1860 / 178 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gebenes Schreiben „Sr.

welchem dis - Entbindung Zhrer

notifizirt wird.

Für Preußen ward angezeigt, daß der zum zweiten Militair - Bevoll- mächtigten ernannte Oberst - Lieutenant von Dewall wegen anderweiter

Verwendung noch verhindert sei, diesen Posten“ anzutreten, und daß.der KöniglichezMajor=«bon Scheliha dessen. Stelle einstweilen vêértreten werde.

Der Königlich bayerische Gesandte brachte für die Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Nassau,

Mecklenburg - Swerin, Sachsen-Meiningen und Sächsen-Altenburg einen

Antrag auf Entwerfung allgemeiner zum Schuße von Erfindungen auf- zustellender Vorséhriften ein. fel f : diese Angelegenheit schon von der im Jahre 1851 in Dresden stattgefun-

denen Ministerialkonferenz als eine der Bundesgeseßgebung zu überwei-

sende zur weitern Erwägung gestellt worden, daß auch dieselbe bei Gele- genheit der im Jahre 1852 in Frankfurt zusammengetretenen Kommisfion bon „Fachmännern wieder zur Sprache gebracht, auch von einem Mitgliede derselben ein Entwurf eines Patentgeseßes ausgearbeitet worden sei, der an den -Bundestagsaus\schuß gelangte.

. Der jeyige Antrag geht nun dahin, daß behufs Erreichung des in &rage stehenden, nah Befinden unter Zuziehung besonderer Sachverstän- diger anzustrebenden Endziels der handelspolitische Ausschuß zu unver- weilter Wiederaufnahme der frühern bezüglichen Berathungen veran- laßt werde.

Die Königlich sächsische Regierung legte zugleich einen Entwurf eines Patentgeseßzes nebst Motiven vor, den sie bon dein Aus\{usse berücksich- tigt zu sehen wünscht, Dieser Antrag wurde an den handelspolitischen Auss{uß verwiesen. |

__Die Köriglich hannoversche Regierung ließ erklären, daß sie zu der mit Ausarbeitung eines Gutachtens wegen Einführung gleichen Maßes und Gewichts zu beauftragenden Kommission einen Bevollmächtigten ab- senden werde. Nachdem auch Königlich sächsisher Seits das Nämliche zugesichert worden, wurden beide Erklärungen dem Ausschusse zugewiesen. ¡Ein Antrag Oldenburgs betraf die Erwägung weiteren Vorgehens in der, Verfassung8angelegenheit der Herzogthümer Holstein Und Lauenburg, gegenüber den neuerlich dort erlassenen Finanzanordnungen. Der “Ge- sandte erklärte dabei, daß er. diesen Antrag um so mehr ungesäumt in der heutigen Sizung stelle, damit solher shön während der Vertagung bon den höchsten und hohen Regierungen in Betrachtung-'gezogen werde.

Der Königlich dänische herzoglihe holstein-lauenburgische Gesandte machte, indem er zugleich seiner Regierung alle ihre Zuständigkeiten und weitere Erklärung vorbehielt, zur vorläufigen Erläuterung der in Betracht fommenden Verhältnisse der Bundesversammlung Mittheilung von den- jenigen Bemerkungen, mit denen das Königliche Finanzministerium die Bekanntmachung des Staatsbudgets begleitet hat. rat ug „beschlossen, den obigen Antrag und die eben erwähnte Mit- über die thatsäcli Brat Guftänung E E ap Ee n e-n, fobalb dieselbe eingelangt sein werde, Berit ° fd zu dershasfen, und zu Léilältén: , Bericht an die Bundesversammlung Es folgte hierauf ein Vortrag des deôtaaR-9 Fo E die Revision der Kriegsverfassunz des Ta Ad ea Miel jedoch die ‘von dem Königlich preußischen Militairbevollmächtigte: R ber Militairkommission beantragte Aufhebung der Art. V., X11 ‘X, XIV,

AY, und. XVI.. der allgemeinen Umrisse, so wie der bezü ichen RPara- L TdGben Lee. Läberén Wei (E, 19. i der_ ezüglichen Nara- Ab im Wes RETE Deslunmungen der KriegSberfassung. Es haudelt

