1861 / 77 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nahmen waxen- theils nicht» entschieden genug, dem freiwilligen, liberalen Eingreifén déx einzelnen Gutshexren blos vorgeschlagen , theils. waren se cnitschieden nür. in Betkéff gewisser Oertlichkeiten , je“ nah Bédlirfniß. bés sonderer Verhältnisse, oder aber nur Versuche. So erxlitß Kaiser Vlexändex 1. die Verordnung über die freien Ackerbauern. und“ Unser in Gott ruhender Vater Nikolai 1. dié: Verordnung Über dit“. vèt- fli{tetén Bauern. So würden in den westlichsen Göuvernements durch, dié Inventar - Regeln die Zuweisung von Länd“ die Bauer und die Leistungen diesér festgestellt. Doch nur in sehr geringer Ausdehtnitng ge- längtèn die Verördnüngen über die freien Ackérbauer und. die verpflich- têfèn- Baer zu wirkliGéer Anwendung. Solchergestalt“ überzengten Wir Úiis, dié Lage dex Léibeigenen zu verbessern sei ein Uns bon den Vör- fähreñ gêwordenes Verthächthiß, die. Aufgabe, wel{è. boi dek Hand der Vorsehung Uns dürch dea Gäng der. Begebenhèiten zugewitsen. Wik n diése Angelégenheit in Angriff genommen dur eitén Beweis Utiseres

ertraueñs zu dem rüssishen Adel, zu sciner in großartigen Erfäbritit-

èn eéprobtéi Hiïgebung für dén Thron und seiner Berèitwilligkeit, dem Woble des Vaterlandes Opfer zu bringen. Dem Adel selbst überließen Wir, auf sein eigenes Anekbicten, Vorschläge zu eitter, neuen Orbnimg. des bäuerlichen Wesens abzufassen, wobei es seine Aufgabe werdet mußte, dié eigenen Nechté auf die Bauern zu beschtänken und dîé großen Schtvierig- eiten dex Neuügéstaltung zu überwinden, nicht ohne Opfer. an déi eigenen Vortheilèn. Auch hat Unser Vertrauen si gereckchtfertigt. Es“ hät. derx Abél in dên Gouberneñeénts - Comités, durch dié mit dein Veträuen der A Adels-Corporatioti jedes Gouberneménts betrauten Gliedex der: elbén, freitvillig dem Nechte auf diè Pétsönlichkeit der leibeigenen Leute entsagt. Jn diesen Comités find, nach Sammlung nöthiger Auskünfte, Vorschläge verfaßt wordén zu neuer Ordnung: des- Zustandes der in Leibeigens{haft befindlichén Lèute und ihrét Beziehungen zu den Guütsher- ren, Diése Vorschläge, die tbie näch dein Wesen der: Saché. zu erldar?- ten ständ sich als sehr verschiedenartig ergaben, sind in dein Haupt- Cöoiñhité für diése Angelegenheit verglichen, in Uebereinstimmung. und in ein regeltéchtes Ganze gebräht, verbessert und vervollständigt, die in solher Weise abgefaßtén neuen Verordnungen über die gutsherrtlichen Bauer und die Hofsleute demnächst in dem Reichsräthe ge? prüft wördén. Dié Hülfe Göottés añrufend, haben - Wir Uns ents \{losseï, nunmehr diese Sache dex Ausführung zu übergeben. Kraft dex erwähnten neun Verordnungen erbalten die leibeigenen Leute sciner Zeit die vollen Nechte der freien Landbewohner. Die Gutsherren, indem sié das. Eigenthutisrecht an allen. ihnen zugehörenden Ländereien behalten, überlassen für bestimnite Leistungen den Bauern zu fortwährender Nug- nießuig derén Hof - und Gartenländ und überdies, behufs Sicherstellung der Existenz derselben, so wie dex Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen die Stáäatsregierung, die in dén Verordnungen festgestellte Quote an Ater- und ánderét Ländereien. Jm Besiße der Nugnießung des also ihnen zugewiese- nén Landes, find die Bauern verpflichtet, dafür in den Verordnungen fest- gestéllte Leistungen zu Gunsten der Gutsherren zu erfüllen. Jn diesem Uebergangszustände iverden die Bauern als zeikweilig verpflichtete. bezeich-

