1860 / 75 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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N ichtamtlich es.

Berlin, 26. März. Bei Sr. Königlichen

Preußen. E Regenten fand heute Minister - Con

Hoheit dem Prinz -

seil statt. Oas Herrenhaus nahm in seiner 18ten Sißung am 2ásten d. schließlich die Kommissions-Anträge, betreffend verschiedene Petitionen, in folgender Fassung an: „Das Herrenhaus wolle . be- schließen, die Petition, soweit sie die Zulassung der Juden zu den Kreistagen betrifft, der Königlichen Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen, weil sie sich in dieser Angelegenheit mit den be- stehenden Gesehen fortgeseßt im Widerspruch befindet“, #o wie „die Petition hinsichtlih der- Zulassung der Juden zu chrigfeitlichen Aemtern ‘der Staatsregierung zur Abhülfe zu überweisen, weil die- selbe si in dieser Angelegenheit mit "den bestehenden Gesehen im Widerspruch befindet.“ i

Hannuover, 2. März. Se. Majestät der König empfin- gen gestern den Kaiserlich französischen außerordentlichen Abgesandten und bevollmächtigten Minister, Grafen de Damremont, um aus seinen Händen das Schreiben Sr. Majestät des Kaisers der Fran- zosen entgegen zu nehmen, durch welhes er von dem hiesigen Königlichen Hofe abberufen wird. (N. Haun. Ztg.) L Sat nee a. M-., 24, März. Wie eine telegraphische Depe des „Dr. J- meldet, wurden in der heutigen Sihung der Bundes-Versammlung die Majoritäts - Anträge des Aus- {usses in der kfurhessischen Angelegenheit mit 12 Kuriat- stimmen angenommen. Die achte Kuriatstimme, Kurhessen , ent- hielt sich der Abstimmung; die eilfte, Luxemburg, stimmte weder für die Majorität, noch für die Minorität; die siebenzehnte, die freien Städte, stimmte für Rückverweisung an den Aus\chuß. Preußen und eine Kuriatstimme stimmten für den Minoritäts- antrag. Nach der Abstimmung lehnte Preußen ausdrücklich jede Verpflichtung ab, welche aus diesem Beschlusse hervorginge. Hierauf erklärte die Bundesversammlung auf den Antrag des Práäsidenten, daß alle Bunde8regierungen zur Anerkennung dieses Beschlusses ver- pflichtet seien. i

Baden. Karlsr ube, 24. März. der Zweiten Kammer zeigte das Präsidium an, daß der Abgeord- nete Bissing (von dem der Minoritätsantrag der Konkordat8=- kommission herrührt) sein Mandat niedergelegt habe. Am Schlusse der Sißung sehte der Präsident Junghanns die öffentliche Ver-

handlung über das Konk ordat in der Zweiten Kammer auf

Jn der gestrigen Sihung

ist nämli einleuchtend, daß der internationalen Stellung der Schwei durch Bildung einer italienischen Conföderation zu nahe getreten E sobald Sardinien einer solchen Confôderation mit dem in die {weizerische Neutralität eingeschlossenen savoyer Gebietsantheil beigetreten wäre. Aus diesen Gründen verlangte die Eidgenossenschaft bei den Mächten den Bei- tritt zu den Kongreßberathungen, insofern diese ihre Beziehungen zu dem neutralifirten Sabvoyergebiet beshlagen würden.

Bekanntlich is dieser Kongreß ein Projekt geblieben und liegt seit Anfang des laufenden Jahres der Gedanke einer veränderten Gruppirung der central-italienischen Staaten in Diskussion.

