1860 / 205 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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; j b net oder das zu deckende Ds has Semen Aera Le fi vin ég e ‘Rechnung MunaLe e e a E R ia j , zu denen die Gemeinde g jet, find fu mit Unredt als objervonzm asi verd Nt np namentli nid indeglie j welche ea er iboniten S rvcensel, hätten zur Last gelegt werden sollen N Die Tendenz des Klägers E euie E M e, aber di Gemeinde - Behörde geführte Verwa He- üb be oder doch über die Art und Weise, in welcher diese Behörde das Besteuerungsreht der Gemeinde hier geübt und namentlich die Vertheilung der Defizit-Steuer vorgenommen hat, Derartige Beschwer- ben aber, welche von einzelnen Gemeindegliedern über die Gemeinde - Be- örde und über deren Geschäfts-Verwaltung geführt werden , gehören nicht zu der Kompetenz der far mern zu A R örden, des Landraths, der Negterung, de er- nten, di A O esihtsrecht über fia Gemeinde-Verwaltung zusteht. Dies ist über- einstimmend in allen seit rb der Provi Stegen geltend gewesenen inde-Ordnungen vorgeschrieben, namentli : iu dex dortigen Landbemeinbe-Ordnung vom 31. Oktober 1841 gg. 123 „u. ff. (Ges. Samml. 1841 S. A i : in d Gemaints Ss N 14. März 1850. §§. 138 u. ff. (Ges. nml. 1 219) un i n de jeßigen Westfälischen S “E vom 19. März 56 §. 80 ff. (Ges. Samml. 1856 S. A : und illi “iese E o Cilftea sind es daher, welche die unbedingte Aner- ennung des von der Regierung erhobenen Kompetenz - Konflikts rechtfer- tigen. Alle einzelnen ‘bon dem Kläger hervorgehobenen besonderen Gründe, die von ihm selbst und zum Theil auch bon dem E Gericht zur Rechtfertigung des Rechtsweges für geeignet gehalten werdèn namentlich die Behauptung, daß eine die Gemeinde zur Tragung von Kultus und Schulkosten verpflichtende Observanz nicht existire, und daher von der Gemeinde au nicht hätte anerkannt werden sollen oder daß wenigstens Er als Protestant, zu den Parochial- Lasten für die katholische Kirchen - Gemeinde, so wie als Forense und Nicht - Hausvater des Orts zu den AUeN E Er D eRE en habe, und also auch dazu nicht bei der Umiegung der : ‘Eieise Ae g etéesé sei sind, wenn man den Charakter der Klage \harf ins Auge faßt, nichts weiter, als die Argumente, auf welche Kläger seine Beschwerde über das Verfahren der Gemeindebebörde bei ihrer Vermögens-Verwaltung und Steuerberanlagung stükt, und sie können da- her nicht im Rechiswege, sondern nur von den kompetenten Aufsichts- Behörden geprüft ünd gewürdigt werden. Veberdies leuchtet aber auch ein, daß Kläger seine behauptete persönliche Freiheit von den L lasten der katholischen Kirchengemeinde zu H., so wie von den Lasten | f dortigen Schulgemeinde, nur diesen beiden Gemeinden gegenüber, nich aber in einem Prozesse geltend machen kann, den er gegen die politische Gemeinde wegen einer von dieser ihm auferlegten Kommunalsteuer an- aoftronat_ hat Mirft er wie er es in dieser Klage thut, der politischen Die Kirchen- und Schulgemeinde ihx obliegenden Verbindlichkeit und dur die in Folge dessen von ihr auf den Gemeinde - Etat übernommenen Aus- gaben alle Gemeindeglieder, mithin auch ihn, troß seiner persönlichen Freiheit indirekt mit Kirchen - und Schul - Abgaben belastet habe; so ist dies eben ein Vorwurf, welchen er den Gemeinde - Behörden macht, und L nux in gem QUIE v inde ‘Ordnung vorgezeichneten administra- iven Wege erörtert werden kann. Aus diesen Gründen war daher, wie geschehen , zu erkennen. Berlin, den 14. Januar 1860.

