1928 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Nov 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr, 257 vom 2, November 1928, S,

2,

28. der Erlaß des Ten Staatsministeriums vom 22. September 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Landgemeinde Kleinendorf für den kunststraßenmäßigen as des offentlihen Gemeindewegs von der Niedermühle is zur Provinztalstraße Rahden—Pr, Ströhen durch das Amts- blatt der Regierung in Minden Nr. 41 S. 13. Oktober 1928;

29. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 25. September 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Elektrishe Ueberlandzentrale Weferlingen und Umgegend, e. G. m. b. H. in Weferlingen, für den Umbau der 15 000 Volt- ing von Wegenstedt nah Mieste durch das Amtsblatt der tegierung in Magdeburg Nr. 41 S. 211, ausgegeben am 13. Oktober 1928. O

149, ausgegeben am

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der finnishe Gesandte Wuol ijoki ist nah Berlin zurü getehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts- reform seßte scine Beratungen über den § 62 (Entlassung aus der Sicheruugsverwahrung usw.) und über den Antrag, betr. Sterilifation von Verbrechern am 31. v. M. fort. Fnzwischen ist noch ein Antrag Höllein (Komm.) eingegangen, folgenden Zusaß zum S 62 aufzunehmen: „Die Zustimmungserklärung des UÜntergebrachten zur Sterilisation kann rechtswirksam erst abge- ode werden, nachdem er ausreihend Gelegenheit hatte, mit einem bisherigen oder einem von ihm gewählten Vertetdiger und einem von ihm gewählten, niht im Dienst der Strafvollzugs- behörde stehenden Facharzt seines Vertrauens sih zu beraten.“ Ministertialdirektor Dr. Bumke legte, laut Bericht des Nach- rihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, dar, wie die Frage der Sterilisierung nah den Vorschriften des Strafgesehz- entwurfes zu beurtetilen sei. Nach § 263 find Eingriffe und Be- handlungen, die dexr Uebung eines gewissenhaften Arztes ent- sprechen, keine Körperverlezungen im Sinne des Strafgeseß- entwurfes. Danach scheide auch die Unfruchtbarmachung eines Patienten, wenn sie zu Heilzwecken gemäß gewissenhafter ärztlicher Üebung vorgenommen wird, aus dem Gebiet des Strafrechts aus. Anders stehe es mit einer Sterilisation, die niht zu Heilzwecken, sondern aus eugenishen oder rassehygienishen Grunden geschehe. Hier komme 264 des Entwurfes in Frage, der denjenigen, der eine Körperverlezung mit Einwilligung des Verleßten vornimmt, von der Strafe der Körperverleßung dann freistellt, wenn die Tat nit gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Sterilisation, die urit Zustimmung des Verleßten e gegen die guten Sitten verstoße odex nicht, könne nux nah den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden, wobei selbstverständlih die allgemeinen wissen- \haftlichen Erfahrungen über die Wirkungen der Sterilisation auf die weitere körperliche und seelische Entwicklung des Sterili- sierten MeRgens berüdfihtigt werden müßten. Fn diefe Fragen greife der Antrag ein, indem er, und zwar für alle Gruppen der um Zwecke der Sicherung und Besserung Untergebrachten, also sür Geisteskranke, geistig Minderwertige, Trinker, Bettler und andstreiher und füx gefährlißhe Gewohnheitsverbreher, eine Sterilisation pm für zuläsfig erklärt. Dem stehe zunächst die grundfäßliche Erwägung gegenüber, daß die ganze Frage der Ver- erbung, wie gestern der Vertreter des Reichsgesundheitsamtes dar- elegt habe, ee lie noch nicht so weit geklärt sei, um jeßt hon eine reihêgejeßlihe Regelung erfahren zu können. Weiter tehe dem Antrag enlgegen, daß die Sterilisatton die Gefahr, der urch die Unterbringung entgegengewirkt werden soll, gar nicht abwende. Ein ganz s{weres Bedenken liege ferner darin, daß der Antrag zwar die Einwikligung des Untergebrahhten zur Sterilisierung vorausfeße, daß aber die Einwilligung, die jemand in der Hoffnung erteile, eben dadurch wieder die Freiheit zu er- langen, keineswegs als eine wirflih freiwillige Einwilligung an- gesehen werden könne. Abg. Helene Weber (Ztr.) erklärte namens ihrer Parfeifreunde, den Antrag auf Sterilisation von Verbrechexn ablehnen zu müfsen aus Gründen, die die Person des Verbrechers und die Verantivortlihkeit des Menschen betreffen, vie aus staatsrechtlichen Gründen. Die Wissenschaft sei noch niht o weit, in der Frage der Vererbung usto. klar zu sehen und die

olgen dieses Eingrisfes klar zu erkennen. Sie verneine auch die jrage, daß der Staat ohue weiteres das Recht gu einem folchen Fingriff in die Person habe. Das zitierte Buch von oseph Meyer komme übrigens durchaus nicht zu den Schlüssen, die hier aus ihm gezogen worden seien. Meyer vertrete den Standpunkt, daß heute die Verhältnisse eine Sterilisation niht rechtfertigen. Dex einzelne Mensch diirfe aus Gründen höherer Sittlichkeit einen \folhen Eingriff an sich nicht vornehmen N. Jn das Straf- gesebuch Ee diefe Vorschrift überdies niht. Abg. Dr. Hane - mann (D. Nat.) bemerkte, diese Frage sei neu, die Ansichten auhch {seiner Freunde seien sehr hwankend und die Mitglieder könnten nur nach ihrem persönlihen Empfinden und ihren Erfahrungen {ih hier entscheiden. Er persönlich stehe dem Gedanken des An- trages nicht von vornherein ablehnend gegenüber. Eine Rü- wirkung auf die Bestimmungen über die ÄAbtreibung habe diese Vorschrist nicht, denn bei jener handele es sich um „werdendes“ Leben, ier aber um eine freiwillig vorgenommene Operation an cinem Einzelindividuum. Dabei erstrecke sih diese beantragte Vor- {rift nur auf bestimmte Kategorien von Menschen. Die Sicherungsverwahrung müsse hiex außer Betracht bleiben; denn die ihr Ünterstellten seien gesellshaftsshädlih, was durch die Operation nicht behoben werde. Jn Betracht kämen zunächst die Biyhopathen, die geistig Minderwertigen und die Asozialen, die

an der Vererbung threr Eigenschaften zu verhindern leiten. Man fönne diese Operation nur an solchen Personen vornehmen.

