1906 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1906 18:00:01 GMT) scan diff

& 15.

Der Gemeindeversammlung liegen folgende Geschäfte ob :

1) die Wahl des Gemeinderats;

9) die Prüfang und Feststellung des Gemeindehausßalts 26) ;

3) die Pcáfung und Feststellung der JahresreWnung (F 28);

4) die Beshlußfassang über diz Art und die Höhe der zu erhedznden Semeindeabgaben (S 25);

5) die Benehmigung zur Grwzrbung, Veräußerung und Belastung von GrundftüFen, zur Aufnahme von Anleihen sowie zur Annahme und Aus\Hlagung von SHenkungen, Grbschaften und Vermächtnissen ;

6) die Beschlußfassung über die auf länge: als ein Jahr er- folgende Anstellung von Gemeindebeamtzn; :

7) der Erlzß allgemeiner Anordnungen über die Verwaltung und Benußung der Anlagen, Anstalten und Ginrihtungen der Gemeinde ;

8) die Beratung über die das Gediet der Niz-derlafsung be- treffenden Polizeiverordnungen (S 29) ;

9) die Uebzrwahung der Ausführung ihrer Beschlüffe.

Ueber andere als Szmeindeangelzgenheiten da:f die Vemzinde- versammlung ohne Genehmigung des Konsuls nicht verhandeln.

Dritter Abschnitt. Gemeinderat.

S 16.

Der Gemeinderat bestebt aus fünf Mitzliedern. Ihr Amt ift ein unbesoldetes Ehrenamt. ,

Wählbar sind die stimmberehtigten Gemeindemitglieder und in den Fällen des § 7 deren Vertreter. Der Konsul und ander? be- soldete Konsulatebeamte fowie Gemeindebeamte können nit aewähßlt werden. Drei Mitglieder des Gemeinderats müssen Deutsche sein.

S L.

Diz Wabl des Gemcinterats erfolgt durh Stimmzettel mit ein- fader Stimmenmehrheit, und zwar in der Art, daß ¿zunäht drei deutide Mitglieder und sodann zwei Mitglieder beliebiger Staats-

zetdôrigfeit gewählt werden.

Bet jeder Wabl sind von dem einzelnen Wähler foviele Personen zu bezeichnen, als zu wählen find; bei gleiwer Stimmenzahl gilt der FÆeltere ais gewähß!t.

Der Gemeinderat wird auf df tritt sein Amt am 1. März an. Scheiten Mitglieder vor Ablauf ibrer ÆWabljeit aus dem Gzmeinderat aus, fo hat dieser, solangz noch drei von der Gemeinde- versammlung gewählte Mitglieder vorhanden sind, das Neht, fich na eigenec Wahl zu1 ergänzen. Weitere Nahwablen erfolgen dur die Gemeindeversammlung. Die Nahwablen find unter Beachtung der Bestimiungen dzs § 16 Abs. 2 vorzunchmea und in ertéubliher Weile bekannt zu machen. In Ermangelung eines beschlußfähizen Gemeinderats werden n GeZäfte bis zur Neuwahl von dem Konsul geführt. S 19. ines Mitglieds des Gemeinderats verliert : t, stimmberechtigtes Gemeindemitglied oder Ver-

bf. 2 des Rechis ¡ur Teilnahme an der ustig aebt oder geshäftsunfähig oder in sciner eit beschränkt wird;

3) wer szinen Wohnsitz in Tientsin aufgibt oder sh auf längere Zeit als vier Monatz aus Ditasien entfernt ;

4) wer diz Reih3 drigkeit verliert, sofern niht aub obne ibn drei deuis@e Mitglied rhanden sind.

& 20.

Der Semeinderat wäkl Vorsitzenden aus der Zakßl seiner deutschen Mitgli-der. Dieser wird in Fällen der Behinderung dur das âlteite deutshe Mitglied vertreten. é

Der Vorsitzende beruft dzn Gemeinderat, so oft die Geschäfte €s erfordern; er muß ihn berufen, wenn diz28 von zwei Mitgliedern verlangt wird.

Die Sißzungen des Gemeinderats sind nit öffentli. 21 Der FBemeindzrat if bei E Fäbig, wenn mindestens drei Mit- iedzr anesznd und davon mindeiîtens ¡wei Deutsche find. Die Bes&lifse werden nah Siuimmenmebßrbeit gefaßt; bei g iiheidet die Stimme des Vorsitzenden. Zur zung t die Berufung der Mitglieder nich: erforderlich,

ib ihre Zustimmung zu dem Beshlufse \Sriftlih

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Beschlußfaffung die

finden auf die Beratung ! des S 14 Abi. 1 ents

S S 11 Abs. 2, des § 13 un

9 c S è urty+ rnerat DCTLTt

fzrtizungen der Uckfundzn werden im Namen ber Gemeinde de erfizendez unterschrieben. Irfandzn über Recht3gesbäftz, wzlhe die Gemeinde gegen Dritte rbinten follen, foriz Vollmabisurkunden müssen außerdem von Miigtiede des Semeinderats untershrieben und mit dem Be- efezel versehen sein, und zwar bei Beträgen über 1009 Taels e in den Fällen des § 15 Abs. 1 Nr. 5 unter Anführung des in t fomzenden GemeindeteiWlufses. S 23. zinderatz [izgen folgende Geschäfte ob: berzitung und Auzführung der Beschlüsse der Sezmeinde-

iung Ser Gomeinte: - Os E orie 4M sowie die Veran» - S S e i e 4 wee. emeindeabgaben ; enuzung der Anlagen, Anstalten und

