1865 / 90 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„durch Kapital abgelöst.

Panken.

ch. März 1850 (Gescy - Samml. von 1850 S, 112 ff.) maßgebend.

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Auf den Antrag des Verkäufers ist der Richter befugt, noh andere Sachverständige zu vernehmen. j M a 4 Die in dem Vorverfahren erstatteten Gutachten können in dem späteren Prozesse von den A s Beweismittel benußt werden. Die Kosten dieses Vorverfahrens werden in dem späteren Pro- zesse den Kosten des letzteren gleichgestellt. 9

Die in den §F. 3 bis 8 enthaltenen Vorschriften sind auf den Tausch von Hausthieren anwendbar.

__Im Uebrigen behâlt es für den Kauf und Tausch von Haus-

thieren bei den Bestimmungen des gemeinen Rechts sein Bewenden. i L L,

Alle partikularrechtlihen Gesehe, Verordnungen, Gewohnheiten

und Observanzen über die Form der im §. 1 bezeihneten Rechts- geschäfte und über Viehhändel, so wie alle diesem Gesetze entgegen- |

stehenden Bestimmungen des gemeinen Rechts, find aufgehoben.

Ingleichen treten außer Kraft alle partikularrechtlichen Normen,"

welche die Ungültigkeit der an Sonn- und Festtagen geschlossenen

Verträge anordnen, welche neben einem schriftlichen Vertrage keine |

mündlichen Verabredungen gestatten, welche die Einklagung von

Wirthsbausschulden verbieten, welhe den Kauf oder Tausch von - Sachen beschränken und welche über die Gewährleistung, die Ver- | legung über die Hälste, das Wiederkaufsreht und über die Wider- |

ruflichkeit von Uebergabeverträgen Bestimmungen enthalten.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und |

beigedrucktem Königlichen Jnsfiegel. Gegeben Berlin , den 27, März 1865.

(L. S) Wilhelm.

von Bismarck-Schönhausen. von Bodelschwingh. von Roon. Graf von Jtenpliy. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Geseg, betreffend die Regulirung der Schlesischen ZJehntverfassung. Vom 10. April 1865.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

1

Die Bestimmungen der Kabinets - Order vom 16. Juni 1831 | wegen Wiederherstellung der Schlesischen Zehntverfassung, wie sie nach der Order vom 3. März 1758 bis zum 6. Februar 1812 be- standen hatte (Geseh - Samml. von 1831 S. 169), werden, wie folgt, abgeändert.

e

Die Reallasten welche den Bestimmungen der Order vom 16. Juni 1831 unterliegen, werden hiermit für ablösbar nach den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes erklärt.

3

Die Ablösung derselben erfolgt ohne besonderen Antrag der Betheiligten von Amtswegen. Sofern es dabei auf den Tag der Provocation ankommt , ist der Tag dafür anzusehen, an welchem das gegenwärtige Geseh in Kraft tritt.

4

D 4 Die Ermittelung des Jahreswerthes der Reallasten erfolgt nach den Vorschriften des. Geseßes vom 2. März 1850, betreffend die Ablösung der Reallasien 2c. (Gesez-Samml. von 1850, S. 77 fff.). Dabei findet jedoch weder- der ‘im §. 26 a. a. O. vorgeschriebene Abzug von fünf Prozent wegen der geringeren Beschaffenheit des Sinsgetreides, noch eine Kürzung der Rente bis auf zwei Drittel des -Reinertrages der pflichtigen Stelle ‘statt (F. 63 a. a. O. und §. 6: des Gesehes vom 11. März 1850, betreffend die auf Mühlen- grundstücken haftenden Reallasten). Q, id Der nach §. 4 festgestellte Geldbetrag wird a) bei denjenigen Reallasten, welche an dem Tage, an tvelchem das- gegenwärtige Geseh in Kraft. tritt, geseßlich gangbar sind, zum 22ckfachen- Betrage, und b) bei denjenigen Reallasten, welche an dem Tage, an welchem das gegenwärtige. Geseh in Kraft tritt, geseßlich ruhen, zum 2ckfachen Betrage

Die Abfindung erfolgt durch die Vermittelung der Renten- l Dem Verpflichteten steht jedoch frei, baar zum 222fachen, beziehungsweise dem 2ckfachen Nrage abzulösen.

