1928 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Apr 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 93 vom 20. April 1928, S, ®2,

E Bersteuerte und fteuerfrei abaelaffene Zuckermenaen im Monat März 1928. Ft j Ner tober Kberaetllhritr Auckér Auf die Erzeugnisse der Spalte 3—8 : 0 A E E In den nzeien Verkehr überge?ührter Zur !) Zntallen A Aierfämias N Steuerfrei abzelassene Zuckermengen 2) u A Ot R D F E E S R 2 } L Nübenzuckerabläufe, 2 Rübenzucterabläute B R E A E A 2 Nea Landes: derer | Mübete, anders 1 o A ain | Me ae fi L S sierter Nübenzucke1löuvgen | Stärke- | Fester und Rübenzuckerlö1ungen Zusainen nderer Nidér inte Sttre 2 L inanzamts- } Poh- t E Ziehe ide Stärke Verbrauchs- E Mischungen dieser | zucker Nobh- fristallifierter A N a S s S x L ( t x G i : er E bezirke zucker | (Ver- Nein heitegrad sirup ¡tr zuer E a e Spalten Spalten ville Zuer Erzeugnisse mit einen M brauche, ——_—— Spalten f —————— J ig | 9012 S Neinheitégrad z S zuer von von mehr V) . udcer E —— 3 S N 170 —9% vH | als 9% vH 0 V0 70—95 yH n N B 70 Ne us iehr F R Ee dz N M S ]s——————_——————— d Uz dz L s S G Es Q e Ta L s 1 | Berlin S 15486) - E S 1&6] E : i T 2 | Brandenburg « « _— 29 393 490 16 914 35H 266 624 E 7 a E D 2 i E = S L D S 1 120 117 1 040 1 1261 234 3 268 f ungs 1 p 00 ay L E 41 4 } Darmstadt . » » 10 246 2 E 107 587 ae 14 F E 17 258 S O Dresden D 18 931 949 _ E 194 648 BE * 6977 E 201 625 A S 15 A igs Se 2 N a e e e Len “— au 448 675 539 15 245 1 878 692 662 : 459 E S E 1 D D S “a L s A Gens ame T 4 E E S _— 8 Karlsruhe pes E 26 633 an _— E 279 ca Q L ns a0 E L E O 1 298 Ee e _ M D C04 las S 11086 | 191 U E u 2 T = 0 | Köln . S 37 692 939 —- 395 313 9 957 E C 398 270 E (ees m = 11 } Königsberg « « —_ 24 102 En 183 253 199 E t 767 953 966 D S As _- 13 | Maorebug ¿f et | 310848) 381 | 1989| 306 1 R E 5E E 00A 19 48 | S 1E 3 f Magdeburg Î i 4 7 39 2890 l j A E E S _- L 14 Vectlenburg-Lübe 11 704 46 _— 1431 E G a 0s s 2 E a dgn 3 25 T 35 939 B F _ © } München i 17282 —_ 181 461 e en T7 S E 16 | Münter A 34 I R 320 928 169 A L * ator (j ürnberg - « 27 706 _— E 990 940 E a E 912 rer s = 15 } Obernlesien . . F 19 794 —— _— —— S 207 836 E E E 290 940 | a E S _ 19 Vldenburg 3 238 em _— 33 991 S E E 207 836 E ERE ns vis 20 | Sleewig-Holstein | 47 058 494 101 e 491 101 S 3 zt s D 2, | Stettin A T e 99 702 | 1076| 8300} 444700 625 | 5160| 6774| 46291 E T 22 | Stuttgart . « - „| 28 A s 290 408 902 | tus 1219| 410121 S = T8 T A2 ai T 5 n 188 727 | —- —_ P S Wi E 29 diniiin: c ' S Ginnps and ann A 25 | Nntenveser… . . .| tis: EONN E O O I M 281 322 073 | 1 O 26 | Würzbung . 19 | 54612 41 92 I 574 677 960 V G2 U a 2 1 Im Mâz/ 4928 «5% 197 | 1142490 13079 3831 | 53598 Î 7 E E : : 35 99 6 257 12 000 661 43 980 28 162 | 254984 | 12327 787 |) 1000/8) 156 363 453 | O E L Sande 1927 ; 8 91 Mrz 1928 ; 15182 } 8171172) 113137 85 193 F 296028 | 58539 5 n L E Ls N : 1 89 939 597 | 384371 | 268653 |1 528895 | 88111476 [172348 876 7ö1 1696 193 12582 1 Im März 1927 . (¿T 09) von 9200| 3068| E 2 ep 2 5 58 G 22917811 | 130005 01 127 | 492063 | 23591 006 | 32455 55 965 841 _— 0 Vom 4 S ia 1926 i bis 31. März 1927 4305 | 7459 313} 143 104 30 290 28 n t L 326 = 197 189 623 | 1802175 | 444541 |2 742840 | 162 179 179 1722022 894 307 3 445 64 750

ferner auf öffentliche Nie

Ver

1) Der aus dem Auéland eingeführte versteuerte Zucker is mit nautischen Zahlen i e : nachgewiesen. Die * derlagen und in den Freihafen Hamburg gebrahte Mengen, etalclicßlich Bever jür reutde S. fas

brauchszucker.

darüber stehenden Ziffern mitenthalten. ?) Ausgeführte Davon für Freihafen Hamburg: 1000 dz Robe geo e N

Nachrihtliher Vermerk: Zutersteuererstattungen auf Grund der Verordnung vom 18. Juli 1927 (Reichsministerialblatt S. 225) im März 1928: 3328 NM

Berlin, den 20,

Jn der Zelt vom 11. März bis 10. April 1928 j triebe von Gegenständen zu et abm O E L L A Dass

——————

April 1928.