; Tesentucwen um die Frage, ob eine einheitliche Oberleitung, na h

Majestät dès E von Rußlands ‘vor, mit j Königlichen Hoheit der Großfürstin Alexandra, Gemahlin des Großfürsten Konstantin, von einêm s

Es wird in demselben daran erinnert, daß

M - A Hs r 7 Maßgabe dieser Bestimmungen, beibehalten, oder ob die Gesammtkriegs-

mat des Bundes, bei der Aufs Ir i tri

m | s, er Aufstellung für den ‘Krieg, Oberxsleituñg bon Oesterreich und Uréalen treten solle, ium Ausscusse nicht stattgefunden hat l einem Gutachten, H 1

unter die getheilte Da eine Einigung

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J en so hat sowohl die Majorität in | als der Königlich preußische Gesandte, als Mitglied |

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vefselben, in einem Minoritäts T FOEL H destelden, in einem Minoritätsgutachten die divergirenden Meinungen aus- |

I Molibina 7 Die Anträge sind aber folgende: : die A rat waao. gin Hobe Bundesversammlung wolle beschließen : * Fe Aufhebung oder Abänderung der Art. V, Al, X11, XUV,, aen der S d a Meine Umrisse und wesentlichen Bestimmun- Il ‘die Einbeit bee V riegSberfafsung sei niht rathsam; vielmehr sei üg Sus pons wh ire aris L N Oberbefehls über dieselbe in j C SSL à gewäbiten und dem Bunt an L L lichen Oberfeldhercn festzustellen, und dem Bunde verantwort- und L ‘Bri BOReR Ausprägung dieser Einheit in der Form stimmungen E By Bundezarmee bei der Revision der näheren Be- der Militair-Koumässion ie E eg altung Bepacht. zu, nehilen, R E A non in Erwiderung ibrer Berichte bvo1 18. April d. F. biervon Kenntniß zu geben. i om 11. und

FY.

s Ds x É I Be Mothbéibiante a Le Set L Olüiig Wolle - H Y C i ner An rung der A K 452 rur c Lad allgemein sz arat otar M rt. XII. vis XVI. der | Lg | wte agg miri Bundes-Kriegsverfassung mit Rücksicht auf | aur! He herCelost 2 preMen, daß die beiden decutshen Großmächte rgen Cr esem ee ren Bunbob-Kontingenten H mit thren cfléren. E cen an einem -Vundesófriege betheiligen; Köônigli CIUGE diesen Fall nach Maßgabe der Vorschläge des Modificationen E - Bevollmächtigten die erforderlichen seien ; UnDes - Kriegs - Verfassung zu bewerkstelligen Me Militair - Kommisfion biernach in E

bem 11. ; } Ari X rwiderung auf- ihre Beri und 18. April d. J. f ihre Berichte

L mit dem entsprechenden Auftrage ver- Dáe Abstimmung wird p t | sumaaas Betdta g ird na Wiederzusammentritt der Bundes - Ver- Bon ber Wilitair- Kommission ift itaing Furewburg, bem Königlich p

ey

De bon dem Kommandanten der reußischen General - Major von

S Uigté Z 75 z E. E : s : bes, ouégestellte Eideéurkunde eingereicht worden; der Bundes-

tagsauts{chuß hat sie Jeprüft, und es wurde die Deponkrung derselben im Archive, so wie die Rückgabe der ‘von dem früberttE S Sidügten aus- gestellten derartigen Urkunde beschlossen.

