1861 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vorliegenden ständishen Wahlreform-Anträge ausgeseßt blei- | der ehrenwerthe Juterpellant vorausgeseßt zu ha i iesen ben cou. Zuleßt wurde eine Petition um Ausdehnung C eT, Umständen wird - Haus vermuthlich wohi rgb pat Se mde fartenerfheilungsbefugniß der Regierung zur Erwägung Lord gegen die Geschäftsordnung verstoßen hat. Lord J. Rus\ell: Da. ein zu übergeben beschloffen, Sonder - Auss{huß dieses Hauses mit gewissen, wie mix scheint, sehr be- Gürttemberg. Stuttgart, 20, Februar. Der , Staats- Ste MeTEDios Rathschlägen hervorgetreten war, so ließ sich wohl an- Anz, f. Württemb,“ bringt eine Königliche Verordnung, betreffend nehmen, daß es meine Pflicht gewesen wäre, ihnen gemäß zu handeln und [ L s E Schritte zu ihrer Ausführung zu thun. Jch wagte es daher, dem Haus die Aufhebung E Durchgang8- Abgaben und der ihre auseinanderzuseßen, weshalb ich es nicht füx rathsam erachtete feithe Stelle vertretenden Ausfuhrzôlle. Maßregeln zu ergreifen. Jch will mich in keine weiteren Erörterungen Belgien. Brüssel, 19, Februar. Die heftige Polemik | einlassen, sondern nur noch bemerken, daß ih die Frage als eine solehe

der Journale über die antwerpener Festungsbauten hat

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lihè Vorbildung zu gewähren, erreiht werden kann, und zugleich dafür zu sorgen, daß die mit der absolvirten Terktia gewonnene Scbulbildung einen zum Eintritt in einen ‘prektishen Beruf der mittleren bürgérlichen Kreise befähigenden Abschluß erlange. Dabei ift aber auch nicht außer Betracht zu lassen, daß bei der von dem Magistrat beabsichtigten Einrichtung weder eine Garantie geboten } ist, noch gefordert werden kann, daß die betreffenden in die unteren

Klassen einer Realschule eintretenden Knaben auch wirflich die Tertia - absolviren. Dieselben werden vielmehr in der Tar die

Der bisherige Kreisrichter Kutscher ist zum Recht3anwalt bei dem Kreisgeriht in Stolp und zugleih zum Notar im Depar- tement des Appellationsgerichts zu Cöslin, mit Anweisung seines Wohnsißes in Stolp, ernannt worden.

Ober-Nechnungskammer. betrachte, welche unsere ganze Macht zur See berührt, ‘und daß ein Minister

der Krone sih nur mit der größten. Vorsicht dazu: entschließen darf, einen

Realschule so lange besuchen, niht bis sie ein bestimmtes Klassen- ziel, sondern ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben, welches nah den obwaltenden Verhältnissen den Uebertritt in das praktische. Leben bedingt. :

Austritt aus der Quarta oder vor Absolvirung der Tertia erfol- gen, so wäre der vorausgeseßte Abschluß der Bildung jedenfalls nicht erreicht. 3 :

Auf dem von dem Magistrate beabsichtigten Wege würde es abdér auch den betreffenden Kreisen der dortigen Bürgerschaft nicht erleichtert, ihren Kindern die erforderliche Bildung zu verschaffen, sondern die Erreichung dieses Zieles würde ihnen erschwert werden. In den Realklassen des Gymnasiums wird nämlich ein erheblich döheres Schulgeld gezablt, als in der Bürgerschule, wozu noch fommt, daß nah der Angabe des Magistrats beabsichtigt wird, für das Gymnasium eine eigene Vorschule zu gründen, so daß die betreffenden Eltern wenigstens indirekt genöthigt sein würden, auch für die Vorbereitung ihrer Kinder auf den Eintritt in die Real- flassen erheblid höhere Kosten zu verwenden. Würde bei Ausfüh- rung der- Vörshläge des Magistrats künftig in N, nur noch Ele- mentarshule und das Gymnasium mit seinen Realklassen für das Bildungsbedürfniß der Jugend sorgen, so würde ein großer Theil der lehteren lediglih aus dem Grunde einer über die Grenzen der Elementarshule hinausgehenden Bildung verlustig werden, weil ihr nah Aufbébung dèr mittleren Bürgerschule die Erlangung derselben aus materiellen Gründen unmöglich geworden wäre. Eine derartige, den gegenwärtigen Zustand wesentlih verschlechternde Einrichtung kann von der Schulverwaltung nicht gebilligt werden.

