1865 / 140 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

der Zinsen und des Kapitals erfolgt beziehungSwel]e

in Domnau

Die Auszahlung Rückgabe der ausgegebenen Jinscoupon® j schreibung j bei der Kreis-Kommunal-Kasse von der ständischen Kommission und zwar auch in der nach den Zeit.

Nit bung sind termine zurückzuliefern. vom Kapitale abgezogen. / E

Die gekündigten Kapital-Beträgt; welche innerhalb dreißig dem Rücfzahlungstermine nicht erhoben werden 5 sowie die Jahren , vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Amorti verschreibungen exfolgt nach Vorschrist nung Theil 1. Tit. 51. §§. Bartenstein.

Zins-Coupons \foll demjenigen; welcher jährigen Rerjährungßssfrist bei gehabten Besiy der Qinscoupon® oder sonst in glaubhafter Meise darthut j der Betrag der angemeldeten und bis Coupons gegen Quittung ausgezahlt woe E e : Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zins - Coupond zum Schlusse des Jahres 1870 ausgegeben. WUr die weitere ins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. _ Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie exfolgt Rommunal-Kasse zu Domnaul/ jo 1 mission zu bezeichnenden i älteren Zins - Coupons - Serie Talons erfolgt die Aushändigung Inhaber der Schuldverschreibung / sofern deren {chehen ist. Qur Sicherheit der bierdurch eingegangenen Kreis mit seinem Vermögen. Dessen zu Urkunde baben wir diese Ausfertigung U

chrift ertheilt. Domnau, den

dem Eintritt

der Zur Empfangnahme des Kapital auch die dazu gehörig

Fur die fehlenden Kinscoupons wird der

innerhalb

der Allgemeinen

noch amortisirt werden.

können weder aufgeboten; C Ablauf der

den Verlust von Qinscoupon® vor

durch Vorzeigung

vie bei einem von \ beigedrucften Talons. \

der neuen Zinscoupons - Serie

(Stempel.) Die ständische Kommission des Friedländer Kreises. Anmerkung. Die Unterschristen sind eigenhändig zu unterzeichnen.

———

Preußen.

Erster (bi Le) zu der Kreis No.

Qinsen über

Provinz erungs ) Zins-Coupon

¿ des Friedländer Kreises.

cie über ¿2% Fhilex zu

Silbergroschen.

dieses Zins - Coupon® i und späterhin die Zin das Halbjahr vom is

Thaler

Inhaber am . ten Obligation für staben) zu Domnau.

Domnau, den

....

ras Au

(Stempel) Kommission des Fricdländer Kreises. Namen. )

Dieser Zins-Coupon isi ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah» ren ; vom Ablauf des Kalenderjahres Der Fälligkeit ab gerechnet, erhoben wird.

: Anmerkung.

Die Namens-Unterschriften der Mitglie- der der Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zins- Coupon mit der eigenhändigen Namen® . Unterschrift eines Control-Beamten versehen werden.

s GAnDiiC Die tändiicwe

Regierung Talon Zur Kreis - Obligation des Friedländer Rrcises. (II. Serie)

Der Jnhaber diescs Talons empfängt gegen dessen Obligation des Friedländer Kreises Litir. --- Mo: ¿--- à fünf Prozent Zinsen, die ...te Serie Qinêcoupons für bis 18..." bei der Kreis-Kom nunal-Kasse zu DomnauU/ \ tens des als solchen legitimirten Inhabers der Obligation fein ergangen ifi.

Domnau, den

Provinz Preußen.

über

Die ständis nder Kreises. Anmerkun g-

1) Die Ramené-Unterschriften der Mitglieder der mit Lettern oder Facfimile-Stcmpeln gedruckt werden; Talon mit der eigenhändigen Namens - Unterschrift eines

beamten versehen werden.

Dér Talon is zum Unterschiede auf der ganzen Bl

beiden lebten Zins-Coupons mit davon abweichenden

stehender Ark abzudrudcken :

L t

„ita: atticite

gegen bloße | dieser Schuldver-

so wie bei einem | U. ZzU bezeichnenden Banquier in Königsbergs | des Fälligkeitstermins folgen* | C s L

s präsentirten Schuldverschrei- | en Zinscoupons derx späteren Fälligkeits- | Betrag

gerechnet nicht PFinijterium für Handel,

der Krei8verwaltung anmeldet und den statt- | der Schuldverschreibung nach Ablauf der Verjährungsfrist dahin nicht vorgekommenen Bind-

Zeit werden

bei der Krei®- der ständischen Koms- 8 der Beim Verluste des an Norzeigung rechtzeitig ge“

