1906 / 10 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

E ch nE E LÀ, Ua AEW iv E H MEII N E s P A EI IS arat ritt e

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besondere auch auf den steuerfreien Branntwein für gewerblihe und Haushaltungszwecke erstrecken würde, gerade von den grundsäglichen Gegnern der sogenannten Liebesgabe sicherlich selbs am allerwenigsten gewünsht wird. Es würde natürlich damit Hand in Hand gehen auch eine Verteuerung des Trinkbranntweins. Dagegen bâtte ih meinerseits weniger Bedenken, obwohl doch die Diffecenz im Auge behalten werden sollte, die wir jest noch in An- sehung der Steuerbelastung des Trinkbranntweins und des Bieres haben. Während das Bier nach der gegenwärtigen Gesetzgebung in der Norddeutshen Brausteuergemeinshaft nah dem Werte des Produktes berechnet belastet ist mit etwa 2 bis 39%, beträgt die Steuerbelastung bei dem Trinkbranntwein gegenwärtig das Zehn- bis Zwanzigfache dieses Betrages. (Hört, hört! rets.)

Anders liegen die Verhältnisse bei der sogenannten kleinen Liebesgabez, die mit der Maishraumsteuer im Zusammenhang steht. In dieser Beziehung ift ja, wie ih auch am 6. Dezember v. F. bereits zu erwähnen Gelegenheit hatte, regierungsseitig die Zusage gemalt, daß der Frage näher getreten werden soll, rie einem weiteren Anwachsen der Maishraumprämie wirksam vorgebeugt werden soll. An dieser Zusage wird unserseits festgehalten. Die Sache eilt aber im Augenblick nicht so sehr, weil sich die Verhältnisse seit Jahr und Tag vollständig verschoben haben, weil nämli der Gesamtbetrag der Maishraumprämie ohnehin in der legten Zeit nit unerheblich gefallen und eine Steigerung in der nächsten Zeit nicht zu er- warten ist.

Ich gehe nun über zu der Brausteuer. Hier bin ih genötigt, da von mehreren Seiten auf einen gewissen Vorgang in der Budget- fommisfsion vom 23. März 1905 hingewiesen worden ist, auch meinerseits auf diefen Punkt mit einigen Worten einzugehen. Ich fühle mich verpflichtet, diese Angelegenheit hier in diesem hohen Hause vollständig klarzustellen. Als die damaligen Verhandlungen in der Budgetkommission des Reichstages \tatt- fanden, da befanden wir uns in Ansehung einer Revision der norddeutschen Brausteuergesetgebung noch in dem Stadium der Vor- arbeiten. Damals waren, wie ich ausdrücklich zu Protokoll erklärte, die maßgebenden Instanzen, vor allem auch der Bundes- rat, mit der Angelegenheit noch in keiner Weise befaßt. Ich mathe nun gar kein Hehl daraus, daß ih von dem ersten Tage an, wo ich mein gegenwärtiges Amt übernommen haite, in dem fort- {reitenden Rückgang des Ertrages der Brausteuer, auf den Hekto- liter Bier berechnet, cinen ganz erbeblihen Mißstand erblickte, auf dessen Abstellung ih mit tualihster Beschleunigung hinwirken zu sollen glaubte. Nah Absicht des Geseßgebers war doch daran gedacht, daß der Hektoliter Bier in der Norddeutshen Brausteuergemeinschaft etwa 1 Æ an Steuer abwerfen sollte. Inzwischen ist bis zu meinem Amt2antritt dieser Ertrag der Steuer per Hekioliter von 1 4 allmählich beruntergesunken auf den durchs{nittlißen Betrag von 73 § Jch be- merke dabei, daß jeder Pfenrig, um den der Ertrag der Brausteuer per Hektoliter sinkt, für das Reih einen Verlust von annähernd # Mill. Mark bedeutet. Es war deshalb eine meiner ersten Aufgaben, namentlih bei der Inangriffnahme einer Revision dieses Brausteuer- gesetzes, die ja au aus dem Reichstage wiederholt angeregt worden war, zu erwägen, wie der Ertrag der Brausteuer wenigstens wiederum auf die Höhe gehoben werden könnte, die der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers entsprach. Diese Frage bildete für mich neben der Frage des Surrogatverbots und bter Staffelung einen der wihtigsten Punkte der Nevisionsarbeit. Die andere Frage, ob und inwieweit etwa der Ertrag der Steuer für die Folge noch zu steigern sein würde, hing nah der Natur der Sache von der zukünftigen Höhe des ge- famten Deckungsbedarfes im Reiche ab, die damals noch in keiner Weise übersehen werden konnte. Diese Frage konnte daher auch erst in einem fpäteren Stadium in die dem Neihsshaßamte obliegenden Vorarbeiten zunächst für eine Nevision der Brausteuer und dann für die Neform der Reichsfinanzen überhaupt einbezogen werden. Aus diesen Arbeiten, die das Reichs\hazamt erst in einem viel späteren Zeitpunkt vorzunehmen hatte, ist der gegenwärtige Gesetzentwurf über

die Brausteuer hervorgegangen, und dieser jeßt vorliegende Geseyz- entwurf bildet allein den Gegenstand der Erörterung hier im Neichstag.

Nun ist an den Vorgang in der Kommission von einem der Herren Abgeordneten eine Ausführung geknüpft worden, welche darin gipfelte, daß durch die damaligen Behauptungen und Auéführungen auch von der Negierungsseite die öffentlihe Meinung, wenn auch ohne Absicht, irregeleitz2t worden sei. Ih möchte jeden eiwaigen Borrourf in dieser Nichtung meinerseits ernstlihst zurückweisen.

