1861 / 139 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

A 1124 zwei vom Hundert des Nuzungs8werthes: Bei: den: genann- | Bezirks: Regierung innerhallzzu-bildender Veranlägungs-Bezirke bur

ten Gebäuden fommt jedo nur der Miethswerth des räum- | Kommisstonen unter d 0 E i dei l i i «T1 mter dem Vöorsike besond ibrungs- lichen: Gelasses, ohne Rückficht auf die damit verbundenen |- rien. DieZahl der Mitglieder bese Kemo oan E

oanmifsa-

Triebwerke oder die darin befindlichen Maschinen oder Geräthz-]}\ dën. Umfang des Veranlagungsbezirks und die Anzahl Laa bac

{aften in Bêtracht.

gehörigen Städte von der Bezirks-Regierung--beftimmt, Die ‘Mitglieder werden von der kreis ständischen Versammlun

Jn den Städten, so, wie in denjenigen ländlichen Ortschaften, | für solhe Städte jedo, welche einen Veranlagungsbezirk für sil

in welchen eine überwiegende Anzahl von Wohngebäuden regel- mäßig durch Vermiethung: benußt wird, ist der Nubußggwerth

bilden, von der Stadtverordneten-Versammlung gewähl

- Bei der Wahl durch“ die kreisstäntifhe Versammlung ist dar-

(S. 4) der steuerpflihtigen Gebäudé mit Einschluß der zu diesen | auf zu sehen, daß die dem Veranlagungsbezirké angehörigen Städte

ehôrigen Hofräume“ und Hausgärten (F. 1 des im §. 1 erwähnten | angemessen vertreten werden; au

ch. kann einzelnen dieser Släbte

eseßes) nah dem quittleren jährlichen Miethswerth derselben fest- |- vou der. Bezirks- Regierung das Necht beigelegt werden, durch die

zustellen und leßterer nah den durchs{nittlichen Miethspreisen ab- | Stadtverordneten - Versammlun

zumessen, welche innerhalb der dem Veranlagungsjahr unmittelbar vorangegangenen zehn Jahre in der Stadt oder Ortschaft bedungen worden sind.

T

L E den übrigen ländlichen Ortschaften: snd, insoweit aus wirk- lichen MiethSpreisen ein zureichender Anhalt fürdie Feststellung des Nuzungswerthes der Gebäude nicht zu gewinnen ist, zu diesem Behuf neben der Größe, Bauart und Beschaffenheit der Gebäude, und. neben der Größe und Beschaffenhcit der zu den Gebäuden Argen Hofräume und Hausgärten (§. 1 des im §, 1 erwähnten rfte Wefteuûe L R L i der zu denselben gehörigen

n“ Besißungen und nußbaren Grundstücké zu berücksihtige

Jn der Regel find: / / Per O S

1) die Wohngebäude, welcbe zu ländlichen Grundstücken: von so

geringenr Ertrage geßören, daß deren Besther zu ihrem Unter-

halt noch anderweiten Vèrdiensk durch- Tagelohn oder diescm

ähnliche Lohnarbeit suchen müssen, ingleichen die Wohngebäude

der kleinen Handwerkér, Fabrikarbeiter u. \. w, in eine der

Stufen 1 bis 6 einzushäßen ; |

2) die Wohngebäude, welche' zu solchen selbstständigen ländlichen

Besißungen en) deren wirthscaftliher Reinertrag nach

ungefährer Schäßung durchschnittlich weniger als Eintausend

Thaler jährlih beträgt, zu den Stufen 7 bis 22;

3) die Wohngebäude, welche zu solchen größeren ländlihen Be-

sibungen gehören, deren wirthshaftliher Reinerirag auf Ein-

tausend Thaler B oder darüber geschäßt wird, zu den Stufen 17 bis 37 des Tarifs zu veranlagen,

