen (Liqui- dationsgoldpfandbriefen) hiermit an.

1. Der Goldmaz1kfbetrag der Prämienpfandbriese und der Pfandbriefe

unserer Cu iolon 1 bis 17 ift gleich dem Nennbetrag.

Der Goldmarkbetrag der ganz oder teilweise nach dem 31. De- zember 1917 ausgegebenen Pfandbriefe der Emissionen 18, 19 und 20 estimmt sich nach dem auf Grund des Art. 79 Abs. 2 der Durch- führungsverordnung festgeseßten Umrehnungsverhältnis. Danach be- trägt der Goldmarkbetrag bei den Pfandbriefen der

Emission 18 GM 1,4763

Emission 19 GM 7,6337

Emission 20 GM 0,0536 auf je 190 Mark Nennbetrag. Î

2. Die Liquidationsgoldpfandbriefe lauten auf Goldmark eine Gold-

mark gleih dem jeweiligen Preis von 2/2799 kg Feingold —. Für jede an Kapital- und Zinsbeträgen zu dae Goldmark wird eine NReich8- mark gezahlt, sofern sih bei der Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM und nih1 weniger als 2760 RM ergibt.

Die Pfandbriefe werden ausgegeben in Stückten von GM 2000, 1000, 500, 200, 100 und 50, die mit halbjährlihen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Aben, von denen der erste am 1. Fuli 1928 fällig ist, ausgestattet sind.

Außerdem gelangen Stücke (Pfondbriefzertifikate) im Nennbetrag von 109 Goldmark zur Ausgabe, die gleichfalls mit 414 % jährli verzinst, bei denen aber die Zinsen erst bei ee des Kapitals unter Berehnung von 6 % Zinseszinsen gezahlt werden (Art. 1 8 7 dex Verordnung vom 28. Juli 1926). Der rznhaber solher Zertifikate kann jederzeit verlangen, daß ihm auf mehrere Zertifikate, die in ihrem Gesamtbetrag auf einen nah Abs, 2 in E darstellbaren Betrag lauten, Goldpfandbriefe im entsprehenden Nennbetrag mit Zinsscheinbogen ausgehändigt werden.

Spibenbeträge, die sich weder in Pfandbriefen nach Abs. 2 noch in Zertifikaten nach Abs. 3 darstellen lassen, werden in bar zum Nenn- betrag ausgezahlt. j

Mehrere Pfandbriefe in einer Hand werden zur Erxehnung derx auf sie entfallenden Goldpfandbriefe und Zertifikate zu einer Summe usammengefaßt.

3, Die Liquidationsgoldpfandbriefe sind seitens dex Jnhaber unkündbar.

Sie werden von der Bank, soweit ni t Aue erfolgt, nach voraufgegangener Kündigung oder Auslosung zum Nennbetrag în bar eingelöst. An der Auslosung nehmen sämtlihe Pfandbriefe dieser Emission teil, soweit sie nicht bereits durch eine frühere Auslosung oder Kündigung getroffen oder nach erfolgtem Rückkauf aus dem Verkehr gezogen sind.

Sämtliche auf die DeckEung der ausgegebenen Liquidationsgold- pfandbriefe oder auf die nicht zux Os verwendeten Masfeansprüche eingehenden ordentlihen und außerordentlihen Rückzahlungen sind zur Einlösung dex Goldpfandbriefe im Wege der Auslosung zu verwenden.

4. Die Liquidationsgoldpfandbriefe dieser Emission können zur R A,

der aufgewerteten Hypotheken unserer Vank verwendet werden, gleichviel ob diese zur Deckung der Au dato plauduriele dienen oder nit. Dabei werden die Pfandbriefe îin Höhe ihres Nennbetrags auf den Aufwertungsbetrag angerenet.

Unsere îim Jahre 1923 ausgegebenen 12 igen Pfandbeiese der Emifsion 21 werden dur dieses Angebot nux insoweit getroffen, als diese Pfandbriefe im Umtausch gegen alte Pfandbriefe erworben wurden, und der Anspruh der Jnhaber aus Art. 80 dec Durchführungsverordnung, mit dem Goldmarkbetrage der von ihnen îm Untausch hingegebenen alten Pfandbriefe bei dex Verteilung unserer Masse berücksichtigt zu werden, A angemeldet und anerkannt worden ist. Soweit das niht der Fall ist, sind die Ansprüche aus diesen 12 %igen Pfandbriefen nah Annahme unseres Sonderangebots vom Oktober 1926 (vgl. unsere Bekanntmachung vom 15. März 1927 im Reichs-e anzeiger Nr. 73, 2. Beilage, vom 28. März 1927) bereits abgesunden.

Unfere Konmmunalobligationen alter Währung werden dur dieses Angebot nicht betroffen. ,

Dieses Angebot gilt als von allen Pfandbriefgläubigern angenommen, wenn es dreimal im „Deutschen Reichsanzeiger“ eingerückt worden ist und seit der leßten Einrückung drei Monate verstrihen sind, ohne vos ein Teil der Gläubiger, dessen Goldmarkansprüche mindestens 15 vom Hundert der Gold- markansprüche sämtlicher bei der Verteilung zu berücksihtigenden Gläubiger beträgt, schriftli bei dem Staatskommissar der Bank Herrn Geheimen Regierungsrat Coudray zu Meiningen, Leipziger Straße 4, widersprochen hat. Nach Art, 85 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgeseß ist der Widerspruch nux wirksam, wenn ihm eine Bescheinigung eines deutschen Notars oder einex amtlichen Hinterlegungsstelle über die erfolgte Hinterlegung der Pfandhriefe beigefügt ist; die Bescheinigung muß den Nennbetrag sowte die Nummern und Emisstonsbezeichnung der Pfandbriefe enthalten. Die Rücckgabe dex Pfandbriefe Ats nicht vox Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgen,

Meiningen, den 30 November 1927.