Den Ausführungen des Herrn Abg. Büsing bezüglich der Brausteuer kann ich vollkommen beipflihten. Er hat nur die Spannung zwish:n dem Ganterpreis und dem Schank- preis, den sog. Schanknuten, der den Bruttogewinn des Wirtes bildet, mit annähernd 20 4 noch etwas zu gering taxiert. Es handelt sich bei der Schäßung des Herrn Abg. Büsing wie au bei meinen jeßigen weiteren Ausführungen nur um die untergärigen Biere; die ober- gärigen spielen bei dieser Frage nur eine untergeordnete Rolle. Nah neueren Grmittlungen, die erst vor wenigen Tagen zum Abschluß gebracht worden sind, stellt sich diefer Shanknuten sogar noch etwas höher, nämlich im mittleren Durchschnitt auf 22,62 M per Hektoliter. (Hört, hört ! rechts.) Im einzelnen gestaltet sih der Betrag dieses Schanknutens innerhalb der verschiedenen Territorien sehr vershieten. Er beginnt an der untersten Grenze mit 11,50 #4 und \teigert \sich bis zum Höchstbetrage von nit weniger als 35,70 f In Süddeutschland ist dieser sogenannte Schanknutzen beträchtlih niedriger, und das ift ja auch von anderer Seite {on erwähnt worden. Ich möchte nur, nachdem die jüngsten Ermittlungen uns vorliegen, darüber noch einige nähere Auskunft geben. Der Schanknußgen wird jeßt in Bayern auf 6,50 F berechnet, in Württemberg auf 10,40 Æ4, in Baden auf 9,90 A Wenn nun von einer Seite in den leßten Tagen die Behauptung aufgestellt worden ist, das erkläre \ih unter anderm für Bayern sehr einfach taraus, daß die Gerste dort fehr billig sei, so möchte ih demgegenüber hinweisen auf die Seite 68 der der Vorlage angefügten Tabellen. Daraus geht im Gegenteil hervor, daß in München die Gerste erheblich teurer ist, als an verschiedenen norddeutschen Pläßen.

Ich erkenne nun meinerseits ohne weiteres an, daß der er- wähnte Schanknußen sich für den Wirt nicht darstellt als ein reiner Gewinn, sondern belastet is mit mancherlei Aufwen- dungen und Betriebskosten. Aber das ändert doch alles nichts an der cinen Tatsache, daß dieser Schanknußen in der Höhe von durchschnittlih 22,62 A von dem Biertrinker aufgebracht werden

muß. Daran is nicht zu zweifeln. Deshalb darf man doch wohl auch fragen: wenn es auf der einen Seite ganz berechtigt und natür- lih erscheint, den Konsumenten mit einem folhen Schanknutzen von durchshnittliß 22} 4 per Liter zu belasten, wie reimt es \ich damit zusammen, wenn zugleich auf der anderen Seite behauptet wird, daß eine weitere Belastung der Konsumenten mit 14 4 per Liter seitens des Reiches eine unerträglihe Verteuerung des Bieres, einen unberehenbaren Konsumrüdckgang, eine Ausbreitung der Schnaps- pest, eine Vernichtung zurähst der mittleren und [kleineren Brauereien und {ließli} den Niedergang der ganzen Brau- industrie in der Norddeutshen Brausteuergemeinshaft zur Folge haben werde? Jawohl, meine Herren, den Wirten gegenüber find die Schultern der Biertrinker stark genug, um mit Leichtigkeit einen Schanknugßen von 224 4 per Liter zu tragen; aber dem Reiche gegenüber follen dieselben Schultern so s{chwach und \o elend sein, daß sie niht in der Lage find, auch nur eine Erhöhung dieser Last um 14 S tragen zu können. Diese Logik ist mir bisher un- verständlich geblieben.

Es if dann unter anderem geltend gemaht worden, daß auch in den süddeutshen Staaten, speziell in Bayern, die Er- höhung des Malzaufs{hlages zunächst die Aufsaugung der mittleren und kleineren Betriebe wesentlich befördert habe, und daß auch die Staffelung in Bayern hieran nichts zu ändern vermocht habe. Es war vielleiht ein Fehler und das ist, glaube ich, vor einigen Tagen auch von dem Herrn Abg. Speck, der den Verhältnissen näher steht, zugegeben worden —, daß man in Bayern mit der Erhöhung der Steuer nit sofort die Einführung der Staffelung in Verbindung gebracht hat, daß man mit der Staffe- lung erst nach Jahren der Erhöhung der Steuer folgte. Seitdem aber diesem Mangel abgeholfen worden ist, is dort in jenem Auf- faugungsprozeß wenigstens im Ansehen der mittleren Brauereien, foviel mir bekannt, ein erkennbarer Stillstand eingetreten. Bei den kleinen und bei den kleinsten Brauereien handelt es fi was ja auch von anderer Seite {hon zugegeben is doch viel- fah mehr um Neben- und Zwergbetriebe ohne besondere wirtschaft- liche Bedeutung. Läge in einem niedrigen Steuersat eine Bürgschaft für die Erhaltung der kleinen und mittleren Betriebe, dann wäre es geradezu unerklärli®, wie es kommt, daß gerade in Norddeutschland in den 30 Jahren von 1873 bis 1903 ungeachtet einer Verdreifahung der Produktion die Zahl der Brauereien von 13 560 auf 6400 zurückck- gegangen ist, während gleichzeitig die Zahl der Großbetriebe mit über 60 000 A Steuer si vervierfaht hat. Streng genommen, wenn man nach Adam Riese rechnet, hätten sich während dieser Zeit die 13 560 Betriebe bis auf 40 000 vermehren müssen; das würde beiläufig den Verhbält- nissen der Steigerung der Produktion entsprechen haben. Aber das Gegenteil war der Fall, die Betriebe sind der Zahl nah gesunken bis auf 6400.

