1864 / 193 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2268

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Königliche Bibliothek.

Der Bestimmung des Königlichen Hohen / Ministerii der geist- lichen , Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten zufolge ist die Königliche Bibliothek der vorzunehmenden baulichen Einrichtungen, so wie der Reinigung der Säle und Bücher wegen vom 20sten

August bis 12. September c. geschlossen. Berlin, den 17. August 1864.

Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar Dr. Perßÿ.

Nichtamtliches.

Swinemünde, 15. August. Die heute von Stettin mit den Dampfern »Blißhe »Stolp« und »Victor« hier eingetroffenen ca. 1000 dänishen Gefangenen wurden sogleich nach ihrer Ankunft an Bord der hier bereits liegenden dänischen und \{wedischen Schiffe »Slesvig« und »Chapman« und des auf der Rhede liegenden » Thor« eingeschifft, nachdem ihnen jedoh von un- serem Festungskommandanten eröffnet war, daß sie, falls sie beim Wiederausbruch des Krieges die Waffen gegen uns ergreifen wüÜür- den, zu gewärtigen hätten, nicht als Kriegsgefangene, sondern als Deserteure behandelt zu werden. Der auf der Rhede liegende Kriegsdampfer »Thor« soll deshalb nicht in den Hafen gekommen sein, weil, wie von der Mannschaft des »Slesvig« erzählt WUrde) an Bord des »Thor« sich noch sehr viele Schleswig - Holsteiner be- finden. LUlnsere Kriegs\chifse liegen unter Dampf und haben die Lootsen - Flagge auf: die Holsteiner Lootsen sind an Bord derselben. Die »-Loreley« is gegen 4 Ubr bereits ausgegangen. (Ost. Ztg.)

Coblenz, 15. August. Heute früh marschirte die erste 12pfün- dige Fußbatterie der 9. Artillerie-Brigade von Vallendar , . woselbst sie gestern Rasttag gehabt, auf dem Marsche nach Frankfurt a. M. von dem Brigade-Commandeur General von Niebelshüh nebs einer zahlreichen Suite, worunter auch ein holländischer Artillerie-Offizier, geleitet, die Musik der reitenden Artillerie voran, durch unsere Stadt. Dieselbe hat bis Franffurt vier Marschtage ohne zwischenliegenden Ruhetag. (Cobl. Z.)

Mecklenburg. Hoheit der Großherzog

Preußen.

Schwerin, 16. August. Se. Königliche ist heute Morgen vom Heiligen Damm bei Doberan bier eingetroffen, um sich zu den in der Umgegend stattfindenden Truppen-Manövern zu begeben. (Meckl. Ztg.)

Schleswig. Flensburg, 13. August. Es kommen täglich zu Wagen und zu Fuß entlassene Schleswiger. Sie kommen von Fühnen und die Dänen seyen sie nach Snoghoi über. Fast Alle sind auf das Aermlichste bekleidet. Wir trafen heute zwei dieser Leute, die in einem hohen Grade mit der ägyptischen Augenkrankheit behaftet und damit entlassen waren. Auf der hiesigen Komman- dantur erhält jeder Mann 30 Sh. Crt. Reisegeld.

Das Dampfschiff »Diana=« um 1 Uhr in See gegangen.

14. August. Gestern Nachmittag kam ein großer holländi- {her Schraubendampfer, für eine bestimmte Zeit und für 1000 Thlr. wöchentlich, im Dienste der dänischen Regierung stehend, von Kopen- hagen hier an; um die hier in den Lazarethen befindlichen verwun- deten Dänen abzuholen. Selbiges kam ganz leer j denn die Schles- wiger haben ihre freie Ueberfahrt in die Heimath dadurch verscherzt, daß sie vor einigen Tagen in Gegenwart des Königs unser Natio- nallied gesungen haben, worauf die dänische Majestät sehr entrüstet gewesen und befohlen hat, alle freien Ueberfahrten sofort aufhören zu lassen. Die Leute kommen täglih in fleinen Abtheilungen von Dänemark an, und hat Jeder für sch zu sorgen, sobald er in Kopen- hagen entlassen wird. (Alt. M.)

Sachsen. Dresden, 16. August. Die Erste Kammer ist den Beschlüssen der Zweiten Kammer, betreffend den Bau der Frei- berg-Chemniher Bahn über Oederan mit Zweigbahnen nach iFranken- berg und Hainichen, beigetreten.