Banquier 1n Königsberg gegen Ablieferung de

Nerpfslichtungen haftet der

Regierungs-Bezirk König8berg.

fünf Prozent

empfängt gegen dessen Rückgabt sen der vorbenannien Kreis" bis mit (in Buch-

ilb der Kreis-Kommunal Kasse

bezirk KönigséEberg-

Rückgabe zU die 5 Jahre 18- -

sofern dagegen Miderspru

Kommission fon do muy Je

Lettern in nat-

1902

9ter Qins-CoupoR.

imi É

{0ter Zins-Coupon.

| j Jahren nah |

vier |

| rbeiten.

sation verlorener oder vernichteter Schuld- | \ Gerichts - Orde

4120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu |

Doch

Getannt ms betresfend dic Allerhöch ste Ge dirten Statuts

cation von vom

viere- |

29, März

bis | 5 Juni 18651 99. März d. I. für ruht.

das in der ordentlichen

Der Allerhöchste Erlaß nebst

werden.

den Berlin, den 13. Juni 1865.

-_

Der Minigjter für

der „Actien-Ge Eisenbahnbedar]

Des Königs Majestät haben mittelst

verlautbarte revidirte Statul der » Fabrication von Eisenbabhnbedarf- in Berlin zu dem Statute

Amtsblatt der Königlichen Regierung zU

Handel, Gewerbe und Ö

Gewerb

WUngi nebmigung

in Berlin

1865.

wird Potsdam bekan

Graf von Jhenpliy.

nter unserer Unter-

Das 23ste Stück [ ben wird enthält unter Nr. 6094. den Verirag

mar Eisenach)

Sachsen - Coburg * Gotha, Schwarzburg * Sondersbhau|

jüngerer Linie, wegen Fo

und Handelsverein®. 44

den bei hetheiligten Stadt Frankfurt | Rereins betressend.

Staaten j

No1

der Gesehsammlung/

wischen Preußen ; Kurbe Sachsen-Meiningen / Sachsen-Altenburg Schwarzburg *“ ältere rtdauer des Thüringi Rom 27. Juni 1864; unter Rertrag zwischen Preußen), Sachsen, dem T büringischen Braunschweig die Fortdauer

en, Reuß

Zoll - und des Zoll-

n 28.

den Vertrag zwischen Preußen, Sachsen , den

gischen Zoll- und Hand und Braunschweig über Erzeugnisse. Vom 28.

. den Vertrag zwischen Pr zum denen Staaten und mit Tabak und Mein.

, den Vertrag zwischen Preußen, S

bei dem Thüringi Staaten

den betbeiligten

Stadt Frankfurt einerseits j

Oldenburg andererseits, vers und Oldenburgs trage vom 28. Juni 1 den Verkehr mit Tabak

der em Vom 11, Juli 1504)

Thaler

6099. den Verirag zwischen Pr

Sti- Kurhessen ;

-

burg und der ]

Bayern ;

Thüringischen Zoll - und Hande Braunschweig

den bei dem dels - Vercine betheiligten reien Stadl Frantfurt

Württemberg j Großherzogthum

c

Allerböchsten Er General-Versammlung vom Actien-Gesellschast genehmigen ge-

und : und Handclè- Juni 1“64 unter

des revi- sellschaft für Fabri-

[asses vom

durch das nt gemacht

fentliche Arbeiten.

welches heute auLgegt

sen Sachsen-Wei-

Rudolstadt; r und

Baden, Kurbessen Handelsvereint freien

der

zum

[avereine verbundenen

Reuß hen Zoll-

die gleiche Besteuerung innerer

Juni (ck64; unter

eußen j Sachsen Kurßefssen de?

uber Rom 28.

schen Zoll - Braunschweig

betreffend

«64 und zu dem

und Wein von dem

unter

den

Juni 1864 j unier

Vertrage U

Nerfed!

selben 242

[8vercine verdul

4“

achsen, Baden, Kurbessen und Handelsverein! und der freu? und Hannover so B den Beitritt Hann® zu dem Zollvereinigung® * Ver“

e b

eußen, Sachsen, Hannov, Baden

S taaten, Brauns

Nassau andererseits; betrefsend den Bei

IRürttembergs , des

reh Nassau’'s zu

Contro Unter

unter den i i L die Uebereinkunit über

Rheine, Vom 12 V

u den Zollvereinigung® 28, Zuni und 11. Juli 1264.