Die Aufhebung der mittleren Bürgerschule kann aber auch nicht als dem Jnteresse des Gymnasiums und seiner Realklassen entsprechend angesehen werden. Dieselbe wird gegenwärtig von 500- Knaben besucht. Tritt, was ‘der Magistrat vorauszusezen scheint, der größte oder auc nur ein großer Theil derselben in die Real - Klassen des Gymnasiums über, so werden diesen offenbar Elemente zugeführt, welche sie an, der Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe hindern müssen, und welhe nach §. 4 der erwähnten Sculordnung von ihnen fern gehalten werden sollen, “Tritt aber, was zu wünschen is, nicht eine so große Anzahl von Kindern, wie vorausgeseßt wird, aus der Bürgerschule über, so wird, auch ab- gesehen von der zu erwartenden Vermehrung der Bevölkerung die von ‘dem Magistrat projektirte Elementarschule mit vier Klassen zur Aufnahme aller Kinder nicht ausreichen, es werden Paralleltlassen eingerichtet werden müssen, und \{ließlich würde nur erreicht sein, daß an Stelle einer mittleren Bürgerschule eine Elementarschule getreten und damit die Befriedigung des vorhandenen Bildungs- bedúrfnisses beeinträhtizt wäre, ohne daß die Absicht des Magi- strats, durch Verringerung der Klassen wesentlihe Ersparnisse zu erzielen, realisirt würde. :

Hiernach wird sich der Magistrat überzeugen, daß die Auf- hebung der mittleren Bürgerschule und deren Umwandlung in eine Elementarschule nicht genehmigt werden kann, Dagegen wird die Königliche Regierung eine Revifion des Lehrplans der Schule vor- nehmen und denselben überhaupt, namentlich aber, was den bisher úüblihen Unterricht in der Mathematik und in der französischen Spräche betrifft, den jeßigen Verhältnissen entsprechend und mit Rüsiht auf die durch das Gymnafium und seine Real-Klassen a zu befriedigenden Unterrichtsbedürfnisse angemessen um-

estalten.

an Nachdem hiermit das Fortbestehen der genannten Schule ent- schieden ist, fann dieselbe auch nicht länger eines eigenen Reétors entbehren, und hat der Magistrat der hierauf gerichteten Anordnung der Königlichen Regierung Folge zu geben.

Berlin den 14, November 1860.

Der Minister der geistlihen, Unterrichts - und Mediziial- Angelegenheiten. von Bethmanu-Hollweg.

An den Magistrat zu V.

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Justiz: VMinisterium.

Der Rechtsanwalt und Notar Denso zu Warburg ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Minden, mit Anweisung

Sollte, was vielfa der Fall fein wird , dieser -

Der bisherige Regierungs - Sekretariats - Assistent W infel- mann ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator ernannt worden.

Angekommen: Se, Excellenz der General der Kavallerie und fommandirende Genèral des V. Armce-Corps, Graf ‘von Waldersee, von Stockholm.

seines Wohnsizes daselbst verseyt worden.

Berlin , 21. Februar. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Geheimen Regierungs Rath a, D,, derzei- tigen Ober-Inspektor der Nheinschifffahrt, Bitter zu Mannheim, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen Skt. Anuen - Ordens zweiter Klasse; so wie dem der Gesandts4aft in Nom attachirten Lieutenant a, D. Freiherrn v. Vincke zur Anlegung des von des Königs beider Sicilien Majestät ihm verliehenen Nitter-Kreuzes des Censlantini- shen St, Georg-Ordens zu ertheilen.