P Diese Wohngebäude dürfen niemals in eine höhere Stufe

eingeshäzt werden, als Wohngebäude von gleicher Größe, Bauart

und’ Beschaffenheit in den nächst E Landstädten,

Bei der Veranlaáagung der Gebäude in ben im . 7 gedachte

Ortschaften sind außerdem nachstehende: Vorschriften i en 1) zu der ersten Stufe. des Tarifs sind in der Regel die Wohn- gebäude von geringem Werthe cinzushäßen, zu. welchen gar feine oder nur fleine Grundskücke von geringem Ertrage ge- oi welche nur für Eine Familie Wohnungsräume gehören zu einer ländlichen Besizung mehrere Wohngebäude so wird nur das Haupt:-Wohngebäude zu der, Se Sbfamme, verhältnissen der Besißung entsprechenden Stufe des Tarifs einges{äßt. Die übrigen zu derselben Besißung gehörenden Wohngebäude, wie Pähter-, Jnspektóren-, Hofmeister-, För- sterwohnungen, Gefinde-, Tagelöhner-, Drescherhäuser u. st. w. find mit Berücksichtigung ihres Umfangs und ihrer Woh- nung®räume_ zu einer der Stufen von 1 bis 6 einzus{äten. Eine über diese Sáße hinausgehende Besteuerung nach dem Miethswerthe ist bei solchen Gebäiden nur dann zulässig, wenn dieselben an Personen bvermiethet werden, welche weder zur Bewirthschaftung der Besizung bestimmt find, noch im Dienste des Besißers derselben stehen;

3) solche Land - und Gartenhäuser, welche“ nur zum Sommer- aufenthalt bestimmt sind, werden ohne Rücksiclt auf den Um- ried nad, DEDAdAO i e O nußbaren- Län-

cien 1 aßgabe ihrer Ö! 1 inridtu tingeda hrer Größe, Bauart und Cinrichtung

le außer den Wohngebäuden der Steuer: untexliegenden, i §. 9 zu 1 und 2 bezeihneten Gebäude, inglei{hen it ku B6 deren, als den in Verbindung mit Landwirthschaft betriebenen Fabriken und ähnlichen Anlagen gektörigen Wöhngebäude

: werden in dièjenige Stufe eingescchäßt, in wel@{e die Gebäude von derselben Ark und von gleichem oder ähnlichem Umfange BAC A U A Rd S sind, welce zum Zwvecke der Vergleichung na Anhörung des Provinzial - Landtages! i A bezeichnet Mie rbéh ; Dp E fir ir jede Provinz sind na Vernel mung des Provinzial: Land- e die Merkmale zufämmenzustellen, és VAG A dié steuer- pflichtigen“ Gebäude wit Berücksictigung der in- der Provinz obwaltenden Verhälknisse in die verschiedenen Skufen des Tarifs eingeshäßt werben sollen.

veI ein Mitglied d - Kommission wählen zu lassen. y N E Die Beschlüsse der V L: E Usje der Beranlagungs-Kommission werden- nach ein- facher Stimmenmebrheit gefaßt. Jm Fall mt E iimvcne Mt giebt die Stimme des“Vorsißenden des Ausschlag. Dem leßteren steht aub das Net zu, gegen die Beschlüsse .der Veranlagungs-. Kommission die Berufung an die Bezirks - Regierung einzulegen, * A E E e Ros nochmals zu hören und dem- | le Entscheidung zu treffen hat, an wel ie Kcm- misfion L Q 4 ffen h ele sodann die Kem- as Ergebniß der: Veranlagung: wird: den Gebäude:- Ei s ; i i 4 L: i J e [4 thümexrn: dur! Offenlegung der: Veranlagungs'+ Nachweisung unk dur ch Zufertigung von Auszügen aus detselben bekannt: gematht;. Die gedachten Auszüge. müssen unter spezieller Bezeichnung dier zur Veranlagung gekommenen Gebäude die für diese in Ansatz gebracten Miethswerthe und die-den Gebäuden auferlegten Gebäude- E Gan Die Veranlagungs- Nachweisungen sind hrend eines Zeitraums von mindestens vierzi em offèn: E 1destens vierzehn: Tagen offèn: Reclamationen gegen die geschehene Veranlagung dl , : y E E M7 Fs binnen einer Präflusivfrist“ vou vier Wochen, E E des Auszugs aus der Veranlagungs Nachweisung an gerechnet, beidem Ausführungs - Kommissar des Veranlagungs - Bezirks angebracht werden, was den Betheiligten besonders zu cröffnen ist.

