1929 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 140 vom 19, Juni 1929, S. 4,

tisierung auf dem Gebiete der Steuern warne ih, man muß | und Gesey nicht verlassen werden sollen, der soll auch nichts Un-

Rüeksiht nehmen auf die Eigenart der Länder und der Bezirke. Wenn die Jndustrie entlastet werden soll, dann darf man vor allem die notleidende Landwirtschaft niht vergessen. Voc Schuß- öllen sollten wir nicht zurückshrecken, sie bilden Einnahmen für ie Reichsfinanzen und bilden einen Schuß für die Landwirtschaft, Den Ländern follte man wieder eigene Steuerverantwortlichkeit eben. Die Schulden der Länder würde der Minister am s urch Erfüllung der Entshädigungsforderungen aus den Länder- etats beseitigen. Den Anspruch von Bayern und Württemberg auf eine Postabfindung hat der Finanzminister dem Grunde nah anerkannt, nur über die Höhe sind Verhandlungen nötig. Den Ausführungen des Abg. Dr. Quaaß bringen wix große Be- achtung entgegen: Wir erkennen niht nur das Recht der Oppo- sition an, auf den Ernst der Lage aufmerksam zu machen, sondern wir wollen auh dazu beitragen, die ernste Kassenlage zu ver- bessern. (Beifall)

Abg. Moll ath (Wirtsh. P.) weist darauf hin, daß die

jüngste Reichsanleihe auch schädliche Folgen in Gestalt der Er- böbunà des Zinsfußes gezeigt hat. Besonders Sahsen habe darunter gelitten. Bedauerlih sei es, daß der Vertreter der rößten Partei, der Abgeordnete Keil, heute hon die Stellung dieser Partei zu dem Young-Plan endgültig festgestellt hat. Man miisse doch erft die Einzelheiten abwarten, Für die Wirtschafts- partei sei die Forderung der sofortigen Rheinlands- räumung mit der Zustimmung zu dem Pariser Abmachungen eng verknüpft, (Lebhafte Zustimmung rechts.) Die Arbeits- losenversiherung bedarf dringender Reform. Das Schicksal aller sozialen Su Bltngen, der ganzen Staatsfinanzen, ja des Staates selbst, ist, so betont der Redner, abhängig von der Trag- fähigkeit der Wirtschaft, Etwaige Entlastungen müssen in erster Linie zur Senkung der Realsteuern, zur O steuerlicher Gerechtigkeit verwendet werden. Unsere Währung ist durchaus stabil. Eine zweite Fnflation ist aus dem Grunde unmöglich, weil der Mittelstand, der durch die erste Jnflation ausgeplündert worden ist, sich inzwishen auch politisch g I hat und sich eine zweite Ausplünderung nicht mehr gefallen lassen würde. Die heutige Steuergeseßgebung wird zum Totschläger weitester Wirt- shaftskreise des deutschen Volkes. Wir erwarten, so erklärt der Redner, daß der Reichsfinanzminister den von den Finanzsach- verständigen im Stinnes-Prozeß gemachten Bekundungen genau nachgeht, daß bei der Ablösung von Anleihealtbesiß die Banken gegenüber den kleinen Leuten bevorz"gt worden seien.

Abg. Feder (Nat. Soz.) bezeichnet die Reichsanleihe des Finanzministers als einen Mißerfolg. Der Maryxist Reichskanzler Müllex Habe den Mißerfolg auch zugegeben,

Abg. von S y bel (Christl, Bauernp.) führt unter anderem aus: Die Vertrauensfrage zur Finanzverwaltung hat das Voll selbst erst vor kurzem mit einem klaren Nein beantwortet, indem es dem Anleihebegehren der Finanzverwaltung eine unzweideutige Niederlage bereitete. Der Hauptgrund für diesen Mißerfolg liegt in der Beurteilung des Kurses der deutschen Finanzpolitik. Das Mißtrauen richtet sich nicht nux gegen die Finanzpolitik, sondern auch gegen die allgemeine wirtschaftspolitische Einstellung der Partei, deren Vertrauensmann der Finanzminister ist, Der blind- wütige Haß derx Linken gegen alles, was nur irgendwie nah agrarishem Zollshuß in den vergangenen Fahren g hat die Grundlage der nationalen Wirtschaft und der nationalen Steuer- kraft, nämlih die Landwirtschaft, ins Verderben geführt, Aus Deutschland is das Land der unbegrenzten Steuerbelastung ge- worden. Eine weitere Tendenz der Finanzpolitik ist darin zu erkennen, daß die Ausgaben der öffentlichen Hand sih ständig weiter in der Richtung zu konsuntiven Ausgaben verschieben und daß Ausgaben für werbende Zwecke immer mehr zurücktreten. Den Andeutungen des Ministers über Erleihterungsabsichten messen wir keinen großen Wert bei. Auch in der gegenwärtigen unglüc- lichen Lage Deutschlands wäre sehr wohl die Möglichkeit geivesen, die Lage der Landwirtschaft und weiterer anderer Wirt\chaftskreise