S ichtanrtliches.

Preußen. Berlin, 21. Februar. Se, Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegsministers General- Lieutenants von Roon und des General - Adjutanten Generals Majors Freiherrn von Manteuffel, so wie die Meldungen des Ge- nerals der Kavallerie Grafen von Waldersee, des Obersten Her- z0gs von Ratibor Durchlaucht und mehrerer anderer Offiziere im Beisein des Kommandanten General - Lieutenants von Alvensleben entgegen und empfingen den Ober-Präsidenten von Wißleben,

Das Herrenhaus lehnte im Verlaufe seiner gestrigen Sißung die von der Königlichen Staatsregierung in dem betreffen- den Gesehentwurf vorgeschlagene Abänderung des §. 11 der Städte-Ordnung für die 6 östlihen Provinzen vom 30, Mai 1853 bei namentlicher Abstimmung mit 72 gegen 40 Stimmen ab und sehte die Berathung über das in Rede stehende Gesek in der heutigen Sizung fort, Hierbei wurden, “nachdem auch die vorgeschlagene Abänderung des §. 33 nicht die Zustim- mung des Hau“es gefunden hatte, die übrigen Paragraphen des Geseßeatwurfs mit geringen, von der Kommission beantragten Aen- derungen angenommen. Hierauf schritt das Haus zur Berathung des Ersten Berichts der Petitions-Fommissfion,

In. dex. PeUtigen (16len) SißUug, des Hauses der Ub geordneten wurden sämmtliche Gegenstände der Tagesordnung (Abänderung mehrerer Vorschriften über- die preußisbe Postporto- Taxe, Wahlangelegenheit, Petitionen) nah den Anträgen der Kom- mission erledigt. Abg. v. Rönne überreichte einen Antrag auf Revision der Fremdenpolizei-Geseßgebung.

Wesel, 18. Februar. Für die Wasserbescbädigten in Holland sind vom hiesizen Comité 1762 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. an den Kommissar des Königs der Niederlande in Gelderland Grafen Limburg-Styrum zu Arnheim zur Vertheilung an ‘die vom Wasserschaden betroffenen Personen übersandt worden. (Nh. und

R. Ztg.)

Sachsen. Dresden, 20, Februar. Das „Dr. Journ,“ veröffentlicht in ‘seinem amtlihen Theile das Geseß, die Auf- hebung der Durhgangs- Abgaben vom 1. März d. J. be- treffend. Die Erste Kammer ist heute den zustimmenden Be- schlüssen der anderen Kammer bezüglich der beiden Königlichen De- frete über die Aufhebung der Durchgangszölle und über die An- fertigung neuer Kassenbillets zum Umtausch defekt gewordener Billets beigetreten. Jn der heutigen Sihung der Zweiten Kammer wurden zuvörderst die beiden leßten Positionen des Militairbudgets erledigt. Sodann beschloß die Kammer in Folge eines Vortrags- der dritten Deputation über den Staud der Wahlreform- Angelegenheit, daß im Hinblick auf eine von der Ne- gierung zugesagte Wahlgeseßvorlage die Berichterstattung Über die

heute in der Repräsentanten - Kammer zu einer Juterpellation des Hrn, Coomans Anlaß gegeben, in deren Beantwortung der Kriegs- Minister Chazal alle von verschiedeuen Seiten gegen sein De- partement ausgestreuten Gerüchte widerlegte, Der General ver- theidigte das in dem erwähnten Festungsbaue befolgte Polygonal- System, versicherte, alle bis jeßt vorgenommenen Detail-Aenderun- gen seien ganz unwefentlicher Natur und bätten außerdem noch Er- sparnisse bezweckt, und gab Über den angeblich von einem auswärtigen General über die Festungsbauten ausgesprochenen Tadel die beru- higendste Erklärung, “Dieser General, so sagte Hr. Chazal, habe in Antwerpen die Museen und Kirchen, keinesweges aber die ¿5estungswerke besucht, die er nur vom Thurme aus geschen, und Úber deren allgemeine Dispositionén er sich im Gegentheil sehr günstig ausgelassen habe. Hr. Coomans und die Kammer zeigten sih durch die Mittheilungen des Kriegs - Ministers durchaus befriedigt. Das Haus ging alSdann zur allgemeinen Debatte des von Hrn. Dumortier eingebrachten Geseßentwurfes über Wieder- herstellung des Legal-Courses der französishen Goldmünzen über,