Die Abtretung Savoyens an Frankreih war bar mit dem Begriff ei i Königreich Sardinien gebildeten Großstaates in Jtalien in stand. Diese Jdee gewann an posfitiver Bedeutung durch die Thronrede, welche Se. Majestät der Kaiser der Fxanzosen den 1. d. M. bei Eròffnung der Session der franzöfishen Kammern gehalten hat. |

Angesichts der Umge-

Jn dieser Nede wird unzweidentig erklärt, daß in deren Folge ein mächtiger Staat in den

staltung von Nord-Jtalien,

Besiy aller Alpenpässe gelange, für Frankreich die Pflicht erwachsen sei, (u Sicherung seiner Grenzen die franzdôfischen Gebirgsabhänge zurückzu- ordern. Der französische Minister des Acußern hatte sich schon in gleicher Weise in einer uñterm 24. Februar an den Repräsentanten Frankreichs in Turin adressirten Note ausgesprochen. Jn dieser Mittheilung gab die französische Regierung ebenfalls zu verstehen, daß, wenn die central-italie- nischen Staaten ganz oder theilweise mit Sardinien annectirt würden, der Befiß Savoyens für die Sicherheit dev franzöfischen Grenze eine geogra- phische Nothwendigkeit würde. Der Herr Minister hatte die Wohlge- wogenheit, beizufügen, daß die schweizerischen Jnteressen, welche Frank- reich immer in Betracht zu ziehen wünsche, berücksichtigt werden sollen.

den 29. d. Vormittags fest.

Bayern. München, 23. März. meldet der „Nürnb. Corresp.“, die abermalige Erlassung eines Antrag gebracht. :

Hesßterreich. Verona, 20. März. Da es nun beinahe außer allem Aweifel ist , heißt es in der „Triest. -Ztg. “, daß eine militairische Beseßung der zu annexirenden mittelitalienishen Staaten dur piemontefische Truppen erfolgen wird, fo stellt sich für Oester? rei eine stärkere Beseßung der Grenze gegen jene Länder und eine Verstärkung der GrenzbewachungStruppen heraus, und es soll zu diesem Zwecke au bereits ein Armee - Corbs designirt sein,

Gutem Vernehmen nach, baben Bayern und Württemberg PRferdeausfuhr-V erbotes in

welches die Po-Grenze beobachten würde. In den lehten Tagen haben fich bei unseren Vorposten zahl- reiche Deserteure, theils chemalige ôsterreichishe Soldaten , welche an Piemont abgetreten wurden, theils Freischärler jeder Gattung gemeldet. ; : | __ Schweiz. Ber n, 22. März. Der Bundesrath hat folgende | (telegraphisch bereits erwäbnte) Note an alle Mächte gerichtet, welce die wiener Veriräge unterzeichnet haben: E | Bern, 19. März. Als im Beginn des seßten Jahres der Friede bon Gáxapa: ernstlich bedrobt schien und der Auébruch der Feindseligkeiten in Ober-Jtalien be- vorftand, fand sih der \chweizerische Bundesrath berufen, in aller Offen- heit den hohen Mächten die Haltung zu erörtern, welche die Eidgenofsen- {chaft, im Falle eines KriegcS, gegenüber den in dio \ckweizerishe Neu- tralität eingeslofsenen {avovisccen Provinzen einzunehmen beabsichtige, E E auf diese Provinzen, na dem Inhalt der europäischen tröge und Stipuiutionen vom 29. Juni 2 1845, wichtige Îecbie zugeiprochén find. Ga ¿B D An E N Zn den Antworten, mit melden Sie vom 14. März 1859 beehrt babn, haben den Gesihtépurkt gewürdigt , nen n G ach der Beendigung des Krieges und der U | ies dené von Zürich war der Búnbesrath nochmals ff T Ait: samfcit der hoben Mächte auf die zwischen der Schweiz und den neutrali- ften Provinzen Saboyens befichenden Verbältnisse zu richten. Damals erwartete man, daß fd ein Kongreß versammeln werde mit der Aufgabe, Ä ia a roy mig ares zu n, und zwar auf dêr Grundlage der äl on Villafranca, i j iner i ischen Eid- pem «rar; a, in welchen die Jdee ciner italienischen Eid | n der Note vem 18. November 1859 sprach der Bundeêrath die | |

