1864 / 109 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das 14. Stück der Gesehsammlung, welches heute ausgegeben wird , enthält unter Nr. 5859. den Allerhöchsten Erlaß vom 21. März 1864, betref- fend die Ausdehnung der von dem Usedom - Wolliner Kreise durch den Erlaß vom 16. Februar 1857 für den Chausseebau vom Golmberge nah Usedom und bis zur Peene bei Carnin bewilligten Rechte auf die an Stelle der lehteren Chaussee genehmigte Chausseestrecke von Usedom bis zur Peene bei Zecherin ; unter “das Statut für den Verband zur Regulirung des Obrzycko- oder faulen Ibra-Flusses in den Kreisen Grünberg, Bomst und Züllichau - Schwiebus. Vom 4. April 1864 j unter _ die Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung vom Z. Dezember 1862, betreffend die mit der Großherzog- lih sachsen - weimar - eisenachischen und der Herzoglich sachsen - coburg- und gothaischen Regierung vereinbarte Modification der wegen Verwendung der Abgabe von der Thüringischen Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom .19. April 1844 enthaltenen Bestimmungen. Vom 27. April 1864, und unter die Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung vom 22, Januar 1864, betreffend die mit der Fürstlich reuß- plauischen Regierung vereinbarte Modification der 1wwe- gen Verwendung der Abgabe von der Weißensfels- Geraer Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom 2. April 1857 enthaltenen Bestimmungen. Vom 27. April 1264. Berlin, den 12. Mai 1864. Debits-Comtoir der Geseßsammlung.

Kri2gs- Minittecium.

Befanatmamun g . Eine diesscits ausgefertigte Bekanntmachung, welche die unter laufender Nummer 184 bis einschließlich 197 hier eingegangenen patriotischen Gaben für die Verwundeten und Jnvaliden der Preußi- \hen Armee in Schleswig, sowie für die Hinterbliebenen der dort Gefallenen umfaßte, ist durch ein Versehen den Redactionen der be- treffenden öffentlichen Blätter nicht zugegangen. In Folge dessen wird hiermit nachträglich Kenntniß gebracht, daß unter laufender Nummcr 184) von einem ehemaligen freiwilligen Iäger 185) von Herrn Landrath von Lattorf u Salzwedel hurch Samyilung. 113 * 186) von Herrn Maler Edmund Rabe hier R A0 187). von Herrn Gerichts - Actuar Laus bengeyer zu Hoyerswerda, gesam- melt il eher O 188) von Herrn Regierungs-Präsidenter von Münchhausen zu Frankfurt a.O. desgleichen 91 189) vom Vorstand des patriotischen Vereins zu Cöslin 91 (Außerdem 5 Thlr. zur Pflege der Verwundeten dem König- lichen Militair-Oekonomie-De- partement überwiesen.) 190) vom patriotischen Verein in Ta- piau : 191) vom Magistrat zu Aschersleben durch Sammlung 192) dur Herrn Geheimen Regierungs8- Rath und Landrath Danneil zu „Naumburg a. S., vom Professor Herrn Koberstein zu Pforta, von dortigen Lehrern und Beamten gesammelt 193) von Herrn Apotheker Boettcher zu Deutsch-Eylau, durch Sammlung 194) von der Königlichen Jnspection der Besatzung der Bundes - Festung Mainz, Erlös für verkaufte von Jobnstonsche Brochüren. 195) von Herrn Jacobi-Scherbening hier 196) von den Herren Schulzen Klaassen und Siemund in Thörichthof und Blakendorf bei Altfelde gesammelt 33 197) von der jüdischen Wohlthätigkeits- Anstalt Magine-Rèim hier durch

zur öffentlichen

500 Thlr. -—- Sgr. Pf.

Sammlung eee eet ron 40

97) Chir, 2 Sgr. 5 P[

als patriotische Gaben hierher gesandt und dem Fonds , welcher he der unterzeichneten Abtheilung für den oben angegebenen Qweck ge:

“sammelt wird, einverleibt worden sind.