Deutsche Hypothekenbank.

Hartmann. Paulsen.

anmeem ars. rent 5 19 a mRO

[74853] Prospekt \ über RM 2 2009 090 volleingezahlte Junhaberaktien der

Nordstern Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschaft

in VBerlin-Schöaeberg.

i Ziüd 18 000 über je RM 100, Nr. 28 002 a-—37 001 b,

davon je 2 Aktien mit der Bezeihnung a und b unter einer Nummer in einex Urkunde j Über RM 200 zusammengefaßt, und Stück 400 über je RM 1000, Nr. 19 001—10 400.

Die Nordftern Allgemeine Versiherungs-Actien-Gesellschaft ist auf Grund der Konzession vom 5. Mai 1866 unter der Firma „Preußische Feuer- Versicherungs-Actien-Gesellschaft“ in Berlin gegründet worden, Fm zahre 1914 wurde die Firma in „Nordstern Preußische Feuerversicherungs-Actien-Gesellschaft“ und im November 1914 gelegentlih der Vereinigung mit dec Westdeutshen Ver- siherungs-Actien-Bank in „Nordstern Feuer-Versi Le ees arf geändert unter gleichzeitiger Verlegung des Sitzes dex Gesellschaft von Berlin nah Verlin-Schöneberg. Den jeßigen Namen führt sie seit ihrer Vereinigung mit der Nordstern Unfall- und R im Dezember 1921. Dea gen bestehen in Essen a, d. Ruhr unter der Firma Westdeutshe Allgemeine Versicherungsbank Zweigniederlassung der Nord- stern Allgemeine Versichecungs-Actien-Gesellschaft, und in Danzig.

c Gesellschaft uutersteht der Aufsicht des RKeich8aufsichtsants für Privat- versicherung.

Die Gesellschaft steht in San mit dex Allba-Nordstern Lebensverfichexungs-Aktiengesellshaft tn BVerlin-Schöneberg Ms Beteiligungen).

Zur Förderung des Rückversicherungsgeschäfts ist die Gesellschaft im Sommer 1926 unter Beteiligung an der „Unitas“ " Rüversicherungs-Aktien- Gesellschaft in Elberfeld (\ Beteiligungen) der Unitas-Gruppe beigetreten, der u, a, die „Vaterländische“ und „Rhenania“ Vereinigte Versicherung-Gesellschaften, Aktien-Gesellschaft in Elberfeld, die „Colonia“ B Feuer- und Kölnische Unfall-Versicherungs-Aktiengesellshaft in Köln, die Schlesische Fenerversicherungs- Gesellschaft in Breslau, die Gothaer Feuerversiherungsbank a. G. in Gotha und die Oldenburger Versicherungs-Gesellschaft in Oldenburg angehören.

Gegenftand der Gesellschaft ist die Uebernahme von Versicherungen zu festen Prämien im Jn- und Auslande gegen Feuer-, Bliß- und Explosionsshäden, gegen E und Page Dicbstahlshäden, gegen Wasserleitun ¿schäden, gegen Glasschäden, gegen N äden, gegen Verluste aus Realkrediten, gegen Kautions- und Veruntreuungs äden und gegen Unfall- und It schâden, und zwar direkt oder im Wege der Rückversichecung. Die Gesellschaft ist berechtigt, aunh anderc Versicherungszweige mit Ausnahme der Lebens- unnd Rentenversiherung zu betreiben. [Ein Antrag auf Sayungsänderxrung hinsichtlich des aufgenommenen Betriebes der Garderoben- und Einheitsversicherung e wird dex nähsten Generalversammlung zux Beschluß- assung unterbreitez werden.} Auf den: Wege dex Rüctversiherung können auth

Lebensverficherungen übernommen werden. Zur Ausdehnung des Unternehmens auf solche Verfihexrungszweige ist ein Beschlu des t erforderlUtw, oer

der Genehmigung dur die Aufsichtsbehörde bedarf. ie Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich mît Kapital an bestehenden odex zu gründenden Verfiherungs- unternehmungen sowie an Realkreditinstituten zu beteiligen.

Das Aktienkapital der Gefellshaft von ursprünglich Æ 3000000 mit 20 % Einzahlung betrug seit Dezember 1921 4 30 000 000 mit 25 % Einzahlung.