Gotha, 15. August. Wie sich aus einer heute bekannt ge- machten Verordnung des Ministeriums ergiebt, is zwischen der dies- seitigen und der fürstlich rudolstädtischen Regierung eine Ueberein- funft abgeschlossen worden, nah welcher die resp. Staatsangehörigen zum selbstständigen Gewerbebetriebe in dem anderen Staate zugelassen werden.

ist mit dänischen Reconvalescenten *

_tairspitäler eine gleichmäßige Fahne adoptirt.

Hessen. Darmstadt, 16. August. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat gestern den bisher am Großherzoglichen Hofe beglaubigten Königlich preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Canihy und Dallwiß in besonderer Audienz empfangen und aus dessen Händen das Königliche Schreiben entgegengenommen wodurch derselbe von die: sem Posten abberufen worden ist.

Ihre Majestät die Kaiserin von Rußlan d, Allerhöchstwelche sich nah dem Gebrauche der Kur in Schwalbach - einige Wochen bei ihrem Bruder, dem Prinzen A lexander von Hessen, auf dem Heiligenberge bei Jngenheim aufzuhalten beabsichtigt, wird, neueren Nachrichten zufolge, erst den 25.— 26. d. M. daselbst eintreffen, Se. Majestät der Kaiser Alexander 11. wird später seine durchlauch- tigste Gemahlin in Jugenheim abholen. (Darmst. Ztg.)

Bayern. München, 14. August, Unker dem Vorsiß des Grafen von Hegnenberg haben heute Vormittag die Berathungen der Abgeordneten der Kreiscomités für das dem höchstseligen König zu errichtende Nationaldenkmal stattgefunden. Nach eingehender Debatte gelangte \ließlich cin Vorschlag des Freiherrn von Lerchen- feld zur einstimmigen Annahme, dahin gehend, daß 100,000 Fl. für ein Monument und 104,000 Fl. zu einer »Stiftung für Bildungs: zwecke« verwendet werden sollen. Die Versammlung wählte zur Entwerfung der Statuten für diese Stiftung sofort ein Comité, und zwar: den Grafen von Hegnenberg, Freiherrn von Lerchenfeld, Ober- Staatsanwalt von Schab , Domkapitular Weber , Präsident und Reichsrath von Harleß, Fabrikant Hänle und Staatsanwalt Bonn, Der Entwurf der Statuten soll zunächst den Kreiscomités vor- gelegt werden. (A. Z,)

Schweiz. Bern, 14. August. Die »Köln. Ztg. « veröffent: licht das Konkordat , welches von der hierzu niedergeseßten Kom- mission dem internationalen Kongresse in Genf vorgelegt worden

ist und das auch laut Vernehmen mit wenigen Redactions - Aende-

rungen Annahme fand. Es lautet :

Die unterzeichneten Bevollmächtigten, in Genf zu einem Kongresse ver cinigt, baben folgende Bestimmungen, welche in dem Falle, daß zwischen den Nationen Feindseligkeiten ausbrechen sollten, zu beachten sind, angenommen: Art. 1. Die Ambulancen und Militairspitäler werden als neutral anerkannt und von den Kriegführenden so lange geschüßt und geachtet, als sich Kranke oder Verwundete in denselben befinden. Art. 2. Sämuntliches Sanitätsperso- nal, die Aerzte und Chirurgen, die Apotheker, die Krankenwärter;, die Oeko- nomen und überhaupt alle dem Spitaldienste und den Ambulancen beige sellten Personen umfassend, sind in die Neutralität mit einbegriffen. Art. d. Die oben erwähnten Personen können selbft nach der feindlichen Occupation in der Erfüllung ibrer Functionen in dem Spitale oder den Ambulancen wo sie seither Dienst geleistet haben , so lange fortfabren , als dies nöthig sein wird, worauf sie sih, ohne auf irgend eine Weise aufgehalten oder be lästigt zu werden, zurücziehen können. Art. 4. Selbstverständlich is diesen Personen gestattet, nur diejenigen Gegenstände mit sich zu nehmen, welche ihnen