Zweifellos rekrutierten sich auch die Verbrecher zum großen Teil aus Familien, deren Häupter minderwertig seien. Könne uan -deren Fortpflanzung verhindern, fo sei ein Fortschriit für die Ge- E des Volkes erreiht. Ex beantrage Ueberweisung des An- rages Dr. Zapf, Emminger, Lobe, Wunderlich an einen Unter- aus\chuß. Dort könne man alle Folgen, die mit der Maßnahme einer Sterikisation verbunden seien, erwägen und auch den Ver- such machen, den Gedanken der Antragsteller zu verwerten, der an dieser Stelle eines Strafgeseyes nur unvollkommen zur Ver- arbeitung kommen könne. Abg. Dr. Alexa4 der (Komm.) er- klärte, daß die Frage der Sterilisation zuruckgehe auf die Grund- frage der Naturbedingtheit des verbrecherischen Triebes und dessen Vexerbung. Es handele sih hier niht um eine Yrage der Gesund- heit, sondern um eine kriminalpolitische Frage, der seine Freunde das größte Mißtrauen entgegenbrähten. Wer sich dafür einseße, leugne die anderen Ursachen des Verbrechens, nämlich die unge- sunden sozialen Verhältnisse, und schiebe die biologishen Gründe in den Vordergrund. Das sei die Grundlage für den Antrag. Die Einwendungen des Zentrums seien nicht überzeugend. Aus diesen Gründen lehnten seine Freunde den Antrag ab, wenn sie auch nihts gegen die MEDEI G IRE an einen Unterausshuß hätten. Dann widersprehe er der Ste gn der Sozialdemokraten, für die Sterilisation stimmen zu wollen, um die Frage wissen- schaftlih zu fördern. Der indirekte Zwang, der nah dem An-

t ausgeübt werde, müsse vershwinden. Daher bringe er wang Antrag seinex Fraktion vor, nah welchem dem Be- treffenden die Möglichkeit gegeben sein solle, ohne jeden Zwang mit dem Facharzt seines Vertrauens zu esprethen.

Na

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte einen Zusay zu dem Antrag Dr. Zapf, wonach das Gericht „im Einklang mit dem Gutachten . von Sachverständigen“ handeln solle, Abg. Emminger (Bayer, Vp.) hält gerade die Schaffung eines neuen Strafgeseßbuchs für geeignet, diese Frage vorwärts zu treiben. Obwohl viele Zweifelsfragen in der Mitte lägen, gebe es eine Anzahl von Verbrechern, die durch verbrecherische Gianlagen zu ihrem Verbrechen bestimmt worden seien. Der Abschnitt über Sicherurtgsmaßnahmen gehe über die individuelle Schuld hinaus. Auch Willens\hwache und Willensunfreie würden unter dem allgemeinen Gedanken des Schußes der Gesellschaft festgehalten. Nicht als Strafe, sondern als Sicherung müsse die Sterilisierung in dem begrenzten Umfang erwogen werden. Not- wendig sei natürlich vorherige fachärztlihe Begutachtung. Ohne solche könne sich der Redner überhaupt eine lebenslange Siche- rungsverwahrung niht denken. Ein Zwang liege nicht vor; abex auch das Gericht könne nicht gezwungen werden, und der Verbrecher könne sih durch das Anerbieten der Sterilisation natüx- lich niht die Freiheit erkaufen. Bei dem heutigen Stand der Wissenschaft könne man zwar dem Manne fagen, daß der Eingriff auch für feine Psyche unbedenklih sei. Nicht das gleihe könne man von der Frau sagen. Nur der staatlihe Eingriff unter bestimmten engbegrenzten Vorausseßungen sei zulässig und nux bei kriminellen. Privatsterilisierung, namentlich bei Frauen ohne konkrete Gefährdung des Lebens dex Mutter, sei rechtswidrig und strafbar. Ablehnen müsse ex alle Fragen der modernen Eugenik und naturalistishen Rassenethik; man käme hier sonst zu ver- werflihen tierzüchterishen Auffassungen, die menshlihe Ent- wicklung habe ganz andere Bedingungen. Er müsse auch die Theorie Lombrofos vom „geborenen Verbrecher“ ablehnen. Trob- dem gebe es eine Anzahl Fälle, die nur auf Erbanlagen zurüd- zuführen seien. Das \{chließe weder die soziale Bedingtheit des Verbrechens in anderen Fällen, noch die Willensfreiheit aus. Es gebe Willensfreie, Willensgeshwächte und Willensunfreie. Unverständlich sei eine Parallelstellung der Sterilisation mit der Abtreibung; bei lebterer handele es sich neben der demorali- sierenden Wirkung, der leiblichen und seelishen Schädigung dev Mutter um die unsterblihe Seele des werdenden Kindes. Aller- dings sei in neuester Zeit eingewendet worden, die Sterilisierung könne durch ärztlihen Kunstgriff rückgängig gemacht werden. Treffe dies zu, dann sei der Antrag teilweise wirkungslos. Bei dieser Ungeklärtheit wo!le er den Autrag zurzeit für seine Person. zurückziehen, sei aber überzeugt, daß die Frage so wihtig sei, daß sie wiederkehren werde. Ministerialdirektor Dr. Bumske ist dex Ansicht, daß auch im FJuteresse der Verbrechensverhütung und dex Verbrechensbekämpfung den biologishen Problemen die größte Aufmerksamkeit zugewendet werden müsse. Man werde sich mit der Frage auseinanderseßen müssen, ob nicht die Forschungsversuche, die jeßt an verschiedenen Stellen in Deutsch- land in Gang gekommen seten, aut eine breitere, einheitliche Basis gestellt werden sollten. Gegenwärtig sei die Erkenntnis der Vererbungsprobleme noch nicht genügend vorgeschritten, um einen zuverlässigen Weg zu finden. Wenn einmal die wissen- \chaftlichen Grundlagen Nen seien, werde es immer noch eine große Frage sein, ob man den Problemen auf dem Wege des Strafrechts näherkommen könne. Abg. Dr. Lobe (Hospitant der D. D.) zog mit Rücksiht auf die vorgestrigen Ausführungen des Fustizministers und die gestrigen Erklärungen des Ministerial- direktors Bumke und wegen dexr Ungeklärtheit der Vererbungs- lehre seine Unterschrift zurück. Abg. Dr. Moses (Soz.) nimmt ie seine Partei gegenüber der Abg. Weber den Standpunkt der öheren Sittlichkeit in Anspruch. Er empfehle den Mitgliedern des Ausschusses, sich einmal die besondere Abteilung in Bethel anzusehen, die die Shwachsinnigen und Blöden beherberge. Diesem Elend gegenüber werde man anderen Sinnes werden. Der Redner erinnerte an Fälle, wo Blödfinnige ihre Schwestern geschwängert hätten. Das Strafgeseßbuch solle doch auf lange Jahre gelten. Durch soziale Besserungen, die seine Partet do gewiß erstrebe, würden diese Gesichtspunkte der Eugenik nicht einfah beseitigt. Denn solche minderwertigen Kindec kämen auch in reihen Familien vor. Er bitte um Ueberweisung dieser Fragen an einen Unteraus\{chuß. Abg. Marie Lüders (Dem.) wies auf die Sittlichkeitsverbrecher hin, die ihrer Meinung nah durch Strafen nicht zu bessern seien. Da handele es sich meist

