1860 / 263 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des S éder hessen Stm et und” außerdem: vier anderer bom Tage der landesherrlichen Bestätigung des Statuts, b

eder schlüsse, so wie alle statutengemäß vom Verwaltungsrathe S iese S eris tines: Manet resp: Stellve pern f _" Beamt d S rbälini Von der Auflö : und Liquidati

vorzunehmenden Wahlen, erfolgen nah absoluter Stimmenmebrheït der | der als Direktor exa dan THRiRet oen Verwaltungsraths-Mitasi : Évciión rf Las stell äm RE: Beam d Hülfsarbeit E Lene E Ra:

anwe “prr it die Wahlen mittelst Stimmzettel. Jm Falle der | raths und E Box TeNteR N 01G DRIgledar des Verwaltuge : S. t ecigit an E e Vellben Ñ Bégite in B Entlassung aiNiouns

mmenglei i ie Stim : mei ' eine Pe : E der Gese ' gl, e rae es : URY:

immengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, resp. die seines | ter anderen Stelle ernannt. Ebenso A Ar Zabl der Stellveree, E e Beamten , und namentlich die dabei einzuhaltende Kündigungsfrist, ist Wenn von dem Actienkapitäle der Gesellschaft ein Drittheil seines e Function eines S rtheilen. Die Anstellung und Cntlassung Nominalwerthes verloren gegangen sein sollte und eine Ergänzung dessel-

Stellvertreters. l : Uéber die Verhandlungen d : ; I # treters, wenn derselbe zeitweilig in die Directi ; tellver: F aus deren Dienstvertrage zu beu ' h gen des Verwaltungsrathes find Protokolle’ in Die Anstellungsbedingungen der nander E S Q solcher Beamten, welche über athundert Thaler Jahresgehalt empfan- | ben nicht binnen Jahreéfrist bewirkt werden könnte, so ist durch den Ver- i: e das Honorar dex F gen, bedürfen außerdem der Genchmigung des Verwaltungsrathes, wvaltungsrath eine außerordentliche General - Versammlung einzuberufen, welche über die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen hat,