| eigenthümlich gehören. Das ganze Material, welches zur Einrichtung der Ambu-

lancen oder des Spitals gedient hat, ist dem Kriegsrechte unterworfen. Art 9. Die Einwohner des Landes, welche zum Transporte der Verwundeten und für deren Pflege auf dem Schlachtfelde verwendet worden sind, sind glei falls zu respektiren und behalten den absoluten Genuß ihrer Freiheit bei, Art. 6. Die schwer verwundeten Militairs, mögen sie bereits in den Ambu- lancen oder den Spitälern untergebracht oder erst auf dem Schlachtfelde au} gelesen sein, werden ohne Unterschied der Nationalität nicht nur ärztlich bt

handelt, sondern sind auch in keinem Falle zu Gefangenen zu machen. Sit F

können nach ihrer Heimath zurükehren, unter der Bedingung, während det Dauer des Feldzuges nicht wieder die Waffen zu ergreifen. Art. 7. Den m vorigen Artikel erwähnten Militairs wird nach ihrer Heilung, wenn sie den Ort, wo sie behandelt worden sind, verlassen, ein Freipaß und, wenn nothwendig ist, auch Geld zur Heimreise verabfolgt. Art. 8. Die den Kranken und den der Ambulance beigesellten Personen nothwendigen Gegenstände wer den von der ofkupirenden Armee geliefert, we!che sich den Betrag nach regel mäßig ausgestellten Gutscheinen , die zu diesem Qwecke auszuhändigen sind, später zurückzahlen läßt. Art. 9. Für die Offiziere und Sanitätsbeamttn aller Armeen wird cine gleichmäßige Armbinde als Unterscheidungszeichen eingeführt. Ebenso wird in allen Ländern für die Ambulancen und Mill- Diese Armbinde und die|t Fahne werden die gleichen sein, welche die internationale Konferenz zu Gen! im Jahre 1863 angenommen hat (rothes Kreuz im weißen Felde). Art. 10. Diejenigen, welche ohne das Recht, eine solche Armbinde zu tragen, si dit“ selbe anmaßen, sind als Spione zu betrachten und werden mit aller Streng! der Kriegêgesehe bestraft werden. Art. 11. Den hier vorstehenden analog Bestimmungen , anwendbar für den Seekrieg, können der Gegenstand einer späteren Uebereinkunft der tbeilnehmenden Mächte sein.

Großbritannien und Jrland. London, 15. Augull Ihre Majestät die Königin beabsichtigt, ungefähr am 29. dieses Dsborne zu verlassen, und nah einem mehrtägigen Aufenthalte d Reise nach Balmoral anzutreten. Vorgestern war Lord Russell 1? Folge einer Einladung der Monarchin nach Osborne gekommen.

Die Vorsteher der türkischen Missionsgesellschaft hatit! vor wenigen Tagen eine Besprehung mit dem Unterstaatssecreta? des Auswärtigen und beklagten sich über die Maßregeln der türfl hen Behörden gegen die christlihen Missionsvereine in Konstanil nopel, welche im Widerspruch mit dem Traktat des Hatti-Humayu? ständen. Die Deputation hob hervor, daß die seit 40 Jahren l Syrien und der Türkei wirksamen amerikanischen Missionaire jedel-

2273

Beilage zum Königlich Pr

A2 193. Donnerstag

42212] Bekanntmachung. “_Ín dem Konkurse über das Vermögen des Hutmachers Rudolph Maaß hierselb is der Kaufmann Johann Louis Wienstruck von hier zum defini- tiven Verwalter bestellt worden. Neu-Ruppin, den 10. August 1864. Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

[1667] Nothwendiger Verkau f.

Königliches Kreisgericht, [. Abtheilung, zu Wittenberg.

Die nachstehenden, dem Grubenbesißer und Chirurgus August Friedrich Foerster zu Wittenberg gehörigen Grundstücke, namentlich:

1) das zu Wittenberg in der Schloßgasse belegene brauberehtigte Wohn- haus mit Seitengebäuden, Hof, Garten und einer Portion Röhrwasser, Nr. 2 Vol. I. des Hypothekenbuchs, taxirt auf 8,380 Thlr. ; das im Dorfe Dobien belegene Wohnhaus , Nr. 20 Vol, IT. des Hy- pothekenbuchs, taxirt auf 229 Thlr. ;

) 3 Morgen 116 ([] Ruthen Aer, Nr. 4 der Karte, in der Flur Tra- juhn, Vol. L Nr. 12 des Hypothekenbuchs, taxirt auf 480 Thlr. ; der in der Muschke in der Flur Köpnick belegene wüste Fleck, Vol. VIII. Fol. 34 des Hypothekenbuchs, taxirt auf 35 Thlr.