Für die Vermittelung der Rentenbank ist das Geseg vom

Dabei bleiben aber diejenigen Bestimmungen, welche eine Tilgungs- Periode von 417% Jahren voraussehen, außer Betracht und überdies treten nachstehende Abänderungen des Rentenbank-Geseßes ein :

a) die berechtigte Anstalt erhält den nach §. 5 berechneten Betrag in Rentenbriefen nach deren Nennwerth und, soweit dies durch solche nicht vollständig geschehen kann, im baaren Gelde ;

þ) der Besizer des pflihtigen Grundstücks hat ohne Rücksicht auf scine Konfession von dem Zeitpunkte der Rentenübernahme und während der Tilgungsperiode von 56! Jahren an die Ren- tenbank cine Jahresrente zu entrichten, welche 45 vom Hun- dert der an die Berechtigte zu gewährenden Abfindung beträgt ; Rententheile unter einem vollen Silbergroschen werden von der Rentenbank nicht Übernommen, vielmehr wird der 225 oder 2%fache Betrag derselben, je nachdem die Abfindung gemäß Fÿ. 95. a. oder 5. b. erfolgt, von dem Besißer des verpflichteten Grundstücks unmittelbar an die berechtigte Anstalt gezahlt ; die Ueberweisung von Abgabenrückständen auf die Rentenbank nach Vorschrift des §. 99 des Ablösungs8geseßes vom 2. März 1850 ist unzulässig.

Ls

Wenn ein zur Konfession der berechtigten Anstalt nicht gehöriger | Besitzer eines pflichtigen Grundstücks an dem Tage, an welchem das

gegenwärtige Gesch in Kraft tritt, die Reallasten ledigli um des- willen entrichten muß, weil eine vor Erlaß der Order vom 16. Juni 1831 empfangsberechtigt gewesene Person bei dem Eintritt der Rechts- | kraft dieses Geseßes noch im Amte ist, so is dieser Fall in- Betreff | der endgültigen Regulirung eben so zu behandeln, als ob die Real-

lasten an dem Tage, an welchem das gegenwärtige Geseß in Kraft | tritt, geruht bätten. x Während der Amtsdauer des Berechtigten müssen demselben | aber von dem Besitzer des pflichtigen Grundstücks die Reallasten bis

zum Tage der Uebernahme der Rente auf die Rentenbank unver-

fürzt, von dem gedachten Tage an, zu neun Zehnteln fortentrichtet werden. v 9.8. __ Die Ausführung der Bestimmungen der §F. 2 bis 7 des gegen- wärtigen Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Auseinanderseßungs- Behörden und Rentenbanken. i f L Wenn Rezesse oder Verträge von den vorstehenden Bestim- mungen abweichende Festsezungen enthalten, so sind diese bei der Ablösung maßgebend. g. 10.

__ Der §. 8 des Gesehes vom 15. April 1857, betreffend die Ab- [ösung der den geistlichen Jnstituten zustehenden Reallasten (Gesch- Samml. von 1857 S. 363), wird aufgehoben.

Die nach dem Gesege vom 26. April 1858 (Geseßz-Samml. S. 273) erfolgte Schließung der Rentenbanken stebt der Ausführung des gegenwärtigen Geseges nicht im Wege. | i

G44.

Die Kosten des Verfahrens über die Ablösung der Reallasten nach dem gegenwärtigen Gesehe übernimmt der Staat.

