1862 / 260 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

von 500 Thlrn. seit 12, Juli 1862 nebst 9 Thlr. 29 Sgr. Protestkosten, Klage erhoben.

Die Klage is eingeleitet, und da der jegige Aufenthalt des Barons von Estorff-Ziethen unbe- kannt ist, so wird derselbe hierdurh aufgefordert, in. dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 15. Dezember 1862, Vormittags d 0 Uhr,

vor der unterzeichneten Deputation, im Stadtge-

richt8-Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Portal l, Zimmer Nr. 46 anstehenden Tecmine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Ein- reden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Nück- sicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, auf Antrag des Klä- gers, für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. s

Berlin, den 2. September 1862.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Prozeß-Deputation Il,

[1686] Oeffentliche Vorladung.

Die Kaufleute Aron Hirsch Heymann und Meyer Heymann, alleinige Jnhaber der hiesigen Firma A. H. Heymann u. Co., haben wider den Assessor Julius Siber, früher hier wohnhaft, zwei Wechjel- Forderungen und zwar:

a) aus dem Wechsel d. d, Frankfurt a. M, den 24. Juni 1862, 200 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Juli er.

b) aus dem Wechsel d. d. Homburg, den 1sten Juli 1862, 56 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. August d. J.

eingeklagt.

Die Klagen sind eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Verklagten Siber unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache aufden 15. Dezember 1862, Vormittags

10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im

Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlih zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rüksiht mehr ge- nommen werden kann. , Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä- gers in contumaciam für zugestanden und an- erkannt erachtet, und was den Rechten nach dar- aus folgt wird im Erkenntniß gegen den Be- Tlagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 1. September 1862. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen,

Prozeß-Deputation Il.

[2022]

Von dem unterzeihneten Gericht sind 159 Thlr., welche am 25. April 1861 auf dem Grund- stück des Gärtners Ruinat, Lüßower Feld Nr. 11, in der Erde gefunden worden sind, in gerichtliche Aufbewahrung genommen worden.

Der unbekannte Eigenthümer dieses Geldes wird hiermit aufgefordert, sih mit seinem Eigen- thums - Anspruche beim unterzeichneten Gericht innerhalb 2 Monate, spätestens aber in dem auf

den 14. Januar 1863, Vormittags

115 Uhr, o vor dem Herrn Stadtrichter Dannenberg im Stadtgerichtsgebäude Jüdenstraße Nr. 59, Zim- tier Nr. 12, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe seiner Eigenthumsansprüche für verlustig : erklärt und das gefundene Geld den Findern, resp. der Armen-Kasse oder dem Fiskus wird zugesprochen werden.

Berlin, ‘den 27. Oktober 1862.

Königl, Stadtgericht, Abth. für Civilsachen,

/ 1928 [890] Bekanntmachung.

Der abwesende Tischlergeselle Johann Ferdi- nand ‘Gottfrièd Boersh aus Potsdam, welcher im Jahre 1852 nach Amerika ausgewandert sein soll, und seit dem Jahre 1852 nichts wei- ter hat von sih hören lassen, wird auf den Antrag seiner Ehefrau , Caroline Wilhelmine Albertine, gebornen Selle, welche auf Grund der bôswilligen Verlassung die Ehescheidung beantragt, hiermit

auf den 30: Dezember 1862,

Mittags 12 Uhr, zur Beantwortung der Ebescheidungsklage unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem Nichterscheinen gegen ihn in contumaciam hver- fahren und die Ebe getrennt werden wird, wo- bei er für den allein s{chuldigen Theil zu er- achten.

Potsdam, den 24, April 1862.

Königl. Kreisgericht, Abtheilung I.

[876] Proclama.