Ueber die Recl T 10 eber die Rec amation (8, 10) entsceidet na{G Vernehmun des Gutachtens dexr Veranlagungs- Kommission- die R A e Gegen die Entscheidung derselben steht dem Neklamanten innerhalb einer Práäklusivfrist von sechs Wochen nah dem Empfange: der Entscheidung der Rekurs: an den. Finanzminister offen. Die dur die Untersuchung unbegründeter Reclämationen: entstandenen Kosten sind von. dem Reklamanten zu erskatten, i §. 112 Der Finanzminister, welcbem die oberste Leitunc l j j "e ng des gesammten VeranlagungSgef{chäfts zusteht, ist: befugt, von den S E E arbeiten durch besondere Kommissarien an Ort und Stelle Einsicht nehmen zu lassen, die zur Herstelluug. der erforderlichen Gleich= E E Anordnungen zu treffen, auch etwanige Zrrihümer und Verstöße gegen die Veranla s. Vorschri Amtêwegen zu betta Y 2 Ayr O T HtEA pen §. 183.

Die Kosten der Gebäudesteuer- Veranla S- : gung fallen der Staats- tasse Zux Last. Zed och sind von den E E CebaAweise den Besigzern selbstständiger Gutsbezirke 2c, auf deren Kosten die s iss N Ma BLagUN Sg snFtE erferderlichen Vor- rbeiten, inSbejondere Nacl weisungen uud Veschreib | - bäuden, zu bedassen, sungen un cscbreibungen ron Ge lle Behörden, Gemeinden und. Privatpersonen sind verpflich- tet, die in ihrem- Besiß befindlichen: Zeichnungen , ise län Taxen und sonstigen Scriftstücke, welche bei der Ausführung des R pes Muhey sein können, den damit beauf- ; ommissarien auf deren Erford Fi s nba vorzulegen, ern zur Einsicht und Be Lie: Mitglieder: der- Kommissionen erhalten für Geschäfte. außer- L E E Meisen und. Tagegetder, welche e E A ostenregulativs vom 25. April 1836 (Gesez-Sammlung Seite 181) festgeseßt werden. A Es R E Die Gebäutest A 1e Gebäutefsteuer wird Überall nach Maßgabe der für di Grundsteuer bestehenden Vestimmungew-zur Staatskasse B 4 _ Die Gemeinden und Besitzer selbstständiger Gutsbezirke in den östlid-en Provinzen find“ verpflichtet, die Gebäudesteuer. von den S S S cia und in: monatlichen Beträgen : dem Ablauf’ eines jeden Wonats- an die i i fassen u j E ihnen bezeichneten ür die Einzichung der-Steuer wird der Betrag von drei v Hundert ‘der eingegatigenen Steuer als Babta bin, atr ieia. fas welchem auch alle Nebenkosten des Erhebungsgeschästs zu bestrei-

Die Veranlagung ésteueé def eb Hitun eranlagungder Gebäudesteuer geschieht unter der Leitung der

ten find. / §. 15: Um die aufzustéllènden: Gebäudesteuerrollen- bei: der Gegenwart

V 139.

hefriedigenden Schlusse gelangen werden. Jch werde alfo nichts sagen, was bei diesem Stande der Dinge unnüy oder ungelegen sein könnte, aber ih freue mi, zu konstatiren, daß der geseßge-