Indem die Abtheilung den patriotischen Gebern ihren wärmsten Dank hiermit ausspricht, bemerkt dieselbe , daß obige Sunme von

975 Thlr. 2 Sgr. S Pf. in der Gesammt-Summa von 20,294 Thlx | |

2 Sgr. 3 Pf. , welche die mit laufender Nr. 198 beginnende Ve, fanntmachung vom 11. April 1864 nachweist, enthalten ist. Berlin, den 5. Mai 1864. Kriegs-Ministerium, “Abtheilung für das Invaliden-Wesen, Kochlklau. von Kirchba ch.

“A

Berl:n, 11. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnä. digst geruht: Dem Dr. juris Adolph Jonas zu Berlin die Er [laubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Persischen Löwen - und Sonnen-Ordens fünfter Klasse zu ertheilen.

Beranntmamun g

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß mit dem 1. Juli d. J. ein neues evangelisches Schullehrer-Seminar zu Dros sen für den Regierungsbezirk Frankfurt eröffnet werden wird.

Der Termin der Aufnahmeprüfung is von uns auf den 16, und 17. Juni d. J. festgeseyt worden, zu welchem die Aspiranten, welche von uns für zulassungssähig erklärt worden sind, in Drossen sich bei dem Direktor der Anstalt am 15. Juni Nachmittags einzu- finden haben. Die übrigen Bedingungen der Aufnahme find aus der hier folgenden Nachricht von dem Königlichen evange- lishen Schullehrer-Seminar zu Drossen zu ersehen.

1) Das Schullehrer-Seminar zu Orossen hat die Aufgabe, Lehrer für Volksschulen zunächst im Regierungsbezirk Frankfurt a. d. O, theoretish und praktisch auszubilden.

Die Dauer der Bildungszeit ist auf drei Jahre, die Zahl der

Zöglinge auf neunzig fesigescht.

Die Aufnahme neuer Zöglinge erfolgt einmal im Jahre, zu

U in dem laufenden Jahre jedoch ausnahmsweise erst am

U,

Diejenigen, welche die Aufnahme" nachsuchen, haben bis zum

1. Juni d. J. mit, dem betreffenden Gesuche bei uns einzu-

reichen :

a) einen von ihnen selbst abgefaßten und geschriebenen Lebens- lauf, welcher außer den nöthigen Personal - Nachrichten den Gang ihrer Bildung und Vorbereitung für das Schulanit darstellt,

b) ihren Tauf- und Confirmationsschein,

c) ein Zeugniß ihres Seelsorgers über ihre sittliche und reli- giöse Befähigung zum Schulamte und ein Zeugniß über ihre untadelhafte Führung,

a) ein ärztlihes Gesundheitsattest , in welchem auch die an ihnen crfolgte Impfung der Schußblattern bescheinigt sein muß,

e) ein Attest über die in den lehtverslossenen zwei Jahren et neuerte Pocken-Tmpfung,

f) cin Bildungszeugniß, welches sih über die Fähigkeit den Fleiß und die Fortschritte des Präparanden bestimmt ausspricht,

2) eine \riftliche Erklärung ihrer Eltern oder Vormünder wie viel sie an Kostgeld auf die ganze Dauer der Bildung?- zeit zu zahlen im Stande sind,

5) Es fönnen nur solche junge Leute zugelassen werden welche die Jahre der Bildungsfähigkeit noh nicht überschritten , aber bereits cin Alter von 18 Jahren erreicht haben, oder doch einem \solhen Alter sehr nahe stehen. Schulamts - Präparanden, welche bei der Ersaß-Aushebung für das stehende Heer bereits geloost haben , müssen sich vor ibrer Ausnahme in das St- minar über ihre Militairverhältnisse ausweisen.

Ueber ihre Aufnahme in das Seminar entscheidet der Ausfall

der Aufnahme - Prüfung, welcher den Geprüften sobald als

möglich bekannt gemacht werden soll.

Abgesehen davon, daß auf die allgemeine Bildung des Prápa-

randen Gewicht gelegt wird, müssen an denselben hinsichtlich

seiner Kenntnisse und Fertigkeiten die Forderungen gestellt werden , welche das Regulativ vom 2. Oktober 1854 näher

bezeichnet. .