Preufszen.

Ministerium

Statistishes Reihsamt. Wagemann.

r Volkswohlfahrt.

E Name und Wohnort G : S ' eltungs- 2 dis data Zu fördernder Wohlfahrtszweck Genehmigte Werbeformen 2 dauer berei 1 | Kuratorium der Notspende für | Zugunsten der Aufgaben de s erl ä Se E ¡8 Berlin W. 8, spende für deutsche es bis 31 WeE, A S Sn Pariser Pia 1929 2 | Bahnhofsmiision in Deutschland ugunsten ihr i E Zugunsf hrer Bestrebungen M E en a Sammlung von Geldspenden. werther Straße 15b der Zeit vom | Staatsgebiet 15. Mai bis | gelegenen 10, Oftober | Bahnhöfen 1928 E L | eihsbahn' ö U L D Zugunsten seiner Wohlfahrts- |} Der citreutta i Zu den 7. Oktober 1928 und die Ver- Fes As in W. 10, arbeit anstaltung der öffentlihen Geldsammlungen von Mai/Zuni 1928 j auf die Zeit vom 6. Oktober bis 6. November 1928 verlegt

Berlin, den 14. April 19°

BELAan 1 Em

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17

28.

achung.

der Preußischen Geseysammlung enthält unter

Nr. 13 339 das Getiey über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Verutéshulen (Gewerbe- und Handelélehrerbe)oldungtge)etz GBG. —), vom 16. Aprtl 1928, und unter G E

vom

18. April 1928

Nr. 13 340 das Gesey über die Festseßung der Gemeindewahlen,

Nr. 13 341 die Verordnung des Staatéêministeriums über Betriebs- Tosten in der geseßlichen Miete, vom 14. April 1928.

Umfang 14 Bogen. WVerkautépreis 0,30 NM.

Zu beziehen tur: N. v. Decke1's Verlag (G. Schenck : W. 9, Linfitr 35, und durch den Boni ( enck), Berlin

Berlin, den 20. April 1928. Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung. R A P O E27 AE R T A L A A E R E T E R I L 2E 2E E E F ROEA

Nichtamtliches.

s Deutsches Reich.

: Dex Reichsrat beschäftigte sih in seinex vorgestrigen offentlichen Vollsißzung, die vom Reichsminister für Ernüha vung und Landwirtschaft Schiele G wurde, mit dem

Entwurf der Richtlinien

Rei

chs8mitteln zur

ür die örderung des Absayes

erwendung von

landwirtshaftliher Erzeugnisse und mit dem A der Richtlinien für be Be A, der im Haushalt für 1928 bereitgestellten Reichs-

mit sati

tel und Neichsgaranti on und G S ),

Schlachtvieh und Fleis

die d

iesen Zwecken dienen.

en für die Organis des Absatzes von fowie für Einrichtungen,

Namens der Reichsrats-Aus\schüsse berichtete, dem Nach-

bayer

rihtenbüro des Veveins Deutscher Zeitungsverleger zufolge h ischer Ministerialdirektor Freiherr %% on A ge,

off

Der Preußische Minister für Volkswohltahrt. J. A.: Dr. Schneider,

worden (vgl. Bekanntmachung vom 20. Januar 1928).

Im Haushalt des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für das Jahr 1928 sind als Teile des R Teaiden landwirtschaftlichen Ln 8 Millionen vorgesehen zur

orderung des Absatzes von 2 ieh und Fleisch, 30 Millionen zur Be- ebung der gegenwärtigen R Notstände in dex andwirtschaft 1 Million Far örderung der Geflügelzuht und des Ab aßes threr Erzeugnisse. Außerdem ist nah § 4 des Haus- iltSgejeßes für 1928 der Reichsfinanzminister ermächtigt, zur örderung des Absaßes von Vieh und Fleisch Garantien fr 4 arlehen bis zum Betrage von 22 Millionen Reichsmark zu übernehmen. Die Durchführung hat nah Richtlinien zu er- folgen, die die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und eines 28gliedrigen Reichstags-Ausschusses erläßt, Die Ent- Es f dieser Richtlinien sind Gegenstand der heutigen Beratung. E3 sind zwei Vorlagen: Die eine befaßt sich mit der Unter- a, von Maßnahmen zur Förderung des Absatzes von ieh und Fleish, die andere mit der Unterstüßun von Maßnahmen zux Förderung des Absaßes von Mile un Molkereiprodukten, Obst und Gemüse, Kartoffeln, sowie zur R der Geflügelzuht und des Absayes ihrex Erzeugnisse. Die Maßnahmen sind für verschiedene Gruppen landwirschaft- licher Erzeugnisse naturgemäß verschieden, sie sind in umfang- reicher n e A in beiden Vorlagen aufgeführt. Gemein- jon verfolgen sie das Ziel, die Absaß- und Verwendungswege en Bedürfnissen des Verbrauches anzupassen, und die Hilfe plan- ole fn an diejenige Stellen zu leiten, wo der größtmögliche Er- folg für einen Ausgleich der allgemeinen Marktlage zu erwarten ist. Damit ollen die Maßnahmen in der Richtung wirken, daß die starken reisschwankungen beseitigt werden, was im gleich- ¿emen Zerie der Erzeuger, Verarbeiter, Händler und auh der erbrauher legt. Die Absaßfrage ist auch eine Produktions- frage; es sollen daher auch Maßnahmen unterstüßt werden, die er Erziehung zur ETSeUgung von Standard- und Markenwaren dienen. «Fm Endziel soll damit der 28gliedrige Ausshuß im Wettbewerb mit der Auslandsware erweitert, der Einsube von Auslandsware entgegengewirkt und die Passivität der Handels- bilanz vermindert werden. Die Mittel sollen für diese Maß- nahmen verwendet werden in Be von Zuschüssen zur Ver- bi Be des Zinsfußes für Darlehen, in Form einmaliger Beihilfen und Darlehen in Form der Uebernahme von

