1885 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

E S g: f Es R E S p _ Yas Din Î F ' Das E n o. E E D E E E LEA L ae

sodann Mittheilungen über den Prozeß des Markgrafen Friedrich des Ernfthaften von Meißen gegen seinen Vormund Heinrich Reuß den JIüngeren, Vogt von Plauen. - Weiter folgt der Vortrag, den Prof. Dr. J. Ch. H. Weißenborn beim leßten Jahresfest, im August 1884, ebalten und der über „Die Anfänge der Universität Erfurt und ihren

ektor Heinri Reuß von Plauen im Jahre 1469* handelte. Dem 1883 zu Wildetoube verstorbenen, um den alterthumsforshenden Verein zu Hohbenleuben sehr verdienten, dur feine Sagenforsbungen auch in weiteren Kreisen bekannten Arzt Christoph Hermann Moses, widmet {licßlich Paftor Arnold in Tzshirma einen warm empfun-

denen Nekrolog. Lanud- und Forstwirthschaft.

Die Ernte-Ergebnisse des Jahres 1884 in Oester- rei ch.— Das K. K. Ackerbau-Ministerium veröffentlicht vorläufig, wie

alljährli, die absoluten Grnte-Resultate des Jahres 1884 und die

Verbältnißzahlen, welche sid aus der Vergleibung mit den Durch- s{nittsernten der Jahre 1870 bis 1883 einschließlich ergeben. Was zunächst die absoluten Erträge des Jahres 1884 betrifft, so stellen sich dieselben für die wichtigsten Produkte wie folgt : Ernte in tausend Hektolitern

Weizen 15 204 Roggen 26 926 Gerste 17 903 Hafer 37 800 S 5 681 E 3 367

Die vier Hauptprodukte Weizen, Roggen, Gerste und Hafer werden größtentheils in Böhmen, Galizien, Mähren und Nieder- österrei gebaut, Mais in Steiermark, Galizien und Dalmatien, und Wein in dem lektgenannten Gebiete und in Niederöfterreich.

Wenn die Durcbschnittêsernte jeder einzelnen Frucht durch 100

ausgedrückt wird, so entspricht die fstebenden Prozentkzahlen :

Ernte des Jahres 1884 nach-

Weizen 113 Roggen 106 Gerste 110 Hafer 119 Mais 100 Wein 94

Vorzüglihe Ernte Ergebnisse hatten die Bukowina, Böhmen und Dalmatien, während Tirol und Vorarlberg bei den meisten Produkten weit hinter den Mittelerträgen zurückblie“ en.

Veterinärwesen.

In der niederländisben Provinz Friesland ist die Lungen- seuche unter dem Rindvieh ausgebrochen.

Gewerbe und Handel.

Ven dem „Kaufmänniscben Adreßbuch von Berlin“, welches im Verlage von W. und S. Löwenthal erscheint und wie der Berliner Adreßkalender von A. Ludwig redigict wird, ist der fünfte Jahraang 1885 soeben erschienen. Das Kaufmännishe Adreßbuch unterseidet sich in seinem neuen Jahrgange niht wesentlih von seinen Vorgängern. Es bringt als ersten Theil ein Verzeichniß der Fabriken und Handlungen Berlins nach den Geschäftszweigen geord- ner, der zweite Yheil enthalt die „Kirmen in zalphá- betisher Ordnung mit einem jedesmaligen Hinweis auf den ersten Theil. In einem Anhang sind eine Reihe von Adrefsen, welche für alle Gescbäftskreise wichtig sind, zusammen- geftellt; u. A. finden sich die Adressen von Behörden, öffentlichen Instituten, den Mitgliedern der Korporation der Kaufmannschaft und den in den verschiedenen Kommissionen und Deputationen sißenden Kaufleuten, ferner die Adressen der vercideten Sachverständigen und Taxatoren, sowie der vereideten Makler, die Adressen der Mitglieder

und Ausschußmitglieder der Korporation der Berliner Buh- händler; dann findet man Mittheilungen über Dolmetscher und CLranslatorea, über die Konsulate, die verschiedenen

Stadtpostanstalten, über Rechtsanwälte und Notare, über Vereine und Zeitungen. Das kaufmännische Adreßbuch hat sich als nüßlich bereits bewährt und bedarf daher keiner besondern Empfehlung; aber erwähnen wollen wir doch, daß es niht nur für Berliner Verhält- niffse, sondern mehr noch für die kaufmännischen und gewerbetreiben- den Kreise in der Provinz und im Reiche berecnet ist.