u entlasten. Fn der wichtigen Frage des Finangausgleichs find wir auch nicht einen Schritt weitergekommen. Wenn man die Realsteuern, und zwar mit Recht, so verurteilt, wie der Ministex, dann verstehe ih es nicht, daß er jeßt alle Steuern der U b in eine einzige Realsteuer zusammenfassen will. Diese Absicht führt zu einer Violleriia der Landwirtschaft u einer Wehrlosmachung derselben. Sie täuscht eine tatsählih nichk vorhandene Leistungsfähigkeit vor und wird zu größten Un- zuträglichkeiten führen.

Abg. Dr. B e t (Volksr, P.) ist der Meinung, daß der Miß- exfolg der t Anleihe auf der verkehrten Auswertungs-

olitik von 1924 beruhe, die das Vertrauen in die Güte der Reichsanleihen erschüttert habe. Das Reich könnte seinen Kredit órdern, wenn es mit den für den Schuldendienst zur Verfügung Aaendon Mitteln die alten Anleihen angemessen verzinse und die Ablösung einer späteren Zeit überlasse,

Abg. Gern s (D. Nat.): „Die Wiederherstellung der Ren- tabilität der landwirtschaftlichen Betriebe ist die Vorausseßung ihrer Erhaltung und domit der Erhaltung des deutschen Volkes, dessen das Deutsche Reih im Jateresse seiner E und eines gesunden Aufbaues bedarf.“ Diesem feierlichen Versprechen der neuen Reichsregierung in der Reichstagssißung vom 3. Juli 1928 sind in den seitdem vergangenen elf Monaten leider keine Taten gefolgt, de auch nur den geringsten Versuch einer wirklich durch- greifenden Besserung der ernsten Notlage der deutschen Landwirt- chaft darstellen, Sogar jeßt versuht man die höchst dringenden a rarpolitischen Forderungen auf die lange Bank zu B Di

ie Verschuldung is inzwischen weiter gestiegen, und ie E hat sich gegenüber vor dem Kriege verdoppelt. Mit unehmender Sintensivierina erfolgte eine zunehmende Snvestierung von fremdem Kapital, wodurch die Zinsenlast von Sahr zu Jahr höher wurde, ohne durch entsprechende Mehr- einnahnie Cen zu werden. Heute sind wir ja so weit, daß die Nehrarbeit bestraft wird. Fn der Landwirtschaft sieht das so aus, daß Jutensivierung mit der Zwangsversteigerung eahndet wird. Die Preisschere ist augenblicklich zuungunsten der andwirida]i um 26 Punkte = 20 Prozent Mea D, Y, DIC

Landwirtschaft erhält für ihre Produkte, gemessen am Fndustrie- index, etwa 20 Prozent zu wenig. Da die E Werte in Höhe von etwa 8 Milliarden RM in den Handel bringt, er- geben 20 Prozent Verlust rund 1,6 Milliarden RM. Fn den ein- zelnen Betriebszweigen sind 1928 etwa folgende Verluste zu verzeichnen gewesen: Me 350 Millionen RM Verlust, Kar- toffeln 140 Millionen RM Verlust, Getreide 400 Millionen RM Verlust, Zucker 100 Millionen RM Verlust. Diese Zahlen be- weisen eindeutig genug, wieviel Werte der deutshen Volks- wirtschaft O sind. Daß die Landwirtschaft unter diesen gewaltigen Verlusten und den ihr aufgebürdeten Lasten als Steuern, Soziallasten und Wuherzinsen zusammenbrehen muß, wird jeder eite Prot ha Münzmeyer aus Hohenhain hat einwandfrei festgestellt, daß der Bauer nicht über 20 Pfennig Stundenlohn hinauskommt. Wer von Jhnen, meine Herren der Linken, wäre damit zufrieden? Trob alledem werden un- mögliche Zahlungen O und gepfändet. Hier pfändet man auf Monate hinaus das Milchgeld, dort halbreifes Schlachtvieh, d thengste, landwirtschaftlißhe Maschinen oder sonstiges tobiliar. Fast scheint es, daß die deutshen Bauern nur noch dafür arbeiten, um sih r die untragbaren Lasten pfänden lassen zu können. Daß ein P L Ana M häufig sih zu dem ihm ge- machten Uag zur Tilgung seiner Schuld nicht äußert, ist verständlich, da er die an ihn geste ten Forderungen beim besten Willen niemals erfüllen kann, und somit jeder Ic wedlos ist. Der Fluch, der e auf der a en Landwirtschast lastet, ijt der, daß aus vielen Vorgängen nichts gelernt wird, Wer veclangt, daß die Grenzen der Verfassung, die Grenzen von Recht