dex Beteiligung an Unternehmungen. Die Verwendung de tel zur Unterstüßung der Maßnahmen zur [Förderung de saes von Vich und Fleisch soll nah der Regierungsvorlag d ju gründenden zentralen G. m. b. H. übertragen werde. Wahrnehmung des öffentlihen Juteresses soll bei der Ges ein Reichslommissar mit bestimmt umgrenzten Befugnisse stellt werden. Die Länder stnd nah der Regierungsvorlage at Mitwirkung so gut wie ausgeschlossen. Die Verwal er Mittel e Unierstühung von Maßnahmen auf dem 6 landwirtscha e Erzeugnisse ist in die Entscheidung des ä ernährungsministeriums gelegt. Den Landesregierungen is insofern eine Mitwirkung eingeräumt, als die Anträge auf ll stüßung, soweit es sich nicht um Anträge von Reichsczganistl A bei ihnen eingereiht werden und von ihnen mit gi! iher Aeußerung dem enau mens zut ung gzugeleitet werden. Die Entscheidung soll von Fl all erfolgen, bei einigen wenigen Maßnahmen sollen den desregierungen die Anträge zur Weiterleitung an die Lan shaftskammern und Molkerei-Genossenschaften usw. über werden. Die Ausschüsse des Reichsrats haben in der eing Beratung der Vorlagen einstimmig die Auffassung vertrete, zwar zur erfolgreichen Durchführung der ganzen Aktion zentrale Leitung notwendig ist, daß es sich aber mil verfassungsmäßigen Stellung der Lander im Reich, dent! erster Linie die landwirshaftlihe Verwaltun obliegt, vertrage, wenn den Ländern bei Durchführung M Maßno insbesondere bei der Verteilung der Mittel, die doch Steutt sind, so gut wie keine oder, wie bei der zweiten W nur eine sehr untergeordnete Mitwirkung zugestanden Was die Vorlage über den Absatz von Vieh! Fleisch anlangt, so hat sich die weit überwiegende der Aus\chußmitglieder gegen die Uebertragung all der Auf an eine private Genossenschaft ausgesprohen. Dabei wat agte der Gesichtspunkt, daß von der Gesellschaft be gegensäßlichen Pens ung ein erfolgreihes Arbeite ju erwarten ist, daß sih ja id die Aufgaben s{chon mit del tehenden staallihen und genossenschaftlihen Organisationel (0 mit den landwirtschaftlihen Vertretungen durchführen lasst vor allem, daß der Grundgedanke der Aktion doch der ist, dit Ab agteags mit ihren Aus- und Rückwirkungen auf die rgeug nit dem freien Spiel der Kräfte allein zu überlassen, d vielmehr eine Richtung zu geben ist, die im allgemeinen wirtschaftlichen ‘SFuteresse liegt. Diesen auss{laggebenden © fuß des öffentlichen Fnteresses zu sichern, sei eine priva!t 0 [haft, wenn auch mit einem Reichskommissar an der Seite, 1 in der Lage. Es danten sih hierbei namentlih au bezügli) Verteilung der öffentlihen Gelder um Funktionen, die adt Reiches und der Länder seien. Andererseits war man fassung, daß man im Fnteresse einer erfolgreichen Durs der Aktion dem Reichsernährungsministerium die Dur e nicht ershweren dürfe, sondern erleihtern müsse. Die Au kamen daher zu dem Vorschlag, zur Mitwirkung bei Verw der Mittel einen Länderaus8\chu ß einzuseßen, der g shaftlih mit dem Reichsernährungsministerium über die teilung der Mittel zur Förderung des Absayes von B Fleish bestimmen und gemeinschaftlich mit dem Rei l sterium darüber entscheiden soll, für welhe Darlehen dié nahme einer Reichsgarantie beantragt werden soll. Die seßung dieses Länderausshusses an Stelle der zentralen O. wurde unter den Ländern und mit der NeiGsre ierung V bart. Der Länderausshuß soll sih in folgender Weise zusa! seyen: Je ein Vertreter von Preußen, Bayern, Let und Württemberg; je ein gemeinschaftlicher (d von a) Baden und Hessen; b) Thüringen, Braun schweig und Anhalt; c) Hamburg, Bremen u! a) Medcklenburg-Shwerin, Oldenburg, Lippe-Detmold, ils lenburg-Strelißh, Schaumburg-Lippe, Außerdem soll jn Land, aus dem Anträge gestellt werden, das im Ländens niht durch einen eigenen Vertreter vertreten ist, für die