Fn der ordentlihen Generalversammlung vom 27, Fuli 1923 wurde be- lossen, die auf Namen lautendeo ÆŒ 30 000 000 Aktien unter Vollzahlung in «Inhaberaktien umzuwandeln und ferner das Aktienkapital um A4 45 000 000 zu erhohen durch Ausgabe von 9000 auf den Juhaber lautenden, voll eingezahlten, für das Geschäftsjahr 1923 voll dividendenberechtigten Aktien über je f 5000. Die neuen Aktien wurden von der ehemaligen Nordsternbank Aktiengesellschaft in Berlin zum Preise von je X 6500 (X 5000 Einzahlung und f 1500 Aufgeld) Übernommen mit der Verpflichtung, die Kapitalverkehrssteuer bis zur Höhe von M 15 000 009 zu tragen und ferner an die Organisations- und außerordentliche Schadenrücklage der Gesellshast 285 Millionen Mark zu Ee: Von den neuen Aktien hat die Nordsternbank verpflihtungsgemäß A 15 000 600 den Fnhabern der alten Aktien im Verhältnis von 1:2 zum Kurse von 1600 2 Æ 80000 zuzüglich der Bezugsrechtssteuer und eines Pauschalbetrages von ÁÆ 20 000 als Unkostenbeitrag zum Bezuge angeboten. Von den übrigen PM 30 000 000 neuen Aktien wurden Æ 22 500 000 gegen Effekten im damaligen Börsenkurswert von rurd 1 500 000 Goldmark freihändig veräußert und die restlihen #4 7-500 000 auf Beschluß der Generalversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie verdienstvollen Angestellten dex Gesellschaft zum Ug itie überlassen. Aus der Begebung der Aktien wurde der T ellibei Rüdcklage ein Aufgeld von PM 4 200 000 zugeführt.

Auf Beschluß der außerordentlihen Generalversammlung vom 11, Oktober 1924 wurde das Aktienkapital vo PM 75 0099 000 im Verhältnis von 25 : 1 auf NM 3 000 000 umgestellt, eingeteilt in 60 000 Aktien über RM 20 und 18 000 Aktien über RM 100.

Die ordentlichen Generalversammlungen der GBesellshafst und dec Nord- stern VTransport-Versficherungs-UActien-Gesellschaft in Berlin-Schöneberg vom 20. Mai 1927 genehmigten übereinstimmend den von den Verwaltungen dieser beiden Gesellshaften geschlossenen Fusiou8vertrag vom 6. April 1927. Diesem Vertrage zufolge wurde das Vermögen der Nordstern Transport-Ver- sicherungs-Actien-Gesellschaft (Kapital RM 500 000, 1924 RM 4098,15, 1925 RM 9034,11 und 1926 8091,16 Gewinn, seit der Goldumstellung keine Dividenden) als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation mit Wirkung vom 1. Fanuarx 1927 auf die Nordstern Allgemeine Versicherung8-Actien-Gesellschaft übertragen. Als Gegenwert hierfür erhalten die Aktionäre der Nordstern Transport-Versicherung8- Actien-Gesellschaft auf je RM 50 ihrer Aktien zwei Aktien der Nordstern Allgemeine Versichecungs-Actien-Gesellshaft über je RM 20 mit Dividenden- scheinen für 1927 f}. Der ibe S kann bis zum 31. Dezember 1927 vor- genommen werden. Der buchmäßige Fusion8gewinn von RM 100 000 soll, soweit er nicht für die Stencrn und Kosten der Fusion in Anspxuch genommen wird, ur Verstärkung der geseßlihen Reserve verwandt werden. Die Bilanz der Nord- stern S TEK Por e Der VEL N S vom 31. Dezembec 1926, die er Fusion zugrunde gelegen hat, lautet wie folgt:

Vermögenswerte. RM ¡234 RM |Y Grundbesiß und Grundstücksbeteiligungen:

Debats L Ee E 422 344/30

unbebaut s T C E06 O 41 600|-— 463 944/30 Kapitalanlagen:

Hypotheken und Kommunaldarlehen » » « o 4 1 795}

Wertpapiere - « » E E 29 383/75 31 378/75 JInventar . . C ees 20 000/— STGNCHDC An R S e A e 9 028/60 Sonstige Forderungen:

Außenstände bei Generalagenturen . « » + « « 2489 147/59

Guthaben bei Banken. e ea d s 137 557/04

Guthaben b. and. Versicherungsunternehmungen 646 987/30

FontolorLent\QuIdner. C G de ade 26 674/43

Rückständige Ztnsen . . O S Ee A 171/50} 1 039 637/86

1 583 889/41

Verbindlichkeiten, Aktienkapital E670 V0 64: h 0000 00S 500 000j-— Prämiencülklage « « «o a od o oa nao 200 000|—= Schadenrüdlage S E N ae aier E 370 000|—

Sonstige Verbindlichkeiten:

Guthaben der Generalagenten . . - « «o - 58 220A

Guthaben anderes Versicherungsunternehmungen 399 2791|88

Kontokorrentaläubiget. « « «4 ea ee eie o 47 779|841 5à305 798/25 Gen E R S 8 091/16

1 583 88941

Zux Durchführung des vorstehend beshriebenen Aktieniaushes wurde in der Generalversammlung der Gesellschast vom 20. Mai 1927 beschlossen, das Aktienkapital um RM 400 000 für das Geschäftsjahr 1927 voll dividenden- berechtigte neue Aktien zu erhöhen, die in 400 Stüdck übec je RM 1000 ausgefertigt worden sind. Soweit füx den Umtausch der über RM 20 und RM 50 lautenden Aktien der Nordstern Transport-Versicherungs-Actien-Gesellschast kleine Stüde erforderlich sind, werden sie von Großaktionären zux Verfügung gestellt.