mögliches fordern, wie es jeyt geschieht. Der Bauer betrachtet es als seine vornehmste und heiligste Lebensaufgabe, seinen Kindern die von den Vätern ererbte Scholle rein und frei zu überliefern. Er sieht aber seit Fahren, daß dieses ihm anvertraute heilige Gut sich in Tee Gefahr befindet. Außerdem dürfte für jeden ruhigen Beurteiler außer Zweifel stehen, daß die weitere Vernachlässigung der landwirtschaftlihen Belange für das ge samte Volk bei dex heutigen Finanzlage eine unüberch- sehbare Katastrophe bringen muß. Deshalb sind sofortige Mittel zur grundsäglihen Umstellung unserer Wintsthattbe Boll- und Handelspolitik erforderlih, um Verzweiflungsakte der Bauern, wie in Berncastel und Beidenfleth, Kyrip und Fbehoe, zu ver- meiden, wo der Bauer sih lediglich nur gegen die Versteigerung seiner leyten Habe aufgelehnt hat. Wer die tatsächlihen Ver- hältnisse kennt, ist sich klar darüber, daß in allen diesen Fällen nicht der Bauer, sondern von Rechts wegen das heute herrschende System mit seinen unerhörten Auswüchsen auf die Anklagebank gehört, Wenn in den leßten zehn Fahren nur ein Bruchteil von Sntelligenz und der Mittel, die aufgewendet worden sind, ergebnislose auswärtige Bindungen Rüben, Ur. DIE Aufrechterhaltung und Gesundung des deutschen Binnenmarktes in Anwendung gekommen wären, dann stände es heute um das Gesamtwohl der deutschen Volkswirtschaft bedeutend besser. Der leßte 8.0. S8.-Ruf der Führer der vier landwirtschaftlichen Ver- bände an den Reichsernährungsminister zeigt deutlich an, daß die maßgebenden politischen Gewalten von halte nicht einmal bereit sind, kleine Hilfsmittel für die Rettung der deutschen Land- wirtschaft sofort mobil zu machen. Schon in den nähsten Tagen wird über die katastrophale Lage der Landwirtschaft entschieden werden. Ob noch einmal die deutshe Ernte mit ihren Milliarden- werten dem Spielball großkapitalistisher Kräfte ausgeliefert und

damit aus der Hand der A Bauern gerissen iverden

soll, oder ob endlich die Landwirtschaft auf das Lebensniveau gestellt werden soll, welches andere Berufsstände seit Fahren bereits als selbstverständlih anschen? Ein nicht unbedeutender, nieder- sächsischer Richter hat einmal gesagt: „Wenn der Bauer um sein Recht kämpft, so kämpft ex um das Recht, und das Recht ist des Staates Recht“, Weder Gefängnis- noch Zuchthausstrafen werden uns Bauern davon abhalten, unser Recht als Erhalter von Volk und Staat zu erkämpfen. Damit schließt die Aussprache. Die Abstimmungen werden auf Mittwoch vertagt. Mittwoh 11 Uhr: Haushalt des Reichsfinanz- ministeriums.

Schluß gegen 7 Uhr.

Ld

Preußischer Staatsrat. Sigung vom 18. Juni 1929, (Bericht des Nahhrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat hielt heute die Eröffnungssißzung für einen auf etwa vier Tage berechneten Sißungsabschnitt ab. Er beschäftigte sich lediglich mit der allgemeinen Verfügung über die AenderungderFJuristenausbildungs- ordnung. Dana soll der mündliche Teil der Referendar- prüfung wieder, wie früher, an einem Tage, nicht an zwei Tagen stattfinden. Ferner joll die praktische Ausbildung des Referendars beim sogenannten kleinen Amtsgericht beginnen.