auch nicht um ein schlechtes soziales Milieu. Es sei viel weniger s{limm, wenn bei solchen Verbrechern ein förper- licher Eingriff vorgenommen werde, als wenn alle

paar Jahre von ihnen Kinder und Frauen ruiniert würden. Abg. Hollein (Komm.) bemerkte, seine Partei lehne an sih die Sterilisation als Wohlfahrtsmaßnahme niht völlig ab, aber sie dürfe niht im Rahmen des Strafgeseßbuches erscheinen. Abg. Za pf (D. Vp.) bemerkte, daß er bei dem Antrage vox- wiegend biologishe Gründe im Auge gehabt habe. Die sozialen Verhältnisse wolle auch ev möglichst eben. Der Antrag wolle nux zu erreihen versuchen, daß Gewohnheitsverbrehexr ihre idealen Eigenschaften nicht ent Nachkommen vererbten im Jnteresse des Schußes der Gesellschast. Man brauche keine großen wissenshaftlihen Erfahrungen dazu, un diese drohenden Gefahren zu erkennen. Es sei doch nicht höhere Sittlichkeit, sondern höchst unsittlih, wenn ein solher Mann die Verantwor- tung niht scheue, seine Eigenshaften auf eine unglücklihe kom- raende Generation zu vererben. Diese Frage werde, nahdem sie einmal aufgenommen fei, nicht wieder zur Ruhe kommen. Dex Antrag Dr. Zapf und die übrigen einshlägigen Anträge wurden mit dem §8 62 einem Unterausshuß überwiesen. § 63 (nahträgliher Vollzug) wurde genehmigt. Nunmehr sollte nah den früheren Abmachungen im Ausshuß über die Beibehaltung oder Abschaffung der Todesstrafe E werden. Vor. Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) hatte zur Siherungsverwahrung noch einen Antrag eingebracht, der in die Paragraphen bezügli der Sicherungsverwahrung folgenden Paragraphen einfügen wollte: „Ein wegen Mordes zu lebenslanger Zuchthausstrafe Verurteilter ist im Falle einer Begnadigung in Sicherungsverwahrung zu überführen. Das Gericht hat nah Ablauf von drei Fahren zu prüfen, ob durch Entlassung des Verwahrten die öffentliche Sicher- heit gefährdet ist. Bei der Entlassung kann das Gericht dem Verurteilten einen Aufenthaltsort anweisen, ihm besondere Pflichten auferlegen oder ihn unter Schugaufsicht stellen.“ Fn einer längeren Geschäftsordnungs-Aussprahe wurde nun ge- fordert, daß zunächst der Vorsizende, Abg. Kahl (D. Vp.), seinen Antrag begründen solle, da von der Annahme oder Ablehnung dieses Antrages bei manchen Ausschußmitgliedern auch die Stel- lungnahme zur Abschaffung der Todesstrafe abhänge. Vors. Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) erklärte, daß er für die Abschaffung der Todesstrafe stimmen werde, aber nux unter der Vorausseßung,

daß später sein Antrag zur Sicherungsverwahrung ange- nommen werde. Sollte dies niht der Fall sein, jo müsse die Abstimmung über die Abschaffung der Todes- aale wiederholt werden. Es soll sich also nux um eine vorläufige und bedingte Abstimmung handeln. Da einige Aus-

\chußmitglieder daran festhielten, daß die früheren Abmachungen im Ausschuß befolgt werden sollten, also jeßt unbedingt vor Be- handlung des Kahlshen Antrages zur Sicherungsverwahrung erst über die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung der Todes- strafe abgestimmt werden solle, so erklärten andere Ausshuß- mitglieder, daß sie sih an der Abstimmung über die Todesstrafe zunächst niht beteiligen wollten, da sie geshäftsordnungsmäßig gegen die augenblicklihe Vornahme der Abstimmung seten. Nun-=- mehr wurden die Abstimmungen vorgenommen. Es wurde zu- nächst über den kommunistishen Antrag abgestimmt, der die Todesstrafe, die Zuchthausstrafe und die lebenslänglichen Freiheitsstrafen abschaffen will. Dieser kommunistishe Antrag wurde mit 12 gegen 16 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten nur die Sozialdemokraten und die Kommunisten. Bei der Ab- stimmung über den sozialdemokratischen Antrag,

die Todesfirafe zu streichen, stimmten für den Antrag die Sozial- demokraten und die Kommunisten, von den Demokraten stimmte für den Antrag die Abg. Lüders, und shließlich stimmte unter der bekanntgegebenen Vorausseßung für den Antrag der Vor- ißende des Auss{husses, Abg. D. Dr. Kahl. Die übrigen Aus» chußmitglieder beteiligten sich aus geshäftsordnungsmäßigen Gründen an der Abstimmung nicht, so daß formal der Antrag auf Ab1MaffuUng. der Todeofitrale mt 14 Summeli im Ausshuß angenommen ist. Abg. D. Dr. Kahl (D. 20) ExUiarte, seinen Antrag aus dem Be- streben . heraus gestellt zu haben, zu einer Einigung zu kommen. Er fordere, daß das Verbrehen des Mordes aus dem Kreise der übrigen Verbrehen herausgehoben und be- sonders stigmatisiert werde. Bei Begnadigung, die nicht vor einer Frist von drei Fahren in Frage kommen dürfe, trete die Sichex- heitsverwahrung ein. Auf die Dauer, das habe ihm die bestehende Betwwegung gezetgt, sei die Todesstrafe niht aufreht zu erhalten. In das Begnadigungsrecht greife sein Antrag nicht ein, denn die Begnadigung komme nur für Strafen in Frage, niht aber füL die Sicherungsmaßnahmen, die er vorshlage. Daran müsse ec