Die gleihe Generalversammlung hat den Vorstand der Gesellschast ex- mächtigt, den Fnhabern der alten Aktien über RM 20 auf Antrag an Stelle von je 5 Aktien über je RM 20 eine neue Aktie über RM 100 und an Stelle von je 50 Aktien über je RM 20 odex 10 Aktien über je RM 100 eine neue Aktie über RM 1000 zu gewähren. Die Umiauschfrist läuft bis 31, März 1928.

Das Aktienkapital beträgt jeßt RM 3 400 000. no eingeteilt in: E ; -

§000 Aktien über je RM 29 Ne. 1a, 1b, 1e, 1d, le, 1f, 2a usw. bis 1004 f (ohne die für kraftlos ercflärten Aktien der Hauptnummer 123), von denen die 6 Aktien (a-—f) der gleichen Nummer in einer ent» sprechend abgestempelten Urkunde über RM 120 verbrieft sind;

54 000 Aktien über je RM 20 Nr. 1902 a, 1002 b, 1003 a usw, bis 28 001 b, von denen die zwei Aktien (a und b) der gleihen Nummer in einex entsprechend abgestempelten Urkunde über RM 490 verbriest sind;

18 000 Aktien über je RM 100 Nr, 28 002 a, 28 002 b, 28003 a usw. bis 37 001 b, von denen die zwei Aktien (a und b) der gleihen Nummer in einer entsprehend abgestempelten Urkunde über RM 200 verbrieft sind;

400 Aktien über je RM 1000 Nr. 10 001—10 400. Sämtliche Aktien lauten auf den Jnhaber und sind voll eingezahlt. ziehung von Aktien durch Ankauf ist gestattet.

Den Gegenftand des Prospekts bilden die in dex Generalversamm- lung vom 27. Juli 1923 als Papliermarkaktien gel Galene, auf RM 1 809 000 unmgeftellten Aktien Ne. 28 002 a——37 001 h und die in der Generalversammlung vom 20. Mai 1927 geschaffenen RM 490 000 Aktien Nr. 10 001—10 400. Die Aktienurkunden Nr. 28002 a bis 37001 b tragen folgenden Aufdruck: „Tie Urkunde gilt gemäß Beschluß der General- versammlung vom 1. Oktober 1924 für 2 Aktien Nr. a und Nr.-þ dec MEYec len Nummer über je 100 Goldmark Nennwert. Dex Vorstand.“ Sie sind mit den ia Unterschriften eines Mitglieds des Aufsichtsrats und Pren Vor- tandsmitglieder versehen. Fhnen sind Dividendenscheine bis cinschließlich Nr. 10 mit der Bezeichnung des Geschäftsjahres beigegeben; der laufende Dividenden- schein trägt die Nr. 6 für 1927. Die Aktienurkunden Nr. 10 001 bis 10 400 find mit den faksimilierten Unterschristen eines Mitglieds des Aufsicht8rats und zweier Vorstand8mitglieder sowie mit der etgenhändigen Unterschrift eines Kontroll- beamten und der Nummer des Aktienbuches versehen. Fhnen sud Dividenden- [Gae bis einschließlich Nr. 10 ohne Bezeichnung des Geschäftsjahres beigegeben; er laufende Dividendenschein trägt die Nr. 1.

Den Vorstand der Gesellschaft bilden gge die Herren: Hans Riese als Generaldirektor, mit dex Berechtigung, die Gesellscaft allein zu zeichnen, und Kaxl Steffen, beide als ordentliche Mitglicder, ‘pas Alfred Merting, Rechts- anwalt Dr. jur Kurt Pompliy und Ecnst FungT als stellvertretende Mitglieder, sämtlich in Berlin, | j

Der von der Generalversammlung zu wählende Auffichtsrat besteht aus mindestens 7 Mitgliedern, zurzeit aus den Herren: D. Dr. E Wilhelm de Weerth, Regierungsassessox a. D., Elberfeld, Vorsißender; Dr. phil. h. e. Oscar Schlitter, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bank, Berlin, Seer eteer Vorsißender; Professox Dr. jur. Diedrih Bischoff, veipgig; Dr. Ernst Böninger, Mitinhaber der Firma Arnold Böningez, Duisburg; Walter Borbet, Direktor derx Vereinigten Stahlwerke A.-G. in Düsseldorf, Bochum; N Borelli, Direktor dex Deutschen Gasolin-Aktien-Gesellsehast, Berlin; Wirklicher Geheimer Rat Otto Just, Exzellenz, Ministerialdirekiox a. D., Berlin; Otto Kellermann, Direktor der Königsherger Zellstoff-Fahriker und chemishe Werke Kaholyt-Aktiengejell-

s ist einstweilen

Die Eius-

Srste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und BVreußischen StaatS8anzeiger Mr. 283. Berlin, Sonnabend, den 3. Dezember 1927

a S B n 5X U T G D S: Tits T. Kei E A d ta 2 Der Juhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts:, 3. dem Vereins-, 4. dem Genuossenschafts-, 5. dem Musterregister, G. der Urheberrechtseiniragèerolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftäauffsicht und Vergleiche zux Abwendung des Konkurses und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanutmachungen dex Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral-§SandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich ericheint in der Regel täglich. Der Bez u g 8 preis betrôögt vierteljährlih 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark,

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8W 48, Wilhelm- traße 32, bezogen werden

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Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Neich“ werden heute die Nrn. 283A und 2838 ausgegeben,

S Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrüccungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “2

Sntscheidungen des Neichsfinanzhofs.