Dr. Langma k (Arbeitsgem.) berichtete über die Verhand- lungen des Ausschusses, der eine Abänderung dahin empfiehlt, daß sih der Prüfung8ausshuß nicht, wie es die Vorlage vorsieht, aus fünf, sondern aus vier Mitgliedern zusammenseßen soll, von denen zwei Universttätslehrer sein sollen, Fm übrigen "solle bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsißenden entscheiden.

Der Staatsrat stimmte diesem Vorschlage des Ausschusses ohne Aussprache zu.

An Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Bu rmaun (204) tritt dessen bisheriger Stellvertreter, Stadtrat Hugo Cohn, als ordentliches Mitglied in den Staatsrat cin; an dessen Stelle wiederum rückt als Stellvertreter der Amts- und Gemeindevorsteher Emil Michaelis. An die Stelle des verstorbenen stellvertretenden Mitgliedes Dr. Ka ise x, Köln, (Ztr.) triti Oberbürgermeister Hartmann, Remscheid. An die Stelle des infolge Mandatsniederlegung ausgeschiedenen Mitgliedes Tro i ! \ch (Arbeitsgem.) tritt Rittergutsbesißer Karl von Stünzler-Karbe,

Parlamentarische Nachrichteu.

Jm Rechtsausshuß des Reichstags am 17, d. M, teilte der Reichsjustizminister von Guérard im Laufe der Beratung des Geseßentwuxfs zur Verlängerung des Geseßzes zum Schuße der Republik die Verurteilungen und Freisprehungen des Jahres 1927 auf Grund der §8 7 und 8 des Republik- \{chuBgeseßes mit: nämlih 230 Verurteilungen und 54 Freie sprehungen. Er habe, so führte er dann aus, bereits darauf hingewiesen, daß Vorschriften, die diesen Besttmmungen ent- sprächen, bereits im Strafgeseßentwurf enthalten gewesen seien. Jn der Tat sei ihre Aufnahme in das neue Strafrecht notwendig und also auch bis zu seinem Fnkrafttreten die Aufrechterhaltung dieser Bestimmungen des Republikschußgesebes. Der Minister fuhr fort: Daß wir gegen das Denungiantentum sind, ist klar, Der Zweck des Gesetzes ist der Schuß der Republik, den zu wahren und zu hüten Aufgabe der Reichsregierung ist, Gegen die sozial- demokratischen Anträge habe ih keine rehtlihen Bedenken itte aber die Anträge jeßt zurüzustellen. Das unveränderte Zustande- kommen des Gesebes scheint mix wichtiger als die Vornahme kleiner belangloser Aenderungen. Die Reichsregierung steht nah wie vorx auf dem Standpunkt der Vorlage und bittet um unver- änderte Anunahne.

Der Reichstagsausschuß für landwirtschafiliches Siedlungs- wesen und Pachtshußbfragen bejsprah gestern unter den Vorsiß des Abg. Cra m m (D. Vp.) Richtlinien über die Gewährumg von Reihszwischemkrediten für die landwirt- \haftlihe Siedlung. Damit zugleih lagen Richtlinien über die Gewährung von Einrichtungskrediten für Zwecke der landwirtschaftlichen Siedlung vor. Beide Richtlinien sind im Unterausshuß im Einvernehmen mit dem _Reichsarbeit3- O vorberaten. Laut Bericht des Nachrichienbüros des Vereins deutsher Zeitungsverleger wurde beschlossen, von einer allgemeinen Aussprache abzusehen und sofort die einzelnen Ab- schnitte und ihre Teile zu besprechen. Berührt wurde dabei die Frage, wieweit der Zweck solher Siedlungen reicht. Die Richt- inien vertreten den Standpunkt, Restgüter und größere bäuer- liche Betriebe nach Möglichkeit niht zu bilden. Fm Abschuitt „Zweck“ wird deshalb gesagt: es sind „Bauernstellen, insbesondere Familienbetriebe und Kleinsiedlungen, Landarbeiter- und Hand- werkerstellen“ zu schaffen. Statt des Wortes „insbesondere“ be- antragte Abg. Tempel (Soz.) zu seyen: „und zwar“. Von anderer Seite wird eingewendet, daß für den Osten diese Be- stimmung nicht so passe, wie es für den Westen sein möge. Man