Garantien für Darlehen und ausnahmsweise auch in dec Form

lung dieser Anträge einen stimmberechtigten Vertreter P

Neichs- n

nung dex zentralen G. m. b. H. sollte niht ein t der AblePlehnender Standpunkt gegenüber der Schaffung undsôv len Organisation für einzelne wirtshaftlihe Aufgaben men des Programms überhaupt eingenommen werden. Kah urde lediglich die Uebertragung all der Aufgaben, wie

hgele nt V Rorlage umsaßt, an eine private Gesellschast, die eine f P enregieTUNg neben den landwirtschaftlihen Landes-

ebildet hätte. Dagegen kam in den Ausschüssen waltungen im Ausdruck, daß gz. B. eine zentrale Marte: n und eine Zusammenfassung der Viehverwertungs- 0 enschaften unter eine zentrale Gesellschaft E wohl e enswert sein könne, aber dies sei niht Sache der Richtlinien ins sondern des Vollzuges der Richtlinien. Der genannte Länder- fh, soll au bei den Maßnahmen mitwirken, die die zweite N e behandelt. Dabei war man sich klar darüber, daß bei der eitigfeit der hier in Frage kommenden Maßnahmen, die iel) au kleineren Umfangs inde die Mitwirkung des Länder- L dusses teilweise etwas loser sein Be, wenn jede Erschwerung uól werden solle. Man hat sich daher hierfür auf folgende

eden Es E E De t engUNg der Mitwirkung des Länderausschusses geeinigt: r Bevatung des Reichsministerièums für Ernährung und

dwirtschast und zur Sicherung einex fortlaufenden Fühlung- ¿0A mit den Landesre ierungen bei Verwendung der Mittel id nah näherer Vereinbarung mit den Landesregierungen ein ndesaushuß gebildet; die Verteilung der Mittel auf die ein- nen Vertoendung8gruppen, die Bewilligung von Mitteln für quzushaffende zentrale O sowie die Beteiligung an ernehmungen bedarf seiner Zustimmung.“ Jm übrigen haben j Ausschüsse für die Abwicklung der Maßnahmen noch in einigen deren weniger wesentlichen Punkten, in der Hauptsache ent- cehend der schon bisher bei dex Verwaltung von Fonds ge- ‘logenen Uebung und in teilweiser Vereinheitlihung derx beiden elagen die Landesregierungen ein eschaltet. Vesonderes Gewicht aben die Aus u ie au darauf gelegt, daß in allen wichtigeren gelegenheiten achverständige der beteiligten Wirtschasts- ruppen gehört werden. Eine dementsprehende Bestimmung ude in jede der beiden Vorlagen eingearbeitet. Fm übrigen chen die Ausschüsse noch mehrere Ergänzungen nd Aenderungen iht rundsäßliher Art beschlossen.

Famens der ovenkisden Regierung stellte Ministerial- nktoxr Dr. Nobis den Antrag, der Zweckbestimmaung des -Millionen-Fonds eine neue Ziffer hinzuzufügen:

„Zur Linderung besonderer landwirtschaftlicher Notstände rden 5 Millionen Reichsmark bereitgestellt, die auf die Länder ¿ch Verhältnis der enl “die benugten Fläche zu verteilen ind, Zur Begründung des Antrages führte Ministerialdirektor obis aus, daß die in der Vorlage “en v li Zwedcke einen er dringendsten Notstände unberüdtsichtigt la 2A Es handelt sih in landivirt[chaftliche Gebietsteile, deren wirtschaftlihe Erhaltung ur besondere Notstände und außerdem durch allgemeine Schäden, amentlich durch UÜnwettershäden, in Frage gestellt ist. Für reußen fommen namentlich die Gebiete Pommern, Brandenburg (nd Üstpreußen in betrat.

Reichsminister für Crans und Landwirtschaft Schiele rllärte Am E Die Reichsregierung sieht sih nicht in der ge, diesem Antrage zuzustimmen und aus den hier in Rede ehenden Fonds Mittel zux Linderung von landwirtschaftlihen äden herzugeben, die dur Loe ea a p zen des legten ahres entstanden Le Die Mittel, die das Reich hierfür zur erfügung gestellt hat, sind im Nachtragsetat des Ministeriums ¿ Jnnern füx 1927 ausgeworfen. Ueber ihre Bemessung sind m Schluß dexr Beratungen zwishen Reichstag und Reichs- gierung eingehende Verhandlungen geführt worden, weil dev unh hervortrat, daß diese Mittel nicht S verstärkt ürden. Das Ergebnis war, daß der Reichstag unter Ablehnung ln weitergehenden Anträge mit Zustimmung des Reichs§- inisteriums der Finanzen den 18-Millionen-Ansay um weitere Millionen erhöhte. Damit ist unzweideutig zum Ausdruck ge- aht worden, daß mehr als diese Summe jedenfalls nah der

thigen Gestaltung des Reichshaushaltsplanes vom Reich nicht ereitgestellt werden kann. Die Jnanspruchnahme anderer Be- illigungen des G für diesen Zweck wäre daher unzu- üssig und würde auch dem Grundsaß der Reichshaushaltsordnung idersprechen, daß für einen gleichen Zweck nicht aus drei ver- shiedenen Titeln Ausgaben geleistet werden. Dazu treten chwer- viegende sachliche Gründe. Die Mittel des Fonds sind vom eihs- tat und Reichstag grundsäßlih gebilligt, und zwar in der Weise, baß die Mittel zur besonderen Förderung des Absayes landwirt- ssoftliher Erzeugnisse bestimmt sind. Der erstrebte Zwe kann, a der ganze Betrag verhältnismäßig gering ist, nux dann gesichert werden, wenn die Mittel ungeschmälert ihrem Zwedcke zugeführt erden. Sonst wäre die Durchführung eines E Die Teiles hes landwirtschaftlihhen Notprogramms unmögli. Die Reichs- gierung bittet darum, den preußishen Antrag abzulehnen, Sie hat a verpflichtet, ausdrücklih zu erklären, daß sie im Fall einer nahme dieses Antrages sich einen solchen Beschluß nicht zu tigen machen könnte. 4 ;