125. Bei Ermäßigung der Einkommensteuer gemüäß S 56 des Einkommenfteuergeseßzes sind die Verhältnisse des ganzen Steuerabschnitts (Jahres) maßgebend. Der Ans trag des Beschwerdeführers, ihm die Lohnfleuer wegen Vorliegens besonderer wirtschaftliher Verhältnisse der 1m § 58 des Ein- tommensteuergeseßes bezeihneten Art zu ?rstatten, wurde von den Vorbehöorden abgelehnt.

Die Rechtsbeschwerde ist niht begründet. Sie vertritt die Auffassung, daß, nachdem dem Beschwerdeführer die Lohnsteuer für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1925 auf Grund des angeführten Erlasses erstattet worden sei, für die Frage, ob besondere wirtschaftliche Verhältn!sse der im 56 bezeichneten Art die Erstattung auch des Restbetrags von 60 NM rechtfertigten, nux die Verhältnisse des' lezten Vierteljahres 1925 maßgebend eien. Dem tann nit beigestimmt werden. Bei Anwendung des S 66 im Falle der Veranlagung müssen jedenfalls die Verhältnisse des ganzen der Veranlagung zugrunde liegenden Steuerabshnitts berücsihtigt werden; es besieht kein Grund, anders zu verfahren, wenn die Erstattung von Lohusteuer wegen Vorliegens besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse der im § 56 bezeichneten Art in Frage fommt. Jm vorliegenden Falle konnte daher an der Tats fache nicht vorbeigegangen werden, daß der Beschwerdeführer, nachdem ihm 185,70 RM exfiatvet worden waren, im Jahre 1925 nur eine Einkommensteuer von 60 RM entrichtet hat. Wenn die Vorinstanz eine weitere Erstattung abgelehnt hat, weil sie in Anbetracht der Einkünfte, die der Beschwerdeführer 1m Jahre 1925 bezogen. hat, auch unter Berücksichtigung -der von ihm geltend gemachten Belastung durh Ausgaben die Steuer von 60 RM für iragbar und die Vorous}ezungen des § 58 richt für gegeben gehalten hat, so ist darin ein Rechtsirrtum oder ein Verstoß gegen

122, Umfang dex Einkommensteuerermäßigung wege außergewöhnlicher Aufwendungen gemäß # 56 des Ein- Fommensteuergeseßzes. Der Beschwerdeführer hatte Erstattung des größeren Teils der im Fahre 1926 entrichteten C beantragt, weil er für seine drei Kinder, die höhere Schulen besuchten, an Schulgeld 600 #, für Unterrichtsmittel 105 aufzuwenden, überdies noch 103 4 Schuldzinsen zu bezahlen hatte. Es wurden ihm darauf 66 # erstattet, so daß die Steuer von 128 # als steuerlihe Belastung seines Einkommens von §084 A verblieb. Der weitergehende Anspruh auf Lohnsteuer- erstattung wurde zurückgewiesen. Auch der Rechtsbe|hwerde muß der Erfolg versagt werden. Für die Stellungnahme zu der Rechisbeshwerde und den vom BVeschwerdeführer in der Be- | eines Wohnsißes sprechen. Die Tatsache, daß der Steuerpflichtige R S gemachten Ausführungen ist von folgenden Grund- | seit 1922 in Danzig als Fabrikdirektor angestellt ist, also dort ägen auszugehen: Wie weit nah § 56 des Einkommensteuer- | wohnen muß, deutet nun zweifellos darauf hin, daß er die Absicht gejeßes wegen ene die Leistungsfähigkeit wesentlih beein- | der Beibehaltung einer Wohnung in Danzig hat. Seine Angabe, trachtigender Verhältnisse, insbesondere wegen außergewöhnlicher | er habe wegen des Wohnungsmangels bisher keine auch für feine Belastung des Einkommens die Einkommensteuer zu ermäßigen | Familie ausreichende Wohnung gefunden, wird auch von dem oder zu eclassen ist, ist, wie {hon aus der Fassung der Be- Finanzamt nicht angezweifelt. Unter diesen Umständen beruht stimmung als Kannvorschrift hervorgeht, in das pflihthafte Er- | die Feststellung des Finanzgerichts, daß der Steuerpflichtige in messen der Steuerbehörden und Steuergerichte gestellt 6 der | Danzig dem Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit cinen Wohn- Retchsabgabenordnung). Eine ziffernmäßige Berechnung der Er- | fiß hat, niht auf Rechtsirrtum. Auch der Reichsfinanzhof hält mäßigung nah dem Verhältnis der Minderung der Leistungs- | es nicht für notwendig, zu entscheiden, ob der Steuerpflichtige ois des Pflichtigen oder nah der außergewöhnlihen Be- | seinen Wohnsiß nur in Danzig oder in Danzig und in Deutsch- astung des Einkommens ‘ist uicht vorgeschrieben, vielfah auch | land hat; denn dem Finanzgeriht ist darin beizutreten, daß. auch niht möglih. Es gilt dies auch für die auf § 56 gestüßte Lohn- | wenn doppelter Wohnsiß angenommen wird, die Besuche bei seiner steuererstattung nach § 93 des Einkommensteuerge]eyes. Eine | Familie in. Deutschland nicht als Aufenthalt in Deutschland im gewisse Begrenzung der Ermäßigung oder Erstattung ergibt sih | Sinne des § 4 der Verordnung zur Beseitigung von Doppel- aber doch aus dem Grunde und Zwecke der Bestimmung. Die |} besteuerungen auf dem Gebiete der direkten Steuern im Ver- S A E führen, daß N L C e N e ¿ur Ses G Danzig von: 19. L 1923 (Nehs-