Für die Reclamations - Kommission ward ein Vortrag über die Ein- gabe des Stadtraths und des Bürger-Ausschusses von Kassel, #0 wie des Stadtraths von Hanau gehalten; es ist eine Vorstellung und Rechts- verwahrung wegen Aufhebung der Verfassung von 1831. Nach Dar- legung der angebrachten Beschwêxden spricht sih der Aus\chuß gutacht- lich dahin aus, daß die ‘boxliegenden Eingaben, da Bevollmächtigte zur Uebergabe derselben und- Empfangnahme ‘etwaiger Resolutionen nicht be- stellt worden, nach dem Bundesbeshlusse vom 11. Dezember 1817 ohne weiteres zurückgelegt werden könnten. Abgesehen von die- sem formellen Bedenken erschienen aber auch die Stadträthe von Kassel und Hanau nah den stets angenommenen Grundsäßen nicht als legitimirt, um die Rechte der Gesammtheit in Ver- fassungs-Angelegenheiten bei hoher Bundesversammlung zu vertreten und zu wahren, und es könne die Befugniß hierzu auch nicht aus der Be- hauptung abgeleitet werden, daß durh Aufhebung der Verfassung bon 1831 gewisse Juteressen der obgenannten städtischen Corporationen beein- trächtigt worden seien. Es sei daher für die Bundesversammlung kein rechtlier Anlaß gegeben, diese Eingaben einer in die Sache eingehenden Prüfung zu unterwerfen, vielmehr trüge der Ausschuß in seiner Mehrheit On l De A zu den Akten zu legen, daß den i l )tsverwahrungen on wege ‘meller Mänge eine rechtlihe Folge nicht beizulegen M (9 E e Dieser Antrag wurde durch Mazoritätsbeschluß zum Bundesbes{luß erhoben ; eine dissentirende Stimme war für Ueberweisung der Eingaben

\{chuß, zwei andere behielten sich das Protokoll offen. Der wegen des Art. RIV. der Bundesâkte bestehende Auss{chuß er- stattete Vortrag in der ReclamätionSfache der wükttembergischen Standes- herren wegen Beeinträchtigung ihres Rechtszustandes, insbesondere über iat der Königlichen Negierung abgeschlossene nachträgliche Ueber- i Nachdem von der Bundesversammlung im Jahr 1855 ein Beschluß in dieser Angelegenheit gefaßt worden D find Ba der Königlich pra „tembergishen Regierung im Jahr 1856 mehrere Vereinbarungen mit den Standesherren abgeschlossen worden, welche zur Kenntniß der Bundes- versammlung gebracht und Gegenstand eines Bundesbeschlusses vom 2ten April 1857 wurden. Sie gaken dex Königlichen Regierung Anlaß zur Vorlage mehrerer Geseßentwürfe an die Ständeversammlung des Königreichs, über welche aber neue Differenzen theils mit den Standesherren selbst entstan- den, deren Berathung anderntheils in der Ständeversammlung zu keinem Er- gebniß führte. Durch neue Verhandlungen zwischen einer Regiérüngs-Kommis- ston und Bevollmächtigten der Standésherren is nun im Jahr 1859 eine gefaßt und „nadem fie bon Sr. Majestät dem Könige von Württemberg überreich{t bid fige eaen genehmigt, der Bundesversammlung (usses " nofibiete ü 0 Der in etnem detaillirten Gutachten des Aus- Antrag in dieser Sache ging dahin: - hohe Bundesver-

saminlung wolle in Anlaß der + Qn " i

gièting R eni, der vonder Königlich württembergischen RNe-

threr

theilung, so- wie in Anlaß

) 9, z der von dem Fürsten Kar FIOT

Wallerstein als, deren V A Her? ¿Fürsten Karl von Oettingen- i LS Bevollmächtigte 1 TFobrnuar 95 Q

d: J. dies desGaffte, )Ugten unterm 17. Februar und 25.

schließen :

Bentinck bezügli Bundesherrschaft Kniphausen.

vom 2. April 1857, Herrn Reklatnanten vorgelegt,

den Verhältnissen entsprechende zufolge des angéfübrten [ entgegengendmmenen

Ergänzung und Erläutérun y Ö î q der en Beschlusses mit ungetheilter Befriëdigung grirenden Theil Haupt - Uebereinkunft, so "wie einen inte- als" die Ae aue leßteren um so lieber anexkannt habe, én uAaidoüns eraufnahméè der Vérhändlungen hérvorgegan- f bena mee Me I i Sprache gekommenen Dif- b endgültige Erledigung der von der B s versammlung garantirten Reck iche N Aug bede : N HUTL htsansprüche der Standesherr einer festen Grundlage verbür j 0 ePberten, auf ; ; E búrge. Jndem die Bundesversamml n Range N xen früheren Beschlüssen der Etlvartüng Baut gere e p e diese endgültige Erledigung mit thunlicster Beschleu- Uebereinkunft durchgeführt lebe S AIE A nen O gerubt , behalte sie Übrigens “wie die ,, Ned der Metlamónien, o idre difaslungémige empetenz vor e Betmbitelung O ie Königli württembergische Regierung D, ; U) Herrn Gesändtèn unter dem Er i e Belau iee Code i C U h d 3); dem Hexen Reklamguten diefen Vel Get U Argen zu wollen ; en : J f e R eröffnen A Arien Beschluß durch die Bundeskanzlei- „Me Versammlung faßte einen diesem Ant t P ( rage entsprechend 3 0- [chluß, nachdem t er Königlich württembergische Véloñbie eite Witten ]