Es werden alle unbekannten Erben und Erb- nehmer:

1) des hier am 16. November 1859 verstorbe- nen Schneidermeisters Jsidor Heymann oder Heimann, Nachlaß 21 Thlr. ; des hier am 21—22. Februar 1858 ber- storbenen ehemaligen Oekonomen Christian Gille, Nachlaß 27 Thlr. 28 Sgr. 4 Pf. und mehrere unsichere Forderungen : des in Leipzig am 2. Mai 1861 verstorbe- nen unehelichen Friedrih Bernhard Dönit, Nachlaß ca. 14,000 Thlr. ;

4) des am 11. Zuni 1861 bier verstorbenen Hausmanns {Friedrih Wilhelm Annaberg, Nachlaß ea. 305 Thlr. 3 Sgr.,

zu dem auf den 11. März 1863, Vormittags P41 WHh x; ° vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Bosse, an hie- siger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine zur Anmeldung ihrer vermeintlichen Erbansprüche hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen, daß, wenn sie dieselben weder vor, noch in dem obigen Termine mündlich oder schrift- lih anmelden und nachweisen, sie ihres Nechtes an den gedachten Nachlaßmassen für verlustig erklärt und solche als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus zugesprochen werden.

Halle a. S., am 25. April 41862.

Königl. Kreis: Gericht, 1, Abtheilung.

[2021]

Königliche Ostbahn.

Bekanntmachung. Der - seit dem 1. April 1859 bestehende Spe-

zial-Tarif für

Steinkohlensendungen in Wagen- ladungen

L

von den Stationen Frankfurt a. O., Kreuz, El- bing, Königsberg und Danzig wird in Bezug auf die zuleßt genannten 4 Versand-Stationen aufge-

hoben und tritt bei der Station Kreuz mit dem 22. Dezember d. J. bei den Stationen Elbing, Königsberg und Danzig mit dem 10. d. Mts. außer Wirksamkeit.

&ür die Station Frankfurt a. O. bleibt der bisherige Spezial-Tarif bis auf Weiteres noch, be- stehen. Dagegen tritt für die auf den Stationen Elbing, Königsberg und Danzig zur Versendung im BVinnenverkehre aufgelieferten Steinkohlen in Wagenladungen vom Dien d. M. ab nach Maß- gabe des Betriebs-Reglements und der allgemeinen Tarif-Vorschriften ein neuer gleichfalls ermä- ßigter Spezial-Tarif in Kraft, welcher auf dem Einheitssaße von 1 Pf. pro Centner und Meile neben einer Expeditionsgebühr von 2 Thlr. pro 100 Centner beruht,

Sofern jedoch hiernach der Frachtsaß auf kurzen Transportstrecken sich höher tellen würde, als dies nach dem bisherigen Spezial-Tarif der Fall war,

ist der lehtere beibehalten. und in. den neuen Tarif übernommen worden. Bromberg, 2. November 1862. Königliche Direction der Ofbahn.

[2017]

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Westfälische Eisenbabn.

Die Anfertigung und Lieferung von 600 Stü Buffern für Eisenbahnwagen soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden,

Die Submissions-Bedingungen sind im Büreau unserer Werkstätten - Verwaltung zu Paderborn einzuschen, von woher dieselben auch gegen Er- stattung der Kopialien bezogen werden können.

Die Offerten sind mit der Bezeichnung

»Lieferung von Buffern« verschlossen an die Werkstätten «Verwaltung der Königlich Westfälischen Eisenbahn zu Paderborn bis Montag den 24. November c., Vor- mittags 10Uhr, frankirt einzusenden, zu welcher Zeit dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen.

Münster, den 31. Oktober 1862.

Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

[1981]

Prinz-Wilhelm Eisenbahn.

Gs

Die Herren Actionaire der Prinz - Wilhelm

Eisenbahn - Gesellschaft werden hierdurch behufs Berathung und Beschlußnahme :

Ob und unter welchen Bedingungen, insbe- sondere für welche Abfindung in Gelde resp. in Actien der Bergisch-Märkischen Eisenbahn- Gesellschaft die Prinz - Wilhelm Eisenbahn- Gesellschaft ihr gesammtes Vermögen an die Bergisch-Märkische Eisenbahn-Gesellschaft ab- treten und sih auflösen soll ?

zu einer außerordentlichen General-Versammlung auf Sonnabend,

den 6, Dezember dieses Jahres,

mittags 11 Uhr; in das Sessions-Jimmer der Königlichen Eisen- bahn-Direction hierselbst eingeladen.