1g und Beaufsichtigung der Gemeide-

35 volizeiliher Au2führungébziimmungen (S 30); tung der Gemeindepolizei 31). r Gemeinderat ift befugt, diz laufendzn GeshZite und die iguna einzelner Beihäiteiwzige unter seine Mitglieder zu ¡2 Geiäftzrerteilung ifi auf der Gemeindekanjlei zur

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a 4 4T5 2 l er TEeUig:en au5zul?gen.

Bierter Abschritt. Gemeindehaushalt. 8 241 e Eixzahmen der Bemeinde besleßen aus 1) dex Einfiaftea des Semeindevermögens; 2) den Semeinveabgabn; b E i 3) den Bußgeldern und den ihr durh Kaiserlihe Verordnung zu- gzziéicaen Strafazldern wegen Uebertretung der für die Niederlassung eing:iihrten poiizeilidgen Borke ton

A .

Die Gemezindeatzaben werden nah einer von der Semeinde- ve:iammlang ju beslichenden Abgabenordnung erhoben, die der Men perzas tarb Beilz5 ver Bemeindeversammlung unterliegt.

Déiz în dieser Odnung festgesegten Abgaben können au von Perionen ertob-n wed, die, ohne Semeintemitglieder zu sein, die Äalzzen, Aaitalten or GinriStungen der Semeinte benußyen,

%er ale Eiunazm2n und open, die fich im voraus ver- ar #a1za lasen, catwirit der Gemeinderat für das Rechaungsjahr inz Borzinlaz Das Rehaungéjahr ift das Kalenderjahr.

Der Gatwarf ift nah vorheriger Belanntmahung während ziner 2252e in der Szmeinde!anzlei zur Ginfiht der Semeindemitglieder autjiziegen.

N Ablauf tieser Frit erfolgt die Prüfung und Fesifiellung des Boranililag8s tur die Semeindeversammlung.

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: 8 27.

Der Gemeindebausbalt ist nach dem Vorans{hlage zu führen. Ausgaben, die den Voranschlag überschreiten oder außerhalb des Vor- ans&lags geleistet werden sollen, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Gemeindeversammlung. Im Falle besonderer Dringlichkeit genügt der einstimmige Beschluß des vollzäbligen Gemeinderats.

__ Bis zur ordnung®8mäßigen Feststellung des neuen Voranschlags “Soda Gemeindebaushalt Tab dem bisherigen Voranschlage weiter zu führen.

& 28.

Ueker alle Einnabmen und Ausgaben der Gemcinde wird Rechs nung aeführt.

Die Gemeinderehnung ist im Monate Januar einem von dem Konsul aus der Zahl der \timmberehtigten Gemeindemitglieder zu ernennenden Revisor vorzulegen. Dieser hat binnen aht Tagen die Retnung und die si darauf bezi-henden Buchungen einer Vorprüfung zu unterziehen und fe sodann, mit seinen Erinnerungen versehen, dem Gemeinderate zurückzureihen. Diz Rechnung ifi demnäthst mit den Grinnerungen des Revisors und den etwaigen Gegenbemerktungen des Gzmeinderats spätestens fünf Tage vor der ordentlihen Sißzung der Semeindeversammlung 9 Abf. 2) den stimmberechtigten Gemeinde- mitgliedern in je einem Abdrucke mitzuteiten und darauf der Gemeinde- versammlung zur Prüfung und Fesiftellung sowie zur Entlastung zu

unterbreiten. Fünfter Abschnitt. Gemeindevolizei.

S 29. j

_ Die Gemeindeversammlung ist befugt, über den- Erlaß, die Abänderung oder Grgänzung fowie die Aufhebung von Polizeie verordnungen für das Gebiet der Niederlassung zu beraten und die von ibr bes{chlofsenen Vorshläge dem Konsul zur weiteren Veranlaffung zu unterbreiten. J i 5 _ Weigert sih der Konsul, diesen Vorslhlägen zu entsprehen, fo sieht dem Semeinderate das Ret der Vorstellung bei dem Reichs- kanzler zu. O

Der Gemeinderat ift berechtigt, allgemeine Ausführungsbestim- mungen zu den für die Niederlassung fnocihrten D R Die nach Maßgabe ter ihm darin beigelegten Befugnisse zu treffen. Diese Bestimmungen sind in orteüblicher Weise bekannt zu maten.

& 31

Der Gemeinderat führt in dem Gebiete der Niederlaffung die Verwaltung der Gemeindepolizei, insbesondere liegen ihm folgende Aufgaben ob :

1) der Schutz der Person und des Eigentums ;

2) die Fürsorge gegen ansteckende Krankheiten und Viebseuchen ;

3) die Fürsorge gegen Feuers- und Wafsersgefahr sowie überhaupt gegen gemeingefährlihe oder gemeinshädlihe Greignifse, Handlungen und Unternebmungen ;

4) die Sorge für Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Ver- E, auf den öffentlihen Straßen, Wegen, Pläßen, Ufern und Brücken;

5) die Genehmigung für die nzch Maßgabe der Polizeiverordnungen genehmigungépflichtigen Anlagen und Gewerbebetriebe ;

6) diz UeberwaHung der Bauten und Bewerbebetriebe, des Markt- vertehrs und des öffentlißen Feilhaltens von Nahrungsmitteln und Gebraugegerständen ; R |

7) die Aufsicht úber Gasthäuser, Herbergen und Wirtshaften.