Gerade Norddeutschland, meine Herren, mit seiner mini- malen Steuerbelastung des Bieres is das Gebiet, auf dem die großen Brauereien sich zu den größten Niesenbetrieben entwickeln konnten. Wenn irgend etwas geeignet wäre, zu beweisen, daß durch einen niedrigen Steuersaß jener Aufsaugungsprozeß nicht aufgehalten wird, der in ganz anderen Ursachen wurzelt bei dem Bier ift dieser Auffaugungsprozeß viAleiht ncch besonders begründet in der Entwicklung des Eisenbahnverkehrs und in der Entwicklung des Flashenbierhandels —, so if es der Werdegang innerhalb dex Norddeutschen Brauereigemeinschaft.

Dem Herrn Abg. Speck möchte ih erwidern, daß das Detail der Art der Staffelung der Brausteuer für uns einen Kardinal- punkt überhaupt nicht bildet. Wenn in dieser Richtung Wünsche bestehen, so werden die verbündeten Regierungen wohl darüber mit sih reden laffen. Aber, meine Herren, eine kräftige Staffelung selbst liegt unferes Erachtens durhaus im Interesse der Erhaltung dec mittleren und der fleineren Brauereien und nit bloß in ihrem Interesse, sondern es liegt auch besonders in dem unserer beimishen Landwirtschaft. (Sehr richtig !) Auf dem Wege wird es allein ermöglicht, dem vorzubeugen, daß mehr und mehr die über das flache Land zerstreuten mittleren Betriebe allmählih durch die Großbetriebe aufgesaugt werden, und daß die Großbetriebe niht die ersten und hauptsächlihsten Abnehmer für die Landwirtschaft in Ansehung ihrer Produkte find, das, glaube ih, bedarf wohl keiner näheren Darlegung.

Wenn der Herr Abg. Südekum dann auf die Erfahrungen hingewiesen hat, die man in Württemberg mit der Staffe- lung, namentlich mit der in den leßten Jahren ver- \chärften Staffelung gemaht hat, so kann ich ihm erwidern und mitteilen, daß nach einer amtlichen Auskunft, die wir von der Königlih württembergishen Regierung erst in: der allerjüngsten Zeit erhalten haben, die jeßige höhere Staffelung den Erwartungen, die die Regierung daran geknüpft hat, wenigstens teilweise entspricht. Daß fie ihr ganz entspriht, ist aus dem Grunde {on nicht zu fordern, weil, wie von verschiedenen Seiten au anerkannt ift, der Aufsaugungsprozeß auch in einer Reihe von anderen Umständen seinen Grund hat. Aber das is nah der württembergishen Mitteilung als sicher anzunehmen, daß für die mittleren und kleineren Brauereien die gesteigerte Staffelung unbedingt von Nutzen gewesen ist. Die Vorteile des Surrogatverbots werden ja wohl auch von den Gegnern der Vorlage im wesentlihen anerkannt. Auch das Surrogat- verbot liegt im landwirtshaftlihen Interesse, insbesondere, wenn es beshränkt bleibt auf die untergärigen Biere. Für die Landwirtschaft wird dadurch erreiht, daß in Ansehung der Herstellung der unter- gärigen Biere der Wetttewerb der ausländishen Produkte wie Reis uud Mais für fie wegfällt.

Nach den Erfahrungen, die anderwärts gemacht worden sind, wird das Surrogatverbot auch mehr als alles andere dazu geeignet sein, der Schnapspest entgegenzuwirken, viel mehr als wenn ctwa eine Erhöhung des Preises des Bieres um 1j - unterbliebe. Je bekömmlicher, je reiner, je besser das Bier bereitet wird, desto mehr wird au sein Konsum in Aufnahme kommen, und desto mehr darf erwartet werden, daß es dem Schnapsgenuß die Konkurrenz macht, welche den Absichten der Regierungen entspricht.

Was nun die aus den Interessentenkreisen laut gewordenen Prophe- zeiungen anlangt, daß durch die Vorlage nicht bloß die Brauindustrie, sondern, wenn ich gleih das hier noch einfügen darf, auch die Tabaks- industrie ihrem Ruin entgegengeführt werde, und daß viele Tausende von Arbeitern dadurch brotlos gemacht und ins Elend getrieben würden, so muß ih sagen: ich stehe allen solhen Prophezeiungen auf Grund lang-

jähriger Erfahrungen nachgerade ziemlich \feptisch gegenüber. Ich will das hohe Haus niht ermüden durch die Erwähnung einer größeren i

Anzahl von Beispielen, ih möchte nur auf einen Vorgang hinweisen, der wohl noch ziemlich frisch im Gedächtnis des hohen Hauses steht. Das sind die Vorgänge, die sich abgespielt haben bei der Ver- abshiedung des Schaumweinsteuergeseßes von 1902. Da wurde auf Veranlassung der Interessenten eine Reihe von Flugschriften verteilt, in denen der von den verbündeten Regierungen eingebrachte Gesetzentwurf bezeichnet wurde als eine „verhängnisvolle Torheit“, als ein „Gesetz gegen den deutshen Schaumwein“, als die „antisozialste Steuer, die man sit überhaupt nur denken könne“ (Heiterkeit), und es wurde der Unter, gang der ganzen deutschen Shaumweinindustrie im voraus angekündigt. Es wurde auch behauptet, der Verbrauch an Schaumwein werde ge- waltig übershäßt, der Ertrag der Steuer werde im besten Falle kaum auf mehr als etwa 1—1# Millionen und in ganz besonders günstigen Jahren auf 2—3 Millionen Mark geshäßt werden können. Meine Herren, keine dieser Behauptungen hat ih bestätigt. Die Schaum- weinindustrie hat seit der Einführung jenes Geseßes weitere Fortschritte gemacht, der Ertrag der Abgabe erreicht hon jeßt mit etwa 5 Millionen nahezu die seinerzeitige Veranschlagung in dem Regierungsentwurf, obwohl der Reichstag, was ich hervorzuheben niht unterlassen will, seinerzeit den Steuersaß um 10 4 per Flasche ermäßigt hat. Ob er es heute wieder tun würde, weiß ih niht. (Heiterkeit rechts.) So bewahrheiten sich die Prophezeiungen aus den Interessentenkreisen.