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seiner höchsten Regierung zu Protokoll gegeben, in welcher einige Bemer- È

fungen über den

Ausschuß - Antrag gemacht, insbesondere aber hervor- |

geboben ward,“ daß di i : des Königs. von ß die Genehmigung der Verträge seitens Sr. Majestät |

Württ j : h ertb eda A emberg nur mit Vorbehalt ständischer Zustimmung F

Ein. Vortrag des betre

Ie betreffenden Ausschusses begutachtete die Vorste i des Königlih. großbritannischen General -Matots Olate, W J eus i

ch der Herstellung der rechtmäßigen Regierung. in der F

Dies Gütachten betrifft jedoch börersk nur

inen von dem Herrn Reklamanten dahin gestellten Antrag, daß vor wei- |

an den mit der kurhessishen Verfassungssache beauftragt gewesenen Aus-

§ À j F : : / Verständigung zu Stände gekommen, welche in zwei Urkunden zusammen- |

Sizung vom 11. Au Q :hov: hl _- R | Ul . August v. J. über die Lage Höchst- | Verhandlungen mit den dortigen Standesherren nab üN T

jotmäMligt j unt | denselbèn Gegenstand betreffenden Eiicaben? be: |

1 ß io M er L h Ee Bundesversammlung, unter Bezugnahme auf ihren Beschluß | die in jener Ros und fodann von dem |

berei i am 10. Mai v. J. in Form einer | a E L eines Protokolls gefaßte n Dteia lit Verxein- | Fürsten Ans s techtsverhältnisse der ehemals reichsunmittelbaren ! Hrafen zur Kenntniß genommen und in derselben eine |

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C E I I N E R e ie

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in die Sache die allerhöchsten Höfe von Win und Berlin ‘als Verúittler der zwishen Oldenburg und ‘den Grafen BVentinck über -die staatsrechtlihen Verhältnisse der Herr- schaft Kniphausen am 8. Juni 1825 zu Berlin abgeschlossene Ueber- einkunft, ‘um die Einreichung der in dem Bundesbeschlusse“ vom 12, August 1852 berührten erläuternden Erklärung über den Artikel 7 dieser Uebereinkunft ersucht werden möchten. Die Majorität- des Aus- \chusses spricht sih dafür aus, daß auf den Antrag des Néklamanten eîn- zugehen sei, während die Minorität dies nicht für nothwendig hält, indem eine solche erläuternde Erklärung keinen entscheidenden Einfluß ‘auf den vorliegenden Streitpunkt haben könne. Die Abstimmung in dieser Sache soll nah der Vertagung vorgenommen werden.

Das Nämliche ward auf einen zweiten Vortrag desselben Ausschusses beschlossen. Er begutachtet die Vorstellung einer Anzahl von “Einwoh- hern der Herrschaft Kniphausen wegen Wahrung und Wiederherstellung des früheren politischen Züstandes dieser Herrschaft. Die ‘Reklamanten beklagen fich über angebliche vielfache Nachtheile, die ihnen aus der Ver- einigung mit dem Großherzogtbum Oldenburg erwachsen seien, namentlich über gesteigerte Abgaben und Lasten, Wegfall der unteren Behörden 2c, und berufen sich auf ‘die von dem Deutschen Bunde ausgesprochene Ga- rantie des Berliner Abkommens vom 8. Juni 1829,

Den Anträgen des Finanz-Ausschusses in voriger Sizung entsprechend, faßte die Versammlung einen Beschluß, wodurch sie die Bundes-Kanzlei- und Bundes - Matrikularkassen- Rechnungen leßtere mit den dazu gehö- rigen Fondsberechnungen auf das Jahr 1859 als richtig anerkfanute und dabei den mit dem Bundeskassen- und Rehnungswesen beschäftigten Beamten das Anerkenntniß des Eifers und der Genauigkeit, mit der fie ihre Obliegenheit erfüllt, aussprach.