In der am 21. d. M. im Stadtpark zu Boch um unter dem Vorsiß des Ober-Bürgermeisters Hache-Essen stattgehabten Aus\cuß- fibung des Deutschen Sparkassen-Verbandes, an welcer noch die Herren Ober-Bürgermeister Lehr-Duisburg, Bürgermeister von Bock-Mülheim (Ruhr), Bürgermeister Lange-Bochum und das ges{äftsführende Ausscbußmitglied Dr. jur. Heyden-CEssen theil- nahmen, referirte Letzterer über die Entwickelung des Verbandes seit der leßten Sißzung und fkonstatirte mit Befriedigung, daß in den leßten Monaten eine Zunahwe der Mitglieder um 38 Kassen ftatt- gefunden habe. Auch sei die Aufforderung zur Bildung eines Zeitungés- fonds von 42 Verkandékassen mit einem Beitrag von 2612 M beantwortet worden. Derselbe legte außer dem Mitglieder- und Abonnentenverzeicnisse nochþ eine Karte vor, in welche die leßteren eirgetragen waren, um dana die Vorschläge zu be- messen, welche der demnächstigen Vorstandssißzung behufs der Kooptation von 10 bis 12 Vorstandsmitgliedern unter zweck- mäßiger Berücksichtigung der Verbreitung der Mitglieder über das Deutsche Reich zu unterbreiten seien. Diese Vorstandssißzung wird Ende Mai oder Anfang Juni in Osnabrüdck stattfinden. Die Tagesordnurg wird avßerdem hauptsächliÞ sich mit der weiteren Organisation des Verbandes und mit dem Anschluß der in verschiedenen Provinzen oder Bundesstaaten gebildeten oder in Bil- dung begriffenen partikularistishen Véirbände an den „Deutschen Sparkassen- Verband“ befassen. Da die Kosten eines Verband8organes zu bedeutend find, als daß sie den einzelnen kleineren Verbänden zu- gemuthet werden könnten, der Deutshe Sparkassen-Verband aber ein solbes Organ besitzt, welches zugleih die Interessen der einzelnen Verbände zu vertreten bercit ist, wird es sich vorausfihtlich nur um die Bedingungen handeln, unter welchen die Zeitschrift an die kleineren Verbände geliefert werden kann.

Der Geschäftsberiht der Creditanstalt für Industrie und Handel zu Dresden bringt für 1884 gegen das Vorjahr abermals wesentlich bessere Resultate für die Aktionäre zur An- schauung, indem der Reingewinn von 87751 # in 1883 si auf 105 467 M in 1884 gehoben hat und demnach bei außergewöhnlichen Abschreibungen die Vertheilung einer Dividende von 6 °% gegen 5 9% im Vorjahre zuläßt.

Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am

27. April im Kasino (bei C. Rothe) statt. , Der Ausschuß der Lübeck-Büchener Eisenbahn-Ge- sellschaft hat besblossen, die Dividende der Aktien für das Be- triebsjahr 1884, vorbehaltlih der Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlung, auf 7} 9% festzuseßen.

Wien, 23. April. (W. T. B.) Vas Bilanzcomité der Karl- Ludwigsbahn beschloß, dem Verwaltungsrath zur Beantragung bei der Generalversammlung die Auszahlung einer Superdividende von 3 Fl. sowie den Vortrag von 202 865 Fl. auf neue Rechnung

vorzuschlagen.

Antwerpen, 23. April. (W. T. B) Wollauktion. Augeboten 2778 B. Laplata-Wollen, davon 1390 B. verkauft, {ne Wollen begehrt, Preise unverändert,

Bradford, 23. April. (W. T. B.) Wolle ftetig, mäßiges Geschäft, Garne fest und belebt, Stoffe ganz ges{äftslos.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 23. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Fulda“ ist heute Vormittag 11 Uhr in Southampton eingetroffen.

Trieft, 23. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Aglaja“ ift heute Nachmittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.

St. Petersburg, 24. April. (W. T. B) Die Newa ift hier eisfrei, in Kronstadt noh nicht,

New-York, 23. April. (W. T. B.) Der Dampfer eRhynland* der Red Star Line ist bier angekommen.

Berlin, 24. April 1885.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

Aus ;:dem „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ Sechster Band, I. Heft (ersceint vierteljährlich in der G. Grote’ schen Verlagshandlung zu Berlin zum Preise von 30 4 für den Jahrgang).

(Fortseßung.)

IT. Königliche Nationalgallerie.

Dem im Laufe der leßten Jahre mehr und mehr hervorgetretenen Wunsch größerer Provinzialstädte, in gewissem Umfange theilzunehmen an dem Genuß der in der Hauptstadt seit Begründung der Königlichen Nationalgallerie angesammelten modernen Kunstwerke, wurde in neuester Zeit durh die von dem Herrn Minister eingeleiteten Mafß- nahmen entsprochen.

Die Nationalgallerie is in Folge der Stiftung des verewigten Konsuls Wagener, des im Jahre 1873 bewirkten Ankaufes der ehe- maligen Sammlung des Vereins der Kunstfreunde, dur“ Einzel- geschenke sowie auch durch den Umstand, daß bei inzwischen erfolgten Ankäufen verschiedene Künstler wiederholte Vertretung gefunden hatten, in Besitz eines rcicben Materials gelangt, dessen ununterbrochene Ver- einigung nit unbedingt erforderlih erscheint. Es wurde daher eine zeitweilige Entleihung solber Bestände, welhe ohne Schaden der historischen Uebersicht entbehrt werden können, um so mehr ins Auge gefaßt, als das Wachsthum der Sammlung namentli seit Ueber- nahme und Weiterpflege der modernen deutscben Handzeichnungen in das Justitut räumlice Schwierigkeiten herbeiführte. Seine Majestät der Kaiser und König haben in Allergrädigster Würdigung dieser Verhältnisse auf Vortrag des Herrn Ministers eine freiere Ver- wendung der Bestände der Gallerie zum Zweck der Förderung des Kunstsinns in den Provinzen dur den nachfolgenden Allerhöchsten Erlaß vom 11. Dezember 1882 zu genehmigen geruht:

Auf Ihren Bericht vom 4. d. M. will Jh Sie hierdurch ermäbtigen, unter Genebmigung der in demselben dargelegten Grundsätze, zeitweilig Kunstwerke aus den Beständen der Nationalgallerie unter Wahrung des Eigenthums- und Ver- fügungsretes, sowie unter dem Vorbehalt jederzeitigen Wider- rufes auch in anderen öffentlichen dazu geeigneten Gebäuden in und außerhalb Berlins aufstellen und aufbewahren zu lassen. Jch bestimme jedo, daß neu angekaufte Kunstwerke zunächst längere Zeit îin dem Gebäude der Nationalgallerie dem hiesigen Publikum zugänglib gemacht werden. Es muß darauf gesehen werden, daß die Nationalgallerie hierselbst eine einheitliche vollständige Uebersicht der Kunstentwickelung der neuern Zeit darbietet und daher bei der Gegenwart erhalten wird; so daß mit Aus\{luß der ursprünglih Wagener’ schen Sammlung mehr ältere Bestände und möglichst von Künstlern, die dur mehrere Werke vertreten sind, zeitweise verl dem Galleriegebäude zu dem gedachten Zweckte entfernt werden.

Berlin, den 11. Dezember 1882. Wilhelm. von Goßler. An den Minister der geistli&en 2c. Angelegenheiten.

Se. Majestät hatten in Folge eines Gesucbes des neu- begründeten deutschen Kurstvereins zu Straßburg i. E. die Gnade, die Wirkung dieser Allerhöchsten Ordre auh auf Elsaß-Lothringen auszudehnen. :

Auf Grund dieser Ermächtigung ift von dem Herrn Minister cin Regulativ für die Entleibung von Kunstwerken aus der König- lichen Nationalgallerie erlassen und zur öffentlihen Kenntniß gebracht worden, 1) welces sid im Wesentlichen mit den oben mitgetheil- ten Normativbestimmungen für die Entleihung von Gemälden aus den Königlichen Museen deckt. Die aus den Provinzen ein- gelangten Gesube um Ueberlassung solcher Bestände wurden der Direktion behufs näherer Prüfung und Verständigung mit den be- treffenden Vereinen, Korporationen 2c. überwiesen. Dieselbe stellte in Folge dessen eine Vertheilungsliste auf, welche von dem Herrn Minister genehmigt worden is. Hiernach sind im Laufe des Sommers und Herbstes an acht Städte je vier Gemälde aus der Königlichen Nationalgallerie zur Aufstellung in der dortigen Sammlungen zunächst auf die Dauer von zwei Jahren abgegeben bezw. zur Verfügung gestellt worden. Es erhielten:

T. die Kunsthalle ¿u Düsseldorf. Brandt, J., Tartarenkampf (Nr. 449 des Katalogs der Königl. Nationalgallerie. Begas sen., K., Bildniß Thorwaldsens (Kat.-Nr. 21). Hildebrandt, E, Schloß Kronborg (Kat.-Nr. 136). Riefstadl, Allerseelentag in Bregenz (Kat.-Nr. 276); 2) das Schlesishe Museum zu Breslau: A. Achenbach, Ostende (Kat.-Nr. 2), #ranz-Dreter, H., Landschaft mit Dianajagd (Kat.-Nr. 406), Kolitz, L., Aus den Kämpfen um Met (Kat.-Nr. 479 a), Lenbach, F., Skizze zum Porträt des Fürsten Bismarck; 3) der Kunstverein zu Barmen: Hertel, A., Küste bei Genua (Kat.-Nr. 453), Bromeis, A, Italienische Landschaft (Kat.-Nr. 44), Weitscb, Abt Jerusalem (Kat.-Nr. 379), Spangenberg, G., Luther, die Bibel überseßend (Kat.-Nr. 350) ; 4) die Kunsthalle zu Kiel : Swirmer, J. W., Kloster Sta. Scbolastica (Kat.-Nr. 309), Henneberg, R., Verbreber aus verlorener Chre (Kat.-Nr. 424), Jordan, R., Holländishes Altmännerhaus (Kat.-Nr. 154), Blechen, K., Schlucht bei Amalfi (Kat.-Nr. 499); 5) die Städtische Sammlung zu Magdeburg: Kolbe, K. W., Karl V. auf der Flvcht (Kat.-Nr. 178), Scirmer, W., Jtalienisher Park (Kat.-Nr. 317), Steinbrück, Plünderung Magdeburgs (Kat.-Nr. 492), Sohn, K., Damenbildniß (Kat. -Nr. 348); 6) der Kurstverein zu Posen: Cretius, C., Gefangene Kavaliere vor Cromwell (Kat.-Nr. 58), Freese, H., Flüchtige Hirsche (Kat -Nr. 73), Magnus, E., Weiblicber Studienkopf (Kat.-Nr. 217), Swrader, J., Uebergabe von Calais (Kat.-Nr. 327); 7) das Städtishe Museum zu Stettin: Pape, E., Rheinfall bei Schaffhausen (Kat.-Nr. 238), Amberg, W., Vorlesung aus Werther (Kat.-Nr. 16), Kolbe, K. W., Barbarofsa's Leiche bei Antiochia (Kat.-Nr. 179), S Ch., Leßte Mühle auf dem Montmartre (Kat.-Nr. 140). ußerdem wurden dem Kunftverein zu Straßburg zur Ver- fügung gestellt : Menzel, A., zwei kleine Gemälde in Wasser- und Deckfarben : Ansicdten aus Gastein. Meyerheim, E., Kinder an der Hausthür (Kat.-Nr. 467). Lessing, K. F., Eifellandscha|t bei Gewitter (Kat.-Nr. 392), Es besteht die Absicht, eincn Turnus eintreten zu lassen, dur welchen zunächst den oben erwähnten Städten die zeitweilige Auf- stellung der angeführten, bezw. noch weiterhin zu bestimmenden Ge- mälde ermöglicht werden soll.