Bei sämmtlichen Zöglingen wird das erste Halbjahr als Probe-

zeit betrachtet, und die Anstalt behält sih vor, Zöglinge, welche

sich bei näherer Kenntniß als ungeeignet für den Lehrstand erweisen, blos aus diesem Grunde zu entlassen.

Sänuntliche Seminaristen wohnen in der Anstalt und haben

für Wohnung, Heizung, Licht und Beköstigung jährlich funf-

zig Thaler in Quartalraten zu 12 Thlr. 15 Sgr. voraus- zuzahlen. Für Brot jedo , für Kleidung , Wäsche, Büchet/

sie an den Ufern der Ostsee,

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Arznei und alle übrigen Bedürfnisse hat jeder Zögling aus eignen Mitteln zu sorgen. i i Jeder Seminarist hat ein Bett oder eine Mairaßye mit „wei wollenen Decken, nebst den erforderlichen Bezügen mit- ‘ubringen. Bettstellen liefert die Anstalt. Die bei der Aufnahme versprochenen Zablungen, auf welche die Anstalt mit Bestimmtbeit rechnen muß, sind pünktlich zu seisten und fônnen nachträgliche Gesuche um Erlaß des Kost- geldes nicht berücksichtigt werden. 6. L Seminaristen, welche durch Fleiß, Fortschritte, untadelhastes Perhalten gute Hoffnungen erwecken, werden bei Verleihung der von der Anstalt abhangenden Unterstühungen nah Maß- gabe ihrer Bedürftigkeit und der vorhandenen Mittel berü- sichtigt. Ganze oder halbe Freistellen können in dex Regel erst vom 3ten Halbjahr ab gewährt werden. : 4 12) Jeder Seminarist hat bei seiner Aufnahme eine sriftliche Erklärung auszustellen, durch welche er sih verpflichtet, jede ihm von der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Über- tragene Lebrerstelle anzunehmen und wenigstens Ar Jahre lang zu verwalten , im Weigerungsfalle aber für jedes Halb- jahr seiner Bildungszeit zehn Thaler und den Deiag der etwa genossenen Unterstüßungen an den Seminar-Fonds zurü- ahlen. d s S Zöglinge, welche in der Abgangsprüfung das Er- forderliche leisten, haben die Aussicht einer baldigen Anstellung im Bezirk der Königlichen Regierung zu Frankfurt, und werd en nach Maßgabe ihres im Seminar bewiejenen Wohlverbaltens und ibrer erlangten Tüchtigkeit von der Königlichen Regierung bei Beseßung der von ibr abhängigen Schulstellen gern be- sonders berüsichtigt werden. : Berlin, den 6. Mai 1862.

Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.

Reichenau.

Nichtamtliches.

Breußen. Berlin, 11, Mal. S. Majestät der Kng trafen heute früh mit dem Courierzuge aus Cöln hier cin j der Bug hatte sich eines unbedeutenden 6 wegen (es gerieth eine Axe in

d ine Stunde verjpatet. : 1 j ia A r besichtigten Sani Majestät aus dem Tepelholer Felde die 4 Garde-Kavallerie-Regimenter, die in Me stehen, un nahmen nach der Rückkehr die militairischen Meldungen entgegen.