Preußischex Ministexialdirektox Dr. Brecht führte aus: Die Beihilfe für Unwettershäden ist im Haushalt für 1927 ängeseßt, die Beihilfe, um die es sich hier handelt, haben wir im ushalt für 1928. Keine Bestimmung der E indert die Au3gabe von Mitteln aus einem folgenden Haushalt t Zwecke, für die in einem früheren Mittel eingeseßt B keine estimmung dexr Haushaltsordnung hindert aber S tittel zur inderung außerordentlicher landwirtschaftliher Notstände lr ebiete zu verwenden, die selbst nah Ausschüttung der Mittel für Unwetterschäden zu den unterstüßzungsbedürftigsten v onagei ed lihen Gebieten aus landwirtschaftlichen Gesihtspunkten ehören. Cine Sicherheit dafür, daß die Länder für diese Zwecke au andere ise die notwendige Beihilfe des Reiches erhalten, hat der Reichs- trnährungsministex auch heute im Plenum nit gegeben. Jnfolge- en muß Preußen seinen Antrag aufrehterhalten, Geld aus den hier in Rede IRRE Mitteln zur E zu stellen, natürli borbehaltlih des Falles, daß Mittel anderweit zur Versügung ge- stellt werden. Daß es si hier um ganz besondere. aßnahmen und um außerordentliche landwirtsWaftliche E belttirie handelt, für die der Fonds doch bestimmt ist, kann nicht bestritten werden,

Reichsminister Ir Ernährung und Landwirtschaft hiele: Das zufällige Zusammentreffen in den Haushalten bon 1927 und 1928 ändert nichts an der Tatsache, daß der Grund-

ah fgehalten werden muß, daß nach der Haushaltsordnung für leihe Zwecke nicht aus zwei Titeln Ausgaben geleistet werden ihn Zweifellos handelt es sich um einen Wunsch, der noh

r 30 Millionen hinausgeht, und es soll nach dem Pren es Mer0g ier ein Teil abgezweigt werden, der seinem Ziel nah ht in den Etat des Reichsministeriums für Landwirtschaft und tnâhrung, sondern in den Etat des Ministeriums des Junern siningehört. Ministerialdirektor Dr. Bx e ch1 : Es handelt sich 0 niht darum, die Schäden als solche abzugleichen, sondern 1 wirtshaftlihe Notstände zu beseitigen, wo ie am p nisten sind. Rei Ee für Ernährung und Land- vclhast Schiele hielt seinen Widerspru gegen den

peußis jen Antrag aufrecht. Wenn der Reichstag diesem t lusse sich anschließen würde, so würde die gange Sache ‘fährdet werden, jo daß die Reichsregierung die Tes tine tragen kann, und ih möchte es nochmals aussprechen, da Do Situation entsteht, die Sie sicher selbst niht wollen. Der Vel den Sie beschreiten wollen, liegt auf ganz anderem

lete, und ih möchte ihn durchaus freigeben und unterstüyen, diet um- ihn zu realisieren, kann ih nicht einen besonderen eil S Notprogramms dafür anstrengen. Wenn der Antrag ini hme finden sollte, würde die Reichsregierung ihn nicht als gharierenden Bestandteil der Regierungsvorlage auf a

n, sondern eine Mitteilung dem Reichstag8aussGukz gzu

machen haben, der seinerzeit die Schlußfolgerun araus zu Ren ae würde. Tarizeiar Jubi Soma L A von Gayl, erklärte, daß er sich der Abstimmung über den preußischen Antrag enthalten würde. Reichsministex Schiele : Jh habe bereits eine Reihe von Wünschen aus dem Lande, z. B. aus Medcklenburg, Pommern und Schleswig-Holstein von den maßgebendsten Seiten, von den Vorsivenden der Landwirtschafts- kammern, entgegengenommen, die dahin tendieren, daß unter keinen Umständen etwas für die Unwetterschäden aus dem Not- programm heraus8genommen werden dürfte. Ministerialdirektor Dr. Bret fragte, ob die Reichsregiérung bereit sei, aus anderen Mitteln diese Summen zu gewähren. Reichsminister Shiele: Fh kann als Minister für Ernährung und Land- wirtschaft keine bindende Erklärung darüber abgeben. Die Tendenz der Reichsregierung ist das, wie ich nur fklarstellen kann, in der Vergangenheit gewesen, und wenn die Reichs- regierung nah (4 af iger Erwägung über achtzehn Millionen hinausgegangen ift, so hat sie bekundet, daß sie bereit ist, zu Hilfe zu kommen, so weit ihre Mittel reihen. Es fragt sich nun, ob iese allgemeine Hilfe festgehalten werden kann? Jch kann nit wissen, wie der Reichsfinanzminister dazu Stellung nimmt. Dazu kommt die künftige politishe Neuentwicklung. Ein Reichstag, der Stellung nehmen kann, existiert augenblidcklih niht, denn der jeßige Ausshuß hat ganz begrenzte Aufgaben. Ministerialdirektor Dr. Brecht: Jh muß danach e daß die Reichsregierung auch heute nicht die Erklärung abgegeben hat, die wir wiederholt von ihrxr gefordert haben. Bisher haben wix ja nur Negatives gehört. Reichsminister Schiele: Jh bestreite unter allen Umständen, daß bisher ‘nur negativ verfahren ist. Die Reichsregierung ist verfahren nah Maßgabe ihrer Mittel für Aufgaben, die im großen und ganzen Sache der Länder sind. Die Reichsregierung wird das auc weiter tun, gs thre Mittel reihen. Aus dem Umstand, da 10 als Person nicht in der Lage bin, eine bündige Erklärung über den Umfang einer neuen Hilssaktivn abzugeben, können keine Schlußfolgerungen auf eine negative Haltung ge- zogen werden.