Bevor ih nun das Bier verlasse, möchte ih mir gestatten, Ihnen au noch einige niht uninterefsante, lehrreiche \tatistische Zahlen vor- zuführen. Einen Teil davon entnehme ih aus einer österreichischen Fachzeitschrift, bemerke aber, daß ih meinerseits die volle Bürgschaft für die Richtigkeit der Zahlen nicht zu übernehmen vermag. Aber es sind regelmäßig wiederkehrende statistishe Mitteilungen, die doch auh wohl einen gewissen Glauben verdienen. Da die Produktionsverhältnisse und die Steuerbelastung der -süddeutshen Staaten ohnehin genugsam bekannt sind, glaube ich mir nah dieser Nichtung hin besondere Mit- teilungen ersparen zu können.

Weniger bekannt sind die Verhältnisse im Ausland. Aus der genannten Fachzeitshrifst entnehme ich, daß im Jahre 1903 die gesamte Bierproduktion der Welt, oder vielleiht besser gesagt der Erde, soweit überhaupt die Statistik reiht, 26} Milliarden Liter Bier betragen hat. Ih darf wohl annehmen, daß dieses Quantum auh getrunken worden ist. (Heiterkeit.) Der gefamte Steuerertrag hat fich auf 940 Millionen Mark belaufen. Dana entfällt für die Erde im Durchschnitt auf den Hektoliter Bier an Steuern 3,60 s Diesem Beirag gegenüber erheben wir zur Zeit in der Norddeutshen Brausteuergemeinshaft 0,73 Æ oder nicht einmal den fünften Teil im Durhschnitt. In England, um wenigstens noch einen anderen Staat vorzuführen, der übrigens gegen- wärtig wohl mit an der Spitze der Bierproduktion steht, sind in den leßten 5 Jahren durhschnittlichß aufgekommen an Brausteuer 286 Millionen Mark (bört, hört! rets), also auf den Kopf der Bevölkerung 6,82 M (Hört, hört!) Das ift der ahtfahe Betrag gegen- über dem Ertrag der Brausteuer der Norddeutshen Brausfteuer- gemeinshaft. Die Vereinigten Staaten von Amerika stehen allerdings hinter diesem Ergebnisse in England nicht unerheblih zurü, überragen aber in Arsehung des Steuerertrags do weit die nord- deutsche Steuergemeinschaft. Ih möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern, daß es si hier um einen Bundesstaat handelt mit republi- kanisher Verfassung. (Hêrt, hört! rechts). Diese Zablen reden, glaube ih, eine recht deutlibe Sprache, und ih muß sagen, ih ver- stehe niht, wie man angesihts dessen noch wird behaupten können, daß durch die dem Reichêtag hier überreihte Vorlage der verbündeten Negierungen die norddeutshe Brauindustrie dem Untergange geweiht sei, (Hört, hört!)

Nun einige Worte über den Tabak. Hier möchte ih hervor- heben, insbesondere, weil das von allgemeinerer Bedeutung ist, zunächst die Frage des Verbrauhéërückganges. Da ift versucht worden, besonders auch in sehr auéführliher Weife in der Presse, unter Hin- weis auf die Vorçcänge unmittelbar vor und nah dem Jahre 1879, wo bekanntlich eine Aenderung der Tabaksteuergesezgebung eintrat, nachzuweisen, daß auch von der jeßt vorgeshlagenen Erhöhung der Steuer ein ganz enormer Nückgang zu beforgen sein werde.

Ich möchte bei Würdigung dieser Angelegenheit ganz beifeite laffen den einen Punkt, daß das Tabaksteuergeseß von 1879 doch ver- hältnismäßig weit einschneidender eingegriffen hat in die Tabak- industrie und den Tabakhandel als die jeßigen Vorschläge. Ih will auch zugeben, daß, wenn man nur die Periode der 70er Jahre mit der der 80er Jahre, wie es ja geschehen ist, ganz oberflählih mit einander vergleiht, man zu einem solchen Schluß kommen kann, wie er von der Tabakindustrie gezogen und uns vorgeführt worden ist.

Aber ih möchte betonen, meine Herren, daß unsere Statistik in Ansehung des Tabaks doch überhaupt keine Verbrauchsftatistik if. Wir find ja doch niht in der Lage, jedem Raucher die Zigarre aus dem Munde zu nehmen, die Zigarren zu zählen und zu wägen; fondern die Statistik, die wir bezüglich der Tabaksteuer haben, ist eine Produktions- und Einfuhrstatistik. Wir \{hließen nur aus den Produktions- und Einfuhrzahlen auf den Konsum. Dieser Rückschluß von der Produktion und Einfuhr wird uns in normalen Zeiten ein ziemlich zutreffendes Bild liefern von dem wirklißen Verbrauch. Die Periode der siebziger Jahre aber, die aus den Interessentenkreisen heraus benüßt worden ist, um zu ftatistishen Vergleihen zu dienen, ist in der Tat ganz abnorm gewesen. Jn der ersten Hälfte der 70er Jahre wurde nämlih die Einfuhr von Tabak wesentli be- einflußt durch die Wirkungen des vorausgegangenen Krieges, während dessen nah der Natur der Sache Handel und Wandel in Stockung geraten waren. Die zweite Hälfte der 70er Jahre aber stand unter dem Einfluß der Zollerhöhung, von der alle Welt wußte, daß sie in wenigen Jahren kommen werde. Nun war es natürlich, daß angesichts dieser bevorstehenden Zollerhöhung eine ungewöhnlih hohe Voreinfuhr, die zwei Jahre hindurch dauerte, einseßte. Diese riesigen Jmporten von Tabak, die auf die zweite Hälfte der 70er Jahre fallen, wurden großenteils erst konsumiert im Laufe der 80er Jahre. Aber dieser Konsum entzieht sh der Statistik, weil wir eben keine Konsumtiont- ftatistik haben, sondern nur die von mir {hon erwähnte Produktions- und Eiufyhrstatistik. Will man also, meine Herren, genau und richtig rechnen, so muß man jene ganz abnorme Periode der siebziger Jahre überhaupt außer Betracht lassen.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