Vermehrung der Königlihen Nationalgallerie in der Zeit von Juli bis Oktober 1884. 1) Delgemälde. Andreas Müller (Düffeldorf): Passionskreuz. Aufwand 8000 4.

2) Skulpturwerke.

H. Heidel (Berlin f): Relief in Marmor: Iphigenia mit Orestes

und Pylades, Geschenk aus Privatbesitz. 3) Handzeichnungen.

Overbeck: Zehn Entwürfe zu" den Sieben -Sakramenten . Bleistift.

Alb. Hertel (Berlin): Fünf Aquarelle: Markt zu Varenna, Moltkebrücke in Berlin, Landschaft aus Pommern, Gletsherstudie, Harzlandschaft.

Herm. Kauffmann (Hamburg): Zehn Blatt Federzeichnungen.

Gesammtaufwand 3100 A

4) 800 Blatt Original -Lithographien moderner Meister -(Er-

gänzung der Dorgerlobshen Sammlung). Aufwand 500

5) Von dem Herrr Minister überwiesen wurde: “Ein Künstler- ens des Stiches * von E. Mandel nach Rafaels Sixtinischer

adonna.

Mit dem 1. November 1884 ift der bisherige Direktorial-Assistent bei der Königlichen Nationalgallerie, Direktor Dr. Dobme, ‘aus dieser Stellung ausgescbieden, um die Verwaltung der Kuünstsammlungen des Königlichen Haufes zu übernehmen. ris

ordan.

III. Sammlung des Kunstgewerbe-Mufeums.

In der Zeit vom 1. Juli bis 1, Oktober 1884 ‘wurden unter Anderem erworben :

Die ckinesishe Sammlung von Brandt, welche der Kaiserliche deutsche Gesandte in Peking für die Zwecke des Kunstgewerbe-Museums mit hôcbster Sorgfalt und dem ihm eigenen feinsten künstlerischen Verständniß zusammengebrabt hat. Dieselbe umfaßt nad Aus- {eidung aller Doubletten und na Abgabe der geeigneten Stücke an das ethnologische Museum gegen ‘700° Gegenstände, durchweg ältere Arbeiten von ausgesuhter Schönheit. Porzellan-, Bronze-, Email-, Lack- und Textilarbeiten sind fast gleichmäßig vertreten, außerdem kleinere Gruppen von Stein, Elfenbein und Glas.

Japanishe Sammlung von Dr. Leopold Schendel dem Museum zum Geschenk gemacht, bestehend aus Waffen, Waffentheilen und kleineren Geräthen.

Holz, Leder.

Kästen in flabem Relief aus Holz gescbnitzt mit alter Be- malung: Jagd- und Liebesszenen. Deutschland XV. Jahrh.

Bucheinbände, Geschenk des Kommissionsrath Klemm in Dresden.

Drei Zunsftstäbe, \zepterartig aus Holz gedrechselt. Nürnberg XVI. Jahrh.

Stoctgriff, Delphin und Kinderfigur. Aus Buchs geschnigt. Deutschland XVIIl. Jahrh. Geschenk des Herrn Hasselmann in

München. Kunsttöpferei.

Persische Fließen. Die Sammlung if durch verschiedene An- äufe so vermehrt, daß eine Neuordnung und theilweise veränderte Aufstellung stattfindet.

Kreußener Krüge. Otiginalformen - aus den alten Töpferwerk- stätten des XVILT. Jahrh.

Steinzeugkrüge aus Grenzau bei Höhr. XVII. Jakrh.

Bauerngescbirr aus Bunzlau. Geschenk ‘des Herrn ‘Hauptmann

Höhne. Terxtilarbeiten. Persisher Teppib, Geschenk des Herrn “Meyer (Herrmann Gerson).

Persishe Stoffe. Größere Sammlung von älteren Seiden- webereien.

Tischdelke gestikt. Schweiz XVI. Jahrh.

Zur Wiederauffstellung ist gelangt :

Der pommersche Kunstschrank, welcher in allen Theilen restaurirt und na der alten Zeichnung mit dem ursprünglichen Tische versehen ist. Die ornamentalen Silberarbeiten sind bei dieser Gelegenheit ge- formt und galvanisch nachgebildet worden, so daß Exemplare der- selben im Museum bestellt werden können. Les

essing.

(Fortsetzung folgt.)

(N. A. Z.) Der hiesige spanische Gesandte, Graf Be- nomar, hat an den Präsidenten des Reichstages, Hrn. von Wedell-Piesdorf, als Vorsitzenden des. Centralcomités für die Unterstüßung der Opfer des Erdbebens in Spanien, folgendes Schreiben gerictet:

Herr Prä1ident!