_die Note des Bundesraths die boben Mächte vollkommcn welGen die Scweiz damals eingenom-

t aus, daß, im Falle die internationalen Verbkltnisse der Shwci burch die Verhantluungen der Bächte berührt würden, die Ee enofenscast |

von ciner Thcilnahme an denselben nit auégesch!ossen werden könne. Es

Unter diesen Umsiänden konnte der Bundesrath nicht länger in unthätiger Gewärtigung der Dinge verbleiben; für den Fall, daß eine aa Savoyens stattfinden würde, war es seine Pflicht, sih über die Absichten

der bei den neutralisirten Provinzen unmittelbar betheiligten Mächte

Fenn di er

Zu diesem 2 weck hat er die nôthigen Schritte gethan, und Frankrei machte ibm durch beruhigende Worte die Ar R det daß e Da einer Abtretung Savoyens an Frankreich gegenwärlig nicht an der Tages- ordnung sei, daß aber, wenn diese Eventualität eintrete, die Provinzen Chablais und Faucigny der Schweiz -abgetreten werden würden. Diese Versicherungen wurden im Anfang des lehten Februar mündlich ertheilt

| sowohl von dem fcanzösischen Chargé d'Affaires in Bern, als dur Se.

Excellenz _ den französishen Minister des Minister in. Paris. Zur gleichen dem Regierungs - Präsidenten bon Vice-Konsul gemacht.

Seither hat man hernommen,

“d Aeußern an den \{weizerishen Zeit wurde eine ähnliche Mittheilung Genf durch den französishen Herrn

daß sih die franzdsische Negierun schon am 4. Februar in der ganz gleichen Weise Ad aen MElischen Minister ausgesprochen und daß einige Tage später auch der sardinischen Negierung im gleichen Sinn eine Erklärung von der französischen Ge- sandtschaft von London zugekommen sei.

Diese Thatsachen waren geeignet, den Bundesrath zu beruhigen , in- dem derselbe daraus \chloß, daß, im Fall der Status quo, den er jedem anderen Zustande vorzog, nicht aufrecht gehalten werden könnte, gleich- wohl die Rechte und die Juteressen der Schweiz berücksichtigt und hierauf das Ergebniß von den Mächten bestätigt und gewährleistet werden würde. Jedenfalls bemühte er sih, genauere und geschriebene Zusicherungen zu erhalten, ohne Beunruhigung zu zeigen, Aberx wie groß war sein Er- ftaunen, wie peinlich scine Ueberraschung, als er aus den Proclamationen der Gouverneure bon Annecy und Chambery vom 8. und 10. März ‘er- sah, daß die Bevölkerungen Savoyens einzig berufen. seien, sih darüber auszusprechen, ob sie bei Sardinien bleiben oder aber an Frankreich annec- tirt werden wollen, während in diesem Aktenstücke gar keine Erwähnung der Schweiz und bon deren feierlich anerkannten Rechten auf die neutra- lisirten savoyischen Provinzen gemacht wird. : :

Der Bundesrath konnte ein solches Verfahren nicht mit Stillshwei- gen hinnehmen. Er würde si einer \{chweren Vernachlässigung der ihm anvertrauten Landes-Jnteressen schuldig gemacht haben, wenn er sih nicht feierlich gegen eine solche Handlungsweise verwahrt hätte. Unterm 22sten März wurden die Repräsentanten der Schweiz Paris und Turin beauf- tragt, ‘den Negierungen bon Frankreih und Sardinien vorzustellen, daß man, wenn Sabvobven der Gegenstand cines Arrangements sei, die Schweiz anzuhdren habe, und daß die bis auf die lezten Zeiten bon allen bethei- ligtèn Mächten Europa's anerkannten Verträge zwischen der Eidgenossen- schaft und Sardinien, namentlich in Bezug auf das abzutretende Savoyen, die innigsten Beziehungen aufstellen. Die Schweiz glaubt deshalb, zu der Forderung berechtigt zu sein, daß die Abtretung der neutralifirten Pro- vinzen, sofern der Status quo unhaltbar ifft, nur unter ihrer Mitwirkung, als Hauptparte? des Vertrages, und nicht ohne ihre Zustimmung statt- finden fônne. E. i