S 32.

Dem Gemeinderate stehen zur Durhführung der von ihm an- geordneten polizeilichen Maßnahmen folgende Mittel zu Gebote:

1) die Anwendung unmittelbaren Zwanges auf den öffentlichen Siraß-n, Wegen, Pläßen, Ufern und rüden;

9) die Anwendung weiterer Zwangsmaßregeln nah Maßgabe der von dem Konsul näher [efyultenwn Befugniffe;

3) die Ecsiattung' bei dem Konsul sowie die Grhbebung der Klage, der für dic Uebertretung polizeilicher Vor- schriften verwirkien z

4) die vorläufige nach Maßgabe der in den §§ 33 bis 35 getroffenen Bestimmungen. Gegen andere Personen als Chinesen dürfen, abgesehen von ällen dringender Not, Festnabmen und fonstige Zwangsmaßregeln nur durch Mitglieder des Gemeinderats oder durch nihtfarbige Polizei- beamte oder im Auftrage und in Gegenwart ron sol{en vorgenommen

werden. S 33

Wird in der Niederlassung jemand bei Verübung einer ftrafbaren Handlung auf frisGer Tat betroffen oder verfolgt, so hat ibn, sofern er niht einer bewaffneten Macht angehört und sich in entsprechender Uniform befindet, die Gerneindepolizei auch ohne rihterliten Befebl vorläufig festzunehmen, wenn er der Flut verdächtig ist oder seine Periönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann

binesen können, au abgesehzn bon den Fällen des Abs. 1, vor- läufiz festgenommen werden, wenn die Interessen der Strafrehtspflege oder der ¿fentlihen Ordnung es erfordern.

I 94. 5

Di- na § 33 vorläufiz Festzenommenen find mit Ausnahme der DPREEE dem Konful sofort zur weiteren Veranlaffung vor- zuführen.

Festgenommenz Chinesen find im Polizeigewahrsam zu Halten, bis der Konsul über fie verfügt hat. Derartige Festnahmen find dem Konsul spätestens in den Geschäftsstunden des nächsten Vormittags zu

melden. & 35.

orläufige Festnahmen in anderen als den im § 33 bezeihneten Fällen sowie Autlieferungen an fremde Behörden oder Vorführungen vor solchz dürfen von der Gemeindepolijei nur mit Einwilligung des Konsuls bewirkt werden. j E: Giroaige Versuche, die Festnahme eines von den chinefischen Be- hörden verfolgten Ghinesen ohne Genehmigung des Konsuls herbei- ¡uführen, find nötigenfalls mit Y 2B MhvitiéL

Der Gemeinderat ist verpflichtet, dem Konsul oder den sonst zu- ständigen Konsulatsbeamten in der Niederlaffung bei Verhaftungen, vorläufizen Festnahmen, Auslieferungen oder Vorführungen sowie zu polizeilichen 2weckzn die erforderlihz Unterstügung durch die Semeinde- polijei zu Leitten. Auch is der Konsul oder der Korfulatsbeamte be- fuat, in folhen Fällen die Unterstüßung der Gemeindepolizei unmittelbar in Anspruch zu nehmen.

Sechster Abschnitt. Aufsicht. & 37.

Gegen die Besczlüfse der Gemeindeversammlung kann der Konsul bei dem deutshen Gesandten in Peking Einspruch einlegen. Die Absendung des EinspruŸ3 muß innerhalb einer Frist von zehn Tagen, die mit dem auf die Beshlußfassung folgendza Tage beginnt, von dem Konsul bewirkt uad dem Gzmeinderate schriftlich mitgeteilt werden. Der Gesandte hat vor der Eatscheidung über den Einspruch den Gemeinderat zu hören. L 1

Bor Ablauf der im Abs. 1 erwähnten Frist dürfen die Beschlüsse der Semeindeversammlung niht au2g-führt werden, es sei denn, daß der Konsul dazu sHrittlih seine S-nehmigung erteilt. Beschlüsse, Zegen diz der Konsul Einsprach erhoben hat, treten in Kraft, wenn der Sinspruh von dzm Konsul zurückgenommen oder von dem Ge- sandten verworfen wird. d

Gegza die Beschlüsse des Semeinderats, die nit die laufende, auf dea BeshlüJen der Semeindeversammlung beruhznde Verwaltung beirefen, fann der Konsul aus Scünzen des öffentlihen Wohles bei dem Gesandten Ginspruh einlegen. Zu diesen Beschlüssen gehören intbesondere die für die Anlagen, Anstalten und Einrichtungen der Semeinde erlassznen allgemeinen Anordnungen, die Ausführungs- bestimmungen zu den Polizeiverorbnungen, die Genehmigung von An-

esinabme auf dem Gebiete der Niederlassung '