Grußbritannien und Jrland, London, 19. Februar, Der Prinz- Gemahl ist in der Genesung und machte gestern zum ersten Male einen Spaziergang im Garten des Palastes.

Parlaments - Verhandlungen am 18, Februar. Jm Oherhause zeigt Lord Stratford de Redecliffe an, daß er am fommenden Montag die Verlegung der die syrischen Ereig- nisse betreffenden Korrespondenz beantragen wird.

Jm Unterhause fragt Horsfall den Staatssecretair des Aus- wärtigen, ob die Regierung irgend weiche Schritte gethan habe, um den vom Schifffahrts: Comité in Bezug auf die Nechte der Kriegführenden zur See ertheilten Nathbschlägen- gemäß zu handeln. Lord J. Russell: „Die Negierung hat keine derartigen Schritte gethan, und zwar aus fol- genden Gründen: Jch fand, daß, als die Frage mit der amerikanischen Regiexung diskutirt wurde, Lord Clarendon dem Vorschlage, Privat- Eigenthum zur See während cines Krieges zu respektiren, ungünstig ge- wesen zu sein scheint, Man fam zu keinem endgültigen Beschlusse, feine amtlihe Mittheilung ward gemacht, und die amerikanische Ne- gierung drückte den Wunsch aus, jede den Gegenstand betreffende Communication zu suspendiren, Etwas später las mir Herr Dallas cine Lange Und sr gelMiat abaecfoßte VDebeswe an Herxin Mafon in Paris vor. Jn derselben sagte die amerikanische Negierung, es sei unmöglih, das an Bord "bon Schiffen , die einex dex krieg- führenden Mächte gehörten, befindliche Privatvermögen zu schonen. Doch fügte General Caß hinzu, seines Erachtens sei das Recht der Blo- kade, wie das Vesez der Nationen dasselbe gutheiße, ein großer Miß- brauch ; der einzige Fall, in welchem eine Blokade erlaubt werdea sollte, sei der, wenn eine Festung von einem Landheere belagert werde und man eine Flotte dazu verwende, um fie bon der Seeseite zu blo- kiren ; jeder Versuch aber, den Handel dur . eine Blokade zu unter- brechen, oder Handelshäfen zu blofiren, sei ein Mißbrauch, der eigeut- lich nicht geduldet werden sollte. Dadurch ward natürlich eine noch weitere Frage eröffnet. Meine Antwort auf diese Depesche lautete ein- fach dahin, daß, da der Krieg zu Ende und derx pariser Friede abge- {lossen sei, eine Fortseßung der Erörterung nicht als rathsam erscheine. Der Vorschlag selbst scheint mir von Dex höchsten Bedeutung zu sein. Er läuft in Wahrheit darauf hinaus, daß, wenn von zwei Mächten die eine ein sehr starkes Heer und eine starke Flotte, die andere hingegen ein der Zahl nach schwächeres Heer, aber eine überlegene Flotte hat, leßtere Macht auf alle Vortheile, welche ihre überlegene Flotte ihr ver- leiht, verzichten und gestatten soll, daß der Kampf blos durch Landtruppen entschieden werde. Seine Annahme würde zudem cher die Wirkung haben, Kricge zu verlängern, als sie zu verkürzen, weil cines der Mittel , deren sich eine große Seemacht im Kriege bedienen fann, darin besteht, den Kandel des Gegnexs zu lähmen. Je größer ihre Stärke als Seemacht ist , desto mehr fieht es in ihrer Gewalt, dies zu thun, und desto mehr Wahrscheinlichkeit hat sie für fih, den Krieg zu einem günstigen Ende zu führen. Würde der Vorschlag angenoramen, so wäre jene ganze Macht dahin, welche England bisher so furchtbar zur See gemacht hat. Sodann bemerke ih Detail Schwierigkeiten, die unüber- windlich sein würden. Die Handeléflotte einer kriegführendèn Macht würde gegen die Wegnahme sicher gestellt sein; kein Mensch aber vermag zu sagen, ob nicht eine fich an der Küste zeigende Anzahl von Schiffen, die anschei- uend Kauffahrer sind, zu Kriegszwecken gebraucht und nicht Gegenstände enthalten möge, die —“ Bright weist auf die Geschäftsordnung hin und er- laubt sich die Frage, ob nicht der Redner gegen dieselbe verstoße, indem er sich in Beantwortung einer Junterpellation in eine längere Auseinanderseßung über ein s{wieriges Thema einlasse, wo keinem anderen Mitgliede, das seine Ansichten nicht theile, die Gelegenheit geboten sei, ihm zu antworten. Der Sprecher: Es war stets Brauch, einem Minister bei Beantwortung von Fragen freieren Spielraum zu lassen, als einem Pribatmitgliede. Auch werden ja in der That nur selten Fragen an Privatmitglieder gerichtet. Der edle Lord. hat auseinandergeseßt, weshalb erx nicht fo gehandelt hat, wie