_Die Schweiz e1wartet- daher in Bezug auf diese Provinzen, pofitive Erklärungen, die geeignet find, fie zu beruhigen und jeder Unsicherheit be- züglich der Aufrehthaltung ihrer Rechte zu begegnen. |

Des Ferneren wurden die Repräsentanten der Schweiz beauftragt, gegen den von den Gouverneurs angezeigten Abstimmungs - Modus Ver- wahrung einzulegen und zu verlangen, daß man si vor der Abstimmung mit der Schweiz verständige, da die Eidgenossenschaft, wenn diesem Wunsche nicht Nechnung getragen würde, gezwungen wäre, die Jnterven- tion der Garanten der europäischen Verträge anzurufen, :

Diese Notification hat stalfgehabt und bis dobin keine befriedigende Antwort gefunden. sehr die Schweiz noch alles Vertrauen in die ihr Anfangs Februar gegebenen Versicherungen sept , so glaubt sie, in der gegenwärtigen Lage und gegenüber den Vorgängen in Savoyen, die Pflicht und das Necht zu haben , eine solche Erklärung zu fordern , dur welche einig sie fich betreffend die ihrem Sehuße anvertrauten Antercssen bes rubigen könnte.

E

und nah \ ] Bundesrath fich in dieser Hinsih lich auf das seinem Cirkular vom berufen zu umfassenden

eidgenössischen Stände, zwischen Frankreich mung: „Keine auf andere anderen Fürsten, eine P j Nachbarschaft \{chüße und jede von ihnen o

allen anderen Verträgen 16. März

dinien in eine hält folgende, Bestimmung:

nördlich gelegene, Sr.

daß so oft die

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Die rechtliche Grundlage der schweizerischen Ansprüche ist #0 bekannt o verschiedenen Gesichtspunkten besprochen worden , daß der t auf seine früheren Noten, und nament- 48. November 1859 annexirte Memorial können glaubt, wo dieser Gegenstand in einer gründlichen und Weise erörtert war. : i j

Er glaubt, fich daher hier auf einige der wichtigsten Punkte beschrän-

en : In dem Friedensvertrage, welcher 1564,

unker der Vermittlung der Bern und Savoyen abgeschlossen und von , findet fi folgende Bestim- { durch Verkauf, Tausch oder Weise, Städte, Festungen, Land und Leute veräußern an einen Herrn, Stadt, Land oder Gemeine, es sei denn, daß die artei die andere vor jeder fremden, beschwerlichen und lästigen geshüpt sei und bleibe.“ des Friedensvertrages von 1564 ift zugleich mit durh den Art. 93 des turiner Vertrags vom

1816 bestätigt worden.

Das Instrument, laut welchem Gebiets - Abtretung zU von den hohen Mächten

und Spanien der beiden Part

Diese Stipulation

Se. Majestät der König von Sar- Gunsten von Genf einwilligte, ent- den 29. März 1819 gewährleistete die Provinzen Chablais und Faucigny und alles von Ugine Majestät zugehdrige Land in der durch alle Mächte schweizerischen Neutralität inbegriffen sein sollen, das heißt, der Schweiz benachbarten Mächte sich im Zustande wirklich ausgebrochener 0 it stehender Feindseligkeiten befinden werden, die Truppen j Königs von Sardinien, welche all- fällig in jenen Provinzen stehen möchten, fih zurückzichen, und dafür, wenn es nôthig isi, thren Weg durch das Wallis nebmen können, daß keine anderen Truppen irgend einer Macht fich dort aufhalten oder durch- ziehen können , mit Ausnahme derjenigen welche die \chweizerische Eid- genossenschaft daselbst aufzustellen für gut finden würde. :