Gr die Stimm-Berechtigung in der General- Versammlung schreibt der §. 30 des Statuts wörtlich vor:

_»Die Actionaire, welche in der General- Versammlung persönlich erscheinen, haben sich wenigstens aht Tage vor Beginn des Tages der General-Versammlung bei der Direction über den Besiß ihrer Actien auszuweisen, und dagegen einen Stimmzettel in Empfang zu nehmen. Jeder persönlih erscheinende Actionair is ferner verpflichtet, beim Eintritt in die General-Versammlung seine Actien- Dokumente vorzuzeigen. Bevollmächtigte ha- ben sih durch ein beglaubigtes, nicht über 14 Tage altes Vollmachts-Dokument, bei dessen Beglaubigung die Actien des Man- danten ‘dem beglaubigenden Beamten vorge- zeigt, und in der Urkunde spezifizirt worden sind, oder durch eine Vollmacht unter Privat- Unterschrift mit gleichzeitiger Vorzeigung der Actien des Mandanten innerhalb der obigen &rist zu legitimiren. «

Der §. 29 bestimmt ferner, daß nicht persönlich erscheinende Actionaire sich nur durch ihre gesehz- lichen Vertreter oder dur Bevollmächtigte, welche selbst Actionaire sein müssen, vertreten lassen können.

Elberfeld, den 25, Oktober 1862.

Der Vorsißende der Deputation der Actionaire der Prinz-Wilhelm Eisenbahn: Daniel von der Heydt,

Vor-

Geheimer Kommerzien - Rath.

[2027]

1ißishe Hypotheken - Ver- ree - Actien-Gesellschaft

uf Hundert Jahre, konzessionirt durch Königl. ' Erlaß vom 21. Juni 1862. Actien-Kapital l. Emission 2,900,000 Thaler. Kapitalisten werden hierdurch benachrichtigf, MO sowohl auf unserem Bureau , Friedrichstr. / als bei allen unseren Agenturen Gali Aufträge zur hypothekarischen Anlage ; von Kapitalien zngenommen und kostenfrei ausgeführt werden. : Für die durch unsere Vermittlung erworbenen otheken leisten wir Gewähr. : ilt, für welche nicht sofort entsprechende Gypotheken zu haben sind, können bei uns gegen angemessene Verzinsung niedergelegt werden. T Hypotheken - Dokumente nehmen wir zur Aus- bewahrung in unserem Tresor an und besorgen die Einziehung von Kapital und Zinsen. l Für die von uns versicherten (gewährleisteten, Hypotheken gewähren wir, weng: es gewünscht wird, Hypotheken-Certifikate nach Art der Pfand- briefe mit Zinscoupons. x A Auf die von uns versicherten Hypotheken go V wir jederzeit Vorschüsse bis zur Hälfte ihres Be- aa o - L : L Gegen Cession versicherter Hypotheken omi gen wir auch A as außer den Sasen Mr 4e Puubett Thale } 911 115 M u 3. thl. 5. thl. 6.75 sg. thl. 7.27 sg. jährlich während 420 14 : 12 10: Fahren. Die Direction. Hübnér. Straß.

Wolff.

E L t L Deutsh-Holländischer Actien-Verein für Hüttenbetrieb und Bergbau : H im Quisbuxvrg.

Bilanz per 1. Juli 1862.