Tagen und Gewerbebetrieben sowie die Anstellung von G beamten. Beschlüsse dieser Art sind dem Konsul vom Gemei \chriftlich mitzuteilen. E Gemeinden

Auf das Einspruchsverfahren finden die Vorschriften des 8 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Cinspru&z;= mit dem auf die Mitteilung des Beschlusses folgenden Tage bz i

8 39. ° i:

Gegen die Beshlüsse, Bescheide und fonstigen Anordnu Gemeinderats, welche die vid ag der Anlagen, Anstalt d Einri@tungen der Gemeinde, die Veranlagung und Erbebun Gemeindeabgaben sowie die laufende Polizeiverwaltung betreffen, ? jeder Beteiligte bei dem Konsul Beschwerde einlegen. Der Kou BOe vor der Entscheidung über die Beschwerde die Beteiligten 5

ren. *

Die Entscheidung des Konsuls ist endgültig, wenn er di {werde zurückweist. Andernfalls kann der Gemeinderat ut N Beteiligte gegen die Entscheidung bei dem Gesandten Einspru§ eix, legen. Der Gesandte hat vor der Ents”eidung über den Einspraz die Beteiligten zu Eören.

Die Beschwerde fowie der Einspruch sind, soweit nit in dizia Gemeindeordnung ein anderes bestimmt ist, an eine Frift nit ; bunden. Sie haben keine aufshiebende Wirkung, es ei denn, dai d Konszal oder der Gesandte ein anderes bestimmt. 5

Die Beschwerde gegen die Veranlagung zu den Gemeindeabzzt, sowie der Einspruch gegen eine solche Beshwerde find innerkalb tizn Frift von zwei Monaten einzulegen, die mit dem auf die Mitteiluz: F Ra oder die Entscheidung des Konsuls folgenden Tay

n i

8 40.

Auf die Bescheide des Gemeinderats wegen Genehmigu Anlagen und Gerwerbebetrieben finden die Sa L 5A über das Beshwerdeverfahren mit lolgeaden Mafßgaben Anwendun,

Der Bescheid ist sowobl dem nternehmer wie dem Wide, sprechenden {riftli mitzuteilen.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von ¿ehn Tagen tin ulte die mit dem auf die Mitteilung des Bescheids folgenden Tay

ginnt.

Vor Ablauf der im At. 3 erwähnten Frift sowie vor E ledigung des Beshwerdeverfahrens darf die Anlage nicht errichtet ur) das Gewerbe nit betrieben werden.

Siebenter Abschnitt. Uebergang8- und Se Loe N M AKRgen.

Diese Gemeindeordnung tritt am 1. April 1906 in Kraft.

In der ersten Woche des April 1906 wird durch den Konsul tz Gemeindeversammlung berufen, die über die Art und Höhe der zu p hebenden Gemeindeabgaben beschließt, den Gemeindebaushalt für dz laufende Jahr fesisielt und den Gemeinderat für die Zeit bis ¡u 1. März 1907 wählt.

In dieser Gemeindeversammlung gewährt das Eigenium a Grundstücken in der Niederlassung

1) von mindestens 3 Mow 1 Stimme,

ä Ï 6 2 Stimmen,

D s B 15 a 15

4) r y 30 e 4 1 und so fort jeder Mebrbesiß von mindestens 15 Mow eine wein Stimme, so jedo, daß kein Gemeindemitglied mehr als 12 Stinza führen darf.

8 42.

Der Deutschen Niederlafsungs-Geselshaft in Tientsin sul solange sie Eigentümerin von mindestens einem Viertel des bebauurs fäbigen Niederlafung8areals ist, das Recht zu, eines der deutiia Mitglieder des Gemeinderats zu ernennen. Bis dahin werden t der Eme indeveriaam ns nur vier Mitglieder des Gemeinden gewa |

§8 43. Konsul im Sinne dieser Gemeindeord ift auch der für ü ser ndeordnung i au e A

8 44. j

Aenderungen dieser Gemeindeorduung können nur in einer meindeversammlung, in der mehr als die Hälfte der vorbande Stimmen vertreten ist, und zwar nur mit zwei Drittel der Stim beschlofsen werden.

Die Aenderungen bedürfen der Genehmigung des Reichska Soweit es \ich um die der Niederlassun 8gemeinde zustehenden ® fugnisse des öffentlihen Rehts handelt, ist außerdem die Zustim des Bundesrats erforderlich. i

Die Anordnuna über die erfolgten Aenderungen wird vom Reif kanzler erlaffen.

Berlin, den 9. Dezember 1905.

Der Reichskanzler. Fürst von Bülow.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 10 des Gesezes, betreffend die eletir2? Mage nenen vom 1. Juni 1898 (Reichsgeseßbl. S. 905), 2 die folgenden Systeme von Elektrizitätszählttt zur Beglaubigung durch die Elektrishen Pr? ämter im Deutschen Reih zugelassen und ihnen beigeseßten Systemzeichen zuerteilt worden: i

S Induktionszähler für einphasigen Wecselfr® 17 orm KJ und für Drehstrom mit gleichbelas weigen, Form DM und DO; C5 1duftionszähler für Drehstrom, Form D], 18] beide her estellt von der Allgemeinen Elektri Gesells ct in Berlin.