„V 10.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Tut man dies aber, so gelangt man zu einem ganz anderen Ergebnis, als es uns von der Tabakindustrie vorgeführt worden ist, nämlich zu dem Ergebnis, daß ungeachtet der Steuer- und Zollerhöhung -von 1879, welche eine außerordentliß Hhoße war, und ungeachtet des in diese Zeit fallenden Uebergangs von der Pfeife zur Zigarre und Zigarette, welher Uebergang den gesamten Konsum von Tabak auch nicht günstig beeinflußt hat, in der Periode von 1861 bis 1903 der Verbrauch langsam aber stetig von 1,3 kg bis auf 1,6 kg per Kopf der Bevölkerung vorge- schritten ist. Meine Herren, Sie können das ganz *genau verfolgen, wenn Sie nur die Periode der 70er Jahre weglassen. Dann ist die fortshreitende Vermehrung des Konsums eine durchaus gleichmäßige von Jahrzehnt zu Jahrzehnt.

Man sieht übrigens hieraus, meine Herren, und ich kann mir diese Bemerkung durhaus nicht s{chenken mit welchen Mitteln eine Sndustrie, die unter dem: Schuße des Deutschen Reichs zu hoher Blüte gelangt ist, zu einer Zeit, wo sih das Neich in Not befindet, die öôffentlihe Meinung zu beeinflussen weiß, um den Tabak von der durchaus berechtigten Heranziehung dieses entbehrlißhen Genußmittels zur Deckung des Defizits loszulöfen.

Nun einige Worte über das Kapitel der Arbeiterentlaffungen. Auch in dieser Hinsicht ist auf die Folgen des früheren Gefeßes vom Jahre 1879 verwiesen worden, undes sind daraus die schrecklihsten Folgerungen gezogen worden. Ich habe schon früherGelegenheit gehabt, am 6.Dezember, mich über diese Angelegenheit zu verbreiten. Jch habe damals hingewiesen auf die ganz unglaublichen Uebertreibungen, mit denen in der Preffe ge- arbeitet worden ist; ih habe darauf hingewiesen, daß behauptet worden ist, im Eichsfeld allein seien über 150 000 Personen, die in der Tabak- industrie beschäftigt seien und brotlos werden würden, wenn das Gesetz zustande käme. Hinterher hat fich herausgestellt, daß im ganzen Eichs- feld überhaupt nicht so viele Einwohner sind, und daß nur etwa 7000 Personen im ganzen Eichsfeld hier in Frage kommen fönnten als in der Tabakindustrie und in den Nebenbetrieben beschäftigt. Nun meine Herren, die Statistik rechtfertigt nah unseren Ermittelungen au diese Besorgnis in keiner Weise. Ich knüpfe hier an die Gewerbezählung von 1875 an. Danach waren in der Tabakverarbeitung damals über- haupt beschäftigt 110 891 Personen; nah der Zählung von 1882, alfo ein paar Jahre, nahdem das Geseß von 1879 in Wirksamkeit getreten war, find es 113 396 Personen. Es find ja nit viel mehr, aber immerhin ist von einem Nückgang hier nichts zu bemerken. Jedenfalls fönnen also dana erbeblihe Arbeiterentlafsungen nach 1879 nicht eingetreten sein. Die Zählung von 1895 hat ergeben 153 080 Per- sonen, also ncch eine erheblihe weitere Zunahme. Auf der anderen Seite darf nicht außer aht gelassen werden, daß die Mehr- belastung, die wir für Zigaretten in Vorschlag gebracht haben, und die Zollerhöhung, die für Fabrikate eintreten foll, nicht verfehlen wird, in Verbindung mit der fortschreitenden Be- völkerungszunahme den Bedarf an Arbeitskräften innerhalb der Zigarren- und Rauchtabakindustrie für die Folge noch beträ&tlich zu steigern.