ferner folgende Grundstüsantheile , welche Braunkohlen enthalten sollen und auch zum Theil bereits abgebaut sind: drei Achtel ‘Antheil ‘an 3 Kobeln ‘im Löbikenbruche mit Wohnháäus E Gebäuden , Nr. 20 Vol. I. des Hypothekenbuchs von euchel ; drei Achtel an dem in der Flur Teuchel belegenen Planstücke Nr. Zäb. der Karte, von 24 Morgen 10 (] Ruthen, Vol. IX. Fol. 12 des Hy- pothekenbuchs ; drei Achtel an dem in der Flur Teuchel belegenen Planstücke, Nr. 34a. der Karte, von 3 Morgen 27 (] Ruthen, Nr. 36 Vol. VIII. des Hy- pothekenbuchs ; ad 5, 6 und 7 auf 225 Thlr. abgeschäßt; drei Achtel Antheil an den in der Flur Dobien belegenen Grund-

stücken, als: Morgen 49 [J Ruthen Flächengehalt,

a) ein Aérplan von 27 Nr. 52a. der Karte,

b) ein desgleichen von 27 Morgen 7 [J Ruthen Größe, hinter dem Fuchsberge an der Teuthelschen Grenze,

c) ein Plan von etwa 8 Morgen Flächeninhalt in den sogenannten furzen Enden , Vol. IX. Fol. 36 des Hypothekenbuchs der Flur

Dobien, auf 187 Thlr. 15 Sgr. abgeschäßt, drei Achtel Antheil an den in ‘der Flur Teuchel belegenen Planstücken Nr. 25b. der Karte von 14 Morgen 108 (I Ruthen und Nr. 32 der Karte von 7 Morgen 15 (] Ruthen Umfang, Nr. 33 Vol. IX. des Hypothekenbuchs, taxirt auf 337 Thlr. 15 Sar. j zufolge der nebst Hypothekenscheinen in unserer Registratur einzusehenden Taxen sollen - am 11. Januar 1865, von Vormittags 10 Uhr ab, vor dem Deputirten, Herrn Gerichts - Assessor Lueders , an ordentlicher Ge- richtsstelle, Zimmer Nr. 2, subhastirt werden. Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgerichte anzumelden. Die dem Aufenthalte nah unbekannten Gläubiger: 1) Johann August Wassersleben, früher zu Teuchel, 2 die Anne Elisabeth Redehky, Christoph Andreas Redeßhky y Katharine Redegky und Gottlieb Schlabig, resp. deren Erben, 3) e verehelichte Hennig, Louise Friederike geborne Hensel, resp. deren rben, 4) der Ortsrichter Gottfried Schüssler, früher zu Dobicn, werden hierzu öffentlich vorgeladen.

[1729] Oeffentliche Vorladung,

Die Handlung J. G. Fischer Wittwe zu Muskau hat wider den Wil- helm May, früher Schügenstraße 65 hierselbst wohnhaft, aus dem von die- sem acceptirten Prima-Wechsel vom 31. Oktober 1863, wegen des darin verschriebenen Betrages von 509 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Februar 1864, 5 Thlr. 10 Sgr. Protestkosten, © pCt. fremder und # pCt. eigener Provision die Wechselklage angestrengt und gleichzeitig beantragt, wegen ihrer obigen Forderung diejenigen 182 Rieß 6 Buch Druck- papier, welche für Rechnung des 2c. May bei A. Remier u. Co. zu Stettin lagern, so wie die dem 2c. May an den Kaufmann H. Cohn hierselbst für gelieferte Waaren angeblich zustehende Forderung von 268 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. nebs Zinsen mit Arrest zu belegen.

Die Klage ist eingeleitet , der Arrest beantragtermaßen angelegt, und da der jegige Aufenthalt des Wilhelm May unbekannt is ; so wird dieser hierdurch öffentlih aufgefordert, in dem zur Klagebéantwortung und wei- teren mündlichen Verhandung der Sache auf

den 30. September 1864, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße Nr. 59 , Zimmer Nr. 46 / anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage und das Arrestgesuth zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge- nommen werden kann.

_ Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage und in dem Arrestgesuch angeführten Thatsachen und Urkun-

Marie

den auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und an-

eußishen Staats - Anzeiger.