L dvendungen, die nach §3 6 f. des Ein- gesebbI. S. 426) gelten können, fo daß eine Verteilung des S T R Dts UTE u R T ca O d Gor 109 kommensteuergeseges an sich niht abziehbar sind, außergewöhnlich Einkommens nach diesex Vorschrift nit in Frage kommt. Der E E E ONE. 20a F CIEVSETT BidOia L MIRENET E ean ist, steuerlich nee estellt E a diejenigen Pflichtigen, | Steuerpflichtige ifi also in Deutschland jedenfalls nur mit seinem VLA S e ein gertingeres, aber durch solche Aufwendungen nicht be- Sintommer 3 Grundbefiß heranzuziehen. Irteil vom 12, Of- ¿ wz =c: G o A s lastetes Slutommen bezogen en und fit iht Pav tar L 1927 VIA 488/27.) E S : eie A C S ves I stillen

is , Z L E R BN N E D S L s p Cie ï F S 6 Zvgene i ÎL3 D Its A ena ame Sas m : N 24. Ein?ommensteuerrechtliche Behandlung vou freîi- Gesellschafters on Jahre 1925. 9a Beschwerdeführer ist seit teuer darf daher äußerstenfalls ph e wet webt daf bis E V Ne BULERNLENGEN 2H D. 1921 stiller Gesellschafter seines Sohnes. Er ist für das Fahr 1925

Streitig ift E, : L E die Abzuasfähigkeit eines Betrags von 4380 4, den die Beschwerde- it feinem Anuteil am Neinaewinn des Geidätaiabres 1924 2 Pflichtigen noch aus ihrem Einkommen die Steuer zu entrichten At D s att O h an NORan es E “ati haben, die sie zu bézahlen hätten, wenn fie nur ein um die S1 Ta tell [EULT YETANLESOHE ]PrUucy UT erufung 9e

ausgeführt, daß Ehemanu und Ehefrau, auch wenn sie nmchi getrennt leben 2 des Einkfommensteucrgeseße8), fteuerrechtlich nicht insoweit eine Einheit b1lden, daß der Wohnsiß des einen Ehegatten ohne weiteres auch der Wohnsiß des anderen sein müsse. Wenn besondere Umstände ein getrenntes Wohnen der Ehegatten notwendig machen, kann hate die Ehefrau einen anderen Wohnsiß als der Ebemann haven. Folgerihtig kann lediglih aus der Tatsache. daß die Wohnung, die der Ehemann hat, für die Unterbringung seiner Frau und seiner Kinder mckcht ausreicht, nicht geschlossen werden, daß diese Wohnung einen Wohnsiß im Sinne des § 62 der Reichsabgavenordnung nicht begründen fann, wenn alle fonfigen Umstände für die Annahme

führerin ibrem Bruder zugewendet hat. Die Beschwerdeführerin

H t f tarif F : e js s L v ; r ck D Mg: G L E R i hat sich laut notarieller Urkunde in jederzeit widerruflicher Weise lglos. Die Vo zat festaestellt, daß der Gewi cit

er ; v Mun) S E F A miei “t E E : E P E I E L S H L ch0 erfolglos. Die Vorinsianz hat festgestellt, daß der Gewinn erf ange rge ens A S CACLEREs be- |} verpflichtet, ihren Bruder durch unentgeltliche Zuwendungen | im Jahre 1925 ermittelt, aber ein Teil bereits 1924 ausbezahlt :\t. gogen Hätiei. r: Bes verdesuhrerx yat in jetnem Antrag ‘eine dauernd zu unterstüßen; auf Grund dieses Vertrags ist im Die Rechtsbeschwerde ist nur insoweit begründet, als der 1924

außergewöhnliche Belastung des. Einkommens von rund 809 RM | äghre 1925 Hi Eis 4 T n as E S O E S e VERLITUIOLS S : geltend gemacht; in der Recbtsbeschw Ne S e ria Jahre 1925 Die angesührte Zuwendung erfolgt. Das &TRanz=z ausbezahlte Teil des Gewinns mitvecstcuert ist. Der Gewinns iffernmäßig nicht ag is Pr Ege “As die Es tr feine die, böberen gericht hat den Abzug gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommen- | anspruch eines stillen Gesellschafters entsteht nah der ständigen ï iSDA AUUSgaben N 1 e Yogere iteueraetîecbes z2uaelaïe t Sor 15 : Ht Tate f i S s u 7 rit

Schulen »esuchenden Kinder in Söbe E “nd 100 RM be: teuergejeßes gugelassen mit der Begründung, durch Abschluß des | Rechtsprehung des Senats erst mit der Ausstellung der Bilanz. tet Würde Ï diese A e ge h e As h Bs Vertrags -=—- an emer Annahme des beurfundeten Scyenkungs8- Danach gilt der Gewinn. des stillen Gesellschafters für das Ges h N en reje EUswendungen m öhe von rund | versprechens durch den Bedachten sei nicht zu zweifeln habe | schäftsjahr 1924 als Einkommen des Jahres 1925. Der Bes