1131 Béilage zum Köuiglih Preußischen Staats - Anzeiger.

*

hende Körper wie der Senat, wie die Regierung, wie das ganze Land, ‘dieser Frage ein ernstes Juteresse, ein wirksames Jnteresse widmet, (Sehr gut!) Die Regierung Frankreihs kennt, Ange- fihts der Situation, ihre Pflicht, Der geehrte Vorredner erklärt, die Regierung habe bisher ihre Pflicht gethan, ih kann ihm ver- sichern , daß sia dieselbe auch in Zukunft erfüllen wird. (Lebhafter Beifall. -

E atb Kaiserlihe Dekrete vom 7ten d. M, sind die Deputirten Graf Morny, Schneider, Neveil, Hebert und General Perrot in ihren Functionen als Präsident, Vice - Präsidenten und Quästoren des gesehgebenden Körpers für die fernere Dauer der Session de- stätigt worden, : | S

Der Senat beschäftigte fich vorgestern mit Prüfung von Pe- tltionen. Bemerkenswerth darunter war eine Eingabe des Herrn Grignon-Dumoulin, welcher die Ueberbringung der sterbl chen Ueber- reste Louis Philipp's nach Frankreich verlangt. Nachdem der Be- rihterstatter aus einem Schreiben des Staatsministers nagewte- sen, daß der Kaiser, sofort nah dem Ableben des Königs, die Bei- sezung der Leiche in der Familiengruft von Dreux gestattet habe, daß jedoch die Prinzen des Hauses Orleans ‘von diejer Ermächti- gung keinen Gebrauch hätten machen wollen, ging der Senat zur Tagesordnung Über. | : O «al ¡

Heute Nachts fam ein Adjutant des Königs Victor Emanuel in Paris an und begiebt sich heute nach Fontainebleau, Morgen findet in der Madelainé- Kirche ein feierliher Gottesdienst zu Ehren Cavour’'s stait.

Portugal, Lissabon, 9, Juni Das Reutersche Büreau meldet: Eine Königliche Kundmachung verbietet die von der ppa- triotisen Gesellschaft“ auf Sonntag zusammenberusenen großen Versammlungen. Es geht das Gerücht, daß aufrührerische Adressen unter die Soldaten vertheilt worden sien, e | :

Italien. Turin, 10. Juni. Die „Opinionèe" theilt mit, daß das Ministerium sich noch nicht konstituirt habe; wie es heißt, würde Ricasoli den Vorsiß und das Portefeuille des Aeußern, Menabrea das der Marine übernehmen, Fanti, Cassini und Natoli würden ihre Demission geben und durch Dellarovera, Lissoni und Sello erseßt werden, . pi:

Der Abgeordnete Macchi wird in ‘den nächsten Tagen der Deputirtenkammer eine mit 40,000 Unterschriften versehene Petition um Rückberufung Mazzini's überreihen. „Tempo“ bestätigt, daß in den Marken fast zwei Drittheile der Rekrutirungspflichligen fi nicht zur Revision stellten. Die Regierung hat mit dem JÎn- genieur Ferranti einen die Konzession zur Eisenbahn von Vigevano nach Mailand betreffenden Vertrag abgeschlossen.

Aus Rom wird gemeldet, daß Se. Heiligfeit der Papst wieder hergestellt sei, | 2

Türkei. Nach einem in Paris eingetroffenen Telegramm aus Konstantinopel vom 9. hat die Konferenz am ‘. d. beschlossen, daß das Oberhaupt für den Libanon auf Z Jahre ernannt werden solle und nur mit Zustimmung der Pforte abberufen werden dürfe, Nach Ablauf jenes Tetmins wird die Pforte - mil den Mächten von Neuem si vereinbaren. Das Oberhaupt würde aus allen christlichen Unterthanen des Sultans ¿u wählen sein. Diese Arxran-

ements. find definitiv, j S R 9, Juni , wird die unter großem Volks zulauf erfolgte Ankunft Omer Us E und die Vollzähligfkeit der euro- ¿ischen Kommission gemeldet. /

M L Ani An der serbisch-türkischen Grenze ist es in der Nähe von Negotin ‘am Tümök zu einem Zusammenstoße zwischen Serben und Türken gekommen. Eine große Anzahl aus: wandernder Bulgaren wurde nämlich von großherrlichen Gens- darmen verfolgt: Bulgaren und Türken feuerten auf einander und erstere fonnten - den Ueberzang über den Tümök nur unter dem Schutze bewaffneter Serben ausführen, die ihnen zu Hülfe eilten und mehrere von den Zapties (Gensdarmen) verwundeten.