der, durch ‘d - j j ; ; E Die Protetalse findeón: deut E e e d aat tra Se e ngirenden Verwaltungsraths-Mitglieder, werden v L den sonstigen A S chri 2 No ungsrathe mit den Betre ende inbar h don dem F in N Drwabvi Urkunden und Schriften des Verwaltungsrathes von gestellt. : : e ffenden vercinbart und fontraftlich fest E i i Was E Beschlußfäbigkeit einer solchen General - Versammiung an- Die Ausfertigu ' ei lang andauernden Vehinde : A j E ó angt , so gelten darüber die im 7 dieser Statuten festgestellten Be- fipendén, e E E aat aue rintur-Mitglizdte il Vor- | hat der Verwaltungsrath ani seiner - Mitglieder Diveettons-Migliers E Von der Bilanz, dem Reservefond und Ler stimmungen. Î | E Verwaltungsrath verbindlich unterschrieben i VOGEDIE T0E. Dor era A En Ee in solchen Fällen einzelne Befucnise Un B E Dividende- Q M : 2 (ter itglieds a Z Cf 2 es be- E 709. iquidation. L glieds anderen A Gesellschaft übertragen. * F Vilanz, diHnungsäblegung. E G Die Liquidation des Geschäftes, ‘im Galle der beschlossenen oder nah Die Geschäfte des Verwaltungsrathes ‘and: s Caution. / Oie Bilanz über das (Hefellschafts-Vermbgen wird jährlich am 31sten den geseßlichen Bestimmungen nôthig gewordenen Auflösung , geschieht, a) die Anstéllung der ior: : Jeder der Direktoren muß zehn Actien der Gesellschaft b Dezember auf Grund. der Bücher nach den Regeln der kaufmännischen dafern nicht ein gerichtliches Konkurs-Verfahren eröffnet worden is oder b) die Aufsichtführung Aber e: Fatutèngemäße: Ha 1A während seiner Amtsdauer bei der Gesellschaftskass p desipen, welhe | Buchführung gezogen. Der Verwaltungsrath hat dabei zu bestimmen, die General-Versammlung nicht anders beschließt, dur den VerwaltungS§- selbén ; : gemäße Handlungsweise der- \schwert deponirt bleiben müssen. j e als Caution unbe: | wieviel auf den Kostenwerth der im Besiß der Gesellschaft befindlichen rath, welcher den Beschluß tex Auflösung binnen vierzehn Tagen durch c) die Suspension von Mitglieder der Directi g. 48. : Immobilien und Mobilien, #0 wie auf Einrichtungskosten abzuschreiben die Gesellschaftsbläiter bekannt zu machen hat. männer, bei Gefährdung der Jnteressen d ec men E deren Ersahz- : Leitung 4 ist , jedoch soll die Abschreibung in jeder diejer Nubriken mindestens fünf Die Vertheilung des Gesellschafis-Vermögen® auf die Actien und die a) bie Prüfung bex von der EAEE x ta [schaft ; M Die Mitglieder der Direction E MRtet M R / E Prozent jährli betragen, wobei dem Vexwaltungsrath zur Pflicht ge- Auszahlung an die Actionaire darf erst nah beendigter Liquidation des Aber gebenden Hauptrechnun rge E ebisions - Kommission zu | sellschast nah den unter si vereinbarten und von Ee egenheiten der Ge: F macht ist, einen höheren Saß zu bestimmen - wenn dies nach Maßgabe Geschäftes und nachdem alle Versicherungen abgelaufen oder erloschen, »\ die’ Conteoli ung eren J ustification; gut geheißenen Verwaltun âvrcgel L : em Verwaltungsrathe | der Abnuzung oder den sonstigen Verhältnissen angemessen erscheint. auch alle sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft erledigt sind statt- ) e As E ai der Bücher, Korrespondenzen und | dessen Abwesenheit sein Cisakatcità L On Direktor , ' oder in È Das Conto der Einrichtungskosten ist na Verlauf der ersten drei | finden. i i L E E tunatcatbes zu Line Zeit v E einem Mitgliede des Verwal- | Obliegenheiten eines Direktors A A hat neben den allgemeinen | vollen Geschäftsjahre zu schließen. Erst mit diesem Zeitpunkte erfolgen Nachdem dies geschehen, hat der Verwaltungsrath dreimal öffentlich f) die “Btiming die fésten Meta M darf; i mögen dieselben unter der Firma der Gesells wi Bekanntmachungen, | , die Abschreibungen bei demselben bekannt zu machen (§. 63), daß mit Vertheilung des verbleibenden Ueber- oder sonstigen Bezüge für di ente ionen, Gehalte, Tantiémen Direction ausgefertigt sein ‘durch Unt bb jaft oder im Namen der | Die Effekten und etwaigen Deposita, welche in der Bilanz nach Gat- schusses an die Actionaire verfahren werden solle; die Vertheilung selbst S abiue für O ge M ie ritt so wie die Bestimmung der | ziehen. Verträge oder solche Schrifte N rist seines Namens zu voll: | tungen spezifizirt werden müssen, dürfen nie hôher als zu dem Tages- | ist nicht cher als sechs Monate ‘nach der lezten Znsertion der zuleßt ge- o) die Bestimmun Vas Sesam M E (11902) 50101 Verträge), wodur der Gesellschaft ‘48 De Ausnahme der Versicherungs: F Course der berliner Börse vom 31. Dezember in Ansay gebracht werden. dachten Bekanntmachung zu bewirken, 2 D Sitidendé: 9 ammtbetrags der jährlich zu vertheilenden bindlichkeit auferlegt wird, ingleichen A e erworben , oder eine Ver: l Die Rechnungsablegung geschieht durch die Dixection. Sie wird Die Auszahlung geschieht in Berlin und in sonstigen bom Verwal- h) die Vebwenbili «ad Ani ade : nen, hat ein zweites Sr tend irais A nste ungédefrete Und Jnstructio- | einer von der General - Versammlung der Actionaire zu wählenden Nevi- | tungsrathe zu bestimmenden Orten, welche in der Bekanntmachung be- stimmungen des § áz: nlegung des Grundkapitals nah den Be- / 6. 49 mit zu unterschreiben. : fions-Kommission (siehe §. 30) zur Prüfung vorgelegt. zeichnet werden müssen. : ¡J die Besti D t: Galla A : L, : : n §. 90. Die unerhoben gebliebenen Antheile werden auf Kosten und Gefahr ) eian: über die Erwerbung und Veräußerung von Grund- Der Direction liegt die va ar ge | | Grundbestimmungen bei Ziehung der Bilanz. der betreffenden Actionaire, unter Beifügung eines Exemplars der Schluß- k) die Bestimmung e Bis Vecivékd Le j | \chasts - Angelegenheiten ob U N E Leitung der Gesell: | Aus den Jahres-Einnahmen sind zu decken: rechnung und des über die Verhandlung der General - Versammlung, in schrift des § 0, Verwendung des Reservefonds nach Vor- ausdrückli der General-Versamml er n et jeselben, insoweit fie niht | a) die im Jahre vorgekommenen Schäden ; welcher die Auflösung beschlossen worden ist, aufgenommenen Protokolls, : L A0 behalten sind (elr. Fÿ. 26 und A N) fer dem Verwaltungsrathe vor: - | b) die bis zum Jahresschlusse zwar angemeldeten, aber noch nicht regu- | bei der in §. 4 genannten Gerichtsbehörde deponirt, und cs Ust das Nü- I ), mit allen Befugnissen und Obliegen- 5 thige darüber , daß demgemäß verfahren werden solle, in der Bekanntk- machung wegen Auszahlung der Scblußdividende mit aufzunehmen.