Jn namentlicher Abstimmung wurde dex preußische Antrag mit 46 gegen 21 Stimmen angenommen. Dafür stimmten das preußische Staatsministerium und sämtliche preußishe Provinzialvertreter mit Ausnahme des Vertreters von Ostpreußen, der sih der Stimme enthielt, ferner Bayern, Thüringen, Mecklenburg-Shwerin, Oldenburg, Braun- \chweig, Anhalt, Lippe, Waldeck und Schaumburg-Lippe. Gegen den preußischen Anirag stimmten die Staaten Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Hamburg, Bremen, Lübeck und Mecklenburg-Streliy. Die Richtlinien als solhe wurden ein- stimmig nah den „Vorschlägén dec Ausschüsse angenommen.

Der Reichsrat erklärte fich weiter damit einverstanden, daß auf Antrag der Stadt Nürnberg aus Anlaß des 400 j n rigen Todestages Dürers Dreimarkstücke als Denkmünzen bis zum Betrage von 150 000 Reichsmark ausgeprägt werden. ie sollen ein S Münzbild erhalten, das die Zustimmung des Reichskunstwarts und des Nürnberger Stadtrats gefunden hat, und außerdem eine besondere Randprägung mit der Fuschrift: „Ehrt Eure deutshen Meister!“

Dex bayerishen Kommunal-Sammelablösungs-Anleihe wurde die Mündelsicherheit zuerkannt. Mit der Saßzungs- änderung dev Württembergischen Hypothekenbank in Stutt- uan (Kapitalerhöhung) erklärte si der Reichsvat einver- tanden.

Nach Erledigung der Tagesordnung verabschiedete fich dev aus dem Reichsrat scheidende preußishe Vertreter, Ministerialdirektor Frick, von den Reichsratsmitgliedern. Reichsminister Schiele erwiderte auf die Abschiedsrede Fris, indem erx diesem alles Gute auf seinem weiteren Lebenswege wünschte.

Die nächste Vollversammlung des Reichsrats wird am Freitag stattfinden. Auf der Tagesordnung steht dann die Beratung einer Verordnung, betreffend die Einfuhr von Gefrierfleisch.

Parlamentarische Nachrichten.

Der W-gliedrige Aus\chuß, den der Reichstag

noch vor seiner Auflösung zux Uebe rwachung der u L ch- führung des landwirtshaftlihen Notpro- ramms eingeseßt Ja trat am 18. d. M. unter dem Vorsiß

es Abg. Dr. Hor aher (Bayr. Vp.) M um die

Richtlinien für die Dur N idi des andwirtschaftlichen Notprogramms zu beraten. Zunächst beschäftigte sih dex Aus- chuß auf Vorschlag des Vorsizerden mit den Richtlinien für die erwendung der vom NOYNas bereits bewilligten Reichsmittel

ur Förderung des Absates von S La Ele i \ch. Jn der Geschäftsordnungsaussprache bezeihnete Reich8- ernährungsminister Schtele es als unmöglich, die Beratungen on in wenigen Tagen über das ganze Notprogramm abzu-

ließen, da der Reichsrat erst am N A iklunanata im Aus-

die Genossenschaftsrichtlinien na Fühlungnahme mit den

einzelnen Länderregierungen beraten kann und im An daran auch noch die Richtlinien für den Umschuldungskredit erledigt werden müssen. Troß der nagen Veratungen mit den Ländern, die dadur érforderlih werden, werde aber die ab- \{ließende Plenarsizung des Reichsrats voraussichtlich doch am onnabend nächster Woche stattfinden können. Der O Rae

ab dann einen kurzen Bericht über die Nei hre Ih u den Richtlinien für die Förderung des Absazes von Schlachtvieh und Fleish: Der Grundgedanke der Richtlinien, wie er dem Reichs- tagsausshuß von der Regierung bereits vorgelegt war, ist vom Reichsrat akzeptiert worden. Dex Reichsrat hat allerdings hinzu- efügt, daß die bereitzustellenden Reichsmittel auch für sonstige taßnahmen, die geeignet sind, die Schwierigkeiten 1m Absaÿ von