me Ht E reen So Ote cur, Fr uf ung G'avtfenswnt auézufaufén; doch könen sie mit Zustimmung der Gutéherren auch die Acker- uud anderén Länberéien, die ihnen zu fortwährender Nugß- niéßung zugewiesen, eigenthümlich erwerben. Mit dergestaltiger Erwerbung ciner bestimmten Landquote werden die Bauern aller Verpflichtungen gegen die Gutsherren in Betreff solch ausge- fäuften Landes ledig und treten in den definitiven Zustand freier bäuérliher Eigenthlmér. Dur eiñne. besondere Verordnung über die Hofsleute wird der Uebergangszustand für diese geregelt, ent- spxechend ihren Beschäftigungen und Bedürfnissen ; nach Ablauf einer zwei- jährigen Frist, vom Tage des. Erlasses solcher Verordnung, erhalten sie die bolle Freiheit und zeitweilige Erleichterungen in Betreff öffentlicher Lasten. „In nach diesen Hauptgrundsägzen verfaßten Verordnungen wird -die künf- tige Lage der Bauern und Hofsleute bestimmt, die Ärt der bäuerlichen Gemeindeverwaltung geregelt und werdèéf - ausführlih die den Bauern und Hofsleuten ertheilten Rechte angegeben, so wie die ihnen obliegenden Verpflichtungen gegen die Staats-Regierung, und gegen die Gutsherren. i Obschon diese Berordnungen, sowohl die allge- meinen, als die örtlichen, und die ergänzenden Negeln für einige besón- dere Oertlichkeiten, für die Güter des nur mit sehr geringfügigem Besiz- thume angesessenen Adels und für die Bauern, welche auf gutsherrlichen Fabriken und GewerbsSanlagen arbeiten, nah Möglichkeit den örtlichen wirthschaftlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten: angepaßt worden, so überlassen Wir dennóch, um die gewohnheitlichen Verhältnisse da aufrecht zu erhalten, wo sie. beiden Seiten zum Vortheile gereichen, den Guts- gr, _mit den Bauern nach gegenseitiger freier Uebereinkunft Abmachungen zu tréffen und. Bedingungen in Betreff des den Bauern zuzuweisenden Landes und der dafür von diesen zu übernehmenden Leistungen festzustellen, unter Beobachtung dex zum Schuße der Unver- leßlichkeit olcher Verträge bestimmten Regeln. Weil aber die neue Ordnung, bei nicht zu vermeidender Verwickeltheit der durch dieselbe ge- forderten Veränderungen, A auf einmal geschaffen werden fann, sondern es dazu der Zeit bedarf, beispielsweise Ani weniger als zwei Jahre, fo ist während dieser Zeit, behufs Vermeidung aller Störungen und Sicherung dex öffentlichen ivie der privaten Jnuteressen, die gegenwärtig auf den grund- hertlichen Gütern bestehende Ordnung bis dahin aufrecht zu erhalten, wo le Beendigung der nothwendigen Vorbereitungen die neue Ordiung 2 raft getreten sein wird. Um in gehöriger Regelmäßigkeit zu diesem tre zu gelangen, haben. Wir für gut befunden, anzubefehlen : 1) in je em Gouberhement eine Gouvernements - Behörde für bäuerliche Ange- AeNDEEN zu eröffnen, welcher die oberste Leitung der Angelegenheiten A gutsherrl chen Ländereien Ein Bauergemeinden anver- druga 2) in den Kreisen, um an Stelle und Ort die etwa zur Aus- ali er neuen Verordnungen fih ergebenden Mißverständnisse und *biebat se zu untersuchen, Schiedsrichter zu ernennen, und aus ihnen herclid ch e Zusammenkünfte zu bilden; 3) demnächst auf den grund- en Gütern Gemeindeberwaltungen einzurichten und zu dem Ende,