festhalien. Er glaube, damit im vaterländishen Fnteresse zu handeln. Abg. Dr. Hanemann (D. nat.) sieht in dem Antrag

eine Abschwächung gegenüber den früheren Erklärungen des Abg. Dr. Kahl, denn damals habe er dauernde SecuncoC verwahrung solcher Verbrecher gefordert. Tatsächlih werde künftig kaum noch eine lebenslange Zuchthausstrafe für solhe Mörder zum Vollzug kommen und so auch keine dauernde Sicherungs- verwahrung. Seine politishen Freunde könnten deshalb dent Antrag Kahl nicht zustimmen. Abg. Dr. Zapf (D. Vp.) sieht gleichfalls in dem Antrag Kahl eine Abweihung von feinen früheren Erklärungen. Geblieben sei auch in diesem Antrag die Einfchränkung des Gnadenrehts. Deshalb fei der Antrag auhch in dieser Form verfassungsändernd. Es sei irrig, anzunehmen, daß der Kampf um die Todesstrafe bei Annahme des Antrags Kahl aufhören würde. Wäre diese Strafe abgeschafst, so würde bei jedem Kapitalverbrechen der Ruf nach Wiederherstellung dex bisherigen Strafmittel fo stark ertönen, daß der Geseßgebex si sehx bald gezwungen sähe, ein verfehltes Experiment wieder ein- zustellen. Abg. Dr. Emminger (Bayr. Bp.) bemerkte, der Antrag stehe 1m Widerspxuch mit dem Gnadenreht des Reiches und der Länder, folange nicht die Verfassung entfprehend ge- ändert werde. Mindestens müsse man zwei Sorten von Mördern unterscheiden: Edelmörder und andere, unverbesserliche Mörder. Er bitte Reichsregierung und Ländervertreter um Aeußerung zu dem Antrag und lehne ihn selbs ab. Abg. Dr. Bell (Zentr.) führte aus, daß der Antrag ganz aus dem System des § 59 her- ausfalle, mit den vom Ausschuß festgelegten Vorausfezungen für die Sicherungsverwahrung. Füx die vom Ausshuß festgelegte Sicherungsverwahrung sei als entsheidendes Kriterium die Festk=- stellung des Gerichts beschlossen worden, daß es fich um einen die óffentlihe Sicherheit Gen Gewohnheitsverbreher handele. Der Antrag Kahl wolle dagegen jeden Mörder, der zu lebeus- langer Zuchthausftrafe verurteilt sei, im Falle feiner Begnadi- gung mit Sicherungsverwahrung belegen, auch wenn er noch niemals vorbestraft sei, also kein Gewohnheitsverbreher sein fönne. Sollte der Antrag hier Plaß finden, dann müsse man eine besondere Art der Sicherungsverwahrung für Mörder schaffen. Abg. Dr. R D n fel d- (Soz.) sprach seine Freude darüber aus, daß Dr. Kahl nunmehr den Standpunkt einnehme, den seiné Freunde längst erwartet lätten. Er verdiene den Dank des Aus= ichusses, weil ex sih bemühe, eine Besriedung des Schlachtfeldes über die Todesstrafe herbeizuführen. Seine Freunde 1wwollten die Todesstrafe nicht aus Mitleid mit den Mördern abschaffen, sondern sie wollten solche Leute siher verwahren. Aber die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung entsprehe noch nicht den Wünschett seinex Freunde. Er frage auch den Abg. Kahl, ob ex nichi aus der Ist-Vorschrift seines Antrages eine Kann-Vorschrist ten wolle, Warum wolle er dem freien Ermessen des Richters fsolche Grenzen ziehen? Jm übrigen könne seine Partei dem Antrag zustimmen. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) betonte. day er voLx 31 Semestern von Dr. Kahk in das Strafrecht eingeführt worden sei. Er müsse ihm aber troßdem widersprehen. Angesichts dex Fülle von Menschenleben besten Materials, die durch Krieg und Ünrcuhen, durch Mord und Unfälle vernichtet würden, sei es unbe=- greiflih, wie man wegen etwa 23 oder 24 Mördern, die dem Tode

verfallen sein könnten, eine folche Riesenpropaganda entfalten fönne. Er müsse sich gegen den Antrag Kahl wenden. Abg. Dr. Alexander (Komm.) wiederholte die Gründe

seiner Partei gegen die Todesstrafe, nannte aber zugleich die Vor- \hriften, die der Antrag Dr. Kahl über die Verwahrung trifft, nicht ausreihend und mcht annehmbar. Vielleicht lasse sih bis zux zweiten Lesung eine andere Fassung dafür finden. Abg. Dr Kahl (D. Bp.) legte dar, daß der Zwet seines Antrags

sei, den Mörder in einex Weise gu ftigmatisieren,

die der Schwere des Verbrechens entspree, ihn solange wie nux irgend möglih zu verwahren. Wie das geschehe, sei ihm weniger wichtig. Dex Fall der Gebrüder Heidger

habe thm gerade bewiesen, daß die Todesstrafe nicht abshreckend wirke. Zurzeit könue er ven Antrag nicht anders fassen. Er finde im Augenblick feine andere Formulierung. Abg. Emmtn gex (B. Vp.) machte darauf aufmerksam, daß die Kürzung der Unterbringung int Arbeitshaus von den Ländern als Gnadenrecht aufgefaßt werde. Reichsjustizminister Koch -We ser erklärte, dec Standpunkt der Länder ri der, daß ihr Begnadigungsrecht sich auch auf Arbeits» haus und ähnliches erstrecke. Diese Stellungnahme könne aber nicht ohne weiteres auf die Sichherungsverwahrung übertragen werden. Es könne niht Aufgabe des Gnadenrechts sein, in diese Sicherung einzugreifen. Fmmerhin könne man heute über die Rechtslage verschiedener Meinung sein. Eine Klärung dieser Frage müsse auf alle Fälle eintreten. Werde der Antrag Kahl angenommen, so werde sih diese Notwendigkeit verstärken. Die Reichäregierung werde in diesem Falle darauf hinwixken, für sihernde Maßnahmen das Gnadenrecht auszuschließen. Es könne

niht Aufgabe der Gnade sein, einen Gerichts\spruch außer Kraft zu seyen, der eine Verwahrung eines Uebeltäterc8