Vieh und Fleish zu E verwandt werden sollen. Sehr wesentlih unterscheidet sich die Reichsratsvorlage von der ur- pel natiden Vorlage dadurch, daß die zu gründende Gesellschaft in Fortfall gekommen ist. Der Reichsrat hat geglaubt, der Bor- lage in diesem Punkt widersprechen zu sollen, und hat dagegen beansprucht, daß die Zustimmung zu der Verteilung der dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zur Verfügung tehenden Beträge einem mit den Landesregierungen vereinbarten P aderaus{chuß vorbehalten werden soll. tren) die ursprüng- lihe Regierungsvorlage eine selbständige Gesellschaft aus Gruppen der Landwirtschaft und aus Gruppen, die an der Fleisch- und Viehversocgung interessiert sind, auch aus Gruppen des Konsums, vorgesehen hatte, die als Sachverständigengremium Beschlüsse fassen sollte als Unterlagen für den Reichskommissar und für das Reichsernährungsministerium, ist nun an Stelle dieser Gesell- chaft ein Länderaus su getreten. Jch kann meinerseits erklären, R ih bereit bin, diesen Weg mitzugehen. Diesec Weg {ließt nicht aus, En das Gremium von Sachverständigen von mir troß- dem unter allen Umständen zur R von Gutachten für einzelne Fälle berufen wird, und i spreche offen aus, daß ih die» füx verpflichtet halte, die Sachverständigen ungefähr in der Zusammenseßung, wie sie in der Gesellschaft beabsichtigt war, zu der aen ent) über die Verteilung der Mittel heranaug eden Jm

brigen enthält die Reichsratsvorlage nichts wesentlich Neues. Die Vorprü ung der Anträge durch die Länder ist ein Wunsch, den ih ja selbst bereits ausgesprochen hatte, ihre Festlegung in den Richtlinien gibt der beabsichtigten Fühlungnahme mit den Ländern besonderen Ausdruck. Das darf aber nicht zu einex Vex-

nd Staatsanzeiger Nr. 93 vom 20. April 1928. S. 3.

chleppung de er Die Landesregierungen veranlassen nur die achmännishe Prüfung der Anträge und leiten sie dem Reichs- ernährungsministerium zu. Besonders dringlihe Anträge “i Unternehmungen von allgemeiner, Richtung gebender Bedeutung, die das gesamte Reichsgebiet detnesen, können mit den erforder- lihen Unterlagen beim Reichsernährungsministerium unmittelbar eingereiht werden. Die B der beteiligten Berufskreise bleibt vorbehalten. FJch erkläre nochmals, daß ih von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch machen möchte. Die Frage der 4 a lbckpit pes für S hweinefleisd steht in außerordentlich engem Zusammenhang mit der R ariofteiiuagn: Die Rationalisiecrung des Schweinemarktes ist nicht eine markttechnische Frage allein, meistens Y sie abhängig von den Futterverhältnissen. Wenn das Rohprodukt des Fleishes, namentlih des Schweinefleishes, in Gestalt von Kartoffeln nicht rationalisiect wird, dann werden wir immer Unebenheiten auf dem Fleishmarkt haben. (Abg. Schlack Ps: Wie steht es mit den eingeführten Futtermitteln?) Sie ind niht ohne Bedeutung, aber wir können andererseits niht daran vorbeigehen, daß für die Entwicktlung des Schweinepreises gerade die Kartoffelernte ausshlaggebend gewesen is. Bei ge- ringerer Kartoffelecrnte wurden stets größere Schweinebestände abgestoßen. Eine reichliche Kartoffelernte aber hatte stets eine wesentliche Steigerung der Es zur Folge. Ministerialrat cen e vom Reichsministerium für Ero nährung und Ländwirtschaft erläuterte darauf die Einzelheiten des grundlegenden ersten Absatzes der Richtlinien, der fast keine Aenderungen im Reichsrat gefunden hat. Die NReichsmitiel sollen dienen „der Beobahtung und Organisation des Viehauftriebs Und der Fleishzufuhr auf den großen Märkten“. Um diesen Zwed zu ers reichen, so führte der Redner laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus, wird es notwendig sein, die Statistik stärker auszubauen, niht allein bezüglich des Austriebs auf den Märkten, deen auch an den Schlachthöfen über vorhandene Fleishvorräte. Außerdem wird zu beobachten sein der ganze Geschäftsgang auf den Märkten, jür Schweine besonders die großen Märkte von Berlin, Hannover, Hamburg, Koln und München. Weiter wird die Zufuhr zu beobachtet fein, die für die einzelnen Märkte in Betvacht kommt, und es wird eine sogenannte Verkehrsstatistik einzurihten sein, und zwar sas wohl auf den Shlachthöfen wie auch bei den Eisenbahndirektionen. Weiter wird ein Studium der Preisschwankungen notwendig sein, wie sie im vorigen Jahr besonders auf dem Berliner Markt zu beobahten waren. Dadurh soll eine Ueberstellung von