Bom

die

tritt

fiober 1564 und unter

Thüringischen Zoll- und 8 chwcig O

einerseits, L

Hessen 1 Bayer? Großherzogthums Hessen 10° - Verträgen L 12. Oktober 1202

u

ckchifffahris-Abgaben auf de

1903

Nr. 6101. den Vertrag zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin |

U tA weiteren Eisenbahn - Verbindungen zwischen en beiderseitigen Staaten. Vom 20. Mai 1865.

Berlin, den 16. Juni 1865.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Berlin , 16. Juni. Se. Majestät der Köni Allergnädigst geruht, dem Geheimen e M ceuB Ba E 4 Berlin vie Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Würt- temberg Majestät ihm verliehenen Comthurkreuzes erster Klasse mit dem Stern des Friedrihs-Ordens zu ertheilen. |

Summarisce Uebersicht der immatrifulirten Stu- direnden auf der Königlicher vereinigten Friedrichs - Universität Haile s Wittenberg von Ostern 1865 bis Michaelis 1865.

dan S 1864 bis Ostern 1865 befanden sih auf hiesiger Davon find abgegangen Es find demnach geblieben „eat att ry

Vom 30. November 1864 bis 31. Mai 1865 sind hinzugekommen Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt

Be a S 14 r A U theologische Fakultät zählt... |

Die Inländer Ausländer 366 Jnländer

/ A5 Ausländer

juristische Fakultät zählt A : AT

medizinische Fakultät zählt .…- pre 106 ZUUD

philosophische Fakultät zählt:

a) Jnländor mit dem Zeugnisse der Reife... 162

b) Inländer, auf Grund des §. 35 des Regle- mnents vom 4. Juni 1834 ‘nmatrifulirt.… 9

c) Junländer, auf Grund des §Ÿ. 36 des Regle- ments vom 4. Juni 1834 immatrifulirt. . 80

d) Ausländer

Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hies sige Universität: j j 1) Pharmaceuten 2) Mos pitantti. «eser oren

Es nehmen folglih an den Vorlesungen Theil im Ganzen -

N ichctamtliche®s.

U e, Majestät der Babelsberg die Vorträge Meldungen Sr. König-

h YBreußen. Berlin, 15. König nahmen gestern auf Schloß des Militair- und Civil - Kabinets und die lihen Hoheit des Prinzen Albrecht (Sohn) und des General-Majors von Alvensleben, Commandeurs der 2. Garde-Jnsanterie-Brigade nah ihrer Rückkehr von St. Petersburg entgegen. a

Mittags war Tafel bei Sr. Majestät, an welcher die in Pots» dam anwesenden Königlichen Prinzen und Prinzessinnen mit Um- gebung Theil nahmen j nach Sanssouci zu Jhrer Majestät der Königin Wittwe.

16. Juni. Se. Majestät der König empsingen gestern auf SchloþÞ Babelsberg den Rittmeister a. D. von Arnstedt und begaben UAllerhöchstsih dann in die Wohnung des (Generals der Ka- vallerie, General-Adjutanten von Tümpling, um ihm zu dem Tage zu gratuliren, an welchem er vor 70) Jahren in die Armee getreten, und um demselben eigenhändig den Ordeu vom Schwarzen Adler zu übergeben. arti

Mit der 12 Uhr-Fahrt begaben Sich (2, Majestät nach Berlin und nahmen die Vorträge des Militair-Kabinets, ded Kriegs8-Mini- sters von Roon und des Minister - Präsidenten von Bismarck ent-

gegen.

zum Thee begaben sich Allerhöchstdieselben

e Im Laufe des Nachmittags Fürstin Mutter von Lippe - Schaumburg ab und fubren zur Nacht nach N Das Herrenhaus ertheilte in em mit der Herzoglih gothaischen Staatsregierung {lossenen Staatsvertrage über die Ausführung von Gotha nach Leinefelde, so wie währung einer YJinsgarantie von Kapital einer Eisenbahn von Leinefelde und dem Geset-Entwurfe, betreffend die Errichtung haltung von Marksteinen Behufs der zur Legung

gonometrischen Neßÿes über die sechs östlihen Provinzen

Ourchlaucht einen Babelsberg zurü.

nach

statteten Allerhöchstderselbe der

Besuch

seiner heutigen Sihung

abge-

einer Eisenbabn dem Geseh-Entwurfe über Ge- 4 Prozent für das Anlage- Langensalza 2c. und eines der Mo-