vermisse auch die Berücksihtigung von Handwerksbetrieben mit Gartenland, von Kleingärtnerstellen, die man außerdem vor- sehen müsse. Richtlinien seien häusig Stacheldrahtzäune gegen die Praxis. Une tio wurde darauf hingewiesen, baß man zunächst an Bauernstellen dächte, die selbst von der Familie ohne fremde Hilfe bearbeitet werden könnten. Fm allgemeinen denke man dabei an eine Größe bis zu 15 ba für Familien- betriebe. Man könne das Vertrauen zu den Stedlungsunter- nehmern haben, den Siedlern entgegenzukommen. Der Bilduag von Kleingärtnersiedlungen stehe nihts im Wege; würshe man cinen besonderen Ausdruck dafür, möge man noch ein „usw.“ einschalten. Jm Abschnitt „Zweck“ wurde das Wort „insbeson- dere” aufrechterhalten und das „usw.“ eingeschaltet. Die Mittel sind in den dünn bevölkerten Gebieten zu verwenden, die der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit der obersten Landes- behörde des Siedlungslandes bestimmt, Es folgte der Abschnitt ¿„Kveditbedingungen“. Dabei entstand eine Aus\prace über den Zinssaß. Die HZwischenkredite werden nah der ursprünglichen Vorlage den Siedlungsunternehmern bis zur Geieing eines Dauerkredits auf die Dauer von zwei Fahren von der Aus- zahlung des ersten Teilbetrags an zu einem Zinssayp von 6 vH jährlich zur Verfügung gestellt. Von der Regierung wurde erflärt, daß man, um mit Preußen cinheitlih vorzugehen, diesen Zinssay auf 5 vH herabseßen werde. Nach der Debatte, e ein niedrigerer Hinssaß von 4 oder 44 vH gefordert worden ivar, wurde beschlossen, für die höchstens veittigen Zwvischen- kredîite für die Stedlungsunternehmer den Zinssay auf 5 vH festzuseyen. Es soll bestimmt werden, daß von dex anno des Siedlers selbst ab ein niedrigerex Zinssaß für den Dauerkredit gelten soll. Fn den 5 vH sollen sämtliche Kosten für den Siedler enthalten sein, Weiter wurde bestimmt, daß der Siedlungs- unternehmer, wenn er mit der Zinszahlung oder Rüdzahlung des Kapitals im Verzuge ist, zusäßlich # vH monatlich, statt nah der Vorlage 4 vH jährlich, Strafzinsen auf die Darlehens- summe zu entrichten hat. Beschlossen wurde ferner, daß die Siedker für die Verzinsung des eigenen Kapitals, das sie für den Er«- werb der Stelle und für das Fnventar aufwenden müssen, 5 vH anstatt, wie die Vorlage vors, 4 vH jährlich im Ansaß bringen fönnen. Mit einer solhen Vorschrift soll der fallen Vorstellung vorgebeugt werden, als habe die Stelle nur den ¡taatlichen Dauerkredit zu tragen. Die Weiterberatung wurde auf heute vertagt.