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte. von Lamprecht.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Augelegenbeiten.

BeTtanntmachun g:

Bei den am 30, Juli bis 1. August d. J, abgehaltenen Abiturienten - Prüfungen in dem Gouvernanten - Jnftitut und dem Lehrerinnen-Seminar in ODrohyßig sind entlassen worden :

I. mit dem Wahlfähigkeits - Zeugniß zur Anstellung als Lehre- rinnen an höheren Töchterschulen und als Gouvernanten : 1) Therese Hecht aus Lübben, 2) Elara Schmalhy aus Glaz, 3): L ouife Drama aus Pasewalk, 4) Louise Krüger aus Wegeleben, 9): Elise von Ekensteen aus Angermünde, 11, Mit dem Wahlfähigkeits-Zeugniß zur Anstellung als Lehre- rinnen an Elementar- und Bürgerschulen: 1) Antonie Lederer aus Erfurt, 2) Emma Döllinger aus Burgsteinfurt, 3) Clara Zupfke aus Hammerstein, 4) Lina Bras aus Nenkersdorf, 9) Lina Flor aus Lahde, 6) Marie Grä vell aus Zibelle, 7) Auguste Holle aus Mühlhausen,

10) Elise Schneider aus Neuwied, 11) Anna Theile aus Berlin, 12) Lina Bremer aus Burgsteinfurt, 13) Emma Dihrberg aus Nudamühle, 14) Emilie Freise aus Höxter,

)

15) Bernhardine Shmidt aus Nantikow,

16) Jda Zimmermann aus Münster, j Ueber die Qualification dieser Kandidatinnen für bestimmte Stellen im öffentlihen und Privat - Schuldienst ist“ der Seminar- Direktar Krißinger in Droyßig bereit, nähere Auskunft zu

geben, Berlin, -den 28, August 1860.

Der Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten.

Jm Auftrage : Lehnert.

Ministerium des Innern.

Bescheid vom 9. Juni 1860 betreffend die An- wendung der für die Gründung neuer Ansiede- lungen bestehenden Geseße auf Windmühlen,

Gescy vom 24. Mai 1853 (Staats-Anzeiger Nr. 133 S. 900).

„Dem Orts - Vorstande wird auf/ die am 29. März d. J. hier eingegangene Vorstellung na näherer Erörterung des Sachver- hältnisses eröffnet, daß die Königliche Regierung zu N. die land- räthlihe Entscheidung vom 17. November v. J., durch welche dem Mühlenbesizer S. die Erlaubniß zum Aufbau einer Windmühle auf dem zu H. gehörigen Berge mit Rücksicht auf die für die Gründung neuer Ansiedelungen bestehenden geseßlichen Vorschriften versagt worden is, mit Recht außer Kraft geseht hak, da dur die Errichtung einer Windmühle eine neue Ansiedelung 1m Sinne des Gesehes, d. h. ein mit Woh ngebäuden verschenes Etablisse- ment nicht entstehf, und sonach die beshränfkenden Bestimmungen des Gesehes vom 3. Januar 1845 und vom 24, Mai 1853 auf das Unternehmen des S. überhaupt nicht in Anwendung gebracht werden können. Es muß sonach bei dem Resolute der Königlichen

MNaaioruna nom 2. Februar d. F., insbesondere bei dessen Bestim- mung, daß die Hnd gts ots XuIndmuhlenvaues einer anderwei-

ten Beurtheilung der Behörden zu unterziehen, lediglich sein Be- wenden behalten. Berlin, den 9. Juni 1860.

T 2 C Der Minister des Junern,

Jm Auftrage : SUL1 ar.

An den Orts-Vorstand zu N.