Beschreibungen der beiden Systeme werden in der S?) technischen Zeitschrift bekannt gemaht, von deren Ver (I. Springer in Berlin N., Monbijouplaß 3) SonderabdrÆ

ezogen werden können.

Charlottenburg, den 11. Januar 1906. a

Der Präsident der Physikalish-Technishen Reichsansta:- E. Warburg.

+

Mit den nähsten Seeschifferprüfungen für g!? ahrt wird in Stettin am 2. März, in Danz13 0. März d. J. begonnen werden. Mit leßterer

Seesteuermannsprüfung verbunden werden.

Königreih Preufeu.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst ger

den Landgerichtsrat Dr. jur. Wex in Neuwied f Oberlandesgerihtsrat in Frankfurt a. M. und ge

die Oberlehrer Adolf Müller in Altona und A! Kuhlmann in Elberfeld - Barmen zu Maschinenbau! direftoren zu ernennen sowie s

dem Gymnasialdirektor Dr. Richard Arnoldt in #= den Charafier als Geheimer Regierungsrat zu verl

Auf den Bericht vom 8. Januar d. J. will ih der Ge- meinde Dillingen im Kreise Saarlouis auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (G.-S. S. 221) das Recht verlethen, das zum Neubau eines Rathauses erforderliche, auf dem anbei zurückfolgenden Lageplane von der hellroten Linie A BCD umgrenzte Grundeigentum im Wege der Ent- eignung zu erwerben.

Berlin, den 15. Januar 1906.

Wilhelm R. von Bethmann-Hollweg.

An den Minister des Innern.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenheiten.

Der bisherige Pastor in Georgmarienhütte bei Osnabrück Dr. Nicolaus Hilling ist zum ea Professor in der faiholish-theologischen Fakultät der Universität zu Bonn ernannt worden. : /

Am Schullehrerseminar zu Alfeld ist der Predigtamts- fandidat Liz. Dr. von Hofe als ordentliher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Den Maschinenbauschuldirektoren Adolf Müller und Albert Had sind die Stellen des Direktors der höheren Maf inenbaushule in Altona und des Direktors der vereinigten Maschinenbauschulen in Elberfeld-Barmen über-

tragen worden.

Justizministerium.

Die Rechtsanwälte Justizrat Reihmann und Boas in Beuthen O.-S. sind zu Notaren für den Bezirk des Oberlandes- gerichts O mit Anweisung ihres Amtssizes in Beuthen O.-S., un 5

der Rechtsanwalt Wünscher in Teuchern ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerihts Naumburg a. S., mit

Anweisung seines Amtssizes in Teuchern, ernannt worden.

In der Fünften Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ift eine Bekanntmachung des Herzoglih braunschweigi ch-lüneburgishen Staatsministeriums vom 22. Januar 1906, betreffend eine Anleihe der Aktiengesellshaft „Halberstadt - Blankenburger Eisenbahn-Gesellshaft“ zu Blankenburg am Harz,

veröffentlicht.

Nichkamlkliches. Deutsches Rei.

Preußen. Berlin, 25. Januar.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu ciner Plenar- fizung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Be und Verkehr und für Justizwesen und der Ausschuß für Justiz- wesen Sißungen.

Der Geheime Regierungsrat von Shwichow in Schleswig ist der Königlichen Regierung in Stettin und. der Negierungsrat Dr. Francke in Wiesbaden der Königlichen Regierung in Schleswig zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden. 20 :

Dem Regierungsassessor Dr. von Wülfing in Stettin ist die kommissarishe Verwaltung des Landratsamts im Kreije Ruhrort, Regierungsbezirk Düsseldorf, Übertragen worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Fürst Bismarck“ mit dem Chef des Kreuzergeshwaders am 22. Januar in Batavia E und geht am 29. Januar von dort nah Soerabaya (auf Java) in See.

Sachsen.

Seine Majestät der König hat nah einer Meldun des „W. T. B.“ den Staatsminister von Mebsch bis au weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Ministeriums des Königlichen Hauses betraut.

Württemberg.

Die Kammer der Abgeordnetcn begánn gestern die Beratung der Verfassu A A

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Mtinisterpräsident von Breitling im Laufe der Debatte, daß die Regierung dem Antrage der Kommission, den vorgeschlagenen 75 durch das allgemeine Wahlreht zu wählenden Abgeordneten noch 17 nah dem Proporz zu wählende Abgeordnete hinzuzufügen, nicht zustimme. Schließlich wurden 63 Oberamtsbezirk8abgeordnete, 6 Abgeordnete für Stuttgart und je 1 Abgeordneter für die Städte Tübingen, Ludwigsburg, Ell- wangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen genehmigt.

Hamburg.

“Jn der gestrigen Sißzung der Bürgerschaft kamen bei der fortzFsetten Beratung der Wahlvorlage auch die Vorfälle vom 17. d. M. zur Sprache.

Vom Senatstische wurde, „W. T. B.* zufolge, unter lebhaftem Beifall des Hauses betont, daß allein diejenigen Männer die volle Verantwortung treffe, welche die sozialdemokrat hen Massen nach der Umgebung des Rathauses geführt haben, woraus dann d agens- werten Krawalle am Schoppenstehl entstanden seien. Die Massen-

ndgebungen der Fontrattbrüdhig gewordenen Arbeiter am Rathaufe seien geradezu eine Beleidigung der Mitglieder der Bürgerschaft ge: wesen, Dem umsihhtigen und energis Eingreifen der Polizei gebühre der Dank der gesamten Bevölkerung Hamburgs.