_ Der Wohnungsausshuß des Reichstags befaßte sih gestern im weiteren Verlauf der zweiten Lesung der Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen mit der Frage der Hauszins8steue L. Angeregt worden ist die Frage durch einen Antrag des Unteraus- shusses, eine Entschließung zu fassen, die Reichsregierung zu er- tuchen, dur A im Sinne des Abschnitts IU Ziffer 3a der Reichstagsentschließung festzulegen, wem die Hauszinssteuer= hypothekew gehören, daß die Rücktflüsse für die Zwecke des Wohnungsbaues und der Siedlung festgelegt werden und eine ständige Nachprüfung der Verwendung dieser Mittel erfolgf. Diese Reichstagsentschließung, die vom 13. 3, 1928 datiert, besagt u. a, daß die Hauszinssteuerhypotheken und die zur Fundierung neuer Beleihungew dienenden Hausginssteuerrückflüsse dem Reich gehören, und daß die Kontrolle über die rihtige Verwen- dung der Mittel reihsrechtlich gesihert wird. Abg. Steiniger (D. Nat.) erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß er heute von der Stellung eines Antrags absehen wolle, nah welchem die Hauszinssteuer ‘Neichs- eigentum werden solle, kündigte abex einen solhen Antrag für das Plenum an. Ministerialrat Lehmann (Preußen) wandte sih als Vertreter Preußens gegen diese Absicht, die Hauszins= steuer als Reichseigentum zu erklären. Für die bereits aus- gegebenen Hypotheken scheine die Durhführung einer solhen Ab- sicht unmöglich, einmal, weil das einer Enteignung gleichkommemn würde, die nach der Reichsverfassung nur gegen Entschädigung zulässig sei, dann aber auch, weil die Rücflüsse aus den aus- gegebenen Hauszinssteuerhypotheken im weiteren Umfange für e festgelegt wären zur Verzinsung und Tilgung von Wohnungsbaudarlehen, die von Staat und Gemeinden auf- genommen seien. Die künftig auszugebenden Hauszinssteuerhypo- theken zu Reichseigentum zu erklären, könne nicht in Betracht kommen, da die Hauszinssteuer Landessteuer sei und auch die Gebäudeentshuldungs\steuer wiederum Landessteuer sein solle. Fm übrigen würde die Eintragung der Hauszinssteuerhypotheken zu- gunsten des Reichs für leßteres zu kaum überwindbaren Vér=z waltungs\schwierigkeiten, vor allem aber zu Verlusten führen, die bei der jeßigen Regelung vermieden würden, Ministerialdirektor Frhr. von JFmho ff (bayerischer Reichsrats- bevollmächtigter) {loß sich in den grundsäßlichen Ausführungen Preußen an. Ex betonte noch besonders, daß die Hauszinssteuer eine auf Reichsgeseß beruhende Landes\teuer sei, die teils für Wohnungszwede, teils für den allgemeinen Staatsfinanzbedarf be- stimmt sei. Sie bilde einen Teil des Finanzausgleihs. Eine reichsgesehliche Bestimmung, daß ein Teil der rückfließenden Mittel *n einen Reichsausgleichsfonds fließen, daß die für Bau-

darlehen gegebenen Mittel als Reichshypothek gegeben werden“

sollten, sei untragbax. Es hieße, den Länderw weitere Landes» mittel entziehen, ohne ihnen andere Einnahmequellen zu er- s{ließen, d. h. eine Erschütterung des Finanzausgleihs. Die bige herigen Beschlüsse des Reichstagsausschusses zu den Richtlinien und die noch vorliegenden Anträge enthielten aber weitgehend in sih die Tendenz nah reihS8geseßlicher Regelung und Eingriffen in di: Zuständigkeiten der Länder. Dies gelte namentlich für die Entschliezung nah reichsgeseßliher Regelung des Baupoligeis rechts. Er habe von der bayerishen Regierung den ausdrücklichen Auftrag, darauf hinzuweisen, daß das Baupolizeirecht nah den Bestinmaungen in Art. 6 f. der Reichsverfassung keine Aufgabe des Reichs sei. Auch auf dem Wege dexr Grundsaßgeseßgebung (Art, 10 der Reichsverfassung) stehe dem Reich auf diesem Gebtet keine Befugnis zu. Eine reichsgesebliche Regelung des Bau- polizeirechts würde sona eine unzulässige Einmischung des Reichs in die Hoheitseechte der Länder bedeuten, Er verwies auch auf die Länderkonferenz, die sich zurzeit mit der Frage der verfassungs- rechtlichen Ausscheidung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern befasse. Aufgabe der Länder und des Reichs sei es, daß mindestens bis zum Abschluß dieser Arbeitew jeder neue Ein- griff in die Zuständigkeiten der Länder zu unterbleiben habe. (Fr bat, daß auch der Reichstagsaus\chuß sih dieser Auffassung an- schließe. Ministerialrat Dr. Wo elz (Reichsarbeitsministerium) vertrat den Standpunkt, daß die Frage, die Haus- zinssteuer Reichseigentum werden zu lassen, nit hier im Aus\{chuß bei der Behandlung der Reichsrichtlinien für das Wohnungswesen entschieden werden könne, dies sei vielmehr eine Frage des allgemeinen Finanzausgleichs.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei Bentralhandelsregisterbeilagen),

die sich sachlich als die alte darstellt.

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Ir. 141. Reichsbankgiroktontso. Verlin, Donners

Juhalt des amtlichen Teilesz

Deutsches Neich, Liste der Schund- und Schmußschriften. y

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. or

escheid über die Zulassung von Zündmitteln, Im Nichtamtlichen Teil

ist der Ausweis über die Reichseinnahmen und -Ausgaben im Rechnungsjahr 1928 veröffentlicht.