in. 11 Mai. Die hiesige Zeitung veröffentlicht heute einen Bericht über die am 9. d. stattgehabte Feierlichkeit bei der a weihung der Stadtbahn in Coblenz, der neuen Rheinbrüce und der Bahn nach Lahnstein. Demselben entnehmen wik nachstehende Ur- funde und die auf die Verlesung derselben erfolgte Aeußerung Sr. jestät des Königs: i i | C1 S E B am: 9. Mai, Im vierten Jahre der ga e gierung Sr. Majestät des Königs Wilhelm 1. geruhten De. N König und Ihre Majestät die Königin Augusta von M in a : Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden. Sr. Hoheit E Herzogs von Nassau, höchster und boher Herren, höchster und boßer S M E zialbehörden, des Ober - Bürgermeisters, der Bürgermeister und “h e Verordneten der Städte Coblenz und Ehrenbreitstein, 0 wie des 2 n strationsrathes und der Direction der mit dem Baue betraut N s nischen Eisenbahn-Gesellschaft, die vollendete feste Brücke zwischen tg i Ehrenbreitstein, so wie die Rhein und Lahn yerbindende Eiscnba t L Oberlahnstein unter den Segenswünschen des zahlreich un t feierlich zu eröffnen. Yur dauernden Erinnerung an die a A endung dieses Bauwerkes, das unter dem glorreichen E A a zollern, wenige Jahre nach Vollendung der festen Rheinbrücfen i : “Muhs Mainz, bei dem uralten Coblenz, die „beide in deutsch-patriotischer esin e treu verbundenen Ufer des s{önen deutschen Stromes auch mit festen, e nen Banden zusammengeschmiedet hat, wurde diese Urkunde See und: von Seiner Majestät dem Könige, Jhrer Majestät der Königin M lea höchsten und hohen Anwesenden - so wie von den Vertretern M r R Eisenbahn-Gesellschaft unterzeichnet, mit der Bestimmung O. n M E der in einex besonderen Pergament - Rolle beigefügten S Q ¿ L in demselben Brückenpfeiler aufbewahrt werde, 11 welchem am 11. No e e 1862 die Urkunde über die durch Jhre Majestät die A E e gnädigst vollzogene Grundsteinlegung eingesenkt wurde. Dn E N G: Werk im Kriege eine starke Wehr, im Frieden Träger de i Î pfo - gelten Verkehrs —, Jahrtausende überdauernd, der fernen Moe O davon ablegen, daß unter der Hohenzollern Führung an en Ufe A Rheines die Tage der großen Vergangenheit neu erstanden, e A 4 Kampfe, im Frieden funstgeübt, unvergängliche Werke der Gegen Uberlieferten / G

Seine Majestät der König erwiderte in etwa folgenden Worten :

»Sie haben die ruhmvollen Thaten der Armee erwähnt , wie im deutschen Reichslande, den Sieg

unseren Fahnen verschafft haben; Sie haben gesagt) daß das neu

errichtete Werk eben so den Zwecken des Friedens , als auch denen des Krieges diene, Jch freue Mich, von Jhnen das aussprechen zu hören, was Mir in diesen Tagen an allen Orten, wohin Ich ge- fommen bin, gesagt worden ist j daß nämlich die Wehrhaftigkeit des Volkes den Grund zu aller materiellen und staatlichen Größe bildet. Die Beachtung dieser Regel hat Mir Mein hocseliger Vater einge- prägt , Mein hochseliger Bruder hat dana gehandelt und Ich werde stets darauf Acht haben. Jh danke Allen, welche ihre Thätigkeit diesem {önen Werke gewidmet haben. « 60s

Swinemünde, 9. Mai. Die hier stationirten 5 Kanonen- boote nebst dem Raddampser » Verein « gingen heute Vormittag 9 Uhr in See, steuerten westlich, manövrirten in der Höhe von Heringsdorf und retournirten gegen 6 Uhr Nachmittags. Dänen waren nicht in Sicht. (Osts.-Ztg.)

Pillau, 8. Mai. Ein dänisches Kriegsschiff} war heuie von Morgens 6 Uhr bis Mittags auf der hiesigen Außenrhede und ging dann nordwärts, üt

Neufahrwasser, 10. Mai. Jn Sicht 1 dänisches Linien- hi} in östliher Richtung. Kauffahrer feine. in Sicht. Mehrere hußsuchende Schiffe innerhalb Hela zu Anker. (Danz. D.)

SHleswig. Flen8burg, 9. Mai. Der österreichische Ge- neral Graf Gondrecourt ist heute Mittag, von Kolding kom- mend, hier durchpassirt und sogleich nach Gravenstein weiter gereist. Von dem preußischen Feldpost-Conducteur, welcher gestern Nacht Hadersleben auf hier passirte, ist die Meldung eingelaufen, daß da- selbst um 11 Uhr Nachts die österreichische Garnison allarmirt wurde und au8marschirt is. Näheres darüber ist bisher nicht zu erfahren gewesen. (S. H. Ztg.)