, Bestäkigung. für jedes. Gut, in Ausführung: zu: bringen,

dem exr Existenz! der und damit der Landbevölkexung ein

bei Belassung der Landgemeinde in ihrem gegenwärtigen ; bolkteichen Gébieten Bezirks-Väi waltungen zu rbffnen, fleiia Ge M (# den dagegen unter einer Bézirks - Verwaltüng zu vereinigen ; 4) füx e Landgemeinde eine Urbärial- Urkunde abzufässen, mit dem rectliciee Bestandé bérgleichen und zu bestätigen, in wekcher Urkünde- 5 aüf Gründlägé der* örtlihen Verordnung anzugeben, séin werden: bis Quote des dèn Bauérn zu: fortlvährender. Nugnießung zuzuweisenden Lan. bes* und das“ Maß dex. auf sié. zu- Gunsten der Gutsherren. fálentee Leistungen, wié für: dás. Lañd, so auch für. andere ihnen. von denselben zugewviésène Vortheile, 5) diese Utbarial-Ukkunden, nach' Maßgabe {62A : allendlih. aber füt allé Güter in einém’ Zeitraume bon zwei Jahren in fat tra

lassen, geréchnet vom Tage, da dieses Manifest erlassen: 6 ; | Ablauf diefer Frist: Baucxrt und in lan “G OD A bötsanr gegen: ihre Gütshèerrein zu

verbarren und A ats A Zti f S ; i 4 l i

{rühèren Léistüñgen zu erfüllen haben; 7) daß die Gütaliereen fe uffe über Nuhe und Ordnung: auf ihren Gütern , mit Befugniß Gericht und: Polizei zu: üben, behalten , bis' die Bezirke eingerichtet- und. die Bezirkô-. gerite eröffnet find. Die unbermeiblichen Schwierigkeiten der. also dra zunehmenden Umgestaltung etwägend,, seßen Wir, Unser Vertrauen ‘vor Allem auf die allgüitiaë Vorsehung, Gottes, die Nußland beschüßt. bit nad aber vértraueti Wir“ auf des Wohlgeborenen Adels hochherzigen Eifer für das allgèetneiñe Beste, wie Wir denn nicht unterlassen“ können, ihm iw Utiserem und dés gesaintnten Vaterlandes Namen die verdiente Anerken« niltig auszusþrechen für seinè uneigénnüßige Handlungsweise. bei Verwirk- lihung Ukférer Pläne, Rußland wird es: nicht vergessen , wie derselbe freiwillig, getrieben“ nux durch Achtung, für Menschenwürde und ri liche Liebe Für deu Nächsteit, dèin nunmehr. aufzuhebenden Leibeigenschasts- Nechté entsagt und den Grund legte zu dex neuen wirtb\{aftlichen: Zus kunfk dér Bauern. Wir. erwarten zweifelsohne, es werde. derselbe in, gleich" edelgesinntér Weisé auch weiter besorgt sein, die neuen Verordnun- gen in guter Ordnung und im Geiste des Friedens und Wohlwollens in Ausführung zu: bringen ,„ und es werde jeder Grundherr in den Grenzen. seines Gebietes Jene große That des gesammten Standes vollbringen, in- auf - für beide Theile vortheilhafte Bedingungen hin die auf seinew Ländereien. angesiedelten Bauern gestaltet! : r La gutes Beispiel giebt: u ie anleitet zu: pünktliher und redlicher Ausführung bér “êtaaidatd ordnungen, Mannigfache Beispiele freigebiger Fürsorge der Guts- herren für das Wohl der Bauern und dankbarer Anerkennung derx. Bauerw für bie wohlthätige Fürsorge der Gutsherren fräftigen Unsere Hoffnung es iverde durch gegenseitige freiwillige Abmachungen der rößere Theil der Schwierigkeiten überwunden werden, die in gewissen Fällen der Antven- dung allgemeiner Regeln auf die vielfach verschiedenen Verhältnisse dex einzelnen Güter unvermeidlih, und auf diese Weise der Uebergang ms dev alten zux neuen Ordnung erleichtert und für die Zukunft as gegenjeitige Vertrauen immer mehr gefestigt werden wié gutes Einvernehmen und ein einmüthiges Bestreben fürs allge- GUtebertc an B die Ausführung. derjenigen Abmachungen zwischen 3A B auern zu erleichtern, durch welche leßtere, neben Hof= A SioM MEA T A und andere Ländereien zum Eigenthum er- \@tiften Bab O laatsregierung, auf Grundlage besonderer Vor- Uebertragung, der auf den Gütern uben Selcnd, ‘u afen und