endgültigen Schritt in der Sache zu thun.

20. Februar. (Telegraphisch.) Jn der gestrigen Sihung des Oberhauses vertheidigte der Unter-Staatssecretair des Aus- wärtigen, Lord Wodehouse, gegen die Lords Grcy und Ellen- borough die von der englischen Regierung China gegenüber befolgte Politik und versprach die Vorlegung der betreffenden Schriftstücke.

Jm Unterhause beantragte Hubbard ( Tory) die Ein- sezung eines Sonder-Ausschusses, welcher sih mit der Vertheilung der Einkommen steuer befassen soll, Der Shatkanzkler sprach dagegen; doch legte Hubbard mit 131 gegen 127 Stimmen.

Franfreich, Paris, 20, Februar. Nach Angabe der „Zndépendance“ iff| die europäische Konferenz wegen Syriens gestern 1 Uhr im Hotel der auêwärtigen Angelegen- heiten zur Berathung zusammengetreten.

GFolgendes ist nah dem „Nord“ der Wortlaut der Depesche, welhe Hr. Thouvenel unterm 18. Januar an die Gesandten des Kaisers in Berlin, London, Petersburg, Wien und Konstantinopel gerichtet hat, um denselben von den Wünschen rankreihs in Be- treff Syriens Kenntniß zu geben: f