0 RM an seinem Einkommen von 5084 RM în Abzug gebracht

L : E : der Bruder der Beschwerdeführerin einen klagbaren Anspru und das danach verbleibende Einkommen gemäß 8 70 des Ein- n d s s Falie i ea

1? Getvc mt erei 4 Tritt 1 Ger Der kommensteuergeseges um den steuerfreien Betrag von 1200 RM ied dee Dea De L P E nid l 2) gemiovert, 1e iere 08 U seatclnres Eten Ho | fuOL (ange fe t das Noi gun, Widerruf euge as U E U „UE ares E ommen on habe. N der Rechtsbe schwerde hat das Finanzamt Verleßung è und eine Lohnsteuer von 128 RM, also der Betrag, der | des materiellen Rechts gerügt. Es handle fih nah dem Vertrag

nach der Entscheidung des Finanzgerichts dem Beschwerdeführer um eine freiwillige wiederkcbrende Zuwendung im Sinne pur Last bleibt. Der Beschwerdeführer hat in der Rechhts- | des 8 40 Nr. 3 des Einkommensteuergesebes, die bei dem BVe- werde allerdings noch geltend gemacht, daß er zirka 900 RM | dachten der Einkommensteuer n i ch t unterliege, dafür aber auch Schulden habe, die er, falls ihm eine Erklärung des Finanzamts bei der BVeshwerdeführerin nicht abzuasfähig sei Dies ergeve mitgeteilt worden wäre, noch im D ehe als Grund | sich aus dem Vorbehalt des Widerrufs, dec dahin zu verstehen sei jdn weitergehende Erstattung angegeben hätte. Daß der Be- daß schon in der einfahen Verweigerung der ‘Bahlung einer

ichwerdeführer ist jedoch der Ansicht, daß der Gewinn 1925 nit versteuert werden könne, weil er den Vorauszahlungen deF Jahres 1924 unterworfen war. Der Reichsfinanzhof kann dem nicht beitreten. Wäre 1924, wie in Ausficht genommen war, eine Veranlagung erfolgt, so wäre eine Einkommensteuershuld für 1924 festgestellt, und es wären auf diese Steuerschuld die Vor- auszahlungen angerechnet. Dabei wäre das Einkommen de3 stillen Gesellschafiers für das Geschäfts ahr 1924 nicht berüds- sichtigt, wohl aber etwa für das Geschäft3jahr 1923 zugeflossenes, möglicherweise auch sonstiges Einkommen, wegen dessen Vorau3- zahlungen nicht odex nur in unzureichendem Maße geleistet waren. Es war deshalb keineswegs ausgeschlossen, daß dié Steuerschuld für 1924 die im Jahre 1924 geleisieten Voraus-s zahlungen überstiegen hätte, obwohl das Einkommen aus der stillen Beteiligung für das Geschäftsjahr 1924 bei Bemessung der Einkommensteuer 1924 nicht berücsichtigt wäre. Es hätte dann nicht der geringste Grund vorgelegen, das Einkommen aus derx stillen Beteiligung für das Geschäftsjahr 1924 bei der Eins fommensteuer 1925 unberüsichtigt zu lassen oder die Voraus- fs zahlungen auf diese Einkommensteuer anzurechnen. Denn im j ersteren Falle wäre das genannte Einkommen ganz unverfteuert eblieben, und im leßteren wären die Vorauszahlungen auf s zinfommensteuershulden angerechnet. Wenn nun nach dem Steuerüberleitungsgeses die Vorauszahlungen als Ablösung der L i T Einkommensteuer 1924 gelten, so bedeutet dies, daß die Eins Verpflichtung einen Rechtêanspruch auf die Zuwendungen hat, | kommensteuer 1924 als durch die Vorauszahlungen 1924 getilgt dem sich der Geber nicht entziehen kann. Jm vorliegenden Falle | angesehen werden soll. Diese Anordnung bewirkt nux, daß einer- ist die Rechtslage nun so, daß die Beschwerdeführerin nah dem | seits keine Nachforderung von Einkommensteuer für 1924 stattzu- notariellen Vertrag die eingegangene Verpflichtung jederzeit bea hatte, andererseits eine Rückzahlung von Vorauszahlungen ránki feuécpAlidtia tebandel L t widerrufen kaun. Dadurch verliert der Bedachte mindestens | grundsäßlich nicht in Frage kam. Dagegen kann sie nicht ies W al g veyandett, so daß auch sein in Danzig | dann, wenn der Widerruf. vor dem für die Zahlung der einzelnen | bewirken, daß die Vorauszahlungen nunmehr als eine Steuer eaogenes Arbei geintommen in Deutschland zur Steuer heran» Bezüge- in Aussicht genommenen Termin erfolgt, jeden Anspruch | von einem 1924 nihtbezogenen Einkommen zu gelten haben. j Sn E, E l Es auf die Zuwendungen. Dazu kommt, daß in dem Vertrag weder | Richtig ist, daß der Gewinn für das Geschäftsjahr 1924 nit als A Cuffassun ai org agg Verh auf Freisiellung erkannt; es ist der | über die Höhe der jährlißhen Zuwendungen noh über die Fällig- | Einkommen 1925 zu gelten hätte, wenn der Beschwêrdeführer | In L ae 1b e euerpflihtige jedenfalls einen Wohnsiß | keitstermine irgend etwas bestimmt ist, Unter diesen Umständen | nicht als typischer Ls Gesellschafter anzusehen wäre, Dabei ist / doppelten Wohnst „er nur einen Wohnsiy dort oder einen | muß angenommen werden, daß die einzelnen nah Zeitpunkt und | es aber unerheblich, ob er im Geschäft tätig zu sein hatte. Viels d De ohnsiß in Danzig und in Deutschland hat, läßt | Höhe gänzlih unbestimmten Zuwendungen, die au insofern voll- | mehr könnte erx nur dann als Mitinhaber im wirtschaftlichen i s / Finanzgericht dahiugestellt, da er in beiden Fällen in Deuts kommen in das Belieben der Beschwerdeführerin gestellt find, als eue nux mit seinem Einkommen aus dem Grundbesiß in Deutsch- | sie einen etwaigen Anspruch des Bedachten jederzeit durch Er- I A IODDe werden fkfönne. Die Rechtsbeschwerde des | lärung des Widerrufs hinfällig machen kann, als freiwillig