S RIE)

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espaltenen Einheit?zeile 1;75 elle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. beschriebenem Papier völlig dru

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strichen) bervo vor dem Ein

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JIahresfoll (Haushaltsfoll einsckchckchl. Nachtrag und Nechnungsfoll der Vorjahrs- refte)

NReichsministerium für Ernährun

und Landwirtschaft s Neichsverkehrsministerium . . Neichsfinanzministerium . . [llgemeine Finanzverwaltung . . Vebrige Reichsressorts

Ausgaben insgesamt. . .

| Amtliches. Dentsches Reich. Liste der Schund- und Schmußschriften. (Gese vom 18. Dezember 1926.)

Lfd, Nr.

Uttenziden | Entscheidung

Mithin Mehreinnahme . . .

B, Außerordentliher Haushalt. r und zwar:

—__—_——_——_——————————————

| Bezeichnung der Schrift Aus dem Vorfa

n | Ps. 238 | P.-St. Berlin »i ; v, 28. 5, 1999 Hilde, der Noman eines k

Leipzig, den 18. Juni 1929.

Der Leiter der Oberprüfstelle. Dr. Klare,

Bortrag zur De

ag ing restli Verpfli ! leinen Mädchens. Nach dem Leben bearbeitet und hergus- abzüglich der Einnabmereste) - S

gegeben von Abolphe Walthier. Mit vier galanten Bildern bon Fritz Buchbokz

Elite-Verlag, Leipztg

Preufzen.

Ministerium für Wissenschaga Ub Volks bild un, P

Zum Rektor der Techni i f die Amtszeit vom 1, ul s S Ae e

Auf Grund der 88 7 Ziffer 4, 17 und 21 des Gesebßes

verbiete ih das Erscheinen der Tribüne, § ra Bestand ; / En E e, Kommunis Tageszeitung für den Bezirk Magdeburg-Anhalt, einschließ lih

Nichtamtliches.

Deutsches MNeich,

E 79,2 C 161,1 G 130,3

76,8 26,1

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10 243,9

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Iahresfoll (Haushaltsfoll einfchl. Nachtrag

und Nechnungsfoll der Vorjahrs-

reste)

I. Einnahmen. aus der Begebung Schagzanweisungen und S

Ausweis is 30. c i j ordentliche Professor Dr.-Jng. Blum E A e A O «ta L ; (Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentliher Haushalt, zum Schuße der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBIl. 1 S, 585) | (s dem Vorjahr und zwar:

2. Rest des Betriebémittelfonds N » Aus dem Ueberschuß des Jahres 1927 4. Sonstige Einnahmen . .

Einnahme insgesamt.

723,6

35,0 118 870,4

L 6 e Ten « Wohnungs- und Siedlungswesen . . 2. Wertschaffende Arbeitslosenfürforge .

ur Deckung restliher Verpfl

abzüglih der Einnahmereste) . ..

der illustrierten Beilage „Der Note Stern i

E A ge „Ver è¿ ern” (verantwortlicher

Ne E A n in Moe E

0 drei Wochen, und zwar für die Lei 18

bis L Juli D N einschließlich. Ihr die Belt voin 18, Juni Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift,

Magdeburg, den 17. Zuni 1929, & Der Oberpräsident,

Darlehen an die Neichsanstalt Arbeitsvermittlung und Mr 3, Vertehrswesen (Ausbau | r Wasser- straßen usw.) ( ; E O Darlehen zur Fortfü Eisenbahnen . 9. NeparationszahTungen » Innere Kriegslasten

Nackßtrag

Nechnungsf\oll der Borjahrs-

hrung begonnener

Ad Ed S

V.: Freyseng.

_ : der Reichsbahngesellschaft . BVesMeid 3, UVeber|chüsse A D ON U der Reths-

über die Zulassung von Zündmitteln, A Nachstehend bezeihnetes Zündmittel wird hiermit b) Re E : ird hiermit für den b) Reichsdruerei A ME Cerbergamts Bonn zum Gebrauch in den der | 4. Aus der Velraprüguns ) ergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen, | 5 Aus dem Ueber|huß des Jahres 1927 i E e U Merkmale des Zündmittels: s. Sonstige Verwaltun 8eiunahmen : . Herstellende Fivma: Fabrik elektrisher Zünder G. m 2 Sig der Firma: Köl Michl und e G. m. b. H. Neichswehrministerium , , dorf (iheinla “Vas Niehl, Hochkreuz bei Köln und Trois- Netichsverkehrsministeritum . Bezeichnu Qündmittels: n Brlicenrinber be c Fündmittels: „elektrisher Moment- Uebrige Reichsverwaltung . 5, Beschaffenheit des Zündmittels: Brückenglühzünder mit Sume der Einnahmen

app- oder Messinghülse, die zur Kenntlihmachung des Dazu der Bestand aus dem Vorjahr « Einnahmen insgesamt .