Bescheid vom 19, Juni 18€0 betreffend die Ah=-

findungspfliht der Mitglieder jüdisher Syna-

gogen-Gemeinden in der Provinz Posen bei der Verlegung des Wohnsitzes,

Sie sind, wie Jhnen auf Jhre Vorstellung. vom 9, März dies. J., betreffend die von Jhnen geforderte Kapital - Abfindung gegenüber der Synagogen - Gemeinde zu K, eröffnet wird, im JZrr- thume, wenn Sie einwenden, der §. 20 lit, d, der Verordnung vom 1, Juni 1833 über die Rechtsverhältnisse der Juden in der Pro- vinz Posen sei durch die Verfassungs-Urkunde aufgehoben worden. Die auf Grund dieser Verordnung ins Leben getretene, demnächst durch das Gesez vom 23, Juli 1847 vervollklommnete Ver- fassung der jüdis{n Corporationen der gedachten Provinz, | mit welcher die in §. 20 cit. sub lit. d. vorgeschriebene

im §. 34 des Gesches vom 23sten Juli 1847 aufreht erhal- tene Abfindungspflict in engem und untrennbarem Zusamnten- hange steht, hat in ihrer Rechtsbeständigkeit, wie au der höchste Gerichtshof in Einzelfällen mehrfach anerkannt hat, für die befte- henden Corporationen und dèren Mitglieder durch. die Verfassungs= Urkunde vom 31, Januar 1850 keine Aenderung erfahren, Eben- sowenig ist Jhre Vorausseßung begründet, daß jüdishe Staats- angehöôrige, welche aus andern Landestheilen der Monarchie erst

8) Mathilde Jäckel aus Liegniy, 9) Marie Schmidt aus Ueckermünde,

nach der Provinz Posen verzogen sind, von der vorgedachten Ab- zug8pflicht befreit! seien, Wenngleich" die Verordnung vom 1. Junt

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1833 im §. 20 die Abfindungspfliht zunäbs| nur für naturali- sirte Juden in der Provinz Posen festseßt, so bestimmt doch der §. 25 des Gesehes vom 23. Juli 1847 sub Nr. 8. ausdrücklich, daß auch diejenigen Juden, weltbe aus andern Provinzen der Monarchie ihren Wohnsiß in das Großberzogthum Posen verlegen, in die Klasse der naturalisirten Juden aufgenommen, also diesen rehtlich gleich- gestellt werden sollen und die Fassung des §. 34 des Gesehes vom 29. Zuli 1847, so wie der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 24, Juni 1844 (Ges. Samml, S, 259) läßt darüber keinen Zweifel, daß der Geseßgeber alle Mitglieder jüdischer Shnagog-:n-Gemein- den in der Provinz Posen, na'uralisirte wie nicht naturalisirte, aus der Provinz selbst, oder aus anderen Landestheilen stammende, E Rede stehenden Abfindungspflicht hat unterworfen wissen wollen,

Durch Verlegung Jhres Wohnsißes nah K. im Jahre 1857 sind Sie Mitglied der dasigen jüdischen Corporation, folglich auch bei Jhrem Wiederabzuge nah Schlesien der Corporation gegenüber abfindungspflichtig geworden.

Gegen die Berechnung des Abfindungs - Kavitals in quanto haben Sie besondere Einwendungen nicht erhoben, und es kann daher Jhrer Beschwerde eine Folge überall nicht gegeben werden.

Berlin, den 19. Juni 1860.

Der Minister des Jnnern. Jm Auftrage : Sulzer.

Verfügung vom 28. Juni 1860 betreffend die theilweise Verwendung der bei den Jnnungen auffommenden Prüfungsgebühren zu den Kosten für den Geschäftsbetrieb der Prüfungs- Kommissionen.

Cirfular-Erlaß vom 4. Mai 1851 (Staats-Anzeiger Nr. 28, S. 139), Geseß vom 15. Mai 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 119, S. 917.)