WRAZRRg Ut enden Schulden. Wir be

R Anme ege Sinn Unseres Volkes, Als bes Gébuen fe O nr en A Aufhebung des Leibeigenschaftsrechts bekannt théllweife Mlbberia uter en nicht auf denselben vorbereiteten Bauern Tebibete Un Velen nisse si gezeigt. So gedachten Manche nur der bs Sing N La as Verpflichtungen. Jedoch ward der gemeine thue Vetstänbuiß, d F erdeugung nicht wankend, daß, wie nach. natür- sitiertei s dur U AOAA ee Segens der Gesellschaft. frei Genießende aud saft bienen c 4 E Verpflichtungen dem Wohle der Gesell ten fin mus L Ob (i ) nach christliher Ordnung Jedermann unter- Wblertdtnis thn: cr hu eit, die Gewalt über ihn haft, und geben. muß É A0 cotdvreet E A L ist, Schoß, dem der Schoß, gebühret, Zoll, dem ret ikie N ; C gen die Furcht gebühret, Ehre, dem die Ehre gebüh- én Recht ti iter le von den Gutsherren den Geseßen gemäß erworbe- Éntschädignng ober frei entzogen werden können, außer bei angemessener dee Did up die Ga LDAE Abtretung; daß es aller Gerechtigkeit zu- Leistung zu tragen. U G LETrMN zu nußen, ohne dafür eine entsprechende ehe Saite Ses Ta so hoffen und erwarten Wir denn, daß die leib- ‘und eti 4 Au sich ihnen eröffnenden neuen Jun fb jene nelle 6d wel pa berstehen und mit Dankbarkeit entgegen- Adedidi fit Gie Es er Wohlgeborne Adel zur Besserung ihrex Lage: Becrünbung des Eige E einsehen, daß, indem sie für si eine sicherere Wirthschaft erhalten Ï 4 e, eine größere Freiheit in Anordnung ihrer tOb r L dhe Wohlthat Í Ur bor der Gesellschaft wie vor fich sel verpflichtet flifäge Beriuban n es neuen Gesezes durch treue, wohlgesinnte uud edt Sa 1 ihnen ertheilten Rechte zu ergänzen. Selbst das vecfebet, Tbatd fie ebst 2 die Menschen nicht in glückliche Zustände zu s Wohlstand [2A nit bemüht sind, unter dem Schutze des Gesetzes: wächst nit Dab arden. Es erwirbt sich Zufriedenheit nur und bung der eigenen Kräft durch unermüdliche Arbeit, vernünftige Verwen- eli ShrIUBE Rebeg 7 und Mittel, strenge Sparsamkeit und überhaupt At&fäleimng ber vorl der Furcht Gottes, Diejenigen, welche mit der bäuerlición Wesens éreitenden Maßnahmen für die neue Ordnung des cid Détraut nb und mit der Einführung selbst in diese Ord- 124 vêriie dus Wen eine besondere Aufmerksamkeit darauf Ld vollenbe aa 6 ies durch regelmäßiges ruhiges Vorgehen L Aufnertfamketz eobachtung auch der passenden Zeit, damit landwirthschaftliche dee Aderbauer nicht von ihren notbwendigen Md a ven Beschäftigungen abgezogen werde. Mögen die auern daher sorgfältig das Land bearbeiten und- die Früchte desselben einernten , um dann aus wohlgefüllter Sheuer die Saat zu entnehmen zur Aussaat auf das ihnen zu fortwährender Nugznießung zugewiesene

Land oder das von ibnen selbst zu freiem Eigerithum erworbene. freuzige“ dich,

‘des dffentlichen-Wohls. Gegeben in St. Petersburg, am 19, ‘des Februar- monaits,

“llergnädigste Manifést über Verleihung der Standesrechte freier Land-

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Be- “rechtgläubiges Volk, und rufe mit Uns den Segen Gottes auf deine freie Arbeit, das Pfand deineés häuslichen Wohlstandes wie im Jähre der Geburt ‘Chrisli Tausend achthundert und tinund- sehzig, ün siebenten aber Unserer Regierung. (Das Original ist von der cigenen Hand ‘Sr. ‘Kaiserlichen Majestät unterzeichnet :) Alexander.