Zur Beurtheilung des Umfangs dieses Kassen- und Nechnungswesens dient die Angäbe dèr Einnahme und Ausgabe bei der Bundesmatrikular- Kasse; erstere entziffert sich auf 13,139,270 Fl. 21 Kr., leßtere auf 13,151,275 Fl. 55 ‘Kr. Unter der leßteren Summe sind indessen die zu verschiedenen Zwecken angesammelten zinslich angelegten Fonds, zusammen mit 4,944,778 Fl. 34 Kr. inbegriffen , nächst denen ein baarer Kassen- bestand von 12,005 Fl. zu Ende des Jahres vorhanden war.

Außerdem kamen auch in dieser Sihung noch einige Militair-Angele-

genheiten in Vortrag und zum Beschlusse, auh wurde eine Privat - Ein- gabe, die formell und materiell als unbegründet zu erachten war," er- ledigt. "Dek Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung gemäß wurde schließlich festgeseßt, daß eine Vertagung der Bundes-Versammlung bis zum .25sten Oktober d. J. stattfinden ol, wobei insbesondere darauf Rücksicht genom- men wurde, daß nach Lit. b. des §. 39 der Geschäfts-Ordnung nöthigen- falls eine frühere Einberufung der Bundestagsgesandten veranlaßt werden und sonach auch die Wiedereröffnung der Sizungen vor dem besagten Zeitpunkt erfolgen fann. ; Zin

Iassau. Wiesbaden, 27. Juli, Jn der heutigen Sißung der Zweiten Kammer wurde das“ Domainen - GéeseB, na: dem die Erste Kammer den Beschlüssen dér Zweiten heigetreten war, mit 17 Stimmen gegen 7 angenommen und darauf der Land-

schlossen.

08 gel Juli, Nach. der „Rh.-Lhnz.“ sind an der bevorstehen- den Würzburger Conferenz von Miilitärbevollmächtigten nassauïi- scher Seits der e L der Artillerie- ieutenant zur Theilnahme beaustragk. | Ls

' Baden, Bixlse u fe 28. Juli, Durch gra theilung ist die erfreuliche Nachricht eingetroffen, daß Jhre Kaiser- liche Hoheit die Großfürstin Olga Feodorowna, Prinzessin Cácilie von Baden, heute früh 64 Ühr von einer Tochter glück-

lih entbunden wurde. (Karlsr. Ztg.)

Die heutige Sihung der Zweiten Kammer ist zunächst dem be- sondern Theile des Sostbatwir fs über die rechtliche Stel- lung der Kirchen und firhlichen Vereine 1m Staate ge- widmet. Sämmtliche Paragraphen wurden mit den wenigen bon der Kommission beantragten, nicht allzu belangreicen Abänderun- gen angenommen. Die Geseßentwürfe über die Gewährung des Schutzes der Verfassung für das eben genehmigte Geseß und über die Aufhebung des Gesehes vom 24. Februar 1849, so weit damit die Patronatsrechte der Fürsten von Fürstenberg und von Leiningen aufgehoben sind, wuürden- sodann noch angenommen und

die Sihung beschlossen. i, reti. Stuttgart, 28. Juli. Der Krieg®-

Württemberg. | ] Minister v. Miller ist heute Vormittag nach Würzburg zu der

Konferenz abgereist, welche daselbst von den militairischen Vertre- tern der Mittelstgaten in Sachen der Bundes - Kriegsverfassung in den nächsten Tagen abgehalten werden wird. (Schw. M.) y

Niederlande. Haag, 28. Juli. Nach einem vierzehntä- gigen Streit hat die Zweite Kammer gestern den Gesetzentwurf der Regierung über die Eisenbahn - Anlagen für Staatsrehnung mit 49 gegen 23 Stimmen angenommen mit der einzigen Abänderung, daß die südliche Linie von Utrecht statt von Marsbergen ausgehen soll, die erstere Stadt also Centralpunkt des ganzen Neßes wird. Die Ausführung soll an acht Punkten zu gleicher Zeit in Angriff genommen und die Art und Weise der Benußung der Bahn dur ein Geseh festgestellt werden. (Mine B) reerneten n