Nur die Prozeßkosten baben die Parteien zu entrichten. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. O

Gegeben Berlin, den 10. April 1865. (L. S.) Wilhelm. von Bismarck-Schönhausen. von Bodelschwingh.

von Roon. Graf von Jhenplig. von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Kreis - Thierarzt Roloff ist aus dem Kreise Liebenwerda in den Stadtkreis Halle verseßt.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 4. Klasse 131. Königlichen Klassen - Lotterie

wird am 22. April d. J.,7 Morgens 7 Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie-Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, so wie die Freiloose zu dieser Klasse sind

nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterie-Planes unter Vorlegung der

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bezüglichen Loose aus der 3. Klasse bis zum 18. April d. J- Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrcchts einzulösen. Berlin, den 13. April 1865.

Königliche General-Lotterie- Direction.

Preußische Bank.

BékanntmckG ung. Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß der Dieb, der, nach

ist und es daher beim Vorkommen einer Banknote der gedachten

R L «i Ra s i x der Polizei- | Gattuna einer Anzeige bei der nächsten Bankanstalt oder der Polizet- | ert i Gattung zeig H! | zu treten gebeten, um mit ihnen das Nähere zu berathen. Aachen, wo

behörde niht mehr bedarf. Berlin, den 13, April 15695.

Königlich Preußisches Haupt - Bank - Direktorium.

Berlin, 13. April. : : gnädigst geruht: Dem Apotheker Schönduve zu Wittenberge die Erlaubniß zur Anlegung des j 1 Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preuße, Danzig 12. April. Mit dem Eintritt der günstigen Witterung sind, wie die »Westpr. Ztg.« berichtet, wiederum die unter- brochenen Hafenbauten auf der Königlichen Werft aufgenommen und zwar die Neubauten des Spriten- und Feuerwacht - Gebäudes des Gießhauses und Laboratoriums , welchen noch ein größerer Bau in dem Kettenprobirhause hinzutritt. Außerdem befinden sich noch eine Anzahl Bedachungen in der Ausstellung, welche das über 4 Million Thaler repräsentirende Holzlager gegen Witterungseinflüsse s{hühen L osen, 7. April. Die hier zusammengetretene Sanitäts- Kommission, zu der auch der Geheime Medizinal-Rath Dr, Housselle und der Geheime Ober-Baurath Wiebe aus Berlin berufen sind, be- \chränkt, wie das »D. D.« meldet, ihre Untersuchungen nicht blos

auf die Kasernen im Militair - Lazarethe , sondern dehnt fie ‘auf den |

gesammten Gesundheitszustand unserer Stadt aus. Ihre Aufgabe ist, die Ursachen der hier fast das ganze Jahr hindur herrschenden nervösen und anderen Fieber, die nicht selten einen epidemischen Cha- rakter annehmen, aufzufinden und die Mittel zur Beseitigung dersel- de ugeben. :

E Ih An 10. April. Seit 1854 hatten wir, wird dem »Grdz. Geselligen« berichtet, keinen so starken Eisgang wie in diesem Früh- jahr. Gleichwohl hat nur einen Eisbok an der diesseitigen Brücke der Strom fortgeführt, und zwar in Folge einer Eisstopfung Vor der Brücke; derselbe is an einer der ssttromabwärts liegenden Kämpen in Sicherheit gebracht. Der solide Bau der Brücke hat seine Probe

it bestanden.

e Weiden Y 10. April. Heute trafen meldet der »Grd. Ge- sellige«, die ersten S A n Culm aus ein, so daß die iffahrt als eröffnet zu betrachten 1!jt, “A M aab an 12. April. Das Wasser unserer Elbe, berichtet die »Magd. Ztg. «, is gestern und heute in beständigem Wachsen ge- blieben. Von 14 Fuß 2 Zoll gestern früh , war es heute Abends 7 Uhr auf 17 Fuß 9 Zoll gestiegen. Die Höhe des Niveaus ist jeßt der höchsten von 1862 gleich und der ‘Plaß vor dem Leipziger Bahnhofsgebäude , so wie einige andere niedrig gelegene Punkte der Stadt sind heute wie damals übershwemmt und es müssen Noth- brücken für die Passage hergestellt werden. Die Umgegend im Osten der Stadt , der Krakauer Anger 2c. sind überschwemmt und gegen Abend soll auch der nah dem Herrenkrug führende Straßendamm), mit dessen Erhaltung am Nachmittage die Pioniere beschäftigt waren, durchbrochen worden sein. Nach den von oberhalb eingegangenen Nachrichten haben wir allen Grund zu der Annahme, daß ein Fallen