ärkten verhütet werden. Die einzelnen Märkte besigen nur eine bestimmte Aufnahmefähigkeit, und wenn Bee überspannt wird, tritt unvermeidlich ein Druck auf die Preije ein. Zum Gebiet der Marktbereinigung gehört ferner ein Studium der Auslandseinfuhr, dann auch die Beobachtung des Marktverkehrs hinsihtlich des Einflusses von Tierseuchen, ferner der Einfluß der Witterung auf das Marktgeschäft und s{hließlih eine genaue Beobachtung der Anlieferung8preise und der auf den Märkten erzielten Preise. Durh Vereinheitlihung dex Preisnotierungerc auf den Viehmärkten ist hier ja {hon vorgearbeitet. Die Vor- arbeit kann abex noch niht als Grundlage dienen für die Res guliecung der Märkte, sie muß weiter ausgebaut werden. Bei einigen großen Märkten werden auch die Markttermine zu bes obahten sein. Jn Berlin hat si z. B. gezeigt, daß der Mittwochs markt unter Umständen ¿ehr stark beliefert wird, weil die Ans Lees zwei bis drei Tage vorher erfolgen muß Und weil diesex Markt von anderen Märkten, wie z. B. Hambuxg, über- stellt wird. Es wäre vielleicht zu erwägen, ob nicht einige Märkte im Interesse dexr besseren Beschidung anders gelegt werden müssen. Eine weitere Mae ist in der Ausshaltung der Notverkäufe zu exrblicken. ie treten ein hauptsählich zu Zeiten roßen Geldmangels und, wenn es gelingt, Organisationen zu lhaifen, die hon beim Ankauf der Tiere einen gewissen Prozent=- ay des Kaufbetrags auszahlen, dann könnte man Notverïäufe tunlihst vermeiden. Außerdem bezwedlt die Regulierung des Marktes einen Ausgkeih dexr Anlieferungen auf den einzelnen Märkten. Eine vollständige Erfüllung diesex Aufgabe wird niht leiht sein, es muß aber versucht werden. Bei zu storken Angebot auf den einzelnen Märkten kommt eine Entlastung durch den Export unter Einschaltung des Handels in Frage oder auch, wenn Lebendexport nicht möglich ist, eine Shlahtung auf Vorrat zwecks Ausfuhr. Um die Markts beshiéung zu regulieren, wird es auch notwendig sein, sih der Viehabsaßorganisationen angunehmen. Als folche lommen haupt- sählih in Betraht die Viehverwertungs-Genossenschaften, die ja bereits an sämtlichen G Schlachtviehmärkten tätig {find und sich jeßt zu einem Zentralverband zusammengeshlo]sen haben. Zur Entlastung des Marktes könnten auch Fleischs waren-Fabriken herangezogen werden, die die überschüssigert Schweine zu Fleishdauerwaren verarbeiten, um sie später in den Verkehr zu bringen. Zu dem zweiten Punkt, „der Förderung von Einrichtungen zux Verwertung und Verarbeitung von Schlachtvieh“, gehört außerdem at die Förderung der Vers wertung des Speckanfalles. Es muß allmählih angestrebt wer- den, daß auch der Speckverbrauh besser organisiert wird, und war im eigenen Lande, um dadurch die Einfuhr von Fett und peck möglichst zu erseßen. Die niedrigen Preise für Fleisch werden ja in der Hauptsache damit begründet, daß der eins heimishe Speck nur s{lecht und zu geringen Preisen zu vers werten ist, Eventuell kommt auch eine Standard-Shußmarke für Bacon in Betraht. Wenn auch die Bacon-Ausfuhr zurzeit noch keine große Bedeutung hat, so muß man sie doch ins Auge fassen, weil auch für fie bei günstigerer Markilage in London eine Möglichkeit besteht. Der dritte Punkt der Richtlinien, „Förderung des direkten Absazes von Schlahtvieh und Fleish zwischen Vereinigungen der Erzeuger einerseits und BVer- einigungen der Fleisher und Verbraucher andererseits“, bezweckt eine Abkürzung des Weges vom Erzeuger zum Verbraucher, Es ist beabjsihtigt, Verbraucher- und leisherorganisationen zu unterstüßen, die Vieh unmittelbar von Erzeuger-Organisationen zu Organisationen der Schlährer und Verbraucher liefern. Der vierte Punkt verfolgt eine „Entlastung des Fnlandsmarktes durch Gewinnung neuer Absaßgobrete für Schlahtshweine so» wie für frishes und zubereitetes Schweinefleish“. Hier wird es noiwendig sein, Einfuhrsheine ins Auge zu fassen als Bet- ilfe für den gewollten Export zur Entlastung. des Markfte3, Wenn man exportieren will, muß man sih aber auch im Ausland über die Marktverhältnisse besser als bisher orientieren. Ein Studium der Absaßverhältnisse im Ausland ist also unbedingt erforderli. Hinzu kommt noch die Ausfuhr auf Repavrations- lieferungen in Form von Schweinen. Fnwietweit ps sih er- möglichen lößt, kann man heute noch micht übersehen. Der fünfte Punkt, „Rationalisierung von Shweinezucht und Schweine- mast“, bezweckt eine Verbesserung der Schweinehaltung dur die Unterstühung von Leistungsprüfungen. Mehr als bisher muß die Beurteilung des ausgeschlahteten Schweines für die Zucht verwendet werden Der Reichsrat hat noch zu beheben“.

Absaß von Vieh und Flei

absaßorganisationen. Abg. L deutung der Viehverwertungsgenossenshaften hervor.

verdrängen würden. nossenschaften.

Richtlinien vorgesehenen Gesell

s y BUQRdett E „sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, die S )wierigkeiten im vie j / 9 Alle diese Gesicht3- punkte sollen erfüllt werden dadurch, daß Kredite und Beia hilfen gegeben werden, und zwar namentlich Kredite für Vieh- lum (Zentxr.) hob die große Bes

/ __Es sei

nicht zu befürhten, daß diese Genossenshaften jeden freien Handel Andererseits brauhe der Bauer die Ge- Das System der Einfuhrsheine billigte der Redner, weil es die Fleishausfuhr ermögliche, ebenso war er mit der tehnishen Hebung der Schweinezucht einverstanden. Abg, Hamkens (D. Vp.) kritisierte die Schaffung eines Länders ausschusses durch den Reichsrat. Abg. Dr. Horlacher (Bayr. Vp.) erwiderte, mit Rüdcsiht auf die schlechten Erfah rungen mit den Kriegsgesellschaften sei die Ersehung der in den haft durch den Länderaus[\chuß

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