Mein Herr eal Wir nähern uns der duxch den Vertrag vom D5ten Septembec jür die Dauer der syrishen Expedition bestimmten Endfrist. Mit dem Ausftrage betraut, die gemeinschaftlichen Beschlüsse auszuführen, müssen wir vor Allem die Bedingungen erfüllen , unter denen wir dieses Mandat erhalten haben. Gleichwohl betraten wir aus eben demselben Grunde, bevor wir Syrien räumen, es als unsere Pflicht, die Groß- mächte zu einer gemeinschaftlichen Prüfung zu veranlassen, ob der Ab- marsch des Expeditions-Corps zur ausbedungenen Zeit ohne Gefahr für die Nuhe des Landes vor fich gehen kann, und es schien uns zeitgemäß, auf dieses Faktum Jhre Aufmerksamkeit zu lenken. Die Mäcbte haben in Syrien keinen politischen Zweck vor Augen, und die Negierung des Kaisers hat sich dieser Ansicht vollständig angeschlossen. Sie bezweden cin Werk der Meuschlichkcit. Jst dieses Werk ausgeführt? Die Kabineite kennen, wie wir, den Stand der Dinge und wissen, wie lang- sam die Pacification bis jeßt vor sich gegangen is. Die în Beyrut ein- gefeßte europäische Kommission hatte von Anfang aùn die dringendste Nothwendigkeit ins Auge zu fassen; einerseits Entschädigungen , anderer- seits Bestrafungen zu verlangen. Das war indcssen nur ein Theil ihrer Aufgabe, und niht der wichtigste. Sie mußte noch die Grund- lagen für die neue Einrichtung, die mit der türkischen Negie- rung für die Verwaltung des Berglandes zu vereinbaren war, sammela und den Mächten vorlegen. Diese Arbeit ist gewiß: die unerläßliche Ergänzung aller der anderen im Einverständniß mit der Pforte schon ergrissenen oder noch zu ergreifenden Maßregeln. Man kann sagen, daß, so lange dies nicht fertig, noch nichts gethan ist; denn in dem Zustande der Unordnung, worin sich Alles in Syrien befindet , ist es die Hauptsache, die Bedingungen für die neue Negierung des Libanon festzu- stellen, und. das ist es auch, was die Mächte gewollt haben, Dieser Wunsch ist nicht nux keineswegs erfüllt, sondern die Kommission kommt auc kaum mit den Unterdrückungs- und Entschädigungsfragen in Betreff des Libanon zu Ende; andererseits herrscht noch keine definitive Verstän- digung über die in Damaskus zu erhebende Entschädigung®steuer, und die Pforte bekundet das Verlangen, diese Frage in Konstantinopel lösen zu lassen. Die Umgestaltung der Verwaltung ift allerdings jüngst in bvertrau- lichen Besprehungen angeregt worden. Aber durch andere Sorgen in An- spruch genommen, haben die Beauftragten fich bis jeßt noch nicht in der Lage geseben, offiziell darüber zu verhandeln, und der Zeitpunkt dürfte {wér zu bestimmen sein, wo sie den Mächten das Nesultat ihrer Forschungen würden mittheilen fönnen. Die Ungewißheit selbst, welche diese Verzöge- rungen über die Neorganisation des Libanon obwalten lassen, hält die Bemüther in einem Zustande äußerster Aufregung und die uns zugekom- menen Berichte lassen uns fürchten, daß der Abmarsch unserer Truppen neue Unordnungen zur Folge haben werde, wenn er stattfindet, bevor die nothwendigen Einrichtungen zur Sicherung der Einwohner getroffen worden sind. Bei solchen Betrachtungen werden alle Kabinette begreifen, daß wir großen Werth darauf legen, von unserer Verant- wortlihkeit frei zu werden. Wenn ‘wir einerseits den durch die Konferenz festgeseßten Bestimmungen treu zu bleiben beabsichtigen, wollen wir andererseits ‘uns fkeineéweges vorwerfen lassen, daß wir nicht auf die Gefahr hingewiesen hätten, welche“ wix zu sehen glauben. Wir sind also genöthigt, die Mächte um Mittheilung ihrer Ansicht in dieser Sache zu ersuchen, und behalten uns cinfach vor, die unserige als Unter- zeichner des Vertrages vom 5. September, d. b. mit derselben Berechtigung, wie die anderen Mächte, bei den Berathüngen zu äußern. Wir haben durch die B-charrlichkeit, mit der wir die Arbeiten der Kommiffion vorwärts

gedrängt, bewiesen, wie sehr wir wünschen, Syrien zux festgeseßten Zeit

zu räumen, und noch heute würde es Niemand mit aufrichtigerer Befrie- digung sehen, daß die Verhältnisse uns erlaubten, diesen Wunsch zu der- wirklichen. Wenn die Mächte entscheiden, daß die Dauer der Occupation verlängert werden soll, fo werden wir, die wir es. übernommen, das Ex- peditions-Corps zu stellen, uns obne Zweifel nicht weigern, die Opfer noch weiter“ zu bringen, welche wir auf uns genommen, um dem Sultan mit