2016
dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zinskupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Kupons verwendet.
kennen hiermit, daß der Jnhaber dieser Obligation die Summe von Thaler Courant, deren Empfang [sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde
Eupen zu fordern hat.
* Die auf vier und ein halb Prozent jährlich festgeseßten Zinsen sind am 31. Dezember jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rügabe der ausgegebenen Zins-Kupons gezahlt. -
F. 10.
Die Nummern der ausgeloosten, niht zur Einlösung vorgezeig- ten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter §. 7 jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen , dieser wiederholten Bekannt- machung ungeachtet , nicht binnen dreißig Jahren nah dem Zah- lungStermine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht der Bestimmung unter §. 13 gemäß als verloren oder vernichtet angemeldet, so sollen nach deren Ablauf die Obligationen als getilgt angesehen und die Kapitalbeträge derselben zu milden Stiftungen verwendet werden.
G. Él.
Für die Verzinsung und Tilgung der Schulden haftet die Stadt- gemeinde mit ihrem gesammten Vermögen und ihren sämmtllichen Einkünften, und kann, wenn die Zinsen oder die ausgeloosten Obli- gationen niht zur rehten Zeit gezahlt werden, die Zahlung von den Gläubigern gerichtlih verfolgt werden.
6. 12.
Die in §§. 4, 7 und 10 vorgeschriebenen Bekanntmachungen | e. E Kurant. erfolgen durch die Eupener Lokalblätter, die Aachener und Cölner ; Zeitung und durh das Amtsblatt oder den öffentlichen Anzeiger Unserer Regierung zu Aachen.
Bemerkungen.
d
in Be
9
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privi. legium enthalten.
die
Abfindung in 1
504 7,862,080 15
Eupen, den ten
zahlt fi 23,193 |-—
U
mit dem
18fachen Be- trage derNente
Die Kapita- lien,welche von den Pflichtigen
baar an die
Staatskasse
A
Die städtische Kommission. Die Kommittirten der Stadtverordneten N. N. (Hierzu sind CoUvoNn ausgereicht.) Der städtische Gemeinde-Empfänger,
i
,
einge gewählt haben, betragen
u. wofür d. rechtigten Rentenbriefen
Der Bürgermeister. N. N: Eingetragen Kontrolbuch Fol. No. Der städtische Sekretariatsbeamte.
00 T6551 1,862,080 115
49,780 Á
104,000 9
Die ausgeloo« seten am 1. Obr.
1862
fälligen
Renten- briefe
betragen 838 148,465
415,104,185
615,458,320
3
-
j
G 2
73,730 |12
(Erster) Kupon zur
5
Dieser Kupon wird nach dem Aller-
f O i i höchsten Privilegium vom
Eupener Stadto boligation ungültig und werthlos, wenn Nr. essen Geldbetrag nicht bis zum erhoben ist.
bis zum 1. Oktbr.
L
.
,
digt resp. eingezahlt 9326115111
98 46,107/27|10
Ablösungs- Kapitalien sind 1862 gefün 18 2384131-
An Nenten-
i
J 4
12:41,579,180
15 95 4 f 8
| | |
31
64,819/10!
|
[ A!
N
1 4
4 J )
umma 20 14,159 M D
2
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45,810
E Inhaber dieses empfängt am die Zinsen der obenge- Y. 190. nannten Eupener Stadtobligation für die Zeit vom bis | | dahin : aus der städtischen Gemeindekasse zu Eupen mit
In Anschung der verlorenen oder vernichteten Obligationen oder | Silbergroschen Kurant. Î E Zins-Kupons finden die auf die Staatsschuldscheine und deren Zins- | Die städtische Kommission. | |
p (S “
N
282.1671171 9511,899,018 [16 716,44
der Abfindungen. 2,029,030 /16
9,10 1,145;915|— 9
7 í
[8
J
1 3 L 3
Kupons Bezug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni | Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stad 1819 wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder | N N. N. N, vernichteter Staatspapiere §§. 1 bis 13 mit nachstehenden näheren | (NB. Die Namen der Kommitkirten der Stadtverordneten werden gedruckt Bestimmungen Anwendung: Eingetragen Fol. …..… der Kontrole.
: E Der städtische Sekretariatsbeamte.
1 8
TVerordneten,
j
4 1
T
110 9 83016
Der städtische Gemeinde-Empfänger
(Kapitalspißen )
der im Y. 2 dieses Privilegii genannten Kommission gemacht
werden.
a) die im §. 1 jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß | | |
Dieser werden alle diejenigen Geschäfte und Befug- |
fen
Va: 1/0-N
96 405| 87,524] 4] 55] 78,883,9
T
45,700
nisse beigelegt , welche nach der angeführten Verordnung dem | Schaß “- Ministerium zukommen; gegen die Verfügungen der | Kommission findet jedoh der Rekurs an Unsere Regierung zu | Aachen ftatt ;
e 018,929 | 88 29
,
Nenten- 2,026,2( O 1,145,915
bri 9
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Eupener San U. Maler Qurant e... l Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18... bis 18... bei der Gemeinde-
Ä
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die Berechtigten haben dafür Abfindung erhalten: |
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fasse zu Eupen. Eupen, den
2110
T
1
das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei | : «ten
dem Landgerichte, wozu die Gemeinde Eupen gehört ;
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c
l
T 3,989,2841/26
Renten
Die adt e Kommisston. Die Kommuttirten der Stadtverordneten (Facsimile.)