Not einen Punkt habe ich bezüglich des Tabaks hervorzuheben. Das ist die {hon mehrfach besprochene Verschiebung in der Tabak - industrie von Nord- und Mitteldeutschland nah Süddeutschland. Es muß zugegeben werden, daß gemäß der Statistik, nah der Zahl der in der Tabakindustrie bes{äftigten Personen zu {hlicßen, die Entwicklung der Zigarrenfabrikation in Süddeutschland rascher vor sich geht als in Mittels und Norddeutschland. Es ist dies auch ganz natürli, nachdem dort die Fabriken sih mitten in den inländis®&en Produktionsbezirken befinden. Nicht richtig ist aber, meine Herren, daß sich diese Ent- wicklung vollzogen hat auf Kosten, zu Lasten, unter Zurückdrängung der mittel- und norddeutshen Industrie. Auch in Nord- und Meitteldeutshland zeigt die Zahl der in den leßten Dezennien in der Zigarrenindustrie beschäftigten Arbeiter eine beträchtlide Zunahme. Wenn in Süddeutschland die Zunahme relativ noch eine stärkere war, so ist das für die norddeutsche und mittel- deutsche Zigarrenindustrie doch noch kein Grund zur Klage. Wo liegt denn Süddeutschland? Es liegt doch innerhalb des Reichsgebiets, und wir haben doch seit der Gründung des Zollvereins für das ganze Deutsche Reich ein gemeinsames, einheitlizes Wirtshaftsgebiet ge- schaffen. In Anbetracht dessen sollten meines Erachtens derartige Klagen, die so wenig begründet sind, füglich unter- bleiven. Uebrigens fônnen nach unserem Dafürhalten die Fabrikanten in Nord- und Mitteldeutshland bezügli der Gefahr einer weiteren Verschiebung der Industrie nah dem Süden {hon insofern außer Sorge sein, als auch in Süddeutschland was ih ja mit Freuden begrüße nach den Mitteilungen, die uns von sehr sahkundiger Seite zugegangen sind, die Löhne der Zigarren- arbeiter und Zigarrenarbeiterinnen gegen früher erheblich in die Höhe gegangen sind, und gerade die Differenz der Löhne war ja mit eine Hauptursache jener seinerzeit zum Teil vielleicht eingetretenen, zum Teil

nur besorgten Verschiebungen in der Industrie.

Nun not ein paar Worte * über den Konsum an Rauchtabak. Auch der Nückgang dieses Konsums wird dem Geseß von 1879 in die Schuhe geshoben, und es werden tann auch wiederum die ent- sprechenden Folgerungen für den jeßt vorliegenden Gefeßentwurf zu ziehen ver'uht. Mit Unrecht: der Rückgang des Konfums an Nauch- tabak hängt ohne Zweifel mit der wahsenden und zwar in den weitesten Kreisen wachsenden Vorliebe für Zigarren und Zigaretten zusammen. Auch die Arbeiter, die sih früher mit dem Rauchen aus der Pfeife begnügten, sind heute großenteils unter die anspruhsvolleren Raucher der Zigarre und der Zigarette gegangen. Sollten sie \ich wiederum an der Pfeife genügen lassen wie das ja in anderen Ländern noch der Fall ist —, so würden sie, wie ih glaube, ungeachtet der jeßt vorgeshlagenen Zoll- und Steuererhöhung noch beträßt- lih billiger wegkommen als bisher mit der Zigarre oder Zigarette.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 12. Januar

Zum Sghluß dieser Ausführungen, die sih auf den Tabak beziehen, [assen Sie mich noch einen Blick werfen auf die Steuerbelastung in anderen Staaten. Ein Blick auf die Gesetzgebung der uns umgeben- den Staaten lehrt uns, daß der Tabak fast nirgends so niedrig mit Abgaben belastet ist, wie bei uns. Jch will von den Monopolländern gar nit reden ; aber selbst in England, wo bekannilich kein Monopol besteht, ist der Tabak geradezu um das Fünffahe höher belastet als bei uns. Auch in den Vereinigten Staaten beziffert sich die Be- lastung des Tabaks ganz beträchtlich höher, als das im Deütschen Reiche der Fall ift. Es ift nun in keiner Weise ersihtlih, warum gerade in Deutschland, ungeachtet des vorhandenen Riesendefizits, mit dem wir in unserem Haushalt zu kämpfen haben, jenes durchaus entbehrlihe, vielen sogar nit ganz uns{hädliche Genußmittel gegen- über anderen Ländern sieuerlih besonders geschont werden soll. Solange der Reichstag sih nicht in der Lage sieht, uns ein anderes, geeigneteres Steuerobjekt von gleih bober Ergiebigkeit in Vorschlag zu bringen, werden die verbündeten Regierungen ihrerseits an der von ihnen vor- geschlagenen Erhöhung des Tabakzolls und der Tabaksteuer festhalten müssen.

Ich gebe nun nur mit ein paar Worten über zu der Be- steuerung der Zigaretten oder vielmehr zu der Zigarettenpapier- steuer. Im allgemeinen hat ja gerade diefer Vorschlag ver- hältnismäßig am wenigsten Widerspruch und Bedenken gefunden. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Nur vereinzelt ist auf die Schwierigkeiten in der Durchführung hingewiesen worden. Nun, meine Herren, wir werden darüber in der Kommission uns noch des näheren unterhalten können. Einer der Herren Redner von der linken Seite dieses Hauses hat beklagt, daß in der Folge durch die Vorlage den kleinen Zigarettenpapierfabrikanten die Eristenz- möglihkeit genommen sei. Ih wäre dem betreffenden Her1n sehr dankbar, wenn er mir mitteilen wollte, wo sich in dem Deutschen Reiche diese kleineren Zigarettenpapierfabrikanten befinden. Uns ist nur eine einzige solche deutshe Zigarettenpapierfabrik bekannt, und von dieser Seite ist uns bis jeßt eine Klage über die beabsihtigte Besteuerung der Zigaretten nicht zu Ohren gekommen.

Nun einige Worte zu den Stempelsteuern. Jch werde mich übrigens auch hier möglichster Kürze befleißigen müssen; denn die Materie ist so ausgedehnt, daß es andernfalls gar nicht mögli wäre, durch sie ohne zu viel Zeitaufwand hindurchzukommen.