Bei der Bürgerschaft ist, wie ferner gemeldet wird, folgender, von 39 Mitgliedern unterzeihneter Antrag ein- gegangen :

In der Naht vom 17. zum 18. Januar sind bei dem Volks3- auflauf am Fishmarkt und den umliegenden Straßen, besonders am Soppensteh], Plünderungen von Läden und Verleßungen von Privat- eigentum gänzli unbeteiligter Personen in frevelhafter Weise verübt

worden. Die Bürgerschaft erjucht den Senat, in Anbetracht der

Ursachen und der Begleitumstände den Beteiligten nah Untersuung..

und Feststellung des Schadens Ersay aus Staatsmitteln zu gewähren,

Deutsche Kolonien.

Der Kaiserlihe Gouverneur von Deutsch-O stafrika

Graf von Gögzen berichtet, „W. T. B.“ zufolge, aus Dares- am: ete:

fas Der Hauptmann Nigmann meldet den Ueberfall einer Ab- teilung des Likinindapostens aus dem Hinterhalt. Ein Effendi und 11 Atkari fielen, tapfer kämpfend. Nach Eintreffen von Hilfe unter dem Oberleutnant von Krieg floh der Feind nah der Ulanga-Ebene zurück. Die Kolonne Wangenheim und Grawert marsciert, da Ulanga und Luwegu unpassierbar sind, auf passierbarem Uebergang über den Ruaba zwischen Kilossa und Iringa. Die Unter- werfung des Kilwa-Bezirks schreitet gut fort.

Aus Windhuk in Deutsh-Südwestafrika wird ge- meldet: . Z

Reiter Ludwig Schleich, geboren am 24. 1. 1884 zu Horst, früher im Infanterieregiment Nr. 147, ist am 20. Ja- nuar bei der Signalstation Alurisfontein gefallen, Reiter Fohann Marek, geboren am 16. 5. 1883 ¡u Wyssoka, früher im Füsllierregitnent Nr. 38, am 20. Januar im Lazarett zu MWarmbad an Typhus gestorben, Reiter Wilhelm Link, geboren am 12. 7. 1883 zu Defsow, früher im 3. Gardefeldartillerie- regiment, am 16. Januar beim Baden im Fislfluß bei Ganikobis ertrunfen. Reiter Kurt Smidt, geboren am 3. 8. 1882 zu Königsberg, früher im Infanterieregiment Nr. 43, ist am 17. Januar bei Gurumanas schwer verwundet worden (Fleishschuß in Rüden und reten Oberatm).

Oesterreich-Ungarn.

Der Versuch des Ministerpräsidenten Freiherrn von Gautsch, das Kabineit dur Heranziehung Dr. von Der- shattas und Dr. Pacaks als Minister ohne Portefeuille u ergänzen, muß, der „Neuen Freien Presse“ zufolge, als ge- sheitert betrahtet werden, da die Tschechen Bedingungen fur den Eintritt Pacaks stellen, die im Hinblick auf den Wider- stand dec Deutschen nit erfüllt werden können. Wie das ge- nannte Blatt ferner meldet, hat der Graf Julius Undrajsfy gestern eine Berufung zum Kaiser erhalten.

Frankreich.

Die französische Regierung hat auf diplomatischem Wege der \chweizerishen Regierung die für beide Re- gierungen beñichenba Notwendigkeit vorgestellt, die Frage der Zugangswege zum Simplon fo bald als möglich einer befriedigenden Lötung zuzuführen. ; /

Die Deputierten kammer nahm gestern den Artikel TIT des Arbeiterversiherungsgesezes an, der die Beschaffung der Geldmittel für die Pensionierung behandelt, und eßte dann die Beratung des Budgets des Jnnern fort.

Nach dem Bericht des „W. T. B.* verlangte Tivrier (Soz.) die StreiGung des Kredits für die geheimen Fonds. Der Minister- präsident Rouvier forderte die Bewilligung diefes Kredits, die stets ein Vertrauengvotum bedeutet habe. Wenn die Regierung nicht das Nertrauen der Kammer besitze, würde sie zurüctreten. Der Kredit wurde hierauf mit 341 gegen 138 Stimmen bewilligt.

Nufßland.

Durch den FaterGer Ukas vom 24. Dezember vorigen Zahres, betreffend Abänderung des Wahlgeseßes, war eine Frist von: 3 Wochen zur Eintragung aller wahl- berehtigten Personen gegeben worden. Da diese Frist sih als E genügend erwiesen hat, ist, wie die „St. VMeteräburger Telegraphenagentur“ meldet, vom Kaiser befohlen worden, diese bis zum 14. Februar zu verlängern.