; „Wohlverstanden, daß dieses Verhältniß die Verwaltung jener Pro- vinzen auf keine Sr. Majestät des Kdònigs die Bürgerwachen nung- gebrauchen fönnen.” i i

Diese Bestimmung ist förmlich bestätigt dur den Art. 92 derx wiener Kongreß- Akte. j |

Endlich spricht sich die in Paris unterzeichnete Erklärung vom 20sten November folgendermaßen aus: | Is

„Die Mächte anerkennen und gewährleisten gleichmäßig die Neutra- lität derjenigen Theile von Savoyen , welchen dur die Urkunde des wiener Kongresses vom 99. März 1815, und durch den pariser Vertrag vom heutigen Tage der Genuß der \hweizerischen Neutralität auf gleiche Weise zugesichert wird, als wären fie Bestandtheile dieses Landes.

„Die die Erflärung vom 20, März unterzeichnenden Mächte aners kennen authentisch durch gegenwärtigen Akt, daß die Neutralität und Un- verleybarkeit der Schweiz und deren Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluß in den wahren Jnteressen der Politik von- ganz EU' l :

Der leitende Gedanke dex hohen Mächte bei diesen Stipulationen ist

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Schweiz ist | der allgemeinen Sicherheit in Europa, und um diese Unabhängigkeit #o viel mdglich zu {üen , {ließt man in die \chweizerische Neutralität einige Theile von Savoyen éin , die zur wirksamen Vertheidigung dieser Neutralität durhaus nöthig find, und ohne welche das im Interesse bon Europa angestrebte Ziel nur unvoll- ständig oder gar nicht erreicht würde. Diese Gründe haben heute noch

die gleiche Kraft. : Iegenüber diesen Thatsachen , ge c den von Eurgqpa dex Eid-

genossenschaft feierlich garantirten R l je Schweiz die Anficht aussprechen, daß ihre Ansprachen auf die neuträlifirten Provinzen von Savoyen nicht der Art sind, um durch eine einfache Abtretung so weng, | als durch eine Volks-Abstim

Es ist hier der Ort, die 9 tische Opportunität in Betracht zu | e : lung einer Macht, die den Norden von Italien beseyt hält, gegenüber in der Weise auffaßt, um sich aus der Zurückforderung dex französischen | Gebirgsabhänge zur Sicherung seiner Grenzen eine Pflicht zu machen, \o ist die Schweiz aus viel besseren Gründen berechtigt, eine solche _Forde- rung zu stellen ; die Schweiz als Nachbax zweter großen Militär - Staaten hat weit mehx Ursache, eine Grenze zu verlangen, welche ihr eine wirk- same Vertheidigung ihres westlichen Gebietstheiles ermöglicht, und ohne | welche ibre Neutralität in bedenklicher Weise und bon cinem Tage in d

en |

anderen bedroht wäre. \ : - Die in Frage liegen zen gehoren dur ihre geographische | Lage augenschein | i cht zu Frankrei. Die Gebirge | im Gegentheil bilden diese |

\ i

„Daß gewährleisteten

| Weise beschränken \oll, woselbst auch die Civil-Beamten | für Erhaltung guter Ord- | |

unstreitig dieser: eine Bedingung Neutralität und

die poli- | ziehen.

aben keine einzige A ( Frankreich,

Bezrke die ali sezung der Kantone Waadt, Wallis und Genf; | óstlih haben fie ihre natürliche Grenze in den Gebirgen; welche Savoyen } und die Schweiz trennen, und südlich in der Alpenkette, welche den \üd- lichen Theil Savoyens vom Norden dieses Herzogthums scheidet.