Ich habe der Regierung des Königs, meines erhabenen Herrn, angezeigt, daß das deutsche Centralcomité für die durch das Erdbeben in den südspaniswen Provinzen betroffenen Verunglückten, dem Sie in so würdiger Weise präsidirten, seine Arbeiten nach Absendung beträhtliher Summen nunmehr zum Abschluß gebraht hat. Se. Majestät hat darauf, nach Anhörung des Vortrages des Staats- Ministers, mir zu befehlen geruht, Jhnen. Herr Präsident, dessen Name und Autorität \o sehr zur Förderung die]es hochherzigen Werkes beigetragen, ebenso wie den übrigen Comitémitgliedern, den Lokalcomités, und all den Personen, die dem so edelmüthig erdachten und zu so glücklidem Ende geführten Unternehmen ihren Beistand geliehen haben, zu danken. Se. Majestät der König, mein erhabener Herr, hat mit den Empfindungen des tiefgefühlten Dankes auf das Ergebniß geschen, das die Sammlungen zum Besten der Notkhleiden- den in Deutschland gehabt haben. Se. Majestät hat dieses Ergebniß nicht allein als einen Beweis edler Großmuth des deutschen Volkes, sondern, wie auch Sie mir die Ehre erwiesen, mir wiederholt zu sagen, als eine Kundgebung der Sympathie für Spanien betrachtet, Ich beehre mi außerdem, Ihnen, Herr Präsident, davon Kennt- niß zu geben, daß Se. Majestät den Herzog von Maudas zum Köntg- lihen Kommissar für die Vertheilung der sowohl in Spanien, als im Auslande gesammelten Fonds und für den Wiederaufbau der durch die Erdbeben zerstörtèn Städte ernannt hat. :

Genehmigen Sie den Auêsdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung. Graf Benomar, Gesandter Spaniens.

Der Berliner Stenotachygraphen-Verein eröffnet am Montag, den 27. April, Abends 8 Uhr, in dem Restaurant Neue Friedrichstr. 1 einen vollständig unentgeltlihen Kursus in der Stenotachygraphie. Anmeldungen dazu werden im Unterrichts- lokal erbeten.

Im Zoologischen Garten sind neuerdings ganz überraschende Zuchtresultate erzielt worden: im Laufe weniger Tage, und zwar vom Sonntag dis Dienstag, sind dort nicht weniger als aht Wildschweine (Sus serofa), ferner im neuen Affenhause ein Mona-Affe, eine an und für sih fehr seltene Affenart, und im Hirschgehege ein cchinesischer Davidshirsch (Cervus davidianus) geworfen worden. Der junge Nachwuths befindet sich im besten Wohlsein, und es ift gegründete Ausficht vorhanden, ihn am Leken zu erhalten Der Zoologische Garten bietet somit gegenwärtig mancherlei neue niedlihe Sehens- würdigfkeiten.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Sch olz). Druck: W. Els ner.

Sieben Beilagen (eins{ließlid Börsen-Beilage).

Berlin:

1) Siehe Zentralblatt für die Unterrichtsverwaltung.

) M 96.

e

Deuts\ch Nachw

D der in der Zeit vom 1. Januar bis 15, April 1885 innerhalb des deut und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. 1)

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 24. April

es Neich. e Ung

{hen Zollgebiets mit dem Anspru auf Bolls-

Menge des abgefertigten Zuckers. f Aller ige ey Zuder, Kandiszucker und Zuer E e Dn MIOn Rohzucker von mindeftens L in weißen vollen harten Broden r e Krystall», Ee 88 9/9 Polarisation Staaten, (Nr. 697 des statistischen “L Le (Nr. 699 des statistischen bezw. Waarenverzeichnifses) (Nr. 698 des statistischen Waarenverzeichnisses) Verwaltungs- Waarenverzeichnisses) Bezirke. M a) in in | in in der Zeit | der Zeit | der Zeit | der Zeit | der Zeit | der Zeit vom | vom | vom Vor 1e vom | bom ; 1. Jan. bis 1, bis usammen |j Fan. bis| 1. bis | zusammen | 1 Fan, bis | 1. big | zusammen 31. März | 15. April | 31. März | 15, April | 31. März | 15, April | | kg M S kg kg kg Preußen. | | Yrovinz Ostpreußen | | 2965000 | 296500 L Westpreußen . 18 000; 23 511) 41 511 1 000) 1 000] 23 920 677| 2144 169} 26 064 846 , Brandenburg 16 083 _ 16083) A N 7 | pit 1010980 294 698| 1 305 678 63 670 48 700/ 112 370} 11271138/ 2130289| 13 401 427 : dien E —— | -— | L ——— | 2 650 975 | 2650975 Z Sachsen eins{ließlich der | | I Schwarzb,Unterherrshaften 6 799 887| 1524236| 8324 123| 2029621| 153804] 2183425] 13 153662| 515069| 13 668731 z Scchleswig-Holstein . «j 1 632 089 269 053) 1 901 142/ 3961 835| 397 471| 4359 306] 71 412 286/17 877 348) 89 289 634 2 Hannover . i: 143 794 143 794| 2934717| 500 338| 3435055| 35 336 378| 657 365| 35 993 743 « Been, 23 268 | 23 268 —= —— Hessen-Nassau N S ; Men provins , « , | 3233096 981 488| 3 814 584| 149 503 17183) 166630j 5297794| 330090| 5627 884 Sa. Preußen [12877 197| 2 692 986| 15 570 183] 9 139 346| 1 118 496) 10 257 842! 163 339 410/23 654 330) 186 993 740 Bayern 1961716) 239983| 2201699 —_— 780049| 150995) 931044 Sadsen . 1109 1 48830 O 1500| 1 500 Pürttemberg 78 039 f 78 039 | Yaden 191 171 74 550 265 721 404 865| 154 970/ 559 835 E | N 399788/ | 329783 E 554) 554 Thüringen, ein\{licßl. d. Großh. | | | sähsishen Aemter Allstedt und h | | Oldisleben E | —— S Oldenburg S4 l e A N s L H u Braunschweig 2457769 8349845| 2807614| 580104/ 34726 614830| 1080299) | 1080299 E s j 573 876 573876) 1891665| 460775| 2 352 420 Elsaß-Lothringen . =_ h -— | _— O, | 1981868) | 198196 leberhaupt im deutschen Zollgebiet2)|17 577 601| 3 395 045) 20 972 646/210293326| 1 153 222| 11 446 548/2168 024 26724 422 550/ 192 446 817 JIndemselb. Zeitraum d. Vorjahres2)[16 585 596| 3 058 896| 19 644 492| 8 905 758| 715 935/ 9 621 693] 134 538 965|12 532 345|| 147 071 310

1) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, m und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur

L 2) Die Abweihungen gegenüber der vorjährigen und der Berichtigungen. Berlin, den 21. April 1885.

welche zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt Ausfuhr über die Zollgrenze gelangtèn Mengen. leßtveröffentlihten Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangene n

Kaiserliches Statistisches Amt. Bedckler.

Königreich Preußen. Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Dritter NaPtrag.

zum Statut der Lübeck-Büchener Eisenbahn- Gesellschaft.

Beschlossen in der Generalversammlung vom 9. März 1885.

Art. 1. Im §. 19 des Statuts tritt das Wort „April“ an die Stelle des Wortes „März“.

Art. 2. Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Ver- luftes ist der durch Art. 239 b (185b) des Handel3geseßbuches vor- eshriebene Reservefonds Bilanz-Reservefonds zu bilden, und in denselben von dem jährlichen Reingewinne, und zwar erstmalig für das Geschäftsjahr 1885, der zwanzigste Theil zurückzulegen, so lange der Fonds den zehnten Theil des Aktienkapitals nicht überschreitet.

Die Zinsen des Bilanz-Reservefonds fließen dem bestehenden Reservefonds (§. 23 des Statuts) zu.

Im §. 20 Abs. 1 des Statuts werden die Worte: „nach Abzug der dem Reservefonds (8. 23) zufließenden Quote“ durch die nach- stehenden Worte erseßt: |

„nah Abzug der dem Reservefonds (8. 23) und dem Bilanz- Reservefonds zufließenden Beträge.“

Art. 3. Die Festseßung der Dividenden durch den Ausschuß (6. 20 Abs. 2, 8. 46 Nr. 8 des Statuts) erfolgt hinfort unter dem Vorbehalte der Genehmigung der Bilanz dur die Generalversamm- lung (vgl. Art. 10). Erst nach Ertheilung dieser Genehmigung wird die Größe der Dividende öffentlich bekannt gemacht.

Art. 4. Jm §. 25 des Statuts ist hinter dem Worte „Aus- [huß* einzuschalten: „(Aufsichtsrath)“ und hinter dem Worte „Di- teltion:* „(Vorstand).*

Art. 5, Die Berufung der Generalversammlungen (88. 26 und 1 des Statuts) steht außer dem Ausschusse auch der Direktion zu. , Der Vorsit und die Leitung der Geschäfte (§8. 31 des Statuts) in den von der Direktion berufenen Generalversammlungen kann von der Direktion einem ihrer Mitglieder übertragen werden.

Art. 6. Behufs Erlangung von Eintrittskarten zur General- ersammlung (8. 29 des Statuts) haben die Aktionäre zum Ausweise ihres Aktienbesitßzes den mit der Aushändigung der Eintrittskarten betrauten Personen entweder die Aktien selbst, oder eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung derselben vorzuzeigen. Die zulässigen p fercegungéftellen sind in der Einladung zur Generalversammlung

ezeichnen. (

S Art. 7, Falls in einer Generalversammlung über die im Art. 12 bezeichneten Gegenstände Beschluß gefaßt werden soll, muß die Zahl

êr von den anwesenden Aktionären vertretenen Aktien sowohl auf

den Eintrittskarten (§. 29 des Statuts), wie in dem Protokolle

§. 32 Nr. 1 und 2 des Statuts) angegeben werden.

Art. 8. Auch über solche Gegenstände, welche in der Einladungs-

Vekanntmachung niht bezeihnet worden sind (88. 27 und 32 des

F Statuts), kann in der Generalversammlung eine Beschlußfassung attfinden, wenn deren öffentliche Ankündigung mindestens eine Woche

r dem Tage der Generalversammlung erfolgt ift.

Ein Antrag auf Auflösung der Gesellschaft muß jedoch mindestens

denselben Beschluß gefaßt werden soll, öffentlih bekannt gemacht werden.

Zu Verhandlungen in der Generalversammlung ohne Beschluß- fassung bedarf es der vorgängigen öffentlichen Ankündigung des Gegen- standes derselben niht; doch müsjen desfallsige Anträge von Aktio- nären, um zur Verhandlung gelangen zu können, vor der General- versammlung dem Vorsitzenden des Ausschusses oder der Direktion \chriftlich mitgetheilt werden.

Der §. 35 des Statuts wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.

Art. 9. Das Recht der Aktionäre, eine Generalversammlung zu berufen, oder Gegenstände zur Beschlußfassung in der General- versammlung anzukündigen, regelt sich nach Art. 237 des Handels- gesetßbuchs.