Bei der Beschlußnahme über. die in dem Borichto- vom 4. M. erörterten Neclamationen gegen die Anordnung, nah welcher die Vorsizenden der Prüfungs - Kommissionen der Jnnungen Remune- rationen für ihre Mitwirkung bei den Prüfungen nicht in Anspruch nehmen sollen, sind. die in dem Cirkular-Erlasse vom 4, Mai 1851 aufgestellten Gesichtspunfte festzuhalten. Nach lehteren haben die- jenigen Mitglieder der Kommunalbehörden, welchen diese, dem §, 37 der Verordnung vom 9, As 1849 und dem §. 5 des Gesehes vom 15. Mai 1854 gemäß, den Vorsiß bei den gedachten Kom- missionen übertragen , die betreffenden Geschäfte eben so wie die übrigen Geschäfte des übernommenen Kommunal-Amtes ohne be- sondere Entschädigung für die dadurch veranlaßte Mühwaltung zu besorgen. Zu den amtlichen Obliegenheiten des Vorfißenden jeder Prüfungs-Kommission ist. aber nah §. 19. der Anweisung für die Prüfungs-Kommissionen. vom 31. März 1849 (Minist.-Bl. S. 141) auch die Erledigung der schriftlihen Geschäfte der Kommission zu rechnen. So wenig danach die Annahme zutrifft, daß: diese Ge- schäfte eigentli von dem Schriftführer der Jnnung zu besorgen seien, ebensowenig begründet die Besorgung derselben für den Vor- sibenden der Prüfungs-Kommission- einen Anspruch auf extraordi- naire Entschädigung. Dagegen ist der Vorsizende nicht verpflichtet, bei der Leitung der Prüfungs: Verhandlungen zugleich“ die lediglich mechanischen Arbeiten eines. Schreibers zu verrichten. Jn dieser Beziehung kommen die Bestimmungen des. §, 16 zu a. und b, a, a. O. in Erwägung, nach welchen jede Jnnung aus den, der Jnnungs®- kasse. zufließenden Prüfungsgehühren. nicht allein das erforderliche Prüfungslokal zu beschaffen, sondern auch die außerdem entstehenden Kosten für, den Geschäftsbetrieb der Prüfungs - Kommisfion an Schreibmaterialien, Schreibe-. und Botengebühren 2c. zu. decken hat. Zur Bestreitung dieser Kosten und zur Vermeidung der Weiterun- gen, mit welchen die Verrechnung. jeder einzelnen dahin gehörenden Ausgabe verbunden wäre, kann dem Vorsißenden der Kommission mit Zustimmung derx Junung. ein, den obwaltenden Verhältnissen entsprehendes Pauschquantum von den eingehenden Prüfungs- gebühren überwiesen werden.

Der Königlichen Regierung bleibt überlassen, danach die: zu Jhrer Entscheidung gebrachten Anträge zu erledigen. y

Berlin, den- 28. Juni 1860,

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Delbrü ck.

An die Königliche, Regierung: zu N.

Der Ministèr des Jnnern, Jm Auftrage : Sulzer.

Angekommen: Dér Königlich spanische außerordentliche Gé- sandte und bevollmächtigte Minister am Königlich sardinischen Hofe, Don Diego Coelho de Quesade, von Turin.

Abgereist: Se. Excellenz der Minister des Innern, Graf bon Schwerin, nah der Provinz Posen.

Der General-Major und Remonte-Jnfbecteur Synold von Schüß nach Treptow a. R.

Verlín, 30. August. Se. Königliche Hoheit der PVrinz- Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Ea Al rgnádiate geruht,- den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs voû Bayern Mäjestät ihnen verliehenen Ver-- dienst:Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen, und zwar:

____ des Commandeur-Kreuzes: dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Alexander von Preußen. Königliche Hoheit, Obersten von Roeder à la Suite des 1, Garde-Regiments zu Fuß, und des Ritter-Kreuzes erster Klasse: dem zur Dienstleistung bei Höchstdemselben kommandirten Pre-- mier-Lieutenant von Winterfeld des 2. Garde-Regiments

zu Fuß,

It ichtamtliches.

__ Preußen. Elbing, 27. August. Heute konstituirte si hier eine volkswirthscbaftlihe Gesellschaft für Ost- und Westprenßen.