Düppel, 8. Mai. Um Thatsächliches zu berichten melde ih, daß auf Alsen der Lazarethtyphus ausgebrochen ist, und daß dieser Seuche täglich 30 bis 40 Mann der Besaßung zum Opfer fallen. Ueber Fridericia erfahren wir immer mehr Details, welche die stattgefundene Meuterei der Besazung, wodurch der Abzug derselben veranlaßt wurde, außer allem Zweifel stellen. (S. H. Ztg.)

Hamburg, 10.-Mai. Hier is ein Comité zur Verpflegung der in dem gestrigen Seegefecht Verwundeten in Bildung begriffen.

Die zu Cuxhaven erscheinende Zeitung hat folgendes Extra- blatt veröffentlicht: Gestern Nachmittag hat südlich von Helgoland zwischen dem österreichisch-preußischen und dem dänischen Geschwader ein zweistündiges Seegefecht stattgefunden. Die Dänen, zum Rück- zuge gezioungen, steuerten nordwärts, fonnien aber, weil der Vor- dermast der Fregatte „Schwarzenberg « in Brand geschossen war, von den alliirten Schiffen nicht nachdrülich verfolgt werden. Der Verlust der Dänen ist unbekannt. Der »Schwarzenberg« hat etwa

170 Todte und Verwundete, unter den lehten viele {wer} auf dem

»Radchky « waren 5 Kampfunfähige, auf den preußischen Kanonen- booten feine. Die Mannschaften fämpfsten mit außerordentlicher Bravour und Todesverachtung. Die Schnelligkeit der preußischen Kanonenboote und die Vortrefflichkeit ihrer Geschüße bewährte sich auf das Glänzendste. Ein hier zusammengetretenes Comité zur Pflege der Verwundeten findet bei den Mitbürgern durch Anerbie- tungen aller Art die thätigste Unterstühung.

Nach einem hier eingegangenen Telegramm aus Cux- haven ist heute Nachmittag A Uhr der preußische Avisodampfer »Adler« mit den {wer verwundeten Oesterreichern nah hier abge- zu Aus Cuxhaven vom 5. d. M. wird von dem Königlichen Geschwader Adler«/, »Basilisk« und »Bliß«) dem » Danz. Dampfb. « Folgendes mitgetheilt : Am 3. d. M. trafen die Kaiserlich österreichi- hen Fregatten »Schwarzenberg« mit 48 Geschüßen und »Radeßki« mit 22 Geschüßen in Nteu wediep ein. Die beiden dänischen Korvetten, welche 22 resp. 1 6 Geschüße führten und uns von der Rhede aus überwachten , hatten bei Zeiten das Weite gesucht. Der österreichische Oberbefehlshaber verabredete mit unserem Kommandan- ten Korvetten-Capitain Klat i die sofortige Vereinigung und Ab- fahrt , worauf wir sogleich Damp} machten und den österreichischen Schiffen zuvörderst nach Cuxhaven folgten.

Hannover, 10. Mai. In der heutigen Sihung der Ersten Gtan fam der Beschluß der Deputirtenkammer; die Politik des Ministers des Aeußern, Grafen Platen betreffend, zur O Der Minister des Jnneri von Hammerstein sagte, daß die Re- gierung jede Erörterung über die bezüglichen Unterredungen Platen s ablebne; sie beharre in ihren Bemühungen für die Selbstständigkeit d hümer. Ein einseitiges Vorgehen Hannovers in der Suc- cessionsfrage wird abgelehnt. Der Minister verliest eine Erklärung Platen's: Die Berichte des englischen Gesandten gäben fein richtiges und vollständiges Bild. Dieselben enthielten nichts Über Platen's Wahrung des deutschen Rechts und dessen Ueberzeugung von N Nothwendigkeit der Lostrennung der Herzogthümer von NEE » Auf Rössing's Frage, ob die Regierung die Selbstständigfkeit its Herzogthümer als Trennung von Dänemark auffasse/ beantwortete von Hammerstein ausweichend. Die Diskussion is auf übermorgen

vertagt worden.