sirten Schäden, in Höhe der angemeldeten Entschädigungsforderung ;

1) die Wahrnehmung der J s esell 8 S I q dexr Juteressen der Gesellschaft ïn jeder Hinfi ! inc CoTTS E | V j A f J 4 Vg icht. heiten cuncS Gesellschafts-Vorstandes, wie die C 19 bis 95 des G L \ ê N 2 A . ¿ E. e M {ive L “AIEM J c Heseßes c) die Verwaltungskosten , eiwaige Zinsen für Pashven und sonstige

u 44. 4 A) . L ( ¿ —_ Spezialbevollmächtigung einzelner Mitglieder. eits F Ae 1843 (Gese Sammlung 1843 S. 341) fie festseßen, in | nôthige Ausgaben A Dey as die Befugniß, einzelne seiner Mitglieder | E aon «T O Handlungs» Disponenten. Sie i | Ferner is aus der ‘Jahres-Einnahme abzuseßen: VI zelner Functionen, E a Ulneliung Aner S und ein- a) Vierteljährlich kurze N a MebarüGatn E E 4) die Prämien-Reserve fUr A laufenden Versicherungen. Von den öffentlichen Bekanntmachungen- macht, zu delegiren. j A EE E PCRAIDON ari 0 arrer dts aufzustellen , ‘bann Ars e Ócióiaberthlitadt Oeffentliche Stan; tmachungen E var: dm 311: ie M) i A HewinnberthenuUng. : Oeffe efann gen. Remuneration V E tadt der Bilanzen e B L der Rechnungen und | Der aus der Bilanz eines Geschäftsjahres nah Deckung aller Ab- Alle öffentlichen Aufforderungen, E Ra rE und Bekanntmachun-