Die amtlichen Blätter- fügen ‘hieran folgendes Mitgetheilt : Am 19. Februar dieses Jahrés 1861 hat der Herr und ‘Kaiser das

bewohner an die gutsherrlichen Bauern zu „unterzeichnen und alle Hierauf bezüglichen Verordnungen und “Regeln zu ‘bestätigen geruht, in“ denn festgestellt werden , sowohl die Ordnung der stufenweisen Erwerbung der Rechte, welche diesen Bauern verxlichen jind, ‘als ihrer Beziehungen zu den Gutsherren, den Eigenthümern . des Grund und Bodens, auf dem die Bauern «angesiedelt nd. Sx. Majestät :hat es gefallen zu befehlen, daß das am 19, Februar Allerhöchst bestätigte Manifest ¡nebst «den ¡an dem- selben Tage bestätigten Verordnungen in der dafür vorgeschriebenen Weise. veröffentliht und überdies allen Gutsbesißern und allen Landgemeinden der auf gutsherrlichen Ländereien angesiedelten Bauern zugestellt werden sollen. Bei dem Umfange der neuen Verordnungen und der ungeheuren Zahl “von “Exemplaren, “die “nöthig “sind, “um überalthin -bverfendet “tver- den zu fönnen, wird das ODrucken derselben, unerachtet aller in dieser Beziehung ergriffenen Maßregeln, wahrscheinlich einige Wochen erfordern. Unterdessen hat Se. Kaiserliche Majestät, da- mit das Allergnädigste Manifest Über Verleihung der .Standesrechte freier Lahndbewöhner an die gutsherrlichen Bauern möglichst s{neU dem Volke bekannt “werde, zu “befehlen ‘geruht, “dässelbe zuerst in -St.- Petersburg und Moskau, ‘am Sonntage, -den ‘5. ‘März, zu veröffentlichen. “Diese Veröffent- Ti{ung #st am béstimmten ‘Tage ‘erfolgt. "Jn ‘llen ‘Kirchen der ‘Residenz ist dem Volke nah Beendigung der Liturgie -das Manifest verlesen worden. Nach Verlesung des Manifestes ward in allen- Kirchen - mit ; Kniebeugung das Dankgebet zu“ Gott -dem Herrn dargebracht für'Wohlergehen-und lan- ges Leben des Herrn -und Kaisers Alexander Nikolajewitsh. Exemplare des Manifestes wurden in alle Häuser gesandt. L i; In derselben Angelegenheit hat der Kaiser nacstebendes Han d schreiben an den Großfürfien Kon stantin "N iko- laj e-wit \ch-erlassen : Ew. Kaiserliche Hoheit! Judem Jch heute „das Manifest über Ver- leihung der ¿Rechte von freien Landbewohnern „an die gutsherrlichen Bauern unterschrieben und die, anfangs in dem unter Jhrem Vorsiß be- standenen Haupt-Comité ‘für die Bauern- Angelegenheit, darauf aber im Reichsrath geprüften allgemeinen und lokalen“ Verordnungen und Regeln für die Bauern und Hofsleute, welche von der Leibeigenschaft- befreit wer- den, bestätigt häbe, wünsche Jch sowohl nach Meiner Herzensneigung als aus Pflicht an diesem für Rußland so’ denkwürdigen Tage, Jhnen “Meine lebhafteste und tiefste Anerkennung für die richtige, « fchnelle (und Meinem Willen -.und-Meinen- Erwartungen entsprechende Beendigung! dieser-wichtigen