Die Anerkennung und Festhaltung diéses Gesichtspunktes ift ebenfalls von internationaler Nothwendigkeit ; denn wenn die ndrdlichen Provinzen von Savoyen nicht an die Geschicke der Schweiz gebunden find, so sind der wichtige Simplompaß, des großen St. Bernhard, so wie die

Kantone W ig bedroht. s : gstens eine Partei die Annexion von

anz Savoyen an rankrei betreibt, scheint in dem Umstande zu liegen, daß es i C Gefühl widerspricht, ein Land zu zerstückeln, welches während ‘einer langen Reihe von Jahren ein Ganzes- bildete und eine so reiche Geschichte- hat. Diese Rücksichten der Pietät haben ohne Zweifel ibr Gewicht, wenn es sich darum handelt, Savohen von einer Dynastie zu trennen, mit welcher es seit Jahrhunderten verhunden war und deren

Wiege es und man eine andere Macht zu kuüpfen, keine Bedeutung mehr.

hat, wie alle Staaten nur allmälig durch Eroberungen und dur gegewärtigen Zustande gelangt. Savoyen hervorgegangen, ist die P Jahrhunderten wärtig der \{chweizerishen haben auch im Verlauf der Zeit die verschiedenen Savoyen gebildet wurde, unter Zerstücksung gelitten. das Unter-Wallis Andere Parcellen, einverleibt.

voyens ihrer Natur nach en en dieses Herzogthums haben ihre natürliche Abdachung gegen Frank- rei, Schweiz.

Europa liegen.“ \

umschließt. Aber wenn man von diesem Gefichtspunkte abgeht fih mit dem Gedanken vertraut macht, sein Schicksal fortan an so hat dieser Einwand gegen eine Theilung

Das Gebiet, welches gegenwärtig das Herzogthum Savoyen bildet, des Mittelalters , seine fleinen Anfänge gehabt ; ch Erbschaft ist es zu seinem Der Kern, aus welchem das heutige rovinz Maurienne- Im Lauf von dehnte sich dieselbe selbst über Gebiete aus, die gegen- Eidgenossenschaft gehören. Wie im Anfang, #o Bezirke, aus denen Der Kanton Waadt, und Genf gehören seit Jahrhunderten zur Schweiz. das Bugey und La Bresse find gegenwärtig Frankreich

geographische Lage Sa-

Wie also oben bemerkt worden, drängt die denn die südlichen Pro-

zu ciner Theilung, und die nördlichen cine eben so natürliche Abdachung nah ber

Aber es giebt einen anderen eben so witigen Faktor als diese geo- graphische Rúücksicht, nämlich die Bevölkerung selbst, deren Glück vor Allem in Betracht gezogen zu werden verdient. Für die wichtigsten Lebensbe- dürfnisse, für die tagtäglichen Geschäfte, für den Austausch der Agrikultur und des Handels, mit Einem Wort für Alles ist die Bevölkerung dieses Theils der neutralifirten Provinzen beinahe ausschließlich auf die Schweiz angewiesen, während fie in allen den genannten Richtungen in gar feiner Beziehung zum übrigen Theil von Savoyen steht. Durch den Umftand, daß bereits mehr als 11,000 Bürger freiwillig ihre Wünsche an den Tag gelegt haben, init der Schweiz vereinigt zu werden, sofern sie vom König- reih Sardinien abgetrennt werden müßten, wird flar bewiesen, daß diese Bevölkerung die eben besprochenen Nücfsichten zu würdigen weiß, daß fie den Ernst ihrer Lage begreift und mit Besorgniß in die Zukunft s{aut.

Man hat wohl au behauptet, daß die neutralifirten Provinzen auf dem Status quo verbleiben fönnen, selbst dann, wenn ganz Savoyen an Frankreich abgetreten würde.