-—
Summa
80,888 |28
42 DT:
13931011 — T D 2,90L581 12613291655 (261 91294,599 |—13,713,146128|—1 82,191,040 91,127[17] J
3,020112 281
Der Bürgermeister.
die in den §§. 6, 9 und 12 derselben vorgeschriebenen Bekannt- | N N
machungen sollen durch die im §. 12 dieses Privilegii ange- | führten Blätter geschehen ; |
sämmtlicher
Zusammenstellung
(g a
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Em-
pfangsberechtigung ausgeseßt, wenn der Jnhaber der Obligation den Talon ‘als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons bei der städtischen Kommission protestirt.)
an die Stelle der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs | Zinszahlungs - Termine sollen vier und an die Stelle des im §. 8 erwähnten achten Zinszahlungs - Termins soll der fünfte treten.
ftober 1862 durh die Rentenbanken erzielten Resultate. 304/13
O
91294,599
6
10
U: |
Zu Urkunde dieses und zur Sicherheit der Gläubiger haben | Wir das gegenwärtige, durch die Gesez-Sammlung zur öffentlichen | Kenntniß zu bringende landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigen- händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausferti- | gen lassen, ohne jedoch dadurch den Jnhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des | Staats zu bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.
J 24
(6
der aur 1:
Finanz: Ministerium.
8,619
Ueberhaupt der vollen Rente 24
Nenten zu -
Erla vom o OTtober 1802 betreffend den SchTußtermin-- der AußercourSsehßung der. \ämmt- lichen, auf. Grund des, Geießes vom. 8). Septem- ber 15847 ausgegebenen Herzoglich. sa chsen- gothaischen Kassenanwetisungen.
D
1A 6,7190] 9
Gegeben Schloß Babelsberg, den 24. September 1862.
894,791 |17j3,286,066|23| 91 293,011 413,579,0
2,901,581 12613,294,685 26
Privaten
(L. S.) Wilhelm.
9
Am 1. Oktober 1862 find an Renten übernommen: 9
Nach einer Mittheilung des Herzoglich sächsischen Staatsministe- riums zu Gotha sollen innerhalb drei Jahren, vom 12.- Septem- ber 1862 an gerechnet, die sämmtlichen, auf Grund des Gesehes vom 30. September 1847 ausgegebenen Herzoglich sachsen-gothaischen
des Betrages der
vollen Rente
v, d, Dep dt.
6
393,104 | —
D, Ado. v. SoTIVTIANN.
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9/19/ 6
9 g 1
D ——
Kassenanweisungen bei der Staatskasse daselbs eingereiht und gegen baare Zahlung umgetauscht werden. Demgemäß ist durch Bekannt- machung des Herzoglichen Staats-Ministeriums vom 12. September d. J. der Schlußtermin der Außercourssezung der bezeichneten Kassenanweisungen auf den 12. September 1865 bestimmt, dergestalt, daß dieselben nach Ablauf dieses Termins, bis zu welchem sie nah | wie vor bei allen öffentlichen. Kassen des Herzogthums in Zahlung | verwendet werden können, völlig werthlos werden und gegen deren Entwerthung auch eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wieder- einseßzung in den vorigen Stand nicht stattfindet. Berlin, den 31. Oktober 1862.
zu aus der Staats-Kasse 14 1,828 124 |—
391,275
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feld’ schen
béren Tilgüngskasse.... #.. --
1
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Eupener Stadt-Obligation
Nr. ( Trodener Stempel. ) Über Thaler Preußisch Courant,
in Schuld-
Urt
Bezeichnung Summa... Zusammen... Außerdem find an Renten übernommen und haben die en erhalten: Neberhaupt.....
Berechtigten daf
Hierzu die in den fr verschreibung
| Tecminen von den Renten banken übernommenen RNen- Tilgungskasse .
a) von der Paderborn b) von der Eichó
Nentenbank- Direction ten und die dafür ausgefer-
zu Berlin...
- Breslau .
- Königsberg --
- Magdeburg .
- Münster. ..
- Posen
tigten Rentenbriefe mit
Der Finanzminister. Ministerium für Handel, Gewerbe 2c
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Yrivilegitum vom
Im Austrage : hierzu ausdrüdcklich ermächtigt, beurkunden und be-
Do,
Im Austrage: De Ls,
2, 5 d, 9, 6.
4.
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