Fast alle Einwendungen, meine Herren, die gegen diese Stempel- steuern oder Verkehrsfteuern erhoben worden sind, würden si eigentlich schon dadurch widerlegen lassen, daß der Steuerbetrag, um den es ih handelt, doch ganz außerordentlich gering is. In den meisten Fällen handelt es fich um Beträge von 10 oder gar nur Pfennig, eine Abgabe, die im Einzelfalle siherliz niemanden bedrücken wird. Die Bemängelungen, die wir vernommen haben, gehen in der Tat auch mehr dahin, nicht, daß z. B., wer 100 Kilometer in der 3. Klafse zurüdcklegt, mit 10 4 belastet wid, sondern dahin, daß der andere, der eine viel weitere Strecke zurüdcklegt, eine Strecke, will ich sagen, von Königsberg bis Meß, auß nicht meßr zu bezahlen hat. Dann gehen die Klagen dahin, daß z. B. von einer Quittung über 1 Milion auch nicht mehr Stempel zu entrihten ist als von einer Quittung über 21 YAehnlih liegen die Einwendungen, die erhoben worden sind. gegen die Besteuerung der Frachturkunden.

Demagegenüber möchte ih aber darauf hinweisen , daß gerade für folWe Verkehrsabgaben der Fixstempel doch auch einen außerordentli} großen Vorzug hat. Er darf fich natürli nur in minimalen Beträgen bewegen; aber er hat für die Erhebung auf beiden Seiten jedenfalls den nit zu untershägenden Vorteil außer- ordentliher Einfachheit, und wie die Herren aus der Begründung unserer Vorlage entnommen haben werden, der Ertrag dieser Abgabe ist glei(wobl ein durchaus nicht geringer.

Bercchtigt könnten vielleicht die Klagen größerer Unter- nehmungen erscheinen, die auf einen sehr starken Päterei- oder Neise- verkehr angewiesen find. Indessen darf doch auch von diesen nicht außer acht gelassen werden, daß sie es \schließlich niht sind, denen definitiv die Abgabe zur Last fällt, sondern daß sih die Abgabe auf die Konsumenten, auf die Abnehmer verteilt, die auch diese Lasten, ebenso wie bisher {on die Portoausgaben und die sonstigen Spesen, zu tragen haben werden. (Widerspru links. Hört, hört! in der Mitte.)

Auffällig i bei einem Rückblick auf die bisherigen Be- ratungen in diesem hohen Hause und auf die bisherigen Er- örterungen in der Presse, daß gerade die Geshäfts- und Gewerbskreise, die dem Mittelstande angehören, so ganz besonders gegen die in Nede stehende Steuer oppontieren. Diese werden dadurch doch jedenfalls weit weniger getroffen, selbs wenn ein kleiner Teil davon nit sollte abgewälzt werden, als die Riesenwarenhäuser, die Riesenversand- geschäfte, die gerade dem Mittelstand und den kleinen Kaufleuten eine fo außerordentli große Konkurrenz bereiten, eine Konkurrenz, über die der Mittelstand fortgesezt und in der Tat au niht unberechtigt Klage führt.

Mit diesen Erwägungen, meine Herren, könnte wohl auch über den am meisten angefochtenen Quittungsstempel hinweg- gekommen werden. Wenn man bedenkt, wie gering im täg- lihen Leben die Ausgabe eines Nickels von 10 F geachtet wird, wenn man dabei auch noch in Betracht zieht, wie si die Verhältnifse in dem Auslande gestaltet haben, wie leiht dort der Quittunçsftempel getragen wird, wie rasch \sich dort auh die weitesten Volkskreise an die Abgabe gewöhnt baben, so ist in der Tat {wer abzusehen, wie der geringe Auswand, den die Stempelung der Quittungen erfordert, etwa davon abhalten sollte, die Quittungs- erteilung zu unterlassen dort, wo es im Interesse der Nechtssicherheit irgendwie geboten ersheint, und diese Besorgnis bildet ja doch wohl den Kernpunkt aller Angriffe gegen den Quittungs-

stempel. : Es sind ja dann auch bezüglih des Quittungsstempels sowie auch

1906.

in Ansehung der Besteuerung der Fahrkarten gewisse Amendierungen der Geseßesvorlage in Anregung gebracht worden. Ich kann darauf- hin bemerken, daß die verbündeten Regierungen gewiß ihrerseits gern bereit fein werden, soweit es möglich sein sollte, bei den bevor- stehenden Kommissionsberatungen den Wünschen des Reichstags in dieser Beziehung entgegenzukommen.

Ich gehe nun über zur Erbschaftssteuer, bezüglih deren ih mich ebenfalls auf wenige Bemerkungen beshränken werde. Sie ist von der Mehrheit dieses hohen Hauses, soweit ih dies zu beurteilen ver- mag, an sich nicht angefochten worden. Es ist aber allerdings mehr- fach angeregt worden, eine Ausdehnung der Neichserbschaftésteuer auf Defzendenten und auf Ehegatten eintreten zu lassen. Wie sich die geehrten Herren erinnern werden, ist im Anschluß an die ausfütr- lihe Begründung des Gesetzentwurfs schon bei dec ersten Beratung am 6. und 7. Dezember v. J. vom NRegierungstisch aus ausführlich dargelegt worden, welche gewihtigen Bedenken gegen eine folhe Ausdehnung der Neichserbschaftssteuer sprehen würden. Ich sehe heute deshalb davon ab, diese Bedenken im einzelnen zu wieder- holen. Ich möchte aber eines doch hervorzuheben nicht unterlassen, das eine, meine Herren, daß die in bezug auf die künftige weitece Ausbildung ‘der Steuer namentlißh von s\ozialdemokratisher Seite gemahten Ausführungen siherlich nicht dazu angetan waren, diese Bedenken der verbündeten Regierungen irgendwie ab- zushwächen. (Bravo! rechts.)