Der Verwaltungsrath bezieht, a Ge d ungsraths. E Bestimmung der Dividendenbeträ solche dem Verwaltungsrathe zur | schreibungen (§. 99) und Ausgaben (§. 90) sich ergebende Uebershuß | gen haben für die Actionaire Nectswirkung und die Kraft besonders be- Functionen etwa vérattaßtnt Ta R em Ersaßze für die durch seine und Justifizirung Wfa h râge, so wie zur Prüfung, Normirung | sämmtlicher Aktiva über sämmiliche Passiva bildet den Reingewinn des | händigter Vorladungen, wenn sie durch den Preußischen Staats-Anzeiger, Ane Tantidiné! bo::45 Pro E eie E für seine Mühwaltungen b) den Geschäftsbericht Tbinfase l betreffenden Jahres. Von diesem Ueberschusse werden verwendet: die Vossische Zeitung und die Berliner Börsen - Zeitung stattgefunden. welcher - verbleibt, nachdem 10 vai tian Reinertrags des Geschäfts, c) Beamte, Agenten C e j Î a) Wenigstens 10 Prezent zur. Bildung eines Kapital-Reservefonds, | Sollte eines Fieser Blätter eingehen, so if durch Beschluß des Verwal- Zinsen des ein baben Actie Be zum Neservefond und 4 Prozent lassen und deren Gehalte 1 Ler! Nam cet imi dO anzustellen, zu ent- | bis derselbe die Hóhe von 200,000 Tblrn. erreicht hat. Hat er diese | tungsrathes interimistisch unker Zustimmung der Aufsichtsbehörde. (Y. 64) È 57). gez ctien-Kapitals abgeseßt worden find (vergl: Cautionsleistungen, zu b in Puoionen, so wie auch deren etwaige | erreicht , so kann die Zuschreibung zum Neservefond auf 5 Prozenk ein- anderes an dessen Stelle zu wählen. Die nächste General-Versamm-

E Urtbiitus: derselbe L [73 enécitèribeide be C E und ihnen Justructionen zu erthei | des Reingewinns eingeschränkt werden, und endlich kann diese Zu- | lung hat sodann definitiv über die Wahl eines neuen Vlattes zu bestim- raths und ihre S éittters R E l E Mitgtteber des Verwaltungs- Tax in O : schreibung zum Reservefond, wenn und \o lange derselbe Eine | men. Der General - Versammlung steht es überhaupt zu, andere Gesell- Sibungen, welchen sie beigewoh ae a M Verhältniß zu der Zahl der Beit der e : Million Thaler beträgt, ganz aufhôren S schaftsblätter zu wählen. Alle vezüglichen Aenderungen, welche der Ge- Gocikonden das D 19 en haben; dabei wird für den jedesmaligen Die Direktoren versamn Gt: ‘ersammlung. b) eine Dividende bis zu 4 Prozent des eingezahlten Kapitals. nehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen, sind in den übrig bleibenden 9 / ( oppelte des vorstehenden Verhältnisses angenommen. na Sti C eln sich so oft es nöthig ist. Sie beschließen Von dem alsdann noch verbleibenden Ueberschusse werden entnommen. Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.

Nach Verlauf von 5 Jahren, angerechnet vom Tage der landesherrlichen wesend imenmehrheit. Bei Abwesenheit eines Direktors können die An- c) 15 Prozent Tantième für den Verwaltungsrath (§. 42); ani e t E A V aae

Bestätigung des Statuts, stehen der Generalversammlung hinsichtlich die- | Nichteini FEINAND ige Beschlüsse fassen, fie müssen aber in Fällen der a) die den Direktoren oder anderen Beamten vertragsmäßig oder durch V

ser Tantième abändernde Beschlüsse 3 Lat bude den Vorfißenden des Verwaltungsrathes zur Entscheidung die General-Versammlung bewilligte Tantième. 0 Von der Oberaufsicht der Staatsregierung: x oi ; ain ita ,. , Live 2 | 1 00 Novrmoy 0 “verblecib e Betr t 2 ie Ÿ-. U

A Benußung der vorhandenen Gelder. ani Ueber jede Directionssißzung ist ein Protokoll, oder cine Registratur S on E Mertgeli verbleibende BELAG en U A : Oberaufsicht der. Staatsregierung.