der Gewässer in allernächster Frist bevorsteht. : Paderborn, 8. April. Oer plögliche Umschlag der Witterung hat, berichtet die » Westfäl. Ztg.«, die Quellen der Berggewässer o plöglih in reißende Ströme verwandelt, daß jede Maßregel zum Schuß gegen Hochwasser zu spät gekommen wäre. Am Donnerstag fam die Alme wie ein Katarakt angebraust und für die Macht ihrer Wogen zeugt die Thatsache, daß die neue massive Brücke bei Wewwver),

| | | |

| die der Gemeinde über 3000 Thlr. gekostet hat; zertrümmert ist. Jn

Neuhaus steht das Wasser im untern Stockwerk“ der Häuser. Vom Rhein, 10. April. Der Landtagsmarschall, Herr von Waldbott, hat folgendes Schreiben an die Mitglieder des Pro-

| vinzial-Landtags gerichtet :

»Am 15. Mai e. werden es 50 Jahre, daß die Rheinprovinz Sr. Ma-

jestät dem Könige Friedrih Wilhelm Ul. von Preußen. den Eid der Treue | \chwur und die verschiedenen Theile der Provinz als Deutsche theils wieder

| theils neu“ eingereiht wurden in das engere Vaterland »Preußen«.

Gewi wird dieser Tag in jedem, auch dem kleinsten Orte unserer Provinz, mit

| Dank gegen Gott und freudiger Anhänglichkeit an das Haus Hohenzollern

L ; 2 l 0G | den Repräsentanten der unserer Bekanntmachung vom 8. d. M, bei der Haupt-Bank-Kasse_|

abhanden gekommenen alten gelben Banknoten à 50 Thlr. ergriffen |

begangen werden; demnach

gen würden meine Herren Kollegen des Provinzial - Landtages es mir

mit Recht verargen, wenn ih uns; Provinz, nicht die Gelegenheit angebahnt hätte, auch als solche. unsere Huldigung darzubringen. Um nicht einseitig zu Werke zu gehen, so habe ich den Herrn Vice-Landtagsmarschall

| und aus jedem Stande je drei der Herrn Kollegen, welche ihrem Wohnorte

nach am wenigsten gehindert sein dürften, zu einem Ausschusse zusammen

| die Huldigung am 15. Mai 1815 stattfand, is der Ort, für welchen die

| Stadt der Jubeltag daselbst gefeiert werden.

Seine Majestät der König haben Aller- |

von des Kaisers von Oesterreich |

Geschichte spricht! und so soll in seinen Mauern in Verbindung mit der Se. Majestät der König haben bereits allergnädigst zugesagt, am 15. Mai c. die Provinz in der Stadt- Aachen mit der Allerhöchsten Gegenwart beehren zu wollen. Die Provinz wird - vertreten sein durch ihre natürliche Vertretung, den Provinzial - Landtag, und außerdem durch je zwei Deputirte aus jedem Kreise der Provinz. An dem Festessen, welches die Provinz und Stadt Aachen geben werden, sollen sämmtliche Vertreter Theil nehmen. Ew. Wohlgeboren lade ich demnach ganz ergebenst ein, Sich am 14. Mai c. in Aachen einfinden zu wollen, um bereits an diesem Tage (wahrscheinlih gegen Abend) Se. Majestät den König feierlichst zu empfangen Schließlich er- suche ih, mir Jhr Erscheinen baldgefälligst, jedenfalls vor dem 15. April c. anzeigen zu wollen, zu welchem Ende ein auch für etwaige Verhinderung zu benuzendes Schreiben beiliegt. Die betreffenden Karten u. st. w. werden den Annehmenden rechtzeitig zugeschickt werden. «