für notw-ndig halte, um die Gesellschaft vor ihm zu sichern. Der Antcag Kahl wurde mit 12 gegen 15 Stimmen ab=- gelehnt. Aus den darauffolgenden Abstimmungen ergab sich das Resultat, daß nunmehr der ganze § 93 abgelehnt wird. Dieser Paragraph lautete in der Vorlage: „Die Strafen find Todes=- strafe, Freiheitsstrasen und Geldstrafe.“ Es ist alfo durch die Abstimmungen eine vorläufige Lücke im Gesey entstanden. Es folgte § 34: „Freiheitsstrafen sind Zuchthaus, Gefängnis und Einschliezung.“ Abg. Dr. Rosen feld (Soz.) begrü: ete eingehend einen Antrag, das Wort „Zuchthaus hier zu streichen. Ministerialdirektor Dr. Bumke widersprach dem Antrage._ Der Geseßgeber müsse die Möglichkeit behalten, die strafbaren Hand- lungen entsprehend ihrer Shwere zu werten. Es sei auch nicht gerecht, einen Verurteilten, der sich nur einer unbedeutenden Tat \huldig gemacht habe, mit derjelben Strafart zu belegen, wie die schwersten Verbreher. Abg. Landsberg (Soz.) machte darauf aufmerksam, daß do der Unterschied zwischen Vollzug der Zuchthausstrafe und Gefängnis kaum noch erheblih sei. Ander- seits aber erschwere die Tatsache, daß der Sträfling aus dent Zuchthaus komme, diesem die Wiedereinreihung in das irt. \haftlihe Leben. Ministerialdirigent Sch ä f e x erklärte, daß die preußishe Justizverwaltung der Einführung der Einheitsfrei- heits\trafe niht ablehnend gegenüberstehe, da im praktischen Voll- zug der Zuchthausstrafe und der Gefängnisstrase ein Unter- \chied kaum noch bestehe und auch nicht mehr gemacht werden fönne, wenn man Ernst damit mache, bei jeder Freiheitsstrafe den Erziehungs- und Besserungs8gedanken in den Vordergrund zu stellen und den Vollzug der Freiheitsstrafe von unnötigen Härten zu befreien. Die verschiedene Bewertung des Zuchthauses und des Gefängnisses in der Volksmeinung werde in denmt- selben Maße s{chwinden, in dem die Erkenntnis Plahz

fe D 7

P DEE

¡ex und

en Neich3an Berliner Börse vom 1. Novembe

| Heutiger | Voriger

Zum Deut Nr. 257.

(F N f La O: A O E Nuk A A D AMESME L

Amtlich festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 Lëu, 1 Pejeta == 0,80 RM. 1 österr. Gulden(Gold)=2,00 RM, 1 Gld. bsterr.W.=1,70 RM. 1 Kr. ung. oder tschech. W, = 0,85 NM. 7 Gld. südd. W 1 Gld. holl.W, == 1,70 RM. 1 Mark Banco 1 stand. Krone == 1,125 RM. 1 Schilling 1 Nubel (alter Kredit-Rbl.) 1 alter Goldrubel = 8,20 RM, 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 RM

1 Pfund Sterling

1928

I 2E A N IOD C A I I H 6M IGTIAL Z4 At S VCaREITONEIL C7 2 D

ieutiger | Voriger Emschergenosjensch. A.6N.A 26. tg. 81 do.do.A.6RB27,t32 Hess. Ldbk.GoldHyp.

Ohne Zinsberechnung,

Sch. einschl, l, Abl Sch. (in § d. Auslosung8w.)} in § 148,1 @ Rostoct Anl, - Aus8losgs.- Sch. einschl.1/, Abl,-Sch. (in 3 d. Auslosungsw. VBfandbriefe und Scchuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und Körperschaften. Die dur * gekennzeichneten Pfandbriefe u, Schuld- verschreibungen sind nah den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen, a) Land Masten. Mit Zinsberechnung. Kur» u. Neumärk. Rittsch. Feingol

do. do. N. 3, ut.31 do, R. 4, uk. 32

pi pad js jd d ft jet

iv. 110 §, fbb, 83/5

Anl. 27 A. 14, uk. 32/6 Pomm. Pr.Gd., 26, f.30|7 Rheinprov. Landesb. Gold-Pf., rz. a.2.1.30/8 do. do. do. rz. 1. 4, 21 3. do. Ag.1U.2X/6

(Gold) == 4,00 § 1 Dollar = 4,20 RM. 1 Shanghai-Tael 1 Yeu = 2,19 RM. 1 Pengö ungar,

Die einem Papier beigefltgte BezeiGnung # be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien lieferbar sind

Das hinter einem Wertpapter b daß eine amtliche Preißfe wärtig utcht stattfindet.

Die den Aktien 1n1 der zweiten Spalte beigefügten

Hiffern bezeihneu den vorleßten, die in der dritten Spalte beigefügten den leßten zur Ausschüttung ge- Ist nur eïn Gewinn- ergebnis angegeben, so ift ez dasjenige des vorleßten Geschäft8jahrs. Pa Die Notierungen für Telegraphische NUs- gahlung sowie flir Ausländische Bautkuoten befinden fich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. r Etwaige DruÆfehler in deu heutigen KurSangaben iverden am uächften Bbrsen- tage in der Spalte „Voriger Kurs“ ber richtigt werden. Jrrtiümliche, später amt- lich vric6tiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Baukdiskonut.

| Danzig 6 {Lombard 7), Amsterdam 4x. Vrilssel 4. Helsingfors 6Y. talien 5%. Kopenhagen 5 Paris 35. Prag 5. Schweiz 3%. Stockholm 4, Wien 6.

Deutsche festverzinslihe Werte. Anleihen des Reichs, der Länder, Schutzgebietsauleihe u. Neutenbriefe.

Mit Zinsberechnung.

Mitteld, Kom. A,

(Pa fes (fn ift: fas

ps jut prt

n . do. Ag.2, uk.31/6 Sachsen Prov. |

RM Ag. 13, unk. 33/8

I. do. do. do. S.6, rz Oldb. staatl. Krd. A, A 1925 ut. 29 Í do, do. S. 2, rz. 30 d Ap Rollen 0 Sts Wz Gg dle Heichen do. do. S. 4, rz

N Landsch,Ctr.Gd.- tellung gegenes

. Au3g. 16 A.1/7

MmMBMNONN PA pn fti fern fr fmd fut

. Au3g. 16 A.2/6

Pud pu jus fi jd fes jus b bi O fs n bad D pt ft fans funk pas jut ip fa En Un în a

Landwts\{., Lceditv, Sachs. Pf. R.2 X,30 do.Gldtredbr.R.2,31 Lausit.Gdpfdbr SX Meckl, Ritterschaftl. Gold-Pfandbr... do. do. do. Ser. 1 Ostpr. ld\{ch. Gd.-Pf.