_ S@wedeun und Norwegen. Stockholm, 31, Mai, Bor O Zeit wurde von Seiten der s{wedischen Regierung eine Kommission eingeseßt zur Entscheidung der Frage, inwieweit Segel-Linienschisfe in der Gama e e ibi ' seie è ¿ner Mittheilung der „M, L. AUeyau wendbar seien, Laut einer N h g hat lehtere am 25 d. M. ihre Arbeiten vollendet und ihr Gutachten dahin abgegeben, daß die “Cuddtin Schiffe in keiner Weise mehr brauchbar seten,

aus Carlscrona , dem Sihe “jener Kommission,

Mittwoch, den 12. Juni

1861.

fißt, vier zu fkassiren sein würden, auf die anderen bier aber feine weiteren Ausgaben verwandt werden sollen. Der König hat in diesen Tagen dem s{chwedis{chen Museum ein von ihm selbst auSge- führtes großes Oelgemälde, eine Ansicht des Lagerplaßes Stóördals- halsen bei Drontheim, zum Geschenk gemaht. (K. 3.)

§, Juni. Die Hypothekenbank leiht 30 Millionen Thaler an. Jn Desterrisór in Norwegen hat eine Feuersbrunst 300 Häuser zerstört. :

FE aris trete

Berlin, den 10. Juni. Zu Lande: Roggen 2 Thlr. 8 Pf., auch 1 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. urd 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 24 S J _FL, Se 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 5 Sgr. und 1 Thlr. 1 Sgr. Zu Wasser: Weizen 3 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf., auch 3 Thlr. 5 Ser. und 2 Thlr. 25 Sgr. Roggen 1 Thlr. 29 Sgr, 5 PE, auch 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf; und 1 Thr. 93 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Thlr. 25 Sgr., auch 1 Thlr. 20 Sgr. und 1 Thlr. 16 Sgr. 3 PT. IATer 1 Thir. 7 Sgr. 6 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf. Erbsen 2 Thlr. 5 Sgr. Futter - Erbsen 1 Thlr. 26 Sgr. 3 Pf., auch 1 Thlr 22 Sgr. 6 Pf. Das Schock Stroh 10 Thlr. 15 Sgr., auch 10 Thlr. und 9 Thlr. Der Centner Heu 1 Thlr. 5 Sgr. und 1 Thlr., geringere Sorte auch 26 Sgr. s Kartoffeln, der Scheffel 22 Sgr. 6 Pf, auch 20 Sgr. und 16 Sgr. 3 Pf, metzenweise 1 Sgr. 9 Pf., auch 1 Sgr. 6 PE. und 1 Sgr. 3 Pf.

Berliner GetreidebhÖrse

vom 11. Juni.

Weizen loco 67 {2 Thir. pr. 2100 Pfd.

Roggen loco 80 81pfd. 42%—42 Thle., 81-—82pfd. 43 Thir., 79—81pfd. defekt 41—4 Thlr, ab Kahn pr. 2000 Pfd, bez, Juni u. Juni-Juli 43:——424—ck& Thlr. bez. u. Br., 425 G., Juli - August 44 —% bis 43%—44 Thlr. bez., Br. u. G., August-September 45—{—45 Thlr, bez, Br. v. G., September - Oktober 45k—4—# Thlr. bez. u. G, 45% Br. Oktober - November 45%—%4 Thlr. bez. i

Gerste, grosse u. kleine, 38 —45 Thlr. pr. 1750pfd.

Hafer loco 24 —26 Thlr, Lieferung pr. Juni 232— 22% Thlr. bez Juni-Juli 23/4—224 Thlr. bez., Juli - August 23{—23 Thlr. bez. und Gd., August-September 235—234 Thlr. bez., September-Oktober 29% Thlr. bez., Br. u. G.