1864.

erkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Er- kenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen und der angelegte Arrest für justifizirt erachtet werden. Berlin , den 16. Juni 1864. Königliches Stadtgericht, MOMEIUNS für Civilsachen. Prozeß-D eputation Il.

18. August

[2273] Edictal - Citation. Der Kaufmann Adolf Libuda ist von der Handlung G. F. A. Steiff hier aus zwei von derselben auf ihn gezogenen und von ihm acceptirten Wechseln de dato Danzig, den 18. und resp. 30. Januar 1864, über 300 Thlr. resp. 200 Thlr. auf Zahlung von 500 Thlr. nebst Zinsen be- langt worden, und wird, da sein gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hierdurch öffentlih aufgefordert, diese Klage spätestens in dem auf-

den 29. November er., Vormittags 9 Uhr, vor uns anberaumten Termine vollständig zu beantworten, widrigenfalls der Thatvortrag der Klägerin“ für ‘zugestanden erachtet und demnach das Gesetzliche erkannt werden soll.

Danzig, den 6. August 1864. Königliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium. von Groddeck.

Proclama.

; Die abwesende verehelichte Hirthe, Louise Emilie geborene Krüger, wird auf Ansuchen ihres Ehegatten, des mechanischen Künstlers August Adolph Julius Hirthe, welcher behauptet, von ihrem Aufenthalte aller ange- wandten Mühe ungeachtet keine Nachricht erhalten zu haben, hierdurch aufge- fordert, sich binnen drei Monaten und spätestens in dem zur Klagebeant- wortung und weiteren mündlihen Verhandlung event. zum Schluß der

Sache : auf den 26. September 1864, Mittags 12 Uhr, im Stadtgericht, Jüdenstraße Nr. 59 Zimmer Nr. 53, angeseßten Termine vor dem versammelten Ehegerichte zu gestellen und die wegen böslicher Verlassung angestellte Ehescheidungsklage zu beantworten, widrigenfalls die bösliche Verlassung für dargethan angenommen und auf Trennung der Ehe erkannt und der ausbleibende Ehegatte für den allein {huldigen Theil erklärt werden wird. Berlin, den 26. Mai 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Ehesachen.

[1977] Edictalcritat.i on.

Frau Schroeder, geb. Heiligendorf, zu Coose hat gegen ihren Ehemann, den früheren Gutsbesißer Theodor Julius Schroeder, welcher sich angeblich im Jähre 1858 von Landhof aus nah Rußland begeben und zuleßt um Pfingsten 1859 gemeldet hat, daß er nah der Türkei gehen werde , seitdem aber verschollen is , aus dem Grunde dec böslichen Verlassung mit dem Antrage Klage erhoben , das zwischen ihnen bestehende Band ‘der Ehe zu trennen , den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten ‘und in die geseßliche Ehescheidungsstrafe zu verurtheilen.

Qur Beantwortung der Klage wird der 2c. Schroeder zum 25. Ofkto- ber d. J., Vormittags 117 Uhr, im Sitzungszimmer unseres Gerichts- hauses unter der Verwarnung vorgeladen, daß, wenn er sich nicht spätestens in jenem Termine bei uns meldet und die Klage beantwortet , er der bös- lichen Verlassung für geständig erachtet und demnächst , was Rechtens if, erfannt werden wird.

Lauenburg, den 9. Juli 1864.

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

Verkáufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.

[2268] Bekanntmachung. Der Oel-Anstrich der verschließbaren Schränke in den Kasernen : Alexandrinenstraße 128 _und in der Köpnickerstraße 13/15 soll in Submission verdungen werden. Kosten - Anschläge und Bedingungen sind in unserem Geschäfts - Lokale, Klosterstraße 76, einzusehen und versiegelte, mit entsprechender Aufschrift ver-

schene Offerten bis zum Montag, den 22. d. M., Vormittags 10 Uhr, daselbst. abzugeben. Berlin, den 16. August 186. Königliche Garnison-Verwaltung.

Königliche Ostbahn.

[2269]

Die Lieferung von : 150,000 Stück eichenen oder kiefernen Bahnschwellen

und 4,450 Stü eichenen oder kiefernen Weichenschwellen,

‘abzuliefern auf einem beliebigen Bahnhofe der Ostbahn oder am Ufer der