Die Benußung der vorhandenen Gelder erfolgt nach dem Ermessen S R und gehörig zu vollziehen. Durch alle legal axfaltan Be- i : S 58 Del Ce Polizci tam. Berlin aidet Se des Verwaltungsraths durch Beleihung oder Ankauf inländischer Etaats- h Me Handlungen der Direction, so wie durch alle in ihrem Namen | Reservefonds hörde von Staatswegen. Es bletbt demselben vorbehalten, einen Kem? papiere, Stadt-Obligationen, Eisenbahn- und Prioritäts-Actien und a bbs li gefertigten Schriften und Bekanntmachungen wird die Gesellschaft ver- Pr Der Kapital-Reservefonds ist dazu bestimmt die Verluste und Ent- missarius zur Wahrnehmung des Aufsichtsrehtes für beständig oder für rer sicher fundirten Papiere, durch Anleihen auf Grundstücke mit dess pflichtet. : “F A S E Aen v decken , welche die ‘Prämien - Reserve für die laufenden einzelne Fälle zu ernennen. Dieser Kommissarius kann nicht nur allen rischer Sicherheit, durch Beleihung von Waaren und du ch Di Ln Q. 54. | G A gen d bersteigen, d T stalt, daß Prämien-Reserve und Kapital- General-Versammlungen beiwohnen, sondern auch solche Versammlungen, von guten Wechseln, Beides leßt z' a isfontiren ( Verantwortlichkeit der Directi | wh Pat cie ers E ; ; E so wie den Gesellschafts-Vorstand und die anderen Or ane der Gesellschaft Î 9 / es leßtere nach den Grundsäßen der Königlichen Die Mitalied wortlichfeit Der Direction. | Reservefond erst absorbirk sein müssen, che das Grundkapital angegriffen S i L T9 i Al Bank. g für sol O der Direction sind bei Ausübung ihrer Functionen j werden kann E E gültig E “aeb änd eil nfitne git atr M iten Zeit

e Handlungen verantwortlich, wel t / ; T. a ç “hr von den Büchern, Kassen eständen, Rechnungen, tegistern und sonstigen i che den Statuten, oder den auf [ Ueber den Kapital-Reserdefonds t besondere Nechnung zu führen. Verhandlungen nd Schriftstücken der Gesellschaft Einsicht nebmen.

C. Von der Direction Grund derselben vom Verwaltungsrathe getroffenen Anordnungen zuwider- _der l dendenzahlungen.

; §. 44. lauf s io ff d | Zusammenseßung und Hégintinatión - en, so wie für Versehen, welche bei Anwendun «bn : | . A HEoTET h Et : ten ver N ? g gewöhnlichee Vorsicht | Ort und Zeit der Divi (Bf VIII. L ppe ces d und. Ausführung der Geschäfte ist einer vermieden werden können. | / Die Zahlung der Dividenden geschieht in Berlin am 1. Juli, jeden Transitorische Bestimmungen- Mitgliedern bestebt. wie K aus einem vollziehenden Direftor und zwei C Io. G Jahres auf dem Büreau der Gesellschaft, sie kann aber auch an anderen, ._65. welcher“ in diesen Perf A E der Direktoren, so wie jeder Wesel, 2] aus i Remuneration. ' don der Direction zu bestimmenden und durch die Gesellschaftsblätter be- Transitorishe Bestimmungen. Gemäßheit des §. 63 öffentlich T find von dem Verwaltungsrathe in | g Die Direktoren beziehen jährliche feste Besoldungen, deren Höhe der f fannt zu machenden Orten stattfinden. j 2 Die nachbezeichneten Gründer: Direction sind ju gericht ih d annt zu machen. Die Mitglieder der B Auer bestimmt. Außerdem sind fie mit einer Tantième am / Es werden Dividendenscheine nach Maßgabe des beigedruckten ¿F0r- 1) Fabrikbesiher Julius Conrad Freund, tungsrathe zu äi: A em oder notariellem Protokolle vom Verwal- eingewinn des Geschäfts zu betheiligen, deren Höhe gleichfalls der Ver- mulars auf je 9 Jahre ausgegeben. Eine Amortisation derselben ist nicht 2) Fabrikant Bernhard Friedheim, ; fie führen ihre Legitimation durch Ausfertigung waltungsrath zu beftimmen hat. A statthaft, doch soll demjenigen, welcher den Verlust dev Dividendenscheine 3) Kaufmann Wilhelm Helbig, E vor Ablauf der Verjährungsfrist anzeigt und den stattgehabten Besiß á) De. phil. Otto Hübner,

des Wahlakts oder durch ein auf G | rund desselben amtlih ausgestelltes ó | ch ausgestellte g. 53. A durch Vorzeigung der Actien oder sonst in glaubhafter Weise darthut, der 5) Stadtgerichts-Rath a. D. Julius GAT Em RE: er- Frist nicht prâsen- 6) Kaufmann Jacques Meyer,