Art. 10, Die Direktion hat den in der regelmäßigen General- versammlung vorzulegenden Verwaltungsbericht (8. 33 des Statuts) und die dazu von dem Ausschusse etwa gemachten Bemerkungen nebst der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung mindestens zwei Woten vor der Generalversammlung in ihrem Bureau zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. -

Die Generalversammlung kann zur Prüfung der Bilanz bes sondere Revisoren bestellen. Die Genehmigung der Bilanz {ließt die Entlastung der Direktion wegen ihrer Geschäftsführung für das vergangene Jahr in sih. Die Mitglieder der Direktion nehmen an der Abstimmung über die Genehmigung der Bilanz nicht Theil.

Nach erfolgter Genehmigung sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlust-Rechnung öffentli bekannt zu machen und zu dem Handelsregifter einzureichen. : i

Art. 11. Der §. 34 des Statuts wird in nachstehender Weise abgeändert : E

a. An Stelle der Bestimmung unter Nr. 3 tritt die folgende :

„3) alle Abänderungen des Inhalts des Gesellschafts- vertrags“ ; :

b, Unter Nr. 6 is} hinter den Worten „des Aus\{hus}ses* einzu-

\calten: „oder der Direktion“. : :

e, Das Wort „endlih“ unter Nr. 6 sowie das Citat „(§. 61)“

unter Nr. 7 kommen in Wegfall.

d. Am Swlusse ist hinzuzufügen:

„8) Die Genehmigung der Bilanz.“

Art. 12. Die Bestimmungen unter Nr. 2 und 3 im ersten Absatze des §, 36 des Statuts werden durch nachstehende Vorschrift erseßt:

ses „2) Zu einem Beschlusse über die im §8, 34 unter 1, 2, 3 und 7, und im §, 35 erwähnten Gegenstände is außer der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von drei Viertheilen des in der Generalversammlung vertretenen Aktienkapitals erforderlich.“ 4 i

Art. 13. Die Worte im §8. 37 des Statuts: „aus sämmtlich en Aktionären“ kommen in Wegfall. Die 88. 41 und 49 des Statuts werden aufgehoben. : y

Art. 14. Die Worte im §. 38 des Statuts: „in der Regel (§. 43) kommen in Wegfall. Der F, 43 des Statuts wird aufgehoben.

Art. 15. Die Amtsdauer der hinfort neu zu wählenden Aus- \{chußmitglieder erstreckt sich bis zum Schlusse der im vierten Jahre nah dem Jahre ihrer Wahl stattfindenden regelmäßigen General-

4 Wothen vor dem Tage der Generalversammlung, in ‘welcher über

versammlung (§. 26 des Statuts).

T4

um Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

185.

Wenn jedoch für ein, vor Ablauf seiner Amtsdauer ausgeschie- denes Mitglied noch vor dieser Generalversammlung ein Nacbfolger erwählt wird, so tritt der leßtere rücksihtlich der Amtsdauer an die Stelle des ersteren. ¡A8 ¿O

Nacbwahlen für ausgeschiedene Aus\{hußmitglieder müssen als- bald vorgenommen werden, wenn die Zahl der noch vorhandenen Aus\cbußmitglieder auf neun gesunken ist.

Art. 16. Wenn eines der gegenwärtig vorhandenen, auf mehr als 4 Jahre gewählten Aus\chußmitglieder (8. 42 Abs. 1 des Statuts) vor Ablauf des Zeitraums, auf welchen es gewählt ift, aus dem Aus- {usse aus\cheidet, so wird sein Nacbfolger für den noch rückständigen Theil dieses Zeitraums gewählt, falls der leßtere nit über die im vierten Jahre nach dem Jahre der Ergänzungswahl stattfindende règelmäßige Generalversammlung hinausreicht. Anderenfalls erfolgen die erste und eventuell noch weitere Ergänzungswahlen jedesmal auf die im Art. 15 Abs. 1 bezeichnete Zeitdauer ; die leßte innerhalb der Wahlperiode jenes ausgeschiedenen Mitgliedes vorzunehmende Ergäns- zungswahl erstreckt sich jedo nur auf die Zeit bis zum Ablauf dieser

Periode.

Art. 17. Der leßte Say des 8§. 45 des Statuts kommt in Wegfall.

Art, 18. Im §. 46 des Statuts kommt die Bestimmung unter

Nr. 10 in Wegfall, und die Bestimmung unter Nr. 16 erbält fol- gende Fassung: „16) Die Prüfung der jährliben Verwaltungsre{nung und der der Generalversammlung vorzulegenden Bilanz, sowie die Berichterstattung über dieselben an die Generalversammlung. Art. 19. Der §. 58 des Statuts erhält nacstehende Fafsung : „Alle an die Aktionäre oder die Inhaber von Dividenden- seinen in Angelegenheiten der Gesellschaft zu erlassenden öffentlichen Bekanntmachungen und Einladungen sind îa die nachbezeihneten Zeitungen einzurüten : den „Deutschen Reichs-Anzeiger“, die „Lübeckischen Anzeigen“, die „Lauenburger Zeitung“, den „Hamburgischen Korrespondenten“. Jedoch genügt zur rechtsverbindlichen Geltung der Bekannt- machungen und Einladungen die einmalige Veröffentlichung derselben im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ und den „Lübeckischen Anzeigen“. * Art. 20. Die §8. 59, 66 und 61 des Statuts werden auf- gehoben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

„Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs- und Landesgeseßgebung“. Mit Erläuterungen von f: Rehbein, Reichsgerihts-Rath, und O. Reindcke, Direktor am andgeriht T zu Berlin. Dritte verbesserte Auflage. Verlag von H. W. Müller in Berlin. Das Allgemeine Landrecht hat dur die preußische Landesgesetgebung und nicht minder durch die Reich3gesetz- gebung, namentlich durch die Justizgeseße mannigfahe und tiefein- greifende Veränderungen erfahren. Dur die Rectsprehung haben viele Materien erst ihre lebendige Gestalt erhalten. Für Richter und An- wälte ist über den im Prozeß, wie ihn die neue Civilprozeß-Ordnung ge- bildet, mehr als je die Möglichkeit einer s{hnellen, leichten und sicheren Orientirung Bedürfniß. Diesem L soll die vorliegende Ausgabe genügen. Sie brachte bei ihrem ersten Erscheinen (1880) zum ersten Mal auch den Einfluß der Justizgeseße und der sie ergänzenden Ge- seße zur Anschauung. Die Ausgabe wird zugleih dem jungen Juristen das Studium des massenhaften Rechts\tofs erleichtern. Die Erläute- rungen sollen in das Verständniß des Gesetzes einführen, ohne das vor Allem nöthige Eindringen in den Gesetzestert selbs zu ersparen ; sie wollen keinen Kommentar im eigentlichen Sinne geben, aber sie find auch weit entfernt davon, ein bloßes Repertorium der wichtigeren Gntscheidungen des Ober-Tribunals und der Reichsgerichte zu bilden. Veberall ist durch Verweisung auf die Parallelstellen der innere Zu- sammenhang der landrechtlichen Bestimmungen darzulegen versucht ; überall 1 besondere Aufmerksamkeit auf das Eingreifen der neuen Landes- und Reichsgesete verwendet. Wie bedeutsam vielfach namentlich die Civilprozeßordnung für das materielle Ret geworden, ist ‘in zahl- reichen Anmerkungen ersichtlih gemaht. Die Verfasser legen auf diesen Inhalt der Erläuterungen besonderes Gewicht. Daneben sind die Ent- scheidungen nicht kritiklos ausgezogen, fondern soweit wiedergegeben, als fie für die Fortbildung des landrehtlihen Rechts\toffs und das Ver- ständniß des Textes noch von Bedeutung sind. Nach keiner dieser Richtungen hin haben es die Herausgeber an der gewissenhaftesten Sorgfalt fehlen lassen. Das Buch zeichnet si in Folge dessen dur große Korrektheit in der Darstellung des Einflusses der neuen Gesetz- gebung durch niht genug zu rühmende Vollständigkeit und in der Skizzirung der Ergebnisse der Rehtsprehung durch eine die leichte Faßlichkeit nicht beeinträhtigende, prägnante Kürze und gewandte Sich- tung des überreichen Materials aus. Der beste Beweis für die praktishe Brauchbarkeit ift, daß nach so kurzer Frift bereits eine dritte Auflage nöthig geworden, von der soeben der erste Band ver- öffentliht wurde. Das ganze Werk wird nah der Ankündigung der

Verlagshandlung in wenigen Monaten in vier Bänden (zu je 7} #6)

vollständig vorliegen

„Staats-und sozialwissenshaftliheForschungen“ herausgegeben von Gustav Schmoller, 5. Band, 3. Heft: „Die Entwidckelung der ständigen Diplomatie vom 15. Jahr- hundert bis zu den Beschlüssen von 1815 und 1818“. Von Otto Krauske, Leipzia, Verlag von Duncker u. Humblot. 1885, (245 S.) 5 #4 60 ff. Die Frage nach dem Alter und der Heimath der ständigen Diplomatie ist in älterer und neuerer Zeit wiederholt ausgesprowen und verschieden beantwortet worden. Troß der vielen Forschungen gelangte man zu keinem festen Resultat; man s{wankte zwischen Spanien, Frankreich und Italien als Heimath und zwischen dem 15. bis 17. Jahrhundert als Anfangstermin der Institution, Der Verfasser der vorstehenden gründlthen und gediegenen Arbeit führt die verschiedenen Ansihten der Völkerrechtslehrer hierüber auf, handelt sodann, nach einigen Vorbemerkungen über die ständigen Gesandt- schaften, eingehend von der Entstehung der permanenten Gesandt scafts- posten in den einzelnen Staaten (Venedig, Florenz, Savoyen, Frank- rei, Spanien, England, Oesterreich, den Generalstaaten, Brandenburg- Preußen, Schweden, Rußland, der Schweiz und der Türkei) und gelangt schließlih bei seiner Untersuchung zu dem Ergebniß, daß die ständigen Gesandtschaften aus den italienischen Staaten, vorzüglich aus Venedig, stammmen, wo si die neue Praxis im 15. Jahrhundert vollständig entwickelt habe, daß dieselbe im Zeitalter Ferdinands des Katholischen von Italien aus sich auch bei den größeren Mächten von West- und Mitte!l-Europa eingebürgert habe und gegen Ende des 16. Jahrhunderts dann die moderne Form des diplomatischen Verkehrs zu den nördlichen Reichen vorgedrungen und daselbst im 17. Jahrhundert allgemein üblih geworden sei. Hierauf stellt der Verfasser die Entwickelung der diplo- matischen Rangstufen vom Ausgange des Mittelalters bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts und sodann von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zu den Beschlüssen von Wien und Aachen dar, giebt hierauf eine lexikographische Uebersicht der seltneren oder unbestimmteren Titulaturen

und bespriht \chließlich die Anforderungen des diplomatischen Dienstes.