Aus allen Theilen der Provinz hatten sih c. 150 Mitglieder ein-

gefunden. (K. Z.

__ Calcar, 25. August. Unsere Stadt feierte heute ein patrio-

tisches Fest, die Enthüllung des Seydliß-Denkmals. Das Offizier-

corps war ret zablreich, und zwar von allen Waffengattungen

vertreten, und außer dem Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, dem

Regierungs- Präsidenten und mehreren Räthen der Königlichen

Mogiorurg zu. Düissolvorf ware wu ry WIIEUtL DUE 7FUINITLTEZ bon Seydliß eingetroffen. (R. N. Z.)

Vaden. Karlsruhe, 29, August, Die „Karlsruher Zei- tung“ meldet heute die Rückkehr des Großherzogs von der Mainau. und theilt das Programm über den morgen erfolgenden Schluss der Ständeversammlung mit,

Bayern. München, 28. August. Auf der Reise“ von: Berchtesgaden und von dort nah Wien wird der Großherzog von. Hessen kommenden Freitag hier eintreffen, die Frau Großherzogin: von Hessen mit ihrem Vater, dem König Ludwig am nächsten Montag hier anlangen und sich. dann: mit Sr. - Majestät nach- Berchte8gaden begeben, wo vom 8ten bis 11ten das funfzigjährige: Jubiläum der Einverleibung in Bahern festlich gefeiert werde. wird. Der sächsische Staatsminifter Frhr. v. Beust kam gestern: Vormittag von Gastein hier an und seßte heute Morgen die Rück= reise nach Dresden fort. (N. C.)

Schweiz. Bern, 24, August, Das eidgenössishe Militair-=- Departement läßt Studien“ vornehmen zur Verbindung des Wallis mit der übrigen. Schweiz mittelst einer oder zweier Militairstraßen. über Furka und Grimsel. Zu dem Ende befindet sich“ gegenwärtig. in Gletsh, am Fuße des Rhonegletshers, eine Stätion von eid- genössischen Militair-Jngenieuren. Die Studien: derselben sind hei-- nahe vollendet und man erwartet, daß die Arbeiten, welehe offen-- bar die Vertheidigung. der- Simplonstraße beabfichtigen, noch vor. dem Winter begonnen werden können. ?

Großbritanuien-und Jrland. London, 28. August. Aus Balmoral wird berichtet: Die Königin macht mit den. Kindern at Fußpartieen- und der Prinz «Gemahl vergnügt sich auf der Jagd.

Der Graf von Paris und der Herzog von Chartres, die vor we=- nigen Tägen- nah England zurü&gekehrt find, haben sich' zu ihrer ge eki nach- Tunbtidge Wells, zwishen Dovér und London, - begeben,

; Das Parlament wurde heute Mittags mit folgender ‘vont- Lord-Känzler verlesenen Rédé vertagt: My Lords: und Gentlemen! U

Jhre Majestät befiehlt uns, Sie- von der fernern ‘Anwesenheit in: Parlament zu entbinden und Jhnen zugleich Jhrer Majestät Dank abzu=- statten für den Fleiß und Eifer, mit denen Sie Zhren wichtigen Pflichten: während der langen und mühevollen Session, die jeßt zu- Ende geht, ob= gelegen haben: Jhre-Majestät-befiehlt uns, Sie in Kenntniß; zu lehen daß ihre. Beziehungen zw den fremden. Mächten freundlicher, und-befriedi- gendex- Axt find; und Jhre Majestät vertraut, daß Feine-Gefahr einer Unter- brechung: des: allgemeinen ide von Europa voxhanden ist. Es gehen zwar: in Jtalien Ereignisse von erheblicher Bedeutungzvor sich; aber-wenn: eine frem= - den Mächte: einschreiten, - und : wenn; man-- den - Ztalienern die Ordnung ihrex: eigenen Angelegenheiten überläßt , wird die: Ruhe anderer: Staaten.