Belgien. Brüssel, 27, Juli. Ein Königlicher Erlaß vom gestrigen Tage erklärt diz Session, der Kammern von 1859— 60 für geschlossen. Die „Mehrzah vor dem Schlusse ihrer diesjährigen Berathungen, an fung des Octroi .anknüpfend, den

terem Eingehen

der belgischen Provinzialräthe hat die Abschaf- | j Wunsch ausgesprochen, baldmsg- | zu dem Zwecke, einen w

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lihsst au die odiósen Barrieren-Zölle fallen zu sehen. Eine Peti tion_in diesem Sinue- cirfulirt gegenwärtig -in der brüsseler Handels, welt und wird mit zahlreichen Unterschriften bedeckt,. (Kölu. Ztg.)

Großbritaunieu uud Jrlanud, London, 27. Juli, Jun der gestrigen Unterhaus - Sißung. „zeigt Bright an, er werde. anm nächsten Montag, wenn das Haus: im Comité das zum Zwecke. der Ge UDa Ran von der Regierung beantragte Votum bespreéche ,; folgende 7 tolutien alG Een egn iegen: „Da die dem Hâuse während er gegenwärtigen Session vorgelegten Voranschläge füx Heer und Flotte sich auf 29,700,000 Pfd. belaufen, welche Cie bus Vi iber schon bewilligt hat, oder doch zu bewilligen bereit ist, und da- eine weitere Summe «von 3,800,000 Pfd, für Heer „und Flotte in China bewilligt worden ist , so beschließt das. Haus, mit Nüfsicht auf diese großen Aus=- gaben, die- Jubetrachtnahme - des Berichts. der Landesvertheidigungs- Kommission bis ‘auf ‘eine- spätere Zeit zu vertagen,“ Als Antwort auf eine Frage Bright's - exklärt der Schaßkanzler, die von ihm beantragte Erhöhung der Spirituosensteuer solle niht blos für cles Jahr gelten, sondern eine permanente sein. Griffith fragt den Staáts- secretair des Auswartigen, ob der Regierung- Jhrer Majestät durch. den neulich hier angekommenen außerordentlichen Gesandten des Königs von Neapel der Vorschlag gemacht worden sei, sich mit den andern Mächten zu verbünden, und durch die ihnen zu Gebote stehenden Mittel einen. sechs- monatlichon Waffenstillstand zwischen der neapolitanischen Regierung und-dér unter Garibaldi stehenden sicilianischen Negierung vorzuschreiben und zu ex- zwingen, und ob Jhrer Majestät Regierung irgend eine Absicht hege, auf einen derartigen Vorschlag einzugehen. Lord J. Russell: Ehe-ich die Frage des ehrenwerthen Herrn beantworte, muß ich eine Antwort, die ih ihm vor ein paar Tagen gab, vervollständigen. Der ehrenwerthe Herr fragte mich, ob der König von Sardinten einen: Gesandten an Garibaldi esch1ckt habe und was ‘der Jnhalt der Botschaft gewesen sei, die er überbrachte: J bemerkte ihm, wir seien von der Abschickung eines solchen Gesandten in Kenntniß geseßt worden, konnte ihm - damals aber nichts über den Charafter der Botschaft sagen, Seitdem habe ih aus Turin vernommen, daß fie Garibaldi vorschlug, einen: Waffenstillstand. mit den neapolita- nischen Truppen zu {ließen und keine Expedition gegen das festlän- dische Gebiet ‘des Königs beider Sizilien zu machen. Diese Botschäft stand vollkommen im Einflang mit der Ansicht, welche Jhrer Majestät Regierung dem turiner Hofg ausgedrückt hat. Was die. heutige, Frage betrifft, so ‘ist es wahr, daß ein Gesandter - der neapolitanischen Regierung vor Kurzem in diesem Lande angekommen ist und Jhrer O Regierung vorgeschlagen hat, fie möge als Vermittlerin zwischen dem Könige beider Sicilien und Garibaldi - auftreten, und für den Fall, daß diese Vermittlung, welche Herbeiführung eines Waffen- stillstandes zum Zwecke habe und einen Angriff auf das festländische Ge- biet des Königs beider Sicilien unstatthaft mache, von Garibaldi nicht ang eitbminet Wers moge L den Regierungen Großbritanniens und o Somalt aof anch j j ils - Länd aufzuzwingen. Ihrer Majestät Negterung "Yat ltd A il diesen Vorschlag einzugehen. Der Scha fanzler zeigt an, daß er die Papiersteuer-Angelegenheit am Montag, 6. August , zur Sprache bringen werde. Cine von Lord Palmerston behufs einer rascheren Erledigung der dringenden Geschäfte beantragte Resolution, welcher zufolge bon Dienstag über aht Tage an die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände den Vorrang vor Anzeigen von Anträgen, und wiederum die auf der Tages- ordnung stehenden“ Regierungs - Anträge den Vorrang vor andern haben sollen, wird angenommen. : 28. Juii. Jn der gestrigen Uñterhaus-Sizung fragt Lyall den Staatssecretair des Auswärtigen, ob die spanische Regierung in Folge vèr ihr Seitens der englischen Regierung gemachten Vorstellungen und in Folge der Vortheile, ‘die Spanien durch die neulich eingetretenen eng- lischen Tarif - Veränderungen genieße, gesonnen sei, die spanischen Schiff- fahrts-Geseße zu-äidern, Lord J. Russell gigen die spanische Regierung sei zwar - aufgefordert worden, ihren Tari nochmals in. Ex- wägung zu ziehen; doch sei diese Aufforderung bis jeßt ohne Erfolg ge- blieben. Griffith fragt den Staats - Secretair des. Auswärtigen, ob ihm die Nachricht zugegangen sei, daß Abd -- el - Kader sich eifrig