Erbsen, Koch- und Futterwaare A42—50 ThHIÉ

Rüböl loco 112 Thlr. Br., Juni und Juni-fuli 115¿—8 Thlr. bez., 1174 Br., 114 G. ck* Juli - August 1174 Thlr. bez. u. Be, 11% G. August - September 4145 Thle. Br., 11% G., September - Oktober 115 bis §-—Z Thlr. bez., Br. u. &., Oktober-November 118; Thlr. bez. u.

“6 8 Br., 115 G6. :

Leinöl loco 10% Thle., Lieferung 105 Thlr. : :

Spiritus loco ohne Fass 18% - s Thir. bez., Juni und Juni - Juli 18? Thlr. bez., Br. u. G., Juli - August 18% 45 Thir. bez., Br. u. G., August-September 19 5 Thlr. bez., Br. u. G., September- Oktober 19 - £ Thlr, bez., Br. u. G., Oktober - November 184 Thlr. bezahlt. E : Weizen anhaltend vernachlässigt. Roggen loco in vntergeord- neter Qualität überwiegend und weséntlich unter Notiz offerirt, aber unbeachtet. Termine eröffneten etwas böher, ermattetén dann und ver- kehrten bis zum Schluss in langsam nachgebender Richtung. Geskün- digt 5000 Ctr. Hafer stark weichend, Rüböl fest behauptet bei wenig veränderten DPreisen. Spiritus ohne Veränderung im Werthe

bei sfillem Handel. Gek. 10,000 Quart.

Leipzig, 10. Juni. Leipzig - Dresdener 215 G. Löbau - Zit- tauer Lit A. O Br. ; do. Litt. B. —. Magdeburg Leipziger 205 Br , Berlin - Anhalter’ Tätt. A, B. u. C. —. Berlin - Stettiner —. Cöln-

Mindener —. é N Altona-Kieler —. Anhalt-Dessauer Landesbank-Actien 23% G. Braun-

schweiger Bank - Actien —. Weimarische Bank - Actien —. Oester- reichische 5proz. Metalliques —. 1854er Loose —. 1854er National- Anleihe 577 G Preussisehe Prämien-Anleibe. —.

burger Stamm- Actien 104% G. Litt. D, Aproz., 905 G ; do. Liit. F., ‘4!proz., 972 Br.; do.

Brieger Áectien —- I Dr arun 5proz. Anleihe von 1859 1075: Br

Sgr. Hafer 28—34 Sgr.

wedér zum Trupven-Transport, noch als Convoi für Kauffahrtei- schiffe, u O ae Blokade feindlicher Häfen, und daß in Folge dessen von den acht Segel- Linienschiffen, welche Schweden noch de-

50 war die Stimmung doch günstiger und der Verkehr belebter.

Thüringische 107% G. Friedr.- Wilhelms - Nordbahn —.,

i r E F

f Breslan, 11. Juni, 2 Uhr 10 Minuten Nachmittags. (Tée). ; taats-Anzeigers. Oesterreichische Banknoten 72% Br. Frei- Don E L R Oberschlesische Actien Litt. A. u. C.

117% G. ; do. Litt. B. 109 Br Obersechlesische O ut, L,

310r0z., 79% Be. Kogel-Oderberger Stamm - Actién 32% G. Neisse- 34proZ., (9% Dr A ‘eln 2'TAvO Witte Stamm - Actien 33%, G.

Spiritus pr. 8000 pCt. Tralles 194 Thir. Gld. Weizen, W EÍSSET 70 9) Sgr. gedhor 70—89 Sgr. Réggen 55—b3 Sgr. Gerste 0—5d4

Obschon die Course im Atlgemeinen wenig höher waren als géstern,

E Ra E L M L A E E E E E E B E G RE C Q R Ä i a R Si E G E At S F E s; f i L E E E E e Le E E T E o R E E E S - 2; S R A I C E I I A

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