D pi pt fes e s °

Gewinnauteil.

J Af l I

I

2

do. RM., A. 19, tg. 327 . Gold, A. 20, tg. 82/6 . NMA.21x, tg.33/6 . Gld-A. A.13,tg.3C Westf. Landesbank Pr. Doll. Gold N. 2 X|6 do. do. PrvFg.25uk30/8 do.do.dv.28 N.2, Ul do. do. do. 26, Uk. 3117 do.do.do,27R,1, uk. 32/6 Wiesbad. Bezirksverb. Schayanw. fäll.1.5.3315

A

pr fs rid jd fac Pat pes fas fet T0: S Pat fat fti jt pad eund pa Juni fund:

a A

. do.Kom.N12,3t do. do, Goldm.Pf . do, do.N.6,tg.32) b . do. do.N.8,tg 32! Schlw,-Holst. Elktr. Vb.Gld.A.5, rz.27F do.Neich8m.-A.,A.6

Veing., rz. 29 S do, Ag. 7, rz. 81

Pom, lds{ch.G.-Pfbr. do. do, Ausg.1 1,2

uad ps fund fred pas pad fund pati fred Futd sas fest pi t pk fut pla pft jed fk furt pft

1.4.10 /97,25 G

ft fund fs pi frank fund fri part Prt

_- V

Prov.Sächs, Laudsch| Gold-Pfandbr, „.|

do. do. Goldm.Pf.| do. do. Aus3g.1—2} Abt. 2, uk. b. 29} do. Aus8g.1—2 Schlei. Ld1ch. G.-Pî.

unkündb, b,1,4,39

pri pt fend pet b a m a l A 4 S

Westfäl.Pfdbr.-Amt

Oberschl.Prv.Bk.G.Pf.| R, 1, rz. 100, Uk. 31 do. do.Komm.Ausg.1 Buchst, A,rz.100,Uk,81/7 Pomm.Prov.-Bk.Gold| 1926, Aus89.1, Uf. 31/7 Shles8w.-Holst. Prov.| Ld8b. Gld. Pf.N1,11k34/8 do, do.Kom.N.2,uk.34/8

O

do. do, 26 R.1,uk.31/} do. do. 27 R.1,uUk.32 Württembg. Spark.

ps fat find fmd Pri pucò fand sets surt l 1 S 25 URE 2: 215 A Peri Pt font Fund fort s fork jf pft l l I F J pt A b

L sichergestellt.

Hyp.Pfd.E.F°,uk.32 Dhne Zinsberechuung. :

do, Ldsch. Kreditv., Gold-Pfandbr.

DHne Zins8berechnung.

Dffpreußen Prov. Anl.- Auslosungsscheine* „. Pommern Provinz.Aul.- Auslosgssch. Gruppe 1*

1.4.30 ausTofpA.! do. do. Em.D ut.31î do, do. Em.E,uf.31

* einschl. /, Ablösungss{huld (in des Aus

Heutiger | Voriger Dhne Zinsberechn Gefündigte und ungeklindigte Stücke, ste und unverloste Stücke.

g. Kred, Ser. D! F (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24)| —15§ Kur- u. Neumärkische) 38% Kur- u, Neumärk. neue} —,— 3ÿ Kur- u. Neumärk. Obl. m.Deckungsbesch. bis 31, 12. 1917 3%, landschaftl, Zentral gsbesch, bis 31.12.17

*DeutschePfdbr.-Anst.]

Pos. S.1-5, uf, 30-34 “Dresdn. Grundrent.- Aust.Pf.,S1,2,5,7-10-

Rheinprovinz Anleihe- Auslosungs\cheine* X Schle8wig - Holst. Prov ,= Anl. - Auslos1 Westfalen Provi Auslosungssch

* einsch1. 1/, Ablösungs

6h Dt, Wertbest, Anl.23; 10-1000Doll.,f.1.12.32 6h do, 190—1000D., f.85 6hD1.Neths8-A.27 uk37 ab L. 8,34 mit 5 Ÿ

B Dt. Neichs\ch. „K“ {(GM)}),ab1.12.294F,ab 3253, 4f.100GM,aus!l

v Preuß. Staatë{ch.

(Mobiltis.-Pfdbr.)}j

do. do. Em.L(Lig.-f

Pfdb.)o.Ant,-Sch.

Anteilsh.5.4/%hLiq.-j h: f:

*do.Grundrentbr 1-37/4 Lipp. Landes8bk. 1—9 v.Lipp.Landessp. u.L.|4%

0 in jus jf

Oldenbg. staatl. Kred./4

psd fut fund jut | ck ©

6 & Vaden Staat NM-=

Anl. 27 uuk. 1. 2. 32 E} Bayern Staat NM- „An1.27. fdb.ab 1.9.34

SchGleswig-Holsiein, Lardeëtult, Rtbr.| 1

Fs iþ. fa A

Lg Jud ua G] bd d r

D ND D

do, -Gotha Landkred.|4 |1

do. «Mein. Ldtrd.,gek.}

Kleingrundbesißg,

Krei8auleihßen, Schwarzb.-Nud. Ldkr.|4

Mit Zinsvberechnung, Belgard Kreis Aul. 24kl., x5. ab24/6 do. do. 24 gr., rz. ab 24/6

ÿ 3h Sächsische, au3ge- stellt bis 81. 12. 17... hs. landsch. Kreditverb.

6h Braunschw. Staat M-Anl.23,uk.1.3.33 ) Braun \chw, Staat

c co

do, eSonder23ÿ.Land-

NRDTIR O ©

E ER LS

Co C t Fa b D

rundstüde.]44 1.1,7 chzeinbogen u. ohne ErneuerungssWein

7Y Lübeck Staat

D D s (7) Go

Siadtanleihen. Mit Zinsverechnung.

8% Mecklbg. - Schwer. Neith8m -Aul. 1928

Pfandbriefe und Schuldverschreib, von Hypothekenbanken sowie Anteil- scheine zu ihren Liquid.-Pfandbr, Zinsberechnung.