Er- tri-

narchie zu bestimmenden trigonometrischen Punkte, seine verfassungs-

mäßige. Zustimmung. Berathung des haushalts-Etat für das laufende Jahr. fanden die Anträge der Kommission, das Herrenhaus 1) die Königl. Staats-Regierung zu ersuchen, das im Art. 85 Urf. vorbehaitene Gesey wegen Festsezung der Höhe der gliedern des Abgeordnetenhauses anderweit vorzulegen j

| Darauf beschäftigte si das Haus Berichts seiner A A über i Staats8- Nach einer lebhaften Debatte wolle beschließen: der Verf. den Mit- bewilligten Diäten und Re

mit

isefosten

2) der Königl. Staats-Regierung seine Bereitwilligkeit zu erklären, einer

entsprechenden Anleihe zum Zw Bergröfß

Marine seine Ad D MIMSRS Mf

und darauf eine vom Grafen von Arnim - Boyyhenburg

leyteren Antrage in Vorschlag gebrachte É

wolle beschließen: Jn Erwägung, daß die volle Ausbildung der See nur dur die dauernde Sicherstellung ihrer L allen, Erneuerungen fkriegerischer Verwickelungen lichen Grenzen aber nur durch einen engen an Preußen zu erreichen is, —— ohne deshalb Verwaltung in den Herzogthümern und die thümlichen Verhältnisse und Bedürfnisse zu beeinträchtigen,

erkennt das Herrenhaus die Forderungen, welche die ‘Rönigliche

Regierung in ihrer Depesche vom 9d. Februar d. J. für die

der Schleswig - Holsteinschen :

cu und spricht die Ueberzeugung aus,

Verfolgung der in vorstehender Erwägung

“gierung Sr. Majestät des Königs freudig zur Seite mit großer Majorität Annahme.

Bei dem Schlusse unseres Blattes war die Debatte legten, auf Ablehnung des vom Abgeordnetenhause b Staatshaushalts-Ctats gerichteten Antrag der Kommisfion n egschlossen. j: bilZomdiins l

_— Oas Abgeordnetenhaus Antrag des Freiherrn von der Heydt , betreffend g. 60 der Geschäftsordnung. An der sehr lebbaften welche erst um 2x Uhr geschlossen wurde ; betbeiligten geordneten Freiherr von der Heydt, Wantrup; Graf Eulen Wartensleben, Wagener zur Unterstügung des Antrages; Abg. Aßmann als Berichterstatter der Geschäfts8ordnu s abzulehnen vorschlägt, während die Abgg. Kosch, Jung; Gneist den Antrag des Freiherrn von der Heydt bekämpfen Die Theile der jehigen 4 n diesem Jahre das Gedächtniß ihrer ersten

stedt;

Vereinigung mnt *

beschäftigte sich beut mit einen Qu!

C s #FT as ù Le Co

Kriegs-

m- D zu dem Resolution, das Herrenhaus

deutschen Wehrkraft zur Hülfsquellen, die Bürg- teue b in den Elb- so wie die Sicherheit Preußens selbst| an seinen nordwest- Anschluß jener Landestheile die Selbstiständigfkeit eigner Berüesichtigung ibrer eigen-

e n S Ztaats-

Lösung

Verhältnisse gestellt hat, als vollberectigte daß das Land in der energisMen bezeichneten Ziele der

Re-

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Provinz Wesifalen; weld J

eien indem sie als neue Erwerbungen demselben durch die W Verträge von 1815 zufielen, sind die westliche Hälfte des ema

Bisthums Münster, die Grafschaften Steinfurt und die Herrschaften Anholt, Gehmen, Rheda, Gronau das Amt Reeberg, das Herzogthum Westfalen nebst der ebenfalls früher kölui}

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Relin k, dgen L L A H R R

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eigentliche, bis 1803 furkölnish garde

Mrn8be ie afshaf R; T ; i Arnsberg, die Grafschaft Wittgenstein, die Gra} Hat und Ccua

sreie Reichs\tadt Dortmund, das Fürstenthum früdere Corvey, das Fürstenthum Siegen und ein Tdei F Dillenburg. Die übrigen T heile der Provinz Re Preußen nur wieder vereinigt.

teckélenburg- Schwerin, nachdem die bald nach Abschluß der Zollreform eingeleiteten betreffenden Abschluß gediehen sind wischen MeCiend Fran krei ch cin neuer Hande d* 7 und eine Convention zum wetdselseitigen und künstlerischen Eigenthum® u P Ratification derselben steht dez Aussicht, da es die UAbsidt ß h gleichzeitig mit den Verträg® Hansestädte mit Frankrei zes@dloßon sollen.

Sachsen. Meiningen 1 in das schweizerische Vad ) wird die regierende H residenz Altenstein vezieden von Uttenhoven dat Une verp entge gegenwärtig das Stag an

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(Hiseke und Wagner betet. (L: n

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