IL Ausgaben. L Steuerüberwei|ungen an die Linder . 2. Bezüge der Beamten und Angestellten s ET e cs s, 3 —) ¡ rgung un uhegehälter ein- \chließl, der Kriegsbeshädigtenrenten ohr 4, Innere Kriegslasten von Feuchtigkeit außerdem durch einen Paragummiüberzug j Keparationszablungen T 8.

Bünders als niedrigohmiger Brückenzünder gelb gefärbt i unter Verwendung von gewöhnlichern aaen Gd oder unentflammbarer Vergußmasse, an Eisen- oder Fs Cdritten mit Papiex oder Baumtivollbespinnung und vennbarer (Teer usw.) Jmprägniecung oder Fm- erung mit einer unentflammbaren Masse, für nasse ie Des an Kupferdrähten mit Gummiumpressung und aumtiwvollisolierung oder mit etwas stärkerer Gummi- umpressung ohne Baumwollisolierung, gegen das Eindringen

geshüpt, Die Zünder werden mit und ohne S

S: im ersteren Falle entweder E ee apseln eingegossen oder mit Messing- bzw. Papp- yülsen, in welche die Sprengkapseln montiert werden.

9. Neichs\huld: B. Verwendungsbereich: V ( : erztnjung und Tilgun M Selimter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Bonn, mit Anleiheablöfung . L . j O inshränkung, daß in De geen nur die feuer- | 10. Schugpolizei licher hergestellten Zünder verwendet werden dürfen. 11. Münzprägung . Bonn, den 14. Juni 1929, E O Aubgabeit: E ettag ö e Preußisches Oberbergamt. Auswärtiges Amt . . i. V.: Dr. Röttcher., : Reichsministerium des Jnn

- Sonstige Ausgaben der Hoh waltungen (eins{l. der Ausgaben für die Stüßung der Neichsanleihe) . .

I Einnahmen. 1. Steuern, Zölle und Abgaben 2, Verzinsung aus den

105,1 167,0

84,1

L 19,7 V9

orzugsaktien : Ausgaben insgesamt. . . azu der Vortrag aus dem Vorjahr . .

Summe der Ausgaben . «

401,4

Mithin Mehrausgabe . . .

Ab\chlu ß. A. Ord men betragen Ge b en betragen Mithin Mehrei Zur Deckung der a ShluE 1 unbeglihenen einnahmen) sind erfo

Die Einna Die Ausga

Neichsarbeitsministerium Neichsjustizministerium . Neichsfinanzministerium

da O Wi cS H

A 02 E E S

Sozialversicherung Kleinrentnerfürsorge

Kritenunterstüßung, Saisonarbeiter- fürsorge usw. :

Bezeichnung der Anleihen

aushalt. x «e LOLTTO M 10 231,7 n

des Nechnungsjahres 1928 Restausgaben (abzgl. der NRest- Ergibt Fehlbetrag im ordentlidßen Haushalt g E B. A ußerordent le Einnahmen betragen. . . Die Ausgaben béträgei S Mithin Mehrausgabe eckung A am Sue glichenen Restausgaben (abzgl. ) sind erforderli : ( G Aus |\päteren Einna Haushalts bleiben . Insgejamt Mehrausgabe A und B Erläuterungen:

1. Der Stand der Neihsschuld.

Squldkapyital am 31. Dez. 31, März 1928

der Nest-

hmen des außerordentli en mithin noch zu decken y . 977,8 NM E e f

L Auf Neih6smark (G lautende S E E

1. Kriegs\hädens{chuldbuchforderungen

7% ige Schaßanweisungen des Neichs

von E L A A Ta

ethe des Ne von in

is 1934: 6 vH) E das

4. Anleiheablötungsfhuld des Neichs: a) Schuldverschreibungen mit Aus- losungsrehten . ..

Neichéarbeitsministerium Netchswehrmisterium: Heer .

Beträge

in Millionen NM

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