Bk, f. Goldkr. Weim.|

bis 24,12.17/17,6B

editv. N, au8g.b.31.12.17| B8,4b +4, 34,8) Westfälische b.8.Folge,| ausgestellt bis 81. 12. 17...113,1b6 estpr. Nitterschaftl.! Ser. I—II m. Deckungsbesch.| R B19 0 ada |3 *4, 8%, 8h Westpr. Neuland-| schaftl. mit Deckungsbesch, bis) R AS11404 4 0 6A Sia 6 +7 ohne Sinssheinbogen u. ohne Erneueru

b) Stadti|chaften. Mit Zinsberxechuung.

4 ge I

1928, fäll. 1.5. 31 BerlinGold-An1.,26 1.1.2.Au8g.,tg.831 do. 1924,tg.25 Bonn NM-RN, v. 2

{.Thiütr.L.H.B.rz29]| do.do.R.1,rz.ab 28 Bayer. Handels8bk.=- G-Pfb.R.1-5, Uk.33 , do. R. 6, Uuk. 34 , do. R. 1, Uk. 29 . do. R.2-4, Uk, 30

= co m

o

M pt

74 do. N. 2, fäl. 1.7.20 7% Thür. Staats8anl

1926, außL ab 1.3.30 7h do. NM-A. 27 U.

Lit. B, fällig 1.1.32 Wilrttbg. Staats- _fchag Gr.1,fäll.1. 3.29 6% Dtsch. En

1,10 los 2b

Dhne Zia!sberechuung.

Dt. Aul. - Auslosung3\{ Nr. 1—90000* Dtsch. Anl.-Ablösgs\chuld| ohne Auslosungs\chein AnhaltAnl.-Auslosgss{* Anhalt Anl. -Ablösgs\ch. ohne Auslosungsschein Hamburger Anl.- Aus- losungsscheine* Mecklenburg - Schwerin Aul. - Auslosungss\ch. Meckl, -Schwer. A.-Ablös= Sh. 26 o. Auslosgss

* einschl. 1/, Ablösungss{@uld (in § des Auslosung3w.) Dtsche. Wertbest. Au1. b. 5 Doll, fäll. 2.9.35 Anhalt. Staat 1919. .|4 | 1.4.10] Deutsche Schuzgebiet-! “C |

Gekündigte und ungekündigte Stüce, verloste und unverloste Stücdce.

4,B{h Brandenb. ,agst.b.31.12.17[19þB 4, 34h Hunnov.,au3gst.b.31.12.17|21,75b 4,8% He \\.-Nafs., agt. b.31.12.17/18,5 G 4% Lauenburger, agt. b. 31.12.17) —,— 4,314 Pomm.,au2gest.b.31.12.17/19b 4, 8% Posensche, agt. b. 31.12.17] —,— 4,3%% Preußische Ost- u. West-,

z ausgest. b, 31.12.17/13,95b ä 3LURNH. u. Westf.,agst.b,31.12.17| - ,— 4h Süchsische, agst. b.31.12.17/20,75b 4,8 Schlesische, agt. b.31.12.17/21,6b 4, 8STICMI.-Solft.agst.b.31.12.17/17,25b

Provinzialauleihen. Mit Zin8berechuung. Brandenburg. Prov. | NM-A. 28, kdb. ab 33/8 bo. do. 26, kdb. ab 32/7 Hann. Ldsfïr. G, 26 X

do. do. E.5, ul. b

Brauns@chweig NMs=- do.do.S.1, ukb

Anl. 26 X. kdb, 31 Breslau NM - Anl.

moe _

LcA

2 0 Lo r n e es Cr Uo Co Lk

Dresden NM - Anl,

1926 M. 1, uk, 31 do. 26 N. 2, uk, 82 Duisburg RM=- A,

t rat

mo

Mecl.Hyp.u Wechs,- Bk.Gld.K.E.,3,T5.32 do. do. E.6, uk. b.32

Meckl. -Strel. Hyp.BV GHyp.Pf.S.1,uk32

Mein.Hyp-B. Gold=-

Pfd. Em.3, uk. b.29

f Ï L B l L E

Q “1 I N 1 O O pn jt furt pad fri jt I jut jd jut p pa O A a pa

o O

h Goldstadts{br.

F

Bayer. Land1w.-Bk, GHPf.R20,21Uuk.30 Vayer. Vereinsbank G.Pf.S. 1-5, 11-25, 36-79,84-87 r329,30 do. S, 80-88, 88,89,

pas Geo: Bus D D S: V M P D

Diisseldorf RM-A.

[4

Pteuß. 8tr.-Stadt- \chaf1 G.Pf.R.4,30 do. do. Neihbe 5, 80 do, do. Reihe 7, 31 do.do.R,31u.6,291.,81 do. Reihe 9, 32 , do. Reihe 10, 32 . do. R.141.15,32 , do. Reihe 18,83 , do. Reihe 19,33 . do, Neihe 20, 34 . do. Rethe 8, 82 . do, Neihe 11, 30 . do, R.2 1,12, 82 , do. R.1 1.13, 82 Dhne Zinsberechnung. Berlin.Pfdbr.alte X, ausgestellt bis 81. 12. 1917 5, 4X, 4,8% % Berlin. Pfdbr. alté +4, 8%, 8h Neue Berlin.P' dbr. N, ausgestellt bis 831. 12. 1917. 4X, 33, 3 § Neue Berlin Pfdbr. *4) Brandenb.Stadtschafts-Pfb. (Vorkriegsstücke) 4/14,95þ 4h do. do. (Nachkriegsstücke) T7| —,— 4h Magdeburger Stadtpfandbr. v. 1911 (Zins3termin L. 1.7) + Ohne Zins8scheinbogen u. ohne

c) Sonstige. Mit Zinsberechnung. Braunsck{chwStaatsbk Gld-Pfb. (Land\{ch) R.14, tilgb,ab 1928

do. do. R. 20, tg. 33 do. do. R, 22, tg. 33 do, do. R. 19, tg, 33 do. do. R.17,uk.b.32 do.Kom.do.R15uk29 do.do.do.R.21,uk.33 do.do.do. R.18,uk.32 Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. 26 A.1,tg.31 do. 28 A.1,tg.33 do. do. 26 A.1,tg.31 do. do. 27 A.1,tg.32 do, do. 23 A.1.ta.24