Staats-Angelegenheit auszudrücken. Seit Jhrer Ernennung am 15. Juli 1857 zum Mitglied des Comités, das für die zu unternehmende Neform gebil- det wurde, haben Sie unausgeseßt den thätigsten Antheil an den Arbeiten desselben genommen und nah Beendigung derselben im Oktober 1860, als die Arbeiten den bei diesem Comité bestehenden Redactions- Kommissionen übergeben wurden, habe Jch, indem Jch das Haupt - Comité zu ciner ge- nauen Prüfung der ihm vorgelegten Projekte berief, aus besonderem Ver- trauen zu Jhnen, Ew. Kaiserliche Hoheit zum Vorsißenden in diesem Co- mité ernannt. Sie haben dieses Vertrauen vollkommen gerechtfertigt. Indem Sie tiefeingehend und sorgfältig alles auf die wichtigen, mannig- faltigen Fragen sih beziehende studirten , welche- bei der Beurtheilung der \{chon unternommenen Maßregeln zu deren Vervollkommnung aufstoßen haben täglich mit glübeñüdem Eifer “für das „allgemeine ¿Wohl ¡den Arbeiten -im Haupt -Comité àlle Zhre Bemühungen , *Jhre ganze «Zeit geweiht, und ohne Zweifel gebührt der Dank besonders Jhnen, daßdie ausführliche-Prüfung diéser umfangreichen Angelegenheit «in «allen ihren Theilen, die Verbesserung und Ergänzung der Projekte, die Beseitigung aller dabei entstehenden Bedenken, die schließ- liche Aufstellung «einiger neuen ‘Verordnungen in der von Mir bestimmten Zeit zu Ende gebracht -worden-find. Für diese Beweise einer unermüdeten, musterhaften Thätigkeit «des Haqupt:Comité's für die Bauern-Angelegenheit beauftrage Jch Ew. Hoheit, den Mitgliedern desselben Meinen herzlichsten Dank auszusprechen. Jh und mit Mir natürlich ‘ganz Rußland" werden nie vergessen, wie thätigEw. KaiserlicheHobeit und alle andernMitglieder desHaupt- Comités bei diesem wichtigen. Ereigniß -gewésen find. "Die Zukunft ist Gott - ällein bekannt und der endliche ‘Erfolg der unternommenen großen That ‘hängt von ‘Seinem’ heiligen , stets gnadenreichen Willen äb. Aber fir fönnen jeßt schon mit gutem Gewissen uns sagen, daß zur:Ausführung derselben alle uns zu Gebote ‘stehenden Mittel angewandt ‘find, und-in Demuth ‘hoffen, daß die ‘über unser geliebtes Vaterland waltende Vorsehung die Ausführung unserer Absichten segnen wird, Reinheit ihm ‘befannt ist. Bei Bestätigung “der Verordnungen über Aufbebung der Leéibeigenschaft ‘der “Guts - und Hofsbauern Und ‘der ‘Organisation threr ‘Existenz, ‘hielt Jch es für nothwendig, auch“ Maßregeln im Allgemeinen ‘für die sämmtlichen ¿Agrarberhältnisse „zu treffen. Deswegen gründe Jch ein“ Comité „unter Meiner unmittelbaren Leitung, “in welchem Jh Ew. ‘Kaiserliche ‘Hoheit zum Mitglied und Vor- fißenden erwähle. Jh zweifle nicht, daß Sie, «Meine Gedanken und Wünsche über diesen Gegenstand kennend , .anit Jhxem gewohnten durch