My dundas L

Aa U al D Mia Ly S

06/392 |-

286,043 126,134 4

[, |Tmmobilien-Conto Gruben-Tmmobilien- Conto 3, |Gruben-Betriebs-Conto 1, |Schiffs- undFuhr- Geräthe- | Conto o. 5, |Werkstatt-, Maschinen- und | Utensilien-Conto ß, | Haus-Mobilien-Conto . |Laboratorium-Conto |Modell-Conto 9, | Sütten-Utensilien-Conto 10. |Conto verschiedener Vor- | räthe (Rohmaterialien | und Magazinbestände) - (4, [Conto der Anlagen bei | Freiweinheim -- 2, |Gruben-Slollen-Conto 13, |Schurfkosten-Conto . | Allgemeines Bau-Conto. | 5, | Cautions-Conto O . | Effekten-Conto E 7 . |Vorschuß-Cassa-Conto. . - ai A . |Cassa-Conto : ¡E f . |Wechsel-Conto 21199

)

9,694

14,385) !

4071:

1,324 |23 4/AG62

137,899

11,828| 7 7,513 25 3/092 |24

513,702 15

1929

[2025] Bekanntmachung. ; Hennebergia, Actiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb zu Suhl. Die Actionaire der Hennebergia werden hier-

lung je eine Actie“ zur Abgabe einer Stimme berechtigt. A Schleusingen, den 31. Oktober 1862. Der Regierungs-Kommissarius, Landrath

40, | Diverse Debitoren 16211 28 | 1,359,707 | ¿D

P a 8i8 1y- d |Actien-Capital-Conto eh ¿Kranken-Cassa-Conto

| Fluß-Assekuranz-Conto O auf bestimmte P Setne

d, Diverse Kreditoren

1,000,000 | 630/18 1,838| 6

92,542 19 964,696 |10

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L

durch zu der - am Sonnabend, den 22. November d. J-

Vormittags 10 Uhr,

im deutschen Hause zu Suhl stattfindenden außer- ordentlichen General-Versammlung eingeladen. Diese zweite außerordentliche General-Versamm- lung ist nöthig geworden, weil in der am 4. Fe- bruar v. J. stattgefundenen ersten nicht drei Vier- theile sämmtlicher ausgegebenen Actien vertreten waren. Alle späteren Versuche, einen gültigen Verwaltungsraths-Beschluß Behufs Anberaumung einer anderweiten außerordentlichen General-Ver- sammlung zu Stande zu bringen, sind erfolglos gewesen und hat sich deshalb die Nothwendigkeit herausgestellt, auf. Grund des §Y. 46 des Gefell- schafts\tatutes von Aufsichtswegen jene General- Versammlung zu berufen, welche über den vor- liegenden Antrag auf Auflösung der Gesellschaft Beschluß fassen soll. / :

Der Vorschrift des §. 45 - des Statutes ent- sprechend, mache ih zugleich ausdrücklich darauf aufmerksam, daß in dieser zweiten außerordent- lichen General-Versammlung am 22. Novem- ber d. J. die Auflösung durch drei Viertheile der anwesenden oder vertretenen Stimmen, ohne Rücksicht auf ihre Zahl, ausgesprochen werden

Herold.

[20201 Privatbank zu Gotha.

Monats - Uebersicht für Ende

Oktober 1862. T R

Geprägtes Geld... Thlr. 735/997. 29. Kassen-Anweisungen und 5

fremde Banknoten... » 21215. au Wechsel-Bestände 2/203/095. 9, Lombard-Bestände 288/300. —, Staatspapiere u. Effekten » 130,490. 20. Guthaben in Rechnung L S

vid verschiedene Activa » 688,359. 14.

P a \ \ iv

Fingezahltes Actien - Ka- f y E A Thlr. 1,400,000. —. Noten im Umlauf » 1,908,210. —, Depofiten-Kapitalien .….. » 341,360. —, Guthaben in Rechnung » 399,518. 8,

Gotha , den 31. Oktober 1862.

Direction der Privatbank zu Gotha. Kühn. Jou chck:

fann und daß auch in dieser zweiten Versamm-

[2024] Fölnische Maschinenbau-Actien-Gesellschaft.