| bemüht habe, das Blutbad in Damascus zu verhindern, und vielen Christen

in seinem Hause Shuß- gewährt habe; ferner, ob es-nicht von Seiten Eng- lands ‘eine O weise Politik sein würde, fich Abd-el-Kader durch Verleihung eines Ordens odex irgend einer anderen Auszeichnung für den durch seinen Muth und seine Menschlichkeit geleisteten Dienst erkenntlich zu erweisen. Lord J. Russell: Wir sind nit im Besiß eines amtlichen Be- richtes über die Vorgänge in Damascus, sondern haben nur ein Telegramm erhalten. Es würde deshalb voreilig sein, in Erwägung zu ziehen, was zu thun is. Nach Beantwortung der lezten Frage möchte ich die Aufmerksam- feit des Hauses noch für einige Augenblicke in Bezug auf eine Antwort in Anspruch nehmen , die ich dem ehrénwerthen Herrn gestern ertheilte. Diese Antwort ist der Hauptsache nach richtig wiedergegeben worden, und da fie an den Gesandten der neapolitanischen Regierung gelangte, so hat er einen Brief an mich gerichtet, in welchem er sich darüber beklagt, d

id seine mir gegenüber gethanen Aeußerungen nicht genau wiedergegeben habe. Es waren dies blos mündliche Aeußerungen , und i habe--mih jedenfalls bemüht, sowohl seinen Vorschlag, wie seine Antwort richtig

: in Brief lautet: i darzustellen. Sein Brief laute “Lobau, 2 Sul

Mylord! Da die Antwort, welche Ew. Excelénz gestern auf die Frage ‘des Herrn Griffith in Bezug auf den cilianif jen Krieg und einen abzuschließenden Wa enstillstand ertheilten, meine Absichten und die meiner Regierung nicht richtig wiedergiebt, fo erlaube ih mir, Sie um die Gefälligkeit zu ersuchen, Jhre Angaben im Hause- der Gemeinen zu berichtigen. Was ih- von der Regierung Jhrer britannischen Majestät erbat, war, daß fie die Güte haben möge, in - Gemeinschaft mit Franfreich und Piemont einen ODruck auf Garibaldi auszuüben,

irktlichen Waffenstillstand auf sechs Monte