mußten , Sie

nichts -erkaltendem «Eifer thätig sich | den ‘Müben dieses neuen, aber mit dem vollendeten im engsten Verband stehenden Werks; unterziehen werden,

J verbleibe für immer “Jhr Sie herzlich liebender:und dankbarer ‘St.- Petersburg, ‘denT19. Februar 1861. Alexamde r.

deren

Telegraphische Depeschen. (Aus dem W ol‘ff’{en “Téelegraphen-Büreau.)

JFhehoe, Sonntag, 24.März, ‘Morgens. Der Verfassungs- Ausschuß “der Ständeversammlung wird nachträglich !beantragen,

ausdrüflich zu erklären, ‘däß ‘die Regierung ‘das Budget nit vor-

gelegt, sich ‘auch :niht zur Vorlage desselben bereit „ertlärt habe.

Stuttgart, Sonnabend, 23. März. Die Regierung ‘hat der Kammer -eine Gewerbe-Ordnung auf Basis der vollsten Gewerbe- freiheit vorgelegt. Der Chef des Kultusministeriums, ‘R ümel.im, hat seine Entlassung genommen. Die Kammer hat s vertagt.

Wien, Sonutag, 24. März, Morgens. Die Reichsräthe Geringer, Mereamdin, !Alma sh, Fließer, Oziegobvic, der Präsident “der ‘venétianischen ‘“Fiuanzpräfektur, Holzgethan, und der Ministerialrath im Juslizministerium, Quesar, sind zu

Staatsräthen. ernannt worden.

Wien, ‘Sonnabend, ‘23. März. Wie die heutige „Oester- reichishe Zeitung“ erfährt, wäre der hiesige xussishe Gesandte beauftragt , offiziéll zu -efklären: ‘Rußland mache den Fürsten von Montenegro, persönlich dafür verantwortlich, daß die Montenegriner fich der:Theilnahme anden Unxuhen „in „der:Herzegowina „enthalten. Eine hierauf bezügliche energische ‘Note Rußlands “sei kürzlich an den Fürsten von Montenegro abgegangen.

Pesth, Sonnabend, 23. März. Die-Restauration des: Stadt- magistrats hat in bester Ordnung begonnen. Gewählt wurden zum Bürgermeister Rottenbillér, zum Stadtrichter. Horvath, zum Stadthauptmann Thaiß, zum Vice-Bürgermeister Sagody. Pesth, Sonnabend, 23. März, Der „Pesti Naplo“ bringt einen Artikel Deak’s, in welchem alle in dem Rundschreiben des Agramer Komitats enthaltenen Anklagen widerlegt werden und Ungarn gegen den Vorwurf aller Suprematie.- Gelüste verwahrt witd, Ungarn wünsche, heißt es, ein friedlihes Einverständniß und würde gegen die Losreißung Croatiens keine Gewalt anwen- den. Wolle Croatien aber den Reichsrath dbeschicken , so sei jede fernere Verständigung mit Ungarn unmöglich, denn dieses könne seine tausendjährigen Rechte nicht fremden Händen Übergeben.

London, Sonnabend, 23, März. Nach hier eingetroffenen“ ‘Nachrichten aus Washington vom 13ten d. "verweigerte der Prä- sident Lincoln, die Kommissäre der südlichen Staaten anzuhören. Die Constitution des Südens ist veröffentliht worden; sie „nimmt den Fremden das Recht, bei Beamtenwahlen mitzustimmen,

Turin, Sonnabend, 23, März. Jn der heutigen Sihung der Kammer sagte Graf Cavour, das Programm des Ministe- riums set keinem Wechsel unterzogen worden.

Paris, Sonnabend, 23. März. Aus Warschau wird ge- méldet, däß Mukhano ff seine Demission rærhalten habe.

Warschau, Sonnäbend, 23. März, Abends,7.Uhr 30 Minuten. Die so eben -bekanut gewordene ;Allerhöchste Genehmigung zur Ent- lassung des Geheimraths !Mufkhanoff aus “dem ¿Staatsdienste wurde von ‘der ‘Bevölkerung mit Jubel aufgenommen.

Breslau, Montag, 25.-März, Morgens. Die „Bxeslauer Zeitung“ meldet aus Warschau, eine s{leunige Abreise -den Geheimrath Mukhanoff gegen die auf „dem. Bahnhofe- stattgehab- ten -Volksdemonstrationen nit geschühßt Habe „und -daß -dieseDe- monstrationen auf ‘den ‘folgenden ‘Stationen sich- wiédetlzolten. Die :BVürger-Délegation Warschau’s hat ‘sich gufgelöft und is „vor- läufig dur (ein aus aht Personen „bestehendes Comité erscht

worden.

Literatur, Kunst und Wissen“f{ aft.

„Geschichte von England" erscheint binnen ters 4 ‘bei T:O.Weigel

in Leipzig der fünfte Band in deutscher U eb exseßun g bon Theodor

Von Macaulay?!s | Kurzem,- als ‘Ergänzung zu*der Bülau?schen Uebersezung,

Stromberg ‘in Bonn. Die ‘Familie des ‘verewigten größen ‘Geschitht- schreibers ' hat “das Recht der Uebersezung in fremde ‘Sprachen-‘sich ‘vor- behalten, und ‘die !Herausgeberin dés fünften Bandes , die Schwester ¿Macaulaÿ’s, ‘Lady ‘Trevélyan,! hát ‘die deutsche UébersezungTh. Stromberg

ÂÜübertragen.