Attest. : __ÿ: 45. Die mi M Entlassungs - Umstände. - Betrag der angemeldeten und bis zum Ablauf jen

Hinfi ind E Grad Eigenschaften der Direktoren. ite Ahe es E Verträge müssen dem Ver- | tirten Dividendenscheine ausgezablt werden. Dividendenscheine , deren 7) Kaufmann Carl Friedri ch Wappenhans, über ‘die Mitoaliedé by ae Qualification zu Direktoren ‘erleiden die | Direction jederzeit U d as Recht vorbehalten, die Mitglieder der Betrag vier Jahre nach deren Fälligkeit nicht erhoben is , werden Un- 8) Haupt-Agent Wilhelm Robert Scheibler, L Vestinimnün s E L erwaltungsrathes in §. 32 ausgesprochenen | men Gégesteodia Mies eines bon wenigstens fünf bejahenden Stim- F gültig und ihr Betrag verfällt dem Neservefond der Gesellschaft. sind ermächtigt, die landesherrliche Genehmigung dieses Gesellshafts-Ver- dén: Vetta 0e je endung. Nächstdem darf keiner der Direktoren über vergeben oder va a eshlusses des Verwaltungsrathes wegen Dienst- Jede neue Serie von Dividendenscheinen wird dem Vorzeiger der | trages zu erwirken, etwaige von der Staatsregierung getroffene Abände=- der Gesellfc er in §. 7 bestimmten Nachschußverbindlichkeit auf die Actien | pendiren va er Fahrlässigkeiten in ihren Amtsverrichtungen zu sus | Actie ausgehändigt. rungen in ihrer Gesammrbeit oder dur Einzelne aus ihrer Mitte vor-

ellschaft Schuldner der Gesellschaft fein. steht jedoch Bev a Befinden zu entlassen. Den betreffenden Direktoren g. 60. zunehmen und den also abgeänderten Gesellschafts - Vertrag mit voller

_46. : der Beschluß “— E an die General-Versammlung frei. Wird von dieser F Verfahren bei Verlusten. / Rechtsverbindlichkeit für alle Actionaire zu vollziehen. erwaltungsrathes bestätigt, oder legt der zu entlassende | Sollte fi in einem Jahre cin Verlust ergeben , so erfolgt die Er- 2 N Reicht dieser zur Formular A. 1.

Erste Direction Di i . L , rektor eine Berufung an die General - Versammlung gar nicht ein, so gänzung zunächst aus dem Kapital - Reservefonds. \ N j B ein- : i d dex fehlende Betrag aus dem el ¿i ehn Tage nach Vorzeigung zahle ich gegen d’esen meinen

Jn die Direction tritt ; ; zunächst als voll i n Mes À Le et Scheibler, Ea chnd der Geselschaft Herr au E D Weise ausgesprochene Entlassung der Direktoren zuk Deckung desselben nicht hin, so wir en beiden Direktorstellen-* werden von dem Verwaltungs- | an die G alle denselben vertrag§- oder statutenmäßig gewährten Ansprüche gezahlten Grundfkapitale entnommen. Diese aus dem Reservefond , resp. i l i e Gesellschaft auf Besoldung, Entschädigung oder andere Vortheile: aus dem eingezahlten Grundkapitale entnommenen Beträge müssen aber Wechsel an die Direction der Deutschen Feuer-VersicherungsS- Actien - Gesellschaft zu Berlin oder deren Ordre bei

rathe zu geeigneter Zeit, spätestens in l geeign 154 nerhal r die ; s halb fünf Jahren , angerechnet | für die Zukunft von selbst erlöschen. . aus den Ueberschüssen der folgenden „Jahre wieder At a