Coblenz, 12. April. Gestern zur Parade, berichtet die »Cobl. Ztg.«, nahm unser vor Kurzem erst ernannter neuer Gouverneur, General-Lieutenant von Oelrichs, von dem versammelten Offizier- Corps in seiner Stellung Abschied, nachdem ihm die erbetene Ent- lassung aus dem Militairdienste wegen seines bereits vorgerüten Alters von Sr. Majestät dem König bewilligt worden war. Der Jahrestag des Düppeler Sturmes wird von den beiden hier stehenden Bataillonen des 4. Garde-Grenadier-Regiments in ihren Casernements festlih begangen und die Mannschaften reihlich be- wirthet werden. Gestern gegen Abend wurde bei Appell an die- jenigen Mannschaften der Pionier-Compagnie des Rheinischen Piso- nier-Bataillons Nr. 8 welche an dem vorigjährigen Feldzug gegen Dänemark Theil genommen, die hierfür gestiftete Kriegsdenkmünze vertheilt.

Meckeklenburg. Schwerin, 12. April. Heute Morgen ist das folgende Bülletin ausgegeben: Jhre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin Anna hatten eine im Vergleich zu der vorigen ruhigere Nacht, und es ist in den Brustsymptomen ein Nachlaß ein- getreten ¡ das Fieber hat sich aber noch nicht gemindert.

Bremen , 10. April. Die Mittheilung des Senats an die Bürgerschaft, betreffend die Eisenbahn von Oldenburg nah Bremen, wird von der »Bremer Morgenpeost« veröffentliht. Die Mittheilung erläutert den betreffenden Vertrag mit Bremen, nah welchem Oldenburg zwar die Bahn auf seine Rechnung und Gefahr anlegt, Bremen aber innerhalb der Stadt alle Anlagen mat, die gegen eine ausreichende jährliche Entschädigung der Benußzung Olden- burgs überlassen werden. Auch den Bau der Eisenbabnbrücken Über den Sicherheitshafen und Über die Weser , und zwar für die Ge- sammtsumme von 426,000 Thlr. Gold. Die betreffenden Verträge sind Bremenscherseits von den Senatoren Duckwigz und Gildemeister und oldenburgischerseits von dem RegierungSpräfidenten Erdmann unterhandelt und unterzeichnet worden. ;

Sachsen. Gotha, 12. April. Der gemeinschaft Landtag ist gestern vertagt worden. Das Gesez über den © positionsgehalt der verantworilicen Mitglieder des Staatëmintiste riums, das an Stelle des §. 33 des Civilstaat2dienerge}eFt V0! 3 Mai 1852 treten soll, wurde gestern noch angenommen, der L tagsaus\chuß sodann ermächtigt, die zum öfterreihishen und } zösischen Handelsvertrag in Aussicht stehenden Vorlagen an Stell des Landtags selbst zu erledigen. (Gotd. J.)

{Großbritannien und Jrland.

Der Mayor v. Rochdale beabsichtigt, eun

berufen, auf welchem verschiedene Vortchläge

den's auf sichtbare Weise, dur cine Statue oder

tung zu verewigen, zur Sprache fommen werden. N

Hadfiel d, Parlamentêmitglied für Sheffield, veröffentlicht cinen Aufruf an alle liberalen und patriotischen inder zu ner Geldsammlung für Cobden'® Wittwe und T 6ter. ‘Ts sedeints daß der Verstorbene in den lezten Jadren gefhäftliches Unglüd gt= babt und den größten Theil seine® in amerikanischen Papieren angt» legten Vermögens verloren dat.) Hadfield wünscht eine Summe von 100,000 Pfd. zusammenzubringen, und Kellt si selö| mit 500 Psd. an die Spitze der Subskridentenliste.