chwerdeführer Schulden in der angegebenen Höhe hatte, konnte | einzelnen Leistung ein solher Widerruf liege. s ae au ohne besondere Darlegungen des Be- Die Rechtsbeschwerde is begründet. In £8 15 Abs. 1 Nr. 3 at Sebi igen aus der eg „bestrittenen Zahlung von } und 40 Nr. 8 des Einkommensteuergesches handelt es sih um uldztnjen im Betrage von 103 RM entnehmen. Wenn das forrespondierende Bestimmungen, wonach Ren1en und andere wiedertehrende Bezüge bei unbes{chränkt Steuerpflichtigen in- soweit, als die einzelnen Zuwendungen freiwillig erfolgen, bei den Bedachten der Einkommensteuer niht unterliegen und dafür auch bei dem Zuwendenden nicht abzugsfähig fein sollten. Für den Begriff der Freiwilligke1t fommt es nicht darauf an, ob etwa das Stammrecht seinerzeit freiwillig eingeräumt wurde, sondern darauf, ob die einzelnen Zuwendungen in das freie Belieben des Buwendenden gestellt sind (freiwillige Zu- BeUngen) oder ob der Bedachte auf Grund ciner vertraglichen

Finanzgericht diese Schulden nicht weiter als Grund für eine Er- stattung der Steuer in Betracht zog, so ist dies niht zu bean- tanden, da der Beschwerdeführer feine Aufwendungen für Ab- tragung der Schulden behauptete. Dem Mewe lhzer ist da- e e E oda E s worden, als ex auch bei Wür- ung jeines BVorbringens günstigstenfalls beansvruchen konnte. (Úctell vom 19. Oktober 1927 VI A 621/27.) E 128. Zum Vegriff des steuerrechtligen Wohnfißes. Da Steuerpflichtlge ist seit 1922 im Gebiete der Freien Stadt

uzig als. Fabrikdirektor angestellt. Er wohnt dort ohne eigenes biliar zur Untermiete, während seine Familie in Deutschland, wo erx bis 1922 gewohnt hat, verblieben ist. Das Finanzamt nahm den Stándpunkt ein, daß der Steuerpflichtige seinen Wohn- 64 in Deutschland have, und hat ihn als in Deutschland unbe-

Sinne angesehen werden, wenn er beim Ausscheiden verlangen könnte, daß fein Guthaben nach einer Vermögensbilanz zu ermitteln sei. Eine derartige Behauptung ist nicht aufgestellt,

inanzamts behauvtet: 1. Verkennung des Wohnsißbegriffs im Sinne des § 40 Nr. 3 des Einkommensteuer i ichi , 1 » gescßes anzusehen | und es ist nah Lage des Falles auch nichi zu fordern, daß die 12 LE L falsche Verechnung der Steuer, Jm ersten Punkte ist die | sind und daher bei der Beschwerdeführerin niht uach § 1e 1 dfe Mas aer Sas alben Möclichteit Tate Smd und die A T E unbegründet, im weiten begründet. Das | Nr. 3 des Einkommensteuergeseßes abgezogen werden dürfen. Die | Sache in diejer Richtung weiter aufklären sollen. Unerheblich ift, A s E : egründet feinen Standpunkt im wesentlichen damit, | Vorentscheidung mußte daher wegen Rechtsirrtums aae aten daß der Beschwerdeführer ps 1921 und 1922 fein Einkommen als A cuerpflichtige in Danzig keine für die Unterbringung | werden. Bei freier Beurteilung is die Sache spruhreif Eine werbliches angegeben und den Geschäftsgewinn des abgelaufenen U

auch feiner Familie geeignete Wohnung habe. Dieser Umstand Yahres versteuert hat. Dies is häufig seitens der stillen Gefell-

Steuerermäßigung gemäß § 56 des Einkommensteuergesetes

kann allerdings für die Frage, ob ein fteuerlicher Wohnsiß vor kommt bei den günsti i ä i i i e AN : j , teuer ) - günstigen Einkommensverhältnissen der Bes chafter geschehen und beweist deshalb nicht, daß sich der Be- a0 eat E Bedeutung sein, er ist aber nit in allen Fällen ent- | \chwerdeführerin nicht in Betracht, (Urte:l vom 28. September 1927 werdeführer als etwos3 anderes betrachtet hat als einen typischen R 0 heidend. Jn einem früheren Urteil hat der NReichsfinanzhof ! VI A 406/27.) ilen sellschafter. (Urteil vom 6. April 1927 VTA 134/97.) H 2 0 (0 bd