Der Bundesrath hat kaum nôthig, diese Hypothese zu. besprehen, um deren Unhaltbarkeit zu beweisen. Ein Zustand der Dinge, welcher gegen- über einer Macht zweiten Ranges seine Begründung haben fann , wäre vollkommen irrationel gegenüber einem der größten Militairstaaten von Europa und würde gleichzeitig gegen die Würde beider Staaten verstoßen. Angenommen, daß Savoyen mit Frankreich vereinigt sei, #0 wird diese Macht entweder den Status quo nit anerkennen, oder der enwärtige Zustand der Dinge hätte für die Schweiz nur noch einen Schein- ftatt Nealwerth. Die Stipulation von einem eventuellen Abzug der französischen,

alifirten Bezirken liegenden, Truppen d

ber den Simplon wäre überdies einfach ein Nach Erörterung dieser verschiedenen Gefichtspunkte ruft die Schweiz nah einer Jntervention der Mäthte in einer so wichtigen und für ihre Zufunft o bedenklichen Angelegenheit; fie thut tiejen Schritt mit| der ganzen Zu- welche fie auf die Garanten der Ordnung zwischen den Nationen Verträge seßt, auf welchen das europäische Völkerrecht beruht.

; Aufrechthaltung der ihr dur die Vers fie kann erwarten , daß ihr, wenn wärtigen Zustandes der Dinge statt-

sollte, durch den Anschluß der neutralificten Provinzen die Möglichkeit gegeben werde, ihre Neutralität und Unabhängigkeit mit Ausficht auf Erfolg zu vertheidigen.

Sie kann fih um st0 weniger in dieser Erwartung getäuscht sehen, als es fih nicht um besonderé Vortheile handelt, sondern um Interessen, von denen die hohen Mächte selbst géfunden , daß fie von allgemein - europäi- \cher Bedeutung seien, und als Frankreich ihr gegenüber noch in den legten Tagen versichert hat, daß es geneigt sei, diese Angelegenheit in einem unfern Rechten und Juteressen Rücksicht tragenden Sinne zu \chlichten. s M E i

Der \chweizer ische Bundesrath hegt die Hoffnung, daß sein Gesuch eine gerechte und unparteiische Würdigung erfahre und daß man feinen Entscheid ohne feine Mitwirkung fassen werde.

Uebrigens ergreift er diese Gelegenheit 2c.

Jm Namen des schweizerischen Bundesraides : i Der Bundes-Präsident (gez.) F- Frei-Hero)ee. Der Kanzler der Eidgenossenschaft (gez.) Schieß. j

Großbritannien und Frland. London, 23. März. Der Gemeinderath von London hat. gestern beshlossen, Herrn Cohb- den in Anerkennung seiner Verdienste um das Zustandekommen des englisch-sranzösischen Handels - Vertrages das Éhrenbürgerre:Þt

der City zu verleihen. i Qu einem Denkmale für den Jngemeur Brunel sind

Tage der Sammlung 2000 Pfd. gezeichnet worden. E Jn der gestrigen Oberhaus-Sißung zeigte der Herzog von Newcastle als Antwort auf eine Fragè des Earl von werde am Dienstag, 3. April, den Antrag stellen, daß das ge. Ein Anirag Lord Teynham'® 9 iche den Zweck hat, Dissenters der Verpflichtung zu e eines Amtes gewisse Erflärungen zu unterzei=- 94 Stimmen verworfen. i , fuchte Lord J Russell den seinen auf Neapel de“ wünschenswerth sei, daß zuvor Tagesordnung ständen , erledigt

verfiht, und der Sie kann mit Zuversicht die

erten Rechte erwarten ;

finden und

am ersteu

Abgeordneten für | s l

züglichen Anirag zu verschieben , weil es gewisse dringende Geschäfte - die auf der L würden. Quncombe bemerkte, es fe ihm sehr darum zu thun, daß das Haus seine Meinung über den beklagenswerthen Zustand abgz:be, in welchem.

sih das neapolitanische Volï gegenwärtig befinde , namentli in Bezug.