Die stetig fortschreitende Production unseres Etablissements hat das Bedürfniß größerer Betriebs- Fonds im Gefolge Qur-Fundirung der zu diesem Behufe bisher benußten laufenden Kredite haben n auf Grund des K. 19 der Statuten, die Emission einer Anleihe unter nachfolgenden Bedingungen

/ L F J U _— beschlossen : - : A N E M 1 Die Anleihe wird bis zur Gesammtsumme von 300,000 Thalern kreirt und in Partial M ren lautend, von 200 Thalern jede, die Nummern 1 bis inkl. 1500

Obligationen, auf Nan m 200 - m j m l Ae emittirt. Die Anleihe wird jährlich mit 6 Prozent verzinset y u werden is j î 2 T 2 Ch ‘c 5 a) CT ' Y E Obligationen Zins - Coupons für fünf Jahre, nebst Talon, beigefügt. Aen a jährlih am 2. Januar an der Kasse der Gesellschaft, so wie bei den näher zu bezeichnenden Bankhäusern in Köln zahlbar. s E A Die Anleihe wird vom Jahre 1866 ab jährlich mit 9 Prozent es Betrages oder mit 15,000 Thalern amortisirt. Die zu amortisirenden Stücke werden durch's Loos ermittelt und öffentlich bekannt gemacht, und jährlich am 2. Januar. zum ersten Male am d „jûr nuar 1867, an der Kasse und bei den Banquiers der Gesellschaft eingelöst. Die Verzin- sung der zur Amortisation gezogenen Stücke, welche nicht rechtzeitig zur Einlösung präsentirt O E Do 2 S p 0 R Cy è ört von dem zur Einlösung bestimmten Tage an auf. : D) R l ‘Bisellschaft ist berechtigt , e gesammte Anleihe jederzeit zu kündigen und dieselbe e 4: - - du S V C . zurüczuzahlen, nach einer mindestens sechs Monate vor dem Zahl - Termine durch die im C 12 der Statuten bezeichneten öffentlichen Blätter bekannt zu machenden O Im Falle einer solchen Kündigung hört die Verzinsung der Obligationen von dem zur Ein- Töfung bestimmten Tage an auf. E | E L A ) Die Uebernahme der zu emittirenden Obligationen ist vorzugsweise den Jnhabern der Actien der Gesellschaft vorbehalten , so daß denselben für je 10 Actien ein Vorzugsrecht auf drei dfe zu Lititivendén Obligationen zusteht. Falls die Zeichnungen die Ls zu S den Anleihe überschreiten, werden zunächst drei Obligationen auf je 10 Actien Me un ; fügung bleibenden Stücke pro rata der Restzeichnungeu repartirt.

die dann noch zur Verf j ) NRestzei \ : Diejenigen Actionäre, welche von dem ihnen zustchenden Vorzugsrecht Gebrauch machen

wollen , haben zu diesem Behufe die Actien, welche sie deliven E O A ie zeichnisse begleitet , bis zum 20. November d dom e 2 Sthagfshquiei \{ h ien cine vorzulegen und den Verpflichtungs-Schein zur Uebernahme D U US der German a Die gezeichneten Beträge sind am 2. Januar 1863 bei den Banquiers der Gefell)

zuzahlen. Wer sein Vorzugsrecht nicht bis zum 20. November ec. geltend macht, ist seines

rechtes i emittirende Anleihe verlustig. N H Í Auf R e end Emissions - Tobtitbriana fordern wir die Actionäre ia Besthe ine LAA vemb J ‘ieller Aufgabe der Nummern der in ihrem Besiße

s if, bi tovember d. J., unter spezieller Aufgabe der | | hre! schaft auf, bis zum 20. November d. 5 e i D eilen, v6 tb Mit welitr befindlichen Actien , dem A. Schaaffhausen'schen Bankvereine hier mitzutheilen ,

«

T359,70725|

Duisburg, den 1. Yovember. Der Verwaltungsrath.

Köln, den 3. November 1862.

Summe sie an der zu emittirenden Anleihe sich betheiligen wollen.

Der Verwaltungsrath.