Der Ministerrat hat sih gestern über die Zugehörig- keit vonRegierungsbeamten zu politishen Parteien folgendermaßen ausgesprochen:

Beamten steht es frei, nah ihrer Ueberzeugung jeder beliebigen politischen un anzugehören, mit Ausnahme der Umsfturz- parteien. a ibre erste Pflicht darin bestebt, ihr Amt ge- wissenhaft zu verseßen, darf ihre politishe Tätigkeit in keiner Weise sie an der Erfüllung dieser Hauptpfliht hindern. Leiter von unabhängigzn lokalen oder zentralen Verroaltungtzweigen, denen die Begutachtung der Leistungen von Subalternbeamten und die Ent- \{eidung über die auf Grund vorstehenden Prinzips statthafte Anteil- nahme des Verwaltungépersonals an der Tätigkeit in politischen Parteien obliegt, dürfen die Stellung von Führern, Veriretern oder

itgliedern von Burzaus oder Komitees nit bekleiden.

Nachrichten aus Livland zufolge hat ein Teil der dortigen Bevölkerung, eingeshüchtert durch das energische Vorgehen der Truppen, die Waffen niedergelegt und die Führer ausgeliefert, ein anderer Teil der Bevölkerung ift in die Wälder geflüchtet. Am 22. Januar wurden in Fellin 45 im fkriegs- gerichtlihen Verfahren zum Tode verurteilte Personen erschossen. Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ aus Mitau meldet, überschritten gestern Aufständishe aus Livland die Düna und gelangten nah Toms dorf, wo sie die Kasse der Verwaltung beraubten, die amtlihen Schriftstüke verbrannten und Bilder des Kaisers, die sie vorfanden, zerrissen.

Spanien.

In der E Sizung der Marokko-Konferenz verlas, wie „W. T. B.“ berichtet, der Vorsißende, Herzog von Almodóvar das Antworttelegramm des Königs Alfons auf die ihm zu seinem Namenstage von der Konferenz gesandte Glückwunschdepeshe. Hierauf wurde die französische Vebersezung der bereits kurz gemeldeten Ansprache des Ver- treters ‘Marokkos Mohammed el Mokri verlesen, der nachz diesem authentishen Text unter anderem sagte:

„Es erschien dem Sultan nüßlich, seine Ratgeber und Notabeln zu befragen, ob es rätlih sei, die Meinung der Mächte einzuholen über die geplanten Reformen und über die Wege zur Beschaffung der nôtigen Mittel zu ihrer Durhführung innerhalb der Grenzen der Unabhängigkeit Marokkos, der religiösen Geseße und der cin- heimishen Sitten. Nahdem Spanien Algeciras für die Konferenz zur Verfügung der Mächte gestellt hat, rechnxen die marokkanischen Delegierten auf die Unterstüßung und die Nat- {läge der Mächte zur Beratung der besten Reformen, die, nachdem fie einstimmig angenommen worden sind, zur Anwendung gelangen werden. Nah der Meinung Seiner S@erifischen Majestät wird es namentlich angezeigt scin, die folgenden Fragen zu prüfen: 1) die Frage der Organisation der Polizeimaht in den haupt- sáchlichen Mittelpunkten, von wo sie allmäßlich nah den übrigen Teilen des MNeiches auszudehnen wäre, 2) die rage der Verbesserung der Finanzen und der Unterdrückung des Shmuggels im allgemeinen sowie des Verbots der Einfuhr von Kuiegês und Iagdwaffen ohne Erlaubnis der \erifischen Regierung, 3) die Frage des Kurses des marokkanishen Geldes, 4) bie

rhebung der von Marokkanern und Schußbefohlenen ¿zu enicich- tenden landwirtschaftlihen Abgaben, 5) die Schaffung neuer Hilfs- uellen und einer Bank, 6) die Durchführung der Artikel des Madrider Vertrages von 1880, 7) die Leitung der öffentlichen Arbeiten zur Verbesserung der Verhältnisse in den Häfen uud andertwo.“

Alsdann ließ der Präsident die von der dazu ein- gesezten Sonderkommission ausgearbeitete neue Fassung der fünf ersten Artikel des Entwurfs eines Reglements zur Unterdrückung des Waffenschmuggels verlesen, dessen Annahme im Prinzip durch die Konferenz erfolgt ist. Die Konferenz nahm die vörgeschlagene neue Fassung an und ging zur Beratung der anderen Artikel des Neglementsentwurfs über, die sie mit verschiedenen Abänderungen ebenfalls an- nahm. Der Herzog von Almodóvar crsuchte darauf die marofkkanishen Delegierten, unverzüglich an den Sultan zu schreiben, er möge das Reglement über die Unterdrückung des Waffenshmuggels seinerseits annehmen.

Belgien.

Das Abgeordnetenhaus kat gestern die Antwerpener

Kreditvorlage mit 82 gegen 77 Stimmen angenomtmen. Türkei.

Die von bulgarischer Seite angestrebie und von türkischer Seite zugesagte Revision der türkish- bulgarischen Handelskonvention vom Jahre 1890 ist wegen der bul- garis-serbishen Zollunion fallen gelassen worden. Von türkischer Seite ist, wie das „Wiener Telegr.-Korresponderz- bureau“ meldet, erklärt worden, daß, falls leßtere zustande komme, bei Handelsverkehr aus Bulgarien nach der Türkei Ursprungszeugnisse geliefert werden müßten.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat der italienishe Generalkonsul in Kanea für die Familie eines für;lih, bei Ruhestörengen anläßlich der Wahlen er- mordeten italienishen Soldaten eine Entschädigung und Be- strafung der Schuldigen sowie eine amtlihe Kundgabe des Bedauerns über den Vorfall gefordert. Da die kretische Regierung die Entshädigung nicht bewilligt hat, hat der italienishe Generalkonsul auf Befehl seiner Regierung die Zolleinnahmen im Bereiche der italienischen Sphäre mit Beschlag belegen lassen.