Eisenahch NM-Anl. 1926, unk. 1931 Elberfeld NM-Anl. 1926, uf. 31.12.31 Emden Gold - Anl. 1926, r3. 1931 Essen RM-Anl. 26, Aus3g. 19, tilgb. 32 Frautksurt a. Main Gold-A, 26, rz. 32 Fürth Bld.-Anl. v. 1923,kündb. ab 29 Gera Stadtlrs. Anl. v.26,kdb.ab31.5.32 Kiel RM-Aul. v. 26, unk. bis 1. 7. 81 Koblenz NM - Anl, von 1926, uf, 31 Kolberg ¿ Ostseebad RNM-A.v.27, r3.32 Köln NM-A. v. 26,

D ©

, S. 90,91, rz. 83 . S. 1—2, rz. 82

, Ser. B, t). 28 , Komm.S.1—10

Hyp.-B.G.-Pf, Ser. 2, unk. b, 30 , do, Ser.3,Uk.30 , do, Ser.4, Uk, 30 , do.S.5Uu.,6,uk.30 , do, S.12, Uk. 82 . do, S.13, uk. 83 , do, Ser.7,Uk.22 , do, S.11, uk. 82 . do, S. 10, uk. 82 do. do. S, 9, uk. 32

(Mobilis.-Pfdbr.) do, do. S. 8 (Liq.- Pfdb.) o. Ant.-Sch. Anteilsch. z.4XYLiq.- GPf. d.Bln.Hyp.B. Berliner Hyp. - Bk,

Komm. S.1, Uk. 31 do. do, Ser.4, uUk.33 do. do. Ser.5, Uk,33 do, do, Ser.2, Uï,82 do. do. Ser.3, uk.82 Braunschw. - Hann. Hyp.G.Pf.,25 r3.31 do. do.1924,73.1930 do. do.1927,r3.1932 do. do.1928,rz.1934 do. do.1926,r5,1931 do. do.1927, uf.b.31 do, do. 1926 (Ligq.- Pfdb.) o. Ant.-Sch. Anteilsch. z.4{}Liq.- G.Pf.d.Braunschzwv. Hannov. Hyp.-Bk. Braunschw. - Hann.

Hyp.Gld.K., uk.30 do. do. do., unk. 81 do. do. do, 27, uk.31 do, dg, do,, uk.b.26

œ N D D B

O20

. E,10 (Liqu.Pf.) . G.-K.E.4, ufk.29 , do.E.16, uk,b,33 . do, E.7, uk, b.32 , do. E,14,uk.h.32 do. do. E.13,uk.b.31 Mitteld. Bdkrd. Gld. Hyp.Pf.N.2,uï,b.29 do.do.R.3;uk.30.9.29 do.do,N.1,11k.80,6.27 do.do. N.2,uk.31.3.31 do.do.R.3,uk.80.6,82 do.do.R.4,1k,30.9,32 do.do.N.5,1k.30.9.32 do,do.N.6,uk.30.6.33 do.do. R.7, uk, 2.1.34 do.do,R1,ut31.12,32 do.do.R.2, 1f.30.9.32 do,do.R.3, uk,30.6.32 do.dv. R.4, Uk. 2.1.33 do.do.N.1, uk.30.9.32 do.do. R.1(Mob.Pf.) do. do. K, N.1,uk32 do. do. K. N.1,uk.83 Nordd, Grdt. Gold-

Pfbr. Em. 3, uk. 29 do. Em. 5, rz. ab 28 do. Em. 61.7, rz.31 do. Eu.14,r3.0b33 Em.17,rz.ab33 Em.20, rz.ab 33 , Em.21, rz.ab 34 , Em. 8, rz. ab 31 . E.12, uf.30,6.32 , E. 13, Uk. 1.1.33 , E. 11, 1k. 1.1.33 Em. 2, rz. ab 29 E.16 (Liqu.Pf.) do, Gld-K.E,4,uk.29 do, do. Em.15,rz.33 do. do.Enm:.18,r5.33 do. do. Em.9,rz.31 do, E, 10, uk, 1,1.33

El in fut fut fut fut jut s fu ft fa fs ps A A A A us Fes s 23 =A I 2 I 3 0A A T T t D 1 D R p E I ja f pn pa p F pu ps ted ps R Rd S 8 10a jf J fs Ja ffs fas pat fn. ra Fa jt pi 7 E S0 bd fk ali Did ps jd J s jus a “s J “A “A p

_ s J

Pud fs fut Fa 1 Din p Prt ft furt Îut Pat jet

s

22A ANIDINIDEON

M pa 4

ooo ® 0093 00

4 | 1.1.7 | 6B

C M Me «Wo o] o

+

0

E L E

KFönigsberg i. Pr. Gold Ag.2,3,uk.35 do. RM-Anl.,rz.28 do. Gold-Anl. 1928 Ausg. 1, Unk. 33 MagdeburgGold-A. 1926, uk. bis 1931 do. do. 28,uk. b. 83 Mannheim Gold- Anleihe, rz. 1930 do. do, unk. b. 81 do. do. 27 unk. 32 Mülheim a. d. Ruhr RNM 26, tilgb, 31 Nürnberg Gold-A, 1926 unk, b. 1931

Oberhaus. - Rheinl, RM-A.27, uk.b,32 Pforzheim Gold-A, 1926, rz. 19831

do. do, RM-Anl. 1927, rz. 1932 Plauen RM - Anl. 1927, rz. 1932 Weimar Gold-A, 1926, unk. bis 81 Swidau NM - Anl. 1926, unk. b, 29

p i F fs ps f pt pan p ja je

,

fas ny A d fa fd 24 fes A

S

Be B jak jan juus pat pk D B J J

Li

f i a jf

ano 2BADDND bd ai A pi 08

4

M0 RNADNDIIO

00 4

* R D R D A A bt A 3 A I Îs bs ta js j js j - if fai pl 7 .

D-DNDDNDROD

ea D e ck

fs Fa 1, Pes Pud ras Frs di

1,1.7 /81eb G

pl Prt fut fut fut fd fred furt p

. 31 Haun. Prov. GM-A. R 1B. tilgb. ab 26j8 Hannov.Prov.RM-A. R.2B3,4B u, 5, tg. 27/8 R. 19, tgb. 34/8 do. R. 3 B,rz.10

P

RMp.E/{77b 6

0 = bai f ps jus jus p fut p

[-ck} fa Js

- I De + Me - Me] Peti fred fett fd fert fes s L Þ ju Pa j l l A aDDNDO : Ful ch4 S

4

G Le De Fus Jus jj, u

_—

I _ O

anwets. 28, rz. 3b

”_.