Dem Herrn Abg. Singer gegenüber möchte ich dann nur noch folgendes betonen. Er hat die vorgesehene Befreiung der Landes- fürsten und landeefürftlißen Familien, die übrigens nur in einem sehr engen Rahmen gehalten ist, bemängeln zu sollen geglaubt. Ich möchte demgegenüber bemerken, daß diese Befreiung der Landesfürsten durhaus der in Deutschland zur Zeit geltenden Erbschaftsfteuergeseßzzebung entspriht, und daß sie auch entspricht den allgemein in Deutschland anerkannten staatsrechtlitßen Grund- säßen. Für die sog. piae causae, das mödhte ih gegenüber dem Herrn Abg. Singer ebenfalls noch hervorheben, ist eine Befreiung nur in Ansehung leinerer Anfälle bis auf 3000 #4 vorgesehen; im übrigen sollen diese Anfälle an pias causas nur eine Begünstigung in Ansehung der Steuerpflicht genießen, eine Begünstigung, wie sie in fast allen Staaten herkömmlich ist, nicht bloß in den deutschen, sondern au in einer Reibe von Staaten des Auslandes. Die Begünstigung für den Grundbesitz gegenüber dem beweglihen Vermögen findet ihre Rechtfertigung namentlih darin, daß das beweglihe Vermögen {ih er- fahrungsgemäß in Ansehung au der Erbschaftssteuer dem Zugriff der Steuerbehörde weit leiter zu entziehen vermag, als das bei Grund- stüden der Fall ist. Beim ländlichen Grundbesiß kommt es aber ins- besondere noch darauf an, daß er auch in Erbfällen möglichst unzersplittert in einer Hand erhalten bleibe, und es ist bier {hon aus diesem Grunde eine gewisse Nückficht geboten.

Auf die verschiedenen, ziemlih zahlreiGen neuen Steuervors{hläge, welche aus dem hohen Hause heraus vorgetragen sind, möchte ih im Rahmen der gegenwärtigen Generaldebatte lieber nicht eingehen. Meine Herren, Sie werden mir darin gewiß auch beipflihten, wenn Sie erwägen, daß die verbündeten Regierungen bisher - keine Gelegenheit hatten, sich über diese neuen Steuervors{läge ihrerseits ein Urteil zuy bilden. Ich wäre also auch aur in der Lage, meine persönlicze Auffassung mitzuteilen.

Zum Schluß möchte ih dèm Herrn Abg. Pachnicke auf seine Anfrage noch erwidern, daß die verbündeten Regierungen es mit ihrer Stellung zu den Neichstagsbeshlüssen im vorliegenden Fall wohl genau ebenfo halten dürften, wie sie es zu halten pflegen bei allen anderen Geseßesvorlagen; sie werden zunähst abzuwarten haben die Er- gebnifse der Kommissionsberatungen und die Beschlüsse, die der Neichs- tag auf Grund dieser Kommissionsanträge im Plenum in zweiter Lesung fassen wird; erft dann werden sie in der Lage sein, zwishen der zweiten und dritten Lesung sich {lü}ssig zu machen über die Annehmbarkeit etwaiger Aenderungen, die der Reichstag vorschlagen sollte.

Ih kann meine Ausführungen, die vielleiht doch etwas länger geworden sind als mir lieb ist, nur mit dem auf- rihtigen Wunse \chließen, daß bis dahin, da die verbündeten Res gierungen in der Lage sein werden, zu dieser Beschlußfassung zu schreiten, eine Einigung zwischen den gesetzgebenden Faktoren über den vorliegenden Geseßentwurf erzielt sein möchte. (Bravo!)

Abg. Patzig (nl): Die Mahnung des Staatssekretärs, in die Einzelheiten der Deckung des großen Mehrbedarfs nicht allzu tief sich einzulassen, hat sih nach dem Gange der Debatte als durhaus berehtigt erwiesen. Auch die große finanzielle Fundamentierung dieser großen Vorlage wird in der Kommission zu prüfen sein. Ich kann niht verhehlen, daß ih fürhte, die große Rechnung, die das Neichs\haßzamt aufgestelt hat hinsichtlich des DecCkungsbetrages, wird wahrscheinlih die rihtigere sein. Es wird kaum gelingen, an diefer großen Ziffer des Bedarfs wesentlih etwas berab zu mindern. Wir werden uns also mit dem Gedanken vertraut machen müssen, daß wir in Höhe von weit über 200 Millionen hinaus die Deckung8mittel zu schaffen haben, wenn au nit für den ersten Augenblick, aber doch für die Folge. Eire solche Verpflichtung, die uns der Schaßsekretär nohmals ans Herz gelegt hat, ift für den Reichstag zweifellos vorhanden. Nachdem das Parlament in seiner Mehrheit jene Ausgaben beschlossen hat, entspriht es meines Erachtens dem demokratischen Prinzip, auch für die nôötige Deckung der Ausgaben zu forgen. Es mag ja fr die Opposition bequem fein, sih dem zu entziehen, das mag sozialdemokratish sein, aber demokratisch ift es nit. Es wäre notwendig, taß die Gesamtheit des Parlaments für die Deckung des Bedarfs sorgte, aber ih vermifse doch in sämtlichen Aeußerungen der beiden fozialdemokratishen Redner irgend eine An- erfennung dieses Grundsatzes. Der Abg. Singer hat uns in ganz interessanter Weise expliziert, wie er sich eine, man muß wohl sagen, Konfiskation der Erbschaften und des Vermögens în langsamer Weise denkt, bis alle indirekten Steuern in Deutshland aus der Welt geschaft wären. Darum handelt es si aber nicht, fondern darum, neue Steuern zu schaffen, um den Fehlbetrag aus der Welt zu hafen, der über 200 Millionen hinaus geht. Der Abg. Singer hat sih die Mühe gegeben, uns klar zu machen, weshalb die sfozial- demokratishe Partei auch nicht einmal mitwirken wolle an dieser Neichserb|chaftssteuer. Ich bin doch sehr im Zweifel, ob dafür