Bulgarien.

Nach wiederholten fruchtlosen mündlichen Versuchen über- reichte der türkishe Kommissar in Sofia Sadik Pascha der buigarishen Negierung eine Note der Pforte, in der unter Hinweis auf das im Jahre 1904 abgeschlossene türkish-bu!garische Abkommen das Befremden darüber ausgedrückt wird, daß die buigarische Regiernng den Unionsvertrag mit Serbien ohne vorherige Verständigung der Pforte abgeschlossen hat. Die bulgarische Regierung hat sich, nah einer Depesche des „Wiener Telegr. Korrespondenzbureaus“, enishlossen, die Note unbeantwortet zu lassen.

Bei Besprechung der Zollunion führt das Regierung3- organ „Nov Vek“ aus: Oesterreich habe bisher der wirtschaft- lien Entwicklung Serbiens im Wege gestanden. Ein Zoll- krieg werde Serbien freimahen und der Entwicklung zu- rgtt: Ein Zurückweichen der serbischen Regierung in er Unionsfrage könnte für Serbien s{chwere Folgen haben, könnte das Königreih als Staatseinheit kompro- mittieren, wäre ein Treubruch- gegenüber Bulgarien und müßte das Vertrauen des Auslandes zu Serbien untergraben. Nur durch starres Fesihalten an den übernommenen Pflichten der Union könne sih Serbien vor Europa rehabilitieren. Von der Energie Serbiens hänge es ab, ob die Verbrüderungsidee beider Völker erhalten bleibe. Die serbishe Regierung würde das fkleinmütige Fallenlassen der Zollunion \{chwer ver- antworten können.

Amerika.

Die au ld 1 und demokratishen Mitglieder der Kommission des Repräsentantenhauses der Ver- einigten Staaten für den zwischenstaatlihen und aus- ländishen Handel haben gestern, nah einer Depesche des „W. T. B.“ aus Washington, das fogenannte Hepburn- Eisenbahntarifgeseß einstimmig angenommen, das einen gerehten, angemessenen und ziemlich einträglihen Say vorficht, der als Minimalsaß gelten foll.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißzung des Neichs- tags, der Bericht über die gestrige Sißung des Herren- hauses und der Shlußbericht über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.

Die heutige (28.) Sißung des Reichstages, der der Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern, Dr. Graf von Posadowsky-Wehner, der Staatssekretär des Reichs- justizamtes Dr. Nieberding und der Staatssekretär des Reichs- shagzamtes Freiherr von Stengel beiwohnten, wurde um 1 Uhr 20 Minuten vom Präsidenten Grafen von Ballestrem eröffnet.

Auf Grund eines \{leunigen, ohne Diskussion an- genommenen Antrages der sozialdemekratishen Abgg. Albrecht und Genossen beshloß das Haus, den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß das gegen den Abg. Legien bei dem Berliner Amtsgericht 11 s{webende Privatklageverfahren des Bau- unternehmers de Caneva in Zschopau für die Dauer der Session eingestellt werde.

Jn der dritten Beratung des Gesehentwurfs wegen Ab- änderung des Geseßes, betreffend die Statistik des Waren- verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Aus- lande, erklärte auf eine Anfrage des Abg. Osel (Zentr.) der

Unterstaatésekretär Wermuth, daß es hinfichtlih der Anmeldung der als Ausstellungsgüter eingehenden Kunstgegenstände, Bilbhauer- arbciten, Gemälde usw. bei den Bestimmungen des Zolltarifgesezes verbleibt, während die statistishe Gebühr nacirägli zu erlegen ist, wenn die betreffenden Gegenstände nah Schluß der Ausstellung in den freien Verkehr übergehen. ¿

Abg. Ofel (Zentr.): Was der Unterstaatssekretär eben gesagt hat, hôrt si ja sehr {ön an, aber stellen Sie si vor, daß bei einer solhen Ausstellung 5000 Bilder hereinkommen und daß davon 400 verzollt werden, während die übrigen 4600 unter ständiger Kontrolle gehalten werden, damit man nahweisen kann, daß sie auch wieder binausgehen und insofern der Gebühr nit unterliegen. Es wäre vorzuziehen, lieber die statistishe Gebühr für die Oelgemälde zu erhebcn, gleichgültig, ob sie wieder hinausgehen oder nicht.

Unterstaatt sekretär Wermuth: glaube, daß der Vorredner die Tragweite diejer Sache doch übershäpt. Eine Ueberwachung wegen der statistishen Gebühr findet in keiner Welse statt, überwacht wird nur die aanze Ausstellung wegen des Zollinteresses, das cit gering ist. Es handelt sich im übrigen nur um eine Detailfrage, die sich vielleicht dem Vorredner besonders aufgedrängt hat, die aber

im allgemeinen kaum erheblih ist.